1069 Amtsblatt Mr Laibacher Ieitung Nr. 145. Dienstag den 27. Juni 1871. ^49—3) Nl. 5552, Kundmachung. Der h. kram. Landtag hat in der letzten Session in der Findelhaus-Angelegenhcit folgende Be-fchlüsse gefaßt: 1. Die Findclanstalt in Laibach wird mit 1. Juli aufgelassen, d. h. von diesem Tage an wird kein Kind mehr aufgenommen. 2. Die bis Ende Juni 1871 in die Lai bachcr Aindelanstalt gelangenden nnd in der Lan-dcsverpfiegnng stehenden Findelkinder bleiben nach den jetzt geltenden Normeu in der Landespflegc. 3. Bei dem Umstände, das; die Gebäranstalt nnd Hcbammcuschule fortbestehend bleibt, treten mit I.Juli 1871 folgende Verfügungen in Wirksamkeit: !>,) Die Schwangeren finden schon nach Ablauf des 8.Schwangcrschafts-Monates Aufnahme in der Laibacher Gebäranstalt nnd dürfen, falls sie darum bitten, wenn anch nicht krank, vier Wochen nach der Geburt darin verbleiben; nach dieser Zeit aber haben sie sammt den Kindern die Gebäranstalt zu verlassen. 1») In die Gebäranstalt werden unverehelichte, aber auch verehelichte Schwangere aufgenommen, falls diese darum bitten und ihnen die Direction der Landes Wohlthätigkcitsanstaltcn den Eintritt bewilligt. ") Jede Frauensperson, welche die unentgeltliche Aufnahme auf Landeskosten wünscht, muß ihre Armuth mit eiuem giltigen Armuthszeugnisse ausweisen, nnd sic!' v<"i suchten, für Unterrichtszwecke nnd, wenn nöthig, als Amme zu dienen. ä) Die Bestimmung der täglichen Zahlungsgebühr der die entgeltliche Aufuahme iu die Gcbär-anstalt ansuchenden Frauenspersonen bleibt der jetzigen gleich, und so bleiben auch künftighin jene Borschriften aufrecht, welche die Geheimhaltung der Schwangerschaft und der Geburt betreffen. Diefe neuen Bestimmungen werden nach vorläufigem Einvernehmen mit der hohen k. k. Negierung mit dem Beifügen zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß dieselben bis zur erwirkten Allerhöchsten Sanktion vom 1. Juli 1871 angefangen einstweilen provisorisch in Wirksamkeit treten. Laibach, am 18. Juni 1871. Vom kraittischcn Fandcoauoschujsc. (254—1) Nr. 5870. Kundmachung. Für das öffentliche Baden ist für dieses Jahr wie bisher der Gradasca-Bach ober der Kolesje-Mühle in der Borstadt Tirnau, an der so genannten Talavan'schen Wiese bestimmt. Dies wird mit dem Beifügen zur allgemeinen allgemeinen Kenntniß gebracht, daß andern Orts öffentlich nicht gebadet werden darf, und daß das Baden nur in anständiger Berhülluug gestattet ist. Stadtmagistrat Laibach, am 22. Juni 1871. Der Bürgermeister: Deschmann. (251—1) Nr. 2887.' Edictal-VMidlmg. Nachbenannte Gewerbsparteien unbekannten Aufenthaltes werden aufgefordert, ihre Erwerb^ steuerrückstände binnen 14 Tagen beim betreffenden k. k. Stcueramte so gewiß zu bezahlen, als widrigcns deren Gewerbe von Amts-wegen gelöscht werden: Veim k. f. Steueramte Guttschee: Josef Hitlch, Schlosser, Stcllcrgcmcmdc Gotischer, Art. 329, pr. 15 ft. 11 kr. Johann Hnttcr, Schuster, Steucrgcmcindc Maliern, Alt. 25, pr. 17 fi. ^ lr. Mciria Kllmp, Vrotliückcrm, Slcuergemelndc Nessel- thal. Art. ^7, pr. 17 fi. ^ lr. Iohaim Vcrdcrl'rr, Wirth, Stcuergemeinde Nesfcl- thal, Art. 49, pr. 24 fi. 47 kr. Josef Knalls, Wnlh, Stcucrgcmcmde Suchen, A,t.!!), pr, 20 sl. W Ir. Franz E!jal!;, Schmied, Stenergemelndc Verch, Ar!. 1, ftr. 24 fl. 02 lr. Vcim k. k. Steueralnte (^lrosilaschitz: AntlN Tomschih, Steinmetz Stenergemeindc Vidcm, Art. 14. pr. 7 fi, I/.)'/, kr. K. k. Bezirkshauptmannschaft Gottschce, am 22. Juni 1871.