2229 Amtsblatt Mr Laibacher Seitung Nr. 299. Mittwoch den 30. December 1868. Erkenntnisse. Das k. k. Landes- als Prcßacricht in Prag hat mit dem Erkenntnisse vom 13. November 1868, Z. 25)024, die Wcitervcrbeitnna. dcS 32. Nachtrags zmn 5katalog der Leihbibliothek von Johann Oruno in Prag und des antiquarischen Anzeigers Nr. 6 vom Mai 1868 von Friedrich Hacrpfcrö Buchhandlung und Antiquariat in Prag wegen Aufnahme der vom k. l. Landes- als Prchgcricht unterm 29. März 1865 verbotenen Druck» schrift „Studien nnd Erlebnisse cincö reisenden Prinzen" «ach § 36 P. G. verboten. Das k. k. Landes- als Preßaericht in Prag hat mit dem Erkenntnisse vom 24. November 1868 die Weitcrverbrcilnna der Nr. 22 l der Zuschrift „IXln-ockii ?<,!ii-0li" rücksichtlich dcr an der Spitze dieser Nummer enthaltenen Noti; betreffend die Verhaftung des Nedac-tcurs Johann (^rn^, dann des Lcilartilcls „8l<'n'c> svu-lxxjc-" wegen PcrblrchcnS nach § 65 a. St. G. uno Vergehens nach § 300 ^t. G. verboten. Das k. k. Landes- als Preßgericht in Prag hat unterm 28. November l. I. 29.44I, erkannt: Der Inhalt der in Baxtzcn bei Schmaler und Pech 1868 erschienenen Bioschlire: „Die böhmische Frage, ein I>,' nillöblicf an Enropa nnd Se. Excellenz dem Ncichö-tanzlcr Frcihcrr von Vcust" begttindc dcu Thatbestand dcr in den §§ 58 l-, 64 und 65 u St, G. nnd Art. II dcS Gcfctzes vom 17. December 1862, Nr. 8 N. G. Bl., bezeichneten Bcrbrcchcns des Hochvcrralhcö, der Belcidianna der Mitglieder des kaiserlichen Hanscö nnd dcr Störung dcr öffentlichen Nnhc, dann dcr in den §§ 300 nnd 305 St. G. bezcichnctm Vergehens gcgcn dic öffentliche Nuhc und Ordnung, und es werde die Wcitcrverbrcitung dieser Broschüre verboten. Das k. k. Landes- als Strafgericht in Prag hat mit dem Erkenntnisse vom 27. November 1868 «>!iv<'li /<> ri>»<» 1868" enthaltenen Vergehens gegen die öffentliche Nuhc und Ordnung nach § 395 St. G. ncmäß § 3»ip<," wcgen dcö darin veröffentlichten Artikels mit dcr Ucbcrschrift „lvc,Nl>z>^i ,,m'l!0l)ll»li" dessen Inhalt den Thatbestand dcS im § 65 l' St. G. tcxtirten Verbrechens begründet, verboten nnd die Vernichtung dcr scqnestrirtcn Exemplare dieses Blattes ausgesprochen. Mit dem Erkenntnisse dcS k. k. Landes- als Preßgerichtes in Prag vom 3. December 1868 ist die Weiter» Verbreitung dcr Nr. 24 des X. Jahrganges der Zeitschrift „llu!»oi-i>ticli6 I.i^'« ui 1868 rncksichtlich dcr nachstehenden Artikel: «. ^Ix^'li, pro clcli od 18—80 l^l, li. l^u.^t ul:!l iiü« k0M'6m.> r<>lovul, c. U^i» 1i0m-Iirovllll, > - wegen Verbrechens nach § 65 « St. G. und Art. l'l des Gesetzes vom 17. Dc< cembcr 1862 verboten worden. (495—1) Nr. 8582. Kundmachung. Das k. k. Handelsministerium nnd das königl. nnqarische Ministerium für Landwirthschaft, Industrie und Handel haben dem Franz Szabo, Tech nikcr in Ofen, auf die Verbesserung eines Des-infectionsmittclg und dcr hiezn gehörigen Wein geistlampc, eiu ausschließendes Privilegium für die Dauer eines Jahres mit dem Beifügen ertheilt, daß dcr Verkauf dieses Privilegium Gegenstandes nur unter der Bedingung gestattet sei, daß über den Gebrauch desselben eine besondere Instruction verfaßt werde, in welcher ausdrücklich hervorzuheben ist, daß das Räuchern, beziehungsweise ^ampcn brennen, in kleinen Zimmern nicht über fünf, in größeren nicht über zehn Minuten dauern dürfe, welche Instruction dem Privilegirten Gegenstände stets deizuschlicßen ist. Laibach, am 15. December 1868. K. k. Landesregierung für Krain. __________ Nr^86_9i Bei der k. k. Landesregierung in Salzburg ist die Stelle eines Oberingcnieurs I. Classe und Leiters des Bandepartements mit dem Iahresgc-halte von 1500 st. ö. W. zn besetzen. Bewerber um diese Dienststelle haben ihre mit den Nachweisungen über ihre Befähigung und bisherige Verwendung im Baudienste vorschriftsmäßig instruirtcu Gcfuche im Wege ihrer vorgesetzten Behörde längstens bis 10. Jänner 1869 beim Landespräsidium in Salzburg einzubringen. Salzburg, am 12. December 1868. Der k. k. Landespräsidcnt: _____Karl Graf (koronini Cronberg._____ (493—3) ' Nr. 10518. Kundmachung. Die Wählerliste für die mit' hohem Landes-Präsidialcrlasse vom 20. October 1868, Z. 1569, angeordnete Neuwahl der hierortigen Gemeinde-Vertretung ist nunmehr zusammengestellt und wird nach tz 34 der Gemeindeordnung im magistratlichen Expedite durch vier Wochen zur allgemeinen Einsicht aufliegen. Dies wird über hohe Landesprä'sidialermäch-tigung vom 18. December 1868, Zahl 1892, sämmtlichen Hausbesitzern zur eigenen Wissenschaft und Verständigung ihrer Parteien mit dem Beifügen bekannt gemacht, daß gegen diese Liste, — wenn etwa darin ein Wahlberechtigter Übergängen, oder nicht in den gehörigen Wahlkörper eingestellt, oder jemand, dem das Wahlrecht nicht zustande, in dieselbe aufgenommen worden wäre, — beim Magistrate mündlich oder schriftlich die Reclamation zu erheben jedermann freistehe. In ersterer Richtung werden die Gemeindegenossen, welche nach dem Landesgesetze vom 15ten October 1868 diesmal das erstemal zur Ausübung des Wahlrechtes kommen, darauf besonders aufmerksam geinacht. Zur Einbringung der Rcclamationen wird schließlich die vom Tage der ersten Einschaltung der vorliegenden Kundmachung in die Laibacher Zeitung laufende achttägige Frist, d. i. bis längstens 7. Jänner 1869, mit dem Bemerken festgesetzt, daß auf spätere Re-clamaüoncn kein Bedacht genommen wird. Magistrat Laibach, am 24. December 1868. Der M aa, istratSvorstand: Guttmann.