Intelligenz-Blatt zur Laibacher Zeitung. N" 92. Diensttag, den 20. November 1827. Gubernial-Verlautbarungen. Z. 1233. (Z) Circulars Nr. 23670. des kaiserlichen königlichen illyrischen Landes ? Guberniums zu Laie bach. — Womit für mehrere Gegenstande neue Zollbestimmungen bekannt gemacht werden. __ Die hohe allgememe Hofkammer hat theils mlt ollechöchster Genehmigung Seiner Majestät, theils im Einverstandnisse nnt der kaiserlichen königlichen vereinigten und der königlich ungarischen Hofkanzley sich bcstlmmt gefunden, für die m dem mitfolycndcn Verzeichnisse enthaltenen Gegenstände neue Zoübestimmungen festzusctzen. — Welches in Folge hoher Hofkammer - Verordnung vom 17- vorigen Monathes, Zahlen 2^56^ und i73a, mit dem Beysatze zur allgemeinen Kenntniß gebracht- wird, daß die Wirksamkeit die-ser neuen Zölle vom Tage der Kundmachung zu beginnen habe. Laibach am 3. Novemb. 1627. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg/., Gouverneur» Peter Ritter v. Ziegler, ________ ' ^ k^ k. Gubernial» Rath. B e n e n nu n g Maßstab Eingangs A Ausgangs. ^ der der Zoll D Zoll ^ Gegenfiande, Verzollung 3 H ^ >____________________________^^_________ fi. j kr.jpf. I ft. >kr.,pf. Z , ! > i z j Erze, als: Bleyerz, eigentlich Bley- I glänz zur Töpferglasur,, des- ! ^ sen Ausfuhr nur gegen bcrg- amtliche Zeugnisse gestattet »st 1 Ct. Sporco __ 15 ». V _- 1 1 D - —Kupfererz . . . . . . d^to __,__^' ^. ^ 2 — ^Grabstichel, und Meißel ... 1 Pf. Sporco — ,5 — — — — 2 —! ' Graphic oder Reißbley . . . . , 1 Et. Sporco — « _- ^. — — 2 — Knochen und Knochenmehl . . detto — ^ 2 ä. — -. ^ __ Knoppern und Knoppernmehl, wie . auch Ackerdoppen, türkische Eicheln, oder sogenannte Va- ' lonien .. ...... 1 Kübel zu 2 — 3 2 V. ^ zg __ 0. Metzen/ oder ,^ ilo Pfund 3/^2. (3) ^ C l r c u l a r e Nr. 22i5Z. oes^ ralserllchen königlichen illyrischen Landes - Guberniums zu Lai-bach» — ^ür die Emrichtung der Haussteuerocfreyungs-Gesuche, wegen neuer Bau-ttn nmd nn Termin von Vier Wochen festgesetzt. — Aus Anlaß mehrerer Falle, Wwo Gesuche um steuerfreye Jahre, wegen neuer Bauten oft sehr spat nach vollendetes Baue eingebracht, und dadurch Unordnungen veranlaßt worden sind, fand die hohe vereinigte Hofkanzley mit Verordnung vom 2. dieses Monathes, Zahl 3g35, zu bestimmen, .daß derley Gesuche blnnen Vier Wochen nach vollendetem, und zur Benützung geeigneten Baue, für welche eine zeitliche Bteuerfrcphcit angesucht wird, um so gewisser eingebracht seyn muffen, widrigenfalls Gesuche, welche nach Verlauf dieses Termins vorgebracht würden, nicht mehr berücksichtiget werden. — Diese hohe Anordnung wird hiermit zur genauesten Nachachtung allgemein bekannt gemacht. — Laibach den 16. October 1827. U Joseph Cawillo Freyherr v. Schmidburg, U Gouverneur. M Peter Ritter v. Ziegler, ^_____________________ k. k. Gubernial 5 Rath. I. 1296. (3) Verlautbarung. ^ä (^k. Ur-. 2Z6äi. Betreffend die Concurs - Ausschreibung zur Besetzung der Dlstriktss Ärzten » Stelle zu <^25tna. — Die kaiserliche föniqliche Landes - Stelle zu Trieft wurde uon der hohen Hofkünzley ermächtigt, fär dle Dlstrlktsarztenstelle zu <Ü28UiÄ) im Istrianer Kreise, den Concurs mlt Vorzeichnung eines Termins zu Emreichung der Gesuche bls i5. December diests Jahres auszuschreiben. — Es wird nun über Ersuchen des gedachten Gubermums, bekannt gemachc, daß dle Bittwerber um die gedachte, mit dem Gehalte jährlicher ^00 ft. Metall-Münze verbundene Distrikts - Arztensselle ihre Gesuche in der oben bestimmten Zeltfrist dem Triefter-Gubcrmum zu überreichen, und »n denselben sich mlt glaubwürdigen Dokumenten über Geburtsort und Vaterland, Altc?, Stand, Religion, Studien » Kenntniß verdeutschen, italienischen und krainerischen oder einer andern slavischen Sprache, dann über die bis nun geleisteten Dienste verlaßlich auszuweisen haben. Von dem k« k. illpr. Gubernium zu Laibach den 6. November 1827. Franz v. Prem erste in, k, k. Gubernial, Secretar. M Vermischte Verlautbarungen. . Z. »287. (3) Edict. ^xll, Num. 1L75. Von dem Bezirksgerichte Gottschee wird bekannt gemacht; Es seye auf Anlangen des Ma. thiaK Iuschnih, von Iarra, in die executloe Veräußerung des, dem Michael Klemencsckitsch, vo» Petrina, m die Execution gezogenen ^4 Untersassels, der darauf stehenden Kausche und des sämmtlichen auf 63 st. i3 kr. gerichtlich geschätzten Mobilarvermögens, aewisliget, und seyen dle Tagsabungen am 24. November, am 21. December l. I. < und am 17. Jänner k. I. 1626, jeder« zeit Vormittag in den gewöhnlichen Amtsswnden mit dem Neosatze iaca Petrina anberaumt wor» den, daß, »venn die Realität mit den Fährnissen bey der ersten oder zweyten Tagsahung nicht wenigstens um oder über den Schätzungswerth an Mann gebracht.rpeiden konnte, bey der drit« ten auch unter der Schätzung hintangegeben werden würde. Bez. Gericht Gonsckee am 19. October »627^________ ________^ Z. »294. (3) Das Bezirksgericht haasberq macht bekannt, daß in Folge Zuschrift des hohen k. k. frainer'« fchen Stadt« und Landrechtes Laidach, 6. August l. I., Nr. 447b, die Verlaßfahcnisse des in Godovitsch verstorbenen Pfarrvitärs Herrn Thomas Narcis Grillih, als: Getreid, Zimmereinrichtung, Küchengeräthe, Zinn, Wäsche, Kleidung, Hauseinrichtung :c., am 28. November l< I., und nöthigenfaklK die nachfolgenden Tage in wco Godovitsch, gegen gleich bare Bezahlung li« citando verkauft werden. Wozu die Kauflustigen hiemit vorgeladen werden. M Bez. Gericht haasderg am 5. November »L27,. - 1753 -Z. 1299' (3) Das sechzigste Geburtsfest Seiner Majestät? 1 und das Buch: Gott erhalte Franz, den Kaiser, betreffend. Der ,2. Februar 1628 gewährt uns das unschätzbare Glück daß sechzigste Geburtsfest Sr° Majestät unseres anqedcthetcn Kaisers feyern zu tonnen. In dcr ganzcn Monarch,« ,si dieser Tag ein Iubeltag, und kein vaterländischer Dichter rrill ihn erleben, ohne ihn zu besingcn. " . So viele herrliche Or^icsiungen sollen nicbt spurlos vecllingen; sie sollen der Nachwelt als glü« bende Beweise patriotischer Lied« aufbewahrt werden, und ich will sie sammeln zu feinem sctdnen, stets dustenden Strauße für unsere spätesten Snlel. Da ich aus mehreren Provinzen der österreichischen Monarchie aufgefordert wurde, den Pränu» mcrations« Termin für die zweyte Ausgabe des Grinnerunasbuches der Untcrthanenliebe unter dem Titel: „Gott erhalte Franz, den Kaiser!" zu verlängern, so benüye ick diese Gelegenheit nicht nur einen Anhang zu diesem Werte zu liefern, worin alle jene Beyträge erscheinen, welche durch Hindernisse mancher Art, oder Verzögerungen der Herren Einsender mir bisher entzogen wurden, — fondern ich theile darin vorzüglich aNe iene poetischen oder prosaischen Ausarbeitungen mit, welche auf das sechzigste Gedurtsfest Seiner Majestät Bezug nehmen, die innigsten Wünsche für Sein ferneres, durch Ruhm und Liebe geschmücktes Leben enthalten, und also geeignet sind, den Inhalt eines Wcrkes mit aufmachen, welches den Titel führt: „Gott erhalte Franz, den Kalser!" Einsendungen zu beyden Rubriken des Anhanges können von heute an dem Unterzeichneten Übermacht werden. Or Haltes für eine Pflicht anzukündigen, daß diese Beyträge in allen Spra» chen geschrieben, zur Aufnahme geeignet sind. ' Der Termin ist bis 10. Jänner 1U23 für die Beyträge. Der Termin für die Pränumeranten bis letzten Januar 1626. Der Preis des Buches wird nicht erhöht, sondern bleibt 4 st. in der Ziehung am aller drey Cathegorien) 24. November d. I. Z0 Losen der Lotterie Schönwald, Peterswald, nebst ^ in der Ziehung am 6 Gewinnst-Frey-Losen j.27. December d. I. 3o Losen der Lotterie von Ruckensiein, nebst) in der Ziehung am 3 Gewinnst - Freylosen beyder Devisen H 1^. März k. I., Das Nähere über die Einlage ist zu erfahren bey I 0 h. E v. Wutsche r, ____________________________Handelsmann ln Lai^ach., Z. 12/0. (5) Einzige Lotterie, welche noch dieses Jahr ihr Ende erreicht. Samstag dm 24. November erfolgt unabänderlich die Ziehung der sehr vortheilhaften Lotterie' der Herrschaft Gmünd und des Gasthauses in Bömzeil zu Gmünd unter Garantie des k. k. privilegirten Großhändlers A. C. Schräm in Wien/ bey welcher jeder Mitspielende die baldige, Entscheidung des, M-uckes durch die, sehr nahe Zichung zu gewär- Die'angebothenen Ablösungs-Betrage von st. 226,000 W. W. für die, zwey Haupttreffer/ die übrigen auf die ungewöhnlich kleine Anzahl von nur 94,^0 verkäuflichen Losen fallende Menge, von 16302 gut dotirten Treffern mit Gewinnsien von ft. IZaoa,. 10000, H000, 2000, 1000, Z06, ^00, 300, 200, 100, und so abwärts bilden eine Summe von fi. ^2/^,571 W. W?, die dem geehrten Publiuim zum Gewinne überlassen wird. Diese Lotterie biethet demnach wesentliche Vortheile dar, deren allgemeine Anerkennung, sich durch, den täglich vermehrenden Losver-fchleiß am deutlichsten ausspncht. ^ , Die Aufgabe der sehr vortheilhaften Cathegorie Gewinnst - Freylose geschützt laut §. 11. des Spielplans. Das Los kostet 4 fi. Conv. Münze. Lose und Spielplane,'so wie auch Gefellschafts-Spiele mit Antheil an die vor-theilhaften Cathegorie - Freylose sind zu haben bey Ioh. Ev ang. Wutscher, ^ . Handelsmann in Laibach. Gubernial - Verlautbarungen! Z. 1293. (2) K u n d m a ch u n g f'aä Kr. 25Z.St. G.V. der niederholten Versteigerung dcr Religionsfonds - Herrschaften Gonowitz und Oplotniy, dann ^?citz und Seitzdorf in Steycrmark, im Cillier Kreise: — Einer eingelangten Verordnung der kaiserl. königl. iü. October dieses Jahrs zu Folge, werden auf allerhöchsten Befehl am 17. December 1827, Vormittags um 10 Uhr, im Rathssaale des kaiserl. königl. Guberniums in der Burg zu Grätz, die in der Verwaltung bisher vereinten Rcligionsfonds-Herrschaften Gonowitz und Oplotnitz sammt , der Gült St. Margareth bey Hochcnegg und Maria 7 Schmerzen, dann die gleichfalls ver< einten Religionsfonds-Herrschaften Seitz und Seitzdorf, zuerst abgesondert, und zwar Gonowitz sammt Appertinenzien mit dem bereits bey der am 9. July laufenden Jahrs abgehaltenen Versteigerung angebothenen Meistbetrage Einmahl H u^n d e rt Siebenzehn Tausend Gulden in Conventions-Münze, Scitz und Seistzdorf aber mit dem directivmaßig' ausgemittelten Capitalsbetrage von Achtzig Zwey .Zat»-send Acht Hundert Siebenzig Einen Gulden 35 kr. in Conventions-Münze, dann auch vereinigt unter Einem Ausrufspreise öffentlich versteigert werden, bey welchem vereinten Ausbothe der Preis zum Ausrufe angenommen werden wird, der sich aus dem für eine jede einzclncHerrschaft erlangten Bestboche, oder im Falle für keine derselben ein« zeln ein Anboth gemacht werden sollte, aus dem für jede derselben festgesetzten Ausrufs« preise ergeben wird. — Die Herrschaft Gonowitz und Oplotnitz liegt im Cillier Kreist an dcr Tröster- Hauptcommerztal- und Poststraße. Der Amtssitz ist in dem ihr un« terthanigcn Marktflecken Gonowitz, einer Poststation, 5 Meilen von der Kreisstadt Cilly entfer t. — Die Herrschaft Seitz und Seitzdorf liegt ebenfalls im Eillicr Kreise. Der Amtssitz dieser Herrschaft zu Seitz ist 5 Meilen von dcr Kreisstadt Eilly, und 2 1^3 Meilen von dem Markte Gonowitz, Seitzdorf, die Meierey aber gar nur eine halbe Stunde enrfcrnt. — Die vorzüglichsten Bestandtheile dieser Herrschafte» sind folgende : — I. Herrschaft Gonowitz u nd Oplotnitz. H.. An Gebäuden: — 1. Das herrschaftliche Amtshaus ob dem Markte Gonowitz auf einer maßigen Anhöhe, bestehet aus zwey Stockwerken und ist mit Ziegeln gedeckt, im Erdgcschoße befindet sich ein gewölbter Keller auf 20 Startin; — 2. ein gewölbter, mit . Ziegeln gedeckter Keller, auf 60 Startin; '— 3. em gemauertes, mit Ziegeln gedecktes G«< baude mit 3 kleinen Gewölben und einem Keller auf 2« Startin; — 4. eine Holzhütte, zum Theile gemauert und mit Ziegeln gedeckt; ^ 5. der gemauerte, mit Ziegeln gedeckte Getreidkastcn, auf beylausig 1200 Metzen, zu ebener Erde sind Pferde? und Hornviehstallungen, und noch andere Behältnisse; — 6. das Stockhaus mit den Arresten und mehreren Ammern und Gewölben; — 7. die neu erbaute, gemauerte, und mit Ziegeln gedeckte Bmdhutte nebst Viehstallung; 3. e.ine neu erbaute, hölzerne, mit Brettern gedeckte, kleine Gtallung sammt Dreschboden; — 9. eine hölzerne Hütte für Heu und Stroh, nebst Dreschboden; — 10. das Schloßgebaudc zu Oplotnitz, 2M Meilen von Gonowitz, nebst dem Sommergebaude, beyde mit Schindeln gedeckt, im Erdgeschoße sind Keller auf 26 Stattin; — 11. das Wirtschaftsgebäude auf iA SM Hornvieh; — 12. eine hölzerne, mit Stroh gedeckte Getreidharpfe; — i3^W gemauerte, mit Schindeln gedeckte Getreidkasten-Gebäude^ auf i5cx) Mctzcn, nebst'Wcrn auf 70 Startin ; — iä. die Prcßhütte nebst emem Keller; — 15. der Kapaunhof an dcr Höhe der Bachercr Alpe; 26. bey den herrschaftlichen Weingarten befinden sich 6,Wmzercycn und 2 Herrenhäuser, nähmlich eines in Vinarie, gemauert und mit Ziegeln gedeckt; das zweyte in Rittersbcrg, (Zur Bepl. Nr. zzZ. d. 20. November 1627.) B gemauert, mit Schindeln gedeckt, ein Stockwerk hoch. —-13. Eine Domini cal-M a u t h m ah l m ü h l e, mit 3 Laufen und i Stampf im Dorfe Oplotnitz, gemauert/ mit Schindeln gedeckt; ist dermahl um /^i fi. 3 kr. Conventions-Münze verpachtet. — <ü. D i e Z i e g e- l e y liegt eine Viertclstlmdc außer Gonowitz, nut gemauertem Ziegelofen, in welchem in einem Brande i5,ooo ^Vtück Mauer-, 6nc>Dach-und 400 Hohlziegel erzeuget werden können. — O. An G r n n d st ü ck e n: An Aeckern 62 Joch, 1089 Quadrat- Klafter, an Wiesen und Gärten 208 Joch, 160 Quadrat-Klafter, an Huthwcideni, Gestrüpp und Alpen 100 Joch, 3^7 Quadrat-Klafter. Zusammen 370 Joch i5g6 Quadrat-Klafter, welche dermahl mit Ausnabme der den Wmzcrn überlassenen Grundstücke und der für die Weingarten vorbehaltcncn Gestrüppe um n63fl. 28 1)2 kr. Conventions-Münze verpachtet sind. — ^. A n W e i n g ä v-t e n im Flachenmaße 33 Joch, 1125 Quadrat-Klafter, worunter in dem Vinarie -Weingarten, die als die besten in ganz Stcpermark rühmlichst bekannten, sogenannten ro« then Gono witzer Weine erzeugt werden. — 1^. An W a l d u n g c n 3353 Joch, 162 Quadrat-Klafter, welche aus Buchen, Eichen, Erlen, Farchcn, Fichten und Tannen bestehen. — 6. D 0 m i n i c a l- N u tz u.n g e n von Unterthanen und B e r g h 0 l d e n: Zu dieser Herrschaft gehören M rücksaßige Rustlkal-Unterthanen, 23i Zulchens-Rustlkal-Unterthanen, 5i rücksaßige Bergholden, ssii Zulchcns-Bergholden, 3/z, rücksaßige Dominikalistcn, 7Z Zulchens-Dominikalisten, welche jahrllch im Gelde zu entrichten haben: An Urbarsdienst 1067 fi. 55 1^ kr. An Robathrcluition 2723fi. 28 kr. An SchreibaM von Bergholden 104 fi. 41 1)4 kr. An Zinsen von verkauften Realitäten 23 fl. 10 2I4 kr. An unwiderruflichen Fischwasser-Bestand 3 fi. An unwft dcrrufiichen Zinsgetrcid-Rcluition 5ss. 36 kr. Zusammen 3948 fl. 1 kr. — Außer dem Robathgelde sind noch folgende Robathen in n,Älu.r2 gegen Bezahlung bestimmter Tag-löhnungcn vorbehalten: 603 Handrobath- Tage für tägliche 7 und ic» kr. 236 einspannige Fuhrrobath-Tage für tagliche g und 16 kr. 294 zweyspannige'Fuhrrobath-Tage für tage -liche 30 kr. 10 vierspännige Fuhrrobath- Tage für tagliche 40 kr. — U. An Kleinrechten haben jahrllch einzugehen: 1 Stück Kastraun, 101 1^6 Stück Schafe, 67 Stück Lammer, 5a Stück Kapaune?, 29 Stück Hühncx, i?3 2)3 Stück Hendel, 5562 Stück Eyer, 37 Stück Käse, 19b Stück Bretter, booo Stück Wemgartsteckm, 224 Pfund Haar. — Diese Naturalien werden^ heuer um 202 fl. 11 kr. Eonomtions-Münze reluirt. — I. An Zins-Sa ckzehent, Forst-und Vogte y - G e t r e i d e: 334 Metzen., 11 2)3 Maßl Weitzcn, 116 Metzcn, n Maß'l Korn, 4^ Metzen, i3 Maßl Hirse, 565 Metzen, 4 Maßl Hafer — x/ An Na, tural-Bergrechtund Zins most: Nach Abschlag des Bergrechtes von den eigenen herrschaftlichen Weingarten und andern Abfallen haben noch wirklich einzugK-hen 686 Eimer, 3i Maß. — 1^. L a u d e m i e n, M 0 r t u a r i e n, T a ,r e^ n: Laudemien mit 10 pr, Cto. vom Schatzungs-oder Kauföwerthe ; bcy Berggütern in Vcranc derungen durch einen Todesfall in auf-oder absteigender Linie aber nur mit 5 pr. Cto<—. , Einige Besitzungen sind laudcmialfrey, für ennge ist das Laudemium unwiderruflich pactirt. Das Mortuar mit 1 pr. Cto. KaWeytaxe vom reinen Vermögen, und mit 16 kr. für jeden ^Kreuzer des beansagten Rusticat-^Pfti^geldcs, oder mit anderen herkömmlichen bestimmten UBttragen, jedoch mit Beschränkung nÄf-den Bezug von höchstens 2 pr.Cto. vom Werthe des unbeweglichen Gurcs. — Von vtweglMn Verlasscnschaftcn wird 1 pr. Ew. rein^ go« nommen. — Die Schi,,rmbricfstare in Abstufungen von 1 fi., 3o kr. bis /^ fi. 3a kr. nach Verhältniß des Schatzwerthes. — Die sonstigen Taxen nach den höchsten «^axordnungen., — U. Zchentrechte. — I, Gctrcidzehcnte: — Das Recht zur Abnahme des Getreidgarbcn - Zehentes in 6a Gemeinden, theils allein, theils mit andern Zehentherrschaftcn. — Für das Jahr 1626 waren oiese Zehmte um 1/^90 st. 46 kr. Conventions-Münze- verpachtet. — II. Weinzchente: — Das Accht zur Abnahme des ganzen Zchentes in den Wemgebirgcn Luschimza und RNtersberg, und mit zwey Drittel in / Filiaikirchcn auszuüben. — II. H c r r s ch a f t Seitz und Seitzdorf. — .<. An Gebäuden: 1. das Amtsgebaude zu Seitz, ein Stockwerk hoch, mit Schicfersteinen gedeckt; — 2. ein besonderer Tract im ersten Schloßhofe ^ eil: Stockwerk hoch, mit Ziegeln gedeckt, worin sich auch ein Weinkeller auf 20 Srartin und der Gctreidekasten befinden; — 3. der Tract im zweyten Schloßhofe, ein Stockwerk hoch, mit Ziegeln gedeckt, worin die Kanzlep untergebracht ist, nebst zwey Kellern auf 2 und 6 Startin; — /^. der Tract im dritten Schloßhofe, zwey Stockwerke hoch, mit Ziegeln gedeckt, darin auch cin Weinkeller auf /,0 Startin, und ein gewölbter Getreidboden; — 5. der Tract im vierten Schloßh.ofc, cin Stockwerk hoch, mit Ziegeln gedeckt, dermahl Controllers-und Amtsschreibcrs-Wohnung, nebst zwey gewölbten Kellern auf 5o Startin; — 6. die aufgelassene Stiftskirche im nähmlichen Schloßhofc; wie auch 7. die Eisgrube nebst einer Luftsclchkammcr; — 3. das gemauerte, theils mit Ziegeln, theils mit Schindeln gedeckte Gerichtsdicnerhaus, ein Stockwerk hoch; — 9. das Mcvcrhaus, theils gemauert, theils gezimmert, ein Stockwerk hoch, mit Schindeln gedeckt, nebst den erforderlichen Wirtschaftsgebäuden; — 10. das Amtsgebaude zu Seitzdorf, eine Meile von Seitz entfernt, ein Stockwerk hoch, mit Ziegeln gedeckt, darunter zwey Keller auf 60 und 10 Startin; die Bedachung wurde erst im Jahre 1625 neu hergestellt; im Schloßhofe befindet sich eine besondere gewölbte Küche und ein Radbrunnen. — V. An Grundstücken: — Diese sind in drey Mcyereyen, zu Seitz, Seitzdorf und Gumming abgetheilet, und bestehen aus Z6 Joch, 663 Quadrat-Klafter Acckern, 2 Joch, 653 Qua-drat-Klafter Garten, 108 Joch, i2i3 Quadrat-Klafter Wiesen, 225 Joch, 8/,i Quadrat-Klafter Huthweidcn, wofür der Pachtzins M fi. 5i 1^/,, kr. Conventions-Münze bs-tragt. — 6. An Teichen: — Der Schupniker Teich mit 7 Joch, 776 Quadrat-Klafter, der Korenackcr Teich mit 12 Joch, 11/52 Quadrat-Klafter, der Skazaller Helch mit 6 Joch, 60 Quadrat-Klafter, welcher letztere aber dermahl als Wiese benützt wird. — Der dmnahlige Pqchtzms hierfür betragt iw fi. /ch kr. Conventions? Münze. — 0. A n W e i n g ä r t e n : Der Kreuzberger-> Dörrer-und Poddinner-Weingarten mit i4Ioch, 1624 Quadrat- Klaftern Rebengrund, 65o Quadrat- Klafter Wiesen, 2 Joch, 1/1,70 Quadrat-KlafterHuthweldeN/ nebst einem hölzernen, mit Schindeln gedeckten Weinpreßgebaude bey dem Kreuzberger - Weingarten, und einem gemauerten, mit Schindeln nun gedeckten Winzerhause und großer Wcinpresse bey dem Podvinner- und Dörrer -Weingarten. — 15. An Waldungen: 2353 Joch, 374 Quadrat-Klafter, größtentheilsBuchenwaldungen, mitEichen, Birken, Erlen undNadelholz vermengt, und sind mit mehreren Servituten belastet. —Von diesem Flachenmaße sind jedoch 2 Joch, 1020 Quad. Kl. inAecker,und 770 Quadrat-Klafter in einen Weingarten umstaltet, wofür dermahl ein Pachtzins von 10 fi. i5 kr. ConvenNons- Münze eingehet, — b'. A n D 0 m i n i k a l - N ne tz u n g e n von Unterthanen. — Zu dieser Herrschaft gehören: 363 rücksaßige Rustikal-Unterthanen, 146 Zulehe>is-Rustikal-» Unterthanen, 34 rücksäßige ,^0-nlinikalistcn, 116 Zulehens- Dommikalisten, 24 rücksaßige Vergholden, 332 Zulehens-Berg-holden/ in mehreren Pfarren und Bezirken zerstreut, welche jährlich zu entrichten haben: — 1. Im Gelde. — An unsteigerlichem Gelddienste 563 fi. 8 2^4 kr. — An unstcl-gerlichem Robathgelde 43 fi. 45 kr. — An unwiderruflicher Zinsgetreid-und Kleinrcchten-Reluition 29 ft. 11 kr. — An unwiderruflicher Lämmer-Zchent-Neluition 3 st. 52 2^4 kr.— An unwiderruflicher Robath-Rcluition 1237 ft. 2^4 kr. — An Zins von Dominikal-En-titaten 172 ft. 33 kr. — An unveränderlichem Berg-und Schreibgelde i5 ft. 57 2^4 kr. — »Zusammen 2065st. 28 kr. — 2. An vorbs Halteller Na tu ra l rob a t h. — Zur Einbringung des herrschaftlichen Garbmzehentes . Zur Einbringung des herrschaftlichen Weinzehentes . . Zu Fischteichen ............. ^Zu Garbenzehent-Eintegm . . . . . . . . . Zu Bergrecht-Messen ....<...... Zu Brennholz« Hacken im herrschaftlichen Walde . . . ^ , Z"'p' Holz-Hand- spanmge ^^/^ Arbeitstage > Klafter' gegen Vergütung pr. a 6 kr. j 2 3o kr. j a ib'krT" 133 224 -- 144 i/Z — 86 26 — 44 ^ — i5 — - — — 169 ^22 H25 169 Zusammen . 3. An Kleinrechten. — l kaMM, l4 Kapäuner, 29 Hendel, 12,572 Epev, i52 Pfund Käse, I2 Pfund Hqgrzechlinge. — Dann noch unter dem Tttel Sachehent: 74^jaHendet7und73i^äPMd Haarzechlinge. — ^. An G etrei d d i enst. -°. An Zins- und Sackzehcnt- Getreide und Vogthafer.594 Metzen, 10 2^6 Maßl Wcitzen, 76 Metzen, IZ2i/i Maßl Korn, 73 Metzen, 35 7)12 Maßl Hirse, L06 Metzen, 36,^3 Maßl Hafer. — 5.' A n N a t u r a l b e r g r e ch t und Z i n s m 0 st, , ^7 Startin , 6 Eimer , 55 Maß. — 6. An L a u d e m i e n, M 0 r t u a -r i e n und Taxen: — Das Lau demium mit 30 pr. Cto. bey jeder j Besitzes -Veränderung; von Bcrggütcrn aber, wenn nach einem Sterbefallc ein Ascendent oder Des« cendcnt zum Besitze gelangt, nur mit 5 pr. Cto. — An eingetheilten Laudemien gehen jahrlich, jedoch widerruflich, 2 fi. 24 3^5 kr. Conventions-Münze ein. — Das Mortuar wird von Rustikal-Unterthanen mit 3 pr. Cto., von Dominikalisien, Bergholden und Inlcuten mit 1 pr. Cto. vom reinen Verlaßvermögen bezogen. — Die Kaufs-oder Schirmbriefstaxe wird nach dem Rcalitatenwerthe verschieden, zu 2 fi. 3c>kr., zu 3 fl. 3okr., und zu /,, fl. 3o kr. abgenommen. — Die übrigen Taxen aber werden nach den allgemeinen Taxordmmgcn eingehoben. — 5l. An Zehenten: — Der Getreide« garbcn-Zchcnt von Wcitzen, Korn, Gerste und Hafer in 4 Pfarren mit zwey Drittel, und in 16 Gemeinden vollständig; jedoch darf der Zehent von der Gerste nur bey den eigenen Unterthanen abgenommen werden. — Diese Zehente sind dermahl um 710 si. Convene tions-Münze verpachtet. — Der Weinzehent in 4 Pfarren mit zwey Drittel und in 11 Gemeinden ganz mit der zehnten Maß. — Diese Zehente find dermahl ebenfalls bis auf 4 Gemeinden jahrlich um 625fi. 48 kr. Conventions-Münze verpachtet. — I. Jagd« b a r k e i t e n: Die hohe und niedere Jagdbarkeit in ä Distrikten, theils allein, theils mit anderen Dominien gemeinschaftlich, dermahl um jahrliche 41 fi. i3 kr. Conven« tions-Münze verpachtet. — k. An F i s ch e r e y e n: — Die Flußfischerey in drey Bächen, und der ausschließliche Fischotterfang im ganzen Cillier Kreise bis an das Ufer des Draufiusscs. — Der dermahlige jahrliche Pachtzins hierfür betragt i3 fl. 3okr. Conventions- Münze. — I.. P a t r 0 n a t s - u n d V 0 g t e y r e ch t e: — Das Patronats - und Vogteyrecht über die Pfarrspfründc und Kirche unserer lieben Frauen zu Spitalitsch, und über die dazu gehörige Schule. — Ucbrigcns übet diese Herrschaft auch das Kirchenrechnungs - Commissariat über die mit dem Patronate und der Vogtcp der Hauptpfarre G 0 n 0 witz unterstehenden Pfarre und Kirche Kirchstetten aus. — KI. W e r b b e z i r k: — Dieser besteht aus 26 Conscriptions - Ortschaften in 3 Pfarren mit einer Bevölkerung von 2/^02 Seelen, dan» ist die Herrschaft zugleich Steuer-Bezirks - Obrigkeit über acht Steuer- Gemeinden. — Zum Ankauf wird Jedermann zugelassen, der hier Landes - Realitäten zu besitzen geeignet ist. — Demjenigen, welcher in der Regel nicht landtafelfahig ist, kömmt für den Fall der Erstehung dieser Herrschaften für ihn und seine Leibeserbcn in gerader absteigender Linie dtc Nachsicht der Landtafelfahigkeit und die damit verbundene Befrcyung von der Enb nchttmg des unnobilirtcn Zinsguldcns in Hinsicht duser Herrschaften zu Statten. — Wer an der Versteigerung Theil nehmen will, hat den zehnten Theil des Ausrufspreises, und zwar für die Herrschaft G 0 n 0 witz und Opl 0 tnitz mit E i l f Tausend Sieben Hundert Gulden Conventions- Münze, und für die Herrschaft Seitz mit Acht Tausend Zwey Hundert Siebet: und Achtzig Gulden 10 fr. Conventions- Münze, oder bey dem vereinigten Ankaufe beyder Herrschaften mit Neunzehn Tausend Neun Hundert Sieben und Achtzig Gulden 10 kr. Conventions- Münze als Caution bey der Vcrsteigerungs-Commission entweder bar oder in öffentlichen, auf Metall-Münze und auf Uebcrbringer lautenden Staatspapieren nach ihrem cursmaßigen Werthe zu erls- gen / oder eine auf diesen Betrag lautende, vorlaufig von der kaiserlichen königlichen Kammerprocuratur geprüfte / und als bewahrt bestätigte Sichcrstellungs-Urkunde beyzubringen. — Wenn Jemand bey der Versteigerung für einen Dritten einen Anboth machen will, so ist er schuldig, sich vorher mit einer rcchtsförmlich für diesen Act ausgestellten, und gehörig lcgalisirtcn Vollmacht seines Commitentcn auszuweisen. — Der drttte Theil des Kaufschillings ist von dem Ersteher vier Wochen nach erfolgtcr Genehmigung des Verkaufsactcs noch vor der Uebergabe zu berichtigen, die anderen zwey Drittthcile hingegen kann er gegen dem, daß sie auf den erkauften Herrschaften in erster Priorität versichert, und mit Fünf vom Hundert in Conventions-Münze und in halbjahrigen Raten ^ verzinset werden, binnen fünf Jahren in fünf gleichen jährlichen Ratenzahlungen abtragen. — Die zur genauen Würdigung des Ertrages dienenden Rcchnungsdaten, und die Beschreibung der Herrschaften, wie auch die ausführlichen Verkaufs-Bedingungen können bey der kaiserl. königl. steyermarkischen Staatsgüter-Inspektion im sogenannten Vicedom-hause zu Gratz eingesehen werden. — Wer die Herrschaften selbst in Augenschcm zu nehmen wünschet, .kann sich an die Vcrwaltungsamter Gonowitz und Scitz im Eillicr Kreise wenden. — Von der kaiserlichen königlichen steycrmarkischen Staats- Güter- , Veräußcrungs - Commission, Gratz am 21. October 1627. ^ A n t 0 n S ch ü r r e r v. W a l d h e i m, kaiserl. königl. Gubernial-und Präsidial-Sccrctar., ! Aemtliche Verlautbarungen. Z. i3o6. (2) Mi nuendo-Licitations« Bekanntmachung. Von dem k. k. Hollgefassen < Obcramte La»bach wlrd hiemit bekannt gemacht, daß in Gemaßheit herabgelanqter Bewilligung der wohaöbl. k. k. steyerm. illyr. küstenl. Zollgefallen-Administration, ääa. 20. October h. I., Nr. !/,aaiz5o94 Zahl, an dem dießsetti« gen Oberamts - Gebäude einige Baurcparationen vorzunehmen sind, und daß die Ausfüh« rung derselben bey der am 24. d. M. Vormittag um 9 Uhr in dieser Oberamtskanzley abzuhaltenden Minuendo ^»citation dem Mindestfordernden werde überlassen werden. Die Gegenstande der Licitation, wclchc zuerst einzeln, dann aber um die Gesammtl Summe der einzelnen Erstehungspreise zusammen werden ausgebothen werden, sind nach-stehende: An Maurer-Arbeit im Ausrufsprelse pr. . . . . i5 fi. 52 kr. ^ „ Maurer, Materiale.......27 „ 17 „ ^^^« „ Zlmmermanns-Arbeit . . ,. '. . . 5l „ 5i „ ^^^M „ Zimmermanns-Materiale...... Io ,, 54 ^ ^^M „ Tischler-Arbeit........ 16 „ — „ ^^W „ Schlosser.Arbeit ....... I „ Zfi „ „ Glaser-Arbelt........12 ., 22 „ ^^^M „ Anstreicher-Arbeit ....... /^ „ 16 « „ Bmder« Arbeit.......52 ;, — „ ^MM „ Klampfrer-Arbeit . . . . 7^ „ ää ,, ^ DM, Zusammen . 290 fi. 5^ kr. K. K. ?oslaefasscn - Oberamt ?aibach am 8. November ,827. ' ' V^?m 1 schte Verla u^b'ä r ü n g e n. ^ ^ Z. »290. (2) Edict. Nr. 4»2. Alle Diejenigen, welche bey dem Verlasse des zu ?l3nin22 am »5. October ,82^, verstorbe« nen Bauers Ioftph Mauz, auö was immer für einem Rcchtsgrunde Ansp:üche zu lttllcn vermn» »en, werden biemk vorgeladen, solch« bey der auf den 5. Dccsmlcr 1827, Vormittags bis ,2 Uhr vor d,esem Gerichte bestimmten Tagsahung anzumelden, wiörigenö sie sich ftlbft die Folgen des §. ü,4 b. G. B. zuzufchltlben hab«n n?eroen. ___^ezi^gqerickt Sonnl'gg i>en 7. Nookm^cr 1827. 2- '2L6. (2) O d i c t. ^xr». ^. 1^16. ^ Bon deni Be^irfsgerichte Gottschee wird hicmit bekannt gemacht: Es seye auf'Ansuchen deS ^ohann Koßler und Georg Iuln,a«n, in tie cxccullve Vclsteigeruny des, dem Johann Prenner, w die G^ecunon gezogenen, «"d Haus. Nr, 67, in ter Slodt Gotlschce gcl,'Ocn«n, sammt de« dcizu gchoiigcn Waldanthnlen, A^cktrn, und bcm undedeulinden Wodilüie, ouf 56ä ft. »5 kr. gz. schähten Hauses, gtwlM^t. und ftoen dle cffcnllickcn VcisteigcrunLStagfuyungen am 3,. De. cemder l. I,, am 5^. Jänner und am 26. Feoru^r s. F. ,Ü2ä, I.oco Gottschee Vormittags mit dem Beosaye anberaumt wolden, daß, wenn ine Realität bco der eisten oder zwcvten Tagfahung nlcht wenuMnö um oecr ubcr den Schähungsroeilh an Mann gebracht werden tonnte, bey der dnttcn auck unter der Schahung bnliangegedcn werden wüide. Die Llclt^'onzbedingmssö tonnen in dcr Kanj^y eingesehen werden^ Bez. Gcrtcht Gottschee am iü October 1Ü27. Z-'^. s2) Edict. n.n ^"ni l!o.t !n^7'^/ ^ N« Dez. belicht Neumarttl am 7. November 1627. Z. 12Z9. (2) Limitations.Uebertragung. 26 Kum «82 Von dem Bezn sgerichte der (Zammeralherrschaft Veldes wird bekannt gemacht, da?'die in der (^ecunonLsacke der^'atharina Ferjen, gebornen Bolden, wider Jacob Nn anaeor^ mtttelst E..ct vom 4. October ,627, in dem Intelligenzblatte zur Laibach Zei ung N 85 "ä ^67, dcfannl gegedenen auf den 5. November, 3. December d. I. und 10 Fnner k. I. ,628, ttstgc chten onentl'ckcn Versteigerungen, in Folge BMndes vom .. November .627, Nr. L62 mtt em nn odgedachten Edicte gemachten Anhange übertragen seye, so zwar, d^ß die erste N'vUknomme:' w:rd7n'w'ürde7' '" ^'" '" '°' ^"""' ""' ^ '""' den 6. Leb.u3r Bez. Gsncht Cammeralhsrrschaft Veldes den 3,. October »827., Z, l3c)2. (2) ' Im Lepuschizischen Hause, in der Herrngasse Nr. 214 im 3. Stocke, sind mit Gesrgi 1828, vier Zimmer und 2 Cabmette mit der Aussicht in die Herrngasse und auf den Congreßftlatz, nebst geräumiger Küche, Gpeiskammer und Holzlege, zu vermiethen. Auskunft gibt die Hausfrau selbst im 1. Stock. Z. i3lo. (2) Ein junger Mann, welcher in Kleider- und Gtiefelputzen sehr geschickt ist, auch eine vortreffliche, und dem Leder sehr nützliche Stiefelwichs selbst zubtretten kann, empfiehlt sich allen jenen I". I'. Herren, die seine Person auf diese Art vielleicht benöthigen sollten. Das Nähere erfahrt man in der Capuziner? Vorstadt, Elephanten-Gasse Nr. i5, zu ebener Erde links die erste Thür. Z. 23c»c>. (2) Bekanntmachung. Unterzeichneter verkauft aus freyer Hand, fein eigenthümliches bürgerliches Tinkehrwirthshaus in der Stadt Friesach'(bey welchen auch dje Fleischcreo mit obrigkeitlicher Bewilligung betrieben wird.) Dieses Haus besteht in 2 Kellern, 2 Spcisgewölben, einer Küche, 7 Zimmern und einem Saale. Rückwärts befindet sich ein gewölbter Pferestall für hauspfcrde, dann ein großer Pferdfiaä für Gastpferde, auf welchem sich der Stadel befindet. Diese Stallungen und Stadt sind ganz neu hergestellt, und mit Ziegeln eingedeckt, neben diesen ScaNungen im Hofe ein Schweinftall, nicht wett vom hause befindet sich ein geräumiger Platz für Wirthschaftswägen, Holz :c- Hiezu geHort auch ein in der Stadt nicht weit vom Hause entfernter Garten von 200 Quadrat« Klaftern, worin sich ein Sommerhaus und eine Bienenhütte befindet, dann nicht weit von der Stadt 2 Krautgär« ten, einer von !2o Quadrat »Klaftern, der andere von i5i Klaftern, dann 4 Joch, 647 Quadrat» Klafter Aecker, und 2 Joch, i3g5 Quadrat-Klafter Wiesen, nach der Steuerregulirungs-Ausmaß. Der Käufer hat nicht mehr von dem, Kausschillinge gleick zu erlegen alS »ou« ss. (Z. M., daß Uebnge kann auf der Realität versichert, jedoch muß das Inventar gegen bare Bezahlung abgc> nommen wecden. Kauflustige haben sich entweder persönlich. oder durch portofreye Briefe an Un« terzeichncten zu verwenden. Thomas Treffer, __________^„____________________ Wirth und Gastgeber, auch Fleischhauer. Z. »3o3. (2) Realitäten ' Verkauf.: O/u ganz von Grund auf neu, noch im Bau, frey von benachbarten Hausgränzen gelegenes Haus zu Gurgfeld an der Save, aus zwey Zimmern, einer Küche, einer Speistammer, zwe» Kellern und ^ ler geräumigen Laube zu ebener Erde bewohnbar hergestellt; dann aus dem ersten Stock auf fünf Zimmer unter dem Dache, (welchcö schon mit Ziegeln gedeckt ist, ) auf zwey Zimmer vorgerichtet, nebst einem Haus - und einem Weingarten, im beyläufigen Flächenmaße von zwey Wiener»Joch, im Zusammenhange mit dem Hause gelegen. Alles des Zehentes und des Laudemio frey, wird am ^3. December 1827, Vormittag von 9 bis R2 Uhr in I^oco der Realität, au§ freyer Hand, mittelst öffentlicher Licitation veräußert werden. Für diese, durch den vor dem Haufe fließenden Savestrom, zu allen Epeculationen vortheU» haft geeignete Realität, werden auch vor der Licitatisn, von dem Eigenthümer in I^oco Gurgfeld, Haus« Nr. i»,, und in Laibach bey dem Herrn Gregor Mathias Drennig, Nr. 7, Gradifcba-Vor. ftadt, Ausbothe angenommen, und können Velkaufsbedingnifse eingesehen, so wie der Verkauf und Kauf abgeschlossen werden. Laibach am 7. November »L27. Z. iZs?. (2) Nachricht. Bey einer hierkceisigen Bezirksherrschaft wird die Stelle eines Nezirksrichters nnt lZnde Iäu« ner k. I. 1828 erlediget werden. Gs werden daher Diejenigen aufgefordert, denen um Erlangung dieser Stelle zu thun ist, sich längstens bis Mitte k. M. December bey der Inhabung deshalb zu bewerben. Nähere Auskunft gibt das hiesige Zettungs, Comptoir. Z. 1I04. (2) Es wird ein schon gebrauchter Kleiderkasten zu kaufen gesucht. Verkäufer erfahren das Nähere im hiesigen Zeitungs 5 Eomptoir. Gubernial-Verlautbarung en. I ^Z^. ^) Verlautbarung. act Ni-. 23oai. Es ist dermahten das uon Herrn Adam Santner, gewesenen Domherrn und General-Vikar zu Laibach, aestifttte Handstipendium im jährlichen Ertrage von 25fi. Metall-Münze, worüber dem Domkapitel Laibach das Prascntationsrccht zustehet, erlediget, zu dessen Genusse vormalich Anverwandte des Stifters, sodann arme studierende Laibacher Bürgerssöhne, und in deren Ermanglung arme fremde Studierende auf dle Dauer von 5 bis höchstens 6 ^ahre berufen sind. — Diejenigen, welche dieses Stipendium zu erhalten wünschen, haben ihre mit dem Zeugnisse der Anvcrwandtschaft, der Dürftigkeit, der überstandenen natürlichen oder geimpften Pocken, und endlich mit den Studien- und Stttbchketts-Zeug« ' nisscn von den letzten zwey Semestern belegten Gesuche verläßlich bis Ende November dieses Jahrs bey diesem Gubernium zu überreichen. — Vom kaiserlichen königlichen illyrischm Gubernium zu Laibach am 5. November 1827. ^. , ,, Ferdinand Graf v. Atchelburg, k. k. Gubernial- Sccrctar. Z. i32i. (2) C 0 ncurs - Aus s ch veibun g. 36 Nr. 235-8. Von dem kaiserl. königl. böhmischen Landes - Gubernium wird hicnut öffentlich bekannt gemacht, daß durch den erfolgten Tod des Zahlmeisters bey dem Prager kaiscrl. königl. Kam-mcral-Zahlamte, Christoph Ritter v. Himberger, diese mit einem Iahresgehalte von E.in Tausend Fünfhundert Gulden und Zwcyhundert Gulden Quartier geld, nebst folgenden, bisher bezogenen, systcmisirtcn Remuneratwnm, nämlich Zweyhundert Zwanzig Gulden,Conventions-Münze aus dem Religions-, und eben so v:el aus dem Studicnfonde, Vierzig Gulden Conventions-Münze aus dem Navlgatwns-, .Vierzig Gulden Gulden Conven- tions-Münze aus dcm Ncustadter Damenstifrs-, dann Einhundert Achtzig Gulden Conventions-Münze aus dem Polizey-Fonde, endlich mit der Verpflichtung des Erlags einer Caution von Drey Tausend Gulden verbundene Zahlmcistcrsstclle in Erledigung gekommen sey, und daß somit Diejenigen, welche diese Stelle zu erlangen wünschen, ...)re gehörig belegten Gesuche hierum, binnen Sechs Wochen, folglich bis zum Zo. November die« scs Jahrs hierorts einzubringen haben. — Prag am 16. October 1827. Z^zZgo. (2> V e r l a u t b a r u n g. Nr. 25197. Der gewesene.Pfarrer zu Radspcrg, Gregor Mlckl, hat für einen Gymnasialschüler von seiner Verwandtschaft, und in deren Ermanglung für einen armen Studierenden aus der genannten Pfarre, Stipendium im jahrlichen Ertrage von 55 fi. 37 N2 kr. W. W. oder 22 st. i5 kr. Eonv. Münze gestiftet, und die Präsentation seinen Nachfolgern an der lHfarr Nadsperg, eingeräumt. — Diejeriigen, welche d,cscs nunmehr nlcdlgtc Stipendium -zu crhalicn wünschen, haben chre Bittgesuche bis 25. December laufenden Iohres hieher zu überreichen, und darin sich mit dem Ar« muths» und den Sludienzeugmssen von den beyden letzten Scmchcrn ouezuweisen, dann Diejenigen, welche dasselbe aus dem Titl. der Verwandtschaft ansprechen, noch mtbcsonbere den Bewels über ihre Abstammung von den Verwandten des Stifters beyzubringen. — Vom ka-iserl. königl. illpnschen Gubernium. Llubach am 6. November 1827. Ferdinand Graf v^ Aichelburg, k. k. Gubernial-^vecrttair. (Zur Beyl. Nr. 93. d. 20. November 1827.) E — iM — Stadt- und landrechtliche Verlautbarungen. Z. 1292. (2) Nr. 6^65. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain w:rd bekannt gemacht: Es scy von diesem Gerichte auf Ansuchen des Franz Bastlantschitsch, Gerichtsaktuars zu Senoseisch, durch Dr-. Stermolle, wider Maria und Simon Wlssiak, als väterlich Georg Wissiak'schen Erben, wegen schuldigen ZZo fi. sammt Interessen und Unkosten, in die öffentliche Versteigerung des dem Erequirten gehörigen, auf 216g st. 19 kr. geschätzten Hauses sammt Garten, in der St. Peters- Vorstadt zu Laibach, snd Nr. 106, gewilliget, und hiezu drey Termine^ und zwar: auf den 17. December 1627, dann 21. Jänner und 25. Februar ' 1628, jedesmahl um 10 Uhr Vormittags vor diesem k. k. Stadt- und Lcmdrechte nnc dcm Beysatze bestimmt worden, daß, wenn diese Realität weder bey der ersten noch zweyten Feüblethungs-Tagsayung um den Schatzungsbetrag oder darüber an Mann gebracht werden könnte, selbe bey der dritten auch unter dem Schätzungsbetrage hintangegeben werden . würde. Wo übrigens den Kauflustigen frey steht, die dleßfälligen Licitatlonsbedingnisse, wie auch die Schätzung in der dießlandrechtlichen Registratur,, zu den gewöhnlichen Amts-stunden, oder bey dem Executionsführcr, Franz Bastiantschttsch, durch Dr. Stermolle einzusehen , und Abschriften davon zu verlangen. Laibach den 6. November 1827. A e mt l i ch e V er l a u t b a r u n g e n. Z. l3ol. (2) L i c it a t i 0 ns - A n k ü n d i g u n g. Das kalserl. konigl. Marine-Oberkommando in Venedig macht hiemit öffentlich bekannt, daß am 29. des künftigen Monats November Vormittags um n Uhr in dem gewöhnlichen Saale des kaiserl. konigl. Marine-Arsenals die Lieferung von 400,000 Pfund rohen Hanfs für den Vedarf der kao. August 17^, behandelt werden würde. , Bezirks - Obrigkeit Weixelberg den L. November ^27. — 1766 — 3- l3li. (2) Edict, Nr. i58ä. Von dcm k. k. Bezirks-Gerichte zu Laibach wird hicmit bekannt gemacht: Es sey auf Ansuchen dcs Niklas Armitsch von Brcsovitz, in die executive Fellbiechung der dcm Magistrate Laiback, 5ii!>^rd.Nr. 61. zinsbaren, zu Bresuvitz, 5nl> Eonsc. Nr. 21 liegenden, auf 2553 ss. i5 kr. Metall'Münze gerichtlich geschätzten halben Hübe, und dcr auf y?ft. ge^ schätzten Fahrnisse der Eheleute Jacob und Mana Armitsch, wegen rückständigen Lebensunterhalts c. 3. Q. gewilltget worden, hiezu werden die S3agsatzungen auf den ß. December l. I. dann auf den 10, Jänner und 7. Februar 1828, lm Orte Bresovitz mit dcm Bey« fatze bestimmet, daß Falls dle Hübe, dann die Fahrniff?, weder bey der ersten noch zweyten Tagsatzung um dem Schätzungswerth ?bcr darüber angebracht werden könnten, sie bey der dritten auch unter dem Hchätzungswcrthe hintan gegeben werden würden. Wozu die Kauflustigen mit dem Beysaye vorgcladm werden, daß sie die Llcuations - Bedmgnisse und die Schätzung in dieser Gerichtskanzley einsehen können. K. K. Bezirks- Gericht Laibach am 22. October 1827. Unterzeichnete macht hiemit dcm hohen Adel und geehrten Publicum zu wissen, daß sie für den nächsten Jahrmarkt, und künftighin mit einer Auswahl von Damcn. Kopfpuh, als: von allen Gattungen (^62 äc: Naple»-, Tasset. und Sammet« hüten dann Puhhmubcn von Qll5ic>i-, ^iillln,-Zles, wie auä) von Spiß, Or^niin , Vapc?!^. und ^uIl^-^cgN^K-Häubchen verse en, und alics fehr geschmackvoll nach der lchtcn Wiener. Mode verfertiget ist, und daß dieses aNes be» ihr um die billigsten Preise zu bekommen sey; fcrners sind auch Seiden» , wie auch Natulhaarlocken zu haben, nebst diesen kann sich Jedermann nach Belieben alle Sorten bestellen, und in irenigen Tagen das ihm Gefällige verfertiget erhalten, wobey sie versichert, daß Jedermann sowohl an Geschmack als Güte, die Arbeit zufrieden finden wird. Ihre Hütte ist hier auf dem Marktplätze, im erst-n ^'ange Nr. 6. Theresia Pefchla. Z. ,3i6l"(2) Llc^tat i 0 ns - Ank ü ndig u n q. """ Den 27.November l. I. und die darauf folgenden Tage Vor- und Nachmittags, werden in den gewöhnlichen Amtsstunden in dem Hause Nr. 2/ in der Theateraasse, verschiedene Hausfahrnisse, als: Schubladkästen, Klei-derkästen, Tische, gepolsterte und mit Rohr geflochtene Sopha's, dann derlep Sessel, Bettstätten von Eisen, und desgleichen von Holz, Zinn, Kupfer-und Galsgeschin, dann Steingut-Geschirr, schwarze Boutctllen^ Weinfässer mit Eisen beschlagen, und ein Oehlstein; endlich mehrere alte brauchbare Fenster, Balken und Thore, dann ein Parutschwagen, an den Meistbiethenden gegen bare Bezahlung, veräußert werden. Laibach am i5. November 1827.______^ Z. 1I22. (2) Bey W. H. Korn ist neu zu haben: Gebethbuch für Kranke und Sterbende, verfaßt von Jacob Peregrin Paulitsch, Fürstbischof von Gurk, nach dessen Tode herausgegeben von Lorenz Welwlch. Brofchirt i fl. 6 kr. A i3l8. (2) ^° ^^ Die bekannten, langen und dicken Macaroni, wie auch die feinen Kranzchen, sind ganz frisch zu haben in dem Hause Nr. 206. am neuen Markt im ersten Stocke rückwärts, von der Stiege rechts. Gubernial - Verlautbarungen. Z. 1Z23. (i) Kundmachung. n6 Nr. 2^158. Nachdem bey dcm kaiscrl. konigl. Cammcral-und Knegszaflamte zu Laibach die letzte Kasseoffiziersstelle mit dcm jährlichen Gehalte von Loofi., und den Vorruckungsrechte in den höhern Gehalt von 600 fi. in Erledigung gekommen ist; so wird zur Wiederbelebung dieser Dienststelle hicmtt der Konkurs mit Bestimmung des Termines bis 20, December dieses Jahrs ausgeschrieben. — Dieses wird mit der Erinnerung bekannt gemacht, daß Diejenigen, welche diese Stelle zu erhalten wünschen, und schon bey einer kaiscrl. königl. Kasse dienen, ihre mit den Beweisen dcr bisherigen Dienstleistung, und der Eautionsfahigkcit dokumcntn'tcn Gesuche, in wclcbem sich zugleich über das Nationale, den Stand, das Alter und du sonstigen Eigenschaften'auszuweisen ist, in den vorbestimmten Termin an diese Landcssselle einzureichen, Jene aber, welche nicht schon bey einer landesfürstlichcn Kasse angestellt find, außerdem in eben dieser Hcitfrist auch noch die mit hohem Hofkammerdecret vom 3. September und 17. December 1819, Zahl 3?3ä4/ und 52L90 vorgeschriebene Prüfung abzulegen, und sich über die sonst noch in diesem hohen Hofkammcrdccrctcn geforderten Eigenschaften auszuweisen, für den Fall aber, daß sie bey einer andern Kasse die Prüfung abzulegen wünschen, sich zu rechter äeit dießfalls gehörig zu verwenden haben, damit das Prüflings- Elaborat noch vor Auslauf des Konkurs-"Termines hicher gelange. — Vom kaiserl. königl. Myrischen Gubermum Laibach am 9. November 1627. - Aloys Freyherr v. Taufferer, . k. k. Gubernial-Secretar. 3 i23ä. (l) Verlautbarung. «ä Nr. 2475iM3l. "' Da sich in die Verlautbarung der Esljtransports - Versteigerung am Maroschfiuß, welche durch das königlich sicbenbürglsche Thcjaurariat hierher gelangte, und m dem Hit« siaen ^citunaßblatt uom 6. diese« Monaches, Nr. 69/ bekannt gegeben wurde, wesentliche G'ebrcchen e,ngcschlichen haben, so lfi mit cmem hohen Hofkammer - Präsidial - Erlaß vom 8. dieses Monathes, Zahl 4619/4, dießfalls die unten folgende Verlautbarung, worin die Gebrechen gehoben sind, herabgegeben worden, welche hiemlt zur allgemeinen, Kenntniß gebracht wlrd. tmbach am iH. November 1827. 26 Num. i5c»3. Verlautbarung. In Folge eines ersiosscnen hohen Hofdecrets vom ?I. Iuny laufenvcn Jahres, Zahl 2,,/7,760 , wird in Betreff der Salztransportirung^von ^l2iQ3u^9r auf den Marobfiuß nack den Hungarländischen, Banater,, und Siebenbürger, Saljlegftatten, nahmllch: 82«, ,'6clin, Mc^llVll, ^racl, 32l>ol8ln, I.i^3^ Vul^emHre;, ^I-roz-solimo« und ^arosportU) für d«e Jahre »826, 1829 und 16I0, von Seiten des kömglichen siebenbürglschen Landes - Zhesaurariats, eine öffentliche, in Herrm^nnstadt abzuhaltende Versieigerung auf den 10. December 1627 angeordnet, wobey zur Richtschnur folgende Puncte vorgeschrieben, und hiemlt zur allgemeinen Kenntniß gebracht werden. ^ istens. Werden aes«mmte Unternehmer und Bewerber, oder ihre mit gesetzmäßigen Voll» machten versehene Bevollmächtigte eingeladen, am lo. December 1827, in Hermannstadt in der königlichen Thesauranats - Präsidial - Kanzlep, Morgens um y Uhr sich einzufln« den, wo nach Vorlesung und Unterziehulig der licitatlvns - und Eontractsbedingnisse/ und nach Emlcguna des Reugeldes, ohne welchem Niemand zur Licttation zugelassen wirb, «Ungleich die Llcilatior, mit parthienweiser Ausrufung des zu Nansportnenden Salzes angefangen, und ununterbrochen nach Art und Weise, wie unten folgt, fortgesetzt, und den durch einen oder andern Concurrents etwa dargebracht werdenden Einwendungen, Erklä« rungen, verlangten Aufschub, oder sonstigen Unterredungen platterdings ke»n Gehör geg«- (Zur Beyl. Nr. 93. d. 20. November 1S27.) D M»M . — 1768—, ben, so wie auch außer dem Wege der öffentlichen Versteigerung kein Salz zum,Trans-portlren uergeben wird, und nach geschlossener Acitation auch keine Antrage mehr angenommen we» den. 2tcns. Das bey der Licitation einzulegende Reugeld, (welches nach abgehaltener Lici« tation demjenigen Bewerber, welcher kelne Talzlleferung erstanden, sogleich den kun? rrahirenden Partheyen jedoch erst nach Abschlicßung und Ausfertigung des betreffenden Contractes, dann richtig gestellten Eautton zurückgestellt wird) hat man auf 5 p3t. des, nach dem Aüsrufsprels für das ausgerufene Transportquantum sich ergebenden Frachtlohns dergestalt herabzusetzen befunden, daß es ,m Baren oder Staats - Papieren nach ihrem Börsewerth-, oder mittelst fioeljußorlscher Versicherung auf Realitäten vom zweyfachen Werthe emzulegen sey, bewegliche Güter aber, als: Waren, Schiffe, Vieh und so weiter, nicht angenommen werden. Ztens. Der,'ahrltche Bedarf, welcher bey der Licitation bestimmt bekannt gegeben wird, - betragt beyläufige ^ - ' .,.-^^^s>. Für Nai-ozpoi-tu . . . . . 11700 Centner, .' " "' ^': Nach N2r08-5oI)'Qit)8 . . . 26540 ^ Für 3odoi-5in an Formal- und Mlnuzlen-Salz . . 22I0 ^ „ Va!76lll3rV ,„ „ . . 535o ,, ^1?PH „ „ . . 30200 „ „ ^raä ,, . „ . . 119200 ^ „ ^Iä^0V2^ ' „ „ . . 2 2QZ0 „ „ s^ll^oclin, äußer jenen 52Ma Eentnern, ^,. , , ' ^ /^. vermöge bestehenden Vertrag, schon für- ^- ^,-^ , '"'gesorgt worden . . . ^ 9^206^ '« ^tens. Das gan^e Bestellungs - Quantum für obige Absayorter wird auf drey Jahre, nähmlich: für 1826, 1829 und igz^, gegen stabile Frachtlöhne hmtangegeben, und »n ^ ^. ,, Von ^I^r03Ujv-mm^' ^ . . " ^. W Mä m'it '!^ ' « < 2, H9jl26 „ ^1 zusam.a-lso - ^ ^on^raäblss^Mäm . , 6ic>/ ^ ^ .5tens. In der, ^Mtion'wM zuerst das!Vr jed^ TranHortzüg, nähmlich fur jede Legstatt, bestimmre LleferungslIuantum in vereinzehen AbthälÜngen (das ist, parthien-wcise) qusgebochen werden, ^ach deren Beendigung wird zur Ausbltthung des Ganzen für jede Äbladstation bestimmten Transports'Quantums ütierjegangen; sonach wird noch das gesammte Transports-Geschäft in zwey Hauptzügen, U5ld zwar, das für die ^ieden-burger-, 'Banater-, S^borsin - und AraderiLeBatN fallen-Pe'Transports « Quantum zusam, men, so auch das auf ölakova und sxeZeäin fallende Quantum/zusammen aber beson- — 1769 ^ ^ M^!!^^^^ decs ausgebothen, und eidlich auch noch das ganze Transportsgeschaft in seinem vollen Umfange, mnhin auf allen Zügen zusammen ausgerufen', hernach aber erst mit Denjenigen abgeschlossen werden, deren Anböthe bey den dreronigen Ausbiethungen nach genauer gegenseitiger Abwägung der Vonheile, sich.als die günstigsten darstellen. Bey der Aubbie-thung m vereinzelten Abtheilungen eines Transportszuges wnd (mit Ausnahme des So-borsiner- und Valymarer, als mindern Quantums) das Ninimum auf loooo, d^s Na-ximuin auf Zoooo Centner feftgcfttzt, so daß kein geringeres, aber auch kein größeres Quantum ausgebothen werden w,rd, es aber jcden Unternehmer frey fiehe, auch mehrere Abtheilungen für sich, oder in Gesellschaft nnt andern zu erstehen. 6:ens. In Rücksicht dessen, daß die Eontracte auf drey Jahre eingegangen werden, die Salzbestellung aber dem Wechsel unterliegt, wird der Unternehmer verpflichtet, im Falle der Erforderniß auch mehr, jedoch höchstens nur nm i5 M. zu verführen, im Gegentheile aber, wenn die Bestellung geringer aussiele, vom erstandenen Salzquanto einen höchstens i5 P°5t. Abgang'sich gefallen zu lassen, jedoch wird demselben alljahrig, gleich nach überkommener Salzbeftellung, oder spätestens vor der ersten Expedition, das im Laufe des Jahres zu verführende Salz - Quantum genau bekannt gemacht werden. ^tens. Die passirliche Schwendu^ig wird von nun an mch: mehr zum Gegenstände der Anböthe bey der öffentlichen Versteigerung gemacht, sondern von Narosj'uväi- nach Hlaro^olt, auf 1^20^0 « ^ „ äo^oi'sin oder » «, « LippI oder ^raä auf „ 1 1^ ^c) « « „ klÄkoVI „ „ 1 1^2 o.lO Vergcnalt festgesetzt, daß es unt r keinerley Vorwand von übler Witterung und dergleichen erhöht, und nur dort und dann, wenn das Salz von den Schiffen nicht un-mutelbar auf d,e Wege gebracht, sondern erst auf Wägen geladen und den entlegener, Salzstatten zugeführt wird, noch 1^4 0^ zugegeben werden darf. Von den in Tonnen .verpackten, und dadurch vor größeren Schwendungen geschützten Minuzien wird das passierllche Schwendungsperzcnt durchgehends ohne Rücksicht auf die Entfernung, oder dle allenfalls vorzunehmende Zufuhr auf Wagen auf 1)2 pEt. festgesetzt..- Für jede« größern Abgang hat der Unternehmer ohne Rücksicht auf Witterung odcr sl)nMge Vorwande und^wlrkliche Ereigmße zu haften, und dafür dem Aerar den Verschleiß-preis der ^lbladungs'Station zu, vergülen. Nur unvorzusehende außerordentliche Natur, eremmsse, denen keine menschliche Kraft und Hülfe begegnen kann, und wodurch ein Schiff nothwendig unerrettbar zu Grunde gehen müßte, dürfen als unverschuldete Verunglückung angesehen werden, und sind von der Haftung ausgenommen. Jedoch hat der Kontrahent m solchen Fallen, unter der im Contract vorzuschreibenden hinlänglichen und au. tbentijchcn Erweisung der Verunglückung nach gepflogener Richtigkeit bey dem Absatzort, sich wegen femer Lossprechung an das k. Thesauranat zu wenden, und der, über dessen Bericht von der hochlöbl. kaiftrl. königl. allgemeinen Hostammer zu fällenden Entscheidung' sich unbedingt zu fügen. Hiernach ist es von der bisherigen Contracts - Bedmgmß, wor-nach der Unternehmer auch in Fallen unverschuldeter Ve:ung^ckungen den siebenbürger Grubenpreis zu vergüten hatte, so wie auch von jener, wornach chm bey erwiesener Wer-ungluckung ein höheres SchwtnbMgsperzent zugestanden wurde, für die Zukunft abul-kommen. " " ^ ' ^ V 8tens. Jedem Unternehmer bleibt die Wahl zwischen Schiffen und Flößen freyge. stellt, jedoch wenn er sich der letztern bedient, so Hai derselbe unter ke«nerley Vorwand ein höheres, als das lm obigen /ten Punkt bestimmte Schwendungsperzent anzusprechen. gtens. Die Transporttrung des Salzes hat lm Monath April zu begmnen, und muß mlt Ende October jeden IahreS vollends bewerkstelliget werden, wobey s,^ das hohe Aerar das Recht vorbehält, daß, sobald der Unternehmer beym Ausgang« des ersten Monathes nach eingetretenen Fahrwasser mcht die zur Ladung, wenigstens des dritten Theils' des ganzen bedungenen Salzquantums erforderliche Schiffe oder Flöße an dem Ladungs« ort gestellt hatte, für die Verführung tnests Salzquantums auf Kosten und Gefahr des Unternehmers anderweitig zu sorgen, und wenn nach Verlauf weiterer sechs Wochen dt2 zur ladung der zweyten Rata nöthigen Schlffe oder Flöße mcht zum Laoungsorte g«-langt waren, und der Unternehmer auch nicht verläßlich nachweisen könnte, daß sie b«, reits auf dem Rückwege seyen und ehesten? gewlß eintreffen werden, so wird das hohe Aerar berechtigt seyn auf gleiche Welse für d»e anderweitige Verführung auch in der zweyz ten, so wie endlich auch der letzten Rala d«e nöthigen Vorkehrungen zu treffen, soweit die« se bis zum i. October mcht vollständig behoben ware, welcher als derjenige Zeilpunct ein--beraumt wird, nach welchem dem Unternehmer keine Ladung mchr abgegeben, sondern auf seme Kosten und Gefahr für die andcrweue Verführung des noch unverschlfften Quantums entweder m demselben, oder im nächstfolgenden Jahr durch das Aerar gesorgt würde. Usbrigens einerseits zur Schonung der Salj - Transports« Unternehmer , andererseits zur Sicherung der richtigen Abfuhr des für die betreffenden Legftatte erforderlichen Salzes, wird auf Verlangen der Eonirahenten gestattet werden zu Kl^i-a5^0i-l.u Salz-Zuladungen gegen Vergütung der gehabten Aerarial? Kosten zu verabfolgen. iotens. Der Hransportöloyn wird mcht für tzas zur Transportirung übernommene, sondern für das auf semen Bestimmungsort wirklich abgegebene Sal;quantum geleistet, dann über das »m Eontrakt stlpulirte, und rücksichtlich das, dem Contrahenten von Jahr zu Jahr beym Anbeginne der Transport« ziffermaßlg bekannt zu gebende Salzquantum . wird weder zum Ersatz der natürlichen Schwendung oder Verunglückung,! noch wegen eines von den vorhergehenden Jahren gebliebenen Rückstands, oder unter sonstigen Vorwand em weiteres Galzquantum angewiesen und verabfolgt. i,tens. Um den Salzlransports - Eantrahenten in der Unternehmung einige Erleich< terung zu verschaffen, wird denselben nicht nur die gebührende Frachtlohnszahlung nach gevstogener Rlcht'gkeit, hinsichtlich des unannehmbaren Galzabgangs fü^ jede einzelne abgelieferte Parthie sogleich im Absatzort geleistet, sondern auch beym Aufbruch nach Verlangen em Vierchell e oder Dritttheil des bey eineM jeden einzelnen Transporte geladenen Salzes entfallenden Frachtlohns, jedoch gegen eine spezielle hlerüöcr von Fall zu Fall in Realitäten uom zweifachen Werthe des zu erhaltenden Vorschuß - Nctrags zu leistende, oder aber in Sraats« Papieren nach ihrem Börfewerth in gleichem Betrag eingelegte Kaution und Quittung, vorschußweise mn dem Bedinge verabfolgt werden, daß dimr Vorschuß jederzeit bey dem Absatzori von der zu erhebenden Frachtlohnsgebühr abgerechnet / und dadurch berichtigt werde. i2tens. Zur Erleichterung der Unternehmer hat man sich bestimmt gefunden, die Caution auf 20 pCt. des bedungenen Frachtlohns von dem gan;en erstandenen ^lcferungs . Quantum ( nam^ llch, ohne daß dieß Quantum das pra^w. der Caution zu ändern hat) dergestalt herabzusetzen, daß sie bar oder m Staats - Papieren nach ihrem Börsewerth eingelegt , oder auch auf Realitäten vom doppelten Werthe des Cautions < Betrages auf die bisherige Art sicher gestcNt werde; in den emzulegenven Cautions - Instrumenten aber legal nachgewiesen seyn müsse, daß die als Eautwn verschriebenen Realitäten^ des Eontrahmttn, oder des (^avsn^n (Bürgen) - 1771 - « eigenthümlich seyen , daß auf diesen Realitäten keine Passiv-Schulden haften, daß deren Besitz kcmer Rechtsfrage unterliege, derselben Werth mtticlst gerichtlicher Schätzung erhoben und bestimm: wurden sey. Liegt die fioejussorisch zu velschrelbende Realität im Großfürsten-thume Siebenbürgen, so muß außerdem im sautlons < Instrumente ausdrücklich angemerkt werden, daß das Kammeral» Acrar >n die genannten Realitäten auf eigene, nämlich des Contrahenten Kosten gerichtlich mtroduzn-t (eingefühlt) und über die' beschehcne Introduction die gesetzmäßig auszufertigende Urkunde dem königlichen Thesauranat vorgelegt werden wird. Uebrigens müssen alle beyzubringenden Cautions < Instrumente gerichtlich vor< gemerkt seyn, und Hai darin der Eontrahtnc/ od>r rücksichtlich scin Bürge sich und seine Nachkommenschaft zu verpflichten, den vom k. Thefaurariat zufallenden ^quidations - Urtheilen zu unccrwerfln, und das Kammersl - Ae»ar zu ermächtigen, die auferlegten Li« quid»t onrbcträge «in kürzesten Wege (wie nähmlich bn> liquiden Forderungen fürgegangen wird) vom sontvahenlcn «mbrlngon, an den damahls bestimmt wer, denden Tag m i^aro^orui mittelst öffentlicher kicitation an den Nielstbt'ethenden dergestalt verkauft werden, daß Bcwerber, welcher ein Transports - Salz erstanden hat, ein Drlttthcil des Preises bar bey der Ucbnnahme der Schiffe, die andern zwey. Drttttheile aber bis Ende October 1628 erlege, und zur Gicherstcllung ocr übrigen zu leistenden Zahlung , einc legal ,nlabulirte Eaui>')N stelle, Schisssbewerbcr hingegen, welche kelne Gal^-Lieferung übernommen haben, d^n erstandenen Schlffprels gleich bar berichtigen müssen. Vchlüßltch wird htc'mit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß künftig neue Schisse, jedoch nur dann, wenn an Sckiffbau - Materialien ein hinlänglicher Vorrath vorhanden ist (nur auf Verlangen, und unter der Bedingmß verfertiget werden, daß der vierte Theil ,r>om G.'n>ln:ngä-Preis bcy G-legenheit der Bestellung vorhinein, der Rest aber bey^Ucber-nähme delülben bar erlegt werde.) Die Zeit der zur Uebernahme bereiteten schiffe, wird dem Besteller vom k. ^2,x)5 ^orlen^Li-Salztransports-, Amte bekannt gemacht werden. Im Falle der m ^Zeit von 6 Wochen nach dieser Bekanntmachung nicht geschehenen Abnahl me der b stellten Schiffs, wird der ,m vorhinein erlegte vierte Theil des Gestehungs - PreiseS für uerfülien erkläret. — 1772 — ^ Z. 1327. (l) Kurrende nä Nr. 23461. des kalserl. königl. illyrijchen L a n d, e s - G u b e r n i u m s zu La »bach. — Womit bekannt gemacht wird , daß öey Anwendung dcr unter den deutschen Bundesstaaten bestehenden Freyzügigkcit der Tage des wirklichen Abzuges entscheide. — Da nach Inhalt des allerhöchsten Patentes vom 2. März 1620, tz. 4. der 1. Julius i6i/ als Termin angenommen worden ist , von welchem an die Vermögens-Freyzügigkett von den deutschen Bundesstaaten wechselseitig beobachtet werden soll; so hat sich aus Anlaß mehrerer vorgekommenen Fälle die Frage ergeben: Ob dieser Termin mit 1. Julius 7317 für den Tag des Anfalls, oder für den Tag des Abzuges emes zu expürttrenden Vermögens zu gelten habe. — Diese Frage wurde in Folge allerhöchster Entschließung vom 8. May dieses Jahrs beym deutschen Bundestage zur Sprache gebracht, und dle Bundes-Versammlung hat in der Sitzung vom H. August dieses Jahrs den einhelligen Beschluß dahin gefaßt: „Es sey bey Abfassung des Beschlusses vom 2Z. Iunius 1817 d,e Absicht des „deutschen Bundes gewesen, daß bey Anwendung der unter den deutschen Bundesstaa-„ten bestehenden Freizügigkeit der Tag des wirklichen Abzuges entscheide." — Diese Erläuterung des Bundesbefchlusses vom 23. Iumus 1817 wird in Folge hohen Hofkanzley-Decrets vom 12., October laufenden Jahrs, Zahl 265:i , nachträglich zu dem allerhöchsten Patente vom 2. März 1620 zur allgemeinen Kenntniß gebracht, und «st sich in vorkommenden Fallen genau nach diesen Bestimmungen zu benehmen. — Laibach den 2. Nov. 1627. Joseph Ca mill 0 Freyherr v. Schmidburg^ Landes-Gouverneur^ Leopold Graf v. W elsersheimb/ k. k. Gubernial- Rath. Z. 1355. (1) Gubernial-Verlautbarung 26 Nr. 2336^. wegen Besetzung des Hten Thallnitscher von Thalbergischcn Handstipcndiums in dem jährlichen Ertrag von /ofi. 211^4. kr< — Es ist vermahlen das- /^te Thallnitscher v. Thalbergische Handstipendium m dem jährlichen. Ertrage von 70 ft. 21 1^ kr. Metall-Münze erlediget, zu dessen Genuße vorzüglich die dem Stifter anverwandten Studierenden, und in deren Ermanglung arme gut studierende Jünglinge berufen sind, das Präsentationsrecht zu dieser Stiftung steht dem Domkapitel zu Laibach zu. — Jene Schüler, welche dieses Sti- , pendium zu erhalten wünschen, haben ihre mit dem Stammbaumc, Taufscheine, den Dürft tigkeits-,,Pockcn-und Schülzeugnissen, diese von den letzten zwey Semestern bclcgtcn Gesuche zuverlaßig bis i5. December dieses Jahr an diese Landesstelle zu überreichen. — Von dem kaiserlichen Königlichen illyrischen Gubernnnr zu Lmbach am 8. November 1827. Ferdinand Graf v. Ai6)elburg, ' , k. k. Gubernial-Sekretär. .3* 1333. (l) m , ¦ A- V V I S O. a adNr, 24*64. Viene aperto il concorso al vacante posto di terzo CJffiziale presso 1' i. r. Tcso-reria. Cammerale,- e die Guerra in Dalniazie, al quale e annesso 1'annuo appuntamen-to di. fionni quattrocento in. moneta di convenzione, — Dovrä ogni concorrcnte produrre la sua domanda direttamente , o s' e impiega^o me.diaute i' aiitoritä daJIa quale dipcnde, al protocollo delF i. r, Governo della Balmazia fino all*, ultimo giornb del prQSsimo yenturo messe di novembre^ comprovando con validi document! la pro-pjria eta, stato luogo di domicilio, e di nascita, religione; moralitä^ studj fatii f esa-mi sostenuti, in o^getd di cassa, pQssibilita di dare 1' occorente cauzione piena co~ P. - 1773 - - ¦ ' ^|H noscenza dolle liiigue tedcsca, cd italiana ? e i serwgi die avesse presiati special" mente nel ramo di contabilitä, e di casse. — Zara 23 oltoLre 1827. BOMENIGÖ DE GATT AN J, I. R. Secret ario di Govcrno. Sräot- unö^lärwreä)tliche Verlautbarungen. Z, i3i5. (1) Nr. 57l)5. Von dem k. k. Stadt- und Lanbrechte in Kram wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen der Helena Thonann, verwittibt gewesenen E>uppantschnsch, als erklärten Erbinn zur Erforschung der Schuldenlast, nach dem am 16. October 1811 verstorbenen Franz Sup-pantschitsch, die Tagsatznng auf den 10. December ^627 Vormittags um 9 Uhr vor diesem k k. Stadt« und Landrechte bestimmet worden, bey welcher alle Jene, welche an dielen Verlaß aus was immer für einem Rechtsgrunde Ansprüche zu stellen vermeinen , solche so gewiß anmelden und rechtsgeltend darthtm sollen, widrigens sie die Folgen deS §. 614 b. G» V. sich selbst zuzuschreiben haben werden. kaibach am 3i. October 1827. z. Z. 5o6. (0 Nr. 2362. Von dem k. k. Stadt-und Landrechte in Krain, wird über das von dem Dr. Max. Wurzbach, Curator des unwissend wo befindlichen Jacob Haaß, Goldarbeitersgesellen, als mütterlich Frinzisca Haaß'schen Erbens anher überreichte Gesuch, sowohl d:esen abwesenden Kuranden, als auch allen Jenen, welche auf den gedachten Franz^sca Haaß'schen Verlaß einen Anspruch haben, oder zu haben vermeinen, mittels gegenwartigen Edicts öffentlich bekannt gemacht, daß sie bmnm der gesetzlichen Frist von 1 Jahr, 6 Wochen und 3 Tag«n, diesen ihrcn allfalllgen Erbsanspruch so gewiß vor diesem Gerichte anmelden sollen, als im Widrigen das mehr gedachte Franzisca Haaß'sche Verlaß - Abhandlungsgeschäft zwischen den Erscheinenden der Ordnung nach, ausgemacht, und Jenen aus den sich Anmeldenden tinge-antwortet werden würde, denen es aus dem Gesetze gebührr. Laibach den 24. April 1L27. z. Z. 523. (i) . Nr. 2!70« Vom dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird anmit bekannt gemacht: Es sey übcr^das Gesuch des Martin und Maria Sonz, Eigenthümer des Hauses Nr. 2Z5- hier in der Stadt, in die Ausfertigung der Amortisations- Edicte, rücksichtl'ch der angeblich in Ver-lust gerathenen, auf dem obgedckchten Hause Nr. 255. zu Gunsten dts I seph Huber , seit 5, August 1760. intabulirten, nachbenannten vier oarw^ 1)ian<2IL^ als: a) ääo. 25. August 3741. pr. 6oofi., i>) der ääo. 7. Iulv 17^6. pr. 20ft. c) der ääo. 29. July 1746. pr. i3,fl. und cl) der ääo. 18. August 1746. pr. 16 st.' ^2 kr. gewilliget worden. Cs haben demnach alle Jene, welche auf gedachte viev cartss diuncas, resp. auf die darauf befindlichen Intabulanons-Eertlsicate aus was immer für einem Rcchtsgrunde Ansprüche machen zu können vermeinen, sclbe binnen der gesetzlichen Frist von einem Jahre, sechs Wochen und Vrey Tagen, vor diesem k. k. Stadt-und Landrechte so gewiß anzumelden und anhangig zu, nmchen / als im Widrigen auf weiteres Anlangen der heutigen Bittsteller Martin und Maria Sonz, die obgedachten Urkunden, und resp. die Intabulations l Certificate nach Verlauf dieser gesetzlichen Frist für getödtet, kraft-und wirkungslos erklärt werden. Laibach am 2. May 1627. Vermischte Verlautbarungen, z. Z. ii65 (i) FeUbiethungs »Edict. 3. Ni-. ^55. DaS Bezirksgericht zu Egg ob Hodpetsch gibt hiemtt allen Kauftustigen zur Wissenschaft, daß über Ansuchen des Herrn Mathias Preleßnig aus Krainburg, BevoNmächtigten des Caspar Roö« — i??4 -" mann und Maria Rosmann, vorhin verwittibten Schuscha, die Vornahme der, wider Joseph Schuscha aus Sirousche, mittelst dießgerichllichen Bescheides, vom 2a. September l. I. bewisllg. ten Feilbietbun^, der mit Pfandreckte belegten, und auf 27b st. 40 lr. qtsch.itzten Fcchrnisse, als: 2 Pferde, 3 Kühe, 1 Kaldinn, 6 Stück Borstenvieh, 4 Wagcn, 2 Nlinfässcr, 1 Sckubladkaften und 5 Bettstätten, wegen schuldigen r65 ft. c. 5. c., auf den 26. October, <). und ^4. November l. I., jedesmahl Früh von 9 biü »2 Uhr, in I^acc, Siiousche mit dem Anhange anberaumt wor« den, daß die feilgebothenen Gegenstände bey der ersten und zweyten Feildiethungölagfahuna nur über, oder um den Schäyungswelth, bey der dritten aber unter demselben an den Mcistdiechenden gegen gleich bare Bezahlung übergeben werden. Bezirksgericht Ggg od Podpetsch am 22. September 1827. Anmerkung. Bey der ersten und zweyten Tagsayung sind die feilgebothenen Gegenstände nicht an Mann gebracht worden. Z. 1Z14. (l) Curatels . Verhäng« ng Nr. 1577. wider Bart ho lo mä ut Sterbeh. Von dem Bezirksgerichte Schneeberg wird hiemit bekannt gemacht: Es sey für nöthig befun» den worden, dem Nartholomäus Etelbeh, Grundbesitzer zu Altcnmarkt, in der Hauptgcmcinde Laas, wegen seiner erwiesenen Verschwendung die freye Verwaltung seines Vermögens abzunehmen, den« > selben alS Verschwender unter Curatel zu seycn, und snaem Ourator seinen Stiefvater, Johann Sgonz daselbst, auf unbestimmte Zeic zu bestellen. Bezirksgericht Schnecderg den 26. October »227. Z. iZoc). (1) Fe ilbiethungs ' Gdict. Von dem Bezirksgerichte Keumarltl wird hiemit bekannt gemacht: M sey von diesem Gerich, te auf Ansuchen des Joseph Reitharek,sch«n Vonc«rs.Güter» Veiwatters, in die öff^tliche Feilvte« thung, der zur besagten Concurö« Massa gehörigen , aus verschiedenen Material», Spczcrci), und Schnittwaaren, dann Einrichtungs« und Kleidungsstücken bestehenden Conc^ismassa'Gürcr, gewilli. get woroen. hiezu werden drey Termine, und ,war: auf den 6. und 20. December,627, 5^5, Z IHn»»e 1N28, jederzeit Früh um 9 Uhr in Loco Neumarlll m«t dem Vevfatze bestimmt, daß, ivcnn dless Mc>ssagüter weder bey dem ersten, nvch bey dem zweyten Termine um den sichtlich erhobenen Schähun.;swerth oder darüber an Mann gebracht werden könnten, sie bey dem dritten auch untee der Schätzung verkauft werden würden. Kauflustig« werden demnach an den oddestimmtcn Tagen mit barem Gelde zu erscheinen vorgeladen. Bez. Gericht Neumarktl am 12. November 1627. z. Z. yä2. (i) A m ort i sa tio nö . O d»ct. Nr. »ina. Von dem k. k. Bezirksgerichte zu Laibach wird hiemit bekannt gemacht: Man babe in die Aus. fertigung oeö Amortisations'Gdicieö hinsichtlich des von den Obleuten Joseph und Cäcilia Krümel ausgehenden, an Franz Carl WoKler,lautenden, auf dem, dem hiesigen l^tartmagistrate 8ut, R«cl. Nr. 67g dienstbaren Torfterrain, intabmlirttn Schuldbriefes, <36u. -tt. July ^^I, ps. z^^, ^^ ^^^ in Berreff des von den nähmlichen Eheleuten zu Gunsten oer Maria Anna Landgraf, über die mül« terliche Abfertigung pr.2ac> ft.iaus^steNten , aufeben derselben Rcal täl inlabulirtrn Ficversck> c!. 22. Februar 1797, wcläe beyde Urkunden in Verlust a«rath. October 1627. 1'^'. 16^6 dieser Beylagen, Zahl 12^2, und-Zeile 27 von oben, heißt es bey der Einschaltung: Woymmg zu vermiethen. Es ist bis Georgi 1828 u. s. w., und sollte heißen: Es lst zu Geor- ' gi 1828. u. s. w., welches man gefalligst auch für die Nr. 86 0^ 6^ benann-ter Blatter und Zahl, anwenden wolle. ^ Gubernial-Verlautbarungen. Z.i33i. (i) Veraußerungs-Ankündigung aclNr. 2Zn.St.G.V. des im Brünner Kreise liegenden, dem Mährisch-Schlcsischen Religionsfonde gehörigen, Ollmutzer Fürstcrzbischofiichcn Lehengutes St. Joseph in Turas. -« Von der kaiserl. königl. Mahrisch - Echlcsischcn Staatsgüter- Veraußcrungs - Commission wird hicmit kund gemacht, daß das obbcmcrtte, in der Nahe der k. Hauptstadt Brunn liegende, und dem Mahr. Schles. Religionsfonde gehörige Lchengut Turas, am 10. December 1627, Vormittags um 9 Uhr in dem k. k. Gouvernements- Gebäude zu Brunn, mit Vorbehalt der höchsten Bcgnchmigung, im Wcge dcr öffentlichen Versteigerung werde veräußert werden. — Der Ausrufsprcis dieses Gutes, welches nur aus^cimm Antheile des Dorfes Turas mit einex Population von 219 Seelen bestehet, beträgt mit Rücksicht auf d«e ausgeschiedenen Zinsungen für die dem Rcligionsfonde vorbehal-tcncn Ubikatiolicn ,n dem Klostergebaude der Brünner Ursulincrinncn, 2Z181 fi., sage: Drey zehn sausend, Em Hundert, Ein und Achtzig Gulden Convcntions-Münze. Durch d,e Einführung des Robothabolitions-und Grundzcrsiückungs-Systems sind die vorhin bestandenen Natural-und Pcrsonalschuldigkeitcn der Unterthanen in eine standhafte Geldrs-luition verwandelt worden, die sich auf folgende Zinse gründet; — a) An Urbarialgabm 75 fi. Wlener-Nahrung. — d) an Erbgrundzms von emphiteutisch vertheilten obrigkeitlichen Gründen 7.^,1. ä53^ kr. W. W. - c) an Robothrcluition ZiSfi. W. W. — fallen aber suchen nachstehende Zinse in die'Renten ein, und zwar: 2. Von der Branntwein-brcnncrcp 6a fi. inventions-Münzc. — d. Von verpachteten Feldern i5 fi. Conv. Münze. ^ Von der verpachteten Wilbbahn 5o fl. Conv. Münze. — An Dominikalrechtcn stehet der ^)bngwt zu:^i Die Verwaltung des Iustizwesens, d,e Ausübung des adelichen Richteramtes, unoolc Führung der Grundbücher gegen Bezug dcr gesetzlichen Taxen. — -2. Der Bezug des Uuldcnnums von den emphitcutisch veräußerten Realitäten, als: dem Rcsidenzgebau-de oder W:rthvhause, ^dann von einem obrigkettlichen Hause! Nr. 61 in Turas, mit 5 und 20 Perzent m Bcsitzverandenmgsfallen. - 5. Die Ausübung der Jagdbarkeit bey dem t^,^ bcn größten Antheil von dlcsem Dorfe besitzen- dcn^urn^ schönchen Herrschaft ChMch., Sie ist gegen den obigen Zins pr. 5o fl. Eon-vcnwns-Vttmze b:s Ende Jänner 1828 verpachtet, und die zu diesem^ehcngute gehörigen Unterthanen sind nach dem Robothabolitions-Kontracte verpflichtet, zu den jahrlich abzuhal-tcnden ^agden die Treiber zu 3, 2 und 1, Tage, nach Verschiedenheit ihres Besitzstandes un-^! ,^^ .5. '"'^bne jedoch zu einerReluition oder anderweitigen Verrichtung an deren ?6 I^H l ^/" 5" können. Endlich 4. Das Recht dcr B^nntweinbrennercy, welches auslange emes eigenen obrigkeitlichen Branntweinhauses bep diesem Lchengute, aeaen den obaufgefuhrten^Zlns von jährlichen 60 fi. Conv. Münze verpachtet ist. ^ An G?unt3 stucken bejchtt dle Obng^t lediglich einen Acker im Flächenmaße von 2 Meften, 10 H9 Maßl7' welcher glmhfalls gegen den vorwärts be^^^^^^ von jahrlichen i5fi/Conv. Mün/eM Sw)/'^!^l!k^^7/'"'" Waldstand ^ Joch, 6^3 Quadrat-Klaftern, welche/ aus ^ ^! l ^ l^ s ^ " '"e 20jährige Schlagbarkcitsperiode eingethM ist. - An bey diesem von der Neliqwnsfondshcrrschaft Obrowitz bisher mit- vccwa teten Lehengute mchts vorhanden; und was c^ die Patronatsrechte bey der zu Turas, bchndllchen Kirchc,^Pfarrey und Schule anbelangt, da werden solche von dcr Gut Rzeczko-wcher Obrlgkctt auvgeubt, und von Seite der Lchengut Turasser Obrigkeit bisher blos zur (3- Beyl. Nr. 9I. d. 20. November 1827.) E Beheitzung der dortigen Schule jährlich zwey Klafter harten Brennholzes, dann bey vorfallenden Baulichkeiten an den besagten Patronatsgcbaudm überhaupt, die Materialien vcr-hältmßmaßig beygetragen, welche Beytrage sammt allen übrigen, auf diesem Gute haftenden Verpflichtungen an den Kaufer desselben übergehen. — Auch ist kein Bräuhaus bey diesem Lehengute vorhanden, und daher das Recht des freyen Bier- und Wcinschanks an den 3u-rasser, zu diesem Gute gehörigen Wirthshausbesitzer gegen den obaufgefühnm Zms von jährlichen 25a st. W. W. emphiteutisch überlassen. — Die wesentlichsten Vcrfaufsbedmginssc sind übrigens folgende, nähmlich: — i. Kann dieses Ollmützer Fürsterzbischöftlche Lchen-gut Turas, vermög höchster Entschließung vom 26. July 1626, Zahl 6l6, Staatsgüter-Veräußerung nur von einer lehensfähigen Person erstanden, mithin auch nur Derjenige zur ^citation zugelassen werden, welcher sich mit der Eigenschaft dieser Lebensfähigkeit auszuweism vermag. — 2. Wer an der Versteigerung Theil nehmen will, hat den zehnten Theil des Ausrufspreises mit l3i3st. 6kr. Conventions- Münze gleich vor der Licitation ;u Handen der faiserl. königl. Staatsgüter-VeraußerungS-Kommission entweder bar, oder in öffentlichen, auf Metall- Münze und auf den Uebcrbringer lautenden Staatspaoieren, nach ihrem cm-6-maßigen Werthe zu erlegen, oder eine auf diesen Betrag lautende, vorlaufig von d^n k. Fis-kalamte geprüfte, und bewährt gefundene Sccherstellungsacte beyzubringen. — 5. Wenn Jemand bey der Versteigerung für emcn Dritten licitiren will, so ist er schuldig, sich mit einer rechtsförmig für diesen Act ausgestellten und gehörig legalisirten Vollmacht seines Commi-tenten vorher auszuweisen. — 4. Der Ersteher des Gutes hat die Hälfte, und wenn es über 50000 fl. gesteigert werden sollte, das Drittel des Kaufschillings, binnen vier Wochen nach erfolgter Genehmigung des Kaufes, noch vor der Uebergabe zu berichtigen; die verbleibende,! zwey Drittthcile aber kann er gegen dem, daß sie auf dem verkauften Gute in erster Priorität versichert, und mit jährlichen Fünf vom Hundert in Conventions« Münze, und in halbjährigen Raten verzinset werben, binnen fünf Jahren, vom Tage der Uebergabe gerechnet, mit fünf gleichen jährlichen Ratenzahlungen abtragen. — Die übrigen Vcrkaufsbedingungen werden bey der Licitation bekannt gemacht werden, und können auch früher nebst der ausführlichen Gutsbeschreibung, und den zur Würdigung des Ertrags dienenden Ausweisen, bey der Mahrisch - Schlesichen Staatsgüter, Administration in Brunn taglich eingesehen, fo wie das Gut selbst in Augenschein genommen werden. — Brunn am 24. October 1827. Von der kaiserl. königl. mährisch - schlesischen Staatsgüter-Veraußerungs-Commission. — ^ Carl Graf von Inzaghi, Gouverneur von Mähren und Schlesien. MM AntsnGchöfer, _______________________f. k. M. S. Gubernial-Rath M. Vermischte Verlautbarungen. Z. »32g. (,) Feilbietduugs . Edict. Von dem Bezirksgerichte Herrschaft Ponovitsch wird detannt gemacht: M sey über Ansuchendes Jakob Aubel von ^chwarule, Aessionär des Martin Naspatuig, früheren Eess>o«är des Martin Pralch. «iter von Islak, wegen aus dem wirthschaftsämtlichen Vergleichen vom 9. Februar 261s, an Darlehen berechnetermaßen noch schuldigen 5lo ft. 56 tr. c. s. c., in die öffentlitbe executive Fcilbiethung, der dem Joseph Köder, eigentlich feinem Sohne BlasKödee, gehörigen, zu Wrüsche liegenden, dem Gute K^n« Vetschhof, angeblich »lib Urh. Nro. 27, zinSvaren, gerichtlich auf 9^1 st. 2a fr. geschätzte» ganzen Kauf« rechtshube sammt Zugehör gewilliget, und hierzu drey TagsahunMn, als dieerste auf den «4- December d. I., dann 23. Jänner, und die dritte auf den 3. März t. I. jederzeit um 9 Uhr Vormittags in I^ncc» der Realität zu Wrüsche mit dem Neyfahe bestimmt worden, daß falls selbe weder bey dei ersten noch bey der zweyten Tagfatzung um oder über den Schähungswerth pr. 94» ft. 20. kr. an Mann ge« bracht werden könnte, sie bey der, dritten auch unter derselden hintangegeden weroen würde. Wovon die Kaufslufilgen und die Tabularglaubiger mit dem Anhange in Kenntniß gesetzt werden, datz d,e dlcNall,gen Licitationsbebmgnlsse ,u den «ewohnlichen Amtsstunden in der dießqerichtlicken H^anzley cingelchen werden tonnen. Ne»uk5gencht der HelrschafcPcnovitsck lam 27. October 1627. s- ' ^6. (,) Feill> ie thungs - Edict. 26 ^um. ,853. Bom Bezirks. Gerichte Wlpbach wird biermit öffentlich bekannt gemackt: der Realitäten »u Podraga mit dem Beo,ah< dcftimmt irsrden, daß, wenn diese Realltäten bey der eisten und zweyten Feilbie-tdung nicht um od,r über den Schähungs-rerth an Mann gebracht werden tonnten, solche bey der dl'tttn auch unier demselben hinlangegeben werden sotten. Demnach werten die Kauflustigen iu er n » u ^ Bez. Gcrlchc Wipbach den 16. October »827. ^' '«^« ^.« N« ! ^ -.. Feildietbungö-Edict. ' Nro. ?52. ?,«f,,^^.?,?^^N"'7. ^" Herrfchaft Ponoritsch wird biemit belannt gemacht: Gs sey über bebaue ctcn^ ^M ^" '" '^""""/ ^bres Ehegatten Georg Schouscheg von Yodtrev, wegen vevauptctcn 45 ft-do tr. M. M. c.8.«., ,« öffentliche executive Feildiethung, der dem Iranz PosnaviN. weg gchongen, edendoltll^enoen^eer Kammelalwrschaft Gallcndcrg, 5ud Urb. Nro. 202, zinsbaren, gerlchtllch aufZ dü ft. 20 fr. M. M. geschaßten, .j6 Kaufrecht^hude ftmmt ^uzehör und einigen ^ahr. «Nlcn, gewMlget, und hiezu drcy Tagsatzungeu, die erste auf den 20. December 5. I., dann 2^. Jänner, N<.ns^ ^ ""! ^" ^' ^^ruar s. I. , jederzeit um 9 Ubr Vormittags in Loco Podliev mit dem ^. ^« .,. L worden. Laß falls diese Realitätund ein oder der andere Mobiliar. Gegenstand we. auaebracht we^ d« zweotsn FeildiethunaKlagsahung um oder über den Schäyungswerth Wovon d e^all^'- ^ ^ ^" 5" ^'"'" "^ unter demselben bintangegeben werden würde, daß die d,e f^ Tadulargläubiger mit dem Beteuten in Kenntniß gefeyt werden, !efeben werden sonn n^l^'"^^ ^" gewöhnlichen Amtöstunden bey diesem Gerichte ein« geM". werden sonnen. Bez.lls^rtcht Herrsckaft Ponomtsck am 27. October 1827. Elne halbe Million und 41OOO fl. W. W. ^^..^l^l. 5.^ gewonnen bey der großen Lotterie der Herrschaften Schonwald. Peterswald, wofür fl. 200,000 W. W. Ablösung, _^ < dann der einträglichen Güter Böhmisch - Klein- Kahn, w°ft,l fi. 50,00c> W. W. Ablösung gebothen wird, und wobey kcln Rücktritt Statt findet. ^ Diese Lotterie ist nach einem ganz neuen, einsacken, allgemein verständlichen " Plane eingerichtet, und gewahrt dem spiellustigen Pudlicum folgende ausgezeichnete Vortheile: ^ itens ist solche gegenwärtig die einzige Ausspielung/ welche 20007 '^h- re Treffer aufzuweisen hat, welche alle die Einlage nahmhaft übersteigen, und die aus Summen von fi. 2N0,000, ZO,a00, 20,OQ0 , 16,8/5, I0O5>0, "Z625^ 5on0 , , I2Z, loot), 5oo, und so abwärts, bis mindestens l Stück k. k. Ducatcn in Golo bestebcn. ^ 2tens ist es bey dieser Lotterie zum Erstenmahle der Fall, daß jedes einzelne Los auch auf die Treffer der Gratis -Lost im Betrage von i3Z62 k. k. Duca-ten in Gold, folglich auf alle 20007 Treffer ohn? Unterschied mitspielt, wodurch für jeden Besitzer eines einzelnen Loses eine größere Wahrscheinlichkeit zu gewinnen herbeygefuhrt wird., Ztens enthält solche nur eine Sorte Gratis-Lose mit Treffern von i5<^0, 5^n, 100, und so abwärts, bis 1 Stück k. k. Ducatcn in Gold, daher jedes Gratis« Los ohne Unterschied allerwenigsiens 1 Stück k. k. Ducaten bestimme gewinnen muß. Mer Abnehmer von 10 schwarzen Losen erhält ein so vorthellhaftes Gold-gewinnjt-Los unentgeltich. ätens betragen die 7 Haupttreffer dieser Lotterie allein schon die bcdeuteüde Summe von fl. Zo7,5a0 W. W. und die Gewinnste in Gold büden die Summe von 21760 Stuck effective« k- k. Ducaten. 5tens gewinnen die Nebcntreffer fi. 2Z3,5o« W. W. und i5oa Stück Goldfreylose/ welche in Treffer von 200, ,00, bo, 25, und so abwärts, bis mindestens > 1 Stück Goldfreylos »ertheilt, und lediglich für die schwarzen Lose bestimmt sind. Zufolge allerhöchsten Auftrages wird bekannt gemacht, daß es jedem Spieler, der mit dieser kurzen Verlängerung von nur 4 Wochen nickt einverstanden ist, freysteht, und zwar binnen 4 Wvchen für die Provinzen vom Tage der Kundmachung, feine vor der erfolgten Bekanntmachung der Ziehungs-Veränderung gemachte Einlage gegen Rückstellung der Original-Lose, in der Art, wie solche gemacht wurde, auf denselben^Plätzen und von jenen Collectanten, wo die Lose gekauft worden-, kosten frey zurückzufordern. Lose dieser so allgemein beliebten und vorteilhaften Lotterie sind in allen Städten der Monarchie und den bedeutendsten Plätzen des Auslandes zu haben. Das Los kostet 10 fl. W. W. ^ Wien den 50. November 1827. Hammer el Karis. ^ Lose dieser Lotterie sind hier in Laibach bey Ferd. Ios. Sckmid t, f beym Mohlen auf dem Congreßplatze, zu haben. ^ Z. iZä3« (l) Dienstes - Er led t gung. ^ " Bey dcr Herrschaft Wclßcnsscin wud zu Gcory: 182Z, ein Wirtdscöafrs,' und Grunds buchsbeamte, mit emem jährlichen Gebalcc von Zoo si. M. M. / du«'.^ Kost und freuer Wohnung aufg,cr!VM^mcn.,B«tlftcNer haben daher thre Gcsüche belegr mu Zcugnlffcn übcr ihre bisherige Dicnstl^stutigen-, längstens bls 1. Jänner 182Z unmittelbar an den Inhaber ge« dachter Herrschaft H^n. Grafen von Blagay, poNofrep elnzurelchen. Glilbevnial - Verlautbarungen. Z. lZZZ. (i) Kundmachung aä Nr. 256.St.G.V. der Verkaufs, Versteigerung dreyer in der Gemeinde k'i^rola liegenden Domainen-Realitäten. In Folge Decrctcs der hohen kaiserl. königl. Staatse Güter-Veräußerungs-Hofcommission vom 5. October dieses Jahrs, Zahl 660/^?t. G. V. wird am i3. December d. I. in den gewöhnlichen Amtsstunden, bey dem k.k. Rentamte in ^a^oäi^i-i2,Isirianer Kreises, zum Verkaufe nn Wege Veröffentlichen Versteigerung, nachbcnannter, dem Brudcrschafts-Fonde gehörigen, in der Gemeinde ^iFuroi^ im Bezirke (^poäi5tri2 gelegenen Realitäten, geschritten werden, als: 1) Des in der Gemeinde ^i^i-at^ und in der Gegend I^oui^uo gelegenen, von der aufgehobenen Bruderschat3t. NÄi-ia^Ääcialena, e3r. ^ntoiiio ^dkine herrührenden, undgIoch, 11I1 1^4 Quadrat-Klafter messenden Wicftngrundes, geschätzt auf 294 fi. 10 kr. — 2) Des in der nähmlichen Gemeinde und Gegend gelegenen, von der nähmlichen Bruderschaft stammen^ den, und 1.575 1^2 Quadrat- Klafter messenden Wiesengrundes, geschätzt auf 76fi. 10kr. — 3) Des in der nähmlichen Gemeinde und in der Gegend 3r.Hlga^IonH gelegenen, von eben derselben Bruderschaft herrührenden, und io65 Quadrat- Klafter messenden Ackergnmdes, geschätzt auf 9fi. 5kr. — Diese Realitäten werden einzclnweift, so wie sie der betreffende Fond besitzt und genießt, oder zu besitzen und zu genießen berechtiget gewesen wäre, um die beygesetzten Fiscalftrnse ausgebothen, und dem Meistbiethenden mit Vorbehalt der Genehmigung der kaiscrl. kömgl. Staats-Güter-Veräußcrungs-Hofcommission überlassen werden.— Niemand wird zur Versteigerung zugelassen, der nicht vorläufig den zehnten Theil des Fis-calprcises entweder in barer Conventions-Münze, oder in öffentlichen, auf Metall- Münze und auf den Ueberbringer lautenden Staats-Papieren nach ihrem cursmäßigm Werthe bey der Versteigerungs- Commission erlegt, oder eine auf diesen Betrag lautende, vorlausig von der Commission geprüfte, und als legal und zureichend befundene Sicherstellungs-Urkunde beybringt. — Die erlegte Caution wird jedem Licitanten mit Ausnahme des Mcistbiethcrs, nach beendeter Versteigerung zurückgestellt, jene des Mcistbiethers dagegen wird als verfallen angesehen werden, Falls er sich zur Errichtung des dicßfälligen Comractcs nicht herbcvlasscn wollte, oder wenn er die zu bezahlende erste Rate in der festgesetzten Zeit nicht berichtigte, bey pfllchtmaßtger Erfüllung dieser Obliegenheiten aber wird chm der erlegte Betrag an der ersten Kausschlllmgs-Hälfte abgerechnet, oder die sonst geleistete Caution wieder erfolgt werden. — Wer fur emen Dritten einen Anboth machen will, ist verbunden, die dicßfällige Vollmacht semes Eommitenten der Versteigerungs- Commission vorläufig zu überreichen. — Der Meistbuther hat die Hälfte des Kaufschillings innerhalb 4 Wochen nach erfolgter, und chm bekannt gemachter Bestätigung des Verkaufs- Actes und noch vor der Uebergabe zu berichtigen, die andere Hälfte aber kann er gegen dem, daß er sie auf der erkauften, oder in emcr andern, normalmaßigen Sicherheit gewahrenden Realität in erster Priorität gnmdbüch-ltch versichert, mtt Z vom Hundert in Conventions- Münze verzinset, und die Zinsen - Gebühren m halbiahngen Verfalls-Raten abführt, in fünf gleichen jährlichen Raten-Zahlun. gen abtragen, wenn der Crstehungs e Preis den Betrag von 5o fi. übersteigt, sonst aber wird d»e zweyte Kausschillmgshalfte binnen Jahresfrist vom Tage der Ucbcrgabe gerechnet, gegen die ersterwähnten Bedmgmsse berichtiget werden müssm. — Bcp gleichen Anbothen wird Nemjemgen der Vorzug gegeben werden, der sich zur soglcichen oder früheren Benchtigung des AaufschMngs^hcrbeylclßt. — Die übrigen Verkaufsbchmgnisse, der Werthanschlag und die nähere Beschreibung der zu veräußernden ^VMWten und Gebäude können von (Z. Beyl. Nr. 9I. d. 20. November zö27> F d'en Kaussustigen bey dem kaiserl. königl. Rentamte m ciapa ä' I^rig eingesehen, sowie die Realitäten selbst in Augenschein genommen werden. — Von der kaiserl. königl. Staats-Güter-VeräußerunFs-Prov. Commission. — Triest am 24. October 1627., Sigmund Rlttcr v. M 0 ß m illcrn,, kaiserl. königl. Gubemial-und Präsidial-Sccretar. Kreisamtliche Verlautbarungen. Z. i3äg. (i) Kundmachung. Nr. 10557. D,e kaiserl. königl. Strafhaus - Verwaltung am hierortigen Castell benöthiget zur Beschäftigung der weiblichen Sträflinge einen neuen Verlag von 25 Centner ungehcchel-ten Spinnhaares. — Da die Lieferung dieses Sftmnhaarbedarfs laut einer herabgelangten hohen Gubernial,Verordnung vom i5- diefts Monathes, Z. 24777, mittelst Llcitation bewirkt werden muß, so «bird die dießfallige Mtnuendo c Versteigerung am 28. dleses Monathes, Vormittags g Uhr bey diesem kmserl. königl. Kreisamte abgehalten werden. Die Lieferungslustigen werden demnach zu dieser Licttation zu erscheinen hierimt eingela-den. — Kaiferl. königl. Kreisamt Laibach am i3. November 1827. Vermischte Verlautbarungen. A. !ZH5. (») Aerarischer Pferde « Einkauf. Zur Belebung der Landespferdzucht in Krain, Ijirien, im Küstenlande und im Görzer-Krcl« fe, ist von hohen Orten gegenwärtig, ein Ankauf von Dreyßig Stück Cuirassier.Pferden, jedes im Preise von einhundert fünfzig fünf Gulden Metall. Münze, in der Maß von fünfzcbn Faust, zwey ^zoll, bis sechzehn Faust ; dann von fünfzehn Stück Dragoner»Remonten, im Preise von einhun" dert sechzehn Gulden, in der, Maß von 15 Faust bis ein Zoll, angeordnet worden. Das Alter ist mit vollen vier oder fünf Jahren. Der Ort, dev ganz freywilligen Stellung, ist in Ider sogenannten Fabrike zu Sello, nächst Laibach. An jedem Mittwoch und Samstag, Vormittags von 9 bis 1» Uhr steht es jedem Eigen« zhümer freo, sein fehlerfceyeK Pferd vorzuführen, wo es commWanell untersuchte und bey dem THUg,lichkeUs«Befunde Mit obigem Gelde bezahlt wird. In so lange durch dieses Heitungs» Blatt dieser Einkauf nicht widerrufen wird ^ werden die Besitzer solcher Gattungen Pferde, zum Erscheinen eingeladen.