561 Amtsblatt Mv Laibacher Ieitnng Nr. ??. Mittwoch den 7. Amil l86N. (132—2) Collcurs-Ausschreibilng. Zur Vctheilung aus der Leopold Dittiuar Kö'nigsberg'schcn Stiftung für Viilitärs israelitischer Coufcssiou in Folge hohcu Rcichs-Kricgsuüuistcrial-Refcriptes vonl 27. Februar 1868, Abthl. !), Nr. 1312. Die Bethciluug aus dieser Stiftung besteht entweder in einer lebenslänglichen Zulage von Einhundert Gulden ö. W. oder in einem Paw schalbctrage zu eiuem Gewerbe oder einer andern Unternehmuug. — Es sind hiezu solche Militärs, sowohl Offi-ciere als Leute des Mannschaftsstandes israelitischer Confession, berufen, welche sich brav im Militärdienste verhalten haben, verwuudct, arbeitsunfähig gcwordcu sind, und einer Beihilfe zu ihrem bessern Lebensuuterhalte bedürfen, ohne Unterschied, ob sie verabschiedet sind oder in ärarischem Vcrforguugsgcuusse stehen. In dem bis längstens 15. April 1869 bei dem General-Eommando in Graz zu übcrrei chendcn Gesuche ist anzuführcu: Der Bor- und Zuname des Bewerbers, der Aufenthaltsort, das Alter, der ledige oder verheiratete Stand, ob und wie viele unversorgte eheliche linder vorhanden sind, der Truppenkörper, bei wel chcm er gedient hat, die Dienstzeit, die allfä'lligc be-sondere Verdicnstlichkeit, ob nnd in welcher Schlacht und in welcher Art er etwa verwuudet worden, worauf seine Arbeitsuufähigkeit beruhe, ob nnd Ü! welchem Betrage er seine Pension, eine Invali-^ncMihr oder ciucn sonstigen ärarischcu Geuuß ^che, die allfälligen Heirats-Ealltions Interessen, uoer ob er ein anderweitiges Einkomme» nnd in welchem Betrage genieße. — Die geltend gemachten ^rdicnstc, die Vcrmögcnslusigkeit, die Art der etwa erlittenen Verwundung nnd die Arbeits-Un-fä'higkcit sind mittelst der dem Gesuche bcizuschlie ßeuden betreffenden Documcntc nachzuweisen, so wie auch die übrigen Angaben nach Thuulichkeit zu docmncntiren. l"^) MMmäcUlg? ^'"'' Mit Beginn des zweiten Semesters des Schuljahres 186!) kommen solgende Studenten-stistuugcn znr Wiedcrbesetzuug: , 1. Bei der von Andreas Ehrön errichteten Stiftung der zweite Platz im dermaligcn Reinerträge von 73 st. ^6 kr., zu dessen Genusse stn-direude Söhne armer Bürger aus Laibach, Kram-^urg und Oberburg, vorzüglich aus der Verwandtschaft des Stifters, vom Obergymnasium an bis zur Theologie berufen sind. 2. Der dritte Platz der Thomas Ehrö'n'schcn Stiftung im derzeitigen reinen Iahrcsertrage von ^' fl. 80 kr., worauf arme Studircndc aus Krain und vorzugsweise aus des Stifters Verwandtschaft ^" Anspruch haben. Der Stiftling ist verbuu-^u^ sich auf Musik zu verlegen, und der Stif-tuugsgcmch^ welcher erst mit dem Eintritte in das ^^gymnasium bcgiunt, kann nach zurl'lckgelcgtcu ^Mn^i^studien nur in der Theologie fortgesetzt '""den. Das Präscntationsrccht bei dieser und s? ^"gcn Etistnng steht dem hiesigen fürstbi-'"^Mchen Ordinariate zu. s,-c ^- Bei der Franz Demsar'schen Studcnten-Mftuug der erste Platz jährlicher 52 fl. 5)0 kr. ^. ^- Znul Geuusse dieser Stiftung, der voui "lMnasium au uubeschränkt ist, sind arme, wohl-^Mtete und gut studircndc Jünglinge aus zt'ram- 'ug berufen, das Verleihuugsrecht steht dein >. nn Stadtpfarrcr nnd Dechant in Kramburg ^lnelnschaftlich unt deu Kirchenvorstchern zu. ^ tun^ ' ^^ "°" ^"sp"' Glavatic errichtete Stif- ^ ^. '^uu derlualigcu Reinerträge von 47 si. 40 kr.^ für s ^ Das Präfcutatiousrccht zu dieser blos Schott Studircndc, welche von den Brüdern oder Stil, , .? ^ Esters abstauiuieu, bestiunute!: 'lung steht.dem Aeltesten der Familie Glavatii zu. ^ 5. Bei der von Matthäus Justin angeordneten Stiftung der erste Platz im jährlichen ^'etto^ betrage von 46 fl. 2 kr. Auf diese Stiftung,! welche am Gymnasium uud in der Theologie ge-! uossen werden kann, hadeu Studireudc aus der, Verwandtschaft des Stifters, sodann solche, welche in der Pfarre Radmannsdorf uud endlich die m^ der Laibacher Diöcefc überhaupt geboren sind, Anspruch. Das Präsentationsrecht wird vom hiesigen fürstbifchöflichen Ordinariate ansgeübt. 6. Der zweite Platz der Lorenz Lakucr'schcn Studentenstiftuug im derzcitigcn Reinerträge von 43 fl. 86 kr., welcher für arme Studierende in Laibach überhaupt bestimmt ist. 7. Der erste Platz der Audrcas Lufchcr'fcheu Stiftung jährlicher 22 si. 70 kr. Derselbe ist ans keine Studienabtheilnng beschränkt und für fleißige nnd gut gesittete Studircnde aus der Ortschaft Stockcndorf, dauu aus Nesselthal und in: Abgauge solcher auch für andere brave Studirende aus dem Decauate Gottschee bestimmt. Das Präfcntations-recht übt der Herr Etadtpfarrcr iu Gottschee aus. 8. Bei der Christof Plaukelj'fcheu Stllden-teustiftuug der erste Platz jährlicher 27 fl. 94 kr. ö. W., zu dessen Genusse studireude ehrliche Bür gersöhuc aus der Stadt Stem und sodann solche aus Laibach berufen sind. Der Stiftungsgenuß dauert durch li Jahre der Gymuasialstudicu, vom vollendeten 12. bis znm erreichten 18. Lebensjahre. 9. Die von Josef Peharc für Studirende an polytechnischen Lehranstalten errichtete Stiftung jährlicher 99 fl. 32 kr. Zum Geuussc derselbcu siud Kiuder aus des Stifters ehelicher Nachkom menschaft, dann linder und 3iachkomuicn seiner Geschwister nnd seiner übrigen Blutsverwandtschaft berufeu. Das Präfentationsrecht übt der Herr Pfarrer in Neumarktl aus. 10. Bei der von Autou Raab errichteten ersten Stiftung der erste Platz jä'hvlichcr 100 fl., welcher fiir gut studircudc Bürgcrsö'huc Laibachs von der vierten bis znr Beendigung der sechsten Gymnasial-Elasse bestimmt ist. 11. Von demselben Stifter die zweite Stif tung jährlicher 200 fl. 4 kr., welche u u r für Studirende aus des Stifters oder desseu Gc-maliu Verwandtschaft bestiuimt ist uud so lange genossen werden kaun, bis der Stistling in Folge seiner Studien in einen geistlichen Orden eintritt oder Wcltpricstcr wird. Das Präscntationsrccht bei beiden letztgcdachten Stiftnngen steht dem hiesigen Stadtmagistrate zu. 12. Bei der von Lorenz Racki angeordneten Stiftung der zweite Platz jährlicher 7!) st 1l! kr. Zum Geuusse desselben sind blos Stndirende aus der Auverwaudlschaft des Stifters berufen, wobei jenen, die von männlicher Seite abstammen, vor denen ans der weiblichen Linie der Vorzug ge bührt. Der Stiftungsbezug ist von der Rormal-fchule augcfangcn auf keine Studienabtheilnng be-fchräukt nnd das Prä'seutationsrecht übt der Herr Pfarrer in Fara bei dostet ans. 13. Bei der Franz Noic'schen Stiftnng der zweite Platz jährlicher 43 sl. 80 kr., auf welche vorzugsweise stndirende Verwandte nnd bei Abgang derselben aus der Pfarre Deutschruth im Görzer Gcbictc gebürtige Schüler deu Anspruch haben. Die Stiftuugsdaucr ist uubcschräukt uud das Prä fcutatiousrccht wird vom Herru Pfarrer iu Deutfch-ruth ausgeübt. 14. Die Andreas Schnrbi'scbe Stiftnng im dcrmaligen Reinerträge von 27 fl. 70 kr., welche blos für Stndircnde aus den drei hiezu berufenen Familien, deren Repräsentanten nnd nächste Anverwandte des Stifters Andrcas Schurbi, Ma thias Sluga uud Markus Vavpetiö iui bestand^ nen Bezirke Münkcndorf sind, bestimmt ist. Die Stiftuugsdaucr ist unbeschränkt. 15. Der zweite Platz der Andreas Weischel schen Studcntenstiftilng jährlicher 60 st. 22 kr. Auf den Geuuß dieser alls die Gymnasial- und geologischen Studien beschränkten Stiftung haben Studircude aus.der Weifchcl'fchen oder Gorjanc-schen Bcfrcundfchaft nud in Erinanglung solcher 'aus dem Dorfe Oberfcuchting gebürtige Studierende den Anspruch. 16. Ueberdics der erste uud zweite Platz der in Folge Stiftbricfcs vom 2. Februar l. I., Z. 824, ncn errichteten Franz Ianeschitz'schcn Studeutenstiftuug vou je jährlichen 114 st. 10 kr. ^ Diese Stiftung ist sür gnt studirende Jünglinge ans der Stadt Tschcrnembl uud aus der Ümg'e bung nnd in Ermanglung solcher für würdige Studircnde aus der Provinz Kram bestimmt, und kann in allen Studieuabtheiluugcn genossen werden. 17. Endlich die laut Testamentes vom 22sten December 1866 nnd landcsfürstlichcn Willbriefes vom 28. Februar 1869, Z. 1464, vom gewesc^ neu hiesigen Magistratsrathc Franz Oblak angc-ordnctc Studeutcustiftuug jährlicher 129 fl. 26 kr. ö. W., welche vorerst für Studirende ans der Verwandtschaft des Stifters nud in deren Er manglung für einen in Laibach gebürtigen uud dahin zuständigen armen Studirendcn ohne Unterschied der Religion bestimmt ist. i Studircnde, wclchc sich um die vorstehenden Stipendien bewerben wollen, habcn ihre mit dem Tauffcheine, dein Dürftigkeits- und Impfnngs-zcuguissc, dauu mit den Studienzcugnisscn von dcu zwei letzten Schulfemcstern, fowie in dem Falle, als sie das Stivcudium aus dem Titel der Auverwaudlschaft beanspruchen wollten, mit dem legalen Stammbaume belegten Gesuche bis ! ' 15). April d. I. ,im Wege der vorgesetzten Studicndirection Hieher ,zu überreichen. Laibach, aiu 13. März 1869. M. k. Landcorcgicrung sür Krain. (^") Ml,dlnächli,,si. "'-"«' Von der k. k. Bezirkshauptmaunschaft Rad-uiannsdorf als Grundlastcn Adlofnngs nnd Re-guliruugs Vocalcommiffion wird hieunt bekannt gegeben, daß sich alle Diejenigen, wclchc auf die Von der Herrschaft Neumarktt augcmcldctcn Waldungen der Steucrgcmeinde St. äkathariua uud St. Anna ein der Ablofung oder Rcgulirung von Aiuts wcgcn nntcrlicgcndcs ^iccht in Anfpruch uch-mcu, ohne daß sie bisher zu einer Ver-handlnng hierüber vorgeladen worden wären, bis znm 16. Mai d. I. uuter Beibriugung ihrer Bewcisniittel um so gewisser bci dcr k. k. Localcommission Radmauns-dorf zn mcldcu habcn, widrigens sic damit nicht wcitcr gehört nnd ihr 3iichterscheincn als eine freiwillige Vcrzichtleistung auf die ihnen allcufalls zustchcudc Bcrcchtiguug angcfchen werden würde. Radmauusdorf, am 2. April 1869. Der k. k. Bezirkshauptmanu: Wnrzb»ich. "'^') Knndmachlmg. ^'^- Mit Bezug auf den § 7 des Gefetzcs vom 9. März 1869 wird kund gemacht, daß das angefertigte Verzeichnis; der znm Geschworueuamte beru- feucn Gcmciudcmitgiieder z bis zum 16. April 1869 ^ im magistratli'chcn Amtslocalc (E^pcdite) zu jedermanns'Einsicht aufliege uud daß es dem Betreffenden frei stehe, während dicscr Frist wcgcu Ucber-gcbung gefetzlich zulässiger oder wcgcn Eiutragung unzulässiger Pcrsouen in die Urliste schriftlich oder zu Protokoll Einspruch zu crhebcu, oder in gleicher Weise auf Gvuud des ^ ü des bezogenen Gc-fctzcs seiue Ablehuungsgrnndc geltend zu machen, wobci bcsoudcrs aufiucrksam gemacht wird, daß allc, wx'lchc das 60stc Lebensjahr bereits über-schritleu habeu, das Amt eines Geschwornen für immer ablehnen können. Stadtmagistrat Laibach, am 7. April 1869.