wl-. S7. l849. Amtsblatt zur LMcher Zeitung. Samstag den 3. März. Gubernial - Verlautbarungen. Z. 327. (2) Nr. 34,3. Kundmachung wegen Errichtung zweier montan i» stischer Lehranstalten. — Unter die vorzüglicheren Maßregeln zur zeitgemäßen Bele. bung und Beförderung des Berg- und Hüttenwesens der österreichisch»« Monarchie, deren Realisirung das Minist rium für kandrscultur und Bergwesen ununterbrochene Thätlqkeit widmet, gehört unstreitig eine zweckmäßige Ein-richtung der montanistischen Lehranstalten. — Die nothwendigen Studien der Bergwerks Wissenschaften theil, n sich in votbereitende und in eigentliche Fachstudien. '— Die ersteren, welche an den polytech»lschen Instituten vorg,tragen werden, verfolgen eine all-gememe technische Richtung und bieten den Jünglingen, welche sich ngcno einem technischen Fache, daher auch jenem des Berg - und Hüttenwesens widmen, die Gelegenheit dar, sich die allgemein.'!, Vorkenntnisse in einer beliebigen Reihenfolge und mit emem,ihrtnVer-hältnisseu und Tendenzen angemessenen Zeit-aufwande eigen zu machen. — Die eigentlichen montanistischen Fachstudien hingegen fordern »ine eigene Lehranstalt, lveil es sich hier-bei nicht bloß um allgemeine lheoretlsche Lehrsätze, sondern um besondere praktische Uebun« gen und Handgriffe handelt, welche nur von eigentlichen Fachmannern gelehrt, und nur an jenen Orten gezeigt werden können, in denen vollkommen eingerichtete Berg» und Hütten« werke bestehen. — Von diesen leitenden Principien ist bereits bei der Kundmachung 66. 2l. September v. I., Z. 25^55.^., wegen Eröffnung einer provisorischen montanistischen Lehranstalt in Vordernbcrg ausgegangen worden. — Die nachgefolgttn Erhebungen, d>e Elnvernehmulig erprobter Fachmänner, daö Anerbiet«« der Stande Stcyermarks zur unent« geltlichen Ueberlafsung ihrer in Vordernberg ernchtettn Lehranstalt, und der Stadt Leoben, »hr neu errichtetes städtisches Gebäude zur Un. lerdringung der montanistischen Lehranstalt dem fftaa" unentgeltl.ch abtreten zu wollen, end' l'ch d'e pflichtgemäß. Würdigung des allge-me,n ausgesprochenen Bedürfnisses der nörd-Uchen und der südliche Provinzen, habendem tanist sch^'^'^ ""' Drganisirung einer mon-und n.^l ^'"^lt für d,e Südprovinzen, "7/'«l ^^"^)ranstaltfürdieNordprovin üln m ^orschlag zu bringen. Da d,e hierauf Be> ^ senden Anträge die a. h. Genehmigung "yallen haben, so wild in Verbindung mit der erwähnten Kundmachung vom 2i. September v. I», Z. 25l, ^l.^.., worin die nachtragliche Bekanntmachung der definitiven Organisation der montanistisch^,, Lehranstalt zugesichert wot, den ist— Folgendes veröffentlichet: — l) (3s werden zwei montanistische Lehranstalten, wovon tzie eine zu Leoben in Eteiermark/ die and.re zu Przibram in Böhmen ihren S'h habln wird, nach dem Muster der provisorisch »n Voidernberg eingerichteten Lehranstalt, auf Staatskosten errichtet, und bei jeder dieser Lehr> anstalten cin Direktor, zwei Professoren und zwei Assistenten angestellt.— 2) Jede dieser Lehranstalten o stiy»n» folge an t-e» polytechnischen Institut.« in Wien. Prag oder Lemverg, an dcln M0i,tan- in soweit zugelassen, aI6 dadurch ole ordentlichen Eleven bel oieser vorzugSweiftn Gtlege»« hcit zu ihrer AuSblldung nicht verkürzt werden; sie sind zur Adlegung «iner Prüfung nicht ver. bunden und erhalten nur einfache Frcquenta-lions» Zeugnisse vender Lehranstalt; auch kön nen sie bei unangemessenem Berhallen durch cie Directlon selbst von der Anstalt entfernt wer-den. — /z) Außer dtn unenlvehttichen Vorstudien müssen Forstwissenschaft und Buchhallungs« Wissenschaft als wünschrnswerthe Hilföstu dien bezeichnet werden. Denjenigen Studie« renden, welche sich vollkommen für den Mo«-tanoienst ausbilden wollen, wird daher empsoh-lcn, Während lhrtö Aufenlh..ltes an e,ner po-lytechnischen Schule auch lmen einjährigen Curb über Buchhaltung, Handels, und Wcchsikecht, dann über Forstwesen zu hö^en. Dab Minlste. rium wird Sorge tragen. daß für Montanist» sche Zöglinge bei der Forstlehranstall in Ma riabrunn eln enly^lopädischer (iurs der theor,« tischen und practische» Forstwissenschaft eingerichtet, dann, daß die Buchhaltung^ NechnungS. Wissenschaft an dem montanistischen Mujeum in Wien vorgetragen w. roe. - 5. Jed.r ordentliche Bergeleoe hat bcl seiner A^^me an einer der beiden montanistischen Lehranstalten, geaen Empfang oer Immatr.kul.rungs-Bes^. mguna, eme Gebühr oon zehn Gulden E. M. zu leisten, welche hauptsächlich M' Be he.lung der bei der practischm Verwendung ,n Ansp.uH genommenen Arenen und mino.ren Diener ve-stimml sind. - Uebrigenö ist der ganze theoretische und pract.sch, Unterricht unentgeltlich. - 6) Für die be.d.n montanistischen Lehran> stalten werden unter gleichzeitiger Aushebung der bisher bestandenen d.eßfälligen Unlerstutzun. gen, zusammen vierzig Stipendien 5 200 ft. gegrünret, welche den Betheillen wahrend der Daucrdtr2montan>stlschenLehrcurseundfürden Fall, wenn sie dann als tiandidatkN dem mon-tailstischcn Ltaatbditnste sich widmen, solange bleiben, als sie sich dieses Btzug»ö durch ihre Verwendung und ihr Setragen würdlg zeigen, und dis si.' in s2. Surrende „,,>.«, des k. k. illyr. GuberniumS.^Nachd'n der Salzimpost für das aus Ungarn oder Croailm über die Zwischenzolllinie nach Stt.er^ ^kllnrien eina?fül,rte Salz nur eme /lusglein^ »y preise ist. in dem cw»tisch>s