A Nt t K- ^^M V l » t t. Vl'° 102. Dottnerstag ven 25. August 1^31. «Kubernial- Verlautbarungen. Z. 110^. (2) 2cl Nr. 723. 8. ?. (^. Anleitung, wie sich gegen die morgenlandische Brechnchr zu verwahren sey. — Da unter den gegenwartigen Verhältnissen, wo in einigen Gegenden der Monarchie die orientalische Brechruhr wirklich ausgebrochen, andere aber trotz aller Anstalten und Vorkehrungen, welche Seine Majestät in ihrer gewohnten väterlichen Sorgfalt zum Schutze derselben verfügt haben, davon bedroht werden, so erscheint eine Belehrung, dringendes Bedürfniß, über die Maß-regeln , durch deren Anwendung man sich Erstens vor dieser Krankheit bewahren; Zweitens dieselbe beim wirklichen Allsbruche erkennen kann, und Drittens über die erprobten Hülf- und Heilmittel, welche im Erkran-kungsfalle sogleich, und noch vor Ankunft des auf jeden Fall zu Rathe zugehenden Arztes anzuwenden sind. — §. i.) Diese Krankheit sucht ihre Opfer vorzüglich unter jenen Menschen auf, die sich wiederhohltcn Verkühlungen in feucht-kalter Luft aussetzen, oder bei erhitztem Körper kalte Getränke zu sich nehmen, schwer verdauliche Kost genießen, nämlich: rohe, un-gekochte Vegetabilien, als: Gurken, Rettige :c. nicht hinlänglich weich gekochte Gemüse: Kohl, Rüben, grüne Bohnen :c. oder harte Hüllenfrüchte und Knollacwächse, als: Erbsen, wisen, Bohnen, unzeitige Kartoffeln (Erdapfel), unreife Bcmmfrüchte, oder gar zulange aufbewahrtes , in Fäulniß übergehendes Lammfleisch; fette, beson-. /^ ^ursse, Käse, F.sche Speck, ranziges Schmalz, Butter, Oehl. Nicht minder mner ienen, dle, wenn auch leicht verdauliche Kost, doch un Uebermaße, oder ein Gemisch von vielerlcy Gerichten verschiedenartiger Qualität ihren Verdammgs-Organen aufbürden, furz, im Essen schwelgen. Noch viel schädlicher sind die Diät-Fehler bei Menschen, die ein ru- higes, behagliches, unthätiges Leben führen, den Körper wenig in freyer Luft bewegen. —> Zu diesem Diät-Fehler gehört ganz vorzüglich der Mißbrauch und das Uebermaß gährender und geistiger Getränke aller Bieraatmngen, des Meths, des heurigen Weines, und besonders der Branntwein- und Rosogllo-Sorten. — Aber auch Mangel an hinreichender, einfacher , gesunder Nahrung mit gleichzeitiger Entkräftung des Körpers durch zu angestrengte, rastlose Arbeiten, bereiten zu dieser Krank-hctt vor. — Vorzüglich, ja man kann behaupten, ohne Ausnahme legen Ausschweifungen aller Art, nächtliches Schwärmen und unordentlicher, Geist undKörper schwächender Lebenswandel den unausrottbaren, sich nur gar zk schnell entwickelnden Keim zu dieser Krankheit. — Unter die vorbereitenden Ursachen gehört auch das Zusammenwohnm zahlreicher Familien in kleinen, engen Wohnungen, verdürbe-ne Luft, besonders wenn in den Häusern, Höfen und Stuben, in der Bett-und Lclbeswa-sche und Kleidung nicht die gehörige Reinlichkeit gchandhabt, und die Zimmerluft in der wärmeren Jahreszeit nicht durch Offcnhalm, der Thüren und Fenster fortan, m den kälteren Herbst- und Wmtcrmonaten aber wenigstens zweimal des Tages durch öffnen der Fenster erneuert wird. — Heftige, oder niederschlagende Gemüthsreglmgen, als: Zorn, Rachsucht, Kränkiingen, Klcmmuth und ganz besonders d,e ängstliche Furcht vor dieser Krankheit vermehren nicht wenig die Empfänglichkeit für dieselbe. — Man wird sich daher vor der Brechruhr verwahren können, wenn man Erst ens, sich vor Verkühlungen in Acht nimmt, die um unter diese gehört die Angst und Furcht vor einer ansteckenden Krankheit. Ob-schon eme bescheidene Besorglichkeit um die zu ergreifenden Mtttel, sich und die Gcinigen gegen eine herrschende Krankheit zu schützen, jedem vernünftigen und klugen Menschen zusteht; so ist doch die übertriebene Aengstlich-keit und Furcht vor der Cholera, welche bei weitem nicht so bösartig, wie dle Pest ist, um so wmigcr^zu billigen, als dieser Kleinmuth die Krankheit um so schneller herbeiführt, d»e Gefahr vergrößert, und Mangel an Vertrauen auf höhere Fügung verräth. — Bei allen unuorgesehenen unglücklichen Zufallen, die zu verhindern nicht in der Macht des Menschen liegen, rauben Kleinmuth und übertriebene Aengstlichkeir die erforderlich? Besonnenheit und Gegenwart des Geistes, welche zur Ergreifung der Maßregeln nothwendig ist, die geeignet sind, das Unglück wo nicht ganz abzuhalten, doch größten Theils zu vermindern. — §. 2.) Wie kann man diese ostmdlsche Brechruhr erkennen? — Die orientalische Breckruhr tritt auf zwei-erley Art auf: entweder befallt sie Erstens die Kranken ohne einer bekannten Veranlassung mit Befangenheit des Kopfes, Schwindel, Betäubung, Magendrücken, erschwertem Athem-hohlen, Frösteln, trockener und kühler Haut, 7g3 allgemeiner Schwäche und Abgcschlagenheit der Glieder, manchmal ziehenden Schmerz in Händen und Füssen, welchem bald ein hörbarcs'Kol-lcrn (Knurren und Purren in der Landessprache), im Unterleibs mit eimgem Drang zum Stuhle und zum Erbrechen, mildem Gefühle von VöNe im Magen folgt. Dabei ist der Geschmack im Munde nicht verändert, die Zunge feucht und selten belegt, der Puls etwas schwach; oder sie befallt Zweitens glelch rasch mtt Heftigkeit, mdem nach weinqcn stunden die oben erwähnten Erscheinungen an Heftigkeit zunehmen ; die Haut zugwch schr kall> runzlich und trocken, oder mit kaltem Schweiß überzogen wn-d, die Augen starr und eingefallen sind. Es erfolgt durch Erbrechen und wiederhohlte Stuhlgänge die Entleerung einer häufigen, wässerig-schleimigen, molkcnartigcn Flüssig« kett, .es stellen sich zugleich allgemeine Krampfe ein mit gänzlicher Erschöpfung der Kräfte, der Puls lst nicht mehr fühlbar, die Haut wird bei' nahe eiskalt, mit blauen Flecken bedeckt, und das ganzllche Erlöschen des Lebens ist nahe. — §. Z.) Der eben beschriebene Character und stür--m»sch schnelle Verlauf dieser Krankheit überzeugt wohl hinlänglich, wie nothwendig es sey, beim Emtritte der ersten Zufälle, nämlich: der Befangenheit des Kopfes mtt Schwindel und Mattigkeit, Trockenheit und Kalte der Haut sogleich ärztlichen Beistand zu suchen. — Da mdissen nach den bisherigen Erfahrungen ,der mtt Behandlung dlcler Krankheit beschäftigten Aerzte es vorzüglich darallf ankommt, dle Haut zu erwärmen, ihre Thätigkeit herzustellen und einen wohlthätigen Schweiß zu be>rirken, so kann dem erkrankten noch vor Ankunft des Arztes auf folgende Art hülfe geleistet werden. — Glelch beim Erscheinen olnaer Zufälle hat der Kranke sich in das Bett zu begeben. Man reiche ihm alle i^ Stunden ejnen ,)2 Kaffeebecher voll Thee 001; Melissen, Kamillen oder Krausemünzen, abwechselnd auch eben so viel von Salep- oder Elblsch, Decoct, oder von einer warmen lau« teren Fischsuppe, Gersten-oder Rnßschlelm, A! <7-'" Ermanglung alles dessen von warmen WaNr. M.t eben d.esen Flüssigkeiten, oder Mlt enstleu!e sich nach jeder Berührung des Kranken, des Bettes, und nach Entfernung der ausgeworfenen Flüssigkeiten sogleich waschen, auch die Mundhöhle nnt Esslgwasser ausspühlen, und mtt den Geschir, ren und Retiraden auf die weiter oben beschrie-bene Art verfahren. —- Familienglieder, die ohne Furcht ihre Angehörigen selbst pflegen, haben die ersterwähnten Vorsichten genau zu beobachten, nebst diesem aber sich vorzüglich von dem Munde und dem Athem des Kranken entfernt zu halten, leine Haut nicht ohne Noth m,t bloßer Hand zu berühren. - Uebri' gens können auch Ess'gdampfe, welche jedoch nicht durch Aufgießen auf glühende Kohlen oder glühendes Eisen, sondern durch in glasir-ten Kochgeschirren erh.tzten Essig erzeugt wer, den, m Krankenzimmern zur Reinhaltung der Luft anaewe. oet werden. — In Ermanglung dcs Chwrkalkes kann auch zum näm« llchm Zwecke die Entwicklung der Lebenslust 794 aus dem Talpeter bewerkstelligt werden, wenn man auf 2, 3 bis H koch gepulverten Galpeter, concentrirte Vitriol- oder Schwefelsaure zu Ja bis /z» Tropfen auf em Mal aufgießt, und dieses nach Aufhören des Dampfes jedesmal wiederhohlt. — Bei dlescn Raucherungen ist d,eselbe Vorsicht, d»e oben bei den Chlorkalk-Dämpfen empfohlen wurde, zu beobachten. — Das Nemlgungsverfahren mit der Lelbss- und Bettwäsche, den Kleidungsstücken, den Einnchtungsftücken im Krankenzimmer, des Fußbodens und der Wände eines von der Cholera-Krankheit Genesenen oder Verstorbenen w»rd in i'edem einzelnen Falle von den aufgestellten politischen Eommlf-sacen und Sanilais-Beamten angegeben, und von dem hierzu bestimmten Personale vollzogen werden.___________ __________ StaM - unv lanvrechtliche Verlautbarungen. Z. iio3. (2) Nr. 56äg. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram wird bekannt gegeben, daß die sämmtlichen, zum Verlasse des Dr. Jacob Pfandl gehörige Effecten, als: Leibeskleidung, Wasche, Kasten, Betten,, Stühle, Kanapees, Spiegel und sonstige Zimmereinrichtung, Glaser, Küchenge, äthschaftcn von Blech, Messing, Kupfer und Eisen, den 1. September l. I-, und allenfalls auch die darauf folgenden Tage, zu den gewöhnlichen Amtsstlmden in dem 5ker-laßhause, Nr. io3, auf dem deutschen Platze, aeaen gleich bare Bezahlung werden versteigert werden. Wozu die Kauflustigen hmmt eingeladen werden. Laibach am 19. August i3Z!. Z. 1110. (2) Nr. 5170. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram wivd bekannt gemacht: Es sey von diesem Gerichte auf Ansuchen der Iosepha Sauer,, verwitwet gewesenen Dreo, Thomas Dreo'-sche Vermögcnsüberhabermn, wider die Hauptstadt Lalbacher Schützcngefellschaft, wegen schul-d'aen 5c)0, fi. M. M. nebst Ncbcnverbindlich-feiten, in d»e öffentliche Versteigerung des, den Exequirtcn gehörigen, auf 5519 fl. geschätzten, zu Laibach, in der Pollana-Vorstadt, Eonsc. Nr. 76 liegenden, dem hiesigen Stadtmagistrate, suk Rett. Nr. 693, dienstbaren Schießstattgebaudes sammt An - und Zu-gehär gewilliget, un>) hiezu drei Termine, und zwar: auf den 5. September, 5. October und 7 November 18I1, jedesmal um 10 Uhr Vormittags vor diesem k. k. Stadt- und Land-rechte mit dcm Beisatze bestimmet worden, daß/ wenn dieses Gebäude weder bei der ersten noch zweiten Feilbietungstagsatzung um den Schaz-zungsbetrag oder darüber an Mann gebracht werden könnte, selbes bei der dritten auch une ter dem Schayungsbetrage hintangegeben werden würde. Wo übrigens den Kauflustigen frei steht, die dießfalligen Licttationsbedmgms-fe, wle auch d»e Schätzung in der dießland-rechtlichen Registratur zu den gewöhnlichen Amtsstunden, oder bei dem Vertreter der Executions-Führennn, Dr. Wurzbach, einzusehen und Abschriften davon zu verlangen. Laibach am 2. August ,83i. Z. 1093. (5) Nr. 5334. Von dem k. k. Stadt-und Landrecbtc in Kram, wird der Frau Elisabeth Frevinn v. Pollinl, und ihren allfaNigen Erben, sammt-l»ch unbekannten Aufenthalts, mittelst gegen-wartlgen Edicts erinnert: Es habe wider sie bei diesem Gerichte Johanna v. Hössern, 3ie genthümermn der Herrschaft Egg ob Podpetsch, die Klage auf Verjährt-und Erloschenerkla-rung der sämmtlichen, auf der Herrschaft Egg ob Podpetsch, in Folge des Schuldscheines, ääa. g., wl.uk. 22. Februar 1782, pr.Iooo fi.; dann der Urkunde, äclo. 6. Juni, inml». 7. Juli »787 haftenden Recht? eingebracht, und um Anordnung einer Tagsatzung gebeten, welche unter Einem auf den 14. November d. I., Früh um 9 Uhr, vor diesem Gerichte, im Sinne des §. »6 der a. G. O. bestimmt wird. Da der Aufenthaltsort der Beklagten Frau Elisabeth Freyinn v. Pollini, und ihrer allfäl« ligen Erben, diesem Gerichte unbekannt, und weil Sie vielleicht aus den k. k. Erblanden abwesend sind, so hat man zu chrer Werth?,? digung und auf ihre Gefahr und Unkosten den hierortigen Gerichtsadvocatm, I)l. Lindner, als Curator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichts - Ordnung ausgeführt und entschieden werden wird. Frau Elisabeth Freyinn v. Polling und ihre anfälligen Erben, werden dessen zu dem En» he ermnert, damit sie allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimm« ten Vertreter, vi-. Lindner, Rechtsbehelfe an die Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und Übelhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen mögen, insbesondere, da sie sich die aus ihrer Verabsäumung entstehenden Folgen selbst beizumcssen haben werden. laibach den 9. August i63i- 795 U «Auvernial - Verlautbarungen. Z. Iio6. (2) »ä^r. ,718. p. Aufforderung zum Anbaue »n Wildbad Gastein« Ueber Ansuchen des k. k. obderennsifchcn Lan» des«Präsidiums wird Folgendes zur öffenili' chen Kenntniß gebracht. — Vielfach und von Jedem, der nur einmal das Hellbad WUdbad Gastein besuchte, ist das Bedürfniß laut anerkannt worden , vor Allem für mehrere Unterkunft der Badgaste Sorge zu tragen. An dieser fehlte es del dem alljährlich zunehmenden Andrang der Badegäste am meisten, ohngc-achtet von den Emwrhnern m den neuesten Zeiten mehr denn »m ganzen kaufe der verflossenen Jahrhunderte zusammen, geschehen ist, und dle auch neu entstandene Filiale m Hofgastein mächtig hierin auSzuhclfen vermöge. »» Um jenem Bedürfnisse abzuhelfen, »st Mittelst hohen Hofkammerdecrets vom 14. No, vember l8Zo, Zahl 1406 l, zu neuen Ansicd-lungen der Ankaufvon sijloIoch Baugrund in Wildbad Gastein in der Nähe und m solcher Lage bel den helßen Mineralqutllen, be-wllligt worden, daß das Heilwasser in die zu erbauenden Hauser wird «ingeleitet werben können. — Indem man nun dle allgemeine Bekanntmachung veranlasset, the,let man zugleich allen Jenen, welche etwa zu Bauuntere nchmungen geneigt seyn sollten / sowohl die Vcdmglusse mit, welchen sich,eder Bau- und Anjudlungswerber zu unterziehen hat, als die Vortheile, welche Jedem zugesichert werden. — /V. Beding nisse. i. Hat sich jeder Bau , und Ansiedlungswerber nicht nur allein über Besitz, Erwerbefahigkeit und guten Lcimund/ sondern auch darüber legal auszu» weisen, daß er das im Verhaltnisse des beaw tragten Anbaues nöthige Vermögen besitze. — 2.) Regullrt sich d,e Kaufssumme für den Nauplay nach der Größe ^ Lage und Bequemlichkeit desselben, und nachdem gegenwartig das Terrain, worauf gebauet werden soll, noch uneben und nur durch eine gemauerte Herrasse zum Anbau geeignet gemacht werden e ^" l° hcn auch jeder Bauunternehmerdlese Herrasse so weit herzustellen, als sein Baugrund re.chet Er hat den Kaufschilling vor dem Begmne des Baues zu bezahlen. - 5. Hat leder Bauwerber mit seinem Gesuche den vorschnftmaßlg ausgefertigten Bauplan bei dem k. k. landesfurstllchen Psieggerichte Gassein zu überreichen, und sich m jene Anordnunaen zu fügen, welche ihm höhern Orts mit Be^^ rücksichtigung der Bouordnung sollten vorge-sHnebtn werden. — ä» Hat jeder Bauwerber nebst dem, daß er schon in seinem Gesuche die Gattung und Anzahl der Bader, welche er zu errichten wünscht, bezeichnet, auch die Verpachtung zu übernehmen, nicht nur allein den »hn betreffenden Wasserzms zu entrichten, sondern auch eme dem Verhältnisse seiner Bäder angemessenen Nescroe zu erbauen, und auf etgene Kosten herzuhalten. — 5) Hat jeder Bauunternehmer sich unbedingt ollen jenen Verpflichtungen zu unterziehen, welche in Bezug auf Grund und Boden von emem Grundholden erheischt, und überhaupt durch positive Gesetze und Anordnungen vorgeschrieben werden. — 6. Wird sich übcrjeden Kaufs-contractsabschluß die Ratification der hohen Stelle vorbehalten, bis wchm der Käufer das 10 0!c> Vadlum vom Kaufsanbote als Caution zu hinterlegen hat. — L. Zugesicherte Vortheile für ursprüngliche Kaufer. 1. Wird denselben die treffende fünfper« cent'ge Kaufsanlail gänzlich nachgesehen. — 2.) Wnd dem ursprünglichen Bauwkrbern die' Anlassung des benölhigten Bauholzes aus den ararischen Waldungen lediglich gegen Veralt ltlchung der Hälfte der Sicckrtchtsgebühr zu-gesichert. «. Das Etvckrecht berechnet sich w»e folgt:. Für einen Lerchen stamm. Stockzins Skr. l R. W. E. M. Forstgeld 3 kr. 1. 11 kr. oder 9 3j6 kr. Für einen Fichtenstamm. Stockzinbg kr. l R.W. E. M. Forstglld 2 kr. ^ 10 kr. oder 3 ^Z kr. Für einen Rosenstamm. Stockzins 4 kr. l R.W. C. M. Forftgeld 2 kr. f 6 kr. oder 5 kr. 3.) Soll allen den neuen Ansiedlern das Forst-recht, gemäß welchen sie den röthigen Hausbedarf an Brenn- sowohl als Bauholz gegcn Entrichtung derStrckrechts« Gebühren aus den Aerar,aleWaldungen beziehen können, eben so gut zukommen, wie solches bereits allen Hausbesitzern »m Vikariate Wlldbad zusteht. — /. Werden den ursprünglichen Ansiedlern d,e unfern dem Wtldbade in der landesfürstl,-chen Frey befindlichen Mauersteine gegen dem unentgeldlich angelassen, daß solche auf Kosten des Bauwerbers gebrochen und auf den Bauplatz gebracht werden. — Vom k. k. Landes-Präsidium inkaibacham 14. August i3I«. (Z. Amts-Blatt Nr. lQ2. d. 25. August iSZl.) 796 A l!2ä. (2) Nr. 895. ?. 3. c^. Kundmachung. Der auf allerhöchsten Befehl aufgestellten k. k. Prov. Ganiläcs ^ Commission für Kärn-then und Kram. — Die k. k. Prou. Sani-täcs «Commlsswn beabsichtiget noch Vorschrift des §. 29 der Pesspullzeyordnung die Mann-fchaft an dem SanlläiS - Cordon mit Koyen^, für die herannahende kalte Jahreszeit zu ver« fehen/ un2 wählet zur ^eferung des Bedarfes den Weg schriftlicher Offerte, für welche nachstehende Bedingungen bekannt geinachi werden: 1.) DaS Offert muß versiegelt, an die f. k. Proo. Sanltäcs - Commissioil gerichtet, bis Abends 6 Uhr am 4. September d. I., bei dem k. k. Landespräsidlum emgerelchr werden. — 2,) Dem Offerte muß der Devosicenscheln des Gubernlal«Taxamces über die Depositi-rung des 10 Kotigen Betrages dir Glimme belegen, welche nach dem ^leferungs-Offeite für das ganze Lieferungsquantum entfällt, und bls zur Lleferungs-Erfüllung als Caution cinbehalten werden wird. — I,) In dem Of« ferte muß der Haus-Nr. im Wohnorte des Offcrenten, und «st er nicht in Laidach anwesend, der Name des Agenten, an welchen sich in Laibach zu wenden Nl, und der Haus-Nummer der Wohnung desselben angegeben seyn. — /z>) Der Bedarf an Kotzen wuo in beiläufigen Dreitausend Stücken bestehen, und diese Kotzen müssen zwelspannige, zwei ein Viertel Ellen lange, und l Zi4 Ellen brctte Winterkoz, zen von guter Qualität, im Gewichte bei 6 Pfund schwer seyn. — 5,) Dle Ablieferung hat in Lalbach an den Stadt-Magistrat zu geschehen, welcher dasür dle Ablieferungs^Be-scheinigung sogleich ausstellen wird. — 6.) Was dcr Stadi lMagistrat n,cht für gute Qualttät erkennet, kann er zurückstoßen, und wider diesen Ausspruch hat keine Berufung oder wettere Verhandlung, weder im gerichtlichen noch im außergerichtlichen Wege statt. — 7.) So wie der Ablleferungsschem der Provinzlal-Ba-mtäts - Commission vorgelegt wird^ erfolgt binnen drei Tagen die Zahlung mittelst des hiesigen k. k. Prouin;ial«Cameral-Zahlamtes für die abgelieferte Quantität nach dem Offertspreise. — 3.) Dte Aeferung hat dergestalt zu geschehen, daß ein Drttltheil bis i5. September d. I., das zweite Orittthe»! bis 22. Zcptember d. I., und das dritte Dritt' theil bis letzten September d. I. abgeliefert seyn muß. — y.) Sowie eme Lieferung ^icht - rcchtzeillg geschieht, soll man berechtiget seyn, suf Gefahr und Kosten des Unternehmers die Beisscllung des Mangelnden einzuleiten, und den dadurch entstehenden Schaden an der eingelegten« Caution zu erhohlen. — 10.) Nach demnkter vollständiger Lieferung wird die Caution zurückgestellt w?rdcn, und dtese Zurückstellung wird auch an alle Offercnten geschehen, deren Offerten nicht angenommen werden. —^ Dlcse Rückstellung geschieht durch Zufertigung des vorgelegten Depositen-Erlagsscheines, Mir welchem das Depositum w»eder behoben wer» den kann. — il.) Dle Offerte müssen alle Bedlngnisse klar und deutlich enthalten, nnd dahin lauten, daß der Ossercnt dafür durch vier Wochen verbindlich sey, wogegen die Annahme uon der Ratification der hohen Central-Sannäls-Hofcommifflon ab« hämpg gemacht wl^d. — 12.) Jenen Of-ferenten, deren Offerte nicht zur Annahme geeignet sind, wird dieß acht Tage, nach Vcrlauf des Concurslcrmmes oder früher bekannt gemacht werden. -— iZ.) Wer nicht auf die ganz? Quantität ein Offert machen will, kann diese? auch auf eine mmdere Quantität abgeben. — 14.) Der Offerent ist ver« bunden, bei Verlust der Caution bmnen acht Tagen nach crfolgter Ranficatlon dcn förmlichen Vertrag mu der Pro^. Ganitäts-Com« nnsslon auf der Grundlage diesem Bedlngnisse und seines Offerts zu schließen, und hüt dle sämmtlichen mit dieser Unternehmung verbundenen Gtämpclkosten allein zu tragen. — Lai» bach am 20. Augusts »83l. Z. logi. (5) Nr. 610. P. S.E. K u n d m a ch l« n g der im österreichischen Küstenlande auf allerhöchsten Befehl Seiner k. k. Majestät äusser-ordentlich aufgestellten Provinztal - Sanitäts-Commisslon. — Worin die Vorschriften über die Ausstellung der Gesundheit»-Zeugnisse für d,e aus der Provinz des österreichischen Küstenlandes nach dem übrigen Inlande reisenden Personen, und dahin zu versendenden Waaren und Effettm enthalten sind. — Diese Provlnzial-Vanitäts-Commission hat nn Einklänge mit, den Verfügungen der stcyer-markischen und krainerischm kärntnerischen Pro-vinzial-Scnntats-Commissionm Folgendes an^ zuordnen befunden: tz. 1. Jede Bezirks-Obrig-keit, welche eincn Paß ausstellt, ist verbunden, denselben ausdrücklich die Bestätigung des örtlichen Gesundheits -Zustandes nach dem §. 9, unter der Mitfcrtigung eines Ärzten beizufügen. — §. 2. Dort, wo Districtsärzte sich, befinden, haben diese d'e Pflicht zur Mit-ertheilung dieser Bestätigung. Sonst wird es 797 der Bezirks-Wundarzt, und dort wo keiner ^st, der nächste Arzt oder Wundarzt zu besorgen haben. — §. I. Der Paß lst ohne diese Bestätigung von der Bezirks-Obrigkeit der Parthei nicht auszufolgen. — §. ä» Palst, welche von höheren Behörden ausgestellt wer-den, habm diese Bestätigung von der Local-Obrigkeit zu erhalten, durch welche die Ausfolgung dcs Passes an die Parthei geschieht. — §. 5. Bereits ausgestellte Passe von früherer Zeit haben nur dann ihre Gültigkeit, wenn sie der Bezirks'Obrigkeit dcs dermali-gen Wohnortes des Paßmhabcrs vorgewiesen, von chr v'dirt, und mtt der ärztlichen und bczirksobrigkcitlichcn Bestätigungsklauscl über 'den Gesundheitszustand nach den §. §. i, 2, ^lnd 9, versehen werden. — §. 6. Tiiemand lst passeren zu lassen, ohne daß sein Paß nebst der Vldirung, auch dle Gesundheitsbcstä, ngung der Polizey-Behörde des Ortes erhält, welche selbe jedoch ohne Mitftrtigung des Ärzten auszustellen befugt ist. — §.7. Provenienzen aus Krain, Kärnten, Steiermark, 'Oesterreich unter derEnns, Mahren und Schlesien, dann Böhmen, find rückzuweisen, wenn ihre Pässe nicht mit der legalen Gesundheits-klauscl versehen sind, und zugleich eben diese ., Klausel bei allen Polizcybchörden der Orte, ' durch die sie passirten, bestätigt erhalten haben. , — tz. 3. Uebertrcter dieser Vorschrift find anzuhalten, der 2otägigen Comumaz in einem zu zernircnden Haufe zu unterziehen, und zugleich ist die Anzeige zu erstatten. — §. 9. In dcn Bcstätigungsklauseln muß folgende bestimmte Angabe über den Gesundheitszustand enthalten seyn: „Zugleich wird hiermit nach ..Pflicht und Gewissen bestätiget, daß in dem „Orte dieser Ausstellung sowohl, als auch in „dcm ganzen Bezirke, und in der Umgebung „desselben weder die (^ivlcr» mor^u8 noch ir-„gend eine andere ansteckende Krankheit bischer sich gezeugt habe, u.nd demnach em vollkommen guter Gesundheitszustand besteht." — Diese Vorschrift hat sich auf die Paßaus-dellungcn und auf Vidlrungm zu beziehen. "7 ^' ^' Der Unterschrift des Ausstellers oder Vldlrenden, welche leicht leserlich seyn sott, ,st ?edcrze,t nebst einer deutlichen Bezeichnung des ^imst-Characters, auch das Amtssiegel beizufügen. Auf Bestätigungen ohne Slegel lst mchr zu achten, und sich pünctlich hernach zu halten. — tz. ^. So wie sich irgcr.d eine Bedenklichkeit im Gesundheitszustände zeuget, so darf kein Paß mehr ausgestellt werden, und in den Vidirungen hat die zu UN? terblelben. — §. 12. Alle weiter versendet wer? dcnden Waaren und Effecten sind mit gleichen Gcsundheits-Certificate von den politischen Behörden zu versehen. — §. iZ. Auf die un« richtige Bestätigung des Gesundheitszustandes wcrden jene Strafen zu verfügen seyn, welche das Sanitäts-Strafpatent vom 21, Mai i6o5 in den §. §. 7 und 3, vorschreibet, daher die Pollzcy-Behörden auf diese Straf-fanction aufmerksam gemacht werden. — §. 14. Diese Vorschrift ist sorgfaltig allgemein kund zumachen, insbesondere mit Strenge gegett wandernde Handwerksgesellen und dergleichen Personen in Anwendung zu'bringen, und in der Amtsstube einer jcdcn ^ocal-Polizey-Be? hörde zu afflgircn. Triest am 10. August i33i. Alphons Fürst U, Porcia, ^ Lündes -Gouverneur u. Commisslons-Prasident. Laval Graf v. Nugent, k. k. wlrkl. geheimer Nath, Fcldmarschall-Lieu-tenant u. Militär-Commandant im Küstenland?. Anton Dr. Ieunlkcr, k. k. Gubernial-Nath, Landes-Protomedicus und Sanitäts-Referent. Z. 1100. (Z) Nr. 18929. Kundmachung wcgm Wiederverpackung der Poststallgerech-tigkclt in Triest, auf d,e Dauer von- neun ^'at/-ren. — Die hohe k. k. allgemeine Hofkammer hat beschlossen, vom 1. November 18Z1 angefangen, die Poststallgerechttgkeit in Tnest auf die Dauer von neun Jahren gegen Abschlle-ßung eines Vertrages wieder zu verpachten. — Die Bedmgmsse, gegen welche die Post-siattgercchtigkeit hintangegeben werden wird, sind folgende: l.) Dem Unternehmer steht das ausschließende Recht zu, die Briefposten, Estaf« fetten, die k. k. Fahrposten, die Couriere und die Reisenden mit der Extrapost von ^ncst bl5 auf die Nächstliegenden Poststatwnen gegen Bezug der jeweilig bestimmten Postr>ttta,re zu beordern. - 2.) Er genießt den Tttel e.nes k. k. Postmeisters und die damit verbundenen persönlichen Auszeichnungen und ^cchc.tm. — 5 ?stn.inistratorsnothwendig machen sollte. — 4-) Obgleich die Posissallgerech-. Ngkeit auf neun Jahre, folglich bis letzten October 1840 verliehen wird, so soll es doch dein. Unternehmer frer stehen,, die Unternehmung nach Verlauf der dret ersten, oder der^ drei folgenden Jahre, folglich mit letztem October ^83^ oder 18)7, nach vorausgegangener halb-jährigen Aufkündigung aufzugeben. Der Staatsverwaltung hingegen bleibt das Recht der halbjährigen Aufkündigung einzig für den Fall vorbehalten, wenn dieselbe wegen Dienstvernachlässigung in die Nothwendigkeit versetzt werden würde, einen Administrator aufzustellen. — 5.) Der Pachtschilling, den der Unternehmer etwa zu entrichtensich verpflichtet, muß m vierteljährigen Raten immer vorhinein mpdie k. k. Obervostverwaltungin Triest erlegt werden. — Dieses wird mit dem Beisatze be« kannt gemacht, daß nach dem Durchschnitte der Jahre 1626, 1629 und 16Z0 dem Poststallhalter in Triest für die Beförderung der Bnefposten 1067 fl., der Dienestaffetten Z9 fl. 59-kr., und der Wagen der k. k. Fahrpostan-Iialr 2967 fi. 3 1^) kr.,, zusammen m, einem Jahre 4094 fi. r ^3 kr. an Rlttgcldern aus der Postkasse erfolgt worden sind. Diejenigen, welche diese Poststallgerechtigkeit zu erhalten wünschen, haben Folgendes zu beobachtm: 22.) Die Gesuche müssen schriftlich und versiegelt unter der Aufschrift: «An das hochlöbl. Präsidium des k. k. küstenländ. Gubernimns zu Triest" b,s letzten August d. I. eingesendet oder eingelegt seyn, da auf spätere Gesuche, oder auf eme nachträgliche Erklärung keine Rücksicht mehr genommen, sondern die Unternehmung Demjenigen zugesprochen und der Vertrag mtt ihm abgeschlossen werden wird, der sich bls letzten August dieses Jahres für die genaue Erfüllung der vorangeführten Ver-pftlchtu-ngen erklärt, zureichende Sicherheit auswe»set, den besten Anbot macht, und gegen dessen Person mchts eingewendet werden kann. — dd.)In dem Gesuche muß daher eme diesen Anforderungen entsprechende bestimmte Erklärung und dieses insbesondere, ob und welchen jahrkchen Pachlschllllng m C. M. der Gesuchs" fteller zahlen will, oder welche Vergütung derselbe etwa ansprechen zu können vermeint, dann wie er ble Nerbürgung oder Caution von 2000 st. E. M. oder etwa von einem höhern Betrage zu leisten gesonnen ist, enthalten seyn, mit dem ausdrücklichen Beisätze, büß sein Gesuch sogleich verbmdllche Kraft haben, und er acht Tage nach geschehener Aufford«, rung die Caution einzulegen, und den Pacht« vertrag zu unterfertigen hat, widngens aber für jeden Nachcheil oder Schaden zu haften verpflichtet seyn soll. — c«.) Der Aufenthalts« ort des Gesuchsstellers muß in dem Gesuche genau angegeben seyn, auch diesem ein Zeug» niß, von der Ortsobrlgkelt unter Mitfcrtigung des k. k. Kreisamtes oder der k. k. Polizey« Behörde bnliegen, worin der sittliche Wandel, der gute Ruf und die Vermögensumffande des Bittstellers bestätigt werden. — ä<1.) Wür, den mehrere Personen m Gesellschaft die Ausübung dieser Poststallgerechtigkeit zu erhalten wünschen, so muß dieß im Gesuche angeführt, und Derjenige von ihnen, welchem die Leitung des Geschäftes übertragen werden wollte, ausdrücklich genannt werden, weil die persönliche Auszeichnung, wovon im §.2 die Rede ist, nur diesem allein zu The,l werden kann, dageacn aber auch nur von diesem das Zeugniß, dessen im vorgehenden Absätze erwähnt wurde, einzutragen seyn würde. — Die übrigen Bestimmungen des Dlenstvertragcs sind be» der k. f. Oberposiverwaltung in Triest einzusehen. — Von dem k. k. Küsten-Gubermum Triest am 3. August 16Z!. Franz Michael Ogrissig, Gubernial-Secretär. 799 Vnbernml- Verlautbarungen. Z. ii25. (i) Nr. 6^6. P. S. E. " Kund m a ch u i^ g der k. k. illvr. Prl)v,nzial-Sanitats-'Commis-Iwn, wegen Lieferung der nöthigen Salzvor-5'athe für das im Krcisamte Neustadtl zu er-i.'ichtmde SalzmagazlN. — Um dem, bci den dermaligen Verhältnissen im Neustädtler Kreise mit Grund zu befürchtenden, und zumThcile schon eingetretenen Salzmangel zu begegnen, beabsichtct die illyr. Provtnzlal Santtacs-Com-missivn lm Kreisamte Neustadtl ausnahmswcl« se ein Magazin für Seesalz anzulegen, diese Anstalt im politischen Wcge emzuletten, und Verwalten zu lassen, und d«e Kosten aus dein Sanitatsfonde zu bestreiten.— Diejenigen, welche die Lieferung der nöthigen Salzvorräthe für das gedachte Magazin zu übernehmen gedenken, haben ihre schriftlichen versiegelten Offerten, rncksichtllch der Frachtpreise bmnen drei Wochen, das lst längstens bis 12. September Mittags an diese Provinzial-Saniiatö-Comm:sslon einzusenden, da auf spatere Offerten keine Rücksicht genommen werden könnte, und es wnd zur Richtschnur der Unternehmungslustigen hiemir Folgendes festgesetzt: 2.) Die Lieferung des Salzes kann sowohl von Zcngg odcr Flume aus über das Mönlinger 'Rastell, oder lwn Trieft über Laibach geschehn), und der Antrag fc'lr das eine oder für dab andere dicser Bczugsorte, oder für mehrere und zwar entweder blos für dieTransponirung des Falzes aus den ärarlschen Magazinen, oder für dle Stellung dcsselbel^ in Loeo Neustadtl mit gleichzeitiger Vergütung eines Pauschalbe-lrages pr. Eeitten für Ankauf und Trauert in ciner Summe gemacht werden. — !>.) Der Offercnt hat eine Caution von lo ft^t. des '^olalbetrages, welcher ihm nach semem Offcr-te be^ der Leistung zu vergüten seyn wird, din-^n 14 Tagen nach erfolgter Annahme zu lei-sien. — c.) In dem Offerte muß ausgedrückt lw5 k/, ^' ^' ^^'""U dmch sechs Wochen d D n^"^l ^ Anlangens des Offerts bei nci .. '^"l-^anitais-Eommiss.o.l für sei-Provm'^^^!'ch bleibe wogegen d. H ^ ^"'litüiv.'Commtsson sich rorbc- s^l^ ^ ^,^ ^.^ Annahme dcsOffcrts vondcm-bobcn^mr:'^Wer Genehmigung der brauch zu Ge- .rn Fal. unter k^:'N w^ h.llu.g wcgcn oer N.chtbenützung de^Os^ ts angerochen werden kann. ^ .'nde gehörigen Filchwassers im Rent« bezirke ?«-1n. — In Folge hohen Staats-Güier-Vcraußcrungs - Hofcomnnssions-Verordnung vom l2. v. M., Zahl 6l67)p. w»rd am ^2. September d. I., in den aewohnllchcn Amlsstunden be» dem t. k. Remamte low, Isir.aner Kre.scs, zum Verkaufe .m Wege der öffentlichen Verlagerung des z"^Rel,-awne-Fo.de gehörigen, m der Gemcmde 3:«. :«.7,"°.^7^.», «^ ^ond besil'l und gemeßt oder zu besitzen und zu aenicßcn b^cchtiget gewesen wärc, um den beige» dem Meistbietenden mit Vorbehatt der Genehmigung der k. k. (Z. Amts?Blatt Nr. 102. d. 20. August i23i.) 8oo St. G. V. HoftCommission überlassen werden. Niemand wird zur Versteigerung zugelassen, der nicht vorläufig den zehnten Thett des Fiscal-pnises entweder in barer Eonv. Münze, oder M öffentlichen, auf Metall-Münze und auf den Ueberbringer lautenden Sraatsvapicrcn nach ihrem courswaßigen Werthe bei der Ver-steigerungs-Eommlssion erlegt, oder eine auf tuesen Betrag lautende, vorläufig von der Commission geprüfte, und als legal und zureichend befundene Sicherstellun.gs-Urkunde beibnngt. — Die erlegte Caution wird jedem Acitanten mit Ausnahme des Meistbltters, nach beendig« ter Versteigerung zurückgestellt, jene des Meist-bieters dagegen wird als verfallen angesehen werden, falls er sich zur Errichtung des dicß-fälligen Eontractes nicht herbeilassen wollte, oder wenn er die zu bezahlende erste Nate in der festgesetzten Zeit nicht berichtigte, bei pfticht-maßlger Erfüllung dleser Obliegenheiten aber wird ihm^der erlegte Betrag an der ersten Kauf-schillingshalfte abgerechnet, oder die sonst geleistete Eautwn wieder erfolgt werden. — Wer für cinen Dritten einen Anbot machen will, ist ,verbundcn die dießfaMa.- Vollmacht seines Eo-mitentcn der Versteigerungs-Eoinmisszon vorläufig zu überreichen. — Der MMbieter hat die Hälfte des Kaufschillings innerhalb vier Wochen nach erfolgter, und ihm bekannt gemachter Bestätigung des Verkaufs-Actes und noch vor der Uebcrgabe zu berichtigen, die an-dcre Hälfte aber kann er gegen dcm, daß er sie auf der erkauften, oder auf einer andern, normalmaßlge Sicherhett gewährenden Realität m erster Prioruät grund.büchllch versichert, mit fünf vom Hundert in EonvcnNons-Mün-j5 verzinset, und die Zinsengebührcti in halb^ jährigen Verfallsraten abführt, m fünf glci-chen jährlichen Ratenzahlungen abtragen, wcnn der Erstehungspreis den Betrag von5o st. ubci^ steigt, sonst aber wird die zweite Kaufsch'.llmgs-Hälfte binnen Jahresfrist vom Tage der Ueber-gäbe gerechnet, gegen die ersterwähnten Beomg-msse berichtiget werden müssen. — Bei gln. chen Anboten wird Demjenigen der Vorzug gegeben werden, dcr sich zur sogleichm oder frühern Berechtigung des Kaufschillmgs her-beüaßt. — Die übrigen Vcrkaufsbedingnisse, der Werthanschlag und die nähere Beschreibung des zu veräußernden Fischwasscrs können von den Kauflustigen bei dem k. k. Rcntamte m I'ola eingesehen werden. — Von der k. k. Staatsgüter -Veraußerungs-Provinzial-Com-misswn. — Tnest am i. Juli i33i. Joseph Franz Englert, k. f. Gubernial- und Präsidial-Secretar. Z. lll/. (2) Oul». ?fr. 189,5. '^ . '^ Concurs- Verlautbarung. In Folge der hohen k. k. küstenlandischen Gubermal-Verordnung vom 28. u. M., Z. i5?5l> «st die Dlrcciorsstille an der d. k. Mu« sterhauplfchule zu Gö,z, m,i w.'lchcr der jahr-llche behalt von 5l_»0 st. für eincn Wcllprie« st«!r, 6aa ss.' aber für emeii WclUlchen, ncbfl lau ft. Rewuneralion für die Flthellung des padago^lschen U'ilcrrlchtcs für tue Theologen des hiesigen General-Seminan^ins, verdun' den lst, M Erledigung gekommen. — Dlejee liigen, welche um besagte Slcllc sich zu bc« werben gedenken, haben >h^e an Se. Majes stac gerichtete, wtt den erfoldcrllchen Älier?, Gludlcn-, pädagogischen, katechet'scben, Glt» ten>', Dienst' und anfälligen Verdienstzeug: Nissan belegten Gcsl,che b»s auf den 20. des künftigen Monates «September del diesem ^on-sl!iorlo einzureichen. — Nebst dem wlrd auch die möglichst vollkommene Kenntmß der h»er gangbaren deutschen, kramlschen, italienischen, und wo möglich der fian^ösisben spracke er« fordert. — Vom er^hischostlchen Eonsistorlo. Görz am 3. August Kundmachung. Das ?. s. Veezchrunqsfleuer-Inspectoral von Unreikraln machi hiemt bekannt, daß die 3mnahme dcr, auf das Clrculare deß hohen k. k. illvrischen Guberinums vom 26. Ium 1629, Zahl i5/!, und die nachgefolgrcn de-zü.^lchen Verlautbarungen sich gründenden Ve>zehrungßsleuer ^m ganzen volmschen Bezirke Tuffen / am iQ. September d. I , zu den gewöhnlichen Amt^ssunden, im Amts? locale der löbl Bezliksc)b<,,akiit Treffen auf e«n Jahr, nämlich vom 1. Vlouember i3^t dis l^^cen October »6)2 verste,qerunqsweNe «n P^cht ausgtdoten, und daß alS Ausrufßprcls für den Flci'chuerkauf .... 263 si. yaß Fl^schverlauiqrbm ... i5 „ ^ den Wcin-u^d Mossausschank . 9^.'^ „ '^ den d.'tto Buschensch^nk . . . iä2 „ yen Au^ch,:»'.? gnstiger Geträn« ke........ I „ „ den Buschenschank geistiger Getränke ......!^ „ zusamlnen also der Iahresbetrag von i>O^ fi. angenommen werden wird. — Pächtl'ebhaber werden ;u dlcser V^stei^rung m,t dem Be« merken emqeladcn, daß die Pachtbedmqrnsse be» allen hierländlqen k. k. Verzehrungslieuer« Insoectoraten und Eommissar'aten eingefchen werden können. Neustadtl am z6. August läZ^. 8ol Z. 5123. (,) Kundmachung. Vom k. k. Verzehrungssteucr-Inspectorate in Unterkrain wlrd bekannt gemacht, daß der Bezug der, auf das Circular des hohen k. k. iltyr. Guberniums vom 26.,Juni 1829, Zahl iI/,, und die nackgefolgtcn bezüglichen Verlautbarungen sich gründenden Verzchrungs-steuer im ganzen polmschen Bezirke Gottschce an den untcn benaNinen Tagen / zu den gewöhnlichen Amtsstunden, bei. dem k. k. Vcr-zehrnngssteuer-Kommissariate zu Gottschee, um die angesetzten Fiscalpreise auf ein Jahr, nämlich: vom 1. November i33i bis letzten Oc« toder i832, verstelgerungsweise, und zwar nach Hauptgemeindcn, oder auch sofern sich Pachtlustlge cinsindcn sollten, vom ganzen po« littsckcn Bczn-ke mlt einem Ausrufe fur jede Gewerbsgattung, wird in Pacht ausgeboten ' werden; wozu d.e Pachtliebhaber mtt dem Bemerken emgeladen werden, daß dle Ltcttat.on -dednig.usse bei allcn hierlandlgen Verzehrungs-sieuer-Inspectoraten und Eomnussanaten em-gesehen werden können. l A li s r u f s p r e i s ,/' „ ^^ ^ /für den V. St.Bezug von dm ^ Tag der Benennung Nlr den V, St. Bezug von dcn^^M^ern und Lautge^ 3 ^ '... .^ Gcwerdöuntcrnehmcrn uom « ^?,-n vom ' " Vc^le>ge' des ^____^___. /_______ » "^^' "' « rung aeissiae I, Wm: Fleisch sFU^ " ^ '^.^^ fi. ^TsftT^I^^ den lg. Hauptgemcinde ! ' ^^ __ 12 - 3?63 Septemb. Gonschee 2776— 642— iZ6 — 170— ^^ 6 — l562 i63i dto. Malgern 1253 — i5) — 7"" 9^> ^ ^ den dto.Tschcrmosch- i ^^ ,^- i3.dctto nitz 234— 100 — 3-10 2 - ' ^ ^dto. Nesftlchal 69^!- 70!- 22^ iw - 2- ?"^3 den , dto. Möscl 3lI -. Ii -. 12' 20- '" « i^.detto dto. Rieg 625— /^ ! - /,5 ^ 5o - i" ^ "" ^ , , den dto. Kostet Z79 - 1I0! - I. - 20- 5- Z^- 563 i5.dttto dto. Obergraß 211 — I2 ! — iä ^ io - 2 — ^ "- 27» Zusammen . . Ü/.90 j-j 1162 >-> 32äj^1 ^.2c)>-l 5c>s—^ 2c,>-l65to K. K. prov. Verzehrungssieuer-Inspectorat Neustadtl am 19. August i65i. vermischte ^7erl.imtbarunoM. G d i ct. Vom Bezisssig lichte der s. k. Staatsberrsä'aft ^,5. ^. !.""U allgemein kund «emacdt: Man nay.k Ansuchen dcg Gregor GuseN von Golrc. Kor/n^./^^' ^bo^aö und Maria Dollen, von aef' ti't >.^ " Z^ ^^' 26, April 162Ü, aus« oust 6 3 ö,!k'^^^ber ,827. inl.d. 23. Au» ^.^ i ^' ^ b "enden Wan,hübe, «nl> Hau5 wegen der, der ^atha und Greaor GuscN, .us dem sser.chtl^en Vergleiche vom 28. Februar i9.5. ^905lnt.du!alo '0 3^,; ,85^ schulden 5« ft. mzh hiezu drei ZeildletUNuZlaglayungen, und i^ar: c>uf den 26. tiescs, 9. und 25 k. M-, 'td.smal Vermittaaö von c, t-,s ,2 Uhr, in b'esiger^e. ncklßfanzleo m,l >cm Beisätze anberaumt, daß. n-enn det zu .erft.igc.nde Vcrgle.ch b" ^ "fi n ^ä^^7^r1^^^^u^^ 'Ue^eroe^^e^n.^^^^ ten ^.gen cin^l^en n'uni d I. verfloldenen Michael Suppan, huben» d'cfioer',« Kelsmcg, d3. September d. I., Vormiccaqs um 9 Uhr, hierorts bestimmt worden, wozu aNe Veilciß'nteressenten bei Per» meloung eer Folqen des §. 6»^ v. G. B. zu er» scheinen vorgeladen werden. Vereintes NeznrsgeriHt Neudegg am »7. August >65». Z. 1^26. (,) 3ir. 5^6. Edict. Bon dem vereinten Bezirksgerichte Neudegg n?ird bekannt qemacht: (HK sey nacb Ableben des Gafpar Planinscheq. Blsiyer einer balben Hübe zu Laase, oie Liqnioalions» und ilbhandlunststaqfa« tzung auf ben ,4. September d. I., Bormittags um 9 Uhr, in dieser Amlstanzley angeordnet wol» den, wozu alle Perlaßqläudlqer und Ansprecher bei Bermeivung des im §. 614 a. G. O» uusge^, drückten Folgen zu erscheinen haben. Vercmtes Bezirtsgerichl Neudegg am 2. Au« gust ,N3».____________________________^^ Z. ti5i. (l) Nr. »64». Edict. Diejeniqen, welche zum Perlasse ker an der Herrschaft Wöctl im Jahre ,62g mtt Testamentö-h:nleclc>ssung verstorbenen Mana Gorlscheg etwas schulden, oder an denselben einen gegründeten Iln* fpruch zu steNcn vermeinen / baden zu der vor die« fem Benllöqcliä)ce auf den i3. Ecptcmber l. I., Vormittags 9 l,lbr angeordneten Liquidations Tag« fahung bei sonstigen gesetzlichen Folgen verläßlich zu'erscheinen. Beiittsaericht Nupertöhof zu Neustadtl am 27. Juni i63>. Z. 1121. (1) Neu eröffnete Wrivat - Geschäfts - RanZley des Bruno Bergcr, in Wien am atten Fleischmarkl / »m Da: war« h^f', Nr. 698/ lm erftr.". Sr^ck. D'.ese empfiehlt sich dem hohen Adel und verehrur>Iswüldlgeli Publikum zl,r Be< sorgung ciNer ^hr aufgetragenen Geschäfte, als! Verrichtungen in jcdem Orte der k. k. Pro- yittz' , bis looaoo st. C. '^'., auf Herrschaften «n N,ederöfterre>ch, so wie auch auf Wiener Stadt- und Vorstadlhauser, gegen ^>r'-nia I^oeo- Sichcrhitt »n Sätzen von I bls 10000 ft. C. M. gcsuchl. e.) Slnd mehrere Wiener-Slc-dt-, Vor-stadt> dann Landhäuser; ebenso ll.) mehrere Herrschaften, Domilucal ^ Güter und klcinere Ncaltta en, dann e.) ein Visier-Kammerhandel, sowohl m der Stadt W>en, als m den Vorstädten auftübbar, und em Branntweinkam-merh^r.del ;u vk'kaufkn. s.) Werden Domlnicil - Güte,- zu kauftji, dann große und kleme Herrschoflen zu pachten gesucht. A.) Guchen Individuen d. Z. für alle Fächer '?lnstclll«nq5n', hieuon bcsiyen die Meilen eine ElNllw.^'fah^keit U0N lc>lD bis looa st. ^. '^-, dlnn von ltt«ici bls /^onl) ss. E. M., so rvle auch bls ioc>00 ft. 3. M. und Nl)ch mcbr i end'' llch ,l^.) werden Comvagnons zu verschiedenen sehr vortheUhaften Geschahen mtt Einlage uon loon d's 10000 st. C. M. g?------—^----------------------------------—> ^ ^>«,l!,»,la»t! au, Pegel Meteoroloaische Beobachtungen zu ^aioaw ^i der Einmündung "_____________________^^______^ —^------------------- desLaidachfiuNesinden ! ------Barometer Th«rmomet«^ i Witterung ^r>.b.r'lchcn Can.l^ ^onae, 3 Fr'üh Mittag Abends Früh Mittag Abl^'5nch M.nags ^ Ab.«d. ^ o !o" o" 3'sL" 3.!"L. ^7!^L? K.jW K.jW K.sW 9 Uhr 3 Uhr 9 "" _ , ^rcmven-Nnjeige. Angekommen den 22. August l 8 3 1. Hr. Sigmund Freyherr v. Schwitzen, k. k. Staats- und Confercnz - Rath, und Hr. Haidt, Hcmptmanü vom Lattermann Inf. Ncg.; beide von Gra'tz nach Gö'rz, — Hr. Schleyer, Lieutenant von Luxem Inf. 3?eg., von Modcnn nach Grcitz. — Hr. Joseph Beßo; Hr. Christo Kosas, und Hr. Demeter Coanzi; Handelsleute; Hr. Leopold Ernst, Architect, und Hr. Friedrich Amcrling, Hisloricnmahlcr: alle fimf von Wien nach Trieft. — Hr. Aphinstone, englischer Edelmann, von Salzburg nach Triest. —> Hr. Primus Bach, Vorsteher des Tricster Hauptar: mcn-Instituts, und Hr. Vartholomäus Berze, Lehrer der Normal-Hnuptschule zu Trieft; beide von Triest nach Ktaindurg. — Hr. Carl Nobida, und Hr. Robert D?ndler, Ordens - Priester deö Stetes St. P"ul und Gymnasial - Professoren^ belde von Klagenfurt, Vsrzeichmtz ver hier verstorbenen. Den Üg. August 1821. Dem Johann Pristou, Fleischhauer, ftin Sohn Johann, ait i ^,^ Jahr, in der St. Peters'Vorstadt, Nr. 17, an Fraisen. — Dem Jakob Plcfchka, Fischer, seine Tochter Katharina, alt ^ Monat, m dcrKrakau-Vochadt, Nr. 60, an der Auszehrung. . ?l"h'as Skoppar, Satllergefelle, alt 56 Jahr, m' 6'v!l-Spital, Nr. i, an der Lung-nlähmung. Den 19. Dnn Fl-^nz Kastellitz, Taglohner, sein Sohn Joseph, «it 7 Tage, in der Tyrnau^Vorstadt, Nr. »9, an der Mlindspcrre. — Johann Seifritd, Sträfling, alt 5l Jahr, 'm Strashaus am Kast.li, an der Lmigensucht. — Dem Hrn. Bernhard Maru-schirsch, Linien-Einnehmer, seine Tochter Franzisca, alt 9 Monat, in der Rosengaffe, Nr. ili2, an der Abzehrung. — Dem Gregor Vurgar, Faglöhner, sein Weib Ursula, alt 52 Jahr, bei St. Florian, Nr. 6? , an der Lungensucht. Den 22. Aug. Marin Kovatschltsch, ledige TaglöhNt-rinn von Littay, alt 65 Jahr, in der St. Peters Vorstadt, Nr. 95, wurde jm Wette todt gefunden-, ist gerichtlich beschaut worden, und starb am Beschlag. — Dem Herrn Peter Rajakovich, k. k. C.1-meral-Verwaltungs-Oekonomen, seine Tochter Carolina, alt 3 Jahr und 11 Monat, am alten Markt, Nr. 155, an der Gehirnentzündung. EMreiö - Durchschnitts - Meise in Laibach am 20. August »33». Marktpreise. Eln Wicn.Mctzcn Wcitzen . . 3 ss.562.i4 k?. — — Kul'urutz . . 2 „ 5» » — — Haldftucht . — » — » — __ Korn . . . 2 „ i33^4 » — -_- Gerste . . . » ,» ^6 « — — Hirse ... 2 „ 24 ^ — — Heiden. . . 2 ,, 2 ^ — — Hafer ...»,, 2c » erours vom 19. August l83I. M>ttelpr!üs. Obligation. 5" aUgem. u«0 ill, CV?.) 55'4 U^t. Hammer ^ ' ^ v. H^n C^M )^^^ od oer snnö, von Not,- ku 2 ,/H v.^., , ten. Kra.nundO.r^ zi' ' 2/^" '> j -Ventr.'.Casse.A'nvcisungen. Jährlicher DiZconlo 5 5.0 ^«, P^k'Actien pr. Etüct 899^ in Eonv. M^,^ 3oH Stavt- «nv lanvrechtliche ^erlautbarlmgen. Z. t,Z7. (i) Nr. 5592. Von dem k. k. Stadt- und Landrechtem Kram wird bekannt gemacht; Es ftp über Ansuchen des Franz Pfandl, als erklärten Erben zur Erforschung der Schuldenlass nach »em am i8. Iull l. I., verstorbenen l)l. Jacob Pfandl, die Tagsayung auf den 26. September l. I., Vormlttags um 9 Uhr vor dle, slm k. k. Stadt- und Landrechte bestimmet worden, bei welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immcr für einem Rechts, gründe Ansprüche zu stellen vermeinen, solche so gewiß anmelden und rcchtsgcltend darthun sollen, wldrigens sie dle Folgen des §. g^H b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. ?a>bach den l6. August iZZl. Z. "Jg. (l) Nr. 744. Verlautbarung. In Folge Verordnung der wohllöblichen k. k. vel tlnlen »llyrlschen Camera! - Gefallen-Verwaltung zu Lachach, ^clc>. ic». August i65i, 3. l/z3«7^32l6 D., wnd amß. September l83l, Nurmlnags von 9 bis 12 Uhc, »n der Amiskanzle^ der 'Etaatßherrschaft Ml-chelliätten , d»e «hr eigenthümlich gehöriqe Wiese ^ocl. l^arnnzclialn in mehreren Abtheilungen, auf d»e Dauer ron sechs Jahren, nämlich vom 1. November 18I1 biß snde October ig.)7, an dle Me^l»etcnc>en in Pachl gegeben werden. K. K. VcrwaltungsamtMichelsiattende» iy. August ,65». Z. ii56 (Z j t a r i 0 n. '^on dem Bezills^erichte Rupl'!lshl)f zu Neu' stadtl nird kem Mathias Ezeln^, r>cn Töplih. tnlck tzegt^trnlli^e (Hit^non bekannt gemacht: l^ö habe wider ihn bei diesem Bezirksgerichte, Here Ignaz Ritter von Pan,,. Director bes Fürsilicb Auerspeigischen Oifenwerks zu Hof, eine Klage wegen schuldigen 45 st. 6 kr. M. M. nebst 4 pro« cenligen Ujerzugszinsen und Unkosten angebracht, und um richteiliche hülfe gebeten; worüber nun eine Tagsahung auf den 10. November d. I., Vormittags um 9 Uhr anberaumt worden ist. Dieses (tzcncht, dem der Aufenthalt und Ort dcö Mathias Czerny undetannt lst, und da er vielleicht aus den t. k. Ordlanden abwesend seyn könnte, hat auf seine Gefahr und Unkosten den hielolNgcn BcziilscommWr. Herrn Johann Ncp, Matschig zu seinen Kurator aufgestcNt, mit wel-chem die angebrachte Rechtssache nach dcr hier btst^hendcn f. k. Gerichts - Ordnung auögeführt uno entsäieoen werden wird. Mathias (Zzerny wird dader hievon durch diese öffentliche Vorladung zu dem «Inde erinnert, daß er aNcnfülls zu rechler '^cn scldst zu erscheinen, oder den bestimmten Vertreter seine Nechcsbehelfe an Handen zu lassen, obcr auch slck feldsi einen atidiln SachiualN'r zu bestellen, und folcken die« fem Geticdte namhaft zu machen, und überhoupt in alle dle 5cchtl«ä,'en und ordnungsmäßigen ^-.'gc einjufct reiten wissen möge, die er zu seiner Pcr» theioigllNg ditnsctM slnoen wird, widrigenfalls er sich anfonsten d»e auö sclncr Velabfäumung enl» stehenden Felgen scldsi dt'zumessen haden würde. Bciilssger,cbr Nupectöhoj zu Neustadtl am 2. August »U5.. Z. ill 2. (H) Bekanntmachung. Durch die freiwillige Nrsigliatlon d?s Franz Z3av. Graß, lst die erste dlesmaglstratllche Kan-zclllssen.' Bedlenstung, wvmtt ein Iahrcsgehalt oun HZo st. s. M. und elsi'ge Emllumente ves-bunden sind, in Erledigung gekommei-. Jene Iridwlduen, welche diesen Dienst, der jedoch clne aüsett,ge Kanzlclgeschaftepraxls erheischet, zu erhalten wül^schen, haben ihre elgcnhan-d'Z geschriebenen, mir dem Taufschein?, dlinn Stadien- und s^nstlqen ?eugn,ffcn bcl?g'tcn Gcwche bis l5. September l. I. portofrei hier cilizureichcn, ur>d dann anzuführen, ob sie i>erehclicht, odcr mic nnem den hl^stgen Ne« amtcn verwandt oder oerfidwazell sci)n oder nlchl. Gtadtmaglstrat und freyes Ct-immaigc« ru1u Gr. Vclt, ,m Klagcnfurtcr Krclse am l/^. August l8Zi. ________ Z. ^i5. (2) Dienst - Anzeige. Auf einer Bezirks - Herrschaft Laibacher Kveiscs, ist mit Ende laufenden Militär-Jahres dle mit der politischen ActuarssteNc vereinte zu besetzen, und für selbe sich bis halben künftigen September Monats zu bewerben. Nähere Aufklärung ertheilt das hiesig? Zeitungs-Comptoir. (Z. Amtö-Blatt Nr 102. d. 25. August iU2l.)