lV77 Amtsblatt zur Laibacher Zeitung Nr. 283. Mittwoch den 10. Tczcmber 1873. (542—1) Ni. ei06. Studentenstiftung. Von der Jakob von Schellenburg'schen Studentenstiftung ist mit Beginn des Schuljahres 1873/74 der zweite Platz im Iahresertrage von 49 fl. 94 kr. in Erledigung gekommen. Zum Genusse dieser Stiftung sind gesittete, arme, oder nur wenig bemittelte im Inlande besonders in Tirol geborne und vorzugsweise dem Stifter oder dessen Ehegattin anverwandte studierende Jünglinge, welche mindestens für die erste Gymnasialklasse vorbereitet sind, berufen. Die Stiftung kann auch in den Hähern Studien genossen werden. Die Gesuche um diefe Stiftung sind durch die betreffende Schuldirection an den gefertigten Landesausschus; bis Ende Dezember 1873 zu überreichen, und mit dem Taufscheine, dem Dürftigkcits- und Impfungszeugnisse, dem letzten Schulzeugnisse und im Falle der Berufung aus die Verwandtschaft auch mit dem legalen Stamm bäume zu belegen. Laibach, am 3. Dezember 1873. Vom krainischen Aandcsausschujse. (533—2) Nr. 1913. Lehrstelle. An der k. k. Oberrealfchule m Laibach ist die Lehrstelle für Religion zu befctzcn. Bewerber um diefe Stelle, mit welcher die gesetzlich normierten Bezüge, d. i. 1000 st. Gehalt mit dem Ansprüche auf Quincmennalzulage zu 20() st. und 250 fl. ActwitätSzulagc verbunden sind, haben ihre Gesuche, welche mit einem von ihrer kirchlichen Oberbehörde ausgestellten Lehrbejähigungs-zcugnisse und mit den Nachweisen über ihre bisherige Verwendung zu ».elegen sind, bis 15. Jänner 1874 im Wege der vorgesetzten Behörde bei dem k. l. Landesschulrathe in Laibach einzubringen. Laibach, am 28. November 1873. Vom k. k. Landeoschulrnlhe für Kram. (536—2) Nr. 1824. Nechnungsrathsstellc. Bei dem Rechnungsdepartement der Finanz-direction in Laibach ist die Rechnungsrathsstelle in der VIII. Rangsklasse mit den gesetzlichen Bezügen zu besetzen. , Gesuche um diefe Stelle sind unter Nachweisung der gesetzlichen Erfordernisse und insbesondere auch der mit gutem Erfolge abgelegten Prüfung aus der Staatsrechnungswissenschaft, dann der Svrachkcnntnisse binnen vierzehn Tagen bei dem Präsidium der k. t. Finanzdirection in Laibach einzubringen. Laibach, am 3. Dezember 1873. (517—3) Nr. 12728. Kundmachung. Der Gemeinderath hat unterm 4. November l. I. befchlossen, daß zur Bestreitung der Schul-erfordernisse im Grunde des Landesgesetzes vom 29. April 1873, Stück VIII, vom Beginne des Jahres 1874 angefangen eine lOperz. städtische Umlage vom Ordinarium der sämmtlichen direct» > Steuern eingehoben werde. Was den Steuercontribuenten zur Wissenschaft und Darnachrichtung bekannt gegeben wird. Slad tmagist ral Laibach, am 18. November 1873.