A m t s - V l » t t. ^ro. 124. Dienstag den 16. Grtsber 1332. iAnwrmal - Verlautbarungen. I ^ (2) ^r. 22116^042. ^ E i r c u l a r c des k. k. illyr. Landes-Gubermums. — Beschlüsse des deutschen Bundestages zur Erhal-N,ng der Ruhe und Ordnung im deutschen n^mve. — Die deutsche Bundesversammlung hat in ihrer Siting vom 28. Juni l. I. folgende sechs, zur Erhaltung der Ruhe und Ordnung im Bunde, bezweckende Artikel mittels Beschlusses zum Bundesgcsetz erhoben. >— 1.) Da nach dem An. 5/ der Wiener Schlußacte die gcsammte Staatsgewalt in dem Oberhaupte drs Staates vereinigt bleiben muß, und der Souvcram durch eine landständischc Verfassung nur in der Ausübung bestimmter Rechte an die Mitwirkung der Stande gebuin den werden kann, so ist auch ein deutscher Souvcrain als Mitglied dcs Bundes zur Vcr^ werfung einer hiermit im Widerspruch stehenden Petition der Stände nicht nur berechtigt, sondern tue Verpftichtung zu dieser Verwer« fung geht aus dem Zwecke des Bundes hcr-yor. — 2.) Da gleichfalls nach dem Geiste des eben angeführten Art. 5/ der Schluß-actc und der hieraus hervorgehenden Folgerung, welche der Art. 59 ausspricht, keinem deutschen Souverain durch die Landssändc, die zur Führung einer der Bundcspfiichten und der Landesverfassung entsprechenden Regierung erforderlichen Mittel verweigert werden dürfen, so wcrdcn Fälle, in welchen ständische Versammlungen die Bewilligung der zur Führung der Regierung erforderlichen steuern auf cmö miNelbarc odcr unmittelbare Weise durch die Durchsetzung anderweiten Wünsche U".d Antrage bedingen wollten, unter dicjcni-g'-n Falle zu zahlen seyn, auf welche die Art. 25 und 26 der Echlußotte in Anwendung gebracht werden müßten. — („Art. 25. Die ,Iufrcch:haltunq der inneren Ruhe und Ord-,.l-u!:g in den Bundcsstaatcn, stcht den Negic-^rungm allein zu. Als Ausnahme kann jedoch „in Rücksicht auf die innere Sicherheit des «gcsammten Bundes, und in Folge der Verpflichtung der Bundes-Mitglieder zu gegen-„seitiger Hülfsleistung, die Mitwirkung der „Gesammtheit zur Erhaltung oder Wiederher-„stellung der Ruhe im Falle einer Widersetzlichkeit der Unterthanen gegen die Regierung, „eines offenen Aufruhres oder gefährlicher „Bewegungen in mehreren Bundesstaatcn Statt „sindcn." — „Art. 26. Wenn in einemBun-„dcsstaate durch Widersetzlichkeit der Unterthanen gegen die Obrigkeit die innere Ruhe „unmittelbar gefährdet, und cinc Verbreitung „aufrührerischer Bewegungen zu fürchten, oder „ein wnklichcr Aufruhr zum Ausbruch gekom-„men ist, und die Regierung selbst nach Er-„schöpfung der verfassungsmäßigen und gesetzlichen Mittel den Beistand des Bundes an-„ruft; so liegt der Bundesversammlung ob, „die schleunigste Hülfe zur Wiederherstellung „der Ordnung zu veranlassen, sollte im lctzt-„gedachtcn Falle die Regierung notorisch aus-„ser Stande scyn, den Aufruhr durch eigene „Kräfte zu unterdrücke!), zugleich aber durch „die Umstände gehindert werden, die Hülfe „des Bundes zu begehren, so lst dle Bundes" „Versammlung nichts desto weniger rcrftsiichtct, „auch unaufgerufcn zur Wiederherstellung de2li Ellen Futtcrzwilch; 2267 Dutzmd gro^, und 2^4 Dutzend kleine gelbmetallene Militär-Knöpfe; endlich 7Z2 paar Halbstlefel aus Kuhleder e^orderlich. ^ Z"r Beischaffrmg dle.er Erfordernisse wird der Wcg der öffentlichen C^^urrenz Mittelst schriftlicher Offerte gewählt, welche bis zwanzigsten (20.) October d. I. um 12 Uhr Mittags versiegelt mit der Aufschrift: „Anbot dcs N. N. zur Lieferung der Erfordernisse für die k. k. stel)crmärkische Gränz< wache, zu Folge der Kundmachung vom 1/^. September 16Z2" m dein Einreichlü^gs--Pro-tocoll der k. k. steyermärkischcn vereinten Camc-ral-Gefallen - Verwaltung zu Gratz portofrei zu überreichen ist. Hiebci lst zu beobachten: 2.) Von denjenigen Gegenständen, welche die Par-thei zu liefern gesonnen ist, sind dem Anbote Muster mit dem Siegel der Offerenten oder der Fabrik, welche sie liefern will, versehen, bcizugebm. — li.) Der Anbot hat deutlich - die Gattung und Menge der Gegenstände zu enthalten, deren Lieferung übernommen werden will. Uebrig^nb wlrd es den Lieferungs-lustigen frei gelassen, dcn Anbot auf die ganze zu liefernde Menge, oder auf einen Theil derselben zu stellen. — c.) In dem Anbote hat die Parthei zu erklären, daß dieselbe die Liefe- ,, rung für den Fall der Annahme des Anbotes nach den in der gegenwärtigen Kundmachung enthaltenen Bestimmungen zu vollziehen verspreche. — cl.) Der Preis, welchen die Par-thei anspricht, ist in dem Anbote für jeden getrennten Gegenstand desselben nach der Elle oder nach dem Dutzend deutlich mit Buchstaben und Ziffern auszudrücken. — «.) Dem Anbote ist ferner^ entweder eine dcn zehnten Theil desjenigen Betrages, der für das gesammte angebotene Ltefcrungs-Object entfallt, erreichende Sicherstellung, oder cm Erlagsschcin anzuschließen, wodurch bewiesen wird, daß eme solche Sicherstellt,ng bei der Kasse der k. k. sieyermärkischen vereinten Camera!-Gefallcn-Vcrwaltlmg, oder jener Provinz, wo der Of-fercnt domizilirt, hinterlegt worden ist,. Die- selbe kann entweder im Baaren, oder mit ver< zinslichen Sraatsschuldverschreibungen nach ihrem Courswerthe, oder mittelst einer, von der Kammerprocuratur geprüften, und als gesetzmäßige Sicherstcllung erkannten Hypothekar - Verschreibung gelcissctz werden. — Auf -Offerte, welche nicht auf eine oder die andere h'er bezeichnete Art sichergestellt sind, wird keine Rücksicht genommen. — t.) Diese Stcher-stellung hat bis zur Zurückweisung des Anbotes, oder im Falle der Annahme desselben bis zur voMländigen Erfüllung des Vertrages in der Haftung zu bleiben, und es wird erst nach diesem Zeitpuncte die eingelegte Baarschaft,' Sl^usschuldoerschreibung, oder Hyoothekarur-kunde dem Unternehmer zurückgestellt. — Die Entscheidung üdcr die gemachten Anbote wird jedoch längstens bis Ende October d. I. erfolgen, daher die Bcschelde hierüber zu diejer Zeit bei dem Expedite dieftr vereinten Cameral-Gefallen-Verwaltung erhoben werden können. — g.) Bei der Auswahl unter verschiedenen Anboten, in so ferne solche zur Aufnahme geeignet gefunden werden, wird man auf die vortheilhaftercn Preise, d,e vorzüglichere Bcschafs fenhett der angebotenen, und die größere Menge des Anbotes Rücksicht nchmen. — k.) stellt ein? Parthei Anbote für mehrere Gegenstände, so ist dieselbe nicht befugt, von dem Anbote für ein oder den andern Artikel zurückzutreten, weil ihr slmrag nicht für alle Gegenstände angenommen wurde. Die Bestimmungen, nach welchen die Lieferung zu geschehen hat, sind: 1.) Hinsichtlich der Tücher werden sowohl Offerte auf ungenaßtc und unappre-tirte Tücher, als auch auf bereits genäßte und appretu'tc Tücher angenommen. — 2.) Ein jedes zu liefernde Stück Tuch muß wenigstens zwanzig Ellen lang, und jede Elle des dunkelgrünen und grauen Tuches ohne Ende 1 7^16 Ellen, des kaiscrgclbm Tuches aber H4 Ellen brett seyn. Das dunkelgrüne und gelbe Tuch muß in ^oden echt und gut gefärbt jeyn, und die chemische Probe bestehen. Sämmtliches Tuch muß aber aus echter guter Schafwolle von der gehörigen Vermischung erzeugt, von nicht grober oder unglelcher Gespunst, dicht gewebt, wohl verwalkt, gehölig geschoren, und wenn es in bereits genäßtem und appretirtem Zustande geliefert wn-o, gehörig zugerichtet und eingegangen, ftrncrs in icdcm, Falle nicht knöpferig, fadenscheinig, löcherig, walkrlßig odcr schadenfräßig, noch gumnt und qelennt, sondern von cmer natürlichen, unverfälschten Fabnkatur, folglich wohl bcdcckl, ^ernhaft, griffig un.d ßießig seu,N/ cndllch muß das licht- 970 graue, dann auch das dunkelgrauc Tuch von gleicher Melirung, ldas dunkelgrüne, dann das gelbe Tuch durchaus gleich von einerley Farbe, und das gelbe Tuch, welches zur Ega-lisirung bestimmt ist, von feiner Wolle ^alles Tuch aber dem vorgelegten, mit dem Siegel des Lieferungslustlgen versehenen Muster vollkommen gleich seyn. — Z.) Werden die Tücher im ungenäßten und unaftpretirtcn Zustande geliefert, so muß jedes .) Die Stiefel haben ganz sus Kuhleder zu bcsichcn, müssen aus dem Kern geschmtten, mit starken pfundlcdernen Sohlen, fest und dauerhaft verfertigt und mcht geschwärzt, sondern im natürlichen Zustande dcu Leons, und so, daß sic bis an die Hälfte der Wade dcs Mcmncs, für welchen sie bestimmt sind, reichend, verfertigt Und abgeliefert werden. —^ Eden so 5.) müssen dis FutterMlche und metallenen Knöpfe von guter preiswüldiger Qualität seyn. 6,) Die Ablieferung der in der Frage begriffenen Gegenstände hat an das Oeconomat der vereinten Cameral-Gefallen-Verwaltung ohne irgend einen Anspruch auf Ablieferungsko» sien, und zwar binnen drei Wochen vom Tage der Bekanntmachung der Annahme des Lie-ferUNgsanbotts und des dicßfülls abzuschließenden Eontractts gerechnet, wenigstens mit der Hälfte/ und binnen wettern drn Wochen mit dem ganzen zur Lieferung übernommenen Duan-tuM zu geschehen. ^- Ausgenommen vun die-ser ^ieferungszctt wcrdcn die Sticfcl. Dcr Uebernehmer dtcser ^eferung muß vielmehr die Stiefel nach den Maßen, welche ihm zukommen werden, und zwar binnen acht Tagen von dem Tage dcs Empfanges derselben liefern, jedoch darf das Maximum der von lhm in acht Tagen zu liefernden Paar Stiefel fünfzig nicht Übersteigen. Sollte übrigens von emcni oder ,dem andern der zu liefernden Gegenstände eine größere als die im Eingänge erwähnte Quan-Mät gefordert werden, so hat der betreffende Lttfnmu dicftn Mehrbedarf um dms«lbm Preis und unter denselben Bedingungen wie die in der gegenwärtigen Kundmachung aufgeführte Menge, und zwar drei Wochen nach dcr Aufforderung zur Stellung zu liefern. — 7.) Die Untersuchung und Beurtheilung der zu liefernden Artikel wlrd nur dem zu übernehmenden Oeconomctt zukommen, dessen Ausspruche sich daher jcdcr Kontrahent unweigerlich zu fügcn hat. — 8.) Sollte dcr Liefcrungsuntcrnchmcr auch nur mit einer Abtheilung >m Rückstände bleiben, und die vorgczcichnctc Fnst nicht gc-nau einhalten oder Gegenstände llcfern, welche mit dem Muster nicht vollkommen übcrcm-stumncn, und daher ihm nicht angenommen werden, so wird die vereinte Cameral-Gefallen-Verwaltung berechtigt seyn, nach cigencr Wahl den Unternehmer zur gcnaucn Erfüllung des Vertrages alizuhalten, oder auf Gefahr und Kosten desselben die gesammtc übernommene nicht vertragsmäßig cmgclicferte Mcngc in demjenigen Wege den sie für angemessen sinden wird, anzuschaffen. Der mit dilser Anschaffung verbundene, über den von dem Ul.ttr-nchmer angebotenen Preis entfallende Mehraufwand, dann die Kosten dcr zu dieser Beschaffung angewandten Mtttel müssen von dcm Contrahenten vollständig vcrgrnet werden, ohn? daß ihm das Nccht zusieht, gegen di? von der Gcfällsbchörde gcwähltt Maßregel dcr Nach-schaffllng, oder gegen den Auswcis, welcher ihm für die dieß fällige C'rsa!) summe wlrd zugestellt werden, irgend eine Einwendung vorzubringen. Eben diese Rechte behält sich übrigens das Aerarium auch für die Fälle vcr, wenn eine Parthn, deren Anbot angenommen wurde von demselben zurücktritt, und dic Ausfertigung dcr förmlichen Vertragsmkunde verwes gcrt. — 9.) Die Zahlung für die gehöng abgelieferten und vollkommen entsprechenden Gegenstände wird bcl dcr k. k. vereinten Camera!- Gefallen-Verwaltungs-Kasse in Grätz in jenen Abtheilungen erfolgen, in welchen die Lieferung geschieht, wmn dcr Unternehmer sie nicht an 'emcm andern Orte, wo sich eine Staatskasse befindet, zu erhalten wünscht, jcdoch müssen die gehörig gestämpeltcn Quittungen zur Zahlungsanweisung bci dcr Eamcral - Gcfallcn« Verwaltungs « Küsse überreicht wördcn. — 10.) Hat jcdcr Ersteh,er d»e Kostcn dcr In- und Ertadulativn sideijussorischer Sicherssellungs^ Urkunden so wie d,c C^,itraclsstampel aus Ei? gcnem zu bcsircitcn. — K. K. vereinte Eamc» ral - Gefallen « Verwaltung für Slepcrmcnk. Grätz am 1/4. September isZH. 9?l Ureisämtliche V-erlauttlarungen. Z. i37ä- (2), , Nr. 12299. Verlautbarung. Für die drei Katastral-Inspectorate in F?rain und für das hiesige Mappen « Archio find für den eintretenden Winter beiläufig 170 Pfund Wachskerzen erforderltch, wovon der Lieferant 5o bis 60 Pfund an das Inspectoral zu Neusiadtl, und 35 bis ^o Pfund n der Trac-leurswohnung daselbst, wird m Folae hoher Glldernlal - Vclfüguna vom 29. September, Z. 21473 , eine Mmdestverstelgerung und zwar om ig. d., Vormittags um 9 Uhr del d,csem KrelSamlc abgehallen werden. Diejenigen, welche dlrse Arbeiten, d>e ,n Maurerarbeit und deren Materlale, dann in Zimmermanns? und Drahtneharbeit bestehen, einzeln oder im Ganzen, zu übernehmen Luss huben / werden dazu zu erscheinen eingeladen. Ucbrigens kann die Baudeoise hierüber in den gewöhnlichen Vmts-stunden bei d»esem Krelsamle eingesehen werden. Kreisamt Lalbach am io. October iS22. Z. i36ä. (3) Nr. 12224. Vom k. k. Landwehr - Bataillon von Graf Lilienberg Infanterie-Ncgimcntc werden, ausser den zwei nach Krainburg bestimmten Compagnien, noch eine Compagnie nach Nak-las, eine Compagnie nach St. Georgen im Felde, eine Compagnie nach Lack, und eine Compagnie nach Stem verlegt werden. Die Sichcrsiellung des Verpflegsbcdarfcs für die letztern vier Compagnien soll nach Eröffnung des k. k. Militär-Hauptvcrpflegs-Magazins vom 7. d. M., im Wege der Subarrcndirung versucht werden. — Es wnd zu dem Ende am 18. d. M. October, Vormittags in Kramburg für die Station Naklas und St. Georgen nn Felde; am 19 d. M. Vormittags in Lack, für die Station kack; und am 20.d.M. Vormittags bei der Bezirks-Obrigkeit Mün« kcndorf, für die Station Etein, die Subar-rendirungs - Behandlung durch emen Kreis-Commlssar vorgenommen werden. Der Bedarf, der dem Krcisamte noch nicht mitgetheilt worden »st, wlrd die ^ocalcommission den Unternehmungslustigen bekannt geben. >— Welches zur Erscheinung der Unternehmungslustigen allgemein bekannt gemacht wird. — Kreisamt Laldach am 9. October i6ä2. Z. ,262. (Z) Nr. 1223Z. Kundmachung. Zur Beischaffung der bei den Wohlthätig« keits-Anstalten im hilsigrn E>l)>l - Spltale für das Mllttärjayr ^tt)5 crfoldcttichen Materla-lien, welche »m Baumöhl, Unschliltkerzen, ka^erstrch, Seife, Bollmchl zu Umschlagen, Wechrauch, Sagc!pä>.e, Bcscn, Rechsand, Kornstrohhackcrlllig, große erdene Lelbflühltö-vfe und Haberfieibrn bcsichcn, n?ird die mtt hoher Gubermal-Verordnung von lI. vongen, Empfang ft. d. M., Zahl 205/3, angeordnete öffentliche Abstelgerulig am l7. d.M., Vor-Mlllaqs um c> Uhr be» diis^m Kreisamte Statt finden, be» welcher diese Maierlolien vorerst artlkelweifc, und zwar nach i>en Preisen der einzelnen Maße, Gewichte und Stücke, dann aber im Gesammtbttrage der erstandenen ein-zclnen Preise gegen Nachlaß von Procenten werden ausgcbotcn werden. — Der Auswels der beizustellenden Materlaiartikel kann bei die« sem Kreisamte ,n dcu gewöhnlichen Amtsstun-den elngcsehen werden. — Krnsamt Laibach am 9. October 16I2. Alant- unV lanvrechtliche 'perlautbalimgen. Z. 1^79- (1) Nr. 6608. Von dem k. k" Stadt- und Land rechte m Krain wnd der Iera Wldmayer, Johann Ab-setz, dessen Welbc Mitza, und dessen Töchtern Mitza und Alcnka Absetz, sämmtliche unbekannten Aufenthalts, und ihren gleichfalls unbekannten Erben mittelst gegenwärtigen Edicts erinnert: Es habe wider sie bei diesem Gerich-, te Michael Ambrosch, Eigenthümer des Hauses Nr. i5, in der St. Peters-Vorstadt, die Klage auf Verfahrt- und Erloschenerklarung der ihnen aus dem Ucbcrgabsvertrage, clcl«. 10. März 1766, im, j. Jänner 179^ , iu^ci-I>nll)l.o 21. Februar lgoi, auf dem Hüuse Nr. 175 haftenden Forderung pr. 100 st. ein« gebracht, und um Anordnung einer Tagsatzung gebeten, welche im Vlnne d^s H. 16 a. B. O. auf den 2!. Jänner zyZI vor diesem f. f. Stadt - und Landrechte um 10 Uhr Früh he, f!'.mmt wird. Da der Aufenthaltsort des 6c? klaglcn Gimon ^edcnigg und semer alifalllhen Erben diesem Gericht? unbckannt, und weil sie vielwcht aus denk. k. Erblanden abwesend sind, so hat man zu ihrer Vertheidigung und auf lhre Gefahr und Unkosten den hierortlgen Gc-rlchtsadpocaten Or. Anton Linbner, als Cu« racor bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichtsordnung ausgeführt und entschieden werden w»rd. Simon Ledemgg und seine allfälligen Erben weroen dessen zu dem Ende erinncn, damlt sie allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter ihre Rechtsbehelfe an die Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen mögen, insbesondere, va sie sich die aus ihrer Verabsaumung entstehenden Folgen selbst keizumessen haben werden. Lalbach den 2. October i8Z2. Z. lZ/Z. (l) ^ Nr. Ml5. Von dem k. k. Btadt« und Zandrcchte in Krain wird dem unwissend wo befindlichen Michael Pesdir, und dessen ebenfalls unbekannten Erben mittelst gegenwartigen Edicts erinnert: Es habe wider sie bei diesem Gerichte Johann Marintfchtlsch und Antoma Schemer! geborn? Mürintschtifch, die Klage auf Verfahrt- unb Erlosch?n?rklarung, dcr vermöge Obligation, licio. 17. Aug,st !7g^ , pranotirt 27. April ,601, auf dem Hause Nr. 175 haftenden Forderung pr. ivo st. 0. s. e., eingebracht, und um Anordnung einer Tagsayung gebeten, welche im Smne des §. 16 a. G. O. auf den 21. Jänner lttII ooc dtesem k. k. Stadt» und Landrechls um ic» Uhr Früh bestimmt wird. Da der Aufenthaltsort des dcklaiten Michael Pesoirz und seiner allfalllgen Erben diesem Gerichte unbekannt, und wcll sie vielleicht aus den f. k. Erblandcn abwesend sind, so hat man zu ihrer Vertheidigung und c angebrachte Rechtssache nach dcr be'stehendm Gerichtsordnung ausgeführt und entschieden werden wird. Michael Pesdlrz und mne allfassigen Erbcn wccden dessen zu d^m End'e erinnert, damtt sil' a^enfülls zu rechter Zkit ftlbst erscheinen, oder irizwlschcn dem bessimmtenWertreter ihre^echrs^helf? an die Hand zu geben, ot>er auch sich selb^ einen andern E>ach'w'alter zu bessern vnd dieselU" Oe-richte namhGft zu machen, und überhaupt.im rechtlichen ^ndnungsmaßiqeN Wlg? etnzuschreie ten wisscn mögen, lnsbcsonder?, da sie sich die aus dieserVerabsaumung entstehenden Iolgen selbst beiZumessen,haben crerdtn. Lalbach dcn 2. October i822. . Z. l3?2. (1) Nr. 6609. Von dem k. k. Stadt s und Landrechte in Krain wird dem unbekannt wo befindlichen Lucas Klinz und dessen gleichfalls unbekannten Erben mittelst gegenwartigen Edicts erinnert' Es habe wider sie'bei diesem Gerichte Michael 97Z Ambrosch / EigenthumerHes Hanles Nr. ,5, in der St. Peters-Worftadt, die Klage auf Verjährt- und Erlcschcnerklarung des Schuld, schemes, cläo. 26., z'^x^i-nNadularo 27. Fe, bruar 1796, ftr. 187 ft., eingebracht und um Anordnung elner Tagsotzung gebeten, welche auf dm 2l. Jänner iL3Z vor dicscm k. k. Stadt, und Landrechte, ^rüh um 9 Uhr be, Mmmt würd:. Da der Aufenchaltsvrt des beklagten Lucas Klmz und semer Malllgen Erden dilsem Gerichte unbekannt, und we.l sie vielleicht aus den k. k. Erblandcn abwciend sind, so hat m«n zu chrer Nercheld.gung und auf lyre Gc-fchr und Unkosten den hkrorngen Gcnchtsad-vocaten v.. Ich°.n Oblak, ^ C^r b «ellt mit welchem die angebrachte Nechtsjache nachher bestehenden Gerichtsordnung ausgc, führt und entschieden werdcu wnd. ^ucasKltnz und dessen allfälllge Erben werden dessen zu dem Ende erinnert, damit sie allenfalls zu rechter Zeit selbst ersche»ncn, odcr inzwischen dem be-st,mmten Vertreter ihre Rcchlsbehclfe an die Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gcrich« t« namhaft zu machen / unb überhaupt lm rechtlichen ordnungsmäßigen Wege elsizuschrel-ten wissen mögcn, insbesondere, da sie sich die ans blcjcr Verabsaumung entstehenden Folgen selbst beizumcssen yabcn wcrdcn. ka,bach den 2. October iü32. UZmtliHe MrlautbaruMsn. Z. iI3a. (,) Nr. 20088^362. D. " Knop pern - Verkauf. Bci dem Verwaltungsamte der Rcligions-Fonds-Herrschaft Landstraß werden am 29. d. M./ Vormittags um 9 Uhr, 1/^9 Zentner vorjal/rigc Knovpern nnttclst öffentlicher Ver-stciaerulig an den Melstbicte,'.den verkauft wcr-de,i^ — ^Kaufiusiige können von den ;u verkaufenden Kncppcrn cin Muster bci dcr k. k. illyr. ^am.ral'Gefallen'Verwaltung un Do-mamen« Departement einsehen. — Von dcp k. k. illyr. Eamcral - Gefallen - Verwaltung. Laibach am 12. October i332. Z. 1375'^s^^^'' Widerrufung der ^erzelnungssseuer,Pachtversteigerung im politischen Bezirke Lack. — Von der, mittelst hicrämtlichcr Kundmachung, ^clo. 5. October l6ö2, Nr. 5356, angekündigten, auf den 17. October i632 festgesetzten Pachtversteigcmng des Vcrzehningssteucr-Bezuges von den zum politischen Bezirke Lack gehörigen Unterbeztr- ken: Lack, Sminz/ Zarz, Eisnern, Selzach und heil. Geist, ist es in Folge des k. k. Ea-meral- Gefallen -Vcrwalttmgs, Erlasses, ääo. 8. October i3Z2, Nr. 19639, abgekommen. Was hlermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. — K. K. Zull« und Verzehrungsstcuer-Inspectorat Laibach am 12. October l632. Z. 1Z76. (2) Nr. 6016^593. W. Zur Verpachtung der Vrückemnauth-Eln-hcbung bei Lustthal wahrend des Verwaltungs-Iahrcs l833, wird hierorts am 20. d. M. um 10 Uhr Vormittags, die dritte und letzte Versteigerung abgehalten werden. Wovon an PacMustige die Verständigung geschieht. — K. K. Zoll-Gefallen-Inspectoral Lalbach am 11. October i632> vermischte Verlautbarungen. Z. ^?5. (,) Just. Nr. 77I. G d i c t. Vom Bezirks «Gerichte Seisenderj, wird bekannt gemackt: Dasselbe habe üdcr Einschreiten hes Joseph Koset) vo" Lasina, äo prno5, 26. Sep« tember i. I., H. Nr. 772^ in o,e executive Feil« dtetung der, zu Roltenstcin gelegcnen, dem Georg Mauh^r gehörigen, dem herzoqldume Gotllchee, 5n!) Rect. Rr. 772 und 774, unterthäniqen, auk t^5i ss. M. M. adgefchähten 3^9 und iF Urbatt-Huden gewi^iget/ und zu dercn Vornahme ^rei Tagfiihlten, auf den 2i. October, 2g. November uno 24. Dlcemder l. I., jedesmal um 9 Uhr Vormittags in dem O^te der Realltäl mit dcm Bclsahe angeordnet, daß dieselbe e^st, wcnn sie bei der ersten und zweiten Tagfahrt über oder um dcn Schäyungöwerth nicbt an 3)?ann gebracht wcr^ den, bei der dritten such unter eemstlbcn h»nt-angegeden werden wird. Die Schähungsuitunde und Feilbietungsdedingnisse tonncn in der hiesigen Gertchtösanzlei eingesehen werben. (Vcisenberg am 2g. September »852. 3- »567. (2) Nr. 25i6. Edict. Von dem Bezirksgerichte des herzogthums Gottschee wird hiemit allgemein bekannt gemacht: EZ s^is auf Ansuchen d?S Ioftph Perz, Oessionärs deö P^ul Kren, wider Stephan und Gertraud Grker auS MiNcldorf, in die FcUbietung der gegnerischen zj4 Ulb. Hübe, Haus. Nr. 22, ,u Mitterdorf, wegen schuldigen 297 st. ^g tr. M. M> <:. 8. «., gewilii^et, und eö'seien zu deren Vornahme drei Termine, und zwar: auf den 5. November, 5. December d. I. und 9. Jänner s. I., jedesmal Vormittags um 9 Uhr in 1.uca der Realität mit d«m Beisätze angeordnet worden, daß, rrenn die» se RcaNtäc weder bci der ersten noch zweiten Feil» bictung um oder über den Sckähungswerlh an Mann gebracht werden könnte, solche bei der dnt, ten auch unter del Echahung hintangegeben rrerden ivüroe». 97ä Die Iicltatisnsbedmgnisse sind zu den gewöhn, lichen Amtsstunden in der hiesigen Oelichtölanzlei einzusehen. BezirlSgencht Gottschee am ^2. September »L32. Z. »366. (2) Nr. >5i7. Edict. Von dem NezirtSaelichte des herzogthumS Gottschee wird hiemit aftgemcm bekannt gemacht: W ftie auf Ansuchen deS Joseph Wlderwohl von St. Veit in Kärnten durch den Bevollmächtigten Herrn Franz Macher von Kerndolf, wider Maria Relschel von Suchen, haus - Nr. l, in die Verstei. gerung deK gegnerischen Real- und Mobilaiver» mogens zu Suchen, haus» Nr. », punct» schuldigen 7^9 ft. 26 kr. W. W. c. 5. c-., gew'Nlget, und hie« zu drei Feilbietungstaqsaoungen, als: auf den n. December d. I., 1». Jänner und n. Februar t.I., iederzeil Vormittags um 9 Uhr in I^cc, Suchen mit dem Bedeuten angeordnet worden, daß. wenn dicft Realität und Fahrnisse nicht bei der eisten und zweiten Feilbletung um den Schätzungswert!) an Mann gebeacht werden tonnten, solche bei der dritten unter der Schätzung hintangegeben werden würden- e» ren Kosten sich nach dem gemachten Ueberschlage, und zwar: an Maurerarbeit ...... 72g ft. 9 kr. an Maurermaleriale .... 26a ^ 20 „ an Zimmermannsmateriale . . 272 „ 24 „ an Schmidardeit ...... 2b „ 5K „ zusammen auf . ., . »192 st. 4Ü tr» eelaufen; wird in Folge Bewilligung des lobl,. f. t. Kreisamtes vom 27. September l. I., s- ^5<,z, eine VersteiigerunA im Wege der Mi,ruendo.L»ci-llltion am 25. l. M. Octaber abgehalten werden, wozu die Baulustigen zu erscheinen mit dem Bei« fatzk eingeladen werden, daß der diehfällige Plan, VotausmaßundKöstenüderschlag Hieramts zucEin» sicht erliegen. Bezutsobrigkeit Münkendors am 9. October i832._____________________________ Z. «368. (2) " I. Nr. 2^7,. Edict. Wer auf den Nachlaß des am l3., September «.332 zu Neustadt! »d. intc'Ltata verstorbenen Herrn Dr. Mathias Laschan, gewesenen t. k. K^eisphr-siter allhier, aus was immer für einem Rechts-oder Beweggrunde eine Anforderung oder sonstigen Anspruch zu machen vermeint, hat zu der diehfalls auf oen 9. November d. I., Vormittags um 9 Nhr vor diesem Bezirksgerichte anberaumten Ll. quidations'Tagfahung mit den nöthigen Rechts« behelfen so gewiß zu erscheinen, als er sich im widrigen Falle tie Folgen res § L»4 b. G. B. selbst zuzuschreiben haben wird. Vcznlsgericht Rupertöhos zu Neustadtl am ». October ,652. Z. ^252. (2) I. Nr. »565. Edict. Von dem Bezirksgerichte Weixclberg wird luno gemacht: Es fti üder Ansuchen des Anton Luschec durch seinen Gewaltsträger Joseph Luscher von SchoNna, wegen schuldigen /,c» ft. 54 2^3 sr. 0. 8. c., in die executive VerNciqerung der, der Maria 8u« scher alSMartln Luscber'iche Berlaßrcpräsentantinn gehörigen, der Herrschaft Weix-elderg, Recr. Nr. 262 , zinsbaren/ sammt Gebäuden auf 274 ft. 20 lr. geschaßten, mit »5 tr. « ij3 Pfcn. beansagten hub» realität, dann des auf 56 kr. geschähten Mobilars, gewisliget, zu diesem Behufe drei Tagsayungen, als: auf den 3». October, 28. November und 2H. December l. I., jederzeit Vormittags 10 Uhr in I^oco SchoNna mit dem Beisahe angeordnet rror« Len, daß, faNs das Reale oder einige Mobilien weder bei der ersten noch zweiten Feilbietunq um oder über den Echätzungswerth an Mann gebracht würden, bei der dritten auch unter demselben hint« angegeben werbend Die Kauflustigen weiden zur »adlreicden Vr« scheinung mit dem Neisaye eingeladen, daß das SchähunaFprotocolt und Licitationsbedingnissc täglich in hiesiger AmlStanzlel eingesehen nerven lönnen^ Bezirksgericht Wei^elberg am 27. September 1ÜI2. »;. »349. (Z) Nr. 906. Edict. Von dem Nezilssaerichte der Herrschaft Ogg obDodpetsch, als Abhandlungsbehörde. irird betannt gemachte Es sci ul?er Ansuchen der Frau Franzisla ^av. Paulitsch, Wit^e, im eigenen Namen, des Herrn Dr. Mathias Nurqer/ Curator der minder» jährigen Kinder oes verstorbenen Herrn Michacl Joseph Paulilsch, namentlich Ignaz, Joseph, hcle« na, Theresia/ Johann und Maria, cll) pi-aescn. t,2w. 2. September l. I.,, ^ahl g«ä, uno i.Octo» der l. I., Zahl ,0,2, als erllärten Grrcn zur Vrforfchuna der Schuldenlast nach dem am Z5. Iu» li l. I., 2b inteslaio verstoibenen Hcrrn Michael Joseph Paulitfch , l. k. Postmeisters zu St. Oswald, und Realitätendcsitzers, die Tagfatzung auf den 20. October I» I. um 9 Uhr Vormittags vor diesem Gerichte bestimmt worden, be, welcher alle Jene, welche in diesen Verlaß etwas schulden oder an denselben aus was immer für einem Grunde Ansprücde zu stellen vermeinen, zu erscheinen ha« den, solche so gcw,ß anmelden und rcchtsgcltend darthun foNen, widrigens gegen Jene im RechtS» wege vorgegangen werden würde, diese aber tie Folgen des §. 6,4 d. G. B, sich selbst zuzuschreiben haben werden. Egg ob Podpelsch dm 5. October iL32. AnWM zur Naibacher Leitung. Angekommen ben i^ October 1L32. Ihre Durchlaucht die Frau Fürstinn Mathilde v. Schwcnzenberg , mit ihrem Grfolgc, und Hr. Johann Huber, Doctor der Medicin und Chyrurg,e; bclde von Trieft nach Italien. - Hr. Herrmann Denlke. Inhaber der Herrschaft Kranichsfcld, mtt feiner Mutter und drei Schwestern, von Marbm-g nach Tntst -Hr. Graf Gurich, k. russischer Sta.usrath und «ußer. MdenNicher Gesanlter und bcvollmächl.gter M.ncher ,n Rom. mit Gefolge, von Wien «'"' ^'"' "_ H'' >^. , cv» ^ - L ß lNli ,crnialraly uno Hl res» Johann von Gonovitz nach Triest"'"" H ^n v. ^Smbc^auch, b.ndlun^ C ^ssio.^mi^amN-e. und Hr. ^M Schwam-berg, Handelsmann,' beide von Tr.est nach W,en. -Hr G«st«" Üblich, Großhändlern Hr. Franz Langer «nd br Mathias Kaltschmidt, Handelsleute; alle drei von Trieft nach Wien. — Frau Marquise Bottom, Begüterte, von Wien nach Bologna. Cours vom 10. October 1332. Mittel »reiz. Staat«schuldverschrtlhung«n zu 5v.H. (inCM.)9? nji6 Verloste Qdli^tion.. Hofk^m. ^ ^ ) ^, g , Dolled-,'s «„ Nram u. ilera.^ "^"^> ^ ^. ^0bl>M. der St..dc v.^^ .^"H ß ^. W'tli.Stadt°Banc0'Qdl. zu I 1^2 v.H. — — N,n.Htlr.3iarn' zu» o.H.l—- — ten, iililin und Gorz ^u i 3/^ ,H.^ 2Z -» Kznt'ActitN pt. Ttüct 1 »56 1^3 in Eon». «Münz«. MrtreiV- NurchschnittS - Vreise in Lcnbach am ,3. October »652. Marktpreise. Ein Wien. Mctzcn Wcchcn . . Z st./^^kr. — —' Kuturuy . . — » -" « — — Halbfrucht . -^ » — « — — Korn . . . Z « 2.31^4 n — — Gcrst? ... — „ — « "» — Hlrsc . . . 2 n '9 » — — Hcidcn. . . — n — n — — Hafer . . . ! „ 16 ^ N. N< Nclttsnehnngen. In Gray am 10. October t6Z2: 29. 25. 67. 63. 19. Dle nächste Ziehung wi!,d am 2H. October iä^H »n Wrätz geyulttn wnbm. Z. i535. (l) Nr. z65. St. G. N. Kundmachung. Ueber Ansinnen der k. k. Staatsgüters Veraußfrungs-Commlsslon zu Venedig vom 4., Empfang l2. d. M., Zahl 8692, w,rd mit Bezug auf 0le unten folgende Kundmachung hiemn zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß am 2c>. l. M. October bei der k. k. Delegation zu Udine das,, dem allerhöchsten Staate an-hclm gefallene, m Friaul, in der Gemeinde M^2u^ Bezirk 8. vgnie^, liegende keh e ns gutPers samml Zugchör, um emcn Schä;-zungßwerth von 7ti,c>64 L,re 20 Eent. oder 25,55/, fi. ^4 kr. M. E. unter den gewöhnlichen Bedingungen werde im öffentlichen V^stclge-rungswege ausgeboten werden. JNr, 19420/667, Realiiä Cameralü A V V I $ O della Regia Delegazione Provinziale del Friuli. — AH* espcrimento tV Asia, teuu-lasi ncl di 3l LugJio p. p, presso quesia Regia Delegation e, 11011 cssendo comparso die un solo aspirante, la di cui uuica os-ierta per 1* ac-quisto del Teudo Pers now in Snperiormciilö accolta, si previenc il PubhlicOj, clie nel giorno di SabLato »o Onobre p. v> si terra una nuova Asia dalle* ore dieci antimeridiane siuuo alle quatiro pomeridiane- — Ue Rcalitä Camcrali chc vogiionii alicnaro in delta nuova Asta con-ststüuo nel Castciio di Fers (Goinunc di Majano, Distrctto di S. Daniele, Provirt-cia del Friuh) con Fahbriche Goloniohe, e rctütivi Bcni, 'costiiuenti il Fcudo Pers ora devoluto aJlo Stal<>, e precisauieule at R, Demanio, slimalo del complessivo valo-re di Ausiriaclie Lire seltaniascimila ses-aanuqualtro, e conlesimi venti (L. 76064: 20), pari a Fiorini «5304 ?: 44. — Qira-Itiuque iispiranie dovra fare all' alio d* Asia il previo deposilo del decinio tli dclto valor Capitale, cioc di L. 7606:42 in dana-ro sonanie a corso di grida, o con Carte dfjllo Slato a termini del gia pubblicaio .Avviso 13 Git^no j832, Nnineri 8348^ 8489, "della I. R. Loimiiissione alle vendi-te delle Hc;ilif.a Cwmorali. — Nel rcsto tcngonsi fcnire ic discipli-ne, 0 prescrizioni emanate coll' au//1 del to Avviso, come suno oslensibili a chiunque presso la Scgrelaria Delegatizia i Pal 1 di vendila, e le Stinie. __ II picöüiiic saift- diüiiso, e pubLUcwto 976 in tutte lc Gomuni del Friuli, nei Capi Luogbi delle altro Venetc Provincie, ed. a comune notixia an«o inf'erito nelia I. n, Gazzcita Privilegiata. — Udine 17 Settctn-l>re i832. Pel Kegio Delegato in perrnesso II Kegio Vice - Delegato Trent o< II Rcgio Segretario, D. Provasi, Stavt- unv lanvrechtliche Verlautbarungen. Z. 1384. U) ^r. 6672. Edict. Von dem k. k. Stadt« und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht; Es se» über An« suchen des Aliton Mroule, des Joseph Mrou< le und Valentin Mroule, dann der Ursula Mror!?, als erklärten Erben zur Erforschung der Schuldenlass nach dem am iI. December »796 zu Lalbach versiorhenen Mathias Mrou« le, die Tagsayung auf den 5- November ,932, Vormittags um 9 Uhr vor diesem k. k. Siadl-und Landrechle bestimmet worden, bei welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für emem Rechtsgrunde Ansprüche zu flellen vermeinen, solche so gewiß anmelden unv rechtsqeltend Varthun sollen,, widrigen« sie d»e Folgen des tz. 6^ b, G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden, kaibacd d^n 2. October ,83^. vermischte V^ertautbarunOen. Z.<»2L3. (1) aä Just. Nr. 4^6. O d i c t« Von tzem gefeltigten Veziiss Uhr h'cramls anberaumten ^»« quldirungs « Tagsayung mit der Wukung des §. 61/z a. b. G. nurgeladen. kalbach am 26. Geplember ,^,Z2. Z. 1363. (3) A n z e i g e< Usiterzelchntter macht hieimit bekannt, daß er dey Atmen ln allen, befonoeis a!?er m den Augenkrankhenen cägllch «n ss>nss Woh^-nung, Sradt/ an 0er Schulierbrück»! Nr. 168, zweiten Stock, unentgelotich Hülfe lelsict. kudwlg Gerbez, Dr. der Medtcm l>nd Magister der Auqeiih?!lkllnde. Nicitatisns - AMii«- Am '6. October ,^5Z, und allenfalls am darauf folgenden Tage, werden in dem Gregsl'scken Hause Nr. 269, am Platze, mebrere gut erhaltene Bettstätten, Sopha's, Sessel, Tlsche, Schreib, Bücher-, Kleidei,--und sonstige Kästen, Spiegel, Uhren, Jagdgewehre, Küchen- und Kcllcr-geschirr und sonstige Fährnisse gege-i glslch bare Bezaylung öffentlich vc>-taufet wndm. G Amt^Blatt Nc. 12^. 0. iß. October Hö52.)