Laibacher SCHULZEimG. Organ des krainischen Landes - Lelirervereines. Erscheint Vereinsmitglieder am 10. und 25. jedes Monats. IHZITT". Tall.rg’SLXlg“- erhalten das Blatt gratis. Bestellpreise: Für Laibach: Ganzj. fl. 260, halbj. fl. 1-40. — Mit der Post: Ganzj. fl. 280, halbj. fl. TöO. Expedition: Buchdruckerei lg. v. Kleinmayr & Fed. Bamberg, Bahnhofgasse Nr. 15. — Inserate werden billigst berechnet. Schriften und Werke zur Beurtheilung werden kostenfrei erbeten. Zur 15 eaelituiio. Der Schulferien wegen erscheint am 2 5. d. M. unser Blatt nicht, dafür wird am 10. August eine Doppelnummer (Nr. 14 und 15) ausgegeben werden. Desgleichen unterbleibt auch am 25. August die Ausgabe der „Laibacher Schulzeitung“, wofür die geehrten Leserinnen und Leser in einer zweiten Doppelnummer am 10. September, von welcher Zeit an das Organ wieder mit der bisherigen Regelmässigkeit erscheinen wird, Ersatz finden sollen. Die Schriftleitung. Blicke in die Vergangenheit. ui. —g. Dass die Schule der Schulverfassung nicht allgemein menschliche, sondern neben der kirchlichen eine Kastenbildung vermittelte, erhellt mit aller Deutlichkeit aus dem vierten Abschnitte dieser Schulverordnung, welcher von der Methode des Unterrichtes handelt. Da wird befohlen: „§ 38. Die Methode, nach welcher Kinder in Trivialschulen unterrichtet werden, soll unstreitig nach der Natur der Kinder, nach ihrem Fassungsvermögen, nach den ihnen eigenen Bedürfnissen der Cultur und nach den Fähigkeiten des grösseren Theiles derjenigen, welche sich dem Lehramte in diesen Schulen widmen, eingerichtet sein. § 39. Nun zeiget uns die Psychologie, dass im Kinde die erste herrschend thätige Kraft das Gedächtnis sei; die Methode muss also bei Kindern überhaupt das Gedächtnis zu bilden trachten. Um aber die übereinstimmende Bildung aller Seelenkräfte zu bewirken, muss sie nicht allein das Gedächtnis, sondern auch nach Bedürfnis der Umstände den Verstand und das Herz bilden. § 40. Nur nach den Bedürfnissen der Kinder muss man ihnen auch richtige Begriffe beibringen und ihre Empfindungen erwecken, jedoch nur solche, welche für Menschen ihres Standes noth wendig und nützlich sind, deren vorzüglicher Zweck Moralität ist, und die zur Erweckung derselben bei dieser Classe von Unterthanen geeignet sind. § 41. Vor allem aber soll dabei auf ihren Willen gesehen werden. Es kann aber bei dieser Menschenclasse auf den Willen, insoferne als menschliches Einwirken auf denselben statthat, nur durch Autorität] und durch Gi'üude, die vou Autorität hergestellt sind, unter welche auch die den Trieb der Nachahmung reizenden Beispiele zu rechnen sind, gewirkt werden. In den Schulbüchern werden die bei dieser Methode brauchbaren Materialien an die Hand zu geben sein. Die Ausführung derselben ist den Geistlichen, als den eigentlich zur Volksbildung in der Sittlichkeit bestimmten Lehrern, überlassen. Ihnen muss es freistehen, theils geschichtweise, theils durch Fragen, die doch immer aus der Geschichte hergeholt oder durch sie natürlich, ohne sich in Feinheiten oder in unnöthige kleinliche Inductionen einzulassen, herbeigeführt sein müssen, theils durch zusammenhängende, aber populäre Vorträge, je nachdem einer zu dieser, der andere zu einer anderen Art des Vortrages mehr natürliche Anlage hat, ihre Bildung zu bewirken. Jedoch sind sie dafür verantwortlich, dass sie alles zu Lehrende, und zwar rein und eingreifend, vortragen. §42. Da sich aber bei den meisten Schullehrern der Trivialschulen die auszeichnenden Fähigkeiten nicht erwarten lassen, welche zu einem vernünftig geführten, entwickelnden Gespräche nothwendig sind, so werden sie sich aller weiteren Entwicklungen, als die in dem Schul- und Methodenbuche genau vorgezeichnet werden, strenge zu enthalten haben und allemal nur dahin trachten, dass das auswendig zu Lernende fest behalten und auf einzelne Beispiele angewendet werden könne.“ Den Lehrer der Jetztzeit, welcher weiss, dass die Unterrichtsmethode sich nach dem Schüler, nach dem Uuterrichtsobjecte, dem Unterrichtsziele, der Unterrichtszeit und dergleichen ausser ihm liegenden Dingen zu richten habe, muss es interessieren zu lesen, dass während der Herrschaft der Schulverfassung bei Feststellung der Lehrmethode auch die Fähigkeiten des grösseren Theiles der Lehrenden einen Factor bildeten, dass also der Unterricht den Lehrern, nicht diese dem Unterrichte sich accommodieren mussten. Ueberdies stellt die Schulverfassung den Erziehungsgrundsatz auf: „Gedächtnispflege über alles!“ Verstand und Herz durften nur „nach Bedürfnis der Umstände“ gebildet werden, nur nach Bedürfnis durften den Schülern „richtige Begriffe“ vermittelt, nur „bestimmte Empfindungen“ durften geweckt werden. Dem Lehrer war es nicht erlaubt, möglichst entwickelnd zu unterrichten, sondern er war dabei streng an das Schul- und Methodenbuch gebunden, welches die Geistlichkeit bei sorgfältiger Wahl zur Wahrung ihrer Interessen verfasst hat. Demnach wurde das Gedächtnis durch mechanisches Auswendiglernen vou Wörtern und Sätzen gefüllt, wie Aehnliches ja im Katechismusuuterrichte noch in das heutige Schulwesen hereinragt. Die moderne Schule weiss es wohl auch, dass der Mensch nur das weiss, was er im Gedächtnisse hat; es ist ihr aber zugleich bekannt, dass der Mensch nicht immer alles das weiss, was sein Gedächtnis festhält, und dass das Nichtgewusste nur niederdrückender, wertloser Ballast ist. Sie weiss, dass das Gedächnis überhaupt keine active, schaffende Seelenkraft ist, und dass Meister Diesterweg recht hat, wenn er sagt: „Das Gedächtnis ist eine untergeordnete Kraft. Seine Pflege darf nie und nimmer ein oberes principales Augenmerk werden. Mit Wenigem kann mau viel ausrichten; dieses Ausrichten, das Verwerten, das Anwenden ist die Hauptsache.“ Durch vorurtheilslose Beobachtung der Kinder hat es die moderne Schule erfahren, dass der Mensch vor und während seiner Lernperiode sich vor allem mit den ihn umgebenden irdischen Dingen bekanntmachen, daun über dieselbe richtig denken will, und dass nur das klare und deutlich Vorgestellte, das richtig Erkannte und Verstandene wert ist, im Gedächtnisse aufbewahrt zu werden. Sie macht die Anschaulichkeit zur Seele des Unterrichtes und pflegt das Denkende, judiciöse Lernen. Verstand und Gemüth durften in jener Zeit trotz ihrer fundamentalen Bedeutung für das Wollen und die Cultur nur „nach Bedürfnis der Umstände“, nur ad hoc, soweit es den unterthänigen Ständen nothwendig und nützlich war, gebildet werden. Die Werkzeuge des Urlheilens und Scbliessens durften ja nicht zu scharf geschliffen werden, damit es nicht zu helle werde unter den Menschen, damit das Halbdunkel bleibe. Man that, als ob in erster Linie das Gedächtnis und nicht der ausgezeichnete Verstand und die Vernunft, das humane Fühlen und Wollen den Menschen über das Thier erheben, ihn zum Ebenbilde des Schöpfers machen würde. Consequeuterweise musste auch der Wille an die Unterordnung unter die Autorität, unter die auf den Glauben gegründete Macht, in deren ausschliesslichem Besitze sich selbstverständlich der Clerus befand, gewöhnt werden. Also Erziehung zum leidenden Gehorsam, zum knechtischen Sinn! Soll ein nur nach einem von aussen kommenden Impulse sich richtender Wille noch ein sittlich freier und das ihn ausdrückende Handeln noch ein tugendhaftes genannt werden können? Eine Schafherde, die dem Willen des Schafhirten folgt — handelt sie sittlich frei? In der heutigen Schule weiss man, dass der tugendhafte Charakter nur durch ernste Bildungsarbeit, durch harten Kampf mit Neigungen erworben wird, was freilich jene nicht zu wissen brauchen, welche der Ansicht huldigen, dass der Wille nur übernatürlicherweise fähig und geneigt gemacht wird, die Tugend zu üben. Wir werden fast verleitet zu glauben, dass es bedeutend leichter ist, auf letztere Art tugendhaft zu werden, als auf erstere. Wenn der § 42 der Schulverfassung den Lehrern die „auszeichnende“ Fähigkeit gemessen absprach, ein vernünftiges Gespräch zu führen, so war dies entweder ein dem Lehrstande angetbaner Schimpf, oder man war früher bestrebt, solche Personen zu Lehrerdiensten heranzuziehen, welche möglichst tief unter dem Mittelmasse der menschlichen Intelligenz standen. Das Schulgeld an Mittelschulen. Letztens meldeten wir unserem Leserkreise, dass das Schulgeld an den Mittelschulen Cisleithaniens eine Erhöhung erfährt. Da nun das Ganze der Sache viele interessieren dürfte, bringen wir heute die diesbetretfende Verordnung des Herrn Unterrichtsministers, welche am 29. v. M. veröffentlicht wurde, ihrem vollen Inhalte nach. Dieselbe lautet: 1. ) Das auf ein Semester entfallende Schulgeld wird hiemit in dreierlei Ausmass festgestellt: a) für Wien mit fünfundzwanzig (25) Gulden; b) für die Orte ausser Wien, weiche mehr als 25 000 Einwohner haben, mit zwanzig (20) Gulden; c) für die übrigen Orte mit fünfzehn (15) Gulden. 2. ) Behufs Entrichtung des Schulgeldes werden Schulgeldmarken eingeführt. Die Art der Einhebung wird durch eine besondere Instruction geregelt. 3. ) Zur Zahlung des Schulgeldes ist jeder öffentliche Schüler, wofern er nicht hievon ordnungsmässig befreit ist (Punkt 6 u. ff.), und — ohne Ausnahme — jeder eingeschriebene Privatist sowie jeder ausserordentliche Schüler verpflichtet. 4. ) Das Schulgeld ist von den öffentlichen und ausserordentlichen Schülern im Laufe der ersten sechs Wochen jedes Semesters im vorhinein zu entrichten. Schülern, welche innerhalb dieser Frist ihrer Schuldigkeit nicht nachgekommen sind, ist der fernere Besuch der Schule nicht gestattet. Privatisten haben sich, bevor sie zur Semestralprüfung zugelassen werden, über die Entrichtung des Schulgeldes auszuweisen. Wird einem Privatisten statt der Semestralprüfungen ausnahmsweise eine Jahresprüfung bewilligt, so hat er das Schulgeld für beide Semester zu entrichten. 5. ) Das bezahlte Schulgeld wird einem Schüler auch dann nicht zurückerstattet, wenn er noch vor Ablauf des Semesters aus der Schule austritt oder ausgeschlossen wird. Bei einem gerechtfertigten Debertritte in eine andere Staatsmittelschule aber gilt die Empfangsbestätigung über das bezahlte Schulgeld auch für die Anstalt, in welche überzutreten der Schüler veranlasst war, und zwar unabhängig von der Höhe des an derselben bestehenden Schulgeldes. 6. ) Oeffentlichen Schülern kann die Befreiung von Entrichtung des Schulgeldes gewährt werden: a) wenn sie im letzten Semester in Beziehung auf sittliches Betragen und Fleiss eine der beiden ersten Noten der vorgeschriebenen Notenscala erhalten haben und ihr Studienerfolg mindestens mit der ersten allgemeinen Fortgangsclasse bezeichnet worden ist, und b) wenn sie, beziehungsweise die zu ihrer Erhaltung Verpflichteten, wahrhaft dürftig, das ist, in den Vermögensverhältnissen so beschränkt sind, dass ihnen die Bestreitung des Schulgeldes nicht ohne empfindliche Entbehrungen möglich sein würde. 7. ) Die Entrichtung des Schulgeldes kann bis auf weiteres auch zur Hälfte nachgesehen werden. Als Bedingung für eine solche Nachsicht gilt, dass die im Punkt 6 a aufgestellte Forderung vollständig erfüllt und dass nach den Vermögensverhältnissen der Schüler, beziehungsweise der zur Erhaltung derselben Verpflichteten, auzunehmen ist, dass sie zwar nicht zu jeder Zahlung unfähig, jedoch ausserstande sind, der vollen Schuldigkeit nachzukommen. 8. ) Jede Schulgeldbefreiung — sowohl die ganze wie die halbe — beginnt mit demjenigen Semester, in welchem sie gewährt wird, und ist nur so lauge aufrechtzuerhalten, als alle Bedingungen erfüllt sind, unter denen sie ordnungsmässig erworben werden konnte. Demgemäss ist in jedem Semester mit Rücksicht auf die in demselben ertheilten Sitten-, Fleiss-und Fortgangsnoten eine genaue Revision der Schulgeldbefreiungen vorzunehmen und der Verlust der Befreiung den betreffenden Schülern bekanntzugeben. 9. ) Konnte wegen erwiesener Krankheit oder infolge anderer wichtiger Umstände am Schlüsse eines Semesters die Classification eines Schülers nach der Summe seiner Seme-stral-Leistungen nicht stattfinden, und musste mit ihm deshalb nachträglich eine Prüfung vorgenommen werden, so hat diese Nachholung an sich den Verlust der Befreiung nicht zur Folge. Die Prüfung muss jedoch während des ersten Monates des nächstfolgenden Semesters mit günstigem Erfolge abgelegt worden sein. 10. ) Um die Befreiung von Entrichtung des Schulgeldes für einen Schüler zu erlangen, ist bei der Direction der Mittelschule, welche derselbe besucht, ein Gesuch zu überreichen, das mit dem Zeugnisse über das letzte Semester und mit einem nicht vor mehr als einem Jahre ausgestellten behördlichen Zeugnisse über die Vermögensverhältnisse belegt sein muss. Letzteres Zeugnis hat die Vermögensverhältnisse so genau und eingehend, als zu sicherer Beurtheilung nothwendig ist, anzugeben. Jedes derartige, einer Befreiung zugrunde gelegte Zeugnis wird im allgemeinen solange als gütig zu betrachten sein, bis nicht besondere Umstände den Fortbestand der bezeugten Verhältnisse fraglich erscheinen lassen. Es kann jedoch jederzeit die Beibringung eines neuen Zeugnisses gefordert werden. 11. ) Der Lehrkörper hat auf Grund strenger Prüfung dieser Belege und mit Berücksichtigung der eigenen Wahrnehmungen seine Anträge an die Landes-Schulbehörde zu erstatten. Sowohl für diese Anträge, wie auch für die genaue Erforschung und die Wahrheit der von ihm dargestellten thatsächlicheu Verhältnisse bleibt der Lehrkörper verantwortlich. 12. ) Ueber die Anträge des Lehrkörpers entscheidet die Landesschulbehörde. Die Entscheidung ist, um die Zurückzahlung des bereits erlegten Schulgeldes zu vermeiden, jedenfalls innerhalb der zur Entrichtung des Schulgeldes festgesetzten Frist zu treffen und den Schülern bekanntzugeben. Gegen diese Entscheidung des Landesschulrathes findet kein Re-curs statt. Diese Verordnung tritt mit dem Beginne des Schuljahres 1886/87 in Kraft, gleichzeitig treten alle früheren, diesen Gegenstand betreffenden Vorschriften ausser Wirksamkeit. Die Supplentenfrage. Wir haben bereits in unserer vorletzten Nummer erwähnt, wie die Unterrichtsbehörde den Supplenten unter die Arme zu greifen sucht. Seitdem ist ein Erlass des Herrn Unterrichtsministers erschienen, welcher die Regelung der Art und der Dauer der Bestellung von Supplenten (Hilfslehrern) für den Bedarf der vom Staate erhaltenen Gymnasien, Realschulen, Lehrer- und Lehrerinnen-ßildungsanstalten (mit Ausschluss der Uebungsschulen) betrifft. Derselbe enthält folgende Bestimmungen: 1. ) Die geprüften und als für die Mittelschule befähigt erkannten Candidaten haben sich nach einjähriger Probepraxis mittelst einer gehörig belegten Eingabe an eine Landesschulbehörde mit dem Ersuchen zu wenden, sie für die Aufnahme in den Staatsschuldienst des betreffenden Landes vorzumerken. Falls seit Abschluss der Probepraxis mehr als ein Jahr verflossen ist, hat der Aufnahmswerber über sein Verhalten während dieser Zeit ausreichende Nachweise beizubringen. Ueber solche Gesuche entscheidet die Landesschulbehörde im eigenen Wirkungskreise und ertheilt hienach dem Candidaten schriftlichen Bescheid. 2. ) Die zur Vormerkung zugelassenen Candidaten werden in ein sachgemäss (Kategorien, Unterrichtssprachen, Fachgruppen) gegliedertes Verzeichnis in der Reihenfolge, in welcher die Anmeldung stattfand, eingetragen. Alle Jahre in der ersten Hälfte des Monats August werden die Directoren der betreffenden Staats-Lehranstalten des Landes behufs Erstattung der Vorschläge zur Bestellung der erforderlichen Supplenten (Hilfslehrer) Verzeichnisse der vorgemerkteu verfügbaren Candidaten bekanntgegeben. Steht kein geeigneter Candidat zur Verfügung, so ist durch Ausschreibung des Coucurses Vorsorge zu treffen. 3. ) Leistet ein Candidat der Zuweisung an eine Lehranstalt nicht Folge, so gilt dies als Verzicht auf die Vormerkung. Ausnahmen hievon kann die Landesschulbehörde aus triftigen Gründen zulassen. Findet die Landesschulbehörde einen vorgemerkteu Candidaten zur Verwendung im staatlichen Lehramte nicht mehr geeignet, so nimmt sie die Streichung desselben ans dem Verzeichnisse der Vorgemerkten vor. Hievon ist der Gelöschte zu verständigen. Gegen eine solche Streichung ist der Recurs an das Ministerium zulässig. 4. ) Die Bestellung eines Supplenten gilt regelmässig wenigstens für ein Semester. Vorausgesetzt, dass nicht besondere Momente, zumal Verschulden des Supplenten, eine Ausnahme rechtfertigen, endet der Substitutionsauftrag erst mit Semesterschluss. Die Dauer uud der Umfang der Dienste eines Supplenten werden diesem bei der Enthebung von seiner Verwendung in einem amtlichen Schriftstücke (Verwendungszeugnis) von Seite der Direc-tion der Lehranstalt bestätigt, und zwar in der Weise, dass für jedes Semester einzeln die Art der Verwendung nach Lehrfächern und wöchentlicher Stundenzahl ausgewiesen erscheint. 5. ) Die Unterrichtsstunden eines Supplenten werden im Falle einer Erkrankung desselben von anderen Mitgliedern des Lehrkörpers auf die Zeit von vier Wochen übernommen. Jede weitergehende Berücksichtigung erkrankter Supplenten kann nur mit Genehmigung des Ministeriums stattfinden. 6. ) Die gegenwärtig in fehramtlicher Verwendung an Staats-Mittelschulen, an Lehrerund Lehrerinnen - Bildungsansfalten stehei^en Supplenten sind von amtswegen in das Verzeichnis aufzunehmen. Anstelluugsfähige Lehramtscaudidaten, welche dermalen ohne Verwendung sind, haben sich vor Ablauf des Schuljahres 1885/86 um Aufnahme in das Verzeichnis zu melden. Die Reihenfolge der Vormerkung der vorerwähnten Supplenten und Candidaten hat nach Massgabe der seit Erlangung der gesetzlichen Lehrbelähigung verflossenen Zeitdauer zu erfolgen. Die in suppletorischer Verwendung an den mit dem Oeffeut-bchkeitsrechte beliehenen Mittelschulen zugebrachte Zeit ist in beiden Fällen der Feststellung der Reihenfolge doppelt, die übrige Zeit einfach in Anrechnung zu bringen. Der Peritschnik. (Eine botanische Skizze.) Wenn mit der Kronprinz-Rudolfsbahn die Station Lengenfeld erreicht ist, so sieht man sich in eine grossartige Alpenlandschaft, deren Hintergrund der mächtige Gebirgs-stock des Triglav bildet, versetzt. Vom Triglav ziehen mehrere tief eingeschnittene Thäler nach verschiedenen Richtungen des Horizonts. Drei derselben: Krma, Kot und Vrata, münden in das Längenthal der Wurzner Save. Von Mojstrana, Lengenfeld gegenüber am rechten Save-Ufer gelegen, führt der Weg der Feistriz entlang, an steil abstürzenden Felsen (Grašiše) vorüber in die Vrata. Anfangs der Thalsohle folgend, steigt er allmählich an, bis man sich an der Berglehne hoch Uber dem Flussbette befindet. In voller Einsamkeit, die nichts als das Rauschen des Wildbaches unterbricht, anfänglich im Angesicht der schroffen, zackenreichen Eriovina, hinauf längs der dichtbewaldeten Orna gora, gelangt mau an Hütten und Meilern vorüber und erreicht in etwa anderthalb Stunden den imposanten Peritschnik. Verfolgt man das Thal weiter, so wird es immer enger, zuletzt schluchtartig. Der Pfad führt stets steiler in die Höhe, anfänglich durch schönen Buchenwald, später unter überhängenden Felsklippen in die hintere Vrata. Nach dieser Verengung treten die Thalwände zurück und bilden endlich einen weiten Kessel — den Luknaboden —, der von den kolossalen Felsmassen des Triglav (dessen Spitze jedoch nicht sichtbar ist), Steiner und Zmir begrenzt wird, deren kahles Gestein an einzelnen Stellen fast senkrecht abfällt. In den Mulden und Runsen desselben erhalten sich Schneebänder durchs ganze Jahr hindurch. Zwischen Triglav und Steiner führt die schon von Mojstrana aus sichtbare Luknascharte in das Trentathal. Auf die landschaftlichen Schönheiten dieses prächtigen Thaies der Julischen Alpen hat zuerst Heinrich Freyer, Gustos am Landesmuseum in Laibach, welcher es im Jahre 1836 zum ersteumale besuchte, aufmerksam gemacht. Auch Friedrich August II., König von Sachsen, der die südlichen Kronläuder Oesterreichs aus botanischem Interesse zweimal bereiste, durchwanderte die Vrata am 28. Juli 1841 bis zum oben erwähnten Thalschluss. Vou der Grossartigkeit desselben höchst überrascht, entwarf er eine Zeichnung dieses imposanten Kessels. Die Vegetation dieses Alpenthales ist im allgemeinen sehr üppig. Der Waldbestand wird anfangs von Edeltannen und Lärchen gebildet, wozu sich Legföhren (Pinus Mughus Scop.) und Juniperus gesellen. Nach der oben erwähnten Thalenge herrscht Laubholz vor; Buchen, hin und wieder Eichen, Birken, Ahorne (Acer pseudoplatanus L.) und Eschen. Die letzteren erhalten durch alljährliches Abhauen der Zweige ein ganz merkwürdiges Aussehen und erinnern fast an Cypresseu. Ebenfalls eigenthümlich nehmen sich die von weidenden Rindern benagten Fichten aus. Von strauchartigen und krautigen Gewächsen findet man im Beginne des Thaies häufig Adlerfarne, auch Polypodium Dryopteris und calcareum. Auf den zahlreichen Felsblöcken wachsen noch andere zierliche Farnkräuter (Asplenium Ruta muraria, Cystopteris fragilis und Asplenium Trichomanes), in den Ritzen der Felsen breitet sich das zarte Laub des Schweizer Bärläppchens (Selaginella helvetica) aus. Der von den Höhen streichende Luftsti^m wiegt die zahlreichen Halme der Zwenke (Brachypodium pinnatum), einer Grasart, die für ähnliche felsige Orte ebenso bezeichnend ist wie die Silberwurz (Dryas octopetala), welche Kalkblöcke oft gänzlich überkleidet. Auf schlanken Stielen erheben sich die achtblättrigen weissen Blütensterne über das dunkelgrüne, unterseits weiss gefärbte Laub. Bergthymian, Brunellen, Glockenblumen, Labkräuter, Hügel waidmeister, Berggamander, Backen- und Wundklee, weissblüheudes Fettkraut, die moosartige Möhringie, Felsennelke, frühblühendes Täsch&lkraut, Sonnenröschen und manch andere zierliche Pflänzchen gedeihen zwischen den Felsblöckeu, die längs des Weges zer- streut sind.* — An wiesigen, durchfeuchteten Stellen blühen Enziane (G. utriculosa, verna, angulosa), Knöterich (Polygonum viviparum) und das Alpenfettkraut (Pingnicula alpina); aus dem Buschwerke leuchten die rothen, wohlriechenden Blüten des Cyclamen hervor. Unvermerkt gelangt man in dunklen Waldesschatten, und in nicht langer Zeit wird das Donnern des Peritschnik hörbar. Eine Schwenkung zur Rechten, ein kurzer Anstieg, und der Bewunderung erregende Fall zeigt sich in voller Pracht! Im mächtigen Schwalle stürzt das Wasser in schneeweissen Massen von einer steilen Felswand, „in welche es sich im Laufe der Jahrtausende ein tiefes Rinnsal gegraben, in die von kolossalen Felsblöcken erfüllte Tiefe nieder, aus der es unaufhörlich tost und zugleich einen dichten Wasserstaub emporwirft, der im Sonnenlichte die schönsten Regenbogenfarben zeigt.“ Eine interessante Aenderung im Sturze des Peritschnik brachten die Hochwässer Ende September 1885. Die Felswand, worüber der Peritschnik fällt, hat am oberen Rande zwei tiefe, durch einen schmalen Felspfeiler getrennte Einschnitte. Durch die rechts vom Beschauer gelegene Spalte stürzt die Wassermenge in die Tiefe. Ein Lärchenstrunk, von dem Hochwasser hergeschwemmt, keilte sich in die Abflusspalte ein, und nachfolgender Gebirgsschutt verlegte dieselbe derartig, dass die Wassermasse nicht mehr genügend Raum zum Abflüsse fand. Die bedeutend grössere Menge stürzt jetzt durch den linken, etwas höher gelegenen Einschnitt, und nur ein geringer Rest hat den bisherigen Lauf beibehalten. Der Peritschnik fällt daher gegenwärtig durch jene Ausflusspalte, die er wohl in früherer Zeit inne hatte, bis ein ähnliches Ereignis die Gewässer zur Seite drängte, worauf das Auswaschen der rechtsseitigen Spalte erfolgte. Dadurch wurde der Peritschnik zu einem vollkommen freien Fall, der auch von etwas grösserer Höhe herabstürzt, während er früher im ersten Drittel ein Rutschfall gewesen ist. Links und rechts von der gegenwärtigen Abflusspalte wächst ein Alponbohnenstrauch (Cytisus alpinus L.), dessen lange, gelbe Blütentrauben, die Ende Mai in voller Entwicklung stehen, dem abstürzenden Gewässer einen ganz lieblichen Schmuck verleihen. Doch in voller Pracht erscheint der Fall in der zweiten Hälfte Junis oder anfangs Juli, wo auf den ihn einschliessenden Felswänden die reichlich vorkommenden Alpenrosen (Rhododendron hirsutum L.) in schönster Blüte stehen. Nachdem wir die Prächtigkeit der ganzen Umgebung genügend auf uns einwirken Hessen, wollen wir, die Felsen hinansteigend, was durch die von der Section Krain besorgte Weganlage leichte Mühe ist, nach Floras Kindern ausblicken. Der Thaleinschnitt ist im unteren Theile zumeist mit Fichten bewachsen. Einzelne Lärchen, deren Zweige bei der hier immer herrschenden Luftströmung in steter Bewegung sind, heben sich durch ihr freudig grünes Laub anmuthig vom dunklen Hintergrund der Fichten ab. Hie und da grünt die Buche oder Esche und zwischen Felsen der Krainer Wegdorn (Rhamnus car-niolica Kern.); weiter aufwärts herrschen die Alpenröschen. Ungleich häufiger und auffallender ist Rhododendron hirsutum L., doch werden dem aufmerksamen Beobachter auch nicht die zierlichen, blassrosa angehauchten Blüten der niedrigen Alpenrose (Rh. Chamae-cistus L.) entgehen. Die Bodendecke wird, soweit der Baumwuchs reicht, von Farnen und Heidekräutern — vorzüglich Erica carnea, Vaccium Myrtillus (Schwarzbeere) und V. Vitis Idaea (Preisselbeere) — gebildet, zwischen denen nicht selten das Wintergrün (Pyrola minor) zu finden ist. Im Waldesschatten wächst auch die merkwürdige Vogelnesterorchis (Neottia Nidus avis); eine braungelb gefärbte Pflanze, deren reich verzweigter Wurzelstock, einem Vogelneste gleichend, auf Baumwurzeln schmarotzt. An den felsigen Gehängen * Calamintha alpina Lam , Thymus Serpyllum L., Prunella grandiflora Jacq., P. vulgaris L (violett und gelb), Campanula rotundifolia L., C. caespitosa Scop., C. Trachelium L., Galium rubrum L, Asperula Cynanchica L., Teucrium montanum L., Dorycnium pentaphyllum Scop., Anthyllis Jacquini Kern., Sedum album L, acro n. sexangulare L., Möhringia muscosa L., Tunica Saxifraga Scop., Thlaspi praecox Wulf , Helianthemum vulgare Gärtn., Eumcx scutatus L. etc. gedeihen zur erwähnten Zeit eine Eeihe reizender Arten, von denen nur die bezeichnendsten hervorgehoben werden sollen. Die Alpenrebe (Atragene alpina) mit grossen violetten Blüten wurzelt in den Felsspalten und hängt über das umgebende Gestein, in dessen Bissen sehr häufig der Stein - Baldrian (Valeriana saxatilis) und Kernera saxatilis, eine kreuzblütige Pflanze, wachsen. An anderen Stellen erfreuen die blassvioletten Blüten des nesselblättrigen Ehrenpreises (Veronica urticaefolia) und die im Laube etwas ähnliche Paederota Ageria mit herabhängenden Stengeln und gelben Blüten das Auge; das Alpenfettkraut (Pinguicula alpina) wiegt die langgestielten, weissen, gespornten Blüten, durch citronengelbe Flecken besonders leicht kenntlich, hin und her. Auch die Aurikel (Primula Auricula), die Lilien-siemse (Tofieldia calyculata), das weissblühende Fingerkraut (Potentilla caulescens) und der Krainer Thalstern (Astrantia carniolica) sind nennenswert. An feuchten, moosigen Stellen trifft man in Menge Leimkräuter, die zierliche Silene pudibuuda mit weissen, vier bis fünf zahnigen Blütenblättern und die rothen, ganz ähnlichen Blütensterne von Silene alpestre. Hat man die Höhe der Felswand erreicht, so befindet man sich beim oberen Pe-ritschnik und hat nochmals Gelegenheit, einen Blick in die grossartige Gebirgswelt zu werfen. y. ZESmri <5. s cli. Oberösterreich. (Gegen die Ausdehnung des Schulunterrichtes durch Bezirks-Schulinspectionen.) Der Landesschulrath verfügte, dass die Schulinspectionen, insoweit dieselben die Anwesenheit der Schulkinder nothwendig machen, über die durch den Stundenplan für den regelmässigen Unterricht festgesetzte Zeit nicht ausgedehnt we rden dürfen. Böhmen. (Ferialcurse für Zeichenlehrer.) An den k. k. Staatsgewerbeschulen in Prag, Pilsen (deutsch) und Beichenberg werden in den diesjährigen Hauptferien in der Zeit vom 18. Juli bis 28. August Ferialcurse zur Fortbildung von Zeichenlehrern der allgemeinen gewerblichen Fortbildungsschulen aus den Handelskammerbezirken Prag, Pilsen und Beichenberg abgehalten werden, und zwar in Pilsen und Beichenberg mit deutscher Unterrichtssprache. Zum Besuche dieser Ferialcurse werden solche Volks- und Bürgerschullehrer aus den bezeichneten Handelskammerbezirken zugelassen, welche bereits als Zeichenlehrer an gewerblichen Fortbildungsschulen wirken, dann solche, welche die Lehrbefähigung für Zeichnen an Bürgerschulen erlangt haben, endlich auch solche Lehrer, welche wenigstens im Conturieren des Flachornamentes hinreichend gewandt und auch im geometrischen Zeichnen genügende Vorkenntnisse und Fertigkeiten auszuweisen imstande sind. Bei allen Besuchern wird die grösstmögliche Vertrautheit mit der Praxis der wichtigsten Gewerbe im Schulorte vorausgesetzt. Deutsches Reich. (Die Lehrerschaft Württembergs.) Wie pädagogische Blätter berichten, beläuft sich die Gesammtzahl der Lehrstellen im Königreiche Württemberg auf 4332, darunter 3183 ständige. Von allen diesen Stellen gehören 3019 in den Geschäftsbereich der evangelischen und 1313 in denjenigen der katholischen Oberschulbehörde. Serbien. (Stand des Schulwesens.) Das Königreich Serbien besass mit Ende des Schuljahres 1883 3 vollständige Gymnasien, 21 Untergymnasien und 2 vollständige Bealschulen, deren Erhaltung 526 604,01 Frcs. betrug. Volksschulen gab es 645; der Unterricht wurde von 920 Lehrern und Lehrerinnen ertheilt. Die Schule wurde von 39 925 Schulkindern besucht. — Nach der im Jahre 1875 vorgenommenen Volkszählung gab es unter den 1 363 890 Einwohnern 91 039 des Lesens und Schreibens Kundige; nach der vorjährigen (1885) Volkszählung waren von den 1 982 710 Einwohnern 169 090 des Lesens und Schreibens kundig. Die Schulpflicht besteht seit dem Jahre 1882, eine allgemeine wird sie jedoch erst vom Jahre 1890 an. Amerika. (Zur Förderung des Schulwesens.) Der Senat hat eine Uuterrichts-bill angenommen, derzufolge im Laufe der nächsten 8 Jahre aus den Einnahme-Ueber-schüssen 79 Millionen Dollars zur Förderung des allgemeinen Schulwesens unter die verschiedenen Staaten und Territorien vertheilt werden sollen. Jeder Staat muss für diesen Zweck ebenso viel oder mehr aus seinen eigenen Einnahmen zahlen. Xj o c a, 1 e s- Veränderungen im Lehrstande. Herr Karl Trost, früher prov. Lehrer in Seno-setsch, erhielt die dritte Lehrstelle au der dreiclassigen Volksschule in Nassenfuss (provisorisch). Herr Ant. Skala wurde in der Landesschulraths-Sitzung vom 17. v. M. zum Oberlehrer in Vrem, Herr Franz Ivane zum zweiten Lehrer in Grosslaschiz und Herr Franz] Jurman definitiv zum Lehrer an der einclassigen Schule in Johannisthal ernannt. Aus der Sitzung des k. k. Landesschulrathes vom 17. Juni. Im Streite einer Kirchen-und Gemeindevorstehung gegen die Schulleitung wegen der Fruchtniessung mehrerer Grund-parcellen wird die Entscheidung gefällt. Heber den Kecurs einer Gemeinde gegen die Entscheidung des betreffenden Bezirksschulrathes bezüglich der Nachtragsleistung der Beiträge für sachliche Schulerfordernisse wird die Keassumierung der Amtshandlung angeordnet. Die Oberlehrerstelle an der zweiclassigen Volksschule in Vrem, die zweite Lehrstelle an der Volksschule in Grosslaschiz und die Lehrstelle an der einclassigen Volksschule in Johannisthal werden besetzt. (Sieh Veränderungen im Lehrstande.) Einem Uebungslehrer wird die dritte Dienstalterszulage zuerkannt. Dem Gesuche eines Oberlehrers um Versetzung auf einen anderen Dienstposten sowie dem Gesuche eines Lehrers um Versetzung, eventuell Aufhebung der Pensionierung wird keine Folge gegeben. Die Instruction des Schulleiters nebst der Haus- und Tagesordnung für das Knaben-Waisenhaus des Vincentius-Vereines (Collegium Marianum), sowie die Lehrpläne für ein- und mehrclassige Volksschulen werden genehmigt. Bezüglich des Ankaufes des Werkes Aritmetika za učiteljišča wird der Bericht an das hohe k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht erstattet. Inbetreff der Besetzung von Lehrstellen beurlaubter Lehrpersonen, welche als Bezirks-Schulinspectoren in Verwendung stehen, sowie über das Gesuch eines Aushilfslehrers um Anstellung ohne nochmalige Ablegung der Lehrbefähigungsprüfung wird gleichfalls Bericht an das hohe Ministerium für Cultus und Unterricht erstattet. Dem Gesuche eines Privatschülers um die Bewilligung zur nochmaligen Ablegung der Wiederholungsprüfung wird keine Folge gegeben. Recurse in Schulversäumnis-Straffällen, Remuneratiöns- und Geldaushilfsgesuche werden erledigt. Resultate der Reifeprüfung. Zu den diesjährigen Reifeprüfungen au der hiesigen k. k. Lehrer- und Lehrerinnen - Bildungsanstalt meldeten sich nachstehende Zöglinge des IV. Jahrganges: Bitenc Thomas, Felician Leopold, Gregorač Franz, Knaflič Jakob, Kojnar Ulrich, Kozjak Franz, Malenšek Felix, Pikl Karl, Pischl Johann, Punčuh Franz, Pysch Rudolf, Russ Franz, Sedlak Josef und Turk Franz; dazu kamen noch die auswärtigen: Janežič Mathias, Jazbec Friedrich, Kokail Ferdinand, Kurbus Johann, Pogruitz Heinrich, Vičič Rudolf und Fräulein Souvan Marie. Pischl Johann, Vičič Rudolf und Jazbec Friedlich konnten krankheitshalber bei der mündlichen Prüfung nicht erscheinen. Von den sämmtlichen übrigen Prüfungscandidaten wurden drei auf zwei Monate und einer auf ein Jahr reprobiert; der Rest wurde approbiert. Aufnahmsprüfungen für die Mittelschulen. Die Aufnahmsprüfung, durch welche der Nachweis der Befähigung zum Eintritte in die erste Gymnasialclasse zu erbringen ist, kann auf Grund des von uns seinerzeit veröffentlichten Erlasses sowohl im September- als auch schon jetzt im Julitermine definitiv abgelegt werden. Die Aufnahmsprüfung im Julitermine findet am 15. (schriftlich) und 16., erforderlichen Falles auch am 17. Juli (mündlich) statt. Die diesbezügliche Anmeldung wird in Laibach am 11. Juli vormittags in der Direc-tionskanzlei entgegengenommen. An der Staats-Oberrealschule werden die Aufnahmsprüfungen gleichfalls an obigen Tagen, die Anmeldungen dafür dagegen am 12. und 13. d. M. ent-gegengeuommen. Die Masern treten in Laibach immer heftiger auf und beeinträchtigen den Schulbesuch in einer für Lehrende und Lernende gleich unangenehmen Weise. In einzelnen Schulclassen fehlt häufig mehr als ein Drittel der Schüler. Orig'Ioaa.l-Oorrespon.d.eaazion.. Aus der Umgebung Laibachs. Unsere Beziiks-Lehrerconferenz wird heuer in der Ferienzeit, am 2. August, im Gebäude der II. städtischen Volksschule abgehalten werden. Auf die Tagesordnung wurde neben den üblichen Punkten folgendes Thema gesetzt: „Entspricht der gegenwärtige Lehrplan für den Realunterricht den Anforderungen des Gesetzes vom 2. Mai 1883 und den Bedürfnissen des hiesigen Schulbezirkes, und wenn nicht, welche Verbesserungen wären überhaupt angezeigt?“ Darüber haben zu referieren die Herren: Bregar, Borštnik, Govekar, Gregorin, Kermavner, Papier, Praprotnik, Puncah und Stoječ. Weiter wird Herr Vagaja ein Verzeichnis der zur Jugend-lectüre geeigneten Schriften vorlegen. Im laufenden Schuljahre erhielten unsere Schulen — Dank den rührigen Bestrebungen des Herrn k. k. Bezirkshauptmanues Mahkot — wiederum einen bedeutenden Zuwachs. Es wurde nämlich in Oberlaibach eine zweiclassige Mädchenschule und in St. Veit die vierte Classe eröffnet. In Oberpirnitsch hat man eine sehr nette einclassige Schule neu errichtet, die gleich der in Unterbirubaum zu Beginn des kommenden Schuljahres ihrer Bestimmung übergeben wird. Ueberdies wurde bei Brunndorf eine Excurrendo-Schule ins Leben gerufen und die zweiclassige Schule in Šiška zu einer dreiclassigen erweitert. In kurzer Zeit dürfte übrigens unser Bezirk noch eine dritte vierclassige Schule bekommen, zu der schon alle Vorarbeiten vollendet sind. —r. Aus Oberkrain, 6. Juli. Se. Excellenz der Herr Minister für Cultus und Unterricht hat bekanntlich im Vorjahre angeordnet, dass mit Beginn des Schuljahres 1886/87 quadrierte Schreibmaterialien ausser Gebrauch zu kommen haben. Nun soll das neue Schuljahr schon in etlichen Wochen beginnen, wir wissen aber noch nicht, auf welche Art die ausser Gebrauch gesetzten Schreibmaterialien ersetzt werden sollen. Merkwürdigerweise erörtert auch keine einzige Bezirks - Lehrerconferenz diese Frage. Es dürfte daher geschehen, dass auch im nächsten Schuljahre mancher Lehrer auf dem flachen Lande die „verbotenen“ Hefte gebrauchen wird, umsomehr, da sie, soweit noch der Vorrath reicht, sehr billig zu haben sein werden. Irgend ein k. k. Bezirks-Schulinspector wird vielleicht „selbstverlegte“ Hefte einführen, und nächstes Jahr dürften wir dann wieder eine Verfügung lesen, die uns belehren wird, dass u. s. w. — Unsere Schulgesetze haben durch die Vesteneck’sche und die Schulnovelle nicht unbedeutende Aenderungen erfahren, die jedem Lehrer, namentlich aber jedem Schulleiter bekannt sein müssen. Er erfährt diese jedoch nur, wo er kann und will! Vor vielen Jahren war es usuell, dass die Schulleitungen das Landesgesetzblatt zugeschickt erhielten; dies wäre auch weiter sehr erwünscht! Krainburg. Unsere Bezirks-Lehrerconferenz für 1886 ist auf den 10. Juli anberaumt worden. Die Tagesordnung, die man dafür festsetzte, umfasst neben den gewöhnlichen noch folgende Punkte: „Das Kechneu in der I. Classe“ und „Z oder v“ (zum slov. Sprachunterrichte). Im Verlaufe der Confereuz wird auch die Wahl eines Vertreters der Lehrerschaft in den k. k. Bezirksschulrath stattfinden. Aus dein Gurkfelder Schulbezirke, 7. Juli. Die diesjährige Bezirks-Lehrerconferenz für den Schulbezirk Gurkfeld wird Montag den 2. August 1. J. im Schulgebäude zu Gurkfeld abgehalten werden. (Beginn um 9 Uhr vormittags.) Tagesordnung: 1.) Wahl zweier Schrififührer. 2.) Mittheilungen des k. k. Bezirks-Schulinspectors über seine bei der Inspection der einzelnen Schulen gemachten Wahrnehmungen. 3.) „Die Volksschule als Erzieherin der Jugend.“ (Referent Herr Oberlehrer Franz Gaberšek.) Anmerkung: Alle Mitglieder haben sich auf die Debatte vorzubereiten. 4.) Auf welche Weise könnte ein regelmässigerer Schulbesuch im Schulbezirke erzielt werden? (Diese Frage hat jeder Lehrer [Lehrerin] schriftlich auszuarbeiten; der Referent wird erst bei der Couferenz bestimmt werden.) 5.) Wie soll der Lehrer die Bienenzucht fördern? (Referenten: Herr L. Abram und Herr Oberlehrer Ant. Pavčič.) 6.) Wahl der Lehr- und Lesebücher für das Schuljahr 1886/87. 7.) Bericht der Bibliotheks-Commission über den Stand und die Rechnung der Bezirks-Lehrerbibliothek. 8.) Wahlen: a) Wahl des ständigen Ausschusses der Bezirks-Lehrerconferenz; b) Wahl der Bibliotheks-Commission für das Schuljahr 1886/87; c) Wahl zweier Mitglieder in die Landes-Lehrerconferenz. 9.) Selbstständige Anträge, welche jedoch spätestens bis 31. Juli beim stäudigen Ausschüsse schriftlich eingebracht werden müssen. Aus dem Tschernembler Schulbezirke, 2. Juli 1886. Auf Grund der Einladung des löblichen k. k. Bezirksschulrathes in Tschernembl vom 22. Mai d. J., Z. 272, versammelten wir uns am 30. Juni im Bibliothekszimmer zu Tschernembl zur diesjährigen Con ferenz. — Der Herr Vorsitzende, k. k. Bezirks-Schulinspector Anton Jeršinovic, eröffnete dieselbe nach 9 Uhr, constatierte, dass alle zum Erscheinen verpflichteten Mitglieder gekommen waren, und begrüsste dieselben freundlichst. Darnach gedachte derselbe mit warmen Worten der in diesem Jahre von uns auf ewig geschiedenen Herren (Johann Schiller, Oberlehrer in Semič; Johann Anžiček, Lehrer in Möttling, und Raimund Kalan, Pfarradministrator und Aushilfslehrer in Schweinberg). Die Versammelten erhoben sich von ihren Sitzen. Dann schied auch aus unserer Mitte Fräulein Christine Železnik, Lehrerin in Dragatusch, infolge Verehelichung mit dem Gutsbesitzer Herrn Franz Kuralt in Turn Nun stellte der Herr Vorsitzende die seit der letzten Couferenz neuangekom-menen Lehrkräfte, nämlich Herrn Josef Deutschmann, Lehrer an der Schule des deutschen Schulvereines in Maierle, und Fräulein Ludovika Košenini, Lehrerin in Dragatusch, vor. Zu Schriftführern wurden Herr Johann Bantan, Oberlehrer, und Frl. Ludovika Košenini, Lehrerin in Dragatusch, gewählt. Den zweiten Punkt der Tagesordnung bildete der Bericht des Herrn k. k. Bezirks-Schulinspectors über die bei den Inspectionen gemachten Wahrnehmungen. Derselbe bemerkte hiebei Folgendes: „Was ich bei Gelegenheit der Inspectionen Mangelhaftes fand, betraf es nun den Unterricht oder andere Schulsachen, das habe ich dem Betreffenden gleich mitgetheilt; hie und da musste auch eine Mahnung vom k. k. Bezirksschulrathe erfolgen. Trotzdem muss ich mit Freude con- statieren, dass die Erfolge und der Fortgang gut sind. Was die einzelnen Gegenstände anbelangt, bemerke ich Folgendes: Der Sprachunterricht erfreut sich einer ziemlich guten Pflege; doch muss ich, wie alljährlich, auch heuer bemerken, dass sich bei der Aufsatzlehre einige Lehrer noch nicht der richtigen Methode bedienen, nachdem sie zu wenig auf die selbständige Ausarbeitung, Berichtigung und Classificierung der schriftlichen Arbeiten achtgeben und nicht darauf sehen, dass die Arbeiten in der Schule ausgebessert werden, bei welcher Gelegenheit man die Schüler auf die verschiedenen Fehler aufmerksam machen sollte. Wenn der Lehrer darauf schaut, dass die schriftlichen Arbeiten schön und recht gemacht werden und dass die Kinder die Noten der einzelnen Aufgaben zu Hause zeigen, werden sich die Kinder auch befleissen, die Aufgaben gut zu machen; denn solche Aufgaben, die der Lehrer nicht gut verbessert oder um die er sich wenig kümmert, kaben keinen Wert. Weiter muss man dahin wirken, dass die Kinder nicht nur Briefe schreiben, sondern dieselben auch Zusammenlegen, versiegeln und die Adresse schreiben können. In den höheren Abtheilungen und in der Wiederholungsschule sind die Kinder auch mit den Geldbriefen, Anweisungen, Correspondenz-karten etc. vertraut zu machen. — Das Rechnen wird gut gepflegt; doch fehlt es hie und da noch an den nöthigen Lehrmitteln. Die neuen Masse und Gewichte habe ich nicht überall gefunden. Die Bauerukiuder haben nicht immer Gelegenheit, diese Masse und Gewichte zu sehen; man muss also dieselben in der Schule vorzeigen, denn erst dann wird man sich gewöhnen, nicht mehr von Pfunden, Halben etc. etc. zu sprechen. Das Wegnehmen (Subtrahieren) muss in erster Linie durch das wirkliche Abzählen geübt werden, dann erst, wrenn das gut eingeprägt ist, durch das Zuzählen. — Bezüglich des Unterrichtes aus der Geographie muss ich bemerken, dass die Landkarten praktisch gebraucht werden sollen und dass dieselben nicht nur als Zierde der Wände anzuseheu sind. Ein grober Fehler ist es, wenn die Kinder alles mechanisch aufzählen und doch nichts vorzeigen können. Die Schulleiter müssen von den Ortsschulräthen die Anschaffung der nöthigen Lehrmittel verlangen, und wenn das nutzlos sein sollte, sich an den k. k. Bezirks-schulrath um Abhilfe wenden. — Der naturkundliche Unterricht soll möglichst praktisch sein. Der Lehrer gebrauche dabei Bilder und andere Lehrmittel; er sei bestrebt, anschaulich zu unterrichten. ■— Beim Schönschreiben achte man auf Schön- und Rechtschrift. Die Schreibhefte sollen im ganzen Bezirke gleich sein und so, wie sie das hohe Unterrichtsministerium verlangt. In Bezug auf die Einführung gleicher Schreib- und Zeichenhefte werden wir beim fünften Punkte der Tagesordnung sprechen. — Der Gesang wird gut geübt; doch wäre wünschenswert, dass die Volkshymne so gesungen werden möchte, wie sie gesetzt ist. — Das Turnen werde nicht recht gewürdigt. Das habe sich in der Folge nicht mehr bemerkbar zu machen, nachdem dieser Gegenstand für Knaben obligat ist. Zu empfehlen sind auch Uebungen während der Unterrichtsstunden. — Die weiblichen Handarbeiten sollen ebenfalls eine praktische Richtung annehmen. Die Mädchen sind in erster Linie in solchen Sachen zu unterrichten, die sie im späteren Leben brauchen werden, nicht aber so sehr in Kunstarbeiten. — Die Amtsschriften werden grösstentheils ordentlich geführt; einige Ausnahmen will ich nicht erwähnen. — Die Schülerbibliotheken sind auf die ministerielle Verordnung hin gut geordnet worden. Man muss dahin wirken; dass dieselben durch gute Bücher erweitert werden, und dass man die jährlich präliminierten Beträge dazu wirklich verbraucht. Die Schulleiter sollen die Bücher eiukaufen und eiubinden lassen, der Ortsschulrath dagegen die Beträge dafür flüssig machen. — Die B ezi r k s-L e h r er b i b 1 i o-thek wird von vielen Lehrern fleissig benützt, einige aber sind im Ausleihbuche nicht zu finden, wras beweist, dass solchen an der weiteren Ausbildung nichts gelegen ist. — Der Schulbesuch war ziemlich ordentlich, doch muss ich bemerken, dass man auf das pünktliche Erscheinen in der Classe recht zu achten habe und dass das Versäumen nicht zu dulden ist. — Der landwirtschaftliche Unterricht wurde in besonderen Stunden in Tschernembl, Möttling, Semič, Weiniz, Podzemelj, Altenmarkt, Drašič und Adlešič mit gutem Erfolge ertheilt. Da alle Schulen, mit Ausnahme jener von Pre-loka, Schulgärten besitzen, wäre es wünschenswert, dass man überall den praktischen Unterricht aus der Obst- und Rebenzucht einführen möchte. Die Lehrer sollen dahin wirken, dass man womöglich viele edle Obst- und Weinrebengattungen aus den Schulgärten an die Landwirte unentgeltlich oder gegen eine geringe Bezahlung vertheilen könnte. Solche Einkünfte sind Gartenzwecken zuzuwenden. — Im abgelaufenen Schuljahre (1885/86) wurde keine neue Schule eröffnet, wohl aber gelangt mit 1. Sept. 1. J. die neuerrichtete einclassige Volksschule in Döblitsch zur Eröffnung. Bei Punkt 3 der Tagesordnung bemerkte der Herr Vorsitzende, dass die Schulleitungen die Gesetze und Erlässe zugestellt bekommen, so auch, dass selbe in den Schulblättern verkommen, daher nicht anzunehraen sei, dass ein solches Stück der Lehrerschaft unbekannt sein könnte. Wenn jedoch einem oder dem andern davon etwas unklar sein sollte, so möge er darüber gelegentlich der luspection Fragen stellen. Ich empfehle der verehrten Lehrerschaft die genaue Beachtung und das fieissige Studieren der Erlässe und Verordnungen.“ Zu Referenten über den vierten Punkt der Tagesordnung (Anleitung zum anständigen Benehmen der Kinder) bestimmte der Herr Vorsitzende die Herren L. Pegan, Lehrer in Preloka, Josef Reich, Lehrer in Weiniz, und Franz Dular, Lehrer in Semič. Freiwillig referierten der Reihe nach die Herren: Christian Engelmann, Lehrer in Alten-markt, Franz Xav. Trost, Oberlehrer in Weiniz, Johanu Bantan, Oberlehrer in Draga-tusch, Mathias Germ, Lehrer in Adlešič, und Franz Šetina, Lehrer in Tschernembl. Alle entledigten sich unter Beifall ihrer Aufgabe. — Von den Lehrbüchern bleiben die bisherigen im Gebrauche. (Fünfter Punkt der Tagesordnung.) In Bezug auf Schreib- und Zeichenhefte wird die Lehrerschaft in Tschernembl bevollmächtiget, das Richtige zu wählen. — Die Bezirks-Lehrerbibliothek wurde um 11 Bücher in 16 Bänden und um 5 Musikalien vermehrt. Dieselbe zählt 763 Werke in 859 Bänden und 182 Musikstücke. — Die Bibliothek bleibt auch in der Folge bei den bis jetzt bestellt gewesenen Zeitschriften. Die Herren Trost, Šetina und Judnič empfahlen den Ankauf von einigen Werken, was die Versammlung guthiess. Die Einnahmen der Bibliothek betrugen 194 fl. Iß1^ kr., Ausgaben 159 ti. 67 Vs kr. Die Rechnungen wurden von der Versammlung gutgeheissen und von den Herren Trost und Šest geprüft. Ueber Antrag des Herrn Trost wurde der jetzigen Bibliotheks-Commission der Dank ausgesprochen und dieselbe wiedergewählt. Sie besteht aus den Herren Rupnik (Obmann), Šetina (Cassier) und Lokar (Bibliothekar). In den ständigen Ausschuss wählte man die Herren Šest, Rupnik, Šetina und Lokar wieder. Nun kamen die selbständigen Anträge an die Reihe. Herr Šetina beantragte: 1.) Der ständige Ausschuss wolle im Namen der Conferenz dem Landtage den Dank für die Bewilligung der Leitungszulagen an einclassigen Volksschulen aussprechen. 2.) Es sei ein Gesuch an den Landtag abzufassen: a) um Wohuungszulagen für die Lehrer an mebrclassigen Volksschulen, b) um Einrechnuug der in provisorischer Eigenschaft zugebrachten Dienstjahre in die Pension und c) um lOproc. Quinquennalzulagen vom Gehalte, in dessen Genuss jeder steht* Der Herr Bezirks-Schulinspector stellte den Antrag, die Beschreibung der einzelnen Schulgemeinden sei bis l.März k. J. einzusenden, * Hierüber kann der Landtag nicht entscheiden. Anm. d. Sehr. nachdem bis jetzt nur vier solche eingeiaufen sind, nämlich von Podzemelj, Weiniz, Preloka und Schweinberg. Die Lehrerschaft versprach, diesem Anträge, beziehungsweise Ersuchen, nachzukommen. Der Herr Vorsitzende bemerkte dann, dass unser für die Schule sehr eingenommener, hochverehrter Herr k. k. Bezirkshauptmann Heinrich Jagritsch krankheitshalber der Conferenz nicht beiwohnen konnte, und schloss die Sitzung mit einem dreimaligen „Živio“ auf Se. Majestät den Kaiser. Nach Absingung der Volkshymne dankte Herr Šest dem Vorsitzenden für die umsichtsvolle Leitung der Conferenz, welchem Danke die ganze Versammlung beistimmte. Nun versammelten wir uns zum fröhlichen Beisammensein. Aufs Wiedersehen im nächsten Jahre ! —o— 2v££inri.Ig'fa,ltig'es- Der Herr Unterrichtsminister hat die von uns schon angekündete Inspectionsreise nach Böhmen mit Beginn dieses Monats angetreten. Nach Beendigung derselben erfolgt die Beise nach Kärnten. Revision des Organisations-Statuts für Lehrer-JBildungsanstalten, der PrÜfungSVorschriften etc. Im Unterrichtsministerium wird sich eine Enquete mit der Revision des O rgan isati o ns-St atu tes für Leh rer-Bi Id ungs a n s ta 11 en vom Jahre 1874 und der Prüfungs-Vorschriften für das Volksschullehramt, dann mit der Durchführung des § 42 des Reichsvolksschulgesetzes, betreffend die Errichtung von Bürger-schul-Lehrcursen, beschäftigen. Bei diesen Berathungen sollen die seit länger als einem Decennium gesammelten Erfahrungen entsprechende Verwertung finden und die verschiedenen Normen über die Heranbildung der Volksschullehrer in ein einheitliches System gebracht werden. Die bezüglichen Operate für die Enquete sind bereits fertig. Keine tschechische Lehrer-Bildungsanstalt in Olmütz. Das Ansuchen wegen Errichtung einer tschechischen Lehrer-Bildungsanstalt in Olmütz wurde vom mährischen Landes-schulrathe abgewiesen. Kärnten. Der k. k. Landesschulrath ernannte den Unterlehrer in Krejanzach, Matthäus Truppe, zum Schulleiter in Radsberg, und zu Unterlehrern die absolvierten Lebramtszöglinge Franz Kr a s s n i g für Himmelberg, Franz Kohl weg für Tiffen, OttoPoganigg für Ottmanach, Anton Binder für St. Georgen unter Stein, Martin Tischler für Zlan und Alexander Staudacher für Krejanzach. Behufs Reorganisierung des slovenischen Sprachunterrichtes an den Staatsgymnasien in Klagenfurt und Villach werden Anträge an das k. k. Unterrichtsministerium erstattet. Gegen einen Lehrer wurde die Disciplinarstrafe der Degradierung zum Unterlehrer und der Versetzung verhängt. — In einer früheren Sitzung wurde der Inspectionsbericht über den Zustand der Volksschulen in Rennstein, Sternberg, Tamtschach und der vierclassigen Knabenvolksschule in St. Veit zur Kenntnis genommen und die nach den gemachten Wahrnehmungen erforderliche Weisung an die Bezirksschulräthe in Villach und St. Veit erlassen. Dem Einschreiten eines Ortsschulrathes um Einführung des Halbtagsunterrichtes wurde wegen Mangel an rücksichtswürdigen Gründen keine Folge gegeben. Den zahlreich eingebrachten Gesuchen um gnadenweise Befreiung von Schulkindern vom Sommerschulbesuche konnte fast ausnahmslos nicht Folge gegeben werden, weil nach der Bestimmung des § 21 der Schulnovelle vom 2. Mai 1883 Schulbesuchs-Erleichterungen erst nach vollendetem sechsjährigen Schulbesuche gewährt werden dürfen, die bezeichneten Kinder jedoch nicht durch volle sechs Jahre die Schule besucht haben. Ueber zwei Lehrer wurde wegen pflichtwidrigen Verhaltens die strafweise Versetzung auf einen anderen Dienstposten ausgesprochen Ausserdem wurden Re-curse und Gesuche in Schulversäumnis-Strafangelegenheiten, Gesuche um Gewährung von Zulagen, Urlaub etc. erledigt. — Der Zweig-Lehrerverein; Kanalthal - Untergailthal hat seine zweite diesjährige Versammlung auf den 8. d. M. in Raibl anberaumt. Als Hauptthema für diese Versammlung setzte man fest: „Unser Vereinsleben“ (Berichterstatter: Herr Franz Safron in Thörl). Für den Nachmittag des Versammlungstages stellte man einen Ausflug zum Raibler See und auf den Predi 1 in Aussicht. Die Comenius-Stiftmig in Leipzig, beziehungsweise die pädagogische Centralbibliothek, zählt nun schon 37 522 Bände. Pädagogisches Jahrbuch. Für den nach Neujahr erscheinenden neunten Band des „Pädagogischen Jahrbuches“ der Wiener pädagogischen Gesellschaft bittet die Schriftleitung desselben um gefällige Einsendung a) der im laufenden Schuljahre aufgestellten „Thesen zu pädagogischen Themen“, b) der Thätigkeitsberichte der löblichen Landes-Lehrervereine. (Endtermin: 1. Oktober d. J. — Adresse: Wien, I. Bezirk, Werderthorgasse 6.) ZEB-ühclAer- -axx<± ^eituLirig'sscl^a/u.. Pädagogisches Jahrbuch 1885. Herausgegeben von der Wiener pädagogischen Gesellschaft. Geleitet von M. Zens. Wien, 1886. Manz’sche Verlagsbuchhandlung (Jul. Klinkhardt& Comp.), I., Kohlmarkt Nr. 7. — Wir haben es diesmal mit dem achten Bande der „Pädagogischen Jahrbücher“ zu thun. Der Wert derselben ist unseren Lesern schon bekannt. Den ersten Theil des Buches füllen Vorträge und Berichte, wie: „Deber Gemüthsbildung. Rede zur Pestalozzifeier. Mens sann in corpore sano. (In zeitgemässer Anwendung auf Lehrerarbeit und Lehrergehalte.) Deber die praktische Richtung des ünterrichtes. Deber den Sprachlehrunterricht. Goerths Einführung in das Studium der Dichtkunst. Der geographische üuterricht. Letoscheks üniversal - Tel-lurium Die Hauptrichtungen des Schulzeichenunterrichtes in Deutschland.“ — Der zweite Theil des Jahrbuches bringt die Schulchronik, einen Bericht über das pädagogische Vereinswesen in Oester-reich-üngarn, Thesen zu pädagogischen Themen und eine Betrachtung über die deutsch geschriebenen pädagogischen Zeitschriften Oesterreichs nebst einem Mitglieder-Verzeichnisse der pädagogischen Gesellschaft. Ein solcher Inhalt darf nach unserem Dafürhalten unbedingt ein ebenso ansprechender wie vielfach auch zeitgemässer genannt werden, ein Inhalt, der nicht allein anregt, sondern auch zieht. Darum wird auch der vorliegende achte Band der „Pädagogischen Jahrbücher“ überall mit Befriedigung aufgenommen werden, wo er nur Einkehr halten wird. Im gleichen (Manz’schen) Verlage ist erschienen: —a- Hugo Webers Lehr- und Lesebuch für Fortbildungsschulen, Ackerbauschulen und verwandte Anstalten. Für österreichische Verhältnisse bearbeitet und zugleich als Volksbuch herausgegeben von Franz Frisch. Preis (geb.) 75 kr. Lehrbuch der Geschichte für Volksschulen von Ignaz Pennerstorfer, Lehrer an der üebungsschule des Wiener Pädagogiums. Preis 32 kr. Dem Werkchen, das auch äusserlich recht gefällig ausgestattet ist, ist auch eine Tabelle und endlich eine Karte beigegeben, welch letztere die Entwicklung unserer Monarchie zeigt. Unsere Zeitung. Illustrierte Monatsschrift fürs junge Volk Jährlich 12 Hefte, jedes mit einer Chromo-Beilage, ä 60 kr. Verlag von Benziger in Einsiedeln (Schweiz). Das siebente diesjährige Heft bringt: Der brave Schweizerbursche. (Mit Zeichnungen.) Bestrafte Neugierde. (Scherzhaftes Bildchen mit Reimen.) Stanley’s Reise durch den dunklen Erdtheil (im Hefte heisst es „Welttheil“). Alpenblumen. Vögleins Sorge und Leid. Der kleine Bimbambum. (Märchen mit Zeichnungen). Dies und das. — Recht nett ist das Einschaltbild „Kleiner Haushalt“. Das Heft sollte nach der Ankündigung auf dem ümschlage eine Chromo-Beilage bringen, das unsrige kam jedoch ohne eine solche an. Wo mag sie nur geblieben sein? Wir hoffen indessen, dieselbe nachgeschickt zu erhalten, da wir den Frühlings-Enzian und das Alpen-Massliebchen unter den „schönsten Alpenpflanzen“ nicht missen möchten. Alte und Neue Welt. Illustriertes kath. Familienblatt zur ünterhaltung und Belehrung. Verlag von K. & N. Benziger in Einsiedeln. 20. Jahrgang. Jährlich 24 Hefte ä 25 Pfennige. — Ünlängst wurde das 20. Heft dieses namentlich durch seine reinen Abbildungen hervorragenden Familienblattes mit folgendem reichen Inhalte ausgegeben: Das Lied von Sempach. Der letzte König der Gothen. Der Dichter Lohn. Altes und Neues aus der „ewigen Stadt“. Nilaufwärts. Der junge Goethe. Feldlerche. Historien aus der Nesselgasse. (Kleinstädtische Erlebnisse mit heiterer Färbung.) Allerlei. — Von den Abbildungen seien „Die Schlacht bei Sempach“, „Im Klostergarten“, „Aus fürstlichem Geschlechts“, „Die Basilika San Paolo fuori le Mura vor dem Brande“, „Die Piazza Navona“ und „Am Gatter“ hervorgehoben. ZErled-ig-te X_.elxrstellen.- ICrain. Neuerrichtete einclassige städtische Volksschule mit zwei Abtheilungen und Halbtagsunterricht im Vororte Karolhiengrund (auf dem Laibacher Moore), Lehrerstelle (mit Beginn dos nächsten Schuljahres zu besetzen), Gehalt 600 fl., Wohnung, eventuell Wohnnngsgeld; beim k. k. Stadtschulrathe Laibach bis 15. August. — Weitere Stellen: Sieh die letzte Nummer und die a mtl i eben Ausschreibungen im heutigen Blatte; ausserdem: Dritte, vierte und fünfte Lehrstelle an der städtischen Mädchenschule in Laibach, Gehalt je 600 fl.; Bewerberinnen um eine dieser Stellen haben ihre Gesuche bis 15. August beim k. k. Stadtschulrathe einzubringen. Zweite städt. Knabenvolksschule in Laibach, eine Lehrstelle, Gehalt 600 fl.; beim k. k. Stadtschulrathe bis 15. August. — Einclassige Schule in Vrbovo, Lehrstelle, Gehalt 450 fl., Wohnung und Leitungszulage; beim k. k. Bezirksschulrathe Adelsberg bis 1. August. Steierrrrarls. Oberlehrerstello an der funfclassigen Volksschule in Marburg, Gehalt 800 fl., Leitungszulago 100 fl.; beim Stadtschulrathe dortselbst bis 15. Juli. — Schulbezirk Cilli: Unterlehrer-stelle an der zweiclassigen Schule in Trennenberg, Gehalt 3B0 fl.; beim Ortsschulrathe dortselbst bis 15. Juli. — Schulbezirk Tüffer: Unterlehrerstelle in Trifail (Vodo), Gehalt 360 fl., Wohnung; bis 15. Juli. — Schulbezirk Eisenerz: Lehrerstelle an der dreiclassigen Schule in Hieflau, Gehalt 700 fl., Wohnung; beim Ortsschulrathe dortselbst bis 15. Juli: — Schulbezirk St. Gallen: Je eine Unterlehrerstelle in Wildalpen und Gams, Gehalt je 360 fl., Wohnung; bei den betreffenden Ortsschulräthen bis 31. Juli. USlämten. Vierclassige Knabeuvolksschulo in Klagenfurt, Lehrorstelle, Gehalt 500 fl. ; beim b. k. Stadtschuirathe dortseibst bis 15 Juli. — Zweiclassige Schulen in Arriach, ZIan und Malborghet und Mädchen-Volksschule in Villach, je eine Lehrstelle (in Arriach und Zlan auch freie Wohnung); beim k. k. Bezirksschulrathe in Villach bis 28. Juli. ZBriefUseisten.- XXX: In der Folge bleiben nur die quadrierten und die Hefte mit Lagelinien verboten, auf die Zeichenhefte mit Stigmen jedoch erstreckt sich das Verbot nicht. Es ist uns bekannt, dass auch letztere unter jenen Dingen angeführt erschienen, die als „untersagt“ hingestellt worden sind; die betreffende Notiz beruhte jedoch insoweit, als sie sich eben auf die Zeichenhefte mit Stigmen in Oesterreich bezog, auf einer Irrung. Dieselbe fand sich in einem auswärtigen Blatte vor und machte dann die Kunde durch die meisten Schulzeitungen. Coneurs-Ausschreibungen. An der zu Oberpirnitsch bei Zwischonwässorn mit Beginn des Schuljahres 1886/87 neu zu eröffnenden einclassigen Volksschule ist die mit dem Jahresgehalte von 450 fl. und dom Genüsse eines Naturalquartiers dotierte Lehrerstelle definitiv, eventuell provisorisch zu besetzen. Einschlägige Gesuche sind im vorgeschriebenen Wege bis 3. August 1. J. hieramts einzubringen. K. k. Bezirksschulrat!! Umgebung Laibach am 3. Juli 1886. An der zu Unterbirnbaum bei Laibach mit Beginn des Schuljahres 1886/87 neu zu eröffnenden einclassigen Volksschule ist die mit dem Jahresgebalte von 600 11. und dem Genüsse eines Naturalquartiers dotierte Lehrerstelle definitiv, eventuell provisorisch zu besetzen. Einschlägige Gesuche sind im vorgeschriebenen Wege bis 2. August 1. J. hieramts einzubringen. K. k. Bezirksschulrath Umgehung Laibach am 2. Juli 1886. Primeln—Flores primulae, Zeitrösli — Flores farfarae, Katzenpfötchen — Flores gna-phal. ros., Eisenhutwurzel — Radix aco-niti, Niesswurzel — Radix hellebori auch andere Medi-cinal-Vegetabilien J. BERNHARD! in Leipzig und bittet derselbe um Offerten. Für die Schriftleitung verantwortlich: Job. Sima, Bahnhofgasse Nr. 31. Verlegt und herausgegeben vom „Krain. Landes-Lehrerverein“.—Druck von Kleinmayr & Bamberg, Laibach.