703 Amtsblatt Mr Laibacher Seitung Nr.9? Samstaq den 30. April 187tt. (143—3) Ni. 558. Edict. Bei dem k. k. Landesgcrichtc in Graz sind zwei neusystemisirte Gerichts-Ädjunctenstellen, und zwar eine mit dem jährlichen Gehalte vun 900 fl., die andere mit 800 fl., im Falle der graduellen Bor-rückung aber beide mit dem Gehalte von 800 st. zu besetzen. Die Bewerber um diese Stelle werden aufgefordert, ihre gehörig belegten Gesuche im vorgeschriebenen Wege bis 8. Mai 1870 bei dem Präsidium des k. k. Landesgerichtes Graz einzubringen. Graz, am 22. April 1870. (142—3) Nr. 558. Edict. Bei dem k. k. Landesgerichte in Graz ist eine neusystemisirte Dienersgehilfenstelle mit der jährlichen Löhnung von 300 st. zu besetzen. Die Bewerber um diese Dienststelle haben ihre gehörig belegten Gesuche im vorgeschriebenen Wege bis 8. Mai 1870 bei dem Präsidium des k. k. Landesgerichtes Graz einzubringen. Graz^ am 22^ April 1870.___________ (141—3) " Nr. 3868? Kundmachung. Zufolge einer zwischen dem k. k. Handelsministerium und dem k. ungarischen Handelsministerium getroffenen Vereinbarung haben im Post^ nnweisuugsgeschäfte vom 1. Mai 1870 angefangen folgende Veränderungen einzutreten. 1. Vom bezeichneten Tage an können Geldbeträge bis einschließlich Hundert (1l)0) Gulden an allen Orten des Inlandes, wo sich kaiserlich-königliche oder königlich-ungarische Postanstalten befinden, zur Zahlung nach allen andern oben bezeichneten Postorten, und zwar sowohl im gewöhnlichen, als auch, wo sich Telegraphen - Stationen befinden, im telegraphischen Wege angewiesen werden. 2. Beträge von mehr als 100 bis 1000 st. können nur bei den und an die hiezn eigens ermächtigten Postcassen, Beträge von mehr als 1000 st. bis 5000 fl. von dksen Postcassen nur nach Wien und Pest angewiesen werden. Die Anweisung im telegraphischen Wege bleibt auf Beträge bis 500 ft. beschränkt. 3. Die Gebühren werden ermäßigt, und es sind vom 1. Mai l. I. ab für gewöhnliche Anweisungen, und zwar für Beträge: bis einschließlich . . . 10 st. ... 5 Nkr. von mehr als 10 fl. bis 50 fl. — 10 Nkr. „ „ „ 50 „ „ 100 „ — 15 „ „ „ „ 100 „ „ 500 „ — 30 „ „ „ „ 500 „ „ 1000 „ — 60 „ „ „ „ 1000 ., „ 2000 „ - 90 „ „ „ „ 2000 „ „ 3000 „ 1 fl. 20 „ „ „ „ 3000 „ „ 4000 „ 1 „ 50 „ „ „ „ 4000 „ „ 5000 „ 1 „ 80 „ ohne Unterschied der Entfernung zu bezahlen. Diese Gebühr ist von dem Aufgeber zu entrichten, und zwar für Beträge bis 10 st. durch die mit dem Stempel von 5 Neukreuzern versehenen Anweisuugs-Blanqucttc, bei höheren Beträgen theils durch die gestempelten Blanquette, theils durch die Ergänzungs-Briefmarkcn, welche auf der durch Bordruck ersichtlich gemachten Stelle der Anweisung aufzukleben sind. Zu diesem Behufe werden statt der bisherigen neue Postanweisungs-Blanqucttc ausgegeben, welche mit dem Stempel von 5 Ncukrcuzern versehen, und um diesen Betrag bei allen Postämtern und Brief-markcn-Verschlcißern zu beziehen sind. Postanwcisungsblanqucttc, welche vor ihrer Aufgabe durch ein Versehen oder zufällig unbrauchbar geworden sind, kiimic,, gegen Erlag dcs Betrages von 1 Ncukreuzer in derselben Weise umgetauscht werden, wie es bei verdorbenen Brief-couverten der Fall ist. 4. Bei telegraphischen Geldanweisungen sind die Anwcifungsgebührcn in der obigen Weise, die für die Uebertragung des Telegramms zur Telegraphenstation, für die telegraphische Beförderung und für die Efpreßbestcllung festgesetzten besonderen Gebühren aber, wie bisher, bar zu entrichten. Trieft, den 19. April 1870. K. k. Posidirection. '(146—2) Nr. 111? Kundmachung. Mit Bewilligung des hohen k. k. Oberlandesgerichtspräsidium in Graz ddo. 16. April 1870, Z.2267, wird die Gemeinde der l. f. Stadt Laas daselbst ein neues Gerichts- uud Steueramtslocale aufführen. Zum Zwecke dieses Aufbaues wird die Lici-tationstagsahung auf den 15. Mai d. I., Vormittags 9 Uhr, in der Gemeindekanzlei zu Laas angeordnet. Nach dem Kostenüberschlage betragen: 1. Die Maurerarbeiten . . 5573 st. 29 kr. 2. „ Stcinmetzarbeiten . 212 „ 80 „ 3. „ Zimmermannsarbeiten 1589 „ 21 „ 4. „ Tischlerabeiten . . 463 „ 50 „ 5. „ Schlosserarbeiten . . 736 „ — „ 6. ,, Gußeisenarbeit . . 100 ,, — ,, 7. „ Spenglerarbeit . . 124 „ — „ 8. „ Glaserarbeit . . . 165 „ 69 „ 9. „ Hafnerarbeit . . . 300 „ — „ Summa . . 9267 ft. 49 kr. Diese Arbeiten werden einzeln an den Min derbietenden veräußert. Sollte sich nach geschlossener Licitation jedoch jemand finden, welcher das Ganze um einen mindern Preis übernimmt, so wird dies vorgezogen. Für allfällige Herstellung des Materiales wird sich die Gemeinde mit dein betreffenden Ersteher ins Einvernehmen setzen, oder ist jeder berechtiget das Materialc nach Belieben selbst beizustellen. Schriftliche Offerte mit 10perc. Vadium sind an das Gemeindeamt einzusenden. Der Bauplan, Kostemi verschlag und Licita-tionsbedingnisse liegen zu Jedermanns Einsicht in der Gcmeiudekanzlci. Gemeindeamt der l. f. Stadt Laas am 25sten April 1870.