Nr. 23. PlHnumerllti?n»pr«i«: Im Tomptol« ganzj. fl. 1l, halbj. >« P-ft »an^ii, 15, b>-lr,, gi«ß«lc per Z«ll« « lr, i b«! öfl«r«n 1884. Amtlicher Theil. Im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten als Leiter des Ministeriums des Innern hat der Vandelsminlster zu Gewerbe.Inspecwren ernannt: den behördlich autorisicrtenCivil'Ingenieur Michael "Ulkn, den Maschinen.Ingl>„ieur Friedrich Muhl, den Fabriksbeamten Edmund Feyerfeil, den behördlich autorisierten Civil>Ingenieur Wenzel Weber, den Fabrilsleiter Joseph Malek, den Fabrilsleiter Joseph Lerveny, den technischen Chemiker Arnulf Nawratil, den gewesenen Fabriksbesitzer Joseph von Rost. yorn, den Amtsrath beim Wiener'NeustädterStadtrathe "r. Valentm Pogatschnlk. Nichtamtlicher Theil. Se. Majestät der Kaiser haben, wie die «Vrunncr Zeitung" meldet, zur Restaurierung der Manlirche in Hutisko 150 fl. und zum Schulbaue n^Klucov 100 ft. zu spenden geruht. Die motivierte Tagesordnung. vatri^.?^""^ «" Abgeordnetenhauses hat mit letr ^^^"'lw'U'gkeit den Bedenken Rechnung 6'UM den Antrag, über die Wurm- ^ebe^ ^".'°'!^''l^ s"r Tagesordnung über. dN 'l ^"^^'ch aus dem Grunde lehrten, dass onsrlbe leicht zu Missverständnissen, noch leichter aber zu oen bei uns leider mit so großer Vorliebe betlie. Venen Missdeulungen Anlas« bieten könnte. Die von dem Abgeordneten Dr. v. G»ocholsti vorgeschlagene Motivierte Tagesordnung ist vollkommen geeia.net, Missverständnisse hintanzuhalten, absichtlichen Missdeutun» Nen aber die Spitze abzubrechen. In dieser motivierten Tagesordnung ist nicht nur das factische u»d zurecht bestehende Geltungsgebiet der deutschen Staatssprache n? vollen Umfange aueitannt, auch die staatsrechtliche Vereinigung der Völker, ihre unlösbare Interessen-9em?inschaft und die aus denselben sich ergebende Ein-^eu des Staates erscheinen mit patriotischer Wärme vetont. Aus dieser Staatseinheit, dieser staatsrechtlichen 'Ueremigung und Interessengemeinschaft der Völker er-^achst dann mit der alles bewältigenden Gewalt eines Aturgesrtzes da« Recht und die Wirkungssphäre der "taatzsprache. Jenes wie diese stehen außer, ja über °uer Discussion. Es ist auf der linken Seite des 5>°uses nicht nothwendig, sie zu demonstrieren. „Fest-yaltung der deutschen Sprache als Staatssprache" ver-^"gt selbst der Wurmbrand'sche Antrag. Festhalten ^kr kann man nur, was man hat; wir haben die Staatssprache, und sie wird umso leichter festzuhalten 'l'n. als es keinem der Völker Oesterreichs einfällt, l..l ^ einfallen kann, dem Schwierigkeiten entgegen-6«>etzen. .Es ist nicht wahr, wenn von oppositioneller Seite ^Yauptet wird, die Grocholskl'sche Motivierung invol. "ere eine widerrufliche, in das Belieben jeder Regie« "ng, jeder Majorität, ja vielleicht jedes einzelnen fA.dwge« ^stellte Anerkennung. So ganz und aus-'^vllch freiwillig ist diese Anerkennung durchaus ^ r?b" Prämissen sind die Staatseinheit und die ^nleressengkmeinschaft der Völker, und so lange diese unk ""lb auch ihre unerlässlichc Folge unbedingt i?n ""verkürzt stehen bleiben müssen. Wenn aber s.^"° bezüglich eines Verhältnisses, in welchem er »^ beflndel. erklärt, dass er dasselbe nicht nur aus lick "'^, "'^ ""^ unter dem Drucke der unabweis-ti^n Nothwendigkeit, sondern auch freiwillig accep« run - "''^ "'"^ niemand aus einer solchen Erklä« dun^ !!" ^"^ "ne Schwächung oder gar Gefahr- "« des fraglichen Verhältnisses zu deducieren ver-be,^' liberale Minorität des Sprachenausschussts ^»cy„et es in ihrem Berichte als ..unbestritten", dass a'es»<,,?5,"lsche Sprache in Oesterreich als Staatssprache HUch u„d thatsächlich besteht". «Unbestritten«, die """bestreitbar", sagt die Minorität, und ab ^?!'^"e Tagesordnung legt Zeugenschaft dafür ' °"ss sie in der That unbestritten ist. Nicht die Frage: „Ist die deutsche die Staats-spräche Oesterreichs und soll sie es bleiben?" steht also auf der Tagesordnung unferes Abgeordnelenhauses, sondern diese reduciert sich ganz einfach aus die Frage: Soll die Regierung aufgefordert werden, in Aus-filhrung des Art. 19 des Staatsgrundgesetzes einen Gesetzentwurf zur Regelung des Gebrauches der landesüblichen Sprachen vorzulegen? Nun wir glauben, dass das durchaus leine Frage ist, für welche man sich besonders echaussieren müsste, am allerwenigsten eine solche, von welcher das Wohl und Wehe des Reiches oder die historische Stellung des Deutsch« thums in demselben abhängt. Noch in ihrer jüngsten Nummer constatiert selbst die „Neue freie Prrfse", dass sie die Zweckmäßigkeit des Wurmbrand'schen An« träges immer bestritten habe und dass sie von derselben heute weniger überzeugt sei als jemals; nachdem er aber einmal gestellt worden, trete sie für den Inhalt desselben ein. Nun wir denken, dass die Zweckmäßig« keit in der Politik wie in der Gesetzgebung das oberste Erfordernis ist, und wenn jener Antrag auch heute noch dieser unerlässlichen Bedingung nicht entspricht, so dürfen wir uns wohl auch heute noch dem Ausspruche der «Neuen freien Presse" anschließen: „Und wenn er nunmehr von der Tagesordnung verschwindet, so sehen wir ihn ohne Bedauern scheiden." Ja, wir können dies umsomehr. als die patriotische Aefürch» tung, welche die „Neue freie Presse" gehegt hat, sich in der erfreulichsten Weise als grundlos erwiesen. Sie halte besorgt: «dass eine Reichsrathsmajorität sich gegen die Aufrechterhaltung eines Zustandes erklärt, den Graf Wurmbrand mit seinem Antrage schützen wollte." — „Die Perspective auf ein Votum gegen die Staatsprache, welche ohne den Antrag muthmaßlich unterblieben wäre" — war's, was sie ängstigte. Nun, dos gerade Gegentheil ist eiugetrelen. Die Neichsrachs-Majorität, weit entfernt, sich gegen die Ausrechterhal» Nltlg des factischen und gesetzlichen Zustandes zu erklären, hat im Gegentheil diesen Zustand in drr Staalseinheit. in der staatslechtlichen Vereinigung der Königreiche und Länder, in der Interessengemeinschaft der Völker des Reiches fest und unerschütterlich be» gründet gefunden und statt des ..Votums gegen die Staassprache" haben wir die „freiwillige Anerkennung" derselben seitens aller Völker des Reiches zu verzeichnen. Damit ist der wesentlichste «Inhalt" des Wurm-brand'schrn Antrages unstreitig in der befriedigendsten Weise erledigt, wenn auch die Opposition und ihre Presse voraussichtlich der Liebe Mühe nicht scheuen wird, ill's das Gegentheil beweisen zu wollen. Selbst ihre glänzendste Beredtsamkeit wird uns nicht davon zu überzeugen vermögen, dass einem Antrage, dessen Unzweckmähigkeit selbst seine eifrigsten Vertheidiger be» kennen, nur deshalb Folge gegeben werden müsse, weil er nun einmal gestellt ist. Das wäre ja eine seltsame Prämie für unzweckmäßige Anträge! Bleibt also zum Schlüsse noch die Frage übrig, ob ein Ausführungsgeses des Art. 11 bezüglich des Gebrauches der landesüblichen Sprachen geschaffen werden soll und durch wen? Diese Frage hat aber Graf Hohenwart in der entschiedensten Weise beantwortet, indem er auf den Neichsrath von 1867 und den damaligen Verfassungsausschuss hinwies. In dem einen wie in dem andern dominierte die liberale Partei, und sie hat ein Durchführungsgesetz, wie es heute verlangt wird, als unzweckmäßig, wenn nicht geradezu als unmöglich, abgelehnt; eine Regelung dieser Frage überhaupt aber theils der Competenz des Reichsrathes, theils jener der Landtage, theils den administrativen Be< fugnissen der Negierung zugewiesen. Der Verfassungs« ausschuss von 1867, welcher unsere ma^na obartu, entwarf, ist unstreitig vor allem berufen, den Gedanken zu interpretieren, welcher bei Conception des Art. 19 leitend und maßgebend gewefen. Wien, 24. Jänner. (Orig.°Corr.) Heute ist keine Absage erfolgt, Primadonnen, Helden, Liebhaber und Comparsen alles war pünktlich am Platze und die große Vorstellung konnte i« Scene gehen. In vierstündiger Sitzung hat das Abgeordneten» Hans die Frage der ,Staatssprache" debattiert, und es wird über den Gegenstand, den es heute nicht zu erschöpfen vermochte, morgen und Samstag weiter debattieren. Drei oder vier Tage lang wird das Parlament Akademie sein. Den Reigen der Redner auf der linken Seite hat heute — wenn wir von einigen kurzen Bemerkungen des Minoriläts - Berichterstatters Dr. Sturm absehen — einer der „Pentarch>n" der Linken, Herr Professor Tomaszczul, eröffnet. Der Abgeordnete aus der Bukowina sprach, wie er immer zu sprechen pflegt, maßvoll in der Form, gewählt selbst im Angriff. Seine Rede erwies sich in jedem Satz als das Resultat ehrlicher, eingehender Gedankenarbeit, und doch muffen wir gestehen, dass sie auf uns fast einen komischen Eindruck gemacht hat. Selten haben wir mit so viel Aufwand von Kraft eine offene Thür ein-rennen, mit so viel Nachdruck die Meereswogen Veit-schen gesehen. Den ganzen Schah seiner rechtsphiloso» phischen Ueberzeugungen verschwendete Professor To< maszczuk daran, etwa« zu beweisen, was noch niemand bestritten hat. Jeder, auch der Polyglotte Staat, belehrt uns der Herr Profefsor, muss eine Staatssprache haben, als administratives Hilfsmittel, als Culturmedium, und in Oesterreich kann diese Sprache nur die deutsche sein. Ja, wer hat denn das je geleugnet? Wem ist e« denn beigefallen, das zu bestreiten? Aber ein anderes ist es, ein allseitig als nothwendig an«, erkanntes, thatsächlich bestehendes Verhältnis gewissen« haft zu respectieren, ein anderes zu begehren, dass etwas, das das Ergebnis nicht gesetzgebender Factoren, sondern einer welthistorischen Entwicklung ist, in das Prokrustesbett von Gesetzesparagraphen gezwängt werde. Gerade oas, gerade diese Seite der Frage hat der auf Professor Tomllszczut folgende Redner, hat Graf Hohenwart so melsterlich behandelt; hatte der Abgeordnete aus der Bukowina eine Reihe von Sentenzen zum Besten gegeben, deren jede einzelne unbestreitbar und unbestritten ist, die aber im Zusammenhang die thatsächlich vorhandenen Verhältnisse Oesterreichs vor» nehm ignorieren, so sprach Graf Hohenwart wie ein praktischer Staatsmann, der mit Wirklichkeit rechnet. In der schlagendsten Weise zeigte er. dass die Linke, indem sie die gesetzliche Feststellung eines Verhältnisses begehre, das als die Frucht und das Ergebnis einer mehrhundertjährigen Entwicklung bisher stets außer Discussion gestanden war, den entgegengesetzten Effect erzielt, den sie anstrebt; bisher hat niemand daran gezweifelt, dass das Deutsche die Staatssprache ist und dass keine andere Sprache das sein kann. jetzt hat man einen Schein von Berechtigung, zu fragen, ob sie es war und noch ist. Zieht doch gerade die Linke das in Zweifel, oder vielmehr stellt sie sich doch, als ob sie das in Zweifel zöge. In ihrem Innern weih sie freilich ganz gut, dass es keiner Resolution und keines Gesetzes bedarf, um einen Zustand zu sanctionieren, den der höchste aller Gesetzgeber, die Nothwendigkeit, geschaffen hat. Auf Hohenwart folgte Herr Hofrath Lien-bach er. Als er geendet hatte, erhob sich ein Streit im Zuhörerpublicum über den Wert seiner Rede. Manche fanden sie tief, andere wieder flach, wir haben sie lang gefunden. Herr Lienbacher war entschieden zu geistreich. Er hatte versprochen, eine Definition des Begriffes der Staatssprache zu geben und er gab dieselbe: Die Staatssprache ist die Sprache des Staates. Wie einfach, wie genial, wie überzeugend! Wer mit solchen Definitionen nicht zufrieden ist, dem vermögen wir nicht zu helfen. — Auch Herr Lienbacher führte mächtige Axthiebe gegen eine Thür, die sperrangelweit offen stand; auch er bewies haarscharf, dass die Praxis des Lebens die deutsche Staatisprache in Oesterreich erfordere, aber auch er vermochte nicht auch »ur im entferntesten anzudeuten, welche«, Nutzen der Wurm« brand'sche Nntmg bringen könnte und wo denn eigent-lich das Bedürfnis liege, etwas auszusprechen, was ohnedies jedermann weiß. Herr Tomaszczut und Herr Lienbacher beweisen uns die Nothwendigkeit einer Staatssprache für Oesterreich. Vielen Dank, Ihr Herren, aber Ihr könnt Euch diese Mühe ersparen, wir haben ja die Staatssprache schon in Wirklichkeit, wenn Ihr uns überzeugen wollt, müsstet Ihr imstande sein, uns zu beweisen, dass es nutzbringend und opportun ist — das feierlich zu erklären, dem thatsächlich bestehenden Verhältnisse noch nachträglich einen höchst überflüssigen legislatorischen Segen mit auf den Weg zu geben. Diefen Beweis, den Beweis für die Opportunist des Aufwerfens der ganzen Frage ist auch der Abgeordnete der Scilzburger Landgemeinde!« schuldig ^blieben. V" von Grocholti, der nach ihm zum Wo'te kmn, ha den Stierbei den Hörnern gefasst und in emer Vtejo- Laibacher Zeitung Nr. 23 ,84 28. Jänner 1884. lution, die er einbrachte, das Problem, mit dem sich das Abgeordnetenhaus augenblicklich beschäftigt, in glücklicher We>se bewältigt. Indem er die Regelung der sprachlichen Verhältnisse in den einzelnell Ländern, die Frage, was landesüblich ist und was nicht, im Sinne des Art. 11 des Staatsgrundgesetzes den Landtagen vorbehält, spricht er aus, dass es überflüssig sei, den Wurmbrand'schen oder einen ähnlichen Antrag anzunehmen, da „die Geltung der deutschen Sprache ans dem Gebiete der gemeinsamen Interessen, im öffentlichen Leben wie in der Staatsverwaltung, soweit dies die Staatseinheit erfordert, von leiner Seite be st ritten wird, durch die staatsrechtliche Vereinigung der Königreiche und Länder, durch die Interessengemeinschaft der Völker des Reiches und durch die freiwillige Anerkennung und Uebung eine ausrei« chende Sicherung findet." Nach den Distinctionen des Herrn Professors aus Czernowitz und den Defini-tionen des Herrn Hofrathes aus Salzburg athmet man ordentlich auf, wenn man den solchergestalt mo!ivier!en TagesoldnungK'Antrag des Abgeordneten aus Galizien vernimmt, man hat doch wieder festen Boden unter den Füßen, nicht den Treibsand der politischen Theorien oder des Partei'Eifers. Herr von Giocholski War heute der letzte Redner, nach »hm schloss der Pläsident die Sitzung, morgen wird die Debatte fortgesetzt. Den Freunden starker Emotionen hat sie übrigens das, was diese erwartet haben mockten, nicht gebracht. Sie verlief ruhig, ohne Scenen. W>r können nur wünschen, dass dem so blech?. Ob die Linke dabei ih^e Rechnung finden wird, wissen w»r freilich nicht. Am Sprachengesetz liegt ihr ja gar nicht fo viel und sie weiß auch, dass sie es n'cht durchsetzen kann, was sie wollte und will, ist offenbar die Sprachendebatte, um neue Funken in die Bevölkerung zu werfen, neue Vorwände zur Klage zu ge« winnen. Wenn ihr die Rechte diese Vorwände nicht gibt, wenn sie ihr den Wind aus den Segeln nimmt, kann die Linke damit zufrieden fein? Reichsrath. 320. Sitzung des Abgeordnetenhauses.* Wien, 22. Jänner. (Schluss.) Das Haus schreitet hierauf zur Tagesord« NUNg. Elster Gegenstand derselben ist die erste Lesung des Antrages der Abgeordneten Steudel und Genossen wegen Vorlage eines Gesetzentwurfes, betreffend die Abänderung der das Beerdigungswesen in Wien regeln» den gesetzlichen Bestimmungen und die Zulassung der facultative« Leiche »Verbrennung neben der Beerdigung. Abg. Steudel sucht darzulegen, dass die Leichen« Verbrennung den allgemeinen Rechten der Staatsbürger sowie der Aesthetik und Moral nicht widelspreche. Redner beantragt die Zuweisung seines Antrages an einen Speciulausschuss. Der Präsident theilt mit, dass sich zu diesem Antrage m.hrere Redner zum Worte gemeldet haben. Abg. Edler von Pflügl spricht sich gegen den Antrag insbesondre deshalb aus. weil derselbe die religiösen Gefühle von Millionen Oesterreichern schmerz« lich verletze. Die katholische Religion lege auf die Bestattung der V^storbenen großes Gewicht. Der christliche Gedenke sträube sich gegen die Idee der Ver> brennuna., durch welche in den meisten Fällen nicht einmal die Asche, die in alle Winde zerstreut würde, übrig bleiben würde, nur der Materialismus habe die Idee der Leichenverbrennung wieder aufgebracht. Tau« senden von Christen würde der Gedanke ein fürchterlicher sein. dass es für sie keine geweihte Gotteserde mehr gebe und dass sie nach heidnischem Sinne verbrannt werden sollen. Redner empfiehlt die Ablehnung des Antrages. (Beifall recht«.) Abg. Dr. Noser constatiert, dass das Contagium durch die Verbrennung zerstört werde, während Ver» wesungsstätten geradezu als die Träger und Verbreiter des Cvntagiums angesehen werden müssten. Redner theilt nicht die erhobenen confessionellen Bedenken und unterstützt den Antrag. Abg. Edler von Vurgstaller empfiehlt den Steudel'schen Antrag und wünscht dessen Ausdehnung auf Trieft insbesondere wegen der duich die Verbindung mit dem Orient drohenden Gefahren. Abg. Steudel repllciert auf die verschiedenen Ausführungen. Bei der Abstimmung wird der Antrag mit namhafter Majorität einem Specialausschusse zugewiesen. Nächster Gegenstand der Taa/soidnung ist die erste Lesung des Antrages des Abg.Professor Richter und Genossen wegen Einschränkung der Execution Von Mobilien. Abg. Professor Richter nimmt das Wort, um den Antrag zu begründen. Er betont, dass die gegen« wältige Executionsordnung dem Executionsführer das Recht einräume, dem Schuldner all seine Habe zu ent. ziehen' es fei dies ein von der Nechtslheoiie der Neu- * Der Vericht über die 321. Silnmg findet sich in der Nummer vom 26. d. M. - slnm. d. Red. zeit längst als unbillig erkanntes Vorgehen, weil dasselbe in der Regel die Existenzvernichtung des Exe» quierten mit sich bringe oder denselben doch verhindere, den Verpflichtungen seines Berufes nachzukommen. Redner betont die Nothwendigkeit, die allgemeine Gerichtsordnung, die westgalizische, die italienische und die lirolische Gerichtsordnung dahin abzuändern, dass von der Execution ausgeschlossen sein sollen Kleidung«« stücke, Betten, Haus» und Küchengeräthe, insoweit als dieselben für den Schuldner, dessen Familie und Bedienstete unentbehrlich sind: ferner die Nahrungs- und Feuerungsmittel für die Zeit von vier Wochen, ein Hauslhier fammt Futter auf vier Wochen, insofern dieses Thier für die Ernährung und Erhaltung der genannten Personen nothwendig ist. Von der Execution sollen endlich auch jene Gegenstände ausgeschlossen sein, welche der Schuldner zur Ausübung seines persönlichen Berufes (bei Landwirten sind dies die Wirtschafts-geräthe. das Zugvieh, Samen und Futter) oder zur Besorgung öffentlicher Dienstobliegenheiten bedarf. Redner schildert in lebhaften Farben die socialen ver« drrblicheu Folgen der allzu strengen Ausnutzung des Executionsverfahrens und empfiehlt die Zuweisung dieses Gegenstandes an den Iustizausschuss. (Beifall.) Abg. Wiefenburg befürwortet ebenfalls den Antrag, und wird derselbe hierauf einstimmig dem Iustizausschusse zugewiesen. Der Präsident bricht hierauf die Berathuna ab und theilt mit, dass von Seite Sr. Excellenz des Herrn Handelsministers eine Vorlage, betreffend die Erwerbung der Kaiser»Franz.Ioseph«Bahu, der Krön« prinz°Nudolf-Bahn und der Vorarlberger Bahn durch den Staat, eingelangt fei. Der Präsident beraumt hierauf die nächste Sitzung für Donnerstag den 24. d. M. an. 322. Sitzung des Abgeordnetenhauses. Wien, 25. Jänner. Se. Excellenz der Herr Präsident Dr. Smolta eröffnet um 10 Uhr 15 Minuten die Sitzung. Auf der Ministerbank befinden sich: Se. Excellenz der Herr Ministerpräsident und Leiter des Ministeriums detz Innern Graf Taäffe, Ihre Excellenzen die Herren Minister: Dr. Freih. v. Ziemia tkow ski, Graf Falken hayn, Dr. Freiherr von Prajüt, Dr. Freiherr von Conrad - Eybesfeld, FM2. Graf Welsersheimb, Dr. Ritter v. Dunajewsli und Freiherr von Pino. Mittelst Zuschrift Sr. Excellenz des Herrn Landes-verthridigungs-Mmisters wird ein Gesehentwurf über» reicht wegen eines Nachtragscredites zum Baue von Gendarmeriekasernen in der Krivosöie und Concurrenzen. Zur Vertheilung gelangt ein Gesetzentwurf, be« treffend die Eebüreiibefreiung der Stiftungen und Widmungen zu Unterrichts-, Wohlthätigkeits- und Humamtalszweck»»« aus Anlafs der Geburt Ihrer k. und k. Hoheit der durchlauchtigsten Frau Erzherzogin Elisabeth. Abg. Fürnkranz richtet an den Obmann des Immunitäts-Ausschusses die Anfrage, warum der bereits seit langem fertiggestellte Bericht dieses Ausschusses betreffs der vom Bezirksgerichte in Langenlois verlangten Zustimmung zur gerichtlichen Verfolgung des Redners noch nicht zur Verhandlung im Plenum gelangt fei. Abg. Freiherr von Vödel-Lannoy (Obmann des Immunitäls-Ausschusses) erklärt, dass der Aus-schussbericht allerdings schou lange fertiggestellt fei, dass jedoch nach Erstattung des Berichtes die Frage angeregt wurde, ob nicht bereits die Verjährung ein« getreten sei und ob nicht mit Rücksicht auf diese Eoen-tualität der Vericht zurückgezogen und geändert werden müsse. Nachdem jedoch ein bereits vertheilter Bericht nur mit Zustimmung des Hauses zurückgezogen werden kann, so habe sich der Aubschuss neuerlich mit der er-wähnten Eventualität beschäftigt und sei zu der Anschauung gelangt, dass die Beurtheilung, ob die Verjährung eingetreten sei oder nicht, Sache des Gerichtes sei. Es hänge nur vom Präsidenten ab, wann er den Bericht auf die Tagesordnung zu stellen gedenke. Präsident theilt mit, dass er mit Rücksicht auf die eben abgegebene Erklärung den fraglichen Bericht auf die Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen stellen werde. Das Haus geht zur Tagesordnung über. Erster Gegenstand derselben ist die Fortsetzung der Debatte über den Sprachenantrag des Abg. Grafen Wurmbrand. Abg. Dr. Beer wendet sich zunächst gegen den Abg. Grafen Hohenwart und erinnert diesen an die Grundsätze, die weiland Ihre Majestät die Kaiserin Maria Theresia bei Einsührung der Verwaltuugs-Organisation aufgestellt habe und die im Laufe der Zeit als staatliche Nothwendigkeit anerkannt worden s^ien. Daran und an der sich daraus ergebenden Nothwendigkeit der deutschen Staatssprache sei ein volles Jahrhundert nicht ernstlich gerüttelt worden, und nun wolle man gegen diese Nothwendigkeit auf treten. Würde der Staat nach den vom Grafen Hohen-wart entwickelten Grundsätzen organisiert werden, dann würde es alle möglichen Staatsrechte geben, jedoch kein österreichisches. Redner wendet sich sodann gegen die Ausführungen des Abg. Dr. Ritter von Grocholfti und bemerkt diesem gegenüber, dass die deutsche Staats spräche mit der Bildung des österreichischen Staates zusammenfalle, indem er eine Reihe von Verordnungen aus dem 15. und 16. Jahrhundert citiert und betont, dass auch weiland Se. Majestät Kaiser Josef II., der kein Germanisator gewesen, sondern den Schuh der Nationalitäten auf seine Fahne geschrieben habe, wieder« holt seiner Ueberzeugung von der Nothwendigkeit der Einheit und dem deutschen Charakter des Staates Ausdruck gegeben habe. Die Feststellung der Staats-spräche mache keine großen Schwierigkeiten, und wenn dabei auch die Nationalitäten geschützt werden, so ist für diese der Schutz weit wirksamer als durch Verordnungen, welche gegeben und wieder genommen werden können. Auch die geltend gemachten Competenz-bedenken seien nicht zutreffend. Die slavischen Abqeord-neten aus Böhmen haben schon seit Jahren die Gleich-berechtigung auf ihre Fahne geschrieben, und nun, da man die Handhabe geben will, um dieselbe durchzuführen , lehnen sie ihre Mitwirkung ab. Sie haben wiederholt durch den Mund ihrer Führer ein Natio-nalitätengesktz als einen der Hauptpunkte ihres Pro-lirammes bezeichnet, und nun, wo die Linke ihnen diesfalls entgegenkommt, wollen sie nichts davon wissen. Sie werden dabei von der deutsch-conservativen Partei unterstützt, Welche immer ruft, sie wolle die Freiheit, darunter aber die Freiheit der Unbildung versteht, die Bildung eines Nationalitätenstaates anderswo bekämpft, >n Oesterreich aber begünstige. Hat man denn leine Ahnung davon, was in den Kreisen der Deutschen ill Oesterreich vorgeht? Es ist leicht zu sagen, nur die deutschen Abgeordneten seien die Hetzer und Führer, allein das Gegentheil sei richtig, die Abgeordneten seien die Hemmenden, und es könne leicht der Moment kommen, wo sie sich gezwungen sehen, das Feld zu räumen. (Beifall links.) Abg. Dr. Nieger: Ich sage es ganz offen, dass ich in dieser Frage nur mit Unlust spreche. Der un-mittelbare Herr Vorredner hat gesagt, dass eine gedeihliche Lösung dieser Frage im gegenwärtigen Mo-mente nicht zu erwarten sei. Steht es in der That so. warum hat man dann den Antrag eingebracht und ihn pressant gemacht? Wären denn nicht viel wichtigere Dinge zu erledigen? Hat nicht der Abgeordnete, Welches die Verhandlung dieses Gegenstandes urgierte, selbst einen weitreichenden Antrag eingebracht, durch dessell Erledigung die socialen Schäden des Staates geheilt werden soller? Ich muss also fragen, was hat Sie bestimmt, die Verhandlung dieses Antrages zu begehren? Wollen Sie es uns nicht übel nehmen, aber die Anschauung ist eine allgemeine, dass Sie durch die Verhandlung über diesen Gegenstand die Beunruhigung in die deutsche Bevölkerung hineintragen und ein Agi-lationsmittel für die bevorstehenden Wahlen schaffen wollen. (Lebhafte Zustimmung rechts. Oho! links.) Der Abg. Tomaszczuk hat in seiner gelehrten Aus-führung einen Einheitsstaat mit einer einheitlichen Völkerfamilie vorausgefetzt; so aber steht die Sache nicht. Die verschiedenen Vullsstä'mme, welche in ver-schiedenen Landesgebieten wohnen, haben schon in uN-seren Verfassungsverhälluissen, und zwar in den Landesverfassungen, Berücksichtigung gefunden. Es ist niA richtig, dass aus dem Umstände, dass ein Reichsrath da «st, folge, dass derselbe für alles competent sein müsst' Der Redner hat den Zusammenhang des ersten Absatzes des Art. 19 mit dem zweiten Absätze absichtlich außel Augen gelassen. In dem ersten heißt es: «Alle Volks-stamme des Reiches sind gleichberechtigt und jeder Volks-stamm hat ein unverletzliches Recht auf die Pflege seiner Sprache und Eigenart." Worin beruht die EigeN-art eines Volkes? In seiner Volks- und Schriftsprache' Ich kann es daher nicht fassen, dass man in eineN» Athem von Gleichberechtigung dieser Sprachen und einelN Privilegium einer einzelnen sprechen will. Dafür, meine Herren, müssen Sie auch eine deutsche Reichslogit finden. (Lebhafter Beifall rechts.) Sagt man aber, d»e deutsche Sprache besitze eine privilegierte Stellung, die ihr durch die Geschichte und durch die Verhältnisse eingeräunn ist, wozu brauchen Sie dann ein Gesetz? Wenn S»e sagen, der Reichsrath hat das Recht, die Staatssprache zu bestimmen, so folgt daraus, dass er in dieser Fra^ allein competent ist, und ist dies der Fall, dann muss dieses Recht ebenso wie für die deutsche, auch für dtt böhmische, polnische u. s. w. gelten. Thatsache ist " allerdings, dass die deutsche Sprache in gewisstr V^ ziehung eine besondere Geltung hat. und diese Tha^ fache ist durch die Macht der Verhältnisse so feststehend, dass es keinem Vernünftigen einfallen wird, daA zu rütteln. (Rufe link«: Aber Unvernünftige!) S' werden wohl zugeben, dass, wenn man auch eine and^ Sprache als Staatssprache für die deutsche substituiere" wollte, dies der unverrückbaren Lage der Dinge geg^ über nicht möglich wäre, und dass daher, selbst A Willen dazu vorausgesetzt, auch der Reichsrath ^ Sache so belassen müsste, wie sie ist. Ich gwu"' Sie thun besser daran, dieses Recht dem Reichst nicht zu vindicieren, weil Sie sonst zu Consequent' kommen, die der deutschen Sprache nicht zuträglich ft^' Es ist daher ganz übetfiüssig gewesen, dass der """' Laibacher Zeitung Nr. 23 185 28. Jänner 1884. "Maszczuk abermals den Versuch machte, Sie mit dem ^nslavismus schrecken zu wollen, indem er meint, °ass in ein paar Jahren die Eventualität einer polni-ichen oder böhmischen Staatssprache eintreten könnte. 6as ist unmöglich. Wenn Sie sagen, die Einheit des Reiches erfor< dere nur Eine Sprache, und dass es von jeher so gewesen sei, so muss ich dem widersprechen. Denn Oesterreich besteht seit langem schon und hat nie eine emheitliche Sprache gehabt. Die wichtigsten Gesetze sind in ungarischer und böhmischer Sprache erlassen worden, und selbst jetzt werden die wichtigsten Staatsacte in franz sischer Sprache abgefasst. Es besteht also auch heute keine einheitliche Staatssprache. Wir haben ia ein österreichisch-ungarisches Reich, und dieses besteht sactisch ohne eine einheitliche Staatssprache. Was ist also die Staatssprache? Ich weiß von ihr keine De-Nnition, und auch die einfache Definition, mit welcher «bg. Lienbacher das Ei des Columbus zu treffen geglaubt hat, ist nicht zutreffend. Wir Nationalen wollen dleses große, weitreichende und vieldeutige Wort der Staatssprache nicht. Man hat mir zwar heute vor-gewutfen. ich hätte selbst den Wunsch ausgesprochen, dass die Sprachenverhältnisse geordnet werden mögen; aber es kommt eben daranf an, wer sie zu ordnen hat. Der Mg. Lienbacher wünscht nicht, dass diese Ordnung ben Landtagen überlassen werde, weil dadurch die Minoritäten erdrückt werden würden. Aber abgesehen davon, dass nicht jede Majorität ungerecht sein muss. so ist la doch die Garantie in der Sanction der Krone, die bei ihrer Gerechtigkeit und Weisheit es nicht zulassen Wttd, das« ein Landtagsbeschluss zum Gesetze erhoben wlrd, wodurch irgend eine Nation bedrückt würde. Aber, meine Herren, auch das ist nicht mein Standpunkt. Ich habe es in unferem Landtage öffent-llch, unter der Zustimmung aller meiner Parteigenossen ausgesprochen, dass wir auf dem Standpunkte stehen, dass die Nationalitäten.Frage in unserem Lande nicht durch die Majorisierung gelöst werden kann, sondern nur durch einen freien Vertrag der beiden Nationali-aten mit einander. Das ist mein ehrlichster, mein leynllchster Wunsch, für den ich allezeit eintreten werde, («lavo! Bravo! rechts.) Ich habe es bereits belont. oass der Begriff der Staatssprache ein sehr weit-ll^" . H ""b mir wie ein zweischneidige« Schwert H.?"^ ^/^^ <°ll dieser Vegr.ff gehen? Darüber Na^^Ä^«"^^ auseinander. Unser landläu. be/'ebt die Omnipolenz des Staates ovvara, N ^/7'^' ^ dem V,rwaltungs-N^.^ '^ bas freisinnige Spiel nur für jene r^ s ^ 5- Kleben, die in der Majorität ist, wäh-reno stch hei der Minorität dieser Apparat sehr unangenehm fühlbar macht. Diese Omnipotenz des Vtaales bringt es auch mit sich, dass man von ihr alles und jedes erwartet, und dass auch der Socia« lismus sein Heil nur aus den Händen des Staates erwartet. Ich glaube, dass heute in Oesterreich eine Staatssprache in dem Sinne, wie Sie sich dieselbe denken, gar nicht möglich ist. Besteht denn nicht that» sächlich in Dalmatien und Istrien die italienische Sprache als Staatssprache? Und es ist eigenthümlich, dass von Seite der Minorität die Ansicht ausgesprochen wurde, man solle diesen Provinzen eine besondere Stellung geben. Ia wie reimt sich das mit dem ein-heitlichen Staate zusammen? Daraus muss geschlossen werden, dass es Ihnen nicht um die Einheit, sondern um die Germanisierung zu thun ist. (Bravo! Bravo! rechts.) Man soll niemandem eine Sprache ausdrängen, °'e er nicht sprechen kann. Wie will sich der Staat verständlich machen, wenn er eine andere Sprache 'pncht als die, welche seine Völker verstehen? Und wenn der Abg. Lienbacher sagt, ein Deutscher würde lummer dulden, dass der Staat zu ihm nicht in deut-!Her Sprache spräche, so frage ich, was müssten die Oberen Nationalitälen dazu sagen, wenn sie mit einer Sprache tagtäglich sekiert würden, die sie nicht Ver« Nehen. (Oho! links; Zustimmung rechts.) Dieses ^ystrrn macht die Administration des Staates zu "ner theueren; ihre Kosten müssien alle bezahlen. A" große Staatsmann Fürst Bismarck ist mit der «polltit, die Sie, meine Herren, den Slaven gegen» über befolgen wollen, keineswegs einverstanden; er ^"t sie mit einem bekannten Worte gegeißelt und °urch seine Organe Ihnen den Rath gegeben, sich mit °er Gleichberechtigung den Slaven gegenüber zu be-unugkl,, weil Sie dadurch allein Oesterreich und der oeutschen Sache nützen können. Fürst Vitmarck versteht r« wohl bcher als der Abg. Tomaszczuk, was dem veutschen Volke frommt. (Lebhafte Zustimmung.) Der Antrag auf Staatssprache ist lediglich der vut, der bestimmt ist, die Slaven zu demüthigen. Zustimmung rechts; Widerspruch links.) Es ist dies rme Frage, die unser Vefilhl berührt, und wenn Sie ^ s?'t Oesterreich ehrlich meinen, so dürfen Sie solche Pfuhle „icht verletzen; der Staat könnte davon keinen "vrtheil haben. Eine herrschende Staatsreligion setzt 'ne unterdrückte voraus, und dieselbe Prämisse gilt rzuglich einer Staatssprache. Darauf, dass die Slaveu lea ^ "lorität, die Deutschen in der Minorität sind, limi '^, ^'" Gewicht, denn Oesterreich ist eben kein «Analer Staat, sondern e« ist stets ein Verein von ""en gewesen, und hat man bis zum Jahre 1843 immer von den österreichischen Staaten gesprochen; und jetzt haben wir eine österreichisch-ungarische Monarchie. Der Abg. Beer hat von der Staatsweisheit der Kaiserin Maria Theresia gesprochen, aber bei aller Achtung für diese ausgezeichnete Dame (wiederholte stürmis-he Unterbrechung links), ich wiederhole, bei aller Achtung vor der Weisheit dieser hohen Dame (neuerliche Unterbrechung links). Ich bin mir nicht be« wusst, die Ehrfurcht vor der hohen Dame verletzt zu haben, aber ich bitte, die Redefreiheit zu wahren, denn durch derlei Beeinträchtigungen fchädigen Sie den Parlamentarismus auf das empfindlichste. (Präsident gibt das Glockenzeichen, große Unruhe.) Die politischen Ansichten der Kaiserin Maria Theresia sind nicht für alle Zeiten maßgebend. Die Geschichte hat ihr Urlheil gefällt. Kaiser Josef II., der in ihre Fußstapfen ge-treten, hat damit Fiasco gemacht. (Oho! und Zischen links.) Sein Nachfolger musste den größten Theil der Josefinischen Verordnungen zurücknehmen. Gerade von Kaiser Josef an datiert der Aufschwung der Natio-nalitäteN'Idee. Wenn Sie heute glauben, Sie würden der Staatseinheit einen Dienst erweisen, wenn Sie den Süd» tirolern die deutsche Sprache aufoctroyieren wollten, sind Sie im Irrthume; Sie würden damit nur der Irredenta in die Hände arbeiten. Das Entstehen des Staates Oesterreich ist keineswegs ein Verdienst des Stummlandes und seiner Sprache; es ist zunächst der Ausdruck der Politik des Hauses Habsburg, welches es jederzeit verstanden hat, seinen Besitz zu erhalten und zu erweitern. In zweiter Linie stand die Natur< Nothwendigkeit eines engen Zusammenschlusses der Länder gegenüber dem Andrängen der Türken, und das Bedürfnis nach engem Zusammenschlüsse dieserVö'lker besteht auch noch heute, und das ist die erhaltende Kraft. In diesem Sinne werden wir immer brüderlich zusammenstehen, weil wir einander bedürfen; wir werden der deutschen Sprache jederzeit die nothwendige Ortung zugrstehen, aber verlangen Sie von uns nicht eine Demüthigung, eine Verletzung der nationalen Ehre. Wir sind jederzeit bereit, das deutsche Element hochzuachten und mit voller Loyalität vorzugehen, um den inneren Frieden zu bewahren, da wir wissen, dass wir nur dann auch nach außen mächtig dastehen werden. (Lebhafter Beifall rechts und auf der Gallerie.) Präsident ermähnt die Gallerie, sich jeder Beifalls- oder Missfallensäußerung zu enthalten. Abg. Graf Wurmbrau d bemerkt zunächst dem Vorreduer gegenüber, dass er, der doch stets für seine Nation so feinfühlig sei, es unterlassen sollte, von großen österreichischen Monarchen, die a,ieltalmter-maßen zu den glänzendsten Erscheinungen der Geschichte aller Staaten gehören, in einem Ton? zu reden, der geeignet sei, die Gefühle der Deutschen empfindlich zu verletzen. Auch sei es nicht gut, dass in einem österreichischen Parlamente in dieser Weise die Möglichkeit von Wechselbeziehungen zwischen der Irredenta und einem Theile der loyalen österreichischen Bevölkerung gesprochen wrrde. Er polemisiert dann gegen die Ausführungen, welche der Berichterstatter der Majorität seinem An< trage entgegengestellt hatte: dass nämlich der Antrag dem Artikel 19 des Staatsgrundgesetzes widerspreche, zu verfassungkwidrigen Consequenzen führe, unnöthig sei:c. lc.. was er alles zu widerlegen bemüht ist. Der Redner kommt auch auf die Bemühungen des Kaisers Josef II. zurück, die deutsche Sprache zur Staatssprache zu machen, und erläutert die damaligen Verhältnisse sowie die Verfügungen und Bemühungen des Kaisers. Er wendet sich sodann auiführlich gegen die Competenzbedenken, welche gegen feinen Antrag erhoben worden sind, und sucht nachzuweisen, dass der Reichsrath vollkommen competent ware, sich über den Art. 19 des Staatsgrundgesetzes in der beantragten Weise ausznsprecheu und die einschlägigen Ausführungs-bestimmungen eines Sftrachengesetze« zu beschließen; die Competenz der Landtage würde dem ganz und gar nicht entgegenstehen. Freilich wenn der Staat, wenn der Reichsralh alle seine Competenzen an die Länder und Lnndtage abgeben würde, dann könnte er bald zu einem König Lear werden, der nach gleichem Thun vergeblich bei den beschenkten Töchtern betteln gieng. Der Redner zweifelt zwac daran, dass selbst die Be-redlsamkelt eines Demosthenes die Majorität zu Gunsten seines Antrages umzustimmen vermöchte, er will es aber darum doch nicht unterlassen, zu zeigen, was denn der ihm entgegengehaltene Art. 19 des Staats« grundgesetzes eigentlich besage: derselbe gebe jedem Volksstamme das Recht auf den Gebrauch und die Anerkennuug seiner Sprache; allein doch nur inner, halb des Stammes und seines Gebietes, nicht im ganzen Reiche. Von einer Germanisierung zu sprechen, sei ungerecht; es habe gar nie eine solche stattgesunden, nicht einmal für die deutschen Enclaven in Kram, Siebenbürgen lc. sei geschehen, was leicht hätte go schehen können, sonst würde es in Oesterreich jetzt ganz anders aussehen. Ueberall haben die Nationalitäten in Oesterreich sich in ihrem Bestände mit Sprache und Gebräuchen erhalten. Der Redner geht nun des näheren auf die Bedeutung des im Art. 19 vorkommenden Ausdruckes „landesübliche Sprache" ein. Er führt verschiedene Definitionen aus Gesetzen und Verordnuugen dafür an, auch Entscheidungen des Reichsgerichtes und des Obersten Gerichtshofes. Landesüblich sei jede in Amt und Gericht eines Landes gebrauchte Sprache, aber eben in diesem Sinne sei die deutsche Sprache im ganzen Reiche landesüblich, nicht aber eine der anderen in einzelnen Ländern üblichen Sprachen, und namentlich könnte der czechischen Sprache nicht die landesübliche Geltung für ganz Böhmen zuerkannt werden, was der Redner ausführlich zu begründen sucht. Eine Sprache könne in Oesterreich nur dort mit der deutschen auf Gleichberechtigung Anspruch machen, wo sie wirklich landesüblich ist, nicht aber über dieses Gebiet hinaus. Die Czechen dagegen legen den Art. 19 so aus, dass ihre Sprache auch noch über ihr Gebiet hiuaus Geltung haben müsse, und zwar Geltung als individuelles Recht, nicht als Volksrccht. Oesterreich sei in Angelegenheiten der Sprache gewiss der liberalste Staat der Welt, aber dennoch klagen die nichtdeutschcn Nationalitäten immer über Hintansetzung. Sie mögen doch, um unsere Verhältnisse gerechter zu würdigen, auf andere Länder mit verschiedenen Nationalitäten blicken und sehen, wie viel sie vor den nationalen Minoritäten jener Länder voraushaben, den Blumen, Finnen, russischen Polen, Celten, Basken lc. :c. Der Redner gibt hiefür zahl-ieiche statistische Daten über das Ziffernvevhältnis von Nationalitäten und nationalen Mittelfchulen zur Gegenüberstellung und Beleuchtung österreichischer und fremdländischer Zustände, um zu zeigen, um wie viel mehr Pflege und Förderung des nationalen Lebens die kleineren Vollsstämme in Oesterreich finden als anderwärts und welche ausgedehnte praktische Geltung andererseits der Staatssprache in eben jenen fremden Ländern gegeben werde. Nach all dem findet der Redner seinen Antrag ebenso gemäßigt als begründet; derselbe verlange rur das Mindeste, was für die deutsche Sprache in Oesterreich verlangt werden müsse, und beeinträchtige das Recht der nichtdeutschen Nationalitäten auf ihre Sprache durchaus nicht. Der Antrag wahre nur das historische Recht der deutschen Sprache in Oesterreich, und auf der Wahrung dieses Rechtes werde die Partei dieses Redners verharren, so lange sie in diesem Saale Gelegenheit haben werde, zu sprechen. Gras Wurmbrand wendet sich schließlich gegen die Ultraid l. Apostolische Majestät geruhten ihn am 21. Dezember 1877 mit den, Comman dem kreuz dcs Leopold-Ordens und am 9. September 18^ mit dem Großkreuz des Franz-Josef Ordens «us^"«'"'''. In den Herzen der Diöcesanen hat s'« F"'' bischof Pogaöa7 eine bleibende Os„me..mg durch den Laibacher Zeitung Nr. 23 186 28. Jänner 1884. Eifer bei den canonischen Visitationen und bei der Bevölkerung der Hauptstadt besonders durch die Verschönerung des Platzes hinter der Domkirche ein dank» bares Andenken gesetzt. Möge dieses Andenken bei Priestern und Laien der Diocese im andächtigen Gebete für seine Seele Früchte tragen! Das hochwürdigste Domcapitel Laibach gibt im Anhange an den von uns bereits reproducierten Parlebrief nachstehende Mittheilung: Dieses betrübende Ereignis soll in allen Pfarr-, Curat- und Klosterkirchen der D'öcese durch das ein» malige Läuten der großen Glocke in fiins Absätzen den Gläubigen bekannt gegeben werden, damit sie es nicht verabsäumen, ihre Gebete für die Seelenrnhe drs geliebten Oberhirten dem Allerhöchsten darzubringen. Die irdischen Ueberreste des in Gott ruhenden Fiirsttnschofes werden am 28. Jänner um 9 Uhr früh nach vorhergehenden E^quien in der Domkirche beigeseht werden, zu welcher Trauerfeierlichkeit in Talar, Rochet und Birret zu erscheinen die hochwürdige Diöcesangeistlichkeit hiemit eingeladen wird. Urberdie« ist in jeder Pfarr«, Curat« und Kloster« kirche der gesammten Diöcefe, sobald es thunlich sein wird, für den Hingeschiedenen Oberhirten ein feier-liches Seelenamt mit Llbera abzuhalten, wovon die Pfarrangehörigen zuvor zu verständigen sind, damit sie sich daran in gebürender Weise belheiligen können. An dem diesem Seelenamte vorhergehenden Tage hat bei allen Kirchen der betreffenden Pfarre morgens, mittags und abends das feierliche Trauergeläute in je drei Absätzen stattzufinden. Samstag früh war die Nufbahrung des Leichnams des hochwürdigsten Fürstbischif Dr. Pogacar im Empfangssaal«? des fürstbischöflichen Palais vollendet, und es wurde dem Publicum der Zutritt gestaltet. Die Ausstattung des Saales war eine durchwegs windige, dem betrübenden Anlasse entsprechende, u»d es war alles vermieden, was dem Charakter desselben auch nur im geringsten hätte Abbruch thun können. Der geräumige Empfangssaal des sürstbischöflichen Palais war durchwegs, selbst am Plafond schwarz drapiert und an der Eingangs- und den Seitenchüren durch schwarze Vorhänge mit Silberfransen verkleidet. Gegenüber der Emgangslhüre, auf erhöhter Estrade der Leichnam des verewigten Kirchensürsten in einem reich gezierten Metallsarge. Das Antlitz des Fürstbischofs Dr. Pogaöar erschien sehr blass, die Züge desselben aber waren trotz des langen Krankenlagers nicht merklich verändert. Der Leichnam des Fürstbischofs war mit dem bifchöfllichen Pontificalornate angethan. Pas Haupt trua. eine weiße Mitra, die Hände in weißen, goldgestickten Handschuhen — der Bifchofsring am Finger — waren zum Gebete aefaltet und hielten ein einfaches schwarzes Crucifix. Ueber dem Messkleide um den Hals war die goldene Kette mit dem Kreuze umgehängt. An der rechten Seite des Leichnams, umschlungen vom linken Arme, lag der Bischofsstab. Beim Haupte war ein großes silbernes Crucifix mit tief herabwallendem fchwarzen Flor angebracht. Ober dem Leichname des verstorbenen K'rchensürsten erhob sich ein reich mit schwarzen Vorhängen und silbernen Fransen, mit trauernden vergoldeten Engeln und sonst reicher geschmackvoller Goldverzierung versehener Baldachin, welcher an der obersten Spitze ein schönes vergoldetes Kreuz trug. Zu den Füßen des Leichnames des hochmürdigsten Fürstbischofs stand die silberne Statue der hl. Dre«> faltigkeit, unter ihr ein schwarzsammlener, mit Silber» borten reich ausgestatteter Polster, auf welchem das Grohlreuz des kaiserlichen Franz>Iusephs'Ordens mi> dem rothen Bande und dem Sterne und das Comthu>. kreuz des kaiserlichen Leopolo-Ordens mit dem weißrothen Bande lagen. Zu beiden Seiten des Katafalks, standen drei Reihen silberner Leuchter mit schweren brennenden Wachskerzen und außerdem noch aus jeder Seite ein reich mit brennenden Kerzen besteckter Cande-laber. Zwischen den Leuchtern und Candelabern waren sehr reich, geschmackvoll auserlesene exotische Pflanzen postiert, sowie die beiden Seiten des Saales reich mit exotischen Gewächsen geschmückt waren. Der Saal war außerdem von drei Glaslustern erleuchtet. Das Arrangement der ganzen Aufbahrung, welches Herr Gemeinderath Franz Dob erlet leitete, war ein äußerst gelungenes, allseits bewundertes und als vorzüglich anerkanntes. An dem Leichname des hochwürdigsten Herrn Fürstbischofs Dr. Pogaöar verrichteten Alumnen des fürsitnschöflichen Seminars fortgescht Ge« bete. Zu Füßen des Leichnams des hochwürdigsten Kirchenlursten wu, de sofort eine Neihe prachtvoller Kränze niedergelegt, nnt nächst. he»den Widmungen: Die trau-ernden Angehöiilien. /cUu^öa roadie.— Der Landes-Präsident von Kram: Dem hochverehrten Kllch.nfilrst und Freund. — rrsdil^omu vkldiki ^an. Nlawusw, Ü6i6lui oädor liranMi. — ?i«vxviä6numli vkMki, M68t,ni X9,8wp I^'udlMl8ki. — 31ovon8ki cli-tzavni po »lanei. — voii^i klliielMii, milemu oöew. — 8vo-i6mu plvemu vocch'u, tuöno ^lo^Lvisko. — Fam'lie v. Schneid. — Josef Plmveiß. — Familie Dr. R.,cic. __Albert Samafsa. — I^odlüßemli dodiotuiku, po- iaruk dl'kmba na liaöjci. u. a. m. Der Zudrang zur ebapLiw aräknw war im Laufe der beiden Tage, gestern und vorgestern, ein massenhafter. Tausende und Tausende kamen aus der Stadt, aber auch nicht minder zahlreich vom Lande her, um das Antlitz des geliebten Fürstbischofs Dr. Pogaöar zum letztenmale zu schauen. Der Landesausschuss für Krain hat an das hochwürdige Domcapitel das nachstehende, vom Landeshauptmanne O'afrn Thurn gefertigte Beileidsschreiben gerichtet. Dasselbe lautet: „An dus hochwürdige Domcapitel zu Laibach. Das Hinscheiden Seiner sürstbischöslichen Gnaden des hochwürdigsten Herrn Dr. Johann Chrysostomus Pogaiar hat den gefertigten Landesausschuss mit tiefer Betrübnis erfüllt. Daö Land Krain beklagt den herben Ve»lust feines ausgezeichneten, mildthätigen Kirchenfürsten, die Landesvertretung verliert im illustren Verblichenen ein hochherziges, von echtem Patriotismus beseeltes Mitglied. Der Landesausschuss beehrt sich, dem hochwürdi» gen Domcapitel über das Absterben des edlen Fürst, bischofes sein innigstes, tiefgefühltes Beileid aus-zusprechen. Vom krainischen Landesausschusse. Laibach am 25. Jänner 1884. Gustav Graf Thurn." Neueste Post. Se. Majestät der Kaiser in München. München. 26. Jänner. Se. Majestät Kaiser Franz Joseph ist mit Gefolge heute morgens hier eingetroffen und auf dem Bahnhof? von Ihren königlichen Hoheiten tmn Prinzen Leopold nnd d^m Herzog Ludwig empfangen worden. Se. Majestät begad Sich sofort ins Palais des Prinzen Leopold. München, 26. Iänne». Se. Majestät Kaiser Franz Joseph nahm das Dejeuner im engeren Familienkreise bei dem Prinzen Leopold ein. An dem nachmittags stattfindenden Diner werden die Königin-Mutter und alle M'tglieder des königlichen Hauses tlieilnehmen. Abends findet der Besuch des Gärlnerplatz-Theaters statt. München. 26. Jänner. Se. Majestät der Kaiser Franz Josef besuchte im Lause des Vormittags in bairischer Uniform die Mitglieder des königlichen Hauses und empfieng deren Gegenbesuche, wobei die Prinzen Luitpold und Ludwig in österreichischer Uni-form erschienen. An dem Diner bei dem Prinzen Leopold nahmen auch die höchsten Hofchargen theil. Sonntag findet ein großes Diner bei der Königin.Mutter statt, an welchem sämmtliche Prinzen, Prinzessinnen und die höchsten Hofchargen thellnrhmen werden. Wien, 27. Jänner. Zufolge Allerhöchster An-ordnung findet der diesjährige Hofball Montag den 4. Februar statt. Wien, 26. Jänner. Im Abgeordneten, hause wurde heute die Debatte über den Wurmbrand-schen Sprachenantrag forlgefetzt. Im ganzen kamen drei Redner zum Worte, von denen zwei zu Gunsten des Minoritätsantlages, einer für den Antrag Gro-chulski sprachen. Am Montag wird die Debatte fortgefetzt, und zwar gelangt zunächst der Abg. Hausner zum Worte. Wien. 26. Jänner. Der Mörder des Detectivs Blöch, der seinen Namen noch immer nicht nennen w,ll. wollte bel seiner Festnehmung, bei welcher er den Arbeiter Melon durch einen Revolverschuss arg verwundete, eine mit Dynamit gefüllte Cassette, die er zu Boden warf, zur Explosion bringen, doch dieselbe blieb in weichem Erdreich ohne weitere Folgen stecken. Z»r Feststellung der Person des Mörders sind vorläufig zwei bemerkenswerte Umstand? bekannt geworden, von denen namentlich der zweite, wenn er sich als richtig herausstellt, wichtig Werden kann. Die Gattin des Todten-gläbers des Floriosdorfer Oitsfriedhofes Frau Kirchbacher, welche in der Nacht der Ermordung des Po. lizeiconcip'sten Hlubek an dessen Bahre gestanden, behauptete, als sie mit dem Mörder Blöchs confrontiert wurde, positiv, dass sie in ihm jenen Mann wieder erkenne, der damals auf sie zugetreten und sie mit einem Blicke auf den ermordeten Commissär gefragt habe: „Ist der Hund noch nicht hin?" Der zweite Moment ist Folgendes: Gelegentlich der Revision, wrlche nach dem Naubattentate in der Eifert'scheu Wechselstube im Geschäftslocale vorgenommen wurde, fand man auf dem Boden eii,rn Metallknopf mit spitzigem Stifte nach Art jener, wie sie von Lackierern und Tapezierern beim Handwelke in Verwendung gebracht werden. Auffallender Weife nun hat man bei der Leibesvisitation des Mörders neun Knüpfe gesunden, die dem in der Eisert'schen Wechselstube aufgelesenen gleichen. Es erscheint demnach d>e Möglichkeit nicht ausgeschlossen, dass man in der Person des Mörders des Detective Blöch den vielgesuchten „Dritten" habhaft geworden, und dafs viel« leicht aus diesem Grunde der Unbekannte jede Auskunft über seine Person verweigert. Vorläufig lässt sich, wie gesagt, über diesen Punkt keinerlei Aufschluss ertheilen, auffallend ist es immerhin, dass derlei Knöpfe derselben Gattung im Besitze des Mörders gefunden wurden. Von den Waffen, die im Besitze des Mörders gefunden wurden, sind die beiden Revolver größten Calibers, 11 Millimeter. Die Patronen waren sämmtlich geölt, damit das Hineinschieben in den Revolver leicht vonstatten gehen könne. Der Dolch ist aus einer starken Stahlfeile angefertigt. Er ist Vierschneidia., scharf gefchliffen und der Stahl hat eine Länge von 20 Centimeter. Der Griff des Dolches ist aus geblich-weißeM Elfenbein. Im Besitze des Mörders fand man ein Portemonnaie, in dem sich ein Gulden und einige Kreuzer sowie eine österreichische Briefmarke befanden. Auch wurden ein Päckchen fchwarzen Zwirns und Nadeln bci ihm gefunden. Wien, 27. Jänner. Bei der k. k. Polizeidirection Kurden zu Gunsten der Witwe des ermmdeten l. k. Polizei-Agenten Blöch fowie für den bei Ergreifung del Mörders verwundeten Taglöhner Meloun u. a. erlegt: Vom Secretariate Sr. k. und k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Wilhelm 200 fl., und zwar 100 fl. für die Witwe Blöch. 100 fl. für Meloun ; von Sr. Excellenz dem Herrn Ministerpräsidenten Grafen Taaffe 200 fl., und zwar je 100 fl. für die Witwe Vlöch und für Meloun. Bis Mitternacht dauerten die polizeilichen Ver-höre von Personen, die Zeugen der Ermordung des Detective Ferdinand Vlöch waren. Bis um diese Stunde war es der Polizeibehörde nicht gelungen, die Identität des Mörders zu constatieren. Dieser wurde im Laufe des Tages zweimal kurzen Verhören unterzogen , konnte aber nicht dazu gebracht werden, fein Incognito zu lüften. Wien, 27. Jänner. Vierundzwanzig Stunden fpäter, nachdem der Wechselstuben-Inhaber Heinrich Eifert neben feinem Söhnchen Rudolph auf dem MatzleinLdorfer evangelischen Friedhofe in das Grab gesenkt wurde, ist auch der kleine eilfjährige Heinrich Eifert seinem Vater und Bruder in den Tod nach-gefolgt. Budapest, 27. Jänner. Die Frage, wann das Renuntium des Oberhauses, betreffend dasMisch -eh eg es eh, im Abgeordnetenhause zur Verhandlung gelangt, hängt — der „Ungarischen Post" zufolge — ganz von dem weiteren Verlaufe der Berathung über das Budget der noch rückständigen drei Ministerien ab. Die Budgets des Justiz- und des Landesvertheidi-gungs-Ministeriums dürften allerdings ohne größere Discussion votiert werden; sollten sich jedoch beilll Budget des Finanzministeriums unerwarteter Weise längere Debatten entwickeln, dann werden dieselben unterbrochen, und es gelangt das Nunlium zur Verhandlung. Der Präsident des Abgeordnetenhauses wird daher schon demnächst bezüglich der Berathung des Nuntiums dem Hause eine Mittheilung machen, welches sodann darüber beschließen wird, an welchem Tage es das Nuntium in Verhandlung ziehen will. Die Parteiclubs werden die Frage jedenfalls vorher discutieren und bezüglich des Vorganges im Plenum Beschlüsse sassen. Sollte jedoch der bisherige rasche Verlauf der Budgetberathung bis ans Ende andauern, dann gelangt das Nuntium erst nach vollständig beendeter Budgetdebatte auf die Tagesordnung. Berlin, 26. Jänner. Der im Abgeordnetenhause von dem Abg. Windthorst eingebrachte Antrag auf Aufhebung des Sperrgefetzes soll am künftigen Mittwoch zur Berathung gelangen. Per weitere Antrag auf eine organifche Rev,sion der Mai-Gesetze wird unmittelbar darauf eingebracht werden. London, 26. Jänner. An den britischen Küsten, besonders ,m Canal, herrschte heute den ganzen Tag ein heftiger Orkan mit starkem Regen. London, 26. Jänner. Die Segelschiffe „City of Lucknow" (auf der Fahrt von Adelaide nach London) und „Simla" (auf der Fahrt von London nach Sydney) collldierten gestern abends im Canal. Die „Slmla" gleng unter; gegen 30 Personen ertranken. Verstorbene. m Den 23 Iänner. Joses Bezlaj. Arbeiterssohn, 2 I., Polanastrasze Nr, 16. Auszehrung. ^7acteür^P7v7Radics. ^^ 187 ÄnMlalt M Laibacher Zeiwna Ar. 23. Montag, den 28. Jänner 1884. (443) Hekannlmllckunu. Nr. 326. ., Vom k. l. Landes- als Handelsgerichte in "wach wirb bekannt gegeben: „ ., ^s seien vom l. l. Landesfträsidium Laibach '"n Äczug ans den ^ 11 des Einführungs' °°Zcs zum handelsgefchbuche vom 17. De-Amtier 1862, N, G, Bl. Nr. 1. und § 16 der H ^"U""lb""na vom 14. Mai 1873. Nr. 71 Mi..^ c ' zum Gesetze über Erwerbs, und ^n,a,a tsgenossenschaftcn die Amtsblätter der das 3.i^"'b i" '^aibllchcr Zeitung", dann I884..I ^5 Taaolattt" für die im Jahre Eintrat, "lassenden Velanntmachungen der reai e?" °I" ?' ^s diesgerichtliche Handels-Ntum" K ^ .Amtsblatt der „Laibacher mache7den'Eintraau." ^°^' ^ bekannt zu Register ür ErX^"' 5" ^ dicsgcrichtliche sch°w bN^7w^den ' Wirtschaftsgenossen. . ^^lbach^22. Jänner 1884 die ft?« . c!"c ,! ^irtsarrichte Neumarltl ist ^^°nzll tenstclle um den Bezügen der eilsten «angsclassc l» Erledigung gekommen . Die Bewerber uin diese oder eventuell eine andere in Erledigung kommende Bezirks« ycrichts.Kanzlistenstelle haben ihre gehörig be» legten Gcsnche, in welchen insbesondere die Aesähigung zur Grundbuchsführung und die «enntnis der beiden Landessprachen nachzuweisen ist, im vorschriftsmäßigen Wege bis 20. Februar 1884 y'eramts einzubringen. Anspruchsbcrechtigte Militärbcwerbcr wer» den auf die Bestimmungen des Gesetzes vom 19. April 1872. Nr. 60, und die Ministerial. Verordnung vom 12. Juli 1872, Nr. 98 N. G. Vl.. gewiesen. Laibach am 20, Jänner 1884, K. l. Landesgerichts-Prnsidium. (400-3) Notarftelle. Zur Besetzung der durch den Tod des l. k. Notars Herrn Florian Konschegg erledigten Notarstclle in ttrainburg wird hicmit der Con« curs ausgeschrieben. Die Bewerber haben ihre gehörig belegten, mit der Qnalificationstabcllc, wovon ein For« mulare bei der Notariatslammcr behoben wer» den lann, versehenen Gesuche binnen vier Wochen, vom Tage der dritten Einschaltung dieses Edictes an, bei der gefertigten Notariatslammer ein» zubringen. Laibach am 21. Jänner 1884, K. k. NotllfiatSlammer für Kral«. Dr. Varth. Suppanz m. p. (437-2) Concur»llU8scllreibung. Nr. 251. Bei der t. k. Bergdircction in Idria ist die Stelle des ersten, eventuell die Stelle des zwei» ten Äergarztes gegen Bestallung und gegen beiden Theilen freistehende halbjährige Kündi» guug ohne Anspruch auf cinc Pension oder sonstige Veiforgungsgebür für den Bergarzt oder feine Familienglieder zu besetzen. Mit der Stelle des ersten Vergarztes ist eine Bestallung von jährlich 1200 st., mit jener des zweiten Bergarztcs eine Bestallung von jährlich 1000 fl.< und mit jeder der beiden Stellen ein jährliches Reisepaufchale von jährlich 150 fl. und der Geuuss einer freien Woh< nung verbunden. Die näheren Bedingungen zur Aufnahme und die Dienstleistungen und Obliegenheiten der Nergärzte sind ans dem abzuschließenden Vestallungsvertraqe zu entnehmen, welcher bei der gefertigten Direction eingesehen werden kann, oder über Ersuchen den Bewerbern in Abschrift mitgetheilt wird. Die mit einem 50 lr.»Stempel versehenen Gesuche um die ersten, eventuell um die zweite Bergarztcnstclle sind unter Nachwcisung des Alters, Gesundheitszustandes, des bisheri» gen ärztlichen Wirkens und der Kenntnis der deutschen und slovcnischcn ober einer vcr« wandten slavischen Sprache, sowie dass der Bewerber Doctor der Medicin und Chirurgie, Magister der Geburtshilfe und erfahrener Öpc-rateur ist, binnen drei Wochen bei der gefertigten l. l. Bergdirection einzubringen. Der Concurstermin gilt vom Tage der ersten Einschaltung in der „Wiener Zeitung." K. l. Bcrgdirection Idria, am 24. Jänner 1884. (420—3) Kunümackung. Nr. 537. Vom Stadtmagistrate wird kundgemacht: 1.) dass die Verzeichnisse der zur dies« jährigen Rekrutierung berufenen, in den Jahren 18(»1, 18(>2. 1863 und 1664 gcborncn ein« hcimifchcn Jünglinge angefertiget wurden und vom 15. bi2 30. d. M. beim Stadtmagistrate zur Einsicht aufliegen, und dass jedermann, der a) eine Auslassung oder unrichtige Eintragung anzeigen, d) gegen die Reclamation eines Stellungs-Pflichtigen oder gegen dessen Ansuchen um die Enthebung von der Präsenzdicnstpflicht Einsprache erheben will, berechtiget ist, dieselbe in der vorerwähnten Frist einzu» bringen und deren Begründung nachzu» weisen, dann 2.) dass die Losung für die Stellungs- Pflichtigen der I. Mersclajse am 12. Aebruar l. Z.. vormittags l) Mr. im städtischen Nathsaale vorgenommen werden wird, wobei den Stellungspflichtlgen das per» fönlichc Erscheinen freigestellt bleibt. Stadtmagistrat Laibach am 10. Jänner Änzeiqeblalt. | Antirrheumon, \ I J^tnaltfittolgegon Rheumatismus, Gicht, | O- Commenda Laibach, im Tchätz« ^rte Per 800 fl., mit drei Terminen "Us den 15. Februar, 15. März und dorn,z<. ^. April 1884, a^^lIUHr. Hiergerichts mildem auck, ' ^'^ ^ brltle Feilbietuug ^ mner dem Schätzwerte erfolgen wird. Aad.um 10 Procent. 'i. ?V. ^ezirlsgerlcht Oberlaibach, am "Member 1883. ^ Avis für Säger! ^g| Die Firma Baroni O. I3, in Turin sucht tan-nene, lärchene und Girmola - Bretter und kleine Balken 1. und 2. Qualität, sowie runde und viereckig behauene tannene und lärchene Balken, Besitzer solcher mögen ihre Nota der verfügbaren Quantität mit letzten Preisen per comptant zusenden. (457) 2-1 (303—2) Nr. 10704. Edict zur Einberufung der Erben nach Anton Klemenkit von IuwanSdorf, unbekannten Aufenthaltes. Von dem t. k. städt. - deleg. Bezirksgerichte Rudolfswert wird bekannt gemacht: Es sei am 18. Juni 1883 Anton Klemcnöii! zu Iuwansdorf mit einer letzt-willigen Anordnung gestorben, in welcher er Maria Klemeniiö verehelichte Horwath zur Erbin einsetzte. Da dem Gerichte der Aufenthalt der Maria Klemenöiö verehelichte Horwath unbekannt ist, so wird dieselbe aufgefordert, sich binnen einem Jahre von dem unten gesetzten Tage an bei diesem Gerichte zu melden und die Erbs-erllärung einzubringen, widrigenfalls die Verlafsenschaft mit den sich meldenden Erben und dem für dieselbe aufgestellten Curator Florian Luzer von Iwansdorf abgehandelt werden würde. K. l. städt,-deleg. Bezirksgericht Rudolfswert, am 22. Dezember 1883. (278—3) Nr. 8013. Bekanntmachung. Vom k. k. Bezirksgerichte Reifmz wird hiemit bekannt gemacht, dass das k. k. Kreisgericht Nudolfswert mit Beschluss vom 16. November 1883, Zahl 1172, über Maria Klun von Nemökavas wegen Wahnsinnes die Curatel verhängt hat und für sie der Curator in der Person des Anton Pajniö von Vukovca aufgestellt wurde. K. k. Bezirksgericht Reifmz, am 23sten November 18S3. (77-3) Nr. 9347. Bekanntmachung. Dem unbekannt wo befindlichen Franz Zalar und den unliekannten Rechtknach-! folgern dcr Francisca und des Andreas Zalar, alle von Rakel, wird hiemit be« kanllt gemach!, dass denselben Herr Carl Puppis von Loitsch als Curator aä acwin aufgestellt und diesem der für dieselben bestimmte Pfandrechtslöschungs« Einver-leibungsbefcheid ddto. 7. April 1683, Zahl 3343, zugefertiget worden ist. K. k. Bezirksgericht Loitsch, am 3ten Oktober 1683. (312-2) Nr. 169. Bekanntmachung. Dem unbekannt wo befindlichen Franz Klemcnc von Ialobowiz und den unbekannten Rechtsnachfolgern der Johanna und Maria Taller von Laibach wird hiemit bekannt gemacht, dafs denselben Herr Carl Puppis von Loitsch als Curator kä aowin aufgestellt und diesem die für dieselben bestimmten RealfcilbietungS-beschcide ddto. 1. August 1883. Z. 6?SS, zugefertiget worden sind. K k. ÄeziltSgericht Loltsch, am «ten Iiinner 1884.