1793 Amstblatt Mr Laibacher Zeitung Nr. 243 Samstag dm 23. October 1869. Grkenntniß. Das t. l. La»des- als Prchgeiicht in G»az hat mit den Ell^nntnis^ln vom 28. August, 3. und 7. September 1609, Z. 10524, 10835 l,»d 11001. das Velbot del Weilerverbreitung der nachbenannten Dructschriften ciusge» jprochen. 1. Der Dcuci,chrift „Psafsen, Klöstss, Jesuiten. Ofselici Vtief an das „Volt" von G. b. O. im Selbstverläge. Druck von August Weppner in Graz I860, wegen des durch ihren Inhalt begründeten Vclbrechens der Störung der öffentlichen Ruh« nach § 65 lil. l> St. G. und des Vergehens nach §§ 302 un'd 303 St. G.: 2. del Vcilage zu Nr. 0? der in Graz erscheinenden periodischen Druclschrift „Freitet" vom 29. August d. I. wegen des Aufsaßeö „Die hnlige Rosa von Lima", dessen Inhalt den Thatbestand des im § 303 St. G. texlulen Ver-gchn>^ begründet: 3. der Nummll l^6 drr in Graz erscheinenden periodische» Druclschiiit »Freiheit" , wegen Verofsenllichuüg des Altitt-lö „Die heilige rümischc Inquisition," dessen InHall den Tbaldestani! re5 im § 302 St. G. texlitten Veigehene hegründet. Ausschließende Privilegien. Das f. k. Handelsministerium und das königl. unga-nschc Ministerium für Landwirthschast, Industrie und Handel haben „achstthende Privilegien verlängert. Am I I. September 1869. 1. Das dem Albe,! Schärmer auf die Erfindung von Etemloklen-AriquetK unterm 25. Juli 180? crlhellte aus-lchließende Privilegium, auf die Dauer des drilttn Jahres. 2. Das den Adolph d'Audiran und Gustav Wegelin auf eine Verbesserung im Färben der Gewebe unterm 17ten August 1808 ertheilte ausschließende Privilegium, aus die Dauer des zweiten Jahres. 3. D.iö oem Leopold ^üppel auf eine Verbesserung de 11. Das dem Karl Hösel auf die Erfindung einer ^üssNllschine zur Erzeugung von irregulären Holzlöipcln n«e,ln 21. August 1800 ertheilte ausichliehenoe Privilegium, "' die Dauer des vierten Jahres. Ns ^' ^"^ ^^^ Laurenz Ddttl auf die (3>sindung eine» ^"'l° zur Vertilgung der Ratten, Mäuse und Schwaben "ltn 23. August 180? ertheilte ausjchlichenoe Piivile^ ' ", auf die Dauer deg dritten Jahres, bess ^' ^^ ^^ Johann Martin Kühler aus eine Ver-^"""3 der Lchlagwerte unleim 21. August 1800 ertheilte ^^^'^knde Privilegium, welches seither an Robert Theurer Iabl « " übertragen wurde. auf die Dauer des vierten b'e l/f^' ^^ ^" ^' ^^^' ""b Wilhelm K.'aust auf ?luaus. /""? """ '^""' Dampsfeuersprih« unterm 2Islen ldllue! . "^"^ ausschließende Privilegium, °us die "" des vierten Jahres. Am 15. September 1869. d°l N^'i,^ ^'" ^^ Deny auf eine Verbesserung in '"" 24 m " "" Metallscheiden für blanle Waffen «n-"uf di. ^ "9«st 186? ertheilte ausschließende Privilegium, " ^auet deö dritten Jahres, Am 17. September 1869. 10. Das den Joseph Schroll und Franz Zelniczel auf die Erfindung einer eigenthümlichen Art zur Erzeugung von Steinlohlcn-Vlic,uels unterm 2?. September 1868 ertheilte ausschlies;e»de Privilegium auf die Dauer des zweiten Jahres. 17. Das dem Joseph Harrer auf die Erfindung einer eigenthümlichen Methode zur Reinigung und Verwandlung des Mafchinen'Abfallöles in Maschinen-Schmieröl unterm II. September 1800 erlheille ausschließende Privilegium, auf die Dauer des viecten Jahres. (410—2) Nr. 4106. Kundmachung. Am 3 0. October 18 6 9, AormittcigZ 10 Uhr, findet die achtundzwan-ziftste Verlosung der krainischeu Grundent-lastungs Obligationen im hiesigen Burggebäude im ersten Stock statt. ,^aibach, am 20. October 1869. Vom krain. LanÄes-Auojchujse. (412—1) " 3tt.^899s7 Edict. In der h. ä. politischen Depositen-Cassa erliegen unter anderen nachstehende Obligationen: U. »üb Iourn.-Art. 27 äo 1866 erliegt die 5perc. Berlosungs-Obligation vom 1. Juni 1862, Z. 21054, auf die Herrschaft Haasberg sammt IttlNiüa, oouMutiH Gilt pro i-Mi^üi mit 2756 fl. 25 kr. ö. W. lautend, und 8ud Iourn.-Art. 2 äo 1866 die von dieser Obligation seit 1. Februar 1846 bis Iten Juni 1862 ancrlaufcnen, nach Abzug der Einkommensteuer mit 443 st. 10.^ kr ö. W. bezifferten 5pcrc. Interessen; III. sub Iourn.-Art. 158 äo 1865 erliegt die 4perc. Berlosungs ^ Obligation vom 1. Mai 1841, Z. 25792, lautend auf die Herrschaft tzaasberg pw mstwaii iin Betrage von 1920 fl. 44^ kr., dann 8ul> Iourn.-Art. 3 äs 1866, die von dieser Obligation seit I.Mai 1846bis 1. November 1865 fälligen, nach Abzug der Einkommensteuer mit 1535 fl. 37 kr. ö. W. berechneten 4perc. Interessen. Diese Obligationen haben ihre Entstehung den Kriegsprä'stationcn zu verdanken, zu welchen die Unterthanen der Herrschaft Haasberg nebst der lorenticl ^onätimtm nach Maßgabe der Jahres Contribution herangezogen wurden. Es tritt also hinsichtlich ihrer das mit der h. Min.'Berord. vom 10. September 1858 vor gezeichnete Herfahren ein. Zwar sind die ursprüng/ lichen Prästanten und die Beitragsquoten, von denen diese Depositen herrühren, bekannt; allein nicht die Nachfolger im Besitze, sondern die Erben oder Rechtsnachfolger sind vermöge der h. Min.-Verordn, vom 10. September 1858, Absatz 4, als Theilhaber anzusehen. Die Erben aber der ursprünglichen Prästanten (867 an der Zahl) können sich seit dein Jahre 1795 her verzehnfacht haben, daher deren Ausfindigmachung geradezu unausführbar erscheint. Bei diesem Umstände sind die Obligationen und deren Interessen vermöge der bezogenen Min. Verordn, den Contributionsgemeinden z" erfolgen. Aus dcm bei der gefertigten k. k. Bezirkshauptmannschaft erliegenden Prospectus sind nun die Antheile jeder einzelnen Prästationsortschaft an den bemcldeten Obligationen zu ersehen. Hievon werden sämmtliche Prästationsgemem den und ursprüngliche Prästanten, rücksichtlich deren Rechtsnachfolger, vermittelst dieses Edictes mit dem Beisatze verständiget, das; sie innerhalb des Termines von 4 5 Tagen allfä'lligc Beschwerden und Antheilsansprüche bei dieser k. k. Bezirkshauptmannschaft unter Beibringung der Beweise des ursprünglichen Beitrages oder der Rechtsnachfolge in den Antheil eines Prästanten um so gewisser einzubringen haben, als widrigenfalls die Bertheilung der Kapitalsund Zinsbeträge nach dem Ausweise erfolgen würde. K. k. Bezirkshauptmannschaft Loit'sch zu Pla nina, am 3. October 1869. (413—1) Nr. 9329. Kundmachung. Von Seite des Magistrates wird bekannt gegeben, daß der diesjährige fünfte Jahrmarkt am Montass den JH. November «869 beginnt. Magistrat Laibach, am 18. October 1839. Dr. Josef Suppan, Bürgermeister. (408-3) Št. 785/ Oznanilo, Se daje na znanje, da je z dovoljenjem vise gosposke sejm sv. Lukti v Postojni, ki se 111 mogel danes zavolj slabega vrcinoim, clrMi, üa letos na torek. to je na ««. dan lek«4>4^ii iiicüica vinotoka preložen. Trgovci in kupovjivci se k obilneiuu prihodu na ta proloženi sejm vabijo. Od županije v Postojni, 18. vinotokal869. A* E*avrenèiè9 župan. (387—3) - Nr. 1394. Kundmachung wegen Ucberlassimg des Betriebes des äranschen Gasthauses zum „schwarzen Adler" in Idria. Das am Kirchplatze der Stadt Idria befindliche, zwei Stock hohe ärarische Gast. und Ein kehrhaus „zum schwarzen Adler" mit den dazu gehörigen Kellern, Stallungen, Remisen, Gar ten und Grundstücken von ^ beilausig 2'^ Joch, wird vom 1. März 1870 angefangen, an einen Gastwirth, gegen Erlag einer Caution van 400 ft. und gegen die Verpflichtung zur Benützung überlassen, daß derselbe nur die von der k. k. Berg-direction, beziehungsweise k. k. Materialverwaltung ihm übergebencn Weine um den von derselben festgefetzten Preis ausschänkc, wogegen ihm der Ausschauk von Bier und andern Getränken, der Betrieb der Gast und Einkehrwirthschaft, die Ausübung dcr ^lelschhauerei und des Bäckergewerbes frei gegeben wird. Weitere Auskünfte, ferner die näheren Verpflichtungen, unter welchen von Seite dcr k. k. Bergdirection mittels eines halbjährig kündbaren Vertrages die Ueberlassung der Benützung des Adlergasthauses stattfinden wird, wie auch die Bedingungen, unter welchen dasselbe an den gegenwärtigen Schankwirth überlassen ist, werden über mündliche oder schriftliche Anfragen von dcr k. k. Materialvcrwaltung in Idria bekannt gegeben. Jene, welche den Betrieb obigen Gasthauses unter den erwähnten Verpflichtungen zu übernch^ men gedenken, wollen bei der gefertigten Berg direction bis Ende November 1869 schriftliche Offerte einbringen, in welchen die Bedingungen oder Verpflichtungen genau anzuführen sind, welche sie von ihrer Seite für die Uebernahme des Betriebes des Adlergasthauscs stellen oder eingehen wollen; wobei sich die k. k. Berg-direction das Recht vorbehält, von den Mitbewer bern denjenigen zu bestimmen, welchen sic als den geeignetsten anerkennen wird. Idria, am 5. October 1869.