515 Amtsblatt zur Laibacher Zeitung Nr ?t Dienstag den 28. März 1871. (121—2) Nr. 20L3, KundmachlW Im Sprengel des k. k. Oberlandcsgerichtes Graz smd zwei für das Herzogthum Kärnten systemisirtc adjutirte Auscultantenstcllell in Erledigung gekonnuen. Bewerber uul dieselben haben ihre gehörig belegten Gesuche im vorgeschriebenen Wege bis längstens den 15. April 1«71 bei dem gefertigten Oberlandesgerichts-Präsidium einzubringen. Graz, am 21. März 1871. (113—3) Nr. 1880. Es wird hiemit zur allgemeinen Kenntnis; gebracht, daß am 18. April d. I. um 11 Uhr Bormittags beim k. k. Arsenals-Com-mando eine öffentliche Versteigerung mittelst Vorlage schriftlicher Offerte abgehalten werden wird, um die in den nachstehenden Lofen angeführten Materialien an die Bestbictenden käuflich zu überlassen. Die Besichtigung der zu veräußernden Materialien kann bis zum Tage vor der Versteigerung während der gewöhnlichen Arfenals-Stundcn stattfinden. Dic Offerte müssen längstens au: 17. April d. I. bis 12 Uhr M. beim Arsenals-Commando eingelangt sein, und werden solche, welche nach dem festgesetzten Termine eintreffen sollten, so wie telegraphische und nicht nach den vorliegenden Bedingungen verfaßte Anbote nicht berücksichtiget werden. Dieselben sind nach dem hier unten angc führten Formulare zu stellen, mit dem vorgeschriebenen Stempel zu versehen und müssen versiegelt sein - fcrners ist auf der Außenseite der Name des Offereutcn, sowie das Los, auf welches sie sich beziehen, anzugeben. Den Offerten ist das vorgeschriebene Vadium oder der Depositenschein einer k. k. Kasse über den bei derselben bewirkten Erlag des Vadimns anzuschließen. Nach geschehener Eröffnung der Offerte werden denjenigen Concurrents, welche nicht Ersteher geblieben sind, die Vadien sofort zurückgestellt, jene der Bestbieter aber bis zur Entscheidung über das, Lkitations-Rcsultat zurückbehalten. ! Formular für das Offert: Ich Endcsgefertigter offerire für jeden Wiener Zentner der im Lose N. . . . angeführten Materialien . . . Gulden . . kr. österr. Währ, Papiergeld, unterziehe mich den in der An kündigung vorgeschriebenen Bedingungen und lege das festgefetztc Vadium (oder die Quittung der k. k. Kasse zu ... über das bei derselben erlegte Depositum) von Gulden . . . bei. ... am......1871. Unterschrift (Tauf- und Zuname nebst sscnancr Angabc des Wohnortes). Die Offerte werd en in Gegenwart einer Commission eröffnet. Die Genehmigung der Offerte für die von den Bestbietern erstandenen Lose hängt vom k. k. Hafen-Admiralate ab. Nach erfolgter Annahme der Offerte, wovon die Ersteher schriftlich verständiget werden, haben sich dieselben binnen 14 Tagen zur Uebernahme der erstandenen Materialien bereit zu erklären und den Betrag des Vadiums auf die vorgeschriebene Caution zn ergänzen, welche zur Sicherstellung des Aerars so lange rück behalten wird, bis die Ausfuhr der Materialien seitens des Erstchers beendet und der für dieselben entfallende Betrag ge zahlt ist. Die Facchinage und Transportsmittel für die Uebcrtragung der Materialien aus den Magazinen bis alls die Wage werden auf Kosten des Arsenals beigestellt; von der Wage ab fallen die Facchinage-nnd Transportsauslagen dem Ersteher zu Last, indem nach geschehener Abwäge die erstandenen Materialien als Privat-Eigenthum zu betrachten sind, auf dessen weitere Behandlung S. M. Kriegs-Marine keinen Einfluß mehr nimmt. Doch ist das Arfenals-Commando bereit, wenn es der eigene Dienstbedarf erlaubt, zur Ab-transportirung der Materialien die Benützung der durch das Arsenal führenden Eifenbahn nach Thun-lichkeit zu gestatten. Der Ersteher ist verpflichtet, die Materialien, welche in dem von ihm erstandenen Lose enthalten sind, wie sie sind und erliegen, zu übernehmen. Jede Weigerung der Uebernahme oder das Verlangen eines Gegenstandes statt des anderen, so wie etwaige Ansprüche auf Entschädigungen oder Vergütungen sind unstatthaft. Die in den nachbenannten Lofen angeführten Materialquantitäten sind blos apro^imativ angegeben, und darf daher kein Anstand eryoben werden, wenn sie bei der Uebergabe größer oder geringer ausfalleu würden. Die Uebergabc der zu veräußernden Mate rialien geschieht in Gegenwart einer Commission während der gewöhnlichen Arsenals-Arbeitszeit. Nach Maßgabe, als die Ucbergabe und Ausfuhr der Materialien aus dem Arfenalc fortschreitet, ist der für dieselben entfallende Verkaufspreis an die Krigsmarine-Kasse zu erlegen. Die Ausfuhr der erstandenen Materialien muß iunerhalb des bei jedem Lose in einer eigenen Rubrik angegebenen Zeittermines beendiget werden. Der Ersteher uud dessen Leute sind verpflichtet, die Arsenals - Polizei - Vorschriften zu beobachten, und haften für jeden etwa verursachten Schaden. Ncileunullg Z-- 'ZZ ^ ^ « Z « Z-3 der -5Z- X 3 Z! T ^ Gegenstände - ^ ^ 2 V V H S^ Z -3 ------------. . 5 Z _________________^) sl. tr. ____Gulden ^ «. «vos: 3 8 SchmchMessing 400 40 - ^ 16.000^00 1.600 ^ schmelz Stahl 170 15!- 3 2.550 125 250 3 ». Loos: « >D Altes Compositions- i " Metall (Aichmetall) 2!» 2^ - «lii, 40 80 s ^ Pola, den 8. März 1871. Vom k. k. Arsenal-Commando.