^. 335. Dinstag den i. October 1850. Z. ^853. (:t) K u n d in a ch u n g. Die Direction der öster. National - Bank sieht sich veranlaßt, unter Berufung auf die hierortigen Kundmachungen vom !N. Mai und 2. ^"ken entgegen. Der Fremdenrevers des "'^nch Gle^erg liegt vor. >l) Dem Ferdinand Hallmann,bürgl. Cchlos- i meister und Maschinist, wohnhaft in Hernalö "l Wim Nr. I«« auf die Erfindung und be- ziehungsweise Verbesserung von Maschinen, wo? durch das gewöhnlich zu Flcischwürsten verwendbare Fleisch verkleinert, und in sehr kurzer Zeit und mit geringem Arbeitsaufwande in großen Massen zum Füllen tauglich gemacht werde. Auf die Dauer von Zwei Jahren. Die Geheimhaltung wurde angesucht. In öffentlichen Sicher-heitsrückfichlen steht der Ausübung dieses Privilegiums kein Bedenken entgegen. 4) Dem Gustav Waizmann, Vcrfertiger von Linier- und Rastrirarbeiten, wohnhaft in Linz Nr. 8U8, auf die Verbesserung einer Methode, wodurch das Erlernen des Schreibens erleichtert werde. Auf die Dauer Eines Jahres. Die Geheimhaltung wurde angesucht. 5. Dem Joseph Tobias Goloberger, Chemiker und Fabrikant, wohnhaft in Berlin, durch (5arl Schürer v. Waldheim, bürgl. Apotheker, wohn haft in Wien, Stadt Nr, 954, auf die Erfindung in der Construction neuer ^alvano - electrischer Plattcnelemente. Auf die Dauer von Zwei Jahren. Die Geheimhaltung wurde angesucht. In öffentlichen Sanitätsrücksichten steht der Ausübung dieses Privilegiums unier der Bedingung kein Bedenken entgegen, daß der Gegenstand desselben von Fall zu Fall nur auf arztliche Anordnung angewendet, und jede medicinische Anpreisung desselben vermieden werde. Der Fremdenrevers liegt vor. 6. Dem Carl Heller, Fabriködirector, woh.r» haft in Wien, Stadt Nr. 5U0, auf die Erfindung einer Rübenausprcßmaschine, welche sich durch einfache Construction, Wohlfeilheit, geringen Bedarf an Arbeitern, ferner durch Auspressung einer größeren Menge Saftes, als mit andern jetzt bestehenden Vorrichtungen, dann durch Beseitigung der kostspieligen Preßtücher auszeichne, einen gesunden Saft augenblicklich der weiteren Fabrikation zuführe, und eine viel geringere Betriebskraft, als bei anderen Pressen erfordere. Für die Dauer von Zwei Jahren. Die Geheimhaltung wurde angesucht. In öffentlichen Sa-nilätsrücksichten steht der Ausübung dieses Privilegiums kein Bedenken entgegen. Laibach am 2l). September 185l). Z. 18a4. (l) Nr. 7445. Liefe rungsrAusschreibung. Die k. k. Finanz-Landes-Direction für Steier-mark, Karnten und Krain bedarf im Verwaltungsjahre 1851 an Siegelwachs IUM> Pfund, und an Spagat (grauen Bindfaden) 25l> Pfund. Diejenigen Fabrikanten, Handel- oder Ge^ wcrbtrcibende, welche wegen Lieferung dieses Si-gillirungs'Materialcs zu concuriren beabsichtigen, haben ihr versiegeltes Offert, welches mit der Aufschrift: „Anbot zur Lieferung von Sigillirungs - Materiale" zu versehen ist, bis 28. October 185W, um l« Uhr Vormittags in der Kanzlei des hierortigen Oeconomatö abzugeben oder dahin einzusenden. Dieses Offert muß: ll) mit dem classenmäßigcn Stämpel versehen seyn , und die ausdrückliche Erklärung des Of-ferenten enthalten, daß er sich in alle Bedingungen der gegenwartigen Ausschreibung zu i fügen verpflichte Ii) Dem Licferungslustigen steht frei, den Anbot sowohl als die Lieferung von Sicgelwachs und Spagat zusammen, oderauch auf die Lieferung nur eines dieser Erfordernisse zu stellen. Der Preis ist nach Wiener Pfunden mit Buchstaben und für jeden Attikel besonders auszudrücken. <:) Als FiscalpreiS wird für das Pfund Slegel-wachs der Betrag von zwanzig neun Kreuzer, und für das Pfund Spagat von dreißig drel Kreuzer Conv. Münze festgesetzt. lN Jedem Offerte ist , nebst dem Muster der Ware, entweder eine dem zehnten Theil desjemgen Betrages, der für das angebotene Lieferungs-Object im Ganzen entfallt, erreichende Eichcr-stellung im Baren, oder in Staatsschuldverschreibungen als Reugeld, oder ein Erlagssckcin bcizuschließen, wodurch dargethan wird, daß eine solche Sicherstellung bei der stciermärki-schenLandeshauptcasse in Gratz, oder bei einer Sammlungscasse jener Provinz, wo der Offe-rent domizilirt, geleistet worden sey Dieses Neugeld wird rückfichtlich des Offe-renten, de>i.m Anbot nicht angenommen wird, bis zu der so bald als möglich erfolgenden dießfälligen Entscheidung, rücksichtlich dcs Offe-rcnten aber, dessen Anbot annehmbar befunden wild, bis zur erfüllten Lieferung haften bleiben. ^) Die k. k. Finanz-Landes-Direction behalt sich die freie Wahl unter den vorkommenden Offe° renccn unbedlngl nach ihrem Gutdünken vor. - j) Die zu liefernden Artikel müssen binnen vier Wochen nach der erfolgten Verständigung über die Annahme des 'Anbotes kostenfrei an das Oeconomat dieser Finanz-Landcs-Dircction beigestellt werden, welches über die Oualitat und Mustermäßigkeit der abgelieferten 'Artikel zu erkennen hat. ^) Sollte im Laufe des Verwaltungsjahres 1851 ein weiterer in dieser Ausschreibung nicht vorgesehener Bedarf an Sigillirungsmateriale eintreten, so ist der Contrahent verpflichtet, denselben über jedesmalige Aufforderung vier Wochen nach derselben um den ihm zugestandenen Preis kostenfrei abzustellen. !») Sollcc der Licfcrungs- Unternehmer mit der Ablieferung überhaupt, oder hinsichtlich deöLic-ferungs- Termines, oder in Absicht auf die Qualität der beizustellenden Artikel hinter ten eingegangenen Verpflichtungen zurückbleiben, oder von seinem Anbote zurücktreten, so ist die Finanz-5!audeö«Dircccio>l berechtiget, das Reugeld einzuziehen, auf seine Gefahr und Kosten auf dem ihr beliebigen Wege sich den bcnö'thi-genden bedarf an Siegelwachs und Spagat auf ein Jahr zu was immer für Preisen anzuschaffen, und den Mehraufwand von dem Schuldtragcndcn hereinzubringen. i) Die Zahlung für das gehörig abgelieferte und annehmbar gefundene Sigillirungs- Matcriale, wird gegen classenmäßig gestämpelte und mic der Uebernahms- Bestätigung versehene Quittung bei der betreffenden Casse sogleich erfolgen. k) Den Vertragsstampcl hat der Lieferant zu berichtigen. Gratz am 24. September I85U. Z"iS9^^(1) Nr. 2861, Kundmachung. In dem Markte i«»i«li l» ist gleichfalls ein Briefsammlungsk3«. Kundmachung. Von der k. k. in Laibach wird die mit ihrer Kundmachung vom l». September 185U, Z "'")"'' ""' ^n 3. October 185U festgesetzte Verpachtung des Bezuges der allgemeinen Verz. Steuer von Wein, Most und Fleisch l" " 1851 im Gmchtö-Bezirke Stein hiermit wlderrufen. K. k. Cameral.Beznkb-Verwaltung Laibach am 29. September 185U. 778 Z. 1872. (3) Nr. 538tz. Concurs - Kundmachung. Bei dem k. k. Slämpelümtc in Laibach ist die Stelle eines Ncspicienten mit dem Gehalte jährl. sechshundert Gulden in Erledigung gekommen, und es wird zur definitiven Besetzung derselben der Conculs bis zum 2U. October 185,0 ausgeschrieben. Die Bewerber um diese Dienstesstelle haben ihre gehörig documcntirten Gesuche mit der Nachweisung über ihre erworbenen Kenntnisse, insbesondere des provisorischen Gesetzes vom U. Februar 1850, über eine tadellose Moralität, und ihre bisherige Dienstleistung, ferner über den Umstand, ob ui,d in welchem Grade sie mit einem Beamten des gedachten Stampelamtes verwandt oder verschwägert sind, innerhalb des Concurstcrmines im vorgeschriebenen Wege bei der k. k. Camera!-Bezirks-Verwaltung in Laibach zu überreichen. Von der k. k. Finanz - Landes - Direction für Sleiermark, Kä'rnten und Krain. Gratz am 19. September 185N. Z. 1871, (3) Nr. "°Ü/.7,M Licitatwns - Kundmachung. Für Verzchrungssteuer - Pachtverstei -gerungen im Camera!-Bezirke Görz. Von dcr k. Cameral-Vezirks-Vcrwaltung in Görz wird bekannt gemacht, daß der Bezug der allgemeinen Verzehrungssteuer in den aus dem beisindigcn Ausweise zu ersehenden Stcuerbezir-ken ./' und von den nebenbei angegebenen Stcuer-odjecten, so wie dcr Bezug der einigen Gemein-den bewilligten Zuschläge zu der allgemeinen Ver-zehrungösteuer im Wege der öffentlichen Versteigerung unter nachstehenden Bestimmungen in Pacht ausgeboten wird: 1. Die Pachtverhandlungen werden auf ein Jahr, d. i. auf das Verwaltungs-Iahr 185 l mit oder ohne der Bedingung der stillschweigenden Erneuerung gepflogen, und es wird im Falle eines günstigen Erfolges mit demjenigen der Vertrag abgeschlossen werden, dessen Anbot über den Auörufspreis sich als der vortheilhafteste darstellen wird. 2. Die Verhandlung wird auf den Unfang der einzelnen Pachtbczirke nach der mit a. H. Entschließung vom 1. October !84!> und 24. Jänner 1b5U genehmigten politischen und Ge-richtseintheilung gepflogen, und die nach dieser neuesten Landeseintheilung gebildeten Gerichtsund Grundsteuerbezirke bilden die Verzehrungs-stcuer-Pachtbczirke. Die von dcr Statthaltern in Trieft dicsifalls herausgegebene Darstellung über den Umfang eines jeden Gerichts- und Grundsteucrbezirkes nach Steuergemeinden kann bei der Bezirks - Verwaltung, so wie auch bei den k. k. Bezirks-Hauptmannschaften eingesehen werden, und es wird zur Berichtigung dieser Darstellung nur noch bemerkt, daß nach der Kundmachung des k. k Statthalters zu Trieft . !). Juli IXil», Z. 27 jn eine criminalgeriäMche Untersuchung verfallen! ind, die bloß aus Abgang rechtlicher Beweise aufgehoben wurde. Jene Individuen, welche zu Folge des Strafgesetzbuches über Gefällsübertretungen wegen Schleichhandels oder einer schweren Gefälls-übcrtretung in Untersuchung gezogen und gestraft, oder wegen des Abganges rechtlicher Beweise von dem Strafverfahren losgezahlt wurden, sind durch sechs, auf den Zeitpunct dcr Ueber-tretung, oder wenn derselbe nicht bekannt ist, der Entdeckung derselben folgende Jahre als Pachtungsbewcrber ausgeschlossen. Ueber die persönliche Fähigkeit zur Eingehung eines Pachtvertrages überhaupt hat sich der Pachtlustige vor dem Beginne der Pachtung über Aufforderung dcr Gesällsbchörde mit glaubwürdigen Tocumcnten auszuwerfen. 4. Wer im Namen eines Andern «'inen Anbot machen will, muß sich mit dcr gehörig lcgalisirtcn Vollmacht seines Machthabers bei der Commission vor der Licitation ausweisen, und dieselbe ihr übergeben. 5. Diejenigen, welche an der Versteigerung Theil nehmen wollen, haben einen dem zehnten Theile des für die Vcrzehrungsstcuer und für den Gemeindezuschlag (wo ein solcher bewilligt ist) zusammen festgesetzten Ausrufs-preises gleichkommenden Betrag in Barem, oder in öffentlichen Slaats-Obligationen, welche nach ihrem zur Zeit des Erlages bestehenden Börsenwerthe, die Lose dcr Anlehen von den Jahren 1834 und l83i> aber nach oem Nominalwerthe angenommen werden, der Licitations-Commission als vorläufige Caution zu erlegen. Auch kann dafür eine einverleibte Pragma-tical-Sichcrhetts-Urkundc mit Beibringung des neuesten Grundbuchs - oder ^andtafel-Ercractes, woriil der als vorläufige Caution sicherzustellende Betrag bereits ersichtlich seyn muß, überreicht werden, welche jedoch zur Beurtheilung der Annehmbarkeit dcr Sicherstellung auch mit dem Schätzungsacte dcr verhypothecirtcn Realität bc-lcgc seyn muß. <». Die im Ausweise benannten Steuer- u. rücksichtlich Pachtbezirke werden zuerst einzeln, und zwar, wenn in einem Bezirke zwei oder mehrere Stcucrobjccte zu verpachten sind, diese beiden oder mehrere Objecte zusammen ausgcbotcn, es wärc dcnn, daß kein Anbot für alle Objecte eines Pachtbczirkes gemacht werden sollte, in welchem Falle auch Anbote für einzelne Steuer-Objecte des betreffenden Bezirkes angenommen werden. Die Gcmeindczuschläge, wo solche bewilligt sind, werden mit Ausnahme jener der Stadt Görz, vereint mit der Vcrzehrungssteucr auögebotcn, und gesonderte Anbote für die Gc-meindezuschlä'ge werden niemals und unter keiner Bedingung angenommen. Nach geschehener Versteigerung der einzelnen Pachtbezirke ist es den Pachtlustigcn gestattet, mündliche Anbote auch für die Pachtung zweier oder mehrerer Beznke, in so fern sie bei derselben Tagsatzung auögebotcn werden (was aus dem beiliegenden Ausweise ersichtlich ist) und unter der Voraussetzung, daß die Con-cretal-Anbotc den Betrag der für dle betreffenden Bezirke erzielten einzelnen Meistbote übersteigen, gegen dem zu machen, daß sie auf die im H 5) dieser Kundmachung bezeichnete Art dic vorläufige Caution für alle jene Bezirke, für welche, der Gesammtanbot gestellt wird, erlegen. Wenn in dcm mündlichen Concrctal-Anbotc auch ein solcher Pachtbezlrk enthalten ist, für den bei der Einzel-Versteigerung kein Anbot gemacht wurde, so wird dcr Concrctal-Anbot nur unter der Bedingung angenommen, daß derselbe wenigstens der Gesammtsumme der für dic im Concretal-Anbote enthaltenen Bezirke feKMctzten Ausrufspreise gleichkomme. ^ 7.. Eben so ist gestattet, schriftliche Anbote für die Pachtung des Vcrzehnlngssteucr-bezuges einzureichen, und zwar für die Pachtung bloß eines odcr mehrerer Bezirke, in so fern solche bei derselben Tagsatzung versteigert werden, wobei dcr Offercnt auch die Bedingung stellen kann, daß sein Anerbieten nur für den Fall igelte, wenn ihm der Bezug der Verzehrungs- steucr für alle Bezirke, für welche er den Anbot stellte, ohne Ausscheidung irgend eines Bezirkes oder Eteuerobjectcs überlassen wird. 8. Bei den schriftlichen Anboten ist Fol« gendcs zu beobachten: k) Dieselben müssen mit dem, zu Folge §. 5 dieser Kundmachung als Cautions-Depositum bestimmten Betrage in Barem oder in öffentlichen Staats- Obligationen belegt oder mit dem Beweise verschen seyn, daß dieser Betrag bei einer Aerarial-Casse oder eiilcm Gefällsamte im Baren odcr in ^taatspapieren erlegt worden sey. Wird die vorläufige Caution mittelst einer einverleibten Pragmatikall Sicherheits- Urkunde geleistet, so muß dieselbe sammt den übrigen im Puncte 5 angegebenen Instrumenten mit dcm Offerte vorgelegt werden. I)) Die schriftlichen Offerte müssen der oben im Puncte tt aufgestellten Regel gemäß alle Stcucr-objecte der im Offerte begriffenen und genau zu bezeichnenden Pachtbezirke umfassen, zugleich den für alle Pachtbczirke angebotenen Betrag mit Zahlen und Buchstaben genau ausdrücken, und sind von dem Anbotstcller mit seinem Vor- und Zunamen, dann Carakter und Wohnort zu unterzeichnen ; Patteien, welche nicht schreiben können, yaben das Offert mit ihrem Handzeichen zu unterfertigen, und dasselbe nebstdcm von dem Namensfertiger und einem Zeugen unterschreiben zu lasscn, deren Charakter und Wohnort ebenfalls anzugeben ist. Wenn mehrere Personen gemeinschaftlich ein schriftliches Offert ausstellen, so haben sie in dem Offerte beizusetzen, daß sie sich als Mitschuldner zur ungetheilcen Hand, nämlich Einer für Alle und Alle für Einen, dem Gefälls- Aerar zur Erfüllung der Pachtbedingungen verbinden. Zugleich müssen sie in dem Offerte jenen Mitofferenten namhaft machen, an welchen auch allein die Uebergabe des Pachtobjectes und im gegebenen Falle die Aufkündigung des Pachtvertrages geschehen kann. 0) Diese Anbote dürfen durch keine der gegenwärtigen Kundmachung oder den Licitations-beoingmssen entgegenlaufende Klauseln beschränkt seyn, vielmehr müssen dieselben die V"s'ch"'""g enthalten, daß sich Offerent allcn Bestimmungm dieser Kundmachung fügen, und die ihm genau bekannten Pachtdcdmgnisse, (welche daher' vorläufig dei dcn im Plmcte l l dieser Kundmachung genannten Behörden und Gefällsorgancn einzusehen sind) pünctlich befolgen wolle. ä) Die schriftlichen Offette können, sowie die mündlichen, auf eine cmjähnge Pachtperiode mit der Bedingung dcr stillschweigenden Etncuerung oder ohne Vorbehalt derselben gestellt werden. alle anwesenden Licitanten erklärt haben, keinen weitcrn ^lnbot machen zu wollen, in Gegenwart der Pachtlustigcti von dem Licitationü .- Kommissär eröffnet und bekannt gemacht. Mlt der Eröffnung der schriftlichen Anbote schließt der Lici-tationsact, und es wird bis zu dem Zeitpuncte, Wo von der compettnten Behörde über denselben entschieden worden seyn wird, kein nachträglicher Anbot angenommen. Die Oesällö - Verwaltung behalt sich ausdrücklich das Recht vor, je nach dem Ausschlage der mündlichen od.'r schri>tlichcn Anbote die Resultate der Versteigerung für einzelne Bezirke, oder jene für größere Lomplexe zu bestätigen, daher die für einzelne Bezirke verbliebenen Bestbicter dadurch , daß für solche Bezirke Concretalanbote gemacht wurden, von dcr Verbindlichkeit ihrer Best-dote bis zur oberwähnten Entscheidung über den vicitationsact nicht enthoben sind. Mit der Be- kanntmachung der Nichtannahmc eines Anbotes werden die vorläufigen Cautionen, od.r täautlons' Dcposircn zurückgestellt. 10. W^'nn mehrere Parteien in Folge eines mündlichen Anbotes zusammen Bestbteter geblic« ben sind, so haben dieselben ebenso, wie es oben Punct 8, lii^. l>) für schriftliche Offerte bestimmt wurde, denjenigen unter ihnen namhaft zu machen, an welchen auch allein die Uebergabe dcs Pachto^jectes und im gegebenen Falle die Aufkündigung des Pachtvertrages geschehen kann. Würde die Zustellung der Aufkündigung dcs ^ Pachtvertrages vun Seite des Aerars wegen Ab' Wesenheit dcs Pächters oder des Bevollmächtigten nicht rechtzeitig geschehen können, oder die Ge-fa'Usbehörde die persönliche Zustellung nicht pas-send finden, so soll die Uebcrreichung der Aufkündigung bei der betreffenden Steuer-Bezirksobi lg-keit, und falls dle Pachtung mehrere Bezirke um- faßt, bei cincr oder der andern Sleucr-Bezirks-obriakeit zur weiteren Verständigung der Partei die Wirkung der persönlichen Zustellung vertreten. I I. Die allgemeinen Pacht^dmgnisse können beider k. k. küstenl. dalmatinischen C^neral-Ge-fällen-Verwaltung und bei d.n k. k. Cameral-Bezirks'Verwaltlmgen, dann dcn Steuerbezirks-Obrigkeiten und den Obern der Finanzwache deö Küstenlandes in den gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden. Insbcsonders sind die Bestimmungen, welche für den Fall eintretender Tarifs- oder Gesetzt Aenderungen Platz zugreifen haben, in dcr Kund« machun^ des Herren Statthalters, clclo. Triest 13. Juli 1«50, Z' '""/^, enthalt". 12. Die Licitationcn beginnen an dcn festge« sehten Tagen immer pünctlich um dl! ttte Stunde Vormittags. Ausweis über die zu verpachtenden Steuerbezirke. Name Odjetce,oon denen Bezeichnung der A u s r u f b v r e i s c. . ^ ' ^"tpuntt, d" der Bezug der Gemeinde, und " « s r u s b p l e l b___ ^^ ^ag b,s zu wcl- . Steuerbezirkes, ?es für den Zu- für d.e Ver. für den----------"---------------------- ^^ ,,„.,,,^. ^ 2^1.ÄwdK plages, wo e^ ^ec"n' ^7""' ^^'!^'" ""^"'" dcr vorzunehmen- 2geAt ^ ,!^^^^ '^maß" ^^P^^l^ , ^,st,^,,^ ,„ ^___________^ ^ si. kr. s kr. kr. s si, kr können________________ 1 Stadt Görz Wein — 32545 —! — - '12545 - > ..li. Diow S "- — ^ ^«l^> ^ i Z ^«.4«"" Abends dcnv.ndcmWc«,.iudc- 3 Canale Wein — 4174 Itti — - 4174 45 V ^ ^ ^ Vorstand abqesondclt Fleisch — 734 12' — — 734 12)3.....'' , verpachtet. 4 .Tollmen, und Kirch- Wein — 6W4 3«! — - 8W4 30 Z l>i^ 7 ^s .. .^ . h'"" heisch - 2295 30 - - 22!>5 30 i^ 8. Oct. ^> ^ ^'^ 5 Flltsch Wein — 2W0 - ^- — 2 ^ 1850 >'. ' <"^ G,rzwerden nm v°r- Fleisch - 400 — — - 4ttij — >'^ Även0S. mtt iu Pacht Inntan- « Gradisca Wein' - M800 - - _ 10800 -^Z "7^^ Fleisch -. 1200 — — — 1'^tt — " wclchc sich aus bndt 7 Cormons Wein - 9200 - - _ ;>200 ^ ni!^m.?"m.m':^' Fletsch — 800 — — - «00 - V » Monfalcone Wein Zchn Pncmt fm di< ^^ ^ 5^5 ^^. ;^^ ,^ i2) Stadtgcm.Monialcom / und dic Haupt^cnu'iildl ' St. Pctcr am ^s»nzo. , «^ ^g ^ ^^ Fleisch M,.fzigPcnmtfürdi^ 8«5 — 278 6 1143 « ^ ».Oct. i>.^»V:nln' 'salmis. .^ ^l''"' Abends. 9 Cervignano Wein Fimflindjwan,!^ Pn- litt51 -^- 525 50 1547U 50 ! ^> cent siir dir (^cmcind, -c> Grad». ! '- W Fleisch - 1254 48! - - 1254 48 ^ IU Duino Wein — 5023 12 — - 5023 ,2 Fleisch - 488 36 - - 488 36 ! Formulare eines schriftlichen Offertes. ,^ l: (Von Innen). Ich Endesgcfertigter biete für die Pachtung ber allgemeinen Verzehrungöstcucr sammt dcm all- ^'gn, Zuschlage von (folgt die Angabe d.r ^^"erobjccte) in dem Steuerbezirke (folgt der came d^ Btcuerbezirkcö) oder in den Steuer- ^^'" (folgen die Namen der Steuerbczirke) für >, dle Oelt vom . -,>i bis 18 den ^ .'.V (Geldbetrag in' ^'ll'l") das lst, Geldbetrag in Buchstaben), ^ wobei ich die Versicherung beifüge, daß ich die in der Ankündigung Url). Nll?. 5 vvtkummenden, qesichllich aus 1079 fi. geschähe" Kaischetiseüliläl, wege», dcm (§l. strren aus dem w. a. Vergleiche ,s Schätzungßprotocoll, der Grundbücher, traci und die ^icit^lionsbcdingnisst können hlelamiö in den gewöbnlichcn Amtsstunden von Jedermann eingesehen werde>i. Slein .un 20 Juli 1850.^^______^ 3^1852. (3) ^ . Ar. 54y. (i o n v o c a l i o n s ' O d,^ l. Von dcm k. t. Hezi.tsger>ct)le Vtem wnd be. kannt gegeben, das; alle Jene, welche auf den Nach. last de's^am 5, Juli i. I. zu ^ll",, Haus-N>. i2 verstorbenen Hüblers, Anion Paloune, einen Anspruch zu stillen vcrmeiilkn, zu der auf den 2. November I. ).. um 9 Uhr F'ül), hiergeilchls angeordneten Li-quidilungs' und Abhatldlungstagsatzung so gewiß zu erichcilicn habe»; als widligens dieselben die Folge,, dcs §. 814 l). G. V. sich selbst zuzuschreiben haden würden. Stein am 24. August 1650. ?8tt Z. 1855. (3) Nr. IW^Vl. Kundmachung. Von der k. k. Cameral-Bezirkö-Verwaltung in Laibach wird kund gemacht, daß eine dritte Licitation zur Verpachtung des Bezuges der allgemeinen Verzehrungssteuer von Wein, Most und Fleisch für das iUerwaltungsjahr Itt5l, mit oder ohne Vorbehalt der stillschweigenden Ver-tragöerneuerung, i» den Gerichtsbczirken Egg ob Podpetsch und Wartenbcrg Statt finden werde, j Als Ausruftpreis wird festgesetzt, und zwar für den Bezirk Egg der Betrag von acht Tausend Gulden, wovon auf Wein und Most 7000 st. und auf Fleisch . . . 1000 » entfallen, dann für den Bezirk Wartenberg der Betrag von eilf Tausend sieben Hundert Gulden, wovon auf Wein und Most . . 9232 si. und auf Fleisch . . . 24tltt „ M. M. entfallen. Die Verhandlung findet bei der k. k. Came-ral-Bezirks-Verwaltung in Laibach für Egg am II, und für Wartenberg am !2. October I850 um 10 Uhr Vormittags Statt. Die schriftlichen, mit dem 10"/, Vadium belegten Offerte sind je einen Tag vor der Verhandlung bis 12 Uhr Mittags bei der k. k. Ca-meral - Bezirks - Verwaltungs - Vorstehung einzubringen. Uebrigens gelten die in den Amtsblättern der Laibacher Zeitung vom 5, er-lassenschafi dr» den 16. Juli I8ä0 uei!lo«bcnen ^üblerS Jacob Olafchem von Außergoritz, als >? lau' biger eine Horde>ung zu steüen haben, zur Aninel« bung unc» Darlhuung derselben, den 25. Ociobcr d. I. zu rlscheincn, Hd^r blb oal)i:> ihr ^nmeldungbge-fuch schrifilich zu überrcichen, widligenö diefe» Glau-bi^ein an tie ^erlasscnsch^ir, wenn si« durch die ^c« Zahlung dcr angeiulldeien ^^rdelunge:« «»schöpic wlnbe, tNl!.ig L.»lbach's am 24. SeplMlver »850. Z. 1894. (1) Ar- 0653. Edict. Von dem l. t. Qezi.tbgl'lichlc Umgebung ^u-bach's Wird detamtt gegeben: 0a^ in der ^recullon.-s.che diS Zatob Schu.cheg von Peze, "loer lnion ühom.^ron Gukn.sche, die crecmwe üettbicluug drr gigner',chcn FaylMsse, weg,", auS dem wi.lh-schajlc-ämllichen Ve.gleiche «luo. 30. August 1«^9 scduldigm 6« si- bewilliget, und tie Tag,ahungen <.Ul den 29. Ociooer und I^. ^tovembrr I. I., lil loco an-gevldnel wucden, wozu ^auflultige mlt dem Bnsaijc elngelaocn lverden, daß bei der zwruen Tagsa^ung die Pfanr^'iecle auch unter dem Schatzungüwenyc yinlangegebeil werdcii. K. k. Bezulsgencht Umgebung L.libach'ö am 30. August 1Ü50. 37l8^tt. (3" ^ir. 2692. Edict. Aon dem k. k. Bezirksgerichte llaas wird hiemil dckanul gem^.chl'- Eö sey ul der Execuiicnosache >eö Hclr», ^oy. Kosler von Orleneg, als (Äelvalltragcrö seu.cü ^a< lerß Hcrru Johann HvSler, gegei» die ^anhol Iu-vanol^',che ^eilaßinasse von .')iunarbtll, uiuer Ae,« nclui^g dcö l.'lll'2l0r« Georg Mali roi, ^roßdeig, wcg^n dcc auö dem n» a> Vergleiche vmn il. Jan. 18^? schuldige., 411 si Ü7 kr., 5'V« Intlr.s,ei, und Einbringungstosttü, in die Fcilbiciu! g de>, >n obigen ^ellalj gchöilgcil, zu Runarstu »"!) c«)"^- ^'> 1> geleger.eu, und im Grundbuchs der Graljchalt "l,e>-' lpe.g uuli Uld. '^lr. !l90, Ncl,. N>. 7?8 vorkommen den H.,ldl)Ubc und der zum ^ause ill liiullarstu'^,. 8 «l l7 gehörigen W^Ioanihcile in lii««^:», ">:N-,iil< und amm!-schatzungöwerlyc vvn 1350 fi. hicrailllb gewlliigcc, und es seyen zu deren Vornahmc cie Tl'gsa^l'^'n au, den 1t). Eepi., auf den 16. Oct. und aus den ib. Novemocr 1U50, jedesmal ^ormttlags u" 9 Uhr, und im Orte der Neali:a,en mit dem Bel,^e br. stimmt worden, daß die Realisten nur dci der dni. len geilbielung auch Uluer dem SchätzUügSwerthe hintangegebeil werden. Der Grundduchserlraci, d.lS Schä'tzungsprolocoll und die Liiilalionsdedingmsse, n^ch wllchen jet er Miibieter l35 si. als Vadium zu erlegen haben wild, crlicgen hiergerichtö zur be-liebigen Einsichtsnahme. ' ^ .^„ K. K. Beziltsgericht ^aas am 3. August 18^0. Nr. 351«. Da vl)lstehende ?)^alilät am l6. d. M. nicht veräußert wc.der» tonnse, ft' wild am l6. October l. I. die zweite Feilbieiungsc^s>)tzung vorgenommen lvcrl^en. K. K. .Bezilksgcrichl Laas am 17. Sept. 1350. Z, 1641. (3) Nr. 905. Edict. Vom k. f. Aeziltsgcrichie zu Krainburg wird hicmu kund gemachl- i^s ist üder Aüsuchen der Frau Theresia, verwil-well'!, 'Payer von ^r^inbnrg, ,^s erböeiklärteil Uni-rcrs.ilcroin ihres zu Acainburg am 27. Juli l85ll vcistorbenen ^bcgailen Herrn Anton Payer, gewesenen Handelömanneö, zur Erfoisckung ftiin!, Passiv» standcs die Taglatzung auf den 29. Oci^ber r. I. Mil) um 9 Uhr vor dicsem (^ericktc an »eDidnet, wo-bei alle Jene, welche auf den Amon Payn'schen Ver« lar) und aus w.'ö immer für einem Rechlsgrunde An-spiuche zu stellen haben, solche um so gewisser an' zumcldtü und vechtsgellend darzuihun, al5 widrigens si« die Folgen des 'z. 8l4 a. d. G. ,V. sich selbst znziischlcibcn liaben weldcn. K.^. Bczi>kossclich> Klauwurg am 3U- Aug, 1850. Z. 1842^ (3) ^ ^)i?.'^7'66. (.' d i c l. Vl>m k. k. .Be^itkszierlchie .Niainduig wird hie-mil kund gemacht: Es scy l'idcr Ansuchen des Herrn Fidelis Kon;, Vormu,>deä der minteben zu dem ^iachlassc der zu Kl.unbuvg an» 18. Mai 1850 oeljlolvenei! Viiria Egai:ner, c,»b. P.ucr, ge» westne^ ^.nisl'csi^enn, zur l^rsovschung des Passiv' und üMvstanccä die T.igsa^ung auf den 29. Dcw-ber l. I. früh um 9 Uhr l,ur dicsem (i?elichle an-geordncl, wobei alle Jenc. welche auf diesen Verlaß ,nls was immer für cincm !)ltchlsqrunde Ansprüche zu halei: vermnncll, solche bei den Folgen des §. 8l4 .1. b. G. B. anznmeldcn und rechtsa/ltend daizulhun, Jene aber, welche in denselben schulden, aber dm ^5chuldenst.;nd bei soostiger Oelvarliguu^ der Kl>^e zu liquioiren haben. H. K. Bezill"gc,ichl Krainburg den 24. Eep-temder 1Ü50. Z. »618. (2) Nr. 139^. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Landstraß wi,d hiermit ku:,d gcm^chl: C'ä scy über ^inschleit^n 5cü 3l<,nz Zuinik von Dram^, i>, die ereun^e ^rlil>ie!u<,g dc«, v«r >i>cl, , im (Ävundduche der Pf>,!>7 gü'It S,. Nanzial, «»I> Urb. )ir. 17^ vorkomme».' den, qelichilich auf 150 si. gcschätzlen Ackerö p<>>-vui><:lll», we^ei, aus dem gerichtlichen Ullheile tiul den 14. October, l4. ^iovlMr der und 14. December l. I., jedesmal von 9 bis l2 Uhr Voimmags, in loco der Realität zu D,aina inic tcm bestimmt, daß dieselbe nur bei drltlei« Tag-sal^u„g auch unter dem Echatzungswcrlhe wi>d hinl» angcgcben, und daß die Lici-antcn das 10 "^ Vadium vor der ^iciiation ^l H,,nd«n der LicitalionS - Commission zn^eilegen haben wcrden. Das Schätzui!gsp»olocoll, die Licitalionübeding. nisse ulld dlr ^lui^buchsertralt können hieramis tigllä) eingesehen werden. iiandstraß am 10. August 1850. Z. »829. (3) ^ß' Bei der gefertigten Gemeinde ist die mit einer monatlichen Löhnung uon 10 fl. nebst freien .Quartier uerbundcne proulsonsche Gememdc-Die-ncrsstclle z« vergeben. Die Bewerber, welche uoll-kommen gesund und rüst,g, nicht über 40 Jahre alt und lcdig seyn sollen, haben sich bis 15. k. M. entweder persönlich der Gemeinde-Volst.hung vorzustellc» oder können binnen jener Zeit ihre schriftliche, gehörig documentirten Gesuche einbringen. (z,)^jllllanten des vaterländischen Regime tts, und solche, die des Lesens und Schreibens kundig süld, haben den Vorzug. Vorstehmig der Gemeinde Littay am 23. September 1850. Z. 1«l9. (3) Agenten Gesuch- Zu einem Geschäfte, welches 40^ si l^r eintragt, weder einen Fonds- noch kaufmanniscke Kenntnisse erfordert, werden streng rechtliche und Pünktliche Agenten gesucht. Dieses Geschäft ka-.n bei ausgebreiteter Bekanntschaft in jeder Gegend betrieben werden. Anfragen deßhalb erbittet man sich franco unter Chiffre F L. H5 <3omp. Zwöllitz in Sachsen. 781 Z. 1873. ft) Nr. !M34 :nl ttwlMI. Kundmachung betreffend die Verpachtung des Bezuges der a llg c m e i n e n V c r ze hr u n g ö-stcuer für das Vcrwaltungsjahr 1851. Won der k. Camera! - Bezirks - Verwaltung Capo d' Istria wird bekannt gemacht, das; der Bezug der allgemeinen Verzehrungssteuer in den aus dem beifindigcn Ausweise . ^ z« ersehenden Stcuerbezirken und von den nebenbei angegebeneu Steucrobjecten, so wie der Bezug der einigen Gemeinden bewilligten Zuschläge zu der allge. meinen Verzehrungsstcuer im Wege der öffentlichen Versteigerung unter nachstehenden Bestimmungen in Pacht ausgeboten wird: 1. Die Pachtvcrhandlungen werden bloß auf ein Jahr, d. i. auf das Verwaltungs - Jahr 1851, mit oder ohne Vorbehalt der stillschweigenden Erneuerung gepflogen. 2. Aus dem angeschlossenen Auöwelse sind auch die Ausrufsprcise für die einzelnen Pacht-bezirke und Stcucrobjecte, so wie die Standorte und Tage, an welchen die Pachtverhand-lungcn vorgenommen werden, zu entnehmen. ' ,3."'.Z„r Pachtung wird Jedermann zugelassen, der nach den Gesetzen und der Landesverfassung hievon nicht ausgeschlossen ist. Für jeden Fall sind alle Jene sowohl von der Uebernahme als von der Fortsetzung einer solchen Pachtung ausgeschlossen, welche wegen eines Verbrechens mit einer Strafe belegt, oder welche in eine criminalgerichtliche Untersuchung verfallen sind, die bloß aus Abgang rechtlicher Bewcisi aufgehoben wurde. Jene Individuen, welche zu Folge des Strafgesetzbuches über Gcfällsübertrctllngen wegen Schleichhandels oder einer schweren Gefälls-übcrtretung in Untersuchung gezogen und gestraft, oder wegen des Abganges rechtlicher Beweise von dem Strafverfahren losgezählt wurden, sind durch sechs, auf den Zeitpunct der Ucber-tretung, oder wenn derselbe nicht bekannt ist, der Entdeckung derselben folgende Jahre als Pachtungsbcwerber ausgeschlossen. Ueber die persönliche Fähigkeit zur Eingehung eines Pachtvertrages überhaupt hat sich der Pachtlustige vor dem Beginne der Pachtung über Aufforderung der Gefällsbehörde mit glaubwürdigen 'Oocumenten auszuweisen. 4. Wer im Namen eines Andern einen Anbot machen will, muß sich mit der gehörig legalisirten Vollmacht seines Machtgebers bei der Commission vor der öicitation ausweisen, und dieselbe ihr übergeben. '" ' 5. Diejenigen, welche an'ker' Versteigerung Theil nehmen wollen, haben einen dem zehnten Theile des für die Verzehrungsstcuer und für den Gemeindczuschlag (wo ein solcher bewilligt ist) zusammen festgesetzten Ausrufspreises gleichkommenden Betrag in Barem, oder m öffentlichen Slaats-Obligationcn, welche nach chrem zur Zeit des Erlagcs bestehenden Bö'r-Wnverthc angenommen werden, der Licitations-^nnnission als vorläufige Caution zu erlegen, tical ^h ^""" ^" eine einverleibte Pragma-neuess' ^'^ls-Urkunde mit Beibringung des worin d^undbuchs - oder Landtafcl-Ertractes, Betraa ^e^^ ^'lausige Caution sicherzustellende werden, ^"Mlich seyn muß, überreicht Annehmbarkeit de!^°^ ^ Beurtheilung der stige? w3'r^wer Versteigerungsw- U, wird gestattet, 3^ ^ ^e^Pachttr Pers.ncn,we^ leitenden Bezuksbe rde, in ^ren Gebiet die an welcher- ^ Theu nehmen wollen, Statt sind.t, einen xk "bezirk oder mehrere Verzehrungssteuerbe- on ^'?s gepachtet und ihre biestige Cau- Papier^ 5""g baren Geldes oder in Staats- länf^ gleistet haben, statt emer neuen vor- "'^^.^"ltlon, lediglich eine Erklärung ge- 3^l) ist, h^ ^ i^ für die gegenwärtige (Z. AmtS-Blatt Nr. 225, o. I. Oct.. I850.) Pachtung bestellte Caution vorläufig für ihre künftige Verpflichtung ausdehnen. Es muß jedoch in diesem Falle der betreffende Pächter und beziehungsweise Pachtlustige durch eine an dem Tage der Pachtversteigerung ausgefertigte Bestätigung der competenten Bezirks-Verwaltung nachweisen, daß er mit keinem Pachtzinsrückstande von der von ihm bereits gepachteten Ver-zehrungssteuer aushafte, und daß auf die von iym als Caution dieser Pachtung gewidmeten ämtlich aufbewahrten Geldbeträge und öffentlichen Obligationen von keiner andern Person ein Verbot oder Pfandrecht erwirkt sey, und über-dieß muß derselbe sogleich die von dem Eigenthümer der Caution ausgestellte Urkunde über die Widmung des baren Geldes oder der öffentlichen Obligationen, mit welchen die Caution für seine gegenwärtige Vcrzehrungssteucr- Pachtung geleistet wurde, für die Pachtung, welche, er eingehen will, und welche bestimmt zu bezeichnen ist, der Vcrsteigcrungs-Commission überreichen, und dieser Commission auch die ihr ausgefolgten, für dic gegenwärtige Pachtung vinculirten öffentlichen Obligationen sammt dem bezüglichen Erlagscheine oder die Quittung über die hiefür erlegte dare Caution und die'Empfangsbestätigung der Staatsschulden - Tilgungsfond - Haupt-casse, wenn dlc bare Caution bei dem Tilgungs-fonde fruchtbringend angelegt wurde, übergeben. >,,,,. <». Die im Ausweise benannten Steuer - u. rücksichtlich Pachtbezirke werden zuerst einzeln, und zwar, wenn in einem Bezirke zwei oder mehrere Stcuerobjecte zu verpachten sind, diesc beiden oder mehrere Objecte zusammen ausgeboten, es wäre denn, daß kein Anbot für alle Objecte eines Pachtbezirkes gemacht werden sollte, in welchem Falle auch Anbote für einzelne Steuer-Objecte des betreffenden Bezirkes angenommen werden Die Gemeindezuschläge, wo solche bewilligt sind, werden immer vereint mit der Vcrzehrungöstcucr ausgeboten, und gesonderte Anbote für die Gcmeindczuschläge werden niemals und unter keiner Bedingung angenommen. Nach geschehener Versteigerung der einzelnen Pachtbezirke ist es den Pachtlustigen gestattet, mündliche Anbote auch für die Pachtung zweier oder mehrerer Bezirke, in so fern sie bei derselben Tagsatzung ausgeboten werden (was aus dem beiliegenden Ausweise ersichtlich ist) und unter der Voraussetzung, daß die Con-cretal-Anbote den Betrag der für die betreffenden Bezirke erzielten einzelnen Mcistbote übersteigen, gegen dem zu machen, daß sie auf die im H 5 dieser Kundmachung bezeichnete Art die vorläufige Caution für alle jene Bezirke, für welche der Gesammtanbot gestellt wird, erlegen. Wenn in dem mündlichen Concretal-Anbote auch einMchcr Steuer- oder Pachtbezirk enthalten ist, für'den beider Einzel-Versteigerung kein Anbot gemacht wurde, so wird der Eoncrctal-Anbot nur unter der Bedingung angenommen, daß derselbe wenigstens der Gesammtsummc der für die im Concretal-Anbote enthaltenen Bezirke festgesetzten Auörufspreise gleichkomme. ^,,^ ^ 7. Eben so ist gestattet, schriftliche Anbote für die Pachtung des Verzehrungsstcuer-bezuges einzureichen, und zwar für die Pachtung bloß eines odcr mehrerer Bezirke, in so fern solche bei derselben Tagsatzung versteigert werden, wobei der Offcrent auch die Bedingung stellen kann, daß sein Anerbieten nur für den Fall gelte, wenn ihm der Bezug der Vcrzehrungs-stcucr für alle Bezirke, für welche er den Anbot stellte, ohne Ausscheidung irgend eincs Bezirkes oder Steucrobjecteä überlassen wird. Für zwei oder mehrere bei einer Tagsatzung zur Versteigerung gebrachte Pachtbezkke können mündliche odcr schriftliche Concrctal-Anbote gemacht werden. "«^.'^ 8. Vei den schriftlichen Anboten'M.Folgendes zu beobachten: ^8"^ «) Dichlben müssen mit dM^ .UMge §. 5 dieser Kundmachung als Cautio!i6«Depc»situm bestimmten Betrage in Barem odcr in öffentlichen Staats- Obligationen belegt oder mit dem Beweise verschen seyn, daß dieser Betrag bei einer Acrarial'Cassc oder einem Gefällsamte im Baren oder in Staatspapieren erlegt worden sey. Wird die vorläufige Caution mtttelst einer einverleibten Pragmatikal- Sichecheits- Urkunde geleistet, so muß dieselbe sammt den übrigen im Puncte 5 angegebenen Instrumenten mit dem Offerte vorgelegt werden.^. Dermalige Verzehrungsstcuer-Pächter, welche eine schriftliche Offerte überreichen, und von der ihnen im Puncte 5 zugestandenen Erleichterung Gebrauch machen wollen, haben die dort erwähnte Erklärung ihrem Offerte anzuschließen. d) Die schriftlichen Offerte müssen der oben im Puncte U aufgestellten Regel gemäß alle Steuerobjecte der im Offeree begriffenen imd genau zu bezeichnenden Pachtbezirke umfassen, zugleich den für alle Pachtbczirke angebotenen Betrag mit Zahlen und Buchstaben genau ausdrücken, und sind von dem Anbotsteller mit seinem Vor- und Zunamen, dann Charakter und Wohnort zu unter» zeichnen; Parteien, welche nicht schreiben können, yaben das Offert mit ihrem Handzeichen zu unterfertigen, und dasselbe nebstdem von dem Na-mensfertiger und einem Zeugen unterschreiben zu lassen, deren Charakter und Wohnort ebenfalls anzugeben ist. Wenn mehrere Personen gemeinschaftlich ein schriftliches Offert ausstellen, so haben sie in dem Offerte beizusetzen, daß sie sich als Mitschuldner zur ungetheilten Hand, nämlich Einer für Alle und Alle für Eimn. dem Gefälls- Aerar znr Erfüllung der Pachtbedingungcn verbinden. Zugleich müssen sie in dem Offerle jenen Mitofferenten nam-hafr machen, an welchen auch allein die Uebergabe deo Pachtobjectcs und im gegebenen Falle die Aufkündigung des Pachtvertrages geschehen kann. <:) Diese Anbolc dürfen durch keine der gegenwärtigen Kundmachung oder den Licitations-bcdmgnissen entgegenlaufende Klauseln beschränkt seyn, vielmehr müssen dieselben die Versicherung enthalten, daß dieser Kundmachung fügen, und die ihm genau bekannten Pachtbcdingnisse (welche daher vorläufig bei den im Punttc 11 dieser Kundmachung genannten Behörden und Gefa'llsorganen einzusehen sind) pünctlich befolgen wolle..,,.j ^^z ll) Die schriftlichen Offette können, so wie die mündlichen, auf eine einjährige Pachtperiodc mit oder ohne der Bedingung der stillschweigenden E» ncucrung gestellt werden. e) Wenn in den Bezirken,' fur-welche ein schriftliches Offert überreicht wird, auch einzelnen Gemeinden bewilligte Zuschläge cinzuhebcn sind, so wird in dem gemachten Anbote auch der Anbot für die Zuschläge als einbegriffen angenommen, wenn gleich dieß nicht ausdrücklich im OffM.an-gegeben seyn sollte. ,>^/.,-j l) Die schriftlichen Offerte, welche dem Eil,-lageneStämprl pr. 15 kr unterliegen, und für die Offerentcn von dem Zeitpuncte der Einreichung, für die GeMs-Verwaltung aber erst vom Tage, an welchem die Annahme des Offertes den betreffenden Offerenten bekannt gemacht worden ist, verbindlich sind, müssen bei der k. k. Camera!?Bezirks - Verwaltung, in deren Bereiche die zu verpachtenden Steuerbezirke gelegen sind, versiegelt innerhalb der im angehängten Ausweise festgesetzten Frist überreicht werden. Schriftliche Offerte, welche nach der für die Einbringung festgesetzten Frist einlangen, so wie solche, welche von den vorstehenden Bestimmungen im Wesentlichen abu>el-chen, werden nicht berücksichtigt. ' '' 3) Auf dem Umschlage des schriftlichen Offer-tts müssen von Außen nebst der Adresse der Behörde, bei welcher daö Offert zu überreichen ,st, der Eteuerbezirk, odcr die Sleuerbeznke, ze nachdem das Offert nur auf Oinen oder mehrere Zteuerbezirke gerichtet ist, ge"«u und deutlich an« gegeben werden. Daö Formulare eineS schriftlichen Offertes ist aus der Anlage :,j: zu ersehen. 9, Die schriftlichen Offerte werden nach ge-endigter mündlicher Versteigerung, und nachdem alle anwesenden Licitantcn erklärt haben, kcinen weitern Anbot machen zu wollen, in Gegenwart der Pachtlustigen von dem Licitationö - Commis- 2 782 far eröffnet und bekannt gemacht. Mit der Er-, öffnung der schriftlichen Anbote schließt der Lici-tationsact, und es wird bis zu dem Zeitpuncte, wo von der competcnten Behörde über denselben entschieden worden seyn wird, kein nachtraglicher Anbot angenommen. Die Gefällö - Verwaltung behält sich ausdrücklich das Recht vor, je nach dem Ausschlagc der mündlichen oder schriftlichen Anbote die Resultate der Versteigerung für einzelne Bezirke, oder jene für größere Complexe zu bestätigen, daher die für einzelne Bezirke verbliebenen Bestvicter dadurch , daß für solche Bezirke Concrctalanbote gemacht wurden, von dcr Verbindlichkeit ihrer Bestbote bis zur oberwähnten Entscheidung über den Licitationsact nicht enthoben sind. Mit der Be- kanntmachung der Nlchtaimahmc- eincs Anbotes werden die vorläufigen Cautionen, odv'r Cautions-Depositen zurückgestellt. 10. Wenn mehrere Parteien in Folge eines mündlichen Anbotes zusammen Bestbicter geblieben sind, so haben dieselben ebenso, w'e es oben Punct 8, liu. ^) für schnftlichc Ossete bestimmt wurde, denjenigen unter ihnen namhaft zu machen, an welchen auch allein die Uebcrgabe des Pachtobjectes und im gegebenen Falle die 'Aufkündigung des Pachtvertrages geschehen kann. Würde die Zustellung der Auskündigung des Pachtvertrages von Seite des Aerars wegen Ab« Wesenheit des Pächters oder des Bevollmächtigten nicht rechtzeitig geschehen können, oder die Ge^ fällsbchörde die persönliche Zustellung nicht pas- send finden, so soll die Ucberreichung der Aufkündigung bei der betreffenden Steuer - Bezirksobrig-keit, und falls d:e Pachtung mehrere Bezirke umfaßt, bei einer oder der andern Steuer-Bezirks-obriqkeit zur weiteren Verständigung der Partei die Wirkung der persönlichen Zustellung vertreten. 11. Die allgemeinen Pachtbedirignisse können beider k. k. küstenl. dalmatinischen Finanz-Landes -Direction und bei d.'n k. k. Camera! - Bezirks; Verwaltungen, dann den Obern der F>-' nanzwache des Küstenlandes in den gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden. 12. Die Licitation beginnt an dem festge« setzten Tage, pünctlich um di.' 9te Stunde Vormittags. Capo d' Irstia am 20. September 1850. Ausweis -j>. j - zur Kundmachung für die Verzehrungssteuer »Pachtversteigerung. Objecte, ro„ denei, Bezeichnung der A u s r u f s p rc i s Ort Tag Zeitpunct, ^ Namen dc. Be.^1 dc,- Grinden', und bis zu wel- S Verzchi'm'gMcuer . - ^ . Z . chem schnft- ^ des "lid des Gemeinde.. ^ '" "'z^ für die Ver- für den liche Offerte ^ N^ier^cht" ten Percenter ^ngs- ^meinde- Zusammen ,er vorzunehmen- eingebracht Steuer-Bezirkes. Ausmaßes. Steuer Zuschlag______________oen Versteigerung werden j __________________________ '___________________ " si. j kr. st. j kr. > fl. ! kr. >__________________könne» Stadtgcmcinde C a p o d' i st r i a Wein mit 1U"/„ 11992 43'j, 1199 1«'^ 13192 -'^ Branntwein „ 25"/ «20 24 155 6 775 30 Fleisch » 50^ 2285 18'^ 1142 39'^ 3427 57^ Grundsteuer-Bezirk Capo d'Istria Etadtgemcinde mitAnschlußderHauptgemeinde ^.^ Mug^g.a ^^ ^^ ^.^ 2,70 24'^ Dollna Branntwein > 50"/ 7.'i 54 3li ',7 11051 unverändert in dcr ehemaligen Fleisch „ 5<)ü" 242 3)2 12l l« 3«3 48 Eintheilung dcö polit. Beznkeü. Alle ülni.M ö'cmcm^ dcn und Ortschaften ' nnt Vwanaymc d^r Hpt.-<Äcl!lci,ideDoUna Wein ^ 418K 58'z, — — 4,8« 58'j, .ß Branntwein > ohne IW 49 -- — »08 4!> ^ ^ Fleisch ^ 261 2.l — — ___28l 23 ^ ^ I Zusammen .... .... 2,859 7 2758 »5 24617 ?2^ I. V Stadtgemeinde ^ - ^ Pirano .2 " Wein — 5547 45 — — 5547 45 Z> " " ^^ ^ Branntwein mit 75"/« 345 4<> 259 19'!. «05 5^ Z " Grundsteuer-Bezirk Fleisch » 75"/, 1921 20'i, 1441—'^ 33«2 21 ß " ^ Pirano «llll> übri^l» äu^wär- ^ ^. ^. unveränderlich nach dcr Emthei» ti^m Gcmcindlii m,d N ^> ^, lung des ehemaligen politischen ^Kzkkc? ^^ N " Beznkes. Wcin - 1895 59>l, — - 1895 59^ ^ " V Bran.ttwein — «9 17'^ — - «9^7'l, Z Fleisch — ' >' , 440 38 — - 440 »8^ ^ " 2___________ Zusammen ....<.... 10220 4il'^ 1700 !Ä>^ N92' «<2 3 ^ ^ Grundsteuer-Bezirk Stadtgemeindc 1 . Z 2 " P'slno Pisino ' , . , «^ i-3 mit Einschluß dcr Gemeinden: Wein mit 25°/o '^^"lj 35 549 8^ 2^^'' ^ ^ Bogliuno, Borietto, Branntwein » 35°/^ ?202 3 70 40'l, 27^ 43'^ Brest, Gradigna, Flcisch » 20«/^ «47 40 129 34 ??7 14 ^ ^ Grobnico, Lettay, Mc ml6würti'am M- -^ Naß M^sso,^ "'cindm n. Ovtschaf' g) Previs, Susgneviza gcbildctm Snucr-Vc- des ehemaligen polity Be- ffein -'' 17w 39'., - " 'N'^ 39^ zirkes Bellai Branntwein - 245 55^ — -" ^'<> t ! .agi ^m: v liche Offerte ^ ten Pe entcn- i'hrungs- Gemeinde- Zusammen der vorzunehmen eingebracht , Steuer-Bezirkes. ^^^"^ ^,,^ Steuer Zuschlag . «> « - weiden wüd. Ausmafteö. ^----------^------------------" -V,----------------------- den Versteigeruna «^«,„ ^ ! ._____________________> fl. > kr. ft. j kr. > fi. j kr. ' ^ . tonnen. Rovig " o Grundsteuer-Bezirk und dessen Gebiet Rovigno Wein mit I2°/, 4330 2l 519 35'^ 4849 56'i, mit Einschluß der Gemeinde Branntwein » 25°/° 43? 25 n,9 21'^ 54« 46'l ^anfanaro, Morgani, Fleisch » 50"/, 2157 45 1078 52'^ 3236 37 i Smogllano, Soßlch Allc übrigm Gc- " " t>«ö «hema,igen politischen B«° '"^, ^.i,dN"" zirkcö Dignano. Gnmdstcucr-Bczirlcc« Wein 377 IN — - 377 10 ^. Branntwein «U 55 — _ «0 55 Fleisch > ___15« 33 '^ — — I5U 33'^ ^ __________Zusammen......., 752!» 9'^ 1707 '^l9 9^27^,7 ^ ^ladtgemelnde P arenzo Grundsteuer.Bezirk Wein — 268! 22 — - 2li8l 22 " Paren zo Branntwein mit 30^ 2U5 l3 6l 33^ 26^46^ ^ nach der unveränderlichen Ein- Fleisch » 30^/, 977 43 293 ilS^ ^27l 1'l, " thcilung dcö ehcmaliaen voliti- ^^ "l'MM a^,v^r, t2> >U)en nllezilkes. Stmer-VcMcS. « Wein — 1279 56 — — 127!) 56 Branntwein — 137 31 — — 137 gi ^ Fleisch — 206 15 — - 2U8< 15 « ^» Zusammen........ 5^90 j — 354152'^! 5844'52'« " »« Stadrgcmcilldc " N> Dignano ^« ^ Grundsteuer-Bezirk Wein mit 10°/« 82s i 83 48 92l 49 " »« Branntwein „ 75"/„ 93 5'^ «» 48^ 162 54 " <» Dignano Fleisch „ «5">, 7»9 19'^ 483 53'^ 1223 12^ " ^ ^ «.:. n?> ^, Stadtgcmeitlde ^l « Mlt Einschluß der Gemeinde Pola . " " ?lltura, . Cavrano, Wein mit l5"/^ 1935 25'l. ?lM lu^i «,..»^ .5- ^ <^ Fasana, ' Galcsano, Branntwein ^ ^^ 215 38' ?3? W ' 323 A ! " " ^avango, S.jlgnano, Fleisch 45// 871 1 !«, .,7 ' ,«A ^ ^ " Medolmo, Montichio, .. .. , ^" -^ ^ " " ^"^' Pola, ,„,i,^n u. Ortschaft ^ « ^omer, Premontore, im dcs geqmwlntig ^ S'ffano und Stignano gcbilbctm Stmcr-Vc- s) ^ ^ des ehemaligen politischen Be- Wein —' ,721 24 - — 1721 24 I 8 " ^ zukes Pola. Branntwein -^ 265 44'^, — — 265 44'^, ^ « " Fleisch — 6»0 29^ —M — ßi0 29'^ ^ ^ '" 7 Zusammen . . . . . . . . 7290 j 8'^s 1427 36'^> 87 l7^44^ " " Grundsteucr-Gezilk Montona Wein - 2083 16 - — !<083 ,6 <- 3) unverändert nach dcr ehemaligen Branntwein — 409 53 — - 4W 53 V E.nthellung als polu. Bezirk. Fleisch - W6 51 - - 986 51 ,> '-? - , ^ Zusammen . . . . . ... 3480 > — > - s — j 3480 ^ — Grundsteuer-^z.rr Aujc Wem ^ 3?22 ,5 ^ ^ 3722 ,5 " unverändert «ach der ehemaligen Branntwein - 321 21 - - 321 21 Elnthellung als pol.t. Bezirk. Fleisch - 1444 24 - - 1444 24 ^________________flammen . . . . .... ^5488 — ' — > - > 5488 j - l« ^. «> ! Stadcgemeinde , " Grundsteuer-Bezirk j Pinguente 3) mln^...n^ ^in mit 5°/n 1816 54 90 50'!, 1W7 44'l P'nguente O.anntwein » 20^ 62 19 12 28 74 47 "" Einschluß her Gemein ^'^ »20«/, 255 54'^ 511« 307 4'l, Dolean^. ^ ^ gemeinde Alle übrigm ausw.w ^ ->' a s^ l^ ö- Gogregnavas. tigtn Gcmcindm d.s Lesch'sch.na. Seinich und Tibole ^^», ftcu^Vc- dcs ehemaligen paschen Be Wein ' <-,.> ... znkesBellai. ^'" . ^ "" 52'l, - - ll70 52'j. Vranntwe.n - 100 17^, - - ,<)N 17' 10 ,,s ^"^ " 197 44 1 - - 197 44 ^" Zusammen >t^7^^"-----^------^---------------------------------- ...... ""4 1'^ 154 28'^« 3258 30 Formulare elnes schriftlichen l>c ''> >: (Von Innen), der K Endesgefertigter biete für die Pachwna fallig^^'nen Verzehrungösteuer sammt dem M Name des N '" ^'M Sttuerbez.rke (folgt der bezirken (fola^bezirkes) oder in den Steuer-die Zeit vom " Namen der Steuerbezirke) für Iahrespachtsck'im ' - ^8 bis .... 18 .. den Mern)V>v°n.....(Geldbetrag in ^ ^ ljt: (Geldbetrag in Buchstaben), wobei ich die Versicherung beifüge, daß ich die in der Ankündigung <^!o. .... «no in dcn eineingesehenen, daher mir wohlbekannten Pachtbedingnissen enthaltenen Bestimmungen genau befol« gen werde. Als vorläufige Caution lege ich im Anschlüsse den Betrag uon .... Gulden . . . Kreuzern bei, oder lege ich die Casse-Quittung über das erlegte Vadium bei. .......am..........18 .... (Eigenhändige Unterschrift mit Angabe des Charakters und Wohnortes.) (Von Außen). (Nebst der Adresse der Behörde, an welche das Offert eingesendet wird, und Bezeichnung des Be^ träges dcs beiliegenden Geldes oder der AmtS-quittung) Offert für die Pachtung der allgemeinen Verzehrungssteuer sammt Zuschlag in dem Steuerbezirke oder in den Steuerbezirken (folgt biege« naue Bezeichnung der Steuerobjecte und des Steuerbezirkes 0 d e r der Steuerbezirke). 784 Z. 1870. (3) Nr. I«243. u—--——. des Steueramts' ^ Aussckank ^ leisck ^ujammen in dem Bezirke« der neuen Ortsgemeinden Hus^anr_____^ lel, a)________________^ ^^'"'"_____________ l^I^I^I fi. > kr. > si. , ü^^" ! ^locale /^Stockendorf, Adleschitz, Doblitsch, Gollek, Grüble, "" ! ! ' ^ ^ Kalbersberg, Loka, Maierle, Oberch, Pcterödorf, ^ ^ ^ ^ o. n««, l., ' Präloka, Radenze, Schöpfenlag, Schweinbcrg, Thal, ,« " - " ^ erneml) l < ^^„^erg, Tscheplach, Tributsche, l^ernembl , Unter- "3 ^ ^ / lag, Weinberg, Winkel, Vornschloß, Weinitz und ^ ^ ^ «^ ! Wuttarei............ 28Ull — »30 - 373U .- " V ^ ^ < Bojansdorf,Boschiakovo, Dobravitz,Draschitsch, Dulle, " ^. « ^ tz Gabrouz, Gradatz, Hrast bei Iugorje, Kerschdorf, ^ ^ ^ ^ lw /lfkl, n <. / Kraßinz, Loquitz, Mottling, Perbischc, Podsemel, ^ ^ V ^ 2« ollilng < Plimostek, Radovitsch. Nadomtza, Nosalnitz, Se- - ^ ^ « s mitsch, Steindorf, Streklovitz, Sodieverch und Wu- l^i ^ ^ ^ ^ schinödorf............ 3085 - 1MW - > 4085 - Z ""^ Zusammen .... 5891 - l 193U - > 7821 __ " H ^ ! ! Z Vor dem Tage der mündlichen Versteigerung werden auch schriftliche, mit dem 10F Vadium belegte, mit der Bezeichnung der Pachtobjecte an der Außenseite versehene, versiegelte Offerte zugelassen. Solche schriftliche Offerte müssen aber, und zwar vor dem 5. October 185tt bei der k. k. Camera!-Bezirks-Verwaltungs - Vorstchung in Neustadt! eingebracht werden. In denselben kann ferner der Anbot für einen oder für beide Steuer-bezirke gemacht werden; nur sind die Anbote für jeden solchen Bezirk abgesondert zu beziffern, und zugleich mit Worten anzuschreiben. Bei der mündlichen Versteigerung haben die Licitanten für jene Stcuerbczirke, um welche sie zu concurriren gedenken, den zehnten Theil des Ausrufspreises vor ihrem Anbote als Vadium zu erlegen. Gegen den Schluß der Versteigerung werden auch die drei Steuerbezirke zusammen ausgerufen werden. Sämmtliche Pacht' und Licitationsbcdingnisse können bei dieser Cameralbezirks - Verwaltung, oder bei den genannten Steucrämtcrn, oder endlich bei den k. k. Finanzwach - Kommissären m Mottling und Weimh eingesehen werden. Diese Bcdingmssc sind übrigens die gleichen mit jenen, welche rücksichtlich der Verzehruna> steuer-Pachtungen in Krain und namentlich in dem Amtsblatte der „Laibacher Zeitung" Nr. 202. 20! und 205 für den Verzehrungsstcuer-bezug in den neuen Steueramtsbezirken Egg und Wallenberg bereits veröffentlicht worden sind. K. K. Camcral . Bezirks - Verwaltung, Neustadt!, am 24. September 1850. Z. 1881. (2) Nr. 4159. Kundmachung. Im Bereiche dieser Postdircction ist die k. k. Postexpedientenstelle zuRelfniz in Erledigung gekommen. Dieselbe wird gegen Abschluß deS ge--wohnlichen Dienstoenrageö verliehen werden. Mit dieser Postexpedicntenstllle ist eine fixe jährliche Remuneration von Einhundert Gulden roschiz und Thomas Prdlip.üg hicimit ennneit'. <-0 liadeil die Ehcleuic Joseph Ulw Helena Gregorz von Stcin wider sie die ^laqc auf ^tvi^hlt > und l5c> loscdci, . ^rklcnutig nachstehender, auf dem m der Sladt Sleiner Vorstadt Schutt »nli Nc. 52 ^legl-ncs», im Giundbuche dcr l.f. St^dl Stein «"^Url). Nr. l^, Rell. Nr. 121 uorkoninmlden Hause st'MMl dazu ge ho-liaen Gcmeilldeanlheilell intaduliüiN Sl^posten, alo: «) der seil 2!). Febr. »768 zu Gunsten der Helena Ül.ranzin für ein kapital von 28 st. haftenden Schuldoblia,alion l!clu. g. Feh,. 1789; li) des seit l'l>. August 1792 für den Prunus Ko^ »oschi^ haftende!, Schuldbriefs vom 9. Äuguji 1792, pr. 60 st. und <:. des seit l. September 1804 siir den Zyomis Podlipnik ililal'ulirtrn Schuldbriefs vom il.Iuni 180^ Pl. 300 si. L. W. überrlichl, worllder die Tagsatzung auf den 7. November l. I, F"lh 9 Uhr angeordnet, und unter Einem den unbekannt wo befindlichen Geklagten der Herr Johann Dcbeuz von Stein als (Zurator auigestellc wurde, mit welchem diese Rechtssache nach Vorschrift der für diese Länder bestehenden Genchlsordnung ausgetragen wer. den wild. Da die Geklagten und ihre allfälliaen !ileck<6, Nachfolger dieftm Gerichte unbckainn s'"", u,,d sie vielleicht außer den k. k. Olbl^»t"" s>ch befinde,!, sy »rerdeil sie mittelst a,ege>""H'lia.cn Vlicieg ausgefor^ deit, so gewiß bci ^-r angcoiducten Tagsatzung zu er. scheinen, oder dem ilmcn aufgestellten Kurator ihre ^^^lfe "'.' ^^ Hnidzu geben, oder auch einen an^ t)e,li von ihnen selbst einannten Vertreter diesem We> lichte rechtzeilig namhaft zu machen; widtigenb sie sich die aus ihrer Verabsäunuina. enl8chenden nachiheili ^cn folgen selbst znzusckrelben habcn würden. K. t. Bezirksgericht Stein am 3. August 1850. Z. 1882. (2) Nr. 99. Edict. Von dem k. f. Bezirksgerichte Sittich wird be. kannt qemachl: Es habe in die ertlUlive Fcildictung d,-r, den Eheleutei, Anton und Margarelh Berzhan gchöl'gc,», im Hlundducke der Herrschaft Weirel. lierg «"li Necl. Ns. 258 ^ vorkommenden, auf 660 fl. geschätzten Hübe zu Sch^Kia, weqcn schuldiger 50 si. «:. »- <'- glwilliget, und hiezu 3 Tagsatzungcn, alsdie erste auf d^ lä. October d. I., die zweile auf den 1l. ?turen>ber d. I. und die dritic auf den l^. December d. I., jedesmal um ll) Ul)r zUormillags !' loco Schalna mil dem Anhange beslimnu, daß l'ese Reali at bei der dritten Feilbittungslagsatzung auch unter dem Scha'tzwcrlhe hintangegcden werden würde. Der HrundbuchZertract, das Tchatzunqsproto< loll u»d die iiicitalionsbedingnisse können hieram!s eingesehen werden. Sittich am 16- Iull lL50. 3. 1853. (2) Nr. 527. Edict. Vor dem k. k. Bezilksgcrichle in Et. Martin haben alle Diejenigen, welche an die Verlassenschast der den 20. August 1850 verstorbenen Oertraud Pleskovilsch, Mü'l,l- und Hubenbeji^erin in Raai-, als Gläubiger eine Forderung ;u stellen haben, zur Anmeldung und Darthuung derselben, den 14. November »850 zu erfcheinen, oder bis dahin ihr An--Meldungsgesuch schriftlich zu überreichen, widrigens diesen Glälibigern an die Verlassenschast, wenn sie durch die Be^ahlutig der angemeldeten Foiderungen erschöpft würde, kein weiterer Anspruch zustande, als insofern ihnen ein Pfandrecht gebührt. St. Mattin am 2l. September 1Ü50.