^. /S^. l8ä9. Amtsblatt zur Laibachcr Zeitung. Dinstag den 9. October. Vllbcrnilll - Verlautbarungen. Z. 1820. (3) Nr. 2245. l>. Kundmachung. Der §. U9 der in Folge allerhöchster Genehmigung vom 11 September 1849 erlassenen Ministerial - Verordnung, betreffend die Durchführung der Grundentlastung im Kronlande Krain, bestimmt, daß die zur Ausführung der Grundentlastung berufene Landescommission, nebst den anderen Mitgliedern, auch aus sechs Beisitzern zu bestehen habe, von denen drei die Verpflichteten und drei die Berechtigten zu wählen, und die den Berathungen der Commission mit gleichem Stimmrechte, wie die übrigen Com-missions-Mitgliedcr, beizuwohnen haben. — Die Wahl der Commissions-Mitgliedcrzur Vertretung der Berechtigten, so wie die ihrer Stellvertreter, geschieht nach H. 79 der gedachten Mmisterial-Verordnung auf folgende Art: — An einem von dem Ministerial-Kommissär zu bestimmenden Tage treten alle gewesenen Grundobrigkeiten und Zehentbesitzer eines Kreises beim Kreisamte zusammen , und wählen mündlich und öffentlich mit absoluter Stimmenmehrheit das Mitglied der Landes - Commission und dessen Stellvertreter. — Ergibt sich bei der ersten und zweiten Abstimmung keine absolute Stimmenmehrheit, so wird die dritte Wahl für das Commissions-Mitglied auf jene zwei, welche in dieser Eigenschaft , und für den Stellvertreter auf jene zwei Individuen, welche in dieser Eigenschaft die meisten Stimmen hatten, beschränkt. Bei Gleichheit der Stimmen entscheidet das Loos. — Jeder zum Commissionsmitgliede oder Stellvertreter Gewählte hat binnen3 Tagen nach ihm bekannt gewordener Wahl die Annahme derselben dem Ministerial - Commissar unmittelbar, oder im Wege des Kreisamtes schriftlich bekannt zu geben. — Sollte diese Erklärung in besagter Frist nicht abgegeben, oder die Wahl nicht angenommen werden, so ist unverzüglich eine neue Wahl vorzunehmen. — Als den Tag zur Vornahme dieser Wahlen hat der Herr Ministerial - Commissar laut Mittheilung vom 2. d.M., Nr. 17, den 15. October d. I. bestimmt. — Sämmtliche Wahlberechtigte, gewesene Grundobrigkeiten und Zehentbesihcr des Kronlandes Krain, werden sonach aufgefordert, am bezeichneten Tage Vormittag um 10 Uhr bei den betreffenden k. k. Kreiöämtern zu erscheinen, welche angewiesen sind, die Wahlen vorzunehmen, und die Wahl- j protocolle vorzulegen. — Allen Beisitzern der; Landes-Commission, sowohl den Stellvertretern der Berechtigten, als jenen der Verpflichteten, ist der Bezug von Diäten für die Zeit ihrer Verwendung von Seite der Staats-Verwaltung zugesichert. — Vom k. k. Landes-Präsidium. Laibach am 3. October 1849. Z. 1813. (3) Nr. 17947. Kundmachung. Mit Beziehung auf die Gudernial-Kundmachung ! ll» «5«Ln?iul^ a«1 o> mililult- 5u^!'i«i^' 'I>lil>lil^> lVliü't^ciiilln Oa-!;,!'. — l^.i cli ^l'oß^i ,l^itil,<^o l^uincli il <^o v<^n^ civil« lliil« le 8u« ult.li!)u?/l^,»i. — Inculic«!,,) cli» du:, i>liij«i,l^ ll^lii» ^ll<^/.ic>l^' t»l.l/l,l «.'ll li l)l 0!ll luv«! l? il lil^ilc'^ll.!^ Ulll^il- /<> (l^i ^ix.^l ilnn^l^ti. 1 !<.i»li >>«lill,u^lN> clo t^ll ul^i :«iill > uvil»l?lli »lol» vi itVl <^jl lic^.,,»,iullt'. — ^>l <^ll! l^I jlXllll'U «iit!l^ !l(^U^l^; i^l'l^ <^l ^u<,'.»»l.<) l»j'lt >3l!lo l«,1 lNl^ll^- 1U«.' lo fll ,)t'l' l'c»(ll)i<.. - lln^l«, »z ^«U^lnl^l^ 16^9. — Ii^ld^v. (^j^. l»ol,tlco <^^lliz 1'l <_.vilic:lu Bewohner von Trieft, Istrien und G 0 rz! — Ueber hohen Ministerial-Beschluß vom 8. September d. I., hat der k. k. Herr Mili-tär-Oberccmmandant F. M. L. Ritter v. Slan-deisty mit der Bekanntmachung vom Heutigen, den Belagerungszustand der Stadt und des Territoriums von Trieft der Markgrafschaft ! Istrien, dann der gefürstcten Grafschaften Görz ^und Gradisca aufgehoben, und alle in der Bekanntmachung vom 1U. März 1849, Z. 1178 ?., vorgezeichneten Maßregeln außer Wirksamkeit gesetzt. — Von Heute angefangen tritt demnach das Civil-Gouvernement in seine volle Wirksamkeit. — Von Sr. Majestät mit der provisorischen 'Amtsleitung des küstenländischcn Gouvernements beauftragt, wird es mein eifrigstes Bestreben seyn, die constitutionelle Freiheit in Schutz zu nehmen, den billigen Wünschen zu entsprechen, gegründeten Beschwerden abzuhelfen, alle mit gleicher Gerechtigkeit zu behandeln, und die öffentlichen Geschäfte möglichst zu befördern. — Der Belagerungszustand wurde, wie allgemein bekannt, nur durch die Kriege ^ und die in den Nachbarstaaten ausgebrochenen Unruhen hervorgerufen, die loyalen Gesinnungen der Bewohner dieser Provinz zu dieser Maßregel nie Veranlassung gegeben hätten. — In diese loyalen Gesinnungen setze ich mein volles Vertrauen, erstärkt durch diese Unterstützung werde ich mich bemühen, auch in Hinkunft die gesetzliche Ordnung in der Art zu erhalten, auf welche dieselbe bis nun gehandhabt wurde, und ich bin überzeugt, daß mich dabei die Bewohner der Provinz am kräftigsten unterstützen werden. — Trieft am 11. Sept. 1849. — Der politische Amtöverwalter des illyr. öst. Küstenlandes. Herberstein. Z. 1797. (3) Nr. 175V5. C i c u l a r e des k. k. illyrischen Guberniums. Ueber die Behandlung der ami. September 1849 in der Serie 43« verlosten böhmisch-ständischen Aerarial-Obligationen zu drei einyalb, zu vier und zu fünf Percent. — In Folge eines De-cretcs des k. k. Finanz-Ministeriums vom 2. September d. I., Z. 9«54, wird mit Beziehung auf die Circular-Verordnung vom 14. November 1829, Z. 25li42, zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die am 1. September d. I. in der Serie 439 verlosten böhmisch-standischen Ar-rarial-Obligationen zu drei einhalb, zu vier und zu fünf Percent, und zwar Nr. 149383 mit ei< nem Fünftel der Capitals-Summe, dann Nr. 144059 bis einschließig 144733 mit den ganzen Capitals-Beträgen nach den Bestimmungen des allerhöchsten Patentes vom 2l. März 181« gegen neue, in Conventions-Münze verzinsliche Staatsschuldverschreibungen von demselben Zinsfuße umgewechselt werden. Laibach am 16. September 1849. Leopolo Graf v. W elsersheimb, Landes - Gouverneur. Z. l8!7. (2) Nr. 177,U. C u r r e n d e. Das hohe Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten hat laut eingelangter De-crete vom 27. Juli und 2l. August l. I., Zahl 55^5 und<»918, an diesen beiden Tagen die nachfolgenden Privilegien zu velleihen befunden: l) Dem Joseph Biedermann, Messingfabriksdesitzel, wohnyaft in Wien, Stadt Nr l l94, für die Dauer von fünf Jahren, auf die Verbesserung der Hänge-Uhren, welche alle bisher bekannten an Zweck« mäßlgkeit, SchönheitundWohlfeilheit übertreffen — 2)DemPaul FerdinandöethuilierMechanike,,, wohn-hat in lw>ll5»,^c'(jll pl« . »2, (ourch Jacob Franz Heim ich Hcmberger, Verwaltungs.Director, wohnhaft in Wien, Stadt Nr. 7n5,) für die Dauer von zwei Jahren, auf die Erfindung einer Maschine,,:'ocomodileMaschine genannt" zur Bearbeitung der Erde mittelst Hacken, welche durch Dampf in Bewegung gesetzt werden.— 4) Dem Wilhelm Ramsch, befugten Bronze-Arbeiter, wohnhaft in Wien, ^ttozischer Grund Nr. 53, für die Dauer v.n einem Jahre, auf die Verbesserung in der Verfertigung der hohlgepreßten silbernen Eß- und Dessert-Bestecke und Kaffehlöffel wonach die Lassen und Untertheile der Löffel auö Einem Stücke verfertiget werden, folglich das Ab. brechen der Laffe vermieden und um Einmal wem-ger löthen erzielt, ferner die Art des Verkittcns so verbessert werde daß ein solcher Löffel lange Zeit liegen bleiben könne, ohne daß dle Beratung zurückgehe - 5) Dem Jacob Franz Hmmch Hemberger, Verwaltungö-Di> ector, wohnhast m Wien, Stadt Nr. 785, für die Dauer von fünf Jahren, auf die Entdeckung und Velvesserung in der Constructlon der galvanischen 832 Säulen oder Batterien nach einem neuen Systeme „Strom.System (5^6M6pe,till3in), genannt." — 6) Dem Jacob Franz Heinrich Henwerger, Ver-waltungS-Director, wohnhaft in Wien, Stadt Nr. 785 für die Dauer von fünf Jahren, auf die Entdeckung und Verbesserung in der Art und Weise, den electrischcn Strom zur Beleuchtung zu benü-tzen. —7) Dem Laurenz Mayer vürgerl Tischlermeister und Besitzer eines k. k. ausschließenden Privilegiums, wohnhaft in Wien, Lichtenthal Nr 207, für die Dauer von zwei Jahren, auf die Verbesserung seiner am 5. August 1844 privilegirten geruchlosen Haus- undZimmer-Retiraden. — 8) Dem Friedrich Rodiger, wohnhaft in Wien, St Ulrich Nr 50, für die Dauer von einem Iayrc, auf die Erfindung einer einfachen, wenig kostspieligen und ' völlig zuverlässigen Sicherheits-Vorrichtung für Kapselgcwehre, wodurch jede Gefahr des unwillkür. lichen Losgehenö beseitiget und das Gewehr mtt der größten Schnelligkeit wieder schußfcrng gemacht werden könne.-») Dem Joseph Ganahl, Director der k. k privilegirten Maschinen-Band- und Spinn-fabrik in Innsbruck, für die Dauer von fünf Jahren, auf die Verbesserung der aus Amerika emge. führten Pistolen u»d Äugelgewehre mit elnem Laufe «^^Iwotin^ ^vol^l-genannt, worausnaäMaß-gabe des Gewichtes sechs bis zehn Schüsse hmter einander gemacht werden können.- 1U) Dem Hector Ritter von Zahony, Director der Mahlmühle zu Strazig, wohnhaft in Strazig bei Gorz, sur dle Dauer von einem Jahre, auf die Verbesserung des bisherigen Mahlverfahrens, wodurch dle Operation ungemein beschleuniget, daher eine größere Menge des Mahlproductes in der gleichen Zeit, und auch eine bedeutend bessere Qualltat dcs^ letz« tcren gewonnen werde, inoem auch das zu ^Vtaub vermahlene (verschlissene) Mehl von dem eigentlichen Producte abgesondert wird. - 1!) Dem Carl F. Looscy, Ingenieur, wohnhaft in Wien, Bandstraße Nr. 491, für die Dauer von zwei Jahren, auf die Verbesserung in der Construction von Heiz-vorrichtungm. — !2) Dem Friedrich Gemeiner, Eisenhändier, wohnhaft in Nürnberg in Baiern, (durch Johann Schubert, Commerzial-Güterveför-derer, wohnhaft in Wien, Laimgrube sir. 32,) für die Dauer von fünf Jahren, auf die Erfindung in der Construction gußeisener Kachelöfen.— 13) Dem Ignaz Kapfer, k. k. privilegirter Eisengeschur-Fa-brikant,wohnyaft in Haag inOberösterrnch, (durch Baron Joseph von Sonnenthal, Civil-Ingenicur, wohnhaft in Wien, Lcopoldstaot Nr. U«5,) für die Dauer von einem Jahre, auf die Verbesserung, aus verzinntem Eisenbleche von der Länge von « Schuh und der Breite von 3 Schuh verschiedene Gefäße zu erzeugen.—14) Dem Heinrich Georg Bachhoffner, Professor am polytechnischen Institute in London, wohnhaft in London, (durch ^ouis v. Orth, wohnhaft in Wien, Lcopoldstadt Nr. 3«tt,) für die Dauer von einem Jahre, auf die Erfindung und Verbesserung des Verfahrens der elektromagnetischen Telegraphic. — Dicß findet man mit der Bemerkung zu veröffentlichen, daß die offen gehaltenen Original-Privilegiums'Beschreidungen des Joseph Biedermann, des Peter Philipp Cöle-stin Barrat, des Laurenz Mayer, Friedrich Rödiger, Carl F. Loosey und Friedrich Gemeiner sich bei der k. k. niederösterreichischen RegierungzuIcdermanns Einsicht in Aufbewahrung befinden. — Laibach, am 16. September 18^9. Leopold Graf v. Welsersheimb, Landes - Gouverneur. ! Z. i8l8. (2) Nr. 17t33. t Hurrende 5 über verliehene Privilegien. — Daö l hohe Ministerium für Handel, G werbe und ' öffentliche Bauten hat in Folge o^r eing lanqttu ^ Decrete vom 8. und l2. v. M., Zahl 5769 ot ' 58^t, an dlesen beiden I^gen die nachfolgenden PrivUegiin zu verleihen befunden: l) Dem Mar« k cus P.nowusch, bürgerl. «solo- und Sllber- Ärbetter. wohnhaft in Wien, St. Ulrich Nr. 158, fur die Dauer ^n «wem Jahre, aus die Or« si'.dung ""er Votnchlu.,g (W'nd. Schuhban. d.r genannt) für Männerhüce. wodurch s l.. bei dem h.wgsten Winde auf dem Kopfe ohne aUen Druck bes«st,g.t bl.rb.n. ^ 2) Dem Ja cob Bierstlnglr, der Jüngere, Brennholzhäntlel-, wohnhaft in Wim, Landstraße Nr. H6^, für 0l< H)uull uo»» eluem ^H"Yle, aas o>e 2ztrv«j^-, rung oer am 2». Jänner 1tti5 privilegirt.n ^onlroU-Körde zur Velsühtuilg des r.rkleinelt n Brennholzes, wobel ourch zweckmäßlgts An» bringen von Spangen an de»„ Korbe, oab Aus fallen dib Holzs gänzlich v,s mget, die ordeni» llche Füllung >..s Kordes ermöglicht, Form und Maßlnhalt oeßs.lben erhalten, u^d dlM Kord^ meyr F^st,gkelt g.geben wcroe. — Z) Dem ^o^ls von Orlh Ull0 o^m Leopold Stephan, beide wohnh^t in Wien, Leopolo>ta0t ^)tr. 686, sur oie Dau.r von e«nem Iayre, auf oie Er» sinvuug elneS Verfahrens z^r Umhüllung un^ ^sol>rung der eleciro-magnetlschen Hellgrupyen» H)räyle mitttlst Outla P.r«)a uno oerichleoener (öolnposilloneu au» Gutta-Percha uub auoerl» Savstauz.n. — 4) Dem üoa,n Hüg^l, bürgerl. ^)old'Arc?eiter, woynhast ln Wi^»», Breitenselo Nr. 13, und cem Joseph Wleoenyorn, dürgnl. Wuno; u,id Zahnarzt, >l,oynt)Hsl in Wien, Al« scll)or>lact Nr. M6, sur vle Dau.r von elnem ^ayre, auf o»e Ersiuoung und V^b,^rung in del ^ahnlechnlk, woourcy bei g^nz^n HebiNen, so wie auch vel einzeln stehenoe» dahnen oer Mitalllsche G^sHmacc bes«iil^l-Ingen!eur, Chemiker und Besitzer des Hauses Nr. »36 zu Carollnenthal bei Prag, woynhaft in Carollnentyal, Nr. l38 bei Praa, fur oie Taoer von »inem Jahre, auf d»e Elfindung liruer Farbenteige (aufgeschlossener un!: hi.rourch modisi.irter Fardenstoff^) im t igigen, stüssigen uno festen Zustande, welche mit btsondlrem Vortheile anstatt d^r sei'her üblichen Fardema-terlalien und deren Eltracle und Piäp^rate zum Farden und Bedrücken aller Art von Stoffen und dtren Fasern glbraucht werden können, so wie neuer Beitzen zum Impragnircn oder An sieden der Waaren und zum Zusammensetzen oder Bereitn, der Diuckfarben aus obigen T.igen. — Ferner wird beunrkt, daß oje offe» g'h^ltene Origlnal'Priuil^giumslBeschr.idun^ d.s Jacob i»)lerst>nger sich bcl der niederösterliich>sch>n Regleruüg uno jene des Simon B rnauer sick bei der ob der Ennsschen Regierung zu Ied.r-manns Einsicht l" Aufbewahrung befinden. -L^ibach am l5. September 18^9. Leopold Graf v. Welsersheimb, , Landes - Gouverneur. Hemttiche Verlautbarungen. Z. 13 l0. (3) Nr. 8627. Aon den, k. k. 2?a't« und Landrechte in Kram wiro d.kannt g machl: Es s.y von cies.m Gerichte aus Ansuchen d,r Laidacher Sp^rcaffe, ^ca/n oie Lor«r>z Wokaushlg'sch.n Erden, ^l:tü. ^tA) si., m Lie öffentliche V r-lielg^rung o.s, o«m El^quirten g hörigen, auf l'6^7 si. -z5 kr. gescbatzcen, hi^' in der 2yr-lau« Vorstadt >>l,d (5o>ls<. Nr. 56 li,gend.a Hauses jam?i>t G>rte>l ^ewillig»t, und hiezu orei Termine, und zwar: auf o.n !^9. Octo-v.r uno 26. Nol>en,d«r it>l9, oanu ?. Jänner ltt5(), j,o.sl,al um lO Uhr Vormittags ror vlrjem k. k. ^iadt< uno Landrechle nnr dem Bcisatze distimml worlen, taß, wenn dies's H^us sammt G^rt^l weo,r bei d»r »rsten noch zireiten Feilblelui'gö-Tags^hulig um den Schäl« zun^s')ter dem Scha'tzu"g5betrage hmNn gegeben werden würde. Wo übrigens dln Kaustustig n frei st.ht, d,e dl«ßsall>g^n Lie't^lio.lsbeoil'gnisse, wie ^uch die Schätzuig ln oer cießla ltr.clt-lichee R^.g slralur zu o»«> gewöhlllicken Ämls< stuften, o0<^r br> dem Executionbfuhrels ^ A^r« tl»t.r, He«rn l)r. Wurzbacl^, eln rn. Forlunut Norak, wegeu 5U si. <-. ^. f^.^ i^ di^ öff.litl'cre Hjilst,!gs. rung 0eo, o,m (5x.quirt'N ^,l)öl»>zen, auf 3U54 st. 25 kr. geschätzten, hier in d»r ?tadt «i,i> Nr. 76 liegt no,n Haus s, samm^ hinter d,m-slb>,tuNi.s-Tvgs^tzung um deu 3chät» zun^sditra^ oder darüber a> Mu>»n gekrallt wlNen köni't', ftlbes bei der dritten auch Ul-t,r dem Schätzun^s.'elrage hintan ae^eden werden »vüpde. 2üo übliqens den Kausiust'g^n frei stcht, die oießfä'U'g» ^icitationsbeoiilglüff^, wie auch N<° Schätzung in der dllßlaidrechtlich»« Regi« Itrat^r zu den gewöhnlichen AlillöHunlen, od«r bei dem El^culionoführire, V^ltriter. Herrn Ol-. Wurzl'ach, einzusehen un) At schri't^n davon 5U verlangen. — Laibach am 25. Sept,m« ber ,8ll^. .-!. IU19. (3) Nr. U872. Kundmachung. Aon der k. k. Cameral.Bezirks-Verwaltung in Laibach wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß dcr Bezug der allgemeinen Verzehrungästeuer und des Gemeindezuschlaa/s in der Provinzial-Hauplstadt Laibach, mit Ausnahme der lanoeö-fürstlichen Steucr, u) von der Biererzeugung in der Stadt 5!albach, 1») von der Erzeugung des Branntweins und anderer gebrannter geistiger Flüssigkeiten in dcr s tadt Laibach, und c) von den «nter li) bemerkten steuerpflichtigen Artikeln bei der Einfuhr in die Provinzial-Hauptstadt Laibach, so wie der Bezug der Linien-, Weg- und Brückenmäuthe und der Waffermauth in Laibach, auf die Dauer des Verwaltungsjahres 185U, d. i. vom !. November 184» bis letzten October 1850, mit oder ohne Vorbehalt dcr stillschweigende» Erneuerung, im Wege der öffentlichen mündlichen Versteigerung und durch Annahme schriftlicher Anbote wird in Pacht ausgcboten werden. — Die Versteigerung wird am 12. October l849, um 9 UYr Vormittags, bei der k. k. Sameral« Bezirks - Verwaltung, Haus - Nr. 297, am schul« platze zu Laibach, unter nachfolgenden Bestim« mung.n abgehalten, und es wird im Falle eines günstigen Erfolges mit Demjenigen der Vertrag abgeschlossen werden, dessen Anbot sich als der vortheilhafteste darstellen wird. — 1) Die schliff lichen, mit dem Einlage, Stamper versehenen 433 Offert müssen la'ng>ten5 bib N O^ot)er' itt4^, zwei Uhr Nachmittags, versiegelt und mil der Bezeichnung dcs Pachiobject«s, l"r welches sie laucen, von Außen ver>ehen, un Bureau dcs k. k, Cameral-Bczirkb.Voriteh.rs zu L.n0ach übergeben werden; sie müssen den angebotenen Betrag in Zahlen u»d Buchstaben deutllch ausorücken, und sind von den AnbotstellelN m.t Bor- und Zunamen, dann Ct)aratter und Wohnort deS Auö-steUers zu unterzeichnen. Patten, welche nicht schreien können, haben daö Offert mit ihrem Handzeichen zu unterfertigen, uno dasjelbe neb.: dem vom Namenssertiger und noch e.nem Zeuge., unterfertigen zu lassen, d.ren Cyarakter und ^hn-ort ebenfalls anzugeben 'st. Offerte, wclche nach diesem Schlußtermine uno n.cyt vor,chllscmaplg verfaßt einlangen, so >me Offerte, wel^ wo anders als an dem obenbezeichneten Orte rwer-reicht werden, bleiben außer ^eruckpchtlgung. -^) Zur Pachtung w.rd Jedermann zugela^en, welcher nach den <Äd mit den mündlich gemachten Anboten verglichen werden. — 9) Al-Ersteher der Pachtung wird d^nn, ohne line loeitere Steigerung zuzulassen, Derjenige ang.» >eyen, der encweoer bel der mündlichen Ver>tel-gerung, oder nach dem oronungä^äßigen schr>st-llchcn Anbote als der Bejldieter er>chllnt, jofern oie>^r Qe>lt)oc den Au5rui.sprelS rrrelcht, uber->chre>tct, oder an und sur sich zur Annahme und zum A!)>chlu>se de6 Pachtvertrages geeignet aner-tanni wlrd. — Der Q>f. G. B , l)ls zu der lym bekannt gegebenen höyeren (Knlicheioung verblndllch. — ltt) Sollten zwei oder mehrere schrlstllche <5ub-ml>sionen einen gleichen, und zwar gegen den anvjchlaZ der munollchen iilcilation, d^n >ur das Hc'saa am vorlholyastellen sich darstellenden Änvul encyatttn, >o wlro dle ^ahl zwischen den zwei ooec mehreren schriftlichen Anoocen sich vor-oeyallen. Wenn ^tU) der gaU ereignen soUte, daß ei« Anbot ll» den l.chrl>cllchen Offerten mit einem gleichen Anbote be, dec mündllchln lllclcacion zu->ammen lriffi, jo wiro den ^lcitanten bel delocn oem Anvletendcn bekannt ge-macht werden »st, vermndllch. — l2) Wuroe 0le Zustellung der Brieingung wegen Aowesenhilt oes <3r>Ieherü und wcgen ^logang elnes Bevollmächtigten nicht gesa)el)en konl^n, oder sonst die Hjesallcnbehoroe ble perMllche Zustellung Nicht angemessen finde», >,o wrl 0>e Ueberreichung der lHrUdlgung dei dem pollt:>chen Magistrate zu ilal-oach zur weit^ll Veriländigung oer Partei die Wircung der per,öl!llchen Zu>tellung vertreten. — ick) Fur den F^ll, als mehr»re Indiolduen eine Pachtung rn >Äe>ellschast erstehen sollten, sind ^».selben gehalten, nebst der Erklärung ihrer soll-oarlichen ^»a^tung, »in einzelnes Individuum cayln zu bevollmächtigen, da» eö berechtiget siyn soll, sie in allen auf die Pachtung Bezug haben, den, wie immer genannten Beziehungen gegen die Behörden zu vertreten, sonach amtliche Zustellungen in lhrcn Namen anzunehmen, rechtsgiltlg aufzu-lünden und d>e allMlge Auskündung anzunehmen, und überhaupt aUeS rechtsblndend für Alle zu thun und zu lassen, was >n Folge des Pachlungs-Vcrhaltnisses gegen die GeMsbehöroen von seinir Helte gethan oder gelassen, ooer von Seite dgssteuer, nebst allen zur Bedeckung der Gemeindcbedürfmsse dieser Stadt bewilligten Zuschlägen nach dem mit dem illyrischen Gubernlal-Üirculare li.^». 27. October I838, Nr. 25,892, bekannt gegebenen Tcwffe, jedoch mit genauer Gegenwättighaltlmg der durch die hohe illyrische ^ubernial-Currendevom 22. März ls4e«, Z. 7238, dießfalls vorgezeiclMten Ermäßigungen einzuhcben. Bon dieser Verpachtung wird jedoch ausgenommen der Bezug der landeöfürstlichen Verzehrungssteuer, und zwar: a) von der Biererzcu-gung in dcr Prov. Hauptstadt Laibach; l)) von da Erzeugung deö Branntweins und a„dern gc- biannt'N gelltigen Flüssigkeiten in der Proo.Hauptstadt lla bach, und ^) von den untrr b) bemerkten steuerpflichtigen Artikeln bei der Einfuhr m die Stadt Laibach. — 3) In Gemäßheit oeS Ver-zehrungssttuer - Gesetzes sind Durchzugsladungen von dem Erläge dcr Verzehrungssteuer frei, wenn sie von einem Bestellten des Linienamtes bis zum Austritte begleitet werden, und ebenso werden Transitoladungen ohne Entrichtung der Verzeh-rungssteuer zugelassen, wenn sie unter der Sperre der GefäUö - Verwaltung und rücksichtlich der Pachtgesellschaft bleiben. — 4) Wird in Folge Anordnung der hohen k. k. allgem. Hofkammer vom 1!>. August 1835, Z. »U3U8, in Betreff der Einhebung der Verzehrungssteuer von Brotfrüchten festgesetzt, daß die Gebühren, wie es die mit dem illyrischcn Gubernial-Circulare vom 1!». November 1831, Z. 2554U, kundgemachte gesetzliche Bestimmung enthält, bei den Mühlen abzufordern seyn werden. — 5) Wird der Pächter verpflichtet, die im obigen Tariffe vom 27. October 1838, Z. 25892, vorgezeichnete Zuschlagsgebühr für das in der Provinzial-Haupt-stadt Laibach erzeugte und auf das Land ausgeführte Bier den Parteien zu vergüten. — 6) Vor dc-m Antritte der Pachtung, und zwar längstens binnen drei Tagen, vom Tage der dem Pächter ämtlich eröffneten Annahme seines Anbotes gerechnet, hat der Pachter den vierten Theil des contrahirten Pachtschillings als Caution im Baren oder in österreichischen Staatsobligationen nach dem zur Zeit des Erlages bestehenden bör-semäßigcn Courswerthe zu erlegen, oder auf Realitäten gesetzlich sicher zu stellen, folglich die auf die verpfändeten Realitäten intabulirte Sicher-heitSurkunde, mit Nachweisung der geleisteten gesetzlichen Sicherheit einzulegen, daher, wenn dle Caution im Baren geleistet wird, der als Vadium bereits erlegte Betrag eingerechnet, oder im Falle der Versicherung der ganzen Caution mittelst einer Neal-Hypothek zurückgestellt werden wird. Sollte dieses nicht erfolgen, so steht es der Cam.-Bez.-Verwaltung frei, das erhaltene Vadium, als dem Staatsschätze verfallen, einzuziehen, und auf Gefahr und Kosten des Con-trahenten eine neuerliche Verpachtung oder die tariffmäßige Einhedung einzuleiten, und den hiernach auf dem einen oder dem andern Wege in Entgegenhaltung zu dem gemachten Offerte sich ergebenden Minderbetrag wider ihn zur vollen Genugthuung des AerarZ, und zwar ohne Ein-rechnunq des besonders verfallenen Vadiums, geltend zu machen, wogegen ein etwa sich ergebendes günstigeres Resultat der Pachtversteigerung oder der tariffmäßigen EinHebung uur dem Gefalle zum Vortheile gereichen soll. Mit dem Be« ginne der Pachtungsperiode wird der Pächter in das Pachtgeschäft eingesetzt, und es werden ihm die hierauf Bezug nehmenden Vorschriften übergeben werden. — 7) So wie der Pächter in alle Rechte und Verpflichtungen der hohen Cameral-Gefällcn - Verwaltung und der Stadtgemeinde Laibach, mit Ausnahme der im K. 22 des illyrischen Guoernial-Circulars vom 26. Juni 1829, Z. 1371, angedeuteten zwei Puncte, und mit Rücksicht auf den im Anhange des Circulars zu jenem Patente bemerkten Vorbehalt eintritt, so hat er sich auch genau nach den in jener Circu-lar-Verordnung enthaltenen Vorschriften zu benehmen, und allen sowohl seither ergangenen, als den während der Dauer des Pachtvertrages in Gefällssachen ergehenden Anordnungen Folge zu leisten. — 8) Wenn dcr Pächter bei der Ein. Hebung der Gebühr einen höhern Betrag, als die Tariffe aussprechen, oder überhaupt einen Betrag ungebührlich cinhebt, hat derselbe nicht nur jenen Betrag, welchen er über den Tariff-satz, sondern auch jenen Betrag, welchen er überhaupt von den Parteien ungebührlich eingehoben hat, denselben rückzuvergüten, üocrdieß auch den 2<»fachcn Betrag dessen, was er widerrechtlich eingehoben hat, nach Abzug der Untersuchungs-kostcn oder eines etwa sonst auszuzahlenden Antheils an den Local-Armenfond deö Ortes, wo die Uebertretung geschah, abzuführen. Er haftet in diesem Falle, so wie überhaupt für das Benehmen der zur Handhabung seiner Pachtungs-rcchte bestellten Personen. — 9) Dem Pächter ist unbenommen, seine Pachtung ganz oder theil- 434 ^ weise an Unterpächter zu überlassen; allein diese s werden von den Gefällsbehörden bloß als Agen-^ ten des Hauptpächters angesehen, welcher dem-^ ungeachtet für alle Puncte des Pachtvertrages ^ in der Haftung und dem Gefalle verantwortlich k bleibt. — Itt) Für den Ausrufspreis wird von ' Seite der k. k. Camera!-Gefallen-Verwaltung keine wie immer geartete Haftung, als auch nicht im Falle einer behaupteten Verletzung über die Hälfte, übernommen. Ein während der Dauer der Pachtung eintretender zufälliger Umstand, welcher eine Vermehrung oder Verminderung der Verzehrung zur Folge hat, soll an den Bestimmungen des Pachtvertrages nicht die mindeste Veränderung hervorbringen können. Nur in dem Falle, wenn der Verzehrungssteuer-Tariff oder! eine andere wesentliche Bestimmung der Vcrzeh-^ rungssteuer - Vorschriften geändert würde, diese Aenderung jedoch nicht von solcher Beschaffenheit ist, daß dadurch wegen ganzlicher Aufhebung des Gegenstandes der Pachtung dieser Vertrag nach dem bürgerlichen Rechte sich von selbst auflöset, hat eine Verminderung oder Erhöhung des bedungenen Pachtzinses im Verhältnisse zu dieser Aenderung einzutreten. Es steht jedoch in einem solchen Falle jedem der vertragschließenden Theile frei, den Vertrag binnen dreißig Tagen nach der erfolgten Kundmachung der eintretenden Aenderung aufzukünden. Der hiernach aufgekündete Vertrag bleibt noch durch zwei Monate vom Tage der Aufkündigung in Kraft, und es wird, wenn die Aenderung vor Ablauf dieses Termines in Wirksamkeit treten sollte, der von diesem Zeitpuncte an zu entrichtende neue Pachtzins auf die oben angedeutete Art bestimmt. Wenn aber binnen 3tt Tagen nach erfolgtcr Kundmachung über die eintretende Aenderung der Vertrag von keiner Seile auf-gekündet wird, so bleibt er noch durch die ganze Dauer inKraft Diese Vertragsaufkündung ist von Seite des Pächters, wenn sie beachtet werden soll, bei der Laiva« cher Camcral-Bezirks-Verwaltung in der festgesetzten Frist einzubringen, — 1i) Der Pächter ist verpflichtet, den bedungenen PachtschiUing in gleichen monatlichen Raten am letztcn Tage eines jeden Monates, und wenn jener Tag ein Sonnoder Feiertag wäre, am vorausgehenden Werktage an die k. k. Cameral-Bezirkscassa in Laibach abzuführen. — 12) Wenn der Pächter mit einer Pacht-schillingsrate im Rückstände bleibt> so laufen von dem Verfallstage an bis zur Tilgung der tückstän-ständigen Pachtrate die 4"j» knzugsziliseti, welche sich ausdrücklich bedungen werden. Der k. k. Ca-meral-Bczirksverwaltung soll übrigens das Rccht zustehen, den Ausstand ohne weiterS von dem säumenden Pachter entweder im gerichtlichen Erc-' cutions'Wege oder auch im politischen Wege eiw zubringen, oder aber die weitere EinHebung des GefäUs durch einen im administrativen Wege zu bestellenden Sequester einzuleiten, oder auf Gefahr und Kosten des säumenden Pächters das Pachtobject neuerdings feilzubieten; falls aoer die Pacht-Versteigerung fruchtlos bliebe, die tarissnläßige Em-Hebung der Gebühr einzuleiten, und sich nicksichttich der Kosten, so wie der aUsäUlgen Differenz, an der Caution und im Nothfalle an dem übrigen Vermögen des concracrbruchigen Pächters schadioo Zu halten. Ein allenfalls sicy ergebendes günsti-gercs Resultat der Feilbietung oder tariffmaßigen Elnhedung soll aber nur dem Gefalle zum Vortheile gereichcn. Dieselben Rechte jollen dem Ge-falle auch dann zustehen, wenn der Ersteher dcn ' Antritt der Pachtung verweigern, oder vor oder während der Pachtung es sich offenbaren würde, daß dem Pachter ein in dieser Kundmachung be« zeichnetes Hinderniß zur Uebernahme od.r Fortsetzung dcr Pachtung entgegenstehe. — 13) Für den Fall, als der Pächter die vertragsmäßigen ^Bedingungen nicht genau erfüllen sollte, steht es 4 .den mit der Sorge für die Erfüllung des Vertra ges beauftragten Behörden frei, alle jene Maßregeln zu ergreifen, die zur unaufgehaltenen Erfüllung des Vertrages führen, wogegen aber auch dem Pächter der Rechtsweg für alle Ansprüche, die er aus dcm Vertrage machen zu können glaubt, offen stehen soll. - ^) In Absicht auf die Vor-'"he, welche nutdern Schlüsse der wefällspachtung an Wem, Wemmost und Maische im Bereiche des Pomerio der Stadt Lmbach vorhanden seyn werden wird bestimmt, daß der Pächter die Vergütung der entfallenden Gebühren, und zwar nach den oben bezeichneten Tariffen zu leisten habe. Zu diesem Behufe werden sowohl mit dem Antritte der mit 1. November 184!) zu beginnen habenden Pach-tung, als auch am Schlüsse derselben gefällsämtliche Revisionen mit Beiziehung des Pächters oder eines von demselben mit legaler Vollmacht verse-henen Abgeordneten und einer obrigkeitlichen Person, vorgenommen und hiebei sämmtliche im Bereiche des Pomeriums der Stadt Laibach vorhan- ^ denen Vorräthe an den gedachten Gegenständen mittelst eines eigenen Protocolls erhoben werden, wornach in Betreff der an diesen Gegenständen! vorgefundenen Vorräthc, und bezüglich der davon entfallenden Gebühren, insofern zwischen denselben eine Differenz sich zeigen wird, die Vergütung derselben und zwar wie bemerkt, nach den oben be-! zeichneten Tanffen entweder von dem austretenden ! Pächter an das Gefäll, oder von dem Acrar an den Pachter einzutreten habcn w^rd. — 15) Der Pächter ist verpflichtet, auf jedesmaliges verlangen den Gefällsbehörden unweigerlich die Einsicht in seine Register - Rechnungen und Vormcr-kungen zu gestatten, uno auch über Aufforderung richtige Auszüge aus denselben vorzulegen — U. In Betreff der Linien weg- und Brückenmäuthe und der Wassermauth zu Laibach. 1) Als Mcalvreis wird der Betrag von 1U355fl. lö'^kr, sage sechzehntausend dreihundert fünfzig fünf Gulden 15 ^ kr C.-M. angenommen, wovon 2) für die Linienwegmauth an der Wiemrlmie, und für jene an der Kärnth-nerlinie der Nettag von 4<»03fl 3'^ kr,; k) für die Linienweg- und Brückenmauth an der Carlstädterlinie der Betrag von 4282 fl. 58'^ kr,; Elementar-Ereignisse, oder durch andere Veranlassung unterbrochene Benützung dcs Rechtes der Wassermauth-Einhebung dem Pachter eine Vergütung zu leisten sich nicht verbindet, und derselbe in keinem Falle und aus keinem Rechtstitel auf einen Nachlaß oder eine Entschädigung einen Anspruch zu machen hat. — 4) Die Wirtyschaftö-fuhren, welche das aufdem außer Laibach liegenden Moraste erzeugte Heu und Schilfdurch die Schranken von Laibach nach Hause führen, sind bei allen Linien von Laibach ohne Unterschied, ob die Besitzer der Morastantheile inner- oder außer den Linien Laibachs wohnen, zu Folge Kundmachung des k. k. illyr. Guberniums äe-reitö ersichtlich seyn muß, überreicht werden, welche j.doch zur Beurtheilung der Annehmbarkeit der Sicherstellung auch mit dem H-chätzungsacte der verhypothezirten Realität belegt seyn muß, — Zur Erleichterung jener Versteigcrungslustigen, welche bereits Verzehrungssteuer-Pachter sind, wird gestattet, daß in Betreff derjenigen Personen, welche in dem Gebiete derselben leitenden Bezirksde» Horde, in deren Gebiet die Verzchrungssteuer-Ver-stcigerung, an welcher sie Th.il nehmen wollen, Statt findet, einen Lteuerbczirk oder mehrere Ver-zchrungssteuerbezirke bereits Machtet und ihre dießfallige Caution durch Erlag baren Geldes oder in Staatspapiercn geleistet haben, statt einer neuen vorläufigen Caution, lediglich eine Erklärung ge» nügend ist, daß sie ihre für die gegenwärtige Pachtung bestellte Caution vorlaufig für ihre künftige Verpflichtung ausdehnen. Es muß jedoch in diesem Falle der betreffende Pächter und bezichungä-weise Pachtlustige durch eine an dem Tage der Pachtversteigerung ausgefertigte Bestätigung der kompetenten Bezirksverwaltung nachweisen, daß er mit keinem Pachczinsrückstande von der von ihm bereits gepachteten Verzehrungssteuer aushafte, und daß auf die von ihm als Can! ion dieser Pach-lung gewidmeten amtlich aufbewahrte», Geldbeträge und öffentlichen Obligationen von keiner andern Person ein Verbot oder Pfandrecht erwirkt sey, und uberdieß muß derselbe sogleich die von dem Eigenthümer der Caution ausgestellte Urkunde über die Widmung d s baren Geldes oder der öffentlichen Obligationen, mit welchen die Caution für seine aeaenwänige Verzehrungssteuerpachtung geleistet wurde, für die Pachtung, welche er eingehen will, und welche bestimmt zu bezeichnen ist, der Ver-steiaerungscommission überreichen, und dieser Com^ mission auch den idr ausgefolgten, für die gegenwärtige Pachtung vinculirtcn öffentlichen Obligationen sammt dem Über die yiesür'erlegte bare Caution und die Empfangsbestätigung der Staatsschulden Tilgungsfonds-Hallptcasfe, wenn die bare Caution bei dem .Tilgungöfonde fruchtbringend angelegt wurde, über-' geben. — 6)Die imAusweise benannten Steuer- und rücksichtlich Pachtbezirke weiden zuerst einzeln und zwar, wenn in einem Bezirke zwei oder mehrere Steuerobjecte zu verpachten sind, diese beide,, oder mehrere Objecte zusammen ausgeboten, es wäre "denn, daß kein Anbot für alle Objecte eines Pacht« bezirkes gemacht werden sollte, in welchem Falle auch Anbote für einzelne Tteuerobjecte des betreffenden Bezilkes angenommen werden. Die Ge-. ^ meindezuschläge, wo solche bewilligt sind, we>den, mit Ausnahme jener der stadt Görz, immer vereint mit der Aerzehuingssteuer ausgeboten, und gesonderte Anbote für die Gemeindezuschlage wer-den niemals und unter keiner Bedingung angenommen. — Nach geschehener Versteigerung der einzelnen Pachtbezirke ist es den Pachtlustigen ge« stattet, mündliche Anbote auch für die Pachtung zweier oder mehrer Bezirke, in so ferne sie bei derselben Tagsatzung ausgeboten weiden (was aus dem beiliegenden Ausweise ersichtlich ist) und unter (3. Amtsblatt der Laib. Zeitg. Nr. 121 v. l nicht ausdrücklich im Offerte angegeben seyn sollte. - !') Die schriftlichen Offerte, welche dem Einlagen« Stämpel unterliegen, und für die Offeren-ten von dem Zeitpuncte der Einreichung, für die Gesa'Us-Verwaltung aber erst vom Tage, an welchem die Annahme des Offertes dem betreffenden Offerenten bekannt gemacht worden ist, verbindlich sind, müssen beider k k. Cameral-Bezirks- Verwaltung, in deren Bereiche die zu verpachtenden 5-teuerbezirke gelegen sind, versiegelt innerhalb der im angehängten Ausweise festgesetzten Frist überreicht werden. Schriftliche Offerte. welche nach der für die Einbringung festgesetzten Frist einlangen, so wie solche, welche von den vorstehenden Bestimmungen im Wesentlichen abweichen, werden nicht berücksichtiget. — ^) Auf dem Umschlage des schriftlichen Offertes müssen von Außen nebst der Adresse der Behörde, bei welcher das Offert zu überreichen ist, der Steuer^ ezirk, oder die Steuerbezirke, je nachdem das Offert nur auf Einen, ooer au, mehrere Steuerdezirke gerichtet ist, genau und deutlich angegeben werden. — Das Formulare eines schriftlichen Offertes ist aus der Anlage zu ersehen. — 9. Die schriftlichen Offerte werden nach geendigter mündlicher Versteigerung, und nachdem alle anwesenden Licitanten erklärt ha« ben, keinen weitern Anbot machen zu wollen, in Gegenwart der Pachtlustigen von >em Licitations-Commijiär eröffnet und bekannt gemacht, — Mtt der Eröffnung der schriftlichen Anbote schließt der Licitationsact, und es wird bis zu dem Zeitpuncte wo von der competenten Behörde über denselben entschieden worden seyn wird, kein nachträglicher Anbot angenommen. — Die Hesalls-Vet waltung behalt sich ausdrücklich das Necht vor, je nach dem Ausschlage der mündlichen oder schriftlichen Anbote die Resultate der Versteigerung für einzelne Bezirke, oder jene für größere Complexe zu bestätigen, daher die für einzelne Bezirke verbliebenen Bchbietcr dadurch, daß für solche Bezirke Con-cretalanbote gemacht wurden, von der Verbindlichkeit ihrer Bestbote bis zur oberwähnten Entscheidung über den Licitationsact nicht enthoben sind. Mit der Bekanntmachung det Nichtannahme eines Anbotes werden die vorläufigen Cautioncn, oder Cautions-Depositen zurückgestellt. — II» Wenn »nchrcre Parteien in Folge eines mündlichen An-boces zusammen Bestbieter geblieben sind, so ba-ben dieselben ebenso, wie es oben Puncc 8, lu».. 1>) für schriftliche Offerte bestimmt wurde, denjenigen unter ihnen namhaft zu machen, an welchen auch aUein die Uebergabe des Pachtobjectes und im angegebenen Falle die Aufkündigung des Pachtver, irages geschehen kann — Würde die Zustellung der Aufkündigung des Pachtvertrages von Seite des Aerars wegen Abwesenheit des Pächters oder des Beoollmächtlgten nicht rechtzeitig geschehen können , oder dle Gefallsbehölde die persönliche Zu-steUulig nicht passend finden, so soll die Ueberrei-chung der Aufkündigung bei der betreffenden Steuer-Bezirksobrigkeit und Falls die Pachtung mehrere Bezirke umsaßt, bel einer oder der andern Steuer-Bezirksov'igkeit zur weiteren Verständigung der Partei die Wirkung der persönlichen Zustellung vertreten. — Il. Die allgemeinen'Pachtbedingnisse können bei der k. t. küstenl. dalm. Cameral. Gefallen-Verwaltung und bei den k. k Cameral-Be« zirks - Verwaltungen, dann den Steuerbezirks« Obrigkeiten und den Obe.n der Finanzwache des Küstenlandes in den gewöhnlichen Amtöstunoen elnge>ehen werden. — Die Bestimmungen, welche fur den Fall eintretender Tarifs - oder Gesetzande-iungen Platz greifen, sind in dem küstenl. Guber-nial-Circulare vom l». Juni 16^9, Z. !2,8W, enthalten. — Die Licitation beginnt am festgesetzten Tage, nämlich Kl October l64tt, vünctlich um die Ittte Ltunde Vormittags — K. K Cameral« Bezirks-Verwaltung. tÄörz am 2S. Sept. l849. — Formulare eines schriftl ichen Offer? tes -— (Von Innen.) Ich Endesgefcrtigter biete für die Pachtung der allgemeinen Verz,h-rungssteuer sammt dem allfälligen Zuschlage von (folgt die Angabe der StcuerobMe)in dem Stcuer-bezirkc (folgt der Name des Gteuerbezukesiod er in den Steuerbezirken (folgen die Namen der eteuerbezuke) für die Zeit vom.....18 .. bis . , . . . 18 , . den Iahrespachtschilling von ........(Geldbetrag in Ziffern), das ist: z der Voraussetzung, daß die Consretal Anbote den Betrag der für die betreffenden Bezirke erzielten einzelnen Meistbote übersteigen, gegen dem zu ma-chen, daß sie aus die im §. 5 dieser Kundmachung bezeichnete Art, die vorlaufiqe Caution für alle jene Bezirke, für welche der Gesammtanbot gestellt wird, erlegen. — Wenn in dem mündlichen Con-cretal-Andote auch ein solcher Steuer- oder Pacht-bezirk enthalten ist, für den bei der Einzel-Ver« steigcrung kein Anbot gemacht wurde, so wird der Concretal-Anbot nur unter der Bedingung angenommen, daß derselbe wenigstens der Gesammt-summe der für die im Con<-retal-Anbote enthaltenen Bezirke festgesetzten Ausnifsprcise gleichkomme. — 7) Ebenso ist «estattet, schriftliche Anbote für die Pachtung des Verzchrunassteuel-bezuqes einzureichen, und zwar für die Pachtunq bloß eines, oder mehrerer Bezirke, in so fern solche bei derselben Tagsatzllng versteigert werden, wobei der Of-ferent auch die Bedingung stellen kann, daß sein Anerbieten nur für den Fall gelte, wenn ihm der Bezug der Verzehrungssteuer für alle Bezirke, für welche er den Anbot stellte, ohne Ausscheidung irgend eines Bezirkes oder Steuerobjectes überlassen wird. Derlei Anbote sind einen Tag vor der Versteigerung bei dem Bezirks« Verwaltungs-Vorstande in Görz versiegelt einzureichen. — Schriftliche Offerte werden am Tage der Ver-steigerung nicht angenommen. — 8) Bei den schriftlichen Anboten ist Folgendes zu beobachten: i.) Dieselben müssen mit dem zu Folge §. 5 dieser Kundmachung als Cautions-Depositum bestimmten Betrage im Baren oder in öffentlichen Staatsobligationen belegt oder mit dem Beweise versehen seyn, daß dieser Betrag bei einer Aera-riaicasse oder einem Gefällsamte im Baren, oder in Staatspapierrn erlegt worden sey. — Wird die vorläufige Caution mittelst einer einverleibten Pragmatical^ Sicherheits - Uikunde geleister, so muß dieselbe sammt den übrigen im Puncte 5 an« gegebenen Instrumenten mit dem Offerte vorgelegt werden, — Dermalige Verzehrungssteuer-Pachter, welche eine schriftliche Offerte überreichen, und von der ihnen im Puncte 5 zugestandenen Erleichterung Gebrauch machen wollen, haben die dortcrwahnte Erklärung ihrem Offerte anzuschlie« ßen. - d) Die schriftlichen Offerte müssen der oben im Puncte 'en, dem Gefalls Aerar zur Erfüllung der Pachtbedingungen verbinden. Zugleich müssen sie in dem Offerte jenen Mit-offerenmi namhaft machen, an welchen auch allein die Uebcrgabe des Pachtobjectes und im gegebenen Falle die Aufkündigung des Pachtvertrages geschehen kann. - <) Diese Anbote dürfen durch keine der gegenwärtigen Kundmachung oder den Licita-tionöbedingnissen entgegenlaufende Klauseln beschränkt seyn; vielmehr müssen dieselben die Ver-sichcru'-g c>tthalten,daß sich Offerent allen Bestimmungen dieser Kundmachung fügen, und die ihm genau bekannten Pachtbedingnisse, (welch<- daher vorläufig bei den im Puncte 1l dieser Kundmachung genannten Behö den und Gcfällsorganen rmzusehen sind) pünttlich befolgen wolle. — ci) Die schriftlichen Offerte können, so wie die mündlichen, auf eine einjährige Pachtperiode mit der Bedingnng der stillschweigenden Er„euerung, oder ohne Vor.-behalt derselben gestellt werden, — <') Wenn in den Bezirken, für welche ein schriftliches Offert überreicht wird, "auch einzelnen Gemeinden bewilligte Zuschläge einzuheben sind, so wird in dem gemachten Anbote auch der Anbotfür die Zuschläge als einbegriffen angenommen, wenn gleich dieß >. Oct. !849.) 436 (Geldbetrag in Buchstaben), wobei ich die Versi- lege ich die Casse - Quittung über das erlegte Va- tung) Offert für die Pachtung der allgemeinen chervn^ beifüge, daß ich die in der Ankündigung dium bei—.....am .... ltj ... Verzehrungssteuer sammt Zuschlag in d^m Tteuer- ciliu.....und in den eingesehenen, daher mir (Eigenhändige Unterschrift mit Angabe des Cha- bczirie, oder in den Steuelbezirken (folgt die gewohlbekannten Pachtbedingnissen enthaltenen Be- rakters und Wohnortes). — (Von Außen:) naue Bezeichnung der s teuerobjecte und dcs stimmungen genau befolgen werde. — Als vor- (Nebst der Adresse der Behörde, an welche das Steuerdezirkcs, o dc r der Steuerbezirke), läufige Caution lege ich im Anschlüsse den Betrag Offert eingesendet wird, und Bezeichnung des Be-von.....Gulden . . . Kreuzern bei, oder träges des beiliegenden Geldes oder der Amtsquit- Ausweis derVerzehrungssteucr'Pachtversteigerungen. Objecte, von denen Bezeichnung del A u s r u f 6 n r ? i 6 Zeitpunct, Name der Bezug der Gemeinde, und " u s r u s S p r e , s z^t Tag bis zu wel- ^ >. . ^^^^^"." des für den Zu- für die Ver. tür den > _____________ ^rn schr.ft- ^ "' ^chl' 7w7cr schlag bew.ll'g ^' ^ ^r^n^ ^^^ ^ ^ ^^^^^^ Z Steuerbezirkes besteht,^'pachte- ten Percenten Steuer Zuschlag cr vorzunehmen- ^gebracht 5>. ^leueroezlrrev >^.^^ Ausmaßes. -—------^--------------s—-^—-------^- den Verste'geruna werden __________________! _________________^_________si- «kr-I kr. j kr. > si jkr-_________________können 1 Der politische Bezirk Wein — 322U0 - — - Ä22W - .^3.^^ des Stadt « Magi. ^ F^F^^ strateS Görz, womit Fleisch - 54W - — - 5Wtt — ^ ^ «2^I^ auch die Gemeinde .? « ^.^ «^ Staragora einver ^ ^ ^D°^ 3-^ leibt wurde. .3 ^ 'I«'^'^.« 2 Der politische Bezirk Wein - 22UM, - - - 220NN - ^ ^ Z^ZFZ der Umgebung Görz. Fleisch - !8<>tt - - - 1«<>« - Z . Z' 5^^^ 3 Der politische Bezirk Stadtgemeinde H ^ ^^3-3,^ Monfalcone. Monfalcone , ^ ^ ^ ^ ^ ^.'^ Wein l0", für Wein 13194 20 566 52 137«! 12 V ^ -3^Z? und die Haupt ^> ! 5 ^ ZA,^^Z gemelndeSt. Pe- .5- -^ -? «: Ä ^ ^ 3 ter am Isonzo -3 r 3 3 3^^ 1U^ für Wein " ^ ^ 3 2 --3 Fleisch Stadtgemeinde ^ - ^ GI^^^ Monfalcone L 2 -> «Z ^^'^ 5°^ für Fleisch 13,1,0 2«9 ,8 ,580 28 Z r: Z^Z^Z 4 Der politische Bezirk Wein G,n,einde Grado ^ ^ N IZIZ 2 Cerignano. 25"., für Wem 14480 20 509 20 ,4969 40 ^. ^ «5^2." Fleisch ' - 1300- - - 1300- ^ .'. " ssZ ^ ^ 5 Der politische Bezirk W0 N !^."I^^ ? Der politische Bezirk Wein — 5553 40 -^ — 5553 40 ^äi^H^s ß Tolmem. Fleisch - i500 ^ ^ - 1500- '^ I^ZI^ Z. ,823. (2) Nr. 6020. Am 19. d. M., Vormittag 9 Uhr, wird hler-amts di» Licitation zur Herstellung eines neuen gemauerten Abzugcanals in der hiesigen Vorstadt Tyrnau abgehalten, dazu Unternehmungslustige mit dcm Beisätze eingeladen werden, daß die Kosten der Maurerarbeit und des Materials ?96fl. 34 kr., der Zimmermanöarbeit und des Materials auf 45 st. und der Schmidarbeit auf ,37 si. 30 kr. veranschlagt sind. — Stadtmagistrat Laibach am 2. October ,849. _________ Z7i825. ft) Nr. 3585. Kundmachung Das Postenauswaß zwischen den Poststationen Sucha und Wadowiäe in Galizien wird von, '^ auf I^jg Posten vom 15. September d I. an erhöht, und die Besörderungszeit zwischen diesen Stationen wird von 2 Stunden !5 Minuten auf 2 Stunden 30 Minuten verlängert, welches hier-mit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. — Von der k. k. Ober-Postverwaltung.— Laibach, den 28 September 1849._________ 3^1826^2)' Nr. 3644 Kundmachung. In der Stadt Lied au, im Kronlande Mähren, ist ein selbständiges Postamt ohne Pferde Wechsel errichtet worden, dessen Wirksamkeit nut 1. October beginnt. — Dieses Postamt wird sich mit d«r Aufnahme und Bestellung von Corresvon-denzen und Fahrpost-Sendungen befassen und zu seinem BesteUungöbezirke folgende Ortschaften haben: I. Die Stadt Lie bau mit ihren neun Kammerdörfern: Altwasser, Drömsdorf, Gepverstau, Herlödorf, Knegödorf, Nürnberg, Ohlstadtl, Reisendorf und Schmeü. — 2. Das Gut und die Ocmeinde Walters 00 rf nebst der Colonie H ü-li erb erg und dem Dorfe Ditterßdorf. __ Welches hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. — Von der k. k. Ober-Postveralt U ng. — Laibach, den 2». September ,84U. Z. 1827. (2) Nr. 3699. Kundmachung. Bei dem k. k. Oder - Postamte m Brunn ist die Controllors-Stelle, m't dem Gehalte jährlicher 1000 si. C. M. und der Verpflichtung zum Erläge dcr Caution im Besoldungsbttrage, in Erledigung gekommen. — Die Bewerber um diese Stelle haben die gehörig instruirten Gesuche, unter Nachweisung der erforderlichen Eigenschaften und Post-manipulations < Kenntnisse, längstelis bis 2l. October d. I. vti d.r mährisch - schlchschen Oder-Postverwaltung in Brunn im vorgeschriebenen Dienstwege einzubringen, und darin zugleich zu bemerken, ob und in welchem (srade sie etwa m>t einem Beamten des erwähnten Ob.r-Postamtes verwandt oder verschwägert sind. -^ K. K. illyr. Ober-Postverwaltung. Lalbach am 29. sepl. ,«49. Z. 183 l. <2) Licitations-Kundmachung. Von Seite der k. k. Casern ° Verwaltung wird bekannt gemacht, daß wegen Verpachtung der Marquetendereien im hiesigen Transport-Sammelhause am Froschplatze, auf die Zeit vom 1. November ,849 bis Ende October ,852, dann auf dem Castcll, auf die Zeit uom 1. Nov. 18 l9 bis Ende October 1850, die Licitationen im Amts locale de6 löol. k. k. Fclokriegs-Comm'ssariatö, Haus-Nr. 2,, am alten Markte, Dinstag den 16. d. M., Vormittags um ,0 Uhr abgehalten wcrden. Die Unternehmungblustigen werden hiezu mit dem Beisätze eingeladen, daß tue Licltations-und Lontractsdedingn'sse täglich Vormittags bei der Casern-Verwaltung am Platze, Hauö-Nr. 239, im 2. Stocke, eingesehen werden können. — N^ch abgeschlossener Lic'tation werden keine schriftlichen ! Offerle dltßfalltz meyr angenommen, und jeder Llcitant muß das ottsodrigkeitliche Befugn,ß zum Betrieb dieses Geschäftes haven. — Von der k k Casern-Verwaltung. Laibach am 3. October 1849 ^3. !795. (3) Nr. «366. Edict. Von dem k. k. Bezilksg.lichte dcr Umgebung ! Laibachs wild der unbekannt wo l'tsindlichcn Maria Mroule, lder ihcen rdenfalls unbek.mnlen <^tben liicmit dekannl gemacht: Es dabe wider sie Anton Vmmt von Brun» dorf, die Kl^ge auf Vcli.U)rt > und Enoschenerkl^irung des zu ihren Gunsten anf der, dcm Anlon Virant l'i^eiN^ümlichen, in dem Glundbuchc der Hertschaft Äuilsptlg unter U,b. ^ir. ^l6 und 3^kllf. Nr. l?2 rolkommenden '/^ Nustilall)Ul)e, seit 2/. Juni i793 n,it t»m Schuldvlicfe vom näinlichen Dailil. nebst 5 A Zinsen, hi«, amis angebiacht, worüber die Tagsayung zur Ver-künolung auf den l9. October l. I. vor diesem Gt' nchie angeordnet wurde. D.-.s ^erlckl, dem der Aufenhal'son der Ge. il.iq'k!, lind tlner aU'aUigcn ^,den unbekannt ist, und i>.« sie uieUeicht aus cen k. t. E>blanken abwe» send seyn könnlen, hat ans il)>e ^eüdr uno Kosten den H»n. Dr. K^.Ulschiisch alliier zunl ^niaior ausge. stcUc, mit welchem diese Nechtssacht nach t«n beste« titn^en G.se^e,, verhandelt we,den wnc> B'e Getlaglen weiden demnack hicoon mit de»n Äei'atze in Kenmmß ^«lc«l, daß sie ^ur angeutdne« ten T^sa^ung eiNweoer »cldst tlsckcinen, oder ihrem ausge>1tUlen VelNelec ihre oUsälligen Behelje mi^ theilen, oder einen andern Beoollmächliglen diesem Gl'nch'.t t'.ahnihatt machen sollen, widnqens sie die aus il),ec Ae'absäumung «niftehenden Folgen sich selbst zuzuschreiben haben werden. K K. 'Lezilksgllicht der Umgebung Laibachs am l3, August >s'<9. 3. l8i6. (0 Nr. l?03. Edict. Von der Veznksobiigkcit Weixelberg wird hiemit bekannt gemacht, daß die Gcmeinceoiener.-Stelle zu St. Marein zu besetzen ist, mit welcher ein jähsli. cher (Äehalt von 60 fi. (I. M. aus der Bezirkeafse verbunden ist, nwrnach diejenigen, welche diese Stelle zu erhalten wünschen, sich bei dieser iüezirksobrigkeit numdlich oder mit schriftlichen Gesuchen unverzüglich zu melden haben. Weixclberg am 24. Sept. 1849. Z. N des 5«. (3) k. k. il lyrisch Kundmachung en Gubcrniumö. — Nachstehender Ausweis entbält jene liquidittcn alteren Militär.Forderungen, welche, da die ursprünglichen Prästanten nicht cruirt werden konnten, den Intcressentcn nach legaler Ausweisung ihrer Ansprüche in der gesetzlichen Frist und unter den vorgeschriebenen Modalitäten erhoben werden können. noch nicht l rhobcn - Nr. 16092. wurdcn und von InZFolge dcr < gepflogenen Ver- Wurden laut arsg.fcrtigter Für die Die zu Gunsten nach- liquidirten w individuellen Liquidationen laut des Rccepisses oder Schuldscheines datirt von im Monate u. Jahre gclleferten Naturalien benannter Bezirksobrig-keitcn, Dominien, Gemeinden und sonstigen gelegen im Kreise alteren Militär-For-ocrungen in Conv. Mze. ^icscrp -,ur V kungg clka artei n ormer- Gudernial- Buchhaltungs- unter Post ausg 'stellt eeignet Zahl vom Jahre des Regiments, Corps Buchh. Nr. von dem oder dcr Branche Parteien si. kr si kr 397 398 8189j1816 detto 5297M46 detto detto detto «7 68 Fristiansky Joseph Dirnbcck Jacob Verpsiegs-Officier Vcrpsicgsvcrwalter «0. August I8U5 26.Octob 1805 Februar u März 1801 im Jahre «80» ! Fuhrlohn für das von Planina bis Präwald verführte Kmnmchl. Fühl lohn. für verführte Naturalien Ehcmalige Werbbczirks-Insassen dcr Herrschaft Haasberg detlo der Herrschaft Loitsch Adclsberg dto 96 43 7 96 43 7 399 dctto detto detto detto 70 Franzctich Franz 3. Verpsscgs-Officier ! dctto Fuhrlohn für verführtes Hcu detto detto dto 7 ... 7 400 detto detto detto detto 71 dctto detto dctto dctto detto detto Haasberg dto 5«'.. .03 56 i, 40« detto dctto detto ! detto 76 Dirnbeck Jacob Verpstegsvcrwatter 23. März 1806 detto detto detto dctto dto 8 n. 8 ''.«. 402 403 detto detto detto detto detto detto detto detto 17 18 Fristiansky Joseph detto Verpflegö-Officicr detto 22.Octob «8<»8 dctto detto detto Fnhrlohn für verführte Naturalien detto Wcrdbczirksherrschaft Haasbcrg dctto dto dto 2 3 2 3 404 detto detto detto detto ,9 dctto detto detto dctto detto detto dto , l 3 .!< 405 detto dctto deto detto 3l dctto detto del to detto detto Herrschaft Lottsch dto — 15',. — 40b detto detto detto detto 32 detto detlo detto detto detto dctto dto — — 407 detto d.!, !8 1 42 48'!. l8 411 detto . detto detto detto 4« detto dctto detto dctto detto Gemeinde Schwarzcnberg dto 2 3« 2 3« ^^ 412 H659 <1? 18^7 285« lle 1847 L!> 58 Dirnbcck Jacob Verpflcgsverwaltct H«. Aug. 1835 März «8<»t Hcu- und Ttrohlicfcrung im dctto Pfarre Hrenovitz dto 23 2,-.,. 23 2?'.'. W 412 -6775 <^ 1848 «5421 <1e 1818 — «25 dctto det to 4. April «605 im Jahre 180? Heulicferung Gut Lcopoldßruhe Laibach 45 3U^. 15 3U.!, 414 4925 cle 1^4? 7«81