Intelligenz - Blatt zur Laibacher Zeitung N"> 96. ^ Meteorologische Beobachtungen zu Laibach.' Barometer. « Thermemeter. Witterung. " ^ Frühe. l^Mitt. ^ Abend. Z Frühe.» M'tt. l Abend Frül> bi2'""M!tt.bi5 Abend" 37, ^«Z.lL. iZ.sö! 'K.jWlK.INlK.lW 9"br. 5 Uhr ^b.ssUhr Novembec22«27 ic>,al27 io,i ^27 io,3 .— ^^ ^l — 6 z trüb trab trüb 24)27 ic»,ai27 icx,iZ,27, 9,6 t— 5,—,, KL— 5 ! wölk. ^lf. s >n>i^r 25 z 27 9,^^ 27 9,5 ^ 27 6,9 ,s— 2! — 6« — 6 ' wölk. trüd trüb 26.27 9,3>27 9,7^27 io<4l— 6^—82— 7 ,^ trüb trüb trüb 27! 27, 20,6,27 11,1 ^2? ".5.— 6k— 78^, 6 ^ trüd trüb trüb 28^27 -11,8 27 ^ 'a.af, 27 !,,« ^— 5k— 58— 5 ! trüb trüb trüb 29^H7i!o,6.'27 jil),7 727',oF > — ) 5ß —. H?!— ^ t'-üb trüb heiter Gubcrnial ^ Verlautbarungen. Umlaufschrciben dcs k. k. illprischen Guberniums zu Laibach. s^) Die Durchfuyr oer Wasscn und Wassenbcjlandtheile aller Gattung aus fremden Staaten durch die österreichischen Provinzen n.ich Sicilien wird verbothen. Ueber eine vorgekommene Anfrage hat die hohe Hofkammer mittelst Dccrets vom 2. d. M., Z. 4/^,1^ in Verfolg der hohen Verordnung vom i3. September l. I., Z. Z3o3^ zu bestimmen befunden, daß bis auf weitere Verfügung auch die Dur hftlhr der Waffen und Waffenbcstandthcile aller Gattung auö fremden Staaten durch die österreichischen Provinzen nach dem Königreiche beyder Sicili-cn sowohl/ als auch nach allen Puncten der angranzenden fremden italienischen Staaten und nach den Häfen des adriatischen und mittelländischen Meeres verbo-ihen werke. Diese hohe Bestimmung wird im Nachhange zu dem hierortigen Umlaufschrei-t en vom ^).H,:fttcmber l.I., Z. 12171 hiermit zu.' allgemeinen Kenntniß gebracht. Laiba-l> am 17. November 1820. Joseph Graf Sweerts Sport, Gouverneur. ^^ Ignaz Edler v. Tausch, k. k. Gubernialrath. V e r l a u t b a ru n g. (1) Vermöge einer von der hohm k. k. Hofcanzlcy unterm Zi. October l. I. 3- 3255i hicher gemachten Eröffnung ist durch den Austritt des Zöglings Sia-mund Baron von Zicchheim in der Militär,Akademie zu Wiener-Neustadt eul lrainerisch-ständischer Stiftungsplatz in- Erledigung gekommen. , Dieses wird mit dem Bwsatze allgemein bekannt gemacht, daß jene, welche d'estn erlebten Sriftungsplatz zu erhalten wünschen, zwischen 10 und 12 Iah« alt seyn müssen, and ihre dicßfälligen Gesuche mit dem Taufscheine, mit den öf-fcntlich,'n-Stud!enzcugnissen, über die mit gutem Erfolge zurückgelegten deutschen schulen und untadclhafte Moralität, dann mit einem ärztlichen Zeugnisse über du Gesundheit, die überstandenen natürlichen Blattern oder d.e Schutzpocken-Im- — !353 "" Ofung und endlich mit dem von einemStaabs-oder Regimentsarzte über die Tauglichkeit zur Aufnahme in dle Militär-Akademie aufgestellten Eertisicatezu belegen und solche bis ,o. Jänner 1821 bey dieser Landesstelle einzureichen haben. Vom k. k. Gubernium zu Laibach am 24. November 182a. Benedict Mansu et v. Fradcnek, k. k. Gub. Secretar. K n n d m "a ch u n g. si) Vollständige Organisirung der nautischen und Realakadem« zu Triest. Nachdem die nautische und Rcalakadcmie zu Triest/ welche vermöge allerhöchster Entschließung Scmer Majestät vom 10. August d. I. diesen Nabnien führt, und unmittelbar diesem k. k. Gubernium untergeordnet ist, schon seit drey Jahren im Gange-ist, und ihre bisherige Einrichtung nun die allerhöchste definitive Bestätigung erhalten hat., so werden zur Wissenschaft derjenigen, welche diese Lehranstalt zu besuchen wünschen, nachstehende auf die obbesagte mit hohem Studien-Hof? Eommisswns-Dccrete vom 28. v. M. Nr. i4i/z,— 56L9hicchcrmitgetheilte allerhöchste Entschließung sich gründenden Bestimmungen hiermit allgemein kund gemacht. §. 1. Ber Unterricht dieser Lehranstalt theilt sich in drey Hauptzwnge, nahm-in jcnen derSchifffahrtcy, der Handlungswiffenschaft und der Civttbaukunst. §. 2. Für jcdeu dieser dreyHauptzweige ist ein zweyjahrigor Lchrcurs bestimmt, und allen geht ein eiu/ahriger gemeinschaftlicher Elementarcurs als Vorbcrettungs-Elassc voraus. §. Z. Die vorgeschriebenen Lehrgegenstande des Elementarcmsts/ so wie jene dei: darauf folgenden zwey Jahrgange der .nautischen, commerzicllen und archi-tcctonischen Abtheilung sind in der angeschlossenen Tabelle sammt der Stundenzahl, welcke jedem Lehrgeg«nstande wöchentlich gemidmet wird, ausgewiesen, §. ^. Der Unterricht wird in den ersten fünf Tagen jeder Woche taglich von3 bls 12 Uhr Vormittags, und von 3 bis K UHr Nachmittags, und zwar in der italienischen Sprache ertheilt^ dagegegen ist der Samstag der wöchentliche Ferialtag. §. 5. Nebstdem wird auch in außerordentlichen Stunden der Untcrncht inder illvrischcn und neugriechischen Sprache für diejenigen, die ihn freywillig empfangen wollen, gegen eiu umßiges dem Lehrer von den Schülern zu entrichtelides Honorar ertheilt. tz, 6. Das Schuljahr beginnt mlt dem Z. November jedes Jahrs, und dauert b»s zum 21. September. Mit diesem Tage treten die Schulserien em/ und daucrn dls zum Anfange des neuen Schuljahrs. §. 7. Zum Ein r .c. in i en Elemcntarcurs diefts Bildungsinsiituts sind alle jene Jünglinge geeignet, welche das dreyzehnte Lebensjahr zurückgelegt haben, imd sich über die gute Erlernung derGegenstänoeder dritten Classe an einerHaupt-schule ausweisen. tz. 9. Jünglinge vom reifern Alter, wenn sie sich einer Prüfung unterziehen, und in derselben die erforderlichen Vorkenntnisse an den Tag legen, werden mit Uebergehung dcs Elementarcurscs in die höhern Lehrcurse der Nautik, Handlungs-Wissenschaft oder Elvilbaukunst aufgenommen. §. 9. Eine gleiche Begünstigung findet auch bey Gymnasialschülern Gtatt> welche an dieses Bildungsinstitut übertreten wollen; und mit jenen, welche die Gymnasialstudien ganz vollendet haben, wird gar keine Prüfung vorgenomn^i. §. in. Kein Zögling soll uon irgend einem Lehrgegenstande icnes Untern yl^-Zweiges, dem er sich wtdmet, losgezahlt werden, sondern er i»I' vcrpssichtcr allen 'Lehrgegenstandcn sich zu widmen, die ftr seinen Lehrcurs uorgezeichnet sind; nnr den Schülern der Baukunst allein darf das Studium einer Spracht nachgesehen werden. §. 11. Dieakatholischcn und israelitischen Zöglinge sind dem für kachomche Schüler vorgeschriebenen Rcligionsvortrage und den katholischen Religionöübungen beyzuwohnen nicht verpflichtet, sie muffen sich aber nach den für das Bildungsinstttut bestehenden Disciplinar-Vorschriften mit dem Zeugnisse ihres Seelsorgers bey den, Professoren ausweisen das sie den Unterricht in ihrer Religion gehörig empfangen. tz. 12. Die erwähnten Disciplinar - Vorschriften^sind von allen Zöglingen mit Genauigkeit zu beobachten, und werden darum, jed^m eintretenden Schüler bekannt gemacht. §. ,3. Nach jedem Semester wird eine öffentliche Prüfung nach den gewöhnlichen Modalitaten abgehalten werden. ' §. 14. Zu den Prüfungen über die Civilbaukunst wird allezeit die k. k. L Nah jeder Scmestralvrüfung wird der Zögling das verdiente Schul-zeu-gniß über seinen Fortgang in den Wissenschaften, über seine Sitten und Ver« wendung erhalten , auf daß er sich damit bey seinen Aeltern oder Vormündern ausweisen kann. §. i6< Die Zöglinge dieses Blldungsinstituts sind wahrend ihrer Lehrzeit im Institute unter den nähmlichen Bedingungen vom Militarstande befreyt, unter welchen es im Allgemeinen, vermög der bestehenden Gesetze, die an öffentlichen Lehranstalten studierende Jugend ist. tz. 17. Jene Zöglinge, welche den Curs von zwep Jahren an dieser Akademie zurückgelegt haben, sind geeignet/ in die höhern Elas^n des politechnis.hen Instituts in Wien einzutreten. §. 18. Bey Verleihung von Feldmeffcrstellen sollen vorzugsweise jene Individuen bcrücksichngt werden, welche sich durch Zeugnisse auszuweisen vermögen, an der nautischen und Realakademie mit gutem Erfolge sich verwendet zu haben. §. ig. Für die nautischen Schüler bestehen vier Stipendien zu 100 fi. M. M. und 280 fi. 33 1^ kr. W. W. Zwey von den erstern können nach vollendetem Lehrcurse auch in der Praxis auf dein Schiffe, und letzterer ebenfalls noch durch weitere zwey Jahre zur mehrern Ausbildung beybehalten werden. Welches auf Ansuchen des k. k. küstenl. Guberniums allgemein bekannt gemacht wird. Von dem k. k. illyr. Gubcrnium. Laibach am 24. November 1820. Anton Kunstl, k. k.^ Gub. Secreta?. 2 * Nautische- und Re'°Akademic zu Trieft. Erster Jahrgang Zweyter I a t) r g a , q ^ ^ Dritter und l e tz t e r I a h r g a n a. Ekm^nt^-Curs Nautischer, Lehrcurs Commercieller-Lehrcur^ Archn k^Lkhrcur.^ Nautischer-Lehrturs Commerciellcr-Lehrers i Architektonischer-Lehrcm's Lehrgegenstande. Z^ Lehrgegenstande. Ks Lehrgegenstande. Z^ LehG'!^. 3^ Lehrgegenstande. Iß Lehrgegenstande. Iß Lehrgegenstande. M Religion ... 2 Religion ... 3 Religion . . . ö Rcligi^'. I fReligion . . . 2 Religion . . . 2 kReligion ... 2 Mathematik . . 3 Mathematik . . 4 Mathematik . . ä Mache^. ä. lMathematik . . 2 Mathematik , < 2 lMathematik . . 2 Arithmetik . . 2 Arithmetik . . 1 Arithmetik . . Z Civilb"^' 6 lSee - und Wechsel- Arithmetik . . . 6 Naturgeschichte . Z Nautik ... 7 Naturgeschichte . 1 NatrM. 2« recht . . . 3 Technologie und «Buchhaltung. . 2 Allgemeine Weltge- Naturlehre . . 2 Handl. Geschichte 1 Buchhal" . , k^^oeuvrir - Und Waannkunde. 5 »Zeichnung . . 7 schlchte ... I Erdbeschreibung . I Erdbeschreibung , Z ^Erdbeft'" - 3» Schiffbaukunde i3 Wcchselrecht . . 2 sErdbeschreibung . 2 Erdbeschreibung. 2 Einlciwng zur dop- Naturlehre . . 2 Zeichn^« 4 ^Buchhaltung . 1 ^Erdbeschreibung . 2 lSchönschreiben .2 Zeichnung . . 3 pelten Buchhalt. 1 Handlungswiffensch. Schönt < 2 lErdbeschreibung . 2 Chemie ... 2 »Ztyl . . . . 2 > Schönschreiben . 3 Zeichnung . . 2 und Einleitung Deutschte »^ .... 1 Buchha.tung . . 3 lzranzösische Sprache ^ Deutsche Sprache ä Schönschreiben . 1 zurdoppelt.Buch- und s' . 3 «Zeichnung .. Franzosische Sprache 3 Deutsche Sprache Haltung . . 2 Franzo^che 2 «Englische Sprache 5 Schönschreiben . 2« Mllemsche Sprache 2 und Styl .< 3 Zeichnung .. 2 ItaliF^e 1 , Styl und Oäclamg. l Französische Sprache 2 Schönschreiben . Z twn ... 3 > Itclinusche Sprache 2 Deutsche Sprache Französische Sprache 1« , und Styl . . Z ! Engllsche Sprache ö l Französische Sprache 2 ^ l l Italicnische Sprache 2 " I ^ » ' ^' ^^ 2i 3i 3 l^i Zo ! ^ 3i w», 1Z62 ^>» WW^W^W^W Verlautbarung. (2) Es ist dermahl das dritte für Schüler der Philosophie bestimmte Unterrichts-gelder Stipendium im jährlichen Ertrage pr. 9o fi. M. M. an dem hierortigen kyceun: erlediget; daher jene Schüler des philosophischen Studiums, welche dieses Stipendium zu erhalten wünschen, ihre Gesuche, welche mit dem Taufscheine, dem Zeugnisse der Dürftigkeit, der übecstandenen natürlichen, oder geimpften Schutzblattern / und mit den' Btudienzeugniffen, vom Winter - und Sommercur-se des Schuljahrs 1819 bis 182s zu belegen sind, verlaßlich bis 5-Iänner 1821 bey diesem Gubernium einzureichen haben, weil auf die nicht gehörig belegten oder später einlangenden Gesuche kein Bedacht genommen wird. '" Von dem k. k. Gubernium. Laibach am 24.. November 1820. ' ' Attton Kulistl, k. k. Gübernial - Secrctar., V e r l a ut b a r u n g^ (2) Es ist dermahl das erste Roitzische Handstipendium im jahrlichen Ertrage pr. 2/, fi. 55kr. M. M. erlediget. Zu dem Gcnuffe dieses erledigten, Stipendiums sintz vorzüglich studirende Anverwandte des Stifters, und änderen Ermanglung aus Deutsch-Ruth im Görzer Kreise gebürtige arme Schiller berufen; daher jene Schüler, welche dieses Stipendium zu erhalten wünschen, ihre ma dem Taufscheine, Anverwandschaft, oder Dürftigkeitszeugnisse, mit dcm. Zeugnisse der überstanden nen natürlichen, oder geimpften Schuhblattern,, dann mir dem, Schulzeugnisse^ vvm Winter-und Sommercurse des Schuljahres 1819,bis tZ2«bel>.'gten,Gesuche' verläßlich bis 3o. December d. I. beydiesemGudecnimn em'zureichen haben, weil oufdie spater einlangenden, oder tucht gchöri^l fegten, Gesuche, kcin.Bedachtge-' ziommcn wird. ^ , Vom k. k. illprischen Gubernium. Laibach am 27. November 1820. ' Ant 0 n K u n st'l,. k^. k. - Gubcrnial Seeretar.. Concurs - Verlautbarung. (3) An der k. k. Hauptschule zu Capo d' Istrta ist 'die Lehrerstelle der 2ten Classe Mit dem Gehalte jahrlicher .Zoo st. aus dem SchMonde in Erledigung gekom-»nen. Diejenigen, welche sich für diesen Schuldienst geeignet glauben / und denselben zu erhalten wünschen, werden hiermit'aufgefordert, ihre durchaus el-ge^nhandig geschriebenen, an das k.k. G^bcrnium zu Trieststylisirten Gesuche längstens bis letztenDecember d.I. dortselbst einzureichen, und sich über ihr Alter, Waterland, Stand, Gesundheit, Moralität und Verwendung, dann Kenntniß der deutschen und italienischen Sprache, mit glaubwürdigen Documenten, so wie über die Lehrfahigkeit mit dem pädagogischen Zeugnisse auszuweisen. Welches zur Wissenschaft bekannt gemacht wirb. ^ Non dem k.k. illpr. Gubernium zu Laibach den 14. November 1820. Anton Kunstl, k. k. Gubernial - Secretar. Privilegium. (Z) Wir Franz der Erste :c. :c. bekennen öffentlich mit diesem Briefe: Es sey Nns 'wnIonathan Lazac Nffenheimervorgestelltworden, er habe mit Aufwand WlnMüht UN^ K?ftm ^N^ Pn'fahxungsavt erfunden) coc^ntrirtc G>yche? und — 116Z — Gallus-Substanz zu erzeugen : Er sey nun bereit,diesebey den darüber vorgens«« mmtey-ermark, Salzburg und Schlesien, für die Markgrafschaft Mahren^ und die ge-fürstete Grafschaft Turol — die gegenwärtige Urkunde gegen dem guszustellen, daß er 1. eine genaue Beschreibung °der von ihm erfundenen Erzeugungsart von concen- trirter Garde - und Gallus - Substanz einlege, selche bey einem über die Ncuheit dicstr Erfindung, oder über diiNachahmung derselben entstehenden Zwciftl oder Streitigkeit zur Entscheidung zu dienen habe, und entweder in hinein solchen Falle, oder nach Verlauf der Daucrzeu dieses Privilegiums zu eröffnen seyn wird. 2, Daß er selbst nach Ausgang dieser 8jahrigcn Frist seine Erfindung durch eine genaue und verläßliche Beschreibung öffentlich kund mache, 3, Daß, wenn jemand andercr-^u beweisen vermöchte, sich dieser, oder einer im Wesentlichen nicht verschiedenen Verfahrungsart zur Erzeugung der con-centnrten Garbe- und Gallus-Substanz schon früher in dcm Umfanqe Unserer Monarchie bedient zu haben, dieses Privilegium für erloschen, oder vielmehr für nicht ertheilt angesehen werden solle; 4. daß,, wenn er dieses Privilegium binnen Jahr und Tag, von heute an, nicht in Ausübung bringen, oder wahrend der übrigen Frist ein ganzes Jahr unbenutzt lassen würde, dasselbe gleichfalls für erloschen zu achten sey. Wenn ab in dem Lande, wo die ltebertretung geschieht, befindliche Fiscalamt eingetrieben werden soll. Das meinen Wir ernstlich. Zur Urkunde dessen :c. :c. Wien den 21. Iuly 1820. H V V T 3 0. ' (2) 8 u 3 ^s 3 6 8 t g Im p 6 7 illI 6 0 l^ 6 al 6 ozz^näozs ^S^NItl, con ven3- l3t'!85imH ^Uä l^!3l)1uxi(>ne 2Z. 53tt73mdr6 2NN0 correntc; (^3 nominilre 3lps)3>-cercl'ts 32(7,^lgr6 3tckuc) ?s>licd ^luuno 6eN"lmperlä!5 lvero ung colriLpoulwneL inciOiZ- QueNi cde brgMIZzero 61 38pn^i'e clovranno t^r pLrvenii'6 gl ? V-tocollo cle^Ii ^'lditi 6i sz,ue8t0 Aoveruo tülo a mcco l' inäi^gro Zj,>i-ii > Zl. F6NN'H^0 I821 !s tS Ic>ro 5ups>1'c3Xis)lN, eze65ä in tiliMÄ Näi^gng, S' et)?re(i3ti6 clSi necei!535i »urentioi äc'oumeuüi comj,)rc>vinni ;l nolne, il cossnomk, l' etii., l«^ «tato, il luch^o^ sji NÄ5cicn^ 1z patrilt,. e la roji^ionL! ^ueilo äella ?ec!kgnFm, ßN nupiessdi i>»0' gä cirg 505tel>un, Z.ll 3nn5 -l äara il p-e^snde pudbli^to, eä mserico nei foZ^i pudbüoi cke' pge^i" 5l)ssss6tti «llü (^lusz5l!ixnm<3 lwll' lm!'Er^>w kk^m ^osssson/.3 ckell' ^U3Nia 2^r3 Uz z.'ottodrL 1320., — '365 --Sw5t - und landrechtliche Verlautbarunaen. <2> Bon dem f. k. Stadt' und Landrcä)te in Kram wird bekannt gemacht: ys sey ilbcr An ^nacn des Franz Palnstorf, Amalia Melzcr, Dr. Jacob Pfardl, Vormund dcsmin» der^^hngen Ncpomuc v. Koppainig und Dr. Rcpeschitz, Gcwaltträgcrs dos Joseph und Oarl v. Koppainig zur Erforschung des allfälligcn Sckuldenstandcs nacss der am ,5 Oct. ,8ig allhier verstorbenen Frau Victoria Palnstorf die Tagsatzung auf den itt. Decemb. l.I. Früh um 9 Uhr vor diesem k.k. Stadt-und Lanlrechte angeordnet worden, bey welcher alle jene, welche aus was immer für einem Rechtsgrunde einen Anspruch auf den Verlaß oiescr Verstorbenen zu h zur Last fallen sollen. , ' Laibaä) dcn '4- November '620. (2) Von dem k. k. Stadt- uilo Landrc<.Mc ln Krain lvlrd bctannt gemacht: Es fty stuf AnsuKen des Jacob Babnig, Eigenthümer des Hauses Nro. '7 in der Pollcma^ Vorstadt in die Ausfertigung der Amortisations - Edictc rücklichtlich der vorgeblich in Verlust, aeratbeRcn, von Mathias Wontschar ausgestclltcli ^,uf Nahmen des Bittstellers Jacob Badnig lautenden S dul.scheinc dd. >. intab. 5.^5>eptemder 1607 und 5. December 1608, jeder pr. .^00 st. gc^illigct norden. Gs haben demnach alle jene, welche auf eben erwähnte auf das H.ius in dcr Pollana. Vorstadt allhier Nro. 17 intadulirten Schuldscheine «ms was »mmer für einem Ncchtsgrund 2lnsprüchc zu stellen vermeinen, solche bunnen » Iabr. 6 Wachen und 5 Tagen sogcwiß anzumelden und rcchtsgcltend davzuthun, widri« gens das am selben befindliche Grundbuchscertisicat für null und nichtig erklärt, sohin diese Schuldscheine a/unddüchlich gelöst werden würocn. Lan'ach den5l. Octobcr 1820.' (3) Von dem t'.k. Stadt» und ^cmdrcchte in Rrain »vird belannt gemacht: l^'s sey über Ansuchen des Anton Perl'o, Wcinwivths zu Laibach, als bedingt erklärten Universalerben zur Erforschung der Schuldenlast nach seiner am 6. October l. I. verstorbenen Ehcwirrhlnn Gertraud Perko, die Tagwhung auf den ,6. December l. I. Vormittags um 9 Uhr vor dic^m Gerichte anacordnet worden, beo wclchcr alle jene,, welche an diesem Verlaß, aus was immcr für einem Nechtsgrunde,Ansprüche zu stellen vermeinen , solche so gc'.riß abmelden und rcchtsgcltend darthun sollen, widrigenv sie die Folgen des §. 614. b. G. B. sich selbst zuzuschrcidcn haben werden. Laibach am 1«. November 1620. (5) Von -cm k. k. Stadt - und Landrecyte in Krain wird bclannt gemacht: Es sen über Ansuchen dcs Iö,^ä)i7uGaIllngcr und Ioscpha Diinnig, gebohrncn Gallingcr^ als unbedingt erttärten Hrbcn zur Erforschung dcr Schuldenlast nach dem am 5. April 1611 in der Mindcr<-zähri.ckeit rerstorbenen Lcopolo Gallingcr, gewesenem Jäger dcr zweyten französischen Ja-Ocr-ü.-gion zu Fuß, die Tagsahung auf den ,9. December l. I. Vormittag um 9 Uhr vor dksem Gerichte angeordnet worden, bey welcher alle jene, welche an diesem Verlaß, auS was immcr für einem Rcchtsgrunde, Ansprüche zu stellen vermeinen, solche sogerriß anmelden und rcchlsgcltcnd dartbui'^ sollen, widrigcns sie sich die Folgen des §. 614 b. G. B. selbst zuzuschreiben haben werden. Laiback am 7. November '820. Aemtliche Kundmachungeu7 Kundmachung ' (2) Vermöge Auftrags der rrohlo'bl. k. f. Tabak-und Stä'mpelgefcillc»-Direction vom 3,. October d. I., wird am 16. December d. I. um 10 Uhr vormittags, bey dcr k.f. 3^ud. <>stcr. Tabak-und StämpelgcfäW-Administration im Gefällsgebäude m dcr Rik- ^ (2m Bcp^gge Nro. 96.) ,z66 Nr. 845 im 2tcn Stock eine öffentliche Versteigerung über die Lieferung der im Jahre 1621/ bey der Gefälls-Fabrik zu Fiume erforderlichen äoo Ballen lHchrcnzpa-pier naä) den Mustern des k. k. Papier-Depots, abgehalten, und diese Lieferung dem Beltbicrhcr unter dem Vorbehalte der höhern Genehmigung mittelst (Zontracts überlassen werden. Die Licitanten haben sich am Tage der Verhandlung, in so ferne zhre Vermögens-umstände hierorts nickt bekannt waren, bey sonstiger Ausschließung von der Versteigerung, über die Fähigkeit eines Cauticns - Erlag, s von 1000 fl. in barer Oonv. Münze ^ oder, mittelst 5 proc. in (5. Münze verzinslichen Staatsobligationcn auszuweisen, und -sich mit einem Reugeld von 100 fl. (Z. >A. zu versehen. Übrigens ist der Bestbicther vom Tage d<'r Unterfcrtigung dcs'Licitations «Proto-colls an den Contract gebunden und nicht mehr zurück zu treten berechtiget. Wien am 20. November 1820. - < , . B e k a N n t m, a ch u n g. (3)z Mit Gnde künftigen Monaths geht die dermahligc Pachtung der folgenden 3 städti< su)en Gefalle, als d^' ^chiveinwage, der Tuch-, Loden . und Leinwandinc^rco, und endlich ü«r Wasserzuländung zu (§!nde. ^ Daher wird zur neuerlichen Verpachtung dieser 3 Gefalle den n. und 12. k. M. . December und zwar zur Verpachtung der Schwcinwagc den ersten Tag früh um 10 Uhr, zu der Tuch-,, Loden-und Leinwandmcsserey den nähmlichen Tag Nachmittags um ^ Uhr, und endlich den folgenden Tag um 4 Nhr Nachmittags zu der Verpachtung der werden. Dle Pachtlustigcn werden somit eingeladen, dazu an obgcdachtcn Tagen und Stunden zu erscheinen. Die Pachtbedino,nissc, welche übrigens die bisherigen ve.i.leiben> können im ma.^inratl. Orpeditc eingesehen werden. Magistrat Laid.-ch den 20. November 162«. , ° Verlautbarung. (3) Die Verpachtung des Flcischkreuhcr - Gefälls im Fiumaner- und Görzcr - Kreise betreffend. . Von der t. k. Bancal- und Salzgefällen - Administration-^m Königreiche Illoricn, wird anmit bel'annt gemacht, daß daS Flcischkrcutzcr« Gefall im Filunaner - und Görzcr-Mcise aufdieDauer vom l>Ianncr bis letzten Ociober 182! zur Verpachtung mittelst öffentlicher Versteigerung gebracht werden wird, und zur Vornahme der Pachlversteigcrungen folgende Standorte und Tage bestimmt worden seyen : Den 11. December 1Ü20 fur das Fleischkreutzcr-Gefall der Sl.ldt-und des Tt.'idtpc-meriums Fiumo, dann der zum stachen Lande gehörigen Ortschaften, der H.mpcgcmein-dc'Fiume, in der Canzlcy des dortigen k.k. Hauptzoll- und Mauthobcramtes. D^n 12. December für. das Meischlrcuhcr. Gefall der vauptgemeinden Te'rsat und-Grobnico, Castelnuovo, Lippa, Castua, Rucovatz und Veprinatz;'dann Ozubar, B^'od, Bcrbosco und Raunagora in loco Fiumc und auch in der (5anzlcy des MauthobcranUes. ,,, Den i5. December für das Fleifthkreutzer-Gcfäll der ^tadt-und des Stadtpoine-riums Buccari; dann der Yaupcgemeinden (Hostrena, Portore> Kukugllanovo, Pichetto,-Mcrcopail, Fuccine, Novi, Üzrlquenltzc, Bribir uno Griscane im Orte Buccari, in der (Hanzlcy^ocs dortigen k. k. Commerz ^ Zoll - und Salzamtcs Buccari. Den i5. December für das Fscischkreutzcr - Gefall der Hauptgcmeindcn Lovrana, Moschcnizze und Berschetz, der Stadt Albona, oder zur Hauptgcmeinde gl.ichen Nahmens gehörigen Ortschaften; dann der StadtFianona und der zum stachen Lande gehörigen Ortschaften, der Haüptgcmeinde gleichen Nahmens im Orte Pisino vor der dazu dclegir-ten Licitations-Commission. Den 16. Deccmberfür das Flcischkreuhcr-Gefall der Städte Pistno, Vermo,Pcde-na und Galignana; dann der zum stachen Lande gehörigen Ortschaften, der yauptgomein? — 1367 — dcn Pinno. ^'Mqnana und P^d^na, so wie der ganzen Hauptgcmeinden Gimino, Bog«" lu-no und Ohersano, eben auch nn Standorte ^lsino. Dann für die Herpacktungen d.'s Fleischkreulzers im Görzcr-Kreise, welche sämnnlich ln loco Görz und zwar ln dcr (Zanz« ley des dorNgcn l. k. Hauptzoll. und Mauthobcramtes vor sich gel.en wc.dcn. Dcn ^0. D.'cclnber 1Ü20 für daö Flelscdkrcutzcr- Gefall dcr Bezi-ce Vormons, Gra-fcndcrg, ^'a'nziano und Gradisca, mit Ausnahme dcr Stadt Gradivca, dercn fleisch« triutzvr-Grfäll fur sich auf die näbmlickc Daucr verpachtet wird. D.'n 19. Decembcr für daö Flclfchtreuher- Gefall dcr Bczirtc Ajello, Ob crreiftnberg, Sii Danic^und h. Krcuh. Dcn 20. Dcccmbcr für das tzlcischlrcutzcr - Gefall dcr Bezirke Tollmain, Canal. und Guisca. , , . Wozu die Pachtlustigen mit dcm Bcyfatze eingeladen werden, daß die ^usrufsprci-sc nach dcr von Scite dcr Bezirlsobrigtcitcn im Durchschnitte von fcchs Iahrcn/ anfein Iaki rücksichtUch ;co^ bisher unternommenen Opcralioncnv und du^d die allg.mcinc Zuftiedeuhcit, welche cr.sichvon Pcrsoncn hoycn und hochstcnRanges, dic auf scme Talente ni:d Geschickli«.! teit vertrauen z.l sci^en gcruhct hadcn/ ellvordcn hat, biclr,,'c er einem hohen Adcl und dem gcyrtcn Pu Ucum stin>. Dicnftc an. , Dic Zähne, di ser wesxntlichc T^eil dcs menstdlichcn Körpers, wMcnicht nur allein eine der schönsten Zlerdcnccs Gesichts, sondern auch derVcroauungscyr nothwendig ind, biethen den toüdarstcn Beytrag zur Gesundhcic dar, und hcistdcn, die gcotzlc Aufmert-samlci: in ihrer Grhaiiung und Behandlung. > , Dcr erwähnte u 0 n V e r gani, l^cwanccrt in seincrKunst,crsitzt mit der äußerstcnGe-fchicklichtcit die natürlichen durch tünstlichc Mbne , sie mögen emzeln seyn, oder im ganzen Gebisse bcstehcn,'und hat diese Kunst auf eincn solchen Grad von Vollkommenheit gebracht, daß, dic von ihm cingesehtcn lunjmchcn Zäync oie nähmliche Hcstiglcit haben, wie dlc natürlichen / und l.ie verändert nevdcn dürfen. Die naturliche Beschaffenheit der Zahne und dcö Zahnfleisches, ihr wesentlicher Zusammenhang, ihre bctrefscn^en Krantyettcn, und die. Art, sic zu dchandcln, sind der Gc-gcnftano scmer v^ijä.^igen B^'l>.eadung g.w.>.li. 2 v — 1363 — Gr besitzt ein Elinr, welches von mehreren hohen Schulen apvrobirt, zur (Erhaltung der Zä'ine ganz qeeignct ist, und in keinem Falle denselben schädlich seyn kaun; nebstdcn Zahnen erhält ies auch das Zabnftcisch nnd alle Theile des Mundes, und gewährt den größten Nutzen denjenigen, deren Zahne von der ssäulniß angegriffen, und unmerNich rcrderbcn,.und N»el3)e bey Unterlassung der gehörigen Mittel zu rechter Zeit, eine unvollständige V'» daunng, einen übelriechenden 2lthem, eine unvollkommene Aussprache, und sogar einge-fallene Wangen unausbleiblich zu gewärtigen haben. Dieses Tlixir, in dessen Zubereitung nichls Scharfes vorkömmt,, löst, wenn man einen beständigen Gebrauch davon macht, den Weinstein an den Zähnen, als die Hauptursache ihrer Krankheiten, unmerklich auf, befestiget sie in ihren Behältnissen, und, inde-n es dasZahnfleisch stärkt, und um die Wurzeln der Zähne fr Weinschuld pr. 78» st. 55 kr. Gerichtskosten pr. 6 st. 45 kr,; dann der 5 pcrc. Zinsen unterm 1. September i9«3 intabulirte, und in Verlust gerathene Nrtheil dd. »». August ,Ün3, endlich ) auf den gleichfalls auf dicse Realität zu Gunsten d's Joseph Kottnigg untcrm ibV September ittc>6 intabulirtcn und rorlorcn gegangenen Schuldbrief dd. 22. Jänner lft"4 pr boo fi.,aus welch innncr für cincm Rcchtsgrundc einen Anspruch zu stellcn vermeinen, selchen binnen » Jahr und 45 Tagen so Zcwiß gcltcnZ zu machen haben, als, im Widrigen auf des Ignatz Rotter weiteres Einsckrettcn, allevor« erwähnt in Bcrlust gerathenen Urkunden für gctödtet, null und nichtig erklärt werden würden. Bezirksgericht Freudcnthal am 4» Februar 162a. Verlautbarung. (2) Von der k. k. Staatöherlschaft Sittiä) wird bekannt gemacht, daß am 29. Decem^ ber l. I. früh ron 9 bis 12 Uhr in der Amt§can;lcy der k. k. Staatsherrschaft Ncu-stadtl der ganze Weinzcbend und das Bergrecht im Stadtbcrge bey Neustadtl auf 5 ^ahrr, als vom ». Norciubcr ,620 bivhin iLZZ durch öffentliche Versteigerung an den Melstbicthcndcn verpachtet werden wird, wozu die Pachtlustigen vorgeladen werden. Ubrig.ns haben di? Zehendholoen nach dem bestehenden Normale das ihnen gesetzmäßig eingeräumte Einstandsrcckt durch ihre hinlänglich bevollmächtigten Auöschußwän-ttcr, entweder gleich bey der obbcstimmtcn Versteigerung, oder binnen dem geschlichen Termine von 6 Tagen vom,Tage der Versteigerung geregnet, um so gewisser auszu« vben, und geltend zu machen, als sie im widrigen Falle mit ihren'spätern Erklärungen zur Ausübung diefts (ginstands-und Vorrechtes yicht mchr gehört, und der Zchcnd vnd das Bergrecht ohne wciters an den bey der Versteigerung verbliebenen Mcistoicther überlassen werden würden. Staatshcrrs.baft Sittich am »3. November »820. " ^ ' O z. i ^ t. (2) ^ Vom Bezirksgerichte Ncumarktl wird hiermit kund gemacht: (5ö seo über Ansüßen tcs Primuv Salctur, Voimund dcs minderjährigen Blasius Scheralon in die Feiiblctbung des Maria Scherabonischen Ncal-und Mobilar- Verlasses z-l> Scl)wir:stach, dcstehcnd in einer zur Hcrrsa aft I^adinannsdorf dienstbaren, auf 33a f. gericl'tlich gcsci,äl)lcn ,)I pure, und der dabey befindlichen auf 29 fl. 47 kr. gerichtlich geschälten Fährnisse «gen illigct, und zur Vornahme derselben cine Tagsahung auf den2i. Decembe-r d I. Vormittags ^c» Uhr in loco Schminschach anberauint worden, zu wclchcr Kauflustige mit dem Bcysatze vorgeladen werden, das stlbc die Schätzung und die Lizitationöredingniffc hicramts einsehen lönuen. Vom <5e>,rlsaer!cktc Ncuraarltl den 2«. Norcmbcr »620. FcUbicthungs . (5'ditt^ ^ (2) Von dem Vczirksgerichtc der Staatshcrrschaft Frcudenthal wird hiermit bekanntge--lnackt: W sey auf Anjuchcn des llrban Dollen;, wider Georg und Paul Matsches,,wegen laut gerichtlichen Vergleichs dd. 4. December iNi!) schuldigen i5«st. sammt Neben-Verbindlichkeiten in die cxecutivc F'.ilbietbung der zu Huedcrdo^f sub haus Nr. 21 vor.^ tommendcn, der Herrschaft BlMckgr.-h sub rectif. Nr. 46 dienstbaren, auf»3i2 ft. 45 kr. M. ^).'i. gerichtlich iieschähten halben Hübe gcwilligct worden. Hierzu werden nun drey Termine, und znar: auf den 23. Octobcr, 23.November und 25. Decembcr d. ^., 'jedes Mahl Vormittags von 9 bis 22 Uhr am Orte der zu Versteigernden Realität mit dcm Beysatze bestimmt, daß, im Falie diese halbe Pube bkV '3?o einer der ersten, zwey ^ersteigerungstagsatzungcn m,.t wenigstens um den Scbätzung5-werth an Mann gebracht ucrdea sollte, lcibe bcy <.r dritten Vclsteig^ung auch unter dem „5 hätzung^vcrihe hindang,geben werden würde. Sämmtliche Kauflustige nero^n hierzu zu erscheinen mit dem vorgeladen, sch.n -c^) oies m H.'zlrksgcrichte ^ngefthcn werden tönncn. Fccu^emyal am 22. September 162a. „. , , .^ . ^ , , A n m e r ku n g. Bey dcr crstcn und zweyten Llcitarion »st kem ünboth gemacht worden. Oeffentlisbe 'Vorluf. ng. (2) V>', der Bezir^^obriqkeit ^-r Herrschaft Kcc: z. « .; Üaidacher ^rers.», w^dsn nack-b^annt', i/l die w«tllch uo»g ^0 ''crt. ^N^u^lya^^^^ ^Geburtsort. ß Mrr. N^ .,,......... l ^ "f ^l ^" ^ t l Doc, . oc bey 3 Thsm^s Vidouz I>(i5!i?omm.St.P. P^cs §. 326. a. G. O. in l?co der Habe ftstglsc<.>>t n'crd^n. ^Di^stmnach werden alle Kauflustigen mit dem Beysatze bicnu uorgcl. Die k.f Landwirth^afts - Gesellschaft <>'. Hley^mark bat m ihrer am 1,5. Septein» ver 1820 ahgekaltenen v'ectel, ^auptoerlammlu>»g, für das Jahr 182» folgende Preisfragen aufgestellt: Etzstens. Auf welch? Art, u„d wie ferne möchte es n^tzlicfter seyn, in der obern Kteyer-mark von dem Getreldban' Ulr Vlehwirt^'^aft üoern,qebe<,, und Haber in den bobern Tkalern (ani der Mur. E^s Ml'.z und Hll;a da in in dex ans de?? Gediegen lieq^lden Wirthschaften den ^^celdbau nnr in so weit Nl betreiben , als solcher nothwendig ist, um die Wiesen, Krummen zu erneuern, und das un-«ntbehrliche Slroh hecheyznschassen? - Zlveytens. ')luf welche Weise könnte der Handel mit sieyermärkischen Weinen w bie benachbarten österrelchischsn Provinzen befördert, und in das Ausland eröffn e werden? Bedingungen. Für die beste Beantwortung einer jeden dieser zwey Fragen ist der Preis, nebst ber Gesellschafts«Medaille, mit dreyßig kaiserlichen Ducaten in Goid, und fur jede Allsar, beitung, welche den besten Beantwortungen von jeder dieser zwey Fragen am nächsten kömmt, — für das Accessit nähmlich —mit fünfzehn kaiserlichen Ducaten in Gold, und somit sind im Ganzen vier Gesellschafts-Medaillen , und 90 Ducaten in Gold oe> stimmt. 2. Die Manuscripte jener Abhandlungen, welchen d e Preii'e zuerkannt nvrden, bse l« ben ein Eigenthum der Gesellschaft; ,V«rd aber dllrch dieselbe in rer Folq^ eine oder ble andere dieser gekrönten Preisschriften zum Drucke befördert, so crhält der Versas» ser drey Eremplare unentgeltlich. 3. Jeder Beantwortung und Ausarbeitung muß ein versiegeltes ^kouvert beygelegt werden, welches von iunen den Vor- und Zunahmen, Charakter und Nobnort des Preiswerbers enthält, und von außen milder ölufschrlst eincr bel'ebigcn Devise seines Wadlfpruches) versehen l>t, welche gleichlautend der Abhandlung auf dem Tllelblatte vorgesetz! wlrd. , ' ' 4. Hi? Manuscripte muffen rein geschrieben , längstens bis letzten'.September 1821 un< ter der Aufschrift: An den Central-Ausschuß de'r.k. f. La^dwlrthschafts-Oe»'ellsch aft i>, Slenerlnark, abzugeben in der Gesellschafls-Eanzlcy im Iohanneum, portofrey etnge-sendet werden, wofür mit ölnfln rung der Devise e«n mit dem kleinen Gesellschafls Eie« gile versehener Empfangsschein ausgestellt werden wird. 5, ' ' ' Die Austbeilung der Preise wird in der allgemeinen Versammlung im Monatbe März 1822 folgen, bey welcher Gelegenheit auch jene Abdandlungeli, lvelcl en die kreise . nicht zucrkallntwcrden, gegen NückfteUul'g der Empfangsscheine behoben w Haaöbcrg am 24. August 1620. .^. — '372 — Eonvccatlons-Gdict. sI)' Von dem Bezirksgerichie der Herrschaft Tkurn bey Gallenstein wird bekannt gemachtt Es sind zur Liquidirung des Activ- und Passiv - Standes und sohinnigcr Abhandlngs» pftege nach Ableben nachstehender Personen folgende Tage bestimmt woroc« uis: Den ii. December »620 nach dem Gregor Saverl, von Welta Goba. « e ,> i' - nach dem Ios.ph Drobne, von Ielejne» - - t ^ n.'-ch dein Anron Frelogar von Lazyeliderg. Den 12. December '- nach der Maria Ierenn von Prcrck. - . - - nach dem Manz Mullich, von Visyigcrm. , - - - nach der Agnes Kletscheuscheg, von'Vcrch. Den i3. December - nachdem Johann Hauptmann, von Prmkaus. - - « - nach der Maria SuppantftYilsch, von Ielcjne. « - - nach der Maria Iavorschcg, von,Ienscha. ^ Deu 14. December - nach dem ^orcn; Kollenz, von Pooartam. <- ? ^ » nach der Maria Rosmann, von Bcrinek. - - - nach der Maria Zorrer, von Zhctcsch. Den »5. December - nach der Maria Mcdvcischeg, von Osrcdig. - - <- « nach der Vcaria Kraschovil.^, von Äioraitsch. ^ - - - nach der Maria Sluga, v^on Ielcjne. ' Es haben daher alle jene,/ welche zu den gedachten Verlässen etwas schulden, oder Ober bey derselben ^ i"> nn«/,!." s-i!^. etwas zu fordern babcn, um so gewiesser an ob-bestimmten Tagcn, jedes Mahl Fri'h um 9 Uhr, vor diesem Gerichte zu erscheinen , ibre Schulöcn anzugeben und ihrc Ansprüche geltend zu maa^n, als man im l,t!tgcc.cngcsetz-ten Falle gcgcn die Schuldner iin Rechtswege auftreten, bey Ausbleiben der ^laub'dqcr aber, ohne Berücksichtigung ocn Verlaß abhandeln, un) den sich legitimirendcn Erbel». tlnantworten werde. A)ez. Gerichc Thurn ^ey Gallenstein am 20. Nov. 1K20. «(3) Von dem Bczicl'sgcrichte Kalrcnbrnn unc Thuni zu Laidach wird auf Anlan« gen des Martin Zimmelmann, ui^ Sabieg, aligcmcm bräunt gcmacht, daß jene, n?clche auf den zwischen Marmi Zimmermann von Studenz, und Gregor Grum^von Vcutsche, gerichtlich am 5i. Jänner 1807 erriä)teten, und am 17. Febrü'.r löc,? al.fd e dem Gregor ^ru,n gehörigen zu Beutschc liegenden, der Pfarr un ^uial, ngült Sr. Peter außer Laibach sud llrd. Nco. 6 dienstbare ganze pube, wegen ,^> ft. >>o ,rr.^ in'.a-bulirten vorgeblich in Verlust gcr,,thcncn Vergleich, aus was immer für eincm Rechrs« gründe einen gcgl-wdeten Anspruch zu machen vermeinen, sclbcn binnen 1 Jahr 6Wo< chen und 5 ^agen so gerriß qeiteno zu machen haben, als widrigens auf weiteres Anlan^ gen obiger Vergleich/eigentlich bas Intadulatlons- Certificat 00. 17. ^eoru^r 1607 für null/ nichtig und kraftlos erklärt werden wlrd. ^_____ Laiöach am n. ^iorcmvcr ^tt^a._________________________ Vor^dungs. l.3o.^. (5) Vom Bezirksgerichte der St.iatöo^ii^-Nt Michelsiärten werden alle jene, welche >«uf den ica.^läy des zu Zirllach c,storbenen Marcus Padg.schck, mit dem hausnahmen Aichtar, aus was imm.r für einem 5/iechtstitel eine Forderung zu stellen berechtiget zu seyn glauben, hiermic aufgeforderte daß sie solcke am 22. k. M. December Vormit.-. t,!gs um <) Uhr, in der hi>'roltlg^n Gcrichtscanzley so geniß anmelden, und geltend Machen sollen, als im Widrigen dieser Verlaß ohne wetters berichtiget, und den erklärten Hrden eingeautlvortet werden würde. Michclstätten am ia. 3tovembcr 1Ü2«. _______________ D»^ -------------^---------------------------------------'--------------------------------------. ------------------- Wohnung zu vergeben. In der Stadt ist eme W^nuug im ersten Stock, bestehend in drey Zimmern, Küche, Speis, Hylzlcg ic., zu kommender Georgi,Zeit zu »ugeben. Daö Nähere erfährt man im Zeinmgs - Comptoir. Etadt - und landrechtllche Veriautbarungeu. ^ (l) Von dem k. k. Stadt- und Landroä)te in Krain wird bekannt gemacht: Es sey ubcr Ansuchen dcr Frau Hoazinthe Frcyinn v< Licktcnbcrg gcbobrncn Ursini Gräfinn v.Bla» gay, urch vrn. Richard Grafen Ursini c. Blagay, als Anna Hüdner vonLövcnthal'schcnUni^ versalerben sobin beyde als Sarl Sigmund Nrsini von.Blaqay'schen Tcstaments-Erdcn, und rücksichtlich Erbcserbc zur Erforschung der Scl v ldcnlast nach dem am i. Jänner iLn verstorbenen Hrn.EarlSigmundNrfini Grafen v. B!ag w Oxcistcrcicnser< die Tagsahung auf den l3. December l. I. Vormittags um 9 Uhr vor dicsem k, k. Stadt- und Landrcchte mit dem Anhange bestimmt worden, daß alle jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rechtsgrund^ Ansprüche zustellen vermeinen, solche so gewiß anmelden und rcchtsge ltc-nd darthun solicn, wldrigcns sie sich die Folgen dcs §. 614 b.G. B. selbst zuzuschreiben haben werden Laibaä) qm 3i. Öctcber ,1820. (i) Von dem k. k. Stadt - und ^anorcchtc in Krain wird bekannt gemacht: Es sey über ?lnsucdcn dcr Antonia verwitweten Legat, gebohruen König, Simon Pcsiak, Vormund des minderjährigen 6a^ Legat und Dr. Anton Kallan, Eurator iici Äctui^l, dcs Joseph Legat, zur Erforschung dcr Scwld^nlass nach dem am 17. Iuny l. I. zu Laibach verstorbenen Lconhard Lcgat, gewesenen Provinzial - Staatsbuckbaltungs - Osficial, die Tagsatzung auf den id. December l. I. Vormittags um 9 Uhr vor dicsem Gerichte angeordnet worden, deivwekvcr alle jene, welche an dicsem Verlaß, aus was immer für einemNechtsg»:unde, Ansprüche zu stellen vermeinen, solch.c'sogewiß anmelden und rechts-gclrcnd darthun sollen, als widr-gens sie sich die Folgen dcs §. Ü14 des b. G. B. selbst "zuzuschreiben h.idcn werden. ^aibach den 10. November il)2a. (') Von dcm k.k. Stadt- und Landrechtc in Krain wird bekannt gcmacht : Es sen illvr Ansuchen des k.k. Fiscalamts in Vertretung des Rcligionsfonds, wider AndreaK Daniel Obrcsa, wcgen eincs zuerkannten Interessen-Rückstandes pr. 525 ft. i5 1^2 kr., und der au-f 390 st. '45 kr. adjuslirtcn Klags - und Executionskosten in die erccutiveFeil-biethung des, dem Schuldner eigcntbümlicben,, im Ncustadter-Kreise gelegenen auf 35.496 ft. 55 kr. gerichtlich gcsckätzten Gutes Hopfcnbach gcwilligct worden. Da ?,u d'.cscm Ende dren ^eiloietbungstagsatzungen, als die erste auf den n. Sep.-tcmber, dic ','vr>'te auf den i5. November l. I. endlich die dritte cndf den 12., Jänner f. I. »821, jederzeit Vormittags um 9 Uhr vor diesem f.f. Stadt- und Landrechte mit dem Anhange bestimmt worden 1'ind, daß falls, dieses Gut weder bey der ersten, noch bey dcr zweyten ^eilbicthungstagsahung um den Schätzungswert!) oder darüber an Mann gebracht n'crdcn sollte, bey der drlNcnFeilbiethungstagsal)ung auch unter dem Schähungs-wertb mndan acgcbcn werden'würde, so werden die Kaustustigcn dessen mit dem Beysa-tzc verständiget,"daß die T6)ätzüna und die Licitationsdedingmssc täglich zu den gewöhnlichen Ämtsstundc^n in der dicßlandrcchtlichcn Registratur eingesehen werden können. Laibach den 16. Iuny '1820. A n m c r k u n g. Auch bey dcr z.veyten Feilbicthungstagsatzung ist kein Kauflustiger erschienen. > ___,^„^,,m„u^.,««»«........«.,..„.»........................«.«« «,. (1) Von dem k.k> Stadt- und sandrechte in Krain wird dem abwesenden, unwissend wo befindlichen Oaspar Mulle, nnttclst gegenwärtigen Edicts erinnert, es habe wider ihn bey diesem Gerichte Anton Mulle, Pächter des Guts Brody, den Verboth auf dlc demselben aus dem geschwisterlich'N Maria und Iaeob Mulle'schen Verlässen anzufallenden Grotheile, wegen 5^2 ft. W-W. c.^.c. angebracht, und um die gerichtliche HiUse gebethen.' ^ Das Gericht, dem der Ort seines Aufenthalts unbekannt, und da cr vielleicht aus (Zur Beylage Nro. 96 ) — '374 -" den f.k. ^rblandsn abwesend ist, hat zu seiner Vertretung, und auf dessen G^^hr und Unkosten den Dr. Wurzbach, ais Curator aufgestellt, mit welchem die angebracht Rechtsfache nach der für die k.k. Erblande bestimmten Gerichtsordnung aus^efilyrt, und entschieden werden wird: Easvar Mulle wird dessen, durch öffentlr,'e Odicte zu dem Ende erinnert, damit er allenfalls zu rechter Zett selbst erscheinet, oder inzwischen dem bcstimm-ten Vertreter seine Rechtsbchclfe an Handen zugeben, oder auch sich sclost einen andern Sachwalter zu bestellen, und diesem Gerichte nahmhaft zu machen, und überbaupi in die rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen möge, die er zu seiner Vertheidigung diensam finden würde, als er sonst die, aus seiner Verabsäumung entstehenden Folaen sich selbst beyzumcssen haben wird., - L,nbick am 17..November 1820. - si) Von dem k.k. Stadt- und Landrechte in Kram wird bekannt gemacht: Es fty über Ansuchen des Dr. Loren; Gbcrl, Eurator der minderjährigen Maria Pcrmeischen Kinder, zur Erforschuiig der Schuldenlast nach der^nn 12. September l. I. zu Laihab verstorbenen Bäckermeisters- Gattinn,Maria Pcrmc, dieTagsatzüng auf den 6. Jänner k. ^> »821 Vormittags um 9 Uhr, vor, diesem Gerichte angeordnet worden, bey welcher alle jene, welche an diesem, Verlaß aus was immer für einem Rechtsgrunde Ansprüche zu stallen vermeinen, solche so gewiß anmelden und rcchtsgeltcnd darthun sollen, widn--gens sie sich die Felgen des §. 814 b.G.H. sclblt zuzuschreiben haben werden., Laibach am 17. November 1820. "?i) Von dem t. k. Stadt- und Landrechtc in Kram wird bekannt gemacht: Es sey auf das Gesuch des Herrn Johann Ncp. Freyh, v. Buftt in die gebcthcne Ausfertigung der Amornsationscdicte hinsichtlich des auf dem, als verbrannt angegebenen, auf das Gut Großdorf imabulirten Kaufschillingsrest pr., 2000 ft. 8u^«. intabulirtcn Schuldschein pr., 5ao'ft. dd. 3i. März <^t 8up. int. i«. Avril 7^5 von Alexander v. Buset ausgehend, und an Herrn Johann Ncp. Frey. v. Buset lautend,.„ befindlichen landtäftichen Supcrintabu-lations - Ccrtificats qewilliget worden, daber alle jcn^, welche auf dieses in Verlust gc-ratbenen , als verbrannt c-ngcgcbencn Supcrint'bulations-Eertificat aus was lmmcr, für einem Rechtsgrnndc cincn Anspruch zu M5,6)cn vermeinen, selben binnen der gesetzlichen Frist vcn 1 Jahr 6 Wochen, 3 Hagen so gewiß vor diesem s. k. Stadt -und Landrcchtc geltend zu machen haben werden, als im Widrigen nach Verlauf dieser Amor-' tiscitions - Frist das fragliche Superintidulations-Ccrtisicat auf weiteres Gesuch desHrn.. Bittstellers für null und getödtet erkläret werden wird.. ____^Laibach den 26. April ^1620. ^^^_________^^.......^^ '^^^^"'^^ Vermischt^: Verlautbariü'gen. Feilbiethungs > Gdict.. (1) Von dem Bezirksgerichte der Herrschaft Savenstin wird anniit bekannt go.macht: Es> sey auf Anslchen der gerichtlich aufgestellten Vorm moer und Curators der Pupillen Ioh. und M.^ria Kovatsäütsch, zum Vortheil dieser Erben, bey dem Umstände,, den die Mut.^ ter d'ies'r Pupillen/ die ausgedehnte Baucrnwirthschaft, nickt länger bcstrettcn kann, in di^ öffcmllche Versteigerung der, dem, Johann KoeatsHitsch, vulgo Ianes, sel. eigen.-thümlicb gehörigen, nn Dorfe Hinze liegenden Realitäten gcwilligct, und hierzu die, Versteigerung^ - Tagsatzüng auf den 21. December il',2c> Vorm^iag^ von, 9 bls ,2 Uhr im Orte der Realität anberaumt worden. Diese Realitäten, welche aus cmcr ganzen, Kaufrechtshube unter Nro. 5? und emer halben Hübe un^ ier die Herrschaft Klingcnfcls, 1 Weingarten zu Voimgbcrg,, 0 Stuck. Wemgarten zu. Sonncnberg, 1 Weingarten zu Sbmidtberg, 1 gemauerten yause, m zwey Ubthellun-«en, ' Kammer und 1 Speisgewolb, 1 hölzernes Wohngcbäude auf dem Acker per Pin,,,. ? Dreschtenne, 2 Getreidbehältnisse, 1 Keller, 1 Pftrd> und i Vlehstall,, 1 Wagen-schuvfen, 1 gemauerter Weinkeller bey hell. Dreyfaltigkeu , 1 dctto zu Vonug und ^ dN(Y zn Vonnenberg hcste^n, wurden ans ?4,a ft< M.^/t. gcrlchtllch geschätzt.. — '375 " D^e Kaussuliqcn werden hierzu mit dem Beysatze vorgeladen, daß sich die zwey Hu--bcnben^un^n sammt dcn Wohn - und WirthschMgebäudcn, an der neu errichteten so--g^linll^n ^iassenfusicr Vcrbindungsstraße befinden, und zu einem Einkehr-Witthshau-se vorzüglich geeignet sind. Bezirksgericht Savcnstcin den i3. November 1820.,______________________ ^ Vorrufungs - Edict.. (i). Von der B.'zirksobrigkeit Neuni.irktl werden folgende RekrutirunMüchtUnge vom Jahre 1820 mit der Erinnerung vorgeladen, sich binnen 1 Jahr, 6 Wochen und 3 Tagen deo dicscr Bezirl'sobrigkcit persönlich zu stellen, und über ihre Flucht so gewiß zu rechtfertigen, widcigcns gegen sie nach der für Rclrutirungöftüchtlinge und Auswanderer bestehenden allerhöchsten Vorschriften vorgegangen werden wird» ^^« N a h m c n., Gclu/tsort. ' ^ ^ Rekruti r u n g sflü cb tlinge, hin- ' - ^ sichtlich der Reserve. 1 Primoschitz Andreas > St., Anna> . 27 6 2 Möglitscb Joseph detto 21 17 j 5 Ankclle Andreas dctto 16 23 ^ Olorn. Bartholcmaus dctto 26 — 5 Schoß Thomas. St. Kathavma, 3o ^9 6 ^choß Bartholomäus. dctto 22 19 7 Kalisä>nig Andreas dctto^ ,24 57 8 Kautschs Martin, dctto 20 64 9 Kautscbih ^ranz ' detto, , 16 64 10 Pc-.dar Joseph« ' Kreutz,. , 20 17 11 , Ko^'i! ^ ^ . Ing:its.y Matbi.s, I Zudo, 25 6 ! '5> ^>up,p,an Georg dctto ^9 4 i 16 Si^, Gcorg Scbenie. 27 ^ ! 17 ^t ^,nar Gregor dctto 21 ig ! ^ Remih Johann Vaditsche^ 26 3 ! Flüchtige Neservemänncr. ^ 1 l 1 Kauar Franz ^ St. Anna 24 ^, ^ 2 Tschannann Simone ^' dctto 24 44 j ! - k ' j Bezirksobrigkeit Neumarttl am"24. November 1820. Nachricht. ......(») ^ ' Auf der Spitalbrücke im Taballadcn ist zü haben: Vettilgungsmittel ocr Wanzen^ Skorpionen, Ameisen, Schwaben und Ohrschlürfer — 1Z76 — ans dem Zimmer, sowie auch zur Vertreibung der Ratzen und Mäuse; ist sowohl den Menschen als Hausthiercn unschädlich. Ferner: Wasser, zur Vertilgung der Flöhe. Auch werden daselbst aus KleidungsstückV-n, Sammet und Lcinwä'sche, Flecken und Sik'nmahle heraus gcbracht. Seift und ^sonders gute Flcckkugcln sind ebenfalls um billigen Preis zu haben. Dann echte englische, getrocknete Glanzwichs, in Zelten; besonders für Reisende sehr bequem; Feuerschwamm,' aus Papier bereitet, mit ot>er ohne angenehmen Geruch. 0) Von dem Bezirksgerichte Kaltenbrun und Thurn zn Laibach wird kund gemacht'; Es sey auf Ansuchen der Eheleute Lorenz .und Margareth Dcschmann, von Ieschza in die cxecutive Feildiethung der, dem Garl Thomas Homann, von Lecß gehörigen, der Gült Ncuwclt und Famnigshof, sub Urb. Nro. 58 zinsbaren, 'zu Ieschza^untei Eonser. Nro. 27 behausten ganzen Hubc, wegen 63i ft. o.s.c. gewilliget, und zur Vornabme dcrselbcn der i3. Jänner, i5. Februar und i5. März k. I. 3Iachmittag um 5 Uhr vor diesem Gerichte mit dem Bcysahe bestimmt worden, daß diese Hübe, wenn sie weder bey der ersten noch zweyten Fcilblcthung um die Schätzung.oder darüber an Wann gebracht werden konnte, bey der dritten Fcübiethung auch unter derselben hindan gegeben werden würde. '' Hierzu werden die Kausiustigcn mttdem Beysatzc, daß ^dic Schalung und -die Licita-tionsbcdingnissc i»: dicftr Gcricklocanzley eingesehen werden tonnen, und die intabulirten Giaubiger zu erscheinen vorgeladen. Laibach am 20. November 1820. ^ ^)er Unterzeichnete hier angekommene Hühneraugen - Operateur macht ^hiermit achtungsvoll bekannt, daß cr in Zeit von 3 bi-) 4 Mmutcn i jedes Hühncraug ohne den mindesten Schmerz sammt der Würze.' heraus- j zunehmen und ganzlich zu vertreiben sich verpflichtet. ! Da jedoch fast allgemein, durch manche fruchtlos angewandte Cur, - den Hühneraugen-Operationen wenig Beyfall gegeben wird, so leistet Gc- ^ fertigter, eingedenk der sicheren Wirkung seiner viel erprobten Curen/ auf i jede Entschädigung für seine Bemühung Verzicht/ bis man sich völlig von ! der Bcfreyung der Hühneraugen überzeugt hat. Auch ist er bereit, einige ^ unentgeldliche Proben seiner Operation abzulegen. l Der allgemeine Beyfall, welchen er aller Orten über so viel g ücklich z vollendete Euren erhielt, ist der sprechendste H'weis sei,er Kunst, durch z welche er auch hier selben zu erringen hofft. ^ Jenen, welche sich, der unschmerzhaften Behandlung ungeachtet der i Operation dennoch nicht unterziehen wollen , biethet cr ciwWaßer und Pfta- H stcr um den billigsten Preis an, durch welches sie ebenfalls in kurzer Zeit von § den Hühneraugen befrept werden. § Wolf, Hühneraugen - Operateur. K Logirt beym goldenen Btern. G Ist anzutreffen Morgens von 7 bis 10 Uhr; Nachmittags von 1 bis ^ Uhr.