^n^ÜMluUM ills 3lU!iH ^i^ und 4tt derselben, dann mir Be-zieyung aus die über das Gebüyren-Ausmaß, über die courierwäßige Beförderung un^) über die Relse mit dem Stundenpasze ubrchaupt kundgemachte" Bestimmungen wnd hiemit auch das Ausmaß der Beförderungszelt, wie solches auf der Poststraße von Präwild nach Udlne über Görz, von Trieft nach Görz über Monfalcone, von Trieft nach Codroipo über Romans und Palma-nuova, dann von Sessana nach St. (Zroce, für die ge lönnliche sowoyl, als für die counermä, ßlge Beförderung ftstgesetzt worden ist, zur öffentlichen Kenntniß gebracht. — Dieses Ausmaß der Beföroerungszelt ist ln dem nachstehenden Ausweise entyalten. Reisende, welche auf den bezeichneten Routen die couriermäßlge Beförderung wünschen, yaben dieß vor dem Abfahren anzudeu- ten und die höhern Gebühren zu entrichten. Zur Einleitung der Reise mit dem Stutidcnpajse nach oen HK. 53 bis n,d. 5? der erwähnten Vor« schristen sind auf den angeführten Routen ermächtiget, das Hofpostamt in Wien, die Oberpost' ämter ln Gratz, Laidach, Trieft und Malland, dann die Po>t-Inspectorate Brück, Marburg, Klagenfurt, Trevlso, Padua, Bicenza, Hjerona, Brescia, Bergamo und das Postamt lZlll». — Der Re,ftnde, welcher diese Einleitung begehrt, hat schriftlich mit voUitändlger NamenSseMgung, Bezeichnung der Wohnung, von welcher derive abfahren will, anzuöden: 1) dle Gattung deb Wagens; ^) die ^ahl drr Personen; 3) das mitzunehmende Gepäcke; 4) Tag und stunde der ^ Abreise, dann 5) jene Orte, worin ein Ausenthalt beabsichtiget wlrd, mit Bestimmung der D. uer derselben, und dto, Wippach I 5U I I Ncclf. Nr 2.03 diexstdare» '/4 Url>. Hübe, wcgen schuldiger 50 Ducati i^ l fi 8 tr 6'willigct, und zur Vornahme die I. Tag fahrt auf ^" 'l^, April, die ^. auf den 21. Mai und die 2. auf den 21. Juni d. I., jrdcsng„i^ kö„.,e>, dieramts eingesehen werden. Bezirksgericht Gottschee am 28. Februar .8^9. Z. 454. (l) Nr. 232. Edict. V0M k. k. Beznksgerichte Flödnig wird hlclNlt bekannt gemacht: Cs habe Johann Icray von Vo-diz, im Namen seines mj. HvhneS Lucas Ieray, gegen Peter Ieray und seinen allsaU gen Recktsoach. folgcr, die Klage aus Zuerkennung des C'genthüms der, zu iU^iz 8ut, Hs.-Nr. 45 liegenden, dem Gutt Reitelstein »ul) Urb,. Nr. 3g dienstbaren Halbhube emgebracht. Da diesem Geu'chte der Aufenthalt des Geklagten, oder seiner allfaUigen Rechtsnachfolger unbekannt ist, so hat man zur Wahrung ilncr Rechte den H,n Bartholomä'us RcdoU von Vodiz als Curator bestellt. Hievon werden Peter Icray oder seine allsälli-gen ttltchtsnachfolger mit dem Beisatze verständiget, daß sie zu der, ans den 14. April 0. I., Vormittag um 9 Uhr dießsalls angeordneten Verhandlungs tagsatzung entweder selbst, oder durch einen Bevoll mächtigten zu erscheinen, ober ihre Behelfe dem aus-gestellten Curator zu übergeben haben werden, wi-drigens dieser Gegeilstand mit demsclvm verhandelt, und sonach hierüber entschieden werden würde. K. K. Bezilksgericht Flödnig am «l. Febr. 1849. 3. 453. (2) Nr. 322. Edict. Vom k. k. Bezirksgerichte Flödnig wird dem Hrn. Alex. Kopazh von Flöonig, derzeit unbekannten ilufeiNhaltcs, hiemit erinnert: Es habe wider ihn Frau Dorothea Ienko, gcborne Kopazh von Flödnig, «ul> pli,««. 2. März 184«, Z. 5/2, die Klage auf Rechtfertigung des, mit dem Bescheide vom ^4. Fe. bruar .848, 3.2^1, erwirkten Verbotes auf den, flir den Geklagten bei Sebastian Iuvan in Flödnig aushaflenden Kaufschiln'ng von 60 fi. C M,, ptto. schuldiger ^00 fi. C. M. ^. «. l:. eingebracht, wo» über die Tagsatzung auf den 15. April 0. I., Vormittag um y Uhr mit dem anhange des §. 23 G. O anberaumt wurde. Hievon wird der Geklagte mit dem Beisätze in Kenntniß gesetzt, daß man zu seiner Vertheidigung den Hrn. Jacob Ieray von Flödnig als Curator bestellt habe, daß er sonach bei der angeordneten Tagsatzung entweder selbst zu erscheinen, oder dem auf. gestellten Curator seine Behelfe an die Hand zu ge» ben, oder einen andern Vertreter zu bestellen haben wird, widrigens der Gegenstand mit dem bestellten Curator verhandelt, und was Rechtens ist, erkannt werden würde. K K. Bezirksgericht Flödnig am 5. März 1849. Z, 444. (2) Nr. 784. L 2)10,. Edict. Von dem Bezirksgerichte Wippach wirb allgemein kund gemacht: Es scy auf Ansuchen der Frau Mariana Iamüeg von Podraga, in die executive Feil. bieluilg der, dem Hrn. Joseph Greier von Uraböe Hs.'Nr. lft gehörige!, und lam Schatzungsprotocolles vom 30. October l«48, Z 6040, auf 956 fi. 50 kr. bewrtthltcn, im Gründliche der Herrschaft St-inv^i- 8,ll> Urb Nr. ?I? vorkommenden °/^ Hübe sammt Ali - und Zugehör, im NeassumirungZwegr, wegen dem Erecutwnsflihrer schuldigen '^20 fl. gewilli-get, und es seyen zu deren Vornahme die Tagsa. tzungen auf den 1«. April, dann den .9. Mai und den ,8. Juni I. I., jedesmal Vormittag um l0 Uhr im Hause des Erecuten mil dem Beisätze angeordnet, daß obige Feilbietungsoojette bei der letzten Tugsatzung auch untrr dem Schätzungswerthe hint' angegeben werden. Hcr Grundbuchsertract, bns Schätzungsprotocoll lind die Lilitationsdedingnisse können täglich hier-amts eingesehen werden. Bezirksgericht Wippach den ,9. Februar !843. ^- 445. (2) Nr. 696. E d l c t. Von dem k. k Bezirksgerichte Neifniz wird be. k>m!it gemacht-. Es sey ^ur Erforschung deß Schul-denstanors nach dem verstorbene!! Hrn. Anton Puzel, gewesenen Halbdüoler in Brü'ckel Hs.-Nr. 20. die Tagsahung aus den , ,. April b. I., früh um 9 Uhr vor diesem Gerichte angeordnet worden, zu wel» cher die Gläubiger mit Erinnerung aus die Folgen crs §. 8l4 b. G. B. einberufen werden. Neisniz am 9 März 1359. 3 ^24. (3) Nr. ,33. E d , c t. Von dem gefertigten k. k. Bezirksgerichte wird hiemit allgemein kund gemacht: Es sey hie erecutive Feiviettmy der dem Hrn. Io, seph Oßu gehörigen, zu Winklern «,ik Consc. Nr. 29 gelegenen, im Grundbuche der k. k. R, F. Herrschaft Michel lättcn «ul> Urb. Nro. 174 vorkommenden, laut SchälzungsprotocoUes ll^u, z. December l848, Z. 5 ' 49 gerichtlich auf 2540 fi. l l) fr. bewerthetel, Ganz, huve sammt An> und Zugrhör, plo aus dem w. a. Ver» gleiche cczk:i von Laibach, G^waltsträger des Bar tholomä Saticr, Bäcker in Venedig, wider Anton Satlcr von Vwem, pw, schuldigen 185 fi. o. » « bewilligten Feilbietung der dem Letzteren gcbörsgen, zu Videm gelegenen, im Grundbuche der k. k. Dom-capitelgült Laib^ch 8»!, Nectf, Nr >25 s'l Urb. Nr. 157 vorkommenden, auf 2! 03 fi. 5 kr. gerichtlich geschätzten Hubrealität — die Termine auf den 12. April, l2 Mai und l9, Juni d. I., jedesmal früh 9 Uhr in loco der Realität mit den, Beisatze bestimmt worden, daß die Realität mir bei der dritten Feil-bietung auch unter dem Schätzungswerthe hintan-gegeben wcrd?n wird. Der Grundbuchsertract, das Schatzungsproto-coll und die Licitationsbedingnisse können hieramts eingesehen werden. K, K. Bezirksgericht Egg und Kreutberg am 22. Februar l849, 2. »95- ^2) Nr. 564 Edict. Von dem f. k, Bezirksgerichte Egg und Kreut. berg wlrd kund gegeben: Es habe de/m, j. Johann ^reckeg durch seinen Vater Johann Drecheg von 1.3-ilkZqe!ihle wi,d hinnit bekannl gemach!, daß für l'öitug befunden wulde, dcü >o l^üln ^ecr,'.? wegen seiner korpellicwn Gebrechlich kcl! Uld eiwiesenein Hange zur Verschwendung --die freie Verw^ttung lei!,es Vermögens abzunehmen, ihn als Verschlvelloel zu elkläl.-n und ^1 scincm (öu-rator den Joseph Imz von Ai!ho zl! deücllcii K K. Bezüks^crichl Gurkfeld am ll, Jänner »8^,9. Z. 437. (2) Nr. 2998 ll« 1848. Edict. Von Seite des Bezirksgerichtes Krupp wird über Ansuchen der Katharina Urbaß von Rutschetten-dors H. Nr, ,5 deren seit dem Jahre 1815 vermißter Ehemann Mathias Urbas hiemit aufgefordert, binnen einem Jahre, von heute an, so gewiß persönlich vor diesem Gerichte zu erscheinen, oder dasselbe aus eine andere Art in die Kenntniß feines Lebens zu setzen, als widrigens nach dem Verlaufe die> ser Frist zu seiner Todeserklärung geschritten, und dessen hierortiges Vermögen den sich legitimirenden Erben eingeantwortet werden würde. Bezirksgericht Krupp am 9. September 1848, ausgefertiget am 9. März 1849. 3. 474. (!) "" " ^ Acpfel-, Virnen- u. Maumenbämne aus Oesterreich. Gefertigter bietet eine Parthie hoch- und niederstämmiger, X- bis 7jährige veredelte Äpfel-Birnen- und Pflaumenbällme aus Oesterreich al-. len Obstzüchtern zu den so billigen Preisen von 15 bis 2 l kr pr. Stück an Dieselben sind beim Herrn 4Zi-. Stmpvi im landwirthschaftlichen Garten zi> besehen. Laibach am 20 März I8tt>. Z. 775. (I) Die Gefertigte macht die ergebenste Anzeige, daß sie sich diesen Sommer wieder mit Frauen- und Männer-Strohhutputzen und Mo-dcrnisiren befaßt, und bittet um geneigten Zuspruch. Pauline Schön, >^l. Pr!e>s-Vo>'stadc ')ir. 138 wobnha,'t. Z. 234. (tt) zur Verlosung kommende Privat-Anlcihe. DnHag den FZ. Mm LGN3 erfolgt in Wien die dritte halbjähriqe Verlosung des gräflich von Oiner HNillion Gulden Conv. Münze. Dieses von dem k. k. priv. Großhandlungshause Hii m m er A K a ris in Wien contrahirte An-lchen enthält nur die sehr gcrinye Anzahl von 3tt.«5iw S t ü ck P arti a l-S ch U ld-verschreibungen ^fi, 2tt C, M. und wird in 28 Ziehungen nut Gulden 2,3^t«9t)0 Conv. Münze- zurückbezahlt, und zwar in Prämien von fl. HU.fttttt, IG.oosZ, 23.0tttt, 2tt.tttttt, ^ttVN, 3vo,-Steigerung bis st. 4N CM, entfallen, daher der Besitzer nicht nur auf die vielen bedeutenden Treffer unentgeltlich mitspielt, sondern im ungünstigen Falle, wenn er mit der erwähnten kleinsten Prämie von fl. 3N oder fi. 4!» gezogen wird, noch Über die Ausladen wenigstens die Hälfte gewinnen oder auch sogar das Doppelte des ausgelegten Betrages zurückerhalten muß. Der Umstand, daß laut des Verlosungs-Planes noch eine namhafte Anzahl von großen Prämien zu gewinnen sind, so wie der Umstand, daß dieses oas nächste zur Verlosung kommende P rivat-Anl ehen lst — empfiehlt die Partial» Lose desselben einer besonderen Beachtung. Zur vollen Sicherheit und Beruhigung der Thrilnehmer an diesem Anlehen lst me Haupt-Schuldverschreibung auf die in Partialen speciell aufgeführten Herrschaften, Wald er, Montan-EntltätenundRealitalen inKärnten hy pothekari sch lntabulirt. Partial-Lose dieses Anlehens, so wie auch des gräfi. KeglevichMen ^ 10 ft., Ziehung am 1. Mai, sind nach dem Course zu haben bn'm gefetteten Handlungshause in Laibach Joh. Ev. Wutschcr. 169 Z. 275. (5) Der ergebenst Gefertigte erlaubt sich, einem 1'. l'. Publicum bekannt zu geben, daß mit höchster Bewilligung Carl Sothen in Wien zum Besten mehrerer Wohlthätigkeit-Anstalten eine große Lotterie? ollen Ziehung schon mn Z.H. Apm! b. H. erfo!gt, und welche ausgestattet ist mit 5 Ktürk fünftel Nosen Äer k K. Anleihe vom Jahre 2.W3H, deren Serien bereits am 1. Februar gezogen wurden und wovon die Haupttreffer nächster Gewinn-Ziehung Gulden I«»,«»» A5,»«O N5,«»» K»,»»tt:c. sind, überdieß mit baaren Galden ^O,OV» W. W. dotitt ist, und in der so geringen Anzahl von nur 2O,«Ott Losen, 2OGO gezogene Treffer enthält, veranstaltet hat. In Anbetracht, c>aß diese Lotterie in Summa eine so ungewöhnlich geringe Anzayl 5!ose enthalt, uno diese mit so oeoeutenoen, vlelcn und großen Oewmnsten ausgestattet sino, uno durcl) oie Beigabe odbenannrer ^ose dle Möglichkeit herdn-gefüyrt ist, daß man nm oer so geringen Umlage von nur ^ fi. C. M. als Preis eiines Loses im glücklichsten Falle KttO,GU tlcc^^anvl i:ulli inlinilivu und über die schwierigen Conzulictionen nach Grundsätzen. 4. durchgesehene, vermehrte und auch für Lehrer sehr empfchlungswerthe Auflage, Von Anton Czech Grah »649.8. ,2o Scl^'u staik >m Umschlag broschirl «preis 20 tr. C. M. Weinrelter's H,lf?buch für die dritte und vierte Hrammatlcalclalse steht luiübe,treffen da ^s wmde daher, d^ dle frühern Auslagen vergliffe» wurden, und um den häufige» Nachfrage,, zi: „uspie cheu, d,e gegen >v äill ^e, ,l> Hmslcht ans aUei,fall,ge Umslaiiuüg örs Ui>lerr!chtü>v,s,»s so veranstaltet, d^s: sie als Hllssbuch zu jeder O)r^M!liallk Mtt entschiede' nem Erfolge benliyt werden wird niid daher die Anschaffung dxses ausgezeichneten Bi'lchle">s nn, so inehr de„ Herien i.^hrer», Scud>eien0,n ui'0 allen freunde» der lateimschen Sprache zn wünschen ist, al« die Lehre von der Auslassung und 6eyu»g der Conjuiiclionen „Nl Vermeldlüig al<<»r dieh?r ,che» Negel» nach e,e geiien, ü,.n,j elüfachen O'uodsahen dle H.rien schier zn e>!,er ratlon zeichnlfse ähnlich ll > n g e n d e r W ör-ter und eben so vielen Dicta ndo-Haßen als Begr > ffser kIärunae n versehen. Von Anton Czech Gratz 18^9.8. 108 Seiten stark, im Umschlage droschirt, Preis 2U kr C. M. Die Rechtschreibung Amler's nach Ad.lung hüt weg^n ihrer Einfachkelt uud 'Niauchbaiteil allgemeine Aneik^nnunq gefunden. L«e kann aber b<» dem foii^e-ichrlnenen Wissen d.n Bedüifnissen der Gegenwart mcht nichr genügen. Der Herr Verfasser hat es daher un-cernolnmen, sie zeitgemäß so zn behandeln, daß sie als em eigenthümliches, selbststa-'dlges u»d neues Werk ,r scheint, dtssen Vorzüge der Fc»m noch andeutungsweise >" der Vere>l,fachu> g, Begründung und lleb^slchllich-l^eit durch die Aufstellung emeS ein^^n ^iunbsahes und dle Nachwelsuna, semer allgemeinen Geltung; durch d>e Beseitlguug aUer last'gen, unbegründeten Regeln, ^in- und Ablhe>lnna,e„; durch e,ne >n die Augen fal-lei,de Neihung des Al'hul'chen und Verschiedenen und Entwickelung aUer )lbstämml>nge und Woitaiten, For. men und Beugarie», wodurch eln Wort ^ Farm» und Oedankenreichthum ereilt und die Rechtschreibung eme Sache des DenkenS nurd u. s. w. Der Malerie nach aber in der Angabe aller Wurzln, Stämme und ih. rer B,deutung, da»n der Mai'gel und ?lndeu'ung ei^ ner für d»e Zukunft '.,D'.,uber.'icenden Verbesserung der deutschen Rechtschreibung; in der Anführung aller ge. m,inh«n gebräuchlichen Fremd» und ^usammengeseßten Wö-cer; in gelungenen Sätzen sittlichen, religiösen, ge» schlchtli'chtn u. s. w. Inhalts, welche vorzüglich zu D'tlando' Sayeu verwendbar sind; endlich m einem Wegweiser für den Lehrer bestehen. Dx'ts sowohl der Form als dem Inhalte nach «ben so reichhaklge als eigenthümliche Werk ist daher jel>«m Schulmanne, dem e< um Fortschritt und gegründetes Wissen zu thun ist, uileulbeh'Ilch; durch die faßlich? Darstellung aber je-dem Schüler besol»ders anzuempfehlen. 3- 45?. (') So eben ist erschienen und bei Kleinmayr und Lercher vorräthig zu haben: Die Lautirmethode, ihre Vorzüge, ihr Wesen und ihre Anwendung, in 8 Lectionen, fur die Elemenlarlchrer des öster« reichischen Etaates faßlich dargestellt Von Anton Ezeä» 6. Graß «84q, im Umschlag broschirt, »0 kr. T. M. Diese Schrift ist zwar zunächst für Elementar-leerer, Hofmeister, Erzicher und Instructoren, die ihre Zöglinge auf eme angenehme und natürliche, die S>n» neK- uno Geisteöthätigktlt der Kinder anregende Art schnell und sicher zum ?es,n bringen wollen, bestimmt; sie wird aber auch allen öffentlichen und Privat - Lehr-Erziehung«, und Bewahranstalten, w«e allen Schul« fr,under» und Caiecheten nicht bloß wegen ihres In, halies und der filmeinfaßlichen Darstellungsart, son, der» hauptsächlich darum anempfohlen, w.'ll in dersel, ben da5 Wesen der kaiitir- von der Buchstabirew'thode genau geschieden, die Vorzüge der ersteren unwideileg. bar dara/chan und durch dle Einführung dieser gewiß für , ed,rma'M gan^ und eigenlhümlich behandelirn, den meisten Schulmännern b, besonders noch durch die heil Fastenzeit als treffliche (srbcniungsleclüre zu verwendmbe Werk» chen zu erhalten: an unsere Ieit. Gine Neihe von römisch-katholischen Kanzelvorträgen. gr. 8 Im netten Umschlage broschitt, 3N kr. CM. D esc vvin bockw.Helln ID^. Tartort, <^a,tz uelialtsner, sea)SPrtdisttln (l.^l^ul'e u»d Unglaube, 2. Hutt einig und dreiliiil^, 3 die Oe,sse!w^j Klaftcr Acker und !) Joch 15K4 Hl Klafter W.c-sen nebst ^uthschaftZgeda'uden, wird für die Zeit ?om 15. April 1849, bis Ende October I857, somit auf 8 Jahre8'/, Monate in Pacht gegeben. Zur Vornahme der dießfälligen Licitation lst der 28 März 0 I. Vormittags von 8 bis 12 Uhr bestlmmi; es werden aber auch schrift° ltche Offerte, welche jedoch m>t dem für jeden lilcitanten oder Offerenten festgesetzten Vadlum .on ^W st C. M. in barem Geloe belegc und bis 25. März d. I. l2 Uhr Mtttags überreicht seyn müssen, angenommen und gleich den münd llchen Anboten bei der Licitation berlicksichtigl Denjenigen, deren Anträge nicht angenom men werden, wird das erlegte Angeld nach geschlossener Llcitation zurückgestellt, jenes dlsBest-bieters aber als (Kaution in rentämtliche Ver. wahrung genommen werden, welchen Barbetrag derselbe jedoch gegen Lelstung einer grundbüchli chen Bürgschaft wleder beheben kann. Unternehmungslustige werden hievon mit dem Beisatze m Kenntniß gesetzt, daß die Licita tions- und sonstigen Pachtbedingnlsse Hieramts zur Einsicht bereit liegen. Verwaltungsamt äiictring am 12. März 1849 Z. 452. (3) N tt z e i g e. Anfangs April l. I. wird Fräulein Fanni v Stewar als neu angestellte Lehrerin der philharmonischen Gesellschaft den Unterricht an dem Lehrinstitute dieser Gesellschaft beginnen. Diejenigen Aeltern, welche ihre Kinder an dem Unterrichte Theil nehmen zu lassen wünschen, wollen sich bei Hrn. Professor Rechfcld (am Hauptplatze im Kvisper'schen Haust, im 2. Stocke) ehestens melden. Als Unterrichtsgeld ist vorläufig festgesetzt: für Gcsellschaftsmitglicder (mit Ausnahme der wirklich Ausübenden) ein Gulden monatlich und zwar ohne Rücksicht auf die Zahl der zum Unterrichte vorgestellten Söhne und Töchter; für Nichtmitglieder dagegen monatlich zwei Gulden für jedes am Unterrichte Thcil nehmende Individuum. Die Bohne und Töchter der ausübenden Mitglieder erhalten, so lange letztere ihren statutenmäßigen Verpflichtungen nachkommen, den Unterricht ohne Entgelt. Uebrigens wird noch ausdrücklich bemerkt, daß auch Knaben zum Unterrichte zugelassen werden, jedoch nur dann, wenn sie das I l. Lebensjahr noch nicht libel schütten haben. Eine Ausnahme in dieser Beziehung findet nur dann Statt, wenn der Lehrling ziemliche musikalische Vorkcnnt-nisse mitbringt und die physische Beschaffenheit desselben die Zulassung zum Unterrichte nicht unzulässig erscheinen läßt. Laibach am 14. März 1849. Von der Direction der philharmonischen Ge-sellschaft in Laibach. Bei Ignaz Al. Kleiumayr in Laib ach ist zu haben: Deutschlands Ruhmes - Halle. 1. Bd. Enthaltend das Buch von Erzherzog (5arl. Leipzig. I si. 7 kr. L.M. Der Feldzug der Oesterreich er in der Lombards unter dem Feldmarschall Grafen Radetzky im I. !8-i8, Mit dem Bildniß Nadetzty's. l. Lief Stuttgart 1848. 27 kr. C M. Oettil, ge r, Namen^Alm^nach für 184«. Leipzig 1819 3 si. 2N kr. D e r g e h e i m e H 0 f r a t k W a r n k ö n i g, als Verfusser der Schrift: „D>e katholische Frage im Sommer 1848 vor den NMerstuhl der Kritik gezogen." Stuttgart 1848. 27 kr. C.M. Dreizehn vertraute Briefe eineS berühmten deutschen Diplomaten an einen ehemaligen Mmister, über die geeignetsten Mittel, das alle vormärzliche System im Wege der Reaction wieder herzustellen. 5U kr. C. M. »U3 Daß die heroische Tugend unserer Armee auch auf uns gewirkt, oas haben wir bei einem schönen Vorgange vor einigen Tagen erfahren. Im raschen Laufe der Weltbegebenheiten, im Dränge der Zeitereignisse haben wir zufällig vergessen, daß unsere Brüder in Italien sich an der Wahl für den constituirenden Reichstag nicht betheiligt hatten. Sich dessen erinnernd, stellte ein geehrtes Mitglied dieser Versammlung vor einigen Tagen einen Antrag, über den wir gegenwärtig verhandeln sollen. Der Antrag wurde, wie bekannt, fast einhellig unterstützt. Wissen Sie, meine Herren, was uns von unseren Sitzen emporgehoben , als der Herr Präsident die Unterstützungsfragc stellte ? Es war ein zweifaches Gefühl: das der Gerechtigkeit, und dasderNothwendigkeit einer Süh-n e. In Bezug auf Gerechtigkeit erkennen wir jedoch, daß das Recht nicht allein für einen Theil der Armee, sondern für die gcsammtc Armee spreche. Weiter stoßen wir in diesem Falle auf bedeutende Schwierigkeiten bei den Wahlen und auf die Aufgabe, wie das Recht des Staatsbürgers in Einklang gebracht werden könne mit dem constitutio-nellen Principe, daß die bewaffnete Macht, alo solche, bei der Gesetzgebung sich nicht betheiligen darf. In der Erwartung eines dahin zielenden Entwurfes stimme icb gegen den Antrag des Abg. Zbyszewski. Meine Herren, außer dem Gefühle der Gerechtigkeit hat bei der Unterstützung des Antrages auch noch das Gefühl der Nothwendigkeit einer Sühne gewirkt. Ich sage, einer Sühne, im Rückblicke auf die Geschichte unseres parlamentarischen Lebens. Sie wissen, meine Herren, daß unsere tapfere Armee in unserer Versammlung die verdiente Würdigung nicht gefunden. (O! O! — Ruf: zur Ordnung.) Wir erkennen das, und wollen eine Sühne. Meine Herren, diese Sühne können wir auf eine sehr edle Art vollbringen. Wir dürfen nur mit derselben Aufopferung und mil derselben Begeisterung in unserem Wirkungskreise thun, was die Armee in dem ihrigen vollbringt. Lassen Sie uns, meine Herren, in der Ausübung unstres ernsten Berufes leidenschaftliche Aufwallungen niederkämpfen, nationale Bestimmungen niederhalten. Lassen Sie uns, meine Herren, im Interesse unserer vaterländischen großen Sache auf eine solche Weise handeln und wirken, daß einst die unparteiische und unerbittliche Geschichte eines ihrer Blätter mit den Worten zu zieren vermag : In d e n T a g e n d e r W i e d e r g e b u r t d e s öst c r-r eichischen Staates hatten Fiirst und Volk, Reichstag undArmee nur einen und denselben Gedanken, nur eines und dasselbeZiel:Ein großes, freies und mächtiges Oesterreich! Präs. Als nächst eingeschriebener Redner hat der Abg. Borkowski das Wort. Abg. Sch mitt. Ich bitte ums Wort. P r ä s. Dafür oder dagegen? Abg. Schmitt. Dafür. Abg. Borkowsk i. Ich werde die Aufmerksamkeit der hohen Kammer nur auf einen kurzen Augenblick in Anspruch nehmen, und zwar um zu zeigen, warum ich für den Antrag des Abgeordneten für Lutowisko sprechen will, wenn ich auch die Gründe, die der verehrte Hcrr Antragsteller sowohl im Antrage selbst, als auch bei Begründung desselben geltend gemacht hat, nicht stichhältig flndc. Die Armee ist ein Theil des Bolkes; ist also das Volk vertreten, so ist es auch die Armee. Der Umstand, daß sich sehr viele Wahlfähige in der Armee zur Zeit der Wahl außerhalb der Gränzen des hier vertretenen Ländercompleres befanden, ^NN sie unmöglich berechtigen zur Bildung neuer Wahlbezi^' untereinander. Sie waren'ja ohnehin in ihren betreffenden Wahlbezirken in der Bevölkerung mitgerechnet, und wenn sie sich auch der Entfernung wegen weder als lw Wähler, noch als Wähler bctheiligen konnten, so konnten sie doch als Dcputirte gewählt werden, und zwar um so mehr, als das Vertrauen der Wähler öfters derOffenbarung gleicht, und Beispiele lassen sich ausweisen, daß nicht nur sehr entfernte, sondern sogar den Wahlmännern ganz unbekannte Individuen gewählt wurden, Ungeachtet dieser Einwendungen finde ich es doch wünschenswert!) und ersprießlich, daß dic Armee, als solche, ihre Vertreter zwischen die Vertreter des Volkes schicke, um gemeinschaftliche Sache zu ma- chen, und auf diese Weise alle bis jetzt absichtlich l getrennten Kräfte der Nation im Interesse on, Freiheit und der staatsbürgerlichen Pflicht gemäß ! innigst zusammenzuschmelzen, wozu sie durch die! Natur uno Vernunft imimr angewiesen wurden,: worin sie aber durch die Politik immer gehindert waren (Beifall.) Es soll nicht aussallen, daß ich hier zwischen Volk und Armee einen Unterschied mache; denn oieserUnterfchied, wie sehr er auch zu bedauern ist, besteht in d«r Wirklichkeit als eine traurige Folge eines Systems, über welches wir schon Alle, ich glaube, ohne Ausnahme, den Stab gebrochen haben. Die Politik des Absolutismus, welche man bis jetzt vielleicht noch nicht gänzlich hat fahren lassen, ist meiner Ansicht nach nicht nur der i Voltsfreiheit hinderlich, sondern auch dem Beste- ^ hcn des Staates gefährlich. Ich gestehe aufrichtig, ^ daß ich besorge, damit diese Politik ja nicht in einer veränderten Gestalt, in einem etwas zeitgemäßeren Gewände sich wiederum Luft mache. Sie bestand darin, daß man alle noch so kleinen Unterschiede in politischen und religiösen Ansichten, im Interesse, und sogar in der Eitelkeit und anderen Schwachheiten der Menschen sorgfältig ausgesucht, gepflogen, bevorwortet und bekräftiget hat, um sie dann als feindliche Elemente entgegen zu stellen, und auf diese Art die Kraft des Volkes, welche in der Einigkeit besteht, zu zersplittern, und durch Druck von oben theilweise zu brechen. Die Devise dieser! Politik ist allgemein bekannt: slivni«' ?l ims^i-n. Ich befürchte, meine Herren, und seit der gestrigen Beantwortung einiger Interpellationen befürchte ich es noch mehr, damit man unter dem großmüthigen Titel der Gleichberechtigung der Nationalitäten, wie hinter einem Herkulesschilde nicht neuerdings das Grab für die Freiheit bereite. Dieser glänzende Grundsatz in seiner bisherigen Durchführung kömmt mir wie ein blendendes Licht vor, mehr geeignet, zu blenden, als zu erleuchten; seit der Zeit, als dieses viel versprechende, und wie ein Chamäleon vielfarbige Wort im ministeriellen Programme ausgesprochen wurde, sehen wir, wie Hauptstädte nach einander bombardirt (Ruf: zur Sache), die Errungenschaften des Volkes mit Füßen gelrettn, und sogar ganze Länder inBelage-ru n g sMa n d ve rse ht werdcn ; nur die sinste re Seite der Gleichberechtigung ist bis jetzt wirklich zur .That geworden , sie stellt einen gleichen Druck und eine gleiche Knechtschaft für Alle m Aussicht. (Bravo.) Geben Sie also Acht, meine Herren, damit man das Hciligthum der Nationalität nicht mit frevelhafter Hand entweihe, und zu eigennützigen Zwecken ausbeute, damit man nicht im Namen der Nationalitäten Kreuzzüge gegen die Freiheit unternehme , so wie man schon im Namen Gottes den ewigen Hunger der sogenannten heiligen Inquisition sättigte. Das Ministerium Doblhoff hat mit einem Erlasse, ich glaube vom 22. September vorigen Jahres in der Stadt, welche ich vertrete, und in unserem ganzen Lande an den Gymnasien und an der Universität die Landessprache einzuführen anbefohlen. — (Ruf: zur Sache.) Meine Herren, es gehört zu der Sache. Präs. Wenn das nicht zur Begründung des Antrages gehört, werde ich bitten, davon abzugchen. Abg. Borkowski. Im Gegentheile,'es gehört zur Begründung desAntrages, und amSchlus-se, meine Herren, werden Sie sehen , daß das ganz zur Sache gehört, und die Begründung des 'Antrages des Abg. Zbyszewski ist. P r ä s. Also bitte ich fortzufahren. Abg. Borkowski. Also, das Ministerium Doblhoff hat die Landessprache in Lemberg einzuführen anbefohlen; das Ministerium Schwarzenberg hat diesen Erlaß aufgehoben unter dem Bor-wande, daß die dortige Nationalität sich mehr gegen die polnische als gegen die deutsche Sprache sträubt. Wie kommt es, daß die Vertreter der Stadt Lemberg von diesem Sträuben nichts wissen? wir sind ja die einzigen legalen Organe, bestimmt, den Willen und die Wünsche der Bevölkerung, die wir vertreten, kund zu geben ; Alles , was auf anderem Wege zukommt, ist anticonstitutioncll, gesetzwidrig, ist alter, verrufener, bureaukratischer Natur. Wü viele neue Unterschiede wird man noch zur Natio naleitelkeit aufblasen, wie viele Nationalitäten wirt man noch erfinden, um sie mit trügerischen Hoff nungen zu nähren, zur gegenseitigen Aufreibunc und Unterdrückung aller Regungen nach Freiheit wie ein blindes Werkzeug zu gebrauchen, und sie zuletzt eine nach veränderen wie eine ausgepreßte Citronenschale hinwcgzuwerftn und zu vergessen. Eine solche politische Gaukelei scheint mir für unsere Zeit unpassend und unpolitisch zu seyn. Das positive, das historische Recht, welches man bei der Unterthansfrage zur Vertheidigung des Privat-Eigenthums so sehr in Anspruch genommen hat, schiebt man auf die Seite, wenn es sich um das historische National-Eigenthum handelt; also der kleine Communismus ist ein Verbrechen, aber der große Communismus bekommt ein ganz anderes Gesicht, und heißt bald Tapferkeit, bald politische Klugheit. Nicht genug, daß man aus Verschiedenheiten in der Aussprache einiger Buchstaben, daß man aus dem Unterschiede zwischen der Volkssprache und Schriftsprache, aus dem Unterschiede zwischen den runden und viereckigen Mützen (Ruf: zur Sache!) neue Nationalitäten schmiedet, so hat man auch den Unterschied verschiedener Berufe im Staate benützt, um Nationen zu spalten. Jetzt werden Sie, meine H.'nvn, sehen, daß dieses Alles, was ich gesprochen habe, zur Sache gehört (Bravo !), denn auf diese W.'ift hat sich eine beinahe ganz eigenthümliche militärische Nationalität entwickelt und ausgebildet. (Bravo!) Sie unterscheidet sich durch Tracht, durch Sitten, durch Gebräuche, durch Begriffe und Tendenzen von der Nationalität, aus welcher sie hervorgegangen ist, folglich hat sie nach dem Grundsatze der Gleichberechtigung gleichen Anspruch, um hier vertreten zu werden. (Bravo! Heiterkeit.) Die Forderung des Kasten-Geistes — das ist das Räthsel des vorigen Regierungssystems, die Aufgabe o?s hohen Reichstages ist eine entgegengesetzte ; so wie der Absolutismus nach Spaltung und Zwietracht, so sollen wir nach Einigung und Verständigung trachten. (Bravo.) Die Kraft des Absolutismus liegt in der Schwäche des Volkes, die Kraft einesconstitutionellen Staates kann nur in der Stärke des Volkes seyn. (Bravo.) Ich bin überzeugt, daß unsere Armee eben so sehr für politisch? Freiheit und constitutwnelle Institutionen eingenommen ist, wie wirsclbst; offen liegt ja vor den Äugender Vorzug eines freien Staatsbürgers über einen servilen Söldling, der jederzeit bereit ist, sein Blut und Leben blindlings zu verkaufen; ein solcher Heroismus der Sclaven kann zwischen Gebildeten nimmermehr bestehen. Wenn sich die Armee zu reactionären Zwecken gebrauchen ließ, war sie dazu immer im Namen der Freiheit, Ordnung und Ruhe aufgefordert, tzs ist nicht ihre Schuld, wl'nn unter ihren Schritten das constitu-tionelle Leben erstirbt, die zarte Blume der Preßfreiheit erbleicht, die persönliche Sicherheit gefährdet wird, und sogar alle Gesetze aufhören. Das ist nicht ihre Schuld, denn sie verfügt nichi über die Früchte ihrer Siege (Bravo), sie darf nicht urtheilen und unterscheiden zwischen einem Befehl und einem Gesetz, zwischen aufrichtigem, wohlgemeintem Auftritte und zwischen einer schön geblümten politischen Intrigue. Nun, sosollen die Vertreter der Armee zu uns kommen, um sich an der Quelle des künftigen Staatslebens, der künftigen Ber-fassung mit dem Geiste der neuen Ordnung der Dinge vertraut zu machen, um sich zu überzeugen, daß der höchste Ruhm des Soldaten, seine heiligste Pflicht in dem Zusammenhalten mit dem Volke im Einschreiten für die Rechte und Freiheit des Volkes besteht (Bravo), um sich zu überzeugen, daß wir ihre Tapferkeit und Aufopferung zu würdigen wissen, aber zugleich die Verwendung ihrer Fähigkeit, ihrer Kraft und ihres Blutes oft tief und von ganzem Herzen bedauern. Wir dörfen es auch nicht vergessen, daß, wenn die Vertheidiger des Vaterlandes sich um das Wohl desselben mit uns gemeinschaftlich betheiligen werden, die Armee auch an unseren Verhandlungen ein lebhafteres Interesse nehmen wird, und ich bin dieser Meinung, daß unsereVerhandlungenmanchmalvon größerer Bedeutung sind, und einen höheren Werth haben, als die Beschlüsse selbst. Diese Gründe haben mich bewogen, für den Antrag des Abg. für Lutowisko zu stimmen mit dem einzigen Unterschiede, dam,t d,e Armee als solche ihre Vertreter an dem conMul-renden Reichstage habe. Ick muß noch bemerken, 3t an dle7u cro'rdcntlchen Umstände; es dürfen aus derselben für die Zukunft keme Folgerun- »7 (Beilage zum Amts-Blatt der ?a>bacher Zeitung 1849.) 144 gen und keinerlei Ansprüche gemacht werden"—, daß ich diesen §. im Antrage eines Gesetzentwurfes für überflüssig glaube. Der constituirende Reichstag ist ja nur ein Mal, und für die Zukunft wird er selbst beschließen, ob die Armee als solche ihre Vertreter im gesetzgebenden Reichstage haben solle oder nicht. (Beifall links und rechts.) Präs. Es hat nun das Wort der Herr Abg. Jos. Neumann. Abg. Neumann Ios. Indem ich das erste Mal vor Ihnen erscheinend, das Wort ergreife, verkenne ich die besonderen Schwierigkeiten derjenigen Lage, in die ich mich gebracht habe, als ich gegen den vorliegenden Antrag sprechen zu wollen erklärte, nicht. Vorerst ist mir wohl bekannt, daß an dem Tage, wo der Antrag zuerst gestellt wurde, die die Reichsversammlung wie Ein Mann sich erhoben, um ihn zu unterstützen. Hier also ist mein erster Versuch, Sie anzusprechen, von dem Bedenken umgeben, als wollte ich gegen eine mit so allgemeiner Zustimmung beurkundete Ansicht auftreten.Auf der andern Seite gefährdet mich die mögliche Verdächtigung, als wäre ich nicht geneigt, die hohen Verdienste unserer siegreichen, überall mit Ruhm gekröntenArmee anzuerkennen. Allein, meine Herren, weder die eine noch die andere Rücksicht durfte mich bestimmen, zurückzutreten von meiner Aufgabe. Ich stehe hier,, nicht in meinem, sondern in dem Rechte derer, die mich gesandt, ich stehe hier in meiner von mir übernommenen Pflicht: ich will sie üben. Vorerst erlaube ich mir, was für den Antrag heute gesprochen wurde, einer näheren Würdigung zu unterziehen. — Begonnen hat der Herr Sprecher vor :nir mit Gründen, die geradezu das Gegentheil von dem beweisen, was zu beweisen er sich zur Aufgabe gemacht. Ganz richtig wurde von ihm bemerkt, daß unsere Armee nicht unvertreten sey, und weiters fügte er bei, es handle sich hier darum, die Armee als solche zu vertretsn. Zur Unterstützung dieser, von dem Antrage abweichenden, weil in eine andere Form gehüllten Ansicht, wurden Gründe vorgebracht, deren ich mich bemächtigen muß, nicht bloß um sie zu widerlegen, sondern auch um nachzuweisen , daß sie den Zweck, den sie hatten, zu erfüllen nicht geeignet sind. Man hat in einem Athemzuge die Armee gelobt, und hat sie zugleich als Werkzeug hingestellt für die Untergrabung der Volksfreiheit. (Oho!) Meine Herren, wer hat Oesterreich gerettet nach Außen wie nach Innen ? Die Armee und niemand Anderer; und wie wurde der Armee gelohnt? Ich hatte nicht die Ehre, diesem Hause anzugehören, als es sich darum handelte, der Armee die wohlverdiente Anerkennung auszusprcchen. (Beifall aus dem Centrum.) Allein, meine Herren, so viel nur weiß ich, daß sie nicht ausgesprochen worden ist, diese Anerkennung, und ich fand darin eine bedauerliche Verneinung ohne Beispiel in der Geschichte; denn wo auch Völker und ihre Vertreter tagen, immer wird sich eine Verschiedenheit der Ansichten ergeben über diejenigen Schritte, die die Regierung des Landes vollbringt, und über diejenigen Zwecke, die das Kriegshandwerk verfolgt; aber welche Ansichten auch z. B. in Englands Parlamente bestehen mögen über die Zweckmäßigkeit oder Unzweckmäßigkeit des Krieges, wenn eine Armee ihre Pflicht gethan, dann wird sie von allen Parteien ausnahmslos als würdig anerkannt des Dankes und des Lobes der Volksvertreter, und Alle vereinigen sich wie Ein Mann. Dort ist der Ort, sich zu vereinbaren, das ist der Moment, der dazn gegeben ist, und ich frage, welche Armee der Jetztzeit, und wann hat die Armee in der Vergangenheit irgend Größeres vollbracht als die unserigc? (Bravo.) Es ist nothwendig, daß ich mich darüber so ausspreche, wie ich anderwärts gethan; es ist nothwendig, daß ich daran erinnere, auf daß ich verstanden werde; es ist nothwendig, daß ich daran erinnere, daß unter den unzähligen Beschwerden, umgeben von Verrath ohne gleichen, unsere ruhmgekrönte Armee von Sieg zu Bieg eilte, um das Vaterland, um seine Ehre zu retten; (Beifall) es ist aber auch höchst bedauerlich, kränkend und demüthigend, hinzufügen zu müssen, daß es geduldet worden, wie der greise Feldherr, dessen Lebensabend nur dem Vaterlande noch gewidmet ist, verschmäht wurde laut und öffentlich, und wie wir es auch nur geduldet. (Beifall.) Indem ich diese Vorgänge berühre, möge mir Niemand absprechen das Recht, zu behaupten, daß ich in der dankbaren Anerkennung der hohen Verdienste, die sich die Armee um unser Gesammtvaterland erworben hat, weder in diesem Hause, noch auch außer demselben von Niemand übertroffen werden kann. Und dennoch bekämpfe ich den Antrag. — Es ist, meine Herren, zur Unterstützung des Antrages gesagt worden, Einigung gebe Stärke. Es ist gesagt worden, daß diejenigen Belagerungen, die wir durchzumachen haben, eine die Volksfreiheit gefährdende Erscheinung, daher auf dem beantragten Wege unmöglich zu machen seyen. Ja, mune Herren, Sie haben mit Ihrem Beifalle gelohnt die hieran geknüpfte Bemerkung, daß die Einigung Kraft gibt, allein sie gibt Kraft so zum Guten, wie zum Schlechten. Sorgen wir dafür, daß die Einigung nur zu edlem, zu löblichem, zu redlichem Zwecke erfolge, und daß sie überall in allen Theilen des Gesammtvaterlandes sich heranbilde zur Förderung des Staatsbürgcrthums in seiner vollsten Entwicklung, und allerdings auch zur Förderung der errungenen Volksfreihcit. Der Herr Sprecher vor mir, der der Einigung Erwähnung gethan, er kommt aus einem Lande, wo ich selbe zu meinem großen Bedauern noch vermisse. (Große Aufregung. Häufiger Ruf: zur Sache. Zur Ordrung.) Präs. Ich finde mich veranlaßt, den Herrn Redner zur Ordnung zu rufen. Abg. Neumann Ios. Mich fügend dem Ausspruche, dessen Gewicht ich schwer empfinde, weil er mich getroffen bei meinem ersten Worte, das ich in diesem Hause genommen, möge man mich bereit sinden, der durch uns geschaffenen Autorität dießmal wie immer zu gehorchen, sollte es auch um den Preis seyn, daß meine redliche Ueberzeugung mich allein nur fortgerissen und nicht irgend ein unlauterer Willc.— So wende ich mich denn zu dem Antrage selbst in seiner Formulirung und in seinem Wesen. Der Antrag, meine Herren, wie cr hier vorliegt, ist zuerst ein mangelhafter, dann aber ist er ein solcher, der Verderben säet oder ein solches zu säen uns androht. Zuerst ist er ein mangelhafter, denn nur die Armee in Italien wird in demselben aufgenommen; meine Herren, cs gibt keine italienische, ich kenne nur eine österreichische Armee, wo auch die einzelnen Armeecorps stehen mögen, sie sind unseres Gesammtvaterlandes Oesterreich, im Vereine aller Nationalitäten, eine österreichische Armee, und dieses zu seyn, hat sie zur Rettung unserer Zukunft bewiesen; sie handelte ohne Rücksicht auf ihre Zusammensetzung überall in gleichem Einklänge, und vollbrachte überall gleichmäßig ihre Pflicht. Wie nun, so frage ich, um die Mangol-haftigköit dcs Antrages bemerkbar zu machen, kömmt es, daß dcr Antrag, der nur für dic 'Armee in Italien gestellt ist, von einer Seite ausgeht, wo früher die Anerkennung der hohen Verdienste der Armee nicht zugestanden worden ist? (Große Unruhe. Ruf von der Rechten und Linken: zur Ordnung! — Allgemeine tumultuarische Bewegung.) Abg. Fischhof. Ich bitte, die Unterschriften dieses Antrages 'dem Redner zu zeigen. Abg. Schuselka. Es sind lauter Offiziere der Armee unterschrieben. (Fortdauernde Bewegung und wiederholter Ruf: zur Ordnung.) Präs. Ich finde nicht, daß diese Aeußerung des Herrn Redners derartig sey, daß ich ihn zur Ordnung rufen kann, cs war nur auf eine gewisse Seite des Hauses hingewiesen, offenbar aus Irrthum, indem der Herr Redner den Antrag und die Antragsteller nicht genau zu kennen scheint. Abg. Pinkas. So soll er nicht reden, wenn er den Antrag nicht kennt. (Unter fortwährender Bewegung und Unruhe, Ruf von der Linken: Herunter von der Tribune.) Präs. (Sucht durch wiederholten Gebrauch der Glocke die Ruhe wieder herzustellen.) Ich bitte, den Redner nicht weiter zu stören, und ersuche ihn, fortzufahren. Abg. St rob ach. (Ergreift inmitten der allgemeinen Bewegung das Wort.) Ich bitte, Herr Präsident, entweder dem Redner die Redefreiheit zu wahren, oder die Sitzung auf eine halbe Stunde zu unterbrechen. (Ja, ja.) Präs. Ich bitte, den Redner nicht weiter zu stören; die Redefreiheit muß gewahrt werden, ansonst ich bemüßigt seyn würde, die Sitzung zu unterbrechen. (Zum Redner.) Ich bitte fortzufahren. Abg. Neumann Ios. Meine Herren, jeder Theil der österreichischen Armee hat seine Aufgabe zu vollbringen verstanden, und es dürfte die große Frage seyn, die zu beantworten ich mich nicht getraue: ob jener Theil der österreichischen Armee, der die hereingebrochene Anarchie, die Zerstörung alles bürgerlichen Daseyns, die Schändung der heiligsten Interessen und des Familienherdes zu bekämpfen und niederzuhalten hatte, ob jener Theil der Armee nicht mit einer noch schwierigeren, ich behaupte aber, daß er jedenfalls mit einer viel bitterern Aufgabe betraut war, als der den äußeren Feinden gegenüber stehende. Will man also der Armee eine Vertretung gewähren, dann muß der Antrag auf alle Theile der österreichischen Armee ausgedehnt werden. — Ich nenne den Antrag aber auch einen Verderben säenden, und in dieser Beziehung, meine Herren, erlaube ich mir auf den Antrag selbst hinzuweisen. Die Armee in Italien soll bloß in ihrer Eigenschaft als ein Inbegriff von österreichischen Staatsbürgern wählen; die ungarischen, croatischen und italienischen Truppen aber sollen sich bei der Wahl der Abgeordneten nicht betheiligen dürfen. Wohlan, meine Herren, Sie finden hier ein Scheiden der einzelnen Angehörigen in der italienischen Armee selbst beantragt. Die italienische Armee aber steht vor dem Feinde, sie steht in einem Lande, wo sie umgeben ist von einem besiegten, darum auch erbitterten Feinde, und lch, der ich jedenfalls weniger als die Herren Antragsteller von der Lage einer Armee verstehe, muß cs ihnen überlassen, diejenigen Zweifel mir zu heben, welche mich besorg-nißvoll durchdringen bei einer solchen Ausscheidung der croatischcn, ungarischen und italienischen Truppen, ohne die Armee im Angesicht? des Feindes zu gefährden. Dann aber will dieser Antrag die Armee bloß in ihrer Eigenschaft als Inbegriff von Staatsbürgern zur Wahl von Vertretern berufen. Meine Herren, eine österreichische Armee, wo immer sie steht, hört nie auf, ein Inbegriff von österreichischen Staatsbürgern zu seyn. Es ist, indem man in dieser Eigenschaft etwas anderes sehen will, als was man Armee betitelt, eine Begriffsverwechslung unterlaufen, die nicht täuschen darf. Es käme nach diesem Wortlaute, wie nach den von mir gemachten Bemerkungen dahin, die Armee als solche wählen zu lassen. Dieß wurde klar und bestimmt hier ausgesprochen. Nun aber, meine Herren, wurde nirgend, wo das constitutionelle Leben, wo die Freiheit der Völker berathen und gebildet worden, daran gezweifelt, daß bewaffnete Körper in politische Erörterungen sich nicht einlassen dürfen, daß sie als solche nicht zur Berathung berufen sind. Ja, meine Herren, Sie selbst haben im Entwürfe der Grundrechte H. 1 j die Bestimmung aufgenommen, welche' für mich und meine Meinung das Wort führen möge. Es heißt in dem Entwürfe: »Keine Abtheilung der Volkswehr —" (und dazu wird doch wohl auch die ruhmgekrönte italienische Armee zu zählen seyn) — „Keine Abtheilung der Volkswchr darf als solche über politische Fragen berathen und einen Beschluß fassen." (Bravo.) Meine Herren, sehen Sie Ihrer Aufgabe kurz und klar ins Gesicht. Dieses hohen Hauses Beruf darf nicht seyn, einen Antrag hinzuwerfen, und dort, wo die Schwierigkeit der Ausführung beginnt, sich zurückzuziehen. Dieses hohen Hauses folgerichtiger Beruf und seiner allein würdig ist, seine Aufgabe entweder ganz durchzuführen oder eine bloß theilweise Vollbringung derselben zu unterlassen, was geschehen muß, wenn cs sich nicht getraut, sie ganz bis zu Ende zu vollbringen. Der Antrag sagt: Das Ministerium soll auf eine mit den Armee-Einrichtungen bestens sich vertragende Weise die Wahlen und die Adaptirung des provisorischen Wahlgesetzes vom 9. Mai v. I. zu Stande bringen; dieß aber heißt nichts sonst, als jenen Bedenken ausweichen wollen, derentwegen ich den Antrag einen Verderben bringenden genannt habe. Meine Herren, wir haben die Wahlen dort, wo bereits Wahlen zum constituirenden österreichischen Reichstage vorgekommen sind, in zureichender Menge kennen gelernt. Was ich davon gesehen habe, ist nicht geeignet, mich zu beruhigen 143 über einen ähnlichen, oder wohl gar gleichen Vor- ' gang in der italienischen Arm«. Wer aus Ihnen sollte es denn nicht wissen, und ich mcinesthcils, gestehe, gesehen und gehört zu haben, Wahlvorgänge mit Kandidaturen und Glaubensbekenntnissen , deren Inhalt ich diesem hohen Hause nicht wiederholen darf, auf daß ich nicht noch ein Mal das Mißlieben, wenn gleich nicht in meiner beab' sichtigten Schuld, so doch im Dränge meiner Ueberzeugung mir auflade. Allein, meine Herren, eines muß ich sagen, es sind Verheißungen gemacht wor-den, Leidenschaften aufgestachelt worden, bis zur Gefährdung der heiligsten Interessen. Es kam vor, daß die Zertrümmerung dessen, was unsere Altäle und Kirchen schmückt, die Schändung der ernstesten Aufgaben irdischen Daseyns empfohlen wurde. Aehn-licke Vorgänge, mei e Herren, kann ich mir in den Reihen der Armee unmöglich denken, ohne daß ich für ihren Bestand und für die Sicherheit des Vollbringend ihrer Aufgabe, die sie eben für uns hat, verzweifeln müßte; oder, meine Herren, glau-ben Sie es werde in der Armee keine Candidature« geben, und es werde nicht um Ttimmen geworben werden? Ich kann einer solchen Verneinung keinen Naum gewähren, kömmt sie aber vor, diese Candidatur, dann must sie sich bewerben um die Bencvolenz der Wahlmannschast Je höher der Mann in der Bildung steht, und vielleicht auch in seinem Berufe und in seiner Dienstkategorie, je besser er vielleicht geeignet seyn mag, zum Reichstage gewählt zu werden, desto dringender wird es seine Aufgabe, sich um das Wohlwollen und die Begünstigung derer zu bewerben, für welche es ihm gegenüber in den Reihen einer Armee keine andere Aufgabe geben kann, als die, unbe-dingt zu gehorchen. An dem Tage, wo diese Pflicht eine geschwächte geworden, an dem Tage hat die Armee ihre Kraft und Festigkeit verloren. Geden^ ken Sic, meine Herren, der römischen Legionen. Von dem Tage an, wo sie es zur Aufgabe sich" gestellt, in irgend einer Weise Einfluß zu nehmen auf die Wahl ihrer Führer, von dem Tage an waven sic die Ueberwuudenen. Man sagt, der Antrag könne um so weniger beanständet werden, weil er ja Analogien anderwärts bietet. Man hat auch die jüngst erst vorgekommene Wahl des Prä' sidentcn der französischen Republik namhaft gemacht. Meine Herren, hier handelt es sich um die Wahl zu einem Amte, um eine Urwahl oder eine unmittelbare, und nach Virilstimmen. Wenn Weiteres z. B. auch Schweden zwei Männer seiner Landarmee und Einen aus der Marine nach dem Reichstage schickt, so schickt es diese drei Männer unter dem Titel >>' rmeedefehl" und lediglich für ein v<^ l,,l>>l lnl'.)!Nlil»,!>ln. Allein, was dort oder da auf diese oder jene Weise auch vorgehen mag, n c und nirgend finden Sie eine Wahlerscheinung im An-gesichte des Feindes, und nie und nirgend kann sie nachgewiesen werden — die hier in Rede stehende Wahl einer Armee als solcher für die Constitui-rung eines Landes Ich, um Ihre Geduld nicht länger, als es mir nothwendig schien, in Anspruch zu nehmen, schließe nur noch mit Zahlen; daß bei diesen nicht eben die pünktlichste Genauigkeit ein zuhalten möglich ist, liegt in der Natur der S.iche. 150,«W Mann mag die Armee in Italien zählen, davon veranschlagt man M»M»U Mann an C.oa^ ^Ml> Mann, welche nach dem Wortlaute des Antrages berufen seyn sollen, zu wählen. Unter die,e W,,M> Mann mögen ', Theile veran chlagt seyn als minderjährig, das gibt einen Abzug von 33,75l», uno es erübrigen demnach angeblich nicht verttetcne 5lerreich,ichen Heere und in der Manne dienenden Staatsbürger die Wahlen derReichs-. cagsdeputirten anzuordnen, wobei nachstehende Bestimmungen zu Grunde zu legen seyn dürften: Erstens. Haben sich bei 0er Wahl dieser Abge-ordueten nur jene in dem k. k. österreichischen Heere und der wiarme dienenden Scaatübürger der am österreichisch-constituirendcn Reichstage vertretenen Ländergebiete zu betheiligen, welche zur Zeit der Vornahme der Wahlen nach den Vorschriften der provisorischen Wahlordnung acüv wahlfähig, und durch ihre nothwendige Abwesenheit verhindert waren, an den Rcichbtagswahlen Theil zu nehmen Zweitens. Auf je 2U.l»W Köpfe entfalle em Deputirter. Drittens. Können diese desonde ren Verfügungen in keinerlei Art ein Präjudiz flir dic Zukunft abgeben " (Bravo.) Ich habe mich, meine Herren, bei den Reden, die im hohen Reichslage gehalten wurden, immer passiv verhalten ; ich habe sie nicht gehalten, sondern nur gehört. Die Journalistik hat an mir die himmli,che Geduld bewundert, mit der ich sie anhörte. Ich nehme von dem hohen Hause nur eine menschliche Geduld in Anspruch, bei der Begründung meines Antrages. (Bravo.) Ich will auch keine geistreiche Rede halten, ich kann es nichc, und sie könnte mir den Ruf »zur Sache" beiziehen; ebenso auch keine pathetische, es könnte der Ordnungsruf erfolgen. Ich werde mich rein auf den Gegenstand selbst beschränken, und glaube in dieser Beziehung den Recyisboden nicht verlassen zu dürfen Ich sehe von allen politischen Gründen ab, z. B von dem Grunde, daß unsere Armee durch lhre Tapferkeit dieses Rechl als einen Ersatz in Anspruch nehmen dürfte; würdi ich das als einen Rechtsgrund ansehen, dann würdt lch gegen den Beschluß des hohen Hauses, daß del Adel nicht zu verleihen sey, verstoßen, und ich glaube, es ist der Rechtsbodcn hier festzuhalten Ebenso muß ich im vorhinein auch den Vorwur ablehnen, daß das hohe Haus die Tapferkeit un scrcr Armee als solche nicht anerkannt hätte (Bravo. Ich glaube, es ist Niemand im hohen Hause, dc dre Tapferkeit unserer Armee nicht anerkannte, wem er sich auch nicht bewogen fand, seinen Dank i, der vom Abgeordneten Selingcr beantragten Adress auözusprechen, (^tülMischer Beifall von allen Sei tcn des Hauses.) Ich übergehe zur Sache De Rechtsboden, auf den ich und viele meiner Mei-nungsgenosseu diesen Antrag gegründet habcn, be-steyt in dem einfachen Grundsätze, daß derjenige, der irgend ein Recht hat, dadurch, daß er absolut an der Ausübung desselben gehindert wurde, dasc selbe nicht verloren hat. Ich erwähne in dieser Beziehung des bürgerlichen Gesetzbuches, wo derselbe Grundsatz aufgenommen wurde. Man könnte vielleicht einwenden, daß auch andere Personen daran gehindert waren, und zwar solche, die in Staatsdiensten angestellt sind, und sich nicht an der Wahl betheiligen konnten, wie so che, die bei Gesandtschaften und Consulate« angestellt sind. Ich glaube, der Unterschied ist ein wesentlicher, denn bei der Armee hätte zur Zeit, als die Wahlen zum consti-tuilenden Reichstage Statt fanden, die Wahl nicht vor sich gehen können Denn bei der Armee hätte Radetzky, als cr vor Mailand war, gewiß den Gliedern der Armee keinen Urlaub ertheilt, um die Wahlen vornehmen zu können, was bei den Ge-sanotschaslspersonen allerdings der Fall seyn könnte; daher ist der Fall ein verschiedener. Auch ist der Unterschied ein wesentlicher, daß die Staatsbürger, welche zusammenleben, nachträglich Wahlen vornehmen können, während dieß bei einzelnen zerstreuten Wählern nicht der Fall ist. Ich habe also mit mehreren meiner politischen Freunde den >^rund-,atz ausgenommen, daß die Wahlen, wo die Bürger ,,ur Zeit der Wahl anderwärtig beschäftigt waren, doch vermöge ihrer eigenthümlichen Beschaffenheit deS Zusammenlebens nachtraglich vorgenom« men werden können. Doch glaube ich, daß es un-zweckmäßig wäre, den Antrag, wie er von dem Abg Zybszewski gestellt worden ist, hier in Berathung zu ziehen, als wäre er ein Gesetzentwurf. Ich glaube, als Gesetzentwurf ist er nicht zu behandeln, weil die Grundlage, auf der wir stehen, elne rein octroyirte ist. Wir sind einfach zusam-mengeiommen, um die Constitution in Vereinbarung mit der Krone zusammenzubringen. Die (5on-stltulion aber, die von uns zu Stande gebracht werden wird, kann unmöglich eine octroyktc seyn, wahrend dagegen das Wahlgesetz, auf dessen Grunde wir hier steyen, ein octroyltes ist. Und was beabsichtigen wlr, wenn wir die in der Armee wahlberechtigten Staatsbürger nachtraglich hier vertreten lassen? Was beabsichtigen wir andc-leb, als eine tyeilweise Anenderung, oder beziehungsweise Verbesserung des Wahlge,etzeS, Ich glaube daher, daß dle>ec» un Wege des oclroyirten Gesetzes Statt zu sillden hätte, und daß wir eS daher ganz cin-sach Sr. Majestät zur Kenntniß bringen, und es Sr. Majestät überlassen, es zu thun oder nicht. Eben deßhalb habe lch und meine Freunde den Antrag dahin gestellt, diesen Umstand zur Kenntniß Sr. MaMät zu bringen, falls sich Se. Majestät viellncht bewogen Hände, im Nachhange zur oclroylrten Wahlordnung vom U. Mai v. I. die Wahl der Reichstagsdeputirten anzuo dnen'und zu bestimmen, ob noch andere sich auf die Armee oeziehende Bestimmungen zu Grunde zu legen wären. Ich glaube, es hat noch einen weiteren Vortheil. Dieser Antrag vo.n Abg. Zbyäzewski l,t als ein Dringlichkeitsantrag gestellt worden, und es ist auch darnach die Behandlung in der Kammer geschehen. Würde diesem Antrage Folge geleistet, so mußte sein Antrag dreimal die Kammer pasjlrcn, und zwar immer in einer Frist von acht Tagen. Ich glaube, das wäre dem Zwecke nicht entsprechend; wenn wir aber so vorgehen, wie ich es beantragt habe, so kann noch heute die Sache an das Ministerium geleitet werden, und die Wahlen können in nächster Zeit in der Armee Statt finden. — Ich glaube, daß es nicht unzweckmäßig ^ erscheinen dürfte, zugleich die Meinung der Kammer dlescm Antrage beizufügen, daß sie nämlich ' glaubt, daß dießfalls von Seiten Sr. Majestät die Entscheidung Statt zu smden hätte. Ich verwahre > mich im Voraus dagegen, als ob dieß ein eigent- - lichcr Antrag wäre, es ist nur ein Gutachten, daM l wir stellen, und Sr. Majestät steht das Recht zu» ' dieses Gutachten abzulehnen oder darnach vorzuM ) gehen. Bei diesem Gutachten gingen wir von dc« r Ansicht aus, daß das Wahlrecht nicht der o,tcrretM " chischen Armee als solcher, als Militär zukommeH ,' sondern es kommt nur jenen StaaMurgern,u, e welche in der Armee sind, und das Wahkecht ba- - zumal nicht ausüben konnten Daher verwah e lch r mich vor allem dagegen, daß hrer em Corpv als 146 active Person das Wahlrecht auszuüben hätte. Die Stylisirung der ersten Bestimmung, wie sie beantragt ist, dürfte darum folgendermaßen lauten: »Haben sich bei der Wahl dieser Abgeordneten nur jene in dem k. k. österreichischen Heere und der Marine dienenden Staatsbürger der im österreichisch -constituirenden Reichstage vertretenen Ländergebiete zu betheiligen, welche zur Zeit der Vornahme der Wahlen «ach den Vorschriften der provisorischen Wahlordnung activ wahlfähig, und durch ihre nothwendige Abwesenheit gehindert waren, an den Reichstagswahlen Theil zu nehmen." Hier ist das Prinzip ausgesprochen, sie sollen nachträglich das Wahlrecht ausüben; dadurch entfällt die Spezisication, wie sie der Herr Abg. Zbyszewski beantragt, nämlich daß die in der Armee dienenden Beamten sich auch daran bctheiligen sollen; die sind ja in der Armee activ, daher in der Armee in-begriffen. Dagegen, was den weiteren Antrag des Abg. Ibyszewski anbelangt, daß auch andere Staatsbürger, die sich in Italien befinden, und an den früheren Wahlen nicht Theil genommen, dabei mitwirken, dagegen muß ich mich feierlichst verwahren, weil hier in Bezug der Gründe, ein solches Verfahren zu modificiren, wieder nicht dasselbe gelten kann. Es wurde dem Antrage des Abg. Zbyszewski vom Abg. Neumann der Vorwurf gemacht, daß er nicht principiell sey, er bestimme nur, daß drei Abgeordnete zu wählen wären, während der Grund der Abwesenheit zur Zeit der Wahl offenbar jedem der in der österreichischen Armee dienenden wahlberechtigten Staatsbürger das Recht zuerkennt, zu wählen; diesem glauben wir vorzubeugen dadurch, daß wir wirklich ein Prmzip in der Art aufstellen und wünschen, daß auf 20000 Köpfe immer ein Deputirter entfalle; die Berechnung ist beiläufig die folgende: 50000 Personen haben bisher einen Wahlbezirk gebildet, aber nicht alle diese 5N0W haben gewählt, sondern nur ein unbedeutender Theil von ihnen; es fiel hinweg mehr als die Hälfte, welche des weiblichen Geschlechtes sind; dann entfallen allerdings jene der Mannspersonen, welche noch nicht wahlfähig waren, nämlich alle Altersclassen von 1—24 Jahren; hiedurch würden zurückgeblieben seyn 25000 Mannspersonen, und davon die Altersclasse von l—24 Jahren hinweg, dürfte das beiläufige Resultat von 2WU0 Köpfen geben, und diese 2MW0 wahlberechtigten Personen repräsentiren den Wahlbezirk von5 „ „ und nach Rußland: im Jahre 1840 .... MjCent.sporco „ „ 4847. . . . 6.812 „ „ Die nicht zu verkennende Ungunst der Verhältnisse, welche auf der österreichischen Leineindustne gegenwartig haftet, kann aber keineswegs bloß jenen Ursachen zugeschrieben werden, welche der Hr. Interpellant bezeichnet hat. Am allerwenigsten aber vermag sie in einer unzureichenden Vertretung der österreichischen Handelsinteressen, dem Auslande gegenüber, gesucht zu werden.-^D" österreichische Staatsverwaltung hat dem klasllg-sten Schutze dieser Interessen ste und angelegentlichste und es besten Frankreich un «^ausg. ^e^a^esich m7^den befindet, Ver- »8 148 träge, welche den österreichischen Handelsleuten und Rhedern in diesen Ländern alle jene Vorrechte zusichern, deren daselbst die eigenen Staatsangehörigen oder die am meisten begünstigten fremden Nationen theilhaft sind. — Auch fehlt es keineswegs an den geeigneten Organen, welche die pünktliche Erfüllung der Stipulations dieser Verträge sorgsam überwachen. — Was das früher bemerkte, von dem Herrn Interpellanten speziell hervorgehobene ungünstige Verhältniß anbetrifft, in welchem die österreichischen Leinenfabrikate im Vergleiche zu den englischen bei ihrer Einfuhr nach Rußland, in Absicht auf die zu entrichtenden Zölle sich befinden sollen, — so ist in d: eserBe-ziehung (wenn gleich im Allgemeinen eine Milderung der ruffischen Zollgesetze immer noch sehr zu wünschen bleibt) der Hr. Interpellant ganz irrig berichtet worden; denn nicht nur, daß bei der Einfuhr auf dem Seewege englische Leinwaaren (so weit dieß bis in die neueste Zeit bekannt) in Rußland mit den österreichischen einem ganz gleichen Zolle unterliegen, so ist laut Beilage, in Folge der im Jahre 4847 gepflogenen Verhandlungen, mittelst Ukases vom 41. Oktober desselben Jahres, zu Gunsten von zehn der gangbarsten Artikeln der österr. Leinenfabrikation eine bedeutende Ermäßigung der Eingangsgebühren gegen dem verfügt worden, daß diese Waaren über die Landgränze nach Rußland eintreten, und auf dem Grunde von Ursprungs-Certifikaten als österreichisches Erzeugniß erkannt werden; eine Ermäßigung, deren (so weit bekannt) die englischen Lemwaaren sich nicht zu erfreuen haben. — Die wenig zufriedenstellende Lage der Leinenindustrie in Oesterreich vermag überhaupt nach genauerer Prüfung, der Regierung kaum in irgend einerHinsicht zur Lastgelegt zuwerdcn.—Wenn es hiefür ja noch eines Beweises bedürf.e, so würde dieser am leichtesten in dem Umstände zu finden seyn, daß die obige Erscheinung keineswegs eine in Oesterreich isolirt hervortretende ist, und daß dieselben ungünstigen Conjuncturen auf der Lei-uenfabrikation des ganzen europäischen Continents, und vornehmlich auf jener von ganz Deutschland lasten, in welch' letzterem Lande die Abnahme des Leinenhandels noch fühlbarer und noch rascher eingetreten ist, als bei uns. — Der deutsche Zollverein, aus dem durchschnittlich in den drei Jahren von 1840 bis 1842 gebleichte Leinwanden im Werthe von .........14,347.000 Thlr. ausgeführt worden, setzte in den nachfolgenden drei Jahren, d. i. von 1842 bis 1845 von diesen Waaren im Auslande, jährlich nur noch für ..... 8,666.000 Thlr. ab. — Mit nicht günstigerem Erfolge wurde der Leinwandhandcl von Hamburg und von Bremen, -^ diesen zwei Hauptstapelplätzen desselben, — betrieben. Aus Hamburg wurden im Jahre 18^6 Leinwaaren ausgeführt für 8,600.000 Mk. Bco. und im Jahre 1844 für 5,232.000 „ Aus Bremen: im Jahre 1840 für. . 2,449,000 Louisd'or und im Jahre 1844 für 926,000 „ Als Hauptgrund dieses bcklagenswerthcn Ergebnisses muß jedenfalls die in neuester Zeit in England zu einem so ungemeinen Grade von Vollkommenheit gcdiehene Maschinenspimierei und Webern bezeichnet werden, mittelst welcher, — begünstigt überdieß durch viel wohlfeilere Capitalien — es dortlandeö möglich geworden ist, gute und den Bedürfnissen der Abnahme vollkommen entsprechende Leinwaarcn zu Preijen herzustellen, mit welchen die Fabrikate des Continents fast unmöglich concurriren können. — Nichl zu übersehen ist außerdem, daß vornämlich im Süden Europa's, so wie in jenem Amerika's die Verwendung von Baum» wollgeweben, statt der früher benutzten Leinwand, immer mehr gebräuchlich wird, und daß dieser Umstand einen nicht wenig nachtheiligcn Einguß auf den Verbrauch von Leinwaaren im Allgemeinen ausüben muß. — Wienach der Staatsverwaltung nicht zugemuchet werden kann, mit dcn ihr zu Gebote stehenden Mitteln Uebelstande, welche, wie die besprochenen so tief wurzeln, und eine so bedeutende Ausdehnung erlangt haben, mit einem Schlage oder auch nur in naher Zukunft zu beheben, nmd jeder Einsichtige zu würdigen geneigt seyn. — Die Einwirkung der Regierung zu dem obigen Zwecke vermag nur eine indirecte, und der Erfolg jedenfalls nur ein allmäliger zu seyn. Daß das Ministerium sich angelegen styn laffen werde, nach Zeit und Umständen die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um solchen thunlichst sicher zu stellen, vermag in keinen Zweifes gezogen zu werden. — Ausfuhr au Leinenwaaren aus Oesterreich von 1831—18^7. Leinwand Zeitperiode -^^—---------------------------------------------------------------------------—----------- felne gemeine ordinärste Zusammen. Centner I Welch fl. Centn»!' s Werth fl. Centner Werth fi. Centner! Weich fi. Durchschnitt der Jahre I 1830—1840 873 523.800 34.007 !2,833.91 7 15.554 518.487 50.434 2,876.204 Im Jahre 1841 1.422 853.200 36.031 !3,002.583 12.342 411.400 49.795 4,267.183 » » 1842 876 525.600 27.118 2,259.834 15.746 524.866 43.740 3,310.300 » » 1843 660^ 396.000 22.560 1,880.000 15.614 520.467 38.834 2,796.467 » >> 1844 606 363.600 24.106 2,008.833 16.746 558.200 41.458 2,930.633 » » 1845 525 315.000 24.612 2,051.000 16.818 560.600 41.955 2,926,600 » )> 1846 711 426.600 23.312 1,942.667 18.333 612.433 42.356 2,981.700 » » 1847 981 588.600 21.414 1.784.500 21.922 730.733 42.992 3,103.833 Leinen-A us fuhr aus dem Zollvereine. ^ Durchschnittlich wurden ausgeführt: In den Jahren 1834—1836 . 105.919 Centner >> » » 1840—1842 . 87.453 » im Werthe von 14,628.000 Thaler, » „ >> 1843—1845 . 59.137 » » » » 9,791.000 » Die Ausfuhr an gebleichter Leinwand hatte 1840—1842 einen Werth von 14,347.000 » » 1843—1845 » ,> » 8,666.000 » Lcinenhandel von Hamburg. In Hamburg wurden ausgeführt im Jahre 1836 für 8,600.000 Mark Banko. » >> ' „ » » » 1844 » 5,232.000 » » Leinen Handel von Bremen. In Bremen wurden ausgeführt im Jahre 1840 für 2,449.000 Louisd'or. » » >> » » » 1844 » 926,000 » Mussische Gittfuhr-Hollsätze von nachstehende« .Hanf- utld Leiuenfabrifaten. In Gemäfcheit des Ta- In Gemäßheit d. Ukases riffs vom Jahre 1842. vom Jahre 1847. Rubl. Kopeken. Rubl. j Kopeken. 1. Leinene Tücher, weiße Schnupftücher mit und ohne Kanten, mit Ausnahme der besonders benannten . . . . . von 1 Pfund 2 10 1 50 2. Batisttücher mit weißem und bunten angeweb- ten, oder aufgedruckten, nicht über 1 Zoll brci- H ten Rande......detto 5 60 3 — 3. Dergleichen Tücher mit Ecken, Kanten von mehr als 1 Zoll Breite :c., mit Blumen in der Mitte......detto 6 90 4 "" 4. Leinwand, leinene, hänfene und mit Baum< wolle gemischte, die besonders benannte ausgenommen ......detto 1 85 1 20 5. Alle einfarbigen, bunten, gewirkten, brochirten oder brodirtcn Leinen- und Hanfwaaren, die besonders benannten ausgenommen . . detto 6 90 4 <— 6. Dergleichen Tücher '. . . . detto 9 20 5 — 7. Tischtücher, Servietten und Handtücher, leinene und mit Baumwolle oder Wolle gemischte, weiße, färbige und bunte, durchwirkte undbrochirte ..... detto 2 30 1 20 8. Strümpfe und Mützen, weiße, einfarbige und bunte . .... - detto 1 20 — 80 9. Dergleichen brodirte '. . - - detto 1 80 1 20 10. Knöpfe, zwirnene, für die Wäsche . . dctto 4 60 2 — Auf die Interpellation des Herrn Abg. Pitteri in Betreff der italienischen Frage habe ich im Namen des Ministeriums Folgendes zu erwiedern : Die Regierung beabsichtigt nicht, den Bestrebungen der Völker Italiens, so weit sie auf die Begründung einer verfassungsmäßigen Freiheit gerichtet sind, entgegen zu treten. (Beifall.) Sie macht es sich zur Aufgabe, im lombardisch-vene-! tianischen Königreiche, so wie in allen andern Theilen der k. k. Staaten, dem Grundsatze der< Gleichberechtigung aller Volköstämme Oesterreichs und dem Rechte der nationalen Entwickelung! volle Geltung zu verschaffen. (Beifall.) Allein ebenso fest ist sie entschlossen, den Aufruhr, sollte er dort abermals das Haupt erheben, mit Macht zu bekämpfen, und die Lasreißung jener Länder ^ von der Gesammtmonarchie zu verhindern, um jeden Preis, mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln. Ueber die diplomatischen Verhandlungen jetzt Auskunft zu geben, muß ich, weil sie noch schwebend sind, als unstatthaft ablehnen. Sobald sie zu einem Ergebnisse geführt oder m ein Stadium getreten, in welchem die Veröffentlichung ohne Nachtheil geschehen kann, werde ich mich beeilen, dem Hause unter Vorlegung der Korrespondenzen die erwünschten Auskünfte zu ertheilen. Das Ministerium wird die Ehre und Integrität der Monarchie zu wahren wissen (Beifalls und übernimmt in dieser Frage die volle Verantwortung. (Beifall.) Meine Herren, ich habe eine dritte Interpellation zu beantworten. Die Suspendirung der Ost-Deutschen Post hat 149 dem Herrn Abg. Szabel Veranlassung gegeben zu einer Interpellation, welche er dem Hause als die gewichtigste bisher vorgekommene bezeichnet. Ich habe hierauf Folgendes zu erwiedern: Die Unterdrückung dieses Blattes ist durch den Herrn Civil- und Militär-Gouverneur von Wien verordnet worden. Feldmarschall-Lieutenant Baron Welden übte, indem er dieß that, eine Befugniß seiner Stellung aus, eine jener, aus dem dermalen über Wien verhängten Ausnahmszustande entspringenden Befugnisse, deren Statthaftigkeit Niemand, der da welß, was der Belagerungszustand ist, im Ernste bestreiten wird. Baron Welden bedürfte hiezu weder der Ermächtigung, noch des Auftrages der Regierung. Die Regierung wird stets die Preßfreiheit aufrecht erhalten, sie erkennt jedoch in der vom Feldmarschall-Lieutenant Baron Welden gegen die O st-Deutsche Post verfügten Maßregel keine Beeinträchtigung und noch weniger eine Vernichtung derselben. Nachdem ich nun die eigentlichenFragcn beantwortet habe, erübrigt mir noch, eine Erläuterung beizufügen, die mich persönlich betrifft. Ich habe nicht Zeit, viele Zeitungen zu lesen. Das erste Blatt der Ost-Deutschen Post, oas mir in die Hände kam, war jenes, das den Artikel enthielt: »Ein Ereigniß in Kremsier." Ich gehe nicht auf die Beurtheilung des Aufsatzes und seiner ausgesprochenen Tendenzen ein. Dieß steht Jedem frei. Ich habe dem Feldmarschall-Lieutenant Baron Welden meine Ansicht darüber mitgetheilt. Er hatte, wie ich es vermuthete, im Dränge seiner vielen Geschäfte das Blatt nicht gelesen. Der Herr Gouverneur theilte meine Meinung, und die Herausgabe der Ost-Deutschen Post, wclchc schon mehrmals aufmerksam gemacht und gewarnt worden war, auf den Belagerungszustand Rücksicht zu nehmen, wurde eingestellt. Ich gehe in diese Erläuterung ein, um der hohen Versammlung bemerklich zumachen, daß nicht das Ministerium in die dem Herrn Gouverneur zustehende Vefugniß eingegriffen hat, sondern daß nur ich allein und zwar in nicht offi-ciellcr Weise meine Meinung ausgesprochen habe. Es handelt sich daher hier nicht um die ministerielle Verantwortlichkeit, der wir nicht auszuweichen gesonnen wären, sondern nur um eine rein persönliche, der ich eben so wenig aus dem Wege gehe. Es bleibt mir übrig, bei der hohen Versammlung mich zu entschuldigen, nicht etwa wegen desjenigen, was ich in der Angelegenheit selbst gesagt, geschrieben oder gethan habe, sondern nur, daß 'ich Ihre kostbaren Momente durch die Darlegung einiger mich persönlich betreffenden Umstände in Anspruch genommen habe. Eine Aufklärung der Thatsache schien mir nothwendig. (Beifall.) Präs. Den nächsten Gegenstand der Tagesordnung bildet die Verhandlung über den Antrag ' des Abg. Placek. Der Antrag ist dem hohen Hause gedruckt vorgelegt worden, und lautet: »Der Reichstag beschließt: Es sey das Ministerium für Landcscultur und Bergbau aufzufordern, ein Gesetz zur Regelung der zulässigen Theil-barkeit des mit dem Gesetze vom 7. September ^/ ^""1' '^"als unterthänigen Grundbesitzes dann des von der Bestellung der Pa-trmwma-Gerichtsbarkeit befreiten Dominical-Gnmdbesitzes nut Berücksichtigung der Hypothe-karrechte, dann der Nahrungs- und Steuerfähia^ keit zu entwerfen." — Wünscht Jemand über diestn Gegenstand das Wort zu ergreifen?__Die Herren Abg. Brauner, Ionak und Neuwall verlangen das Wort. Der Herr Abg. Borrosch hat früher das Wort, da er sich auch früher schon angemeldet hat. — Derselbe ist nicht anwesend, somit hat der Abg. Brauner das Wort. Abg. Braune r. Ich ergreife gegen den Antrag das Wort, weil ich bemerkt habe, daß dieser ^'genstand aus dem natürlichen constitutioncllen Wege der Gesetzgebung nicht herausgerissen werden M. Er ist erstens nicht dringend, nicht so dringend wenigstens, un» uns zu veranlassen, eine ministerielle Ordonnanz so tief ins Leben eingreifen zu lassen; und zweitens ist er seiner Natur nach von so großer Eigenthümlichkeit, daß er jedenfalls der Autonomie der Länder, mögen sie groß oder klein eyn, überlassen bleiben muß (Bravo), indem ich )iebci von der Voraussetzung ausgehe, daß die agrarischen Gesetze, sollen sie zweckmäßig, sollen 'ie entsprechend seyn, der Autonomie der einzelnen Bänder anheim gestellt werden müssen. Der An-'rag ist also in dieser Beziehung vorgreifend, und ,ch beantrage daher, von dem Gegenstande ganz Hmgang zu nehmen. Abg. Neuwall. Ich muß mich dem Antrage, der eben gestellt worden ist, auch anschließen, indem ich es für unzeitgemäß halte, jetzt schon in )iese meritorische Frage einzugehen. — Es ist )ie Frage hochwichtig für den Kern, für die größte Masse unserer Bevölkerung; durch eine unzeitige, vorschnelle Behandlung derselben würden wir es >ahin bringen können, daß wir ein Landproleta-nat, vor dem wir, Gott sey Dank, noch bewahrt sind, erst schafften, wir würden den Wohlstand unseres Landvolkes, welches noch in Europa trotz allem dem, was man gesagt hat, am besten gestellt ist, und noch besser gestellt werden wird, in seinen Grundfesten erschüttern. Ich glaube daher auch, daß es der künftigen Zeit, einem geordneteren uno besseren Zustande' der Dinge, als sie jetzt noch bestehen, vorbehalten seyn müsse, und glaube, daß über d-esen Antrag zur Tagesordnung übergegangen werden sollte. Abg. Polaczek. Nach §. 51 der Geschäftsordnung istohneDebatte darüber abzustimmen, ob der Antrag zurVorberathung an die Abtheilungen zu verweisen, oder in dieVollbcrathung zu bringen sey ; aber überhaupt ist keine Debatte zulässig. P r ä f. Es ist gestern beschlossen worden, diesen Antrag auf die Tagesordnung zn nehmen, demnach ihn zur Vollderathung zu bringen. Abg. Ionak. Ich muß geradezu bitten, diesen Antrag zu übergehen. Ergreift in eine Lebensfrage nicht einzelner Landestheile, sondern der ganzen Monarchie ein; und wo es sich um Lebensfragen handelt, kann man nicht einen Fetzen herausreißen, um legislative Kleinigkeiten zu fordern. Sind die agrarischen Gesetze je wichtig in einem Staate ge-wcsen, so werden sie es bei uns um so mehr seyn, weil die bisherigen agrarischen Gesetze bei uns geradezu miserabel sind, und einer radikalen Reform bedürfen. Der volkswirtschaftliche Ausschuß, dem ich anzugehören die Ehre habe, hat das Ministerium des Ackerbaues und Bergbaues darauf aufmerksam gemacht; und wäre dieß auch nicht der Fall gewesen, so glaube ich mit meinem verehrten Freunde, daß sich diese Sache in einzelnen Ländern am besten regeln lassenwird. Wir können nicht jetzt über diesen Gegenstand ein durchgreifendes Gesetz für die Monarchie bringen, da diese Frage i« der kürzesten Zeit zu lösen geradezu unmöglich lst, und wenn e^ möglich wäre, so ist der Antrag unnütz, und ich trage darauf an, daß er entweder fallen gelassen oder einem Ausschusse zur Berichterstattung übergeben werde. Abg. Brestel. Ich beantrage, daß er dem volkswirtschaftlichen Ausschuß überwiesen werde. Präs. Abg. Borrosch hat das Wort. Abg. Borrosch. Wenn er, wie ich voraussehe, einem Ausschuß überwiesen wird, so kann ich mir das Reden vor der Hand ersparen. (Heiterkeit,— Ruf: Schluß der Debatte.) Präs. Es wird der Antrag auf Schluß der Debatte gestellt. Wird der Amrag unterstützt? (Er wird unterstützt und angenommen.) Die Debatte ist geschlossen ; es ist kein Redner mehr eingezeichnet, vielleicht wünscht der Antragsteller das Wort zu ergreifen? Abg. Plaoek. Die Einwendungen der Herren Abg. Brauncrund Ionak, daß sich der Gegenstand jetzt hier zur Verhandlung nicht eigne, waren begründet, würde mein Antrag die dcsinltive Erledigung dieses Gegenstandes beabsichtigen. Das ijt aber durchaus nicht der Fall, ich vereinige mich vielmehr mit der Ansicht, daß diese definitive Erledigung sich mehr eignen würde für die Compctenz der Provinzial-Landtagc, weil es wirklich eine innere Landcsangelegenheit ist; auch der Wortlaut meines Antrages zeigt nur zu deutlich, daß ich bloß eine formellcEinleitung beabsichtige. Die Beschränkung des Grundeigenthums erstreckt sich theils auf das meritorischc Verbot, d. i. theils auf den Umfang Völkerrechte in der Uebertragung aufdieVcrtrags-verhältnisse der Völker volle Geltung. Wird nämlich zwischen Völkern ein Vertrag beiderseits verbindlich , giltig eingegangen, so ist auch keines der contrahirenden Völker für sich allein befugt, willkürlich und einseitig vom Vertrage abzugehen, ohne sich einer völkerrechtlichen Verletzung schuldig zu machen ; denn auf der Rechtsgiltigkeit und Heiligkeit der Verträge beruht, so wie im Privatrechte, die vernunftgemäße nähere Wechselwirkung der Menschen, auch im Völkerrechte der Völkerverkehr und die erste Grundlage des Rechtsbestandes der Staaten. Die Anträge des Herrn Abg. Siera-kowski bezwecken nun die Aufhebung von vier Staatsvertragen, welche wegen Auslieferung von Deserteurs und Hochverrathern von Seite Oesterreichs mit Rußland, Preußen und Sardinien abgeschlossen wurden, und nunmehr einseitig in der Art aufgehoben werden sollen , daß die hohe Kammer beschließen möge, dieselben von nun an als null und nichtig anzusehen. Meine Herren! Diese Vertrage erscheinen weder transitorisch auf einen speciellen Act der Erfüllung eingegangen, noch sind sie bloß persönliche oder Privatverträge der bezüglichen Regierungen, sondern selbe stellen sich vielmehr als politische, auf der Basis des Völkerrechtes auf diplomatischem Wege zu Stande gekommene Verträge dar, und können füglich auch nur auf völkerrechtlichem Wege wieder aufgehoben werden. Höchstens kann hinsichtlich Sardiniens ein Ausnahmsfall insoferne beansprucht werden, als sich Oesterreich mit Sardinien dermal im Kriegszustande befindet, und nach dem Völkerrechte in derlei Fallen die bestehenden Staatsverträge mit Rücksicht auf die Umstände und Vertragsobjecte als suspendirt angesehen werden können. In der Regel treten jedoch die Staatsverträge auch in solchen Fällen nach geschlossenem Frieden, wenn auch gewöhnlich neuerlich bekräftiget, wieder in Wirksamkeit. Ich erlaube mir demnach dießfalls den Antrag zu stellen, daß die vier Anträge des Abg. Sierakowski, welche die Auflösung völkerrechtlicher Verträge wegen Auslieferung von Hochverräthern und Deserteurs bezwecken, an das Ministerium des Aeußern zu dem Ende geleitet würden, um entweder im diplomatischen Wege die Realisirung derselben einzuleiten, oder die allfallig dagegen obwaltenden Hindernisse bekannt zu geben. Die letztere Alternative , daß nämlich die gegen die Aufhebung der Verträge allfällig obwaltenden Hindernisse bekannt zu geben seyen, habe ich deßhalb beigefügt, weil die Verträge nicht vorliegen, und mir der Inhalt derselben nach seinen einzelnen Punkten nicht genau bekannt ist, und weil nebst rechtlichen Motiven auch noch politische Verhältnisse und Gründe obwalten können, welche die Einleitung einer Auflösung der fraglichen Verträge dermal nicht zulassig oder doch nicht räthlich machen. Präs. Wird dieser Antrag unterstützt? (Er ist hinreichend unterstützt.) Der Abg. Sierakowski wünscht das Wort. Abg. Sierakowski. Die Dringlichkeit der Frage ist von der Art, daß selbe ein Jeder, der mit den Grundsätzen eines constitutionellen Staates vertraut ist, leicht einsehen wird, obgleich wir hier mit der Lösung einer so wichtigen Aufgabe, einer neuen Constitution beschäftiget sind; wenn aber diese Aufgabe noch nicht gelöst ist, kann keiner von uns, meine Herren, sagen, daß wir schon jetzt durch die Beschlüsse Sr. Majestät des vorigen Kaisers, und die von demselben uns verliehene Constitution oder eigentlich octroyirte Verfassung vom 26. April v. I. uns in einem constitutionellen Staate befinden. Da aber dergleichen Verträge, wie jene des Cartels und der Ueberlieferungen überhaupt, nicht nur mit den Grundsätzen eines constitutionellen Staates unvereinbar, sondern auch dem §. 34 der oberwähnten octroyirtenVerfassung geradezu entgegengesetzt sind, so glaube ichin dem bereits Gesagtenschon genügsame Gründe angeführt zu haben, Sie, meine Herren, für dieDringlichkeitdieserVerträgezu stimmen. Aber außerdem noch, wenn wir die weiter daraus entspringenden Folgen in Erwägung ziehen, wenn wir bedenken, daß der zwischen Oesterreich und Rußland geschlossene Cartel bloß nur zum Vor- theile der letzten Macht geschlossen wurde, indem ein österreichischer Soldat sicher seine Fahne nicht verlassen wird, um selbe mit der russischen zu vertauschen; daß für die Länder der Monarchie aber nicht nur viele fleißige und sir den Ackerbau taugliche Hände verloren gehen, sondern auch außerdem noch durch Aufstellung eines Blutgerichtes, der sogenannten Taglia, nach welchem für die Einbringung eines Deserteurs 25 si. dem Lieferanten ausgezahlt werden, nicht nur das moralische Gefühl im Volke getödtet, sondern auch dazu verleitet wird, in vielen Fällen blutigen Menschenhandel damit zu treiben; daß demnach die Beibehaltung dieser Verträge den Grundsätzen eines con^ stitutionellen Staates nicht angemessen, dem §. 34 der von Sr. Majestät verliehenen octroyirten Verfassung entgegen sind, den materiellen Interessen der Lander der österreichischen Monarchie nicht entsprechen, und auf die Moral der Völker derselben einen schädlichen Einfluß haben; so trage ich an, diese Antrage in Vollberathung zu ziehen, damit durch die Annahme derselben nicht nur dem in der occroyirten Verfassung ausgesprochenen Willen Sr Majestät gcnuggethan, vielfältigem Unglücke gesteuert, sondern auch der Menschheit ein wesentlicher Dienst erwiesen werde. Abg. Strobach, Ich erlaube mir, gegen den Antrag des Abg. Tierakowski aus rein formellen Gründen das Wort zu ergreifen. Der Antrag ist auf die Tagesordnung gesetzt worden, doch glaube ich, daß dieß in der Absicht geschehen sey, damit der Antrag das zweite Stadium durchmache, welches die Anträge nach den Bestimmungen unseres Reglements durchlaufen müssen, ol)ne daß etwas anderes beschlossen wird, als ob der Antrag in Voll- oder Vorberathung kommen oder vertagt werden soll. Ich würde meinen,-daß dieser Antrag zur Abstimmung kommen sollte; übrigms muß ich mich aus formellen Gründen gegen denselben aus-sprechen, weil diese Verträge und die Stipula-tionen nicht vorlagen, unter welchen die Aufkündigung Statt finden könnte; daher berufe ich mich darauf, was der Herr Abg. UUepitsch sagt: wenn diese Verträge noch so schlecht waren, so sind wir dennoch als Paciscenten verpflichtet, dieselben einzuhalten, und um sich darüber auszusprechen, müssen diese Verträge nach ihrem vollen Inhalte j)m-^xl6N5um uns vorliegen. Ich muß mich auch wei-ter dagegen aussprechen, ich gehe nämlich von dem Grundsatze aus, daß wir ein constituirender Reichstag sind, daß wir uns daher von allen legislate ven Arbeiten ferne halten sollen, damit wir in unserer Aufgabe, die Constitution zu Stande zu bringen, endlich doch vorrücken, und die vierte Sitzung nicht mit so gleichgiltigen Gegenständen zugebracht werde, sondern daß auch gegenwärtig bei der vierten Sitzung schon die Grundrechte in Verhandlung kämen. Ferner muß ich mich auch unbedingt dagegen aussprechen aus dem Grunde, weil der Kam-mer oder dem Reichstage kein Einfluß auf Abschließung oder Kündigung der Staatsverträge zusteht, dieses wird die Constitution bestimmen; daher trage ich an, den Antrag des Abg. sierakowski dahin zu vertagen, bis die Constitution des Kaiserthums Oesterreich festgestellt haben witd, welcher Einfluß dem Reichstage in Beziehung auf die Abschließung oder Kündigung der Staats-Verträge zuerkannt werde. (Beifall.) Präs. Der Abg. Brestel hat das Wort. Abg. Brestel Meine Herren, ich muß in formeller Beziehung dem Herrn Redner vor mir vollkommen recht geben, es war eigentlich der Atv trag nicht zur Debatte zu bringen; nur ist zu bedauern, daß ein so hochwichtiger Antrag auf eme solche Weise in die Kammer gebracht worden ist Es ist ein Antrag, der viele und sorgfältige Ueber-legung erfordert, und zwar um so mehr, weil bei einer Incidenzdebatte, wie diese jetzt, Grundsätze ausgesprochen wurden, die vielleicht nicht bei wahrer Erörterung eine allgemeine Billigung finden dürften; ich bin daher dafür, daß das, was eigentlich beschlossen werden solle, zur Berathung komme, nämlich, ob er in Vollberathung oder an eine Com» mission kommen soll. Daß man einen solchen Antrag nicht in Vollberathung nehmen könne, ist, glaube ich, an und für sich klar, und ich beantrage daher, daß er an eine Commission zur Be- richterstattung verwiesen werde, und muß besonders meines Erachtens, da von zwei Herren Rednern Grundsätze ausgesprochen wurden, die ich nicht theilen kann, in Kürze darauf erwiedern. Ich glaube, meine Herren, durch einen Vertrag, mit Rußland vor den Märztagen abgeschlossen, wo man sich verpflichtet hat, die sogenannten Hochverräther an Rußland auszuliefern, durch einen solchen Vertrag, glaube ich,-kann ein constitutioneller Staat sich nicht für gebunden erkennen, denn ich kann mlch zu Allem verpflichten, nur zu demjenigen nicht, was meinem Gewissen, was meiner Ehre entgegen ist; zu einer solchen Verpflichtung kann und werde ich mich nie und nimmermehr bekennen. Ich kann diese Auslieferung sogenannter Hochverräther nie als rechtbestehend betrachten, denn das ist in Oesterreich (je t'ucio durch den Eintritt in den constitutionellen Staat aufqehoben; und das Ministerium Doblhoff hat in Wien auf eine Interpellation in seiner Antwort die Erklärung abgegeben, daß Niemand mehr an Rußland ausgeliefert werde. Ich mache Sie auf das Factum aufmerksam, es dürfte Allen bekannt seyn, und appellire allein an die Menschlichkeit, an weiter gar nichts. Ueberlegen Lie, wie die sogenannten Hochverräther, die politischen Verbrecher in Rußland behandelt werden, umsomehr, da man Manches als politisches Verbrechen in Rußland anerkennt, was eigentlich eine ganz unschuldige Handlung ist. Ich will nicht in die Materie eingehen, aber wie gesagt, der Antrag ist zu wichtig, ich beantrage einfach die Verwei« sung an einen Ausschuß. Präs. Ich werde die mir eingebrachten beiden Antrage zur Unterstützung bringen. Der Antrag des Abg. Strobach lautet: »Die vier Anträge des Abgeordneten Sierakowöki sind zu vertagen, bis die Vcrfassungsurkunde festgestellt haben wird, welchen Einfluß der Reichstag auf die Abschließung oder Kündigung der Verträge zu nehmen hat." Wird dieser Antrag unterstützt? (Gcschicht ) Er ist hinreichend unterstützt — Dcr Antrag deö Abg, Brestel lautet: »Die Anträge sind einer aus den neun Abtheilungen zu bildenden Commission zur Berichterstattung zu überweisen. Wird dieser Anttag unterstützt? (Unterstützt.» Der Abgeordnete Borrosch hat das Wort. (Ruf: Schluß der Dcbatte.) Abg. Lasser. Es soll,gar keine Debatte Statt finden. Präs. Wird der Antrag auf Schluß derDe-batt unterstützt? (Unterstützt und angenommen.) — Es hat noch der Abg. Bor rösch das Wort. Abg. Borrosch. Ich verzichte, und schließe mich dem Antrage des Abg Bresttl an. Präs. Es liegen drei Anträge vor. Zuerst wird über den Antrag des Abg. Strobach abgestimmt werden, weil er ein vertagender ist, und zwar auf unbestimmte Zeit; dann über den deö Abg. Brestel, weil er den Anttag nur auf einige Zeit vertagt, nämlich bis zur Berichterstattung einer Commission; endlich über den Antrag des Abg. Ullcppitsch, welcher dahin geht, daß diese vom Abg. Sierakowski gestellten Antrage dem Ministerium des Aeußern zur Berücksichtigung mitgetheilt werden. Der Anttag des Abg. Strobach lautet: (liest ihn). Diejenigen Herren, welche für die An« nähme dieses Antrages sind, wollen dieß durch Aufstehen kund geben. (Geschieht.) Es ist die Majorität; demnach entfallen die andern zwei Antrage.-— Als nächster Gegenstand der Tagesordnung erscheinen die Berichte des Petitionsausschusses. Ich fordere den Herrn Referenten auf, zum Vortrage zu schreiten. Abg. Planck. Unter den R. T. Nr. 1«41 und12i'>4 sind Petitionen von 2 königlichen Städten aus Böhmen eingelangt Die erste enthalt die Bitte der Stadtgemeinde Klattau in Böhmen vom 2. September v. I., um baldige Einführung der freien Gemeindeverwaltung, um Rückstellung aller Rechnungen von dem, den königlichen Städten bisher vorgesetzten Landes ^ Unterkammeramte, um Rückstellung der noch für das vierte Militärquar-tal 1848 zur Unterhaltung des genannten Landes-Unterkammeramtes abgeforderten Stanze pr. 16", fi. 45 kr. C. M. — Die zweite enthält die Bitte der 131 Bürger der Stadt Rokys'an, um Ginführung der freien Gemeinde-Vermögensverwaltung im Sinne des für Böhmen erflossenen Kabinetschreibenö vom 8. April 1848. Zur Erläuterung möge folgende Darstellung dienen: Die königlichen und die Leibgedingstädte Böhmens sind lusher in der Verwaltung des Gemeindevermögens in der Art bevormundet gewesen, daß die Magistrate mit Einver-ständniß der drei bürgerlichen Repräsentanten nur die geringfüg ia/ien, nothwendigen Auslagen zu machen befugt waren, in wichtigen Angelegenheiten aber dem seit 18A4 reorganisirten königlichen Landes-Unterkammeramtc unterworfen sind, welches die als nothwendig erkannten wichtigeren Auslagen bewilligte, in noch wicht'gcren Fallen aber die Zustimmung des Landes ^Guberniums oder gar der Hofkanzlei einzuholen beauftragt war. Diese Bevormundung hat nicht bloß das Selbstgefühl der Bürgerschaften gelahmt, sondern den Communen auch den ökonomi sche Nachtheil bereitet, daß wegen den unvermeidlichen Verzögerungen, besonders bei Baulichkeiten, die anfänglich oft nur mindere Auslage theils wegen der inzwischen gesteigerten Preise, theils wegen der vergrößerten Schadhaftigkeit des Bauobjectes sehr wesentlich gesteigert worden sind. Für eine solche Bevormundung mußten die Städte noch zahlen, indem auf dieselben noch alljährlich die Besoldungen und Pensionen der Beamten des Landes-Unter-kammeramtes repartirt wurden. Bei diesen namhaften Bedrängnissen der Städte war es nun natürlich, daß das in Erledigung der zweiten Prager Petition erflossene Kabinetöschreiben vom 8. April 4848 mit Jubel begrüßt wurde, wornach eine selbst-ständige Gemeindeverfassung mit eigener Vermö^ gensverwaltung und freier Wahl der Beamten in Aussicht gestellt wird. Ungeachtet dieser erfreulichen Aussicht ist aber für das freie Gemeindewesen in Böhmen bisher noch nichts anderes geschehen, als daß statt der berathenden drei Repräsentanten 12, oder noch mehr Ausschüsse, laut einer Gubernial-Verordnung vom 22. Mai l848 vom Magistrate in Gcmeindeangelegenheiten einvernommen werden dürfen; der lä'Üige, wegen der Verzögerung nach' theilige Geschäftsgang bezüglich der Einholung der Behörden-Consensc ist nicht aufgehoben ja nicht einmal abgekürzt. In Folge des Gesetzes vom 7, September 1848 und dcr darauf basirten Ministertal-Verordnung vom 14. September 1848 wird die bedeutende, im Tarbezuge gegründete städtische Einkommensquelle für den Staat verrechnet, während die Städte ohne Unterschied ihrer Eigenschaft selbst die Pensionisten jener Beamttnstellcn zahlen müssen, welche vom Staate zur Besorgung der tax-Pflichtigen Amtshandlungen den ^ tadtgemeinden vorgesetzt worden sind, obwohl es sachgemäß und gerecht erscheint, daß diese Pensionen Jemand zur Last fallen, der diese Taxen in Anspruch nimmt. Hicbei kommt noch zu bemerken, daß die stadt-gemeinden, welche nicht aus eigenem Entschlüsse, sondern ar>f Befehl der Administrations-Behörden ihre ehemaligen Realitäten emphiteutisirten U'ld seit dem Jahre 1811 sich mit den Zinö-zahl ngen in N W. begnügen mußten, seit der Kundmachung des Gesetzes vom 7. September 1848 außer dem Bezüge auch dieser Gicblgkeiten stehen, ohne zu wissen, wie bald die gebührende Cnt,chad.,qung ausgemittelt, und wie bald dieselbe gastet wnd N.n verlautet zwar, daß das Mi-msterrum die königlich privilegirten Städte von der Unterordnung unter die eigens bestehende k. k, Buchhaltung der pnvllegirten Städte, dann die köniali-chen srelen, und die königlichen Lcibgedingstädte von der Unterordnung unler das köniqlichc Landes-Un-ter'ammcramt zu befreien gedenke; über die so nothwendige Abkürzung des schwerfälligen Geschäftsganges in der Einholung der ökonomischen Con sense ist jedoch nichts verfügt, und doch dürfte es, wie bereits oben angedeutet, im Sinne des freien Gemeindewescns nicht bloß zulässig, sondern sogar nothwendig erscheinen. In Erwägung, daß im Wege der Gesetzgebung eine Gcmeindeordnung nicht sobald gewärtiget werden kann, in ähnlichen Verhältnissen sich auch die Gemeinden anderer Provinzen befinden dürften, daß selbst die Schutz- und unterthänigen Etadt-, Markt- und Dorfgemeinden m Folge des § 1 des Gesetzes vom 7. September 1848 aus' der Bevormundung der Patri-"^lämter zu treten haben, stellt der Petitions-"uöjchuß mit Stimmmeinhelligkeit (12 Mitglieder) den Antrag: Die hohe Reichsversammlung wolle die vorliegenden zwei Petitionen der königlichen Städte Roky6an und Klattau dem Ministerium des Innern zur Erledigung übergeben, demselben jedoch aus diesem Anlasse die Aufforderung zukommen lassen, tm Wege provisorischer Verordnungen in Gemeindcangelcgenheiten jene Verfügungen zu treffen, welche das freie ^cmeindeleben erfordert. Präs. Der kbg. Praxak hat das Wort. Abg. Pra/.ak. Es wird nicht noting seyn, darauf hinzuweisen, mit welcher Sehnsucht alle unsere Länder auf eine Gemeindeordnung warten. Wir sahen es, daß nach den Märztagen zunächst oie Städte an die Gubernien und an das Ministerium sich gewendet habe»,, damit ihnen provi sorische Begünstigungen zu Theil werden. Das vo-rige Ministerium hat sich auch aus esprochen, daß es bereit sey, den Städten dei jeweiligem Ansuchen diese provisorischen Begünstigungen zu gewähren. Ich glaube nun, daß oer Ausschuß nicht darauf angetragen hat, das Ministerium zur Erlassung einer allgemeinen, in das specielle eingehenden Gemeinde-Gesetzgebung zu ermächtigen; dieß würde den Verhältnissen der verschiedenen Lander nicht angemessen seyn. Ein Bedürfniß der einzelnen Länder ist es bloß, daß provisorisch einige Erleichterungen im Gemeindeleben getroffen werden, es dürfte aber angemessen seyn, die Durchführung der '!"cmeindegesetze den Landtagen zu überlassen. Ich habe die volle Ueberzeugung, daß es ebenso unmöglich sey, eine allgemeine Gemeindegesetzgebung zu schaffen, als eine allgemeine Urbarial-Gesetzge-bung. In der Richtung unterstütze ich den Antrag des Ausschusses, daß das Ministerium provisorische Erleichterungen in den Venmndeoerhältnissen eintreten lasse, aber keineswegs, daß das Ministerium aufgefordert werde, ein allgemeines Gemeindegesetz zu geben. Ich habe aber dabei eine Bitte vorzutragen in Bezug des Landes, das ich zu vertreten die Ehre hade. Gleich in den Märzragen wurde der mährische Landtag zusammenberufen, und ihm wurde unter Anderem auch die Aufgabe zu Theil, wegen Verbesserung der Gemeindegesetze Antrage zu erstatten Der Landtag, wohl einsehend, daß er vermöge seiner früheren Zusammensetzung nicht im Stande jey, die Wünsche des Landes zu repräsentiren, erkannte seine wichtige Aufgave, und hat sich im Monate Mai auf eine Art reconstituirt, die einer reinen Volksvertretung ziemlich nahe war. Ich brauche nur darauf hinzuweisen, daß ungefähr 180 Vertreter des Bauern» und Bürgerslandes, und bloß an 4l) Vertreter der ehemaligen obern Stände am Landtage waren. Dieser Landtag hat die Urbarial- und Gemeindegesetzgebung sogleich in > Angriff genommen, eö wurden die drückendsten Un- - terthanslastcn aufgehoben, und die dießfälligen Be-. schlüsse von Sr. Majestät sanctionirt. Der Landtag - hat ferner das dringende Bedürfniß einer Gemcin-, deordnung für das Land eingesehen, und nach Be- - rathung derselben eine eigene Deputation an das Ministerium mit dem Ansuchen abgesendet, die Ge- - meindcordnung insolange provisorisch einzuführen, r bis auf constitutionellem Wege ein definitives We-r setz zu Sande kommt. Die Antwort des Ministe-i riums ist bis jetzt ofsiciell nicht bekannt, indem die e Deputation ihr Ansuchen bloß dem Herrn Minister e des Innern vortrug Dieser ließ aber in seiner Ant- - wort eine Bemerkung fallen, die wohl nicht die r Ansiä)t der Majorität deö Hauses seyn dürfte. Der - Herr Minister erklärte, er sey kein Freund von ' provisorischen Gesetzen für einzelne Provinzen, und i namentlich werden, wenn in Gemeindeangelcgcnhei- - ten Reformen eintreten sollen, dießfalls allgemeine - Gesetze für die ganze Monarchie erlassen werden. - Ich glaube nicht, meine Herren, daß das ihre An sicht seyn kann, daß die ^emcindeordnung und dlc >, Gemeinde-Gesetzgebung dieselbe sey in Dalmatlen, " wieinTirolundin^alizien Die Bedürfnisse emcs r jeden Landes, eines jeden Volksstammeö sind m e dieser Beziehung so verschieden, daß das ^emeuv - degesetz auch überall verschieden sey" muß Ich wlll - übrigens den Ansichten und Beschlüssen des hohen - Hauses nicht vorgreifen, ich mache Lie aber, meine d Herren, darauf aufmerksam, daß Mähren bereits - eine Gemeindeordnung hat, welche aus den Be-.- dürfnissen des Volkes hervorgegangen, und die - Wünsche des Volkes repräsentirt. Ich habe Sie !- im Vereine mit der Mehrzahl der mährischen De-) putiltcn zu ersuchen, daß für Mähren das Ministerium aufgefordert werde, jene Gemeinde-xdnung, welche auf dem Landtage zu Stande kam, bis zum Zustandekommen eines definitiven Hesetzes für Mahren provisorisch einzuführen. Diesen Antrag werde ich dem Herrn Präsidenten überreichen , und bitte um die Unterstützung desselben. Präs. Der Abg. schuselka hat das Wort. Abg. Schuselka. Ich sehe mich ebenfalls genöthigt, gegen den Antrag des Petitions - Ausschusses mein Bedenken auszusprechen, wie der Herr Redner vor mir. Es ist der Antrag lediglich darauf beschränkt, diese Petition dem Ministerium zu» zuweisen, und es zu erfahren, die provisorische Verfügung über das Gemeindegesetz und die möglichst schnelle Einführung desselben zur Gewähr der Gemeindefreiheit zu treffen. Wir haben ungefähr ein Muster bekommen, welches uns gezeigt hat, auf welche Weise von Seite des Ministeriums die Gemeindeverfassung aufgefaßt und bewerkstel« ligt in's Leben geführt werden will. Wir haben den Entwurf des Gemeindegesetzes in die Hände bekommen, welches nach meiner Ansicht, und ich glaube, nach der Ansicht der Mehrheit dieses Hauses wirklich deßwegen entworfen zu seyn scheint, und darauf hinzielt, den Gemeinden das freie Gemeindeleben zu verleiden, sie ü'berdrüßig, und die freie Entwickelung des Gemeindelebens unmöglich zu machen (Bravo!; denn es ist dieses ein so com-plicirtes, unklares Gemeindegesetz, daß eö erstens durchaus nicht Anwendung finden könnte, und daß es, wenn es eingeführt würde, gewiß Ueberdruß erzeugen müßte, wegen seiner mannigfaltigen unklaren Zusammensetzung. Ich glaube also, daß von Seite des Ministeriums nicht viel Heilsames zu erwarten ist; eö ist auch ganz natürlich - ich spreche es nicht als einen bittern Vorwurf gegen das Ministerium aus — es ist natürlich, daß die Minister von ihrem 3 tandpunkte aus, ohne nähere Kenntniß des Volkslebens in allen Schichten, in allen seinen Tiefen, nicht im Stande sind, eben die Bedürfnisse des Gemcindelebens, des vielgestaltigen aufzufassen. — Ganz natürlich finde ich es allerdings, daß für jede Provinz, für jede Nationalität, möchte ich sagen, eigene Bedürfnisse sich darstellen werden im Gcmeindewesen, und in dieser Beziehung stimme ich vollkommen mit dem Abg, Praxak überein, daß für die speciellen Bedürfnisse, für die nationcllen und örtlichen Verhältnisse von den Landtagen viel Heilsames wird geleistet werden können und müssen. Allein, indem wir als dcn obersten Grundsatz, als den Leitstern bei unseren bei unseren Bestrebungen erkennen, daß wir, was das öffentliche Leben betrifft, einig und durch die Einigkeit das Gesammtleven kraftigen wollen, so muß denn doch auch ein Gemeindclcben, ein allgemeiner Hauptgrundsatz festgesetzt seyn; cs muß ein allgemeines Gemeindegcsetz seyn. Dieses muß jedoch so verfaßt seyn, daß es, ich möchte sagen, elastisch genug ist, um dort und da localeVerfügungen in sich aumehmen zu können In dieser Beziehung glaube ich nun, daß ein solches allgemeines Gesetz ganz gewiß offenbar in den Wirkungskreis des Reichstages gehört, weil die Versammlung aus den verschiedenartigsten Nationalitäten und Ständen, wie sie im wirklichen practischen Leben, wenn auch nicht als abgeschlossene Kasten, doch in Bezug auf die Gemeindethätigkeit vorhanden sind besteht, so daß sie eine Versammlung ist, die alle Einzelnheiten der Gesellschaft und ihre Bedürfnisse lspräsentirt, und also ganz geeignet ist, die allge-meinen Grundsätze zugleich mit Berücksichtigung der nothwendigen Freiheit der Provinzen und Nationalitäten festzustellen. D'e Völker erwarten vom Reichstage längst schon eine solche Verfügung. Eö hat sich auch das Ministerium schon ausgesprochen, daß das freie Gemeindegesetz gerade die Grundlage des freien Staateö sey. Es ist oft ausgesprochen worden, daß eine Reform im Gemeindewesen schon längst hätte vorausgehen sollen, um den Grundstein zur künftigen Freiheit zu legrn, und zugleich die Schule der Freiheit für die Völker zu seyn. Gewiß, wenn wir diesen Gesichtspunkt richtig aufgefaßt hätten, so hätten wir mit dem Gcmeindegesetze unsere Thätigkeit beginnen sollen, hätten so "'^ möglich ein Gemeindegesctz ins Leben rufen ^uen, 132 geübt hätte, daß die Verfassung schon einen lebendigen Boden gefunden haben würde. Wenn wir, sage ich, nichts festsetzen, als die Grundrechte und ein allgemeines Gemeindegesetz, so haben wir nicht umsonst getagt, und das Volk wird uns segnen; und wenn selbst durch weiß Gott was sir ein Unglück die Constitution vereitelt werden sollte, wer-den wir doch einen festen Grundstein der Freiheit gelegt haben, einen so festen, daß darauf die Thä tigkeit des Volkes sich selbst die constitutionelle Freiheit aufbauen wird. Ich erlaube mir daher, den Antrag zu stellen, daß, wie unlängst in liner andern Angelegenheit, die ebenfalls das Einzelnleben, nämlich die Schulangeiegenheiten betraf, auch hier der Reichstag sofort eine Commission niedersetzte, gewählt aus den Abtheilungen und aus den Provinzen, mit dem Auftrage, so schleunig als möglich ein allgemeines Gemeindegesetz auszuarbeiten. Bei den vielen vorarbeiten, die vorhanden sind in unserem Vaterlande und auch außerhalb desselben, wird die Arbeit nicht so schwierig seyn. Wir haben Fachmänner genug in unserer Versammlung, die Jahre lang sich practische Kenntnisse erworben haben; wir werden einen ^emeindegcsetz-Entwurf zu Stande bringen, ihn vielleicht in außerordentlichen Sitzungen neben den ^ rundrechten berathen können, und werden dadurch unser Andenken im Volke und in der Geschichte der wahren Freiheit, deren Grundlage die freie Gemeinde ist, verewigt haben, Ich bitte daher, diesen Antrag Ihrer geneigten Unterstützung werth zu halten. Präs. Ich werde bezüglich der vorliegenden 'linage die Unterstützungsfrage stellen. Es liegt nämlich vor der Antrag des Abg Pra/.ak und mehrerer anderer Abgeordneten, welcher insofern im^usammen-hange steht mit dem Gegenstande, als der Pe-titions-Ausschuß beantragt, das Ministerium aufzufordern, überhaupt eine Gemeindeordnung für alle auf diesem Reichstage vertretenen Lander zu erlassen, während der Abg. Pra/.ak aber ein bereits bestehendes Gemeindegesctz für Mahren anzuwenden wünscht. Der Antrag lautet: »Die Reichsversammlung fordert das Ministerium auf, die vom mährischen Landtage beschlossene Gemeindeordnung bis zur Feststellung der Gemeindegesetzgebung provisorisch für Mähren in Wirksamkeit zu setzen." Wird dieser Antrag unterstützt ? (Wird unterstützt.) — Ein weiterer Antrag des Abg. Schustlka lautet: »Der Reichstag beauftragt eine aus den Abtheilungen und Gouvernements zu bildende Commission mit der möglichst zu beschleunigenden Ausarbeitung eines Gemeindegesetz-Entwurfcs." Wird dieser Antrag unterstützt? (Zahlreich unterstützt.) Der Abg. Haßlwanter Hai das Wort. Abg. Haßlwanter. Ich bin derselben Ansicht, die der Herr Vorredner entwickelt hat; dadurch werden wir sowohl den Provinzen, als den einzelnen Gemeinden ihr Recht wahren, und ihre Wünsche, die sie so oft an den Tag gelegt haben, erfüllen, wenn wir uns nur auf die nothwendigen Hauptgrundsätze beschränken. Jeder einzelnen Provinz soll überlassen bleiben, das, was sie in der gesammten Provinz noch gemeinschaftlich für nöthig erachtet, festzusetzen, und so eine allgemeine Norm dieser Provinz aufzustellen, jedoch untergeordnet den Grundsätzen der früher besprochenen Gemeindegesetze; nebstbei soll aber dann mit Beobachtung dieser Hauptgrundsätze die nähere Ausführung auch noch den einzelnen Gemeinden überlassen werden, und ich glaube auch, daß man den Grundsatz der Gemeindestatuten berücksichtigen soll. Ich bin höchst einverstanden, daß eine Commission dießfalls zusammengesetzt werde, allein ich glaube, daß doch das Ministerium auch einzuladen wäre, um einen Entwurf vorzulegen; an diesen Entwurf ist die Commission nicht gebunden, allein sie hat doch einen Leitfaden für sich, und zwar von einer Behörde, der wir zutrauen sollen, daß sie die allgemeinen Verhältnisse des Gememdcwesens kennt. Wir sehen in dem Ent-schädigungs-Ausschusse, wie schwer es ist, wenn man bloß von einzelnen Angelegenheiten und einzelnen Standpunkten ausgeht, bis man erst auf allgemeine Grundsätze kommt. Ich glaube, daß sich beide Antrage vereinen lassen, nämlich die Erwählung einer Commission von Seite des Reichstages, zugleich mit dem Ansuchen an das Ministerium, dießfalls eine Entwurfs - Vorlage zu überreichen. Abg. Bor rösch. Noch wissen wir nicht wie die künftige Gliederung des Kaiserstaates seyn wird. Ich hoffe, keine departementale Gliederung. (Von der Rechten: ho! ho!) Eben so sehr diesem, einseitig zu einer bedauerlichen Cen-tralisirung und dadurch Unterdrückung der Freiheit sührenden Systeme entgegen, müßte ich jedoch auch gegen jene allzu weit gehende Isoli-rung der Provinzen, wie sie bisher bestanden hat, mich erklären. (Ho! ho! —> Ruf: zur Sache.) Ich glaube nichts Verletzendes damit gesagt zu haben, und werde fortfahren, daß es zur Sache gehört; — weil dadurch ebenfalls die Freiheit untergraben wird; eine solche allzu enge Anwendung der gemeinsamen constitu-tionellen Freiheitsgüter pflanzt sich dann fort bis hinunter zu den Gemeinden. Ich habe letzthin von der Tribune aufmerksam gemacht, wie sehr wir uns hüten müssen, damit nicht die Gemeinden selber eben so viele Polizeistaatchen werden. Wir könnten dann hier die allerfreisinnigsten Beschlüsse im Sinne einer allgemeinen staatsbürgerlichen Freiheit fassen, und in jeder Gemeinde wären sie am Enoe dennoch der Gefahr ausgesetzt, illusorisch gemacht zu werden, so daß man ein freier österreichischer Staatsbürger heißen könnte, und doch in jeder Gemeinde sich als Sclave fühlen würd^. Demgemäß unterstütze ich auf das allerwärmste den Antrag des Abgeordneten für Perchtolosoorf, und wünsche, daß in diesem Gemeindegesetze jedenfalls das Minimum von Freiheit tlar ausgedrückt sey, welches der Gemeinde an Autonomie verbleiben muß, und dadurch mittelbar das Maximum von Freiheit, welches dem einzelnen Staatsbürger garamirt seyn muß gegenüber der Gemeinde, kurz daß die zwei Contrahenten, Gemeinde und Staat, gegenseitig in ein scharf abgegrä'nztcs Verhältniß zu dem, oft unter diesen beiden Contrahenten Vielcs zu leiden habenden Dritten, dem einzelnen Staatsbürger, gesetzt werden. (Ruf: Schluß der Debatte.) Präs. Es wurde der Antrag auf den Schluß der Debatte gestellt. (Ruf: Nein! nein!) Es hat nun der Abg. Hawelka das Wort. Abg. Hawelka. Meine Herren, wenn Sie jene zwei Städte fragen möcyten, ob sie ihre Petitionen auch dann überreicht hätten, wenn sie gewußt hätten, welche Verhandlung daraus entstehen werde, so würden sie gewlß die Antwort erhalten: Nein! >—> Ich unterstütze den Antrag der Commission, ich unterstütze aber auch den Antrag der mährischen Abgeordneten, obwohl ich nicht überzeugt bin, sondern auf Autorität der mährischen Abgeordneten annehme, daß es dem Lande frommen würde. Was aber den Antrag des Abg. Schuselka betrifft, so erlaube ich mir zu bemerken, wir haben einen Consti-tutions-Ausschuß mit 3U, und wir haben einen Finanz-Ausschuß, bestehend aus 2" Mitgliedern oder vielleicht auch noch mehr; wir haben einen Pe-titions-Ausschuß aus 26 oder noch mehr Personen ; wir haben einen Entschädigungs - Ausschuß aus 5U Mitgliedern, einen landwirthschaft-lichen Ausschuß, der auch einige 4tt Mitglieder zählt, dann einen Schulen-Ausschuß aus li) Personen, eine Grundentziehungs-Commission, und Gott weiß, was noch für Ausschüsse. Am Ende brauchen wir noch einen Ausschuß über die Ausschüsse, der sie regeln soll. Meine Herren, wohin soll es denn noch kommen? Immer sagt man, mit der Hauptaufgabe vorwärts, aber das ist nicht der Weg dahin, meine Herren. Man sagt: ein Gemeindegesetz. Um unsere Gemeinden steht es nicht so schlecht; glauben Sie das nicht, ich widerspreche Ihnen dieß aus Kenntniß der Zustände der Städte meines Vaterlandes. Es ist wahr, sie wurden gedrückt, sie standen unter einer schmählichen Vormundschaft, aber sie sind es nicht mehr. Wenn der Bursche 24 Jahre alt ist, so fragt er nicht mehr viel nach dem Vormunde. Er verschasst sich verschiedene Freiheiten, und der Vormund muß wohl endlich ein Äuge zudrücken und ihm gewähren. —Die Städte in Böhmen haben sich bereits geholfen, sie ha- ben Ausschüsse von l2 und mehr Personen gebildet, sie verwalten ihre Angelegenheiten selbst, und fragen in der That nicht nach den Vor-mundschafts-Behörden; denn welche Städte haben wir bei uns in Böhmen? Es sind zwar Petitionen aus Böhmen eingelaufen, aber ich beweise Ihnen, was ich sagte. Wir haben zweierlei Gattungen von Städten: l. Die unter dem Landes-Unterkammcramte standen, und 2. die unter Schutz-Obrigkeiten standen. Die Schutzobrigkeit haben Sie bereits aufgehoben, es gibt keine Schutzobrigkeit mehr; und das ist die größte Zahl der Städte. Für die vrivilegirten Städte ist die Buchhaltung bereits aufgehoben. Für die königlichen Städte war die einzige mißliebige Vormundschaft, die auf ihnen noch lastete, das Lan-desunterkammeramt, und ich bin in der Lage, Ihnen zu erklären, daß in Böhmen das Unterkammeramt bereits aufgelöst ist. Nun, es gibt noch einige lästige Beschränkungen der Selbstverwaltung bei unseren Städten. Gut, ich bin ein Feind von diesen Dingen; Sie werden fallen, Sie müssen fallen, aber jetzt ist nicht die Zeit dazu, einen Ausschuß dafür zu bestellen. Die Städte werden noch ein Paar Monate warten können, sie halten es leicht aus. Aber geben Sie Acht, meine Herren, daß es die Provinzen aushalten, geben Sie Acht, daß es die eine, die große Hauptgemeinde, Oesterreich aushalte; trachten Sie somit vorwärts zu einem und demselben Zwecke, aber bestellen Sie keine Ausschüsse für solche extravagante Vorschläge. (Ruf: Oh! oh!) Ich glaube, das, was dem Hauptzwecke entgegen ist und auf Seitenwege führt, extravagant nennen zu können, so habe ich es verstanden; darum bitte ich Sie, nehmen Sie die Anträge dieser zwei an, und lassen Sie die übrigen fallen. Präs. Es liegen wieder zwei neue Anträge vor, Md zwar der des Abg. Haßlwanter als Zusatzantrag zu. dem Antrage des Abg. Schuselka. (blautet: »und das Ministerium anzugehen, einen Entwurf des Geml'indegesetzes, der sich bloß auf die für die Gemeinden aller Provinzen nothwendigen gleichmäßigen Grundsätze beschränken soll, diesem Ausschüsse vorzulegen." Wird dieser An-traq unterstützt? (Ist unterstützt.) Es liegt nun noch der Antrag des Abg. Trojan vor, er lautet: „Dem Ministerium die Aufforderung zukommen zu lassen, sobald als möglich eine allgemeine, den Grundsätzen constitutioneller Freiheit entsprechende Verminderung der behördlichen Bevormundung der Gemeinden schon vor dem Erscheinen eines definitiven Gemeindegesetzes eintreten zu lassen." (Wird nicht unterstützt./—Es hat der Abg. Lasser das Wort. Abg. Lasser. Wa;im Allgemeinen die Frage betrifft, ob ein gemeinsames Gemeindegefttz für alle Theile des Reiches zu erlassen sey, ob provinzielle oder locale Gemeindcordnungen, theile ich im Wesentlichen den Grundsatz, welchen der Herr Abgeordnete für Perchtolosdorsund jener für Sillian hier ausgesprochen hat, und zwar unter andern vorzugsweise aus dem Grunde, weil ich in der Möglichkeit gewisser Grundprincipien der Verfassung einen der wesentlichen Grundpfeiler dessen erkenne, was hier so oft als Schlagwort aufgefaßt wurde, nämlich— der Einheit Oesterreichs. Was den Antrag des Herrn Abg.Praxak betrifft, so erkläre ich nur das Einzige dagegen zu haben, daß ich mich meines Theils niemals bei einem Votum bethciligen werde, welches zum Zwecke hat, die Einführung eines Gesetzes zu unterstützen, das ich nicht einmal kenne. Abg. Dylewski. Die Arbeit an der Constitution geht langsam vor, der Belagerungszustand entwickelt sich mitreißender Schnelligkeit. (Heiterkeit.) Meine Herren, das, was der Landtag von Mähren wünscht, das ist der Wunsch Mährens; ich sehe nicht ein, wie wir da schwanken sollten zwischen dem, was Mähren wünscht, und zwischen den früheren Amtmännern. Können wir zweifeln, daß irgend ein Vorschlag des mährischen Landtages, des Landtages für ein Land, dessen Wünsche er kennt, schlimmer ausfalle als die Amtmannschaft? Ich kenne Galizieu, und stelle mir die Gerichtsbarkeit so vor, wie ich sie dort kenne; beträgt das Uebel dieser Patrimonial-Gerichtöbar-kcit mit Rücksicht auf die Freiheit des Gemeinde- 133 lebens bloß ein Zehntel von dem, was ichinGa-lizien gesehen habe, so wünsche ich ans vollem Herzen , daß für Mähren alsogleich Abhilfe geschehe. (Bravo.) Abg. Szübc l. Wenn mich etwas veranlassen könnte, für die schleunige Einführung eines Gemeindegesetzes zu sprechen, so wäre cs die Bemerkung eines Abgeordneten, daß die Gemeinden im Grunde nichtso nothwendig die Gesetzgebung bedürfen, indem sie schon selbst sich geholfen haben. Meine Herren, die Sanction einer Selbsthilfe von Seite des Ren stages ist das Gefährlichste, was man aus-sprechcn kann. (Bravo.) Diese Selbsthilfe hat häufig eine so einseitige und dem wirklichen Gcmcindele-ben gefahrdrohende Richtung, daß ihr im Interesse des allgemeinen Wohles , nicht im Interesse einzelner Abtheilungen derGemcinde aufdas schleunigste ein Ende gemacht werden muß. Es tritt beinahe hervor, als wollte ich den Antrag unterstützen, den mehrere memer Herren Collegen gestellt haben, bezüglich der Einführung der mährischen Provisor. Gemeindeordnung. Meine Herren, hier treten mir wieder wichtige, höhere Rücksichten entgegen, um mich einer solchen einseitigen Einführung eines Ge-meindegcsctzes zu widersetzen. Ich habe an diesem Antrage, so wie auch mehrere andere der mährischen Abgeordneten, nicht Antheil genommen, nicht deßhalb, als würden wir nicht die Ueberzeugung der Nothwendigkeit einer schleunigen Abhilfe theilen, sondern deßhalb, weil ich das Gemcindegesetz für so wichtig erachte, daß es wenigstens in seinen Grundprinzipien ein allgemeines, von der Ge-sammtvertretung der Monarchie gemachtes Gesetz seyn müsse. (Bravo.) Dagegen unterstütze ich den! AntragdesAbgcordnetenfürPerchtoldsdorf. Wenn wir auch viele Ausschüsse niedergesetzt haben, wenn uns auch das Berfassungswerk drängt, so ist die Wichtigkeit des Gegenstandes doch der Art, und es sind disponible Kräfte in der Versammlung noch vorhanden, um auch die Berathung des Gcmeinde-gesetzes vorzunehmen, und durch die zu Gebote stehenden Vorlagen einer baldigen und glücklichen» Lösung cntgcgenzuführen. Würde das Gemcindegesetz sich lediglich auf die Vermö'genöverwaltung der Gemeinden beschränken, dann würde ich durchaus nichts dagegen einzuwenden haben, daß es ein locales Gesetz sey. Allein, das Gemeindegesetz muß so wesentliche Bestimmungen enthalten, welche auf die Begründung der allgemeillen Freiheit im Staate Bezug haben, daß ich eine einseitige, locale, selbst nur provinziellen Interessen-Rechnung tragende Losung als eine, die Gesammtheit gefährdende verdammen muß. Ich kaun, meine Herren, ohne mich weitläufig einzulassen auf die Begründung der Nothwendigkeit, nur lediglich mit dem! schließen, oaß die beantragte Commission imIntcr-^ ek. Im Namen des Petitions-Ausschusses glaube ich Folgendes erinnern zu müssen : Der Abg. Pra/ak hat den Wunsch ausgedrückt, daß für Mähren die vom mährischen Landtage entworfene Gemeindeordnung als ein solches Provisorium , wie es der Petitions-Ausschuß meinte, eingeführt werde. Der Petitions-Ausschuß hat dem Ministerium freigestellt, die provisorische Verordnung zu erlassen; die Beschränkung, welche er dem Ministerium vorzeichnen wollte, dürfte in den Worten liegen: solche Verfügungen zu treffen, welche das freie Gemeinbeleben erfordert. Es ist also keine so unbedingte Zumuthung, sondern eine beschränkte; wenn das Ministerium, was der Petitions - Ausschuß nicht vorhersehen konnte, die Gemeindeordnung von Mähren als passend für cm Provisorium anerkannt, so ist dicfts durch den Antrag des Petitions-Ausschusscs durchaus nicht ausgeschlossen. Der Abgeordnete für Pcrchtoldsdorf scheint mißtrauisch zu seyn, aus Anlaß eines mir nicht bekannten Grundes; er will statt des Antrageä der Commission vielmehr die Niedersetzung eines Ausschusses zur Entwerfung einer Gcmeindeoronung; ich glaube, daß dieser Weg nicht so schnell zum Ziele führen dürfte, wie der Antrag des Petitions Ausschusses. Es gibt Dinge, meine Herren, welche jeder von uns als beseitiget wünschen wird. Mir namentlich sind Dinge aus dem böhmischen Gemeindc-lcben bekannt, welche so schnell als möglich abzuschaffen wären, deren Beseitigung auch der Petitions-Ausschuß vom Ministerium hofft. Es gibt ältere Verfügungen, welche in dem Gemeindcleben zwischen die einzelnen Classen der Gemeindeglieder sehr viele Zerwürfnisse gebracht haben. Auch sogar die Dorfgemeinden stehen seit dem Jahre ,826 in einer sehr vervielfältigten Bevormundung. Um ein Beispiel anzuführen, erlauben Sie mir vorzubringen.- Bis zum Jahre l828 gab es in Böhmen kein Gesetz, welches auch den Dorfgemeinden den Verkauf von Grundparzellen an unbehauste Insassen ohne Gubernial-Consens verboten hätte. Es haben daher die Dorfgemeinden entweder für sich, oder mit Zustimmung der Obrigkeit, Parzellen an unbehauste Insassen verkauft. Diese Grundverkäufe wurden grundbücherlich versichert, und übergingen im Privatrechtswegc in die dritte, vierte Hand. Die jetzigen Besitzer haben redlich entrichtet jenen Zins, welcher früher von ihren Vorfahren zugesagt worden war. Seit dem Jahre 1828 hat das Gubernium oft für gut befunden, solche Grundvcrkäufe, welche auch selbst vor !W Jahren geschehen sind, für ungültig zu erklären, weil sie angeblich sträflich, ohne Gubernial-Conscns abgeschlossen worden sind, und weil der ganze Verkauf nicht jene Bedingungen enthält, welche das Gubernium erst im Jahre 1128 für zweckmäßig erklärt hat. Die dadurch zur Uebernahme von neuen Ankaufsbedingungen getriebenen Kleinhaus-ler mußten in ihrem Glauben an den Ncchtssinn der Gemeinden und an die Zweckmäßigkeit der behördlichen Verfügungen ganz irre werden. Ich spreche nichts Voreiliges aus, wenn ich behaupte, daß die vielen Zerwürfnisse in den Dorfgemeinden, welche zwischen den Kleinhäuslern und den alten Bauern