Nr. 291. «ränumtrationsprei«: Im «lomploir ganzj. «. ll. halbj. N. 5-50. yür dic Zustellung «n« H»»l> halbl, !«lr. Mit der Post »anzj. fi. ,5, halbj. fl, ??><», Mittwoch, 2U. Dezember. Instrtlon»g«bür: FUl tle!nl Inserat« b!» ,n 4 Zcilrn «5 ll,, ßiößcre per Zelle « ll,, bei öfteren Wiederholungen p«r Zeilr L li 1882. Amtlicher Theil. Se. k. und k. Apostolische Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung vom 11. Dezember t>. I. dem Vorstände des Statthalterei - Rechnungsdeparte-Menls in Brunn, Statthaltereirathe Anton Klimesch in Anerkennung seiner fünfzigjährigen treuen und ersprießlichen Dienstleistung den Orden der eisernen Krone dritter Classe mit Nachsicht der Taxen aller-gnädigst zu verleihen geruht. Se. k. und l. Apostolische Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung vom 12. Dezember d. I. dem Werkmeister Karl Christian Wilhelm Ehrhardt und dem Spinner Anton Thiel der Baumwollgarn, sftinnerei der Firma Kühne . D^cmlier", cuthallciic-n Auf-sahes mit der «ulschrist „Oberdanl" dn« Veraehen nach Art, VII deS Gesetzes vom 17. Dezember 1862. Nr. 8 N. G. Vl. I8U:i. begründe und hat nach L 4^ St. P. O. das Verbot der Welter-Verbreitung dieser Druckschrift ausgesprochen. Nichtamtlicher Theil. Se Majestät derKaiser haben, wie das..Prager Abendblatt" meldet, zur inneren Restaunerunq der Et. Adalberts-Wallfahrtskirche zu M'lawetsch I00fl.> ferner dem Veleranenvereine in Meistersdorf zur Vln-schaffung einer Fahne 80 st den Veleranenvereinen m Mleschau. Vrand und Netfchenltz l« 50 st. zu spenden geruht. ^^__^— Unterstützungen aus Staatsmitteln für Tirol und Kärnten. In der Sitzung des Abgeordnetenhauses am 15. d. M. gelangte zur Vertheilung die Zuschrift Sr. Exc. des Herrn Ministerpräsidenten und Leiters des Ministeriums des Innern Grafen Taaffe, be» treffend die laiserlichen Verordnungen vom 2ti. Sep» tember und 30. Oktober d. I. bezüglich der Unter-ftützungen aus Staatsmitteln für die durch UeberschwemlnungenheimgesuchtenGegen» den von Tirol und Kärnten, ferner zwei Gesetzentwürfe, durch welche weitere Unterstützungen aus Staatsmitteln für die betroffenen beiden Länder gewährt werden sollen. Der Gesetzentwurf betreffend die Unterstützungen aus Staatsmitteln für Tirol aus Anlass der Ueber-schwemmungen im Jahre 1882 lautet: «H 1. Nnlässlich der Überschwemmungen, welche das Land Tirol in den Monaten September und Ollober 1882 heimgesucht haben, werden folgende Unterstützun-gen aus Staatsmitteln bewilligt. § 2. Zu den im Grsammtbetrage von 754 000 si. veranschlagten Kosten für die Wiederherstellung von Re^ gulierungsbauten in den im Gesetze vom 23. April 1879 (R. G. Bl. Nr. 64) bezeichneten Strecken des Elsch.Flusses, von welchen Kosten das Land den Theil-betrag von 301 600 st. übernimmt, wird ein Beitrag von 452400 fl. bewilligt. Ferner wird zu den für die Ausführung des Abbaues des Eisack Flussrs bei dessen Ausmündung in die Etsch erforderlichen, auf 142 000 fl. veranschlagten Kosten, von Welchen das Lnnd den Theilbrtrag von 56 800 fl. übermmmt. em Betrag von 85 200 f'l. und zu den mit 75 000fl. veranschlagten Kosten für drin-qend nothwendige Bauausführungen in der sogenannten neutralen Etsch.Streck,', von welchm Kosten das Land den Theilbetrag von 30 00(1 fl. übernimmt, ein Beitrag van 45 000 st. gegen dem bewilligt, dass auch diese Bauten als Landesangelegenheil behandelt wer-d>'N, und dass der Staatsverwaltung auf die V-r. Wendung der Staatsbeiträge sowie auf die Aubfuh. rung der Bauten die entsprechende Einflussnahme ge. wahrt bleibe. § 3. Außer den im § 2 bestimnnen Bemäll/n wird zur Ausführung dringend nothwendiger Schlitzbauten in den heimgesuchten Landestheilen, zur Regu-lierung der Hauplrnmsale in diesen Gegenden und zur Vt'rbauung solcher Wildbäche, welche nach den Erfahrungen anlässllch der letzten Katastrophen ohne Gefahr für die betreffenden Gebiete in ihrem gegen, wärtigen Zustande nicht weiter belassen werden können, die Summe von vier Millionen Gulden aus dem Staatsschatze unter folgenden Bedingungen bewilligt: 1.) Ist die Ausführung der nöthigen Bauten auf fünf Jahre, vom Jahre 1883 angefangen, zu vertheilen. 2.) Sind die Interessenten mit Beiträgen zu diese», Bauten lhunlichst heranzuziehen. Im Bedarfsfälle können denselben aus dem im § 4 bezeichneten Credite Vorschüsse ertheilt werden. 3.) Sind die Unternehmungen unter Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes als Landesangelegen-heiten zu behandeln und nach Erfordernis insbefondere rücksichtlich der Beitragspflicht der Interessenten im Wege der Landesgesetzgebung zu regeln. 4.) Ist zur Durchführung diefer Unternehmungen ein Regulierungsfonds zu bilden, in welchen einzufließen haben: 2) Die Gefammtfumme der mit den Landtags» beschlüssen vom 30. November 1882 auf das Land übernommenen Veitragsleistung für die im ersten Absätze dieses Paragraphen bezeichneten Zwecke; d) die oberwähiite, auf den Staatsschatz übernommene Summe von vier Millionen Gulden; c) die Britsäge der Interessenten nach ihrer speciellen Bestimmung, und ä) der Erlös aus den Grundstücken, welche bei der Ausführung der Bauten gewonnen werben. 5.) Sind die auflaufenden Regiekosten aus dem Regulierungssonde zu bestreiten. 6) Hat die Beitragssumme des Staates in den Negulierungsfonds derart einzufließen, dass hievon für das Jahr 1883 der Betrag von 500 000 fl. und in den folgenden vier Jahren der Betrag von je 875 000 st. flüssig gemacht wird. Die Abfuhr des Landesbeitrages an den Regulie-rungsfondK hat in solcher Weise zu geschehen, dass die unaufhaltsame Durchführung der bezeichneten Bauten ermöglicht wird. Die Kosten der wegen besonderer Dringlichkeit auf Rechnmiq des Landes und des Slaales bereüs bewirkten Herstellungen find «us dem Regulleruligsfonds zu bestreiten. 7) IN behufs Durchführung der nöthigen Bauten ein von der Slautilvetwaliuna, «m Einvernehmen mit de» Land^veitsetuNl, zu genehmigendes Programm fest-zustellen, durch welches die Reihenfolge der auszuführenden Bauten bestimmt wird. Bei der Ausstellung dieses Programmes ist an dem Grundsätze festzuhalten, dasK die drmqendst^n und wesentlichsten Bauten für den Schutz des Land's gegen Überschwemmungen zuerst ausl,efüh>t werden. Feuilleton. Die Bewegung. (Zur Kräftigung der Gesundheit.) Von Dr. Hirschfelb. Line» der wichtigsten Momente zur Erhaltung, zur KräfNgung und Förderung der Gesundheit liegt '" ^ Wkn7'de7belden des ersten besten Romanes von der in se ner Brust mächtig flackernden F amme der schnöde Tod des Verbrennens droht, wenn fur d.e innere Liebeiglut leine Schleuse mehr s« "össnen ist, da errettet ibn sein Herr und Meister der Verfasser, durch nen Gang ins Freie. E'« «nderesma .st er b°n der Wuth der Eifersucht, des Z^'^' d" i«°cl)e °°er einer andern mächtigen Leidenschaft erfüllt s m "mes Blut ist wie von Furien gepeitscht, er lobt, ra. und Wunder über Wunder, nach lurzer Fit kH das tosende Blut. wieder lammes-Komm geworden, in seinem gewohnten ^lelfe. Wir andern alle, die wir ebensowenig romanhafte °l« romaMche Helden sind. sondern Alltagsmenschen, wir habe« es «lie schon oft genug im Leben uus-Nesftrochen- Es duldet mich heute incht ,m Himmer', ich muss hinaus ins Freie." ^. Wie wir weiter sehen werden hat das semen ^ssknschaftlichen Grund. Bewegung befreit das Gehirn vom seelischen Drucke. Nach cmem m Anftren-Nung, in Arbeit und Mühe durchlebten Tage, wenn wir ermüdet die schweren Glieder recken, wie sehr freuen wir uns auf den kraflverjüngenden Schlaf der Nacht. Mit welchem Wohlbehagen sehen wir uns nach vollbrachter Arbeit, nach emrm elmüdcnden Marsche an den wohlbesetzten Tisch und freuen uns, selbst bei dem einfachsten Mahle wie lulullifcher Genüsse. Wenn Beruhigung des Gemüthes, Schlaf. Hun-ger. Durst, Wirkungen einer und derselben Ursache der Bewegung sind, dann muss diese wohl rine mehr als untergeordnete Bedeutung haben, die wir hier näher ins Auge fassen wollen. Versuchen wir es, die erwähnten Erscheinungen zu beleuchte", damit wir uns auch dann der Vortheile dcr Bewegung klarer lmvusst werden. Durch Bewegung, das heißt durch Zusammen^ ziehnng der Muskeln, wird der Umlauf des Blutes be« fördert, es strömt reichlicher zu den gebrauchten Muskelpartien. Die nächste Folge hievon ist natürlich auch eine stärkere Ernährung der entsprechenden Thrile. So macht sich uns bei allen Bergvölkern die ungewöhnlich entwickelte Wade bemerkbar. Der geübte Blick erkennt i„ den meisten Fällen an der giößern oder geringern Ausbildung dieser oder jener Mu,Htelpartie die Lebensweise die Beschäftigung eines Individuums. Schneider, Schuster, Lastenträger, Schreiner, Schmiede, ja selbst der tüchtige Esser verrathen dem Kennerauge ihre gewohnte Beschäftigung durch die besondere Entwicklung der Rücken«, Nacken-, Schulter-und Kaumuskeln. Mit der erhöhten Nahrung geht bei der Be« wegung Hand in Hand ein erhöhter Stoffwechsel. Er- höhte Wärme, vermehrte Transpiration, Ermüdung, Mattigkeit sind äußere Zeichen dieses regeren Stuff. Wechsels. Wir e,klären das G'fühl der Müdigkeit leicht durch die Annahme, dass durch die voraus«-gegangrne Anstrengung ein Theil des vorhandenen Stoffes der Muskel- und Nelvenmasse verloren geht. Dieselbe Erklärung gilt auch von der Geisteseimüdung nach angestrengter Geistesarbeit. Und nun gibt sich alsbald das Beoü'snis nach Wirderersatz kund. das Bedürfnis nach Speise und Tranl: Hunger, Durst, das Bedürfnis nach Ruhe: Schlaf. Die wohlthätigen Folgen der Bewegung erstrecken sich nicht allein auf einzelne Körpertheile, fondern auf den Gesammtorga-nismuS. Im ganzen Organismus wird drr Blulumlauf befördert; zugleich mit den willlütlichen Muskeln werden auch die unwilltüi lichen der Athmungs- und Verdauuugsorgane sowie diese Organe selbst zu erhöhter Thätigkeit angeregt. Während bei der Bewegung die Thätigkeit des Gehirns mehr nach der Richtung des Willens hin concentriert erscheint, treten Verstandes' und Gemüths-sphäre mehr in den Hintergrund. Hierin liegt auch die Erklärung der Beruhigung, welche so häufig dem aufgeregten Gemüthe während eines rafchen Ganges zutheil wird, und umgekehrt wird dies der Grund, warum wir bei ungewöhnlicher Erregung des Gemüthes schnell und angelegentlich einhergehen. Wir wollen das eben Gesagte in Kürze wiederholen Durch Bewegung wird die Muskulatur, wird der Körper gekräftigt und widerstandsfähiger gemacht- der Lebensprocess, der Stoffwechsel wird befördert, in'folae dessen das Bedürfnis nach Speise, Trank und Ruhe, Laibacher Zeitung Nr. 291 2490 20. Dezember 1882. 8.) Ist dcr Staatsverwaltung rücksichtlich der Verwendung der Mittel des Regulierungifonds und der Ausführung der Bauten die entsprechende Einfluss« nähme zu wahren. In der vorangeführten Bcitrags-sunime des Staates sind die denselben aus dem Titel der Straßenverwaltung obliegenden Leistungen nicht inbegriffen. H 4. An Concurrenzen, Wassergenossenschaften, Gemeinden und Gemeindemitglieder, welche infolge der Überschwemmungen hilfsbedürftig geworden sind, können nach Maßgabe des Bedarfes unverzinsliche Vorschüsse bis zum Gesammtbetrage von 1500 000 Gulden mit der Verwendungsdauer dieses Credites bis zum Ablauf? des Jahres 1885 unter der Haftung des Landes für die Rückzahlung dieser Vorschüsse erfolgt werden. Solche Vorschüsse können insbesondere auch zu Nufforstunqszwecken ertheilt werden. Die Vorschüsse werden von der Staatsverwaltung mit Zustimmung des Landesausschusses bewilligt. Die Rückzahlung der Vorschüsse hat in 15 gleichen Jahresraten, vom 1. Jänner 1886 angefangen, zu erfolgen. Rückständige Vorschussraten können mittelst der politischen Execution eingebracht werden. § 5. Für Vorschüsse, welche im Grunde der kaiserlichen Verordnung vom 26. September 1882, R. G. Bl. Nr. 130, erfolgt worden sind, werden den Vorschuss« nehmern die im § 4 festgesetzten Rückzahlungstermine bewilligt. Solche Vorschüsse sind auf Rechnung deS im § 4 bezeichneten Gesammtbetrages zu stellen. § 6. An die hilfsbedürftigsten Gemeinden und Gememdemitglieder sowie zu Aufforstungen unter besonders berücksichtigungswürdigen Umständen können nicht zurückzuzahlende Unterstützungen bis zum Gesammt-betrage von 500 000 fl. nach Maßgabe des Bedarfes von der Staatsverwaltung verabfolgt werden. Die mit den kaiserlichen Verordnungen vom 26. September 1882, R. G. Bl. Nr. 130, und vom 30. Oktober 1882. R. G. Bl. Nr. 152, ertheilte Be-williqung zur Verabfolgung von nicht zurückzuzahlenden Unterstützungen für Tirol bis zum Belaufe von 500 000 fl. wird durch die vorstehende Bestimmung nicht berührt. § 7. Die auf Grund dieses Gesetzes sich ergeben« den Erfordernisse sind in die Staatsvoranschläge für die betreffenden Jahre einzustellen. § 8. Von der Stempel« und Gebürenpflicht werden befreit: 1.) Urkunden, welche behufs Beschaffung des vom Tiroler Landtage beschlossenen Anlehens bis zum Barbetrage von drei Millionen Gulden ausgefertigt werden, dann die Interimsscheine, Theilschuldverschrei-düngen und Coupons der Theilschuldverschreibungcn dieses Anlehens. 2.) Eingaben, Verträge und sonstige Urkunden sowie Amtshandlungen, welche sich behufs Ausführung der in den §H 2 und 3 dieses Gesetzes bezeichneten Bauten ergeben. 3.) Rechtsurkunden, Eingaben und Amtshandlungen inbetreff der im ß 4 bezeichneten Vorschüsse, insbesondere auch inbetreff der Sicherstellung, welche die Laudesvertretung für die unter der Haftung des Landes gewährten Vorschüsse für nöthig erachtet. § 9. Die Theilschuldverschreibungen des erwähnten Landesanlehens können zur fruchtbringenden Anlegung von Capitalien der Stiftungen, der unter öffentlicher Aufsicht stehenden Anstalten, dann von Pupillar-, Fideicomnliss« und Depositengeldern und zmn Börsen« course, jedoch nicht über den Nennwert, zu Dienstund Geschäftscautionen verwendet werden. 8 10. Mit der Durchführung dieses Gesetzes, welches mit dem Tage der Kundmachung in Wirksamkeit tritt, sind die Minister des Innern, des Ackerbaues und der Finanzen betraut." Der Gesetzentwurf, betreffend die Unterstützungen aus Staatsmitteln für Kärnten aus Anlass der Uebcr-schwemmungen im Jahre 1882, lautet: .,§ 1. Anlässlich der Ueberschwemmungen, welche das Land Kärnten in den Monaten September und Oktober 1882 heimgesucht haben, werden nachstehende Unterstützungen aus Staatsmitteln bewilligt. § 2. Der mit der kaiserlichen Verordnung vom 26. September 1882, R. G. Vl. Nr. 130. für Kärnten bewilligte Beitrag kann nach Maßgabe des Bedarfes bis zu dem Gesammtbetrage von 200 000 fl. zur Vcr-abfolgung nicht zurückzuzahlender Unterstützungen an die hilfsbedürftigsten Gemeinden und Gemeindemitglieder in den durch die Ueberschwcmmungen heimgesuchten Gegenden des Landes verwendet werden. § 3. Dem Lande Kärnten wird zur Herstellung der zerstörten oder beschädigten Landesobjecle ein unverzinslicher Vorschuss im Betrage von 50000 st. gegen Rückzahlung in fünf gleichen Jahresraten, vom 1. Jänner 1886 angefangen, bewilligt. § 4. An Gemeinden und Gemcindemitglicder, welche infolge der Ueberschwemmungen hilfsbedürftig geworden sind, können nach Maßgabe des Bedarfes unverzinsliche Vorschüsse bis zu dem Gesammtbetrage von 100000 fl. unter der Haftung des Landes für die Rückzahlung dieser Vorschüsse erfolgt werden. Die Bewilligung dicfer Vorschüsse wird von der Staatsverwaltung mit Zustimmung des Landes-Aus-schusses ertheilt. Die Rückzahlung der Vorschüsse hat in zehn gleichen* Jahresraten, vom 1. Jänner 1886 angefangen, zu erfolgen. Rückständige Vorschussraten können mittelst der politischen Execution eingebracht werden. ß 5. Für Vorschüsse, welche im Grunde der kai-serlichen Verordnung vom 26. September 1882. R. G. Vl. Nr. 130, erfolgt worden sind, werden den Vorschuss-nehmern die im § 4 festgesetzten Rückzahlungstermine bewilligt. Solche Vorschüsse sind auf Rechnung des im § 4 bezeichneten Gesammtbetrages zu stellen. § 6. Zu den auf 282000 fl. veranschlagten Kosten der Wiederherstellung der durch die Uebeischwemmun-gen zerstörten oder beschädigten Gail-Regulierungsbauten wird ein Beitrag von 141000 fl. gegen dem bewilligt, dass der gleiche Betrag vom Lande getragen werde. Zur Bestreitung dieses Landesbeitrages wird dem Lande ein unverzinslicher Vorschuss in gleicher Höhe bewilligt, dessen Rückzahlung in derselben Weise und in denselben Fristen zu erfolgen hat, wie dies mit dem Gesetze vom 19. April 1875 (R. G. Bl. Nr. 97) für das dem Lande gewährte unverzinsliche Darlehen bestimmt worden ist. Der Staatsverwaltung ist rücksichtlich dieser Wiederherstellungen der durch die Gesetze inbelreff der Gail-Regulierung bestimmte Einfluss zu wahren. § 7. Rechtsurkunden, Eingaben und Amtshandlungen inbetreff der im ß 4 bezeichneten Vorschüsse, insbesondere auch inbetreff der Sicherstellungen, welche die Landcsvertrelung für die unter der Haftung des Landes gewährten Vorschüsse für nöthig erachtet, dann Eingaben, Verträge und sonstige Urkunden, welche sich behufs der Ausführung der im H tt bezeichneten Bauten ergeben, sind stempel- und gebürenfrei. ^ 8. Die mit dem gegenwärtigen Gesetze bewilligten Ausgaben sind in den Staatsvoranschlag für das Jahr 1883 einzubeziehen. § 0. Mit dem Vollzuge dieses Gesetzes, welches mit dem Tage der Kundmachung in Wirksamkeit tritt, sind die Minister des Innern, des Ackerbaues und der Finanzen beauftragt." Das neue Actiengesetz. Llm 17. d. M. ist im Abgeordnetenhause der von S»'. Excellenz dem Herrn Minister und Leiter des Justizministeriums Dr. Fnihcnn von Prälat ein» gelnachlc Gesetzentwurf. betreffend die Cominandit-Gesellschaften auf Actien und die Actiengefellschaften, zur Verlheilung gelangt. Derselbe enthält 18 Para-graphe, von denen der erste sehr umfassende Aenderungen des Handelsgesetzbuches in sich schließt. Von dem zweiten Buche des Handelsgesetzbuches werden nämlich der „von der Commanditgescllschaft auf Actien" insbesondere handelnde zweite Abschnitt des zweilen Titels, Artikel 173 bis 200 des Handelsgesetzbuches, und der gesammte dritte, „von der Aktiengesellschaft" handelnde Titel. Artikel 207 bis 249 des Handelsgesetzbuches, abgeändert und vielfach ergänzt. § 1 des neuen Gefetzentwurfes bestimmt: Commanditgesellschaften auf Aclien und Actien-gefellschaftcn gelten als Handelsgesellschaften, auch wenn der Gegenstand des Unternehmens nicht in Handelsgeschäften besteht. Die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches über die Firmen, die Handelsbücher, die Procura und die Handelsgesellschaften haben bei Commanditgesellschaften auf Actien und Actiengesellschaften ohne Rücksicht aus ein bestimmtes Sleuerausmaß zur Nnwendung zu kommen. Artikel 173 des Handelsgesetzbuches wird folgendermaßen abgeändert: Das Capital der Commanditisten kann in Actien oder Actienantheile zerlegt werden. Die Actien oder Actienantheile müssen auf Namen lauten und auf einen Betrag von mindestens einhundert Gulden gestellt werden. Actien oder Actieu-antheile solcher Gesellschaften, bei welchen zum Gegenstande des Unternehmens der Betrieb von Banquieroder Geldwechslergeschäften gehört, müssen auf einen Betrag von mindestens fünfhundert Gulden gestellt werden. Eine Herabsehung des Nominalbetrages der ausgegebenen Actien oder Actienantheile unter den gesetzlichen Minimalbetrag kann nur in jenen Fällen stattfinden , in welchen es in diesem Gesetze ausdrücklich als zulässig erklärt ist. Sämmtliche Actien einer Gesellschaft müssen auf denfelben Nominalbetrag gestellt werden. 3 2 hebt das Concessionssystrm im allgemeinen auf, und § 3 bestimmt die Gesellschaften und die Fälle, für welche es bestehen bleibt. Diese beiden Paragraphen lauten: § 2. Für Commanditgesellschaften auf Actien und Nctiengesellschaften, gleichviel ob der Gegenstand ihres Unternehmens in Handelsgeschäften besteht oder nicht, werden die gesetzlichen Bestimmungen, welche die staatliche Genehmigung ihrer Errichtung, ihrer Forlsetzung Hunger, Durft und Schlaf erzeugt und endlich das Gehirn figürlich und wirklich vom seelischen Drucke befreit. So groß aber einerseits die Vortheile sind, welche eine gehörig angestellte Bewegung dem Organismus verschafft, so groß können auch wieder anderseits die Nachtheile werden, wenn entweder die Bewegung auf unzweckmäßige Weife. im Uebermaße oder mit Hintansetzung der nöthigen Vorsicht geschieht. Nicht jedem ist jede Bewegung angemessen; passt dem ^ die Bewegung des Gehens, Tanzens, Reitens, so ist dem L und 0 die Ausbildung einer andern Muskelgruppe am meisten angemessen. — Der uns zugemessene Raum erlaubt es uniz nicht, dass wir uns über die verschiedenen Arten activer und passiver Bewegung breit auslassen, und nur im Vorübergehen können wir uns über diese oder jene kurz äußern. Das Heilsamste der allereinfachsten Art von Bewegung, des Spazierengehens, haben wir bereits aus-« einanoergesetzt und es scheint eine Wiederholung überflüssig. Nicht sehr günstig ist unser Urtheil über das Reiten. Ist diese Bewegung schon für einen vollkom« men gesunden Organismus eine viel zu stürmische und energische. so muss sie dies in weit höherem Grade sür minder gesundheitsbegabte Naturen sein. Die Unterleibssphäre namentlich ist es, welche durch das Reiten üb«r kurz oder lang auf eine auffällige Weise angegriffen werden muss. Durch das mechanische Moment veranlasster Blutandrang, Ausdehnung der Unter-wbMutaMhe, Störungen des Kleislaufes in einem oder dem andern Rayon, die nicht ohne nachtheiligen Einfluss aus den Gejammtlreislauf des Blutes bleiben können, sind Folgen, die häufig nur auf Rechnung des Reitens zu setzen kommen. Das Fahren im Wagen, die sanfteste aller Pas-siven Bewegungen, wird sich namentlich in allen Fällen besonders empfehlen, in welchen durch was immer für Ursache die active Bewegung behindert oder nicht erwünscht erschiene. Fechten. Schwimmen, Tanzen sind Glieder, oder vielmehr Uuterabtheilungen des weiteren Begriffes der activen Bewegung, respective der Gymnastik. Die Gymnastik ist nicht, wie viele glauben, eine Errungenschaft der Neuzeit, sie besteht nicht, wie andere wollen oder glauben, in dem pudrlartigen Abrichten des Körpers, zu halsbrecherischen Sprüngen, zu unschönen Körperverdrehungen und Klischniggiaden in der Ausführung hals- und beingefährdender 8u.IU mortal!, wie sie uns an Seiltänzern und Kunstreitern in hohem Grade missfallen, wir verstehen vielmehr unter Gymnastik die freie Kunst der klassischen Hellenen, die successive Ausbildung aller Muskelgruppen des Körpers durch Uebungen, durch mannigfach combinierte Bewegungen, die ohne großen Zwang, auf einfache, möglichst natürliche, ungekünstelte Weise ausgeführt werden. Eine solche rationelle Gymnastik ist für jedes Alter, für jedes Geschlecht eines der mächtigsten diätetischen Momente, eines dcr kräftigsten Mittel zur Erhaltung der Gesundheit, zur Herstellung eines einheitlichen und schönheitlichen Ebenmaßes des Körpers; eine rationelle Gyluna^k wird oeu Körper aller jener Vortheile theilhaftig machen, welche aus der Bewegung sür ihn resultieren können. Die einzige der gymnastischen Uebungen, welche salonfähig geworden — das Tanzen — greift so sehr in unsere geselligen Zustände, in unser gesellschaftliches Leben ein, und verdient namentlich in diätetischer Beziehung die speciellste Betrachtung, dass es uns Pflicht dünkt, in einem besonderen Briefe darauf zurückzukommen. Unser enges Gcwissm verbietet uns, diese Körper und Geist, Herz und Gemüth häufig zu gleicher Zeit in Anspruch nehmende Beschäftigung blos kurzweg abzuthun. Hier sei nur noch von einer Art von Gymnastik, von der Uebung einer zusammengehörigen Muskel-gruppe die Rede. Der Turnsaal ist die Kinderstube, das Familien-zimmer, der häusliche Herd, der Lehrer ist die Umgebung, die sorgsame Mutter. Wir sprachen von der Gymnastik der Zunge, von der Uebung der Muskeln des Sprachorganes, die nur zu häufig aus übel angewendeter oder falsch verstandener Zärtlichkeit arg vernachlässigt wird. Stottern, Stammeln. Anstoßen dcr Innge, mangelhafte Aussprache, verderbtes Sprechen sind die oft durch das ganze Leben bleibenden lästigen Folgen von Vernachlässigung. Gegen alle diese Mängel hilft ein leicht jedem zugebote stehendes Mittel: Uebung des Organes in der Jugend. Die Geschichte Hut uns in Demosthenes ein sprechendes Zeugnis aufgezeichnet, wie viel die Uebung vermag, und was freilich nach langer Anstrengung dem Manne gelang, das wird bei dem zarten, bildungs.-fähigen, biegsamen Organe des Kindes, und zwar ohne viel Mühe gelingen.________^ Laibnchcr Zeitung Nr. 291 2491 20. Dezember 1882. und der Abänderung der Bestimmungen des Gesell-schaftsvertrages oder ihre staatliche Beaufsichtigung vorschreiben, aufgehoben. Das Gesetz vom 26. November 1852, Nr. 253 R. G. Bl.. insofern dessen Bestimmungen nicht schon durch § 32 des Einführungsgesehes zum Handelsgesehbuche außer Kraft geseht sind, tritt für Commandit-gesellschaften auf Actien und Nctiengesellschaften außer Wirksamkeit. 3 3. Die Bestimmungen des § 2 finden keine An« Wendung auf solche Commanditgesellschaften auf Actien und Acliengesellschaften, bei welchen zum Gegenstande des Unternehmens der Bau oder der Betrieb von Eisenbahnen oder von Schisfahrlscanälen, der Betrieb der Dampfschiffahrt, des Pfandleihergewerbes, ferner der Betrieb von Versicherungsgeschäften, von Berg-bauen oder endlich die Ausgabe von Pfandbriefen gehört. Bezüglich der im vorstehenden Absätze bezeichneten Gesellschaften werden die gesetzlichen Bestimmungen, welche die staatliche Genehmigung ihrer Errichtung, ihrer Fortsetzung und der Abänderung der Bestimmungen des Gesellschaftsvertragcs oder ihre staatliche Beaufsichtigung vorschreiben, auch fernerhin aufrecht» erhalten, uud haben die Bestimmungen des Gesetzes vom 26. November 1852, R. G. Vl. Nr. 253, soweit dieselben nicht durch § 32 des Einführungsgesetzrs zum Handelsgesetzbuche außer Kraft gefetzt sind, auf solche Gesellschaften auch fernerhin Anwendung zu finden. Der Regierung ist vorbehalten, für die im ersten Absätze bezeichneten Gesellschaften neben den gesetzlichen Bestimmungen besondere Vorschriften über die Auf« ftellung der Inventur und der Bilanz fowie über die Rechnungsführung im Verordnungswege zu erlassen. In'gleicher Weise ist die Regierung ermächtigt, an Stelle der nachstehend bezeichneten gesetzlichen Vorschriften abweichende Anordnungen zu erlassen, und zwar: I.) für Gesellschaften, bei welchen zum Gegen, stände des Unternehmens der Bau oder der Betrieb von Eisenbahnen oder von Schissahrtscanälen gehört, an Stelle der Vorschrifen im Artikel 185 id., Ziffer 2, 3 und 5. im Artikel 215 !)., Absatz 2, uud im Ar-tikel 127 a.; 2.) für Gesellschaften, bei welchen zum Gegen, stände des Unternehmens der Betrieb der Dampf, schiffahrt gehört, an Stelle der Vorschriften im Artikel 2l7ll.; 3.) für Gesellschaften, bei welchen zum Gegenstande des Unlernehmcns der Betrieb von Vcrsiche« lui^sgeschästen gehört, an Stelle der Vorschrift im Artikel l85:l,. Ziffer 3. Die wichtigsten Bestimmungen des neue» Gesetz, entwürfe« sind feiner dir folgenden: H 4, Die Einlragunq einer der im ß 3 der bezeichneten Gesellschaften in das Handelsregister darf nur dann erfolgen, wenn der Anmeldung die Urkunde über die staatliche Genehmigung der Errichtung der Gesell» schaft beigefügt ist. Die Genchmignngsurkunde ist zugleich mit dem Gesellschaftsvertrage in das Handels-register einzutragen und im Auszuge zu veröffentlichen. In gleicher Weife darf der Beschluss einer Ge< neralvcrsämmlung. welcher die Fortsetzung einer der im 8 3 bezeichnelen Gesellschaften oder eine Abän-dernng der Bestimmungen ihres Geschäftsvertrages zum Gegenstände hat, nur dann in das Handels» register eingetragen werden, wenn die Urkunde über die staatliche Genehmigung tmses Beschlusses beigebracht Wird. Auch eine solche Gcnehmigungsurkunde «st zu« gleich mit dem Beschlusse in das Handelsregister em° zutragen und im Auszüge zu veröffentlichen. Beabsichtigt eine bereits bestehende Gesellschaft einen der im § 3 bezeichneten Geschäftszweige nach. täglich in den Gegenstand ihres Unternehmens auf-^nehmen, so bedarf der hiedurch veränderte Gesell« lchaftsvertrag der staatlichen Genehmigung, und sind b.ie vorstehenden Bestimmungen auch in diesem Falle UNllgemäh anzuwenden. ^. , „^ , , 8 5 Auch solche Commaudltgesellschaften auf Actien und Actiengesellschaften. zu deren Errichtung k'Ne staatliche Genehmigung nach L 3 nicht erforder-uch ist. haben zum Betriebe eines Unternehmens, wel-Zes nach den gesetzlichen Vorschriften emer staatlichen ?"uilligung (Concession) bedarf, die erforderliche staat-l'che Bewilligung zu erwirken, und bleiben der durch °'e Gesetze etwa vorgeschriebenen staatlichen Beauf- l'chtigung unterworfen. 2, §0. Commanditgesellschaften °uf«ctien und ^liengcsellschastcn bedürfen der staatlichen Bewllli-zung insbesondere zur Ausgabe von Schuldvcrschre,. b""llen. die auf den Inhaber lauten, von Cassen-""nieisungen, von Check« und von Einlagsbüchern. „ Die Ertheilung der Bewilligung zu diesen Unternehmen steht dem Ministerium drs Innern ,m ^'"vernehmen mit den anderen bethriligtcn Ministerien 5" und kann bei Nichteinhaltung der Bedingungen derzeit widerrufen werden. , 8 li. Durch Verfügung der Verwaltungsbehörde ^"n cine CommanditgeseUschaft auf Actien fowie eme "Ulengesellschaft aufgelöst werden: !, . l) wenn die 'Gesellschaft ihre Thätigkeit aus säuische Angelegenheiten in der Art ausdehnt, dass 'k «Uz politischer Verein anzusehen ist; 2.) wenn das gesellschaftliche Unternehmen in einer das öffentliche Wohl gefährdenden Weife betrie-bcn wird. 8 15. Das gegenwärtige Gefetz findet auch auf bereits bestehende Kommanditgesellschaften auf Nctien und Actiengesellschasten Anwcndunq, gleichviel ob der Gegenstand ihres Unternehmens in Handelsgeschäften besteht oder nicht. Hiebe, gelten folgende Bestimmungen: I. Die Statuten und Gesellschaftsverträge der bereits bestehenden Commandilg.sellsckaften auf Actien nnd Actiengesellschaften bleiben insoweit unberührt, als nicht in den nachfolgenden Anordnungen ein anderes verft'iqt wird. 1.) Wl'im in dem Gesellschaftsverlrage einer Actien-gescllschaft keine Bestimmung über die Bestellung eines Aussichtsrathes enthalten ist. so hat der Vorstand längstens innerhalb eines Jahres nach Beginn der Wirksamkeit dieses Gesetzes bei der Generalversamm-lunq der Nctionäre die Aufnahme einer solchen Be-stimmung zu beanlragen. Für die Geschäftsjahre, welche nach Ablauf der oben bezeichneten Frist zu Ende gehen, darf die Vertheilung vou Divideuden nur dann stattfinden, wenn zur Zeit der Beschlußfassung hierüber der Nufsichts« rath gewählt und ihm die im Artikel 239 bezeichnete Vorlage gemacht war. 2.) Bei Gesellschaften, welche nicht unter die Vor-schriften der ^ 3. 5, 0 und 10 sallen, treten die Bestimmungen des Geschäftsvertrages. welche die staat. liche Genehmigung und Veaufsichtiguug betreffen, außer Kraft. Inbetreff der in den §§ 5, 6 und 10 bezeich, neten Gesellschaften bleiben diese Bestimmungen insoweit unberührt, als dieselben sich auf die staatliche Bewilligung und Beaufsichtigung des concessionspflich-tigcn Unternehmens beziehen oder in den einschlägigen Gesehen, Bewilligungs.Urkunden oder Verträgen begründet sind. II. Noch ungetilgte Gründungskosten (Artikel I85u und 239) sind, wenn der bereits bestehende Gesell» schastsvertrag nicht eine kürzere Frist bestimmt, längstens binnen fünf Jahren nach Beginn der Wirksamkeit dieses Gesetzes in gleichen Jahresraten zur Abschreibung zu bringen. Die der Regierung im 8 3 ertheilte Ermächtigung wird hiedurch nicht berührt. § 17. Das Gesetz vom 27. Juni 1878, R. G. Bl. Nr. 66, betreffend die Errichtung und das Privile« gium der österreichisch - ungarischen Bank sowie die einen integrierenden Bestandtheil des bezeichneten Gesetzes bildenden Statuten werden durch dieses Gesetz nicht berührt. iNeichsrath. 256. Sitzung des Abgeordnetenhauses. Wien, 18. Dezember. Präsident: Dr. Smolka. Auf der Ministerbank Ihre Excellenzen Freiherr v. Ziemlalkowfki, Graf Falkenhayn. Freih. v. Pra zäl. Dr. Ritter v. Dunajewfki. Freiherr v. Pino. Der Präsident erbittet sich die Ermächtigung. Ihrer Majestät der Kaiserin zu Allerhöchst deren be-vorstehendem Gcburtsseste im geeigneten Wege die ehrerbietigsten Glückwünsche des Hauses vorbringen zu dürfen. (Allgemeine Zustimmung.) Der Ministerpräsident übermittelt einen Gesetz» entwurf, betreffend eine weitere Beitragsleistung zu den Kosten der Mur»Regulierung. Rilter v. Schönerer und Fürnlranz bringen als Initiativantrag einen Gesetzentwurf ein: über die Ve-schäfliqung von jugendlichen Arbeitern und Frauens-perfonen, dann über die tägliche Arbeitsdauer und die Sonntagsruhe. Ueber eine Anfrage des Abg. Dr. Roser theilt Abg. Lienbacher mit, dass der Strafqefetzausschuss für den Roser'schen Antrag, betreffend Entschädigung unschuldig Verurtheilter, ein Subcomilc bestellt habe. das in der nächsten Nusschusssitzung berichten werde. Dr. Poklukar und Genossen interpellieren den Unterrichtslninister wegen Anstellung von Leh» rern in den slovcnischen Landestheilen Kärntens. Es wird hierauf zur dritten Lesung der Gewerbe. gesetz-Novellc geschritten; die nothwendig gewordenen Aenderungen bei § 114 über die Festsetzung der Lehrlingszeit nach dem Vorschlage des Präsidenten angenommen und der Entwurf selbst in dritter Lesung zum Beschlusse erhoben. In den Ausschuss zur Berathung drr Unter-stiltzungsvollage» für Tirol und Ginnten werden ge-Wählt: Baron Dipauli, v. Zallinger, Barou Ciani, Ferd. Fürst Lobkowitz, Wurm. Iah»,, Schindler. Dr. Krejci, Dr. Graf. Barou Hippoliti, Obreza, v. Mar-luw'tz. Graf Terlago, Dr. Sturm, Graf GoG, Hock, N'schelwitzer, Ritter v. Obentraut, Eduard Surh, Bart. mansli. Ritler v. Benon, Dr. Euftbius Czerkawski, Rilter v. Kielanowsli, Ritter v. Wolanski Erasmus. Der Präsident theilt mit, dass er die nächste Sitzung >m schriftlichen Wege bekannt geben werde, und wünscht allen glückliche Weihuachts- und Neujahrs» feiertage. (Allgemeine Zustimmung.) Zur Lage. Die ..Neue freie Presse" äußert über die im Zuge befindliche He^es-Reorganisation Bedenken, für welche sie in dem Umstände eine Bekräftigung zu finden sucht, dass der Herr Landesvertheidigungs-Minister anlässlich der Rekruten.Contingentsvorlage namens der Regierung das Eingehen in eine Debatte über jenen Gegenstand im Abqeordnetenhause abgelehnt hat und ablehnen musste. Viel richtiger scheint uns das ..Fremdenblatt" die Sachlage aufzusassen, indem es schreibt: ..Der Landesvertheidiqungs-Minifter Graf Welsersheimb konnte wohl nichts anderes er« widern, als auf die Competenz des Parlamentes zu verweisen. Die Armeereform ist in den Delegationen gründlich besprochen worden, und diese votierten auch das Budget mit Rücksicht auf dieselbe. Sollte die Debatte hier neuerlich eröffn"t werben, eine Debatte, deren Gegenstand e8 sawn wünschenswelt macht, sie nicht zu häufig in den V^rtreiungslöspern zu inscenie-ren, und bei der es nie ohne eine Besprechung von Angelegenheiten abläuft, die man nicht auf die parlamentarische Taqesordnung setzen kann? Durch die stricte Zurückhaltung innerhalb seiner Compelenz eut. !zog der Minister den Anlass zu einer vielleicht mit großer Heftigkeit geführten Erörterung über die Wehr-verhältniss!' des Reiches, deren Wert doch nur ein akademischer bleiben", und welcke — möchten wir hinzufügen — kein praktisches Ziel haben konnte. Der „Osservatore Romano" recapituliert die Vorgänge bei Wiedereröffnung des österreichischen Reichsrathes, gibt einen Auszug aus der Budget-vorläge für 1883 und bemerkt unter anderem: „Das vom Herrn Fmanzmimster Dr. Ritter v. Dunajewski vorgetragene Finanzexposc hat sowohl innerhalb als außerhalb des ReichsratheH lebhafte Befriedigunq hervorgerufen; dasselbe gibt unwidellegliche Beweise der nnermüdlichen Sorgsalt, mit welcher das Cabinet Taaffe bemüht ist, das Deficit stetig hlrabzumind^n. die Einnahmen des Staates auf gerechter Grundlage dauernd und vollständig zu regeln und dirse Einnahmen mit den ordentlichen Ausgaben im richtigen Verhältnisse zu erhalten." Vom Ausland. Die aus freier Entschließung Sr. Heiligkeit des Papstes im Vatican einaesetzten judiciellen Commissionen zur Nburtheilung von dem Falle Mar^ tinucci ähnlichen Fällen sind. wie folgt, zusammengesetzt: Die erste Section besteht aus Christofori, Galimberti und Gizzi; die zweite aus Franchi. Apol-loni und Mertel. In zweiter Instanz wird von einer Section an die andere und in dritter Instanz an die vereinigten Sectionen appelliert. Der dem Vatican zugetheilte Rechtsverstä'ndiae Ralli hat die Geschäftsordnung und das Verfahren für die Commijswllen ausgearbeitet. Wie aus Berlin gemeldet wird, beabsichtigt die deutsche Reichsregierung, die Unfallversiche-rungsvorlage in dieser Reichstaqssession zurück' zuziehen und nach vorhkrqea.ana.enen Abänderungen in der nächsten Session wieder vorzulegen. — Die Weih-nachtsferien des preußischen Abgeordnetenhauses sollen nur vie zum 10. Jänner währen, so dass Reichstag und Landtag sofort nach den Ferien neben einander tagen müssen. Mehrere Pariser Journale, insbesondere der „National", die „Libertc" und das „Journal des Dcbats", fordern die Regierung auf. die Expedition nach Ton ting zu beschleunigen. — Der „Temps" enthält in seiner finanziellen Revue ein Schreiben Leon Renault«, ehemaligen Beisitzers des Pariser Handelsgerichtes, in welchem er den Standpunkt angibt, welcher namens der Gläubiger der „Union gen er ale" vor dem Appellations'Gerichtshof festgehalten werden wird. Das Schreiben versucht es, nachzuweisen, dass infolge der conftalierten Unregelmäßigkeit nicht die Nichtigkeit der Capitalserhöhung, sondern jene oer Gesellschaft ausgesptochen werden muffe, und bemerkt, dass in diesem letzteren Fall» die Subscriptionen leintSwegs nichtia. seien und dass die Nichtigkeit der Gesellschaft den Gläubigern gegenüber von den Nclionären der Subscriptionen oder den Cessioniiren nicht eingewendet werden könne. In Belgrad wurde am 18. d. M. i' Anwesenheit des Königs und der Königin, der Staats- und Hofwürdenträger, des diplomatischen Corps, sämmtlicher Abgeordneten und einer großen Menschenmenge das Monument des Fürsten Michael unter dem Donner der Kanonen enthüllt. Der Cultusminifter Novakovi«! hielt eine der Fe,rr angepasste Rede. Zahlreiche Kränze wurden auf das Monument niedergelegt. Der Präsident der Skupschtina übergab dasselbe dem Bürgermeister. Der Khedive verlieh 45 englischen Ossicieren theils den Meoschidje-, theils den OLmünii-Olden. Laibacher Zeitung Nr. 29! 24N2 20. Dezember 1882. Mgesneuigkeilen. — (Habs bürg« Jubiläum,) Der Verein für Landeskunde von Niederösterreich wird als Festgabe zum 27. Dezember an sämmtliche Volts-, Bürger« und Mittel« schulen Niederösterreichs sowie an die Vollsbibliotheken eine von Professor Dr, Karl Haselbach verfasste Arbeit zur Vertheilung gelangen lassen, welche die Hiniptmomente aus dem Leben und Wirten Albrechts, des ersten Habsburgers in Oesterreichs, zur Darstellung bringt. — (Beethovens Sterbetag.) Am 17. d, M.. als am Sterbetage Beethovens, begab sich der Heiligen-stiidter Gesangverein „Beethoven" auf den Heiligenstädter Orlsfriedhof. auf welchem die sterblichen Ueberreste des berühmten Componisten ruhen, schmückte den Sockel des Dentmales mit einem prachtvollen Kranze und mit einer Lyra und executierte hierauf zwei Chöre. — (Todesfall.) gu Marburg starb Hofrath. Universitätsprofessor Veneke am 16. d. M. eines plötz. lichen Todes. — (Goethes Faust) wird. wie die „Wr. Nbpst". schreibt, im k k, Hofburgtheater vorläufig nur an je drei auf einander folgenden Abenden, die sich zur vollständigen Tragödie ergänzen, zur Aufführung gelangen. Diese aus künstlerischen Gründen getroffene Anordnung ist allerdings den Logen handelte. Wir kommen auf den fchöneu Abend noch ausführlich zurück. -C8. — (Literatur.*) Die Firma A. Hart« leben in Wien hat. getreu ihrer Maxime, die beste Literatur der allgemeinsten Verbreitung zuzuführen, in den letzten Jahren eine geradezu überraschende Zahl von Prachtwerlen, Gesammtausgaben, Lehr- und Lesebüchern geschaffen, deren Wert allgemein anerkannt ist. Für jedes Alter, für jeden Stand findet sich in dem reichen Verlage etwas Passendes, alles in vorzüglichster Ausstattung, textlich und illustrativ gediegen und. was Haupt« sächlich ins Gewicht fällt, zu besonders billigen Preisen, Wenn wir von den Prachtwerken nur die soeben vollendete : Adria, Der Orient, Das Frauenleben der Erde, Marokko. Alt- und Neuwien. Die Donau. Maria Theresia und Kaiser Josef, die famose Sportbibliothek, die Culturgeschichte und die prächtige Geschichte der Buch» druckerkuiist erwähnen, so haben wir damit nur einen kleinen Theil der Thätigkeit von A. Hartlebens Verlag erschöpft, der in einer Masse von kleineren Werken ver» schiedensten Inhalts die weitesten literarischen Gebiete berührt. Der Verlag sendet an jedermann seine Kataloge, sowie ausführliche Prosftecte über die einzelnen größeren Unternehmungen, so dass jeder in der L^ge ist. sich eingehender über die einzelnen Werke zu unterrichten, bevor er dieselben anschafft. * Alles in dieser Rubrik Nnaezctgte ist zu brzichci, durch die hiesige Buchhandlung I«. v. Kleiumaur Hi ssed. Bamber«. Neueste Post. Original'Telcgramm der „Laib. Zeitung." Paris, 19. Dezember. Die belMruhigellden Gerüchte über das Befinden Eambeltas w^deu dementiert. Gambetta hat eine leichte, nicht beunruhigende Eedärmeiüzündung, welchc mlige Tage größter Rilhe und strenger Diät bedingt. Prag, 18. Dezember. Ein Redacteur der „Po-litik" hatte mit dem Minister Freiherr» v. Conrad über die medicinische Facultät in Prag eine Unterredung, aus welcher er Folgendes mittheilt: Der Minister erklärte, dass bei dem Arzte das nicht zutreffe, was bei dem Beamten erhofft werden könne. Der, Arzt — fagte der Minister — mufs die Schule ganz ^ und vollständig gewaffnet verlassen, denn ihm ist das Wohl und Wehe der Bevölkerung, Hilfe und Rettung bei Krankheilen anvertraut. Hier können nicht die Ver-Hältnisse der großen Stadt berücksichtigt werden, dem, der Arzt ist oft auf dem Lande im weiten Umkreise allein, und auf ihn allein ist die Bevölkerung angewiesen. Ich kann und werde nie die Verantwortung übernehmen, unfertige Männer ihrem ernsten und schweren Berufe zuzuführen, und man mufs mir Zeit lassen, die medicinische Facultät als etwas Ganzes und Vollkommenes zu eröffnen, als etwas, was dem böhmi-fchen Volle unter allen Umständen Ehre macht. Hier können keine politischen Erwägungen platzgreifen, denn eine unzeitgemäße Opportunist kann unter Umständen verhängnisvoll werden. Ich werde mir von Sr. Majestät die Ermächtigung zu den Vorbereitungen für die böhmische medicinische Facultät erbitten und sofort zur Realisierung dieses Zieles schreiten. Es werden auch unverzüglich die nothwendilisten Ernennungen erfolgen, damit sich die böhmischen Professoren als Comiti constiluieren können, das mir mit Rath und That bei der Actlvierung an die Hand geht. Ich werde anch sofort den Hofrath Langer, einen objectiven, gänzlich unvoreingenommenen Mann, welcher mit größtem Wohlwollen an die Sache geht und dem man keine Animosität vorwerfen kann, nach Prag entsenden. Dieser wird auch bei der Erwerbung der nothwendigen Loculltäten thätig sein, und gelingt es, für das Lehrfach der Anatomie eine passende Räumlichkeit zu finden, dann kann die theoretische Abcheilung im Semester 1^83/84 cr0ff"et werden, aber von der Activielung der Facultät als ! solche kann nicht die Rede jein. Vergessen sie nicht, dass es sich hier »m keine Swalsprl'ifungen, sondern um Rigorosen handelt, und soll neuerdings die Mithilfe der deutschen Facultät herangezogen werden? Mit der bloßen Ernennung von Professoren ist es nicht gethan, diese müssen aber auch vortragen können. Vöhlmsche Vorträge an der deutschen Universität können sie nicht halten, und eine böhmische Facultät existiert nicht, weil nicht einmal die Räumlichkeiten für dieselbe vorliandc» sind; dagegen wird im Schuljahre 1884/85 die böhmische medicinische Facultät zuversichtlich eröffnet werden, weil ich bis dahin imstande sein werde, sie mit allem auszulüften, was die moderne Wissenschaft verlangt, und so hinzustellen, dass sie dem Namen des böhmischen Volkes Ehre macht. Von ausschließlich politischen Motiven kann ich mich bei der Lösung solcher Fragen nicht leiten lassen, selbst wenn man der Regierunq die Unterstützung zu versagen droht und sich in anderen Drohungen gefällt. Verlin, 18. Dezember. Der Kaiser hat nachts zicmlich gut geschlafen und fühlt sich bedeutend wohler. Be - lin. 1l). Dezember. Die „Nordd. allg. Ztg." bringt einen ausfilhrlicheu Auszug aus dem bereits gestern exvähnten Leitartikel der „Moskauer Zeitung" übcr den Grund der bisherigen Missverständnisse zwischen Deutschland und Russland, ilber den Besuch Giers' in Varzin und die Aufrechterhaltung der historischen Beziehungen zwifchen Russland und Deutschland, wozu es weder Anstrengungen noch Conventionen bedürfe. Die „Nordd. allg. Ztg." bemerkt dazu, dass sie dem Artikel bei der Stellung des Blattes eine höhe»? Bedeutung beilcgc und denselben mit Rücksicht auf dessen Inhalt gern vollständig zur Kenntnis der Leser bringe. Handel und volkswirtschaftliches. Ausweis übcr den Gcschäftsstand der k. k. priv. wechselseitigen Vrandschndcn-Vcrsichcrungsnustalt in Graz mit ill). November 18«2. I. Gebäude-Abtheilung: 93 027 Theiluchmer, 214 300 Gc« bäudc, 115 792 05? sl. Versicherungswert. II. Mobiliar Abtheilung-. 16 405 Versicherungsscheine, 24 Mi» 556 628 sl. Versicherungswert. III, Spiegelglas Abtheilung: 154 Vrrsicheruugsscheinc, 40 534 Gulden Versicherungswert. I. Gebäude - Abtheilung : zuerkannt in 459 TchadenfäNcn üUli OM fl, 3l; s,-. Schadenvcrgiiluua., pendent für 7 Scha- dcosnllc !'»li7!) sl. 4ü tr. Schadensumme. II. Mobiliar-Abtheilung : zurrlcnmt iu 7? Schadcufällen 27 851 fl. 43 lr. Hchadcnvcrgnlung, pendent für 1 Scha- deufall 100 fl. Schadensumme. III. Spiegelglas--Abtheilung: zuerkannt in 9 SchadenMeu 108 fl. !) lr. Schadenvergütung. K«I)ventionen: Vom 1, Jänner 1»«2 bis :'.0. November l»82 au Feuer wehren uud Gemciuden zur Auschaffuug vuu Löschrcmlisileu 3977 fl. 50 lr. mit 31. Dezember l««1: 1 032 8ll sl, I fr. Graz im Dezember 1«82, (5291) (Nachdruck wird nicht honoriert.) Rudolfswert, 18. Dezember. Die Durchschnitts «Preise stellten sich auf dem heutigen Markte wie folgt: Weizen pr. Hektoliter 7 4!»! Eier pr. Stuck . . — 2 Korn „ 4 88 Milch pr. Liter . . - 6 Gerste .. — — Rindfleisch pr, Kilo 44 Hafer „ 2 44 Kalbfleisch „ - 4s Halbfrucht „ 4 88 Schwelueflcisch „ — -Heiden „ 4 55 Schöpse»fleisch „ _. ^ Hirse ., 4 32 Hähndcl pr. Stück , 30 Kukuruz „ 4 55 Tauben „ 20 Erdäpfel pr.Meter Ztr. 1 20 Heu ftr, 100 Kilo — -^ Linsen pr. Hektoliter — — Stroh 100 „ . — --Erbsen „ - — Holz, hartes, pr. llubil-Fisolcn „ — — Mclcr .... 2 ?l Nindsschmalzpr.Kilo — 88 weiches, „ ^-Schweineschmalz „ - 96 Wein, roth, pr.Hcktolit 16 — Spcck, frisch. „ _ «y — weißer. „ 10 -^ Speck, geräuchert, „ — 80 Verstorbene. Im Clvilspitale: Den 17. Dezember. Josef Strchovcc, Diuruist, 25t I>, chronische Lungentuberculosc. — Stefan Mojälcrc, Inwohner, 60 I., chronische Lungcittuberculosc. Theater. Heute (ungerader Tag): Ein Vi) hm in Amcri la. Posse mit Gesaug in sechs Vildcru von Äruno gaftpcrt. — Musil von W. A. Weinzicrl. Meteorologische Beobachtungen iu Laibach. 7 u.Mg, 74154'-4-2-6 N. schwach bewölkt' 19. 2 „ N. 742-24 -»- 5 6 O. schwach theilw.heiter 000 9 „ Ab. 744 54 -^ 2 0 N, schwach thcilw.hcitcr Morgens bewölkt, dcmu lhcilwcisc Anjlicitcrung; mondhelle Nacht. Das Tagcsmittcl der Temperatur -j- ü'4", um 5 3" über dem Normale. ________ Verantwortlicher Redacteur: Ottomar Vamberg. 2493 Course an der Wiener Görle vom 19. December ll!82. ^^^0^^^^««) Staats'Nnlehe«. «l'lcül, „»54c» <»/a Staatelose . «50 fl, II? — 1,7 5.0 Ikeun 4"/a ganze 50N, I«9 — ,»950 l»e«er 4«/, hilnstel »on „ ,85 — 13«- - l»«4er Staa^lose . , ion „ 16« — I»» 5<> 18S4« , . . 50 . ,»b—>s,n — lomo'Ncn»cnscheine . pnSt. 40 — 42 — »°/, Ocfl. Golbrenle, steuerfrei . 9400 9<8N Oesterr. Notenrente, steuerfrei . 90 Nü !»e llo d"/i» Ocft. Schahscheine, rüszahl» bar l««3........ — — - — llng. Voldrenlc «"/, .... liu «5 118-45 , .. <"/» .... 84-45 84 so , Papicrrenle 5"/„ .... 83 ?z 85 — , >b.»Nnl. Ii!<>fl. ö.W.S. «Zu «5 ,»»75 , Ostbah» Prioritäten . . b« - 88 50 » Staal»°Obl. (Nng. Ostb.) — - no — « « vom I, 187« »3 — 9» 5c , Prämien'NnI.i^ioost.ö.W. ,ii50,l25>o theiliMen.^usc <"/« ilxi fl, . . ,07-75 io» - Grundentl. ° Obligationen (für lou fi.L.M.). b"/, böhmische.......los — ill? — 5°/<, galizischc.......97 50 »» - »°/,, mährische.......,06 — 104 No b"/i, Nlebnöstcirlichische ... 10450 10« — l>"/o i>b«löflcrreich!schc , . , . 104'50 — — 5°/„ steirilche.......'«'> — 105 — 5°/« sroalifch« und slavonische . »l» — 10« — Gvld War« 5<>/„ Nebcnbtlrailche.....»? »5 »« — 5°/« Ieme«var«V»nater . . »7-5(, »8-5",„ ungarische.....»7 be »8 — Undere öffentl. Nnlehen. Donau»Nell,°l!osc 5«/,, 100 fl, , 113 50 114 — b» - Pfandbriefe (sülllXIfi.) Vodencr. allg. öfteil. <>/,»/» Gold illi-- II!» 2s, dto. in 50 „ „ 5"/n , —'—------ dto. in 50 „ „ <'/,"/» »«'!" »« >l> dto. in 5» „ , 4«/y . 93 80 94'»0 dto. PlämieN'Schuldverschl.»'/« n» 50 10« — Ocst. Hypolbelenbanl loj. ö'/,"/» W0-5C >0i 50 Ocft..un«. Van! verl. 5°/, . . ibo 70 ,co L5. bto. , «V,°/°. »» - «»i!:', bto. „ 4°/o . , »^ SL «8 15 Ung. allg.Vodencredit-Ucticngcs. in ^cst in 34 I. veil. b'/,°/° - -^'^ -^'^ Prioritäts. Obligationen. (sür 100 fl.>, iilisc!bctl)'Wcstb,,hn l. Emission <»8'«5 W 5n ßcrbinands'Nordl'ahn in Süd. ib4 ?ü ins, 50 ßranz Ioscf'Vahn.....101 «0 101 l>2 Galizisch, «arl. Ludwig» Nahn Em, i»8l »on f>, S, 4'/,»/, . . g» uo 9» 80 Oelt> >ware Oefierr. Mvrdwefibabn . . . . >0I «0 101 »0 Eiebenbürger.......!»0 ll> 9U'5l> Slaatsbahn 1. Emission , . 175 75 l7«-5s. bildbahn i^8"/n......<83 nu >»4 — , 5 5"/,......,is- ,,«^ Nn«..gali, »ahn . . 90 s,o 90 75 Diverse i!°se (per SlÄ. «lreditlosc >nn fl...... 172^_,7« — Vlary.vose 40 fi....... ,775 ,8 5,0 4«/„ Donau.Dumpfsch. K« ft ,^,— ,l,«-l>(. Oftncr l!osc 4« fl...... __.^ 39,1, Palsfy.uosc 4u fi...... «, 5s. ,5 — Nudols.kose 10 ss...... 1«.^ —-.- Snlm«i!osc 40 fl..... 5z.,.l. —' - Kl,«Gcnc'i!. i!N fl. . . . z>7._ ,75.0 Windischgt^y-Losc 20 ft. . . , »g - »?-— Vank Acticn (per «lll<). «nsslo.Oesterr. Vanf 120 fl. . . ,13 5«, 113 75 ^anl'Gcfcllschast, Wir»« 2N0 fi,____- — Vanlvercin, Wiener, 100 fl. . . ,03 — ,«3 50 Vl»nci.°Nnst,, O>:ft.^nnsl. E.,»U«/„ z>c — «11 — Lrdl'Nnft. s. Hand u. O. i^u il. »7? 7k x?8-— Lrdt. «nft,, NNa, Nnq. «oc> fi. , zyg s>c 2«!» -Vcpositenb,, »Na, ll»a fl. . . , zuo — «c.<<'5<, — Hypothclcnb,, ost. i!l>0 fl. 25"/« «/,i>nl Äil^, l4u st. , . ,,9-5,5 140'— Geld Wa,e Nctien v«n Transport» Unternehmungen (per «tünz«Bubwei» «00 st. ... 1«? ,Slzb..Tirol.IH.«.i87»«00fl,E, 178 fferdinand«.Nordb, I0UN st. 2W, z.ss«(, 2<,n5, Fran»»3osef»Vahn »»0 fl. Silb, ittl — ,»3 — ffünsiilchcn^VaccselLis «00sl,G «14 — «is — Kalz.Karl vudwia.U ilnofl. «°M, «89 — il8» 5.0 Vra» «ksl,icher t, II) 200 N.Silber , »,i>5<, »12 — ^rali'Dufcr Liscnb. i50fl.S>lb,j 4«— 4?-— Mubols. Vahn ltou fl. Silber ißi»5 iri 75 Silbcnbürgcr Eisenb. «00 st. s 155-— 15« — Glaat«eiscnb»bn 200 fl ö, W »37 l« »88 - l^Ilbbahn «00 fl, «llber , Süd.Norbb,-«erb,.«. «0NN.3M >4<. 7^ iü! ^ Tbeiß-Vabn »00 ft « lv . »47 — 247 5c» Tr»mw»h» N i<. w ll0!< 75 »10 »b „ wr, neue 7« st, . , —-— — — IlanOvor!«!»!'!^! ''olt ,,„, ff, 100 — 1«X' — Tnrnau-ltrn'üv !e<^, «1 c> V — >i — — Nnn>aa!l,, Uni,, 5lordl>Nbahn »l, Nng.w«llb.l«<>»b.G! ^ .l-------^........>.„ ..l. IndnftrieActien (pei G<»F). Vsshdi und isindber». Visen» und ^<»bl'?>,»alpine ,< - ^,s/ »',!<- Salllo-larj. (iüenraff, I0u fl, ^ > Waffenf.'G,, Ocft, in W, IUU fl Irisail« «ohlenw'Ges. 100 st . — —------- Devifen. Deutsch, Pliihl ,- - s.» »5 t'onbon . . > >,9«5 Pari»....... t*. 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Hartmann ordiniort von 9 bis 2 und 4 bia ft Uhr in soinor Anstalt, und wordon dasolbst auch ferner wio bisher allo Haut- u. geheimen Krankheiten , insbesondere Mannesscliwäche, »»eh. überaus glänzend bowälirtor Me-Uiodo, ohno Folgoiibel, Syphilis und Geschwüre allor Art bestens ^olioilt. Mo-dicamonto werdon in discrotostor Woiso bosorgt. Honorar massig. Auch brieflich. Wien, Stadt. Seilergasse Nr. II. Depstt In Lalbacli boi Horrn Jul. v- Trnköczy, A])othokor. (5215) ;* Raimund Krisper, Kaiiiiiiaim in Krainburg, oinpfiohlt soin i Lager in Mehl, wolchos in allon Nuinmorn in der Filiale Nr. 130 utots vorrätliig ißt, nämlich Nr. 0, 1, '2. :5. 4, 5, 0. 7, 8, \), für dio konniH-ndon Foiortago on pros & on detail, sowie Kleie, Spielerei- und Nürnberger Waren, auch Cement- , Niederlage. [b2'M\ :i—o Die k. k. priv, tjaliz. Actien - Hypothekenbank IrL XjezccLloergr omitüert öproc. Hypothekenbriefe u. 5proc. prämiierte Hypothekenbriefe (mit fl. 110 für je fl. 100 verlosbar), wolclir» sich zur Capitalsanlage ganz besonders eignen. 1H(! Hypothekenbriefe künnon infolgo des Gesetzes vouj 2. Juli 18üH, R. (j. Bl XXXVIII, Nr. 93, zur fruclitbrin^onden Anlegung von Capitalien dur SUiü.ngon dor untor öffontlichor Aufsicht stehenden Anstalten, dann von Pu-jiillar-, Fidoicommiss- und Dopositongeldorn, ferner infolgo Allerhöchster Ent-scliliessung vom 17. Dozoinbor 187Ü zur Sichorstollung von Militär-Heirats-cautionen und (zum Börsoucourse) zu Dienst- und (joschäftscautionen verwendet wordon. ___________^ Obigo Pfandbriefo liiilt stots am Lager und vorkauft billigst dio krainische Escompte-Gesellschaft in Laibach, allwo dio fiilligon Coiipoji.s sowie die verloston Hypotheken-Pfandbriefe steuerfrei und ohne Abzug eingelöst werden (4963) 52—5 Die Modenwelt ist das roichhaltigßto und billigsto Damen-Mode-Journal und orschoint zu Boginn und Mitte joden Monatoa. BM A—ent beträgt für **L**L *JgLUt 75 b- ^ *™° *%Ti . , • i„„ Ansicht zu Dionston. — Abonnoraonts übornimmt und führt pünktlich aua Probonummorn stoben zur gonoigton AnHicni zu u^u^ lg. v. Kleinmayr & Fed. Bambergs Buchhandlung. Ad. Kühl, Hamburg. Hochfeine, goldgelbe, fetto, tKglich frische Kir Sprotten, Kiste ca. 280 Stück fl. l'2O gegen Nachnahme. 2 Eisten — 1 Postcollo. L5Ü08J 10 6 niiale der 3c. 1c. pri^rll. österr. Credit-Anstalt für Handel und Gewerbe in Triest. G e 1 d«' r z n r V e r z i n 8 u n g In Banknoten 4 Tage Kündigung 3 Procent, 3Ü „ «3 '/, „ In Napoleons d'or I^Otägi^e KüwdiguMg 2'/t Procent, 3raonatliüh« „ 2"/4 n 0 » 3 Giro-Abtheilung in Banknoten21 tProc. Zinson ausjoden Itotrag, in Napoleons d'oj ohne ZinBen. AnweiHnngen auf Wien, Prag, Pest, Urürin, Troj>i*au, Lem- borg, Laibach, Hermannstadt, Innsbruck, Ciraz, Salzburg. Klagonfurt, Agrau, Fiame Bj>eso;ifrpi. Käust' und Verkäufe von Devisen, Effecten, sowie CoupnnN-Jncasgo VgProc. Provision. Vorschüsse auf Warrants gegen bar 41/1Proc. Interessen per Jahr und '/«Proc. Provision per 3 Monate, gegen Crediteröffnung in London •/, Proc. Provision; auf Effecten 6Proc. Intoresson per Jahr bis zum Betrage von fl. 2000, auf höhere Beträge Zinsfus» bosonderer Vereinbarung vorbehalten. Triest, 24. Jämior 1882. (10; 52—fil Iisttkaiten in hübscher Ausführung empsehlen I». l>. illeinmayr H Fldol Saml,,lz. (512ß—3) Stev. 12,470. üklic. Z odlokom od 4. avgusta 1881, St. 8100, na 12. noveiiibra, 12. decem-bra 1882 in 18. januvarija 1882 do-locena in z odlokom dne 12. iiovembra 1881, st. 11,085, vstavljeua dražba Jože Lukežiteve^a iz Seiuir-a, sod no na 901) gld. 80 kr. conjenega zem-ljisèa ge na dan 1 0. januvarija, 1 0. februvarija in 1 0. niarca 1883 s pridržanjem 6asa, kraja in prejsnjega dodatka ponovi. C. kr. okrajno sodiste v Metliki due lü. noveinbra 1B82.