is« Amtsblatt zur Laibacher Zeitung Nr. 2«. Dinstag dm 3. Februar 1874. <22—3) Nr. 3ül. Eommerlehrcurs fur Hebammen. An der k. k. geburtshilflichen Lehranstalt zu "aibach beginnt der Sommcrlehrcurö für Hcbam-wen unt deutscher Unterrichtssprache am 1. März ^74, zu welcheln jede Schillerin, welche die vorschriftsmäßige Eignung hiezu nachweisen kann, unentgeltlich zugelassen wird. Jene Schülerinnen ans dem Kronlande Krain, welche sich um die in diesem Sommersemester zu verleihenden systemisierten sechs StudienfondSsti-pendien von 52 st. 50 kr. ö. W. sammt der nor Walmäßigen Vergütung für die Her und Rück-^lse in ihr Domicil zu bewerben beabsichtigen, haben ihre diesfälligen Gesuche unter legaler Nachweisung ihrer Armuth, Moralität, des' noch nicht überschrittenen 40. Lebensjahres, dann der intel-lectuellen und physischen Eignung zur Erlernung b" Hebammenkunde zuverlässig bis zum 15. Februar d. I. bei der betreffenden l. k. Vcziiköhauptmannschaft zu überreichen, wobei bemerkt wird, daß die des "sens in deutscher Sprache unkundigen Bewerberin« nen nicht berücksichtigt werden. Laibach, am 8. Icinncr 1874. ^on der k. k. Landesregierung für Airain. ! (48—3) Nr. 810. Landesthierarztenstelle Bei der krainischen k. k. Landesregierung ist l die Stelle eines l. k. Landesthierarztes in der V111. Rangklassc mit den systemmäßigen Bezügen zu besehen. Bewerber um diese Stelle haben ihre docu« mentierten Gesuche bis längstens 15. Februar 1874 bei dem gefertigten Präsidium zu überreichen. Laibach, am 23. Jänner 1874. O. k. Aandespräsldium fur strain. (45—3) Mr. 18«?. Im Bereiche der gefertigten Finanzdirection kommen drei Steuereinnehmerstellen in der IXten Rangklasse, eventuell Controlorstcllen in X. Rang klasse, eventuell Steucramts Udiunclenstellen in der XI. Rangllasse mit den nach dem Gesetze vom 15. April 1873 entfallenden Bezügen und der Verpflichtung zur Cautwnsleistung im Gehaltsbetrage, eventuell Steueramtsprakticantenstellcn mit dem Adjutum jährlicher 240 st. oder solche Stellen ohne Adjutum zur Besetzung. Vewerber um eine dieser Dienstposten haben ihre diessa'lligen Gesuche unter Nachweisung der Besähigung und der Kenntnis der Landessprachen binnen drei Wochen im vorgeschriebenen Dienstwege bei der gefertigten Finanzdireclion einzubringen. Laibach, am 13. Jänner 1874. O. k. Finan,direclion. (34—^ Nr. 10298. Mctal-Vorladung. Nachstehende, unbekannt wo befindliche Ge werbsparteien werden hiemit aufgefordert, ihre bei gesetzten Erwerbsteuerrückstände binnen 14 Tagen vom Tage der ersten Einschaltung dieses Ediftes an gerechnet beim betreffenden Steueramte so gewiß zu berichtigen, als im widrigen Falle ihr Gewerbe fofort von amtswegen gelöscht werden, als: Simon Wedrr von »delebcrg Nr. 8«',, Schlosser, »ub «lrl.-Nr. 32i;, mil . ..lift. Anton Cargncli von Marein, Wirth. 5ud «lrl.-yls. 44. mil . . 9 ft.24 lr. und bni, Nlt.'Nr. 45i bezüglich der gcmischltn Warcnhllndlunn mil . 9 N 24 kr Karl iiochcr von Dorncg, Wirth und Victualienoerschleiher, f