39 Amtsblatt Mr Laibacher Ieitnng Nr 8. Dienstag den 8. Jänner l867. Ausschließende Privilegien. Das Ministcrinm fllr Handel und Volkswirthschafl l)llt nachstellende Privilegien ertheilt: 1. Dcm Ednard Kmth, Kaffeesieder und Handelsmann in Wien, Stadt, Schnlcrstraße Nr. 8, auf die Erfindnng eines eigenthümlichen beweglichen Anilin-dignngs.Apparates, für die Daner eineö Jahres. Dic Privilegiums«Beschreibung, deren Gcheimhal< tun« angesucht wurde, dcfindct sich im l. l. Privilegien-Archive in Aufbewahrung. Am 10. December 1866. 2. D Alphons Müllner, Candidatcn der Philosoph« ,u Wien, Neubau, Vurggusse Nr. 51, und Johann Wilhelm Kirchrath, Privater in Wien, Stadt, Fl-ciulis,, auf eine Verbesserung au Laternen, „Mnlti. Plicalor.^atcrncu" genannt, für die Dauer eines IahrcS. Die P'iuileginmöi/^ . ""'"^ «"'schließende Privilegium my die Dauer des vierten Jahres. «. Daö Handelsministerium hat die Anzeige, daß b uar A.Paa.lt in Wicn das ihm unterm 31. Oc-ober 15,0^ ans eine Verbesserung der rolirenden Spa< lcn^ oder Grabmaschinen filr Ackcrla»d etthciltc ans. jchltt^cndc Pllvlleginm auf Oruud der notariell leaali-sn'len l^ssiou, Kennt^ l"l' genommen und die Negistrirnna dieser Ueberlra. lillng veranlaßt. " Wien am 19. December 1866. August Köstlin hat das ihm unterm 7. August I860 tthc.lle abschließende P.ivileginm m,f die Erfindung mer t.genthMnllchrn Consln.clion de« ^iegelofens zm- mMelr^uMerdr^"" ^'"'^ln m^T/rrac°t'.e Um a ^ Fenerbllriebes in demjenigen sHIi^nnI . V ^^""ll^l dem AnMt Kdsllin nu«. /a i n" ss'' z",teht, i. Gemaßheit der notariell e< ' tcÄ 7^''"' ^'" "' w'°ust 1864, cm I,. und ^ ^' Baumel ler aus Ncnsladt. Ebeitmald rc ,'«n'^' uu' dcr ebenfalls nota^.ell legalst en b ?^ ^''^^'^'- Wlen 2. October 1866 ^ Äe.^ ?"^"^ "nd Fa^,,MWr in Wien ^^«^l^llach nunmehr Heinrich Dräsche der allci» nige und unbeschränkte Besitzer dcs crniähntcn Privilegiums geworden ist. Diese Ncbellrignngen nmrdcu im Pliuilcgicnregistcr vorschriilsmäßig eingetragen. ____Wicn am 10. December 1866.___________ (6_1) ' Nr. 434"?.' Kundlnachullg. Zu Folge Beschlusses des hohen krainischen Landtages vom 6. December l. I. wird hicmit ein Preis von Zweihundert Gulden ö. W. fi'lr das beste slovenische Handbuch für Gemeindevorsteher ausgeschrieben. Selbes hat zu enthalten: den Tc;!t und eine populäre Erläuterung des Gemciudcgesetzcs sür Kram, eine Zusammenstellung aller bestehcndeu Gesetze uud Verordnungen, welche dem Gemeindevorsteher nach ^ dcm lhm zustehenden Wirkungskreise zu wissen nothwendig sind, die Formularien der am häusigsten vorkommenden Eingaben, Erledigungen, Protokolle ^ und dgl., endlich den Entwurf ciuer Gcschäftsord-i nung für deu Gemcindeausschuß und die Instruc tion für die Gemeindebcamten und Diener. ! Die Einsendung des Manuscriptes hat längstens bis Ende April 186? an den Landesausschuß zn geschehen, welcher es sich ^vorbehält, die weitern Verfügungen wegen der so- ^gleichen Drucklegung des prämirtcn Werkes und des Vertriebes zu dein möglichst niedrigsten Preise , unter allfälliger Subvention des Herausgebers aus dcm Landcsfonde zu treffen. Laibach, am 30. December 1866. Vom krainischen Landcoauoschnjse. (4—3) Nr. 11889. KmldmachMlg. Es wird zur allgemeinen Kenntniß gebracht, ^ daß über Höhcrc Anordnuug bei der Laibacher Vcr-Pflegs-Verwaltnng am 14. Jänner 186? cine Licitation statthaben wird, bei welcher circa R?«5 Mmcr ungarische weiße Weine 943 „ „ rvthe „ T „ II Maß Weiusatz (Ge läfter) sammt Gebinden an den Meistbieteuden hintan-gcgeben werden. Hiebci wird festgesetzt: tt^) der Käufer hat die Vcrzchrungssteucr für die erstandenen Weine zu trageu; ^ die Ausbietung geschieht faßwcißc und jeder Ersteher hat, um Ncclamatiouen vorzubeugen, die erstandenen Fässer mit dcm cigcncn Siegel zu versehen; e) Anträge auch auf kleine Theilpartien werden ebenfalls angenommen, jedoch sind die Preise per n.-ö. Eimer zu stellen; ,/) sollte die Licitation am obigen Tage nicht beendet werden können, so wird die/Vcrstcigcrnng an den nächsten Markttagen jeder Woche insolange fortgesetzt, bis das ganze Quantnm verkauft sein wird; t,^) die Eautiou hat iu 10 Percent des offerir-ten Sachwcrthcs zu bestehen; /) bei entsprechenden Preisen kann die Ge neral - Eommando - Entscheidnng im telegraphischen Wege eingeholt werden, endlich //) hat die Behebung des erstandenen Weines binnen acht Tagen vom Tage der Genchmi^ guug gcgcu Barbczahluug zu erfolgen. Die näheren Vediuguisse so wie Proben des zn veräußernden Weines können von hcutc in der eingesehen werden. Laibach, am 24. December 1866. K. k. Militär-Vcrps1cgs-Hauptmaga;ins-Verwaltung. (2—3) Nr. 10024. Kundmachung. Die EinHebung der Hundctaxc für das Jahr 1867, und zwar von jedem Hunde im Stadt pomcrio, beginnt mit 15. bis einfchlüfsig 31. Jänner 1867, und werden die nencn Hundemarken in der Stadt-casse gegen Erlag der Taxe von 2 fl. ausgefolgt. Dies wird mit Bezug auf den § 14 der Hollzngsvorschrift über die EinHebung der Hunde-Taxc (die Umgehung der Ta^cntrichtung, die Verheimlichung eines Hundes uud die Benützung einer falschen oder erloschenen Marke wird von Fall zu Fall außer der Entrichtung der Jahrestage noch mit dcm Betrage von 2 ft. ö. W. für jeden Hund bestraft) mit der Erinnerung zur allgcmcincn Kenntniß gebracht, daß vom 1. Februar 1867 an alle anf der Gasse betretenen uud mit der vorgeschriebenen Marke nicht versehenen Hunde vom Wascumeister eingefaugen werden. Stadtmagistrat Laibach, am 28. Dec. 1866. Der Bürgermeister.- 1)r. (f. H. (5osta.