ANlMlltt zm Laibllchcr Zeitung. >> 15^. Montag den U. Juli 1853 Z. 327. . (2) Nr. W5»<>. K ll n d m a ch tl n g. Von der k k. Finanz ^ Landes'Di'ection fur Steiermark, Karnten und Klain wild in Folge Erlastes des hohen k. k Finanzministeriums vom 5. Juni 1«53, Nr. 2«!7l, zur allgemeinen Kenntniß gedacht, daß die in dem nachfolgenden Verzeichnisse aufgeführten Linien-, Weg- und Blücken-mäuthe für die Verwaltungsjahre Itt54, 1^5,5) und Iö5<», und zwar entweder für alle diese drei Verwaltungsjahle, over nur für die Verwaltungs-jähre ld54 und 1^55, oder auch nur für das Vcrwaltunqsjalir 1854 allein, vom ». November 185»3 angefangen, im Wcge der öffentlichen Ver^ steigerung unter nachstehenden Bedingungen in Pacht gegeben werden. Unter gleichen Bestimmungen wird auch die Pflastelmauth der Stadtgememde Grah vereint mit den Gratzer Litlienmauthen mit dem in dem Verzeichnisse dieser Kundmachung bestimmten Aus-lufspreise auf die für die Lienienmäuthe destlmmle Zeitdauer zur Verpachtung mit dem Beisatze aus-geschrieben, dasi sowohl die städtische, als auch die aralische Maulhgebühl zusammen nur Einmal und zwar bei dem Eingänge für den Ein- und Auötiitt zugleich, folglich mit dem doppelten Betrage eingehoben wird. Diese Bestimmungen sind: 1. Die Versteigerung rriid bei derselben Tag« satzung für die einjährige, dann für zwei' und dreijährige Zeitdauer abgehalten, und im Falle ei« nes günstigen Erfolges für die längere oder kürzere Pachtzeit mit Demjenigen der Vertrag abgeschlossen werden, dessen Anbot über den Ausrufspreis sich als der vorlheilhafteste darstellt. 2. Aus dem anliegenden 'Ausweise sind die Namen der Hauptstationen und der ihnen zugeteilten Filial-EinHebungen lWehrmaulhe»), die Anzahl der Meilen und Brückenclassen sammt dem Auspreise zu entnehmen. In diesem Ausweise ist auch der Ort und Tag angegeben, an welchem die Versteigerung einer jeden Station vorgenommen werden wird. U 3. Zu diesen Versteigerungen werden alle Jene »zugelassen, welche nach den GeschO, zu solche» W Geschäften geeignet, die l'edllngene Sicherheit ,zu M leisten im Stande, und von Mauthpachtungen nicht U ausdrücklich ausgeschlossen sind. M 4. Wer im Namen eines andern einen Anbot macht, muß sich mit der gehörig legalisitten Vollmacht seines Machtgebcrs bei der Commission vor der Licitation ausweisen, und diese ihr übergeben. 5. Den Pachtlustigen ist gestattet, mündliche Anbote für die Pachtung einer station, oder mehrerer Stationen zusammen in einem Complexe; in so ferne sie bei derselben Tagsatzung ausgeboten werden, was aus dem, im '§, 2 bezogenen Auswelse ersichtlich ist, gegen dem zu machen, daß sie aus dle im §. 8 bezeichnete Art vorläufig die Cau-tion sur alle jene Mäuthe, für welche der Ge-», sammtanbot gestellt ist, erlegen. U «. Eben so ist gestattet, schriftliche Anbote für » die Pachtungen von Mauthen einzureichen, und » zwar auf d>e Pachtung bloß einer, oder mehrerer M Stationen ,n einem Comply, in so ferne dieselben bei derselben Tag,atzung versteigert werden, wobei der Offercnt auch die Bedingung stellen kann, daß scil! Anerbieten-nur für den Fall gelte, wenn ihm der ganze Complex, für den er den Anbot stellte, ohne Ausscheidung irgend einer Station überlassen werde. Die Staaisvelwaltung behalt slch vor, je nach dem Ausschlage dieser Pachtverhandlungen die Re--sultate der Versteigerungen für die einzelnen Mäuthe oder jene der Licitation für größere Complexe zu bestätigen. 7. Bezüglich der schriftlichen mit dem gesetz lichen Stampel versehenen Anbote ist Folgendes zu beobachten: l<) Dieselben müssen mit dem zu Folge des K. 8 dieser Km,dmachl>ng als vorläufige Caution si-chel zu stellenden Betrage im Baren oder in Staatspapieren nach dem letztbekannten bor' semäßigen Coinse belegt, oder mit dem Beweise, daß dieser Betrag bei einer Aerarial Cassa ooe> einem Gcfallsamte im Baren oder in Staatspapieren nach dem Courswerlhe erlegt, odel hypothekarisch pupillarmäßig sickergestellt worden sei, daher, so weit es sich um eine hypothekarische Sicherstellung handelt, mit den die landtasiiche oder grundbüchliche Pfandverschr.i-bung enthaltenden Landtafel- oder HrundbuchS--Extracten und der gerichtlichen Schätzungs Urkunde der Hypothek verschen sei". k) Dieselben müssen bis zu dem in dem Au5wc>!e dieser Kundmachung bestimmten Tage bei der betreffenden Cameral - Bezilksoclwaltung für die darin genannten Pachtobjecte veisiegelt eingereicht werden. c) Die schriftlichen Anbote müssen den Betrag, der für jede Etation angeboten wird, in Zahlen und Buchstaben bestimmt und deutlich cuisdrük-ken, sie dürfen keine Beziehungen auf andere Anbote enthalten, und sind von dem Anbot-steller mit dem Vor- uno Zunamen, dann Cha raktcr und Wohnort des Aubstelleis zu unter-zeichnen. Parteien, welche nicht schreiben können, haben dem Offette ihr Handzeichen beizu-! schcn, und dasselbe uebstdem v^n dem Namens fertiger und noch einem Zeugen unterfertigen zu lassen, deren Charakter und Wohnort eben falls anzugeben ist. Wen» mehrere Personen gemeinschaftlich ein schriftliches Offert ausstel« len wollen, so haben sie in dem Offerte beizu setzen, daß sie sich als Mitschuldner zur unge-theilten Hand, nämlich Emer für Alle, uudAlle für Einen dem Gefällsärar zur Erfüllung der Pachtbedingungcn verpflichten. Zugleich müssen sie in dem Offerte jene Mit-offerenten namhaft machen, an welche allein die Uebergabe de5 Pachtobjectes gesehen kann. -OffetilU die i» der Kundmachung enthaltenen und die oei der mündlichen Licitation vorgelesenen, in das Licitationsprotocoll aufgenommen ncn Vettragsbcdinqungen genau befolgen wolle, l) Die schriftlichen Offerte können, so wie die mündlichen, auf cme einjährige, zwei- oder dreijährige Pachtperiode, oder auf alle drei Jahre zugleich gestellt werden. g) Von Außen müssen diese Eingaben mit der Aufschrift bezeichnet sein »Anbot zur Pachtung der Mauthstation« (hier folgt der Name der Etation). Ein Formular eines solchen Offertes folgt unten zur Einsicht. l,) Die schriftlichen Offerte sind von dem Zeitpuncte der Einreichung für die Offercnten, für das hohe Aerar aber erst vom Tage angefan» gen, an welchem die Annahme des Offertes dem Anbietenden bekannt gemacht worden ist, verbindlich. Die schriftlichen Offerte werden nach beendeter mündlicher Versteigetung in Gegenwart der Pachtlustigen von dem Lüitationscomlnissar, welchem sie von der Cameral Bezirköverwaltung, die sie in Empfang nahm, verze'chnet übermit tclt wclde.i, eröffnet und kundg.macht. Als Ersteher der Pachtung wird dann ohne < "ne weitere Steigerung zuzulassen, Derjenige angesehen, der entweder bei der mündlichen Ver-'leigerullg oder nach dem ordnungsmäßigen 'tMtlichen Anbote als der Bestbieter erschemt, lo sern dieses Bestbot den AusrufspreiS erreicht ! oder überschreitet und an und für sich zur Annahme und zum Abschlüsse des Pachtvelträges geeignet erkannt wird. Hierbei wird, wenn der mündliche und schrift-liche AlU-ot vollkommen gleich sein sollte, dem mündlichen unter zwei oder mehreren schliftli-chen gleichen Anboten aber jenem der Vorzug gegeben, für welchen eine vom Licitations Commissar vorzunehmende Verlosung entscheidet. 8 Der Pächter hat zur Licherstellung seines Pachtschillinqs cine Caution zu leisten, welche nach seiner Wahl in dem sechsten oder in dem vierten Theile des einjährigen Betrages desselben zu bestehen hat Im ersten Falle muß der Pachtschilling monatlich vorhinein, im zweiten Falle am Eode eines jeden Monats entrichtet werden Diese Caution kann im Baren, oder in k. k. Staacspapieren, oder in Grundentlastunqs-Obligationen nach dem letzten Course oder mittelst Hypothekar-Eichelstellung geleistet werden. Die Einverleibung der Letzteren in den Orund-büchern oder Landtascln geschieht auf Kosten des Pachte, s. Jeder VelsteigerungKlustige muß den sechsten Theil des sür Ein Jahr entfallenden Ausrufs-preises, bevor er zui Versteigerung zugelassen wird, der Commission als vorläufige Caution (Vadium) e»legen; dieser Eilaa, kann eben so wie die oben e« wähnte Caution selbst im Bacen, oder in k. k. Etaatspapicrcn , oder in Grundentlastungs - Obligationen nachdem letztbenannten Course geschehen. Auch kann dafür eine einverleibte Pragmati« cal-Sickeistellnngsurkunde mit Beibringung des Grundbuchs» oder Wandtafel - Extractes und des Echatzungs Actes eingelegt werden, welche jedoch mit der Bestätigung ihrer Annehmbarkeit von Ecite der betreffenden Finanzprocuratur in Gratz, und rücksichtlich der Flnanzprocuraturs-Abtheilung in Laibach oder Klagenfurt versehen sein muß. Zur Erleichterung jener bisherigen Mauthpächter, welche mitzulicitiren gesonnen sind, ist, wenn sie sich in keinem Pachttückstande befinden, und ihre Caution durch baren Erlag oder in Staatspapieren geleistet haben, unter der Bedingung, daß auf diese Caution bis zum Zeitpuncte der Versteigerung kein Pfandtecht oder Verbot von Jemanden erwirkt wurde, eine Erklärung genügend, daß sie ihre de-leits für die gegenwärtige Pachtung bestellte Cau» lion vorläufig als Fortsetzung für ihre künftigen Verpflichtungen ausdehnen. !). Gleich nach Beendigung der Versteigerung wird die als Vadium beigebrachte Sicherstellung denen zurückgestellt, welche die Mauth nicht erstan« den haben, dcm Bestbicter aber wird dieselbe nur nach gepflogener Richtigstellung der Caution ausgehändigt werden. Die Richtigstellung muß vor der Uebergabe des Pachtobjcctes geschehen. !U. Nachdem die Licitation einer Mauthstation geschlossen wulde, wird bis zu dem Augenblicke', wo die Nichtannahmc des Anbotes von Seite der competenden Behörde ausgesprochen wor< den ist, kein nachträglicher Anbot angenommen. 11. Die Uebergabe des Gegenstandes der Pachtung geschieht nach erfolgter Bestätigung des öicitalionsactcs oder Offertes mit November 1^53. 12. Der Pächter tritt rücksichtlich der gepachteten Station und der damit verbundenen Gebühren-Einnahme in die Rechte des Acrars. »3. Dort, wo Aerarial »Mauthgebäude bestehen, wild, wenn der Pachter es wünscht, we> gen miethweiser Überlassung derselben an ihn ein besonderes Übereinkommen gepflogen werden. I'j. Die allgemeinen Pachtbedingungen find aus der Anlage zu entnehmen, die besonderen für die einzelnen Stationen eigens bestehenden Bedingungen können aber vor der Versteigerung bei der betreffenden Cameral - Bezirksverwaltung in den gewöhnlichen Amtsstundcn eingesehen weiden. 15. Die l'lcitationen beginnen immer pümllich um die zehnte Stunde Vormittags. F o r m „ l a r e eines schriftlichen Offertes. (Von I n n e n,) Ich Endesgefertigter bicte fm di. P^" g der Mauth (solgt der Name Stal.on s" Zeit vom ..November ,«53 b.s (5nde ^lobu 3!>6 1854, oder vom I. November 1853 bis Ende October l855, oder vom 1. November 1853 bis Ende October 185« den Iahrcspachtschilling von (Geldbetrag in Ziffern), das ist (Geldbetrag in Buchstaben), wobei ich die Versicherung beifüge, daß ich die in der Ankündigung und in den Con-tractsbedingnissen enthaltenen Bestimmungen genau befolgen werde. Als vorläufige Caution lege ich >m Anschlüsse den Betrag von .... Gulden .... Kreuzer bei, — oder lege ich die nachfolgenden Urkunden bei, welche die Hypothekar-Sicherheit im Betrage von .... Gulden .... Kreuzer nachweisen. (Sind die bezeichneten Documentc anzugeben), oder lege ich die Casse-Quittung über das erlegte Vadium bei. .....am .... 1853. (Unterschrift nach Maßgabe dcö § 7.) (Von Außen.) Nebst der Adresse der Behörde, an welche das Offert eingesendet wird, und Bezeichnung des Be träges im beiliegenden Gelde, oder der Obligation, oder des Betrages, der zur Sicherstellung gewidmeten Urkunden: Offert für die Pachtung der Mauth; hier folgt der Name der Station. Allgemeine P a ch t l> e d i n q u n g e li Die Bedingungen, unter welchen die Verpachtung Statf findet, sind folgende: Erstens. Dem Pachter wird das Recht cingc-räumt, die für die gepachtete Station, ober Stationen,gesetzlich bestimmten Mauthgebühren nach den bestehenden Tariffen und Vorschriften einzuheben. Der Tariff und eine Zusammenstellung der wichtigsten Mauthvorscl riflen werden demselben bei der Uebergabe der Station verzeichnet gegen Empfangsbestätigung eingehändiget welden. Zweitens. Nci den sogenannten Wehrmauthen oderFilial-Stationen tr»ten die nämlichen Weg-mauthgebührcn wie bei den Hauptstationcn ein. Es unterliegen aber diesen Gebühren bei den Wehrmauthstalionen nur jene Parteien, welche die Hauptstation umfahren, oder mit Vi,h umMioen, das ist solche Parteien, welche vor dem Hauptschranken von de,- mauthpflichtigen Straße ablenken und dieselbe hinter diesen Sckranken wieder benutzen. Dl. BrückeuMiiuthgebühren aber sind bei de» Wehrmauthstationen nur in so weit einzichebc», als die mauthpstichtigen Brücken wirklich benühl werden. Drittens. Dem Pachter werden die bei den Stationen befindlichen Schrankenbäume und Zugehör, in so weit sie ein Eigenthum des Aera-riums sind, und unter der Bedingung unentgeltlich überlassen, daß lr die etwa nothwendigen Reparaturen an denselben aus Eigenem be-streite, und sie in demselben Zustande, als si> ihm übcrqeben worden sind, bei Be.ndigung sei ner Pa^tzcit dem Acrarium zurückstelle. Wo keine Schranken bestehen, oder die alten ganz unbrauchbar geworden sind, hat der Pachter fm die Herstellung eines neuen Schrankens zu sorgen, der in diesem Falle dergestalt sein Eigen-lhum verbleibt, daß er nach Ende der Pachtzeii sich mit seinem allfälligen Nachfolger abfinden, oder den Schranken wegnehmen lassen kann. Viertens. Der Pächter ist wedcr berechtiget, die ihm verpachtete Station in eine andere Ortschaft zu verlegen, noch dieselbe von der Straße, an der sie dermal steht, zu entfernen, noch überhaupt den Schranken eigenmächtig zu versetzen. Es steht jedoch demselben frei, eine andere Aufstellung des Schrankenö bei der Gefällsbe-hö'rde anzusuchen, welche sich das Recht vorbehält, dazu ihre Einwilligung lm Einverständ Nisse mit d>, eine Strafe von l bis IU si., welche die Bez>rk6vcrwaltung von Fall zu Fall nach den Umstanden bemessen wird. Sechötens. Die Beischaffung der Wegmauth-Valorbolleten bleibt dem Pächter überlassen, es wird zeooch dems.lden ein Formular vorgezeich net werden, nach welchem die BoUcten gedruckt erscheinen müssen, und die Verausgabung einer anders geformten, oder geschriebenen Bollete. wird der verweigerten Erfolgung einer Bollete gleich geachtet. Auch darf keine in der Jahreszahl, Datum oder in dem Ansätze des Oebüh renbetrages corrigirte oder radine Bollete der Partei gegeben werden. Siebentens. Wird von einem Pächter die Mauth in einem FM' abgenommen, in welchem sie nicht gebührt, oder wird von einn Partei ein höherer Betrag eingchoben, als ge setzlich bestimmt ist, so verbukt der Pächtel e>nc Strafe in den zwanzigfachen Betrage deb zur Ungebühr bezogenen Mauthgeldls, unabhängig von jenen Strafen, die ihn im Grunde , der Strafgesetze noch treffen könnten. Achtens. Verweigert eine Partei bei Passirung des Schrankens oder der Brücke die Entrichtung der Gebühren, oder wollte sie den schranken gewaltsam überschreiten, so ist der Pachter berechtiget, den Beistand der Obrigkeit geziemend anzurufen, und dieselbe verpflichtet, diesen Beistand zu leisten. Bei Separateilfahtten, so wie bei Extrapost fahrten mit dem Etundenpassc ist die G.bühr erst beim Zurückreiten des Postillons von dem selben gegen Einhändigung der Bollete ein zufordern. — Neuntens. Das Verfahren über die Verl'ü». zungen der Mauthgebühr wird von den nach dem Gesetze hierzu berufenen Behörden gepflogen. Der Pachter ist jedoch berechtigt, von Denjem gcn, die er in einer solchen Gefällsübertretung betritt, daü Bx-den. und einl)aldfache der Gedül), als Sicherstellung der Strafe in Barem cmzu heben, worüber er eine schriftliche Bestätigung zu ertheilen hat. Auf das Verlangen des Pachters oder deö Beschuldigten wird bei dem nächsten Zoll-, Vcr-zehrungsteuer- oder Controllsamtc, oder dem nächsten für die Untersuchungen über GesaUs-Übertretungen bestellten Beamten, oder, wenn sich eine Obrigkeit näher befindet, bei derselben die Thatbeschreibung aufgenommen, und über dieselbe weiter »ach dcm Gesetze vorgegangen. Die wegen den gedachten GefallSvel kürzn nge,, einfließenden Strafgelder fallen, nach Abzu^ der Kosten des Verfahrens, so weit diese Kosten nicht von dem Beschuldigten oder Verurtheiltel, vergütet werden, dem Pächter zu. Zehntens. Die Entscheidung der, sich auf die Oinhebung und Handhabung der Mauth be ziehenden Streitigkeiten zwischen dem Pächter und den Parteien st.ht den Cameralbehörden zu. Der Pächter ist daher verbunden, den Gefällt,-behö'rdcn über alle Maulhangelegenheiten, je nachdem sie es fordern, schriftlich oder mündlich Rede und Antwort zu geben. Diese Behörden sir.d berechtigt, ihn hi.rzu im Falle d.r Weigerung od^r Unterlassung durch Elrafbot.n, oder auf andere g»s»tzl>chc Art zu verhalten. Gegen diese Entscheidung der Cameral^Bezirkä-Verwaltung kann binnen vier Wochen der Recurs an die k. k. Finanz-Landesdirection und gegen Entscheidung der letzten gleichfalls binnen vier Wochen an das k. k. Finanz»Ministerium ergriffen werden. Eilftcns. Der Pächter ist verpflichtet, auf die Befolgung der mit Verordnung des k. k. steicrm. Gubcrniums vom 17. Juni und des illyr. vom 2«/28. Juni l837, Z. W84 und I4«83, n> folgten Kundmachung rücksichtlich der Ueberladung zu wachen, und die Anzeige hievon an die nächste politische Obrigkeit oder an das nächste Zoll», Verzehrungsteuer- oder Controllöamt zu machen, je nachdem ein oder das andere Amt auf dcm Wege, in dessen Richtung das Fuhr- 1 werk zieht, der Mauthstatwn näher liegt. Wird ! die Anzeige richtig befunden, so gebührt ihm ' das Drittel des eingehobenen Etrafbetraqes. D, Z. !)s G.wichtes der Ladungen der Lasliragen, die Bespannung derselben, die Breite der Reife der Rader, und das Einlegen der Reißkllte" befolgt werde, und jede Auslcracht« ! lassung dieser Verordnung ist von dem Pächter gleichfalls, entweder der nächsten politisch. Obrigkeit oder dem nächsten G.fällsamte anzuzeigen. Zwölftens. Dem Pächter st.ht das Recht, die Parteien zur Vorzeigung der Mauthbolletc von der zurückgelegten letzten Station zu verhalten, nicht zu. Dreizehnte n s. Der Pächter verbindet sich zur Leistung einer lZautioil, welche, wenn der Pachter den PachtschlUing monatlich vorhinein zu zahlen übernimmt, im sechsten Theile des emjahri-g>'n Betrages desselben u< bestehen hat, wenn der Pächter es ab.r voriieht, de>iselben erst nach Ablauf »in.6 j«'oe» Monates zu berichtigen, in dem vierten 2l>,le de6 jährlichen Pachtschillings zu cllegen kommt, und die spätestens bis 2,atlonen sammt dem bezüglichen Erlagscheiuc c.o.>r der Onittung libc,- d'e früher erlegte bare Caution, und die Empfangsbestätigung der Staatsschulden - TilaMssfonds » Hauptcasse, wenn die bare Caution l^i dem Tilgungsfonde fruchtbringend angelegt wurde, übergeben. Vierzehntcns. Der Pächter hat ftlbst für seine Unterkunft zu sorgen, dort aber, wo Aera-rialgcbäude vorhanden sind, in welchen derselbe untergebracht werden kann, wird, wenn kein Hinderniß obwaltet, wegen seiner Unterbringung in denselben mit ihm eine besondere VerHand« lung gepflogen welden. Fün fzch ntens. Den Pachtsch'lling hat d.r Pächter auf seine Gefahr und Kosten an die betreffende Cameralbezirks' oder Filialcasse zu .......abzuführen, und zwar in monatlichen gleichen Raten, welche bis spätestens am Itt. eines jeden Monats zu bezahlen sind, ^ 397 Wenn d.r Pächter aber m>t einer Zahlungs-rate im Rückstände bleibt, nc anaemess.n, Vergütuilg des erl ttenen Schadens anzusprechen, welche Vergütung aber die für die Zeit der entgangcnen Benützung des ihm entzogenen Mauthobjectts entfallende Pacht-schillingsquotc nicht übersteigen darf. Als selbst-ständiges Mauthobject wird bei 6oncretal-Pach. tungen jede Mauthstation angesehen und behan-dels, welchein del Verst.ig.lungs-Kundmachung als ei„c selbststäodig.' Station, und mit einem selbststandigen AuSrufspleise aufgeführt wird. Behufs der ?l»sn>!lllung der auf das entzogene seNMändige Malilhobject von dem läoncretal-Paci tschillinge elttflillenden Pachtschllliiigsquote wird gleich bei Ausfertigung des Vertrag's d.r für das gepachtete Concr.lal - Object gebotene PachtschiNing nach dem V^haltmsse d.r einz l' nen Ausrufspreisc zu dem Gesammt - ?lusl ufc" preise vertheilt. Hinsichtlich der Ueberfuhren wird ausdrücklich festgesetzt, daß das Zufrieren der Flüsse r.ickt als einen Entschädigungs-Anspruch des Pächters begründendes Elemeittarerelgmß abgesehen wird, und daß daher auch der Pää'ter aus Anlaß dieses Ereignisses keine Entschad^ung anzu-sprechen berechtiget ist. Alle von dem Willen des Pächters abhän. genden, daher durch sein Vcrs-tulden hervorgerufenen, die Benützung des Pa^tobject.s beheb enden oder beschränkenden Umstände, so wie alle Zufalle und Ereignisse, die bloß auf eine Verminderung des Pachtobjectts im größeren oder geringeren Maße einwnken, durch welche aber die Benützung eines selbststandigen Mauthobjectes nickt gänzlich ul^mö'^lich gemacht wird, tr.ssen gleichfalls denPachter, der folglich d.n herbeigeführten Abfall am Ertrage des a/pachteten Objectes ohne einen Anspruch auf E»tschädig»nq zutraaen Hal. Die E"tschäd'gc,ngc,gesuche weg.n cntgaiige-ner Benützung d.r Pachtoljecte müssen wahrend der percmtorischln Frist von drei Monaten, vom Tage der Behebung d.s Hlnderniss.s an, beider Bezirksbehölde, ln deren Bezirk die Mauthsta-tion gelegen ist, überreicht werden, widriqenö auf solche Gesuche keine Rücksicht genommen werden wird. Sieb zehntens. Für den Fall, wenn der Pächter die vertragsmäßigen Bedingungen nickt genau erfüllen sollte, steht es den mit der Sorge lür^dle Erfüllung des Ve, träges beauftragten ^Horden frei, alle jene Maßregeln zu ergreifen, 0>e zur unausg.haltenen Erfüllung des Vertrages fuhren, wog.gen aber auch dem Pächter 5^1" "' ""e "nsp.üche, die er aus Hiernach wird jedesmal, und insbesondere in dem Falle wenn d.r Pächm- d.e b.dungene Caution nläit zur ^hörigen Z.,t vollständig lei-stet, oder den Pachtschilling i>, der gehörigen Zeit nicht, oder nicht vollständig abführt, es der Gcfällsbchörde zustehen, sogleich >n, adrnim-'strativen Wege, ohne seine Vern.hmungS.quei ster auf die gepachtete station, welche die Station auf seine Rechnung und G.fahr zu verwalten haben wird, einzusehen, oder das ge, pachtete Object auf seine lNefahr und Kosten neun-dlngs feilzubieten, und die,ine oder die andere Maßregel, oder beide zugleich zu ergreifen, oder endlich auch den Pachter zugleich im andern Wege zur Erfüllung des Vertrages zu verhalten. In jedem dieser Fälle bleibt der Pächter in der Haftung für jeden Betrag, der au dem bedungenen Pachtschillinge nicht eingebracht werden würde, und der Gefallsbehöldc es steht zu, den angehenden nebst den schuldig gebliebenen ^ Betrag aus seiner Caution, nöth'genfalls auch, von seinem übrigen Vermögen einzubringen. Wenn bei der in einem solchen Falle vorgenommenen Wiederversteigerung ein höherer Pachtschllllng erlangt werden sollte, oder wenn bei der auf Gefahr und Koste" des Pächters vorgenommenen S^qu.stration d»s Maulhge» faUeS ein den Pacht,chilling übersteigendes re>-neö Miutheltragmß sich clgäbe, so so« ras GefaUoärar b^rechtlglt seln, diese Vollh.lle für sich zu behalten. A chtzehntenö. Dem Pächter, wic d.r Finanz lland.sdire.tion steht, sofern während des Lau^ fes d.r Pachtze,t e»ne Aenderung in den B^stlm mungen des G.setzeS, die auf den (3Ma^ einen Einfluß ausübt, Statt finden sollte, eine v^ läufige dreimonatliche Aufkündiguüg vor dem Ablaufe des Verwaltungsjahres f>e>. Neunzehntens. Dab unterfertigte lüotationö-protocol! vertritt die stelle der förmlichen ^^n-tractourkunde, und verbindet d^n BesttneM so gleich vom Zeitpuncte der U"terfertigung, wal) rend für die Staatsverwaltung die volle G" tigkeil d.s Vertrages vi)<» der Annahme deo Anbotes von Seite der zur Bestätigung solchcl Pachtvertrage b.r.chtigten Behörden abhängt, und d^her erst mit der an den BestbnM' »»l^g ten Bekanntgebung der höheren R.uflcalio» eintritt. Kann dcs lic tationoprotlcc ll wge>, Abweseohe.t des mittelst e»neö schrisllichcu O>-fertes als Bestbicter verbliebenen L c't^nten von demselben nicht gefertigt wilden, und erfolgt zu demselben die obcrwahnte vorbet>iltene Ra t,ficat,on, so wird auf der Grundlage de5 Offertes und der kundgemachten P^chtocdin gungen ein förmlicher (äontract >n zwe, gleich-lautenden Parien errichtet w.roen. Sollte der Offerent sich weigern, den form lichen Contract zu unterfertige.'!, so haben di» nnt §. l7 festgesetzten Rechte d.s GelMsäraro einzutreten. Die Entscheidung, ob der mündliche oder schriftllcke A»blt von der compclen-ten Behörde ratisizirt werde, wird lällgsiens bis zum Anfangslage d»r Pacht^cit Statt finden und dem Pächter bekannt gegcb.n werde», bis wohin der Bestbieter von seinem Off.lte nichl zurücktreten kann. Wenn mehrere Personen zusammen B.st« bitter siud, so hasten sie zur ungetheilccn Hand für die Erfüllung der übernommenen (5ontract5-Verbindlickkeilen. Das Rechtsmitt.l wegen V aus^e,prochene Befreiung der Equipagen der Herren Ercher« zöge Brüder, nunmehr d>c Equipage«, der v^r-ren Erzherzoge Oheime Sr. k. k. Majestät t^i-stll'cke Hoheiten b.trifft, — und dc>ß zu Folge der späteren allerhöchsten Entlckli.ßu'g vom 2!). März 1845», intomrt mit l>hem H^ftv.m mer-Decret vom 2«. April I8-!5, Z l3!<>!>, nunmehr alle durci lnichtigst.n Micalied.', o.b allerhöchOen K,nserhaus.s sammt Ihr.m u<> mittelbaren Gefolge bei sämmtlichen A^arial-Weg-, Blücken und Ueb.rfuh,.Mauthstationen maulhfre» <,u beh^ll'deln sind. Der mauthireicn B.Handlung sind ferner zu »ntterzlehen: u) Die une„tgeltlichen unterthanigcn Fuhren mlt Schulbrennholz gegen Vorzeigung beillks--l).ri schaftlicher (Certificate, l,) Fuhren, welche nach vok^ogcn.r Amtsver-richtuug des Seelsorgers leer znrückk.hren, welche Begünstigung aber jenen Fuhren, d«t angeblich Seelsorger zu ihren geistlichen Fnnc-tionen abholen, nicht zukömmt. <) Dir zuin Baue und Erhaltung der Aerarial« straße«, bestiminl.n Fuhren geg.» Vorzeigung der Certificate der b.treff.nden Straßen-(Kommissare. l, Nr. !5!W2, künftighin und zwar vom Verwaltungsjahre 1^5,4 angefangen, die eiu-spannigcn Postbotenfahrten bei Beobachtung der von der bestandenen allgemeinen Hof-l^mmer unterm 4. März 154«, Nr."'V^, angeordneten Vorsichtsmaßregeln auch dann von der Entrichtung der W.'gmauthgebühren befreit sein sollen, wenn mittelst einer solchen Postbot, nfahrt Ein Reisender befördert wird. l) Materiulflihren zur Wiederaufbauung eines durch irgend ein Elementar Ereigniß zerstörten Gebäudes. ^) Die k. k. Gensd'armerie, welche gemäß h. Fiuanz-MlNlsterial-Decretes vom Itt. Juli ,«5<», l!>854, nicksichtlich der Weg-, Brücken- und Ueberfuhr-Mauth mit dem k. k. Militär vollkommen gl.ich zu behandeln ist. Zwc, und zwanzigstens. Wird als Bedingung noch beigefügt, daß die mit der illyri. < jchen Aubernial-Eurrende vom ll>. Juni 1840, Zahl 14X,2, allgemein von Seite des k k. steierm. Gub.rniums aber mit Verordnung vom I«. Juni 1840, Zahl W36, den Kreibämtern in Folge hohen Hofkammer-Decreles vom 8. Mai 1840, Zahl 10lli1, bekannt gemachte Bestimmung an der Stelle des H. 4 lit!, r der Vorschrift vom »7. Mai 1821, rücksichtlich der mauthfreien Behandlung der rohen Mat» rial' und Br.nnstoffefuhren zum Behufe der Bearbeitung für montanistisch-conzessionirte Werke im Orte, wo der Mauthschranken sich befindet, gegen ausdrückliche Bezeichnung jener Werke, die bei den verpachteten Schranken die Mauthfreiheit zu genießen haben, in Wirksamkeit bleibt; dagegen wild die den Fuhren mit Erzeugnissen aus den k. k. Aerarial-Berg« werken nach den Mauthdirectiven vom Jahre 1821 zustehende Mauthfreiheit zufolge hohen Finanz-Ministerial-Erlasses vom 13. April 1850, mit 1. November t850 aufgehoben; Wornach diese Fahrten ganz gleich mit den Fuhren solcher Erzeugnisse aus Privat-Bergwerken behandelt werden. Drei und zwanzigsten^. An wie viel Mauth« schranken die betreffende Mauth cingchoden werden kann, an welchen Orten der dießfal-lige Mauthsckranken aufgestellt 'st, und endlich welche Wehrschranken allenfalls zu der verpachteten Mauth gehören, und a.» weia'l O.ten sich dieselben aufgestellt ^flnve^ w r in den Versteigerung-Pr.tocoll^ Mauthpachtverträgen genau angegebn weroen. 4«2 Ausweis > über die für die Verwaltunqsjahre 195^, 1855 und 1356 neu zu verpachtenden Linien-, Weg- und Brü-> ckenmäuthe in den Kronländern Steiermark, Krain und Karnten. > !^<3> Benennung Kategorie -^ Ort Tag Ausrufs- Behörde, Bis zu W Z'^ W Brücken- _^ . » »^ ^ ,__________________________________ ^. _____________> ________prels fur ein . . ,. ^- ,. ^ « --------------------—»----------------------------------^ . ^ ' bcl welcher dle welchem 3 ß der ^ Classe d c r Jahr Offerte V ^ M a u t h - S t a t i o n e n. 3 Versteigerung ----------------einzureichen sind. Tage » ^> _________^____________________^_______________^____________^ f!. ^ kr____________________! W Steiermark. > Gratzer Linien -Wegmäuthe: » Karlau . . . Linien.Wegmauth l — Lazarett) ... „ // 1 — ^» 40° Steinfeld . . . „ „ I - 3 3 » Eqqcnb.rq ..„„»-- G 3 W . > Papier-Mühle .„„»>" a) .^ ,' ^ > Harmsdorf . . „ „ , — ^ 3 - ^ » St, P.ter. . . „ „ I - Z V Z 2 > Waltcndorf ..„.,,— ? e« ^ ^ ^ » St.^h.rd. . ",,",- ^i Z / ^MW - V ^ Geidorf ...„.,!- ^ " ^ F Steinbruch ..„.,!- U. ^ H . ^ Hel-rgottwics . - „ „ l — Z 3" 3) n ^ Schönau . . . „ „ l — ^ ^ ^ Mol 1 __ " " ^ ^ Hallerfeldschravken ? " „ » D ^ <2 Stadtische. . . Pst^rmauth — — 14MW — Wiener Straße: ' « m..,. Weg- und Brücken- .. ^'^^: '' ^'st ..., l ^^.^ » Wmth. ... 2 - Camera - Bez.- ,^ 8^- '"^ ^53 » ^" ^ Velivaltung > Gratz ß .^ U n g a r i s ch e S t r a ß e. U Sf^ueraml ll, Auqust 2. Auqust Fürstenfcld . . Neg._u, Brückcnmautl) 2 ll. Fülstenfeld l85»:t 2956 — Canural- »853 Glelsdorf . . . „ „ 3 U. (äameial-Bez.- ,. August 2?l8 — waltmig Grah 28. Illli V^lw^ltung 185,3 1853 Tri ester Straße: iiandscha-Brucke . iNtg-u. Brückenmauth' 3 lll. / Vratzer 2. August 430tt — ^Camcral-Bez.« 29 Juli ) Verwaltung ,^ Spiclfeld . . . Blückcnmauth — III. ^ Vnwaltung 2. August 15UU - ^ Gratz > _____ ' 1853 N.M. ^ Pcßnitzbach . . ,. „ — l. «.. , 2W — , » Malburg GrahcrtlM Wegmauth 3 - ^iart)ul gcr z^<, __ ^ D: ' —^ ' ' '/. " ' .'.M. ^ «. ),,,^ ^'.!_ Marburg ^ , h, Franz ... „ „ F 1^ ll. ^ ) ^l.«,7 — ^ ^ Karntn erStraße: St. Oswald .. Wegmauth «^ - l> ^mnal^Bez.- , .^ «^ , 360 ". Camcral-Bez.-«) .^N Juli Zellnih. ... . ., >2 — »(Verwaltung ) '^» 540 — ^ Vmvaltung «> ^^ Mahrenberg.' ," ," >3 - ^Marburg ^ ^^ > 869 ~ ^ Marburg >^ WienerStraße: Spital am Acmcring Wcgmauth 2 — ^ Stcueramt 18. Juli 53M» —l. ! 17. Juli Mürzzuschlag . . Weg-u. Brück^nmaulh 3 i. ^ Mürzzu« ( 1853 '"'»W - ^ ^^ ? ^53 «_ Ki.ddcrq....... 3 ". ^ schlag ^Vormittags 2UW - Nullung ' Brück Wiencrthor W^mauth 3 — ^ Camcral-Bez.- ^ »9. Iul, 96<» - l ^^^ »17. Juli ^ V do. Grahetthor Weg. u Brückcnmauth 3 UI. > Verwaltung > lt^53 »»»^ — l i ,^53 i^ 00. Lcobnerthor „ „ 3 U. ^ Brück H Vormittags 4U2U - / , » ^ ItalienerStraße: Ll'^cn imMüh'thale Mqmal.lh 2 - z l^amcral-Bsz,- 19. I»li 1300 -, Cameral-B Benennung Kategorie ^ Ort Tag Ausrufs« Behörde, Bis zu ^D --------------------------------------~_!_________________________ ? ^'cke'" ^_________________ preis für cin ..,,,. ^ I " bcl wclchcr dle welchem ^ der H Classe der Jahr Offerte V ^ Maut h -Stationen ^ Versteigerung.__________einzureichen sind. Tage ^ ^ ^_____________________________^______^._________^.__________ ^^^_______________ j si. ^kr. ______________ _______________ St. Lorenzen . . Weg-u. Brück.nm^th 3lll.Is. ll. 48ll<, - ^meral. Nez- Iudendurg . . „ „ l II. Sl.uerawt j 2l. Ilili 13<»- Verwaltung '" ^. UnM.ttt . . . Wegmauty 3 - Iudendurg . ^ ,,M» - -.^ Neumaikt ... „ „ 2 — Vormittags W<» — Brück ' Dur.ist.in ... „ „ 2 — Sttu.>r.,mt 1" 2» 3"l, (Zameral Vcz - ^ '^''" ^ Wegmmith « — ^udeoburg l"»"»^ liMtt ^crwaltnug N>, Juli ! " ^ Nachmittags z Brück z l87,:t S a l z b l, r g e r S t r a ß e: Auss.e i.m M.ukte Weg-u. Biückenmauth 2 l ^ >. > ^ "' ""^' b.m 6t.'..eramt 22, I,.li < ,^'^t ! M.ttt. . Bil.ck,.,mc>..ll) - ll. i <^ !. (5<,m,.alBe- , ^ M'lter.'do.f . . We,m.l.ll) 3 .. '"'''' ,:tll. I..li ^ ^0lsck,,(^ . . Weg-u. Brück.um.nith » l, ^ N,..1)mit,^igc' 21^— ^i.ks - Verwalk R'.'tt.nma.n . . ., ., 2 ll. l. ,. N^tte... ^.Vl ^- ,87,^ 7''^"'.... W.'am.l.t!) lt «_ , . 2:t. 7<"li ,? u>l' ' T h a u c r n Straße: Tiibcnod.Bt.Iohann Wegmauth 4 — ,2W __' ?^7^'"ck - - „ ,. l - St.ncramt 2l. Juli ,5ll -^ (ZamcralBez.' ,., ^ . ! ^t Würgen 0der W^-u.B.ück.nmauch I ll. ,8'.'l ^M - V.rwalt.nig ^-^,l, ^.^^. !.' Iu.denburg Nachmittags ! Brück "^ Straße über den P ü h r n : Spital am Bühren Wegmalttl) 3 — sten.r.nnt 23. I..li l,5.« ,5/' Camcral B.z.- 19 Iull ! l'ii'z,'!, »87,3 Vcovaltlmg >853 Nachm,lt,, ^ "^ j !b'>» ^'»" L>>m>>al,«.z,, ,8,'.» Tsch«„„t!ch , , B>mk,.,m,»,<„ - M, 8^. P.,,, z,, 2« 2„„ ^,„. ^ ^^^ ><>^>i «.,,.,. ^ in Laib ach l^7»3 do ^ ' ' F^^. ^ " ) ^"""'"t <2.V Iuli ,,37,4 ^aidach > 23. ^.>i ^ , ' ' Wassermauth __ __ ) Oberlaidach ^ ,87,3 l97 - j ,8^l H W u r z n e r oder Villacher Straße: Wmzen . . . Weg-u. BrückVnmaulli 3! «„ > - 572 <- ^va dci Asiling. W..qmm.ch 3 --' )Sl.ueramt j 2,. Juli ^" "' l » ^. . .... _. . ^ — Stellcramt 2 ... N'umalktl (Zameral - Bez. »87>3 Z.viscl'enwässeln "^n ... ^egmaulli ^ ,„ Steueramt ,8. Juli ,87,3 7,lW - Verwaltung 11. ?"" " " ^ «l>. Krainburg li>.Iul> ,853 <^lW — üaibach '"-'"'l 15». tw. l?o..' I b ^^ (Z. Amtsblat Nr. ,54 vom ,,. Juli ,853.) 2 4NN ^ « Benennung Kategorie H Ort Tag Ausrufs» Behörde, Bis zu K« ^ Brücken. .^ .„ . N^---------------------------------->-------------------------------- "---------------------------------------------- prcls sur cm . . .^ ^. ^ « ^ 'bei welcher die welchem 3Z der H. Classe ^ ^. Jahr Offerte D N Mauth^Stationen. D' Versteigerung.-----------------einzureichen sind. Tage W _____-___________________________ e°l ^________j______________st. ^ kl. A3 i p p a ch e r S t r a ß e: ^ Zoll bei Haidcnschaft Wcgmauth l — Steueramt 26. Juli 2l«U — Camera!-Bez.- I Wippach 1853 Verwaltung 22. Juli ! Lalbach 1853 > F i u m a n e r S t r a ß e: I Feistritz bei Dorneg Weg, u. Brückenmauth 2 I. Steueramt i 28. Juli 772 — ) Cameral^Bez.« ) 23. Juli ! Feistriz bei i 1853 ) Verwaltung ) ! ^ Sagurie ... Wegmauth 2 — Dornegg , »53 ) Laib ach ) 1853 I Agram erStraße: V Iesenitz . . . Wegmauth I — ^ V.rwaltungs- . , ^ __ l Munkendorf . . Weg u Brückenmaulh 2 Z>l. >amt der Domai. ^ ^^ " ^ __ i Oameral^Bcz - ! -" ilandstrüß . . . Wegmauth 3 — ^ ne Landstraß > " ,.z", ^ Velw^llung 2l». Juli > Weixeldurg . . ., „ 2 — . lZam.-Brz.- .^ ^nli ,2<»u " ' Neustadt! l853 - St. Martin . . „. „ 2 - ^ ^"'7^^ ^ »»5'' »'"" - > Neustadtl ) ^ «- R a t s ch a ch e r S t r a ß e: ^, Gurkfeld... We^mautl) 2> — Stadtkanzlei «^ 2, August Wtt —l , Cam.ral-Blz.' > 3N, Juli ^" Radna biiRukensteln Weg-u. Brück.limaulh 1 U. zu l? »553 Wl - Verwaltung j »853 Laag bci Sot.öka . „ „ 1 l, Guikfcld ^ «W - ^ I N eu st ad tl C a r l st ä d t e r S l r a ß e : > 'Mottling . . . Negmauth 3 — ) ^ ^ Stadtkanzlei 25, Iul, ^"^ ^^' 22. Juli dto ... Brückenmauth - M. Mottling »853 '"" ^' ^al^ ,^ _____ K a r n t e n. K a p p l er oder See walder Straße: Kappol . . . Weg-u.Brückenmauch '>.».»'!> Steueraml 1 ,8. Juli '"' »<> » ^"^ !l .4 Iul. Vellach . . . .» » , I.i.'.i.ll Koppel j ,853 ^, ^ »Kla^ure >' '"" ^Nterdrau burger Straße: Klausen . . . Bruckmmauth - «. I- ^ Ortsbehördc ^ ^l.Iuli ??" '" 16. Juli Untcrdrauburg . Wcgmaulh . .^ , ^, ( ^Untcr. ? ^^ .^7 ^ ^^ y^ ^^ Wunderstetten . Weg. u. Brückenmauth 3 Z, «. 7 dlauburg 1 Ul,2 .1<» Verwalt. " Wölkermarkt. . Wcqmauth 3 — Steueramt zu 23. Juli 1»" -> l Kl agenfurt '^ St. Veiter Straße: " Friesach . . . Weg. u. Brückenmauth 3 I. ,j Steueramt j .^ ^z 1«8l - Cam B.z. l i 26 Juli Mölbling . . . Brückenmauth "^ ^ ^. ^> zu ) ,^ N^3 — Vc.walt. ? ,^ " St. Veit . . . Weg-u. Brückenmauth 3 I. I. I. >j «:t. Veit ,' 473b -. Klagenfurt >> ^ Klagenfurter Linien - Wegmauthe. St. Veiter Thor . Linien-, Weg, und Blü'ckcnmauth — I. 2900 - Villacher Thor . Linien - Wcgmauth z — «»5— «.^ ^ .- Viktringer Thor und <5"'n. Bez. ! Cam. Vez. 23. Iul. Glanfurter Brücke Linien-, Weg- und Verwalt. ^ul ^/^"^' Brückenmauth , I. Klagenfurt '"'" 3420 - Klagensurt ,8;,3 Völkermatkter Thor ^ l und die Wölzeneger ...,^ z I Glanbrücke . . » ' I 2^U0 - 4M ^«) Benennung Kategorie ^ Ort Tag Ausrufs- Behörde, Bis zu « Z ^ Brücken- ., ,.. . , ^-^------------------------------------------------------------^ ___________------------------------ prels fur e«n . - .. ^- ,< — 3 " bei welcher dle wel6)em ^ der ^. Classe der Jahr Offerte « Mautl) -Stationen. !? Versteigerung >------------------. einzureichen sind. Tage ^ l _____________ I" _____ ______ ________ si. j kr Tiroler Straße: Oberdrauburg . Wegmauth 3 - ) Et.ueramt ) 2'- Juli 380 - . ,« <^^j Greifcnburg . . » 2 - ) G.e.fenbulg ) »«53 330 - ^^ ^äam. Bel. Sachsenburg . . Weg^ u. Brü'ckenmauth 2 II II II ^ .... <^, l^tt» — Verwalt. Spital. . . . Wegmauth 2 _^ ' Tteueramt , ^. .zul, ^.^ ^ Klagenfurt » 2tt. Juli .Paternion . . Weg- u. Brückenmaulh 3 UI I zu Spital lU.»6 ^.^ ^ . ,853 l Laibacher Straße: ^""^ ' ' ' ' Wegmauth 2 — k. k. Velw. Amt lS. Juli ,57 -lüam. Bez. Ver l» Juli 2 - zu Arnoldstein l»53 ^ klagen fürt !853 K l a q c n f u r t e r Straße: V'lden . . . . , Wegmaut!) l3 — k.k.Hpt Zollmt. 22. Juli l«5l i - l^m. Bez, Ver. ,9 Juli c: ' I zu Hjillach lN33 klagen fürt ,853 Villachcr Linien-Wcgmauihe. Villacher Okelthor Weamallll, 2 « ^ .- . . .».-« ^ Föd^ami ... Bruckc m .t!) ,^ j k. k. Haupt^ , 22 I.l. """ !»r«tz, am 22, Iu»i ,»55, -,,.."«? /oncurs - Ausschreibung. N>, „,.". T,mck/La..?t7«°rk°,»" ^ d^k.mft,g.„ «.,«,,foamtnn i„ do. Woiwodschaft H«l,,cn .,»» 5.'M ^ "' -H u l» «. ^ ail0g»schllel)l'„ , und zwar: ________^'"'"" ' Kategorie Diatt". ^^ ^ ^ ^ e r k u n g ') Bezirksvmstände ^ mÜ '..... ^'!! !'""! ') ^^alten freie Wohnung ) . ..... v ,,W oder ein angcni.ss.neo ^ p. .- s .«.> ...... ^" ll»W Qualtmgeld. Bezuksadiuncten ( ""t....... , ^ ^^^ ( mit ... Zv ^/»/. A<.ua«(»"....., , . ^ ^ z«" ( Mlt .... Xl B'zirkökanzlistm ( ">t ' !'.'.''.' x„ ^"" ") Diener ( ""t "" ...... ^" ^" ( mit ....... 25U ") Erhalten Amtökleidung i>> Dienersgchilfen . ' ' - ... 2UU „ulu,:,. ..... 2Ill Die kompetenten^ pclten und m.t gcstampelttn Documcnten vel henen Gesuche an die »k. k. ii a n d c s , ^ ^ ^ ^. nifi rungs-Commission in Ten, es-u a r" gelangen zu lassen, und zwar milttlst ihrer vorgesetzten Behördc, wenn sie bereits einen öffentlichen Dienst bekleiden, oder mittelst der politischen Behörde, der sie unmittelbar lmlelstche,,, wenn sie gegenwärtig nicht angestellt sind. Be-zugllch des k. k. Mllita'ls ist sich die (5mlilar-Aer-^rdnung des k k. Kriegsministeriums vom 3,. .Gesu^e'" ^s l/.^" ""e '""e einlang n en ^3^.^ ber Invaliden, un^^^^^^ In den Gesuchen ist Folgendes mit.Zeugnissen zu erweisen: >>)Das Alter und die Religion; 1') die Sprachkenntuiß, wobei demerkt wird, daß dle Kenntniß der deutschen Sprache absolut elfolderl.ch ist, nebstdem auch hinlängliche Henntmß e.ner der Landessprachen (der roma-'Nsch^ serb.iche., ungarischen); V werd.^"'<- !^' im (^onceptöfache angestellt oder k. k. Rechtsakademie d^^^'lch. politischen Studien erfor-d^lch und ft, Diejenigen die das Rich er- I/^^lollen, auch ,in Zeugniß über be gut bestandene Nichteramtsprüfung Bei Ver. leiliung der Posten im Kanzleifache wild auf eine cntspl'chende Bildung, auf eine leserliche und correct»' Handschlift, und für die höheren Slcll.n auf Erfühlung in der Amtsmanipu-tion gesehen; .!) die blöher geleisteten öffentlichen Dienste, oder die bisherige Plivatbeschafligung. Erstere sind in chlonologijchcr Oldnung nach ihrer Wallung mit Angabe der damit verknüpften Emolumente anzugeben; n'icksichtllch der Andern ist letztere Anga'e nicht erforderlich. Bci Besehung der Dienerstellen haben ausgediente k. k. Militärs, besonders die in öffentlicher Versorgung stehenden Invaliden oder Halbinvaliden den ersten Anspruch, wenn sie noch die physische Eignung für diese Dienste haben, und auch die sonstigen vorgeschriebenen Eigenschaften besitzen; l.') tadellose Moralität, ein correctcs politisches Verhalten. Hierüber haben sich auch die Behörden, welche d,e Competenz-Gesuche cinbe-gleiten, klar und gewissenhaft auszusprechen; s) sonstige sich allenfalls erwolbcne Verdienste; außerdem hat der Dienstsucher noch anzugeben: F) jeincn Ltand, ob leoig, verheirathct oder Witwer; in beiden letzten» Fallen ob, wie viele und wie alte Kinder er zu ernähren hat; li) die etwaige Velwandtschaft oder Schwäger-schaft mit einem der hicllands angestellten poli« tischen, Justiz, Finanz- oder sonstigen öffentlichen Beamten; i) ob und wo er in dem serbisch-banaler Landes» gebiete ein unbewegliches Vermögen besitze oder eine Pachtung inne habe. Im Falle ein kompetent um mehrere Dienststellen verschiedener Kategorie einschreitet, hat er für jede ein eigenes Vesuch einzureichen; die Dokumente braucht er aber nur einem cinzlge» oe-zuschließen, und hat sich in den andern mn , jenes zu beziehen. 402 D, Diejenigen, welche auf Grund der früher be-^ antragten Örganisirung im I.ahre »85 l bei der politischen oder Gerichts r Organisirungs- (5o,nmis: sion um eine Stelle competilten, haben sich gegenwartig um einen oder den andern Dienst lediglich nur mit Berufung auf ihre Gesuche anzumelden. Temcsvar am 18. Juni 1853. Von der k. k. sell), ban. Landes - Organisilungs- Commission. Für Se. Excell. den Civil- u Militär - Gouverneur: Eduard Griez v. Rons<>, k. k. Etatthalterei-Vice-Präsident. Z. 332. :. (1) Nr. 32? ;. -l2'/, Hubikfusi haltenden Hufschlagdeckstoffeö, im Betrage uoil..... 325 fl. !5 kr. »nd die Bei^ und Aufstelllung von l48 Stuck fö'hrenen Streif- bäumen am Treppelweg mit dem ssiscalpreise von ... . llj? „ 2N „ qenehlniget, in Folge dessen hierüber die öffentliche ^icitation Samstag den 23. Juli Vormittags in dem Anttslocale der k. k. Bezirksexpositur Ra tschach abgehalten wird, wozu Nnteinehmungslu-stige mit dem Bemerken eingeladen werden, daß jeder Llcitant vor dem Beginne der mündliche, Licitation des 5»'/2 Vadiun, mit t<» sl. lil kr. und 9 st 5,2 kr. entweder in baren» K'elde, oder mit' telst volschliflömä'ßig gepnifter l)ypoll)eka>ischer Verschr.ibung zu erlegen hat, ivelches ihm, wenn er nicht Ersteher bleibt, nach beendeter ^ieita^ tion zu> ückqestelll wird. Volschriflömaßiq v»'l faßte Offelte, w.lin sie mit dem clwahntcn Vadium belegt stnd, weiden bis zum Beginne der mündlichen Limitation, d. i, bis tt Uhr Vormittags des L>citationstages von der k. k. Bezirköerposttiir Natschach angenommen. Mit Beginn der mündlichen Ausbietung wird! kein schliftliches Offert, nach Schluß dieser aber kein Anbot mehr cma/nommen. Bei gleichen schüft lichen oder mündlich.,,, Bestbot.n I)at der letztere, bei gleichen schiiftlichen ade^ delj.niqc d^, Vol,^,g. welcher früher eingelangt ist, daher die kleinere Post.- dummer tlägt. Es wild vorausges.ht, daß jedem Bewerber zur Zeit der Licitation nicht allein die allgemeinen Bedingnisse bezüglich der Ausführung öffentlicher Bauten, sondeln auch die speciellen Verhältnisse und Bedingungen der auszuführenden Objecte bekannt sind, daher der summalische Kostenüber-schlag, las Preisverzeichniß, dann die allgemeinen technischen und administrativen, ferner die speciel' lcn Bedinginsse bis zur Licitalion bei dem a/fe-r tigten Antte wahrend den gewöhnlichen Amts stunden zu Iedeimanns Einsicht aufgelegt sind. K. k> Bau ' Expositur Natschach am 3tt. Juni »853. Z 334. (3) Nr. 30. 5! ic i tati 0 n 6 - K ll n d «n a cl) u li g. Wegen des ob Mangel hinreichender Concur renz unbefriedigend aufgefallenen Resultates der am l. d. M. zu Podrasscd Statt gefundenen „icitation deö alten Materials der dort bestände-Len alarischen Blücke, wird dasselbe und zwar: l Laibachcr Vievtelschiff, 3l<» Rundstänlme, 25!>8 Pfosten und das sonstige in entsprechender' Anzahl vorhandene sortenweise aufgeschlichtete Holzwelk, ferner 7 eisenc Bolzen, U5 Pilotten-schuhe, dann alte cisene Klammern und Nagel, im beiläufigen Gewichte von »2 Rentnern, am ,4. d. M. Vormittags !> Uhr öffentlich ver-äusielt, und sogleich an Ort und Stelle gegen baren Erlag des Erstehungspreiscs unmittelbar nach dem Abschlüsse der LicilalionörVerhandlung an den Meistbietenden übergeben werden. Der Ausruföpreis besteht in 83tt fl. >n E. M,, als dem höchsten Anbote der am l. d. M. statt-gefundenen Licitation, daher das auf die Dau?r der ^citations-Verhandlung zu erlegende Vadium mit 5tt fl. festgesetzt wild, welches von dem Er-stcher dcö Materials auf die Kaufsumme zu er» ganzen kommt. Nach Abschluß der Verhandlung wird l>in nachträglicher Anbot angenommen, Von Seite des k. r'. croat. slavo,i. dalmat. Militär- Gouvernements. Agram am 2. Juli 1853. Z. 923. (2) Nr. 3320. Edict. Von den, k. k. Bezirksgerichte Sittich wird bekannt geinacht: Es habe über Ansuchen des Anton Anschlova, von Mallinsdorf, widcr Anton Sttojin von Klei»-gader, wegen schuldigcn 80 fl. c-. 5. c., ,n die er»' cutive Fcilbictung dcr^ im Grundbuche der vorma^ ligcil Psarrgüll St. tzanzian .^^ Rcclif. Nr. 852 vorkomm»ndcn Realität gewilllget, und zu tuen Vornahme die Tagsatzungell aus den 29. Juli, 26. August und 23. September I. I., jedesmal Vor» mittags ron 9 dis l2 Uhr in der Gerichlst>'nz!ci mit vcm Anhangs angevldnct, daß nur bei der letztcn FeUliictung die Rcalilat auch unter dem Schaz^ zuligsivellhc wcrdc I)i>Uai,gegldcn werden. D.r Orundbuchscrtraet, das Schä^lnqsproll)' cull und die liicitatwliübldmgmisc, zu ^ulgc ocrcu uom Schatzungöwcrlye ps. ,3^7 fi. 55 tr. ei>»i0° Zarinn, zu erlegen ist, liegen hicrgclichts zur i^il" sichl vor. Sittich den >5. Iüiii «853. Z. 9i5. (^) Nc. 3 l Zoy.nln Olt0!,izl)»r uoi, Ollonica zii.qe>zllll l.di-diguiigcl! zugkst'lil werde,', Hesse» wi,d Äüioi, Kol'azhizl» wegen all lalligel eigener Wahinchmung ^incr Rechte vcr-!!ail0lgll. .i<,. r, Bezitts^crichl Plaolna am l. M^i »85:l Bcr l. r, Bezirtslichler: Gertschl ». Z. 9^6 (2) Nr. 453». Edict. ^>om f. k, Bczirlsgrrichte Plaüiiw wi,d dc-tanut gegedeu, daß bc> ^)lschlid rom 28. December ^ >852, Z. l!256, wl'llül dic UlNlchreloung rer im! (Ä. ^i^ Sittich»! KaistcrMt zlir, Ncctf. ^lr. 55'/.^ vülkommendcn. Achtllhlide >n Kalleliield, vo,u ^iiü!l Tomschüsch ',n> ÄivKN.i, Paul PcUa«, l'e. wlli!get wlllde, U!»t Rüttslcht als die Elbe» o.s sellgeu Iol).,lM Toülichiisch nicht dekanot sino, dem als ('uLtt^r ixl ^l<-l,nn l'.st,Uttn Hrn. ^.n< Tomschllsch l,on Plaoina zuglstellc wolde» seii wo-00,, die ^rden w.gcn allfalliger eigentr W.,l)rnet> lnuli^ >l)ss<,che des Hi". Sl mon Stcrle von ^^idoch, wioer Michael ^u»z von Küchdors, lKl.l> l<<6 sl. 33 c. ,^. c., die Telluii.e zur ^oinahlne cer vewilligten executivcn Feilmetliüg der, aul 3,^2^ ^1. 50 tr. dcwtlthcleu, im Grundduche O. G. Loilsch 5lili Rectf. Nr. ltt l)orkommn>,l ^rül) von ll bi5 l2 Uhr im GerichtSsitze niit den, Anhange anoe. lauint wu'.dcn, daß lie Realität dei dem dlilt.n Termine auch unter dem Schatzungswerlhe hint-.liigegeden werden wird. Das Schatzlingsplotocoll, der Orundblichsex. tract u»l) die ^icillUioilSdcdiuginsse, unter deilcil sich dic -Kerbiudlichleit zum Crlagc cinli; Vadiunlv pr. 3,2 st. bcsiocet, töune» hirlgerichtö eingeschlu werde»». K, t. Bezirksgericht Planiua am I l. Iull «853. Der k. k. Brzirksrichter: G e r l 1 ch e r. 6. 9^7. (2) "'. 3001. E d i c t. Vom k. k. Beziikbgeiichtc Planiüa wird be-^n,nt acln^chl, daß lk> voa R.ickek, die Te>lni,,e zur Vornahme der erecli-'u>en Feildieiung der, im dxulidl'uä e Ha>isbe>g »"l> ?1ieltf. il>. 302 vork'NiNleods!, , geüchllich au! >"'i^ fl. 40 tr. bewllthcleil Diiltelhule, auf de>, 2, Au-^usl, den 1. Seplclnder und tc,, l. Ociodei l- 3-, ledctim^l Zrüh W— >2 Uhr im Etl'chlösiye mu ocm Anhange anberaumt h.be, daß dic Ncal'täl bei d,m lc!)lli! ^elininc auch mncr dcm Scha^ zuü^werihe I i!l!ai,g!gedtn wt'dcn n ild. Der ^ruüdluchs'lsilacl, d^S Echäl)uiif,spsoto. coll l,,ld di>' tücüaiioüs'l'cdingnlffs, lüi'ci welchen sich dic Pfiichl !,l!m (>,I..gr c>i,es V.niumö per l0L fi. !'lsl»l)el, lö<,l,ei, Hie>ge.ichls cingesehe» wer-teü, K. k Beziiksgelichc Pl.milia dc-i l3. Avril l853. Der k. l. Bezirtsrichter: ____ ^ellschcr. H ^- "^- (2) " 3lr73359. " Edict. Vom t'. r. Vcziil^gcrichte Sittich wird den lülbetanlit wo b.slildlichen Maria, Franz u>,t> Agnes Kasttllitz mittelst Edictes crinurrt: Es habe wider sic Anton Schert oo„ Sad als Besitzer der vormals zur Herrschaft Sittich 5„l! Uro. Nr. a, dicnstbar gewesene,, .Realität in Sad, die Klage auf verjährt, und ^i)schu!,gsertlarung der .nil dle,cr Realität i.tta'.'ulirtel, Forderuu.a. aus dem ^chulDIcheinc ddo. 9. Iäinicr !8<1.i, pr. 309 fl. 4t> tr. l^. .8. <:. hiergerichlg ciliqcdracht'. Dcssci, werden die Geklagten zu den, Ende er. lnilert, daß sie zu der auf den 4. Ottooer l. I, Aormiltas.s 8 Uhr a!!ocra,M,lcu 3^llialidl!lngsl.!g. sailing entiveder seldst e>schci»e», oder ilnem u«l u^l!,,» .nifglNellteii Kurator M>Ul)i,,6 .llozia„zl,!jl) vl'i, li^>8!^l,.l^>x «ecl'lzriliq ii),c Beh.lfe aogeben, widngrnö „e sich die Nol,,ei, ihrer ^^ra^sannluna I.lt'st l)l!z,lmcss>l, h.,l,c» würoe». Sillich dli, ,.'). Ilini ,8^::. ^' "50 (^) ' Nr. 33?^). (5 d i e s. ^!'0!N f. l'. Blzittsge,ichle Sillich ivurde üoc, Anillch»!! d(ö H>„. Ritte, vo« Widerkhern von Klcmiack, wid.r Iosif Z.n>l>'> lnn> M.ütlllsdorf, >ve,,eü schuloig'l, 70 si <. 5, ,., dic lTcr»,!»«' zxr ercculiveu Feill'ktliüg r.l. ia, -u»d0!>che der vor-m,Iige,l )!!)>!,!, G>'ll.»ss^ü 5,,li U^l'. Nr. l0l>'/„ l,'o,ko>N!nc!id»!i Kailcheiircalilat sailüül Schiniede, au! oe» 5. August, d>n 2, ünd oel, 3,». Sept.lnoer l. I. lederzeit Vcrmitllg lu.» 9 li^' >2 Ul,r ill, <Äl>.ichls. orl. ii.il dcm Aels,che a>,geurdn»t, daß diese Mra^ lilat our bei dcr dritten Tagfahrt ^uch unter dcm Schatzliügswerlhe pr. 2«5 ft, 20 r>, weldc hi'ttai,-gegtben werden. Dcr G>l!»dluä,sextlact, daö Schatzun^Zprolo-coll uod die ^ililatioüi'l'cdiiiliniise, nach welchen cili 3>.l!l!i'.l von 30 st zu crleqri, ist, 1!»^!',, ,„ ' der OericdlSraiizlci zur Einsicht l'loit. Siltich a,u «5, Iluu l85>3, ^»> 95 2. (H) 9ir. 3,45. (3 d i c l. Vu«u k. r, Bl'!>>,'s'5g.'l!chtt ?)nislii^ N'ird l'sfannt ^ gemacht - ^s sci ii, der Reassumirlmg der mil Bescheid vom 2l. Ma>z »853, Z. 1528, bewilligte «xccutire Feill'i»lu"g der d»m Iuhailii Or^schein gshörigsn, i:n vorl'estalideüln Grli»db»(l»e der Heirschaft Reif-mz 5!il^ Url,'. Fol. l!89 oortommendeu Nealilät zu KlNlilacr'^l'. l l , wegen schuldigcn 182 fl. <-. 8 <:. gewill grt, uno zu deren Vornahme die Tagsahlteu aus dc» l8. Juli, 20, August »»d !9. Seplemder »853, j.'dcöm.'l ll,u 10 lUn F,iih im Olle Klein« I.,ct »lit den, Beisay»- angslndlnt, doß die Realität oci dll diilicn ^ci!l)ietu!ll,oc^g!ahrt axch lliitir den, Schatzlü,göwe>lhe vo» 1550 fl wird hl>!ta»ge.q w>roen. Das Schätzlüigsprotocoll, der Gnindbuchsex. lra t und die d!l!lalion5l)edillguifse könnel, hicrge-riehls ciügescheu werden. Ncifniz am «0 )u»i ,853. Z^92a. (3) Nr. 289 7. Edict. Von d.m t r. Bezi'tsgcrichte Oberlaibach wird tliild „cmacht: Eü sci >» die crcclltiur Fcilbi.tling der, dem Valentin Deveuz ae!)örigen. zu ^resouza «uli Haus-^)tr. — liegenden, im lhrillN buchc der gcwcseucn Herr' schast Frclidenthal 8lil. Urb '^>. >tt!> vorromnunden, und laut Schätzung .. Psotololl. vl'm 8. Juli 1852, Z 45 l<), gerichtlich auf l kii? sl. 55 kr. bcwcrthetcn '^4 Hübe, wegcu aus dem Vcrglriche vom 26. Il,ni l«"lihlingen nur um oder über den SchatzlMgswcrN), d»i der dritten aber auch unter demselben hinzugegeben werde. Hiczu werden die KalisUistige,, mit dcm Bei' sahe eingeladen, daß das Schätzungöprotocoll, die tlicilalioiisdedingnisiV und der neueste Grundbuchs'»» tract zu Jedermanns Einsicht in den gewöhnliche" Amtsstundcn hieramls bereit liegt. K t. Bezirksgericht Obcrlaibach am 3. Juni «855.