1043 Amtsblatt inr Laibacher Zeitung Nr. 145. Lonmrstl,., den 27. Juni !872. (22U- 1) Ni. 3570. Kundmachung. Von den: k. k. Landcsgcrichtc Laibach wird bekannt gegeben, daß aus der Adjutcnstiftung des verstorbenen Herrn Erasmus Grafen v. Lichtenbcrg für angehende Staatsbeamte aus wenig bemittelten adeligen Familien, und zwar für Auscultanten oder Conccptsprakticanten ein Adjutum jährlicher 52!) fl. ö. W. zu verleihen ist, dessen Betrag jedoch, wenn ein Bewerber glaubwürdig darthun sollte, daß seine Eltern ohne sich wehe zu thun, nicht vermögen, ihm eine Beihilfe auch nur von 105 fl. ö. W. zu geben, oder wenn er elternlos ist, daß die Einkünfte seines Vermögens nicht einmal 105 fl. ö. W. erreichen, nach Zulaß des Stiftungsfondcs auf jährliche «80 fl. ö. W. erhöht werden kann. Zur Erlangung des Adjutums sind nach den a. h. genehmigten Statuten vorzugsweise Verwandte ^des Stifters, dann Söhne aus dem Adel des Herzogthumes Kram und wenn nicht kompetenten vom krainifchcn Adel hinreichend vorhanden sind, auch Söhne aus dem Adel der Nachbarländer Stcicrmark und Kärntcn und in deren Ermanglung auch aus allen übrigen dcutsch-crbländischen Provinzen berufen. Söhne aus dem landständischen Adel sind dem übrigen Adel und Ausculantcn den Concepts-prakticanten vorzuziehen. Die Bewerber haben ihre mit den Zeugnissen über vollendete juridisch politische Studien, mit den Anstcllnngsdccreten und mit den gesetzmäßigen Ausweifen über ihren Adel, ihre allfälligc Verwandtschaft und Landsmannschaft belegten Gefuche durch ihre vorgesetzten Behörden bis 10. August 18 72 bei diesem k. k. Landesgerichte zu überreichen. Laibach, am 22. Juni. 1872. (223—3) 3ir. 2942. Edict. Beim k. k. Kreisgerichte Nudolfswerth befinden sich aus der Untersuchung gegen Johann Ver-hovsek von Traucrberg bei Nassenfuß Fruchtsäcke und eine Schwcinshaut, welch Letztere derselbe am Markte vor hl. Bartclmä v. I. in ^iassensust gefunden haben will, als unbekannten Eigenthümern gehörig, in Verwahrung. Diejenigen, welche auf diefe Effecten Anspruch erheben wollen, haben sich binnen einem Jahre vom Tage der dritten Einschaltung dieser Kund machung in dem Amtsblatte der „Laibacher Zeitung" Hieramts zu melden und ihr siecht darauf nachzuweisen, widrigcns dieselben, veräußert und der Kaufpreis Hieramts aufbewahrt werden wird. Nudolfswerth, am 11. Juni 1872.