377 Amtsblatt Mr Laibacher Zeitung Nr 54. Mittwoch den 6. März 1872. (89—3) Nl. 7. Prüfungsanzeige. Bei der hierländigen k. k. Prüfungscommission für allgemeine Bulks- und Bürgerschulen werden die nächsten Lehramtsprüfungen den 9ten April d. I. in der Weife beginnen, daß zuerst die schriftliche Prüfung gleichzeitig für Lehrer und Lehrerinnen in abgesonderten Lokalitäten, und alsdann gleich die mündliche Prüfung, unmittelbar nach der schriftlichen mit den Candidate«, mit den Kandidatinnen aber den 15. April und die darauf folgenden Tage vorgenommen wird. Diejenigen Eandidatcn und Candidatinnen, welche sich der Lehramtsprüfung zu diesem Termine daselbst unterziehen wollen, haben ihre schriftlichen, gestempelten und vorschriftsmäßig instruirten Anmeldungen längstens bis Ende März d. I. bei der Direction der k. k. Prüfungscommission einzubringen und darin ausdrücklich zu erklären, ob sie sich der Prüfung für allgemeine Bolks-oder Bürgerschulen, und im letzteren Falle, für welche Gruppe zu unterziehen gedenken. Dem bezüglichen Gesuche ist zugleich eine kurze Darstellung der Lcbensverhältnisse und des Bildungsganges bciznschlicßen und vor Beginn der Prüfung eine Taxe von 10 fl., welche in besonders rücksichtswürdigcn Fällen vom k. k. Lan-desschulrathc auf die Hälfte ermäßigt werden kann, zu erlegen. In Betreff der Lehrbücher, die zur Borbereitung für die Lehramtsprüfung dienen können, verweiset man auf die diesfällige Anzeige vom 24. August v. I. mit dem schließlichen Bemerken, daß die sich rechtzeitig meldenden Examinanden nicht erst eine besondere Berständiguug abwarten, sondern am 9. April, Bormittags 8 Uhr, in den hicfür bestimmten Räumlichkeiten der hiesigen k. k. Lehrer-bibungsanstalt erscheinen wollen. Laibach, am 28. Februar 1872. Direction der k. k. Prüsungscommisslon für allgrm. Volks- und Dürgcrschulen. ____________________Dr >A. Iarz. (93—1) " " Nr. 424. Concurs-Mcl. Zur Besetzung der nachbcnannten, neu syste- misirten Dienstesstcllcn an der durch Errichtung eines Zcllengefänglll'sscö erweiterten k. k. Männer- ^ Strafanstalt zu Graz wird hiemit der Concurs bis zum 20. März d. I. ausgeschrieben, nämlich: 1. Einer Berwaltersstellc mit dem Range der VIII. Diätenklasse, dem Gehalte jährlicher 1000 fl., dem Genusse einer Natur«lwoh-nung, dann eines Iahresdcputates von 8 Klaftern harten und 4 Klaftern weichen 36" Scheit-Holzes und 30 Pfund Stearinkerzen, und mit der Berpflichtung zum Erläge einer Dienstcaution im Betrage eines einjährigen Gehaltes, und 2. einer Adjunctcn stelle mit dem Range der X. Diä'tenllasse, dem Gehalte jährlicher 800 fl., dem Genusse einer Naturalwohnung und eines Iahrcsdeputates von 4 Klaft. harten, 2Klaft. weichen 36" Scheitholzes und 24 Pfund Stearinkerzen. Die Bewerber um eine dieser Stellen haben ihre gehörig belegten Gesuche unter Nachweisung ihrer Befähigung, insbesondere der Kenntniß beider Landessprachen, und die kompetenten um die Berwal-tersstelle außerdem noch unter Nachweis ihrer Befähigung zum Strafhausdienste und der Kenntniß des Rechnungswesens im vorgeschriebenen Dienstwege bei der gefertigten k. k. Obcrstaatsanwalt-fchaft zu überreichen. Graz, am 2. März 1872. M. k. Obcrftaatsanwaltjchast. (92—1) Nr. 3. Edict. In Folge DicnsteSresignation des k. k. Notars Johann Terpin ist die Notarsstelle mit dem Amts' sitze in Littai in Erledigung gekommen. Die Bewerber wollen ihre gehörig belegten Gesuche, in welchen sich dieselben auch über die Kenntniß der slovenischen Sprache auszuweisen haben, im vorschriftsmäßigen Wege binnen vier Wochen vom Tage der dritten Einschaltung dieses Edictes im Amtsblatte der Laibacher Zeitung Hieramts einbringen. K. k. Notariatskammer Laibach, am 27ten Februar 1872. (82-3) Edict ^- ^- der k. k. Nezirkshauptmannschaft als Grundlasten AblösungS» und Regulirungs Local« (lonlmissiun Nudulfswerth. Alle jene Interessenten, welche gegen die im politischen Bezirke Rudolfswerth gelegene, Seiner Durchlaucht dem Fürsten Carlos Auersperg gehö rigc Herrschaft Ainöd gegründete Servitutsanfprüche, welche bisher noch nicht zur hicrämtlichen Kenntniß gelangt sind, noch zu erheben gedenken, werden aufgefordert, diese Ansprüche so gewiß längstens bis 3 1. März I 872, Hieramts schriftlich oder mündlich zu reclamiren, als widrigens die Unterlassung dieser Reclamation als eine freiwillige Berzichtlcistung auf die ihnen allenfalls zustehenden Berechtigungen im Sinne des § 30 der hohen Ministerial - Beiordnung vom 31. October 1857, Nr. 218 R. G. B. angesehen werden würde. K. k. Bezirlshauptmannschaft als G> rundlasten-Local Eommission Rudolfswerth, am AI. Februar 1872.