147 Amtsblatt mr Laibacher Zeitung Nr. 19. Freitag den 24. Iännsr l868. (149—2) Kundmachung. Dic für das zweite Semester 1867 auf jede Actie der priv. österr. Vtationalbank entfallende Dividende von Achtundzwanzig Gulden H. W. kann vom 17. l. M. an bei der Actiencasse der Nationalbank in Wien behoben werden. Wien, am 16. Jänner 186«. Pipih, Tredisch, Vanl-Gollverneur. Vanl.Director. (21—3) Nr. 268. Verlautbarung. An der geburtshilflichen Lehranstalt zu Laibach beginnt der Sommcrlchrcms für Hebammen mit deutscher Unterrichtssprache am 1. März 1868, zn welchen: jede Schülerin, welche die vorschrist-mäßigc Eignung hiczu nachweisen kann, unentgeltlich zugelassen wird. Jene Schülerinnen aus Kram, welche sich um die in diesem Sommersemcster zu vcrlcihcudcu systemisirtcu drei Studicufonds-Stipeudien von 52 ft. 50 kr. ö. W. und die uormalmäßigc Vergütung für die Her- und Rückreise in ihr Domicil zu bewerben beabsichtigen, haben ihre diesfälligeu Gesuche unter legaler Nachwcisung ihrer Armuth, Moralität, des noch nicht überschrittenen 40. Lebensjahres, dann der physischen und intcllcctuclleu Eignuug zur Erlernung der Hebammcnkundc, unfehlbar bis zum 10. Februar d. I. bei dem betreffenden diesländigen k. k. Bczirksamtc zu überreichen, wobei bemerkt wird, daß dic dcö Lesens uukundigen Bewerberinnen nicht berücksichtiget werden. Laibach, am 10. Jänner 1868. Von der k. k. Landesregierung für Kram. (22—3) Nr. 41737. Kundmachung wegen Vesetzunss einer Eivil-Pensionarsstelle im k. k. Thierarznei'Institute in Wien. In dem k.k. Militär-Thierarznei-Institute in Wien ist eine Civil - Pensionärsstclle zu verleihen. Mit dieser Stelle ist außer der jährlichen Pcusion von 400 st. ö. W. und Naturalwohnung im Institute noch ein Pauschalbetrag von 50 st. für Holz und Licht verbunden ; ferner wird dem Pensionär in dem Jahre, in welchem er die thicrarznei-lichen Studien absolvirt hat, ein Reifestipendium von 200 st. ö. W. gewährt, um behufs seiner besseren Ausbildung die Militär- und Privatgcstüte, land-wirthschaftlichen Anstalten und ausländischen Thier-arzneischulcn zu bereisen und kennen zu lernen, wogegen sich derselbe verpflichten muß, einen Reisebericht auszuarbeiten und an das hohe k. k. Kriegs-Ministerium einzusenden. Die Dauer des Pcnsiousgcnusses ist zunächst auf drei Jahre festgestellt, so daß zwei Jahre für die Studien und ein Jahr für die Vorbereitung zu den strengen Prüfungen entfallen. Dem Pensionär wird die Zeit, welche er als solcher im Thierarznci-Institute zugebracht hat, bei ununterbrochen dem Staate geleisteten Diensten im Falle sciucr Versetzung in den Ruhestand als Dienstzeit angerechnet. Bewerber um diese Stelle, welche Doctoren der Medicin, lcdigen Standes sein müssen und das 30. Lebensjahr keinesfalls überschritten haben dürfen, haben ihre mit dem Tauffcheine, Mcdicinä-Doctors-Diplome, Moralitä'tszeugnissc, dann mit Belegen über Sprachkcnntuissc und etwa schon geleistete Dienste versehenen Gesuche bis zum 20. Februar 1868 oci der k. k. n. ö. Statthaltcrei einzubringen. Bewerber, die bei einer Behörde bereits in Dienstleistung stehen, haben ihre Gesuche im Wege dieser Behörde zu überreichen. Wien, am 7. Jänner 1868. Von der k. k. n. ö. S'tatchallerei. (27-1) Licitations Kundmachung. Mit dem Erlasse der hohen k. k. Landesregierung ddo. 9. d. M., Nr. 9691, ist die Wiederherstellung des eingestürzten linksseitigen Widerlagers und die Versicherung eines Theiles des linksseitigen Flußufcrs, nebst der gleichzeitigen Reconstruction des Oberbaues des an dieses Wider* lager anstoßenden Iochfcldes an der Feistrizbrücke der Wiencrstraße Dist.-Z. 1/15—11/0, im Ge-sammtbetrage pr. 1148 st. 95 kr. genehmiget und die Ausführung im Licitationswege angeordnet worden. Die dicsfä'llige Verhandlung wirb bei dem k. k. Bezirksamte Laibach am 3. Februar 1867 stattfinden und Vormittags um 9 Uhr beginnen, zu welcher Erstchungslustige mit dem Beifatzc eiw geladen werden, daß: 1. die Ratification des erzielten Licitations-resultatcs in jedem, somit auch in dem Falle in Vorbehalt genommen wird, wenn der Anbot dem obigen Ausrufspreise gleich, oder unter demselben ist; 2. vorausgefetzt wird, jedem Anbotsteller sind zur Zeit der Limitations-Verhandlung nicht allein die allgemeinen Baubedingnisse der Ausführung öffentlicher Bauten, sondern auch die Verhältnisse und Bedingungen des auszuführenden Bauobjectcs, deren Befolgung der Ersteher in seine Verpflichtung übernimmt, vollkommen bekannt; 3. schriftliche Offerte, gehörig verfaßt, auf einen mit 50 kr. Stempel markirten Bogen geschrieben und mit dem lOperc. Rcugelde belegt, welches auch von den Licitantcn für ihre mündlichen Anbote gefordert wird, vor dem Licitations-beginne der Licitations-Commission zu übergeben sind, und daß 4. die bezüglichen allgemeinen und speciellen Paubedingnisse, so wie auch das Preis Verzeichmß und der mit dem bezüglichen Plane belegte summarische Kostenüberschlag, bei dem gefertigten k. k. Baubczirksamtc täglich in den gewöhnlichen Amtsstunden und am Licitationstagc bei dem genannten k. k. Bczirksamtc eingesehen werden können. K f. Baubezirksamt Laibach, am 22. Jänner 1868.