LaibacherOMtlmg. Nr. 233. Plänumelatlon«preis: Im Eomptoir ganzj. fi. Il, halbj.fi. 5.5U. yür dle Zustellung in« hau» halb<. 5« lr. Mit der Post «anzj. si. I!>, halbj. fi. 7.50, Mittwoch, t l. October ?"'""°"<;«bll5» bi, ,oZellen: ,m»l so,l.. «m. »o li., ÄM. I fi.; sonst pl. Zeile , m. « ll., xm.»lr »m. ll) li. U. s. n>. dns«tion«ftempel jede«,». »l»lr. 1871. Nichtamtlicher Theil. Motivknbencht und /nniamenlalllrlikel über die kiinftisse staatsrechtliche Htellunss Böhmens. (Als Anschluß zur Adresse im gestrigen Vlatte.) .. Die von dem hohen Landtage niedergesetzte Com« lNllsion hat in der in den, Allerhöchsten Rescripte vom ^. September 1871 enthaltenen Aufforderung, ,die zeitgemäße Ordnung der staatsrechtlichen Verhältnisse des «iinigltiches Böhmen zu berathen," den bedeutsamsten und wichtigsten Beruf deS gegenwärtig versammelten ^ndlags und ebcn darum auch den Kernpunkt der ihr gewordenen Ausgabe erblickt. Sie lonnte sich allerdings leiner Täuschung hingeben über die vielfachen Schwierigkeiten, welche einer gedeihlichen Lösung dieser Aufgabe vom formalen wie vom sachlichen Staodpunllc aus entgegentreten. Jene md dlc nothwendigsten Conscqucnzcn der Unklarheit und Verwirrung welche in dem ein Iahrzehent dauernden VerfassungMrctte des gesammten Gebietes des öffcnt-Uchen Rechtes in bedrohlicher Weift sich bemächtigt hat; diese aber dlc natürliche Folge de« Gegensatzes in welchen Versuche staatlicher Bildungen zu den thatsächlichen -oerhallnisscn, zu den Wünschen und Bedürfnissen, zu den Rechtsanschauungen und Rechtsansprüchen der König, reiche und Länder, ja — wir tragen lein Bedenken, es allszusprcchcn — zu der eigensten Wesenheit der illlon-ul'chlc, zu ih^r organischen Gliederung, zu den Gedin-»unn.cn ihrer Einheit und Kraft getreten sind. Die Sanirung auf dem Gebiete des formalen Rechts «st — auf dem Punkte, auf welchem die Dinge angelangt sind — die Aufgabe einer StaatSaclion. welche, ausgehend von dem festen Boden ererbten Rech-es. unlcr sorgfältiger Würdigung factischer Verhältnisse. !°wie zu Recht gewordener Thatsachen, bei gegensciligcr Achtung und Schonung von Rcchlsanschauungen und "nsprüchcn, nur durch Vcrsländiguug und Vereinbarung unter dem vermittelnden Walten dcr Krone zu gedeih-"lt>un Abschlüsse gebracht wcldcn lann. Wenn darum die Commission sich gedrungen sehen "'UM. das Gesammtbild ihrer Anschauungen und An-^gc in dcm Entwürfe einer aUerunterlhünigstcn Adresse zuiammenzufassen, welche an Se. l. und l. Apostolische "laieftät zu richten sie dem hohen Landtage empfiehlt, !°lmu>tc sic sich doch auch der Betrachtung nicht vcr» fließen, daß eine Vereinbarung übcr die Wege zum Hlclc um so sicherer in Auesicht slchl, wenn übcr das ^ll selbst cillc Verständigung glücklich erreicht sein wird. ^le hat eS sich darnm zur Aufgabe gemacht, in ftosl-udln Iormulirungcn die wesentlichsten Grundzügc für ^ Ordnung dcr Beziehungen dcS Königreiches Böhmen iu dcr Gesamlulmonarchic zusammenzufassen und zn uarem Ausdrucke zu dringen. Diesc FormuliruuM legt die Commission in den ""ruhenden Fundamenlalarlilelu dem hohen Landtage vor. Die leitenden Grundsätze, von welchen die Com-,''!!!lou bei Enlwerfunn dieser Fuudamcntalartllel Völu,^"^ s<"«lsrechllichcn Stellung des Königreiches in dr, «""^M"a.m ist. dcren virtuelle Anerkennung enlaen "^"^öchstcu Rescriplc dem Lande allcrgnädigst 3°",,/'^ """^ und deren über dcm Wechsel dcr hobc i°" !"'^ ^"slitulioncn stehende« innerstes Wesen der b^i dlag bei wiederholten Anlässen in dcm Selbst' des Königreiches und in dcsscn Gl! «^ >//.""'" itclbarcs. e i gcl, be r cch l i g te s net w '^""chischcn Monarchie erfaßt und bczcich- mit ^" Ü?^' ' '" weiterer innerer Uebereinstimmung ldcm Allerhöchsten Rcscriptc und in gewissenhafter aus°?sn ^ ^^ "°" dcm hohen Landlage wiederholt Gesinnungen - bemüht, die ans jener des >«nk«'^^.^^U""ll l'^ ergebenden Rechtsansprüche Bandes ,n Einklang zu bringen mit den Anforderungen der Machtstellung des Reiches und mit den berechtigten Ansprüchen der anderen Königreiche und Länder. Als berechtigter Anspruch mußte jedenfalls erkannt werden die Sichcrstcllung dcr Gemeinsamkeit in Behandlung solcher Staatsaufgaden, bei welchen die Einheit der Ge-sammtluonarchie oder gebieterische, praktische Interessen der Glieder derselben eine einheitliche Zusammclifassung erheischen. Allerdings traten der Commission in dcm mit dem Königreiche Ungarn getroffenen Ucbcrcinlommcn die Grenzen einer alle Königreiche und Länder umfassenden Gemeinsamkeit in Gesetzgebung und Verwaltung so wie die Form der Behandlung dcr also gemeinsamen Angelegenheiten als unverrückbare Momente entgegen. Die Commission mußte — im Einklänge mit dem A. h. Rescripte — diese Ucbercinlommen, so weit sie durch den von Sr. Majestät als Apostolischem König von Ungarn geleisteten Krünungscid geheiligt und Gcsctz für daS Königreich Ungarn geworden sind, als feststehend anerkennen; ja sie mußte, eingedenk ihrer Aufgabe, dem nachträglichen Bcilrillc dcS Königreiches Böhmen zu diesen StaalSacten in den Fundammlalartileln Ausdruck geben, damit endlich in diesem die wichtigsten Staats-aufgaben umfassenden Gebiete des öffentlichen RcchtcS cin durch allgemeine Ai'ordnung gcwährlcistctcr Zustand begründet werde. Die Commission hat sich zu diesem Antiage im Interesse geistigen Friedens und gesicherter Rechtsordnung entschlossen, obwohl sie sich dessen wohl bewußt war, daß einerseits die Form dcr Behandlung dem Königreiche Böhmen weder eine seinem Range entsprechende Stellung, noch einen zu seiner statistischen und politischen Bcdcntuna im gerechten Verhältnisse stehenden Cinstus; wahre und daß andererseits die dcr Gemeinsamkeit nezogcnm Grenzen den Kreis jener Angelegenheiten keineswegs umspanne», welche ihrer Natur und Wesenheit nach gemeinsam sind und scin sollen. Nachdem diese Grenzen als feststehend anerkannt wcrdcn mußten, so lonnte sich auch die Commission vor der Anerkennung des Bedürfnisses nicht verschließen, für die Behandlung solcher wesentlich gemeinsamen und in dcr für die ganze Monarchie anerkannten Gemeinsamkeit nicht begriffenen Angelegenheiten Sorge zu tragen, sic crlannle hierin nicht nur einen Ansftrnch dcr andclen Königreiche und Länder, sondern auch thatsächlich cin gcsammlstaatlichcs Bedürfniß. Indem sic diesem gcrccht zn werden bestrebt war, hat sic dcmungcachtel in gleichem Maße an dem Grnndsatzc festgehalten, daß die staatlichen Institutionen dcm organischen Vcidande aller Königreiche und Länder als cigcnbcrcchtigttr und gleichberechtigter Glieder des großen Ganze» Ausdruck geben sollen und das Sclbstbcstimmimgsrcchl dcrjclbcn nicht bcein» trächtigen dürfen. Diesem Grundsatze gemäß hat die Commission auch in Bezug aus dicse Angelegcnhcitcn dcm Principe dcr Uebcrlragung des virtuell den Ländern zustehenden eigenen NcchtcS Ausdruck gegeben, und in dcn Grundzügen für die bicssalls beantragten Instilntiolicn daS Sclbstbestimmungsrccht in seiner Wc-scnhcit gewahrt. In allcn nicht ausdrücklich als gemeinsam erklärten Angclcgcnhcilcn wurde selbstverständlich das Eigcnrccht dcS Königreichs in Absicht auf Gesetzgebung und Verwaltung zu ungcschmülcrlcm Ausdrucke gebracht. Gci Würdigung der vorliegenden Fundamental artilel wolle dcr hohe Landlag auch dem unter den gegebenen Umständen fcstzuhallcndcn Momente Beachtung schenken, daß, indem darin die Grundsätze dargelegt werden, nach welchen dcr staatsrechtlichen Stillung des König'cichcs Böhmen entsprechend die Ordnung seiner Beziehung!, zu dcn übrigen Königreichen und Ländcrn erfolgen lcnin m,d soll. auch dicscn vorbchaltcn bleiben muh, ihre RechlSanschauungen und Rechtsansprüche zur Geltung zu bringen. Die Fundamcnlalartilcl sind eben nur dcr Rahme», innerhalb dcsscn die nähere Ausführung im Wege dcr Vereinbarung wird erfolgen können; einer Vcreinbaruug. bei »clchcr allerdings einem voll» berechtigten Landtage Böhmens das definitive Votum im Namen deS KöniarcichcS vorbehalten bleibt. Die Commission war sich wohl bewußt, daß durch diese Flmdamcnlalartilcl und die aus denselben hervorgehende Ordnung der Dingc von dcm Königreiche Vöt> men, wenn auch seiner historisch , politischen Individual lität, seinem Ciaenrcchic Anerkennn»«, und dcr Entfal» tung dcsselbcu Raum geboten ist - doch immcr noch mauch schweres Oftfcr abfordert wird. . Sie war aber von dcr UcbcrzcuMia, acleilet, daß der endliche Vlbschluß des währenden VelfassunaSstreileS cin vitales Inlcrcssc ebenso für das Reich wie für die in demselben vereinigten Königreiche und Länder bildet. und eben darum auch solch' schwerwiegender Opfer werth ist, wenn ander« die wesentlichen Bedingungen der staatsrechtlichen Individualität unseres Landes gewahrt und gesichert bleiben; sie war ferner von der Zuversicht erfüllt, daß nach glücklich vollzogener Vereinbarung, ocr gerechte Sinn der' Bludelvölker dem Gewichte der Thatsachen Würdigung, der bethätigten Opferwilligleit der böhmischen Nation Erwiderung, dcn Rechtsansprüchen dieses Königreiches Anerkennung nicht versagen wird; und sie war endlich von der Hoffnung getragen, daß die neuen Institutionen genug Lebens- und Entwicklungsfähigkeit in sich tragen, um aus der Grundlage eine« wiedergewonnenen festen und gesicherten Rechtezuslandes durch daS in allseitig anerkannten Velfossungssormen zur Geltung gelangende ireie und freudige Zusammenwirken aller Völker des Reiches zur gedeihlichen Entfaltung zu gelangen. Darum hat denn auch die Commission einhellig beschloss«.!,, den Antrag zu stellen: Der hohc Landtag wolle beschließen, diese Fundamenlalarlilcl «lS dcn AuS-drnck seiner Anschauungen und Vorschläge im Anschluß an die zu erstattende allcrnntcrtIMill.slc Adresse Sr. l. und l. apostolischen Majestät ehrerbietigst vorznlcgen. Prag. den 4. October 187I. Taxis m. ii., Oi mann. Heinrich I. Graf C la m - M a rl i n i c m !»., Bcrichlerstalt.r. In Erwägung, daß die unlrcnnbare und unlheil-barc Verbindung dcS Königreiches Böhmen mit den unter der Herrschaft dcr glorreich regierenden Allerhöchsten Dynastie vereinigten Königlcichcn und Landern durch die pragmatische Sanction staatsrechtlichen AuS' druck erhultcn hat. fcrncr in Bethätigung dcr schuldigen Ehrfurcht vor dcr Allerhöchsten Action Sr. l. und l. Apostolischen Majestät, des gemeinsamen allergnädigsten Monarchen, endlich zu dauernder Feststellung inncrcn Friedens unlcr dcn in Einem Ncichc brüderlich vereinigten Böllern beschließt der Landtag dcs Königreiches Vöh' men dic mit dcm Königreiche Ungarn übcr die Stellung dieses KönlgrcicyeS und dcr Länder dcr ungarischen Krone in dcr Monarchie nnd zu den übria.cl, Königreichen und Ländern getroffenen Uebcreinkommcn, wie dieselben durch dcn von Sr. Majestät als Apostolischem König von Ungarn geleisteten Krönungscid sanclionirl und durch Immatriculirung in die Gesetzarliicl deS ungarischen Reichstages 1800 viS 180? Gcfctz für das Königreich Ungarn geworden sind, seinerseits als giltig anzuerlen' ncn und denselben nachträglich bcizulretcn, und beschließt, um diesen Beilrill in gesetzlicher Form auszudrücken und die Grundlagen dcr Stellung dcs Königreiches Böhmen zu deu Ländern der ungarischen Krone und zu dcn übrigen Königreichen nnd Ländern festzustellen, nachstehende alS Grundgesetz zu gelten habende ssundamentalartikel. 1. Das Königreich Böhmen erkennt nachfolgende Angelegenheiten als allen Königreichen und Ländcrn der Monarchie gemeinsame an: !>. die auswärtigen Anaclcgcnhcitcn mit Einschluß der diplomatischen und commerziellen Vertretung dem Auslande gegenüber, sowie die in Betreff der internationalen Verträge ctwa nolhwcndia.cn Verfügungen ; !,. daS Kricc,swcscn mit Inbegriff dcr Kriegsmarine, jedoch mit Aueschluß dcr Necrulenbewilliauna und dcr Gesctzacbliua i'l'cr die «rl und Vcisc der Er-fülluna der Wchrpft'chl. dcr Verfiiaunacn hmslcht-lich der Dislociruna und Verpflegung des HeereS, ferner der Regelung dcr büraellichen Verhältnisse und der sich nicht ans dcn Militärdienst beziehen» dcn Rcchtc und Verpflichtungen der Mitglieder des Heeres; c das Finanzwcscn rücksichtlich der gemeinschafllich zu bcstleilenden Auslagen, insbesondere die Festsetzung dcs diesfalliacn Budgets, und die Prüfung der darauf bezüglichen Rechnungen. II. Die Verwaltung dcr gemeinsamen Angelegenheiten wird durch cin gemeinsames Ministerium besorgt wel> chc», jcdoch in Gemäßheit des mit dem Königreiche Ungarn bestehenden UebereintommenS nicht gestattet ist. andere als die gemeinsamen Angelegenheiten zu verwattc,'. Die Anordnungen in Betreff der Leiluna, iMrun» und inneren Organisation der aesammtcn ?lrm« sttyen ausschließlich den, Kaiser nnd Ktwi<,e ;". 1700 III. Das Königreich Vöhmen anerkennt, daß das Gesetz« gebungSrecht in Betreff der gemeinsamen Angelegenheiten mittelst zu entsendender Delegationen ausgeübt werde, und zwar soll in Gemäßtieit des mit dem Königreiche Ungarn getroffenen Ucbereinlommens eine Delegation durch den Reichstag dieses Königreiches, die andcrc von den übrigen Königreichen nnd Ländern in constilutioneller Weise entsendet werden. IV. Der Landtag des Königreiches Böhmen wählt in diese Delegation auS seiner Mitte 15 Delegitte und 8 Ersatzmänner. Die Wahl der Delegirten und Ersatzmänner wird alljährlich erneuert. Ais dahin verbleiben die Delegirten und Ersatzmänner in ihrer Function. Die abgetretenen Mitglieder der Delegation können in dieselbe wieder gewählt werden. Der Austritt aus dem Landtage hat auch den Austritt aus der Delegation zur Folge. Die Delegirtcn haben ihr Stimmrecht persönlich auszuüben. Kommt ein Delegirtcr odcr ein Ersatzmann in Abgang, so ist eine neue Wahl vorzunehmen. Ist der Landtag nicht versammelt, so hat an die Stelle des abgangigen Dclegirten dessen Ersatzmann einzutreten. Wird der Landtag aufgelöst, so erlischt auch die Wirksamkeit der landtäglichen Delegirten. Der neu zusammentretende Landtag wählt neue Delegirtc. Die Delegirlen und Ersatzmänner haben von dem Landtage leine Instruction anzunehmen. Sie genießen in der Eigenschaft als Dclcgirtc die nämliche Unvcrletzlich-lcit und Unveranlworllichkcit, welche ihnen als Mitgliedern des Landtages nach der LaudcSordnung zusteht. Die diesfalls dem Landtage eingeräumten Befugnisse kommen, insofern nicht der Landtag gleichzeitig versammelt isl, rücksichtlich der Delegirtcn der Delegation zu. V. DaS Königreich Böhmen nimmt fclncr jene Ve« stimnmngen als gültig an, welche über die Einrichtung, den Wirkungskreis und die Gcschäftsbrhandlung dcr Delegationen mit dem Königreiche Ungarn vereinbart sind. Diese Bestimmungen sind: 1. Die Delegationen werden alljährlich vom Kaiser einberufen; der Versammlungsort wird vom Kaiser bestimmt. 2. Jede Delegation wählt aus ihrer Mitte den Präsidenten nnd Viccpräsidentcn so wie auch die Schrift' führer und übrigen Functionäre. 3. Die Session dcr Delegation wird durch den Präsidenten derselben nach Beendigung dcr Geschäfte mit kaiserlicher Genehmigung oder über Auftrag deS Kaisers geschlossen. 4. Die Mitglieder beS gemeinsamen Ministeriums sind berechtigt, an ullen Berathungen dcr Delegation Theil zu nehmen und ihre Porlagen persönlich oder durch einen Abgeordneten zu vertreten. Sie müssen auf Ver^ langen jedesmal gehört werden. Die Delegation hat das Recht, an das gemeinsame Ministerium oder an ein einzelnes Mitglied desselben Fragen zu richten und von demselben Antwort und Aufklärung zu verlanden, ferner Commissionen zu ernennen, welchen von Seite der Ministerien dic erforderliche Information zu aebcn ist. 5. Dic Sitzungen dcr Delegationen sind in der Regel öffentlich. Ausnahmsweise kann die Oeffciitlich-lcit ausgeschlossen werden, wenn es vom P üsiocnten oder wenigstens von fünf Mitgliedern verlangt lind von der Versammlung nach Entfernung der Zuhörer beschlossen wird. Ein Beschluß kann jedoch nnr in öfw'.tlichcr Sitzung gefaßt werden. 6. Der Wirkungskreis der Delegationen umfaßt alle Gegenstände, welche die gemeinsamen Angelegenheiten betreffen. Andere Gegenstände sind von der Wirksamkeit dcr Delegationen ausgeschlossen. 7. RegierungSvorlaa.cn sselangen durch das gemeinsame Ministerium an jcde dcr beiden Delegationen ab» gesondert. Auch steht jeder Delegation das Recht zu, in Gegenständen ihres Wirkungskreises Porschläge zu machen. 8. Zu allen Gesetzen in Angelegenheiten des Wirkungskreises der Delegationen ist die Uebereinstimmung beider Delegationen oder bei mangelnder Uebereinstimmung der in einer gemeinschaftlichen Plenarsitzung beider Delegationen gefaßte zustimmende Beschluß und in jedem Falle die Sanction des Kaisers erforderlich. 9. Jede der beiden Delegationen verhandelt, bc« rathet und beschließt für sich in abgesonderten Sitzun-nen, den Fall einer Plenarsitzung (Punkt 12) ausgenommen. UX Zur Beschlußfähigkeit dcr Delegation ist außer mv. ^°^enden die Anwesenheit von wenigstens 30 Mitgliedern und zur Willigkeit eines Beschlusses die absolute Stunmemuchrheit ^ Anwesenden erforderlich. ^ .' s sAl^lsganff wird durch eine von der DelegaNon selb t festzustellende Geschüflsordnung geregelt. Be.de Delegationen theilen sich ihre Beschlüsse so wie erforderlichen Falles dcren Motive gegenseitig mit. Dieser Veslehr smdet schrljtl,ch statt, «nd zwar von jeder Delegation in ihrer Verhandlungssprache und beiderseits unter Anschluß einer beglaubigten Uebersetzung in du andern Sprache. 12. Jede Delegation ist berechtigt zu beantragen, daß die Frage durch gemeinschaftliche Mstinmmng entschieden werde, und kann diescr Antrag sobald ein drei-maliger Schriflcnwechscl erfolglos geblieben ist, von dcr andern Delegation nicht abgelchnl werom. Die beidersei« ligen Präsidenten vereinbaren Oil und Zeit eincr Pl> narsitzung beider Delegationen ;„m Zwcckc d?i genuin-schaftlichen Abstimmung. 13. In den Plenarsitzungen Präsidiren die Präsidenten der Delegationen abwechselnd. 14. Zur Beschlußfähigkeit der Plenurverfammlung isl die Anwesenheit von mindestens zwei Drittheilen der Mitglieder jeder Delegation erforderlich. Der Beschluß wird mit absoluter Mehrheit der Stimmen gefaßt. Sind auf Seite der einen Delegation mehr Mitglieder anwesend als auf Seite der andern, so haben sich auf Seile der in der Mehrzahl anwesenden Delegation so viele Mitglieder der Abstimmung zu enthalten, als zur Her« stellung der Gleichheit der Zahl dcr beiderseits Summenden entfallen müssen. Wer sich der Abstimmung zu enthalten hat, wird durch das Los bestimmt. 15. Die Plenarsitzungen der beiden Delegationen sind öffentlich. Das Protokoll wird in den beiden Spra« chen durch die beiderseitigen Schriftführer geführt und gemeinsam beglaubigt. 16. Das Recht, das gemeinsame Ministerium zur Verantwortung zu ziehen, wird von den Delegationen ausgeübt. Bei Verletzung eines sür die gemeinsamen Angelegenheiten bestehenden verfassungsmäßigen Gesctzes kann jede Delegation einen dcr anderen Delegation mitzutheilenden Antrag auf Anklage des gemeinsamen Ministeriums oder eines einzelnen Mitgliedes desselben stellen. Die Anklage ist rechtskräftig, wenn sie von jeder Delegation abgesondert odcr in eincr gemeinschaftlichen Plenarsitzung beider Delegationen beschlossen wird. 17. Jede Delegation schlägt m>ö den unabhängigen und gesehtundia.cn Staatsbürgern jener Länder, welche sie vertritt, jedoch nicht aus ihrer Mitte, vierund;wan;ig Richter vor, wovon die andere Delegation zwölf verwerfen kann. Auch dcr Angeklagte, odcr wenn dcr An-geklagten mehrere sind, alle gemeinschaftlich haben das Recht, zwölf dcr Vorgeschlagenen abzulehnen, jedoch nur der Art, daß aus den von der einen und andern Delegation Vorgeschlagenen gleich viele abgelehnt werden. Die httnach ülnig bleibenden Richter bilden den Gerichtshof für den voiNcgcndcn Proceß. 18. Ein eigenes Gcsctz Uker die Verantwortlichkeit deS gemeinsamen Ministeriums wird die näheren Bestim^ mungcn über die Anklage, das Verfahren nnd das Er» kenntniß feststellen. (Schluß folgt.) Ausgleichs-Stimmen. Das „Prager Abendblatt" registrirt um :'). d. M. neuerdings Kundgebnngcn von deutscher Seite, welche dem in dcr Bcoöltcrung herrschenden Bedürfniß nach endlicher Wiederherstellung des inneren Friedens in eben fo 'inzweideutiger als patriotischer Weise Ausdruck verleihen. So hat die Vertretung dcr deutschen Gemeinde Ncudorf im Bezirk Weißwafser folgende mit den Unterschriften des Vorstehers und des Gcmcinberalhcs cingc' sendete Etllärul'.g abgcgc^u: „Wir unterfertigten Gelncindevorstcher wcucn höchlichst überrascht von dun Änstiittc unsc:cr Abordneten aus dem Landtage, wozu unserem Erachten nach kein triftiger Grund vorlag. Beseelt von dem Eifcr sin unsere Nationalität und das Recht unserer deutschen Muttersprache i» Amt. Schule nnd Kirche, können wir doch nicht umhin, einer Verständigung mit unserm LandSlcutm czcchischer Zunge daS Wort zu rcden, damit einmal nicht nur Fricde im Innern werde, sondern auch durch dic frcic Uebereinstimmung beider Vollsstämme im Lande eine Erleichterung der übergroßen Steuern und Abgaben, welche besonders das Landvolt drücken, erreicht werde. Da wir hoffen, hiczu durch dcu von Sr. Majestät hochherzig angebahnten Ausgleich gelangen zu lönuen sprechen wir hicmit mchr Verträum zu dcr jetzigen Negierung Sr. Majestät aus uud zu Allen, wclchc mit ihr den sehnlichst erwünschten Mlechicocn in Böhmen und in Oestcrrcich anstreben." Einc zwcitc ähnlichc Kundgebung liegt dem Blall seitens dcr im selben Bezirke gelegenen deutschen Gemeinde Iesowei vor. Es erhielt nämlich nachfolgende Erklärung dcr dortigen Gemeindevertretung zur Veröffentlichung : ..Als Se. Majestät uuser hochherzige Kaiser ei» Ministerium berief, welches F,ieden ui.d Eintracht in Oesterreich zu stiften versprach, h^ dieser erhabene Entschluß des Kaisers auch in dc» deutschen Gauen Böhmens einen freudigen Wiederhat! gesunden. Wir haben bisher genau alle Schritte dcs Ministe« riums beobachtet und nur gefunden, daß es ein Gesetz zum Schutze der deutschen Sprache und Nationalität herausgab, daß cS daS Wahlrecht der Landgemeinden in Vöhmen in jeder Hinsicht ausdehnte und die Zahl der von den Dörfern und Landgemeinden zu entsendenden Abgeordneten vermehrte und daß eS endlich die Rechte Böhmcnö linerlannte, sich seine Steuern und Abgaben selbst zu bestimmen. Da wir hierin aber eine Förderung unserer Interessen sehen, so sprechen wir hicmit unser Vertrauen zu der Regierung Sr. Majestät deS Kaisers aus und tadeln das ungerechtfertigte Austreten der 71 Abgeordneten aus dem Prager Landlage." An dicsc beiden Manifestationen schließt sich eine dritte auS dem gemischt« nationalen Bezirke Manelin. Die dortige BczilkSvcrlretung, welche aus neun dculschen und neun böhmischen Mitgliedern besteht, hat nämlich, wie die nationalen Blätter berichten, in ihrer vorgestri-gen Sitzung „das volle Vertrauen zu der gegenwärtigen Regierung und die volle Zustimmung mit dem Ver< hallen derselben in dem von Sr. Majestät veranlaßten Friedenswerlc" volirt und gleichfalls einhellig den Beschluß gefaßt, dem Hcnn Ministerpräsidenten Grafen Hohmwart eine Vertrauensadrcssc überreichen zu lassen. Endlich haben auch die deutschen Gemeinden Czachrau, Gcsen, Broden, Birlau mit Nemtschitz, Hin-lowitz und Mladotitz. Kühderg, Ienewelt, Lehom und Nuwna, sämmtlich im Klaltauer Bezirke, folgende Cr< llärung abgegeben. „In dem Allerhöchsten Rescript« an den Landtag Böhmens nur den bestimmt ausgesprochenen Allerhöchsten Wunsch unseres allergnädigstcn Kaisers und Königs nach endlicher Herstellung des allseitig längst erschntln Frit-denS zwischen den beiden Nationalitäten des Königreiches Böhmen erblickend - erklären wir hicmit, daß auch die Bevölkerung der deutschen Gemeinden des Klatlauer Ge-richtSbezirlcS von dem gleichen Wunsche beseelt und deshalb gerne bereit ist, den Allerhöchsten Intentionen ent> gegcnzulommen und nach Kräften zur Herbeiführung eineS friedlichen Nebeneinanderlcbens der beiden Nationalitäten beizutragen, nachdem wir einerseits im Vertrauen auf das erhabene Wort unseres allcrguädigsten Kaisers wcdlr eine Gefährdung der Gleichberechtigung dcr deutsche" Nationalität durch Majorisirung seitens unserer czechi-schen Landesbrüder. noch eine Zurücksetzung dcs deutschen Elementes überhaupt auf dem Gebiete der Schule, dcr Voltswirlhschaft und Industrie befürchten, andererseits aber nur in der Erfüllung der Allerhöchsten Intentionen durch Zufriedenstcllung der berechtigten Ansprüche beider im Königreiche Böhmen lebenden Nalionaliläten die vollste Bürgschaft für den Fortbestand der durch die Allerhöchst gewühlte uud uls zu Recht bestehend auSdrück« lich anerkannte Verfassung beiden Slämmen zu Theil gewordenen freiheitlichen Institutionen und sür die wei-lere Entwicklung des autonomen Gcmcindelcbcns wähl' nehmen, in welcher Hinsicht wir bisher von unseren cze' chischen Landesbrüdern nicht die geringste Einmengung oder Geeinflußlmg, sondern namentlich in das gemein« schaslliche Iutcressc beider Nationalitäten berührende" Fragen stets das beste Einvernehmen und ein eintlüchti' gcs Zusammengehen erfahren haben. Aus diesem Grunde stehen wir auch nicht an, offen auSzusprcchcn, daß wir den Austritt der deutschen Abgeordneten aus dcm Landtage sehr bedauern." Auch das ..Prager Abendblatt" vom <>. d. zeigt Kund^ Hebungen im ausgleichefreundlichen Sinne an. Zwei folche Manifestationen fanden im gemischtnationalen Bezirke Starkenbach statt: die eine geht von der dortigen Bezirtsueltrelung, die andere von der deutschen Gemeinde Huttendorf aus. In beiden wird auf die baldige Wiedelherstellung des Friedens im Innern das-Hauptgewicht gelegt und die dahin zielenden Intentionen Sr. Majestät des Kaiscrs mtt ehrfurchtsvollem Dante begrüßt. Das genannte Journal begleitet diese Thalsache mit nachstehenden Gemertungcu: „Worin wir dcn eigentlichen Wcrth dieser Kund' gcbuugcn suchen, das ist der versöhnliche Geist, de'.' sic durchweht, dic offene mannhafte Erklärung, daß s^ die auf allseitige Verständigung abzielenden Iulentionen Sr. Majestät des Kaiscrs mit Freuden begrüßen und der Wiederherstellung des Friedens freu-dig Opfer zu bringen bereit feien. So haben wir uns die deutsche Bevölkerung Böhmens seit jcher gedacht und so ist sie auch trotz aller Agitationen, welche die Ocal'ec des inneren Friedens ws Wert setzen. Zu wünschen wäre jetzt nur, das; ciue ähnliche Stimmung sich muncr nichl' und mehr Bahn bräche und daß deutsche wie böhmiM Gemeinden nnd Bezirke nicht blos durch Worte, sonder» auch durch Thaten bewiesen, daß sie dcn Frieden »M Lande nicht ctwa blos vom einseitig nationalen Stand' puuttc auffassn,. Nur auf diesem Wege wird cS da"" möalich scin, aus dcm gegenwärtigen Wirrsal zu einer endlichen und dauernden Verständigung zu gelangen^ Dic Adresse dcs bukowinacr Landtages. «Euer t, und l. Apostolische Majestät. DurchlanchliM Naiser und Herzog!" Als Eu. l. und l. Apostolische Majestät Angesichts dcr folgenschweren europäischen Elcigmsse " Vorjahres den ttengehochlmstcu Landlag des H"^ lhumcS Bukowina einzuberufen nnd an denselben ^ Allerhöchste Aufforderung zu richlen geruhten, """ Vertagung aller wichtigen, ihrer Lösung harrenden lnncl Fragen ohne Aufschub die Wahlen für den ^clch^" ^ vorzunehmen, erachtete es der treu gehorsamste Land"» 170 l als seine patriotische Pflicht, unter gleichzeitiger Voll-zichlllig der kaiserlichen Anordnung an den Slufcll des Allerhöchsten Thrones den ehrfurchtsvollen Ausdruck der unerschütterlichen Zuversicht niederzulegen, daß es Eu. Älta-jestät Regierung gelingen werde, die zu Tage getretenen Meinungsverschiedenheiten der öffentlichen Nechtszuständc auszugleichen, und allen auf die Wohlfahrt des Reiches nut, der Bänder abzielenden berechtigten Wünschen auf dem Boden des Gesetzes volle Würdigung zu Theil werden zu lassen. Der treugehorsamste Landtag ging von der Ueber' ze>Mng aus, daß nur in der Gewährung einer den In» leresscn dcs GesammtrcichcS und den historischen Rechts-«"schauungcn d'.r Königreiche und Länder entsprechenden Selbstslündiglcil die Vorbedingung für die segensreiche Zukunft derselben liegt und jene Harmonie zwischen den unter Allcrhöchstihrcm glorreichem Scepter vereinigten Vollern crreiHt werden kann, welche den inneren Frieden und die Machtstellung dcö NcicheS fest begründet. Heute ist der lebhafte Wunsch der treuen Völker Oesterreichs uach Herbeiführung des inneren Friedens, nach allseitiger Verständigung der Erfüllung nahe gerückt; der Ausgleich ist angebahnt Ul-.d Eu. Majestät Negcn-tenweisheit und dem patriotischen Zusammenwirken aller Völker ist cs vorbehalten, das begonnene Werk mit dem sehnlichst erwarteten örfolge zu krönen. 6ll. Ui^ajcstät erhabener Willenskraft und hochhcr» ^ger Initiative vndantl die Monarchie diese Vorbedingung. Indem der trcn > gehorsamste Landtag die Huldigung seiner ehrfurchtsvollsten Gefühle erneuert, erklärt derselbe, daß er der ins Werk gesetzten Ausgleichsaction seine frendige Zustimmung entgegenbringt und Cu. Majestät Regierung seine rückhaltlose und bereitwillige Unterstützung zusichert, weil er von A. h. Ihrer väterlichen, allc Münder dcr Monarchie umfassenden Fürsorge erhofft, daß Eu. Majestät auch dcr Bukowina, welche durch ihre LcbenSintc, essen und durch die Bande innigster und bewährtester Trenc und Anhänglichkeit an daS A. H. Kaiserhaus geknüpft ist, die gleiche Gerechtigkeit angcdcihcn lassen werden. Gott erhalte, Golt schütze, Gott segne (5u Ma-jestät!" Politische Uebersicht. Laibach, 10. October. Ein Telegramm meldet ans der Präger Landtags' sltzung: Nach längerer Rede Nicger'S wird der Antrag, an den Kaiser die Adresse mit den angeschlossenen Fünda-l"u,talsälM zu richten, einstimmig angenommen. Hieraus fc>>l>tcn Berichterstattungen über die Fundamenlalsätzc, das Natioualitälcngcsctz und die Wahlordnung. In baicrischcn Blättern aller Parteirichtungm wird mit Befriedigung couslatirt, daß in daS Budget zur Verbesserung dcr materiellen Lage dcr Schnllchrcr ^>1 namhafter Betrag cingcsetzt worden ist, u»d man lanu daher u,u so gewisser sich der Erwartung hingeben, baß auch die Kammer dem betreffenden Ansatz im Bud-M ihre Zustimmung nicht versagen wird. Handelte« sich doch nicht lilos um die Eisüllung eines Wunsches welcher äu wiederholtenmalen in dcr «ammer selbst, und zwar aus beiden Seiten des Hauses, ausgesprochen wordcn '>!» sondern um ein unabweisbares Gebot der Gc-Nchtigkeit. Der deutsche Reichstag, der in Kürze zu-sawmcnlretcn wird. wird sich zunächst mit dem ztricgs-l'udgct beschäftigen, Die Forderung «nf Vorlage eines specifischen Militärbudgets jedoch hall man in gemäßigt Nationalen Abgcolductentlciscn gegenwärtig insofern nicht slu' angemessen, als nnr auf Grund cincr legislativ bc-liNindctcn dauernden Wchrorganisation eine uormale la'hrliche Berathung dcS Kricgsctals zur Befriedigung b„u Bcthciligtcn und mit allgemeinem Nutzen stattfinden ^>"ite. Nnn ist aber in Hinblick auf die schwankende ^lunnnma, in Frankreich und dessen ncnc, einen größeren Aascnzstand und längere Landweh, Pflicht bedingenden ^ehlvcrfllsslillg, so wie auch angesichts dcr noch brstchcn-^" militärischen Sondcrslcllnngcn einzelner Ncichi'ländcr ^lsah und Baicrn) dcr Zciipuntt für die Begründung d ^/ ^^^" Orgaüisaliou uoch nicht gebolr». Es wird cshmb von ofsiciöscr Seite die Bewilligung cincs Pau< ^,« °"^ brel Jahre hinaus empfohlen, um dadurch cr vcrfiuhtcn uud durch die Hinterthür deS Finanz' ^nk sf ^^ cinsührendcn Wchrorganisalion vorznbauen. orkr ., " '""^ "'"" genügend Zeit zum Elaborat eines "^milchen, dcsinitivcn Wchrgesctzes gewinnen, sei » , '^ ^ cllin wild gcmeldcl: Baron ?l l n , in '" telegraphisch nach Bc,tin lnrufen worden) /lös s^ Milthcilui'c^n dcr „France" sind die frail' Es k - ' ^l legcgeri chtc in vrllslcr Thäliglcil. «.s ^lndcn sich, nachdcm clwa 0000 Ficüassnngen statt. « mom haw!, immer noch 2 !^ Vnfollnna cicsetzl, nnd mau berechnet, dnß u ^ach,tcm elwa ll.000 Gefangne dcr F.cihcit zn-der ^bc" sein werden. Die itrieg^clichtc sollen von lialte " ^"^ "" '" Rambouillet ihre Sitzungen Ger ^«,"!c ?"" "'"'^ ""' ^°b, wenn diese zwanzig ^er.chlsh^«. d^„^l ,„ ^. Woche Sitzungen halten und ^eder von ihnen jedesmal acht bis neun Insurgenten ab- s urtheil«, in miem Wionulc e0 Fälle erledigt werden können. Die englischen Blätter „Times" und ..Spectator" stellen dcr alt lal hol i schc n Bewegung m Deutsch-land keine sonderlich glänzenden Ersol„c in lluisicht. Dic „Opinicmc nationale" sagt ill einem Alt.lcl, daß daS italienische Parlament voraussichllich in der zweiten Hälflc des Nuucml'er zu einer neuen Session einberufen und mit einer Thronrede er öffnet wird. Ein Regierungsblatt meldet auS Rußland: Am 22. Stptcmbcl,' legte dcr Gchilfe dcS Finanzministers in der Sitzung dcS EonscilS der russischen Rcichscredil-anstalleu den Rcckenschaslsbcricht über daS abgelauste Finanzjahr vor. Nach dcinsclbcn erweist sich die Finanz-laa.c Rußlands als eine befricdigelttc. Vou Staatsschulden wurden im Jahre 1K70 abgezahlt: 1,458.000 hol» ländischc Guldcn, 5; sichtige, Oidmma. und Ockonomic in den Haushalt zu bringen nnd den PcrwaltungsmechanismuS zu vereinfachen. Spanien, das Land der ewigen Bürgerkriege, wird wiederum von cincr Bewegung durchzuckt. Sie hat vorläufig leine gefährlichen Dimensionen angenommen. Der „Telegraph" hat uns dic Nrubildling dcs Eabincls bereits berichtet. Letztere gchl jedoch unter dcn übliche» Slraßcndemonstraticmcu von stallen. In jcdciu anderen Staate wärcn ähnliche Vorfälle ohnc Bedeutung und vermöchten nicht einmal die öffentliche Aufmerksamkeit für längere Zeit zn fesseln. Auf dcr iberischen Halbinsel muß aber allcS mit andcrm Maßstabe gemessen werden In lemcm Lande slchcn die Parteien einander so schroff gegenüber, in keinem Lande bedarf es cincr so schwachen Ursache zu blutigen Confliclcn, wie in Spanien. Denn nirgends haben die Parteien einander so viel zu vcrg-sscn nnd zu vcrgcltcn. Nicht die schwebende MinisterliisiS ist cS, die uüscrc Blicke nach Madrid lenkt. Ob Saqasta oder Niocio den Piä-sidentenstuhl im spanischen Eonqrcssc einnehmen, ob Zorilla odcr Malcampo dem Viinistliconseil vorsitzcn, kann uns nur in zweitem Grade beschäftigen. Den Unruhen, welche jetzt in Spanien im Anzüge sind, diuftcn andere Motive zu Grnndc lirgen. Noch ist dcr Thron König Ninadcos nicht so befestigt, als daß cr leine Stürme zu befürchten hcillc. Dcr juc,cudlichc Hrrrfchcr von Spanicn hat bisher wenige Freunde gesunden, während vielleicht in seiner nächslm Umgevnng zahlreiche Anhäi'gcr all jener Prätendenten, die sich in ihren H0sfmm.M auf den Thron ncläuschl sehen, vor Allem nbcr dic Akuten nnd Söldlinge dcr EpKönigin Isabella nnr des Momcntcs harren, ciuct! Handstreich aüS' zufühicn, und dic stei^nde Verwirrung zu ihren Planen ausznbeulcn. Jus l>cn Lllnilazcn. (Nnirfter Äevicht,) Görz. Berathung«,, über Petitionen, Schnl-, Gc meinde- und Finanzangelcgenheilcn, Kärnlcn. Berathungen üdcr Post-, Schul, Straßen- und Mauthangclcgcnhciten. Slcicrmark. Älrathun^cn übcr Pclitioncn, Finanz- und «Vchnlsachcn; Wahl dcr Landcsaueschuß-bcisitzcr; Änlrag auf ein Mallmschntzgcsctz. Niedcrüstcrrcich. Beschluß b:l, cffs dcr Rcchts. Verwahrung. Oberost erreich. Berathung übcr das LlNidcö. präliminarc. und Auzeigc des ScmoneschlusscS am 12. Oclobc«. Tirol. Berathungen üdcr Finanz-, Tchul-- nnd Lolalangclcgcnhciten. Mährcn. Äcrathungen über Pclitioncn, Schul-, Feuerpolizei-, Bau« und Straßcnsachcn, Zunahme dcS GcsctzcS übcr Einfühlung der BczillSvcrlrctunn. Schlcficn. Berathung übcr die Rcgicru»gsvor-lagcn. Oalizicn. Gcrathuugcn übcr Ztraßcn- und Rech« nungSsachcn. Wahl der Reichs, athl-. Bukowina. Anüahint der Ndnssc an Sc. V«"-jcstäl dcn Ka'sc,'. (Kaiserlichc Spende) Der Kaiser vo» Brasilien iidelsendclc den, Wiener Bürgermeister m Be» gleilung eincS verlnudlichen Zchrcibenl! ein Geschenk von sechshundert ^mlden für die Wiener Ieuenvehr, welche sich bekanntlich lchlen Mc>nla^ lior dem Kaiscr produciN und für die außcrmdcnllichc Leistungsfähigkeit, von welcher sie Proben ablegte, dessen Anerkennung gefunden hatte. — (Hohe Besuche bei Deal) Erzherzog Joseph und Gemaliu besuchten aiu 7. d. Bormittag» Deal und verweilten eine Halde Etunde dei ihm. Nach' mittags besuchte dcr Kaiser von Brasilien, von Pulözty begleitet, Dcat, wcilie daselbst 20 Minuten und verabschiedete sich in freundlichster Weise von demselben. — (Postcursbuch.) AuS dcr Hof. und Staats« druckerei ging eine neue ÄuSgabe dcs vom P^stbunau des t. t. Handclsmunstcnums zusammengestellten Postcursbuche« hervor. Dasselbe enthält die Eisenbahnen, die bedeuten deren Post- und Dainpfschifsocrbindungen in Oesterreich-Ungarn, eine Post- und Eisenbahiilarte, dann Neisetouren nach den wichtigeren Orten des Auslandes und eine Eisen-bahntarle von Mitteleuropa. — (Der Lloyd dampf er „Flora") wird am 8. November durch den Euez-Cculal mit Berührung vo«> Aden von Trieft nach Bombay abgehen- diesmal werden Passagiere erster und zweiter Classe cmgcnommcu, '— (Zur Untlrstützung armer Lehralkts. zöglinge) hat sich in Graz ein Comity gebildet, welches hoffentlich von Seite de« hochherzigen Pudlicums die nöthige Unterstützung erfahren wird. Tas Prolcctoral diese« hu< mancn Unternehmens ist dem Herrn Statthalter angetragen wordcn. -(Die Nordwest bahn str ecle Znaim ^ Ied-lcrscc) wird definitiv am 15. Oclobcr dem Verkehre Udcrqcbcn. Hiemil ist die ganze Nordwestbal)!, bis auf die dircclc Verbindung n,it Wien hergestellt. Der Verkehr mit Wien wird, insolcmge die Brücke über die Donau und der Bahnhof nicht ausgebaut sind, durch die Nordbahn ver» mittelt. — (Fünfzigjähriges D i c u st j u b i l öu m.) ?lm 29. d. M. feiert der Oberbefehlshaber dcr Marine, Admiral Prinz Adalbert von Preußen, den Tag, an wel« chcm er vor 50 Jahren in das preußische Kriegsherr als Eecondeliculenanl eingetreten ist. — (Notariatsverein.) Am 9. d. wurde iu Frankfurt der NotariatSverein für Deutschland und Oesterreich eröffnet. — (Der französische Minister des In« ncrn, Lamb recht,) ist am 8. d. 9 Uhr Vormittags in Folge Herzleidens plötzlich gestorben. Locales. — (Höchster Besuch in Ad e lsb e r g.) 3e. Majestät dcr Kaiser Dom Pedro wn Brasilien lwf am l). d. Abends mit dem Schnellzuge in Aoclsdcrq ein, Am Whuhofe, der mit bengalischen Flammen beleuchtet war, harrte eine große Menschenmenge des erlauchten Gastes und Musik ertönte, als der Zug in die Clalwn einfuhr! Sc. Majestät besichtigten die iu Folge Bemühungen des t. brasilianischen Consuls in Trieft mit elektrischem Lichte beleuchtete Grotte. Nähere« hoffen wir in einigen Tagen berichten zu löilnen. — (U r beiAerarialgUtern, im ganzen Umfange der Monarchie wird seitens des Reichstriegsmini-steriums eine Offertverhandlung auf dem 30. d. M. aus« geschrieben. — Kundmachung wegen Verkaufes einer Schnupftabaksorte in em;clne» Bezirken Krains. — Ein Studie»' fondsstipendium von 252 st. ist an Hörer der medicinisch» chirurgischen Facultät in Graz für das Studienjahr 1871/72 zu vergeben. Bewerbungen bis 15. November.— An der neuen Volksschule in höti?, Bezirk Littai, ist die Lehrerstelle zu vergeben. Gesuche bis 15. d. M. an den Bez.-Echulrath. — Der pensionirte Oderlandesgerichlsrath Brolich ist in die Aovocatcnliste eingetragen und nimmt seinen Wohnsitz in Laibach. Literarisches. „Autz allen Wclttheilen." Illnstrirtes Familienlila!! für Länder- uud Böliertnndl', Ncd.: Dr. Otto Delilsch. Inhalt des Leplcmber - Heftes Is?1: Der internationale geographische Congreß in Antwerpen, von O. Delitsch. Tropische Vegclalionöbildcr, von K. F. Appnn. Ueber den Brenner, von E. Jäger C rinneruna.cn a n Te g cl t h o f s, von M. Hor st. Die Skandinavische Halbinsel, von A. Raueuslcin. Voltsweisheit cms den» mittägigen Frankreich, von I. Thicssing. Gcschichtchcn ans Andalusien, von N. Völtgcr. Der ileiustc' Staat (Gunst), von G. Iaquet. Der Ucayali, nach Marcoy. Miöcellcn: Der baltische Lloyd. Die Eisenweite in Deulsch-Lolhriugen. Der Tunnel durch den Mont Cenis. Mcntone und Nizza, Winter-Curortc. Eine ncnc Großstadt (Nilolajew). Der Hasen von Varua. Japanische Kilsteu-Mlfnahmcn. Balcr ans dem Nil. Schwcinfnrtl) im Lande der Niam-Niam. Mnnzinger Gouverneur in Massaua. Nachrichten von Livingstone, Uedcr Lcichhardt'S Schicksal. Neuseeland, Kansas-Eiiy. Weinbau in viaiisonlicu. Beuölterullg von Mexico. Ühaiidlcsj ans dem Amazanenstrom. Erdbeben und vulcanischc Erscheinungen im Jahre 1871. Verein filr Geschichte der Deulschm in Böhmen. H N. Daniel's Nekrolog, Recensionen «c. Mil nein: Holzschnitten und einem Kiirtchcn. Diese Monatsschrift, rcich anögestllttct mit vortrefflichen Hol;schnit!en nnd Karten, dcstrcbt sich, in ansprechender und allgemein verständlicher Form geographisches Wissen, das filr Jeden so wichtig ist, in den weitesten Kreisen zn verbreiten. Eingesendet. Hlien krallllvi! llr^tt unä Le8unoi«^o ,!u !'.,,!! v, welche ohne Anwendung von Medicin und ohne Kosten die nachfolgenden Kranlheiteu beseitigt: Magen-, Nerven-, Vrust-, Lungen-, Leber-, Drüsen-, Zchleimhant-, Athem. Blasen- und Nierenleiden, Tubercnlose, Schwindsucht, Asthma, Huste», Unucr. daulichlelt. Verstopfung, Diarrhöen, Schlaflosigkeit, Schwäche, Hämorrhoiden, Wassersucht, Fieber, Schwindel, Blntanffieigcn, Ohrenbrausen, Uebcltcit und Erbrechen selbst während der Schwangerschaft, Diabetes, Melancholie, Abmagerung, Rheumatismus, Gicht, Bleichsucht. -- Auszug anö 72.000 Certlficatrn iibcr Ge^ ucsungeu, die aller Medicin widerstanden: Ecrtificat Nr. 48421, Neustabl, Ungarn. Seit mehreren Jahren schon war meine Verdauung stets gestört; ich hatte mit Mageuilbeln und Verschleimuug zu tämvfeu. Von diesen Uebeln bin ich nun seit dem vierzehntägigen Genuß der ttuvglez, iö,-,; befreit. I, L. Sterner, Lehrer an der Pollsschulc. Gasen in Steicrmart, Post Nirlfcld, 1<». November 1870. Hochgeehrter Herr! Mit Vcrguligcu uud pflichtgemäß bestätige ich die gitnstigc Wirtnng der l^vülü.^i^re, wie sie von vielen Seiten bekannt gemacht worden ist. Dieses vortreffliche Mittel hat mich von entsetzlichen Athcmbeschwcrdm, beschwerlichem Husten. Blähhals und Magelllrampfen, woran ich lauge Jahre gelitten habe, ganz vollständig befreit. Vinccnz Stainingcr, pensionirlcr Pfarrer. Nahrhafter als Fleisch, erspart die Nevule»,:!,'!!-« bei Erwachsenen und Kindern 5,0 Mal ihren Preis in Arzneien. In Blcchbnchfcn von ^ Pfund fl, 1.50, 1 Pfnnd fl 2.50, 2 Pfund ft. 4,50, 5 Pfnnd fl. 10, 12 Pfnnd fl. 20, 24 Pfnnb fl. 36. N«v!i!e8,:iüi-<>. Qctober. Der Landtass nahm in zweiter Lesung den Nationalitatengesetz-entwurf und die Wahlordnung an. Auch die Adresse sammt Beilagen wurde in der dritten Lesung bei Nameusabstimmung einstimmig angenommen. Lemberg, >O. October. Der Landtag nahm in zweiter und dritter Lesung die Schuld auöschuflanträ^e, die Polonisirung des deut» schen <^n»unasiu»nö in Le,nberg und Vrody, die Zluthenisirul'g dcs akademischen (Yymna-slums in Lemberg an PariS. ««. October. Generalraths-wahlen sind, so weit bekannt, im allgemeinen conservativ liberal ausgefallen. New-Aork. »». October. Die Ttadt Ehicago brennt seit gestern. Vis Mitternacht waren zwei Drittel der Stadt abgebrannt. Prag. !>. October. Landtagssitzul,a. Der Oberst, landlnmschall theilt mit, daß eine Anzahl Telegramme von mehreren kalholischpolitischcn Vereinen und deutschen Gemeinden eingelangt ist, worin die ?tichlnbereinstim< mung mit dem Austritte der deutschen Abgeordneten und der Wunsch ausgesprochen wird, daß der Ausgleich zu Stande tame. Streifchiwsli mterpellirt den Oberst-landmarschall wegen Hilttcrlcgnng uon ^andesgcldcrn blos bei hiesigen Filialen auSwättiger Bauten und for« dcrt auch die Gelehnntig einheimischer Ocldinstilnte mit ^andcSgeldern. WeitcvS intclpellirt Slleifchon^ki den Statthalter wegen zu gcringcr Dotirnng dcr Plager ?iationalbanlfilialc nnd weist anf die ucrhältnißmäßig größere Dotirnng von Wicn, Pest, Orlmn nnd Oraz hin. Der Statthalter verspricht, der Regierung Mit- theilung hievon zu machen. Sodann erfolgten Wahl^ Verifikationen. Äei dem Vcrichte Nocr die Wahl des Gndweifcr Abgeordneten Nosenauer wird ein Prolest verlesen ; der Statthalter verspricht die Untersuchung der geriiglen OrdnunaMidrigleit. Hierauf erstattet Rieger den Bericht über die Vor« läge der Dreißigercommisston und vemerlt, daß die Erfüllung der ausgesprochenen Wünsche weltgeschichtliche Folgen haben werde. Durch die Erfüllung der auSge-sprochenen Wünsche würde ein Wert des Friedens, der Gerechtigkeit, Freiheit. Civilisation und Loyalität ge« schaffen werden. Der znm Schlnsse gestellte Antrag, an den Kaiser eine Adresse mit deren integrirenden Gestand" theilen (Fuudamentalsätze, Wahlordnung, Nationalitäten-gesetz) zu erlassen, wird einstimmig angenommen. Riegers culderthalbstündige Rede wurde von zahlreichen Beifallsbezeigungen unterbrochen. Graf Heinrich Clam-Martinih erstattet Bericht ilber die Fundamentalsätze; derselbe nennt das lö»iglichc Rescript nicht allein ein königliches Wort, sondern eine königliche That und bemerkt, daß der böhmische Landtag daran sei, eine neue pragmatische Sanction und einen neuen Bund der Böller zu schließen, und fühlt auS. daß durch die Fundamentalsiche Einheit, Eigcnrecht und gleiches Recht geschaffen werden. Rieger verliest das Na< tionalitätengesetz. Zeithammer erstattet Gericht über die Wahlordnung und rechtfertigt die von der Commission vorgenommenen Aenderungen der Regierungsvorlage. Madrid, 10. October. Eine Versammlung pro-grefsistifcher und demokratischer Senatoren und Dcpuli» ten nahm folgende Verständignngsformel an: Die pro* gressistische und demokratische Pattei ist berufen, die 35er-fassnng von !N6l1 im vorgeschrittensten Sinne in An Wendung zu bringen, unter gleichzeitiger Acccplirung dcr Monarchie unter Amabels und Ausschließung der Be-theiliaung der couservatioen Partei. Zur Reorganisation der Partei wurde eine neungliederige Commission ae« wählt. Sagasta und mehrere seiner Parteigenossen ver» ließen den Saal, Ttlearaphiscker Wechselcour« vom U), Octodel. 5perc. Metallique« 57.75 - 5perc, MklalliqueS »nil Mal-und November-Zinsen 57.75. — 5perc. National-Nulehen 68.30. - 18«0er StaatS-Aulehcn 97.80. — Vanl-Actien 7i!8. — Eredit» Nctien 2«8.50. — Loudou 119.40. — Silber 118.40. - «. l MUM' Ducaten 5.72. — Napoleond'or 9.^7. Angekommene Fremde. Am 9. October. «>«l»»>t. Pamer, Fiume. — Sonuenberss, Ezakathurn. — Unssaro, Trieft. - ftwter, Lack. — Bnloumg, Handelsmann, ?sinme. — Westermeici, Cilli. - Vergamo, Handelsmann, Venedig. — kanitz, Kaufm., Wien. — Iabricius, Winter und Buslovitz, Pest. — Varanu, St. Canian. .^i«»«>t HVl«„. Nnard, Gewerksbesitzer. Veldes. — Iugov'tz, .sianfm., Krailiburg. — Scherz, Kaufm., Wie,,. -» Wohlstein, l, l. Hanptmann, Nudolfswerth. .?««>,,'«'„. Meditscb, t. t. Lieutenant, Klassenfurt. — Leber, iischo ^soMlchlllilgeil i,l Lmöach. ^ " ^ ^k st « u!R s>"Ü, Mg. 740.^ '-^"8 «' BW.'s'chwä'ch ^ttM"'" ^717 10. 2 „ N. 743.W ^10.« l NO. mäßig z.Hälfte bcw. q//° „ 10„ Au. 744.,.? ^. 4 z. SO.schmacht halliheiter "" In all«>r Frllh Regen. Vormittags Winddrehnna. von Slid-wcst nach Nordost. Wechselnde Bewült'nng. empfindlich lall. Das Tagcsmittcl der Wilrmc -^- 7 8", um 4-5" nntrr dem Normale. Verantwortlicher Redacteur: Ignaz v. Klei n m a i, r. z'l.,?lt»n»»l»»'»/k» H«,e», !>, October. Einc klar ausgesprochene Tenoc,,; >uar o.'r lMtisM Äör,^ nicht ali^u^winnel!. Dao (V^schaft war uo>l geringco, Umfang. T>ic Thatsache, da8 ^»l'^jlllUi.NU/z. Rente zu bllligcrcm Comse offtrirl wnrdc und das; Gold ^tiua^ im prc!,c anzoz, wilrde auf riiü: nngitnsligr Tendenz dcnlcn; dcm strhl jedoch entgegen, daß andtt'!.' to»' angebende Werthe mcht nur großerentheils ihre Course behaupteten, sondern mitnnlcr anch nn prei,c anzogen. Atteö in Allem genommen lann man daher die hcntigc Vörft nicht al6 eine nugllN' gige bezeichnen. __________________ ____ ^. ÄiUg»m«iue StnatHschuld. ^i»r 100 st. Einheitliche Staatsschuld zu 5 püt.: in Noten vcr,iusl. Mai-Novembct 57 40 57,50 /^ „ Februar-Auaust 57 40 57.50 ^ Silber „ Iüuucr-Iuli . «7 75 67.85 " „ „ April-October. 67.75 67.85 ^ ^ 1854 (4 «/«) zu ^50 fi. .89— 99.-I I 1860 zu 500 fl. . . 97.80 98.-^ „ 1860 zu 100 fl. . .110- 111.-. „ 1864 ,n 100 fl. . , 135 25 135.50 Staats-Domäneu-Pfllndbriefe zu 120 fl. ü.W. m Silber . . 1ii2.50 123.— ». «rundenttastunsts-Vbligatione». Fllr 100 si. Gl>l5 Waiire T^.""' .... ,n 5 pTt 96.— 97.— GaUz,«n . s/ 7^^ 75 HH ^""^Wreich' ' "'5'^ 95'50 96.50 Siebenbürgen^ . "^ " ^^ 7^75 Gte,erm«' . . ' ^^" ^^ ^^ Ullgaru .... " 5 ' ?l» ^ «0 0. Andere öffentliche Anlehen Donauregnlirnngslose zu 5 p^. 95, ^."'s^ ^ Una. Eismbahuanlehen zu 120fl. ij. W. Sillier 5"« pr. Stllcl ,0775. ,^ _ l Una Prämirnanlehcn zu 100 ft. ' , « W.l?bft. Einzahl.) pr. Stück 97.- 9?^! Wiener Eommunalanleb.cn, rilct- Ocld Waare zahlbar 5p0 >». Actien von Nan?instit»ltsl« Ntld Waare Analo-ösicrr. Van!.....?49 — ii50.— Bauloerein.......215 50 216.50 Bobeli-Creditanstalc .... 2()8.— 270,— Ereditllustalt f, Handel u. Gelv . 288.-- li88 25 Ercditanstalt, allgem. ungar. . 10^.50 109 Escompte-Gesellschast, u 0. . . 942. 945.-Franco-osterr. Vaul .... 118.50 118.75 Gcucralbanl.......- - ^ »^ Handelöbanl.......^'"" »,^'^ Nationalbanl.......^«^ ^«^ Uuionbant....., - - ^?^?b8.,0 Vereinsbanl.......N1 50 111 ^. VerlehrSbllul.......^l).- 180.50 H. Actien von TranSPl»rrul,ternel»- mungen. l^eld Waare Nlfüld-Fiumaner Bahn . I7l).- 179.50 Böhm.Weftbah».....151.50 152.50 Lllrl-«ud«ig-«ahn.....25^».50 200 - Donllu-Dampsschifsf.Oelellsch. . 564.- ^66... Elisabeth-Westbahu.....237.75 i Uod.n-liredit-Anftall Geld Waare vcrlosüar zn 5 pEt. iu Silber 104 75 105 25 l'to.iu33I.rttckz..,u5pEt.in ij.W. 86 W 86 50 ^illtwilalb. ,u 5 pCt. ü. W. . . 89,20 89 50 llnc,. Pod.-Cred.-Aust. zu 5'/, P. Priorltätsoblissationen. Geld Waare Ll.s.-Westb, in S. vcrz. (I. Emiss.) 94 - 95, -Fcrdinauds-Nordb, iu Silb, verz. 104,75 105.25, Franz^Iosephs-V^hn .... W.10 9ä,30> O.!»- 5»N25> siebend. Nahn iu Silber ver». . 87 50 5l1. " Slaatsb. G. 3°/. i. 5.00Fr..,!, lsm. 138 - 139.77 Sildb. G. 3"/. i. 500 Frc. pr. Stück 109 25 1'>9 "' Sl!db.-G.^200fl.z.5«/,sUr100ft. 89.90 90.^ Slldb.-Von« 67. (187<»_74) i. 500 Frcs pr. Stilcl , . . -. - ^-^ Ung. Ostbahn für 100 st. . . 8Ü.I5 sö^ »». Prlvatlose spcr Slllck.) llredilanslnll f. Handel „. Gew. ^^d W°°" zn 100 fl. ü. W......182 50 183"" Nublllf-Slistung zu 10 fl. . . 14. - 1"'"" Wechsel (3Mon) Geld W°°" Augsburg für 100 fl, silbd. W. 101 — 1^ «)) Fralllsurl a.M. 100 st. bett» 101.20 1'" ^ Hamburg, sllr 100 Marl Vanco 88 - °" ^ Lol,dol>. fur 10 Pfund Sterlii'.» 11^^^ '^ ^ Pari«, jilr 100 Franc« ... 45 90 4"> (fonr» de« Gelds""-» K. Milnz-Ducatc,, . 5 st. 71 tr. 5 st. ^. ^ NapoleonSd'or . . 9 ,. 47j,. ^ " ^< ^ Preuß. (lasfenscheine' 1 " ?" « ,,! " 50' . silber . . 118 ,. ,. N8 „ '" «rainische Grm.de«tl°stuna« - 0blig°ti°ne». P"' v°l?,o»ruuz' —. a?lb. «««" '