^»K 25». 1864. ÄmlMllll zur Laibacher Zeitung. 12. November. (318-7) Ausschließende Privilegien. Das Mi>nsterium für Handel und Volköwirtl)« schafl yat nachstldende Privilegien verlängert: Äm 5. I»li 1804. 1. Daß dem Engel, ^emeicier alls die Erfindung »iliel Maschine zur Orzeu^nng von gustlielleioungcn. Sattler«, Niemer- und andere» Lcverwaaren unterm 22. Juni 1859 ertheilte anöschlieöcnde Privilegium a»f die Daner deS sechsten Jahres. 2. Das dem Iakol» V^rlh auf eine Verbesserung aller Arten der gewöhnlichen Bügeleisen (Plättcistn) unteim 27. In»! 1803 ertheilte ausschließende Privi-ltgilln, ans die Daner des zweiten Jahres. Z. Das dcm Leopolo Prcynößl auf eine Verbesserung an den Kochherden unterm 23. Juni 1802 ertheilte ausschließende Privilegium auf die Dauer des drillen Jahres. An, 8. Juli 1804. 4. Das dem Peter F>schcr onf eine Verbesserung der Slcherheits^ipparale negen Dampfkessel-Gr-Plosiontn uxllliu 29. Mai 1801 ertheilte auSschlle-ßcude Priuilegium auf die Dauer des merle», fünften uud sechsten Jahres. Am 13. Juli 1804. 5. Das dem Eduard HeioenhauS auf die Erfin< dung. Lichtbilder auf Porzellan. GlaS )c. cmzuschmcl. zeu, so wie überhaupt auf verschiedeneu Materialien zu erzenqen, „Pm'phl'tligraphic" genannt, uittcrm 10, Juli 1803 ertheilte auoschließlnee Privilegium ans die Daner des zweiten IahreS. 0. D^ö dem gräflich Hcnkcl-Dolincrsmarct'schlN Puddling?- „!>d Wlilzwelke «Hugohüllc" auf die E> ^"dung liner eigenthümlichen Cm,struklion von Ei^ scnd.il),,^^^,, lllitetm 24. Inni 1858 ertheilte aus' schließende Privilegium auf die Dauer des siebente«, "llb achte,, Jahres. (45,-2) Knudmachuug. Die Besitzer oder Verwahrer von Bank, noten, wclche auf (5 o n v c n t i o n s - M ü n z e lauten, werden um so dringender ersucht, sich wegen deren Umwcchblung mit Beschleunigung an die Direktion der National-Bank in Wien 5" wenden, als die Bank, mit Rücksicht auf b" bereits erfolgten geschlichen Bekanntmachung Il'N, vom l. Jänner li?»3«47 Kundmachung bcr k. k. Landesbchördc für Krain vom 3l» Oktober ltt«4 — betreffend den Vorspanns-preis in Kram für das Jahr l865. Der Gesammtvergütungsbctrag für ein Vor-lpanilöpfcrd und eine Meile ohne Unterschied ^ Geschäftszweiges (Militär., Gensdarmcrie, ^^Wten-, Arrestanten.', Armee- und Schubsuh-^") und des Vorspannsnehmers (Offizier, Mannschaft und Beamte) wird in dcm Auslässe, lvi.' derselbe für die Finanzperiode lttll-l l»l Krain besteht, das ist: mit 5dl kr., acht und sunfzlg Ncukreuzer auch für die Zeit vom l. Manner lW5> ^s Ende Dezember l««5 beibehalten. Indem dieß zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, wird zugleich bcigrfügt, dasi auch alle übiigen Bestimmungen des Erlasses der k- k. Landesregierung für Krain vom l<>. Ok-lober ,«5!> (Lande'öregierungsblalt 185!» l>, 2l)eil, XV«. Stück, Nr. l«) bezüglich der Vorspann in Krain für die Zeit vom l. Jänner bis Ende Dezember l8tt.', aufrecht verbleiben. Johann Freiherr v. SchlHnigg ,n. i>. k. s. Statlballer. (452—2) Klllldlimchltllg. Die Bank-Direktion hat sich veranlaßt gefunden, die mit Kundmachung vom ll». Juli »863 bestimmte Frist zur Annahme der Bank« noten ä »UU st. öst. Wahr. erster Ausgabe derart zu verlängern, daß dieselben n) bei sämmtlichen Bank-F>lialcn in den Krön» landcrn und bei den Banknoten, Subver-wechSlungs-Kassen von Paitclen noch bis Ende Dezember lttU-l, und von landes. fürstlichen Kassen bis Ende Februar !8«5) li) bel den Bank-Kassen in Wien bis Ende März 1665 im Wege der Zahlung oder Verwechslung angenommen weiden können. Dieß wird mit dcm Beifügen zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß sämmtlichen Bank-Kassen die erforderlichen Weisungen ertheilt worden sind. Vom k. k. Landes-Prasidium für Krain. Laibach am U. November »8U4. (448-2) Nr. "°"/,«39lV. Konkurs-Verlautbarung. Am k. k. Gymnasium in Trieft ist eine Lehrstelle für das mathematisch - naturwisscn« sckaftlichc Fach erledigt, womit ein Iahresge-halt von »-«5 si. öst. 23., mit dcm Vorrük. kungsrechte in den höheren Gehalt von !<)5tt st, öst. W., und ein Quarliergcld von l2« fl. verbunden ist. Die Bewerber haben ihre an das hohe staatsministerium zu stylisircndcn Gesuche, welche mit den Nachweisungcn über ihre vorschriftsmäßige Eignung für's Lehramt an Obcr-gymnasien im Allgemeinen, so wie über ihre Kenntnisse der italienischen Sprache belegt sein müssen, im Wege ihrer vorgesetzten Behörden bis am 3t>. November l8tjj an diese Statthaltcrci gelangen zu lassen. Von der k. k. küstcnl. Statthalterei. Trieft am 28. Oktober !8tti. (153-I) Nr. 377 pr. Kundmachung. Eö wird yicmit zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß in Folge der dem Präsidium de> k. k. Finanz-Direktion für Krain ertheilten Ermächtigung auch die k. k. Steuerämter zu Adels, bcrg, Krainburg und Neustadtl als Anlehens-kassen bezüglich des mit dem hohen Finanz, Ministerial-Ellasse vom 5. d. M., Z. 5^0U F. M., aufgelegten freiwilligen AnlehenS von 25 Mil< lioncn Gulden bestellt worden sind, »vornach daher auch bei den obgenannten Stcueramtern EinzeichnungS-Erklärungen und die Annahme von Kautionen auf dieses Anlehcn stattfinden können. Laibach am ltt. November I86i. ^l5tt-2) Nr. 257l. Kultdmachung des k. k. Hauptsteueramtes für Krain. Ueber Anordnung der hochlö'bllchen k. k. Finanz-Direktion in Laibach vom 2<,. Oktober d. I-, Z- «»'ill, wird auf Grund des hohen Finanzministerial-Erlasseö ddo. 8. Oktober l8U-l, Z. ""'/2,22, (Vdg.-Bl. Nr. ^8, seile 375) Nachstehendes bekannt gemacht: 1. Zur Ueberrcichung der Bekenntnisse über das Einkommen und der Anzeigen über dlc stehenden Bezüge Behufs der Einkommensteuer-bemcssung pro l8l»5 wurde vom hohen Finanzministerium die Frist bis Ende Jänner »8«5 festgesetzt, und es wird dießfalls auf den §. 32 dcs a, h. Einkommensteuergesetzes vom 29. Oktober >84!) und die Bestimmungen der Vollzugs-Vorschrift zu demselben vom l l. Jänner hingewiesen. 2. Den Bekenntnissen über das Einkommen der 1. Klasse für das Jahr 1865 sind zur Ermittlung des reinen einjährigen Durchschnitts' .Ertragnisses die Einnahmen und Ausgaben der Jahre 1862, l«tjF und l8li4 zu Grunde zu l.'gen. ! 3. Die von den Verpflichteten einzubrin« genden Anzeigen über stehende Iahresbezüge haben die Iahresgehalte der Bezugsberechtigten nebst den ihnen zukommenden Naturalleistungen zu enthalten. Andere Einkommens 5 Arten der ll. Klasse, welche nicht in vorhinein festgesetzten Iahresgebühren bestehen, hingegen sind auf gleiche Art, wie für die erste Klasse vorgezeich» net, einzubekennen, und es kommen hiebei die H§. lll und ll deö Einkommensteuer-Patentes zu beobachten, 4. Die Zinsen und Renten der lll. Klasse, zu deren Eindekennung die Bezugsberechtigten verpflichtet bleiben, sind für das Jahr !8ll5 nach dem Stande des Vermögens und Einkommens vom 3l. Dezember »8tt4 anzugeben. 5. Die Uebernahme, Prüfung und Richtig» stellung der Bekenntnisse und Anzeigen für dle Einkommensteuer, dann die Festsetzung der Sccucrgebühr werden nach den bestehenden Vorschriften geschehen; über einschlägige Rekurse wird die hochlödliche k. k. Finanz-Direktion entscheiden. 6. Den I'. ^'. Einkommensteuerpflichtigen der Stadt ^'aibach wird insbesondere erinnert, ihre Fassioncn und rücksichilich Anzeigen sil-u l865 innerhalb der oben festgesetzten Frist- un» mittelbar bei diesem Hauptstcueramte zuverlässig zu überreichen. Diejenigen, welche ihre Gewerbe verpachtet haben, sollen in den Bekenntnissen die Pachter namhaft machen, und angeben, in welchem Vtadttheile und in welchem Hause die Gewerbs» Übung stattfindet. Die GewerbSpächtcr aber haben über den Pacht? Nutzen abgesonderte Einkommensteucrbe-kcnntnisse einzubringen. K. k. Haupt» Stcneramt Laibach am 7. November 1864. _____________________ (449—2) Nr. 70«»^ Knudmachuug. Nächsten Montag am l4. 0. M., Vor« mittags um ltt Uhr, wird hicramls die Lizita» tion zur Verpachtung der beiden städtischen Eisgruben, am Iahrmarktplatze und im Garten des Zivilspitals an der Wienerstrasse ^rn l«65 abgehalten, wozu Unternehmungslustige hiemit eingeladen werden. Stadtmagistrat Laibach am 7. Novem, ber «864.___________ (44 l—3) Kundmachung. Bei dem k. k. Bergamte Idria in Krain werden > «»<> Mctzen Weizen, «4»» „ Kvrn, l»O» „ Kukurutz mittelst Offerte unter nachfolgenden Bedingungen angekauft: 1. Das Getreide muß durchaus rein, trocken und unverdorben sein, und der Mctzen Weizen muß wenigstens 84 Pfund, das Korn 75 Pfund und der Kukurutz 82 Pfund wiegen. 2. Das Getreide wird von dem k k. Wirthschaftsamte zu Idria im Magazine in dcn zi-mentirtcn Gefäßen abgemessen und übernommen, und jenes, welches den Qualitäts-Anforderungen nicht entspricht, zurückgewiesen. D?r Lieferant ist verbunden, für jede zurück-gestossene Partie anderes, gehörig qualifizirtes Getreide dl-r gleichnamigen Gattung um den kontraktmäßigen Preis längstens im nächsten Monate zu liefern. Es steht dcm Lieferanten frei, entweder selbst oder durch einen Bevollmächtigten bei der Uebernahme zu interveniren. In Ermanglung der Gegenwart des Lieferanten oder Bevollmächtigten muß jedoch der Befund des k.k.Wirthschaftamteö als richtia und unwldersprechllch anerkannt werden, ohne daß der Lieferant dagegen Einwendung machen könnte. 3. Hat der Lieferant das zu liefernde Ge< ttewe lnoo Idria zu stellen, und cö wild auf Verlangen desselben dcr Werköfrächter von Seite 79« dcs Amtes verhalten, die Verfrachtung von Loitsch nach Idria um den festgesetzten Preis von 24 Neukrcuzer pr. Sack oder 2 Metzcn zu leisten 4. Die Bezahlung geschieht nach Uebernahme des Getreides, entweder bei der k. k. Bcrgamts-kaffe zu Idria, oder bei der k. k. Landes-hauptkajse zu Laibach gegen klassenmäßig gestempelte Quittung. 5. Die mit einem 5N Neukreuzer-Stempel versehenen Offerte haben längstens bis Ende November !8«4 bei dem k. k. Bergamte zu Idria einzutreffen. O. In dem Offerte ist zu bemerken, welche Gattung und Quantität Getreide der Lieferant zu liefern Willens ist, und den Preis locn Idria zu stellen. Sollte ein Offert auf mehrere Kör' ncrgattungen lauten, so steht es dem Bergamte frei, den Anbot für mehrere, oder auch nur für Eine Gattung anzunehmen oder nicht. 7. Zur Sicherstellung für die genaue Zuhaltung der sämmtlichen Vertrags-Vcrbintzlichkciten ist dem Offerte ein lU"/^ Vadium entweder baar oder in annehmbaren Staatspapieren zu dem Tageskurse, oder die Quittung über dessen De-ponirung bei irgend einer montanistischen Kasse, oder der k. k. Landeshauptkasse zu Laibach, anzu-schlicßcn, widrigens auf das Offert keine Rücksicht genommen werden könnte. Sollte Kontrahent die Vertragsverbindlich-keitcn nicht zuhalten, so ist dem Aerar das Recht eingeräumt, sich für einen dadurch zugehenden Schaden, sowohl an dem Vadium, als an dessen gcsammtem Vermögen zu regression. 8. Denjenigen Offerenten, welche keine Getreide - Lieferung erstehen, wird das erlegte Vadium allsobald zurückgestellt, der Ersteher aber von der Annahme seines Offertes verständiget werden, wo dann er die eine Hälfte dcs Ge> treides bis Ende Dezember 1864, die zweite Hälfte bis Mitte Jänner I8N5 zu liefern hat. 9. Auf Verlangen werden die für die Lie strung erforderlichen Getreide-Säcke vom k k, Bergamte gegen jedesmalige ordnungsmäßige Rückstellung unentgeltlich, jedoch ohne Vergütung der Frachtspesen, zugesendet. Der Lieferant bleibt für einen allfalligcn Verlust an Sacken während der Lieferung haftend. IU. Wird sich vorbehalten, gegen den Hcrrn Lieferanten alle jene Maßregeln zu ergreifen, durch welche die pünktliche Erfüllung der Kontrakts-bedingnisse erwirkt wcrdcn kann, wogegen aber auch demselben der Rechtsweg für alle Ansprüche offen bleibt, die derselbe aus den Kontrakts-Be-dingungen machen zu können glaubt. Jedoch wird ausdrücklich bedungen, daß die aus dem Vertrage etwa entspringenden Rcchtsstrcitigkcitc», das Aerar möge als Kläger oder Geklagter eintreten, so wie auch die hierauf Bezug habenden Sicherstellungs- und Erckutionöschritte bei demjenigen, im Sitze dcs Fiökalamtes befindlichen Gerichte durchzuführen sind, welchem der Fiskus als Geklagter untersteht. Vom k. k. Bcrgamte Idria am l November l864. (442—3) Sluiner Grenz« Rcgimcitt Nr. 4. Lizitatious - Kmldumchullg. Vom obigen Grenz - Regimente wird in Gcmäßhcit der hohen Gcncral-Commando-Vcr-ordnung vom llt. September lklli, Abth. 7, Nr. 872l zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die in d.m Aerarialforste Pclrouagora, Waldtheil Iouickoßa, der diesseitigen Kostmja-ner - Compagnie vorhandenen abgebbarcn 5»5^ Eichenstämme zur Erzeugung von Bau-, Nutz-und Werkholz an den Meistbietenden überlassen werden, worüber am 23. November !8lN um 9 Uhr Vormittag in der Regiments Ver-waltungs-Kanzlci die Lizitation abgehalten werden wird. Die wesentlichsten Vedingnisse sind: l)Wird der Auärufllngspreis an Waldtaxe für das Bau-, Nllh- lind Wcrkholz pr, Kubik-fuß solider Hol^nass^, und zwar: für Spalt-waarcn mit l? kr. und für Bauholz mit 14 kr. öst. W, angenommen. 2) Nach der beiläufigen Schätzung enthalten die vorgenannten Eichenstamme 23.438 Kubik-schuh Spaltwaaren und l!>.72U Kubik-Schuh Bauholz. 3) Obige Stämme kann der Erstcher nach Belieben verarbeiten; das zu Brennholz taugliche Ast-, Wipfel, und Abfallholz von diesen Stammen verbleibt jedoch dem Militär-ä'rar zur Benützung und wcil.'rer Vcrwcrlhung. 4) Die Dauer der Umstockung dann Verarbeitung der kontra Hirten Eichcnstämme, endlich die der Wegschaffung der erzeugten Sortimente wird bis Ende Mai lttcn. 9) Die näheren Vcdingnisse können während den Amtöstundei, täglich in der obigen Kan' zlci einqefthcn werdcn. Karlstadt am 2!^. Oktober ,8«,. ^»Z 239. 1864. 3nlesligenMlltt zur Laisiacher Zeitung. 12. November. (2l5l—3) l»r, 5!9«. Edikt zur Einberufung der Verlassenschafts -Glaubiger nach dem verstorbenen Hausbesitzer Matthäus Markovizh. Von dem k. k. Landcsgerichte in Laibach werden Diejenigen, welche als Gläubiger an die Vcrlassenschaft dcs am l. Juli »864 verstorbenen Hausbesitzers Matthaus Markovizl) eine Forderung zu stellen haben, aufgefordert , bei diesem Gerichte zur Anmeldung und Darthuung ihrer Ansprühe den 2». November löll-i, Vormittags um 9 Uhr, zu erscheinen, oder bis dahin ihr Gesuch schriftlich zu überreichen, widrigcns denselben an die Verlassenschaft, wcnn sie durch Bezahlung der angemeldeten Forderungen erschöpft würde , kein weiterer Anspruch zustünde , alo insofcrne ihnen ein Pfandrecht gebührt. K. k. Landesgericht öaibach am 25. Oktober l«64. ^(2123-2s ^ Nr7^26847 Grekutive Rclizitalion. Von dem k. k. Bezirksamt«! Sittich, als Gericht, wird hiemit bekannt gemacht-. Os sei über Anslichcu der mi. Adal> l'erta und All'in Semen uon Gnrkfelo. gegen Franz und Josef Kauschcg, Er- stehti uon Skerj klltlve öffentliche Nclizitaiioll dcr. oem ileylern gehörigen, im Grundbuchs dcr Herrschaft Silllch deS Feloamtcg «u!) Urb'Nr. 137 v0lkommlnl)el! Hülirca!! tät sammt All« »mV Zugchör im gl« richllich erhobenen SchäpuiigSwcrlhe uo» 3888 fi, 50 lr. gewilligcl. m,t> znr Vor nayme derselben die einzige Tagsaylliig auf den 3. Dezemberl. I,. Vormittags ll) Uhr. m dieser Gerichtö« kan^lei mit dem Anhange lieslimmt wor» oen, daß die feilzudictexde Ncali,ät ans Gefahr nnd dosten der Erstthcr zrail^ und Josef Kauscheg um jeden VllNwl an dcn Meisldielcndtn hintaxgegclic» werde. Daö Schal)uilgSprolokoU. der Grünt-blichöellrakl lind die ^izitaiionSderin^nisss löilllcil hiergerichls in den gewöhnliche» Amtsstlilioen eingesehen werden. K. k. Vezillöamt Sittich, als Gc-richt, am 23. September 1864. (2124—2) Nr. 4l<>5, Grekutive Feilbietmig. Von dem l. k. Ve^iiköamle Planina, als Gericht, wird hicmil delar.nl grmacht: Es sei i"l^'cr daS Alisnche» des Hcrrn Anton Moschck uvli Planina, al/Zss. slonar der Maria Suel. gegen Mathias Widrich vo,l Naktk wegcl: schuldiger 577 fl. 50 lr. öst. W. «. ». c, in die lrckulme öffelllliche VetNeigerulig der eem Llhtern gehörigln, im Grunl'nche Haaödcrg >'ud Nklf-Nr. 20^l> ^- 20!' uorlommeiiMl Realität im gerichtlich erhobenen Schä'pnl'göwcrthe von 3238 fl. österreichische Wahlling gcwüliget, nnd znr Vornahme dciseN'en die exclntiuen zeilbiclnngö-Tagsal)nngel> alls den 29. November. 30. Dezember 1864 nnd 1. Februar 1865. jeresmal Vormittags um 10 Uhr. in der Gcrichlskanzlei mit dem Anhange bestimmt worden, daß die fellznl'ietcnd, Ncalilät nnr bei rer letzten Frill'ie-tllng auch unter dem Schä'plmgüwcrthe an den Meistbietenden hmtangegeben werde. Das Schaßniigsprolokl'U, der Grund» bnchaextrakc und die ^izilalionSbec'ingnisse löimcn bei dicsem Gerichic in den gewöhn« lichen Amtsstnndcn cingeslheu wcrocu. K. k. Vezillöamt Planina. alS Gc> richt, am 3. September 1864. (2125—2) Nr. 3742. Exekutive Feilbietuug. Von dem k. k. Vczllköamte Planina. als Gericht, wird hiemil bekannt gemacht: Es sci über das Aosuchc» be« Mat. ihäns Skerl von Sabozhen. Ve^irksgc. richt Oberlaibach, glgcu Jakob Nagooc »on ssanze wegen, aus dem Urtheile uom 12 Inni 1863. Z. 2956, schnldiger 210 fl. 08 kr. öst. W. <'. «. c., in die erekntlve öffenlliche Versteigerung der, oein Lcßlercn gehörigen, iill Grnnt'bnchc l'oüsch >ul) Nltf,-Nr. 27. Urb.-Nr. N. 00lkoll.mel!den Nealilät lm gerichllich erhobenen SchätMlgcwerlht uon l080ft. östcireich. Währung bewilliget . nnd es srieu znr Voinahme derselben dir erclniiuen FcilbiclnngS-Tagsayllligcn ans den 3. Dezember 1864 3. Jänner u»d 4. Februar 1865. jedesmal Vormittags um 10 Uhr, in der Gerichlökanzlei mit dein A»hange l»e« stimmt worden, daß c>ic feilzubietende Realität nur bei der leyten Feilbielung anch „nter dem Schal)>:»gSwellhe an 0l>l Meistbietenden hi»tangeg,I'tn werde. Das Schaplingsprolowll. der Onind« bnchöellrakt und die l!izitalionSl'ldl»gnlsse sönnen bei diesem Gerichte in den gewöhn« lichcn Anitöstnndc» lingesehen »mroen. H?. k. Bezirksamt Planina. als Ge< richt, am 8. August 1864. (2126-2) ' ^ Nr. 3741." Crekutive Feilbietullg. Von dem k. k. Aczirköamte Planüii», als Gericht, wird hiemil bekannt gemacht: ES sei über las Ansnchen les M^ tbaus Skcrl uon Laboizb^n. V'jllk Oberlaibach, gegen Gregor M.le "0" Martinehrib wegen, ans dein Vergle ch^ vom 3. Inni 1863. Z. 2l>44. schnl?'"" 301 si. ö. W. c. ». c.. sch .^u!> '3ikif..Nr. 32. U'b.'Nr. 12 oor-lommendcn Ncalilat im gerichtlich /r/ liobeneu Schäßnngswcrlhe uon 2I7-) fi-österr. Währ. gewilligt, nnd znr Vornahme derselben die Feilbiclnüaslag-sahungen auf den 30. Nouembcr. 30. Dezember 1864 ,md 31. Jänner I«65, ,^ _.. jedeömalVormitlags um i0Uhr.in der Gc' richlskaozlci mit dcm Anhange bcst.mm wolden.baßdiefe.IznbttlendcNcalttatm bei rcr letzten Feilbietung auch l,:ttcr dc,n