!' ^,, Fr. 388. Donnerstag den AO. Dezember »858. Z 6l9. » K k ausschließende Privilege«. Das Handelsministerium hat unterm il. September l- I., Z, i8824j2074, dem Peter Claudel, Ober.In. genieur der k. k. pliv. österr. StaatSeisenbahngesellschaft >" Witi, (Wieden Nr. 933), aus eine Verbesserung «n de„ Eisenbahnwagen, wornach dnrch eine eigenthümliche Konstruktion der Fusicritt- und Achsenlager.-Vorrichtungen die Bequemlichkeit derselben vermehrt, und dercn Gang in den Krunüniingen erleichteit N'erde, ein ausschliVsicndeö Prioilegilün fnr die Dauer eines IahrcS ertheilt. Die Privilegl'umsbeschi'eibm'g, deren Geheimhaltung "icht angesucht n'iirde, besiodet sich im k. t. Privilegien' Archive zu Jedermanns Einsicht in Aufbewahrung. Das Handelsministerium hat unlcrm 2!. September l- I. Z. l8822^2072, dem Salomon Walle,stein, Lieferanten in Wien (Landstraße Nr. ll), auf die Erfindung einer eigenthümlichen Zuschoeid - Maschine (»Schnellschnitt« genannt) , womit jede beliebige Anzahl von Betleidungsstoffen ungcivöhnlich schnell zua,e' schnitten werden könn?, ei>» ausschließendes Privilegium für die Dauer eines Jahres ertheilt. Die Pilvilegiumsbeschreibnng, deren Geheimhaltung angesucht wnrde, befindet sich im t. k. Privilegien» Archive in Aufbewahrung. Das Handelsministerium hat unterm 18.. September l- I., Z. »8514^2034. till, Alois Thoma, Hütten-Ingenieur, und Johann Hnewlowsly, IVll;ii!r, beide in Biur, anf die Entdecklli,^: aus den Eisenerzen direkt, mit Umgehung des Hochofenprozesses, Stadeisen mittelst gasförmigen, aus Braunkohl,» oder jeder anderen kohlenhaltigen Substanz e^'iia,^» Vrenn-stoffes zn erzeugen, ein ausschlies;e»deö Prioilegiuni fiir die Dan^r eines IahicS eichlilt. Die Prioilegiumsbeschreibung, deren Geheimhal tung- angesucht wurde, befindet sich im k. k. Piivilegien. Archive >n ?Infbewahrung. Das Handelsministerium hat nn^rm 22, September l- I., 3- »!)02^^095, dem John Chisholm zu Ver. Mondsey i,> Eogl^nd, nber Emschreiien sei»!>5 Bevoll mächcigten Georg Mäi'sl in Wien (Iofefstadc 9^,-. >07), auf die Erfindung e!n>>s Vesfah'ens, die Senk-gniben, ?lbzugokauale u. s. w. zu dcsinsizireu, ein ausschließendes Privilegiuni für die Dauer eines Jahres erlheilt. Die Plivilegimnsbeschreil'ung, deren Geheinihal-tu"g «"gesucht wuide, b.findet sich i»l k, k. Priele-g'^'.-A'chioe j„ Aufbewahrung. Das Handel6!i,i„i^>um hat ui't.rm 22. September 1 I-, ^- l!)l»22^20l)3, den, Friedrich Hoffd Geiichtsadookate» Dr. von Winiwartcr, alif die Verbesserung seines bereits piivi.-legirten >>ngförmigen Ofens, woruach dessen Oberbau beweglich (di-ehlia:-) sei, ein ausschliesiendes Priuile-gium für die Dauer emes Jahres ertheilt. Die Prioilegiumsdeschi eibung, deren Geheimhaltung »icht angesucht wurde, befioder sich im k. k. Prioilegien-^rchive zu Jedermanns Einsicht in Aufbewahrung. Das Handelsministerium hat unterm 22. September >- I., Z, 2!)02l^20!)2, dem Wilhelm Ba'tels, Ma sch'nenfabrikanten, und Eduard Zimmlrmaliu, Inge-lu'enr, Beide zu Halbcrstadt im Königreiche Preußen, übe>- Einschreiten ih,es Veuollmachtigten Karl Wi.send Handlungsblichhalter in Wien (Wieden Nr, lft.i), aufdie Eisindung, den Saft aus dem ^rei (Reibsei) der Zlickeliube mittelst e>»es selbstthätigen kontiuuirlich wir.-^enden ?lppa>ates zu gewinnen, eii, ausschließendes ^nvilegium fur die Dauer eineS Jahres e,theilt. Die Plio>leginmsbeschreibu«g, deren Geheil,»Haltung ^"i^esucht wuide, befindet sich in, k. t. P'ioilVgle». "lchiuc i» Ausbe».'ahrl!ng. Das Handelsministerium hat unteru, l), Ollobn I. I., "- 2Ul)08^22?7, dem Josef Scoufs, Inhaber einer ''thogi-aphische,, Kuüstdruckerei iu Wien (Ne>,bau Nr, "s). auf die Erfindung, durch Steindruck Zeichnunge» '" allen beliebigen Farben auf allcn Arten von Stoffe» ""^'steil,,,, ,^,che durch Waschen "icht ausgehen, ei„ ""sschlleßeudes Pl.oile^um für die Dauer eines Jahres "theilt. Die PiivilegiumSbeschreibung, deren Geheimhal. l""a angesucht wurde, befindet sich im k. k. Privilegien-"b've i„ Aufbewahrung. 2 Das Handelsministerium hat uütern» 9. Oktober I. I,, ^' 20389^2242, dcm Alexander Karl Prter Ludwig de Ville Chabrol zu Paris, über Einschreiten seineS Bevollmächtigten A. Wartin, BibliothekSkustoS am k. k. polytechnischen Institute m Wien, auf eine Vet-besserung an der Nahmaschine, ein ausschließendes Privi» legium für die Dauer eines IahreS ertheilt. Die Privilegiumsbeschreibung, deren Geheimhaltung angesucht wurde, befindet sich im t. k. Privilegien-Archive i» Aufbewahrung. Das Handelsministerium hat unterm 18. Oktober l, I,, Z. 20763P300, das dem Johann Lhermark auf eine Verbesserung in der Erzeugung von Wind-lichter-Dochten unterm 28. September IÜ57 ertheilte ausschließende Privilegium auf die Dauer deS zweiten Jahres verlängert. Das Handelsmimsteri'um hat unterm i3. Oktober l- I., 3 207l»^230l. das drm Anton Iann auf die iu einer eigenthümlichen Fadenoerbindung bei der Erzeugung von einfachem Pecinet und Entoilageii mit weißen und gefärbten Leisteli, bestehende Ei findung untern, 26. September l853 ertheilte ausschließende Privilegium anf die Dauer des sechsten Jahres verlängert. Das Handelsministerium hat unterm «3. Oktober l- I-, zur Z. 20828^23»3, die Anzeige, daß das ur. spiünglich dem Franz Hartwagner eilheilte, seither in l>as Eigcnthlnn des ?llo sanal - Angclegcnhcitcn der gemischten Bezirksamter einzubringen, und darin zu^lcich anzugeden, ob und in welchem Grade dieselben mit cinem der hicrländiqen Bezirköbcamten verwaudt oder ver-schwäqclt sind. Von der k. k, Landes - Kommission für dic Personal-Angelegenheiten der gemischten Bezirksämter in Klain. 5,'aibach am 4, Dezember »858. Z, U«9. .-, (2) Nr^3744 Konkurs Ausschreibung. Bei dcm k. k. Bezirköamte Buccali ist die Stelle eines Konzepts < Dii.rnisten mit dem Tag' grlde von zwei dulden in Erledigung gekommen. Da »N'jer Konzepts - Dimnist insbesondele zur Aufarbeitung von Iusiizgeschäfts-Gegenständin höhcln Orts bewilliget ist, haben Bew.rber um diesen Dlenstpostcn, >hre Bcfählgunq im Justiz« fache, die Kenntniß der deutschen sowohl, als auch der kroatischen und ital'enischsn Sprache, und die bisherige Dienslleistuna und W^lwenduns,, so wie die tadellose Allffuhrung nachzuweisen. D>e d.lrsfflüdsn Koinpelenzgesuche sind im We^e der Bez>rk5l)tl)örde, in deren Veliuallun^s« getxet der Vütstcll.r seinen Wuhnsit) y.'l, bis lang» stens 30. Dezember l. I. an das gefertigte k. k. Bezilksamt einzusenden. Vom k. k BezirkSamte Buccari, am 25. November 1^5,8. Z 22 schöpft würde, kein weiterer Anspruch zustande, als insofcrne ihne» ein Pfandrecht gebührt. Laibach am 7. Dezember «858. 3. s längstens Ende Dezember »858 bel der k. k. Postdircklion einzubringen, und diesen nachstehende Dokumente beizuschließen, alK: den Taufschein, ein ärztliches, vom LandeSmedizinal» rathe oder Kreisarzte bestätigtes Parere über d,n Gesundheitszustand, legale Zeugnisse, über die an einem inländischen Oberg^mnasium, ode, mmde« stcns Ober r Realschule, ooer einer andeten, tiefer letzteren gleichgehaltenen Lehranstalt, vollständig erlangte Schulbildung, und über den auf andern Wege erlangten Besitz der für dcn Postoienst elfolderlichen Vorbildung, legale Zeugnisse über die Kenntniß der deutschen und italienischen Sprach«', einen rechtskräftig ausgestellten Sustentalions» ReverS mit der obrigkeitlichen Bestätigung, daß der Aussteller auch in dcr Lage sei, der übernom« menen Verpflichtung nachzukommen. Der Aufnahme in die definitiv.' Amtsprariö hat eine dreimonatliche probeweise Verwendung vorauszugehen, nach welcher, bei zufriedenstellender Verwendung die Beeidung des Kandidaten als Postamtspraktikant erfolgt, von welchem Tage die anrechllungsfahige Diensizcit beginnt. K. k. Post» Direktion. Tricst am »2. Dezember ^858^______^ Z. 672. a (,) 2<1 Nr. ""/.«05 Kund „l a ch « n ss Dl> Besitzer der liauptgewerkschaftlichen Einlagen werden hiemit aufgefordert, die für das Verwaltungsjahr »858 mit 14"/, (Vierzehn Prozent) des Stammkapitals cntfallene Dividende bei dcr k. k. Eisenwerks-Dlrektions-Kassa in Eisenerz gegen ordnungsmäßige, mil der ge? richtlichen öegalisirung versehene Quittungen zu beheben; jedoch müssen diesc Einlagenbcsitzer schon an der bergbücherlichen Gewähr geschrieben sein, und zugleich auch die hauptgewerkschaftlichen Einlagsscheine gelöst haben, widrigens die Dividende-Quittungen nicht liquidirt und ausbezahlt werden könnten. Von dcr k. k. steierm, österr. Eisenwerks-Direktion. Eisenerz, tt Dezember l858. _______912 Z. 667. u (2) Nr. '^^^ Kundma ch u ng. Das hohe Armcc-Ober-Kommando hat die Sichcrstellung des bei den Monturs - Kommissionen sich ergebenden Bedarfes an Monturs-Nnd Rüstungs-Gegenständen mittelst einer Offert-Verhandlung angeordnet. j Offerte können in der Regel nur für den Bedarf des Jahres !859 eingereicht werden. Lieferanten jedoch, welche sich bis jetzt als leistungsfähig und solid bewährten, wird gestattet, Anbote für das Jahr 1659, I860 und 186! zu stellen. Bei Zuweisung des Lieferungs-Quantums für das Jahr 1859 übernimmt nämlich das Avm.e Ober-Kommando die Verpflichtung derlei Lieferanten in jedem der folgenden zwei Jahre die Hälfte des im Jahre »859 zugewiesenen Quantums zur Lieferung zuzutheilen, und behält sich vor, dieses vorläufig mit der Hälfte fixirtc Quantum auf Grundlage der in den Jahren i860 und l86! in Folge der Offert-Ausschreibung zu, gewärtigenden Erklärungen der Lieferanten und nach Maßgabe der bewiesenen Leistungsfähigkeit derselben, so wie mit Rücksicht auf den Bedarf entsprechend zu erhöhen. Die Offert-Preise für die Lieferung im Jahre 185)9 sind mit Ziffern und Buchstaben pr. Elle, Stück, Paar :c. :c, in österr. Währung in dem Offerte auszudrücken. Bezüglich der Preise für das Jahr !8«tt und l8lll hat ein derlei Lieferant zu erklären, daß er sich mit den vom Armee-Ober-Kommando für das betreffende Jahr nach der dermaligcn Gepflogenheit zu ermittelnden Dnrchschnitts-Preisen begnügt. Auf jene Lieferanten, welche von diesen Durch-schnitts-Preisen einen Nachlaß zugestehen, wird besondere Rücksicht genommen, und es wird dieser Nachlaß in Prozenten bestimmt m Ziffern und Buchstaben auszudrücken sein. Könnte einem derlei soliden Offerentcn in Folge des angebotenen zu geringen Nachlasses von den Durchschnitts-Prcisen der Jahre i«tw und 186» ein dreijähriger Kontrakt nicht bewilligt werden, so wlrd ein solcher nichtsdestoweniger, bei anders annehmbaren Preisen wenigstens für das Jahr l859 mit einer Lieferung betheilt werden, deren Größe von dem für das genannte Jahr offerirten Quantum und dem Bedarfe abhängt. Auf welche Bedarfs-Artikel offerirt werden kann, ist aus dem angeschlossenen Offerts-For-mulare zu ersehen; auch enthält dasselbe das Minimum des zu offerirenden Quantums, wobei bemerkt wird, daß zwar mehr, aber nicht weniger als dieses Minimum offerirt werden darf. Die Bedingungen zur Lieferung bestehen in Folgendem: l. Im Allgemeinen müssen sämmtliche Gegenstände nach den vom hohen Armee-Ober-Kommando genehmigten Mustern, welche bei allen Monturs - Kommissionen zur Einsicht bereit erliegen und als das Mimnnlm der Qualitätmäßigkeit anzusehen sind, gellcfcrr werden, insbesondere aber haben dafür nachstehende Bestimmungen zu gelten: «) Von Monturstüchcrn können weiße, grau-melirte, mohren- und hechtgraue, lichtblaue, dunkelblaue, dunkelgrüne und dunkelbraune, das Stück im Durchschnitt zu A) (Zwanzig) Wiener Ellen gerechnet, offerirt werden. Es bleibt den Lieferungs-Unternehmcrn freigestellt, eine, mehrere oder alle der genannten Tuchgattungen zu offeriren. Die weißen, licht' und dunkelblauen, dunkelgrünen, dunkelbraunen, graumelir-ten, mohren- und hechtgrauen Monturs-tücher müssen l^g Ellen breit, schwer,.-dungsfrei, die Farbtücher und melirten Tücher schon in der WoUe gefärbt und zum Beweis dessen mit angewebten Leisten versehen sein. Es können jedoch auch weiße, mohrengraue, graumelirte und hechtgraue Mon-turstücher ungenaßt, ^ Ellen breit offerirt werden. Die ungcnäßt eingeliefert werdenden Tücher dürfen, im kalten Wasser genäßt, in der Lange pr. Elle höchstens ^ (Ein Vicrundzwanzigstel) und in der Breite ^5 (Ein Sechszehntel) eingehen, und ist für jede Mehrschwendung vom Lieferanten der Ersatz zu leisten. Bei den l^ breiten Tüchern wird sich von der Scywendungsfreihelt bei jeder Lieferung durch vorzunehmende Probnäs-sung die Ueberzeugung verschafft, und muß für jede sich zeigende Schwendung vom Lieferanten der Ersatz geleistet werden. Sämmtliche Tücher müssen unappretirt eingeliefert werden, sie müssen ganz rein, die melirten und die Farbtücher aber echt^ farbig sein, und mit weißer Leinwand gerieben, weder die Farbe lassen noch schmutzen, und die vorgeschriebene chemische Farbprobe bestehen. Alle Tücher ohne Unterschied werden bei der Ablieferung stückweise gewogen, und jedes Stück derselben, das in der Regeli 2lj Ellen halten soll, muß, wenn es halb-! zollbreite Seiten- und Querleisten hat, zwischen ltt^ und 21 ^ — mit Ein Zoll breiten Seilen- und Querleisten aber zwischen !!)'/« und A^/g Pfund schwer seln, worunter für die Einyalb Z^ll breiten Leisten Vg bis j ^ und für die Ein Zoll breiten l '/^ bis '^/, Pfund gerechnet sind. Stücke unter dem Minimal - Gewichte werden gar nicht, und jene, welche das Maximal-Gewicht überschreiten, nur dann, jedoch ohne einer Vergütung für das Mehrgewicht angenommen, wenn sie nebst dem höhern Gewichte doch vollkommen qualität-! mäßig und nicht von zu grober Wolle ^ erzeugt sind. j)) Die Hallina muß A (Sechsoiertel) Wiener Ellen breit, ohne Appretur und ungenaßt! geliefert werden, pr. Elle l 7« bls !"/^ Wiener Pfund wiegen, und jedes Stück! wenigstens ltt Wiener Ellen messen. Dle einfachen, zweiblätterigen Dettkotzen müssen 1^,5 Wiener Euen breit und 5 "/,5 . Ellen lang sein, dann 9 bls l9 Wiener Pfund wiegen. z Sowohl die Hallina als die Vcttkotzen werden unter dem Minimal-Gewichte gar nicht angenommen, bei Stücken abcr, welche qualitännaßlg befunden werden, jedoch das Maximal-Gewicht übersteigen, wird das höhere Gewicht nicht vergütet. Dle Abwägung der Hallina und der Bettkotzen geschieht stückwet'ic. Zu beiden Wollarten ist reingcwaschcne weiße Zackelwo-lle bedungen, und sie können ebenso aus Maschinen- wie aus Hand-gespunst erzeugt sein. «) Offerte auf Leinwänden müssen sämmtliche ausgeschriebene Leinwand-Gat ungen umfassen; Anbote auf bloß eine ober die andere Gattung bleiben unberücksichtigt. Hingegen steht es frei, mit den Leinwänden auch Zwilche, oder letztere allein anzubieten.! Die Gatien- uno Leintücher-Leinwänden! werden nach einem gemeinschaftlichen Mu-^ stcr übernommen, uno besteht daycr auch' für beide ein und dieselbe Qualität. ^ Es wird gestattet, von den an den Enden meist gröber und schütterer, un Gewebe gearbeiteten Hemocn- oder Gatien-Leinwänden ganzischcn Ursprungs an einem oder beiden Enden die unqualttätmäßigen Theile, jedoch nur dann abzuschneiden, wenn der Rest in der ganzen Länge mindrsteuu 25 Ellen gibt, Die abgeschnittenen Theile dürfen als Futterleinwand übernommen werden, wenn sie sich dazu eignen, in der ganzen Lange mindestens l5 Ellen betragen, und wenn durch deren Annahme das be« willigte Liefcrungs-Quantum nicht überschritten wird. Ein Stück jedoch, welches auch in den Mitteltheilcn wegen unqua-litatmäßigen Stellen ausgeschnitten werden müßte, darf nicht angenommen wevdcn. Sämmtliche Leinwaren, mit Ausnahme der Strohsack-Leimvand, müssen eine Wiener Elle breit sein und pr. Stück im Durchschnitte M Ellen messen; Strohsack-Lein-wand wird nur mit 1^/,^ Wiener Ellen Breite, mit dem Durchschnittsmaßc von '- - M Ellen pr. Stück, gefordert. Außer den vorstehenden Garn-Leinwaren werden auch Baumwollstoffe (Eallicot) von inländischer Erzeugung zum Futter, u. z.: lichtblau, dunkelbraun und silbergrau echt-gefärbt, dann zu Czako-Futtcrals schwarz-lackirt angenommen. Dieses Fabrikat muß jedoch, nebst der angemessenen Qualität, auch eine Wiener Elle breit und jedes Stück wenigstens 30 Wiener Ellen lang sein. l!) Von den Lcdergattungen werden das Ober-, Brandsohlen -, Pfundsohlen -, Terzen - und Iuchtcnledcr nach dem Gewichte, u, z.: Das Oberleder von der schweren Gattung zu Riemenzeug, die leichte Gattung aber zu Schuhen und Stiefeln geeignet übernommen. Das Terzenleder kann gefalzt und auch ungefalzt angeboten werden. Die Abwägung der Lederhäute geschieht stückweise, und was jede Haut unter einem Viertel - Pfunde wiegt, wird nicht vergütet; wenn daher eine Oberlederhaut 8 Pfund M Loth wiegt, so werden 8^ Pfund bezahlt. Nebst der guten Qualität kommt es bei diesen Häuten hauptsächlich auch auf die Ergiebigkeit an, welche jede Haut im Verhältnisse ihres Gewichtes haben muß, oa-! gegen wird mit Ausnahme der Pfund- ! sohlcnhäute, welche in keinem Falle mehr als 40 Pfund wiegen dürfen, bei den übrigen Häuten ein bestimmtes Gewicht ! nicht gefordert. ! Diese Ergiebigkeit ist dadurch bestimmt, ! daß die Oder -, Pfund - und Brandsohlcn- ! häute zu Schuhen und Stiefeln, die schweren ! Oberledcrhäute zu Riemenzeug, die Terzen- ! häute zu lZzako - Schirmen und Patron-^ taschcn, das Iuchtenleder zu Säbelgc-! hängen und Säbclhandriemen nach den ! bestehenden Ausmaßen das anstandslose z Auslangen geben müssen. ! Oberleder- , Terzen-und Brandsohlen- ! häute müssen in der Lohe allein, ohne Zusatz ! einer Alaun - oder Salzbeitze gar gegärbt, ! und das Pfundsohlenleder in Knoppern ^ ausgearbeitet sein. l Leichte oder schwere Oberlederhaute, mit j unschädlichen und die Qualität Ul,d Dauer i der daraus zu erzeugenden Fußbekleidun-! gen und Riemwerksorten nicht beeinträch-! tigenden Mängeln, als: etwas im Afer ! abschüssig, an wenigen einzelnen Stellen ! verfalzt oder mit unschädlichen Narben, ! a„ -i bis 4 Stellen in der Länge bis ! l/; Zoll narbenbrüchig, wald - oder ! hornrissig, mit wenigen, nicht auf einer ! Stelle angehäuften oder glasartigen, son- ! dcr n gut verwachsenen Engeringen, einzelnen ! Schnitten und nicht umsichgreifenden Brand- z flecken, dann etwas starkem Schilde wer- den, wenn sie sonst ganz. qualitätmäßig sind, von der Uebernahme nicht ganz ausgeschlossen und es wird nur für Schnitte und Brandflecke ein entsprechend mäßiger Gewichtsabschlag gemacht werden. ! Das weggearbeitete Sanuschlcdcr hat ! pr. schwere Garnitur die Ergiebigkeit von: l? Stück Patrontaschen-A » Ueberschwung- Ummn und 2 „ Gewchr-!4 » Tornistc-ttraß-2 » Säbel '^^ l „ Bayonnct- mit der Auszeichnung von: 30 Stück langen ^.Mer-Tragriemen und 3U » kurzen dann 2 » Säbel- s>. <-, ? . , " ^ , Taschel und 1 » Bayonnet- ' 913 zu enthalten, wovon wenigstens '/^ der Häute die Ausdehnung von 6 Schuh, die andern ^ nicht unter 5» Schuh Lange, ohne im Leder abschüssig zu sein, haben sollen. Die leichte Garnitur hat die Ergiebig. keit von: 7 Stück Ueberschwung-7 » Gewehr- Riemen 32 » Tornistertrag-dann 3 Stück Säbel- ^ ^, . und 7 » Bayonnet- ^'^" mit der Auszeichnung von: 3tt Stück lanaen ) <>> -^ c>> 30 » kurzen j Tornister Tragriemen 3 Stück Säbel- ^ ,, , und 7 « Bayonnet- ^"^'^ zu enthalten, und müssen alle Häute die Lange von 5, Schuh erreichen. Von der ganzen Lieferungsparthie leichter Samischhäute kann '/^ die Ergiebigkeit bloß zu Tornistcrtragriemen haben; ein das Drittheil des Lieferungsquantums überschreitender Theil muß jedoch zu Ge-wehrriemen, der Nest endlich zu Ueber-schwungriemen geeignet sein. Diejenigen Tornisterriemen oder Taschel, welche bei einer Parthieweisen 'Ablieferung die vollständigen Garnituren um einzelne Stücke überschreiten, werden als Gucha-bung für die nächste Lieferungsparthie vorgemerkt; doch hat die Ausgleichung auf das kontrahirte Quantum mit der letzten Lieferungsparthie zu geschehen, e) die Lämmerfelle werden in Garnituren zu drei Stück weiße zu Peizfutter, zu vier Stück schwarze zu einer Sattelhaut und zwei Slück schwarze zu einer Pelzbräme nach der Ergiebigkeit der in Wirksamkeit bestehenden Probemuster gefordert und so-gestaltig angekauft. Zu einer Garnitur Lä'mmerfelle dürfen weder weniger noch mehr Stücke ange-nonnnen werden, und es müssen durch-gehendö Winterfelle sein, welche in Schrott gearbeitet, jedoch aicht ausgeledcrt sind, s) von Fußbeklcidungsstncken werden deutsche Schuhe, ungarische Schuhe, Halbstiefel, Husaren-Czismen nach der neuesten Form, entweder im fertigen oder im zugeschnittenen Zustande gefordert. Altartige dürfen nicht offerirt werden. Jede Fußbekleidungs-Gattung muß in den dafür bel Abschließung des Kontraktes festgesetzten Klassen und Prozenten gegeliefert werden, jedoch ist der Lieferant an dieses Verhältniß nicht gleich im An-fange der Lieferung gebunden, sondern es wird nur gefordert, daß in keiner Klasse eine Ueberlieferung geschehe, und daß das früher in einer oder der andern Klasse weniger Gelieferte bis zum Ablaufe der Frist nachgetragen werde. Wer eine Lieferung auf deutsche Schuhe anbietet, muß sich verbindlich machen, auf jedes hundert Paar deutsche, i> und lttttl bedingen bloß die Erklärung, daß sich der Offc-rent mit den vom Armee - Ober - Kommando für das betreffende Jahr nach der dermaligen Gepflogenheit zu elmittelnden Durchschnittspreisen begnügt, wobei die etwaigen Prozentennachlässe in Ziffern und Buchstaben ausgedrückt sein müssen Für die Zuhaltung des Offerts ist ein Reugeld (Vadimn) mit 5^ des nach den geforderten Preisen entfallenden Lieferungswerthes entweder, an eine Monturs-Kommission oder an eine der bestehenden Kricgst'assen, mit Ausnahme der Wiener, zu erlegen, und der darüber erhaltene Depositenschein, abgesondert von dem Lieferungs-Offerte, unter einem eigenen Umschlage einzusenden, da das Offert bis zur kommissionellen Eröffnung an einem bestimmten Tage versiegelt liegen bleibt, während die Vadien sogleich der einstweiligen Amtshandlung unterzogen werden müssen. 4 Die Reugelder können im Baren oder in österreichischen Staatspapieren nach dem Börsenwerthe, in Realhypotheken oder in Gutstehun-gen geleistet werden, wenn deren Annehmbarkeit als vupiUarmäßig von der Finanz-Prokuratur anerkannt ist. Die als Reugeld erlegte Bar.-schaft ist stets mit dem entfallenden Betrage, in östcrreischer Währung auszudrücken. Da zur Uebernahme der Vadien nur die Monturs-Kommissionen und Kriegskassen, mit Ausnahme der Wiener, berufen sind, so ist sich wegen des Erlages bei Zeiten an selbe zu wenden, widrlgenö die Offerenten es sich selbst zuzuschreiben haben würden, wenn ihre Aadicn wegen dcs zu großen Andranges von Erlegen in den lctztcu Tagen vor Ablauf des Offert-El'nscndungs - Termins nicht mehr angenommen werden könnten. 5,. Sowohl die Offerte, als auch die Depositenscheine oder Vadien müssen jedes für sich in einem eigenen Couvert versiegelt sein, und entweder an das hohe Armee - Ober-Kommando bis 5, (fünften) Jänner l5!5!>, !2 Uhr Mittags, oder an ein Landes - General - Kommando bis '^8, (acht und zwanzigsten) Dezember ltt58cin-gescnoct we,den, und es bleiben die Offerenten für die Zuhaltung ihrer Anbote bis l5». (fünf zehnten) Februar l^.">!) in der Art verbindlich, daß es dem Militär - Aerar freigestellt bleibt, in di.ser Zeit ihre Offerte ganz oder theilweise, oder auch gar nicht anzunehmen, und auf den !Fall, wenn der eine oder der andere der Offe-renten sich der Lieferungsbewilligung nicht fügen wollte, sein Vadium als dem Aerar verfallen einzuziehen. Die Vadien derjenigen Offerenten, welchen eine Lieferung bewilligt wird, bleiben bis zur Erfüllung des von ihnen abzuschließenden Kontraktes als Erfüllungs - Kaution liegen, können jedoch auch gegen andere sichere, vorschriftsmäßig geprüfte und bestätigte Kautions - Instrumente ausgetauscht werden; jene Offerenten aber, deren Antrage nicht angenommen werden, erhalten mit dem Bescheide die Depositenscheine zurück, um gegen Abgabe derselben die eiuge-legten Vadien wieder zurückbeheben zu können. 6. Von jedem Konkurrenten muß mit seinem Offerte ein Zertifikat, welches zufolge Allerhöchsten Befehlschreibens vom 23. Oktober »855 stempelfrei ist, beigebracht werden, durch welches er von einer Handels-und Gewerbekammer oder, wo eine solche nicht besteht, von dem Innungs - Vorstande befähigt erklärt wird, die zur Lieferung angebotene Menge in den bestimmten Terminen verläßlich abzustatten. Mit den von galizischen Offerenten bloß von den Ortsvorständen oder den k k. Bezirksämtern ausgestellten oder bestätigten Leistungs-fähigkeitö-Zeugniffen wird sich das hohe Armee-Ober - Kommando nicht mehr begnügen. 7.- Die Form, in welcher die Offerte zu verfassen smd, zeigt der Anschluß, nur müssen sie mit einem Stempel von 3U Kreuzer österreichischer Währung versehen sein, und wie gesagt unter besonderem Couverle, da sie kom-missionell eröffnet werden, mit dem ebenfalls gesonderten, couvertirten Depositenscheine überreicht werden. ft. Offerte mit andern, als den hier aufgestellten Bedingungen bleiben unberücksichtigt, und es wird das offerirte Quantum und das Verhältniß des geforderten Preises zu den Preisen der Gesammt - Konkurrenz nicht der alleinige Maßstab für die Betheilung jcin, sondcrn.es werden bei dieser auch die Leistungsfähigkeit des Offerentcn, insbesondere aber seine Verdienste durch bisherige qualirätmaßige und rechtzeitig abgestattetc Lieferungen seine Solidität und seine Verläßlichkeit in die Wagschale gelegt. Nachtrags - Offerte, sowie alle nach Verlauf 0er oben festgesetzten Einreichungö - Termine einlangenden Offerte werden zurückgewiesen, tt. Die übrigen Kontrakts - Bedingungen sind im Wesentlichen folgende: ». Die bei den Monturs - Kommissionen erliegenden gesiegelten Muster werden bei der Uebernahme als Basis angenommen, und es werden die Offerenten insbesondere auf die bereits im Jahre lK5>tt eingeführte neu? Art Fußbekleidungen aufmerksam gemacht, und auf die bei den Monturs-Kommissionen erliegenden Mustern verwiesen; !,) alle als nicht mustermäßlg zurückgewiesenen Sorten müssen binnen l 4 Tagen ersetzt werden, wogegen für die übernommenen Stücke . die Zahlung in dem Monate der bedungenen Rate bei der betreffenden Monturs-Kommis-sionÖkasse geleistet, oder auf Verlangen bei der nächsten Kriegtzkassa angewiesen wird. l') Nach Ablauf der bedungenen Lieferungsfrist bleibt es dem Aerar unbenommen, den Rückstand auch gar nicht, oder gegen einen Pö'nal-'Abzug von l5F (fünfzehn Prozent) anzunehmen; , 5WU ... » » Strohsack-Leinwand, I'/,, Ellen breit, die Elle zu . st. kr. » 5MU ... » » Zelter-Zwilch, eine Wiener Elle breit, die Elle zu . st. kr. » . . lWW ... » » Kittel-Zwilch detto detto . fl. kr. » 5lUW ... » » Futter-Zwilch, detto detto . si. kr. » ül)W ... » » gefärbten, (lichtblauen, dunkelbraun, silbergrau) Kalikot, eine Wiener Elle breit, die Elle zu . .st. kr. » lWW ... » , schwarzlackirten Kalikot, eine W. E. breit, die Elle zu . st. kr. 5U . . . Wiener Zentner lohgares Oberleder, schweres zu Riemenzeug...... ^ . . st. kr. » . . 5tt . . . detto lohgares Oberleder leichtes zu ^ Schuhen und Stiefeln ... ^ . . st. kr. lW . . . detto in Kr.oppern gegärbtes Pfund- "2 sohlenleder....... 3 . . fl. kr. >> li» . . detto lohgares Brandsohlenleder . . .3 . . ft. kr. » " detto lohgares ungefalztes )^enleder B . . fi. kr. » '. '. w . . . detto , ausgefalztes)^enleder ^ . . ft, x,. ^ . . 5U . . . detto Iuchtenleder......" . . fl, kr. » lW . . . Garnituren schwere Samischhäute pr. Garnitur .... st. kr. lW . . . » leichte » » » .... ft kr. ^, . ' ltttt . . . » ' weiße Lammerfelle zu Pelzfutter, die Garnitur zu . fl. kr. » 1W ... » schwarze Lämmerfelle zu Pelzbrämen, die Garnitur zu fi. kr. » . . lW ... » detto zu Sattelhauten, detto st. kr. » 5W . . . Paar fertige deutsche ) ....... fl. kr. » . . 5W ...» » ungarische) ^ ^aar zu....... ^ ^ ^ ^ ^ INl> ...» » Halbstiefel, das Paar zu....... si. kr. » . . 5l» . . . » ,, Husaren-Czismen, das Paar zu.....st. kr. » llWU ... » komplet in Oberleder, Brandsohlen- und Pfund- D ^ leder, deutscher Art........-2^ st. kr. »' .. lUtw ... » komplet in Oberleder, Brandsohlen-und Pfund- MI leder ungarischer Art.......?"O ft. kr. . . 2(W ... » komplet zugeschnittene Halbstiefel, das Paar zu . ft. kr. >, . . 2W ...» » » Husaren-Czismen, das Paar zu ft. kr. >> . . 8W0 . . . Stück gemeinsame Sonnenschirme, d " Stück zu . . . .st. kr. » . . lttlw ... „ Infanterie-Patrontaschendeckel >> »».... ft. kr. » tMM . . . » Uhlanen-Czapka Kopfriemcn » „ » . . . . fl. kr. » lWU ...» » Lagermützen-Schirme » » » . . . . fl. kr. » . . IWU ... » » Czapka-Nackenschirme » »».... si. kr. » lWi> ... » Husaren-(5zako » » »».... fl. kr. „ . . 2UUW . . . Garnituren Sturmbänder zu Czakoä und Hüten, die Garnitur zu fl. kr, » . . in österreichischer Währung an die Monturs^Kommiffion zu . . . . nach den mir wohlbekannten Mustern l.nd unter genauer Zuhaltung der mit der Kundmachung ausgoschriebenen Bedingungen und aller sonstigen für solche Lieferungen in Wirksamkeit stehenden Kontrahirungs-Vor-schriften für das Jahr l85!) liefern zu wollen, für welches Offert ich auch mit dem eingelangten Vadium von.....Gulden in österreichischer Währung gemäß der Kundmachung hafte. Zusatzfür einen dreijährigen Kontrakt. »Ich bitte ferner, mir auch in den Jahren lkM) nnd l^iil jedesmal wenigstens mit der »Hälfte des mir im Jahre l859 zugewiesenen Quantums eme Lieferung zu den jcweil vom »hohen Armce-Ober-Kommando bestimmt werdenden Durchschnittspreisen, mit welchen ich mich »zu begnügen erkläre, zugesehen zu wollen, in welchem Falle ich einen Nachlaß von .... »Sage .... Prozent von' diesen Durchschnittspreisen anbiete.« Das von der Handels- und Gewerbe-Kammer (Innung) ausgefertigte Leistungs-Fähigkeits-Zertifikat liegt b'i. Gezeichnet zu Ort N. . . - Kreis N . . . Land N . .' . am . . ten........ 185 N. N. Unterschrift des Offerenten, sammt Angabe des Gewerbes. E o u v e r t - F o r m u l a r e über das Offert. An ein hohes k k. Armee-Ober-Kommando (oder Landes-General-Kommando) zu N. N. N. N. offerirt Tuch, Leinwand, Leder oder Fußbekleidungen :c. lc. Eouvert-Formulare über den Depositenschein. An ein hoheü k. k. Armee-Ober-Kommando (oder Laudes-General Kommando) zu N. N. (Depositenschein über.....si. . . kr. österreichischer Wahrung zu dem Offert des N. N vom . . ten......!N5 .) Für Tuchlieferung (oder ic. wie oben). Z. 668, :. (l) Nr. "58 Lizitations - Kundmachung. Weg", der Verpachtung der Ausfuhr dcö Sandcs a>ls der alacischell Bchottesglube von Beschiglad , daim aus jener beim Pulver > thurm, für das Ttieinlium l85»9. lOiltt und l86l, wild die öffentliche Verhandlung bei dem löblichen k. k. Bezirksamte Umgebung Laibachü am 28. Dezember b. I. Vormittags um 9 Uhr stattfinden, und lei derselben der jährliche Pacht' schillinq fm die Schottergrube von V c s ch i g l a d mit 5,3 st. und für jene b.im Pulverthurm >mit 3 si. 30 kr. österreichlscher Währung zum Allsrufspreise angenommen. Hievon werden Erstehungslustige mit dem ' Beisätze in die Kenntniß qeseht, dc>ß jeder Lizi» taut das Reugeld in dem, dem betreffenden halb« jährigen PachtschiUinge, gleichkommenden betrage zu Halden der u^itationskommission vor dcm Beginne der Auöbietung erlegen muß, und das! die übrigen Lizitationöl'edingnisse hieramtö in den gewöhnlichen ?lmtöstunden und am Tage der Lizita« tion bei dem genannten löblichen k. k. Bezirks» amte einzusehen sind. K. k. Baudezirköamt Laibach am ll). De» zember l85H.