Samstag deu 5. September »85«. ^' 5«6. » (3) Nl. 6925. Kundmachn n ss. Gemäß hohen Finanz-Ministerial - Erlasse vom ,8. August ,85«, Z. »05U8, sind zu Kolgc einer Mittheilung des hohcn k. k. Mi-Mcriumö des Innern, zur Bedeckung der Landes- und Grundcntlastungserfordernisse für Krain wl Verwaltungsjahre '187,7, und zwar: für das Landescrfordcrnisi sieben zwei viertel Kreuzer, sur die Grundentlastung sechszchn zwei viertel ^'euzer, zusammen vier und zwanzig Kreuzer "on jedem Gulden sämmtlicher direkten Steuern, daher auch von der Einkommensteuer von stehenden Bezügen einzuheben. Diese Bestimmung der vom ? November '^>>ll an eintretenden Stcuerzuschlägc wird mit dem Beisätze zur allgemeinen Kenntnisi gebracht, daß die Verfügung bereits getroffen ist, damit dlesclben von dem gedachten Zeitpunkte an durch d>e mit der EinHebung von direkten Steuern ^auftragten Kassen und Aemter auf die für "kse Zuschläge bisher vorgeschriebene Weise ein-schoben werden. K. k. StcucreDirektion für Krain. Laibach am 25. August 1856. Gustav Graf Chormsky ",. p, °' k. Ewtthalter und Chef dcr k. k. Stcncrdirektion. K A X G i A 8. Vsled ra/pisa visocega dnarstvetiega ini-"isterstva od 18. Avgusla 1856 st. 10508 Je po nnznaiijcnju \isocego c. k. ininisterstvn l^otranjih z,adev /a poravnanje dezelnib pßtreb 111 potreb z,a odve/o /.ernljis na Krajnskim v Hpravnim letu 1857, in sicer: za deželno P°lrö]jo 8ed(Mii in pol krajcerja, /a odvo/.o ^iuljiš šestnajst in pol krajcerja, skup stir lti dvajset krajcerjov od vsacega g-oldinarja '^posrednjih davkov, torej tudi od doliod-niftft od stanovitnili prejemsin poborali. . '^a ustanovitcv dokiad k davkom, ki se »Odo lS \ INovembra 1850 /acole, se das V^11 pristavkoni sploh vediti, da jenaprava *.e storjena, da jiJi bodo od imenovaueg'a ^atJa naprej diiarnice in ur«di, kterim je ''j'oceno neposrednje davke poberati, tako I poerale, kakor ie bilo dosle] zapovedano, le doklade poborSti. C. k. dnvkno vodstvo %a Krajnsko. V Ljubljani 25. Avgusta 1856. c Gustav grof Cliorinsky 1. r., *> pog-lavar in glavar c. k. davkncga vod.slva. ^' '^4. a (3) Nr. ,5265. K u n d m a ch u n g. die ! '^ ^'f"'ung des Vrennholzbedarfes für l)a k'^noeSregicrung und die k. k. Landes-/""^kaffc in Laibach auf den Winter l85°^, tro^f '^' "°" beiläufig Zweihundert Klafter ^5 ""-< harten, 2'lzölligen Holzes wird die ssettverhandlung hicmit ausgeschrieben, del- ?^ ^"^ '^ "b"' jedesmalige Bestellung ^., .^ Hllfsämterdirektion der Landesregie-tl!^ ^" Parthien "on 25 bis 30 Klafter, ^ "5 ln das Burggcbäude und theils in das Sudhaus gleich abzuliefern, fertcn -^ «^"^"^öbetlag l"r die zuerst gclie-als t., ', ^ster wird bis zur letzten Lieferung "warn w.^ zurückbehalten, die übrigen Liefe-tion b« . ^" der k. k. Hilssämter-Direk- Lief' ^"blt werden. dingunqen^^"'' ""che sich auf diese Be-der "!.^,., .prüfen haben, und in welchen Mit Buckss , ^"'6 in Gulden und Kreuzern gelt, mtt d..?, ?"^uschreiben ist, sind versie-s'" für die k p"^"^' «Holzlicftrungs-Oft ^"deöhauptkass«.« .^''desregierung und k. k. l"raiie« bls ,5. September d. I. im Einreichungsprotokolle der Landesregierung abzugeben. Die Eröffnung der Offerte wird am l?. September d. I. Vormittags !! Uhr bei der Kanzleidirettwn der Landesregierung stattfinden, und es steht den Offerentcn frei, derselben beizuwohnen. Von der k. k. Landesregierung in Laibach am 24. August 185«. Z. 565. a (3) Nr. l4436. Kund m a ch u n g. In der Besorgniß, daß die durch den Erlaß des k. k. Finanzministeriums vom I!. 'August 1855, mittelst des Ersten Theiles des Landesregicrungsblattes für Krain vom Jahre »855, XXlX. Stück, Nr. »65, erfolgte Einberufung der Banknoten V Form n »0 Gulden nicht zur allgcmcncn Kenntnis; der Landbevölkerung gelangt ist, hat das k. k. Finanzministerium unterm 8. August »856, Z. !2254, gestattet, daß alle k. k. Kassen die erwähnten Banknoten auch noch bis Ende Oktober d. I. als Zahlung annehmen, oder, so weit es nur immer thunlich ist, gegen noch gangbare Noten umwechseln. Diese Terminverlängerung, welche beabsichtigt, das Landvolk vor dem Nachtheil der mit Verlust verbundenen Eimvechslung dieser Banknoten bei gewinnsüchtigen Menschen zu bewahren, wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Von der k. k. Landesregierung für Krain Laibach am 26. August 1856. Z. 56«. ;. (2) Nr. 3825», acl i>4l>7. K u n d m u ch u n y. Von dcr k. k. Finanz Laudeö'Dircktion für Böhmen wlrd bekannt gemacht, daß der k. t. Äadak« u!,d Stcmpel-Distrikts-Vcrlag. zu 3tw-haus in, BudwcijVr Kreise, im Wege dcr öffe.it-llchen Konkurreliz, mittest Ucberrcichuilg schllj't-llcher Offerte dein gcelgnct nkanlUcn Bcwerdi v, welcher die geringste Verschleiß-Provision fordert, verliehen wird. Dieftr Vcrschlclßplatz hat seinen Material-bcdarf a» Tabak in Prag, b.i dcm 13^/, Meilen e,ttserl>tdak,uagazinc, an ^teM' pelmarkcn aber bei dem k. k. KvntroUtzamte in Ncuhaus zu sasscn, und es sind demselben zur Fassung ül'unzjg acht Tlafikanten zu^iwiesen, dcren Anzahl sich ader „ach dem Ermessen on Bchölde vermehren ul»o vermindern kami. Dcr Vcrklhr dctlug in dft. —kr. zusammen . . . "^ »22078 ft. 4« kl. Nur die Tabak- u»d St>mpcl° Verschleiß-Prcvistolun haben den Gegenstand d»r Anbote zu bilden. Fiir dicseli Verschleißplatz ist, falls der Er« steher das Material? „ichc Zug für Zug bar zu bezahlen bradsichtigt, ein stchtnder Kredic de, tinssU ft. für den Tabak ur.d das Geschur, ist noch vor Uebernahme des Kommissiousgeschaftcö, und zwar läilgstelis binnen sichs Wochen, vom Tage dcr ihm bekannt gegebenen Annahme scim'6 Offertco, ;u leisten. Die B.werber um diesin Verschleis'pl^tz ha-ben zehn Prozente der Kaution als Vc,d,um in deu. Vctrnqe von 740 ft. vmlHiifi.z bii cincr G.fäliökasse zu erlegen, und die di^ßläUigc Quit-lung dem gesiegelten und nnt der klassenmäßigen Etemprlm.ilk^' velsehcnen Off.rte belzuschl'lsien, »V^ches längstens ^ls zum 3 Prag einzureichen ist. Das Dff^t »st nach dcm am Acklusse l'ci« gefügten Follnulare zu verfassen, und „ebstl'.i mit der dokumentinen ?iach,veisung: .-») ü^er das erlegte Va5ili:n; l)) über die erlangte Großjährig it und <') mit dem obrigkeitlichen Sittenzeugnisse, in welchem zugleich auf die dermaliqe und frü-hcre Besedäftigung des Offercnten, dann sein Verhalten überhaupt ersichtlich sein muß, zu belegen, Es muß die Verschleißperzent.», welcke der Offerent anspricht, abgcsondeit für den Tabak-und für den Stempelmarken-Hterfchleiß, mit Ziffern und mit Buchstaben geschlieken, litth^lte». Daö überrcichte Offert bleibt unwiderrufbar, und ist sl'ir den Off.renten vom Tage der Uebel-leuhunq, für das Aerar c»I,>cr nst vom T'q^', an welchem die Annahme desselben dem Offe? renten bekannt gemacht worden ist, verbindlich. Offeltcn, welchen die angefühltem Eigens/Hasten mangeln oder unbestimmt lauten, oder sich auf dic Anbote anderer Bewerber berufen, wer» den nicht bclückslchtigct. Bei gleichlautenden Anlwt.n wild sich die Wahl vorbehalten. Die Vadien jener Offerenten, von deren ttnbot kein Gebrauch gemacht wird, werden nach geschlossener Konkurrenz Verhandlung sogleich zu< ruckgestrllt; das Vadium des Erstehers wird ent< weder bis zum Erläge dcr Kaution, oder falls er Zug für ^ug bar bezahlen will, ois zur selbststän-di^en Marerlalbcvorrälhigung zurückbehalten. Mit Ausnahme der Vergütung des vorschriftl mäßigen Gutgewichtes vom ordinär geschnittenen Oauchtabuk wird ein bestimmter Ertrag eben so ux'ma, zugesichert, als eine wi? immer geartete nachträgliche Entschädigung oder Provisionöcr-y öhuug stattfindet. Die gegenseitige AufkündigungKflist wird, w^nn lncht wegen cincs Gebrechens die sogleiche En ls.tzung vom Verschleißgeschafte einzutreten hat, auf drei Monate bestimmt. Di? nähe«,» Bedingungen uud die mit diesem i^e^schlcißgeschafte verbundenen Obliegenheiten sind, »o wie der El,tlagl'.>ß-?luöweiv und die Vcr-lagsar'sla^en, dci d.r k. k. Flnanz-Bezirks'Dlllk' tlou in Bu^weis, daun in der hlcrorligen Neg>« strarur, Alntt'gcdäude Nr. >037^ll., wählend deii gcwöhi »lichen Imtsstunden eill^uschen. Vl>n der Ko.'kulrenz sind jene Personen aus-geschlo,se„, welche das Gesetz zum Abschlüsse von Hjclttägcn überhaupt unfähig erklärt, dann jeue, welctc lvegen elnes Verbrechens, wcgen des Schleichhandels oder liegen einer schweren Ge-fäUoüdcrl.retung überhaupt, oder einer einfachen Ocfällöüdcrttctung, insofern sich dieselbe auf Vor-schlifte», rncksichtllch des Ve^kehls mit Gegenstän« den d»r ^'taatölilunopoli' bezieht, oder wegen eineS Vergehens ocer rinl'r Ueucrtrctung gegen die sichnheil des gemeinschaftlichen Staatsdan« des und den öffentl>a)cn Ruhestand, dann gegen d>e Sicherheit des Eigenthums verurtheilt, oder nur wegen Mangel a:'. Beweisen losgesprochen wurden, endlich Aer schlecher von Monopolögc-genstandcn, die von dem Verlcklewgeschäst. stlaf-weise entseht wurden, und solche Personen, denen die politischen Vo>.s<1 iriften den bleibenden Ausenthalt >m Verschloß orte nicht gestatten. 668 Kommt tin solches Hinderniß erst nai- U.ber-nähme dcS Verschleis^esä'äfteü zur Kcnntinsi der Brhörd."', so kam, das Verschleißbefugmß sogleiä' abgenommen werdcn, Prag am l;. August »856. Formular eines Offertes. I.1> (5nd.ö>,efemgter erkläre mich bereit, den Tabak- und Stempel-Distrikts-Verlag zu Neu haus unter genaucr Beobachtung der dießfalls be-st.henden Vorschriften und den g.schten Bedingungen, dann insbesondere auch »n Bezug auf die MatcrialSbevorrälhigung, gegen eine Provision voll (mit Z'ssvrn und Buchstaben ausgedrückt) Perzcn. ten von d,r Geldsumme des Tabakoerschleß^s und von (mit Ziffern und Buchstaben ausg»dn'ickc) P.rzenten für dcis Stempel m.uken-Versä'le>ßge° schäft in verrieb zu übernehmen. Die in der öffentlichen Kundmachung a»ge. ordneten drei Beilagen sind hier beigeschlossen. (Eigenhändige Unterschrift, Wohnort, lzharakter, Stand.) Von A u si e n : Offert zur Erl^n^ung des T^bak- und Stempel-Distrckts-Verl.igs in Vteuhaus. Z. 5^^. « (3) Nr. 8687^klDistriklS-Verlcger nburg und dle Stempelmarken für den Kleinuersc! lelß bei dem k. d, Steueramte zu Krainburg zu fassen, und es sind demselben sechs Trafikanten zugewiesen — Der Verkehr betrug in der Jahres-! pcriode vom I. Mai »855 bis Ende April «856 an Tabak im Gewichte 85!)2 Pf. und im Gelde 5248 st 3 kr, EM. Dieser Material-Verschleiß gewährt bei einem Provisionsbezuge von 4^ vom Tabak-Verschleiße einen jährlichen beiläufigen Brutto-Er° trag von 414 st Il kr., wovon aus den «1^ MlliMI Gewinn 2U7 st. 11 kr. entsallrn. — Für diesen Vcrschlcißplatz ist, falls dcr Ersteher das Tabak-Materials nicht Zug sür Zug zu ve^ zahlen beabsichtiget, bezüglich des Tabaks ein stehender Kredit bemessen, welcher durch eine, in der vorgeschriebenen Art zu leistende Kaution im gleichen Betrage sicherzustellen ist. — Gleich der Summe dieses KreditS ist der unangreifbarc Vorralh, zu dessen Erhaltung dcr Ersteher des Verschleißplahes verpflichtet ist. Die Fassungen an Stempelmarken sind nach Abzug der systemmäßlgcn l/,^, Provision sür sämmtliche Sorten, ohne Unt.rschicd der höhern oder mindern Gattung sogleich bar zu berichtigen. Die Kaution im Betrage von 45l) st. für den Tabak sammt Geschirr, ist noch vor der Uebernahme des Kommissionsgeschäftes, und zwar längstens binnen 6 Wochen, vom Tag» dcr dem Ersteher bcka>,nt gegebenen Annahme seines Offertes, zu leisten. Die Bcwerbtr um diesen Tabak-Verschlcißplah haben lU°/y der Kaution als Reugeld i-n Betrage von 45 st bei d.r F'nanz-Bezirks'Kasse in Laibach zu er.-legen und die dxpM<> Quillung dem gesiegelten und gestempelte,, Offerte beizuschlil'ßen, w.l. ches langst.nö b'.s zum lA September ,85»« Mittags l2 Uhr, mit dcr Aufschrift: »Offelt für die Tabak Grof.trafik in Kropp« de, dcr Fitlatiz-Bezirkö'Dircktion in Lmbach einzureichen ist. DaS Offert ist nach dem am Schluss« h^. gefügten Formulare zu verfassen, und lst daö< >el!.'e ne.stbcl mit den dokumeütllten Nachweis jungen, als: i«) üdcr das erlegte Reugeld; ^) über die ^langte Großjahrigreil und l) mic oem legalen Slttenzeugnisse zu bllegen. Die Reu« g/ldcr jener Off^rent^n, von deren Anbot rein Gebrauch gemacht wlrd, werden nach geschlossener Konkurrenzverhandlung sogleich zurückgestellt. Das Reugeld des Elstchers lviro entweder bis zum Erlege der Kaution, oder falls er Zug >ür Zug bar bezahlen wlU, bis zur vollständigen Materialdevorra'thigung zurückbehalten. Ossete, Welchen oie angesühlten Eigenschaf ten mangeln, oder welche unbestimmt lauten, oder sich auf die Anbote anderer Bewerber be« ziehen, werden nicht berücksichtiget. Sollten zwei oder mehrere Offerte einen ganz gleichen Anbot enthalten, so wird d^mjemgen der Vorzug gegeben, zu dessen Gunsten tine von der Kommission sogleich vcrzunehmende Verlosung entscheioen wird. Ein bestimmter Ertrag wird eben so wlnig zugesichert, als eine wle immer geartete, nachträgliche Entschädig"„g oder Yromsionoerhöyung stattfindet. Wenn der Er-stehcr dl.s.n T^bc>t-V^schlr des AufkündigungstermineS fallt, der Verlust dlö Verschlechplatzcs von Seite der k. k< Finanz-Bezilks-Behörde sogleich verhängt werden. Die gegenseitige Attfkündigungssrüt wird, wn Ab>chlu»'von Verträgen überhaupt unfähig erklärt, dann jene, welche wegen eines Verbrechens, wegen Schleichhandels, oder wegen einer schweren Gefällöüder-trctung überhaupt oder einer einfachen GMis-üdertretung, in'sof^rne sich dleftlbe auf die Vorschriften rücksichtlich des Verkehrs m>t Gegenständen der Staatsmonopole lxzieht, dann wc-gen eines Vergehens oder wegen einer Ueber-trßer von Monopolsgegenständen, die vom Verschleißgeschäfte strafweise entsetzt wurden, und solche Personen, denen die politischen Vorschriften den bleibenoen Aus-enthalt im Verschl.'ißorte nicht gestatten. Kommt ein solches Hinderniß nach Uebernahme des ViN26 st., sage: Einhundert neuntausend einhundert zwanzig scchs Gulden (5. M., wo»»" 48UW st. auf die Gcmcindezuschläge entfallen, festgesetzt. Für die Linien-, Weg» und Brückenmäuche und die Wassermauth ,n Laibach haben die »" der hlerortigcn Kundmachung vom 2!1, Juli !85 l?7, l59 und l81 bezogen. K. k. Finanz-BezirksrDirektion. Laibach am 2. September 1856. I. 58l. c. (3) Nr. !«2l». Konkurs < V e r l a u tba r u n g. Im Bezirke der k. k. Post. Direktion in Hermannstadt ist eine Postamts, Offi^ialsstelle, IV. Klasse, mit dem Gehalte jährl, 5W st>, gegen Kautionserlag von 6W st,, zu besehen. Bewerber um diese Stelle haben die gehörig ookulnenliltcn Gesuche, unter Nachweisung dcr Studien, sprachkenntnissc, der mit gutem 6l' folge abgelegten Post-Offizials Prüfung und d" geleisteten Dienste, im vorgeschriebenen Wcst^ längstens bis l6. September 1856 bei der k. k' Post - Direktion in Hermannstadt einzubringen und darin anzugeben, ob und in^vclchcm Gra^ sie mit einem Beamten oder Diener des 2^ zirkes verwandt oder verschwägert sind. K. k. Post-Direktion Trieft, l. September l856. Z?58o"ä (3) Konkurs - Verlautbarung. Bei dem Postamte in Preßburg ist eine Kon< trollorsiielle mit dcm Gehalte jährl. 90» ß" gegen KautionSnlag im Bcsoldungsbctrage i" besetzen. Bewerber um diese Dicnssebstelle haben die gehörig dokumentirten Gesuche unter Nachweisulig dcr Studien, dcr Sprachkcnntnissc und der gcle»' steten Dienste im vorgeschriebenen Wegc längste" bis 15. September 1«56 bei der k. k. Po^'' rcklion in Prcßburg einzubringen, und dar anzuzeigen, ob und in welchem Grade sie lv cinem Beamten oder Diener des Postamtes vel' wandt oder verschwägert sind. Triest am 1. September 1856, ««3 "' ^"- « (») Kund m a ch « u g. Nr. 33.x, In Folge höheren ?luftrages wild die Vornahme der nachstehenden Subarrcndirungs - Verhandlung zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Die Subarroudirunfts-Verhandluuft wird abgehalten Täglich Monatlich ^jU^ auf die Jeit ^. ^ Heu ^ im Winter im Sommer ^ _______'______________^ ^.^__^___________________________________^^. " bei dem für das ^^ " Un- ^ Uu- ^ "^ für die 5- - ^ ^ ^ ^ ^"' ^ ^ ^ Z """ ^ K ^^ am k.k.Bezirks- k. k. "'. 3 >^Z ^ ^Z ^ ^ ^I ^ .^^ Station vom bis ^.^3 3 A ^Z-^Z V Z ^^ ^ <-Z B Z ' Amte Militär " <- ^, ^. tu ^ .5^ ^ ^ ^" 3 -i; ^^^33" ^_____________________^ ^____^ ^Portionen^ Klft.> Mtz.sPfd^l Mß^ Klft.Mtz. l M. j Msi. Bund ... ^. — -^ Mrot"und Hdfe'r i ^" —.-—^.. Adelsberg Garnison u. ! bis Ende Juli ^ ^ ^ ^ ^l>. Sept. Umgebung unbestimmte l. Nov. od,Oktober, Heu 33^ und Durchmärsche und Stroh bis 33 iß Z. i5. — '/^ — I — '/ Müssen die Anträge mittelst schriftlicher, ^gelter Offerte auf einem 15 Kreuzer Stemmbogen, entweder an die Laibacher Verpflegs-^"agazins-Verwaltung, oder bis ,l Uhr Vor-^Utags am U». September l85ti an die Behand-. '"5ü Lokal-Kommission gelangen. Das Formu-"^' zu dem Offerte und zu dessen Couverte ist """n angeschlossen. . 2- Mit diesem Offerte muß auch ein Reugeld, !! ? lml"' besonderem Couverte einlangen, wel-^ in 5» ^ vom Werthsbctragc der offerirtcn ^ubarrendirung besteht, oder ein Depositenschein "ber den an die nächste Militär-Kasse bereits be-wntten Erlag des Reugeldes. lt- Beim Vcrtrags-Abschluß wird dieses Reu-^w zur Ergänzung der Kaution verwendet, wcl-")e mit 50 ^ des obgedachten Werthsbetrages ^ Baren oder in Staats-Papieren nach dem ^use, »der in einer von der k. k. Finanz-Pro-"ratur geprüften und annehmbar befundenen ^)pothekar-Verschreibung zu erlegen ist. 4. Offerte ohne Reugeld oder Depositenschein, ^welche nach 1 l Uhr am w< September Vor-z^^.ags einlangen, oder in welchen nicht der dev^ ""bedingt ausgedrückt ist, werden nicht ^)tiget. ral- ?^"^ Urproduzenten, welche die Natu-^. lkn eigener Erzeugung anbieten, sind gegen ^ dem Offerte beigefügte Erklärung, für die ^ laltung il)^s ?lnbotes mit ihrem gesannntcn Nnw(zen zu haften, vom Erläge dcs Neugeb ^ enthoben. ren^ ^^^ "'^" "" ^^^ ^" andere Konkur- "l an der Einreichung eines schriftlichen Offer- ^rwiesen gehindert sein sollte, wird auch ein mündlicher Anbot angenommen, jedoch müßte dieß noch vor l l Uhr Mittags geschehen, weil sonst ein mündlicher Anbot nicht mehr angenommen werden würde. 7. Werden schriftliche Offerte auch auf einzelne Artikel angenommen, sowie es dem Acrar freisteht, die Subarrendirungs - Anbote ganz oder theilweise anzunehmen, und auf eine kürzere Zeit zu bestätigen 8. Haben sich die Offcrenten der im §. 8<52 a. b. G. zur Annahme dcs Versprechens gesetzten Termine und des Rücktrittes zu begeben, weil die Entscheidung über die eingereichten Offerte ohnedem möglichst schnell erfolgen wird, und es sind diese Offerte bis zum Einlangen der Entscheidung für dcn Offercnten verbindlich. Daher werden Offerte, welche an kurze Entscheidungsterminc gebunden sind, unbedingt zurückgewiesen, weil von Seite des hohen Armee-Ober-Kommando auf Anträge mit einem mindern als vierzehntägigen Entscheidungstermine vom Tage der Behandlung an kein Bedacht genommen wird. !>. Offerte, welche das Aerar beschränken oder von dem nachfolgenden Formulare abweichende Bedingungen enthalten, werden nicht berücksichtiget. N>. Wird bekannt gegeben, daß aus einem Zentner reinem Korn- oder Halbfruchtmchl mit zwölf Pfund Klegcrauszug und Beimischung von 5 Pfund Salz 87 Portionen Brot zu erzeugen sind, wovon jede im ausgebackenen Zustande 51 '^ Loth zu wiegen hat. Der Brotlaib hat demnach im Teige mit dem Gewichte von 3 Pfund 23 Loth in Ofen gebracht, und mit dem Gewichte von 3 Pfund 7 Loth ausgebacken zu werden. Die Gewichtsschwendung darf bis zum 5,. Tage höchstens 4—5» 5,'oth betragen. l l. Wird bekannt gegeben, daß das Minimalgewicht pr. nied. ö'sterr. Mehen Hafer 45» Pfund schwer und die Reinheit von solcher Beschaffenheit sei, daß bei einer vorzunehmenden Reuterung der Abfall nur 4 A betragen dürfe. K. k. Bezirksamt Adelsberg am l. September l85<». Offerts - Fo rmu lar. Ich Endesgefertigter, wohnhaft in (Olt und Bezirk) erkläre hiemit in Folge der Ausschreibung vom !. September l85tl, unter genauer Zuhaltung der kundgemachten Bedingnisse und Beobachtung aller sonstigen, für Subarrendi-rungen bestehenden Vertrags-Vorschriften vom l. November 185, bis «l/13, 'bei "' beiden H^mcrbrücken mit mehreren Modi-'llai^ncn genehmiget. ^ ./"^dem mm diese Projckts-Modifikationen n)Muhrt sind, wird zur Ausführung dieses zwar l "^ "' adjustirten Kostenbeträge, und '">M> n Ausscheidung der Grundablösung pr. Lizitaf. .Aw""'" "ut 42.324 fl. !> kr., die ""wns-Verhandlung eingeleitet. Arbeiten, welche bei diesem '"Wbau vottommen, sind folgende, und zwar: Post !. i" erdige mit N ^" Kmpcrmaß Abtragung zur Auftrac, n.^ ^''/ ^ ^"l Verwendung ^""Entfe^ '/, Theil Ablagerung auf Nl)"^,.-),, Körpermaß Abtrag im mit großen Steinen gemengten Terrain, wovon cmzelne Steine mit Pulver gesprengt werden müssen, wovon die Steine zu sortircn, die Erde aber auf lU" Entfernung abzulagern ist. Post 3. 254°-ll'-3" Körpermaß Abtrag durch Sprengung im mittelfesten Felsen mit Pulver und theilweise mit Brechstangen, mit gleichzeitiger Sortilung der Steine. Post 4. 32!»°..V-7" Körpermaß Grundaus-hebung für Stützmauern im festen Boden, mit gleichzeitiger Ableitung des Wassers. Post 5. !73"'5'-«" Körpermaß Grundaus-hchung für die Stützmauern im felsigen Boden, mit Pulversprcngung einzelner Stücke, mit Wasserableitung aus der Baugrube und mit Sortirung der Steine. Post 6. 784°'-1'-^'Körpermaß Anschüttung und Hinterfüllung der Stützmauern mit dem bei der Abgrabung gewonnenen und verführten Materials Post 7. 108»°-U'-6" Kurrentmaß Schwellrostherstellung aus V^zölligem, rein kantig bc-hautem öärchcnholze. Post 8. I8°-.V-4" Körpermaß Rostfelder-Auspflasterung mit den bei der Felsensprengung gewonnenen Steinen. Post 9. 35tt"-5^-6" Körpermaß Stützmauern. Hievon wird die Fa^abe-Seite mit »45»"-3^7" Kubikmaß Rohquadern, und der Rost mit 2l4"-l^l l" Kubikmaß Bruchsteinen im guten Mörtelverbände herzustellen sein. Post W. 9l"-2^2" Körpermaß Wandmauern, wie oben mit 42"-5^>" Kubikmaß Nohqua-dern und 48"-3^2" Kubikmasi Bruchsteinen. Post l 1. 3tt°-4'-<>" Körpermaß Parapette oder Brustmauern, durchgehends aus Rohquadern. Post 12. 94"-I'-N" Körpermaß Steinwürfe aus mächtigen, bei der Fclsensprcngung for-tirten Steinen. Post ,3. 2 mit 74" i' il" Körpermaß Grundaushebung, wie Post-Nr. 4 lj°.^'^" Körpermaß Mauerwerk mit 2"-2'-l" Kubikmasi aus Rohquadein und 4"<»'U"Ku. bikmaß aus Bruchsteinen, sonst wie Post-Nr. 9. 2°-2^8" Körpermaß Gewölbmauerwerk mit rauh zugerichteten Steinen ohne Verputz und Alis schiefe rung. 22" 2'-" Körpermaß Grundaushebung, wie Post-Nr. 4. l" 4' ll" Körpermaß Mauerwerk mit l"U'9" Kubikmaß Nohquadern, und tt" 3' tt" Kubik- maß aus Bruchsteinen. 4" U'O" Kurrentmaß Steinplatten zur Eindck- kung mit3^ langen und i>" dicken Platten. I"-2^4" Flächenmaß Sohlenpstasterung mir Bruchsteinen. 2 Stück Rinnsteine, ü 3' lang, 2< breit, l' dick. 4 » Randsteine, wie oben. Kanal bei in Profil 24 init: 1"-l^8" Kubikmaß Grundaushebung, wicPost^ Nr. 4. l"4'-8" Kubikmaß Mauerwerk, mit l" l'tt" Kubikmaß aus Rohquadern, und 0" 3^ 8" Kubitmaß aus Bruchsteinen. 3" 3' U" Kurrentmasi (5'indeckung mit 3' langen, 9" dicken Steinplatten. 1l>,2/.4" Flächenmaß Sohlenpstasterung mit Bruchsteinen. 2 Stück Rinnsteine ü 3^ lang, 2' breit u. 1' dick. 2 » Randsteine, wie oben. Kanal beim Profil 38 mit: I°.:V 7" Körpermaß Grundgrabung, wie Post-Nr. 4. t«.4'-8" Körpermaß Mauerwerk, mit I" l' «V Kubikmaß Nohquadern, und U"3'-U" Kubikmaß Bruchsteinen. 3" 3^ N" Kurrentmaß Eindcckung mit 3'langen, 9" dicken Steinplatten. I"-2'-4" Flächenmaß Sohlenpflasterung mit Bruchsteinen. 2 Stück Rinnsteine, ü 3' lang, 2' breit u. l dick. 2 » Randsteine, wie oben. Brücke bei Profil 28—2!> mit: 2 .„ )»"-<»'.8" Körpermaß Mauerwerk mlt 5" l -> Kubikmaß Nohquadcrn, und l3«-5'-3" Kublk-maß Bruchsteinen. U°.5'-!>" Kubikmaß Brustmaucrn und l/coh- quadern. 3"-4' li" Kubikmaß Gewölbung aus rauh zugerichteten Steinen, ohne Verputz und'Aus-schieferung. 12"-!' 4" Flächenmaß Sohlenpflasterung mlt Bruchsteinen. . 2 Stück Rinnsteine, u 3' lang, 2' breit, 1 dlcr. 2 >> Randsteine, wie oben. Wegen Hintangabe dieses Baues, mtt Inbegriff'aller Arbeiten und Materialien, wird am 22. September 185« beim k. k. Bezirks-amtc Spittal in den gewöhnlichen Amtsstundcn von « bis ,2 Uhr Vormittags eine mündliche Lizitation unter gleichzeitiger Zulassung VM schriftlichen Offerten vorgenommen werden, wovon die Baudcwerber unter Bekanntgabe nachstehender Bedingungen in Kenntniß geseht werden : Jeder, der für sich oder als legal Bevollmächtigter eines Andern lizitircn will, hat das 5"/<, Vadium von der oben angeführten Summe, im Betrage von 2ll« si. »2 kr. (ZM., bei der Lizitationöc Kommission vor Beginn der Ver- handlung zu erlegen. Das Vadium kann jedoch entweder im Baren oder in Scaatspapieren, von denen die .Obligationen nach dein börsen-mäsiigen Kurse, die Lose des k. k. Staatsanlehens vom Jahre l834 und l83tt aber nur im Ncmnvl'rthe annehmbar sind, erlegt weroen Denjenigen Baubewerbern, welche nicht Ersteher verbleiben, wird das erlegte 5"/^ Va-dilun gleich nach beendeter Lizitalions-Verhand-lung gegen einfache Bestätigung über den richtigen Empfang rückgestcllt; der Ersteher aber ist gehalten, nach hohen Orts crfolgter Ratifikation des Lizitationsactes das 5,"/» erlegte Vadium auf die M"/« Kaution des Erstehungs-preiscs zu ergänzen, und zur Sicherstellung der Haftung für die übernommenen Arbeiten auf die Dauer Eines Jahres, vom Tage der Kol-laudirung an gerechnet, bei dem k. k. Steueramte Spittal deponirt zu belassen. Die Lizitations-Verhandlung beginnt am bezeichneten Tage um !> Uhr Vormittag mündlich ; am Schlüsse der mündlichen Verhandlung aber wird erst zur Eröffnung der schriftlichen Offerte geschritten, wobei bemerkt wird, daß schriftliche Offerte nur vor Beginn der mündlichen Ausbietung, keineswegs aber während, oder nach der mündlichen Verhandlung angenommen werden. Die schriftlichen, auf einen l5 kr. Stempel auszufertigenden und nach dem unten folgenden Formulare zu verfassenden Offerte müssen den Anbot für das Objekt sowohl in Ziffern als mit Buchstaben ausgedrückt enthalten. Die schriftlichen Offerte sind der Lizitations-Kommission versiegelt zu übergeben, und es muß in denselben das 5»"/, Vadium m Bcnem beiliegcn, oder der Erlag desselben bei einer öffentlichen Kasse mittelst Depositenschein nachgewiesen sein; ferner müssen die Offerte nicht allein die Bestätigung über die genaue Kenntniß der allgemeinen Bcdingnissc bezüglich der Ausführung öffentlicher Bauten, sondern auch der speziellen Verhältnisse und Bedingungen des aus-gebotenen Baues und der gegenwärtigen Kund-mackung enthalten. Adresse des Offertes: Offert für die Umlegung der Salzburger Straße in den D.-Z. U/U» bis Il/l3 bei den Hammer brücken. An das löbliche k. k. Bezirksamt zu Spittal. Ich Endcsgefertigter, wohnhaft zu .... erkläre hiemit, daß ich die Kundmachung der k. k. Landes-Baudirektion zu Klagenfurt vom l5. August !85tt, Z. »345, über die Umlegung der Salzburgcr Straße in den D.-Z. ll/ll) bis U/li bei den Hammerbrücken, dann die dießfalls bestehenden allgemeinen technisch-administrativen, so wie die speziellen Baubedingnisse mit den betreffenden Zeichnungen, Einheitspreisen und dem summarischen Kostenanschlage, eingesehen und wohl verstanden habe, und daß ich diesen Bau genau nach diesen Bedingungen u. z. (hier ist der Anbot, um wcl^ chen derselbe übernommen werden will, genau in Buchstaben und Ziffern auszudrücken) in vollständig klaglose Ausführung zu bringen mich bereit und verbindlich erkläre. Zu diesem Behufe habe ich das 5"/° Vadium vom Fiskalpreise, bestehend in .... st. . . kr. angeschlossen, oder bei der k. k. Kasse zu......deponirt, und lege als Beweis das dießfällige Zertifikat des benannten Amtes zur Einsicht bei. Name des Wohnortes am....... Name und Charakter des Offerenten. Auf Offerte, welche diesen Anforderungen nicht entsprechen, wird keine Rücksicht genommen werden. Die betreffenden Versteigerungsbedingnisse, so wie auch alle übrigen, auf die Uebernahme dieser Bauten Bezug habenden Behelfe, als: der summarische Kostenanschlag, das Verzeichniß der Einheitspreise, die allgemeinen technisch-ad-ministrativcn Bedingnisse mit den betreffenden Plänen, so wie die speziellen Baubedingnisse können bei dem k. k. Baubezirke Spittal in den gewöhnlicheil Amtsstunden elngesehen werden, daher auch bezüglich aller Uebernahms- und M-genuerbindlichreiten hier darauf hingewiesen, und nur Folgendes zur Erörterung beigefügt wird: 1. Der Bau wird in Pausch und BogM mit Inbegriff aller Arbeiten und Materially ausgeboten, und die Anbote können dahcr aüf eine bestimmte Summe, um welche der Bau übernommen werden iwill, oder auf einen Nachlaß von der ganzen Bausumme in Perzcnten ausgedrückt, lauten. 2. Jeder Anbot, auch wenn er den obige" Ausrufspreis übersteigt, ist für den Vestbiettt gleich von der Offerirung desselben bei der Ml-steigerungs'Kommission in jedem Falle, ja selbst dann, wenn darüber neue Feilbietungen stattfi»' den sollten, bindend. Für die k. k. Etraftt»' anstalt aber beginnt die Verbindlichkeit erst voü> Tage der hohen Orts erfolgten Ratifikation des Versteiget ungs^Protokolls. 3. Die einlaufenden Offerte werdeil mit fortlaufenden Nummern bezeichnet und erst »ach Abschluß der mündlichen ujzitation eröffnet. ^ gleichen mündlichen und schriftlichen Anboten hat der mündliche den Vorzug, bei gleichen schriftlichen derjenige den Vorrang, welcher früher dN' Versteigcrungs-Kommission überreicht wurde. 4. Ul'ber die Auszahlung der Verdienstbeträg'' an den Unternehmer wird bemerkt, daß ihm dicp' in l<> Raten derart verabfolgt weroen, daß ^ Unternehmer jede Rate, mit Ausnahme der letztes dann ausbezahlt erhält, wcnn die Bauleitung dn' Bestätigung abgibt, daß der Unternehmer duw seine Leistungen einen den angesprochenen Rate"' zahlungen gleichen Betrag bereits ins Verdiene" gebracht hat, und daß die bis donhin ausgcfül)^ ten Arbeiten und bewirkten Lieferungen in alle>> Theilen dem Kontrakte gemäß bewerkstellig wurden. Dagegen kann die lehle Rate erst ""O hohen Orts erfolgter Genehmigung des Kolla^ dirungsprotokolls über den vollendeten Bau stuW gemacht werden. 5. Nach erfolgter Ratifikation des Verstc'' gerungsaktes und abgeschlossenem Bauvertrags « dann nach der protokollarisch gepflogenen S^' « Übergabe hat der Uebernehmer die Arbeit soglei") D einzuleiten und derart mit Energie zu betreibet daß sämmtliche übernommene Ärbeilen, auß^' einer hohen Orts bewilligten Termins-V"'lä^ gerung, vom Tage der Uebergabe des Ba^' binnen zehn Arbeits-Monaten, daß ist also ^ Ausschluß der zum Baue nicht geeigneten .3^ kollaudationsfähig hergestellt sind. K. k. Landes-Baudirektion Klagenfurt a" l5. August »85,«. Z. IU«8. (2) Nr. 5MN '' Edikt. Nachdem zu der ersten, mit Edikt vom '* Juli l. I., Z. 4W7, angeordneten Tagsah""b zur exekutiven Feilbietung des, den Ehelcllü' Otto V. und Nanette Lintschinger gehörig^ auf 35.834 st. 5ll kr. geschätzten Hauses ^ Konsk.-Nr. 7 sammt An- und Zugehör, in ^ Kapuziner-Vorstadt hier, kein Kaustustigel ^ schienen ist, so wird nun zu der auf ^'N ,,', September l. I. angeordneten zweiten F^ „ tungstagsatzung mit dem frühern Anhange ^ schritten werden, was mit Bezug auf das wähnte hiemit kundgemacht wird. ,.., Vom k. k. Landes- als Handels^''" Laibach den 3U. August 1»,',i;. ^ Z. UN2. (3) ^ Nr, 4?^' Edikt. ^ Von dem k. k. Landcsgerichte in ö"iba^ wird im Nachhange zum Edikte vom 5- ^ l. I., Nr. 3ttll7, hiemit bekannt gcmachl, ^l das in Exekution gezogene, der Äloisi"-^ ch, gehörige Haus 5u!) Konsk. Nr. 242 in ^" _ da selbes bei der ersten Feilbietung nicht a" bracht werden konnte, bei der zweiten l)'..^ richts auf den 15. September l. I- ^" ^ü tags !> Uhr angeordneten Tagsatzung "' Meistbietenden hintangcgeben wird. ^gust > K. k. Landesgericht Laibach den 2s. " 185«. j «65 6' 582. I (,) Nr. !3806 Kundmachung. Vttl'lffend die Minuendo-Lizitation und Offers lenvechandlutig zur Hir.tangabe der Bcspeisung " Sträflinge und Zwänglinge in der Straf- und Zwangsarbeits-Anstalt in Laibach für die Zrit "om l. November ,856 bis 3l. Oktober ltt57. Diese Minucndo-Lizitation und Offertenvcr-yandlulig findet am 22. September d. I. Vor-""ttags um 9 Uhr bei der Landesregirrung in ^alback, im Landhause zweiten Stock.', Departs "ent lV., Statt. Den Verhandlungen werden die dieser Kundmachung beigedrucktei, B.dingnisse zu Grui.de ^legf, l,nd ist jcder Lizitant oder Osser.nt an die '"Ken. so zwar gebnndcn, daß Anbote m,t irgend k'Nlr Abweichung oder Aend.run,» der B^ding.liss. °ls star tncht gcmacdt betrachtet werden. Die Offllle sind, den ?lnbot sowchl in Ziffern ^^' 'N Bucdstaden ausdlückeno, ,int»r Bclschlup 'ö V^diums von Dr'lhuilderc Gulden, l?on auß.n "'t der entsprechend.» Aufschrift verslhen, dlchr ^"d^rcgicrutig Ul^t^r ihrer Adresse, o?er d.l ^chandlungö Kc'mm,ssion im ?lmls!ok^le läng UN's b!ö l) Uhr Vormittags deö 22. Septeinber ln? ^'lsl'^llt z>l überreichen, da nach Begin» del "luniendc-ilizitation k^in Offert mehr anginom-N'enwird. ^zcder öizitant hat der Kommission uor V'gini, "' Minuendo.Lizitation das Vadium von Dre,-'^'Ndnt Gulden zu übergeben. Nach czfschloffener mündlicher ?lbstc>gerun^ '^ M- kommissionellen Eröffnung der Offerte Schlitten. Als Erstehrr wirb Derjenige angcschen, dessen ^nb0l sich als d.r niedrigste aus dem Gesammt-k'gcboisse, sowohl der Lizitation als auch der -^M' darstellt. Zum Schlüsse der Verhandlung werden die Madien, nnt Ausnahme desjenigen des Erstchers, >°l0lt zulückglstellt. Von der k. k. Landesregierung für Krain. Laibach am I«. August 1856. Kations - und zugleich Vertragsbe-Muisse, welche bei Hintangabe der Be--^^ung der Sträflinge und Zwänglingc w ""vinzial-Zwangsarbeitshaust, und ,?ar für die Zeit vom l. November 18!>tt ^l> Ende Oktober 1837 nachstehend festgesetzt werden. .. § !. Die Beköstigung sämmtlicher Strafe 9e und Zwänglingc «m Provincial - Zwangs» ^^Ntzho„s^ ^^,h ^,^,s h,^. D^r vom l. No- l,^" l85l» b,s II. Oktober I«57 pr. Tag son l, ^ ^^ ^""' Sträfling oder Zwängling, )s - ^ ^' gesunden als kranken Zustande (m>t Q-'^bme der Brotllcfnung für die gesunden ,., !""ge und Zwa„glinge) um den Betrag von 6 n> ^ ^ ^^' sechs und zwei Viertel Kreuzn- ' ^., aufgeboten, und ts wird die Bespeisung Sträflinge und Zwanglmge Demjenigen ubcr- ''uen, wacher sich verbindet, dieselbe um d.n Endest,,, P^^ ^ ül^rnehmen. ^. ^- 'nge, m>t ^'0"al)me dls Brons, nach den 8l.l) .V und l) ^^jchloss^cn, yon ihm zu unM'felt'gendcn ^, e'iczttteln^ j.lur der Rrant.n aber n^ch der °n >hm cl)^,.^!'" n, uütnf^rtigcnden, für beid.^ ^>.!s^'? "ltrnden D.ät^^!"'a in <^. mit ,N)lusi d,r ^^^,^ ^^:.ci)„ct.en Brot^attuogcn, > "klvrg.n. ^enn eö^ie^f'' s^"^'"'^^' "''^ oerpsiicht.t, °d?r der Ar f t - ""^ ^wa»gshanö.Vchs,i N,f... .- " ^" finden sollte, stine sä.nmt' Vcd^f w "'^'^'""he, m^t welchen er nach s'i" must >ü. ^^. ""l "nc„ Monat versehe» ^d°^ch^ ^tl.ch 'd"r Genießbarkeit oder /" z" untersuchen, sich dieser Unter- ^^bl.Nr.20.v.e.Sept..85., suchung willig zu unterziehen, und die als verdorben erklärten Vorrathe wegschaffen; auch muß er sich gefallen laffen, w.nn es d'.e Gtlaf- und Zwangshauöverwaltung nöthig finden sollte, beim Emmeffen d qesunden Hträst'nge und Zwanglinge das Fett, Klecksen und Knochen auogeschnttten warden müssen. ^. l». Der Unternehmer ist ferner verbunden, ren mit dcr Krankenwarrung beschäftigt werden^ den Sträflingen und Zwänqlmgen, dann den Rekonvalescenten oder Unpäßlichen, in oder außer dem Klankenz>mmer, 1o lange es d^r Arzt für nothwlndlg finden sollte, mit Zustiminuiig d. Die dermal bereits beigcschaffien und dem bisherigen Unternehmer gegen dessen Haf' tung übergebenen Küchen- und anderen Beräth-schaften hat der neue Unternehmer in Gegenwart der Verwaltungen invcntarisch zu übernehmen, und das Uebetnommcne sowohl als das in der Folge allenfalls benöthigende und von der k. k. Stras« oder Zwangsalbeltshaus-Verwaltung beizuschaffende Gerälhe bei Ausgang des Konttaktes wieder an die Straf- nnd ZwangghauK - Verwaltungen im vollen blauchbarcn Zustande zu übergeben. Uebrigens hat derselbe alle Utensilien, die er noch benöthigcn sollte, aus Eigenem beizuschaf^ fen, wofür er keine Vergütung ansprechen darf, da selbe sein Eigenthum verbleiben, H. ltt. Wird dcm Unternehmer die unentgeltliche Benützung eiiier Wohnung im ^trafl nnd ^vangöalbeitshause, bestehend im kleinen Gedäudc a»s den drei Zimmern Nr. 3, 4 und 5, einer Küche Nr. tt, und einem 3peisegewölbe N>'. 3l und 32, dann eines Kellers unter dem Thurme Nr. l<>, endlich zweier Kellergeschoße Nr. ll und IN im Hauptgebäude zur Benützung als Holzlegc und zur Aufbewahrung der Sänre, Genni^, Eld^ äpfel lc. :c. zugtsichclt, und derselbe verbindlich gemacht, die ersteren vier Lokalitaten stets im Frühjahre zu weißen, und alle um so gewisser reinlich zu halten, als die Verwaltung widrigen« falls berechtiget sein soll, die Reinigung auf dessen Kosten zu bewirken. Wenn im Laufe der Kontraklsdauer im Interesse der Straf- oder Zwangsardeits-Anstalt die Nothwendigkeit eintreten sollte, an diesen Lokalitäten Veränderungen oder Adaptitungen vorzunehmen, so hat der Unternehmer derlei Um-staltungen gegen einen angemessenen LokalEisatz sich gefallen zu lassen. H. II. Die Abkochung und Vertheilung der Kostportionen muß zu den, dem Unternehmer nach Bestimmung der Hausordnung bekannt gegeben werdenden stunden, und genau so, wie voll-ständig nach dem im Speii/zettel lit. ^V, Ii l5t, <^ ausgewiesenen Ausmaße erfolgen. Die Speisen müssen genießbar verabreicht, und der zur Fettmachung d^elben vorgeschriebene Speck oder das schmalz jedem Sträflinge oder Zwänglinge eln« zeln auf seine Portion gegeben, und überhaupt in oer Qualität und Quantität die genaueste und pünktlichste Gewissenhaftigkeit beobachtet werden, widligcns für jede etwa crmangelnde oder nicht cilialltatmäßig befundene, von der Verioaltung der Anstalten oder dem Arzte zurückgewiesene Speise, vom Unternehmer sogleich eine kotMaktmäßige beigestellt werden muß, inoem sonst oie Bespeisung auf welch' immer für eine Art auf Kosten des Unternehmers in dcr im §, 23 angedeuteten Weise eingeleitet werden wiro. §. 12. Wird ausdrücklich festgesetzt, daß der Unternehmer die Vertheilung der speisen an die Sträflinge und Zwangllnge selbst zu besorgen hat, und daß die Speisen erst dann, wenn sie von den Sträflingen und Zwänglingen übernommen sind, als abgeliefert angesehen werden sollen. Z. l3. i?er Unternehmer wird verpflichtet, die irdenen Schüsseln, sammt den hiezu erforderlichen hölzernen Deckeln, dann die hölzernen Löffel für die Sträflinge und Zwänglinge selbst deizu« schaffen, und dieselben nach erfolgter Abspeifung jederzeit reinigen zu lassen. Uebrigens wird ausdrücklich bedungen, daß die allenfalls nöthig werdende Verzinnung der vorhandenen kupfernen Kochgeschirre und Zimente, so oft die Verwaltung nach Ansicht des Arztes oder eines anderen Kunstverständigen dieselbe als nothwendig erachten sollte, von dem Unternehmer ohne Anspruch auf eine besondere Entschädigung sogleich und unweigerlich zu verfügen sein wird. K. l4. De>. Unternehmer wird verbindlich gemacht, die nach dem beiliegenden Ausweise lit. N, den Sträflingen und Zwänglingen erlaubten Cxtra° lHenußartikel, welche dieselben aus lyrcn Ueber-oerdiensten beischaffen dürfen, um billige Preise zu verabfolgen, und zwar nach den monatlich clhobenen Lokalpreisen und in Äemäßheit einer dicßfälligen, zwischen ihm und der Verwaltung getroffenen Uebereinkunft. Nach Ende eineS jeden Monates erfolgt die Vergütung dafür gegen klassenmäßig gestempelte Quittung aus dcr DepositemKafse dcr A-nstalten. Uebrigcns bleibt es dcr Verwaltung unbe^ nommcn, für die Bcischaffuiig dieser Artikel auch ein anderes Individuum zu bestimmen, falls der Unternehmer sich eine unbillige Bevortheilung der Sträflinge, oder sonstigen Untelschleif zu Schulden kommen ließe. §. l5. Dem Unternehmer wird der Ausschank von Bier und Wein an die Militär-Wache, an das Anfsichts- nnd übrige Hauspersonale zwar gefaltet, jedoch dürfen zu keiner Z.it und Gelegenheit anderen, nicht zur Anstalt gehörigen Personen derlei Getränke verabreicht werden, und derselbe wird verpflichtet, Eine Stunde nach dem Absperren dcr Sträflinge und Zwänglinge in ihre Schlafgemächer, seine Wohnung zu schließen, nnd unter keinerlei Vorwande ein Getränk au Jemanden zu vergeben. §. »6. I". allen Fällen, in welken cs in di^em Vertrage auf eine Beurteilung der Qualitätmäßigkeit der zu liefernden Kost ankömmt, ist der Unternehmer dcm Ausspruche der Straf« lind Zwangshaus^Verwaltung unterworfen. Sollte sich derselbe hicdurch oder überhaupt durch was immer für eine Anordnung dcr Straf-und Zwangöhaus-Verwaltung, z. B. bezügllch 2 «66 der Nothwendigkeit der Beistelluna. anderer Koste artikel lc lc., beschwert erachten, so steht es dem-seld»n, abgesehen von cüier >l)m ullbenomllieoen mündlichen Verw^ldunq an den jeweiligen Direkter der Anstalten frei, dagegen an die k. k. Landesregierung binnen 24 E tundcn zu rekuriren, deren Ausspruch da»n keine wellte Berufung mchr zuläßt. § I?. Für die sichere Aufbewahrung sammt-llcher Vorrathe und B.nuhuiigsgegenstande im straf- und Z'vangsarbeitshause hat der Unternehmer allein zu sorgen, und die Verwaltung übernimmt für die dießfällige Sicherheit eben so wenig eine Haftung, als für was immer für ein ungünstiges Ereigniss, wodurch diese Objekte bc^ schädiget, oder auch gänzlich zu Grunde gerich> let werden sollten, wenn anders dieses ungünstige Ereigmß nicht etwa durch Verschulden der Ha,<6 aufsicht 'l"d Watt e selbst, welche jedoch von dem Untcrnel"" - -""esen werden müßte, herbeige^ führt wäre. §. l8. Das Aufschlagen der Preise der LebenS-mittet oder des Brennholzes lc. während der Ver tragszeit gibt dem Uüternehmer keinen Anspruch auf irg'üd rine Vergütung über den eingegangei^en Preis pr. Tag und Kopf, und eben so haven die Fonde der beiden Anstalten im entgegengesetzten Falle tines Sinkcns der Preise kein Necht, einen Nachlaß an der stipulirten Kostvelgütung pr. Tag lMd Kopf zu fordern. §. N». Wird festgesetzt, daß dem Unternehmer die für dle beigestellte Beköstigung monat-weise zu leistende Vergütung und zwar ^ b"'' selben sogleich nach Ablauf jeden Monatco, das lehtc Fünftel aber erst nach crfolgtcr buchhalterischer Richtigstellung dcr von der Straf« und Zwangs-haus Vnwaltung zu legenden monatlichen Ver» pflegsrechlmngen, jedoch auch längstens lilö 20. des nächstfolgenden Monatcs unmittelbar aus dem Strafhaus» und Landeö-Konkurrenzfondc zur Behebung angewiesen werden wird. K. 20. Der Unternehmer ist verpflichtet, dem Aufsichtspersonale der Anstalten auf Verlangen die Mittagskost gegen zu vereinbarenden ange» lnesscnen Entgelt zu verabreichen. § 21. In Hinsicht der Disziplinarvorschrif-ten wird festgesetzt, d^>ß der Unternehmer sich nicht allein die hier vl.rgezeichneten Bedmgnissc zur genauen Beobachtung gegenwärtig halten, sonder» sich auch den Bestimmungen der Hausordnung überhaupt, so wie jenen Modifikationen derselben zu fügen hat, welche in Zukunft wegen der Sicherheit und Ordnung der Anstalten cmge« führt werden sollttn. Die Außerachtlassung derselben würde als eine Verletzung d»r Kontrakts-verbint lichkeiten angesehen werden, und cs müßten gegen den Unternehmer nach Maßgabe des aus derselben für die AnNaltcn entspringenden Nach» theils diejenigen Maßregeln ergriffen werden, welche der §. 23 bezeichnet. §. 22, Zur Secherstellung der von dem Unternehmer eingegangenen Verbindlichkeiten hat derselbe dem hohen 'Aerar, bezüglich dem Landes-Konkurrcnzfonde, eine gesetzlich annehmbare Kaution von 3Ul>fl., sage: Dreihundert Gulden (5M. zu leisten, wozu daö bei d.r Lizitation erlegte Vadium verwendet werden darf. Uebrigcns hat dcr Unternehmer für die genaue Zuhaltung der übernommenen Verpflichtungen auch mit seinem sonstigen Vermögen zu haften. § 23. Für den Fall, als der Unternehmer die iym obliegenden Verpflichtungen in was immer für einem Punkte nicht genau erfüllen sollte, steht der Verwaltung überhaupt und wie es bei einigen Punkten auch besonders bemerkt wurde, daö Recht zu, die Erfüllung der betreffenden Konttaklöpuiikte im beliebigen Wege auf Gefahr und Kosten des Unternehmers zu bewirken, und zu diesem Ende die Kaution desselben oder ein all fällig» ö Guthaben für seine bereits vorausgegangenen Leistungen beliebig zurückgehallen und zu verwende, ^d auch auf sein sonstiges Vermögen zu gr.ifcn. W>rd die Elfüllui'g desi Viltragek in >rge»d einem Punkte auf Kosten u,'d Gcfcihr des .Unternehmers veranlaßt, so ist derselbe velpsiichtct. den ihn, hierüber vorgelebten, von der Bclwaltlü'g a^s^efettigten und v^,, d^r Landesregierung bestätigten Kostenauöwelö, alö eine vollen Glauben verdienende Urkunde anzu° sehcn, u»d den darin ausgewiesenen Betrag, des» >en Zahlung ihm obliegt, vollkommen als liquid anzmrklnnen. N.bslbe» steht der Verwaltung im Fallt der nicht pünktlichen Elfüllung ci,ns Vertragspunktes (nach ucrläusig erlolgter Bewilligung der Lan-desb.Horde) auch noch das Recht zu, den V.rtrag von einem beliebigen Zeitpunkte an aufzulösen, und d>e Kostlief.'lung für die Sträflinge u»i) Zwänglinge lm Ganzen oder nach einzelnen Theilen an Andere zu überlasten, für welchen FaU der Unternehmer für die Differenz, um welche der neu erzielte Preis der Beköstigung in Ver^ gll'ichlil'.g mit dem von ihm angeuottncn Preije für den ölrashaus- und Landes - Ko»ckurrenzfond ungünstiger wäre, zahlungspflichllg ist, während d.rselbe hingegen, wenn der neue Vertrag für die gedachten Fonde günstiger wäre, doch tcinen Vergütungs-Anspruch an den Strafhaus- und Bandes-Konkurrenzsond zu stellen berechtiget sein soll, und Lctztere viclmehr in jedem Falle befugt sind, die Kaution des Unternehmers, so weit selbe nach den vorausgehenden Bestimmungen nicht ohnehin schon zur KolMaktsersüllung verwendet worden ist, als verfallen -einzuziehen. K. 24 Der Unternehmer leistet Verzicht auf jede Einwendung wegen Verletzung üder die Hälfte. K. 25. Vor Ablauf der m drm K. l stipu-lirten Vcrtragözeit kann nur die Verwaltung, und zivar über vorausgegangen« dreimonatliche Kündigung, von diesem Vertrage einseitig zurücktreten. Drei Monate vor Ablauf der Kontrattzeit, näm, lich mit Ende Juli IK57, tritt das gegenseitige 'Aufkündigungsrecht dcr Art ein, daß in den ersten l4 Tagen des Monats August 1857 der betreffend Theil die schriftliche Aufkündigung überreichen könne. Sollte wahrend dieser Frist weder vo» cinem noch andern Theile eine Aufkündigung er« folgen, so verbleibt der gegenwärtig'.' Vertrag W>t allen darin ftstgesttzten Beoingriissen und ^l' Kindlichkeiten für beide Theile auf e»n weiter.s I^!)^ und dann noch in so lange in Kraft, t)>s v"" Beite de be» dungene 'Aufkündigung in den ersten 14 T^a/'l dcs Monates 'August schriftlich erfolgt. §. 2«. Es wird festgesetzt, daß d:e aus d'" Vertrage über die Verpflegung der Sträflinge und Zwänglinge etwa entspringenden Streitigt^ ten, .die Fonde oder Anstalten, in deren Nam?" dcr Vertrag geschloffen wndcn wird, mögen c>lö Beklagte oder Kläger auftraten, so wie auch d>e o^r^uf Bezug habenden Sichcrilellungs- lu,d 2rc> kutionsschrittc bei demjenigen in Lalbach befindli« chen Gerichte, dem der Fiskus als Beklagter "«-tersttht, durchzuführen sein werden. §. 27. Die in diesen Lizltatiollsbedingn>5'" festgesetzten Stspulutionen haben für den Untcl^ nehmer sogleich mit seiner Unterschrift des ^i^ tations'Protokollö die volle RechtSwnkung, l^' die Fonde der beiden Anstalten aber werden dit« selben l"'/, Seitel Gerste, ^ l ^ '/3° » Fisolen, Z ^ Loch Feck'""""^' 2 V. Geite. Ritsch« und Z ,!>^ "^.' l >> Kraut °d« Rüben ^ Seitel Kraut oder Rüben '/, 2 kr. Grünzeug IniS 0 m ln e r: '/, Seitel Einbrclinmchl ^ Loth Schweinschmalz, ^ - «,. . .<-- 4 » Sorschitzcn-Brot, Daö Elnbrcnn nnl' '/.« kr. Kümmel und Sal; ''/, Scitcl Einbrcnnstlppe, jedesmal um 10 M 1 Scitcl ord. Weizenmehl 2 Knödel ü 12 Loth im ro- in dcn Kessel gethan ^ 4 Loth weißes Brot, ' hcn Zustande werden. ^ '^5 » Speck, ^ 1 ^ Loth Salz und '/., kr. Grünzeug Vom 1. Oktober bis ^m Winter: ultimo März wcrdc" 3 Pfund rohe Erdäpfel, Erdäpfel verabreicht 1 '/,5 Loth Speck, l ',, Seitel Einbrcnnsuppe Die Erfordernisses"' l^z »Salz und 3 Seitcl gesäuerte Erd- Einbrennsuppc im 4 » Essig und äpfcl Winter wie im 1 Quentchen Zwiebel ' ______Sommer^___^. l '/z Seitel Fisolen, ^ ' k ^ 5 Loth Schmalz, ^'/, Seitel Fisolen und 2 ,^, » Salz und ^ " Sauerkraut '/,z » Einbrcnnmehl________________ _____ ______^ D,n»crs- W^ a'u Dinstag im ' ^ 'Gub. Dck. v. «7- ^"' "tag _______Sonnner' _____ lttl^, Z^lllttU^- ^ """ «' l'/, « Milch, 2'/2 Seitcl türkischen Sterz und '3 "> Loth Schmalz und l >> Milch ^ ^» Salz_________________________________________^____________^^. Sanlft^, > Wie am Mittwoch l l «87 ^ S p 5 i s e - I e t t e l ^ zur Verköstigung der im Zwangsarbeitshause zu Laibach angehaltenen Zwänglingc. Tage ^1___ K l a s < ^ "____________________________! H n u, erknng E r f o rVe"r n I ß pr. K^p f^ Mittags: Zu verabreichende ge- ?lußcrdcm erhält jeder <^ '/, Pfund rohes Rindfleisch kochte Speise pr. Kopf Zwänqling täglich , Pfund D 1 '/s. Scitel ordinäres Weizenmehl '/4 Pfund ausgekochtes Rind- Sorschihenbrot, und zwar « 4 Loth weißes Brot sieisch ohne Flechsen und Knochen, Eben so Eben so die Hälfte Morgens 7 Uyr 0 1^ Loth weißes Salz dann 2 Seitel Fleischbrühe und und die andere HälfteNach-'/, u kr. Grünzeug 3 Knödel k 8 Loth, oder 2 Knödel mittags 4 Uhr. Abends: u 12 Loth im rohen Zustande ^.__^^ 1 '/, Seitel Einbrennsuppe ^^^^^^ ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^___________, ^ ^ ______^_______^ Mittags im Sommer: ' , . ^ Seitel Gerste ^u » Fisolen ff '', «" , Z^7""""bl 2'/, Beitel Ritschet und Z ^Loth^peck ^ ^ Kraut oder Ebenso Ebenso "/2 Seitel Kraut und Rüben ^" "' '',g kr. Grünzeug A bends: 1 '/2 Seitcl Einbrennsuppc_______________________________________________ Mittags im Sommer: '/5 Seitel Einbrcnnmehl . Das Eindrcnnmchlmuß se- ^ ^!oth Schwcinschmalz desmal um N> Uhr in den 4 » Sorschitzenbrot ^ Kessel gethan werden '/,<, » Kümmel und Salz l Seitel ordinäres Weizenmehl 4 Loth weißes Brot ^ » Speck ^ '2 Seitel Einbrennsuppe Kraut . ^', Seitel Fisolen Z l^2 Loth Schmalz l » Sauerkraut Eben so Eben so Z ''/5 » Salz " '/z Scitel Einbrcnnmehl ' A bends: 1 '/, Seitel Einbrennsuppe_____________________________________________________________________ ______^ 1 M ittag cs- ^^"^ —— ^.^ ^^ Dinstag Wie am Dinstag """' ^ Wie am Sonntag un Sommer im Sommer D Abends: ^O^^ l V, Seitel Einbrennsuppc ______________ _________Eben so_______Eben so ________ ^ ,, . ' M^?a^"s":---------^---------------------------------------------------------------l--------------------^^^fM^^-^ ^ I >'/., Scitcl Türkischweizenmehl 2'/, Seitel türkischen Sterz Ebenso Ebenso Z I', » Milch l, » Milch Z ^ Loth Schmalz ^ ^5 » Salz Abends: ^--^^^^l!/, Scitel Einbrennsuppe______________________________^__________________ 3 , ^"Mittags: L Wie am Montag und Mittwoch Eben so Eben so Z Abends: >>-»^_^. 1', Seitel Einbrennsupue D i n t - V r d n il ll g für die kranken Sträflinge und Zwänglinge im k. k. Provinzial - Straf- und Arbeitshallfe zu Laibach. ^ ^" verabreichende Speisen bei der Erfordernisse pr. Kopf Des Zu verabreichende Speisen bei der Erfordernisse pr. Kopf <3 Jedesmal , Geitel leere Rlndsuppe ^i,?/m!d ^^Lo^l) Salz ^ Mor- l Seitel Einbrennsuppe Wie bei der II. Diät N^ch und .. ^ou^_^. ^ ^ ^ eingekochte Rindsuppe detto ^ „ ' ^ ^------------------------------------"^ 1 Mittags Eine Obstspeise abwechslungöweise °^en« t Eeit.l ssini'rcnnsnpp.'. dan, 2 Lch Pohlmchl, '/, W. Schmalz ' bestehend : 7 Ah. Aepfel oder Birnen, -"ilttngs " ^'"ds^'ft, tiu^toä't, ,md jw^r: !'/, Lth, Semnulschnittcn Aus gedörrten Aepfeln oder Vlrnen ^, Lth. Zucker ^'»Na^i u,it gcrolltcr O'.rst. 3 Lth t Grk'H 3 Lth. Gr>cs 'l ^n ^aq ?,. , ^"""'"g Mit P^dcl l '/, i!th. H'iundscmmcl >n,b 1 7, !i Ubendö l Scitel Rindsuppe N^ ^j h^. z^ Diät ^"l»d^ 1 55's, <« Lll>. Schxuuz !^----------------------.—-----------»--------------^------------——-------—»>_________.......,,...... ',,,.______, ^----->>>>^^">uds!i^,, ,'/, Snunillschüittcu ^ D^ rohc N'obftcisch uild S.ilz zur S^pc ist wie bc! dcr cvstlü Diät. ^ Ausmaß d^^^^T^^I'----^"^?,, ^ l^l >!'.^,. ^'iät iss wie ^ ,.,.^ ' "T^Wrlüs^'p' fiir lilU' Purtio»^'/. Scitll qutoi Wciü, l ^itl) ^lick.,-, .' >5'. ^Illdsteiichrs und Falzes bei dle,el ^lac l,i wlc kura- Mchls^is.,!. rcrschicdcnc, Mchlspri^: < S..W Milch unt ci>,^s.chi"" Nci^, bei der Ersten. ., vrdm^.o« ^ Gric6 rdn Nu^ 4 L.'tl). «W Des Zu verabreichende Spcise bei der Erfordernisse pr. Kopf > Des Zu verabreichende Speise bei der Erfordernisse pr. Kopf 4V. Diät. ^! ' V. Diät. j 1 Seitel Einbrennsuppe l, Mor- l '^ Seitel Einbrennsuppe Mit 2 Lth. Semmelsch'Nl- Mor- l Seitel eingekochte Rindsuppe Wie bei der ll. Diät gens l'^ Seitel eingekochte Rindsuppc ten wie bei der ll. D^t gens 8 Loth gekochtes Kalbfleisch ohne Mitc^s ^j ^oth Rindfleisch ohne Knochen, '/'^ Pfund rohes Rindfleisch Mittags Flechsen, Haut und Knochen, u. z.: '/, Pfund rohcö Kalbfleisch Flechsen und Haut, dan Zuge- Sonntag eingemacht l ', Lth. Mundmehl müse, und zwar: Montag gesotten '/, Loth Butter Sonnlag gelbe Rüben l4 Lth, gelbe Rüben, Ü Lth. Dinstag gebraten '^ Pfund rohes Kalbfleisch Pohlmehl, '/^ Loll) Mittwoch eingemacht » » » ,, Schmalz Donnerstag gesotten » » » » Montag Sauerkraut detto Freitag gebraten » » » » ! Dinstag saure Rüben detto Samstag gesotten, dann eine Obst- „ » „ » ! Mittwoch Erdapfel 2« Loth Rüben, 2 Loth speise ' » » » »wie ! Pohlmehl, "', Loth ll» Loth Mundsemmcln für den gan- bei der zg Loth Sorschitzen-Brot für den j frisches in einer verhältnißmäßigen Quantität ge- !, ganzen Tag kocht weiden Abends l'/, Seitel Rindsuppe Mit3Lth.Semmclschnittt!! ID. Tarif für die vom Auöspciser an Sträflinge und Zwänglinge zu verabrelchen erlaubten Artikel, welche sich dieselben über Bewilligung der Verwaltung von ihrem disponiblen Ueberverdienste anschaffen dürfen. "-" Z H ^ V e n a n n t l i ch <5 '^ D Z '^ Z_______________________si. VkrZl. __ 1 — — warme Einbrennsuppc ^ "I'H __ , i — > — warme Fleischbrühe ^" ^_, ^ ^_ > ^_ die Brotgattungen nach dem jeweiligen Tarif ^:^ , , -^- — > — Bier >3 Z- ^ __ _ -. z ! Pfeffer I^ ^ ^. ^-! 8 Salz ZZ __ j — — ' I Schnupftabak <«, « — > — ^ I — gedörrtes Obst R.I^ — — ^ ^- 3 frische Butter ^K ^ ^-. — — I gutcö Baumöl /8-3-3 — — ^ l — geselchten Speck 3 ^ z ! — ! — > — Essig guter Qualität ^ ,Z Z. 57l. u (Y Nr. 3W,.z K u n d m a ch u n g. l In Folge Verordnung des l). k. k. Landes.! General'Kommando's wird am W. September 185« bei dem k. k. Bezirksamte Umgebung Laibach die Verhandlung zur Sichcrstellung der Vrotabgabe und des Service-Bedarfes für daS k. k. Militär-Detachement in Neustadtl, und zwar für das Brot auf die Zeit vom !. November 1856 bis Ende Juli oder Oktober 1857, und für das Service vom I. November 185« bis Ende Oktober 1857, dann wegen Sichcrstcllung des Naturalien- und Service-Bedarfts für die künftige Bade'- Saison in Tö'plitz vom 1. Juni bis Ende August l857 abgehalten werden. Das diesifällige Erfordernis; für das Militär-Detachement in Neustadt! besteht für die Zeit vom l. November l85tt bis Ende Juli oder Oktober 1857 in täglichen 18 Brotportionen ü 5l'/, Loth, ferner im Winter in monatlichen 1 Pfund Unschlittkerzen .'/, Maß Brennöles sammt Docht; im S 0 m m e r i n m 0 natlichen '/, Pfund Unschlittkcrzcn '/. Mas; Brennöles mit Docht; in '/, jahrigen 40 Bund Bettenstroh :i >2 kr., dann für die Bademannschaft in Töplitz auf die Zeit vom l.Iuni bis Ende August 1857 in täglichen 4« Brotportionen ü 5l'/.^ Loth, in monatlichen 1 Maß Vrcnnöl sammt Docht, und in '/4 jährigen Hlw Bund Vettenstl-oh k 12 kr., ^ wobei bekannt gegeben wird, daß die Subarren-j dirungsabgabe erst nach Aufzehrung der noch ! vorhandenen ärarischen Vorräthe zu beginnen habe, und daß der Erstcher für die allfälligen Durchmärsche 2(W Brotportionen von 4 zu 4 Tagen abzugeben verbunden sei. Für die fragliche Verhandlung werden nachstehende Bedingungen festgefetzt: 1. Müssen die Anträge mittelst schriftlicher gesiegelter Offerte auf einem 15 kr. Stcmpel-bogen, entweder an die Laibacher Magazins-Verwaltung, oder bis ll Uhr Vormittags am l(>. September 185l» an die BehandlungS-'<'okal-Kommission gelangenz das Formulare zu dem Offerte und zu dessen Convert ist unten bezeichnet. 2. Mit diesem Offerte muß auch ein Reugeld, jedoch unter besonderem (5ouverte, einlangen, welches in 5 "/„ vom Werthsbetrage der offerirlen Subarrendirung besteht, oder im Depositenschein über den an die nächste Militär-Kasse bereits bewirkten Erlag des Reugeldes. 3. Beim Vertragsabschlüsse wird dieses Reugeld zur Ergänzung der Kaution verwendet, welche mit !<>"/„ des obgcdachten Werthbe-> träges im Varen oder in Gtaatspapieren nach dem Kurse, oder ln t'iner von der k. k. Finanzpro-kuratur geprüften und annehmbar befundenen Hypothekar-Vcrschrcibung zu erlegen ist. 4. Offerte ohne Reugeld oder Depositenschein, oder welche nach ll Uhr am 10. September Vormittags einlangen, oder in welchen der Preis nicht unbedingt ausgedruckt ist, werden nicht berücksichtige. 5,. Jene Urproduzenten, welche die Natu ralien eigener Erzeugung anbleten, sind gegen die dem Offerte beigefügte Erklärung, für die Zuhaltung ihres Anbotes mit ihrem gesammte" , Vermögen zu haften, vom Erläge des Rcligcl' des enthoben. U. Nur wenn der eine oder der andctt .Nonkurrent an der Einreichung eines schriftliche" Offertes erwiesen gehindert sein sollte, wirb auch ein mündlicher Anbot angenommen, jedoch müßte dieß noch vor ll Uhr Mittags geschehe"/ weil sonst ein mündlicher Anbot nicht mehr allgenommen werden würde. 7. Werden schriftliche Offerte auch auf ei»' zelne Artikel angenommen, so wie es dcn' Aerar freisteht, die Subarrcndirungsanbote aM oder nur thcilivcise anzunehmen und auf ei^' längere Zeit zu bestätigen. 8. Haben sich die Osserenten der im 5' 862 a. b. G. zur Annahme des Versprecht gesetzten Termine und des Rücktrittes zu beg»'' bcn, weil die Entscheidung über ihre eingerciä)' ten Offerte ohnedem möglich schnell erfolg/" wird, und es sind die^e Offerte bis zum 6'i'"' langen der Entscheidung für den Offerenten vcl' bindlich; daher werden Offerte, welche an km?' Entscheidungsterminc gebunden sind, unbedinß rückgewiesen, weil von Seite des hohen ArM^' Ober-Kommando auf Antrage mit einem wi^ dern als vierzehnta'qigcn EntscheidungsterMll^ vom Tage der Behandlung an, kein Bedach genommen wird. 9. Offerte, welche das Aerar bcschrä»'^ oder von dem nachfolgenden Formulare ab>v^ chendc Bedingungen enthalten, werden nicht ^ ! rücksichtiget. 10. Wird bekanntgegeben, daß aus ei"^' reinen Korn- oder H^lbfruchtmehl mit Zw^ Pfund Kleienauszug, mit Beimischung von Pfund Salz, 87 Portionen Brot zu'erzeug^ sind, wovon jedes im ausgebackenen Zusta"^ >'>l.'/2 Loth zu wiegen hat. Der Brotlaib h" . demnach im Teige mit dem Gewicht von 3 Ps"" l 23 Loth in Ofen gebracht, und mit dem ^ < wlchte von 3 Pfund 7 Loth ausgcbackcn 6" werden. , Die Gewichtsschwendung darf bfs zuw ^' Tage höchstens 4 — 5 Loth betragen. , K. k. polit. Bezirksamt Neustadtl am ^' August »85tt. Dfserts-Kormulare. Ich Endesgefertigtcr, wohnhaft in (Ort l> ! Bezirk) erkläre hiemit in Folge der Ausschreib"" vom 28. August l85-'^7^lrll"' gen bestehenden Vertragsvorschriften, vom ' November »85« bis Ende Oktober »85,7, "'. Portion (hier ist der Artikel mit dem P"'' in Buchstaben anzusetzen) an das k. k. ^, » tar abzugeben, und für dieses Offert ""^.„. l erlegten Vadium von ... st. haften zu w^ 'N. N. den . . ten.....1850. , V. N. Vor- und Zl>"a" Stand und Charakter