W-. FM. ß848. Amtsblatt zur _ Sucher ZeW. Dinstag den ^9. September. _____ Vubermal - Verlautbannlgen. Z. 1«W. i2) Nr. 2lN95. Currende des k, k. illyriscdcn Guberniums. — Den Deserteurs und Nckrutirungsstüchtlingen in Kram undKarnten wird zu ihrer Anmeldung und dadurcl zu erwirkenden Strastosiqkcit die Frist bis 1. October 1848 erstreckt. — Mit den Oubernial-surrenden, und zwar für Kän.ten vom All. Juni d. I-, Z. 1489», und für Kram vom 21. Juli d, I., Z. I7,8!>9, wurde die Bewilligung clncs General^ Pardons für Deserteure und einer Amnestie für Rekrutirungsstüchtlinge, so wie die Strafnachsicht für Diejenigen bekannt gemacht, welche binnen vier Wochen, vom Tage der Publication dieses Erlasses, und in Karinen in der mit Gubcrnial-Currende vom 2. August d. I., Z. »77?!, bib letzten August d. I. verlängerten Frist, bei der nächsten Militär- oder lZivildchörde sich pcrsönlick stellen, und je nach ihrcr Tauglichkeit dem betreffenden Militärkölpcr einreihen lassen. — Zu Folge Erlasses des hohen Ministeriums oeü Innern . October d. I. erstreckt worden, wclche , Fristerweitcrung auch für die Deserteure uno Rrkru-tirungsstüchtlinge in K'ain zu gelttn hat — , Dieses wird zur allgemeinen Wissenschaft bekannt gemacht. — Laibach am 7. Sept. 1848-Leopold Graf v. Welser s he i mb, Lanoeö - G«>uverncur. ^ Andreas Graf v. Hohen walt, k. k, Hofratl). Friedrich Ritter v. Krcizberg, k. k. Gubernialrath. /. 1697. (2) ^''. 336«. ?. liä 21HH7. .^ V V l ii l) C3- l»; l,« l's^^cls« ^^^l^lni: — 1. ^» Kaü^'oli^ ^:»l,lo!il:i» (lnui^Ic c cÄtes^izüci») o«.»n l'uniluo unOllilia 6» li<»l'il,i »LicelNo (6^o) ilwllLl..' c^^„vl?n/ion llllUl^r^xiunc; ^l l^l-iui c^'lNn (loo) pc!«- ciell« loxn'lli <^li <'a^<,lil^m0ll^!li»lll6vl 8l.l-g0s 1. äl (^. >— i>l: VI6N« (jNlNlll Nl)«!lc» nra l!l eonoorso n«5l'llui- !n l!;c,ld!0 ccl l, vue<3 « ll?u0>a cil l'i^olli/ldli« lnilüzl«, >»1e. — t^li 3.>,s>!sunü cll ^u<^>»!o l'^l.- :,. «. i»!l» ?»c;>;»'l<;lv/l» ^l^l!^ i. ». (iuverl'c cl«l I^lollll« un^rro - ülii ico in I rl^zl.«, Ic lo>o l)«Q!i^g7,,«„; ,^ 3N,N cli l,6l'vi/ic lllil lil:«!-i6iom!» il:»ll:nlu <-.^6 « aliollo nel s^n^le ^'i,l- l. I7l>7 (2) Nr. 2,273. a K u n d m a ck u n g. st Im Nachhange der Gubclnial-Curende vom n !',. v? M., tt. «9742. wird hicmit zur ö'ssentli- u ^>n Kenntniß gebracht, daß zu Folge cmeö Erlasses deö hohen Uitterrichts . Ministeriums i, om 5> September l. I.. Z. 56^», den der c ,ialen an der medicinisch - chirurgischen Tehran- t talt zu La'.bach aufgenommenen Hörern der q ^hyrurgie gestattet ist, das cbyrurgische Stu- .1 ,iu>n hierorts zu vollenden und daß die hiesige z 5ebammcnschulc fort zu bestehen habe. - Vom v k illyrischen Gubernium. — öaioach am »3 l 3cp!cmber 1848. "' ^''i«78^(»)" Nr. 20301. Verlautbarung. . Zur Deckung des Bcdarfes an Kanzlei- " Requisiten für das Gudcrnlum und eimge andere Behörden und Aemter in Laibach, im Verwal- ^ ungsjahrc ,849, wnd wegen ^i^emng derjelocn > nn'i4 October »84«, vormittags um w Uyr, ^ lm hiesigcn ^andhause eine Minucndo - Verjtc,- ^ zerung abgehalten, und diese Lieferung Dcmje- ^ nigen'zugestanden werden, welcher die betreffenden ^ Artikel in guter annehmbarer Qualität und m der erforderlichen Quantität auf jedcömallges Verlangen der Gubernial-Expcdits-Direction um d,e > bl'iigsten Preise beizustellen sich herbeilassen wird. — Die bclzustellenden Requisiten sind nach dem beiläufig berechneten jährlichen Bedarfe folgende: ..) Un,chlittkcrzen 15,8 Pfd ; l.) Nübsamon-Ocl 1272 Pfd.) <:) ^ampcndocht, ordinärer 1'/« Psd-i ä) ^ampendocht, gewirkter 20 Ellen; <.-) Pappendeckel 1182 Stück; l) Packleinwand 102 Ell.; ") Welhrauch 1!) Pfd.; 1») Bartwische 24 Smck; i) Kehrbesen, ordinäre I5et)en können, ihre dichMlgcn Anbote zu machen. — Vom t. k. illyriscyeu Gubernium. Laibach am 3. Sept. I848. _____ AemUiche Verlautbarungen Z. 1Uij5. (2) Nr. 384 ^l. Edict. Non dem k. k. Stadt- und Landrechtc in Krain wird dem Lucas Bldar, von Dresnlg Haus-Nr. 1, im Bezirke Gottschee, mtttelst gegenwär tigen Eoictes erinnert: Os habe wider dcnsclbcn del diesem Ocrichte Caroline Ie>chenagg, Andreab Ieschenagg sel. Witwe in Laioach, Klage aufrecht- > sert!gung5'Elklärung der Pränoration dctz We>1). ,. Juli 184u, pr. 25U ^. EM uno Zahlung die,er Eumme, emgeb^chr und um elne Tagiatzung, welche hi^wit ^uf den 9. Octo. ber l848, srüh 9 Uhr, y^. ^^,s^, Gerichte ange ordnet wird, gcheten. Da, der Aufenthaltsort des Beklagten, Lucas Bidar, diesem Gerichte unbekannt, und we>l er vielleicht aus den k. k. Erblanden abwesend ist, so har man zu dessen Vertheidigung und auf seine Gefahr und Unkosten den yierortigen Gerichts advocate« Öl-. Johann Oblak als Curator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichtsordnung ausgeführt und entschieden werden wird. Der Gcklagte wird dessen zu dem Ende erinnert, damit er allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimmten Vcr-trcter, l),-. Oblak, Rechtsbehclfe an die Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen rnöae, insbesondere, da er sich die aus seiner Verabsäumung entstehenden Folgen selbst beizumessen haben wird. Laibach den 5. Sept. 1848. Z. I«87. (:t) Nr 5578. Kundmachung. Am 25. d. M., Gormittag um !> Uhr, wird Hieramts die Licitation zur Verpachtung der beiden städtischen (5'isgruben, nächst dem Iahrmarktplatzc und im Garten des (5ivilspitals, auf ein oder mehrere Jahre vorgenommen, wozu Unternehmungslustige eingeladen werden. — Stadtmagistrat Laibach am!>. September 1848. , Z. 1U71. (3) Nr. 27!<>. Kundmachung, ^ betreffend die Vermehrung der wöchentlich zwci- , maligen Malle.-Posten zwischen Brixen und I Klagen fürt auf tägliche Fahrten. -« Die > wöchentlich zweimaligen Malle-Posten zwischen , Klagen fürt und Brixen werden, unter Bei-. dehaltuna aller gegenwärtigen auf die PassaMs-; Aufnahme und die Passagiers-Gebühren Bezug > nehmenden Bestimmungen, auf tägliche. Fahrten . vermehrt, welche von Brixen am 1. und von Kla-, genfurt aus am 3. October 0. I. zu beginnen l haben. — Die Abfertigung wird von Brixen um 7 Uhr und von Klagenfurt um 5» Uhr Adends I geschehen, und die Ankunft am dritten Tage in 1 Klagenfurt um 3 Uhr 5,7» Minuten und m Bnxen , um 1 Uhr 4U Mii'.utcn Früh erfolgen. — Diese l Malle-Postcn, durch welche eine tägliche Gelegen» ,, yclt zur Relse und zur Versendung von Bricfcn . und Fayrpost - Gegenständen dargeboten wird, ^ ichllcßcn sich in Brixcn genau an die Malle-Posten nach und von Verona. Brixen steht überdies; . durch tägliche Eilfahrten mit Innsbruck in Verbindung, und in Klagenfurt verkehren tägliche Malle-Fahrten mit Brück a. d. Muhr und ' Marburg Von der k k. Ober-Postverwal- cung Lalbach den V. September 18-l8. n ____ ____ !' Z. Kl72. (3) Nr. 3^N5. n Verste, aerungs - Kundmachun g. b Gc'-,aß der hohen Gubcrnial-Eröffnung vom ^ l>. und 31. v. M., Nr. 17WU «t. l^ti'^, hat ,)' oas hohe Ministerium dcr özscntllchen Arv^rcn i die unverzügliche Ausführung der Scraßen-Umle- m gung von Bregenz bis zur Bregenzer Ach - Brück 0. m Vorarlberg genehmiget, und hiezu das hoi)< e zillal^-Minlsteriil'n dic erforderliche außerordentliche Dotation mit hohem Erlasse vom w, v. M, ^ls Nr. 3U16, zugesichert. — Die Ausführung diesei er KtraßenbaneS, dessen Kosten einschließlich de! so Grund- u. Realitäten:Entschädigung auf4^7>7 si nc 55 kr. W W. E. M. berechnet sind, wird deu s Mindestfordernden im Wege einer öffentlichen Ver 362 steigrrung und gegen Erlag emer INprcc. Caution überlassen werden. - Die Versttis^run^s-Ver^ Handlung findet am 1 l. k. M. October, Vormtt-lag 9 Uhr, bei dem wohllöbl. k. k. Kreisamte Bregen; Statt, und durch 8 Tage vor derselben können nicht nur die bezüglichen Baupläne, die Vorausmaßc, die Baubeschrcibungen und die Versteigerungö - Bedingnisse bei dem genannten Kreisamte beliebig eingesehen werden, sondern es wird auch die Straßen-Trace selbst gcnau aus gcsteckt seyn, und dieselbe jedem Ucbernalims-lustigen von Aeite des dortigen Straßen - Kommissariates an Ort und Stelle vorgezeigt, so wie die gewünschten Aufklärungen ertheilt werden. — K. K. Provincial-Baudirection. Innsbruck am 4. Sept. 1848. Z. ,675 (2) Nr. 7U5HM Kundmachung. Belangend die Verpachtung des Bezuges der allgemeinen Verzehrungs-steuer. — Von der k. k. Camcral-Bezirks-Vcr-waltung Capodistria wird bekannt gemacht, daß der Bezug der allgemeinen Verzehrungssteuer in den aus dem deisindigen Ausweise zu ersehenden Steuerbezirken und von den nebenbei angegebenen Steuerobjecten, so wie der Bezug der, einigen Gemeinden bewilligten Zuschläge zu der allgemei-neu Verzehr«ngsstcuer im Wege der öffentlichen Versteigerung unter nachstehenden Bestimmungen in Pacht ausgcboten wird: I) Die Verhandlungen zur Verpachtung werden nur auf cin Jahr mit oder ohne Vorbehalt der stillschweigenden Erneuerung gepflogen — Die aus ein Jahr mit Vorbehalt der stillschweigenden Erneuerung eingegangenen Pachtungs-Verträge werden mit der Bedingung abgeschlossen, daß selbe von Seite der Parteien bis i»^ !,,,>,vc l5. Juli, von Seite oes Aerars aber drei Monate vor Ablauf des Ver-waltungsjahres aufgekündigt werden müjseu, und daß dieselben unter den nämlichen Bestimmungen, unter welchen sie abgeschlossen wurden, durch Unterlassung dieser Aufkündungen wieder auf cin wei« tercs Jahr erneuert werden. - Mit Ende des Verwaltungsjahres l65l erlöschen jedoch die mit dem obigen Vorbehalte abgeschlossenen Verträge auch ohne vorhergegangene Aufkündigung. — Die ohne obigen Vorbehall abgeschlossenen Pachtverträge erlöschen mit Ende des Verwaltungsjahres I84U von selbst. - 2) Aus dem angeschlos^ senen Ausweise sind auch die Ausrufsprel'ie stir die einzelnen Pachtbezirke und Bteuerobjccte, so wie dic Standorte und Tage, an welchen die Pachtverhandllmgen vorgenommen werden, zu ent nehmen. - - 3) Zur Pachtung wird Jede» mann zugelassen, der nach den Gesetzen und der Landesverfassung hiervon nicht ausgeschlossen ist. Für jeden Fall sind alle Jene sowohl von der Ueber nähme, als von der Fortsetzung einer solchen Pach tung ausgeschloffen, welche wegen eines Verdrc^ chenö mit einer Strafe be!i-gl, oder welche in eine criminal - gerichtliche Untersuchung verfallen sind, die bloß aus Abgang rechtlicher Beweise aufgehoben würde. Jene Individuen, welche zu Folge des Strafgesetzes über Olesällsübertretuli-gen wegen Schleichhandels oder einer schweren Gefällsübcrttetung in Untersuchung gezogen und gestraft, oder wegen des Abganges rechtlicher Beweist von dem Strafverfahren losgezählt wurden, find durch sechs auf den Zeitpunct der Uebertre tung, oder wenn derselbe nicht bekannt ist, der Entdeckung derselben folgende Jahre als Pach' tungsbewelber ausgeschlossen. - - Ueber die persönliche Fähigkeit zur Eingehung eincs Pachtvertrages überhaupt yat sich der Pachtlusiige vor dem Beginne der Pachtung über Auffordel ung der Gefällsbehörde mit glaubwürdigen Documcnten auszuweisen. — 4) Wer im Namen eines Andern einen Anbot machen will, muß sich mit der gehörig lcgalisirten Vollmacht sein.s Machtgc-lms bei der Commission vor der Licitation ausweilen und dieselbe ihr übergeben. ..... 5) Die- jenlgen, welche an der Versteigerung Theil uey-men wollen, haben einen dem zehnten Theile des für die VerzchrunMeuer und für den Gemeinde- zuschlag (wo ein solcher b< willigt ist) zusammen! festgesetzten A'usrussprcises gleichkommenden Betrag im Baren oder in öffentlichen Slaatsobli ! gationen, welche nach ihrem zur Zeit des Etla-^ gcs bestehenden Börsenwerche, die 5.'ose der An^ lehen von den Jahren »834 und Ix.'lU aber nach! dem Nominalwel the angenommen werden, der ^ Licitationscommission als vorläufige Edition zu. erlegen. - Auch kann dafür eine einverleibte Pragmatical- Sichcrhcitsurkunde mit Beibringung des neuesten Grundbuchs- oder Landtafelertl ao tes, worin der als vorläufige Cantiou sicherzustellende Betrag bereits ersichtlich fenn musi, überreicht werden, welche jedoch zur Beurtheilung der Annehmbarkeit der Sicherstellung auch mit dem Schätzungsacte der verhypothezirten Realität belegt serm muß. Zur Erleichterung jener Vcr-steigerungslustigcn, welche bereits Verzchrungs-steucrpächter sind, wird gestattet, das; in Betreff! derjenigen Personen, welche in dem Gebiete d e r-selben leitenden Bezirksbehörde, in deren Gebiet die Verzehrungssteuer-Versteigerung, an welcher sie Theil nehmen wollen, Statt findet, einen Sleucrbezirk oder mehrere Verzelirungobezirke bereits gepachtet und ihre dießfällige Kaution durch Erlag baren (Geldes oder in Staat5papieren ge^ leistet lieben, statt einer neuen vorläufigen Can- z tion, lediglich eine Elkläruna, genügend ist, das;' sie ihre für die gegenwärtige PachNmg bestellte Kaution vorläufig für ihre künftige Verpflichtung ausdehnen. Es muß jedoch in diesem Falle der betreffende Pächter und beziehungsweife Pachllu-stige dm'ch eine an dem Tage der P^chlvcrsteige-rung ausgefertigte Bestätigung der competenien Bezirks-Verwaltlmg nachweisen, das; er n>it kci nem Pachtzinsrückstande von der von ihiu bcreiic' gepachteten Verzehrungssteuer aushafle, ut,0 i-aß auf die von lim alo Cautiou diesel Pachrung.q.-widmeten ämtlich anfdewahrren Gcldbenäge und öffentlichen Obligationen von keiner andern Person ein Verbot oder Pfandrecht erwirkt sen, und überdies; muß derselbe sogleich die von dem Eigenthümer der Caution ausgestellt Urkunde über die Widmung des baren Geldes od^r der öffentlichen Obligationen, mit welchen die Caution für seine gegenwärtige Verzehrlingssteuerpachrung geleistet wurde, für die Pachtung, welche er ein ' gchcn will, und welche bestimmt zu bezeichnen ist, der Nersteigerungscommission überreichen, und dieser Commission auch die ihr- ausgefolgten, für die gegenwärtige Pachtung vinculirten offmtlichcn Obligationen sammt dem bezüglichen Erlagscheine oder die Quittung "ber die hicfin erlegte bare Caution und die Empfangsbestätigung ocr Swats-schulden Tilgllnq^folw-Hauptcasse, wenn die bare Caution bei dem Tilgungc-foude fru abringend angelegt wurde, übergelvn. — '. 5 dieser Kundmachung alü Cantionsdeposituu! bestimmten Betrage im Baren odcr in öffeittlichen staatsobliga-nonei! belegt oder mir dem Beweise versehen seyn, daß dieser Lv'Naq bei einer Aerarialcasse odereinem Gefällsanitc im Baren oder in Staatspapieren erlegt worden swn. - Wird die vorläufige ! Caution mittelst einer einverleibten Pragmatical-^ Sichcrheitsurkunde geleistet, so muß dieselbe sammt den übrigen im Puncte 5 angegebenen Instru-me,uen mir dem Offerle vorgelegl werden. — Dermalige Verzebrungösteuerpachrer, welche ein >schriftliche Qff.'ir überreichen und von der ihncn im Puncce 5 zug.standcncn Erlcicbicrung (Äedrauch machen wollen, haben die dorterwähi'.le Erklärung ihrem O'sscrlc al,zuschlies;cn. — I.. Die schriftlichen Offerte müsscu der od^n im Prmcte ti auf-geiteltten Riegel gcmäß alle Lüuerobjecte der im Offerte begriffenen mid genau zu lvzcichnendeti Pachrbezirke umfassen, zugleich dcn für .Ule Pacht-bezkke angebolelzen Betrag mit Zahlen und Buchstaben genau ausdrücken, und sind von dem An-b^lsteller nlil seinen, Vor- und Zmlanieli, dann Charakler und Wohnort zu unterzeichnen; Parteien, welche nicht schreiben können, haben das Offcrr mit ihren Handzeichen z» unterfertigen, und dasselbe nebstdem von dem Namensfettiger und ei»lem Zeugen u'uerschreibcn zu lassen, deren Charakter und Wohnort ebenfalls anzugeben ist. — Wenn mehrere Personen gelnciuschaftlich ein schriftliches Offert auc'ste!le.!i, so haben sie in dem Offerce bcizusclM, das, sie sich alo Mitschuldner zur rlngethclllen Hand, nämlich Einer für Alle, und Alle für Einen dem W.'fällsärar zur Erfüllung der Pachlbldingnngen verbinden. Zugleich nnqscn sie in dem Offerte jenen Miwfferenten namkasl inaä)en, ai, wachen auch alleii» die Uebergabe ) Die schriftlichen Offerte werden nach geendeter mündlicher Versteigerung und nachdem alle anwesenden 5!icitcm-ten erklärt haben, keinen wettern Anbot machen zu wollen, in Gegcnwatt der Pachtlustigen von dem Locations-Commissar eröffnet und bekannt gemacht Mit der Eröffnung der schriftlichen Anbote schließt der Licitationsact und es wird bis zu dem Zeitpuncte, wo von der competenten Ve Horde über denselben entschieden worden seyn wird, kein nachträglicher Anbot angenommen — Die Gefalls-Verwaltung behält sich ausdrücklich das Necht vor, je nach dem Aufschlage der mündlichen oder schriftlichen Anbote die Resultate der Versteigerung für einzelne Bezirke, oder jene für größere Complex? zu bestätigen, daher die für einzelne Bezirke verbliebenen Bestbieter dadurch, daß für solche Bezirke Concretal-Anbote gemacht werden, von der Verbindlichkeit ihrer Bestboie bis zur obcrwahnlcn Entscheidung über den Lici-tationsact nicht enthoben sind. Mit der Bekanntmachung der Nichtannahme eines Anbotes werden die vorläufigen Cautioncn, oder Cautions-Depositen zurückgestellt. — Nl) Wenn mehrere Parteien in Folge eines mündlichen Anbotes zu-sammeu Bestbieter geblieben sind, so haben dieselben ebenso wie, es oben Punct 8 l>n. l>. für schriftliche Offerte bestimmt wurde, denjenigen unter ihnen namhaft zumachen, an welchen auch allein die Uebergabe des Pachtobjeclvb und im gegebenen Falle die Aufkündigung dec, Pachtvertrages geschehen kann, — Würde die Zustellung derAufkün- , digung des Pachtvertrages von Seite des Aerars we- ! gen Abwesenheit des Pächters oder des Bcvollmach- ! tigten nicht rechtzeitig geschehen können, oder die Ge- j fä'llsdehölde die persönliche Zustellung nicht passend , finden, so soll die Ueberreichung der Aufkündigung bei der betreffenden Steuerbezirksobrigkeit und falls die Pachtung mehrere Bezirke umfaßt, bei einer , ober der andern Stcucrbezirksobrigkeit zur wei- ^ tern Verständigung der Partei die Wirkung der ' persönlichen Zustellung vertreten. — ll) Die allgemeinen Pachtbedingnisse können bei der k. k. küstenl. - dalmatinischen Cameral-lHefa'llen-Verwal-tung und bei den k. k. Cameral-Bezirks-Vcrwal-tungen, dann, den Steuerbezirksobrigkeiten und den Obern der Finanzwache des Küstenlandes in den gewöhnlichen Amtsstundcn eingesehen werden. — Für den Fall eintretender Tariff- oder Gese-Hcs-Aenderungen haben nachstehende Bestimmungen Platz zu greifen : Wenn der Verzehrungssteuer-tariss oder wesentliche Bestimmungen der Verzeh-! rungösteuer - Vorschriften geändert werden, diese! Aenderung jedoch nicht von solcher Beschaffenheit ist, daß dadurch wegen gänzlicher Aufhebung des Gegenstandes der Pachtung dieser Acrtrag nach dem bürgerlichen Rechte sich von selbst auflöst, so hat eine Venninderung oder Erhöhung des bedun-gcnen Pachtzinses im Verhältnisse dieser Aenderung einzutreten; es steht jedoch in einem solchem Falle jedem der vertragschließenden Theile frei, o«,n Vettrag binnen dreißig Tagen nach der erfolgten Kundmachung der eintretenden Aenderung aufzukündigen. — Der hiernach aufgekündigte Venrag bleibt noch durch zwei Monate vom Tage der Aufkündigung in Kraft, und es wird, wenn die Aenderung vor Ablauf dieses Termines in Wirksamkeit treten sollte, der von diesem Zeitpuncte an zu entrichtende neue Pachtzins auf die oben angedeutete Art bestimmt. — Wenn aber binnen dreißig Tagen nach erfolgter Kundmachung übor die einttetende Aenderung der Vertrag von keiner Seite aufgekündigt wird, so bleibt er durch seine ganze Dauer in Kraft. — 12) Die Licitation beginnt an dem festgesetzten Tage pünctlich um die 9. Stunde Vormittags. - K. K. Camera! - Be-zirks-Verwaltnng. — Capo d'Istna am 7. September l«48. F o r m u l a r c eines schriftlichen Offertes. — (Von Innen.) — Ich Endesgefertigter biete für die Pachtung der allgemeinen Verzehrungssteuer sammt dem abfälligen Zuschlage von (folgt die Angabe der Eteucrobjccte,) in dem Steuerbezirkc «folgt der Name des Steuerbezirkcs) oder in den Steucr bezkkcn (folgen die Namen der Steuerbezirke) für die Zeit vom I. November 1845 bis 3!. October 184.> den Iohannspachtschilling von . . . , (Geldbetrag in Ziffern) das ist (Geldbetrag in Buchstaben) wobei ich die Versicherung beifüge, daß ich die in der Ankündigung T a g ' .e5 ^r^r"^ Bezeichnung 0er G. --------------------------------------------------—------------------------------- Z.tpm.ct, b.. zu ^ des der Vel,. S mi ^.^ ^ ^ ^ ^^ ^.^ .vclct^ ,cl,.st H Steuer. "-dcs Gememde- z ^ ^Uigten Verzchrungö- Gemeinde- ^ der vorzunehmenden l^e O^t^'i.- , 4 bez.rke. «gerung. ^wc.e« ^ _________________t" «Md. _____________ft. , kr. ^^, tr > si , kr __________________ , I lneldcrt.t.I ^ Gemeinde ^ die andern Camcral-Pittquentc Gemeinden Bezirks- Bis zum 29. 1 Der ganze poli- Wein 5S — 2575 24 9« »!> 2U72 3 Vcrwal- 3U. Sept. Ecpt l54k4,'um tische Be;nk Branntwein 2<» )6 i — I578 38 3 Gemeinde VaUe Wein — - 25» !7 — — 25» l7 detto detto detto u>id Villa d> Branntwein — - 30 I!> -. - »<> li> Rovigno. Fleisch -^ ! " ,4l 17 - . l4l>l7 Gemeinde zdie andern Zusammen 422 58 Pisino Wemeinoell 4 Dcr g^,^' p^ll Wein 25 ^ > - 3^38 2« 574 !«'/< 4412 44'^ tijche Bezirk BraniU-vcin 35 F - 435 ,,4 73 5«'/. 5W lUV, dctto detto ^ detto P's'no. Flusch 2U ^ - U»tt5 4il l35 28 ,2<»l 14 Gemeinde! tie andern ^ Zusammen Ul'^3 9 Dignano Gemeinden i 5 Der ganze p^li Wcin lU M - I!U4 15 »2 32 2N2« 47 tische Bezirk Branntwein «5 >' ! "- 3<>8 '<><; 77 29 2283 46 t'sche Bczilk Branntwein 5U S — 23? 8 74 27'V. 31! 35'/< detto detto detto P"la. Frisch 45 "/, - !W2 1, 270 4U'/. 1202 5,,V. Zusammen 3798 >l3 3 stimmungen über den Vorgang bei Tarifföanderun gen wird die Bedingung festgesetzt, daß, wenn der Aerzehrungssteuer-Tariff oder wesentliche Bestimmungen der Verzehrungästeuer-Vorschriften geändert werden, diese Aenderung jedoch nicht von solcher Beschaffenheit ist, daß dadurch wegen gänzlicher Aufhebung des Gegenstandes der Pachtung der Verirag nach dem bürgerlichen Rechte sich von selbst auflöst, eine Veränderung oder Erhöhung des bedungenen Pachtzinses im Ver- hältnisse zu dieser Aenderung einzutreten have Es steht jedoch in einem salchen Falle jedem der den Vertrag schließenden Theile frei, den Vertrag binnen dreißig Tagen nach der erfolgten Kundmachung der eintretenden Aenderung aufzukündigen. — Der hiernach aufgekündigte Vertrag bleibt noch durch zwei Monate vom Tage der Aufkündigung in Kraft und es wird, wenn die Aenderung vor Ablauf die seö Termins in Wirksamkeit treten sollte, der vot. diesem Zeitpuncte an zu entrichtende neue Pachtzins auf die oben angedeutete Art bestimmt. Wenn abel binnen dreißig Tagen nach erfolgter Kundmachung über die eintretende Aenderung der Vertrag von keiner Seite aufgekündct wird, so bleibt er noch durch seine ganze Dauer in Kraft. — Die münd' liche Versteigerung wird bei der Cameralbezirks-Werwaltung zu Neustadtl im Amlsgedäuoe derselben am 23. September 1848 vorgenommen und um 10 Uhr Vormittags beginnen. Bis zu diesem Zeitpuncte werden auch vom Cameralbczkks-Vorsteher schriftliche, mit dem lOpercentlgen Vaoium belegte, versiegelte und mit der Bezeichnung des Pachtobj,ctes und des Bezirkes oder der Haupt-gemeinde, für welche sie lauten, an der Außenseite versehene Offerte angenommen. - Die mündlichen Li.itanten haben ebenfalls den zehnten Theil des Ausrufspreises vor der Versteigerung als Va-dium zu erlegen. Z. 1tw7. (3) Nr. ""/.7«. Concurs -Ausschreibung zur Besetzung der provisorischen Verwalters-, Be-lirkscommissärs- und Ortsrichtersstelle zu St. kndra in Karnten — Bei dem vereinigten Ver--valtungsamte der Cameral- und Religionsfonds-Aerrschaften zu St. Andrä in Karinen ist die 5telle des Verwalters, zugleich Bezirkscommis-ars und Ottsrichters, mit welcher .->) ein Gehalt ^on 1000 fl., d) ein Deputat von 30 Klaftern veichen Brennholzes, im Wetthanschlagc ;', 2 st. or. Klafter, mit 60 ft., <:) ein Pferd- und Reisepauschale von 90ft., und ci) ein Kanzlei- und üeheizungspcmschale von 100 si., nebst dem Genusse einer Natural-Wohnung und dcr Verpflichtung zur Leistung einer baren oder fideijufsorischen Kaution im Gehaltsbccragc verbunden lst, provisorisch zu bejetzen. — Diejenigen, welche diese Stelle zu erhallen wünschen, haben sich übcr die mit gutem Erfolge zurückgelegten juridisch-politischen Studien, die erlangten Wahlfähigkeits« Decrete als Orts- und Criminalrichter, dann als Richter üver schwere Polizciübertretuugen und als Bezlrkscommizsar, die volle Kenntniß der Land-amtirung und der staatsherrschaftl. Rechn ungs-und Cajscmanipulatwn, über Vprachkcnntnijse und ihre bisherige Dienstleistung, über die Fähigkeit zur Cautionsleistunfj, endllch über cinen unbo schollcnen moralischen Lebenswandel auszuweisen. — Die hiernach belegten Gesuche sich längstens bis 15. October 18 l8 im gewöhnlichen Dienstwege bei der k. k. Camera! - Bezirks-Verwaltung in KlagenfuN zu überreichen, und es ist in denselben zugleich anzugeben, ob 5er Bewerber mit l'inem Beamten des Verwaltungsamtes St Andrä oder der Bezirtübehörde in Klageufurt, und in welchem Gradc verwandt oder verschwägert ist. — Von der t, t. stcicrmmcisch-illyrischen Cameral-Oesällcn-Vrrwaltmlg. Grcch am 26. Aug. 1848. Z. .?<^. (2) Nr. 1683)893. Edict. Von dem Bcznt'sgcrichse Mü'nkendocf wird allgemein brennt gemacht: <3s seyen in der Erecutions-lache der ^og e» Stadlpfarr Stein, »win. der Filial kirche Ht. Thoma in Lcckc, gegen Jacob Reßnig von Schubcjou, wegeil aus dem Unheile <>. ^„, schuldiger llw s!., der scit ».Jänner >^/»4 llickftanoigcn b"..g Inleleffen hievon, der auf 3 ft. Hy l:. gemäßigten Gerichtö-, der schon an» erlaufenen und noch scuiem Ereculiollskosten, zur Vornahme dvl mil dcm Gescheide rum 2o. Juli d. I. dcwilliciicn Heilbiellmg der, ocm Ia. ,N dienst« baren '.<« Hude, im gerichtliche», Lcha!)»,nqswelthe pr. lIgI si.^ die Tagsayungen au< den »2.^)sluhcr, dann den <5. November uüd den »4. December d. I., jtdesir.al Vornutcag ron 9 bii> ,2 Uhr in Loco dcr Neural zu Schebejm, mil dem Aühanqe ange« oldncl, daß dieftlde nur bei der dlitlen Feilbielullg auch uiuer dem Hchahlll'gc'werlhe hilüangegibrn wiid. Bas Schatzu:,a.öp!0!vcoll, dcr ^iuildduchser-tract und die lücitaiionsbedmgnisse liegen iil den pe-wöhnli^tn Anltsstlliiden zu Ie0ctt'ge>icht Münkcndotf am ^iN. Juli »648 Z. »63?. c.'') Nr. ,658. Edict. Am, dem Bezirksgerichle der k. k. Cameral-l'erlsch.isc L,ck wird dekaimt gemacht: (ZZ l?ade ü'der ^mschrciien drr ^g«ics Sle^ler in dic exccllli^e ^eil-bietung des, dem Michael Schlebniq gehörigen, dem Stadt-Domino ^iack »uli U»b. Nl'. ^'/^ dicnstdaren, genchilich auf 8ä5 fl. C- M gesch,n,!l„ Hauses in der Stadt ^ck .Vs,Nr. sitt samm: /in- und Zuge« hör, dem Acker u /l»,vii:Äll und dem Waldanthelle „ voil Seisenberg Hinach > 56»2 - 141«!— -^ — 71U4! ~ Obergurk ^ ! Sittich 1 ^ Sittich Großgaber > 744tt — 21W -. __ __ 9540 — Littty ^ Treffen Döbernig 697 - 242 - 939 ___ , ^^" , Treffen 1«33 - 5i5 - 2346-,"^ Nassenfuß l3.',5 — «74 — 202» — ^ ! Nassenfuß St. Margarethen «05 - 207 — 812 ^_ ^840^ - St. Kanzian 723 - 276 — 999 _. ^ Arch ^ ^ ! Gurkfeld Bründcl ^-^ ^ ,953 ^ ^ ^. <^,<>zz ^ Gurkfeld Zirkle ) Mottling Gradatz Tschernembl ^^.^ 2^. ,727 24 - - «78« - Krupp Frclthurn Schweinberg Draschitsch Schemitsch Holland P^and «80- ,80- 860 -.__«_ Oberch 200 - 60 — 2«l, - Sämmtliche Pacht- und Licitationsbeding- dann auch bei den Finanzwach-Comwissariaten nisse können sowohl bei dieser Cameral-Bezirks- eingesehen werden. - K. K. Cameral - B,zirk6- Verwaltung, al5 auch bei dcn betreffenden Be- Verwaltung. — Ncustadtl am 12.' September irts-Commissarialen und Bezirks-Obrigkeiten, 18^8, 365 Aemtliche Verlautbarungen. 3. ltt79. (3> Nr. 6/3^Vl. K u n d m a cd u n q. Von dlr k. k. (Zam. 2^7, am Hchulplahe 2. stock, eingebracht werden können, an den nachbenann-tn .'lustel-lng der Ratification der Pachtvtlstng»rung at der Pächter den vie,ten Theil des für lia ahr bedungenen Pacdlschillings als Cation l Barem, oder in öffentlichen Ot ligaliont,» uf die »m vorstehenden Absähe bemakle All, der >n Realhypoih.k, die der Pici'tcr ^uf .^ zu erschlill^eu hat, zu Handen der Gefällsb höroe ^ erlegen, wobei d»r b^i der Verstcigcr^ng ereils erlegte Betrag einzurechnen, oder falls ie ganze Kaution mittelst eiinr N^alhypothck esteUc würoe, zurückzustelln s,yn wlrd. — 3«ro die elngrlegce und annehnbar befundene »aution in der Folge lurch, dem Pächt,r auf' ilegce, aus dem Pachtverhattüisse entspringende seld!tt.,fcn oder Ersähe geschmälert oder er, Hopst, lo muß, wenn die Gllcstrase oder der lrsatz nicht binnen l> Tag1« »er aus geelgneie W»ise der Steuelb^irksobriq-eit und den Vcrzchiullgbstt'uelpflichligoi, die s belllfft, ang en ^llcular-Hjerordnung vom 26. Iun, ,tt2^. Ulgedeuleten zwii Puncte, und mit Nucksich« Huf den, in dem, jenem Circulare bcigefllgl^l llnhange zu dits.m Paragraph gemachten ^or« Dehalle, vollständig eintritt, so wiro er hlemi, ausdrücklich verpflichtet, sich auch genau nact oen »n j«nen Circular»Verordnungen enthalte nen Vorschriften, und in so ferne sie durch nach folgende gesetzliche Verfügungen geänder wurden, sich auch nach diesen zu benehmen und allen wahr.no der Dau^r der Pachtunc in Bezug auf das gepachtete G.fäll cr^hcn den Auordnuligehen werden w»r0, zu erfolgen. — Rücksicht l»ch der im Pachlbezirke oollammenden Ver zehrungösteuer-Gefallsuberlr^tunarn wird dc^ Pächter das Befugniß eingeräumt, von d,l ges.tzi«äß>gen Verfahren abzulajs,n, insofar das eststrafe nich oerhangt; wenn jedoch gegen die Bestimmur gen dlS Gcfällsstrafgcsches ein Ablassungbb^ crag eingehoben wird, so hat der Pachter di Partei zu encfchadigln, und überließ oas Zw.n zlgfache des wioerrechtlich eingehoticnen Belr^ ges als Strafe an den ^ocalarmenfond ^u e> leg»«. In kelmm Falle kann ab^r, wenn scbo die Unter>uchungsblhörde einschreitet, die Abla sung von dem g setzmäßigen Verfahren uon d r ^l stimmung des Pächters abhängig gemacht werde, Die Verfügung über die elnftießenden Etra! gcloer dielet nach Abzug der Kostet, des Vc fahrensremPächt'-rüberl^ss.n. — Achtenß.Di jenigen Vorrälhe an steuerbaren (Äegcnstäudc welche bei dem B^'gln»le der Pachtung bei d, steuerpflichtigen Parteien vorgefunden wcrd., uno von diesen bereits lariffmaßig versteue Den lO. Theil dieser Ausrufspreise haben ^ dle mündlichen ilicitanten vor der Versteige l rung als Vadium zu erlegen. — Die Pacht ' dedingnisse sind folgende: Erstens. , Dem Pächter wird von der Staaltzverwalcung : das Recht eingeräumt, während der Dauer , der Pachtung die Vcrzehrungssteuer von W>>n, , Wcmmust, Maifche. dann Obstmost und vom Fleische nach den in dem Gubernial Cirschloss,n lst. Für j.dtN F^U sind alle jene, sowohl von der Uebernahme als von der Fortsetzung einer solchen Pachtung ausgeschlossen, wllche wegen eitns Verbre. chenh mit einer Strafe belegt, oder w»lche in eine criminal» gelichtliche Untersuchung verfallen sind, die dloß aus Ab^ana rechtlicher B'welse aufg,h0' den wurdl. — I ne Individuen, welche zu Folge dcö strafg^sehbuchls über Vesallsub^rtretun-ssen, wegen Gcvleichh^ndcls, odr einer schwelen G faUsüdertretung in Unte»suchung gelogt» uno gestraft, oder wegen des Abgangts restlicher Beaeise von dem ^lrafrerfahr.« ^o^g»zählt wurden, sind durch sechs, auf den Heilpunct der Ucberlretung, oder w.>nn o^rseltil' nicht bekannt ist, d.r Entdeckung d.rsclben sol gende Jahre als P^lunM'>'w»rl'er ausg.schlos« sen. Ueber d«e persönliche Fähigkeit zur Ein-ftchlmg »>in,s Pachlverlrag^s überhaupt hat sich der Pachtlustlge vor dem Beginne der Pachtung ü^er Aufsordcruna. der GefäUs^ehölde mil i,llubwürdigen Dooimei.ten auszuweisen. — Drillenö. Dle Versteigerung des Pachtol). jerv,'5 geschieht unter Volbch^lt der höh.rn Gtnchvngnng. so zwar, daß der Verst.igcrungSr act für den B.stbieler schon durch die Unl.r schnft dcs PlvtocvUs, für das Aerar auer erst von der Zustellung der Verständigung über die llnnahme des Pachtanbotes oder d,s genehm nigten Vertrages verbindende Kraft erhal'. die Annahme des Pachtandotes muß dem Er-^eh^r binnen ^ Woche», von dem Tage der Uersteiaerung und jedenfalls acht Tage vor )rm Beginne der Pachtznt bekannt gegeben .«erden, widrigenfalls dess.'n Haftung für das 'ln<'ot erlöschen und ihm freistehen soll, dlc ftei t«r Versteigerung »rl.gtc vorläufig? Eau« cwn zurück zu fordern. — Würde aber d,e ^ust'llnng dieser Verständigung, oder überhaupt die Zustellung amtlicher Erlasse an den Päaü.r oder dessen Bcvollmächligle währ.nd der Daucr Yer Pachtung, wegen deren Adwc-»Vnhcil oder unbekanntem Aufenthalt nicht geschahen können, oder sonst das Gefall die per sönliche Zustellung nicht passend finden, sosoll o,c öff.ntlicl e Anscklagu"g dieser Erlässe bei der Gclu.rdlzirrsobt-ge.lt, m deren Bezirke die Versteigerung Statt gefunden hat, die Wir^ kung der persönlichen Zustellung habt«. Uebri-qeilS wirb zur Reclamation wegen verspäteter Zustellung vom Tage derselben eine achttägige pertmtorische Frist festgesetzt, nach deren un dcnütztim Verstreichen j.ncs Befugniß gänzlich erlöschen soll. — Viertens. Der Ausrufs-pr<,5 für das zu verpachtende Obj.cl, ist ^c-r,itS obcn ersichtlich gemacht worden. - Fünf-lens. Diejenigen, welche an der Versteigerung Theil nehmen wollen, haben einen, dem zehn-lcn Theile rcs Ausrufspre!s<ö gleichkommen« c'en Betrag m Bar^m, over in öffentlich," O^'li,,atiolnn, welche in der Regel nach dem lur Z.lt d»s Erlag.s dekannten börsemaßiger <öulswerthe, in Betr.ff der HtaatSanl^henlos» vom Jahre l83l und »839 aber nach den Ncn'wcrlhe angenommen w^rdt!,, oder mlttelü Realhypoihek zu erlegen; nach beendigter Lici t^tion w,ro bloß der rom Bestdicter erlegt. Betreg als vorläufige Caution zurückgehalten oen ü.riaen Licitanten aber welden ihre erleg ten Beträge zurückgestellt werd.n. sind meh (Z. Amtö-Alalt Ni. »3 v. !»9. Septemder »2^8.) 3<,e Ver« zehrun^ssteuer und Gemeindezuschläge für jen-Vorralye zu vergüten, welche an iyn tariff-mäßig versteuert »rm'blN si"d, und am Enoe der Pachtung bei den stell^pstichligen Parteien^ in wie immer gearteten Aufbewahrungsorten nock vorhanden sinr<, oder welche Ei^enlhum des Pächters sell,»! sind, wenn er ein Gewerbe treibt, das zu jenen gehört, von dene» er den äierzel)lungosteuer')ezug gepachtet Yacre, inso-ferne übrigens nicht etwa dargethan werden könnte, daß die Lltucr fur dlese Vorräthe dem Aerar schon vor dem Pachlungsantrilte entrichtet worden sey. — Die nämliche Ver^ pfilchtung zur Vergütung dtr carlfflt'äßig ein-gehobenen Gebühren liegt dem austlttenden Pächter auch dann ob, wenn auf die Pachtung eine Sol'dar Abfindung folgt, jedoch nur rück« sichtlich der Vorläthl,' jener Paiteien, welche dem Abfindungsvereinc nicht betreten, unl) da» her diesem Lehrern zur Einhebung der steuer zugewiisen werden. — Die Erhebung der am Ende d»s Pachtvertrages vorhandene!» Vorrä the an tariffinäßig versteuerten Artik.ln, wenn eine solche wegen t>es Uüterbleiben's eines Ue^er einkomnltns zwischen oem ein» und autztletcn den Pachter oder dem 'Aerar nöthig wurde, wird durch einen G.falltzvccmten unter B^zie« hung eines Abqeordnel.n o»r Ortüodrigkeit g>» schehen, und es werden hiezu auch die ein» uno auStretenoen Pächter vorgeladen werden. Sollte den Pachteln ooer ihren Machthabern wegen Abwesenheit, oder aus einem andern Grunde dle Vorladung nicht persönlich zugc» stellt werden können, so hat die Zustellung auf die im 3. Äbsotze dieser Pachtbedin^ungeu fest gesetzte Art zu geschehen. Daß Nichterscheinen der Vorgeladenen hebt die Gültigkeit des Er-, hebungsacics für keinen Fall aus; der den Vertrag abschließende Pächter verpflichtet sich vielmehr ausdrücklich, den auf diese Art zu Stande gekommenen Erhebungsact über die am Ende seines Pachles vorfinblgen, ihm ta-riffmäßig versteuerten Vorräthe als vollkom-men beweiskräftig anzuerkennen, und nach dessen Resultat die ihm obliegende Bttuervergü tung sammt Gemtindezuschlag entweder dem Aeror, oder dem an d»ssen Stelle lrNenden Bezugßdcrechcigcen zu leüten. Die Hosten die-ser Echebungcn werocn von dem cinlreiendel, Pächter, oder drm hie eigene Verwaltung über^ nehmenden Acrur getragen, und der Pächter erklärt sich im Voraus mn dem durch die Äe fällsvehöroe di.ßfaliö zu ve,timmcn0en Ausma ße einvelstcnden, und zu dessen Berichtigung verpflichtet zu seyn. — Neuntens. A5lnn 7er P.lchtcr bei der Elnheburg d>r Gebühre».-nen höyern B.trag, alS der Tariff aussprlcht, anhebt, so hat derseloe die Parcn, die es b»« trifft, zu entschädigen, und üverdieß dtn zwan-zigfachcn Betrag vlss.n, was er wid.rrechtlich eingehob^'n hat, alS Htrafe an d«n ^oc^larmen» fono zu erlegen, er haftet in dlesrm Falle, so wir überhaupt fur dab Beneymen der zur Hanl) habung seiner P.lchtungSrechle bestUnftan0, welcher eiuc Vermehrung od°r Berllllnderul'g 0er H^erzeylU ,g zu Folge yat, soll <^ll den B.sNn.muNs'en c,e mmdestc Veränderung yeluoiurlng^, tö'u^n^ nur >n dem Fälle, w^n», olnunl)elu»g oder Elhöyung des beoun. gcnen Pachtzinses im Velhältnisse zu dlesel Aenderung einzulreten. Es slehc j'doch ln el^ nem solchen Falle jn. - Der hiernach aufgekündigte Vertrag bleidt noch , durch zwei Monate vom Tage brr Auskünol.-gcing ln Krast; und eo wlN), wenn die Aen> , derung vor Ablauf dieses Terming ln Wlli! samk-!i fallsbehöroe unverzüglich «n die Kenntniß ge--, s.Hc werden. Oeltaltet jedoch l?er Pächter die n Ausül.'u>.g derselben, ohne daß die Partei den l) vorgeschriebenen gefäUsämtlichen Ellaubnißschein ^l gelöst und sich damit bel ihm ausg.'lviestN e yat, so fällt der für oiese Uebtrlretulg der - Ocfällsvorschnften zu entrichtende Ltrafbe ' trag nicht dem Pachter, sondeln de,n Aer^l - zu. — Zwölftens. Den bedungenen Pachi-schiliing lst der Pächter in gleichen monatlichen n Naten ain letzten Tage elneö jeden Mona-,l tes und wenn dieser ein Lonu- o^cr Fei^r-. - lag wäre, am vorausgehenden W lkcaa> i, an die k. k. Camera!-Bezllks-H"ss'' >n ^a>. ' bach abzuführen verpstichter. — Wenn die r (zaucion ,m Baien bestellt worden , so kann deren Betrag auf Vcrlana/n des Pächters be,m Auegange der Pachtzeit den drei letzten Monatsraten g des Pachtschilllngs zur Hälfte, nämlich o^gestall eingerechnet werden, d^>ß >n diesen Monate ,mn,er >'ur die Halst,.' 5?6 el'.tfallend.n Pach' chililngö vom Pächter obzufühlen, die andere yälfte aber aus der lH.lUtion zu entnehmen seyn vüroe, deren Rest schin nach geendeter P^ch-'ung dem Pächter, lvoseril das Wesäll k-lnen iveltern Anspruch an ihil zu stello^ hat, ;u verabfolgen s.yn wlrd. - D l ei ic h ntens. Wenn der Pächter eine Pachcschillingsrale zur fest^efttz' ten Zeit nlcht abfühlt, so hat er ni,t>t nur oon derftlbcl» 0le VeriUgszlüsen zu 'l vom HliNderl für die Zeit vom Tage, 0er auf den Verfallstag lolgt, bis zur Tilgung der Rate, zu entrichten, sondern es soll der Gefallsuer' w^ttung ü-^eroieß noch das Rcctt zustlhn, den Ausstano ohne Weilers durch tie lZaunon zu oecten, zugleich aber die weitere Eil»l)ebll!'q d S Äefällb elnstweilen auf Rechnung und Ko» sl.n oes Pachters dl.rä) einen vo.» der G<-fällsbehörde ausznstell.n0cl neuerdings feilzubieten; falls ud.r die P-ichl-oersteigeru"g fruchtlos bli^ve, Abfii'dungen mit dcu ltenerpftichclglN Partelen einzligehen, oder die tariffmäß'ge Einhebung clnzul.iien, und sich rückslchtllch der secsaeitr.itiol,s» uno R.lici-talio^skosten, so wle, 0cr aUsälll^e'n D>ff>renz zwlsc!)en dem bei der Relicitalioli, oder bei l).n ttlfilidungen, oder bei der tariffmäßiqen Einübung erz'.lt.n Bctlaae, und zwschen dem contr n'tmaplVje'N Pachlscl>illln>''', u> d nber« Haupt lücksichtl'ch aUer aus 0.>m lIontr-cts-l^uae 'Nltt.!),»!).« Foldeiun^.n .n, der tHaa-t.on 0 s Pächters, u»o wenn sjc ni^t hin» r^lcht, an selN'M üori^en 35e,mö>n schadlos zl, halten; e,n allenfalls si'b e:g,-bendes gün^ sligeles Resultat ocr n.uen Feilvien,na, oder d.r Abfliidung, od.r der laliffmäßigen Einhe. bung soll ar>er ,,ur d->m Gefalle zun> Vortheile qerelchen. Übrigens soll es der GrfäUsver-»raltun^ slelstehen, d»u Alisruf^pliis für di« R'lcilation nach Gutbesinden zu bestimmen und wenn das O^jyü, deßwegen Einwendungen gegen die Gilii^kelt des ^lcitationö-a.te^' zu machen. — I^» de:se!"»,n 'Art norzu-g'h.n und sick an der bei dvr Velstci^erunq erlebten volläuft;en, odcr der nach dem h. Ad-s^tz.' ellr svst^'sehten Zeit lasten jollle, oder w ni« vor oder wahrend der Pachtung sicl' offenbaren würde, d^ß dem Pächter c»n ooer das andere im zweiten )lbsahe dieser Pachtbcdingungcn enll).^lt.ne Hinderniß zur Uebernahme oder Fortsetzung d.r Pachtung entgegen stel)<>. — V'« e r z e h n t e n t-. Ueber diese Pachtung wird keine besondere Vertrags-uikundr errichtet, sondern o^s Velst.igerunus« ploco^oll hat »m Falle der GeN'hmiqung des '^estbol's zugleich die St»lle der Vertrags-ulkünde zu vertreten, daher dasselbe sogleich nach der Velste,gerung in doppelter Ausfertigung allseitig zu unterfertigen, und lüsicht-!ich des Erstehers mit der Uncerschlift zweier Zeugen zu versehen syn wird, wo sohin nach erfolgler (Genehmigung das mit der Ranfica-l,o»öllausel v(lseh^ne unqestämpelte El.'»'!,pl:r oem Pächter gegen dess.n Emrf-n^sbestäli->zung und gegen Erlag oer 3tämpelqcbüyr für oas andere in den Handen der G^sällsoeiwal-lullg bleibende und mit dem oorschriftmaßigen Ztämpel zu oels^hende Dllpllcat übergeben w>)e' des Offices und der Pachtbldl,!a,un^n ein förm> licher Vertrag in zwei gleichlautenden Pallen errichtet werden. SoUtc der Offerent sich wli- 3«7 gern, dieslN Vcrtraa, zu unterfertislen, so ver-tlitt das ralificirte schriflliche Offert in die in, vorhergehenden Absähe feliczlsehten N^cht. dn nicht qenau erfüllen sollte, steht es dann mil d.r Sorge für die Erfüllung des Vertrages beauftragten Behörden frei, alle jene Maßregln zu ergreifen, die zur unaufg, haltenen Erfüllung dc6 Vertrages führen, nogrgen aber auch tcm Pächt.r der Rechtsweg für aUe Ansprüche, die er aus dem Vertrage machen zu können glaubt, offen stehen soll. — Se ch z e h n lc n s. Wird dieser Verirag nicht sckon allsdrückliä) auf einc Z^ITÜtt. (I) Nr"«9MV1ll. Kundmachung. Von der k. k. Camcral-Bezirks-Verwaltung in Laidach wird in Folge hohen Cameral-GeMen Verwaltungö-Dccretes vom 9 September 1848, Z. ^"^/l,42, zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß sämmtliche, in dcm Verzeichnisse dieser Kundmachung genannten Weg- und Brückenmäuthe, destiülmte Zeltdauer geschlossen, su k^nn er von 3eit<- dec» 'Aelars drei Monate, ron Seite oes Pachters aber blü »5. Iull ror A lauf c>es Verw.Utungsjahrls aufgekündigt werden. Diese Aufkündigung muß von Seite d»s Päch° l«>s, wenn ste bcacktet werden soll, del del CamerulbezilkSverwallung, in deren Beznk d^s gepachtete Object gelegen ist, innelhalo d.r scstglsehten Fr»st üoel reicht werden. Erfolgi keine Aufkündigung, so h^t der Vertrag auf 'in weittres Jahr uoter oens.lben B^>'>gungen, unter denen er abgeschlossen würd-, zu g»lnn — K. K. lz>,merall ezilks - Verwaltung. L^i dach au» 7. S43. und zwar für die zwei Jahre 18l9 und l850, oder für das Jahr 1849 allein, vom 1. Nov. 184« an, im Wege der öffentlichen Versteigerung unter den von der wohllöbl. k. k. steiermarkisch-iUyrischen Cameral-Gefallen-Verwaltung untermal». Juni 1818, Z. °"^/8,o, festgestellten und durch dle Amtsblätter der Laibacher Zeitung vom 18., 20. und 22. Juli 1848, Nr. 8U, 87 und 88 kundgemachten Bestimmungen in Pacht gegeben werden Z. 16Ü6. (^) Nr. 4033. Edict. Vom k. r. Ve.iltSgeiichtc der Umgebung l!ai' bachs wird lnemi: tunt) gemacht: Es scy über An-suchen der Maiia Hoischevar von der Krakau zu llaidach, gegen Baühelina Vogel von Draqomcr, )Uc Vornahme der angesuchtcn und bewilligien ^eil-oielung der, dem Cremte.» gehörigen, ,-,u Brauner Hs..'^tr. 23 liegenden, drr D. R. O- (^omnienoa ^aibach 8»!) Uib. N>. l95'/« dienstbaren, aus >l99 ft. ^i0 tr. geschähen Kaische famnu An- und Zua/hör, wegei, aus dem w. a. ^crglcichc vom 23. ^cdruar »«4? schuldigen 2ltt ft. 20 lr. c. .<>. c., die Hagsa-Wng auf den 10. August, 1l, Eeptember Ul,d >2. October I. I. in Loco Diaqomer, jedesmal früh v»ü 9 bis »2 Uhr mit dein Anliange cmbrrauml', d'ß die seilgcbolene Realiiat bei der l. und 2, Tagsatzung nur um oder über den Lchätzungsweitl), bei der drillen ader auch unter demselben hinlangcgeben werdln wü'lde. Wovon die Kauflustigen mit dem Beisätze ver-slandigec werden, d.'ß die LlcitaiiollS'.'edingnisse und oie Schalung laqlich Hieramis ciüglsehen oder in Abschrift genommen weiden tonnen. ^aib.'ch am 28. M^i ^48. Anmerkunq. Auch bei der 2. Licitalion hat sich kein Kauflustiqer gemeldet, daher nunmehr zur dliiten geschcirien wird. Z. »69^. (2) Nr. 2^2^. Edict. Von dcm k. k. Bczilksgeiichte der Umgebung ifaibachtz wird mittels dieses Edictes bekaiuit gemachi: ^s habe in der Ereculiol>5s. ,,. Juli l8/i5, Z. !993, dann ichtskanjlei abgehalten werden. K. K. Bezirksgericht Egg und Kreutbcrg am 6. September «848. 3- '6Ü4, (2) Nr. ,22,, Edict. Alle jene, welche auf den Nachlaß des zu Un-telfcrnig am 25. Juli l. I. verstorbenen H^lblnib-lers Georg Starre, vul^o Mozhnig, irgend cirien Un-spruch zu stellen vermeinen, habe» denselben bei del auf den 20. October l. I. Vormittag 9 Uhr hierge richts anberaumten Tagsatzung, unter den im h. 6^ allg. b. G. U. enthaltenen Folgen anzume^.?cn. K. K. Bezirksgericht Kramburg am 5. August ltt48 Z. ,6U5. (2) Nr. 1U6, Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte zu Oberlaibacl wird kund geinacht: Es sey auf Ansucben des 7n" haun M.'si, von Unterb'ewvili, als (^cssionär dei Jacob Emerslikar, von Podpezh, die mil dein Be scheide vom l4. April l, I., Nr. 665, auf den 7 d. M. angeordneie erste Feilbielungsta^salzuiig zu, ^»eisteigeruiig der dem Joseph Galle!', von Pllsser gcl/öcigen, dcr Herrschaft Freudenlhal uiuer U>b l)ir. 2c> dienstbaren Dritlelhube, im ^iuoechälidlnss mit dem Ereile« für abgedalien angenommen unl in das Verbleiben dcr auf den g. October anbe räumten zweilen, und der auf den 9. 'November be stimmten dritten Feilbietungstagsatzung mil dem vori c,en Anhange gewilliget worden, wozu die Kauftu siigen mit Berusuna anf das dießMige Edicc von ,4 April l. I., Nr. 665, zu erscheinen vorgeladen werden. Benennung Kategorie ^"^ ^ ^ Tag )luörufö-. ^ ______________________! . ,. ^I Bis zu --------------------------------------------------------p"'ö fUl L^ ^^ der 3^. der « . ^ .3 Tage und 3 ZZ em Jahr ^"^ Stunde. Mauthstationen. Z HlV Versteigerung. _^^^ Z^ ^ _______ ^ __^__!^_^^________ l ^ ^ 2.Occod? Feistriz bei Weg- u Brücken- 1 ^ October ! ? l8^8, zwei Dornegg mauth 2 I i^ez.Obrig 18^8 95N 48 Z >s Ut)rNachm. ^afturie Wegmauth 2 — ^ Adelsberg detto 670 2^ I Z detto Planina Wegmauth 3 — ^ ^ nili 12 i:«Z detto Adelsoerg Weg-u.Brücken- i detto ^' ^' i A^ mauth I I j °"" 59«4 _ ^^. detto Präwald Wegmauth 2 — )^ ^-H ^ 6. dto. 15550—^^ detto Senosetsch Wegmauth , ___ s. ^ L 5 Z detto 53U0 — Z ^ detto Oberlaibach Weg-u. Wasser- izam"-Bez> 29. Sept. ! Z N 2. Sept. mauth 3 — Verwaltung 1848. ll3i2!- Z »848, zwei , Laibach. j ^» Uhr Nachm. K. K. Camera!-Bezirks'Verwaltung Laibach am 13. September l848. Z Itt74. (1) Nr. «8MVIII. Mauthuersteigerungs-Verlautbarung Von dcrk k. Camera! - Bezirks-Verwaltung in Marburg wird zur allqemeinen Kenntniß gebracht, daß die im nachstehenden Verzeichnisse auf" geführten, im Marbmger und Cillier Kreise beste« hendcn k, k. Weg- und Brückenmauthen für die Verwaltungsjahre <«^9 uno »85U, und zwar entweder für diese beiden Jahre, oder nur für das Verwaltungsjahr «8W allein, vom 1. Nov. 1818 angefangen, im Wege der öffentlichen Versteige° rung wieder in Pacht gegeben werden. — Sowohl der Name als die nähere Bezeichnung dieser Mauth' stationen ist nebst dem Orte und Tage der Versteigerung, dann dem Ausrufspreise und dem Amt, wann und wo die schriftlichen Offerte einzureichen sind, aus der.nachstehenden Uebersicht zu entnehmen. — Hinsichtlich der übrigen allgemeinen Pachtbedin-gunqen wird auf die im steiermärkischen Amtsdlatte zur Gratzer Zeitung vom «. Juli l847, Nr. 107, und vom 27. Juli 1848, Nr. 12tt, enthaltenen Kundmachung hingewiesen, worin dieselben ausführlich zur allgemenien Kenntniß gebracht wurden. — Ucberdieß können diese Bedmgniffe sowohl bei dieser Bezirks-Verwaltung, als auch an jeder bezüglichen Mauthstation eingesehen werden. Benennung ! Kategorie ^"^ z^ ^ Tag ^.^ ^^ ^ ->—«»«. «««»««»«>»»». ^)^is für bei welcher Bis zu der t- « ^. der ein Jahr. die Offerte welchem m> 4 , /5 - ^ "^ ^ ^> ^ einzureichen Taae. M a u t h st a t l 0 n c n. ^ °3 N Versteigerung ------------- ".. ^ " _____ ^3) ft. kr. '"d' Lantschabrücke Weg^u.Brücken' mauth 3! Ill ^ ^ . »250 — ' Spielfeld Brückmmauth -, U1 ^ZZ H »850 > « Pesmtzbach detto - 1 '^ « « 195 ^ ^ » Marburg ^ 3 ^ IX Grahmhor Wegmauth 3 - 3:^ 2 ^^" ^ » Kärntnerthor detto 2 - ^ - ^ H Uw — ^ ^ ^ Drauthor delto l - lH ^ . l«»»tt — Ll Z ^ Draubrücke Vrückenmauth - Hl WZ " 4800 — -A ^ « ^t. Joseph > Weg-«.Brücken )^._- )^ -^ i mauth 3 ll II sZZ /Z«) 7235 -> ^ H Gonobitz j detto 2 I I /^ >H3 5375 - V s) Hochencqg i detto 2 l ^ ^.« l ^ 43^»9 — ^ K. K. Cameral-Bezirks-Verwaltung Marburg am 4. September 1848. 3O8 Z. I7W. (2) Edict. Nachfolgende, zur diesjährigen Militär-Widmung nicht erschienenen Individuen wollen binnen vier Monaten so gewiß persönlich zu diesem Bczirkscommijsariate erscheinen und ihr Ausbleiben rechtfertigen, als sie sonst die geschlichen Kolgen zu gewärtigen haben: Geburts- Tauf- und Zuname. ^ Anmerkung. ^ —- --^- 1 Martin Zhuk 1828 Prodgrische > 21 Illegal abwesend. 2 Franz Schwokel » Eluria 6U dto. 3 Matthaus Seraschin „ Siela ! 15 dto. 4 Johann Zhuk 1»27 Etermeh > i dto. 5, Greqor Weischel ,/ Schwarzenberg ! 54 dto. 6 Andra ^p^ooe » ! Sadlog ! 23 dto. 7 Johann Mikusch „ ' dto. 28 dto. 8 Anton Rupnik 1826 z Predgrische l5 dto. 9 Jacob L kappin ,. Urabzhe ^ 3 dto. 1U Ierni Furlan 1825 Slapp ^ «4 dto. 11 Anton Suscha „ Urabzhe 5 dto. 12 Johann Kruschitsch „ St. Veit 41 dto. 13 Gregor Bratousch ,, Losttze 18 dto. 14 Lorenz Baitz „ Vischne 9 dto. 15 Anton Schuanuch 1824 St. Veit 1 dto. 1« Ierni Bratousch „ dto. ! 4 dto. 27 Franz Trost „ dto. ! 20 dto. 18 Franz Putz „ Podkrai ! 21 dto. 19 Gregor Prazhek ,< Budaine 15 dto. 20 Joseph Altles 1823 Wippach I«7 dto. 21 Fra^.z Boschitsch ^ Oberfeld «9 dto. 22 Caspar Rupnit „ Merslilog , 4 dto. Bezirkscommiffariat Wippach am 1U, September 1848. Z. 165?. (3) Nr. 2384 E d i c t. Von der Bezirksobrigkeit der k. k. Berg-Cameral-Herrschaft Idria wurden nachstehende, bei der am 14. August d. I. stattgehabten Ässentirung auf dem Assentplatze Idria nicht erschienene militärpflichtige Individuen, als: I Vor-und Zuname Wohnort ^ ^', Anmerkung. Z.________________!________ ^__________ ^ , Franz Govekar Neudorf 10 1828 Illegal abwesend 2 Michael Kollenz Unter-Kanomla 2 „ dto. 3 Johann Pollanz Idria 288 » Flüchtling 4 Joseph Erschen dto. 72 ! « Illegal abwesend 5 Johann Kogey dto. 372 „ dto. 6 Georg Ferlan Staravaß 1 ,< dto. 7 Gregor Ga,ttcr Brekauze ii 1827 Illegal abwesend 8 Johann Kollenz Mitter-Kanomla 40 » dto. y Peter Mackutz Iellltschenverch 5 ,. Legal abwesend IN Johann Petritsch dto. 43 " Illegal abwesend I1 Blas Hladnig Dolle 1 ^ ^icgal abwesend 12 Johann Wogathey dto. O „ Illegal abweftnd 13 Matthäus Tautscher Unteridria 5 ., dto. 14 Barthelma Kautschitsch Sairach 9 182« Rekrutirungsflüchtling 15 Georg Albrecht Sairachberg 42 „ Illegal abwesend I« Stephan Iereb Karnlhe 20 « dto. 17 Thomas Vechar Mitter'Kanomla 30 „ Rckrutirungssiüchtling 18 Slmon Schonta Unteridria 21 ,, Legal abwesend 19 Carl Stelleschan Idria ,77 ^ Illegal abwesend 20 Valcntm Reven dto. 88 „ dto. beauftragt, binnen 4 Monaten, vom Tage der Einschaltung dieses Eoictts in die Zeitungs blätter, sich bei dieser Bezirksobrigkcit zu stellen und ihr Ausbleiben vom Assentplatze so gewiß zu rechtfertigen, als sie widrigens als Recrutirungssiüchtlinge angesehen «nd behandelt werden würden. — Bezirksobrigkeit der k. k. Bera, - Camera! - Herrschaft Idna am 5. Sept. 18^8. 3. 1648. (3, Nr. 905. Edict. Alle Jene, die an den Nachlaß des am 23. Juli l. I. zu Kwnau Hs. Nr. 69 ali inl««l2l. ^3. Juli l. I., Z. I960, gerichtlich auf 2.6g fi. lv kr. geschätzten Halbhube, wegen aus dem w. a. Vergleiche . l/<. August ,«46, Z. '93 schuldigen 39 fi. 36 kr. 0. «. c. bewilliget, und zu deren ZUor. nähme dle Termine auf den 7. October, auf den 6. November und am den 7, December l. I., j,decl-m.-.l iUoimiltags ,n Uhr in i!ol0 Oroßudelsku mit ocn» Br«s>'ye besiimnu, daß diese Realität bei der 3. Feildielungslagsayuilg auch uiller den> Schatzungs-lverlhe lünlangegedcn werden wird. Has EchayungsplololoU, der Olundbuchöer» tracl und d«e Liiillitionsdcdingnissc können taglich yieramts lingesehen werden. K. K. Äcziiksgericht Eenosetsch am 2g. August 1848. Z. iK35. (5) Nr. 5»4. Edict. Vom Bezirksgerichte Holland wird hiemit kund gemacht: Es s y auf Ansuchen des Inhann Volltel^ ler, durch Hrn. Dr. Zwayer, mit bezirksgclichlllchem !Ücschc,d vom 3l. Juni »848, Z. 5»l. Jänner l809 an der «uk U>b. Fol. l«98 der Herrschaft Reilüiz zinsbarn» Realität intabulirten Forderungen der Absenigung cinei' jeden von 3Ntt fi, cingcbll.cht, woiüber die Tagsatzung aus den l. December l. I., früh um 9 Uhr roi diesem Ge. richte bestimmt worden ist. Dc's (Herichi, den« der Aufenlhal'sort der Ge. klagten unbekannt ist, und da sie vielleicht aus del, k. k. Eil'landern abwesend slild, l)al er Veradsaumung enlstehcndell Folgen selbst beizumessen l>aben werden. K. K. Bezirtsgetichc Reifniz am 3l. August l8^6. 3. !636. (3) Nr. 1,4l. F e i l b i e t u l, g s E d i c f. Von dem Bezntsgeiichle der Ltaatsherrschast Litlich wird hicmit betannt gemacht! Es sey über Ansuchen der Anna Schrga, wid.r Franz Topol« schcg von ^ittay, wegen auo dem wirihschaftsamllichen vergleiche «l«l<>. 9. Aplll lU4? schuldigen '^»5 fi. «'. «. , dem Letz-lein gehörigen, auf l^i79 fi. .'0 tr. M, M. ge-lichilich geschabten Hubrealiläl sanlmi Wohn- uud ^ilihsschafisglbäuden im Ma?k:e ^ii^n) gcwiUiget, llnd deien Vornahme auf den 2s. Stp-emder, '^8. October und 2tt. November d. I., jedesmal Vor--mittags von 9 bis l2 Uhr im M.nkle Üillai mit dem Beisätze bestimmt wo»den, daß die odbenamnen Realitäten, bei der ersten oder zweiten Feilbielungs» lagsatzung nur um oder über den ^chaßungswerll', bei der dritten aber auch unter demselben hinlange-gcben werden würden. Das Scbätzui'gsprolocoll, der Grundbuchsex-tract und die Licitationssbcdingnisse tonnen bei diesem ^eiichte eingesehen weiden. Bezi'tt'gericht Staaibhelrschaft Sittich den ^. September l848. Z. »704. (2) A n zeige. Ein in der Glasfadricalion vollkommen routinirter lediger Mann, welcher der italienischen spräche und deren Korrespondenz mächtig ist, sin-dtt an einer Glasfabrik in Untcrsteier eine Ä"' stcllun^ als Fabriksbeamtt, gegen angemessene Besoldung und Verpflegung. Hierauf Reflectirende wollen sich gefällig^ in portofreien Briefen an Herrn AndreasTap-peiner in Marburg wenden.