Z m t Li - MM D latt zur Lalbachcr Zeitung. . s/>' 128. Donllerft aL llrn 24. October 18^l^. Gudcrnial - Verlnutl'arungcn. Z. l68l (^) "^ Nr 12.329. Edicr des k. k. inneröst. k liste „I, Appellation 5 ^ G e r i ck l s, - D^ ^'cl I^ilftm t k. inncröst. Apocllationh - „nd Criminalodeiq." richlo »ine R^ihsprotocolilstrn - A^unctl'»>ielle mit dcm jährl. Gehalte oon 600 st. und 0em Raligc lilies jüngsnn Nathsprotocolüst^n, in Erledigung gckolnnn'N lst, so wild dicl) wit dem Besähe ^ur öffencliäicn Kenntniß gerächt, daß t)ic B'w'rdcl Ulu dicsc slcllc ihre ^»hölig dclegtil, (H.sllch.', lv^rin sie sich volzügllch lil'l>r die zlnückqclcqtfn Rlchlostudif», besta,idcl,.n pr^rlischcn Plüfun^en, ül'c» ihlc Spracl k" llt» 5,rjse auszuwcisct,, uxd zuglcick zu tikläl»» hat»en, od und in lillch»m (^radc sic mit eiuem Beamten dicsts k. k. Applllationögclichlö verwandt odcr v»'lschwäg»ll sly.n^ !?inncn rier Wocke,,, vom Tage dcr nst.n (5l>ischilling dicjct' (5'dicls in sie .^ilungsl'lällcr, dulä. ihre Borslände hierorts zn üderrli^cn ^ .«la^ll,-fmnurr am Z. Ollot>.'r !8^^. I. 1656. (3) Nr. 54WM7.65 Kundmachung. Wegen Lieferung dcr erforderlichen Eisenbe-llandtheile für den Oberbau der Staats - Eisenbahnen im Jahre 1645». — Für den Oberbau der Staats-Eisenbahnen sind im Jahre 1845 folgende Eisenbestandtheilc erforderlich, und zwar )- Für die nördliche Staats-Eisenbahn: An ,7'/, Schuh langen Schienen, 25,!>22 Stück, ^ Gewuht 5!),.V langen schienen, 14,:t2<» Stück, im Gew. 25,,'^W Ctr.; ^" "nfachcn Echienenstühlen, ,:w,,5,4 Stück, ^!/^"v. U»,»',« Ctr; an doppelten Schienen-Mchlcn, l4,2:« Stück, im Gew. 2,2?:t (§tr.; an Ackeren und schwereren (einfachen) Keilen, 259,888 Stück, im Gew. 2,844 Ctr.; an dünneren und leichteren Keilen, wovon ein Paar einen doppelten Keil bilden, 53,l>5l Stück, im Gew. 4<»:j (5tr.; an Näg.In, «:j!»,W8 Stück, im Gew. 3l!l8 Ctr.; Summa KW,W2 W. l5tr. — 2. Für die südliche Staats-Ei sen bahn: An 15 Schuh langen Schienen, «.NW Stück, im Gew. 17,W7 Wiener Ctr.; an dickeren und schwereren Keilen, 2!>8,229 Stück, im Gew. 32ii l Ctr.; au dünneren und leichteren Keilen, 47,5tt4 Stück, im Gew. 35)5 Ctr.; an Nägeln, 5W,58,l) Stück, im Gew. 25U3 Ctr.; Summa 23,21« W. Ctr.; daher fü r beide Bahnstrecken zusammen 133, »78 Wien. 6eiitner. — Die Staassverwaltuilg beabsichtigt diesen Bedarf im Wege um, Offerten zu decken, welche nur von inländischen Eiscngewcrken oder Unternehmern angenommen werden. —. Diejenigen Eisengcwerke oder Unternehmer, welche die erwähnten Erzeugnisse aus inländischem Eisen für das Jahr 1845 zu liefern gesonnen sind, werden aufgefordert, ihre Anbote bei dem Vorstande dcr k. k. General-Direction der Etaatö-Eisenbahnen längstens bis Ende O, tober 1844, Mittags um zwölf Uhr zu überreichen. — Die Bedingungen, welchen sich jeder Lieferungslustige zu unterwerfen hat, sind folgende: — ^.Allgemeine Vedinaun g e n. — 1. Das Anbot hat mit Bestimmtheit die Gattung und Menge auszudrücken, welche der Unternehmer zu liefern beabsichtigt, dann den Preis in Conv Mze., im zwanzig Gulden Fuße, für jeden Centner im Orte der Erzeugung. — DaS hohe Präsidium der k. k. allgemeinen Hofkammer behalt sich vor, mit denjenigen Offerenten, welche Lieferungen von Eisenbestandtheilen erstanden haben, über die Verführung derselben in die ärarischen Magazine nachtraglich ein Uebereinkommen zutreffen, oder wenn ein solches nicht zu Stande kommen sollte, eine andere demselben angemessen 9^!0 scheinende Vorkehrung wegen der Verführung einzuleiten, in welchem letzten Falle der Offerent und rücksichtlich Contrahcnt sich für verpflichtet erklärt, der getroffenen Verfügung sich unbedingt zu fügen und ihr genaue Folge zu leisten. — 'Als Magazine und Lagerplätze, wohin die Ablieferung durch die Kontrahenten oder in Folge der sonst wegen der Verführung zu treffenden Verfügung zu geschehen hat, sind in nördlicher Richtung die Stationen zu Hohenstadt, Pardubitz und Prag, und in südlicher Richtung jene zu Gratz, Marburg und Cilli bestimmt. — 2. Die Lieferung einer jeden Gattung der erwähnten Erzeugnisse hat mit der einen Hälfte längstens bis Ende März 1845, und mit der andern Hälfte längstens bis Ende Juni 1847, und zwar bis zu den betreffenden Magazinen längs der Bahn Statt zu finden.— Hiebei wird ausdrücklich bemerkt, daß zivar die theilweiscn Lieferungen der Hälften innerhalb dieser Perioden dem freien Willen der Contrahenten überlassen bleiben, daß die Contrahenten jedoch vor dem Beginnen der Lieferungen einen Voranschlag über die in jedem Monate oder in andern Zeitabschnitten wahrscheinlich Platz greifenden Theil-Llcferungen derGencral-Direction derStaats-Eiscnbahncn zu überreichen haben. Mit den Lieferungen kann sogleich nach erfolgtem Contracts-abschlusse begonnen werden. — 3. Ist ein Unternehmer gesonnen, mehrere Gattungen der genannten Eisenbestandtheile zu liefern, so hat er für jede Gattung ein besonderes Anbot zu überreichen. — In so ferne eine Lieferung von Mehreren in Gesellschaft erstanden werden wollte, hätten sich dieselben in »olnw,«, das heißt Einer für Alle und Alle für Einen zu verpflichten, — 4. Anbote, aus welchen die Prcisforderung nicht mit Be^ stimmtheit zu entnehmen ist, oder welche von den gegenwärtigen abweichende Bedingungen enthalten, werden nicht berücksichtiget werden. — 5,. Die Anbote sind schriftlich und versiegelt, mit der Ueberschrift: „Anbot zur Eisen liefe-run^ für dieStaarsbahncn" zu überreichen. — 6. Die Entscheidung über die eingelangten Offerte wird von dem k. k. Präsidium der allgemeinen Hofkammer erfolaen, und hierbei ein mit Berücksichtigung der Verhältnisse des Inlandes berechneter Marimalpreis zur .Richtschnur dienen, über welchen hinaus keine Annahme eines Offertes ötatt findet. —7. Bis zu dieser Entscheidung bleibt jeder Offerent vom Taqe des überreichten Offertes für sein Anbot rechtsverbindlich, und ist im Falle der Annahme desselben verpflichtet, den Vertrag abzuschließen und das angenommene Versprechen in allen Punkten zu erfüllen, — 8. Der Unternehmer, dessen Anbot angenommen wird, hat längstens binnen 14 Tagen, von dem Tage der Zustellung der Verständigung hierüber an gerechnet, die Caution mit 5»^ des Gesammt-preises der ihm überlassenen Lieferung entweder in Barem od r in hierzu gesetzlich geeigneten österreichischen Staatspapiereü nach dem Börsewerthe des dem Erlagstagl vorhergehenden Tages, der in gehörig nach dem Sinne des §. 1374 des a. b. G. B. versicherten hypothekarischen Verschreibungen , über deren Annehmbarkeit die k. k. Hof. und n. ö. Kammer-Procuratur entscheidet, zu leisten. Die zur Sicherheit eingebrachten Effecten werden in dem Maße, als sich die Cautions-Pflicht durch contractlnäßige Lieferungen von selbst vermindert, auf Verlangen des Con-trahcnten zurückerfolgt werden. — !>. Sollte sich der Unternehmer weigern, den Vertrag auszufertigen, oder die vorgeschriebene Caution in der festgesetzten Zeit zu leisten, oder sollte derselbe überhaupt die übernommene Verbindlichkeit in Bezug auf Menge oder Güte, oder den Termin der Lieferung nicht erfüllen, so steht es der Staatsverwaltung frei, denselben seiner Verbindlichkeit gänzlich zu entheben, und rücksichtlich den abgeschlossenen Vertrag für die ganze noch übrige Dauerzeit als aufgelöst zu betrachten, oder sich an das versprechen zu halten, und auf Gefahr und Kosten des Unternehmers und unter ausdrücklicher Verzichtleistung desselben auf die Einwendung der Verletzung über die Hälfte, über die von ihm erstandene Lieferung einen neuen Vertrag mit wem immer, wo immer, auf jede von ihr für zweckmäßig erkannte Art und zu jenen Preisen, ge^en welche der Bedarf aufgebracht werden wird, einzugehen, und sich an dem Vermögen und rücksichtlich durch die Caution des Unternehmers zahlhaft zu machen; wobei der Unternehmer die von dem für die Angelegenheiten der Staats-Eiscn-bahnen bestellten Rechnungs-Departement ausgefertigte Berechnung des zu ersehenden höheren Kostenbetrages als eine vollen Beweis machende Urkunde, jedoch unter Vorbehalt allenfälligcr Gegenbeweise, anerkennt. — 10. Die Bezahlung für die gelieferten Eisen-Erzeugnisse, die erst von dem Tage der ämtlich in den Magazinen geschehenen und bestätigten Uebernahme in das Aerariat-Eigenthum übergehen, erfolgt gegen gehörig a/-stämpelte Berechnunq und Beibrinqung des ausgestellten Uebernahmöscheincs, gleich nach ordnungsmäßiger Pnifung der angesprochenen Preib-vergüttmg, und zwar nach dem längstens vier^h" Tage vor dem Beginne der Ablieferung zu erklärenden Wunsche des Unternehmers, entweder in Wie" 92 l bei dem k.k.Univcrsal-Cameral-Zahlamte, oder bci einem der Camera!-Zahlämtcr in dcn Provinzen. — U. Besondere Bedingungen. :<) Für die Lieferung der Schienen (Rails). I. Die Schienen (Nails) haben jene Form zu erhalten, Welche durch die amtliche Zeichnung* und durch das nach letzterer angefertigte Modell ausgedruckt ist. Das mit der amtlichen Bezeichnung der k. k. General-Direction versehene Modell der Rails wird den Eisengewerkcn nebst einem ebenfalls amtlich bezeichneten Modelle der Chairs mit den dazu gehörigen Keilen mitgetheilt, und es wird ein Pare dieser beiden Modelle, welches auch mit der Unterschrift und dem Siegel des Unternehmers zu versehen kömmt, bci der k. k. General-Direction aufbewahrt. — 2. Die Eisenwerke sind verpflichtet, die Rails genau nach diesem Modelle zu liefern, und um sich die Ueberzeugung davon verschaffen zu können, werden anf Kosten des Acrarö eigene Chablons angefertiget werden, mittelst jwclchcr die Form der Rails nach allen Richtungen untersucht werden wird. — Der obere Theil der Rails, worauf die Räder sich zu bewegen habcn, so wie überhaupt ihre ganze Oberfläche must rein und ohne Scharten und Splitter, dann der Falz so kantig seyn, daß dic Schienen überall genau aufliegen und in die Chairs-Nuthe genau paffen. Das Lager der Schiene», darf daher keine Nnebenheiten haben, so wie überhaupt die ganze Schlene weder vertikale, noch horizonrale Biegungen wahrnchmcm lassen darf. — Das Maß der Rails sowohl bezüglich der Höhe als Dlckc, darf jenes des Modelles nicht überschreiten, mithin weder weniger noch mehr betragen, als letzteres vorzcichnet. — Die General-Direction für die Staatöbahnen wird jedoch Unterschiede in der Dicke von vier Puncten mehr oder weniger, billiger Weise berücksichtigen. — A Eine vorzügliche Sorge der Eisengewerke wird darin zu bestehen haben, daß die Rails cine gleiche Länge erhalten, und daß bei bcm Abschneiden derselben und deren genauen Zu-llchttnig die Enden nicht etwa überhitzt werden, um 1?oe dießfallige Veranlassung zum Bruche zu vermeiden. — 4. Die Stoßabschnitte müssen vollkom-wen rein und winkelrccht und die Kanten scharf s")n, und es wird die Annahme solcher Nails, die U'gcnd einen Mangel oder Fehler an ihren Stoßenden bemerken lassen, wenn sie auch in Ansehung ^ler übrigen Bedingungen entsprechend wären, "l).ne Nachsicht verweigert werden. — 5. Das Ge-'"cht der Rails wird briläusig 12 Wiener Pfund sur den Current-Schuh Wiener Maßes betragen. ^6 wird aber das Gewicht für ein Stück der I? '/,, '" wie der 15» Schuh langen Rails erst dann ge- nau für jedes einzelne Walzwerk festgesetzt werden, wenn cinlgc Stücke dieser Schienen nach dem Modelle werden angefertigt worden seyn. — Ist auf diese Art das Gewicht genau bestimmt, so wird eine Differenz in demselben nur in soweit zugestanden, als dieselben bci der ersteren Gattung von 17'/, Schuh Länge nicht über 3'/. Pfund mehr oder weniger, und bei der zweiten Gattung von 15 Schuh Länge nicht über 3 Pfund mehr oder weniger beträgt. — Für das Uebergewicht von mehr als 3 '/4 Pfund im erstern und von 3 Pfund im letztern Falle haben dic Eisenwerke auf Vergütung keinen Anspruch. — Die Rails werden übrigens nach ihrem wirklichen Gewichte mit Rücksickt auf die so eben festgesetzte Gränze der Ueberschrei-tung derselben übernommen. Nach diesem Maßstabe wird auch die Zahlung geleistet. — lj. Die Methode der Verarbeitung des Roheisens zu Rails bleibt zwar dcn Eisen, ewerken überlassen, es wird jedoch unter übrigens gleichen Umständen der Vorzug denjenigen Rails, die aus gcpuddel-tem Cisen erzeugt worden sind, gegeben und schienen aus anders erzeugtem Eiscn nur dann zugelassen werden, wenn ihre Güte nach vorausgegangenen genauen Proben außer Zweifel gesetzt ist. — Uebrigens wird das Anstücken oder Lchweißen zweier oder mehrerer stücke, um ein ganzeS Rails zu bilden, ausdrücklich untersagt. — Jede einzelne schiene muß mit dem eingeprägten Zeichen des Werkes versehen seyn. — 7. Die Staatsverwaltung behält sich vor, Commissäre in die Eisenwerke auszusenden, um sich von der Manipulation bei der Verfertigung der Rails die Ueberzeugung zu verschaffen und es sind demnach die Eisenwerke verpflichtet, denselben den Erzcugungspro^cß ersichtlich zu machen. — Auch sollen diese Commissäre berechtigt seyn, fertige Rails stückweise in Beziehung aus die bedungenen Dimensionen und Form, so wie auch rücksichtlich der Qualität des Eisens zu untersuchen. Diese Untersuchung wird darin bestehen, daß diese Rails von einer Höhe von 12 ^chuh auf zwei K> 3chuh von einander entfernt liegende, hinreichend starke Querbalken herabfallen gelassen werden, -sollten einige Rails brechen, so wird dicse Probe mit einer größeren Anzahl derselben zu wiederholen seyn, und wären die Brüche häufig, so wird dic Lieferung beanständet. — sollten diese Commi^ärc in der einen oder der andern Hinsicht Mängel entdecken, so wcr-den sic die Werke zur Wahrung ihrer eigenen Interessen ausmcrksam zu machen habcn. — Hierbei wird jedoch ausdrücklich bemerkt, daß durch das Glltbcsindcn dcr Fabricationsweisc oder dcr fettigen Wai c von Scite dieser Commissäre für die Direction ^2 noch keine Verpflichtung zur Uebernahme der Nails begründet werden soll. — tt. Die Uebernahme der Rails wird vielmehr erst in den bezeichneten Magazinen und zwar durch die von der k. k. General-Direction dazu bestimmten Beamten Statt finden. Bei dieser Gelegenheit werden die Rails auf die Z. 7 bezeichnete Weise sorgfältig geprüft, diejenigen davon, welche den festgesetzten Bedingungen vollkommen entsprechen, übernommen, dagegen aber die mangel - und fehlerhaften ausgeschieden und dem Lieferanten zur weitern Disposition zurückgegeben werden. — Auf jedes Stück der zur Uebernahme geeignet befundenen Rails werden die Buchstaben l<. K. zu zeichnen, sodann ein förmliches Ucbernahms-, beziehungsweise UebergabS-Protocoll aufzunehmen und dem Liefernden der amtliche Uebernahmsschein zu ertheilen seyn. — d. Für die Lieferung der Schicnenstühle (Chairs). I. Die Chairs haben jene Form zu erhalten, welche durch die amtlichen Zeichnungen* und durch die nach letzteren angefertigten Modelle ausgedrückt ist Die mit der amtlichen Bezeichnung der k. k. General-Direction versehenen Modelle, sowohl der einfachen als der doppelten Chairs werden dem Gußwcrke mitgetheilt und Parien davon, wel che auch mit der Unterschrift und dem Siegel des Unternehmers zu versehen kommen, bei der k. k. General - Direction aufbewahrt. — 2. Die Chairs müssen aus einem Guffe bestehen und dürfen daher in ihrer Oberstäche keine vorragenden Theile oder Unebenheiten haben. Die inneren Flächen der Kernöffnung und die Löcher für die Nagel dürfen nicht rauh, sondern müssen so beschaffen seyn, daß in die erstern die Rails, und in die zweiten die Näqel genau angepaßt werden können. Eben jo wenig darf die obere oder die untere Fläche der Eohlenplatte geworfen oder gebogen seyn. — 3. Das zu den Chairs z>, verwendende Eisen soll weder schaumig oder graphitisch, noch weiß im Guffe seyn. Der Guß selbst muß feinkörnig seyn. — Die Chairs muffen übrigens so gegossen werden, daß die Blasen im Allgemeinen, hauptsächlich aber an der Fußsohle, wo sich solche ohne eine besondere Sorgfalt gewöhnlich bilden, vermieden werden. Um sich hiervon zu überzeugen, werden von jeder Lieferung einige stücke in der Mitte entzwei gebrochen werden, für welche die Lieferanten weder Bezahlung noch Entschädigung anzusprechen haben. — Bei entdeckten Mängeln in dem Guffe wird die Annahme der Chairs verweigert; weil aber die innern Fehler nicht leicht entdeckt werden können, haben die Unternehmer noch durch sechs Monate nach der Eröffnung des Bahnbetriebes für jene Chairs zu haften, welche bei einem allenfälligen Bruche Gußfehlcr zeigen. Zu diesem Ende ist jeder einzelne Chair mit dem Zeichen des Gußwerkcs z^ vcrichcn. — 4. Damit sich die Gußwerke selbst überzeugen können, daß die Kcrnöffnung und Nä-gelöffnungen ganz zweckentsprechend ausgefallen seyen, wird ihnen nebst dem Modelle der einfachen und doppelten Chairs auch ein amtlich bezeichnetes Modell für die Rails sammt Keilen und Nageln mitgegeben — Es ist i^or^e der Gewerkschaften, dahin zu wirken, daß die Differenzen bei Erkaltung des Guiles sich ausgleichen, daher die Kernöffmill-gen weder zu breit, noch zu en^e seyen, dann daß die Falznieten der Rails in die dazu bestimmten Einschnitte vollkommen paffen und die konisch geformten Nagelköpfe in den Nagellöchern genau aufgenommen werden. — 5. Um sich die Ueberzeugung zu verschaffen, daß die Chairs-Erzeugung gehörig vor sich gehe, behalt sich die Staatsverwaltung das Recht vor, in die Eisenwerke Commiffäre '.abzusenden, welchen von ^eite der Gußwerke die erforderlichen Auskünfte zu ertheilen seyn werden. — Die definitive Uebernahme der Chairs wird jedoch nur in den bezeichneten Magazinen durch eigens hiezu von der General-Direction bestellte Beamte ^tatt finden, bei welcher Gelegenheit die Chans nicht nur in Ansehung ihrer Qualität, sondern auch bezüglich ihrer genauen Anfertigung nach dm Modellen werden untersucht und davon nur diejenigen angenommen werden, welche den festgesetzten Bedingungen ganz entsprechen. Die übrigen erhält der Lieferant zur Disposition zurück,— — — Die Chairs werden übrigens nach ihrem wirklichen Gewichte mit Rücksicht auf die so eben festgesetzte Gränze der Ucber-schreitung übernommen und über die erfolgte Uebernahme die Empfangs-Bestätigung ertheilt. — Nach diesem Maßstabe wird auch die Zahlung geleistet. — «-. Für die, Lieferung d c r ' N a-gel zur Befestigung der Chairs. -^ 1. Die Nägel sind genau nach der amtlichen Zeichnung * und dem darnach angefertigten Modelle 923 zu liefern. — Das mit der amtlichen Bezeichnung der k. k. General-Direction versehene Mo-dcll der Nägel wird dem Lieferanten mitgetheilt und ein Par6 davon, welches mit der Unterschrift und dem Siegel des Lieferanten zu versehen kömmt, bei der k. k. General-Direction aufbewahrt, — 2. Die Nagel müssen diesem Modelle vollkommen entsprechen und aus Stabeisen angcarbeitet werden. Sie müssen genau in die Chairs-Löcher paffen, und damit sich der Lieferant hievon die Ueberzeugung verschaffen könne, wird demselben ein Chablon jener Löcher übergeben werden. — Die Nägel dürfen nicht kürzer, aber auch nicht langer seyn, als das Modell bestimmt, und bei der Bearbeitung der Köpfe muß darauf Rücksicht genommen werden, daß das Eisen nicht spröde und dem Kaltbruche nicht unterworfen fty. — 3. Das Gewicht für die Nägel wird bei cinem Stücke beiläufig Kl Wiener Loth betragen. — 4. Die von Seite der Staatsverwaltung bestellten Kommissäre werden die Nägel nach einer rücksichtlich des Kaltbrucheö vorgenommenen Probe und nach erlangter Ueberzeugung, daß dieselben den festgesetzten Bedingungen gemäß anaefertigt wurden, nach ihrem wirklichen Gewichte gegen Empfangsbestätigung übernehmen, und hiernach wird auch die Zahlung geleistet werden. — i, welche dicsts Trans porlgc-schaft zu livcr»n'yml'l» dcal'sicktigeil, mil dem Beisatze eingeladen werden, daß die in cincm Jahre zu verführende Quantität, im ^orcu-Gewichte von Fürstellfdd nach Grah in 1ll)0tt Centnern, oder auch mehr oder weniger, und von Gratz nach Fürstenfeld in 700 Centnern bestehen dürfle, ul. KreisanltK - Verordnung vom 14. ol 16. d., ^. l57^^, wird die Stadt-reinigun^Z Vei Pachtung für die Zeit seit l. November ltj'N bis Ende October I847, am 29. d. in der magistrallichen Rathsstude um II. Uhr Vormittags licitando vorgetlommen werden. — Die dilßfälligen Bedingnisse siuo im magistratlichen E^pldite einzusehen. — Stadt-magistral ^aibacy am ltl. October l8'^^. s-'667- (3) Nr. "".l.^ Kundmachung. Am 28. d. M. um 9 Uhr Vormittags wird hierorts ein Stück ausländischer Baum-wollsammt öffentlich versteigert, und an den Meistbietenden gegen sogleichen Erlag des Er-stehungsbetrcg.'s, wenn derselbe den Ausrufspreis erreicht oder überschreitet, unter der Bedingung überlassen werden, daß der Ersteher, dic Bewilligung zur Verzollung und zum Bezüge der Ware einhole und erivirke, oder dicselbe unter amtlicher Controlle in dao Ausland oder eincn ^ollausschlus; versend.,'. — Die Kauflusti- 925 geu wcrdea demnach hiermit eingeladen, sich zur besagten Versteigerung rechtzeitig hierorts ein-zusinden. - K K. Gef. Oderamt ^!aibach am 55. October 18»4. Z 1666. (5) Nr. 2t58. Pferde - Ankauf. Bei dem Beschäl» und RemontirungH« Dcpartementsposten zu Sello nächst Laidach werden mehrere vollkommen diensttaugliche i)'"c-monte», und zivar: (äürassler» Remonte um den M^simalprcis pr. l60fl.6 st. C. M., und schwere ?lrcillerie - Zugpferde pr. 1^0 fi. C. M. angekauft. — Die Kavallerie Remo>,m, werden angenommen wenn sie im Herbste oder Winter in daö 4. Ial)», gehcn, und dieses im nächsten Frühjahr complet erreichen, dann jene, welche im Frühjahr vier Jahre complet alt sind. — Das höchste Alter ist ois sieben Jahre. — Die ?lrtillcriebcspannungspserde dürfen in der Regel nicht unier fünf und nicht über stchs Jahre alt seyn. - Ei" (Zürassler-Remont muß !5 Faust 2 Zoll, eben so viel ein schweres Artillerie . Zugpferd ; ein Dragoner Remont 15 Faust, und ein leichtes Nemont !4 F^ust 3 Zoll messen. — D»e diensttauglichen Pferde werde»» vo>u 6. November lul> an^efax^en, an jedem Mittwoche v^>„ lU bis 12 Uhr Vor-mittags zu Sello angekauft, und gleich nach Ver Uebernahme der festgesetzte Preis dafür gegen gestempelte Quittung bar ausgezahlt, wobei dem Verkaufer die Begünstigung zugestanden wird, daß die tauglichen Remonten auch ohne Hufbeschlag, ohne ftrickene Halfter und stricke angenommen werden, daher außer dem Stämprlbetrage über die Quittung deS erhaltenen Nemonlclipreises an Niemanden untcr keinen, Vorwande etwas zu bezaylen kömmt. - Welches den Pfelduerkä'ufern hiemlt i^l,' Kenntniß gebracht wild. — Laibach den 15. October 18'l'l Vermischte Verlautdnrungeu. ^ »026. (2) Nr. 267,. Edict. ^oin Bezirksgerichte Wipp^ch wird kund gr-m^cht: EA s^) ^,^>s Ansuchen dr5 Mathias .ttobau von Obrrfeld H. Nr 7l, in die erccutive Feildittung ^er. dem Executen ,Älnthl'ln,.i M.nz in Planina gc-«?!.'g"i, .qnichllich ur den 7. November und 9. December .8^^l, dann 3. Jänner »8^5, jederzeit Vormittags von 9 bis »2 Uhr in loco Planina mit dem Beisatze ausgeschrieben, daß diese Vle^licat nur bei der dritten Feitbierung unter dem Schatzungsbetrage hmlangcgeben werden würde. Der Grundbuchscrtraet, die LicitaNonsbcdmg-nlssc und das Schätzungsvrolocoll können Hiergerichts täglich in den Amtsstundcn eingesehen werden. Bezirksgericht Wippach am 24. Auaust »8^ Z. »657. (2) Nr. ^^U6. Edict. Von dem Bezirksgerichte derk. k. Staatsherrschaft Lak wird den unwissend wo befindlichen Hrn. Ferdinand Franz Uhl, Johann Koschier, Gregor und i!ucas Poiozhnig und ihren glclchfalls unbekannten Erben erin-nrrt: Es habe wider sie Jakob Potozhnig, Besitzer der Hübe H.Nr. .9, Urb, Nr. 2002, dieRlage aufVerjahrt» und Erloschenerklärung der Forderungen aus den, in der Klage vom 2. October ,844, Z. 2206, angeführ» ten Schuldbliesen, imad. auf der Hübe H. Nr. ,9, Ulb Nr. 2002 zu Uiuerluscha, hieramts angebracht und es sey zur mündlichen Verhandlung dieser Ncchlv-sache die Tagsaijnng auf den 9. November l. I. iUor-mittags um 9 Uhr festgesetzt worden. Da diesem Gericht« der Ausenthaltsort der Be» klagten unbekannt ist, so ist zu ihrer Vertheidigung nnd auf ihre Gefahr und Kosten iu der voiliegendenRechts sache Andreas Lußner, Oberrichter in Selzach, als ' Euraior, mit welchem diesc Rechtssache nach der beste' henden Gerichtsordnung verhandelt und entschieden werden wird, bestellt worden, und werden dessen die Geklagten hiemit zu dem Ende verständigt, damit sie allelifaUs zu rechter Zeit selbst cr,cheincn, oder inzwi-schcil dem bestimmten Vertreter ihre 5)lechtsbchclfe zu übergeben, oder auch sich einen andern Sachwalter zu bestellen uild diesem Gerichte namhaft zu machen und überhaupt in den rechtlichen ordnungsmäßigen Wegen einzuschreiten wi^en mögen, indcm sie widrigens sich selbst die aus ihrer Verabsäumung entstehenden Folgen zuzuschreiben haben werden. Bezntsgeucht der k. k. Staatsherrschaft öak am 3. October »U44. Z. .039. (2) Nr. 248,. Edict. Von dem gefertigten Bezirksgerichte wird hiemit bekannt gemacht-. Es sey in der Erecucionssache des Paul JeUouschegg von Triest, wider Johann Kumar^ von Präwalo, und rücksichilich wider dessen nlinderjäl)-rigc Erben, in die executive Fcilbittung der, den ^etztcrn gehörigen, der Herrschaft Präw^ld 5ub Urb Nr. 3 dienstbaren Realitäten, al6: des HanscsENr.I mit dcnGrund-stücken Acker s';,^,!^ und I^cii-alia, Ackercl ge-börig gewesenen '/^ Kaufrechtshube zu Gunsten der Maria Iamnig inl^Ii. Heirathl>ansprücke pr 50 Kro-ncn oder 9!> fl. 50 kr. und der zn Gunsten des Anton Iamnig nnt »0 Kronen zu Gunsten der Elisabeth und Agnes Iamnig, und zwar für jede mit 5 Kronen linab, Eibsabjerligungen angebracht, worüber die Tagsatzung auf den »>. December l. I. Vormittags s) Uhr vor diesem Gerichte angeordnet wmde. Da der Aufenthalt der beklagten dicsem Gerichte unbekannt und weil sclbc vielleicht aus den k. k, ^>b-ländcrn abwesend sind, so hat man zu ilirer Vertheidigung und aus ihre Gefahr und Unkosten den Georg Slaiarcpez als Kurator ausgestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach Vorschrift der allgemeinen Gerichtsordnung ausgeführt werden wird. Die obgcnannten Geklagten werden zu dem Ende erinnert, damit sie zeilgerecht selbst erscheinen oder,n-zwischcn dem bestellten Vertreter ihre Rechisbchclfe an die Hand zu geben, oder auch einen andern Sachwal-lcr zu bestellen und diesem Gerichte namhaft machen und übcrbaupt im rechtlichen ordnungsmäßigem Wege einzuschreiten wifsrn mögen; da sie sich sonst alle alls der dicßfälligcn Vcrabsäumung entstehenden Folgen ftlbst beizumessen haben werden. Bezirksgericht Ncifniz am 3. October »844. Z. ,667. ('.) Nr^ 264?- I d i c t ^ Von dem t. t. Bt»ilköge»lcblc Egq und Krcut. v-eil; rrild biem'l bcsannl gcmacdl: Eü sey auf AivsuAcn eeü Thomas Hlatc von 5i>cuh, alö N<» vcNmächligtel dtö Joseph Skosilscd von Mann«<. bulft, in r>c csec'!l«rc Fcilbielung der, tcm ^a« sod Sever von P^evoje gehöllgen, auf 25ll fi. gescdählln Fadslxssc, als: » Fuhrmannswagenü. » Pfe,ee, 4 Kübe. 3 Klei»elkastcn, . Tlsclcs, 2 Sessel. , glcßen Spegele und z Belli'i. tl samml Vctl^e>?and, lrlqen schuldigen '25 st. 25. tr, auf 6 ft. 5? tr. bemessenen Mag5 - und Ercculi^nüfostc», gclriNi.^. und 2U. November d. I., jckcsmal Q Nbt VolMlltag mil ten, Beis^ße a,!gecrd„cl, 0oh obige ^ahlnisse bei der drillen Feilbielung auch Ulucr dem Schätzungewerthe werden hintan« gegeben wcrdtln Das SHähungsprotocoN kann täglich hicra^ts eingesehen wcroe«. ^ , K. d Osben, Bernhard, Joseph und Margarelh Slak von Opcsckma (OelNsintorf) dieseü Bezirkes erinnert: (§ö habe wider sle ihr Sciesbluoer, au.^» Mathias Icrnsch von edencort, dle Kla^c aus Veriäb'l, u>»e (Z>loschenerkiälung der zu lhlen Ounsten aus seiner i», Oplschina 5lUi (5onsc. Nr. ««liegende», zur Herrschaft Sei-senbcrg ^lil^ Ncctf Nr , »^9 u„o Gsundb»cl,ö Nr. 7^<-zlnöbaren h'.lben Kausrechll^hude, aui> de> Ab« hantlnng »l^ch l^rem Sliesvaler Malhi^ö Iclllsch cllll). »U. März ,La>, seil 2/,, Fcbruar »Ü<>2, unt> zivar zu Gunste» oeS Btrnbard ^lak mil 5o ft , deö I«s»'ph lln^ der Marc^l-stt) Sliit, » zu 4^' !i-tab^lallsch hallende,! Old^spsücbc bieramls eilige' biacht, rvorüDer nui» dle <>elh>!nclll»gslagsayu!!g auf den >l. Jänner »6^5 um 9 Uhl früh auf oassger Aintrtalizlei a„bcrauml worden ist. Da nut, ihr une ihrcr aNfäliigen Elden Auf« enlhalcson hicrgcrlcl l^ llnbclannl ist, s« bat >nan nach Vorschrift ecu Gcschcä z>^ lhlcr Bcltretung tc» Johann Slal, von Oplschma als lZurator be« stellt, mlt welchem cle angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gelichisoldnung ausgeführt uno entschieden werten wird Die Beklagten, BerlihHrl», Joseph und Mar» garcll) Sla^ werde»' dcsse» zu dem lHnde elxinerl, oah sie m der gehörlg n ^cit tem bestimnUcn Vcrlrclcr chrc Rechisbchelfc an die Hand zu g'bcn, oder sich einen andern Sachwalter zu wählen und cicsem Gerichte namhaft zu mache», auch über. Haupt in die rechtlichen, ordnungsmäßigen Wege cilizuschreilen wlfscn mögen, die sie zu ibrer Ber-thcld» >ung dicnsain erachte", w>5rige„g sie sich die auö ihrer Versäumung enlstchenden Iolgcn selbst deizumcsscn haben wcrdln. K. K Vci'llsscrlcht T.llffen am 3«. Juli Z. >ö^. l5) Nr. »6g>. O d i c t. Bom t. t. Nclirtsgerichte Gurtseld wird der seit dem Jahre lttoy verschoNe^e Undreaü Itlc. schin von Gcrselschtndors aufgefordert, innerhalb emeö Iahreä, 6 Woche» u»>d 3 Tagen entweder diese Gericht, oder dcn für ihn bestellten «Zurator Herrn Joseph Grayer in Gurtfclo von seiner Gli« stenj >n die Kennl„lt; zu sehen, widrigeng zu dessen Todese,llälU"g geschritten werden n>ürd zur Besetzung dieser stelle uliv für den Fall der Vorrückung emes dlcß« gec,chtlichcn Criinmalacluals, auch für d,e C'l« Mlnalactuars-St'He mit dem jährlichen Ge« halte von 600 fi. dcr Concurs mit dem Vci-siitze ausgeschrieben, daß dle kompetenten ihre gehöriq btleglcn Gcsuche und zwar die bereits bei einer öffentlichen Behörde dienenden Indl« viduen durch ihren Amtsvorstand binnen 4 Wo-chen^ vom Tage der erstln Einschaltung dles.s Ed,ctts in die Klagcnfurter Zeitung, zu über» reichm und darin zugleich anzugeben haben, ob und in wie ferne dleselben mtt einem Beamten dieses k. k. Stadt« und Landrechtes vcr« wandt oder verschwägert seyen. — Klagcnfult den 5. October 1844. Htavt. unn ianvrrchlllche ^erlauwarnn^rn. Z. «69,. ^,) Nr. 93i6. Edict. Von dem k. s. Stadt« und Vandrcchte in Kram wird bekannt gemacht: Es sey über An» suchen der Bormundschaft der minderjährigen Vdclphine und Gabriele Paschali, als hldingt erklärten srben, zur Erforschung der Schuldenlast nach der am 20. September l. I. hier verdorbenen Elisabeth Paschali, die Tagsatzung auf den ll. November l. I. Vormittags um 9 Uhr vor diesem k. f. Stadt, und kandrech-te bestimmt worden, del welcher alle jene, welche an diescn Verlaß aus was immer für eincm Rechtsgrunde Anspruch zu stellen ver, Lilien, solchen so gewiß anmelden und rechts-ölltend darthun sollen, widriglns sie die Folgen des tz. Si/z b. G. B. sich selbst zuzuschrei« ben haben werden. — Laibach den 5. October 5844- 3. 1692. (l) Nr. 9443. Von dem k. k. Stadt- und Landrcchte in Kram .vird bekannt gemacht: Es sey über ?ln« suchender LudovikaKrezliy,als erklärten Erbinn, zur Erforschung der Schuldenlast nach dcr am ^' Juli l844 verstordelien Tochter öudovika ""zhy, die Tagsatzung auf den 18. November 19'^ Vormittags um 9 Uhr vor diesem k. k. ^ladt. und sanorechte bestimmt worden, bei welcher alle jene, welche an diesen Verlaß aus waö immer für einem Rcchtsgrunde Anspruch zu stellen vermeinen, solchen so gewiß anmelden und rechtsgeltend darthun sollen, widrigens sie die Folgen des §, 3l4l>. G.B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. — Laibach den l2. October 13N. Rrccsamtllche ^erlautb^ruttgen. Z. 169). (l) Nr. ,6237. Verlautbarung In der Stadt Wcixelberg soll e,ne Npo-theke errichtet, und das bießfallige Personal« Gtw,rbe verliehen weld^n. — Die Compelen-ten haben ihre Gesllche mit den Bewe'sen über ihre Fährnisse und üver ihre bisherige Bcrwel'» dung binnen 6 Wochen bei dics.m Kreisamte e,Njure,chen. — K. K. Kreisamt Ncustadtl am I. October i6/»ä- Aemtliche VcrlauUmrungcn. Z. 1697. (l) Nr. 950l. K u n d m a 6) u n g. Vermög hohen Hofkammcr - PräMal-DecreteS vom 3(1. Aprill8^, H. 9984^ ist beschloffen worden, vom 1. 3tovemvcr t3't^ angefangen, folgende Modificatlonen der Ta-bakpreise cilltreteu zu lassen: Der Preis des Wa« rma- Knasters in Rollen wird von 7 st. pr. Pfund auf vier Gulden 30 kr.; jener des geschnittenem Knasters pr. 3 st. 30 kr. pr. Pfund auf drei Gulden 16 kr. und für V. Pfund auf neun und vier« zla. Kreuzer; des Holländer Krull von 3 st. pr. Pfund auf einen Gulden 48 kr., und für V, Pf. auf 30 kr., und endlich der Cabanos Cigarren von 4 st. 40 kr. auf vier Gulden 30 kr. herabgesetzt. Von diesem Zeitpuncte an wird der Halbknaster, Anics« Rollen, Ginge und Virgi-nier, dann der unter dem Namen Sonn - und Mond bekannte Rauchtabak in Packeten und Briefen auffer Verschleiß treten; statt des Sonn» und Mond-Rauchtabaks in Briefen aber echter Krull in Briefen im Preise von sieben Gulden 50 kr. für 100 Stück, und von fünf Kreuzer für einen Brief in Verschleiß gesetzt werden.__ Eben so wird vom l. November T844 angefangen der Detail. Verkauf der Cigarren, wel« che im Tariffe unter der Benennung: „feine Cigarren" mit dem Preise von zwei Gulden für ein K'stchen mit hundert Stück, und von einem Gulden für ein Kistchcn mit fünfzig Stück vorkommen, gestattet, und der Prcitz für den Klcinverschlciß mit einem und einem halben Kreuzer für das Stück bestimmt. 43. Amts-Blatt Nr. l28. d. 2'l> October !5^Z.) 928 »— Diese Modisicationen werden zufolge Präsidial - Decretes dcr wohllöbl. k. k. steycrm. illyr. Camera!-Gefallen-Verwaltung vom 23. Z. 1695. (!) Nr. 11417M. Kundmachung überdieAbhaltung einer »eilen Versteigerung zur Verpachtung deZ Vezehrungsstcuer- BezugeS in den Bezirken von Pola und Albona in Istrien.z — Von der k k. Cameral-.Bezirks-Verwaltung Capo d' Istria wird 'zur allgemeinen jKenntniß gebracht, daß der Bezug der allgemeinen Verzehrung östeuer von Wein, Weinmost, Obstmost, Branntwein und Brannt-weingcist (gebrannte geistige Flüssigkeiten) Slachtvich, frischem Fleische ohne Unterschied, September 48'l4, Z. 377, zur allgemeinen Kenntniß gcbrachr. — Von dcr k. k. Cam. Bezirks « Verwaltung Laibach am 21.Oct. 13'N. einzelnen Theilen des geschlachteten Viehes, dann von eingesalzcnem, ger^illchertem und eingepökeltem Fleische, Salami und anderen Würsten, in den aus beiliegendem Ausweise zu?entnehmenden Steuerbezilken, so wle der Vezug des der Gemeinde in Pola bewilligten Ver-zehrungöstcuer-Zuschlages im Wege einer neuen öffentlichen Versteigerung nach den in dcr Lici« rations - Kundmachung vom 30. August lg'^l-, Z. 9271, schon angegebenen Bestimmungen in Pacht gegeben wird. — Von der k. k. Cameral-Bezirks-Verwaltung. Capo o' Istria am 19. October 184'l-. Objecte, von Zu- Ausrufs- denen dcr Be- schlag m-eis mit ^^ ^2 Benennung zug der Verz. nach Inbegriff ^^^^ ^^,____ der Zteuer und Percen- des Gem. —^----- ^"------ Anmerkung zu verpachtenden des Gem.Zu- tcn der Z,schlaq/ß der abzuhaltenden Steuerdez.rke !ch ages ver< Ein- ' Versteigerung ^«nbt^'t Wild nabme st. j kr.____________ >_______________ Stadtgemeinde Wein 15^ 1495 - Z Es wird nur die Pola Branntwein 50^ 217 30 ^3 Pachtung aller Fleisch 45^ 8'l8 l5 2 dieser drei Be. ^ I zirke zusammen Die Gemeinde Fa. ^ <« ausgeboten sana, Peroi,Stigna- Wein 385 2( ^Z " werden, no sammt den Brio- Branntwein keinen 39 33 "^ " Nischen Inseln und Flcijch 1^7 3^ ^ ^ ^ der Iuftl St. Giro ^ o " lamo im Bezirke Pola ^3° (^ Der ganze politische ^ ^ ^^ Beznk Albona, be- Wein 2l00- ^. e.e Eam,ral-Be. stehend aus den Branntwem keinen 120 - ^. ^ zi.ks.Verwailu'g Hauptgemcinden Fleisch 580 — ^ " inCapod'Istriaun- Aldona, Fianoua und F - tcr dcn gesetzlichen c« s ^ R FölMlichk.lten bis ""l^' 28. October ,8^l wahrend derljmls" stunden eingtnich^ ^ WlldtN. Z. l69/». n Laibach cm? treffen. —. Dle Netourfahrt von Lalbach nach Gcitschee erfolgt jeden Mtttwoch, Freitag und Samstag früh, und dle Ankunft in Gsllschce um 2, Uyr NachmtttagS. — Durch dlcse Eours- Vermehrung unte,liegen dle bezüglich dcr Goitschee» ^aidacher Postoerblndung blet)cr bc-fiandencn Bestimmungen kcmer Äclibclung. Welches sonnl zur allgemcmln Kenntniß ge-,. drachl w,rd. — H5on der k. k. »llplüchen Ober-postuerwaltung. ^aldach am 20. October »64^. ^ermlschte ^er!autv.,run2 rn. Z. »680. (i) ^)ir. 538. Edict Vom k. e. Bezirksgerichte Ncumarktl wild klmd Zcmacht: Es sey in del ^xelUlioiwsache des Gregor Koschnik von ^)leumavrll gcgen üüanhelmä Moglilsch von St. Anna, pclu. an drin w. a. Vergleiche vom 30. Jänner I64l schuldigen 104 fi- ^4 tr. c. 8. c., in die executive Fcildiclung der, in Sc. Anna Lul, (^onsc. Nr. Ü gelegenen, dem CxecUlen Barthelmä Möglitsch geyöngcn, der Herrschaft ^lcununtll sul, Uro. ^)ir. ^jl0 dienstbaren, l,us 1592 ft. 45 t'r. gerichtlich geschabten «^anzynbc smnnu An- und ^u» gehör gewlUigs, und auf deren Vor.lnhme auf den ,6. Scpltinber, den »6. October und >6. November ,844, jedesmal Vorinittags von 9 bis R^ Uhr im ^?rte der ^caliläl mit dem Blis^tzc angcoiduet woldcn, d<^ß dic ^ic^lil^l bci der elstc» tlno zweiten Keilbiecung nur um oder über den Schar-zungbwerth, dei dcr drillen Feilbietung abcr auch unter demselben hintangegcben werden wird. Das Schätzllng5pll)toc.oU, der Grundbuchscx-tract und die ^mtatwnsbcdingnisse können in den gewöhnlichen Amtsstunden yinamtö eingesehen und davvn Abschriften genommen wclden. 3tr. R 04,. Anmerkung. Da zur ersten und zweiten Feil-dletung kein Licitaitt erschienen ist, so wird zu der auf den Z6. November l. I. anberaumten dritten Fcilbiciung geschritten werden. K. K. Bc^irtsgericht Ncumarktl »ti. Oct. »844. 3- »66,. (.) Nr. 2656. G d i c t. Alle Jene, die auf den Nachlaß dcs, im Dorfe Polllanj mit Hinterlassung eines Testamentes velstindcncn Mallhaus Qregoritsch aus was immer «ür einem Glunee eine», Rcchtöanspsuch zu ma< Hen gcdc,lten, haben sich bel soniligctl Fl?lgcl, ces §. Ü»4d. G. B. hlklamts bci der auf de» 16. Na« vcmber l. I. anbelaumtc« Liquidalionstagfahll zu wcltci,. Beznkögrnchl Rcifniz den 2. Octobü, ,844. G d i c t. z^ .Alle Ic»e, tie auf den Verlaß bes, am ,7. '"'"l l. I. ^^ Daist ^aui,e verstoldelien Bar. l!)elmä Lcßar, Gfuvdbcsl^rZ, au5 wa5 immer für einem OsU,>?c eiinn Nechc^n,spsuch zu ma. chen geocxketl, h^bc» sich bei sonstigen Fol^el» deö §- U»4 b. G 3). dicramlK bei der a»f den 9. November l. I. Borinillag anberaumten Liquida, tionöcagfahlt zu melden. Bczlllsgtllcht Rcifnil den 5. October >L,',4. Z7V663. (») NrT^.i. Edict. Von dem Bezirksgerichte Neifniz ,riro be« , tannl gemacht: (äiü irlrd mil Bezug auf das dieß-fal!s beltilü dekanot gemachte lHncl vo«n 27. Juli »844, die dime cvcculwe Vcrstcigeiuilg del, cem scl. Michael Noral' von R>,>f>,!j ^chorige,,, bei cer tlstel, und «wellen VesllligelUügülaglahll lnchl an« gebrachten Aecker u l!»i!<<)vxu uild zwcicr Äccker I^oin^ssl^aix^ am »5. November o. ^z, Docmit-lag um 9 Uhr in Rc,s'"z und Butouza mit dein Beisahe abgehalten werben, daß diese Grundstücke bei ber drillen Tagfahrc auch lnitcr cem Schaz< zungswerlhe dahmgcgcbcn werden. Veziltsgerlchl Nlifiuz oen »2. October »644. Z. »664. <^) ^Nl^IlI Edict. Von lem Bezilksgerlchte Schncebcrg wird hiemit bekannt gcinachl: (55 slen vo'" 22. Sepceiubcl-»U53, ^z. »«67, u»5 24. Scptei-nbcr »U33, ^j. t,66, dein Herrn Oeslich. ^ 5. c., bewilligten, mit Bescheid v»,n 26, Nc. vemder 164., Z. ,520, sistirten excculiven Feil. bictung der, dem Gxecutrn Barlhclmä Nossan gehörigen, gerichtlich auf 25nl> fi. (5 M. de^e^' thcten Realiläten , als: des 5"d G. P. ^tr. 36,z l der Herrschest Schneeberg dienstdarcn Hauses sammt Woh" . und Wirlhschaflsgebäuden mit Zugehör in Neudorf und der 5u!) Urb. Nr. 6 der Pfalrgült Odlak dienstbaren '/4 H"be sammt Zu« gehör gewllligct und zur Vornahme eerselben gleich» zeitig drei „euerliche Feilbietllnqslfrnnne auf de^ 2>. November u"0 23. December l. I. und ?5. Iäinicr 1845. jedesmal in den vormittägigen Amts-stunden im Orte Neudorf mit dem Bcisaye bc« stimmt, daß oie feilnlbietenden obigen Realitäten nur beider dlitle,, Fe'lbi.-tuiig ulücr ihrem Schäz-zungöwcrthe hintangegcdcn wcrceil. Das Schayu'igilp^tocoN, der Grundbuci'scx« tract u"d die Lilical'c'njbedingnisse kcnneil laglich hicramls einqesebe» werden. Bczilssgerichc Schnceberg am 24. Juli ,3^4. 2. '675 (.) Nr. 26^ Edict. Von dcm k. r. Bezirlögenchte Radmannsdarf wird hiemit bckaNiit gemacht: Man habe üdcr Ansuchen des Hl„. Or^s^balh, Üurator der Nr^ slila Thcman's^'en Verlahmaff«'. in die crecutioe Fcilbirtung c'cS, dem Joseph Mail von Stembu» 930 lkel gehüllten, in der SchmicdhNtte, u ?^I<1e be. sindlichen, mit drci Na^elsclxniedstl.'c'ken vcllc« l'^lii^ t^urilnlli und sllkouciiz; versehenen, der Herrschaft Radmannödorf dienstbaren, laut Schäylinqspro« tocolis ^o z)t-2(.'i.t, 3u. Juli »U^4, Z. 23^,3, auf 27» ft. bewertbeten lKhieuers, wegen aus dlm rvirthschaftsämllichen Vergleichevam 22. ilpril »23», schuldigen 234 st. tt kr., und aus dem Urthe'.le vom »3. Juli »852, Z. 9^2, schuldigen 4"" fi. «, 5. c. bewilliget, und ei werden zu deren Vor< nähme dreiTagsayungen, die erste auf den »3. Na»o rember, die zweite auf den ,3. December »tt^4 und dle dritte auf den ,3. Jänner lü^5, allezeit Bormiltags uin 9 Uhr im Ölte Steo^ücdel mit te>n Ncis^he angeordnet, dah diese Realität erst bei de, dritten Tagsahung, unter d«m Schähungs-werthe hinlangegeben werde. Der Grundbuchsextraet, das Scbähungspro. tocoN und die Llcitationäbedingnisse können hier» amts eingesihen und auch in. Abschrift erhoben, weiden. RHomannüdorf am l6. September 1644° Z. »6727"(l) Nr. 26,7. 9 d i c t. Vsn dem ^ k. Bezirksgerichte Radmannsdarf wird hicmit bekannt gemacht: Man habe über Ansuchen dls Hrn. Dr. Nlasius tZlobath, lZura. to>s der Ursula Thoman'schen Vcrlahmassc, in die executive Feilbielung des, dem Andreas Novak gehörigen, in St,eml>üchel zuk lZonsc Nr. 6g lie-gendtn, dem Grundbuch« der Herrschaft 3ladmannS-dors dienstbaren, laut Schähungsprolocol1sö» schuldiger 2l5 st. 2 kr. c. s. c. bewil» li^et, und eö »verdcn zu deren Bornahme drei Tag-sahunKen, die «»sie auf den il. November,, die zweite auf ten il.. December z^4 und die drille auf den !>. Jänner iU/,5 allezeit Vormiltastö um 9 Uhr im Orlc der Realität mil drm Bcisahe a»« Acorcnct, dah die gedachte Realität erst bei der dritten Tagsahung unter dem Schahuligswclthe hililangegeben werde. Das Schähungsplolocoll, der Grundbuchscxtract und die Llcitationsbedingnisse konl>e,i iu den ge-n'ödl'lichen Ämtsstunden hier eingesehen und in Abschrift erhoben »verlen. RadmaniiFdolf am 16. September »L44. Z. i66a. (5> Nr. 2II0. Edict. Bon dem k. k. Bezirksgerichte derUmaebung Laibacdr, lvlld hiemit b^annt gemacht: Sä scy in der Gxeculionssache dcö Barthclmä Schmouz durch i^l-. OriiZzh, gegen Sebastian Kautschlisch von Vazhs, »regen aus dem Urtheile lllk>. «5. Au« ausi ,8^5, Nr. 2öU5, bestätigt mit h. ?!pftel1a< lisns > Verordnung von 22. December ,6^3, Z. H^3/6, schuldigen 4"" !^ ^» «. <:, die executive FeNbiclutiK der d^'M Executen gehörige,,, zu Va« z>ze zu^, lHcnsc. Nr. ? liegenden, gerichtlich auf »5)7 ft. bllrcriheten Haldhndc, Und der laut Re- lation ^. »5. März ,3^H pfandweise beschrieb?., nc», gerichtlich auf 32 sl. 5ö kr. gxscl'äytcn F^hr. nisft, als eincs Pferdes, einer Nuh, eixcü Wagens l?^:., bcirNNgl und es scycn zu dercn Vornahme drei Fcllblclungstagsatzutigcn, alg auf den ,4. November, 16. December l. I, und ,3. Jänner k. F.,, jedesmal Vormiuagg ^ Uhr j„ loco der Realität mit dem Bejsape anberauiut worden, das; solvohl die Realität, al^' auch die Fabrnissc bci der ersten orer zweiten Feilbictutig nur u>„ oder über den Schätzungöwcrt^, bei der dritte,, abcr auch unter demsclbcn hintancieFeben werden. Daö SchäHnngsprolocoll, tlr Grundbucl^x. tract und die Licilalionsdcdingnisse lönncn läßlich hicramiö eingesehen werden. Lai.l?ach am 27. Mai »645. Z. »64,. (3) Nr. 2oäo. Edict. Vom gefertigten Bezirksgerichte wird hiemit bekannt gei'iacht, daß in der GfecutionssaHe des Herrn Carl Fabiani, Apotheker in Neusta^l, gegen Johann Schagcr von Verh bci Lubc»>, ob schuldi« gen Kapitals pr. ,23 fl 24 kr., der 5 A Zinsell hievon s,it ,7. März »8^3 , der zuerkannten Rechtslosten pr. 3 ft. ^5 kr., und der bis nun-aufgelaufenen, gerichtlich auf 23 ft. 2Ü kr. adju« flirten Efecutionstosten, in Ne executive Fcildte« tung dcr dem Lchtcrn gehörigen, dem Gute Stauden 5uk Rcctf. Nr^ »22 oienstbaren, in Vcrch bci?u» den gelegenen, gerichtlich auf 665 fl. geschätzten Ganzhubc sammt An. und Zubehör, Wohn« un» Wirlhfchaflsgebäuden, dann d,K gerichtlich auf 77 st. äc> kr. qcschäylcn Viehsulteri und Viehes, als: »Paar Ochsen, 3 Schweine, 1 Pferd, 2c» Centner Klee und Heu und » Schober Bundstroh. mit Bescheid vom heutige" gewiNigt, und hiezu dcr 23» Octoder, der 23. November und der 25. Dccclnber d. I., jedcsmal von 2 bis 5 Uhr Nachmittag in loco Verb mil dein Beiscifte bestimmt worden sey, dah nur bci der drillen Fcilbietulig^ta^s^hung Lie Berkaufsgegenstände unter der Schätzung an den Meistbietenden, und zwar das Vieh und Mcbi« lare gcg.cn gleich bare Bezahlung hiiuaiigegeben werden., Licitanten wc-rden blemlt mit dcm ^Beisahe eingeladen, dah sie die Schätzung unb Licicalions' bedii'gn'sse dann den Grunoduchsextract hicramtK ei'lschen können , und vor gemachtem Anbote auf die Realität das »o> A Vadium von. deren Schätzungswc-rthe mit L6 sl. ,8 tr. dem Lima-tlons»ommis>är zu übergeben haben. Bezirksgericht Rupertähof zu Neustadt! am 2a. Scptcmbcr »L^^. Z. !693. (1) Vei Mart. Sonz sel. Witwe sind zu billiaen Preisen ^Vint«;,'« VU- I'Rllltt» und lichtfarl?ige ^HNK^riKK'» i" herabgesetztem Preis/ alS: 7, 3, 9, W kr. die Elle, zu haben.