^ 284. 1865. ÄmlMall zur Lmbacher Zeitung. 12. Dezember. Erkenntniß. Das k. k. Lanbeöacricht Wtcn in Strafsachen er« kennt kraft der ihm uon Sr. k. l. Aposto!. Majestät ucrliehcncn Amtögrwalt, daß der Inhalt dcS Aufsähe« «die österreichische Anleihe" in Nr. 559 der »VreSlauer Zeitung" vom 29. November 1805, Morgenausgabe, das Verbrechen der Störung der öffenllicheu Nnhc, strafbar nach §. 051il. l>. St. G. V,. begründe und veibin» det hiemit auf Grund de« §. 16 dcS St. V. in Preß-fachen und der §. Z») P. G. das Verbot der weiteren Verbreitung. Wien, den 5. Dezember 1865. Dcr k. k. Lanrcögerichls-Präsident: Bosch an mp. Dcr k. k. Nathssekrctär: Thallinger mp. (463—1) Kundmachung. Bei der am !. Dezember d. I. in Folge der Allerhöchsten Patente vom 2». März »8l8 und 23. Dezember »85,9 vorgenommenen 439. und 43 l. Verlosung dcr alten Staatsschuld sind die Serien-Nummern 478 und 484 gezogen worden. Die Serien-Nummer 478 enthält die bö'hm. stand. Aerarial-Obllgation Nr. I«4,856, im ur« sprünglichen Zinsenfußc von 4°/, mit einem Zwei-unddrcißigstelderKapitalssumme, und die n. ö.stän» bischen Aerarial - Obligation vom Kriegsdar-lchcn vom Jahre l795 bis zum Jahre 1799 l^it. ^, im ursprünglichen Zinscnfuße von 5 ^, und zwar Nr. 24»6mit einem Drittel dcr Kapi» talssumme und Nr. 7868 bis cinschließig Nr. 962? mit der ganzen Kapitalssumme, im dem Gesammtka« pitalöbetrage von »M7.943 si. 39 kr. Die Serien Nummer 483 enthält Kriegs» darlehensubligationen von Ost-Galizicn und zwar: älterer Ausfertigung im ursprünglichen Zinsen-fuße von 5^> - v. Jahre »797 Nr. l<»564 bis einschl. Nr. »6382, „ ,798 „ 257 „ „ „ l66(»7, „ ,799 „ »M'5 „ „ „ ,?l37 und von neuerer ?lusfcrtigung im verschiedenen Zmsenft.ße Nr. » bis cinschlicßig Nr. 2l?7, im Hssammtkapitalöbctragevon l,(>56 647 st.36'/, kr. DiescObligalioncn weldc» nach den bcstchcndcn Bestimmungen behandelt, und insofvrne sclde unter 5Vu verzinslich sind, werden hicfür auf Verlangen dcr Parteien nach Maßgabe des mit dcr Kundmachung dcö k. k. Finanz > Ministeriums vom 26 Oktober lv5«, Z. 5. Die Versteigerung wird am I 4. Dezember »865 bei der Finanz-Direktion zu Klagenfurt um l l Uhr Vormittags vorgenommen, bis zu welchem Zeit» punkte auch die allfalligcn schriftlichen Offerte, mit dcr Stempelmarke von 50 kr. versehen und mit dem Vadium belegt, daselbst zu überreichen sind. 2. Der AusrufspreiS ist bezüglich dcr Ver. zchrungsstcuer-und deS dermaligen 2l)perz außer-ordentlichen Zuschlages zu derselben »ll l mit 4UU0 si, ml 2 mit »30 st., ml 3 mit »U5 st., :ul 4 mit 26 st., ull 5 mit 90 st., "ll 6 mit !<»U st., sohin in demGcsammlbetrage von445lst. ö'stcrr. Währ. bestimmt. Auch ist der Pachter zur EinHebung und Abfuhr dcr allfallig bewilligten Gemeindezuschläge verpflichtet. 3. Wer an der Versteigerung Theil nehmen will, hat den dem zehnten Theile deS AuslufsprciseS glcichsomnn'ndcl, llllidcn Betrag l»2 verlautbarten allgemeinen Bedingungen. Von der k. k. Finanz,Direktion in Klagen« fürt, am 6. Dezember »865. (46 l) Nr? 8656 Von der k. k. Finanz-Direktion >» Klage»,» fürt wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß ge« bracht, daß die Einhcbung der Verzchrungsstcucr vom steuerpflichtigen Wein« und Mostausscdanke, dann von den Viehjchlachtungen und vom Fleisch« verschleiße im Umfange der Ortsgemeinde Rosegg des gleichnamigen politischen Bezirkes auf Grund dcS Gesetzes vom »7. August »862 (N. (Y, B. Nr. 55) auf die Dauer deS Solarjahrcs »866 und bei stillschweigender Ernlu<'ll,ng auch für die Solarjahle ltt67 und lttilk im W.'gc der öffentlichen Versteigerung verpachtet wild, ! Den Pachtuntern,hmcrn wird zu ihrer Nicht, schnür vorläufig Folgendes bekannt gigeben: 1. Die Versteigerung wird am »4. Dezember !865 bei der Finanz°Dircktion zu Klagcnfurt um l l'Uhr Vormittags vorgenommcn,biö zu welchem Zeitpunkte daselbst auch die allfälligcn schriftlichen Offerte, mit der Stempelmarke von 59 kr. versehen und dem Vadium von »lUst. belegt, zu überreichen sind. 2. Der AusrufspreiS ist bezüglich der Ver-zehrungssteuer und des dermaligen '/«perz. außer-ordentlichenZuschlages zu desselben mit dem B'tragc von llUl st. ö. W. bestimmt. Auch ist der Pachter zur EinHebung und Abfuhr der allfällig bewilligten Gemeindezuschlagc verpflichtet. 3. Wer an der Versteigerung Theil nehmen will, hat den dem zehnten Theile dcs AusruföpreislS gleichkommenden runden Betrag von l lO Gulden ö. W. in Barem oder in k. k. Staatspapieren, welche nach den bestehenden Vorschriften berechnet und angenommen werden, als Vadium der Lizitations» Kommission vor dem Beginne dcr Feilbiclung zu übergeben, oder sich mit dcr kassciamllichcn Quit» tung übcr diesen Erlag dcö Vadlumü auszuweisen. Nach beendigter Lizitation wird blos dcr vom Bestbic-ter erlegte Betrag zurückbehalten, dcn übligcn^izi. tanten aber werden ihre Vadien zurückgestellt. UebrigcnS gelten die im Amlöblattc dcr »Klagenfurtcr Zeitung" vom l. Oktober l. I. Nr. 225 Ull Nr 6783 und 69U2 vcrlaulbartcn allgemeinen Bedingungen. Von der k. k. Finanz»Dircktion in Klagcn« fürt, am 5 Dezember^ ^865^ (462) Nr. 8671. Vtychrmlggstcuel-Pachtversteigcrung. Von der k. l. Finanz-Dircklion in Klagen» fürt wird hicmlt wiederholt zur allgemeinen Kennt, „iß gebracht, dasl die Eingebung der VerzchrungS' 738 stcucr vom steuerpflichtigen Wein- und Mostauö schanke, dann von den Viehschlachtungen und vom Fleischvcrschleiße im Umfange des ganzen politischen Bezirkes Althofen auf Grund dcö Ge^ setzcs vom l7. August l662 (N. G Blatt Nr. 55) auf dic Dauer des Solarjahres lWtt und bei stillschweigender Erneuerung auch für die Solar-. jähre !8l57 und l8U8 im Wege der öffentlichen Versteigerung verpachtet wird. Den Pachtunternehmcrn wird zu ihrer Richtschnur vorläufig Folgendes bekannt gegeben: 1. Die Versteigerung wird am I 8il5. (l52l>—2) Nr. !!8M,. Kultdnlachmtg. Von der k. k. Finanz ^Direktion für Krain wird bekannt gegeben, daß der excindirte Tabak-uerlag in Stein im Wege öffentlicher Konkurrenz mittels Ueberreichung schriftlicher Offerte an denjenigen als geeignet erkannten Bewerber verliehen werden wird, welcher die geringste Vcrschleißproui-sion anspricht, oder auf jede Provision Verzicht leistet, oder ohne Anspruch aus Provision einen jährlichen PachtschMing (Gewinnstrücklasi) zu zahlen sich verpflichtet. Die Offerte sind längstens bis 22. Dezember l8<»5, Mittags «2 Uhr, beim Vorstande der k. k. Fi-nanz-Direktlon in Laibach zu überreichen. Im Uebrigen wird sich auf die ausführliche Kundmachung, enthalten im Amtüblalte der „Laibacher Zeitung" Nr. 282 vom ij. Dezember l8<»5 berufen. Von der k. k. Finanz.Direktion Laibach, am 2l). November l8l!5. (455—1) Nr. 4!>»5 Sluincr Grcnz'Regiment Nr. 4. Lizitatious - Kundmachung. Vom obigen Grenz-Negimente wird in Ge< ma'sihcit der hohen Bandes - General - Kommando-Verordnung vom !t. September l8U Eichenstanlme zur Erzeugung von Bau-, Nutz- und Werkholz z an den Meistbietenden überlassen wilden, worüber z am 2 l. Dezember l 8 ll 5,, um tt Uhr Vormittags, ii» der Regiments - Verwal» tungskaiizlei die Lizltalion abgehalten werden »rird. Die wesentlichsten Beoingnissc si,w: l. Wird der Ausrufsprcio an Waldtaxc für das Bau-, Nutz- und Wcrkhölz pr. Äubikfusi so« lider Holzmaffc und zwar: für Spallwaaren mit l? kr, und für Bauholz mit l l kr, angenommen. 2. Nach der beiläufigen Schätzung enthalten die vorgenannten Stämme 28 MM Kubikfuß Spaltwaaren und llj.OW Kubikfuß Bauholz. 3. Obige Stämme kann der Erstcher nach Belieben verarbeiten, das zu Brennholz lallgliche Ast., Wipfel- und Abfallholz von diesen Stämmen verbleibt jedoch dem Mililär-Aerar zur Be« nützung und weiteren Verwerthung. 4. Die Dauer der Umstockung, dann Verarbeitung der kontrahirlen Eichenstamine, endlich die Wegschaffung der erzeugten Sortimente wlrd bis Ende Dezember IttW bestimmt. 5. Die zur Ausfuhr der erzeugten Holzma-terialicn erforderlichen Waldausfuhröwege hat der Unternehmer auf eigene Kosten zu eröffnen und dabei die forstwirthschaftlichen und sorslpolizeili« chen, so wie die privat,echtlichen Rücksichten nnd Vorschriften zu beobachten. . Die «aHern Bedingnisse können wähtt^ den Amtsstunden täglich in der obigcn Kanz^ eingesehen werden. Karlftadt, am ?. Dezc,nl>c^ »^«;7,.