»Watt zur LMchcr Zcilunz. I^r. 94. Dinstag den 22. April 1851 Z. 184 3. (3) Nr. 3208. Concurs- Kundmachung. Im Bereiche dieser Statthaltern ist eine Soncepls - Adjuncten« Stelle l. Gasse, mit dem Adjutum jährlicher 4W st. in Erledigung gekommen, zu deren Wiederbcschung hiem.t der Concurs l)>6 I.",. künftigen Monats Mai aus-geschrieben wird. Die B^ver^cr had^'N in ihren an diese Scatt-halterei zu richtenden Gesuchen ncdst dem Lebensalter auch die zurückgelegten Studien, chre Sprachkenntnisse , dann die abgelegte Staatsprüfung, und falls sie ;m landesfürstllchen Dienste sich de> finden, ihre bishcrige Verwendung nachzuweisen, und anzugeben, ob und in welchem Grade sie mtt irgend einem der hierlands im polmschen Dienste stehenden Beamten verwandt oder verschwägert seyen. Die gegenwärtig bereits dienenden Beamten haben ihre Gesuch« mittelst ihrer vorgesetzten Behörde zu überreichen. Vom k. k. Statthalters« Präsidium Trieft am 8. Apr,l 165l. Z. N9 u. (3) Nr. 71N5. Kundmachung. Laut einer Mittheilung der k. k. Finanz-Oderdnection in Verona vom 3tt März l. I., Zahl »22. werden die für daS l?mbardisch-ve-netianische Königreich allerhöchst systemisirten Finanz ^Präfecturen, mit den Sitzen zu Mailand und Venedig, am 15 Apr,l l. I. ins Leben treten. Dieselben übcru^hmcn die Oberleitung aller jnnr W.schäfte der direct.« und indirccten Besteuerung des Easse « und Finanzwesens, welche bisher theils den Cameral - Magistraten, theils den bestandenen Oubernien übertragen waren, und zwar die erstgenannte in der Provinz Mai' land, die zweite in der Provinz Venedlg. Beide stehen unmittelbar unter dem Finanz« Ministerium, was hiemit zur allgemeinen Wissenschaft bekannt gegeben wird. Von der k. k Finanz'Landes »Direction für Steiermark, Körnten und Kram. Gratz den 7. April 1651. Notisicazione. Sua Maesta con Snvrana Risobmom; 29 p. j). Luglio si v. degnata cli approval'«; 1'istiltiziotn;
  • nc/ia. Sono riunili nelfr altribnzioni di tali Autorila gli assari, ehe prima crano as-segnati ai discioiti Magisrrari Camerali e a> Dipartimenti Impaste Hei dun (ioverni, Cr>nif! purr quelli (icrivabili dall* atliva-^ione dell' iuiposta sulle rendih*. Saianno nrrc-iö di loro compelen/a '¦nlle In imposlc; dirctte ed indirclte, i heni del J) in «jMieru degli edifizj e dei niobili ad i:so delle Autoritä o degli Istituii dello Slalo; lultc le Cassc erariali •, e finalmente I' azione disciplinale sopi-ai divnrsi If'nVj di h'nan-%a v. sopra'gli hnpiegaii che vi sono ad- doti. Dipendeianno «lalle Prefetture le 1»>-i.endcnate di Finanza, e per gli aJlari delle imposmoni divelte le dm: Direzioni Ge-ncraii del Censu ,. lr Delcga/ioui Pro- vinririli. La Ginnta del Onsimrnt»» ronimua n» via provvisoria serondo io stalo aliiiale lino alia siia r ioi gani'/.r-azionc Alia testa dell« Preiellure di iinair/.a sono i Prefelti col liiolo e carat lere di Consiglieii Ministeriali. Al Prefetio e assegnato qualc su^sidio Hell* import ante sua missione e come suo toniporario rapprosenlautc il Priino Goi>-sigliere Supeiiore di Finanza. 1 Consiglieii snperiori di finanza s in--titoleianno Consiglieri di PrefetUira', gli altri, Conüiglieri di Hnanza« Appositi prospetli indicaito il carat I ere, il rango , il nuincro e gli stipend) degli Impiegati ed inseivienti sislennz/aii pei ciascnna dellc Prefetture. Ad enlraml)« verra in seguito applicato ancbe mi Di-pariimcnlu (iOnlabilo. Le incnrnhent«! e facola dellc Prefet-lure di Finan/a, il inctodo per la tratta-/-ioni! dfgli affari prcsso Io rnedesime, e. v. Aprile cessa la Direzione Superiore clelle Finanzc Loin-bardo-Veneta ora csisienin »» Verona. II Protocollo degli E^ibiii vi saia chiuso il giorno i/t del to niese alle ore 4 poineri-diane. 2. C.ollo slesso gioino i5 Aprile p. v. entrano provvisoi ianiente in attivita le IVefelture delle Fiuanze in Milano ed in Veiiezia per lutti i rarni designati allc loro atlribuzioni, ujerm p(«r ora quello dello imposts: direlte, c con giurisdizionr ri-spettivamente nu| territorio lombardn e sill territoiio veneh>. Mediante apposit» notiHcaiione si 1'jri» conoscere il giotno in cni le Pi eiVflimiddle Finanze sarnnno delinitivamcnic costituite. Venczia li 3O Marzu i85 j. r.onle lladetxty, (iovrrnaloi'H geneialc per e;)i all'ari «i \ i li t* militari. ^. ^tt. i< (3) Nr. 7209. »ll Nr. 30,4. Kundmachung. Zur micthwciscn BeistcUung der für die t k. Finanzwache, mit Einschluß der allfälligen Mi' litar-Ässistenz in der serbischen Woiwodschaft und im Temescr-Banale erforderlichen Bettgeräthe, dcrcn Wechsel, Erhaltung und Reinigung, mil der Dauer des Vertrages auf l> Jahre, nämlich vom l. Juli 1851 bis letzten Juni I5«U, wild hiemit eine lZoncurrenz-Vcrhandlung mittelst sch licher Offerte eröffnet Die mit 15 kr. Stampel auf jcd^ni Bogen versehenen Offerte sind bis W.April li<>l, und zwar an diesem Hage längstlns bi5 12 Uhr Mittags, an den flüheren Tagen aber wahrend dcn gewöhnlichen Amtsstunden im Präsidial Bn' reau der k. k. Finanz-Landes'Direction versiegelt einzureichen. Dieselben sind mit der Quittung über da5 bei einer Aerarialcasse erlegte Vadium, auf welches sich im Offerte ausdrücklich zu beziehen ist, zu belegen, und mit der Aufschlift zu versehen, »Anbot zur miethwcisen Beistellung der Vetterfor-dernisse für die k. k. Finanzwache, mit Einschluß dei aUfälligen Militär-Assistenz m der serbischen Woiwodschaft und im Temeser Banale." In dem Offerte muß der für ein vollständiges Bett täglich geforderte Micthzinö bestimmt, und zwar nicht nur mit Ziffern, sondern auch mit Buchstaben ausgedrückt seyn. Düs Offert darf sich weder auf einen fremden Anbot beziehen, noch durch eine den Licila tionsbcdingnissen nicht entsprechende Clause! beschrankt seyn, dasselbe hat vielmehr die ausdrück-liche Erklärung zu enthalten, daß der Offerent den für dieses Unternehmen festgesehkn, ihm wohlbekannten Bedingungen sich ohne Ausnah me unterwerfe Das Offert muß endlich mit dn eigenhän« digen Unecrschrift, d. i. mit Vor- und Zunamen, wie auch mit der genauen Bezeichnung des Wohn» ortcs und des Charakters des Offerenten ver, sehen seyn. Auf Offette, welche nach festgesetztem Termine einlangen, oder nicht nach der obigen Bestimmung abgefaßt sind, wird kein Bedacht gc-nommcn werden. Die Anbote zur Uebernahme dieses Geschäftes tonnen für das Kronland, oder für einzelne Fmanzwach. Sectionen gestellt werden. — Die Finanzverwaltung bchält sich vor, die Resultate der Verhandlung, insoweit sie überhaupt annehmbar sind, nach frei« Wahl bloß für die Finanz-wache, mit Einschluß der Militär-Assistenz einzelner oder aller Finanzwach-Sectionen zusam-men, zu bestätigen. Zu dieser Concurtenz-Verhandlung werden alle Jene zugelassen, welche nach den Landeöge-sehen von der Theilnahme an öffentlichen Versteigerungen nicht ausgeschlossen, und die bedungene Sicherheii zu leisten im Alande sind -Insbesondere sind von diesem Geschäfte und von der Fortsetzung desselben minderjährige, oder un< ler Kuratel stchende, wie auch jene Individuen ausgeschlossen, welche wegen eines Verbrechens zu cmcr Strafe verurtheilt, oder in einer straf-gerichtlichcn Untersucl)ung gestanden sind, dle bloß aus Abgang rechtlicher Beweise aufgehe bcu wurde. Ienc, welche der k. k. Fmanz-randeß-D>r.c-tion mcht berelts als verläßliche ober vermögt,, chc L.eferungö-Unternehmer bekannt sind, haben sich hierüber nm vorschriftsmäßigen Zeugnissen lhler j^rts-, oder einer andern Behörde aub-zuweisen. Wer im Namen emeö Dritten einen Anbot macht, muß dem Offerte eine gerichtlich kqal,. sirte, auf das Geschäft spcciel lautende Vlill macht bcischließen. Das Offert ist von dem Zeitpunct, der Ueber»eichung fü: dcn Anbotsteller, für das Altar 212 aber erst vom Tage, an welchem die Annahme desselben dem Anbietenden bekannt gemacht worden ist, verbindlich. Die Zustellung der Verständigung kann ent' weder an den Offercnten, oder wenn sie wegen dessen Abwesenheit und Abgang eines Bevoll> mächtigten an ihn selbst nicht geschehen könnte, mit gleicher Rechtswirkung an die Behörde des Ortes, in welchem er seinen Wohnsitz hat, geschehen. Wenn mehrere in Gesellschaft die Lieferung erstehen, so haften sie für die Vollführung aller Lieferungsbedingungen zur ungetheilten Hand, d. i. Einer für Alle und Alle für Einen. In sol' chen Fällen wird derjenige, welcher auf dem Offerte der Erste sich unterschrieben hat, als Vollmachtshaber ln allen auf das Geschäft Bezug nehmenden ämtlichen Verhandlungen angesehen. Er hat namentlich auch das Recht, Gelder allein zu beheben und zu quittnen, wenn die Gesell-schaft hierin nicht ausdrücklich einen anderen Willen erklärt. In Todesfällen geht die Vollmacht bis zu einer andern Verfügung der Ge-sellschaft auf den am nächsten Platze Gefertigten über. Die Bedingungen, unter welchen die Bert. fournituren-Lieferung dem Unternehmer überlassen wird, sind folgende: 1. Der Unternehmer verpflichtet sich, die Bett-erfordenusse für die Finanz^ach-Mannschaft, mit Einschluß der allfalligen Militär-Assistenz in dem genannten Kronlande, in die einzelnen PostiruN' gen, woselbst sich die Finanzwache und Militär» Mannschaft entweder gegenwärtig befindet, o:er künftig untergebracht werden wird, in der für jede derselben, sowohl für die Wohnungs-, als auch für die Kranken- und Arrestzimmer erforderlichen Anzahl, unter den in den folgenden Absätzen dieser Kundmachung enthaltenen Modalitaten, im Wege der Miethe auf eigene Kosten beizustellen. Der gegenwärtige systemisute Stand der Fi-nanzwach-Mannschaft besteht aus N>:it» Mann, worunter sich beiläufig 15>U Veiheirathete befin den dürfcn. Dieselbe ist größtentheils in Abtheilungen von mehreren Individuen aufgestellt, zum Theile aber auch einzelnweise bei ausübenden Gefälls-amtern unterbracht. Bon der obigen Finanzwach-Mannschaft entfallen auf die I. Section im Bereiche der Zom-borcr Finanz-Be^irks-Dilection 306 Mann; auf die 2. Section im Bereiche der Groß«Becskere-ker FinanzBezirks-Direction 187 Mann; auf die 3. und 4. Section im Bereiche der Lugoser Finanz Bezirks.Direction 5i3 Mcmn. sowohl die Scationsorte, als auch daS Erforoerniß für jeden derselben, für die vorhandenen Verheiratheten, sowie für die Kranken-und Arrcstzimmer, werden dem Unternehmer gleich nach dem Abschlüsse des Co>,tractes bekannt gegeben werden. Die Zahl der Postirungen, ihre Standorte, die Stätte der Mannschaft im Allgemeinen und für jede der Postiiungen einzeln, können Veränderungen unterliegen. Der Vermiether ist daher, in so ferne diese Aenderungen in der Vertragszeit geschehen, verbunden, die Beistellung oder die Uebertragung der Bettc,eräche, wie sie die jedesmalige Ein-theilunq erfordert, auf feine Kosten sogleich bewerkstelligen zu lassen. 2. Es steht der k. k Finanz.LandesDirec^ tion, im Falle einer definitiven Verminderung des systemisirten Standes der hier land igen Fi> nanzwache, mit Einschluß der Militär-Ass'stcnz frei, eine bis um ein Drittheil des Gegenstandes geringere Menge von Betten, als gegenwar« tig erforderlich ist. in Anspruch zu nehmen, und in wie ferne sie bereits beigestellt worden sind, wieder dauernd außer Gebrauch zu setzen. 3. Die Anbote können auf die Beistellung hölzerner oder eiserner Bettstätten gestellt werden ; bei sonst gleichen Anboten wird demjenigen Offe-rentcn der Volzug gegeben werden. welcher sich zur Lieferung eisttner Bettstätten verbindlich macht. Der Unternehmer verpflichtet sich dabei, die erforderlichen Btttgeräthc in nachstehender Gattung und Beschaffenheit beizustellen, alö: u) Bettstätten von weichem Holze und zwar ! einfache, jede für cine Person. Für die Verehelichten sind zwei einfache Bettstätten zu stellen, für deren jedes der volle Miethzinö bezahlt wird. Dabei wird bemerkt, daß, so oft hier vom Längenmaße oder Gewicht die Rrde ist, darunter das Wiener Längenmaß oder Gewicht verstanden wird. > Die hölzernen Bettstätten müssen in der inneren Lichte ii Schuh laug, 2 Schuh « Zoll breit, 2 Schuh 4 Zoll hoch, und mit Kopf», Fuß- und Seitenwänden versehen seyn. Die Füße haben aus 3 Zoll dicken, vierecklg geform» ten Holzkeulen zu bestehen. — Sowohl dle Seitinwände, als auch die Kopf- und Fußstücke müssen auf beiden Seiten gut abgehobelt seyn, und im fertigen Zustande anderthalb Zoll in der Dicke haben. — In ein jedes Bett gehören wenigstens U Ein° lagbretter, wilche auf wohl befestigen Leisten zu ruhen haben und höchstens 4 Zoll weit von einander abstehen dürfen. Sämmtliche Bettstätten müssen zum Zerlegen eingerichtet seyn. Die eisernen Brttstätte» müssen in der ^änge und Breite, und überhaupt ganz m derselben Beschaffenheit, w»e sie bci dem k. k. Militär eingeführt sind, beigestellt werden. !>) Strohsacke von starker Rupfenleinwand, wovon jedeö Lläck 2^ Ellen lang, und 1^ Elle breit seyn muß. c) Kopfpölster von festem ungebleichten Zwillich, wovon jedes Stück l ^ Elle lang, und '/, Elle breit seyn muß. Die Strohjacke und Kopfpölster müssen nnt frischem, reinen Stroh gefüllt werden. — Die Füllung der Strohsäcke und Kopfpölster hat mit denselben Strohmengen und in denselben Zeiträumen, wie selbe bei dem k. k. Mllitär ein. geführt sind, zu geschehen. — nehmer, so oft das Btdürfmß enttveder durch übnützung oder aus einem andern Grunde eintritt, und die Vornahme derselben gefordert wird, in der kürzesten Zeit zu besorgen, so zwar, daß die Mannschaft bezüglich der Betterfordernisse stets klaglos gestellt werde. — 5. Wird der systemisitte 2tand der k. k. Finanzwache mit Einschluß der allfälligen MUi. tär« Assistenz vermehrt, so hat der Unternehme, nachdem ihm die Vermehrung einen Monat vorhinein bekannt gegeben wurde, die Vetterfordernisse für den Zuwachs in der nämlichen Beschaffenheit gegen den bedungenen Zins und unter Beobachtung aller in dieser Kundmachung entfalle-nen Bedingungen sogleich nach Verlauf dieser Frist beizustellen. Für die bestehende systcmisirte Finanzwach-Mann^chaft, mit Einschluß der Militär-Assistenz, muß mit I. Juli 1851 diejenige Anzahl von complctcn Bettfourmturen beigestellt werden, welche dem Unternehmer von der k. k. Finanz-Landes-Direction am 15». Mai l85>1 bekannt gegeben werden wird. In der Folge hat hingegen dcr Unternehmer jedesmal die nothwendig gewordene Bcistellung von Bltterfordernissen läng« stcns binnen 1l) Tagen, u?n dem Zeilpuncte, als diese Nothwendigkeit dem Verniiethcr oder seinem Bevollmächtigte»» bekannt geworden ist, Statt zu finden. N. Wenn ein Theil dcr Vettcn wegen vorübergehenden Ereignissen unbenutzt bleibt, so wird dem Unternchrner für diese Betten auch durch den Zeitraum, wo sie unbenutzt bleiben, der volle Mnthzins entrichtet. Die Zahlung des Miethzinses hat jedoch rücksichtlich j.ner B.tten gänzlich aufzuhören, welche nicht wegen eines vorubergchenden Ereignisses, sundern aus dem Grunde eines veränderten Bedalfcs in Gemäßheit deü 2ten Absatzes dieser Kundmachung dem Vermiether definitiv zurückgestellt werden. Als Zeitpunct der Zurückstellung hat derjenige Tag zu gllten, an welchem dem Unternehmer oder stirnm Besteller die Entbehrlichkeit eilns Theiles der Beltgerathe, von der k. k. Finanz« ! Bezirks-Direction , oder dem Finanzwach Ober« läommissar oder Sectionsleilcr bekannt gegeben wurde. 7. Der Unternehmer hat die Velbindlichkeit, jeden Strohsack und Kopfpolstcr jährlich Emmal waschen z^ lassen, ohne daß die Mannschaft die Erfordernisse in der Nacht entbehre. M't dc:n Beginne eines jeden Monats sind die Betten mit gewechselten, gchöric, gereinigten Leintüchern zu versehen. Die Decken sind alle Jahre Einmal waschen zu lassen. — Ist eine Decke in dcr Alt verunreinigt, daß die Nothwendigkeit des Walkens von den, ndrleg Entgelt außer dein bedungenen Mlethzins anspre« cheu zu können. Hierbc« ist zu sorgen, daß die Mannschaft während der RemiglMg die erforderliche Be« deckulig ln der Nacht nicht entbehre. In den Krankenzimmern bat der Untrlnehm>r die Reinigung der Vettgeräthc und den Wechsel des stroheS m den Ttrohjack^n so oft vorzunch« men, als dieß grfordcrt wild. — «. Dem Unternehmer wird die Versicherung erthe'lt, daß ma.-i die Mannschaft zur möglichste» Schonung der B.ttgerälhe mit allem Nachdrückt anweisen, keinen Unfug in dcr Benützung dersrl« ben dulden, und die möglichste Sorgfalt auf den ordnungsmäßigen Gebrauch verwenden lassen werde. Die durch gewöhnliche Benützung der B.tt. geräthe entstandene Verschlimmerung trägt der Unternehmer. Die von der Mannschaft durch Muthwillen. oder durch erwiesenen ungewöhnlichen Gebrauch verursachte Beschädigung wird von dem Schuldtragenden »m Wege dcr betreffenden k. k. Fmanz-Bezirkö-Direction vergüttt werden. Auf demselben Wege wird für jedes zum Ae-drauche übernommene, durch die Schuld der Mannschaft abgängig oder ganz unbrauchbar qe< wordene Stück dem Unternehmer eine angemessene Virgütung geleistet werden. — U. Dle Beurtheilung der vlrtraaömHßigm Beschaffenheit dcr Ll^runhsobjecte geschieht von dem Seltiongleitcr cder dessen St.llvertrcter. Die angenommene Lief«rung hat sich der Unternehmer bestätigen zu lassen. Gegen die Zurückweisung von Lieferungs-^" genstandcn steht dem Unttrnchmer die B^'fung an die k. k. Finanz-Bczirks-Behördc, ^lche dem betreffenden Scclionöleiter vorgesetzt 'st, offen, welche hlerübcr binnen I<» Taacn, von dem Tage der bort eingebrachten Berufung, zu entscheid!« hat. Bei der von derselben zu pflegenden Ver. Handlung wird, so weit das Gutachten von Sach. kundigen nach Beschaffenheit der Bti-citfmge erforderlich ist, der Befund zweier unbefangener 213 beeideter Sachverständiger, derm einen die Sec-tionsreitung, den andern der Untcrilehmer vorzuschlagen hat, cinqehc»lt. Im Falle dieselben verschiedener Ansi,1,t wären, bestimmt die Finain-Bezirks-Bchordc von Amtöwegen einen dlitten Sachverständigen. Die Ansicht, welcher derselbe beitritt, hat der zu erlassenden Entscheidung zur'.Grundlage zu dienen. Cin gleiches Verfahren l>U überhaupt bei der Entscheidung der Streitfragen, welche sich über die Art der Erfüllung! des Aer-trages oder über die vom Staatsschätze zu leistenden Ersätze ergeben, und zu dcren Beurtheilung Sachverständige erforderlich sind, zu gelten, jedoch mit dem Unterschiede, daß die Scctious-leitung >n den Fallen, in denen cs sich um andere Fragen, als um die Zurückweisung abgestellter Bltt^era'thc handelt, n,c ein Erkenntniß zu schöpfen hat, sondern baß die Verhandlung von der betreffenden k. k. Finanz^ Bezirks-Direction zu pflegen und hierüber zu entscheiden ist Gegenden Auöspruch der ächteren kömmt dem Unternehmer di? Berufung an die k k. Finanz-Landes -Direction zu. Gca.cn die Entscheidung dieser findet aber eine weitere Bcrufnng nicht Statt, wobei der Untelnchmer den einer solchen Entscheidung zu Grunde liegenden Ausspruch der Sachverständigen als ein gegen ihn vollen Bc-wcis wirkendes Document erklart, den er in allen künftigen gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen hiemit anzuerkennen sich verbindet, l«. Die Miethe hatmit l. Juli !«51 in Wirksamkeit zu treten. Von diesem Zeitpuncte an oc-ginnt für den Unternehmer die Verpflichtung bezüglich der Lieferung, Erhaltung, Ausbesserung und des Wechsels der Betterfordernisse für dic Finanzwache-Mannschaft, mit Einschluß der all-falligen Militär «Assistenz. Es muß daher am 1. Juli 185l die nach dem 5. Absätze bestimmt gewordene Anzahl der Individuen der Finanzwache, mit Einschluß der allfallia/n Militär-Assistenz, mit den Better fo» der nissen nach Maßgabe der Vertragsbedingungen von dem Unternehmer vcr? sehen seyn l l. Ob von dem Unternehmer in den Stand-orten der Sections - Commanden cin Bestellter zur Besorgung der dießfälligen Geschäfte zu halten ist, wird von dem Ausspruche der betreffenden FinanzwacheOdercommissare abhangig gemacht. Es wird jedoch dem Vermiether hinstchtllch dieser Anforderung die thunlichste Erleichterung zugeführt. 12. Die Bezahlung des Micthzinses wird nach der Anzahl der geforderten und wirklich beigestellten Bettgeräthe tagweise und auf die Dauer der Benützung berechnet. Die Auszahlung geschieht bei den k. k. Steuerämtern , Sammlungbcassen, oder wenn der Unternehmer es wünscht, bei der k. k. Landes« Hauptcasse zuTemesvar, nach Ablauf eines jeden Monates über die von dem betreffenden Sections' letter am> Ende eines jeden Monates ausgestellte und der vorgesetzten Finanz - Bezirksbehörde vorgelegt . »ende Bestätigung, daß der Unter-m i, ^rtragsvelb.ndlichfeiten nachgekom-N.^. . ." ^" die contractmäßig beigestellten Betterfor ern.sse wird dem Unternehmer von dem 7la n' "7 E'npfa«gsbestätigung ausge- folg. — Von dem Tage der bewerkstelligten durch die vorerwähnte Empfangsbestätigung nach! gewiesenen Bcistellung erwachst ihm der Anspruch aus den für die beigestellten B.tterfordernisse entfallenden Micchzins. Dieser hat das Entgelt für die Beistellung aller Bcttcrfordernisse, deren Instandhaltung, Erneuerung, Reinigung, Uebertla-grmg und jcde wie immrr Namen habende con tractmaßige Leistung in sich fassen, und cS soll daher der Vermicther für alle diese Leistungen nur dcn stipulirttn Miethzins zu fordern berechtiget seyn. — 13. Zur Sichclstcllung für die Erfüllung der Vertrags - Verbindlichkeiten räumt der Unternehmer dem Staatsschätze das Pfandrecht auf die beigeschafften Beltcrfordernisse cin, und cs hat derselbe binnen 8 Tagen nach der Bekanntgcbung der?lnnahme seines Anbotes, zur Sicherstellung der Zedmgmsse des Vertrages, übcrdieß eine dem dritten Theile des nach der systcmisirtcn Zahl der Mannschaft auf cin Jahr entfallenden Micth zinscü gleichkommenden Kaution in Barem oder in k. k. StaatSschuldvcrschrcibungen zu erlegen, welche Letztere nach den bestehenden Vorschriften berechnet und angenommen werden. 44. Sollte der Unternehmer mit der Lieferung, wenn auch nur zum Theile im Rückstände bleiben, oder nicht vertragsmäßige Gegenstände liefern, oder die Reinigung, Erneuerung, Verführung der Bctierfordernisse, die Füllung mit Stroh, oder überhaupt eine der von ihm übernommenen Verbindlichkeiten gar nicht zu gehöriger Zeit, oder nicht in der bedungenen All vollziehen, so ist die k k. Finanz-Bandes-Di reclion berechtiget, nach eigener Wahl auf dessen Gefahr und Kosten, entweder die noch nicht vertragsmäßig beigestellten Bclterfordernisse im beliebigen Wege belzujchaffen, und die von dcm Unternehmer nicht crfullie Leistung durch einen Anderen vollziehen zu lassen, oder den Vertrag für gänzlich aufgelöst zu erklären, und sich für die, durch diese oder jene Maßregel entstandenen Auslagen und Nachtheile, sowohl an den zum Pfanoe dienenden Qcgcnstanden, als a«ch an der Kaution uno an dem übrigen Vermögen deö Unternehmers schadlos zu stellen, ohne daß dcm Letzteren einc wie immer geartete Einwendung weder gegen die Art der ergliffenen Maßregeln, noch gegen den Betrag der dadurch verursachten Kosten zustehen soU. Die Ersparungen, welche durch die auf Kosten uno Gefahr des Unternehmers vorgenomme-»en Bcischaffungcn der Better sordernisse und sonstigen ihm obliegenden Leistungen dem Aerar erwachsen würden, jollen dem Aerar zu Gunsten kommen. 15. Die mit der Vollziehung dcs Contracteü beauftragten Behördeu sind berechtiget, alle Maßregeln zu ergreifen, welche zur unaufgchaltcnen Erfüllung dcs Vertrages führen. Dagegen steht dem Conlrahenten der Rechtsweg für alle An-Iprüche offen, welche er aus dein Vertrage ma chen zu tonnen gla bl. Ucbligens wird hicmil enwersiändllch festge->ctzl, daß die aua dem Verklage etwa entlprln gendcn Streitigkeiten, taö Aerm, in dessen Namen der Vertrag geschlossen wird, möge alö Klager oder als Beklagter eintreten, so wie auch die hierauf Bezug habenden SicherslellungS» und Executions-Schritte bei demjenigen im Litze dcs FiscalanUcö befindlichen Gerichte, dcm der Fröcus als Beklagter untersteht, durchzuführen seyn werden. lli. Jedes Stück von dcn beigestellten Bett' gerathen muß mit eurer kcundaren Farbe, Brand-zeichen, oder einer anderen Bezeichnung versehen seyn, um jedem möglichen Austausche vorzubeugen. l7. Der Unternehmer hat alle auf die tzon» tracts - Errichtung bezüglichen Kosten, alle Stam^ pel und andere Gebühren aus Eigenem zu dc-Ilrciten. lS Das Radium oder Ang ld, über dessen Erlag der Offerent sich auszuweisen hat, den dem dritten Theile des nach dem Ausrufs» preise entfallenden jährli ^en Micthzinses . und ist entweder »m Baren, oder in k k. Staat5pa-pieren, welche nach dcn bestehenden Vorlchrlstcn berechnet und angenommen werden, zu erlegen. Dieses Angeld wird jenen Offercntcn, deren An-bore nicht annehmbar befunden wurden, gegen cine ungcstampelte Quittung zurückgestellt — Das Hjadlum desjenigen jedoch , dessen Offert angenommen wurde, wird zurückbehalten, und in dessen nach dem IH. Absätze zu leistende Caution eingerechnet werden. 1!>. Der Ausrufspreis für die miethweise Bcistcllung der Betten wird auf den Betrag von ^ kr. W. W. für jeden Tag und für jeocb vollständige Bett festgesetzt. - Die Abnnnderung des AusrufSpreises kann ,n den Offerten ,n be licbigcn Bruchthcllcn geschehen, uno cs wird die Bcistcllung dcr Bettfournituren demjenigen über-lassen, dessen Anbot sich für den Staatsschatz alö der vorthellhaftcste darstellt. — 20. Der Vermiclher entsagt ausdrücklich dcm Rechte, das erstandene Lieftrungsgeschäft und die für ihn daraus entspringenden Rechte ganz ^odcr lhcilweift, ohne vorläufige Einwilligung der k. k. Finanz' Landes-Direction, an einen Dritten abzutreten. Von der k. k. Finanz-Landes-Direction für die serbische Woiwodschaft und das Temeser »anal. Temesvar am 27. Febtuar ?V5l Concurs - Kundmachung. Be, cmcm Verzehrungssteuer - iiinienamte dcs Hauptstadt Gratz ist die Dienstesstelle eines Ein» mhmcrs, mit welcher ein Gehalt von jahrlichen siebenhundert Gulden, der Bezug eines Quar-tiergeldes von jähilichrn Achtzig Gulden, so wie oie Verpflichtung zur Leiliung ciner Caution rm betrage des Iahrcögehaites verbunden lst, m Erledigung gekommen, zu deren Besetzung der Concurs bis sechsten Mai !85I eröffnet wird. D,c Bewerber um diese DiensteSsteUe h^ben ihre, m»t d^r erforderlichen yiachiveisung über chrc bisherige Dienslleistung, tad.llose Moralin cät, A>iS5ilon!,g im Gefä'll5-Ma,.ipulationg«, ann (Zcissa - und Rechnungsgeschäfte versehenen Oesuch^' innechalb dcr Brn>rbungsfri'l in, vorqe-schliedenen Dienstwege an die k. k. Cameral-B«-zirkö-Verwaltung in Grah z« leiten, und darin zugleich anzugeben, ob und in welkem Grade sil' mit eincm Beamten in diesem Fmanz - Gebiete verwandt oder verschwägert sind, und anf nelche Art sie die vorgeschriebene üaution zu leisten vermögen Von der k. k Finanz« Landes-Dir»clion sü, Zsteiltmark, Kälnlen und Kram. (Kratz 2M 7. April «K5l. 6. N7. .'^. (3) Nr. NW7. Concurs - Ausschreibung. Im Bereiche der k. k. Finanz - Landes - Direction für Steiermark, Kärntcn und Kram dürften zunächst zwei Cameral Bezirks Commissars^Atellell erster und zweiter Gasse mit »««» si. und rück sichtlich 8!M fl. behalt zu besehen kommen. Die Bewerber um solche Dienstesstellen haben sich über die juridischen Studien, die abgelegte Gefalls-Odelgl'lichls Prüfung, oder die ^efreiunq von dersslben, die crwolbcnen Bprachkenntniss«' «nid ihlc bisherige Dienstleistung auszuweisen und anzugeben, ob und in welchem Grade dieselben mit einem Beamten dcr leitenden Finanz-öchördcn des hielortigcn Bereiches verwandt oder verschwägert sind. — Die Gesuche sind >m vorgeschriebenen Dienstwege bis 15. Mai l. ^. hiehcr zu überreichen. Bonder k k. Finanz-Landes. Direction für steiermark, Körbten und Kram. Gratz am 7» April 1N51. 6. 17«. 2.^(3) Nr. 70^,. Concurs- Kundmachung. Bei eincm Verzehr - Steuer - t'inienamle der Hauptstadt Gratz ist die Dicnstesstelle eines Ein-nchmers, mit welcher cin I.ihrcsgehalt oon Dreihundert Gulden, d«r Bczug eines Quartier-geldcs von Fünfzig Gulden, und dic Verpflicht tung zur Leistung einer Caution im Betrage b<5 Iahresgehaltcs verbunden ist, in Erkdigung gekommen, zu deren Besetzung dcr Concurs bis fünften Mai ltt5l eröffnet wird. Die Bewerber !»m diese Dienstesstellc haben lhrc mit der erforderlichen Nachweisung über ihre bisherige Dienstleistung, tadellose Moralität, Auörildung im Gefalls-Manipulationß-, dann Cassa- uno Rcchnungsgeschäfte versehenen Gesu^ chc innerhalb der Bcwcrbungsfrist im vorgeschrie« bcuen Dienstwege an die k. k. Cameral-Beziikb, Verwaltung in Gratz zu leiten, und darin zugleich anzugeben, ob und in wclchcm Grade su mit emem Beamten in diesem Flnanz Gebiete verwandt oder verschwägert sind, und auf welche Art sie dle vor geschriebene Cauton zu leisten vermögen. Von dcr k k. Finanz Landes Direction für Ittiermark, Kärnten und Kram. Gratz am 5, Apnl 1^5,. ^ d , c t. Von dem k. t. LanocZdnichte z« Neustadll Im Krain wild drm unbekannt wo vtsindlich«». 214 JohannPetschauer von Urschnasello, im Sprengels des k. k. Bezirksgerichtes Neustadt!, hicmit bekannt gegeben, daß auf dessen Gefahr und Kosten zur Wahrung seiner Rechte in der Streitsache wider Georg Kump von Altsaag, unter Vertretung des Gerichtsadvocaten Herrn l)l. Rosina, wegen Abtretung einiger Grunoterraine, der hiesige Ge-richtsadvocat Herr 1^-. Suppanzhizh demselben als Curator aufgestellt, und diesem die von dcm Gegner Georg Kump nach geschlossenem Zeugen-Verhöre erstattete Bewciöschrift um die Bcwcis-einrede zugefertigt worden sey, und daß die Zustellung der weitern Erledigungen in diesem Rechtsstreite, sowie des Endurtheils an den Curator Hrn. l>. Suppanzkizh erfolgen werde. Neustadtl am ». April 1851. 3. 183. 3. (2) Nr. 28ll>. Kundmachung. In Folge hohen Statthaltcrei-Erlasseö vom 29. März d. I., Z. 24iN, wird wegen Ausführung der nothwendigrn Conservations-Bauten an den Schloß«, Wirthschaftü- und Mühlgebäu-den der Armenfondsherrschaft Landspreis, deren Hosten für: u) Maurerarbeit s. Materials auf312 st. l8 kr. li)Zimmermannöard^7 ^ 41 » «) Tischlerarbeit » « .. 8» « 42 >, , « « 27 ,> 18 » lj Hafnerarbeit >, ^ » 30 » — « ß)Glas«rard«lt ,» ^ « 40 ., « » l»)«inen großen Mühlstein auf . 12 „ — » Zusammen auf 1»71 si. 1« kr. veranschlagt sind, im Schloßgebäude zu 3andö preis eine Minuendo-Licitation am 2. Mai d. I., Vormittag um 3 Uhr abgehalten werden. Dle Unternehmungslustigen werden hierauf mit dem Beisätze aufmerksam gemacht, daß die di,ßfälllgen Ardeitö - und Materialpreisdeschrei. ^»»«^«», n«dst den, Kost«nüb d«^ dem k. t. Blz'rksdauarntc zu Weixelderg täglich eingesehen werden können. K. k. Rezilkshauplmannschast Hrejf^n am l5. UM l85l. Z. 479. (2) 3igen, zu linteistemwand Haus Nr. 9 licgenoen, gellchclich liul 230 fi. grschähitn Hudl,al,läl ölwiUigtt und di« Vornahme der Huptlinlabulaii!)« drr. K. k. iUezirksgerichl Gollschee am 22. Jan. l8äl. ^i. 4«2. (2, sir. 24U7. . liun, wnd bet^nl'l gemacht, d^ß dle Veilassensch^fls. Hffecivn 5es am 2tt, März !. I., v,lstl>lbe,,e„ Hin. ^ranz 3ar. Edicn v. Üllonoil, gg^lsl Haus !),l. 2?5, gegen gleich rare Bezahlung offem» llch vc»steigert werden. llalbach am l8 April l«')!, ?. ^«6 (2) Nr. l623. E d i c l. Vom k. t. Vezirksge.icht« Stein wird hi»mit be tannt gemacht: Es sey über Ansuchen des Herrn l)l>. Achazhizh von i!a,bach, als Machthaber der Maria Gregorz oon Dö'pelSdorf, ln die öffentliche stückweise Veräußerung der, zu D'öpelsdorf »,,!»' Cooscripticils - Nsy. 3 gelegenen, Florian Gregorz'ichen Verlaßhube gewilliget, mid ^>r Voruahine derselben dl< Tagsatzmig auf den 25. Aor>! d. I. ftüh 9 Uhr in löco der Realität an^ beraumr worden. Hiezu weiden alle Kauflustigen mit dein Bei^ sahe eingeladen , daß die ^icilationsbedmgwfse am Tage der Veräußerung bekanm gea/ben werden, und auch hieranns >„ den gewöhnliche» ?lnU5stu»den ell.gesehen werden tönlieu. Stein am 8. Aplil !85l. Der k. t. Btzntsiichter: K 0 n s ch e g. ^- ^»^-?. (ll) Nr. «49, E d i c l. Von dem f. k.Üje^isksgllichtc ilaibach , II. Cec. lion, wild hlccmit vekaimi gemacht: Oß sty von dieftm strichle üder Ansuchen des Hrn. "Silvester Homai,» von Üaidach, gegen Blas Pellauer von ebendort, wegn, aus dem Uttiitil« vom 29.M.i l8',9, Z, 4^86, noch schuldigen 52 fi l2 kr. M. M. <: ». «:., in die erccmw« offenlliä'« Veisleigllung 0er dcm Lehle,ei, stedoli^ei, , im l^sun^ buche d«r ^)sal/» l!a»dach »»,!) gte.lj. »)ll. .^03 vvr. kommenten, als !/^ Kauf.ecklshude deansagiel, ^lea^ liial in der St. Ptttrs-Vorsiadl (ionsc. Nr. 80. ini geiichilick «rhobenen Eü)äl'U!igswenl)e von >24ü st. 20 tr. M. M. gei)iUiget, und zur Vornahme dir, selben vor dies«m O«l,cwe die trei Fellbitlungsiag-satzungen aus ten »3. Mai, auf deu l3. Iu»» unt auf den 15« Juli d. I., jedesmal VvlMNlag um 9 Uhr mil dem Anhange bcstimmc roorte» , daß d»,s< iiiealiiäl nur bei der lthitn, auf d«n 15. Juli d. I angedeuteten Feill'iltunfi, bei allenfalls liicht «lziel!«m oder ü've>bolenem Schatzungöwlrlli« ^iuch unl'l' d«m« jtlben an de>l Mtistoiettnden l)intangec>tben werden. Die i!il!ta!ionsbel)ln werden. K. k. tUe^'lkvgetichl ilaibach, ll. Sellion, ani 7. März l»5l.________________ Z. 449. (3) . Nr. 75. E d > c t. Von dem k. k. Bczilttzgn.chle Siltich wi.d b,^ kannt giMlchl: l^S d^'c in die He^ssumiill lg d,r mil Bescheid vom 2. August v. I., Z.l8y. bewilligten ^e.l. dletuiig tcs aus Zl. Hde»»sl, M.ihiü velgew^lnien, >m l^luüdbuche der Eladt Werll'u g ^„l, ^onst. Nr. l vo:ll,'M:nenden, genchilich aus lzoo fi. g,. ichätzien Haulcß in der Eiadt Weilllburg gcrrilli' get, und hiezu drei Ttlmme, als: d,n ersten auf den 3. M'Nz d. ^., den zweilen aus d«n 2. Hp il 0. I. und den dliiitn auf den I. Mai t. I., jtdek" m^l um «0 Uhl Volmiliags in lolo Weisllburq mil d«m Allhange bestimmi, taß dieje Beliausung bei der drillen FlildieiungSiagsa^ung auck umer dlm Schätzung^wvllh, hinlangeglden we:den würde. Süt^ch am 9. Jänner l85l, Anmerkung. Zu der ^wlil,n Feilbi«lu„g6l<)gsonen anderer, ver, schledener Art, was Alles bisher durch viele Jahre betrieben worden ist. Dle Verkaufs, oder Pachtbedingnisse nmdtu dem Zeitverhältniss« angemessen, und annehmbar gestellt. Die Liebhaber zu dieser Sache wollen sich mündlich oder portofrei schriftlich, unter der De-vise: «iV. !Vl. f>s"U> >^,.'...,^' Pfttau, in die Rücksprache setzen. Anhang zur FaillaHerSeitunH« Telestraphischer Eours . Bericht der Staatbpapiere vom 19. April !35l. Staatssch«ldv»rschr,ibungen z>, 5 M. (in EM.) !».'. IK delto «^'/2 ., „ «:; N/1« dttto .. ^ . « 75 5/» TtaatSschuldvcrsch. v. Iahrc 1850 mit Rückzahlung „ ^ .. , 891/5 dctto .. 2 1/2 ., „ 51 Darlehen »nt Verlosung v. I. 183!». fur 2.",«» ff. 2W 1/4 V.ink - ?lcss'ult s,,M., < fi,r 120 ft. südd. Äe,- tiüs-Währ. im 2^ l>2 ,1. Fuji. Gillo.) 1.1:« 1/^ 3 Monat. Hamburc,. sür 100 Thaler Anuco, Nth!. 1i)tt 1/2 Vi. 2 Monat. Vivorno, für 300 Toscnuische ^ire. tt»»!d. 1A» Bf. ^ Mount. London. sin l Pfund Sterling, Gulden 13-7 !l Monaf. Marseille, sür 300 Flaulen, ^ (i'uld. 1.'»ft 1/2 As, ? Mm,at. '«a,is. sür 300 Fransen . . Gnlb. 15^t. Bukarest fur 1 Gulden . . . para 20» N T. Sicht. ,ss, K. Vtiiuz-Ducatcn .... 3« 3/i pr. ttt. Agio. «el d- nnd Sill'cr - stoursc vom 17. April 1851. Aries. Veld. Kais. Münz-Docateu ?l^io .... — 381/4 deUo 3tand- dto ...... ^ 38 vtapoleousd'or „ .... __ 10.2N Eouvcraiusd'or „ .... — 18.40 Ruß. Imperial ^ ... 10.44 Friedrichsd or „ . . . . n^ l^Nssl. Soverailigs „ .... - 13.4 Silberaqio ........ ^^ 32 .',/5 Iremden-Änmge der hier Angekommenen und Abgereisten Den »7. April 185 l. Ar. Fran^'sca Malnoiles, Pl-sitzcis-Gattin; — Hr. Thomas Smarst, ?lqent ; — Hi-. Joseph v. Curtei-, t k. Finanz ath; — Frau Barbara Freyil' l'. Baldacci, Private; — Hr. Edqai- Dmnbleton, eiigl. Edelmann; — Hr. Johann Matbiein-, — iitid Hr. Marcus HeilnalM, beide Hatidelsli-nre; alle 7 von Trieft »ach Wie«. — H>'. Eduard v. Gamsberg, l^. ^. , — und Hr. Graf Dandolo; alle 3 Priva tiers; — Hr. Hayne, Professor, — und Hr. Friedr. Moh!, Rentier; alle 3 von Wien nach Triest. Z. 185. .-, (I) Nr. lN. ^ll 4I95. Kundmachung. Von Seite der k. k Lameral ^ Bezirks - Vor-waltung zu Neustadt! wiid hiemit zu Folge Er-lasscS derhochlöblichcn k. k. Finanz -Landes 'Direction für Stciermark, Kmnten und Krain ^"-"„l«- Gewinnes pr.....474 si. 58^ kr. dann von '/^ und 2 Percenten aus dem Stämpclpapicr-Verschlciße.....26 >> 58 » zusammen eine beiläufige jährliche Brutto-Einnahme von 5M si. 56^ kr. Bei der Bewerbung um diese Verlagsplätze hat nur die Tabakoerschleißprovision den Gegenstand des Anbotes zu bilden. Hierbei ist, falls die Ersteher das Materiale nicht Zug für Zug bar zu bezahlen beabsichtigen, ein stehender Gedit beinessen, welcher dvrch eine in der vorgeschriebenen Art zu leistende Caution im gleichen Bell age sicher zustellen ist. Die Summe dieses Credits ist gleich dem unangreifbmcn Vortathe, zu dessen Erhaltung der Erstchcr des VerschlcißplatzeS verpflichtet ist. Die Caution für den Tabak und das Ge-schirr beträgt bei dem Hauptverlag zu St. Martin 2llw si., und rci dem Untervcrlag zu Ra-tschach 372 si., welche noch vor der Uebernahme des Lommissionö-Gcschafteö und zwar längstens! binnen 6 Wochen, vom Tage der ihm bckannt! gegebenen Annahme seines Offertes, zu leisten ist, Die Bewerber um diese Verschlcißplätze haben zchn Percentc der Eaution als Vadium vor-lausig bei der betreffenden Lameral.-Bezirks-Casse zu erlegen, und die dießfällige Quittung dem gesiegelten und gesetzlich gestamvcltcn Offerte bei-zuschließen, welches längstens bis N>. Mai ,55« , Mittags 12, Uhr mit der Aufschrift: „Offert für den Tabakverlag zu . ..." bci der k. k. Camera!. Bezirkö-Vcrwaltutig zu Neu-stadtl zu überreichen ist. Die Offerte sind nach dem am Schluss.' beigefügten Formulare zu verfassen, und nebstbti mit der documcntlrtcn Nachwcisung l>) über das erlegte Vadium, li) über die erlangte Großjährigkeit, und «^ mit dem obrigkeitlichen Slttenzeugnisse zu belegen. Dic Vadicn jener Offerte, von welchen kein Gebrauch gen,acht wird, werden nach geschlossener Loncurrcnz-Verhandlung sogleich zurückgestellt, das Vadium dcs ErsteherS wild entweder bis zum Erlag der Caution, oder falls er Zug für Zug bar bezahlen will, bis zur voll' standigen Matclial-Bcvorrathigung zurückbehaltet,. Offerle, welchen die angeführten Eigen» schaften mangeln, oder unbestimmt lauten, oder sich auf die Anbote anderer Bewciber berufen, werden nicht berücksichtiget. Bei gleichlautenden Anboten wird sich die Entscheidung der hohen k. k. Finanz Landes-Di-rection in Grah vorbehalten. Ein bestimmter Ertrag wird eben so wenig zugesichert, als eine wie immer geartete Ent' schädigung oder Provision0erhöl)ung nachträglich ^talt findet. Die gegenseitige Aufkündigungöfrist wird, wenn nicht wegen eines Gebrechens die sogleiche Entfernung vom Verschleißgeschäfte einzutreten hat, auf drei Monate bestimmt. Die nähern Bedingungen und die mit diesem Vcrschlcißgeschäfte verbundenen Obliegenheiten, so wie der Erträgniß-Auswcis sind bei der f. k. Ea-meral-Bezirks-Verwaltung zu Neustadt!, dann in der Registratur der hochlöblichen k. k. Finanz» Lündrö-Direction für Sleiermark, Kärnten und Krain und lm Verlagsorre einzusehen. Von dcr Concmrenz smd jene Personen ausgeschlossen, wclche das Gesetz zum Abschlüsse vo>, Verträgen überhaupt unfähig erklärt; dann j,n,, welche wegen eines Verbrechens, we>;en Schleiä,-Handel oder eimr schweren Gefalisübcnretung überhaupt, oder einer einfachen Gefallsüberlre« tung, in soferne sich dieselbe auf die Vorschrifte» lücksichtlich des Verkehrs mit Gegenständen des Staatsmonopols bezieht; dann weyen einer schwe-ren Polizei«1.ibertretul,g gegen die Sicherheit des gemeinschaftlichen Staatsverbanbes und den öffentlichen Ruhestand, dann gegen die Sicherheit oeS Eigenthums verurthcilt, oder nur wegen Mangel an Beweisen losgesprochen wurden; endlich Ber» schleißer von Monopols-Gegenstanden, die von dem Vcrschklßgeschäfte strafweise entsetzt wurden, und solche Personen, denen die politischen Vorschriften den bleibenden 'Aufenthalt im Verschleißorte nicht gestatten. Kommt ein solches Hinderniß erst nach Übernahme des Verschlcißgeschäftes zur Kenntniß der Bchörden, so kann das Verschleißbefugniß so^ gleich abgenommen werden. Dieß wird mit dem Beisatze kund gemacht, daß die bri der k. k. Cameral«Bezirks-Verwaltung zu Neustadt! aus Anlaß der am IN. Iänmr Ittül stattgefundene Concurrenz-Verhandlung üd?rr,'ch ten, angeblich mir Vadium belegten Offerts, gege», Beibringung der Originalbestäligungen zurück zu beheben sind. K. k. Camcial - Bezirks - Nerwaltungs- Vor stehung. Neustadt! am 8. Vpnl 185l. Formulare eines Offertes auf 15 kr. Stämpel: Ich (sndesgeferligter erkläre mich bereit, den Tabakverlag zu .... untcr genauer Btvb' achtung dcr dießfallö bestehenden Vorschriften, und insbesondere auch in Bezug auf die Mate-- rial Bevorräihlgung, g^en eine Plvvlsion von .....(mit Buchstaben ausgeschrieben) P.rzk'tten von^ der Summe des Tabakoerscdle«ß,b in Bttricb zu übernehmen. Die in der Kundmachung^bezeichneten dr,i Beilagen sind hier beigeschlossen. Datum ...... Eigenhändig« Unterschlifl Charakter. Wohnort. Von Außen: Offert zur Erlangung des.2abakoerschleißeK zu . . - ' - Z? j8« .,. (1) Nr. 2lii. LicNations-Verlautbarung. Ueber die am 3. und 5. April l. I. h,'i dcr k. k. Bezirks - Hauprmamischaft Krainbur^ und Rabmannsdorf zur ?luödietlmg gekommenen auf den Reichsstraßen des k. f. Bczirksbauamteö Kl-amburq zur Ausführung in 'Antrag stehen den, jedoch nicht an Mann gebrachten Kunst objccte, wird in Folge Auftrages der lob! t t. Baudirectlon für das Kronland Krain , e) Die Reconstruction einer Straßen-Stützmauer am Wurzner Berge im Kro-nauer Wegmeister ^ Di^ stricte im Ausbotsbetragc von.......IlMN >, 3 » Zusammen .... 9057 si. 38 kr. Unternehmungslustige werden demnach zu dieser neuerlichen Limitations-Verhandlung mit dem Beifügen eingeladen, daß die betreffenden Baupläne, Bauveschreibungen und Licitations-Bedingniffe bei dem gefertigten Bczirksbauamte taglich in den gewöhnlichen Amtsstundcn, und am Tage der Licitations - Verhandlung auch bei der löbl. k. k. Bezirks - Hauptmannschaft eingesehen werden können, und daß schriftliche Offerte, mit dem vorgeschriebenen Stampel versehen und gehörig abgefaßt, nur vor Beginn der mündlichen Versteigerung angenommen, später einlangende hingegen unbeachtet zurückgewiesen werden. Entgegen dem §. IN A II der gedruckten Licitationödedingnisse wird sich die höhere Ratification des Limitations -Resultates selbst für den Fall vorbehalten, wenn die Bcstbote unter dem Ausruföpveise seyn sollten, oder demselben gleichkommen würden. Vom k. k. Bezirks-Bauamte Krainburg am I«. April »851. Z. 4?o. (l) Nl. w?s. Edict. Von dem k. k. Bezilk^Collegial-Gerickte Gott schee wird bekannt q^edcn- (5s habe über Ansuchen des Mathias Ranket von Neufliesach, die Niedtt-flilbietung der vvn Andreas Lakner von Graflinden, laut öüitationKprococolls tilin. 4. Dec.1649, Z. 4>34 um den Mlistdol pr. 4ä3 si. erstandenen, zu Plve-side »ul> H. Nr. 6, Recl,'. N^. ll2^ liegenden V« Hübe sammt Nodn - und Nllidschaftsgebä'uden be» williget, und zur Vornahme derselben 2>e Tagsahrl aus den 22, Mai d. I. , Vormillags um 9 Uhr in loeo der Realuät zu Pcociil?« mit d«m Beisatze an» geordnet, daß gedachle Realität bei dieser Tagsal)lt auch unter dem E'chä'LUngswerth« von 450 si., aul Gefahr und ^rslcn res früh«,en Erstehers, Andreas Lakncr, wird feilgeboten werden. Der Äsunobuchserlrall, daS Schähunqsplo:o.' «oll und dit Licitanonsbcdmgniss« können zhitrgerichtK eingesehln werden. H. k. Bezitts. Collegia! Geuckl Gallschee am lS. März !85l.________________^_^______ Z^ ^69. (l) Ar. 769. s d i c t. Die m t Edicl vom 20. Jänner l85l , Nr. E. 277, auf den 4. März. 5. April u. 6. Mai !8äl angeordnete ereculive Feilbieiung der Joseph Zhampa'schen Realilal in Sodcrfchih, wurte mil Bescheid vom 28. Februar 1851, Nr. 6. 769, auf den 6. Mai, 7. Juni und 8. Juli l85l, unt Nr. 1178. Edict Von d,m k. k. Bezirksgerichte I. Classe in Treffen wird der unwissend wo befindliche Iac. Pjtiler aus Oviijcniue, oder seinen RechtSnachfolgem millels ge» gcnwärligen HdicteF bekannt gegeben: Es habe wider ihn als Rechtsnachfolger des Jacob Hoischevar, Hr. Michael Lluga aus vt. Ruprecht, hieramts die Klage auf Zahlung eines, dem Elstern gegebenen und von Iaicm Oe> richte rechtzlitig bekannt mache, widrigens mit tzem vom Gerichte aufgestellten Curator der Ordnung nach verhandelt und erkannt werden wild, was Rechtens ist. K. k. Bezirks - Gericht l. Llasse zu Treffen am 4. April 185!. Z. 48«. (!) Wiesen - Verpachtung. Am 24, l. I. Nachmittags wird die auf dem Moraste, am Vaibachstusse, nächst Lippe liegende große Wiese, ve>l!.:, /stolisis-ic.-,, des Herrn s)r. Franz Ruß stückweise in Pacht ausgelassen. Pachtlustigc wollen sich in ln der Wiese einfinden. Auskunft darüber ertheilt Herr l>. Kau, tsch'tsch. Laibach am 19. April 185». 374557 (3) Licita ti on In der Herrngasse im Hause Nr. 218, im dritten Stocke, werden am 23. April verschiedene Einrichtungsstücke, als: Tische, Sofa, Aessel, Betten, Spiegel, Kästen und Küchengeschirre, dann noch andere verschiedene Mobi-lancn, gegen gleich bare Bezahlung veräußert werden. Laibach am l6 April I85l. 3- 45». (3) Lieitation. Dinstag am 22. d. M. und den darauf folgen« den Tag werden in der Stadt am Hauptplatz Haus Nr. 9, im 2ten Stock, mit Bewilligung Zimmer-und Küchen» Einrichtungen, als-. (Zanapö, Sesseln. Tische, Kasten. Spiegel, Uhren, Schreibpulte nebst uerschiedenen andern Gegenständen gegen gleich bare Zahlung litilando veräußert werden. Z. 463. (2) Licitation, Donnerstag am 24. April;,. c., einiger Zimmer . Einrichtung und Kü-ckengerathe, welche in der deutschen Gasse, Graf v. Auersperg'scden Hause Nr. ,0,, Vormittags abgehalten wlrd. W^hnung^vermithen. Am Hauptplatze, im ehemals Hohn' schen, jetzt Blelwelß'schen Hause ist im ,. Stocke e,neWohnunq mlt 3 Zimmern, Küche und Holzleae allsogleich zu vermie« then. Das Nabereim Zeltungs-Comvtolr oder belm Hausmeister des genannten Hauses. Z. 4«I. (3) Sommerwohnung zu vermiethen. Auf der sogenannten Gollmaierau, hinter der Schießstätte Nr. 87, ist zu Georg, d. I. eine Sommerwohnung, bestehend aus 2 Zimmern und Küche, Cabinet und Holzlege, zu beziehen. Laibach am 16. April 1851. Z 454 (3) Eine sehr freundliche Wohnung, bestehend aus 3 Zimmern sammt Küche, SpeiSgewölbe, KeUer, Holzlesse und Dachkammer ist am ölten Markte, in dem Hause Nr. 152 im zweiten Blocke GassenseitS von Georgi d. I. an zu ver^ miethen, und das Nähere eben daselbst zu erfragen. Z,"458. (3) Zwei Sommerwohnungen sind in Echischka bei Laibach Nr. «i, zu Georgi zu vermiethen. Nähere Auskunft ertheilt Frau Franzisca Schupeutz in der Elephantengasse Nr. 50 in Laibach. 8. 442. <4) ^ Hopfen, Saa^er sowohl als Auscher, ist in der N,eoeilage oer Gebrüder Tanz er, im Brauhause zur „Glocke", zu den billigsten Preisen zu beziehen. 3. 28«. (7) Hchon am 1. Mai