58! Amtsblatt zur Kaibacher Zeitung Nr. 83. Freitast den li. April 1873. (l52—3) Nr. 2518. Kundmachung. Nachdem die Gefahr der Einschleppung der "Mderpest nach Kram noch immer besteht und ^Hdem diese verderbliche Seuche bereits in zwei ^nlen des Landes zum Ausbruchc gekommen ist, l"be ih in Gemäßheit des § 35 des Rinderpest-Mes vom 29. Juni 1868, Nr. 118 N. G. B., ^Gehendes zu verfügen: 1. Wer einen wirklichen Seuchenausbruch in ewer bisher von der Rinderpest noch nicht crgriffe-"w Ortfchaft der zuständigen k. k. Bezirkshaupt-wannschast zur Anzeige bringt, erhält eine Beloh-"""3 bis zu fünfzig Gulden. 2. Wer Uebertretungcn der Rinderpestvor-fchriften durch verbotene, den Bcrfall nach sich ziehende Einbringung von Hornvieh anzeigt, erhält eine Belohnung bis zum Betrage von zehn Gulden für jedes in Bersall erklärte Stück. 3. Wer andere wirklich begangene Uebertre-tungen des Rinderpestgefctzes zur Anzeige bringt, erhält eine Belohnung bis zum Betrage von zwanzig Gulden. Was hiemit zur allgemeinen Kenntnis gebracht wird. Laibach, am 5. April 1873. Von der k. k. Landesregierung für Krain. Der k. k. Landespräfident: Aueröperg m. p. (155—2) Nr. 3!<23. Kundmachung. Zufolge Hcmeinderathsbeschlusses vom 4. April wird hiemit :r Concurs für eine Kanzlistenstelle beim gefertig n Stadtmagistrate mit dem Jahres gchalte von . )0 fl. ausgeschrieben. Bewerbe um diefe Stelle haben die mit den Nachweisen über die zurückgelegten Studien und ihre bisherige Verwendung belegten Gesuche längstens bis Ende April l. I., und zwar wenn sie in einer öffentlichen Bedienstung stehen, im Wege ihrer vorgesetzten Behörde hier^ amts einzubringen. Stadtmagistrat Laibach, am 5. April 1873. Der Bürgermeister: Deschmann.