Intelligenz - Blatt zur Laibacher Zeitung N>"- 5l. Dienstag dcn 26. Iuny 1821. Gubernial ^ Verlautbarungen. Z. 597." Gubcrnial - Verlautbarung. Nr. ^cm (1) Es lsidcrmahl dasrom Domitnk Repitsch, gewesenen Pfarrer zu Ww-bach,fur clnen armen Studenten, bls Vollendung der phllosonhischen Stud'en lum ^:K':7st,^r'W. ^^H^^^l^n ^^iz^'^r^r. von den zwey letzten Semestern, dann mit dem Zeugnisse der übcrss'. d natürlichen oder geimpften Schutzblatttrn belegten Gesuche verläßlich'bls"^ August d. I., bey dlesem Gubermum einzureichen, w?il auf die später einlanaen-den, oder nicht gchöng belegten Gesuche kein Bedacht genommen werden wird Vom k. k. illyr. Gubernium. Laibach am 16. Iuny 1821. Anton Kunstl, k. k/Gub. Sccrctar. 2< 592. ^ Concurs - Ausschreibung. g,j ^7.755Z."" (1) Da für die Liquidators-Stelle bey dem hierortigen k. k. Ca.umeral- Zahlamte, womit der jahrliche Gehalt von 700 fl. uNd die Obliegenheit einer D^nstcautlon von i5c>0 fl. in M. M. oder mittelst eines fidchussorischen, mit landesstcll. einzur«ch«n haben. I« diesen Gesuchen m°issf"'^ d1ös^„ .^ glaubwürdigen D°cume,iten über ihren Geburtsort, ihr Alte, .H.Ne gio chren led.gen ,der »eche.rathetcn Stand, ibre Studien, ihre, Wh« am D>cnst!e,stm>«t>, ,hr^^p,»chkcnntn,ß, besonders jener der dcutschcn und M " Mkhen, über ch.e Äcnntmß i« Nechnung«f«che und -im Cammera!-?ass> Dienss:, »ber ch,e unausstcülge Conduite, und endlii> öt>« die ?!«bi<,r^ die vorgcfch.l.l'e,« ?aut!°n Icistcn zu f,'nnen,ausweisen, w-i! ma>, nui di/d'/ Zlstallt gehörig «usgewnsenk» 3,genschafun der Concu-rentcn in dem ^,s.^,>,^' Vorschlage berucksickt^en wii-d. » l.m ^e,chungj. Von dem k. f. küstenlandishen Gubern««. Tr«ss am ,«, M»« ,<,^ KniMMiche Verlautbarung, 2-^6.^ ^ K u n d^ m ach un g. Nr. 48/,/,. (1) ^^em^hctt hbher Gub?cniäl^Verord?ning v.?m N. Iunn d. I., Nro. d^'7^v ^ ^'" .^" 22. Map l. I. unbenützt stcbende 2tV Stockwerk des, ^ovm;i.'ladcn, dieselben bey der auf den 23. Iuly l. I. Vormittags um 9 Uhr vor diesem Gerichte rccdtögcltcnd darzuthun, widri- gens sie sich die Folgen des §. 614 b. G. B. selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach am 1. Iuny 162». ' ___——>_ —. >< "^ ^ '^ ^, '/,/ ^ ^ "Nr. 3oio. " (1) Von d^m, k. k. Stadl - und Landrechte in Krain'wird bekannt gemacht: Os sey über das Gesuchtes Franz Slivitz, Bäckermeisters zu Laibach, zur Erforschung des allfäl-l'gc-n Schuldcnsiandes, nach seiner am 2. März l. I. allhicr verstorbenen C'hcwirthinn Maria Anna Slwih, gebohrne WaNand, die Tagsatzung am 5c». Iuly l. I. Morgens um 9 Uhr vor diesem k. ^ Stadt- und Landrechre'angeordnet worden, bey welcher alle jene, wclä)c auF was inin^er für einem Rechtsgrunde ^ einen gültigen Anspruch auf den Verlaß dieser Verstorbenen, steile«,zu tonnen vermeinen/ selben so gewiß anzugeben und s?hin gcltcnd zu machen' haben weiden, widrigcns nur ihnen die Folgen des §. H14 h. ,^> n ^"^' ""st sallcn würden. ' Laibach den U. Iun») 1821. ^^^^^^^^^^^^ Z. 56.9. Bekanntmachung. Nr. 2607. (3) Von dem k. f. Stadt.und Landrechte in Krain wird detannt gemacht: Es scye über Ansuchen dcs Michael Paroli, Bormundes der minderjährigen Franzisca Paroli, als bedingt erklärten Erbcns-Orbinn, zur Erforschung des Schuldcnstandes nach der, im Monathe August 1620 zu Britof, im Bezirke Senosctsch verstorbenen Maria Aloysia Herlicb, von Gutbcim, die Tagsatzung Mf den 9. Iuly d. I. Morgens um 9 Uhr vor diesem Stadt-und.La^drechtc anberaumet worden, bey welcher alle jene, welche aus welch immer für einem Rcchtsgrunde auf den Verlaß dieser Verstorbenen einen An« spruch zu habcn vermeinen, selben so gewiß anmelden und sohin geltend machen sollen, widrigens nur ihnen die Folgen des §. 614 h. G. B. zur Last zu fassen haben werden. Laibach am 1. Juno !Ü2i. '- 645 - üb!?A^n^^^^^-und Landrechte in Krain wird bekannt gemocht! K'ft» K^^chendesDr, Zy^h Lusncr, Curator dcs Bernhard Freyherrn v. Roßct i^l'n klamenschm Ve^gcns, ln die Ausftrtiguna der Amorüsaüons - Edicte, riNt ich Uttundlis ä^:'" '""^ gerathenen, auf dcI Gut Nußdorf in Innerkrain intNincn , "), Dcr Charta bianca rom 5. Sevt. ,767, intab. n. April 1760, ausgestellt von . . <^) Der Charta bmnca vom 29. Dec. i75i,und intabulirt bcn 16 Man ^60 ^^-«cstcsst von Hrn. Garl Frcyherrn v'.Rcßettl und an die Frau'Maraareth v Stein!'.^7n lautend pr. 200 ft. -^ . ^^n,,.sscn . t intab. i5. Dcc. 176a, ausgestellt von Hrn. Carl Leopold Freyherrn v. Roßctti, und an Hrn. Joseph Huber v. Hubcnfeld, lautend pr. 4«» st. 40 kr. ^/ <^ ^ > , f) Des Schuldbriefs, do. i5. 5)?ärz ,75,, et intab. 9. April 1761, ansackend von ß) des Hcirathsvcrtrags dd. 12. Octobcr'l'75/l ->? i,.^ ,^ ^ ^ brn. (Zarl Leopold, dann Carl Bernhard Frcphcr^^^ ^' ^Y '?63, zwischen Freyinn v. Noßetti, gebohrnen Gräfinn v. P?ank zur V^^ Frau Hcnriette Zooo fl. und der wittiblichen Unterhaltung mit jäHen ^ p'- ßs haben demnach alle jene/welch'e auf diese Ür"und"'^ ,z nem^Rechtsgrunde, Ansprüche zu Men vermeinen, solche bumcn . Iah 6 W^ « nnd.o Tagen so gewiß anzumelden und rcchtögeltend darzuchun, widrtFns auf ^!^^ Anlangen die vorgedachten Urwnden, rejpect/die darauf besindlichenU^ettu^^ tlficate fur gctodtct, traft« und wirkungslos ertlärt werden wutdein " ^"^""g^läer. Lalbach.dcn 2o. Jänner 1821. . (') Von dem k.k. Stadt, und,Landrcchte in Krain wird bekannt acm^'> >5^^ . von, diesem Gerichte in die, von der Helena Valentin, als chcgattM M^« F^^ schc Vcrmögcus.Überhabermn, gcbetbcnc Ausfertigung dieses Am^ ilchtNch des^z>rifthcn dem. verstorbenen Michael Smotte,bannen'U,VV^^ W^H^N^Är^^^ ^.a0k7^n^andr.chtc a^mcld^n un5 rechtsgeltcW darzuthUn'HMK äii AV^'' ^W^WWW Nachricht. (i) Es sind 2000 fi. M. M./ zusammen oder in kleinern Betragen, gegen normalmaßige Sicherheit, oder gegen Cesswn gutgesicherter Priuat-Obligatlo-nen hindan zu geben. 3tahere Auskunft darüber, gibt das Zeitung^Comptoir. N a ch r ich t. (2) In der Herrschaft Thurn bey Gasscnstein in Unterkrain werden zwey bis dreyhundert österreichische Eimer Wein, von der Fechsung des Jahres 2820/ in Gebunden zu 10 östcrreich. Euner, aus frel/cr Hand hindan gegeben. Z. 5g3. E d i c t. (^), Von dem Bezirksgerichte der Herrschaft Wipbach wird hiermit bekannt gemacht, es sey zur Erforschung der Schuldenlast nachstehender verstorbenen Personen, dic Tagsatzun- gen auf folgende Tage vor diesem Gerichte bestimmt worden: Am 16. Iuly »621, nach der secl. Mariana Machnitsch, von Iacouze, « - , , dem - Johann L^mouth, von Budaine, - 17. - > - > - Jacob v. Andre Ncbergoi, von Lösche, - - - - « , - Mathias Paulin, von Ustia, - 16. - - - - . Andreas Se^er, von Budaine, - - - -- <- ^, , Franz Kcetschitsch, von Ustia, « 19. - - - , . 3oseph Pogoreutz, von Sturia, - «- - - »der - Ehristina Schemitsch, von Sturia, - 2a. - « « dem - Andreas Reppmk/ von Ersel. Alle diejenigen, welche an dicscn Verlässen, aus was immer für einem Nechtv.irun« de, Ansprüche zu stellen vermeinen, sollen solche sogewiß anmelden und rechtsgcltend darthun , widrigcns sie Nä) die Folgen des §.8,4. b.G.B. selbst zuzuschreiben haben werden. Bczirksgcrickt Wipbach am 20. Juno 1621. _____ - Z. 5Ü6. Licitations - Bedingnissc. (2) Bon dem k. f. Oberbergamte wird hiermit bct'annt gemacht, daß am 24. Iuly l. I. ,früh um 9 Uhr bey der k. k. Glasfabrik zu Sagor in Oberkrain verschiedene Glasmaterialien, bestehend: in rohem calcinirtcn Quarz, roher calcinirtcr Pottasche, Glasbrüchen, Glaubersalz, calcinirtcr Soda', Bologneser Kreide, Kalk, Abschöpsql^s, Voitsbcrgcr Thonerde, großen und kleinen Ofenzicgcln, Glasschmalz «Häfen und lnchrere dcrley Materialien, dann in Roh-, Streck- und alten Glscn, verschiedenen Nägelgattungen/Gl^lskühl-t'opfen, Glaslistcn und anderen zur Glascinballirung erforderlichen Matcriallcn; endlich aucl) verschiedene, zum Betriebe des Steinkohlen-Bergbaues, des Quarz-und Pochwerks, der Schmiede für die Marlschcidcrey, Streckhütte und für die Tischlere» qehörige Requisiten, nebst cmcr Feuerspritze; dann Zimmer- und Canzlcy« Einrichtungen an den Bcstbiethcr unter folgenden Bedingnissen hindan gegeben werden. ,' .- i-. ' tens. Der Licitations. Ausfall ist für den Bestbiethcr gleich vom Tag^ dcö vom Vrsieher gefertigten Licitations-Protocolls, für das Ärar aber vom Tage der erfolgten Itatificatlou verbindlich. . V ^ , 2tens. Zur Sicherheit des Arariums erlegt der Erstcher in der Zwischenzeit, bis ^ur er^lgtcn Ranftcation, statt des Badiums, den !aß alle jene, welche auf das nachstehende und angeblich in Verlust gerathene, unter i5. Nov. 1806 errichtete, und zu Gunsten der Studienfondsherrschaft Kaltenbrun ain 8. Jänner 1807, auf die vorhin Primus Sa-verschnig'sche, im Dorfe Bir an der Fci'kritz licgcndc, dem Grundbuchc der Staatshcrr-schatt Michelstättcn,, sub Urd. 3lr. 5lM ^2 dienstbare 3)?ühlc, intabuttrtc Cautions-Instrumcnt, einen Anspruch zn stessen'vermeinen, solchen binnen einem Jahre und 45 -Tagen so gewiß geltend machen sollen, als, im WidRgcn diese Urkunde für getödtct und-nichtig erklärt werden würde. Bezirksgericht Kreutbcrg am 5). Nor. 1Ü20. Z. 600. ^ E d i ^.'t. 2^.^87. ^ (1) Von dem Bezirksgerichte dcr Herrschaft Kreutbcrg wird anmit bekannt gemacht: Es seyen zur Erforschung des S/)uldenstandes und Beendigung der Vcrlaßabhandlungen nachstehender Verstorbenen folgende Tage bestimmt worden, als: Am 12. Iuly d. I. von 9 bis 12 Uhr Vormittags nach dcm verstorbenen Joseph Rouscheg, von Snoschet, '--- e« detto dctto nach dem Michael ^lapnitschcr/ von Snoschct, - i3. < - detto dctto nach dem Andreas Jemz, von . Klctschc, >- . . . detto detto nach Michael Slapnitscher, von ' Förtschach, «14. « » detto dctto nach Matt.Kointtr,vonSchc,'e, - . - - dctto detto nachIc>c.Loschar,v.Wcinthalb - . - <» delto dctto nach Martin Lukcfchitsch, von .,. «. , . Förtschach. « Daher haben alle diejenigen, welche auf'einen odcr den andern Verlaß obiger ^^lasscr, aus was immer für "incm Rcchtsgrunde, Ansprüche zu machen vermeinen, solche an den gedachten Tagen, und in den bestimmten Stunden sogewiß anzumcl< den und darzuthun haben, als im Widrigen sie die nachthciligcn Folgen des 6,4. §> b» G. B. sich selbst zur Last zu legen haben werden. Nezlrksgencht Kreutberg am'12. Iuny »ä2i. > — 85o — I 5V^ K u n d m a ch u n g. (2) Bon Seite des k. t'. Plah. (/om»nan^o wird anmit bekannt gemacht, daß am 27. d. M. Vormittags von 9 dis 12 Uhr m d^m Milit. Spitals- Gebäude die Erbauuna ciücr neuen Todtenkammer, nebst yol;- und Stroh - «schupfe, lieitando an den Mindest-' oietnenden überlassen werden wird. 'ILozu alle jene, die diesen Bau zu unternehmen gccenken, eingeladen werden. Der dichfällige Plan, so wie auch die Bedingnissc, können täglich von 9 bis 12 Uhr ^crlNllt.^S, und von 3 bls b ilhr Nachmittags in der Platz- Kommando-Canzley emae« svhen n'crdcn. Platzcommindo Laibach am 19. Iuny 1821. d ^)5. 5«.^ ., Fcilbiclhungs . Sdict. """"" Nr. 555."* (1) Bom Bc;lrksgcr,cdrc der Staatscrrschaft Michclstättcn wird hiermit öffentlich bc^nnt gcmaat: daß u, >cr (5,recutionssache des ^erny Scbcicer, Kessionär der Mina Sa cl^er vi^er ^orenz S hcider, in'ie öffentli.! e Versteigerung d r, dem lchtern zugehö. rig^n der Ycrrsch^t Kreuz zlnsbaren, un ^er:!iger Feio geleqcnen aus 3 Äckern, 4 ^o.u^cn, und de,n ^ohu-und 'Wirtschaftsgebäude bestehenden Hoftiatt, nebst einem lb^l dahm uütert^mgcn Nd'rlands.-ckcr, oann 2 Wäqcn, 2 Zugocks n, und » Kuh, zusnnmcn im gerichtlichen Sch^ungs>ivrthe von 701 ft. 25 kr. gcwilliget, und zur Ab» Haltung derselben d,e cr,lc Tagsayung auf den 25. Iulo, die zweyte auf den 25.'1lugust, und die drttte anf dcn 22. September I. F., ^des M^^l Vormittags von 9 bis 12'ubr, zu Nnt^rferniq in d^in '^au^e des dortigen Gcmeindrickterö, mit dem Bersa^c bestinnnt worden ist, daß benannte Realitäten s^mmt Zuqchör, wcnn sie weder ber? der ersten noch zweyten Versteigerung um den Sä ätzungslvcrth oder darüber verkauft werden t'cnn-ten, beo der dritten auch unter d.msclbcn hindan gegeben werden würden: woul die Kauflustigen, und besonders die intabulirten Gläubiger zu erscheinen mit dem Ankan^ biermit eingeladen "nd, dan d,e dleßfälliqcn Verkaufs-Bcdingnisse in der hicrcrtiaen Gcrichiscanzlcy tä-.lich emq^s b l'el'tätten am 19, ^"n-- ,«^>,, Vcrzclchniß ocr p<^ ^^zz^v>l^n. Den 16. Juno. «n d^Älu?dw"^""' Fuhrmann, s, S. A„t°n, °lt,Tc>g. in,der 3yn.au Nr, 7°, Den 17. detto. MagdalcnaMotl., Witwc, alt 65 Im der Tyrnan Nr. 64, ^m Schlaafluß., Den iä. detto. ^ li» Nr.^"n?^H?"' Militär-ArhtenS. Witwe, alt 72 I., ^f dcr Possana V< , ^0 - ^" '3> dettv. .m ^! Nr^62^n"TH^,u" ^'""" S.bule, gebürtig bev Krainburg. alr ,7 I. ..-. ^" ^'""'3^'^' ^"^'"- Hutmachcrmeister, s. S. Johann, alt 4 ilä ^ e>:n Altenmartt Nr. 162, an geborstencm Vrustaxcstem. " ^'" ^> ^ ^> , -^cn 2<». detto. V^7^^^eydie.er, s. T. Maria, alt . >)2 I., auf der S.. P^ K. K. Lottozlehung am 20. Iuny 1821. " In Trieft. ^ ^^ ^g. g^^ 22. Die nächstm'Zlehut.gen werden am 4. und 14.'Iuly abgehalten werden. ,, — 85i — Gubernial-Verlautbarmtgen. Z. 673. Umlaufschreiben des k. k. Illyrischen Guberniums'z-u Laibach. Nr 65a, Orgamsirung der Weg-und Brückenmauthen, dann de^ Ueberfuhrs- ^ > ^ . Gebühren. l3) >)N Folge allerhöchster Entschließung und des hierüber erlassenen hohen Hofkammer. Prasidlal-Decrets vom 17. Map d: I. Nro. yq6 sind vom 1. Iuly 1821 angefangen -- dle Aerarial-Weg - , Brücken - und Wasser-Ueberfahrt-Mauthen auf nachfolgende Wclse zu entrichten, und ist sich hierbey nach folgenden Vorschnsten zu benehmen. , > ^ / / / , » , §. 1. Die Wcgmauth ist für das Zugvieh in der Bespannung, und zwar für alle Fuhren ohne Unterschied der Gattung des Fuhrwerks, mit einem Kreuker Conv. ' Münze, vom stücke des angespannten Zugviehes, für die Meile zu entrichten Fur das Zugvieh außer der Bespannung, ferner für das Treibvieh ist die Wcgmauth, und zwar vom schweren Viehe, als: Pferden, Ochsen, Stieren, Kühen, Unzen, Terzen, Maulchieren und Eseln mit einem halben Kreutzervom Stücke; vom leichten Vich aber, als: Kalbern, Schafen, Ziegen und dem Bov-stonviche, mit einem Vicrtelkrcutzcr vom Stücke für die Meile zu entrichten. §» 3. In der Haupt-und Residenzstadt Wien, so wie in den Provinzial-Hauptstädten, wo Linicnamter bestehen, ist an denselben vom Zugviche in-und außer dcr Bespannung, dann vom schweren und leichten Viche die für eine Meile festgesetzte Wcgma-uth zu entrichten. §. /,. Von der Entrlbtung der Wcgmauth bey sämmtlichen Weamauth-und Lunenamtern ^.üd bctrcyt: . ^ ^ :.) der k. k. Hofstaat ,md dessen unmittelbares Gefolge; l>) Seine königl. Hoheit der Herzog Albert von Sachsen-Teschen; c) dle am cllechöchsten Hofe accredttirtcli Gesandten oder Bothschaftev auswärtiger Mächte mit eigenen oder Postpferden. Bey q.'iuecbeten Pferden ist jedoch die Wcgmauth zu entrichten; ch der OdcrHof-u?:d Landjagermeistcr mit seinem eigenen Wagen, seinen Reitpferden und seinem Küchenwagen, ,in allen landesfürstlichch. vorstund Iagd-Bczirkcn, dann die ihm untergeordneten Forst-und Iaqd-Beamttn, ncbst seinen Hausleutcn, die er zu seiner Bedienung voraus-scndet, oder die ihm nachfolgen, wenn sie mit einem gehörig gefertigten Zeugnisse versehen sind; e) das k. k. Iagd-und Forst-Personale in den Jagd - und Forst-Bezirken, ^ m welchen jeder einzeln angestellt ist; "Pas in Garnison liegende k. k. Militär eine Viertel-Meile um den Regk-bcquanirungs-Bezirk, jedoch nur in seiner Uniform. (2«r Beylage Aw.5i.) - 352 — Z) Pferde, welche wegen der Aushebung zum Militärdienste Zestellet werden; sowohl auf dem Hjn-als Rückweg, wenn sie nut dem ihre Bestimmung und Zahl besteigenden Zeugnisse der Ortsobrigkeit begleitet sind; '" d) alle Fuhren, welch/ ein unmittelbares A^ränalgut' mit k. k. Gespann führn/, oder , wenn es gedungene Fuhren, sind, die. mit, .F^eypassen der k. k. allgemeinen Hofkammer, oder von dcr La!^dcßsteU< versehen sind.-- i) die Militär-Vorspannsfuhren, sowohl einzeln als bep dem Marsche de^ Truppen, wie auch die.Fuhr-und Neltpfcrde d'er marschierenden Truppen und Offiziere; k) die Natural-Lieferungs-Transporte, welche aus einer Magazins-Station in eine andere durch Vorspann von den Unterthanen verfuhrt werden, so wie auch die Landes-Lieferungs-Fuhren g.'gen Vorzeigunss der obrigkeitlichen 'Lieferscheine. In einem, wie in dem andern Falle, findet diese Wegmauthbefrevung auch dann Statt, wenn die Unterthanen diese Fuhren nicht selbst, sondern durch von denselben bezahlte Unternehmer leisten; 1) die ordinären Posten, wenn mit denselben kein Reisender fahrt, da sonst ein solcher für ein Pfe^o die Wegmauth zu bezahlen hat; M) Die Estafetcn und Couriere, die k. k. Postwagen, .wie auch alle leere oder an einem Postwagen oder einer Postcallesche gespannten 'ln'ü.p gehenden Postpferdc; . i)"^" «) Di.e Fuhren der Seelsorger in ihren pflichtmaßigen AlMvcrrichtunaen -als: zur Abhaltung des Gottesdienstes,, der Ehristculchre, oder Besu^ chung ^r Kranken, und Beerdigung der Leichen, in ihren seelsoralicl'en Bezirken; . , ^ > o) in den Ortschaften, wo ein Wegmauth.Schranken aufgestellt ist, wcr-den den Ortsbewohnern von der Wegmauth frey gelassen: itens. das auf die Weide, zur Heilung oder zum Beschlagen gehende Vieh; . 2tens. ^das Fuhrwerk zum Feldbau, als: Pfiügc, Eggen, Dünger-und Giftsfuhrcn, wenn der G»ps glelch auf Wiesen oder Felder gebracht, und dort eingeackert wird, und diese Bestimmung mit obrigkeitlichen Cenisicaten bestätigt ist; 5tens. alle Wirthschaftsfuhren, welche die Bewohner einer Ortschaft, wo ein Wegmauthschranken aufgestellt ist, nnt ihrem eigenen, oder in dcmsclbcn Orte gemietheten Zugvieh verrichten, oder zum Betriebe ihrer Wirthschaft, ihres Gewerbes, dergestalt nothwendig haben, daß eigentlich nur das nähmliche Naturale, oder die nähmliche Waare hin-und hergeführt wird, z. B wenn Getrclde oder Mehl zur Vermahlung oder Verbackung, oder Fabrikate in die nächste Walke, oder zur Appretur, oder bey der Wirthschaft eigenes Bauaut und d:e Fechsung vom Felde oder Holz aus dem Walde zum eigenen Bedarf geführt wird; ^tens. alle auf dem Grund und Boden des Mauthortes aenommenm Baumaterialien fur den Mauthort selbst; ^ M — treten ^"i^>^" Wn thschaftsfuhren der Dominien sowohl mit eigenen als gemie. O te wo .i^^^"b^'lgen, welchem einer Stadt, oder in cinem andern ^ l en aus fo^f"""^b"nken steht, ihre W.rthschaftsgebaude haben, von we.cyen aus sowohl oer Feldbau betrieben, als auch dahm das eigene Vauaut, dann das^)olz zum Gebrauche für die Wirtschaftsgebäude aus eigener Waldung gefuhrt wird. /' / > u ^> ^ul,, (Von dieser Wegmauthbefteyung an den Local-Schrankcn sind ausgenommen dle Industrmlsuhren, das ist solche Fuhren, mir welchen Producte, als: Körner, Heu, ^troh u. s. w. oder Fabrikate zum Verkaufe aus dem Orte anderswohin verführet, werden; ^ ^ — Fuhren, welche von den umliegenden Ortschaften, Victualien, Holz und derley Bedürfnisse m einen Mit einem Wcgmauthschranken geschlossenen ^rt auf den Markt, oder sonst zum Absätze bringen, müssen die Wegmauth auch dann bezahlen, ,wenn sie am nähmlichen Tage leer hinausfahren). l) Alle Fuhren zur Erhaltung oder zum Bau der Straßen, gegen Legitimation mittelst ordentlicher CertjMate der Straßenbau-Direction; H Fuhren mit Bau-Materialien zur Wiedererbauung eines abgebrannten Hauses auf dem Lande gegen kreisämtliche Päfst, bey Stadttn gegen Magistrats ^Zeugnisse; " i) Die rohen Erz-Fuhren, dann Kohl-und Holz-Fuhren im Orte, wo sich der Schranken besindet/ aber nicht außer'demselben. ^ Ucbngens hat es beyder, jenem Fuhrn^rke, welches mit Radern von einer Mgenbreue von wcnigstenssechs Wiener-Zofl verschen ist, bereits zugestandenen ker^^ ""fte der Wegm/uth u.^d der Un'b^.'nk:hcit ?. 5. Von den ubngen bisher bestandenen und §. / nicht ausdrücklick na^.n^ An jenen Orten,wo, statt der Brücken, eigeneWasscr- Ueberfahrten gewöhnlich bestehen, sind die Ueberfahrtsgcbühren ebenfalls in Conv. Münze nach dem für die Bruckenmauth festgesetzten Tariffe, jedoch mit der Abweichung zu entrichten, daß: 3) auch bey Ueberfahrten über Flusse unter der Breite von 10" die Gebühr nach der ersten Classe zu bezahlen lst, dann d> bey Ueberfahrten nach der ersten Classe auch jede Person ohne Unterschied eine Gebühr von einem Kreutzer, nach der zweyten Classe jene von zwey Kreutzern, und nach der dritten Classe, jene von drey Krcutzern , ferner jede Person mit einem Zieh < oder Schubkarren die vorgemerkten Gebühren im doppelten Betrage zu entrichten habe. §. 10. Uekev die Langen - Strecke der Wegmauth - Stationen nach Meilen / und die Classificirung der Brückenmauth nach Vcrhaltnß der Strombreite wird eine eigene Bekanntmachung erfolgen. Laibach Concurs-Verlaulbarung. Nro. 6807. Für die Aufstellung eines Sanitars - Individuums zu Obrovazo in Dalmatien, zur Vornahme der gerichtlichen Augenscheine, mit dem Gehalte pr. Zoo fi. (5) Seine Majestät haben zum Behufe der Vornahme der arztlichen und wund-ärztlichen gerichtlichen Augenscheine für den Gerichtssprengel zu Obrovazo in Dalmatien die Aufstellung eines Hanitats-Individuums anzuordnen geruhet, welches aus der Gcmeindcasse einen Gehalt von 3l)o fi. EM. zu beziehen hat. Zur Erlangung dieser Stelle find sowohl Aerzte als Wundarzte, welche der illyrischen oder einer andern slavischen Sprache machtig sind, und an einer alt-österreichischen Lehranstalt gebildet wurden, geeignet. Für die Besetzung dieser Stelle wird der Concurs, in Folge'hoher Hofchnz-lcy-Verordnung vom 17)29. d.M., Z. 1)042 , mit dem'Beysatzc eröffnet, baß dle Bittsteller ihre gehörig belegten Gesuche hierum bis Ende Iuly d. I. bey dew k. k. dalmatinischen Gubernium in Zara einzureichen haben. Vom k. k. illyrischen Gubernium. ^aibach am 8. Iunp 1621. Joseph v. Azula, k. k. Gubernial-Tecretar. — 856 - 'Kreisättttliche Verlautbarung: Z. 5/6. Verlautbarung. Nr. 3?.62. (I) Am 8. April l. I. verstarb allhier der Gerichtsadvocat Dv. Anton Kallan. Da derselbe mic Vertretungen auf dem flachen ?ande befindlicher Parteyen verflochten war, so.wird dessen Tod nach Vorschrift des Hoft^nzley-D«'cvets vom Zo. Oct. iäo3 hiermit bekannt gemacht, damit die Parteyen ihre Ansprüche bey der,.Abhandlungsinstanz in Hinsicht der, dem Verstorbenen Advocaten anvertrauten Schriften und Urkunden / Gelder oder Effecten geltend zumachen haben. Kreisamt Laibach am 22. Man 1821. ^^^^ Stadt- und landrechtliche Verlautbarungen. z. Z. 264. B e k a n n t m a ch u n g. Nr. 652. (5) Von dem k. k. Stadt »und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: CS scoe Von dieftm Gerichtes über das Gesuch der Andrcana, verehelichte:/Graf, gcborncn Zörer, und Aaveria Z,.'rcr,ä6pvH«6n a 20. Oct. 1820 z. Z. 6795, dann ^liii^i^^^nf^to i5.Fcbr. 1821, und die diesen Gesuchen bcr-stimmend vom Dr. Andreas ^av. Repeschitz, als auf-gestellten Kurator unter 2. Dcc. 1620 ander erstattete Äußcrun., m ?ic gebethene pel-sönlicke Porladung ihres vermißten Bruders Joseph Zörcr, Sohn des Andreas Zörer, gewesenen Bandfabrikanten zu Laidach, und seincr Gattinn Frani.isca Xaveria Zörct, beyde nun seNgcn , welcher ungefähr im Jahre 1767 Laibach verlassen, sich in die Fremde begeben hat, seit dem aber nicht mehr zurück gekommen^-ttnd durch'die ganze Zclt unbe-tannt gcl-liebcn ist, gewilliget worden. -. ' > , ^ . < - Er ,' Iosepb Zörer,wird daher hiervon, mittelst dieser öffentlichen AüMrift mit dsöi Beysaß verständiger, daß, wenn derselbe binnen dcr,. im §.,377 b. G. B.'bostimwttn FM r^cn einem ganzen ^ahrc anher nlcht erscheinen, oder dieses" k. s. Stadt, und "and-recht von seinem Leben nichr auf andere Art in die Kcnntniß sehen würde, sodann'obne wetters zu seiner Todeserklärung geschrttten werden würde. ' ^ Laiback den 16. Februar »621. Z. 566. Bekanntmachn« g. Nr. 2W1 (3) Von dem k. k. Stadt-und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es seye auf Ansuchen der k. k. Kammcrprocurator, vespective. der Kucken und Armen zu Tschcr-nutsch, als gest'tzlicken und bedingt erklärten Erben zu 2^Itt'l des Pfarrvicär Joseph Scver'^ schcn VcrlasscS,, zur Erforschung des dicßfälligcn Schuldenstanoes die Änmeldunas. Taa. satzung für di^ etwaigen Verlaßgläubiger auf dcn 9. Iüly Vormittags um q Uhr vor diesem k. k. Stadt, und Landreckte angeordnet worden, bey welcher Tagsatzung alle jene, so aus was immer für einem rechtlichen Grunde auf den Verlaß dieses Verstorbenen einen Anspruch machen zu können rermcinen, so gelriß erscheinen, und bey selber ihre ollfälligen Forderungen ausweisen sollen, widrigens ihnen die Folgen des §. 6i^b. G, B. znr Last fallen würden. Laibach am 1. Juni) 1621. „ Z. 607. B e k a n n t m a ch u n g. /Z) ^ Von dem k. k. Stadt- und Landrcchte in Krain wird bckannt gemacht' siK sene auf Ansuchen der k. k. Kammerprocuratur, cespectir. der Kirchen und Armen nt'^sckcr nutsck, als acsctzllchen Intcstat. Erben zu 2Mcl d's Pfarrvicär Ioftph Sev^'sckcn Bcllasfts/ in dlc gcrlchtll^e'^.iwi«yuna der sämmtlichen, zu di.scm Vdacilässe ^pl^.^o «> und inrentirten Fährnisse, als: Silber, Lcib.otlcidung, Wasch,, Bcttqen'and^^ und Kupfer, Znnmercmnchtung, dann Kuchen und anderes Gc'räthc, Leinwand und Natural.Vorrathe. gegcn sogleich bare Bezahlung gcwilligct, und hierzu oer Anfana ,us ^25. Iuny l. 2., un^ d.e folgenden Tage Vor-Ulw NaHmuta^ zu dn Mrö n! — 6Z7 — lichcn Stunden, im Dorfe -Tschernutsä) bey der Save, festgöscht worden; wornach dle -Kauftustlgcn im Psair^ausc zu ^sHernutsa) zu erscheinen vorgcladcn nerden- ' - - - - -- ^ : Verwischte Venautdarungen. ' ' "-' '' - N a ch r i ch t.' ' (3) ,Hn,dcm Hause Nvo, ^^ auf dem Platz ist zu haben: guter Rhum zu l st.' '26'trVdl'e Maß, utld die Bouleille zu 5o kr.; dann auch ein Cili/ das lst höllantllsther Schnapps oder Kronawet zu 1 ss. .! Z: 570. , .." ' B 0 r r u f u n g. -/I) ^on dörBHirksobrigkelt Vcl.es in O^n'r^in, werden nachstehende Mchtia aewor^ d^lnn ^scrve-Manner, a.3^___________^ ^ , ^ ^, .1 "ZI a V m e n'<;...... Gebürtig der ' - ^ 3> ^ ^ ' Rcscrve^Männcr. ^5 Hauptgemcmdc. Dorf. P f a r r. ! ' , ______________________ !______ , j '"........................,,«».«»«........ ,^,..-— ^ ^« «,,,..... .,,,, « ! Joseph Rosmann i3 Feistritz Feld Mittcrdorf ^ ^acob Zcssar , . 1:1 „ Iercka, „ ^ M^ttkäus Hchager 57 „ ^llo.,mmcr „ Jacob Koiiianz i^i „ Podjcllc „ ^nron Mattelsch 16 ^ ^'iitterdorf „ , Simon Jammer ,6 „ Gariusche Kopriunig Ial'od I.nnincr ,1 „ » „ 'üneri.vs iiol-oschitsch 3i „ Kopriunig „ Icftp!) ^.'.llocker 2U ^ „ . „ ^ Iohiinn Slojailn i5 Vcloes Go.o^it.crveNach „ Pctcr ^>''>n 56 „ „ Töomaä W^rnard ^'. „ >, „ Matthäus Sccjfelin 42 „ Geldes B.'ld.z Anton 5vnastitsi) i5 „ Äuritz „ ^ccenz Verbunh 1^) „ >>e^'cs „ AndrcaS P^lltsh 5?, „ Rctsritsch ,^ Matbias Pcitos.h 1,2 „ ^ „ „ (5.:spar Gru.n 62 Feistritz Fcistrih Fchtritz G"cg Kunts.bitsch 23 Bildes, , Pogeisuitsch ^dergorjach ' ^oh/'Nn Hü'.olle Iottitsch '6 „ ,ll.g. G. O. bestimmt worden? so »rerdcn hierzu di^ Kauflustigen, so wie'auä? die intabulirtcn Gläu-biqcr mit dem Beysatze zu erscheinen einladen, daß die dicßfälligcn Verkaufs. Bcding-?lijse stündlich hieramts ciügesehcn wcr^en könncn. Bezirksgericht Wipbach am 17. May 1621. Z.5L5. , Fcilbicthungs-Edict. (2) Das Bezirksgericht der Herrschaft Wcixelberg macht hiermit bekannt, es sey übcr An-^chen des Hrn. Franz Xav. Pafchitsch, als Verwalter der Herrschaft Wcißenstein, wider Zostph Mönard, zu Großlack, roeqcn aus dem gerichtlichen Vergleiche ddo. 21. April 1620 schuldigen 142 st. 5c» kr., nebst Zinsen und Kostcv, in die e,^c^tive Feilbiethung der, dem Lehtcrn gehörigen, auf 3^4 fi. 10 kr. M. M. gcrichtii^o g-'schäytcn Hubc ,qc-tvllllget, und hierzu die Tagsahungcn auf den 4- Iuny, 2. Juli', 6. 'August l. I., ;>,^ dem Beysade bestimmt worden, daß, falls vorerwähnte auf 3^4 fl. ^ kr. gcrichllic'r geschätzte Hübe, weder bey dcr ersten noch zweyten Fcllbiethung um dic Schätzung oder darüber an ^cann gebracht werden könnte, solche bey der dritten uno lohttn auch unter dc^ Schätzung hmdan gegeben werden würde. W haben daher,nlie jene, die oberwähnte Hübe gegen gleich bare Bezahlung an sich zu bringen gedenken, an den obcnbcstimmten Tagen früh von 9 bis 12 Uhr im Ortc Großlack zu crschemcn, wo ftlbc vor Eröffnung der Versteigerung die dichfälligcn Bedingnisse vernehmen wcrocn. ' ^ Wcixelbcrg am ». May 1L21. Anmerkung. Bcy der ersten Zcilbiethungstagsatzung hat sich kein Kauflustiger gcmcldet.