jXl-. ^M. l8-t8. Amtsblatt zur LGachcr Zeitung. Samstag den n. November. Gudermal - Verlautbarungen. Z 2073. Nr. 27^4. l'. Der Herr Minister-Präsident hat mit hohem Erlasse vom 20. vorigen, erhalten am 7. d. M. die zwei Manifeste Er. Majestät anher mitgethcit, worin jenes vom ltt. v M. die militärischen Maßregeln motivirt, das andere aber vom ii>. v. M. auf die Beruhigung der Gemüther und jene der Reichsversammlung berechnet ist. — Der Herr Minister Präsident eröffnete, daß, um der Tactik der Böswilligen zu begegnen, welche vorzüglich das Gerücht ausgebreitet, als seyen Se. Majestät in Folge der Ereignisse vom . v. M. ist bereits am 24. v. M zur öffentlichen Kenntniß gebracht worden. — Nach der ferneren hohen Eröffnung des Herrn Minister-Präsidenten befindet sich die kaiserliche Familie in hohem Wohlseyn, und ist entschlossen, insolange in Olmütz zu verweilen, bis der Zustand der Hauptstadt Wien keinen ferneren Besorgnissen mehr Raum gibt. — Vom k. k. illyr. Landespräsidium. Laibach am 7. November 1846. An in e i n c Völker! Als Mich die zu Wien am U. October verübten Frevelthaten bewogen, eine Stadt zu verlassen , welche der Tummelplatz der wildesten und verworfensten Leidenschaften geworden war, konnte Ich Mich noch der Hoffnung hingeben, daß der verbrecherische Wahnsinn eines Theiles ihrer Bevölkerung nicht von Dauer seyn würde. Ich konnte von dem sonst so gesunden und rechtlichen Sinne der Bewohner Meiner Haupt- und Residenzstadt erwarten, sie würden selbst nach Kräften dazu beitragen, damit dem verkannten Gesetze Achtung, den Verbrechern die verdiente Strafe, der Stadt die bedrohte Sicherheit für Leben und Besitz in kürzester Frist wieder werden möge. — Diese Erwartung ist getäuscht worden. — Nicht nur, daß es den Urhebern des Aufruhrs in Wien gelang, die an sich gerissene Gewalt durch eine Schreckens Herrschaft, die in der Geschichte nur Ein Beispiel kennt, über die theils durch Furcht gelähmte, theils in wilden Rausch versetzte Stadt zu befestigen, und dadurch die Rückkehr zur Gesetzlichkeit innerhalb der Mauern Wiens zu vereiteln, — auch über diese Mauern hinaus erstreckte sich mit steigendem Erfolge die unheilvolle Wirksamkeit ihrer anarchischen Bestrebungen. Mit einer im offenen Aufstande begriffenen Nachbar-Provinz wurden hochverräthc-lische Verbindungen angeknüpft, nach allen Theilen Meiner Staaten Boten entsendet, um unter dem gleisnerischen Vorwande, als gelte cs die bedrohte Freiheit zu wahren, auch dort, wo die Ordnung bisher nicht gestört worden war, das Banner der Empörung aufzupflanzen, und Meine eben noch so friedlichen, einer gesetzlichen Entwicklung freier Zustände entgegensehenden Lande den Graucln der Anarchie, des Bürgerkrieges und des Unterganges Preis zu geben. — Seit Meiner Thronbesteigung war das Wohl Meiner Völker Meine Lebens-aufgäbe. Die Geschichte Meiner Regierung, die Geschichte der letzten sieben Monate insbesondere, wird dieß einst bezeugen. Aber es hieße den Mir von der Vorsehung auferlegten Pflichten untreu werden, wollte ich länger einem Treiben gewähren lassen, welches den Thron und die Monarchie an den Rand des Abgrundes führt, und an die Stelle der von Mir gewährleisteten verfassungsmäßigen Freiheit, einen Zustand schrankenloser Gewaltherrschaft zu sehcn beflissen ist. — Dieser Pflichten eingedenk, sehe Ich Mich daher mit blutendem Herzen genöthiget, dem sein Haupt nunmehr ohne Scheu erhebenden Aufruhr in Meiner Residenzstadt sowohl, als allenthalben, wo er sich zeigen sollte, mit Anwendung der Waffengewalt entgegen zu treten und solchen zu bekämpfen, bis er ganzlich überwunden, Ordnung, Ruhe und Gesetzlichkeit wieder hergestellt, und die Mörder Meiner treuen Diener, der Grafen Lamberg und Latour, dem rächenden Arme der Gerechtigkeit überliefert sind. —> Um diesen Zweck zu erreichen, entsende Ich aus verschiedenen Theilen der Monarchie Streu-kräfte gegen Wien, den Sitz der Insurrection, und ertheile Meinem Feldmarschall-Lieutenant Fürsten v. Windischgratz den Oberbefehl über sämmtliche Truppen im ganzen Bereiche Meiner Staaten, mit alleiniger Ausnahme der unter dem Commando Meines Feldmarschalls Grafen Radetzky stehenden italienischen Armee. Zugleich versehe ich besagten Fürsten mit den entsprechenden Vollmachten, damit er das Werk des Friedens in Meinem Reiche nach eigenem Ermessen in möglichst kurzer Zeit vollbringen könne. — Nach Bezwingung deö bewaffneten Aufruhrs und Wiederherstellung der Ruhe, wird cs die Aufgabe meines Ministeriums seyn, im l Einklänge mit den Mitglied«« des constituirendcn Reichstages durch gesetzliche Regelung der bisher mit zügellosem Mißbrauche gehandhabtcn Presse, des Vcreinörcchccs und der Volkswehr einen Zustand herbeizuführen, der, ohne der Freiheit nahe zu treten, dem Gesetze Kraft und Achtung sichern soll. - Indem Ich diese, im Bewußtseyn Meiner Pflichten nnd Meiner Rechte mit unerschütterlicher Festigkeit gefaßten Beschlüsse Meinen Völkern kund gebe, versehe Ich Mich der aufrichtigen und kräftigen Mitwirkung aller derjenigen," welchen das Wohl ihres Kaisers, ihres Vaterlandes, ihrer Familien und die wahre Freiheit am Herzen liegen, und die in Meinem gegenwärtigen Entschlüsse das einzige Rettungsmittcl erkennen werden, um die Monarchie vor dem Zerfalle, sie selbst vor den Gräueln der Anarchie und der Auflösung aller geselligen Bande zu bewahren. — Olmütz den l«. October 1648. Ferdinand m. i>. Wessenberg n,. s>. Z. 2UU4. (2) Nr. ""'/„., Currende des k. k. illyr. Guberniums. — Verbot des Gebrauches u »verzinnter kupferner oder messingener Geschirre vonSeiteder Zuckerbäcker, Mandolet-tiback er lc und Bezeichnung der zur Bereitung der Farben für bemaltes Zuckerwerk u. dgl. m. gestatteten Ur-stoffc. — Aus Anlaß des Vorkommens von Vergiftungö - Zufällen nach dem Genusse von in' unverzinnten kupfernen und messingenen Geschirren bereiteten Gefrorenem, mit Farben bemalten Zuckerwerken, und aus dem Auslande eingeführten, in Cssig eingelegten Früchten ist die Frage über die nöthigen Sichcrheitsmaßregeln hinsicht- lich der von den Zuckerbackern, Mandolettiba-ckern, Kaffehsiedern und ähnlichen milder Bereitung von Nahrungsmitteln sich beschäftigenden Gewerbs-leuten bei ihren Erzeugnissen verwendeten Geschirre und Farben , so wie über die Untersuchung der im Inlande erzeugten, oder aus dem Auslande eingeführten, nicht selten einen bedeutenden Kupfergehalt nachweisenden^ in Essig eingelegten Früchte in Verhandlung genommen worden, und das hohe Ministerium des Innern fand sich über Einvernehmen der medicinischen Facultät bestimmt, mit dem hohen Erlasse vom »9. v. M., Z. 3<>75j2«j7, zu nachfolgenden Bestimmungen veranlaßt, welche zur Darnachachtung hiemit allgemein kund gemacht werden: 1) Der Gebrauch unverzinnter kupferner und messingener Geschirre wird den Zucker- und Mandolcttibäckern, so wie den Kuchenbäckern, Kaffehsicdern und allen mit der Erzeuc gung und dem Verkaufe von Eßwaren sich befassenden Geschäftsleuten bei ihrem Gewerbsbe-triebe gänzlich untersagt, bei den Arbeiten, zu welchen verzinnte kupferne oder messingene Ge« fäßc nicht wohl verwendet werden können, sind nur allein Gefäße aus blankgehämmertcm Eisen oder aus Porzellan in Gebrauch zu ziehen, rücksichtlich der übrigen Arbeiten aber, welche keine große Hitze erfordern, ist der vorgeschriebene Gebrauch gut verzinnter Geschirre aufrecht zu erhalten. — Ebenso wird den vorberühr« ten Gewerbsleuten der Gebrauch messingener Mörser, so wie derlei oder kupferner Wagschalen bei ihrem Geschäfte untersagt, und statt der erstem sind clscrne oder steinerne Mörser, statt der letztern verzinnte Wagschalen in Gebrauch zu ziehen. — Die Verwendung irdener Geschirre wird bis zur allgemeinen Einführung einer metallfreien Glasur derselben auch fernerhin unter den bestehenden Vorschriften belassen. — 2) Den Gewerbsleuten , welche sich mit dem Einmachen der Früchte in Essig befassen, sind die Vorschriften des H. 15<5 — 158 und des §. llltt des 1l. Theils des Strafgesetzbuches in Erinnerung zu bringen. — 3) Sowohl die im Inlande erzeugten als auch die aus dem Auslande eingeführten, in Essig eingemachten Früchte sind bei allen damit Handel treibenden Gewerbslcuten durch das hiczu belufene öffentliche Sanitätspersonale öfter bezüglich ihrer Schädlichkeit oder Unschädlichkeit für die menschliche Gesundheit zu untersuchen, die gesundheitsschädlich befundenen zu vertilgen. — 4) Zum Bemalen der genußbaren Zuckerbäckerwaren, der Tragantwaren, so wie aller von Zuckerbäckern erzeugten sogenannten Schaustücke, die nicht zum Genusse bestimmt sind, dürfen nur folgende Farben verwendet werden: :») Wei si. Der Tragant selbst. — l.) Noth. Cochcnill, Carmin, Alkermessaft, rothe Kornblumen. — <) Gelb. Safran, Saflor, Kurkumewurzel.— ^) Blau. Märzen-Veilchen, blaue Kornblumen, da5 Indi-go-Berlinerblau, Ultramarin und Kien li<; ,n<>r (eine Art künstlichen Ultramarins). — <) Grün. Der Saft von Spinat, dann die Mischung von er-laubtergelber und blauer Farbe. — l) Violet. Die Zusammenmischung unschädlicher blauer und rother Farben, ein Cochenill-Aufguß mit Kalkwas-ses. __ l>) Goldfarbe. — Aechteü Blattgold. — !,) Silber färbe. Aechtes Blattsilber^ — Alle übrigen, wie immer Namen habenden Farben werden in der Art verboten, daß selbst das Vorhandenseyn verbotener Farben bei den fraglichen Gewerbsleuten in dem Arbeits - oder Ner-kaufslocale schon die Uebertrctung der in dieser «62 Beziehung bestehenden gesetzlichen Vorschriften und das hiernach Platz greifende Strafverfahren begründet. — 5) Allen mit der E^^gung und dem Verkaufe von Eßbaren sich beschäftigenden G.werbsleuten wird die größte Reinlichkeit zur Pflicht gemacht und selbe sind in dieser Hinsicht durch die betreffenden Organe strenge zu überwachen. — (j) Um jedem Mißbrauche zu steuern, sind alle diese Bestimmungen nicht nur den betreffenden Oewerbsleuten, sondern auch den Hilfs arbeitern bekannt zu geben, und erstere werden dafür verantwortlich gemacht, sich die Ueberzeugung zu verschaffen, das; ihre Hilfsarbeiter in genauer Kenntniß der auf ihr Gewerbe Bezug nehmenden sanitätspolizeilichen Vorschriften sind, weßhalb es auch den Arbeitsgebern zur Pflicht gemacht wird, die betreffende Vorschrift in dem Arbeitslocalc in einem augenfälligen Orte zur Einsicht des Arbeitspersonals anzuheften, wobei jedoch die in Beziehung der Verantwortlichkeit der Arbeitsgeber für die Handlungen der Hilfsarbeiter bestehenden gesetzlichen Bestimmungen aufrecht erhalten bleiben. — Laibach am 16. October 1846. Leopold Graf v We lsershei mb, Landes - Gouverneur. Andreas Graf v. Hohen wart, t. f. Holialy. Kreizbcrg, k. k. Gubernialrath. k a 8 k ! :» 5 <^. ll.. i l i s 8 k i j> u n <> ^ l:» v » i « t v ». — 8 lct o-s i m « l; <: » li r ä >'> <; m i n in ll n l lll unll n l «l liliücl^lii') p r 6 ^i o v <;, l» «ii <» ln u 8i»»-A » «l« ^i l< « l< t« si >l» 8 « 8 n » l> ki (l^««lliflu) nn 2Niln^><; 2 li.l<-iill 8«i liul'VO /,« n«i8i»nn oulc ^ar^tvn llvlu^o» — li«I> 8ulni, v ^«ill» «ilino< «,»o 8U«, v ««plicmj^lllll li,lt'lellll> ill NlU8inoi,.»>lil« uo-80!iu^ll ^ovo-rilo, iv.li .j« »»vul^o v.-ll ix)«!,'/««lllnl l,n8 «lasili, ki M «»lksilrji, n»l»n.il)^'<)) lci 8« 8 ^iij)ll»v!.i:ll!i«.',n /!v«/ l<;ci z)l»<'^'li) ili lil»k8lilvilll >«^ lcnli'il '^n^llu, in V!8oln>:»v ^« no zio-m«ni ^ /,«ll«l!« Ulilvilu »l!«lll ill l»l'mn /.iv«/,l»i!l r«oi jili^uj, »u ^lur« «v po<:il^'<;ll« li.>li, <>->l« illi lll<^l'«i llolil's) rnliili, «« ^u l>lul»(i ziotjcl i'^ «vill^^s'V'Uli';:» /^Ic;/» l»Ii i/. l'li^L^ullll i»li«Iu/,ili, z)li >»i l,<;liu v«ilil«i v,'<>«'i»« , ^'<; zili /.»^Kiv^cl^ili inlij «!u!,l>liili. — Nuvuu luj«i «L ^<>> i iimülsivlmill, «livl'lililiUlll l»liu »»««iil^.lxlill >»l!i lvul»<'l>il» l<>, ilk.,»:, va^ull l>l«^/,l»!l!'j<;v, nulll^li z»u «l!!//>li l!»«:» zuu! <»I»ll<»' » ^«ilni ^'»^lln ull!» l»!-l'l»u>i<»l»<,, j«ii>^ (UlnljUs) !n,^(.,lil» pl)« «(> ^ il:»!Nl»li. iilm nn>t, »:ul.j^ l)^i ^ <» ^,-i ^il,, l, <>' ""i >«.'lirul ^volj<. .^«<«<'vuli; ^Ul- /.uml) l« lu sui-l)« l«l»ili. ») Uül«. '1'l-u^l.t «»>,.! ) !>) U,Ull6^2. ko^ttllilj» , lvttlillill, l»!k.,»l»nav »nl^, : lvlilill^'. — <:) lt>lln«llu /g llxivi kur«i». — ll) Viill^i'Vit. Vi l,«snliu«k« vi^'liv», ulliamalill in tui«i inn?n«ivunll lullii» lil«u !i»n>« rllll»6i»6 in vi«n^6V6 sul'li«) !ill.j«vlll!^ivi1l vi>ii!i«vill in l'llll^il» t'lll'li, alinl'lc l<.'» uj'nü-n il l il l' li l». I'i llvy »»«li«rllo p«n«. — V«« «ll'll^o l!no klili surli« «<; lalin i'l«zivil5il» uli .^l3ln»null, ^NNttl' 2g«tl'»N lli«il !t! in knnni xlls»»ll«j «c i z'0t!i^o, ilna 8nu/,n' ^» «liro^i Iiili, 86 i»il^ilii^'a, ^il> j>0Ml»<;il<'>, V86 pl>8tl»vö, ^l««6 ll^ill «till» »illlkvHn, nullll^lc w^il ^'!!l nu lvrilj'l,, ^'«l' ^'ill V8uli lilllku vicli ) Nilliitl, nri l«,u pH 22»llllll l1^Vn>ll^ ^sl)< Illill6N VVÄl't, «'. l>^. i^voilli nli8V8vul«v»v«e. Z. 2U?U. (2) Nr. .i52I2. Kundmachung. Zufolge Erlasses des k. k. Kriegsministeriums vom 14. September d. I., Zahl 48^5, haben Se. Majestät der Kaiser mit allerhöchster Entschließung vom 8. September d. I. für alle Deserteure der k. k. Armee, vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts, welche außer der vor dieser Kundmachung verübten Desertion sich keineb anderen Verbrechens schuldig gemacht haben, und binnen drei Monaten, vom Tage dieser Kundmachung gerechnet, bei der nächsten läivil-Oorigkelt sich melden, oder bei einem Militär-Commando sich vorstellen, einen General'Pardon zu bewll-ligen geruhet. — DlcjVs wirb in Folge einer Mlttheilung des hiesigen k. k. Militärkommando vom 2U. d. M., Zahl 51U4, zur allgemeinen Kenntniß gebracht. — Laivach am 3l. Oct. 164«. reopold Graf v. Wclser she i mv, llanocb - Gl'uvrrneur. Andreas ^raf v. Hohen wart, t. t. Hosrath. Dr. Simon eaoinia.. k. t. Guderli^lr^ci). ll. 2 8 i„!8,«i«,va i(?ilj6 »Ii ^«llur»! nils«!«» p, Ivolili, lcl«, i 8« ri»»»n !<»<»», u ittl^il, nri lili-/.l^'i <1«/.ül8l<.i ^08l'68i-,:läll«V. 5164 8nllill Nil 2N2IU6. — V ^jllli^llN 3l. ll(i'/ Zahl 1 der , Vorschrift zur Vollziehung der Zoll- und Staats-Monopols - Ordnung angeordnete Beschränkung der Zeiträume, während welcher die zur Auswei. sung des Bezuges, Ursprunges oder der Verzollung ausgestellten Urkunden zum Behufe dieser Ausweisung angewendet werden können, auf die Hälfte des mit dem §. 12« festgesetzten Ausmaßes wird aufgehoben. — 2. Von dem Verbote des Nachttransportes im Gränzbezirke, (H. 335 Zoll-und Staats-Monopols-Ordnung) werden ausier dem K. 33'. Ntt der Vorschrift zur Voll< ziehung der Zoll- uno Staats-Monopols-Ordnung) von einem Ote an den andern gesendet werden. Es genügt bei solchen Waren, wenn innerhalb 24Stundcn, vom Augenblicke der Ablegung angerechnet, die begleitende Urkunde dem Amte oder der Abtheilung vorgelegt wird. - 4) Bei Versendung con-trollpstichtlger Waren im Gränzbezirk kann die Stellung der Ware zu dem Amte im Orte der Aosendung oder beziehungsweise zu jenem Amte, welchem dieser Ort sur die Amtshandlungen der Warcncontrolle zugewiesen ist, so wie d>e Anlegung des amtlichen Verschlusses, insoferne kein Verdacht eines Mißbrauches dcr Deckungsurkunde, um deren Ausstellung es sich handelt, obwaltet, unterbleiben, wenn u) die Sendung innerhalb desselben Ulberwachungsbezirkes, oder l>) in Mcn-gcn erfolgt, die, wenn sie nicht zum Gcwerbs' betriebe bestimmt wären, oon der für den Gränz-dezirk oorgl'schricbenenControlle ausss(nommen seyn »vüroen. — Es g4 der Vorschrift zur Vollziehung der Zoll- und Staats-Monopols - Ordnung gestatteten Büchern über den inneren Fabriköverkehr versehen aus eineM Orte, in welchem sich ein zu dem Verfahren Htt3 der Warencontrolle ermächtigtes ^efallsamt nicht befindet, an einen innerhalb desselben Ueberwa-chungsbezirkes gelegenen Ort versendet werden. — Führt der auf dem Buche vorgezeichnete Weg über einen mit einem Controllsamte versehenen Ort, so ist die Ware bei diesem Amte zu stellen. — 5. Auch im inneren Zollgebiete kann von der behufs der Einholung der zollämtlichen Gestattung zum.Transporte controllpflichtiger Waren vorgeschriebenen Stellung der Ware zu dem Amte im Orte der Ablendung oder auf dem Zuge an den Ort der Bestimmung so wie von der Anlegung des ämtlichen Verschlusses unter den Zahl 4 angeführten Bedingungen und Vorsichten abgegangen werden, :,) wenn es sich um Sendungen von Waren der geschärften Controlle, die zum Gewerbsbetriebe bestimmt sind, in Mengen handelt, die im Gränzbezirke von der Controlle ausgenommen sind und die Sendung nicht den Weg aus dem innern Zollgebiete in den Grä'nz-bczirt nimmt, oder l>) wenn die Versendung controllpflichtigcr Waren aus einem mit Steuerlinien umschlossenen und an den Zugängen mit Gefallsämtern versehenen Orte nach einem ande ren Orte im inneren Zollgebiete erfolgt. Es sind jedoch von dem an der Steuerlinie aufgestellten Amte, über welches derAustritt der Ware Statt findet, die im §. 14!) der Vorschrift zur Voll« ziehung der Zoll- und Staats-Monopols-Ordnung vorgezeichneten Amtshandlungen genau vorzunehmen. — <». Das im §. 13!> der Vorschrift zur Vollziehung der Zoll- und Staats-Monopols-Ordnung enthaltene Ausmaß der im Gränzbezirke controllfrcien Menge von Baumwollgarnen wird von vier Pfund auf acht Pfund, des Spitzengrundes von acht Loth auf sechzehn Loth, uud der anderen Vaumwollwaren auf sechzehn Pfund erhöht. — Sollte ein Stück Baumwollgewebc mehr als sechzehn Pfund wiegen, so ist das ganze Stück von der Controlle frei zu lassen. — 7. Mit Ausnahme des Küstenlandes und des lombardisch - venetianischen Königreiches werden in allen Provinzen, für welche die Zoll- und Staats - Monopols ' Ordnung Gültigkeit hat: u) Cacao, Gewürznelken, Ingber, MuScatblüthe und Muscatnüsse, Vaniglia und Zimmt von den Bestimmungen über die Einfuhr von Specereiwaren in die mit Legstätten versehenen Orte, dann in Betreff der Aufsicht über den Transport und die Aufbewahrung controllpflichtiger Waren im Gränzbezirke (§§. 263 und 337 bis 344 Zoll- und Staats-Monopols-Ordnung) so wie von den Anordnungen des § 169 der Vorschrift zur Vollziehung der Zoll- und Staats-Monopols-Ordnung ausgenommen. — !i) Das im K. 139 der Vorschrift zur Vollziehung der Zoll- und Staats - Monopols - Ordnung enthaltene Ausmaß der im Granzbezirke controllfreien Mengen wird bei folgenden controllpfiichtigcn Waren erhöht: Kaffeh von fünf Pfund auf zehn Pfund; Zuckermchl und Zuckcrraffinate von fünfzehn Pfd. auf fünf und zwanzig Pfund; Piment von einem halben Pfund auf ein Pfund; Branntwein, Branntweingeist und andere gebrannte geistige Flüssigkeiten von einem Achtel Eimer auf cinen Viertel Eimer. — 8. In allen Provinzen, für welche die Zoll- und Staats-Monopols-Ordnung Gültigkeichat, mit Ausnahme von Tyrol und Vorarlberg, dem Küstenlande und dem lombar-disch-venetianischen Königreiche wird die Menge des Kaffeh, die im inneren Zollgebiete nach den Bestimmungen der h. o. Currendc vom 1 k u ^ <» >< ! n v u i- » t v », /. 2 «l r n l» lllcukov »a o li l l» i ^u ll.i « i u/,zi o>l > l.i« li.i u l>>2-Hu. — 5!:»v<»l.i<> olilii^imiu l'u/<» nlti'«« j»i'«>ülllku, i»vir», 2!» /a-^(>!>l)« (Vsr/ollml^) »Nl'<:i«tl« lii8»»2 »U8li'lm l<5^2 in ,25 5l6V. > ,il<2/<2 2ll«lrüii i»lk2/,2!>2) «6 l>2 poluvilo ru^lill'l'«) kl ^6 V § ,20 pOtiUnl.juna, plinii». —2) r^'ov,^! poliocll« vo/,i>i« > m<^m ol/.. «.'»no^iv i'.) >l^/,ull^ll<)V2N6 , >!6 «lUlläölHU l»Iu^2, »lili «« <) ilo, i«6N2kilo vö»i> in.i<; « ljliu/.« zl<>tl'«l)u, «I« .i« l2 s,ulu; 2 V Z»l)82lll68lllll ii.s2>!ll /.2V0>i<» l^0llll'2l):»ll- l:»l»lvii ^ll»z!2V2^2 liliilüi (!. ^. >n-l^ulln^lli^u ljlll'llcii'U, !<2^ol' j»o8l2vili» l'vil>2!<2 uli p«itlil,, iul> in l-lll«»v, l'ltilliv:^ Ivl)llo^lliu«, llll.j, mul«u pi-««»!^ I'l)l«in ^v«siniil«, «noiv^ll N60l)«!«!lll»i^u, /,»!», orü-lll)v^, 8»ch-i l»^8iii^ ill ^oli, li,i 80 »a ,j«ll, r<>ss, ^nl-k!,>uv, !«)8t> I,» ovhill n«^ , «llxilo, ««»nlll^ku, 8tllll ill m»2l'Iü /<:» k<'»!3. — 3) Oll tll)!illn«ll 3 3^9 m. ill <1<»l'5 8U!»l>^s. r , Iillllfo, lii ili z»l 6^l«^ov:»l^ll l)l»llv«>'ü«llu, iil kl,j« kulc ijl»»ll«lc (^lull'), i/,ll<>IK. l»!l li^)l<)ll Opl'ÄVilo KllKlAU 0l)6l'tll'lK,ll, V lllUtilü, IcuillOl' i<5 lliu>loni«»0, .^liillüli, c« ^o Um» milno Vlll(ll>i>ilvc>, I^i ilnu plävicn dlll^n p^^I«,>-^i!>iili, ^'u v«n l)1a^s) i/j^to, :») li,i 8«,l«>iloju i»l««l !i,^»<>^ ^ullul^liu u!i lilllllilliin, mutl ^snn»«^ i^-ll<>lku, iolinlulln i»!i »lälilcuri^, ov«llllit6 ol,jü (ill!»«->i«<>ll« Ul^ lll. iu «li ^'u psi läliu->llli>l» l»Ic»^>l, c« «»i v 24 Ul-all ziollil« , l l»« ^'« i/,Io/,ill), «j)rol»l^^l6«!u^ll»!ili, l)lug« i< vl'ucliMvu m«ljt2, li.2lnl)l' ^ru l)I^"Oi l»Ii ünllll^viw (l)ti/,i«!lu»^»xvMi, ^l^l illlu ^« t,t> lllu^to ^2 pl-^lu-llov2,»^« dlll«» «lllocvllo; li.ukor lu
  • .<> In litt l)il<» l)!u^o »H ol)«l-lnt; UÄMllli ult-Äicu ^upo-v«6 2ll»lr»n 8t»ve i>Iu^u llu <)^!«lllliül.v2, in „,lo»llpliciil<»lltt" ru7,^<>->>i!^u, ill»» vrittllli^vo lo v 8^l«m!^:lj0«lln ll8t»z/.»-kilumcivkli. '1'ulli ni, ^«r ililonovuilu p0^uii>i!vll i>«>Mi.__'1'lllli ^l-ivul^^ll^ /,2 vo/ll^n o^!«l«)!ici III <)», «u «« liluno c«» »l«i« lil^lilvlli^ii l»<;(Ull^u 2 l)>lli.v»llli ^»«ll-uil « lllillli^l» iil li.ull»l in l2 m«8l», v il m ,ll!llil<;2 viii>il^'ll, l6 i>ii v liukvull /.il/.llulllovlln» pür «!l««l,o, v klerim H« pre-gl6clnl8tvo, »6 ilNk liluFn luk^ V8luvili.—5) 1',l^; l)^»««« i»ri vluclni^vu ;<> i'n«luli, /»voljo prlvl>l.j«,»z2 lllilni-«a vr»,l!>i^lva '/,2 vnxl>^<) ^ro<;I«llll pnllv^,/^,»>''2 l»!2<»2 N^Ntj^itl, kulilll' l,»(N Vli,«mi^l>'2 IXi»!2l2 lll ll-ol>2, 2>cl> 80 p<»1 .^LVllllN» 4 Ml«Nl)V2l»O PN^l)lN)6 V <>!»«! l-I!« N.'MltMtt n<^l)«'^l,<'1 I!» «!l?!,ülo^ lit«»l'N^^ V lll^ill! okoli« i <) ll, 5U 1,6 vn/l l»<> j»c»ti !/. lüilllc? <»k>il^ill<; v lll^üo oknli.», 2II!))<'<; .>,<; z i/, krujn, ki j<» « ,^l 2I»^2!»l (»li8l2vl^'<»n ill nu lllllllüüil» lllllui^lvu ((^6- filüljüilll«!-) ilN», ,l ! ,,l). >iiljll. ^i'llllüi^lv^ pl», ki ^« l»2 «l'Ull^i !l> j»!>i kl,^. illll ^r<) l)li»n»i Q«/< lll«jn, 8« imä v 8Vs»iill ns»i:»-V2ll ll2l3lljlil, lakn ?uvll2ll) ligkor lllll §. l49 I'll-8lnv« 22 l/ss<>l<»v!><;v:li!i^ !nilnl"2 iil l)«ll»v« /.2 l»^vl.juv2nj« mitili^2 in 2/ »ll^n, knlilvl» z»2VU>ill2lU pl'^j« V m!vs»li<'i !>! l)!'<^I«ij»i<- <>(l 8 Iol<»v llU >!«5>>t!lUM ZU)VX)!» l<<1,^ puvo^illlli^» l)!illll2 v«8 III Pl'«^lu(ll>v2,,jl (knilln)!,) txxlverlkll. — 7) Ita/llu l«n/.i>,kiu iil !<»l»,I,.i!-<1<) !,<;»»<>! ki<>2 kllll.jli.'itv:» «li v V8, />.l klül'« „lilili ii» ll<»i/,ilvil<» 82llll)j,ll)«!:,j«tvilll !-«'il' >»,:»: a)I<.2ll«l»i, V2llil^» i,l 8l22tv« ,^n5<-<>i-!.i x Kr2^6,^'«l' 86 l)l2^0 8kl2l1», I>l)l0!N »28^»!! ,!,. V2lv« lÄ/^liovnü.j.l il, lll-2nj«ll.j:l s», l.^!t;ll!, I>lillvl»l'-ie,ll«2 l)>2^2 V ll»l:.j,«l <>li<»!«'< i (M. 263 ill 3H7 ,!<) 244 m iu 6ssi. «uillopl-. rl»<1u) lilikul» oci ukuxov §. 169 z)<».>>wv; /,2 l^^ulov^^v.lllsu m. in 2 i'^>«;l«. — b) V K. 139 zx)8l2V6 /.2 i/- »<>l<)vl>6V2llj« lll, ill ll«l/<. !!2Ml>I)l'. I>6ll2 2»PNl)2Ko!ll>l Ili pl'»»^!«^!, M),l-^^l/,«lii^!2: l»sl li2l'<»!,'!» llllllnv Il2 6«86t; psi <'„Iii-nv! inakl il» i»i, /ss2ll^8kil>l «r6tu i» lll «/.ill /^2,li!l i lil^ll «l! U8IN6I li« N2 «elert V«llr2. — 8) V V'8ll» ll6/<5l2>>, /,2kl«l6 llllllli ill llttl/.. 82!NNl»!'<»l1,lj8tvilIl I«l>' V«I>2, r2»lill 'l'il'ulsli« ill I<'c)l'3ill»ui^l<« «lu/.li>6, l,;l/,»>!lit,;v. l l 530 0 »lli2x,ll V'>8oei»2 e. Ii. , Z. 22.^5li c l K!i^ unter der Herrschaft Wippach gebürtige Individuen berufen. — Dieses Stipendium kann nur bis zur Vollendung der philosophischen Studien genossen werden. — Diejenigen, welche sich um die Erlangung dieses Stipendiums bewerben wollen, haben ihre mit dem Taufscheine, Dürft'gkeits-, Schutzpocken - Impfungs- und dem Studienzeugnisse von den letzten zwei Semestern belegten Gesuche längstens bis w. December d. I bei dem k, k Gubcrnium in Grah zu überreichen. — Jene, die sich aus die Verwauotschaft mit dem Stifter, oder mit jenen von ihm benannten Personen berufen, haben, außer den obigen Erfordernissen, auch noch einen mit den erforderlichen Taufzeugnissen belegten Stammbaum beizubringen. — Gratz am 25». October lttl8, Z. 2»7tt. (2) Nr. W75. Von dem k. k. Stadt - und Lanorcchre in Kram wird bekannt gemacht: Es sey über An suchen des Herrn Johann Kapretz, Vormundes der minderj (iarl, Max, Anna, Jeanette, Julie und Ludwig Kapretz, als erklärten Erben, zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am 18. Juni »848 verstorbenen Herrn Johann Hoinig, die Tagsatzunq auf den 4. December 1846, Vormittags um 9 Uhr, vor diesem k k. Stadt- und Landrechte bestimmt worden, bei welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus waS immer für einem, Rechtsgrunde Anspruch zu stelll n vermeinen, solchen so gewiß anmelden und rcchtsgeltend darthun sollen, widrigens sie die Folgen deö K. 8l4 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach den 28. October I848. I. 2048. (3) Nr. t>?4!>. Von dem k. k. Stadt und Landrechte in Kram wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen der k. k. Kammerprocuratur, in Vertretung der niii c:lnis.i für Lesung heil. Messen und der Armen, als erklärten Erben, zur Erforschung der Schulden last nach dem am!il> August l. I. in Laibach verstorbenen Meßners Blas Wohinz, die Tag' satzung auf den 27. November l848, Vormittags um 9 Uhr, vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte bestimmt worden, bei welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rechtsgrunde Anspruch zu stellen vermeinen, solchen so gewiß anmelden und rechtsgeltend darthun sollen, widrigenö sie die Folgen des H 814 o G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Li'bach den 2». October I848. Z. 2<»4!>. (3) Nr. !)5?9 Von dem k, k. Ctaot- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen der Frau Ida Freiin v. Lazanni, geb. Gräfin v. Barbo, und der minderj Max und Robert Grafen v. Barbo, dann der minderj. Albine, Maria, Ottilie, Grafinnen v. Barbo, als erklärten Erben, zur Erforschung der Schuldenlast nach d^r am 25». September l8i1 im Schlosse der Herrschaft Kroiscnbach in der Minderjährigkeit verstorbenen Fräulein Adelheid Gräfin v. Barbo, die Tagsatzung auf den II. December 1848, Vormittags um !> Uhr, vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte bestimmt worden, bei welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rcchtsgrunde Anspruch zu stellen vermeinen, solchen so glwiß anmelden und rechtsgeltend darthun sollen, widrigcns sie die Folgen des §. 8l4 d. G, B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach den 21. October 1848. 3. 2U5»7^ Nr. 19250 Kundmachung, um emen Reserve-Vorrath für die Armee zu erzielen, fand das hohe Kriegsministerium, eine Beschaffung von 18,843 Metzen Korn und 39,5.! 1 Mchcn ^afer für die Station Laibach im Wege der ösfentllchen Verhandlung anzuordnen. — Zur Slchcrstellung dieses Erfordernisses wird die össent-' liche Behandlung bei diesem k. t. Kreisamte am 13. l..M , Vormittags um 10 Uhr, Statt finden — Hiezu werden Unternehmungslustige mit dem Bemerken eingeladen, daß sich jeder Concurrent mit dem erforderlichen Vadium im beilausigen Betrage von 700U si. C. M. zu verschen habe, und daß die weiteren Auskünfte und Contracts-bedingnisse täglich zu den Amtsstunden in der hiesigen k. k. Militär-Hauptverpstegs-Magazins-kanzlei eingeholt werden können. — K. K. KreiS-amt Laibach an» 4. November 1848. Z"2074. (!) 3tt7^°^ (5 o n c u r s - A u s sch r e i b u n g für die provisorische Forstadjuncten-Stelle zu Landstraß in Krain. — Bei der k. k. Rcligionsfonds - Herrschaft Landstraß in Kram ist eine provisorische Forstadjuncten-Stcllc mit dem Gehalte von Zweihundert Gulden (5. M>, nebst einem Quartiergeldc von Vierzig Gulden und einem Deputate von sechs niederösterr. Klaftern harten Holzes, im vertaxirbaren Geldbeträge von 3 st. pr. Klafter, zu besetzen. — Die Bewerber um diesen Dienstposten haben ihre Gesuche bis 15. December 1848 im vorgeschriebenen Wege bei der k. k. Cameral-Bezirks-Verwaltung in Ncustadtl einzubringen, und sich darin über die erworbenen theoretischen und practischen Forstkenntnisse, über die im Forstfache bisher geleisteten Dienste, über die volle Kenntniß der krai-nischen oder windischen Sprache, ihre Moralität, gesunde Körperbeschaffenheit und ihr Alter legal auszuweisen und zugleich anzugeben, ob und in welchem Grade sie mit einem Beamten dieser Herrschaft verwandt oder verschwägert sind. — Aon der k. k. steiermärkisch-illynschcn Camera!-Gefallen-Verwaltung, Gratz am 20. Oct. l848. Z. 2075. (1) Nr. >"°"/.«.„ Concurs - Kundmachung. Bei dem in die zweite Classe der Gefällö-Untcrämter gereihten k. k, Hilftzoll- und Sub-sidial-Dreisugstamte zu Altcnmarkt ist die Ein-nchmersstelle in Erledigung gekommen, mit welcher der Gehalt jährlicher Vierhundert fünfzig Gulden C. M., der Genust einer freien Wohnung und die Verbindlichkeit zur Leistung einer Caution im Betrage des IahreSgehaltes verbunden ist. — Die Bewerber um diesen Dicnstposten haben ihre dießfalligen besuche längstens bis zum zwölften Decemberl 8 4 8 bei der k. k. Cameral - Bezirts-Verwaltung in Neustadtl einzubringen, und sich darin übec die tadellos zurückgelegte Dienstzeit, über ihre Studien, über die im Gefälls-, Manipulations -, Cassa- und Verrechnungswesen erworbenen Kenntnisse, so wie über die Kenntniß der deutschen und krainischen Sprache auszuweisen und anzugeben, ob und in wie ferne sie mit einem Beamten des steirisch-illyrischen Camcral - Gebietes verwandt oder verschwägert sind, dann ob sie die vorgeschriebene Caution bar oder hypothekarisch zu leisten vermögen. — Von der k. c. steierm.- Gratz am 27. October l848. Zl 20UU7"(3) 3^57^ ull 7945^XVl. Hammerschmiede-Verpachtung. Am 2l. November 1848, Vormittags um 9 Uyr, wlrd in der AmtStanzlel der Cameral-Herrschafl Lack dle von Grund aub neu ausgebaute Hammerichmlede, b.'l der Mahlmüyle an der Säge in Lack, auf neun Jahre, d. i. vom 1. November 1848 bishln 1U5?, mittelst öffentlicher Versteigerung verpachtet werden, wozu Pachtlicbhab.r mit dem Bemerken eingeladen werden, daß sie diese Realität in Augenschein nehmen und dir LicuatlonSbeoilignisse täglich allhier emsehcn können. — K. K. Verwaltungsamt Lack am 24. October 1848. 6^205«. (3) Ueberficht der Vorlesungen, welche im Wintersemester des Studienjahres 1848 — 49 an der t. k. Leopold-Franzens-Universität zu Innsbruck gehalten werden. (Anfang den U. November.) . I. Iu r i d l s ch e F a c u l t a t Ueber das österreichische a. b. Gesetzbuch, Herr Prof. O,.P rockner; — über das gericht- liche Cwiloerfahren, Derselbe; — über römischeä Cioilrecht, Herr Prof. Dr. Kop ätsch; - über römische Rechcsgeschichte, Derselbe; — über Encyclopädie der Rechtswissenschaften, Herr Prof. I)i. Wafer; —über Rechtsphilosophie, Derselbe; — über Staats- und Völkerrecht, Derselbe; — über öffentliches und mündliches Strafverfahren, Der. selbe; — über Finanzwissenschaft, Herr Prof. l)l. Geiger; — über die österreichischen Finanzgesetze, Derselbe; — über den Civilprozeß, Herr Prof. l>l'.THcser; — über Lehenrecht, Derselbe; — über Handels^ und Wechselrecht, Derselbe; — über daS österreichische Erbrecht, Derselbe; - über Staatswlssenschaft, Herr Prof. l)r. Kerer; — über Polltlk, Derselbe; — über Statistik, Derselbe, ll. Mcdicinisch - chirurgischcs Studium. Ueber descriptive Anatomie, Herr Prof. Dr. Dantscher; — über pathologische Anatomie, Derselbe; — über Encyclopädie des medicinisch-chirurgischen Studiums, HcrrProf. l)l. M i ch a<-l; — über medittilischc Physik, Derselbe; — Exami-natorium in dieser Wissenschaft, Derselbe; — über medicinische Chemie, Derselbe; — über Physiologie, Herr Prof. l>. K u bik; — über allgemeine medicinisch-chirurgische Pathologie u>»d Therapie, Derselbe; — mcdicinische Klinik, Herr Prof. l),. Laschan; — über specielle medicinische Patholo. gie und Therapie, Derselbe; — chirurgische Klinik, Herr Prof. D>-. M auermann; — über specielle chirurgische Pathologie, Dersclbe; —über Instru« menten- und Overationülehre, verbunden mit Operacionsübungen, Derselbe; — über gerichtliche Arzneikunde, Derselbe; — über Rtttungä-mittel beim ^cheintode, Derselbe. M. Philosophische Facultät. Ueber Ul^l,u«iin> 'l.'.,<:>li, Hrrr Prof. ^)>-. Flir; - über den Ajax drö Sophokles, Derselbe; — über Aesthetik und Geschichte der bildenden Künste, Derselbe; - über Erziehungswissenschaft, Herr Prof. Ur. Haldegger; — Über die Lehre von der Kirche, Derselbe; — über Philosophie der Offenbarung, Derselbe; - über populäre Astronomie, Herr Pros. Dr. Bö hm; — practische Anleitung zur Kenntniß des gestirnten Himmels, Derselbe; — über Experimentalphysik, Herr Prof. U,-. Bau mg arten; - über Magnetismus und Electricitäc, Derselbe; — über die Elemente der Differential- und Integralrechnung, Derselbe; — über Metaphysik, Herr Prof, I),. S ch ö n a ch; — über die Geschichte t>er alten Philosophie, Derselbe; — über die Logik von Hegel, Derselbe; — über Geschichte deö Mittelalters, Herr Prof. Jäger; — über die Entstehungsgeschichte der Ltaatsuerfassungcn, Derselbe, - über Psychiatrie, Herr 52eb. Ruf; — über Homer's Ilias, Herr Daun; — über Tiroler Geschichte im Allgemeinen, Herr Rud. Kink. Oeffentl chen Unterricht in der italienischen Sprache ertheilt nach Fornasari-Verc<5, Herr l),-. I. Nowotny; - in der deutschen Sprache für Italiener, nach demselben Autor, Derselbe; — in der französischen Sprache, nach Machat, Herr Alex. Billaudet; — in der englischen Sprache, nach Clairmont, mit Benützung von Washington Irving's 5kc:l^li I^ok und ausgewählten Stücken von Shakespeare'S I>luilli»!,Ii. Woi'I^, Herr Lawrence Duffy; - im Turnen, Herr I o h. Dobrowich. Innsbruck, am 3l, October 1848. Vom Rectorat der t, k. Universität zu Innsbruck. Bö hm, d. Z. Rector. Z. 205!;. (2) Edict. Nr. 2373. Vom ^ezilksgeiichie Schneebevg wird hiemil bekannt gcm^chl: Es seyen ;ur Normchmc dtl üdcr Ansuchen ocs ^)las 'l'<»»«!<; von ße>st>!>^ gegen Joseph 5„^<»i>io uoil ^^>;>u-i«, zu^o. 22 st <'. « «>, vom löbl. k. l. Bezilksgellchle Feistritz nuc Bescheid vom 28. 5uli l. I., Z.'2l8l, bewilligten ereculiucii Fcill'ietung des, dcm Lel^ern gelwrigei,, der löl'l-Helisckafl Schneeberg «n!i Urb. Nr, 3 dienstbar,« gerich-lich auf ,65 fi. 20 kr. geatzten Oerallshcs, oic T^gsal^ungen auf den 22 November, 22. ^. ccmder I^i« und 22. Iämier lU^9 hieramls »Ml de,n anqeu.dncc, o^si dieses Gerauil) nur bt> ver drillen Flildieiung auch untt'N ,einem (-chatzu^s' werthe htittanqcaen werden wmde. Das Sch^nnac'protoeoll, der Gvu'.'dbuchser. tract und die Licitationsbedlngnisse lönnen hleraiMo K. K. Bezirksgericht Sch:ieedelg am^o.llugust .di». Diblioaraphilche Amemen^MA "lese sämmtlichen Werke sind in der Buch-, Kunst- und Musikalienhandlung von Ign. Alois ^ Edler v. Kl^innayer in Laibach zu haben. """" (Sämmtliche Preisc vcchchcl^ sich in üsterr. (ionu.-Mlmze.) ______________ ^ ^. ^ e nf e l d ^ '^^ Garten-Jahrbuch ^as, iv h«,,, ^»»^«Nnle^ «nd den b.sten und neuesten andern Quellen, ssiir Zier«. Vandschafts-, ttii« 3,rn° und Arzneistartnerei. Fortgesetzt von Ioh. Aug. Fr. Schmidt, lDinconnS u„d Adjunctuc' zu Ilmenau) Verfasser des anbellenden Botanikers, des kleinen Hans- und des Treib« und Frühgärtners ^ !!' ^ Erstes Ergänzungsheft, welches die neuern (Entdeckungen, Fortschritte nud Erweiterungen des ^«rtenwesens von Januar I»4« bis Michaelis «84? umfaßt und die Beschreibung von mekr als 20U neuen Pflanzen enthält. Größtes Lexicon-Octav. Weimar, Voigt. Geheftet 4» kr. Nie eS der Verleger im Mai 1847 bei Erscheinung des Stammwrrks versprochen l,at, so säüieht sich diesel Supple-sonach Inhalt, Zcitfolgc und Format genau an das, sich in so vielen Händen befindliche Stammwerk an und fädit da ^lt, wo jenes aufhörte, indem es nur die seitdem neu erschienenen Pflanzen nachträgt, so daß der Käufer für eine jäyrliche «Mn^e Ausgabe stets gleichen Schritt mit den Fortschritten der Gartenkunst halten und sich fortwährend in Kenntniß " Neuesten durch Frankreich, Belgien, England, Teutschland ?c. neu eingeführten Gewächse erhalten kann. Der oben Ma„nte Fortsetze? dieses Werkes, Hr. Diac. und Adj. Schmidt ist dem Gartenpublirnm bereits durch mehrere geach-.^ Nerke verwandten Inhalts rühmlich bekannt, denn sie haben — in jetziger bücherlaurn Zeit eine wahre Gcltenheit! — >^e Ausnahme neue Auflagen erlebt, ein's sogar 6, ein anderes 4—und haben sämmtlich die beifälligsten Recensionen Wndcn. Er hat es übernommen durch weitere alljährigc Ergänzungöhefte auch ferner die Liebhaber mit bell neuesten ,>^schritten der nie rastenden Gartenkunst in Bekanntschaft zu erhalten. Alv. Veckmann, theoretisch-prakt. Handb. dee Darners n. Ghaifenfabrikantetl ?"it eluem Altas vo» »^ lithogr. sioliotafeln ent Mt«nd 2tses <^yßt Verdienst zu verschaffen uub es möchte die ^gr sei,;, ob ngend eine Literatur Europa's über dieses h^rrde ein so befriedigende«, lehrreiches, modernes und dahast practisches Lehrbuch aufzuweisen habe, als die l "tschc in dem vorstehenden. Der Verfasser, durch eiuen z,Äen Betrieb des Wagenbaueö mit den kleinsten Details y^lben und auf einem Wcl'.plahe wie Hamburg m,t den s^ksteu Fortschritten genau bckaunt, faßt alle Theile die-z bewerbe« in'ö Auge. Für die, denen es noch an Bor-^tltnissen fehlt, empfehlen sich hauptsächlich die Capitel: UU äeichnen der Wagenrisse und Pläne durch die corrcctesten h b'ldungrn im vcriüngten Maaßstab. Nicht nur für Stell-iäl?"' sondern auch für Schnnede, Sattlir, Lackner cnt. l»n»! ^'^^ ^uch des Neuesten von großer Wichtigkeit Vieles h^° dürfte ihnen unentbehrlich sein. Selbst vielen Equipage-« ^«etn wird es von großem Nutzen und Intresse sein. Uedri-"«« bedarf eö nur einer flüchtigen Ansicht der Zeichnungen, ^°1n^Wcrch dieses Werks einleuchtend zu machen. Praktisches Handbuch des A3ollnnn,«ftlt!uNvese,ts «?«r Darstellung der Naturgeschichte und Zucht dcv ^aaf«, der Gewinnung, Vorbereitung, Vcrspi«<- nung und Verarbeitung seinrr Wolle zu Tuch und zu kanünwolleuen Zeuge,,. Ätach den besten Hulf«, mitteln bearbeitet von Ur. <5. Hartmann u. «5. <5hr. H. Schmidt. Zweite «m li Druckbogen vermehrte Aussage. Mit ?u Abbildungen auf 3» lithogr. Tafeln. Gbendas. 4 fi. .»« kr. ("lltet auch den 127, Nllnd dc« Sch.nirlaVc« bcr Hüüsle u»i -bandwcrle). Schon die erste Auflage fand in der polytechnischen Zeitung, in dem Berliner Gewerbe« u. Handelsblatt, dem Ber» liner polytechnischen Archiv aroßc Anerkennung und Belobung, ja es wurde dieser t22tc Band dcS Echauplatze« alS einer der vorzüglichsten und verdienstlichsten laut gerühmt.— Die interessanten Zusähe und Nachträge zu dieser zweiten Austage werden besonders Sachkenner zu würbigen verstehen. Wir heben nur einige der wichtigsten heraus, welche sich auf die neuen Vervollkommnungen der Kaliblaufärberei, der Bleicherei halbwollener Zeuge und des DampfsarbendruckeS der halbwollenen Zeuge beziehen, die zum Theile dem classischen Werke von Pros. Persoz 'iraile ttlöusique ,, Paris 1846, entnommen sind, und schmeichrln uns, das Werk wrsentlich^vvÄständigt zu haben. ^br. Ehr. H. Sch mId^Handbuch der BaumwoUenweberei n,it besonderer Berücksichtigung der baumwollene» Oiewebe, welche in Noucn und dessen Nmgcgend gewebt werden, nebst dem zn diesem Fabritzwe,ge ge« hörigen Vleichcn, Färben u. Appretircn u«d cmem Anhange über die Wattenfabrikation. Erlantert durch Abbildungen und Beschreibung der neuesten und vestc«, fur obige Zwecie gegenwärtig im Gebrauch befindlichen Apparate uud Maschinen. Mlt Benutzung der bewährtesten in- und nuoläudischen Materialien. Zweire, »m N Bogen und «4 Ab» bildungen vermehrte Auflage. Mit v» Abbildungen. <3bendnjelbst. 3 ft. (Vilict auch den 1'l5. H'linv dc» Schn>,pl«tzt« d«i Künste »>nd Hnndwerle). In dieser zweiten so vermehrten, im Preise nicht rrhol»e> ten Auflage, hat das »wette llapitel durch emc Abhandlung bcWHrn. Fabricant S. Weigert über dntz Zilillhaltcn ber ßabendlcke <« ben verschiedenen Garnnmnmern, nebst einer Tabelle zur Ermittelung der Feinheitsrerhältnisse, ingleichen das dritte Capitel über die jetzigen Verfahi-ungiarten in der Krappfärberei sehr schätzbare Zusätze erhalten, Ferner " sind die neuesten Verbesserungen in der Bleicherei sowohl baumwollener al» auch wollener und halbwollener Zeuge, sodann die wichtigsten seit dem Jahr 1844 erfundenen die Weberei angehenden Maschinen in Abbildungen mitgetheilt und beschrieben worden. Und endlich sind alle b,S letzt bekannten Mittel, um baumwollene Fäden in leinruen Geweben zu ent^ decken, nach einer Zusammenstellung des Hrn. I. A. Stock-hardt dem geneigten Leser vorgeführt worden, so daß der schon in der ersten Auflage von 1843, welche schon in der Berliner polytechnischen Zeitung von 1843, Nr. 43, 44 die lebendste Anerkennung gefunden bat — verfolgten Absicht: „denjenigen Grwcrbtrribenden, welche gerade diesen Industrie zweig verfolgen, durch Mittheilung interessanter Erfindungen und Verbesserungen Nutzen zu bringen", in dieser zweiten Auflage noch mcbr entsprochen worden sein dürste. IH Schnlvorschristen der gewöhnlichsten Schriftgattungen: namentlich der deutschen <5urrent, der lateinischen Tchrift, der deutschen Eanzlei- uud Hraetnrschrift, drr gelnauch-licl'sten Formulare zu Quittxngeu, Attesten, ssraclit-unv Mecliftlbriefen, der üblichen Maaß-, Miinz-und Gewichte-Abbreviaturen, (5olli-Signaturen ic. .Hcrauelg^geben von I. B. Montag u. A.Meyer-Heine. Quer-Sexto, geh. Ebdas. Ä« kr. Dieser so beispiellos billige Preis, wornach die schön lithoaraphirte Tafel ^ kr. kostet, ist mit Rücksicht auf Anschaffung in Massen für Elementarschulen so überaus wolil-feil gestellt. Als Zugabe zu diesen Vorschriften empfiehlt sich als Theorie und Erklärung derselben besonders den Herren Lehrern die in demselben Venlaa erschienene: j Gründlichste und lelchtfaßllchste Anweisung zu" Schonschreiben enthaltend «) den Schnitt der Federn. 2) Gebrauch unv Eorrectur der Stahlfedern. ») Zurichtung einet Feder, mit der man ohne einzutauchen den ganzen Fag schreiben kann. 4) Kenntniß der Schreibpa' Piere. ») Kennzeichen der besten SchreibematcrilV lien. «> Anfertigung der vorzüglichsten Tinten» ?> Gold- und Silberschrift. ») Die Kunst gut z" siedeln. U) Der Schreibunterricht selbst. «ui Pvac-tische Negeln bei'm Schreiben. K») Mechauism« Schrift- n»t> Oopirlingen, Farbeu von den Zeugen abzuziehen und neue zu l' nebst genauer Angabc der verschiedenen Indigsorten, deren zeugen, so wie dieselben zu apprctircn. 1 fl. 54 tr. Prüfung und Bezeichnung ihres Werthes für die Färbern. Vitali 6 , «chrbuck der gesammtctt F"^! t st !6 kr. ^ ., , ^ ^ ^ ^ ^ berei aufWoll., Seide, Leinen, Hanf u. Baumwolle. Neb' I. Persoz, Handbum des HeUstdrucks Anhang über Indirnncdruckerei. Fünfte sorgfältig revib"-'/ U. der dam't verbundenen Firberei. ssrstrr Theil, enthält Anft. mit Beibehaltung u, Sichtung der Sam, Rennc' d. Grundsätze b. Cheuiir u. Pbysik in Bezug auf die rin-j schen, l)r. H. Leng'schen, l)>. L. Bcrgmann'schen ^ fachen u. zuiammrngrfttzten Körper u. deren Einwirkung brssrrungrn und nut deli uruesien Fortschritten und E^ bdcr Anwcndung bei den Operationen der Färberei und dectuugeu des Prrsoz U. A. bereichert von Dr. Chr.. ^ dtS geugdrucks. 184«. 3 fl. Zweiter Theil, enthält die Schmidt. Mit Abbildgn. 1847. 3 ft. 48 kr. (Vorstehende sämmtliche «<» Werke sind verlegt von N. F. Voigt in Wei«ar). Vediuckt in d«i Gelde ü) Vom Credit und von dcn Zinsen. 6) Von den Anstalten und Verfugungen zur Beförderung des Handels. 7) «Mantilischc Terminologie oder kaufmännisches Wörterbuch. 5) Die Comptoir-Wissenschaft. - I>ic ,!. N'lhsll. enthält: Voll-^di,^'s raufmän!nschesÄ^chen^'uch. Ä»n Hirsch Joseph. — 3er Ae ^and (,l 2 si. 4,) kr.): 1) Die Buchhaltung. 2) Seefracht-"csen^ 3) Affecuranzen. 4, Waarmhandcl. ü) Zölle und Gcfälle: Preußische Zollverfassung. 6) Das Speditionsgeschäft. 7) Wcrtb ^ Preisbestimmung der Waaren. «) Actiemvcsen. 9) Flußschifffahrts-^lcten. 10) Nheinschissfahrt. — Der ^itc Band (il 2 fl " kr.)- l Packhöfe, Niederlagen, Börsen. 2) Die englischen Docks. 3) Die Banken dcr verschiedenen Länder. 4) Von den Staats-Spieren und dem Handel mit denselben. 5) Von dcn Münzen, (i) Ueber das Verfahren in Handclsstrcitigkeitcn, 7) Vereine zum ^trsnischcn Handel. «) Handclstractate und Handelsverträge. 9) Münzen, Maße und Gewichte der vorzüglichsten Handelsplätze ^uschlands und der angrenzenden Länder. ______________^___________________________________________ Hirsch Joseph's vollständiges " kaufmännisches Rechenbuch, ^haltend 1165 Aufgaben. Nach den neuesten Gclocoursen bearbeitet und stufenweise vom Leichten zum Schwerern übergehend- nebst . "NMma, des Ansahes und zur Ausrechnung jeder einzelnen Aufgabe. Zum Gebrauch für öffentliche und Privatlehrcr; zum Selbst- "Uriicht'cfür Qandlunqs-Commis und Lehrlinge so wie für Beamte, Gutsbesitzer, Oekonomen und Geschaftstreibcnde. Dritte rVr- > An einem guten Rechenduche für den praktischen Kaufmann, Comptoiristen, Banquier :c. war bis jetzt noch immer Manarl Aschmdcn Kaufleuten können wir kein besseres Ncrk, als das vorstehende, mit großer Umsicht und vieler Mühe ausgearbeitete cm-^lcn. Der Herr Verfasser sagt hierül'lr unter Anderm: ,,Dic Rechnungsarten sind mit kleinen ui>d kurzen Erklärungen verbun-f"' und die Aufgaben auf alle nur mögliche Art und Weise ausgeführt. Vorzüglich sind Negcl dc Tri-, Agio-, Zi'ns- Dis-^°"to- Nabatt-.'ilechnungen und (5 onto-Correnten, so wie ausländische Waaren- und Wechscl-Rcchnuliqcn in ^°l»cr Mannichfaltigkeit mit Fleiß von mir bearbeitet; von Wcchscln und Coursen überhaupt alles Wisscnswerthc genau und "z anqcacben; in der umgekehrten Regel de Tri und umgekehrten Quinaue bei jeder Aufgabe erklärt, warum oic Auf-^indirect sei; die in der Theorie so sehr ichwcr fallenden Wechsel-, Commissions- und Arbltragc-Ncchiiungen deutli^ ^ärt und ausgeführt; so daß jeder Ungeübte aus diesem Buche das kaufmännische Rechnen ohne wettere Beihülfe erlernen kann (^ "vielleicht noch kein kaufmännisches Buch vorhanden, das aus so mannichfaltigcn Aufgaben bestehet, als dieses, und in welck^n K"c>ch die Aufgaben vom Anfange bis zum Ende alle gehörig angesetzt und völlig ausgerechnet sind, als cs hier der Fall ist — ^ habe so wenig als nur irgend möglich Regeln gegeben, um nicht durch Häufung derselben zu verwirren; überhaupt hab.',-<5. ^ sanzcn Unterricht sehr zu vereinfachen gesucht, so daß beinahe bei allen Exempeln, durch das ganze Buch von Regel de Tri an w'l2 bis 3 verschiedene Vcrfahrung?arten stattfinden, und also alle Aufgaben immer auf em und die,elbe Art ausgerechnet werden il"r hindurch ist cs mir möglich geworden, solche Schüler zu bilden, die schnell u»d richtig rechnen." — Diese drittr ?snfla<,, „ Wiederum vielfach verbessert und sowohl durch die Decimalbruch-Rechnung, als auch durch dn> Angabc der Vortheile bei Ber^ Mg d^ verschiedenen deutschen Gulden-Fuße und des 14 Thaler-Fußes unter und gegen einander vermehrt. "?' vi'. K. Kuhnert's praktisches Lehrbuch der Mühlenbaulunst. Oder gründliche Anweisung, alle Arten von Wasser-, Wind-, Schiff-, Hand-, Tret- und Noßmuhlcn, insbesondere ober» und unl<^ schlächtigc Mahl-, Graupen?, Ocl-, Schneide-, Pulver-, Papiermühlen u.dgl. m. nach neuester Construction zu erbauen; nebst genaue» Beschreibung und Abbildung aller einzelnen Theile derselben. Für angehende Mühlcnbauer und jeden Mühlenbesitzer. — Auch u'^cr dem Titel: Die neuesten und wichtigsten Erfindungen und Verbesserungen an den verschiedenen Arten von Mühlen, als WcM'' Wind- und Thiermühlen, insbesondere der Mahl-, Ocl-, Pulver-, Loh-,'Walk-, Papier-, Schneide-, Schleif- und Polirmühlen »^ Beschreibung einiger neuen hydraulischen Maschinen. Mit voranstehmdcn gemeinnützigen Belehrungen über die Mühlen überhaupt, ^ vortheilhaftesten Betreibung derselben in den jetzigen Zeiten, und einer Anleitung, schadhafte Mühlen wieder herzustellen, und "^ nach neuer Art zu verbessern. Ein unentbehrliches Handbuch für jeden Mühlenbesitzer und Mühlenbauer. Vierte, verbessert und sehr vermehrte Auflage. Zwei Bande. Mit 97 Tafeln Abbildungen, gr. «. Preis: 9 ^. ^o k^. <« Dieses Werk, das den allgemeinsten Beifall gefunden hat, erscheint hier in einer neuen, sehr verbesserten Auflage, wclw mit den bis auf die neueste Zeit im Bau der verschiedenen Arten von Mühlen gemachten wichtigen Erfindungen und Verbesserung^ bereichert ist. - Der Su'pplcm en tb an d (i>, 2 fl. lü kr.) enthält die in den letzten drn Jahren gemachten Verbesserungen und ^' sindungen an Waffer-, Windmühlen und dahin gehörigen Maschinen und Apparaten. ^. F. Iüllien: Der erfahrene Wemlellermeister. Enthaltend gründliche Belehrungen ulicr die Vereitung des Weines, nebst Anweisung, die Weine zu bearbeiten und im Keller z" ^' handeln, sie zu prüfen, zu versenden, sowohl in Fässern als in Kisten und Körben, sie aufzufüllen und abzuziehen, zu würzen, »" mischen, zu schönen, von den Krankheiten und Ausartungen der Weine; von den Vorrichtungen zur Behandlung schäumender Wn"/' Wein- und Flüssigkeitsmasic der verlchiedcnen Länder und Städte; Beschreibung und Abbildung aller zum Weingeschäft nöthigen ^e/ räthschastcn, u. dgl. m. Für einen Jeden, der Nein bereitet, bearbeitet oder Handel damit treibt. Nach dem Französischen bearb^ tct und mit viclm Susätzen bereichert von Eduard Roßnagel. Vierte, verbesserte Auflage. Mit 2 Tafein Abbild, gr. ^ Preis 2 fi. >5 kr. Neuer Schauplatz dcr Bergwerkskunde mit Berücksichtigung dcr neuesten Fortschritte und Entdeckungen. Herausgegeben und in allgemein faßlicher Weise dargestellt von einer Gesellschaft praktischer Bergleute. Zweiter Theil: Die Gru bcnzimmeruna,. Mir (i Tafeln Abbildungen, gr. 6. Preis 1 si. 15 kr. Mar. Wolfer: Der praktische Forst- und Feldmesser, so wie auch Forst- Und Feldoertheiler mit besonderer Bezugnahme auf die Separation dcr herrschaftlichen und Gemeinde-Ländcrei, Wtesen, Holzung und Viehtriften nach dcr Werthbcstimmung. Enthaltend: (5'i^> gvl'mdliche Anweisung zum P'anzeicdncn, zum richtigen Gebrauche der einfachem, zweckmäßigsten Mlß-Instru mente, zur Errichtung und Messung der Linien, zur Aufnahme und Messung der NiM>l und Fluren, zur Einrichtuna, Mlssung, Berechnung und Theilung einzelner und zusamnnngesetzilr Figuren, einzelner Gewannen, 'so wie auch ganzer Forstreviere und'Feldfluren, ferner zur Anlage zweckmäßiger Special- und General-Ver« lnessungz-Negistcr, der Flur- oder Laaerbücher, so wie der Forst-und Flur.-Grenzrcgister und Protokolle. Mit « saubcr lithogra-phirten ^l!erfolio-5cichnlingen und eiinr arosien Forst« und Feld-siur-Karte, die nach il)n>r Lage vermessen und separirt worden. gr. «. Pr.is 2 Fl. Zum Selbstunterricht für-nnge Geonn ter, Forstgehülfen, Gutsund Gemeinde-Förster, für Oetonomie-Verwalters Dorfschulen und jeden in dcr Meßkunst nrch völlig unerfahrnen Landwirth, dcr sich damit zu beschäftigen beabsichtigt, desgleichen zum Gebrauche für Ledrcr und Schüler in Forst- und Realschulen lc. I'll,- ältern llnll llrü!t:!i«r. Der Weg zum Paradies. Eine Beleuchtung der Haliptlnsachm des physisch-moralischen Verfalls der Kulturvölker, so wie naturgemäße Vorschläge, diesen Vcr> fall zu sühnen. Ein zeilgemäßer Aufruf für Alle, denen eigenes Glück und Mcnschemvohl am Herzen liegt. Von W. ZimuU^ mann. Zweite, ganz veränderte und sehr stark v^ mehrte Ausgabe. «. Gch. Preis 45 kr. .. Das Streben nach Wahrheit und Tugend, nach Gcsundv^ und Glückseligkeit ist so alt wie das Menschengeschlecht. ScM Cultur und Wissenschaft konnten dieses Sehnen nicht stillen ">' haben das dumpfe Murmeln und Klagen vielfach vermehrt. ,<^ rück zum Naturgesetz! Zurück zum natürlichen Leben! Kehret uw/ so mahnen Gewissen und Pflicht; so rufen Siechthum und T" ' schung; so ruft Alles, was den menschlichen Wünschen und H'L nungcn am tl'eucrsten ist. — Diese Sän'ift l,at daher mit -"^, die Anfmerksainkeit der ganzen pädagogischen Wclt auf sich gclc"^ weßhalb dieselbe hier schon, kurz nach ihrem ersten Auftritte. ' zweiter Auflage und in einer vielfach verbesserten und erwe"^' ten Form erscheint. Ioh. Alb. Nitter's attqcmemcs deutsches Gartenbuch. _ Ein vollständiges Handbuch zum Selbstunterricht in allen ^^ „ der Kartenkunde, eitthaltend: die Gemüse-, Baum-, Pfl^ß., V!u>!nn- u,id Landschaftsgärtncrei, den Weinbau, die Gla6>)^ Mistbeet-, Zimmer- und Fenster-Treikerci, so wie die höhere «> tenkunst. Ztebst Belehrungen über die systematische Eintheü»'^ ^ Pflamen, über die Anlegung, Erhaltung und Verschönerung ^^ Lustgärten und Parks, einem vollständigen Gartenkalender U- ^'^„d In alphabetischer Ordnung. Für Gartenbesi!,'er, BlumcnfrclM^,y. angehende Gävlner. 3^u bearbeitet von Carl Bosse U"t> , e. Krcusc. Sechste, vermehrte und verbesserte Aüfl"" Mit 4 T.,f. Abbild. «. Geh. Pnio 2 fl 45 kr, . ^,,-Unter den vielen vorhandenen Gartenbüchern liefert ke>n ^ ziges w gründliche, umfassende Anweisungen, Belehrung"',^ Winke über alle Theile drs Gartenbaues, als das gegenw" > y Nicht leicht dürfte dcr Leser, der über irgend einen ^ angehenden Gärtner, und die alphabetiscre Ordnung dcs Gan-," kr. ^ Hülfs-Tabellen ^ur Berechnung des runden Holzes 2? lnncm kubischen Inhalte. Für Forstbediente, Holzbändlcr, ^Nn,erlcutc u. s. w. Von N. Boßmann. 8. Geh. 3U kr. M. Wölfer: Der angehende Bau- und Werkmeister ^ Städten und auf dem Lande. Eine gründliche Anweisung zur ^sführunH landwirtschaftlicher und bünurliänr Nmbaulen und l^paraturrn, zur Materialienkunde und zweckmäßigen Ann'endung ^ Vtatcrialien zu den vorgenannten Bauten, ferner zur Anferti« ^"g der Vauanschläac und zur Bestimmung dcrAvbeitcn nach Ta-p" und auch nach Taqewcr'en. Ein praktisches Handbuch zum "l'istlmterricht:c. Mit 1^ lithograph. Taf. gr. ». Pnis 2 sl. h Mnirer- und Zimmcrgesellen, welcbe sich zum Meister-Eramcn /Zeniten wollen, finden in diesem Werke Alles, was dazu er-^lrlich ist, in gedrängter Kürze und deutlich vorgetragen. Dr. F. A. W. Netto: Die kcilolypische 5 Portraitirkunst. ^°^ Anweisung, nicht nur die Portraits von Personen, sondern >>/>!> l" (Gegenstände aller Art, «eacndm, Bauwerke u. s. w. ^wen g^,„ Mi„utcn, selbst ohne alle Kenntnisse des Zeichnens und 0!w<'^ höchst naturgetreu und auscnführt, mit geringen Kosten sMNdcn. Für Zeichner, Maler, Kupferstecher, Graveurs, Holz-l>^"ber mid Lithographen, so wie für Künstler und Ocwcrbtrii-liiü! überhaupt und für Diletkanlin des Zeichmns ui,d Malens <^dere. Mit 3 Tafeln Abbildungen. «. geh. Preis »zl.s ^'^ Herren und Damen, lilai!- ^e ^u^ Selbstbelehrung. Enthaltend: D>c (5,'vil« und Mi- lor, Neitschulc; die Reitschule für die Daimn; das Fahren; Be» ^kr^ "'^ Unterhaltung des gesunden Pferdes; Besorgung des hy btß auf der Rcise; die thierarzneikundlichlN Kenntnisse, welche ^c» )s^ Emtritt regelmäßiger Hülfe der Kunst nothwendig werden; "nkauf, die Bezeichnung und Dressur der Pferde. Mit Ab- "lldungen, Zweite Auflage. U. geh. PlciS 2 fl. > lt Ici llvrnier ^e» vVl,l»«!,l,l,^l>I<>tt« V'»>ll<:>I,i!,'Iio v< ,,>,<>l>ln. tt ^l^>. l'll!!» i5 kr. Berquin's und Nouilly'ö Iugendschriftcn stehen in der - französischen i?ittralur bis jcht noch unübcrtroffcn da. Bcrquin's ' ,,'I'lll'l,«,,'« , höhern Töchterschulen, so wie'zum Gebrauch beim Privatunterricht c in der französischen Sprache, da außerdem allc Stücke so bearbeitet ^ sind, daß sie von Kindern leicht aufgeführt werden können. ! 3. A. Seebaß: Praktische Anweisung zur Behandlung und Reparatur der Thunnuhren. Ober: Gründlicher Unterricht, alle an den Thurmuhren vorkommenden Fehler mil leichter Mühe aufzufinden, ol?üe erhebliche Ko> - stl-n zu beseitigen und ihnen vorzubeugen. (Hin Handbuch für alle . Diejenigen, welchen Thurmuhren zur Iüstanderhaltung, zur Nepa« ratur und zur Bewartung anvertraut sind, als Mechaniker, Uhr» , macher, Schlosser, Schullehrer, Thürmer Cast.Ilane «. Mit 5 Tafeln Abbildungen, tt, Preis 1 ft. 1ü kr. Dr. Aug. Schulze's Anweisung zur Lackirkunst und zum Oelfarben-Anstrich. Oder gründliche und ausführliche Anweisungen, alle Arten Oll-, Weingeist-, Lack-, Copal-, Bern« stein- und andere Firnisse auf d's Beste, nach den vorzüglichsten, neuesten Recepten zu bereiten; solche auf die verschiedenen Gegenstände, als Holz, Metalle. i!eder, Horn, Papier, P.ippc, Zeuge, Gemälde, Kupferstiche, Glas :c. gehörig aufzutragen, zu trocknen, zu schleifen, zu poliren und ihnen schönen Glanz zu'verleihen; mancherlei Holzarten zu beizen u. a m. Für Maler, kaäirer, Lederardeiter, ^nsirumcnttnmachcr, Tischler, Drechsler, Horn- und Kno« chenarbeiter, Buchbinder, Papparbeiter, Eisen-- und Stahlarbeiter, Zinngießer, Klempner, Maurer, Steiühau^r, Sattler, Wagenma-chcr u a. Vierte, verbesserte Auflage. «. Preis 2 si. Ed. Osc. Schmidt: Praktisches Handbuch dcs Seilers. Enthaltend gründliche Anweisungen zur Anfertigung dcs Bindfadens, der Schnüre, Seile und Taue von allen Längen und Stärken, nach den neuesten und besten Methoden, so wie zum Stricken jeder Art von Fisch-, Vogel- und Fliegennehcn. Mit geu?uer Beschreibung aller hierzu nöthigen Maschinen und Instrumente. Mit 10 Tafeln Abbild. «. Preis 4» kr. Der neueste, vollständigste Universal-Gratulant in allen nur möglichen Fällrn dcs Lebens; oder Gelegenheitsgedichte zum neuen Jahre, zu Namens- und Geburtstagen, zur silber« nen und goldenen Hochzcitsfeier, zu allen anderen häuslichen Festen, so wie Todtcnkränze zc. Für jeden Nang und Stand. Gesammelt '-und herausgegeben von Ludwig. Zweite, vermehrte Auflage. K. geh. Preis 35 kr. ^ Färbebuch für deutsche Haushaltungen. Eine praktische Anweisung, Leinen-. Wollen- und Bauiliwollenzeue!, so wic dergleichen Garn auf die kürzeste Weise in allen t^ouleuren daurrhaft lind wohlfeil zu färben. Nebst Belehrungen, Juwelen, Geschmeide. Tressen, Franzcn, Borden ic. zu reinigen und zu waschen, so wie Flecken aus Zeugen zu dringm. Von C. Fr. Klaus. U. geh. Preis 30 tr. Selbstunterricht im 1 Entfernung, die Verhütung ihrer Wledererzcugung und die Vt-' k>> <« ^ ». ^ ^^«l» ^4^ Handlung der durch sic erz.ugten Krankheitsformen. Nach ^" ^) ^ ^ nw a s U) ^ N. neuesten Standpunkte der Wissenschaft bearbeitet, «. aeh. 3s ". Enthaltend praktische Anweisungen zum vollkommensten und schon- 7" c> «i, />, s ^. N^f^l^,..' Ninvf^Il,...^ ^^ sten Waschen der Blonden, Points, Spitzen, Shawls. Umschlage- "r. 'l> Moller. UnM)Il?arc ^.rttreidung dcr tüchcr, Schleier, Scidenzeugc, Flor« und andern Bänder, so wie »V^ till I ? t N N l'N aller Stickereien, net,st Mittheilung der Recepte zu den für diese . „.. ^ ^, ^^ , ^4^4«-^4^ Wascherei nothwendigen Seifm. Appreturen und Blälitinkturcn. so m>t Einschluß dcr Mu^sser und des .kupf^rausschlags. Oder: "' wie einer Anweisung zur Vereitung einer gan>, vorzüglichen Haus» Krankheiten und Entartungen der Hautdrüsen, deren UrsaHc" seife. Von <3. Müller. 8. qch. Preis 45 kr. Verhütung und Heilung, ft. geh. Preis ^ kr. « .________----------------------------------------!------------------------------------- Das erste Werk, welches wir über dieses unangemessene, ">' 5?. E. Pelet: Bewahrte ?lnwcisunacn, alle Arten amug zu falschen Vermuthungen Anlaß gebende Hautleiden 1,'eslH 5 < ^. ..^^« ^ ^.^^^<<<.^.^ und mit einer Gründlichkeit und Ausführlichkeit bearbeitet, die l'lHl" lederner Handschuhe, ^^.i^r^m^______ ^. als: Mlac.'. . englische, deutsche, Wildleder- :c. Handschuhe leicht ^. ^ Heunina- lÄelicim aeli.,ltrne und sicker zu reinigen, so daß sie von neuen nicht zu unterscheiden ^". ^l. '^runlnq.^ ^)cl)clM gcyallcne sind. Nebst wichtigen Mittheilungen über die Handschuhfadrikation, ^V ^I l'^llililll'^ das Bereiten und Färben des Leders, besonder« nach dänischer Art. (1 .V ^ '5 ^,. ^- «r,-^^ung das Parfümiren der Handschuhe und die Verfertigung der italieni. Oder D wc,sun^ auf alle Arten Fische den Köder, d.e W.tttlU^ schcn N^'t'Handschuhe zur Verschönerung dcr Hände. Ein uncnt' °dcr Loct,pe,se zu machen, um stc m Reusen und Sacl>cn, nut " . bcln-liches Buch für Damen. Putzmacherinnen, Modchändlerinnen, Angel und dem Feuggarne und mit den bloßen Händm zu ftng Handschuhfadrikanten, Wäscherinnen. P.rfümcurö ic. «. Geh. cbcn so auch dle Wuterung cn:f Krebse, sie in Reusen und Saac, Preis 30 kr. ""l dem Kctscher und den Steckintzen zu fangen, nebst "lancy^ _________—--------------, ----------------------------------------------- Wissenswürdigcn für Fischliebhaber, Teichbesitzer und Fische, "^ ^"^.^^.1 5...'^ >^<.^l Neiamung der Teiche mit Fischen und Krebsen und mehre Min» ^3let) sl^Uy UUs. gch'Utcnc dünste betreffend. Zwcitc unveränderte Auflage. Ueber den Nutzen des Frühaufstehens für die Gesundheit und dle _______________^_^.^' ^"'^ ^ kr. ^^. Geschäfte. Nebst Mitteln, sich das frühe Aufstew, anzugewöhnen. ^ . «lnt Meckllein- D^^T^ ^ll^.n Von C. Ritter. Fünfte Auflage. «. geh. Preis 30 kr. ü"0^uil. ^)ecy,teln. ^er Fanq der deutschen --------------------------------------------- Raub- und Nauchttuere. l)l. H. Möller: Dcr Nathgcber fur Oder: Wic fängt man Füchse, Ottern, wilde Katzen, Vaum- Ullb ^^1t^N^^^/»^^<> Steinmarder, Iltis, Wiesel, Dachse, Kaninchen, Eichhorns «^DN^Nl^^N!,^ Hamster, Maulwürfe, Ratten, Mäuse und Raubvögel auf^ jedes Alters, mit besonderer Rücksicht auf die an Band», Spul» sicherste, unterhaltendste und leichteste Weise. Mit genauer"«' und Madcnwürmern Leidenden. Eine vollständige Belehrung über schreibung der eisernen und hölzernen Fallen, der Netze, Oillc- die sichere C'rkcnncniß der verschiedenen Arten Eingeweidewürmer, rungcn :c. Für Weidmänner, Iagdfrcunde, Kürschner :c. °' d!e U> fachen ihrer Erzeugung, die verschiedenen Mittel zu ihrer Geh. Preis.30 kr. (Vierzehntc^ilüflcnze!) I. I. Alberti's neuestes Comvumcnurbuch. Oder Einweisung, in Gesellschaften und in allen Verhältnissen dtS Lebens höflich und angcmcss n zu reden und sich anstandig 5" ve tragen; enthaltend (Glückwünsche und Anreden zu Neujahr, an Geburtstagen und Namensfesten, bei Geburten. Kindtaufen und M^' terschaftcn, Anstellungen, Beförderungen, Verlobungen. Hochzeiten; Heirathsanträge; Einladungen aller Art; Anreden in OeselI!