^ 79. 1865. ÄmlMall zur Lmbacher Zeitung April. (N4—t) Nr. 3098. Kundmachung. Mit Beginn deö Sommcrsemesterö !Uti5 sind folgende Studcntenstipendien in Erledigung gekommen, und werden zur Wicdervcrleihung hiemit auögeschricdcn: 1. Das von Benjamin Ielouschek Ritter von Fichtenau errichtete Stipendium im derma-ligen Iahrcbcrtrage von 53 fl. 55 kr. öst. W, Auf dasselbe haben dürftige Studirende aub der Verwandtschaft deS Stifters, in Ermang. lung solcher aber auch arme wohlgesittete und gut studierende Jünglinge, welche in Neustadtl gebürtig sind in solange, als kein Verwandter auftritt, Anspruch. — Das Präscnlationörecht zu dieser auf keine Studienabteilung beschränk« ten Stiftung übt der Aclteste der Familie, cinvernemlich mit dem Herrn Probste deS Neu» stadtler Kollcgiatkapitels aus. 2. Die ncuerrichtete vierte Studentenstiftung deS gewesenen Laibacher Gymnasial-katechelen Josef Globozhnik jährlicher 5U si. öst. W. Zum Genusse derselben sind Verwandte deö Stifters, und nach dcm AuSstcrben der Verwandten gut gesittete Studirende aus der Pfarre Zirklach, vorzugsweise aus der Pfarre Michelstctten berufen. — Der Stiftungsgenuß kann mit der zweiten Hauptschulklasse beginnen und bis zur Theologie fortgesetzt werden. 3. Bei der von Anton Ielouschek Ritter v. Fichtcnau angeordneten Studenten-, eventuell Armen« und Schulstiftung der vierte Platz jährlicher 3l5 st. öst. W. — Zum Genusse dieser Stiftung sind nur die ehelichen Deszendenten der Kinder des Stifters August, Bruno, Eugen und Ida, und in deren Ermanglung die eheli« chcn Nachkommen seiner Neffen Ferdinand und Toufsaint, dann jene dessen verstorbenen Bru> derä Franz und dessen Sohnes Justin Nltter v. Fichtenau berufen. — Die zum Genusse Ve« rufcnen müssen das 8. Lebensjahr zurückgelegt, lind dürfen, falls sie sich noch nicht in den Studien befinden sollten, das l» Lebensjahr nicht überschritten haben. — Der Stiftungö-genus, ist von der Normalschule an auf keine Studienabtheilung beschränkt. — Das Präsenta« tionsrccht steht dem hiesigen siirstbischösiichen Ordinariate zu. 4. Die von Lukas Ierouschek angeordnete Studentenstiftung im dcrmaligen Iahresertrage von 57 si. 9« kr. öst. W., zu deren Genusse bloß Studircnde aus der Nachkommenschaft der Töchter des Stiftcrö berufen sind. — Der Stif-tungögenuß ist auf keine Studienadtheilung beschränkt. 5. Die von Josef Peharz für Studirende an polytechnischen Lehranstalten errichtete Stiftung jahrlicher »24 fl. 25 kr. öst. W.—Zum Genusse derselben sind Kinder aus des Stifters ehelicher Nachkommenschaft, dann Kinder und Nachkommen seiner Geschwister und seiner übrigen Blutsverwandtschaft berufen. —Das Präsenta-tionsrecht übt der Pfarrer in Neumarktl aus. tt. Bei der von Anton Raab errichteten ersten Stiftung der erste Platz jahrlicher I »9 st. I« öst. N. Der Genuß der Stiftung ist für gut studirende Bürgcrsöhne auö Laibach von der 4. biS zur Beendigung der 6. Gymnasial' Klasse bestimmt. 7. Die von Anton Raab errichtete zweite Stiftung jährlicher 238 st. w kr. öst. W., welche nur für Studircnde aus des Stifters oder dessen Gattin Verwandtschaft bestimmt ist, und solange genossen werden kann, bis der Stiftling zufolge seiner Studien in einen geist, lichen Orden tritt, odcr Weltpriester wird. — Das Prasentationörccht zu dieser und der vori. gcn Stiftung steht dem hiesigen Stadtmagi« strate zu. 8. Bei der von Lorenz Razhki errichteten Studentcustiftung der zweite Platz jährlicher N)4 fl. 9'/, öst. W. — Zum Genusse dieser Stiftung sind blosi Studierende aus des Stif-tcrs Anverwandtschaft berufen, wobel jcncn, dcr von männlicher Seite abstammenden den vor denen aus dcr weiblichen Linie der Borzug gebührt. — Der Stiftungsgenuß ist von dcr Normal« schule an auf keine Sludicnabthcilung beschränkt, und das Prascntationsrecht steht dem Pfarrer zu Farra bei Kostcl zu 9. Bei der Schiffer von Schifferstein'schen Studentcnstiftung dcr dritte Platz jährlicher l4U st. — Zum Genusse dieses Stipendiums, dessen Verleihungörecht dem hochw. fürstbisch. Ordi. nariatc in Laibach zusteht, sind arme Studl» rendc berufen, welche dcm Stifter verwandt und in deren Ermanglung aus der Stadt Krain-burg gebürtig sind. — DieseS Stipendium kann vom Gymnasium an biS zur Theologie inso-lange genossen werden, bis dem Stiftlinge ein Seminarsplah dieser Stiftung zugewendet wlrd. »0. Endlich bei der vom Fürstbischöfe Anton Alois Wolf errichtetem Stiftung der zwclte und dritte Platz mit je jahrlichen US st. 7l kr. öst. W. — Zum Genusse dieser Stiftungsplähe sind auS dcr Bcrgstadt Idria gebürtige Stu. dircnde berufen, welche vermöge ihrer vorzug. lichen GeistcSfa'higkcitcn, ihrer guten Vcrwen. dung und Moralität zu gucen Hoffnungen für die Zukunft berechtigen, deren Eltern vermögenslos sind, und sich nicht etwa auS Idria wegbegeben und anderswo bleibend niedergelassen haben. — In Ermanglung solcher Stu. direnden haben arme, aber gut gesittete und gut studircnde Söhne dcr Besitzer solcher gewesenen Rustikalrealllaten, die zu den bestandenen Laibacher Visthumsherrschaftcn Pfalz Laibach und Görtschach gehören, auf dieses Stipendium Anspruch. __ DaS Prasentations- recht zu dieser auf keine Studlcnabtheilung beschrankten Stiftung steht dem Herrn Fürstbischöfe in Laibach zu. Bewerber um diese Studcntenstiftungen haben ihre mit dcm Taufscheine, dem Dürftig» kcits. und Impfungszcugnissc, dann mit den cmcn guten Fortgang nachweisenden Studien, zcugnlsscn von den letzten zwci Semestern, und wenn das Stipendium auö dem Titel der An^ Verwandtschaft in Anspruch genommen wird, mit dcm legalen Stammbaume belegten Gesuche, welche bezüglich der Stiftung Nr. 9 an daö hiesige hochw. fürstbischöst. Ordinariat zu stylisiren und bei demselben unmittelbar zu überreichen sind, im Wege dcr vorgesetzten Schuldircktion verlaßlich bis Ende April d. I. bei dieser k. k. l!andcsbehörde einzubringen. Von der k. k. Landesregierung. l!aibach am 25. März lvU5. (IlU—3) "" "Nr.^33»«7' Kundmachung. Für daö Jahr l«U5 kommt die Dr. Raimund Dittrich'sche Armenstiftung zu verleihen zu derm Genusse der ärmste der Verwandten dcs Stifters berufen ist. Die Bewerber haben ihre mit- dcr Nach, wcisung ihrer Verwandtschaft mit dem Stifter und mit dem Armuthszeugnisse belegten Gesuche bis Ende April d. I. bei dieser k. k. Landeöbehörde einzubringen. K. k. Landcsbehöroe für Kram. La^bach^am^O. März l865. (lU«-3) "Nr. 915. Kundmachung. Vom dcm l!andcb-Ausschusse des Herzog-thumcö Kram wird hiemit dcr Konkurs bchufo dcr Verleihung dcr Thcatcruntcrnehmung am landschaftlichen Theater in Laibach für die Saison l8