Nn*. H»O. Dittstaa den K K. September »S«O. Z 2«<» n (3) Nr^ 10085 K u n d m a ch u n g. Der seit dem Monate Juni bis zum Schlüsse de6 Jahres l«5!j in Laidach bestandene Verein zur! Labung und Pflege verwundeter und kranker Krieger der k. k. Armee hat mir dem Abschlüsse seiner Wirksamkeit und Rechnungen einen zu den Vereinüznx'cken, nicht verwendeten Geldbetrag von »295 st. tlO kr öst. W. erübriget, und denselben mit einstimmigem Vereinsbeschlusse für ewige Zeiteil zum Zwecke einer Invaliden^Stif: tung, welche den Namen »Laibacher Frauen-Vcreinösiiflung" zu führen hat, gewidmet. Mit dem vorerwähnten Ueberschussc wurde cine 5>^tige Anlehcnüobligation im Betrage von lttW si. C. M. angekauft, aus deren jährliche Interessen pr. ^<» fi. öst. W. nach den Bestimmungen der Stiftnngsurkundc je zwel Invaliden des vaterländischen Regimenlö (gc-genwältig Prinz Hohenlohe Langenburg Nr. 17) Welche in Krain gcboren und in keinem Inva-lidcnhausc untergebracht sind, lebenölängllch oder bis zu erlangter Versorgung in einer Invali-den'Änstalt, mit je »0 st. öst. 3L. jahllich bc-theilt werden sollen. Hiebei haben die im letzten Feldznge des Jahres l859 invalid gewordenen vor allen Anderen den ^oizug und eü wird erst in Ermanglung solch' Letzterer auch auf Andere, jedenfalls aber Landeöklndcr Bedacht genommen werden. Das Recht der Verleihung dieser Stiftung, die Auslegung und cndgiltigc Entscheidung über den Sinn des Stiflbnefcs, so wie auch die Oberaufsicht über das Stiftungsvermögen steht dem jeweiligen Herrn Landes'Chef Kvains zu. Der G/nuß der Stiftung geht in allen jenen Fällen verloren, in welchen nach den Gesetzen ein Patental Invalide den Genuß des Patentalgehaltcs verliert, Sollten aus d,m vaterlandischen Regimentc keim stiftungsberechtigten Kompetenten vorhanden sein, so strht es dem jeweiligen Herrn Landes-Chef Kraintz zu, auch Invaliden andrr.-r Truppenkörper, jedenfalls aber Eing/borne Krain's in Berücksichtigung zu ziehen Nachdem diese Stiftung nun materiel und formel berichtiget ist, so wird hiemit die Bc. setzung dieser beiden Plätze mit dem Beisatze ausgeschrieben, das, diejenigen Invaliden, weiche sich um die Verleihung eines dlcser Stiftungö-platze bewerben wollen, chre mit dem Tauf scheine, den Milttärdienstzeugnissen, dann mit dem Sitten- und Dürftigkeitszeugnisse belegten, an das k. k. Landesprasidium von Krain gerichteten Gesuche bis zum l. Oktober l. I, bei dem zuständigen k. k. Bczirksamte, und die Bewerber aus Laibach bei dem hiesigen Stadtmagistrate zu überreichen haben. Von der k. k. Landesregierung für Krain, Laibach am 23. Juli l««0 Z Ä«»l. u (!) Nr. 23lN. Bei der am l. September l. I. in Folge der a. h. Patente vom 2l. März l«!8 und 23, Dezember l«5l> vorgenommenen 322. Verlosung der älteren Staatsschuld ist die Serie Nr. 247 gezogen worden. Diese Serie enthält die 5"/o Hofkammcr-Obligationen: Nr. 8t 5N0 mit einem Achtel, und Nr. 83.9Ü6 mit einem Sechstel der Ka-pitalösmnme; ferner allcrh. Schuldvcrschreibun. gen, u z. die 1 ',<, V« Nl-. l mis einem Fünfzchn-tel der Kapitalösummc, die 5°/« Nr. ^ llnd die^"/^ Nr. 5» mit der ganzen Kapitalssumme. Der Gesammtkavitalsbetrag dieser Serie bc-tragt l,«^4.UMj st, 34 kr., der Zmsenbetrag nach dcm herabgesetzten Fuße 25 5iU st. ^ kr Diese Obligationen werden nach den Bestimmungen des allerh. Patentes vom 2». März Ittls auf den ursprünglichen Zinsfuß erhöht, und insoferne dieser fünf Perzent erreicht, nach den, mit der Kundmachung des Finanzmini^ steriumö v. 2ti Oktober ltt.^, Z. 52^P. M. (R, G V, Nr. lNO) veröffentlichten Umstel. ungü- Maßstabe in 5»°/,, auf österreichische Wahrung lautende Staatsschuldverschreibungen um gewechselt. Für jene Obligationen, welche in Folge der Verlosung in die ursprüngliche, aber fünf Per» zcnt nicht erreichende Verzinsung a/langen, werden auf Verlangen der Partei, nach Maßgabe der, in der vorerwähnten Kundma-chung enthaltenen Bestimmung 5°/,ige, auf österreichische Währung lautende Obligationen erfolgt. Vom k. k. Landespräsldium. Laibach am tt. September l«, l», lliol-^ <> <1u , in>s>i.,///.»l-«i im Nl>8lo «i«te- lZ'Niilil i. i-, l^,o»5s»t<>n<'«>/.:! l!ln) :l!l:^ sin« lii Aotlollll>i-tt u. c., ^ill»l!lil:»n lii »t»^, pt^l- «.iz t^nlwlui s<»i-<»«!z»li (x,Il:» IVclll <^' "l)llil.,/.i,»n st, für den Fall der Verwendung in Triest mit einem Quartiergclde jährl. N»', st., lst zu besetzen. Gesuche sind bis üll. September l. I. b.i der Postdireklion in Triest einzubringen K. k.Postdirettion. Triest 3. Sept. lshtt. 5. 305. n (l) Nr. , i9^. 230. Lizitations Kundmachung. Von dem k. k. Hauplzoll - uno Gefallen-Oberamte in Laibach wird hiemit bekannt gemacht, daß am 25. September lr<6tt Vormittags 10 Uhr bei der k. t. hauptzollämllichen Expositur am Bahnhofe zu Laibach 2 Fässer K»ocli«. «sn'l-cn 2022 Pf., unter der Bedingung der Verzollung oder Außeilandesschaffung dcr-selden, an den Meistbietenden werden v»rauß.,t werden. K. k Hauptzoll » und Gefallen , Oberamt. Laibach am tl. September l^>«<». Z. 30U. a (l) ^Nr. 3,n K.,ufl>iN>g,l ,lschle„<„ ist. <,m 26 S^p. timber d. 3. Vosmillags l« Ut), zur zweiten Feil-bitlung ,n d!,s,l Gliicht-tinzlli ßsjckii'lcn wird. K. k Beziilsamt Plainna. alö Gericht, am 36. August ,860. 58 die Snmme von sechs Milliarden Francs, oder 2/;0ttM0.N00 st. überstieg, erreichte das bei allen österreichischen Gesellschaften versicherte. Kapital mit Ende desselben Jahres kanm die Höhe von 26 Millionen Gulden. Dem „Anker" war es vorbehalten, dieser nün-lichen Institution in Oesterreich eine größere Ausdeb mmg zu geben, nnd seine Vemütmngen krönte ein Erfolg, der nach 20 Monaten seit der Konstituirung der Gesellschaft sich in der. Ziffer uon mehr als ll8 Mill. Gulden an rcalisirtcn Lebensversicherungen abspiegelt, d.i. vielmehr als das Doppelte dessen, was die mächtigsten und solidesten ^cbcnöucmcherungs'Gcscllschaftcn Europas, deren Operationen eine drei bis vier Mal größere Vcvö!-kerung umfassen, wäbreud des gleichen Zeitraumes en-eichten. Vci einem so ungewöhnlichen Erfolge dürfte ein uaberes Eingeben in die Vorzüge und Nürgschaf-ten des „Anker" für Jedermann von Interesse sein. Sagen wir vor Allem, daß den Nuhcu von Lebensversicherungen bieder noch Niemand, der ibrc Wescnbcit versteht, bcstritten babe, und daß ihre großen Vortheile von allen Jenen anerkannt wurden, wclchc sich die Aufgabe der moralischen und materiellen Verbesserung des menschlichen Geschlechtes stellten. Der Zweck der Lebensversicherung geht dahin, dem uoraussichtigcn Menschen durch jährliche Eiuzab» luugen, die er aus seinem wie immer gearteten Einkommen leistet, eine sichere Revenue zu verschaffen, sei es für sich selbst, sei es für seine Familienglieder oder andere ihm nahestehende Personen; sei es noch während seiner Lebenszeit, sei es nach seinem Tode. „Die verständige Vorsorge für die Zukunft", sagt cm berübmter National »Oekonomist, „ist eine der „schönsten Eigenschaften des Menschen. Es liegt etwas „Großes und Edles darin, den Vcrloeknngcn des »Augenblickes zu widcrstebcu. mn sich cinc unabbän» „gige Eristenz für die Zeit zu gründen. wo die Kräfte „zur Arbeit nicht mebr ausreichen, und mehr noch, „um das Los Derjenigen, welche man liebt, dann „sichergestellt zu wissen, wenn man selbst nicht mehr „unter den Lebender, ist." .'',' Diese'denkwürdigen Worte tragen den Keim dcr Lebensversicherungen in sich; ihre praktische Anwendung ist die Aufgabe des „Anker", ihre vollständige Verwirklichung ist das Ziel all seiner Aestrcbuugen. Der Lebensversicherungs-Vertrag folgte dem all-ßemcincn Gesetze, dem Gesetze der Vervollkommnung. Anfangs fiüchtig entworfen, erhielt er allmälig seine Umstaltnngen; von Jahr zu Jahr führte die Erfahrung Vcrl'.'sserungen ein. wclchc die Billigkeit vorschrieb. Der „Anker", stark durch die Erfahrungen seiner Vorgänger, hat nicht nur jeue Kombinationen und Pedingnngen in sich aufgenommen, wclchc am meisten im Einklänge mit deu Bedürfnissen und den Vortheilen der Versicherten stehen, sondern er war auch bestrebt^ durch einige neue Bestimmungen den Ver-sichcnmgs - Vertrag m 0 ralis ch e r und uneigen -u ü tziger zu gestalten. Fest auf dcr betretenen Vahn fortschreitend, gelang es dein „Anker", seinen Opera» tionen cincn cigcllthümlichcn Eharalter auszuprägen, indem er durch die Beseitigung des Verfalls der geleisteten Viuzahlungen bei ihrer weiteren Unterbrechung den Versicherungs - Vertrag. seiner Natur nach einGlückovertrag. in einen solchen um-bildcte. dcr einen wahren, jederzeit und i»u ssallc der Noth leicht realisirbaren Werth darstellt. Dicsc Neuerung findet sowohl bei den Ucbcrlebcns-Associationen als beiden Versicherungen auf deu Todes-snll für die gauze Lebensdauer ihre Anwcndunq. imd da sie eine der vorzüglichen Ursachen des großem Erfolges des „Anker" ist fr. verdient sie eine näbcre Erörterung Zum richtigen Verftändnm sei vor Allen, bemerkt, daß die Lebensversicherungen in zwei grosse Abtheilungen .zerfallen, und zwar: 1. in Versiä'crungcu auf den Todesfall, 2. i l, dic Ucberleben <>.Ass 0 ciati 0 ncn oder Versicherungen für den Lebcnsfall. l. Von den ^erl'lcherungell aus den Todessall für die gaiye Lebensdauer. Die Versicherung auf den Todesfall für die ganze Lebcnsdaner bestebt aus cincm Vertrag, vermöge welchem Jemand die Verpflichtung gegen die Gesellschaft eingeht, eine einzige oder cinc jährlich wieder» kebrende Prämie während der ganzen Lebensdauer eiucr Person zu zahlen, auf deren Leben die Versi» chcrung gestellt ist. Die Gesellschaft ibrcrseits geht die Verbindlichkeit ein, die versicherte Su m m c s 0 gIci ch nach dem Tode des Versicherten auszuzahlen. Obwohl es iu dem Wesen eines solchen Ver» träges liegt, daß die Gesellschaft nur insoweit gcbundcn sei, als die Prämien ununterbrochen bis znm Todestage des Versicherten eingezahlt werden, so kommt es doch vor. daß ein Familienvater durch Umstände, ganz unabhängig von seinem gutcn Willen. in Verhältnisse hincingeräth, die ihm nicht mehr gestatten. die Zahlung seiner Iahresprämic fortzusetzen. Indem linn der „Anker" sein eigenes Interesse zum Opfer bringt, hat er den Verfall dcr Einlagen aufgehoben, wodurch der Kontrahent, der nach cincl gewissen Anzahl von Jahren aus was immer für einem Grunde die Prämienzahlung einstellt, die bcrcits eingezahlten Prä' mien weder ganz. noch zum Theile verliert. Diese werden vielmehr als cinc einzige, am Vcrfallstagc Dcr nicht bezahlten Prämie geleistete Einlage betrachtet, nnv daraus wird cinc gleichsam neue, bei dem Tode ocs Versicherten nach seinein damaligen Alter berechnete Versicherung gcbildct. Der Versicherte wird also Eigenthümer cincö ueucil Vcrsichcrungs-Vertrages, dessen Werth der Ziffer dcr eingezahlten Prämien gleichkommt, wofür er nichts weiter zu bezalileu hat, und den er jederzeit bei dcr Gesellschaft selbst verwerthen kann. Ein Velspicl wird die Richtigkeit dessen klar machen. 7^, 80 Jahre alt. versichert sein Leben gegen eine jährliche Prämie von 224 fi, mit 10,000 st. Dieses Kapital wird unmittelbar nach seinem Tooc, er mag wann immer erfolgen, an die im Vertrage bezeichnete Person von dcr Gesellschaft ausbezahlt. Nenn nuu ^ aus was immer für einem Grunde die Zahlnng der Iahresprämie von 224 st., nachdem er sie wenigstens durch drei Jabrc bezahlt hat. einstellt, so wird die Police bei seinem Absterben bcispiclöwcisc folgende Ncrthe haben -. Naä, iljäbriger Einzahlung fi. 27A3.71, ,.' 10 / , „ 4922.00, « 1i! „ ,. . 6572.77, „ 20 „ „ „ 7504.27. „ 2.'; , « „ W:z2.8<>, « :w „ „ „ i^ll.W. und nach U7 Jahren kann die Prämienzahlung gänzlich aufhören, uud der Bezugsberechtigte erhält beim Tooe des ^ dennoch die versicherte Summe vou 10.000 fl. vollstäudig ausbezahlt. Vci andern, Gesellschaften hingegen muß die Prämie bis znm Todestage fortbezahlt werden, würde dcr Versichertc cin noch so hoheü Alter erreichen. Darauf allein beschränken sich die vom „Anker" in diesem Vcrsichernngszweig eingeführten Verbesserungen keineswegs, sondern sie erstrecken sich auf mehrere andere Vertragsbestimmungen, worunter nur die vorzüglichsten erwähnt seien, nämlich das Necht der Anleihe bis zu eiucm Drittel der eingezahlten Prämien und der Rückkauf des Versichcruugs - Vertrages durch die Gesellschaft, wofür sie die Hälfte der bezahlten Prämien vergütet, wenn dcr Vertrag miudcstcns drei Iahrc in Kraft war. Nebenstehende Tabelle enthält: 1. Die einzuzahlcudcn Prämien für eine Versicherung auf den Todesfall von 10.000 fi. 2. Deu Vctrag des zugestandenen Anlchcus. dcn Vergütungsbetrag beim Rückkauf der Police und dcrcu Wcrch beim Ablcl'en des Versicherten, wenn die Prämicn-zabluug unterbrochen wurde, nach.'l, «. 10, 1«, 20, 25» und ^ Jahren. A. Das Alter des Versicherten, wo es ibn: srei> l'icbt, obnc Schmälcrung der versicherten Summe mit ?cn Einzahlungen aufzuhören. Wie sehr die Gesellschaft beflissen ist, ibre» ^ pstichtungcn nachzukommen, möge daraus eiltll^'".,! werden, daß sie im ^aufe von 20 Monaten sl" .„ Todesfälle eine Gesammt«Versichcruugssum>"c - 547 1i6.8l)tt ss. anszuzahlcn hatte, und dieß jedesmal wenige Tage nach geschehener ^'egitimirllng von Seite dcr Erbcn'anstandslos bewerkstelligte. An Versicherungsprämien wurde hicfür im Ganzen nicht mehr als ein Betrag vou .^2 47 fi, l8 kr. einbczablt. Die Anträge zu Versicherliugeil auf den Todesfall und zu den Oegcnuersicheruugcn bcliefcn s:ch bis Il.Inli I8li0 anf 26,^04.221 ft. 32 kr. 2. Nel'crlcbcus-Associationen oder Versichern«-gen aus den Lcdenosall. Dic wechselseitigen Ueberlcbcns-Associationen sind Vereinigungen von mehreren Personen, ohne Beschränkung ihrer Zahl, ohne Unterschied des Alters und des Geschlechts, welche eine bestimmte, von ihnen festgesetzte Summe jährlich zu dem Ende einzahlen, um für die Uebcrlcbendeu eine Vermehrung des cingezablteu Kapi-tals durch Zuschlag von Zinsen und Zinseszinscn nnd durch Beerbling der zur Zeit der Liquidation verstorbenen Mitglieder zu erzielen. Diese liquidation wechselt je nach der Dauer der Association zwischen 12 und 26 Jahren. Da sonach die Ueberlebenden die Verstorbenen beerben, so ergibt sich für jedes Mitglied einer Association, wenn dcr Versichertc nach Ablauf derselben noch am ^ebeil ist, folgendes Resultat: 1. Der Gcsammtbctrag der geleisteten Einzah» lungen; 2. dic von 6 zu ll Monaten kapitalisirten Interessen; 3. ein Antheil an den Einlagen und Interessen der Verstorbenen und Jener, welche ihrer Rechte ver> lustig wurden. Das heißt mit andern Worten: die überlebenden Milglieder einer Association theilen unter sich die von den Verstorbenen nnd Ausgeschlossenen herrührenden Kapitalien uud Interessen, und zwar im Verhältniß zum Aller des Versicherten, dcr eingezahlten Summe und der Dalier der Mociation seit den, (Antritte des Zeichners. Diese Associationen verschaffen also jeden, Ücberlebendeu die Gelvischeit, wenigstens seine durch dic angewachsenen Interessen vermehrte Einlage zurück-zucrhaltcu, und die Wahrscheinlichkeit, diese durch Stcrbefälle ansehnlich erhöht zu sehen; endlich die Möglichkeit eines Gewinnes, welcher ic nach der Dauer und dem Alter des Versicherten die geleisteten Einzahlungen weitaus übersteigt. Anf diese Weise können die günstigen Wcchselfälle alle Erwartung übertreffen, während die ungünstigen sich sozusagen auf Null rcduzireu. weil man nie verlieren kaun, außer es würde mit dem Tod gleichzeitig das Bedürfniß wegfallen, dem eben gesteuert werden sollte. Die Associationen bieten also ihren Mitgliedern ein vortreffliches Mittel, ilirc Ersparnisse anzulegen, und wenn man in Erwägung zieht, daß diese Erspar» nissc sebr oft nicht gemacht wordru wären, würde man nicht durch den Akt der Zeichnung dazu l'cstimmt worden sein. so muß man wobl dcn wechselseitigen UeberlebcnS-Associationen den größten moralischen Nutzen zuerkennen, Es wurde bereits erwähnt, daß es hei den Asso> ciationcn keinen Verfall der Einlagen gebe; daraus folgt, daß, wenn ein Subskribent die Einzablung der Iahreseinzablungcn einstellt, die bereits geleisteten im Verhältniß zu ihrer Höhe und zur Zeitdauer der fruchtbringenden Anlage an allen Ergebnissen der Association Antheil nehmen. Die eingezahlten Beträge bleiben Eigentlmm der Zeichner; die Gesellschaft ist nur der Bevollmächtigte der Subskribenten und bürgt mit ihrem Gesellschafts' vermögen für dic redliche Verwaltung. -Alle Vortheile, welche von den Sterbefällen l,err,ih-ren, kommen ausschlieftlich den Überlebenden znssnt. Um diese Associationen zn bilden zu leiten wahrend ihrer ganzen Dauer zu verwalten, und endlicb alle Ko,tcn der Administration nnd Agentschaft zu decken erhebt dic Gesellschaft von dem .Kapital, welches der Subskribent bei der Zeichnung als den Gesammlbetrag seiner plagen feststellte, einen Pauschalbetrag. Ein von 3 .zn 3 Jahren durch die Generalversammlung der Zeichner aus ihrer Mitte gewählter Ucberwachungs-Ausschuß hat oic spezielle Aufgabe, die Anlage dcr eingezablteu Beträge zn bcaufsichngeu. und die Nechtc der Mitglied!' wäbreno der Dalier dcr Associationen sowie bei dcr Liquidation zu vertreten. In dcr mii 30. April I8?il> abgehaltenen ersten Gcneral.Versammlung dcr Zeichner sind folgende Herren zn Mitgliedern des Uebcrw a ch l> n a. s'A u s s ch u s-scs gewählt worden: Mori; Graf Almasy, k. k. Kämmerer, wirkl. gch. Rath und Reichsrath, als Präsident. Dr. August v. Vach, k. k. Notar, als Schrifts' ü h r e r. Friedrich Alhlviq Gltz, Hof- und Gerichts, lidvoka!. Omil Karl Graf.^oyos-Tprinzenstein. ' - Albert Klein, Fabrit'cu.BcsitM u!'d Gewerke. ^ Kolomau (Yraf)tako de Nassy St.Miklos. i>va„; Wänzel, Fabriken- und NcalitätcnbcMr. > Eduard Wiener, Großhändler. Moriz Winterstein, Seipcnhändlcr. ^ Die Hohe dcr Interessen, die Wahrscheinlichkeit eines namhaften Gewinnes, die Sicherheit dcr Anlage, die Selbstverwaltung durch Associationsglicder rcchl-ferligsn den Vorzug, welchen man den wechselseitigen Ucbcrlebcns-Associationen vor jeder andern Placirung seines Geldes und insbesondere vor Versicherungen mit festen Prämien auf den ^cbcnsfall einränmt, denn sie bieten den Theilnehmcrn die größten Vortheile, da die durch den Zeichner eingezahlten Summen stets sein Eigcnthnm bleiben, uud der ganze Gewinn aus dcr Kumuliruug der Interessen, sowie die von dcn Stcrbcfällcn herrührenden Antheile sammt Zinsen ihm gehören. In einem Sahe läßt sich das Wesen dcr Associationen znsanuuenfasscn: Nasche Vilvnnss von Kapitalien durch jährliche (Ersparnisse. Dadnrch erklärt sich dic große Theilnahme an dcn Associationen des „Anker", in welchen bis !ll. Juli 1800 cin Kapital von 10.927.244 fi. 32 kr. eingezeichnet war. Auch^in Frankreich stehen die wcchsclscitigcnUcber-lebcns.A„ociationen in großer Gnnst dcr Familienväter. Dcr offizielle H.niptausweis dcr französischen Gesellschaften für Uebcrlebcus»Associationen seßt mit 3>, Dezember I8ll8 die Gesammtziffer aller gezcich-^ nctcn Beträge auf lltt2,l)« 8.002 Frcs. 60 Cent. fcst, während die Gesellschaften auf feste Prämien seit dem Jahre !8l9, wo sie gegründet wurden, kaum 4,000.<>00 Frcs. für Versicherungen alif dcn ^cbenofall erreichten. Diese Thatsache spricht mebr als jede Beweisführung für die Nichtigkeit des vom „Anker" cingc-schlagencn Weges. Nachdem wir nun die Vortheile der zwei Haupt-»achlichsten Vcrsicherungsartcn hervorgehoben babcn — die beiden Kombinationen, welche allen Erfordernissen der Vorsorge fnr die Zukunft entsprechen — so sei nur noch bemerkt, daß die Gesellschaft sich auch mit dcr Gege n v ersiche r u n g der in die Associationen geleisteten Einzahlungen befaßt. Da diese Operation in das Gebiet der Versilberungen auf deu Todesfall gehört, so ist ciu üäbcrcs Eingehen in die Einzel» hciten derselben überflüssig. Gehen wir auf dic Garantien über, welche der „Anker" seinen Versicherten bielet. Dic Garantien des „Anker." Ein Institut dcr Vorsorge, welches bestimmt ist. Jedermanns Ersparnisse zu vcrwalteu. kann in dcr That nicht genug Bürgschaften bieten. Das Publikum ist in vollem Nechte, wenn es '.'on den Statuten einer die größte Sicherheit verlangt, nnd so wie oben die Vorzüge der Kombinationen des „Anker" m'seinaudergesetUwnrden. ebenso ist es angezeigt, die Solidität und Sicherheit seiner Garantien alls den Statnten nachzuweisen. Wenige Menschen babcn eine richtige Vorstellnng, worin die eigentliche Sicherheit bei einer solchen Gesellschaft besteht. Die meisten glauben, das vorzüglichste Unterpfand liege imGeselljchafts-ttcipital nnd je größer dieses ist. um so größeres Vertrauen verdiene die Gesellschaft. Den besten Bewew. lvic irrig diese Ansicht sei, liefert die obne Grund-Kapital im I. l«27 kon-stitnirtc ^ebcilsversicherungsbank in Gotba" welche wobl die angesehenste mid bewährteste in Deutschland, ja vielleicht in der ganzen Welt ,'st- ps^ ihi/Prämiew Reserve, welche im Verein mit den jäbrlichen Prämien-zahlungeu. dic Riskcn, d. h. die schwcbciidcn Versicherungen im Betrage von ^>."84.!i00 Tbaler zu decken bestimmt ist. bob sich im 5/aufe von AA Iabren auf 7,!)1l;.5«l0 Tbaler. Im Gegentbeil. wäbrend bei andern industriellen Unternehmungen das Attien «Kapital in erster Neihc steht, nimmt es bei i.'ehensversicherungs-Gesellschaften nur eine untergeordnete Stelle ein. Masius, dessrn zahlreiche Schriften zur Entwicklung dcr ^cbensversichernng in Deutschland so »nächtig beitrugen, sagt in seiner Zeitschrift für das Versicherungs-wescn. Jahrg. > 8««, Seite 240, sehr n^ig. - ^Elne Lebensversicherung baucht uur für die beiden ersten Iabrc ihrcr Wirksamkeit zur vollständigen Sicherheit ihrcr Versicherten für den Fall einen kleineu Rückdalt. ivenn gleich zu Anfang nambaflc Todesfälle einttetcü sollten, welche durch dic zur Zeit noch geringe Pränncli-Einnahine nicht vollständig gc-deckt wcrds!' könnten. Hat die Gesellschaft erst einige Jahre hinlcr sich, s" brallcht sie gar keinc anderen Fonds als die, welche dnrch die Prämien eingeben, da bei der Lebensversichermig dcr Zusv.il nicht so spielt, wie bci dcr Hagel» lind Felicrvs'rsichn'ung. der Vcr-lust viclmcliv bfrcchnet ift und zutrifft, wenn die versicherte Mitgliedcrzahl die nölln'ae H5he erreicl't hat Es imponirt zivar cin großcs Kapiial, allcin nnv Dcu>, der gar nichts von der Versicherung versiebt, und dghin p.iöchicn '.vir doch die grosse, an der i'ebcus. Versicherung tbcilnchmcudc Mcbrzahl uicht zählcn." Das Gesellschastskapital hat also nur die Vc> stimmun.^ bei dcm Vcginn dcr Opcratioucu einer cvemnell als Reserve- fond zu dicncn! daher n'ild es nicht auf Ein Mal, sondern nach Maßgabe des Eifordernissci« eingezahlt; deßglcichen sind jene Summen von einer, sogar zwei Millionen Pfnnd Sterling, welche die bedeutendsten englischen Gesellschaften als Gründungs'Kapitalien angeben, nomiucll, wovon nur das unumgänglich Nöthige zur Deckung der ersten Einrichtung eingc» zahlt wird. Dieß ändert nicht im Geringsten die Garantie dcr Vcrsicherungs'Gesellschaften/und geschieht im Interesse dcr Versicherten selbst; denn dadurch werben ihnen Vortheile geboten, welche bci Einzahlung des ganzen Gcscllschafts»Kapitals unmöglich wären, in« dcm die Gesellschaften sonst gczwuugcu würden, ihren Tarif vcrhältnißmäßig zu erhöhen, um ihre Divioeu« dcn mit den bei dcm Unternehmen bethciligtcn Ka« pitalien in Einklang zu briugen. Nachdem wir dieses Prinzip festgestellt haben, wollen wir nnf die Garantien dcs „Anker" libcrgchcn lind zeigru. daß sciue Statutcu bezüglich der Sicher« l>cit, welche man von einer Lebensvcmchcrungs'Gc' scllschaft zu fordern berechtigt ist, nichts zu wünschen übrig lassen. Der 8- 9 dcr Statnten des «Anker" sagt: „Der Akticnfond bestcbt aus zwei Millionen Gulden österreichischer Mährunss und wird durch TOttO Aktien « 2ws><> wulden osterr. Währung gebildet. Für deu Beginn dcr Wirksam« kcit dcr Gesellschaft werden nur 6l>(j Aktien im Betrage von Einer Million Gulden östcrrcichischcr Wäl> rung ausgegeben. Die Hinausgabc dcr übrigen 600 Aktien findet nach Maßgabc des Erfordernisses an Kapital Statt, worüber die Generalversammlung nach Antrag dcs Vcrwaltungsrathcs zu entscheiden hat. Von der Bestimmung dcr Generalversammlung hängt es auch ab, ob die Emission dieser Aktien auf ^Eiu Mal oder nach und nach zu geschehen habe. >Der Staatsverwaltung ist das Recht vorbehalten, eiuc weitere Ausgabe der noch nicht emittirten Aktien anzuordnen, wenn sie eine Vermebrung des Gesell-schaftsfondes im Interesse der Versicherten für noth« wendig finden würde." Wenn man nun in Erwägung ziebt. daß die Gesellschaften, welche sich nebst den ^ebensversicherun» gen auch mit Feiler- und Hagel', Fluß» und Sce< Versicherungen beschäftigen, zum größten Theile nur ein Vermögen von zwei bis drei Millionen Guloeu besipcn, so muß man zugeben, daß dcr «Anker", dessen Operationen aus dcn angeführten Gründen, alls welche wir dcs Näheren zurückkomme:» werden, keine Gefahr befürchten lassen, ein vergleichsweise sehr beträchtliches Gründungskapital besitzt. Was die Einzablnngen auf seine Aktien betrifft, so sind sie auch stärker als die gewöhnlichen, denn während die meisten Gesellschaften im In» und Auslande nicht mebr als 20 Perzent auf ihre Aktien einzablten. be» läuft sich die Einzahlung des „Anker" auf A0 Prrzent. Bezüglich dcs ausständigen Restes ist es qe> bränchlich. die weiteren Einzahlungen durch Wechsel sicherzustellen, cin Modus, dcr von den meisten Vcc> sicherlings» Gcscllschaften angenommen ist. Wir sind weit entfernt, diese Art der Sickm'telluug anzugreifen, doch wird man uns Gerechtigkeit widerfahren lassen, daß die Sicherheit, welche drr tz. ^ der Statuten des „Anker" bietet, sie an Wirksamkeit übertrifft. Dieser Paragraph lautet: „Aktionäre, welche mit der Berichtigung einer vom Verwaltungsratbe statutenmäßig angeschriebenen Rate säumig sind, sind <4 Tage nach Ablauf dcs Zablungstcrmiils durch einen speziell an sie gerichte. ten Erlaß znr Einzahlung aufzufordern. Nach frucht-losem Ablaufe von wcitelcn 14 Tagen nach Znssel-l'ing dieses Erlasses, steht es der Gesellschaft frei, entweder gerichtliche Schritte gegen den im Rückstände, gebliebenen Aktionär zu unternebmen vder dcn säu« migeu Aktionär a'Ier seiner gesellschaftlichen Rechte für verlustig zu erklären, den betreffenden Interims« schein als unwirksam durch die «Wiencr Zeitung" zur öffentlichen Kenntniß zu bringen und die Kreirunss rincS mit eincr neuen Nummer versehenen Ersah» Interimelschcines. sowie dessen Begebung zum Vor» theile der Gesellschaftskasse durch dcu Verwaltung^ rath zu bewirken. „Sol'te durch dieses Verfahren die statutenmäßig einberufene Einzablungsratc nicht vollständig einge. bracht worden sein. so ist dcr allfällige Abgang von dcn in dcn Gescllschaftsbüchern eingetragenen Akli» närcn. welche für dessen Dccknng solidarisch hasten, hereinzubringen." "-/ ' Eiue größere Garantie als diese wäre schwer zu nndeu; ja man kann sagen, daß der Schlußsat, dieses Paragrapbes dlc wirksamste und vollständigste'Bürg-schatt in sich schließt; die Gesellschaft kann'nicht nur l>s>, »äumlgcn Aktionär gerichtlich verfolgen, sondern ,,e smtet lolldarischen Regreß bei den anderen Aktio« uaren.^Emer haftet für Alle. Fügen wir biuzu. daft diese Solidarität, von welcher kein Aknonär auSqe. nommcn ist. bem Verwaltungsratt, die Pflicht ailfer. legt. nur solche Personen in den ^sellschaftlichen Per. band aufzunebmcn. dcren ZablmllMbigkeit nicht allein für ibrc eigenen Verbindlichkeiten, sondern auch für jene Anderer, genügend erscheint. 548 Vci cincr derartigen Vürgschaft nmß man das Gesellschafts« Kapital für eben so sicher und reell kalten, als ol) es ganz eingezahlt worden wäre; mehr noch, es ist für die. Versicherten vorthcilbaftcr, anf diese Weise den Nest der Aktien gesichert zn wissen, denn so kann das Kapital unverzüglich und ohne Verlust realisirt werden, wäbrcnd, wenn es ander« wärtö angelegt ist, seine Realisirung bei cntretenden Krisen mit Verlusten an Geld und Zeit verbunden sein könnte. Berücksichtigt man dieß, so ist die tbeil« weise Einbringung des Gesbllschafts'Kapitals, wie sie der „Anker- bewerkstelligt, gewiß die sicherste und zugleich am meisten praktische Art; die sicherste, weil sie jeden Verlust unmöglilp macht; die praktischste, weil sie die Realisirung dcö Kapitals außerordentlich erleichtert. Daraus geht unläugbar hervor, daß der „Anker" bezüglich der Garantie seines Gesellschaft^ »Kapitals keiner andern Gesellschaft nackstedt. Doch ist es von Wichtigkeit, eine viel bedeutendere Bürgschaft zu un> tersuchen. und zwar die der Prä'mieN'Ncserve, welche den Went) aller laufenden Versicherungen darstellt. Wir sagten berctts, daß das Gcscllschafts'Kapital bei ^cbcnüucvsichcruugcu nur eine untergeordnete Nolle spiele; worin aber vorzüglich die Kraft cincr Lebens« vcrsicherilngs-Gesellschaft besteht, und von ihrer So> lidität Zeugniß gibt, das ist die Prämien »Reserve, und folgerichtig sind es die Garantien, welche darans hervorgehen. Man verwechselt nur zu häufig die Prämien' Reserve mit dem statutenmäßigen Reserve« fond- dieser ist allen woblbcgrnndetcn Gesellschaften eigen, und wird ans einem Tlicilc des jährlichen Gewinnes gebildet, welchen man aus Vorsicht zurück« legt um allfälligcn Verlusten zu begegnen. Er ist gleichsam ein Anncr zum Gcsellschafts» Kapital, tritt mit der Zeit ganz an dessen Stelle nnd macht es endlick überflüssig. )n ihm liegt eine neue Garautie für die Solidität überhaupt, und ans dem Grunde dürfte er auch dem „Anker- nicht fehlen. In der That heißt es im §. 5l der Statuten, daß alle Iabrc 1" Pcizcnt des jährlichen Gewinnes in den Rescrvefond zu hinterlegen sind. bis dieser die Hälfte des emittirten Kapitals erreicht hat. Was aber die ^ebcnsvcrsichcrnngs'Gesellschaften vor jenen, die sich mit anderen Versicherungszwcigen beschäftigen, ans. zeichnet und ilmcn eigenthümlich ist. was nut Einem Worte wre wahre Kraft ausmacht und ihnen cinc solids, sozusagen unerschütterliche Grundlage gibt. das ist die Prä mien« Reserve. Während der Nescrvewnd nur aus einer Tangente dcö Iahrcsgcwinnes besteht, mnß die Prämien«Nc» serve vor allem Andern gebildet werden, und so lange sie nicht bestebt. ist anf keine Gewinnstucrtl,cilnng zu denken. Sie stellt den Werth jeder einzelnen Versichcrun g dar. je nach dem Alter eines jeden Versickerten mathematisch berechnet. Hören wir. was Dr. Wigand, dessen gelehrte Arbeiten über licbcns-versichcrungcu so allgemein geschätzt werden, mit Ve> zug auf die Prämien-Reserve sagt: «In der Prämicn>Nescrve liegt die ganze Lebens» kraft des Institutes, und die alleinige — ich betone dieö — Vedingung der Lebensfähigkeit der« selben. Ist eine Lebensvcrsichcrungs«Gesellschaft in cincr solchen Verfassung, daß sie aus den Mitteln des Geschäftes selbst die technisch berechnete Prämien» Reserve dauernd nicht zu rcponircn vermag, so ist sie bankerott, und wcnn noch so viele Millionen als Aktien«, Garantie» odcr Gewährlcistungs'Kapital hinter demselben stehen. Der Schwerpunkt der Sicherheit eines solchen Institutes ruht einzig und allein in dieser Prämicn»Nescrvc, und wer das Publikum glauben machen will, daß dieser Schwerpunkt in jenen zusammengebrachten Millionen liege, der kennt entweder das wahre Wesen der Lebensversicherung nicht, odcr er lügt auf cinc unverantwortliche Weise, uno spckulirt auf die Unwissenheit Anderer." (Masius, Rundschau der Versicherungen. Neunter Ialngang. Märzheft). Da unterliegt es wohl keinem Zweifel, baß die Bestimmungen der Statuten über die Prämien«Rc« serve nicht klar genug sein können, und daß man diese mit der größten Umsicht bilden müsse. Nirgends findet man die Basis der Berechnung bestimmter an« gegeben, als in den Statnten des ^Ankcr." Der §. 60 schreibt vor. daß die Gesellschaft jährlich für jede Kategorie der Versicherungen einen Assekuranzfond, nämlich die PrämiewRescrue für alle laufenden Versichcrungeu. d. i. für die bestehenden Risken, zu bilden habe, wozu die Mortalitäts.Tafel und ein Zinsfuß von 4 V, Perzcnt als Grundlage zu dienen haben. Man sieht, nichts ist unbestimmt odcr verschworn« men ansgedrückt. Alles ist klar und deutlich, und der Zinsfuß selbst ist genau angegeben. Würde der «Anker" gar keine andere Garantie bieten, so verdient er schon wegen dieses Paragiaplies das allgemeine Vertrauen. Hier ist der Ort, von einer anderen Art der Sl« chcrbcit des »Anker" zu sprechen, wodurch scine So. lidität vollends bekräftigt wird. Wir wollen von der Vorsicht sprechen. mit der die Gesellschaft Versicherungen auf den Todesfall annimmt. Die Erfalmlng lehrt, daß die Sterblichkeit der Versicherten weit un< tcr den Angaben dcr Wahrscheinlichkeit^ Tabellen bleibt, wenn cinc Gesellschaft bci der Wahl der Vcrsicheruugs' wcrbcr vorsichtig zu Werke geht. Weil nnn der Asse« kurranzfond gemäß jener Tabellen dotirt, so folgt hierans von selbst, daß er immer stärker sei. als es nothwendig wäre, wic dicß aus den Rechenschafts» Berichten der geachtctstcn Versicherungsgesellschaften hervorgeht. So hatte die Gothacr Gesellschaft vom Jahre 1629 bis !8!;3. in einem Zcitranmc von fünfund« zwanzig Jahren. 4418 Todesfälle, während nach der Sterblichkcits.Tabcllc ihre Anzahl 459«.z, bä'ttc cr< reichen können. Der Unterschied zwischen den wirk' lichen Todesfällen und jcncn, welche dlc Wahlschein» lichkcits'Tabellc berechnet, gestaltet sich noch günstiger bei der „Noyalc Bclge", welche als Aktien. Gesell, schaft die auf Gegenseitigkeit beruhende Gothaer Gc« sellschaft an Strenge übertrifft. Ihr Rechenschaftsbe« richt vom Jahre «3li3 bis ltttt9. in einer Periode von sieben Ialircn. weist nur 217 statt 38l! Todes» fälle nach, welche sie nach der StcrblichkcitS'Tabelle von Deparcieur gehabt haben könnte, d. i. eine Diffe« renz von nahezn 44 Perzent weniger. Der Vcrwaltnngsratli des «Anker" hat bereits bewiesen, daß er von dcl^ nämlichen Grundsähen der Vorsicht und Klugheit geleitet werde, indem er in einem Zeiträume von 19 Monaten Versicherungs.Anträge im Betrage von l,2 10.200 fi. zurückwies, weil die Antrag, steiler nicht das nöthige Vertrauen cinfiösticn. Dank dieser klugcn Gebarung, hat die Sterblichkeit der bci dieser Gesellschaft Versicherten bisbcr nicht das Drittel dessen erreicht, was sie nach dcn Stcrblichkeits'Tabcllcn erreichen durfte. Dadurch müssen die Versicherungen auf den Todes« fall, welche mit solcher Strenge geprüft und nach einem Tarif berechnet werden, den eine von der Staatsver« waltung eingesetzte Kommission von Professoren guthieß, schon an uuo für sich alle Beruhigung für das Gedeihen der Gesellschaft in sich fassen und die Bürgschaft gewähren, daß diese ihren Verbindlichkeiten nachzukommen und zum mindesten einen Nutzen zu effcktuireu im Stande ist. welcher dieVerwaltungskostcn dcckt. Bei dem «Anker" ist dicß bci der Ausdehnung seiner Geschäfte umsomchr der Fall. als dadnrch das Verhältniß der Sterblichkeit ein beständiges und regelmäßiges wird. Noch ein Um« stand ist in Betracht zu ziehen. Selbst die Operationen des »Anker" bei andern Lebcnsvcrsichcrungs»Zweigen erhöhen dessen Solidität. Die von der Gesellschaft ucr» walteten Ucberlcbcns-Associationcn bieten nicht nur keine Gefahr, da sie auf dem Princip der Wcchsclscitigkcit beruhen, sondern aus ihrem Reingewinn entsteht gleich« sam eine ncnc Reserve für alle Operationen der Gesell« schaft überhaupt. Nas^die Associationen betrifft, so liegen in ihnen die höchsten Garantien, die man sich denken kann. Hier vertritt die Gesellschaft nur die Stelle eines Vcvoll« mächtigtcn der Versicherten, die selbst über die Ver» wendung ihrer Fonds wachen. nnd zwar unter den im Vcrsichernngs »Vertrage festgesetzten Bedingungen mittelst eines aus 9 Mitgliedern bestehenden Comites, welches in der General.Versainmlnng aus den bcdcu« tendsten Zeichnern, d. i. aus jcncn gewählt wird, die wcgcn dcr stärksten Betheiligung das meiste Interesse an der umsichtigen Vcrwaltnng ihrcs Associations»Vermögens haben. Die chrenwcrthcn Persönlichkeiten, aus denen der Vcrwaltungsrath des „Anker" besteht, sind auch keine dcr geringsten Garantien, welche diese Gesellschaft dein Publikum bietet. Es genügt, ihre Namen auszufprcchcn, um von der Loyalität und Strenge, womit die Statuten beobachtet und die Interessen der Versicherten geschützt werden, überzeugt zu sein. Kurz zusammcugefaßt. liegt in dieser Darstellung der Beweis, daß die Gesellschaft- »Dcr Ankcr" in Bc< zichuüg auf die Vortheile und die Sicherheit ibrer Theil« nchmer bci allcn Vcrsichcrungszwcigcn des menschlichen Lebens keinen Wnnsch übrig lasse, und das Zutrauen vollkommen rechtfertige, welches ihr bereits in so schla« gender Weise zu Theil wurde. Wenn wir hier mehrere Einzelheiten bezüglich der Verwaltung der i'cbcllöucrsicherluigö'Grsrlischl'lftsl! i»l AUgemcilicn berührten, so geschah es aus Pflichtgefühl, um die öffentliche Meinung in einer höchst wlchtMN. in Oesterreich noch minder geläufigen Frage aufzuklären. Unser Wunsch geht dahin, durch alle uns zu Gebote stehenden Mittel und namentlich durch die unsern Ope« rationen gegebene Ocffcntlichkcit zur Verbreitung dev leitenden Ideen über Lebcnsversichcrnngcn beizutragen. Möge dieses Beispiel von unsern Schwestern, den andern österreichischen Gesellschaften, nachgeahmt werden,' nach ocr Thätigkeit und dem Eifer, den sie in letzter Zeit ent» falteten, sind wir berechtigt, uns dieser Hoffnung hinzu, geben. Daher begrüßen wir auch freudig das Auftauchen nencr Gesellschaften, die mit nns einen gemeinschaftlichen Zweck verfolgen, denn nur durch vereinte Kräfte werden wir das Ziel erreichen, welches jedem Institute dcr Vor» sorge in die Zukunft vorschweben soll: dcr Humanität nnd dcm Vatcrlandc zu dienen durch Verbreitung von Grundsätzen dcr Ordnung und Sparsamkeit, dcr einzigen Grnnb« lagen wahrer Zivilisation. Z. ,535. (3) Nr. 2259. <5 r i f t. 3'on dem k. k. Bczilksamlt GulksXd, als Gericht, wild dem Malhias Maußlr und slinen Nect'ls nachfolgtln dilmil erinnert -. Es l'abe wider riescll'e,, Mattn, Maußer von Haselbach. die Kl'ssc auf Anerkennung des (5l>n «lnimlkcblcs auf den W,ltes Herr August Paulin von Thun, am Halt als Kurator IxsicUt würd,. Dessen werden tie Geklagten zu dem <3"dt er. intitlt, dag sie allenfalls z" rechter Zeit s.lost zn erscheinen habt,,, oder sich eine», andern Sachwalter bestcllc,, köln,,,,. indem sonst di.se NechlSsache mit dim aufiicstclltcn Kurator verhandelt werden wild. (Hulked am la. August »860 Z7 l55^ :3> ^" " ')ir.' 3908. Edikt Von dtln k. l Bezirlsamle Planing als Ge lichs, wird hissnil bekannt gemacht: «Z5 sei l'ber das Ansuchen des Hcrrn Mathias Wolsingcr r^i« Planina, g,q zlMb.r ,853. 6 l'2238, schuldigen ?!l fl 50 lr CM» c. <» c, tie er'kutive öffentliche Veistilglrung der."dem LehlelN gehörigen, im Grundbuch, Haas. berg «nd Rellf. Nr. 2l? votkommrnden Realiläl, !m g,f!ci)ll!cherl)ob«nenSchä!)ll"gsweltdevon ,4,7 fl. 50 kr. EM. gewilliqet, und zur Vornahme derselben di, erclulivel, zeilbiellü^slags^huilgc" aus den 6 Oktober, auf den 7, November uud auf d,n 7. Dezember I860, jedesmal Vormiitags um 9 Uhr im Gerichtssitze mil dem Alchaiiye bestimmt wolden, daß die ftilzubielmde Realität nur bei der letzten Fcil birlllNss auch unter dem EchaliungSwerlhe an den Meistbietenden Hintangegel',,, ,ves0e, Das BchähungsprolokoU, dil Orundbuchscrtrakt und die Lizitalionebed!sn,n!sst können dei diesem (Äerichle in den gewöhnlichen A'Nlssiunden linge sel)tn werden. K. k. lüezirksamt Planina, als Gklickt, am 26 Juli ,85,0. Z. »5377 (3/ Nl. /07.s. V d i k t. Von dem t. k. B,zillS.,mte Pla.lma, lilö Oe-licht, wird hiermit dlkannt gemacht: Es se«s»uclivs; cessen Besiizna^folaei Iohaim ^ramor von Sru silitz. wegen schuldigen > l l si. CM, c. « <:., in oic erckulive öff»nlliä't Velstcigtlung der, den, i!n V^rliahme deijllbln die sl.kutivtn Felldittu>igsl<»g<,!tzungln a»i de>, <». Ollobsr, am den 7. Nuvemder und auf den «5. Dezember l560. jedesmal Vormittags um ly Uhr i»n un bei der l,tzle.', Feillnctun^, auch unter re,n Schahunstswerlhe n„ >t» Meistbiet,ndcn hint^ angegeben werde. D.,s Schayungi'prolotc'll, der (Hrundbuchscr-trakt und die ö'zitaliuüsdsdinssnisse sönnen bei die» sem Gerichlc in den gewöhnlichen Amlsstlinden ein» gesehen werden. K t. B^ziltsamt Planina, alb Glricht, am 8. August «860. 6. »55 l. (3) Nr. 3!151. Edikt. 35om k. k. Bezirfsamle LaaS, als Gelicht, wild M't !üez»st auf die Edilte vom 29 Mai und 25. I',,li i860. Z 237, »nd 33f' lustiqer erschit'ien ist, und raß stm,it di? 3, Feil« diltuna auf den 23. Septemh^ I. I. vormittags um 9 Uhr hieramls volgruomruln w>roe>, w>ld. V,^'z" die Aailfllistigr,, mil dem Vs,ntlle »>.iqliche »li^alila't goldigen» f^Us auch Uütcr dem Echätzungswtrlhc rcraußert wlldci, »vir^ K. r Be;i'ksamt La.-.s. als Gericht, am 25. August i860.