N lnt t zur Laibacher Zeitung. . ?/ 70. l? in stag Sen II. Juni 18HH. Vuilcrnl^l - i^erlautharnngrn. Z. 5N. (2) 3!r. 3876. C u .' r en d c d e s k. k. illy r> G li oerniu m s zu Lai- dach. — Betreffend die allerhöchsten Ortes vor der„Hand für drei Jahre genehmigte neue Bestiinmung wegen jährlicher Vertheilung von Prämien für Zuchtsticre zur Emporbringung dcr Hornuiehzucht in Krain» — Scine k. k. Majestät hadcn laut herabgclaugtcn hohcn Hof-ka„zl.'i - Dccrctcü vom 4. Mai v. I., 3ir. 43l^7, mit allcrhöchstcr C'utschlicßunq vom ^2. 'April l8'l6 allcrgnäoigst zu dnvilli^cn geruht, dasi zur !^crbcfferung dcr Horuvich-zucht iu Krain, statt der Vcvthcilung dcr Prä-Ulieu nach dcr dishcrigcn Gcpstogcnhnt, die hierzu jahrlich bestimmten 600 ft. vcrslichswcisc auf die Dauer dreier Jahre nur zu Pramicn für ror^'iqliche Zllchtstiere heimischer Nace, zcrcö Prämium zu 50 ft. gerechnet, verwendet werdcn dürfen. — Zur Ausführung dieser allerhöchsten Entschließung wird nun Folgendes dcmcrkt, und bezüglich verordnet: l/dcr ZweH dieser qdgeändcrtcn Vertheilungs-Art lst, dcm Lande jährlich einige vorzü^üchc Zuchtstiere zur Benützung zu geben, und da in der Viehzucht an einem guten Vatcrlhiere vaü Mcistc gelegen ist, duvch dieses Mittel die hcimischc Virh^icht zu heben. — Hiernach sind Kalbinnen von der Prämien < Concur« renz ln dcr Folge ^lägeschlossen. — 2) Die ucuc Prämien-Verthcilungö. Prisc wird, damit pie Hu^hzüchtcr clcliugsan, darclil/ vorbereitet ftyn können, erst im klinfligcli Jahre ItN5 in Wilksamkeit treten, uiw cs wiro im W»na^ Mai besagten Iah^ö die nste, «»-d jedesmal in dicscm Monate in den darauf solgenden Jahren die jährliche Aertheilung »Ltatt filiden. ^ür daä Icihr l^> lvird aber die Homvicl^ Prämlen-Verlheilung noch nach dcr bisherigen Weise in GemWcic der Gubevlual.'Cuncndc:, vom 1>. December 1822, Nr. 1556'^, dann 2'l. October 1823, Nr. 13670, vor sich gehen. — 3) Da die Prämie für einen vorzüglichen Zuchtsticr aus heimischer Nace auf 50 fl. (5. M. festgesetzt ist, so entfallen auf ein Jahr deren zwölf. — 4) Da die Pramienzcchl cine weitere Ausdehnung nicht gestattet, so wird in einer angemessenen Neihc-liordnung ill einer Hauptgcmeinde, höchstens nur ein Stier bc-lheill werden können. — 5) Dic für dic Prämien-Verthnlung von den k. k. Krcisämtern cillverständlich mit der Landwirthschafcs « Gesellschaft bestimmten Tage und Orte werden wie bisher in allen Hauptgenleinden des Landes durch öffentlichen Ausruf zu Jedermanns Wissenschaft gebracht werden. — 6) Die Prä-mien-Bethcilung wird in Gegenwart des Kreishauptmannes, oder des hiezu abgeorduet.'il Kreiscommissars, des Bezirköcommifsärs, der hiezu von der bc< nannten drei Mitglieder und der Gcmelnde-Ober- und Unterrichtcr dergestalt vor sich gehe»,, dasz die Mitglieder der Landwirthschafls' Gesellschaft als Sachverständige, die Besichtigung des Viehes vorzunclMen, und durch Stimmenmehrheit die Preiswmdigkeit zu entscheiden haben. Bci gleichen Verhältnissen h^bcn die Preiöwerbcr aus der Hauptgemeinde selbst, für die eine. Aerthcilung angekündet ist, .dcn Vorzug ^7), Die Absicht dieser neuen Prä» mieaVertheilungsWeise ist, nur die wirtlichen Lelstlingelz, d.j. die Lpxsiygf ejnes vorzüglichen Zuchtsticr-cö M,i belohnen; Me?Prämien sind daher Lcistlu^fts-Prämien, und demnach wird 5vm Bl'si'l^er des preiowüroig beflindenen Stiers, di« Prämie vorläufig nux durch ein Cer-tiflcat der üommijsion zugesichert, der Geld. befrag a^-r crst , nachtraglich dann. auhd^ z^lc, we^e^,.. wenn. - sich der Pcsitzer des EnercS gehörig ausgewiesen haben ,wird^ daß das Thier durch volle zwei Jahre vor» 538 schriftmaßl'g zur Zucht verwendet wurde. Die wirkliche Auszahlung der in der Vercheilungs-station dem Bezirks-Kommissariate einstweilen zur Aufbewahrung übergebenen Prämiengclder geschieht sonach ii» der Art, daß die eine Halste derselben, d. i. 25 st. nach Ablauf des ersten Jahres, die zweite Hälfte aber nach Ablauf des zweiten Jahres durch die betreffende Oezirksobrigkeit ausbezahlt werden wird. — 8) Ueber d»e vorschriftmäßige und insbesondere auch nicht übermäßige Verwendung des Stieres zur Zucht und über dessen entsprechende Pflege und Wartung haben mit Ablauf des ersten, so wie des zweiten Jahres die ob-besagtcn Mitglieder der Landwirthschaftö-Geschäft im Vereine mit dem Gemeinde - Ausschüsse ein Zeugniß an die betreffende Bc^irks-Obrigkett abzugeben, wornach dieselbe die entfallenden Prä'mienbeträgc in den vorgedachtcn beiden Raten dem Eigenthümer des Thieres ausbezahlen wild. — Sollren jedoch gcgcn die Aubbezahlung der Prämie nach Ablauf deö ersten oder zweiten Jahres gegründete Bedenken obwalten, so werdcn die Mitglieder der Landwirthschaflö'Gesellschaft dieses der Bezirks« Obrigkeit, und unter einem der k. k. Land-wirthschafts-Gcsellschaft anzuzeigen haben, damit darüber entschieden werde. — 9) Da dci dieser neuen Prämirn-Vertheilungswcise es insbesondere auf die Beischaffung vorzüglicher Zuchtsiicre und Ucberlasslmg derselben zum gemeinnützigen Gebrauche abgesehen ist, so ist Niemand, wessen Standes er auch sey, von der Preisbewcrbung ausgeschlossen, und es können daher eine solche Prämie nicht nur einzelne Prirate, sondern auch ganze Gemeinden überkommen, die einen vorzüglichen Zuchlsticr yal-ten, und denselben früchtlich benutzen lassen. Nur in dem Falle, als zwei gleich preibwür-dige Thiere vorgeführt werdcn sollten, ist dem-jenigen Besitzer, welchem die Aufzucht mehr erschwert gewesen ist, die Prämie zuzuerkennen, daher in solchen Fällen dem gewöhnlichen Landmanne vor einem Gutsbesitzer u. dgl. der Vorzug einzuräumen lst. — !()) Auch auf den Umstand, ob der dcrmalige Besitzer des Stie« reS denselben selbst gezüchtet hat, oder nicht, wlro eine besondere Rücksicht nicht genommen. — Die Prämie wird nämlich dem Biehzüch-ter, oder'dem jeweiligen Besitzer zuerkannt, sobald der Stier den vorgeschriebenen Erfordernissen'entsprochen hat. Es ist daher auch gleichgültig, ob der Stier forthin Einem und demselbeu Besitzer angehört, oder ob er au5 d'»n Besitze des Eincn in dcn Bcsltz Eines oder mehrer Anderer übergangen ist. Den entfallenden Preis erhalt immer der letzte Be» sitzer allein. — 1l) Würde etwa kein vorzüg« liches u»d preiswürdiges Thier vorgeführt, so werden die Prämien nicht vertheilt, da oVe Vertheilung dieser Prämien an mittelmäßiges oder schlechtes Zuchtvieh dem bcabsichteten Zwecke nicht entsprechen kann. In einem sol« chcn Falle wcrden derlei erübrigten Pränli'en-gclder in einem spatern Jahre zur Vertheilung gelangen. — 12) Die Sprungtaxe darf bet dem mit einer Prämie ausgezeichneten Stiere nicht höher als die ortsübliche ist, und'zwat höchstens zu 6 kr. abgenommen werden; eine größere Taxe zu verlangen, ist dem Besitzer des Zuchttieres bei Verlust der ihm etwa erst zugedachten Prämie, sonst bei angemessener Strafe verboten. — 13) Würde ein als preis-würdig befundener Zuchtstier vom Eigenthum mer früher verausiert werde,,, al^ er den vor-geschriedeilen Bedingnissen Genüge geleistet hat, so hat weder der frühere Besitzer, noch derKäufer mehr einenAlispluch auf die Prämie; es sey denn, daß dcr nrue Besitzer u'iauSgesetzt den Bedingungen der Prämien- Betheilung und zwar in dcr nämlichen Gemeinde entsprochen hätte. !4) Ginge der Zuchtstier durch einen erwiesenermaßen unabsichtlich herbeigeführten Umstand vor dcr Zeit zu Grunde, so wird nach einem von den commissionireliden Mitgliedern der Landwirthschafts-Gefellschaft u«,d dem Gemein- ' de-Allsschlisse abzugebenden, und von der Be« zirks-Obrigkcit zu bestätigenden Gutachten für die Zeit der wnklich statt gefundenen entspr-c« chenden Benützung die entfallende Pramirn-Quotc berechnet und dem Eigeiuhümer aus»., bezahlt werden. — Diesen Bestimmungen wird zugleich zur Benehmungswissenschaft beigefügs, das?, um auf eine Prämie Anspruch zu machen, ^ beim Zuchtsticr folgende Erfordernisse vorhanden seyn müssen: Die Größe des stieres soU vor Allem dem Viehschlage jener Gegend anpassend seyn, in welcher er benützt wird. Mit Rücksicht auf den durchschnittlich kleinen Vich-stand des Landes darf sohin der Zuchtstier nicht unverhaltnißmaßig grosi, abcr auch nicht zu klein seyn, weil dadurch die Viehzucht nicht vtrbrssert würde. — Er soll zwei', höchstens dreijährig seyn, mit wenigstens vier oder hoch-steus sechs ausgebildeten Zähnen. Der Lcil> soll lang, und der starkknochige Körper auf kurzen fleischigen Füßen ruhen. Dcr Kopf sey nicht groß, sondern leicht und kurz, die Etirue breit und kraus, die Hörner nicht zu lang, sondern gedrangt und gut geformt, d.i. 339 nicht nach hinten gerichtet, sondern mit den Spitzen auswärts gedrehet, auch muß ein Bulle große lcdhafte Augen, weite Nasenlöcher und «in nicht zu breites Maul haben. — Der Hals sey stalk und fleischig, jcdoch nicht übermäßig dick, und kein sogenannter Epcckhals. — Cr muß ferner eine breite Blust und einen tief herabhängenden faltigen Tricl, schön gewölbte Nippen, einen breiten fleischigen und geraden, nicht eingcsattelten Rücken, starke Lenden, und ein gcradcS und flaches Kreuz, weite und starke Husten, kleme Hungcrgrliden, volle Flanken Dmd einen nicht zu tief herabhängenden Bauch, d. i. keinen Häogebauch haben. — DerHoden-bcutel muß sest und runzlicht seyn, worin die zwei Hoden derb an den ^eib angezogen crschci-nen. — Der. Schweif sey dünn, gut behaart und hoch angesetzt. Der Slier nn<ß eine ungemischte, d. i. einfache Faroe und k^nn höchstens ein Rückenband huben; übrigens nn>ß die Haut fein und weich seyn, und glanzende und gleichmäßig über den Körper vertheilte Haare zclgen. Endlich muß dcr Stier roll-kommen gesund, kraftvoll, reizbar und beherzt erscheinen. — Bti sonst gleichen Eigenschaften ist vorzugsweise demjenigen Stiere die Prämie zuzuerkennen, von dem eö bekannt ist, daß cr ron cincr Milchleichen Kuh abstamme, weil oilse nutzbare Eigenschaft nach dcn Erfahrungen aller Viehzüchter im hohen Grade vercrbungsfä'hig ist. — Laibach am 29. April lö'i4. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes - Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg, Naitenau und Prim ö r, k. k. Vice - Präsident. Domlnik Brandstetter, k. k. Gubernialrath. »««»»<»»«»»,,„->..^> «>>, , , , ......» » »» Ltavl- unll lanorechtliche Verlaulbarunaen. 3. 2l13. (3) Nr. 10717. Edict. Won dem k. k. Stadt- und Landrcchte in Krain wird über das Gesuch der k. k. illyr. Kammerprocuralln-, im Namen des hohcn k. k. A'crars, Joseph Barbolani, oder dessen Rechtsnachfolger, mittelst gegenwärtigen Ei)ictes Mlfgefoidert, dic Ansprüche auf die Domcstical. Obligationen Nr. 17l, il^in« 55, , i. August 1781, pr. 100fl. ä I'/^^, nun 1'/^, auf Joseph Barbolani, ZoNanns'Controllor zu Negoredo pi« (^ulions lautend, binnen der Frist von Einem Jahre, stchs Wochen und drei Vagcn vor dichm k k. Stadt- und Üandrechte so gcwiß zunweisen, als nach Vevstrcichm,g dieses Termines über weiteres Ansuchen der k. k. Kammerprosuratur, obbenannte Dome« stical Obligationen für verfallen und «aclllo erklart werden würden. — Laibach am 2. Dee.1843. 3. SN. (3) Nr. 45l5. Von dem k. k. Stadt- u,',d Landrechle in Krain wird dcm Sebastian Michael Khern mittelst gegenwärtigen Edicts erinnert: Es habe wider denselben bei diesen, Gerichte Jacob Kap« pel, Kaplan in Gostlu, Klage auf Zuelksn-nung eines Betrag/s pr. 95 si. aus dem Jakob Mcirenka'scken Hausmeistbote eingebracht, und uin eine Tagsatzung, welche hiemit aus den 2. September ltN-»- früh 9 Uhr vor diesem Gerichte ain^ordnet wird, gebeten. Da der Aufenthalt des Beklagten Michael Khern diesem Gerichte unbekannt, und weil er vielleicht aus dcn k. k. Erblanden abwesend ist, so hat man zu dcffeu Vertheidigung und auf seine Gefahr und Unkosten dcn hierorti^en Gerichcs-Adoocaten Or. Mathias Burger als Elirator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach dcr bestehenden Gerichtsordnung cuisge« führt und entscl iedl'n werden wird. — Der Beklagte wird dessen zu den, Ende erinnert, damit cr allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimmtenVcrtrctcr, l)r. Burger, Ncchtsbehclfc an die Hand zu gcben, odcr auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, „nd überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen möge, insbesondere, da er sich die aus seiner Verabsaumnng entstehende!» Folgen scldst beizumcssen haben wird. — ^i'. bach den 18. Mai 1844. 3- 819. (6) Nr. 3N7. Edict. Von dem k. k. Landrechte in Steyermark wird bekannt gemacht: Man habe auf Ansuche,» dcr Joh. Nep. und Elisabeth von Rebenburg'-schen Erben die sserichtlicheVcrstelgcrung deiHerr-schaft Oderlichtenwald mit dem Rechte auf einer Reichcnburger Garben-, Wein- und Iugcndzchcnt, dann der zur Herrschaft Obcrllch-tenwald8n!^ Urb. Nr. 59 dienstbaren Mahlmühle, dcr eben dahin »ud Berg-Nr. 22 und 23 dienstbaren Wcingartrealitat in Lampretsche und oc5 dahin 5ud Berg« Nr 273 dienstbaren Weingarc-Antheilcö in Podversch, so wieder dcm Markte Llchtenwald unterstchindcn Rc^litätcn, alö des Hauses Nr. 5'1 zu Lichtcnu'ald s.-lmmt Gründen, des Ackcrs und dcr Wiese Urb. Nr, !2^, des 5'l0 Wl<5fl.'ckv5 Ilrb. N^.. 15'/^, uno des Grundes in Dobraoa Nrb. Nr. i^O, endlich die Verst.i-gernng der zur Herrschest Raxn «l,j^ Urb. Nr. 278, Berg Nr. 552, 556, 557, 558, 560, 577, 625, 653, 656'/2 dienstbaren Weingärten, und der dahin 5ul> Nrd. Nr, 3^)3'/^ und ^l95 dienstbaren Neugründe, und zwar bezüglich jener Hälften dieser 3tealltälen, welche zum l.i,isa>.'etl) v. Nebcnbllrgischen Ziachlass^ gehören, uuo diesem Nachlasse un» den 'Allsrus^preiü und Pauschalbetrag von si. 150,000 E. M. beluil-ligl't, und hiezu die ^ersteigerlin^ö-Tagsatzung ,n>f den 24. Juni d. I. Vormittag um 10 Uhr i'or diesem k. k. Landrcchte anberaumt. -— Die Hcrchi^ft Oberlichtenw^ld liegt in Untcrsteyer im (Hilli.r Kreise, 7 3?ieilen von der Kreisstadt (^illi an der Save, und an der Straße nach Agram. — Das Schlosigcba'ude steht auf ci»cm Hü^el, an dessen Fl,ßr der Markt Lichtenwald liegt, und der Savcstrom stießt, mtt dcr Aus-ficht über die j.-nsciiö der Save liegend^,, im Hintergründe durch die krainerischen Gebirge Erschlossene freundliche Ebene. — Dasselbe bc< slcht aus einem Quadrate in 2 Stockwerken, an jeder (ü'cke mit cincm massiven Thurme ver-s^-!?, wolil, sich btfmden zu ebener Erde, die Kanzlei mit 2 Zimmern, und ein großes Dienst-b^Mlzimmer; dcr Keller auf 2(XX) Eimer in ssrosien Gebinden, und 4 besonderen Gewölben für den Wirthschastsgcbrauch. In dcr Mitte drö Lchlosihofeä besteht cine Clsterne. — Tie bei-Pen obern Stockwerke enthalten eine sehr geräu-«nigc Schloßkapelle, 21 Wohnzimmer, einen gro-fi.n Voisaal und den Arrest. Daö ganze Gebäude ist mit mehreren Blitzableitern versehen, ünd die verschiedenen WitthschaftSgebaude stehen uom Schloßgebä'ude ill verschiedenen Zwi-schenr^umen abgesondert. — Die Herrschaft kommt im steycrm, stand. Kataster und in dcr Landtüfel mit einer Veansagung von 326 Pfllnd, F l.'kr. ,3'/2 dl. an Nustieale, und mit einem 25 '^ D^minicalbeicrag pr. 73l st, 6 kr. 1'/. dl. tin, und besteht in Folge Statt gehabter Zcrstü'ckuligen derzeit aus 6l1 Rustikal-l!N) 599 Dominikal - Unterthanen, dan>, 903 Bnv.holdcn mit dcm Urbarialdienste. An bestimm^ ten Geldabg.iben, Zinsgetrcide, Kleinrechten, Nodochcn, Bergrecht, Laudemien und Taxen, dann in dem Wein - und Gemidezchent, dcr Jagd und Fischte!, eine Überfuhr und in Gründen j.der Aü. — A^s',uat'welft wird bemerkt, daß die Eindicnungöschuloiqkeit an Zinsgctreid nach Abzug des dermal bestehenden 20 F Ein-lasseö - 'in 6l3 ^ Mehen Wchen, 2^ Vg Metzen Korn und 36tt ^ Metzcn Hafer; die Naturalroboth aus 35 '/5 Zug- und 3i82 "/ Handlagen; das ^iaturalbngrecht aus 4i7^/ Eimer bestehe, und das s.chsjahl ige Durchschnitts« crgcbniß an Garbenzehent einen jährlichen Ertrag von 88 Schober, 1O '/^ Garben Weizen, 69 Schober 4 Garben Kor», ,5 Schober Zf) Gaiben irrste, i7 Schober 3 Garben Spclr, und 65 Schober Hafer; an Weinzehent abcr von jährlichen 365 Eimer 27 Maß auüweis?. — An Gründen gehören zu der Herrschaft: an Garten ,494 ^ Klafter, an Obst Waldung 657 Joch 476 lUl Klafter, wozu je» doch »loch kommen die besonders bestehenden in» Verkaufe eingeschlossenen unterthanigcn Gründe bei i5^2 I^ch an Äckern, ,2 Joch an 39ies.".i, ,2 Joch an Weingärten, 3 Joch an Obstgärten und 6 V? Joch an Weide, Gestrüpp un) Waldung. — Von dem Ausruftprcis.' ^r. 150,000 st. CM. hat jcdcr Kaufslustige vor dcc Übergabe scincö Anbotes z5,000 fl. EM. a:, die Licitationscommission, bis zu dcm a^f de»: ;. Jänner l3'!5 bestimmten Ubergabstagc abcr w^. ters 35,000 st. (5. M. dar zu erlegen. —Unter cinem wird bemerkt, daß dcr volle InHall, de'. Versteigcrungs- Vcdingniffe sammt Schähung.?,^ in dcr Registratur dieses k. k. ^andrcchttö "del dem hierortigcn Hof - und Gonchtöadvokatcn Dr. Dirnbök und Dr. Humpl, bei dem Hos-und Gcrichtöadvokaten Dr. Pernfuß in Wien, Dr. Zweier in Laibach und Dr. Plattner in Trieft cin» gesehen werden können.—Gratz am lO.Mai i84>. Vrtiaämtllche Verlautbarungen. Z. 65^. (2) Nl. 6a8o. C 0 nc u rs» Ausschre i b u n g. Da durch das Ableben der Maoa Swo-boda die Bezlrkshebammenstclle zu Morautsch in Elled,d für die-slN mit einer Ncnumcratlon jährlicher 20 si-verbundenen Posten der Concurs bis Ende Imu d. I. ausgeschrieben. — Diejenige», Hebammen, welche sich um diese Stelle bewerben wollen/ haben lhr, mit dem Taufschcmc, dem Hebammen - Diplome und vcn Zcllgniffen über ,hre Moralität und geleisteten Dienste belegtes Gesuch bei dem l. f. Bezirkscommissa-nate Wartenberg rcchtzeltig einzureichen. — K.K. Krelsamt Laibach am 3l. Ma, 1S44. 6N Z. 864. (l) 3ir. 10885. C u r r e n d e des k. k. il lyrisch en GuberniumS. Abschrift«, der Unterthans » Verhörs « und Strafpiotocolle sind nach §. 8l, 6- 6, des Stampel- und Taxgesetzes stampelfrei. — Laut hohcn HofkammerDecretcs vom 6. April l. I., Z. 8297, kommt den Abschriften jener Verhörs- und Strafprotocolle, w,lche oell Unterthanen nach dem §. 7 deS UnterthansrStraf-patentcs vom 1. September 178i auf Verlangen unentgeltlich zu erfolgen sind, im Sinne des H. 8l, Z. 8, deö Etampel- und Taxge-setzes, als Schl'ifcvn über die aus dem Unter-thansverhältniffc entstehenden Streitigkeiten, die Stämpclfrelheic zu. — Welches zn Folge dcr anher gemachten l5röffnung der k. k. vereinten steyermärkisch - illyrischen Cameral- Ge-sä'llen-Verwaltung vom 29. v. M., Z. ^l556, zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. — Laibach am 18. Mai l8N. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes - Gouverneur. karl Graf ^, Wclspera, Raitenau l, lid Pr,mör, k. k. Vice-Präsident. (5arl Freiherr v. Flödnigg, k. k. Gudcrnialralh. ^). d6^i. (!) Nr. 10261. (i u r r e n d e des k. r. il lyrischen G u b e r n i u m s. — Womit auf cilieu Druckfehler aufnierr^m gemachc wird, welcher sich m dem 6. §. dcr ^ul?erni.N (Zurrende vom 25. November 18^3, Nr. 2Ü8 t6, die Steuernachlässe aus dem Titel dcr Elelnciitalchcschadiglmg betreffend, einge< schlichen hat, — Dcr §. 6. dcr (Hudcini^ (Zurrende vom 25. November 1g'l3, Nr.2«lN^, lautet folgcnderma^cn: ^An der Hauscl^ffen-steucr wird eine Nachsicht gewährt, wcnn ein Wohngeliä'ude durch Feuer oder BZaffersch^dcn zerstört wird. In di.>>,« Falle tlitt eine Haus-cla>jensteuir selbst daiul noch ein, wenn das zn Grunde gegangene Gebäude im Laufe des Jahres der eingecrclenen Zerstörung wlcder in bewohnbaren Stand gcseht wird." — In dem zweiten Abschnitte din,6-^lassensteucr wird eine Nachsicht gewährt, wenn ein Wohngebä'udedurch Feuer oderWaiserschiden zerstört wird. In diesem Falle tritt eine Haus-clafscnsteuer-Nachsicht selbst dann noch ein, wenn daö zu Grunde gegangene Gebäude im Laufe oeS Jahres der eingetretenen Zerstörung wieder in bewohnbaren Stand gesetzt wird." Dieses wird in» Nachhange der eingangser-wähnten Gubernial'(Zurrende hicmit zur allge-meinen Kenntniß gebracht. — Laibach am 8» Mai I6'l4. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes -Gouverneur. Earl Graf zu Welsperg, Raitenau und Primör, k. k. Vice-Präsident. Ios. Ed. Frcih. Pino v. Frledenthal, k. k. Gubcrnialrath. Z. 67^. Nr. 7l5. Kund m a ch u n g. Die Direction der pr. öst. Nationall>ank hat die Dividende für das I. Semester 18'l4 mit Fünf und Dreißig Gulden Bank-Valuta für jede Actie bemessen, welche vom 1. Juli l. I. an, in der hieroriigen Actiencasse entweder gegen die hinausgegebcncn Coupons, oder go-<)i'll class^lllnä'^ig gestämpe/te .Quittunaen behoben werden kann. — Um die dleßfalls nothwendigen Vorschrcibungcn gehörig vornehmen zu können, werden vom 17. Juni bis einschlief siig 30. Juni l. I. keine Actien-Umschreibungen oder Vormerkungen und keine Coupons-Beilegung vorgenommen. — UebrigenH behält sich die Vankdircction vor, in der er» ersten Hälfte deö Monats Juli eine mit letzten Juni l, I. abgeschlossene Uebersicht der sämmtlichen Erträgnisse der Bank für das l. Semester 18N öffentlich bekannt zu geben. — Wien am ss.ni^cc in eapodistria, Istillllier Krce« fcs, im Wege dcr off,Ul>chcn Vcrstclgeru,ig zum Verkaufe dcs mit Neben u. Obstbäumen bc» (Z. 3lmts-Bl^tt Ns. 70. v. 11. Juni 164'l.) 652 pflanzten, in Conttada Vignan, in der Ge» «n«n0e Plaoia gelegenen Bruderschaft «Fonds-grundstückcS sammt Häuschen Nr. 42 glschnt» ten, welche Realität e»nen beiläufigen Flächeninhalt von 255olH Klafter hat und auf 426 ff. <^a kr. E. M. gclchätzt »st. — Diese R^aUla'l lvird, so wle sie der betreffende Fond be« sitzt und gcn'tßl, oder zu besitzen und zu genießen berechtiget gewesen wäre, um den oben angesetzten Flscalprnö ausgeboten unb dem Meistbietenden, nnt Vorbehalt oer Genehmigung des hohen k. k. Hofkammer'Präsidiums überlassen werden. — Niemand wirdzur Versteigerung zugclassln, der richt vorläufig den zehnten Zhell des F»scal> Preises, entweder in barer Eonvcntion5-Münze, oder in öffentlichen verzinslichen Slaatspa-plerln, n»ch »hrem zur Int des Erlages be» kannlen cursmäßigcn oder sonst gesetzlich be» stimmten Werthe del der Versteigerungs'Eom, wlsslon erlegt h^bcn wird, oder eine auf diesen Betrag lautende, vorläufig von der erwähnten tzowm'ss'.on geprüfte undgcsetzllch zureichend be» fundene Slcherstcllungs-Urkunde beibringt.— Dle erlegte Caution wlro jedem?,citanten, mit Ausnahme jenerbes Meistbieters, nach beendigter Nersielgerung zurückgestellt; jene des Melstvie» re«s dagegen wird als verfallen angesehen wer-VeN/ wenn er sich zur Errichtung des bleßfalligen Conlractes nicht herbe,laffen wollte, ohne daß er deßhalb von den Verbindlichkeiten nach dem lttllationsacte befreit würde, oder wenn er die zu bezahlende «rste Rate des gemachten Anbotes m der festgesetzten Zelt Nicht bs« richtigen würde. Bei pftlchlmaßlger Erfüllung dieser Obliegenheiten aber w,rl> ihm der erlegte Netrag an ver ersten Kaufschlllingshälfie odge-rechnel, oder die son,l gclelstete Eaul>on wlcder «rfolgt weiden. — Wer für emen Dritten e,li)n Anbot machen will, lst rcrbundcti, die von diesem h»ezu erhaltene Vollmacht der Verstcigeruligs, Commission zu überreichen. — Der M^lstblclcr bat die Hälfte des Kaufschillings innerhalb vier Wochen nach «vfolgter und ihm bekannt ge« machter Bestätigung des Vcrkauföactes, und noch vor der Uebergabe der Realllät zu be>lch, tlgcn; d>e andere Hälfte lann cr gegen dem, daß er sie auf der erkauften, oder auf elncr andern, normalmäßige Blcherhelt gewahrenden Realität grundbüchevllch versichert, mu fünf vom Hundert m E. M. verzmset, und dle Zmsen m halbjährigen Verfallsraten abführt, :» fünf gleichen Jahresraten abtragen, wenn der Er, ftehungspreis den Betrag von 5« si. übersteigt; sonst aber wird w zwe,le KaufscHllllngshalfte binnen Jahresfrist, vom Tag« b«r Uebergab« gerechnet, gegen ble ersterwähnten Bcdlngn»sse berichtiget werden müssen. — Bei gleichen An» boten wl»d demjenigen der Vo,zug gegeben werden, der sich zur soglcichen voer f'ühtrn Nerichligung des ^aufsch'llmgs herbeilaßt. —» Für dm Fall, als der Erstcher der Nealltat contraclsdrüchig, und lcytert einem Wiederverkaufe, dcstl6 llties Wlesmgl'undes »n der Gegend FolUainggl/ >m beiläufigen Flächeninhalte von 1,4'/, ^ Klafter, geschätzt auf ,2ft. ^»» kr. <— I. Der Klrchenruine und des Hospiliums S. Fllippo Nkll in plra, 0 N. 37» und ^20, im beiläufigen Flächenmaße von 69 ^ Klaf« ter 6 Zoll, geschäht auf 792 st. 5o kc. — H. l^es Hauses Nr. 2. in Pn<,no »m beiläufigen Flächenmaße von 22^ Klafter, geschäht auf 60 l st. 5c>. kr. — Düse Nealltäün werden tinzcll'wclse so wie sie der betreffende Fond besitzt und gemcßl, oder zu besiycn und genießen berechllgl wäre, um die beigesetzten Fls-kalpstise ausgcboten, und dn Meistbietenden mit Vorbehalt der Genehmigung dis hohen f. f. Hoflammet - Präsidiums überlassen werden. — Niemand wird zur Velstciaelung zugelassen, dcr nicht vorläufig den zehnten Theil des F'skalprelses, entweder m barer E. M. oder »n öffcnlllchen verzinslichen Staatspapieren Nach »hrem zur Ze»t d«s Erlagcs bckunnten cursmäßlgen oder sonss gesetzlich bestimmten Werthe del der Velsteigeiuligs - Eomm js,on erlegt, oder tine auf diesen Betrag lautende, »oiläufig von der erwähnten sommlss'on geprüfte und gesetzlich zureichend befundene Si» eh.rstellungsurkunde belbrmgt. — Die erlebe Caution wird jedem Licitanten, mtt Ausnahme jener dls Mclstbltters, nach beendigter Ver, sielgerung zUlückgestellt, jene des Meistbieters dagegen wird als veifallen angeschen werden, wenn er sich zu Errichtung des dicßfäll,gen ^ontractes incht herbeilassen wollte, ohne daß er dchhalb von den Vevbindlichkei« tm nachdem Licitations - Acte befrell würde, oder wenn er die zu bezahlende erste Nate des glmachten Anbotes in der festgesetzten Zeit nicht berichtigen wütde. Bei pfiichtmaß'ger Erfüllung dieser Obliegenheiten aber wird ,hm der erlegte Betrag an der ersten Kaufschil< llngshalfte abgerechnet, oder de Hälfte de« Kaufschillings innerhalb vier Wochen nach cifolgtev und ihm bekannt gemachter Bestätigung des Verkauft-Actes und noch vor der Uebergabe der Realität zu berichtigen, die t >n ^. M. vcrzmsel u»id tte Zinsln in halbjäh'lgcn Vcrfl,llsraten abführs, in fm>f izlcichcn Jahresraten abtragen, wenn tcr Er» stehun^sprels den Betrag von 5c> st. übersteigt; sonst aber wnd dle zwelt, Kaufsch>lli»igshälslc bmnen Iahrtsfvist vom Tage der Uebci^abe ger? ersterwähnten Bcdinglnsse d.lichtlget werdc», müssen. — Bei ylrichm Anbolcn wird dcmjcnigln der Vorzug gsg?^^ sr«ldes>, dcr sich zur sl,'gl'ichen oder früheren Blr'chliguna dts Kaufsch'llings herbeilaßt. — Für dlnn Ftationsact entweder unmittelbar zu g<ü nchmlgen, oder aber denselben dem hohen Hof, kammer,PräsidlUm vorzulegen. Weder aus dcr Bestimmung des Ausrufsvrelscs, noch ousdcr Beschaffenheit der Genehmigung dcs?icitatior>ft Actes tarn der contraclsbrüchig gewordene Kaufer irgend eine Einwendung gegen d e Gllllgke't und rechtlichen Folgen der Relics tation herleiten. — Solitc man be» dcr Ver? kaufs, Llcttatlon den Flscalpreiß nicht crzicl-n, so wcldin schon bei der ersten Versteigerung Anbote auch unter dem Ausrnssrreise anyc' nommen weiden. — Nach ordsmlich vor si^d gegangener Versteigerung u^d rücksichtlich noch bcrcits geschloffcner ^»cnation werden wcilerc Anbote nicht mehr, angenommen, Indern zurückgewiesen werden, worauf d,e ^icltationLs lustlgen insbesondere aufmerssom ycmacht werden. — Dic übrigen Verkaufsbcdinaniss^ der Werthanschlag u»d die nähere Bcschr^l. bung der zu veräußernden N^lttäten könnc»^ von den Kauflüsten bei dcm k, k. Bezi,kb' Rentamte Pirano cmgcs^hm werden. — Von der k k. Staatsgüter-Ver^ußcnings'Prov n.' z,al-Eommlss,on. Tricst am ^ ?)al iL^. O e t t l k. k. Gubernial- und Präftial-Secretav. 5i4 Rrcia^imtliche Vtrl.ilUtb.irunLrn. Z. öä(). (l) Nr. 8!^32. Concurs - Ausschreibung. Seine k. k. Maj^st.it habei, mit allrrhöch-ster Entschließung vom N. April d. I. die stabilc Anstellung cines drilicn AmlSschrci-dcls d^i dcm landlsflirstlichcn B<'zirkZcl'mmissa> li.Uc Egg und Krclltdrl^, mil 5cm jäh:lichen ^^halts^'zuge von drcihundcrt Gulocn (Z. M,, all ^-gnädigst zu dcwilllgcn qcl'liht. — Die Bcwcrkcr um diesen Di.nstposten h^den ihrc li.^'nhäüdig gl'schricl)clN'n i^cünpetenzgesuche dis -5. o. M. dei diest'm k. k. HvlcisunUc cil,zu> reichen, und sich übcr Alter, Moralität, u^'cr die Kenntniß der Landessprache, so wie auch u'^ev rie allfäNiq zurückgelegten Studien und bis' herigl' Dienstleistung legal auszuweisen, nebst-l^ei aber auch anzureden, ob und in welchem Grade sie etwa mit einem oder dem andern Bannten drö Beznk6commissariate5 (Hgg und Krcutbelg vcrwa»dr oder verschwägert sind. — K. K. Kreisaint ^aidach am 4, Juni 16'1'l. vermischte Verlautbarungen. Z. 7(,j. (6) AutÜNdigUNg. Es ist cin großes, mit gcraumi-lnn Stalklngen rerschcncs, in der nraßc von Optschina gclcqcncs Em-kehrwirthshaus auf den 2'4. August 1liV4 zu verpachten. Dicscs Wirthshaus, untcr der Cons. Nr. 1^8 u. 153, liegt auf dcr qroßcn nacl) Italien und Deutschland führenden Poststraße von Optschlna, am Ende der Franzens-Vorstadt der Stadt Trieft. Der Grund, auf welchem das Gebäude errichtet ist, steht ganz frei. — Die Hauptfa illnli (^li^lll ^N5l,roIl.^Iio zuTriest, un Pallast (^iuui, Gasse des (':ml,l xranä«, Nr. 898, im ersten Stockc anzumelden. Trieft den 4Z. Mai IM.