CMer Zeitung Zeitschrift für Stadt und Land, mit besonderer Rücksicht auf deutsche und slavische Interessen. Erschein« jeden Dias tag und Freitag Abends — Preis vierteljährig l fl. 15 kr.; mit Postver» sendung l fl. 30 kr. Conv. Münze. !\rO. 54. Venuitwortf. Redaction: Vineenz Prasch, k. k. Professor. Freilag am 17. Rov. 1343. Zur Beurtheiluuq des Druckes der Staatsschulden. Von Dr. Lauritsch. Fortseyung. Troy einer mustergiltigen Finanzverwaltung aber kann doch der Staat, einer allgemeinen Noth oder ei-> nes Krieges wegen, oder eines ander» unvorhergesehenen Bedürfnisses halber in Geldverlegenheit gerathen. Wenn es nun nicht ihunlich oder nicht räthlich wäre, die alten Steuern zu erhöhen oder neue einzuführen, so wird eS am vortheilhafteste» und zweckmäßigsten sei», förmliche Anleihen abzuschließen und dieß auS dem Grunde, weil auf diese Art die Lasten auf alle Staatsbürger für ein oder mehrere Jahre gleichartig vertheilt, ja nach Bedürfniß auf die nachfolgenden Ge-schlechter gewälzt werden. Zugleich erlange der Staat dm großen Vortheil, baare Summe» GelveS zu seiner Verwendung zu erhalten. Ließ wird ihm nun desto leichter, je größer sein Credit ist, d. h. je fester die Ueberzeugung wurzelt, daß er den Willen und daS Vermögen habe, seine eigene Verbindlichkeit auf daS genaueste zu erfüllen. U.n aber dem Drucke und die Schwere dieser An» leben beurtheilen zu können, muß man wieder die Art und die Bedingungen dieser Anleihen berücksichtigen. So z. B. können die so genannten patriotischen freiwilligen Anlehen sehr gut sein, indem die im Rufe des Reichthums stehenden Philister eS nicht wagen dür» fen, um nicht als schlechte Patrioten verrufen z» werden, die Summen die man von ihnen erwartet zu verweigern. Dergleichen Anlehen können jedoch in Ge» genden, in welchen Fabnköherrn, Kaufleute reiche Land-winhc, auS Ehrgeiz oder Furcht zu viel herliehen, auf die ArbeitSklassen und den Handel sehr nachtheilig nach-wirken. ZwangSanleihen sind in dieser Beziehung nicht so drückend, weil sie die Beiträge zur ?lnleihe so ziemlich gleich unter alle Bürger vertheilen, freilich haben sie daS Gehäßige deS Zwanges an sich. Eine alles Recht verlebende Art derZwangsanlehen ist aber diese wenn der Staat seine alten Gläubiger nöthigt, bei Verlust ihrer Forderungen neue Summen vorzuschießen. ES ist eine Umdrehung aller Rechtsbegrifft, wenn der Schuldner dem Gläubiger Gewalt anthut. Richt minder können die Bedingungen drückend sein. Will man aber gute Bidingungen erhalten, so wird eS am Besten sein l.ten Leuten vom Geldsacke die Conemrenz frei zu lassen. Hier entsteht nun die Frage, sind die Ausländer von der Concurrenz auszuschließen oder nicht? Ich glaube, daß, wenn das Land selbst Ucberfluß an Kapitalien hat, man stetS dem Einheimischen den Vorzug geben sollte, weil man immer, wenn möglich, den Unterthanen jeden Vortheil zukommen lassen soll, und man auch seine Unabhängigkeit vom Auslande wahrt. Ist aber im Gegentheile der Staat selbst arin an Ca-pitalien, oder sind dieselben in Handel und Gewerben so angelegt, daß bei einer Veringerung diese darunter leiden würden, so wird eS ersvrießlicher sein, vom AuS-lande Geld zu borgen, weil Handel und Gewerbe geschont, ja durch daS herbeigezogene Geld so gehoben werden können, daß sie Zinsen und Capital zur Tilgung der Schuld herbei schaffen. Um gute Bedingungen zu erhalten, wird 2. der Credit die Hipothek, die man zu geben im Stande ist, und der Zeitpunkt der Anleihe von großem Einflüsse sein. Denn je größer der Credit und je günstiger der Zeitpunct der Anleihe ist, desto leichter werden die Bedingungen, so z. B- war daS Jahr 1347 ein sehr ungeeignetes, weil der Geldmarkt Europa'6 schon zu sehr durch England, Frankreich und Oesterreich in An-spruch genommen wurde. Die Arten der Rückzahlung sind gleichfalls bei Beurtheilung der Schwere der Schulden in Anschlag zu bringen. Einige Schulden müssen bei laufenden Interessen zur festgesetzten Zeit getilgt werden. Diese Art ist für daS die Anleihe schließende Geschlecht sehr leicht, indem eS alle Vor-theile-genießt, und bloß die Interessen zu zahlen bat; die späteren Geschlechter dagegen werden sehr im Nachtheile seyn, insbesondere wenn die Summe» sehr groß sind, weil sie hänssg von der Schuld keinen Gewinn haben, und dennoch Interessen sammt Capital ersetzen müssen. Gesellen sich dazu noch unvorhergesehene Ereignisse, welche die Tilgung unmöglich machen, so wird der Druck verdoppelt. Oft wird das Capital gar nicht zurückgestellt, sondern die sehr hohen Zinsen be-greifen die Zahlung desselben in sich, diese Art trifft freilich daS gegenwärtige Geschlecht am härtesten, eS ist aber auch billig daß derjenige der den Vortheil genießt, auch die Lasten tragt. Eine Art dav«n sind die Leib und Zeilrenten, wodurch sich der Staat verpflicht •(t, gegen Zahlung des Capitals eine bestimmte jähr-liche Summe für eine gewiße Zeit, oder so lange als der Capitalist lebt, zu entrichten. England, Dänemark sind sehr gerne dergleichen Verträge eingegangen welche aber doch die Schattenseite haben, daß sie Mü-sngang, und weil der Leibrentner seiner Familie nach dem Tode nicht« hinterlassen könnte, auch Ehelosigkeit im Gefolge haben, daher sie jetzt nicht mehr so in Schwünge sind. Zum Schluße dieses ersten Punktes bemerke ich noch überhaupt, daß gleich bei Schließung der Schuld auch die Mittel und die Art,- also ein Plan der Tilgung bestimmt werden müssen. Denn die Nothwendigkeit einer allmahligen Entlastung ist llar, will der Staat sich nicht mit einer unerträglichen Schuld und Zinsenlast beladen. (Schluß folgt.) Frankfurt. Die seit dem letzten Berichte an-genommenen Paragraph? der Verfassung lauten: §12. Der NeichSgewalt steht die gesammte bewaffnete Macht Deutschlands zur Verfügung. § 13. DaS Reichsheer besteht auS der gesammten zum Zweck des Krieges be-st im teil Landmacht der einzelnen deutschen Staaten. Die-jenigen Staaten, deren Contingeme weniger als eine Brigade (Division) von 6000 Mann beträgt, werden zu gemeinschaftlichen AuSbildungSverbänden vereint, welche unmittelbar unter der obern Leitung der Reichs-gewalt stehen. § 14. Die Reichsgewalt hat in Betreff des Heerwesen» die Gesetzgebung und die Organisation ; sie überwacht deren Durchführung in den einzelnen Staaten durch fortdauernde Controlle. Den einzelnen Staaten steht die Ausbildung ihres Kriegswesens auf Grund der Gesetze und Anordnungen des Reiches zu. Sie haben die Verfügung über ihre bewaffnete Macht, so weit dieselbe nicht für den Dienst des Reichs in An. spruch genommen wird. § 15. In den Fahneneid ist die Verpflichtung zur Treue gegen das ReichSoberhaupt und die ReichSverfassung an erster Stelle aufzunebmen. § IG. Alle durch Verwendung von Truppen zu Reichszwecken entstehenden Kosten, welche die Ausgaben für den durch das Reich festgesetzten FriedcnSstand über- steigen, fallen dem gesamir'eu Reiche '.tt Last. § 17. lieber eine allgemeine für ganz Deutschland gleiche Wehr-verfassung ergeht ein besonderes NeichSges.tz. §. 18. Die Ernennung der Generale geschieht auf Vorschlag der Einzelnregierungen durch die Reichsgewalt. Für den Krieg ernennt die Reichsgewalt die eommanduen.-den Generale der auf den verschiedenen Keiegöschau-platze» operirenven selbstständigen Cor?S, so wie das Personal der Hauptquartiere dieser Armeen und Corrs. §. 19. Der NeichSgewalt steht die Befugniß zu, Reiche-festnngen anzulegen und, insoweit die Sicherheit des Reichs es erfordert, vorhandene Festungen gegen billige Ausgleichungen namentlich für das überlieferte Kriegs-Material, zu Reichsfestungen zu erklären. Die Reiche-festungen werden auf Reichskosten unterhalten. 5. 20. Die Seemacht ist ausschließlich Sache deS Reichs. Es ist keinem Einzelnstaate gestattet, Kriegsschiffe für sich zu halten, noch Caperbriefe auszugeben. Die Bcman-nunz der Flotte bildet einen Theil der gesetzlich festge-stellten Wehrmacht, sie ist «edoch unabhängig von der Landmacht. Diejenigen Staaten, welche Mannschaft für die Flotte stellen, {.füllen dadurch einen Theil der ibnen obliegenden Bundeswehrpflicht. Die Ernennung de; Offiziere und Beamten der Seemacht geht allein vom Reich aus. Der Reichsgewalt liegt die Sorge für die Ausrüstung, Ausbildung und Unterhaltung deohiege Hafen und Seearsenale ob. lieber die zur Errichtung von KriegShäfen und Marine-Etablissements nöthigen Enteignungen, sowie über die Befugnisse der dabei anzustellenden ReichSbeHördcn bestimmen die zu erlas sende» NeichSgesetze. Wien ! 2. November. S. Ereeilenz der Gou verneur, F. M. L. Freiherr von Weiden Hat beute folgende Ansprache erlassen: An die rechtlichen und verständige» Bewohner Wiens. Alle Folgen einer fürchterlichen Anarchie sind in der schreck-lichsten Gestalt an Euch vorübergezogen, und haben Zerstörung bis in das Familienglück eines Jeden verbreitet. — Ein solcher Zustand muß schnell enden, — daS gute Princip, das Recht, wieder seine Stelle be-Häupten, sonst sind wir Alle verloren. Denn t«r Haushalt jedes Einzelnen, wie jener des Staats kann nur bestehen, wenn er auf Ordnung und Gesey gegründet ist. Auch nur auf dieser Bahn bewegt sich die Erde, die Gott so schön geschaffen. Glücklich! wären die schmerzlichsten Erfahrungen, -die bisher gemacht, hin-länglich, diese» Euch fest in die Seele zu prägen, — dann könnte ich mit Zuversicht auf Eure Unterstützung rechnen. — Sie ist Bedingn iß, soll mein Wirken ge deihen. — Nur ein Bund der Guten vermag den Staat und jeden rechtlichen Familienvater zu retten. — Ohne Staat hat auch er kein schützendes Dach. Was die Bösen wollen, ist klar — eS ist Zerstörung und un-ser aller Untergang. Darum biete ich Euch die Hand zum großen Werke. — Beginnen wir eS schnell, ehe eine gährende Zeit die Zerstörung mehrt. — Stoßt sie — 239 - nicht zurück diese Hand. — Mit meiner letzten Kraft weihe ich mich dem erhaltenen Berufe — Vertrauen weck! Vertrauen! So komme ich Euch entgegen. Ihr müßt mich verstehen.—Ihr werdet die Stimme der Vernunft und deS Gemüthes erkennen, und michnichtzwingen, im Donner der Geschüye die Ordnung zu verkünden. Der k. k. Gouverneur der Hauptstadt Wien. Weiden, Feldmarschall-Lieutenant. Der Vorstand der k. k. Centraleommission der Stadteoniinandaatur erließ heme folgende Kundmachung: Da man wahrgenommen hat, daß an öffentlichen Lncn. besonders in Wirths- und Kaffeehäusern, von Fremden und Einheimischen Reden geführt werden, welche zum Aufstande und zum Aufruhr aufzureizen geeignet sind, sehe ich mich veranlaßt, an die hiebet beiheiligten Bewohner der k. k. Hauvtstadt Wien die ernste Warnung zu erlassen, sich derlei aufreizender Reden zu enthaltcn, weil ich sonst mich in die unan-genehme Lage gesetzt sehen würde, gegen die Schuld-tragenden nach dein 7. Paragraphe der Proklamation deö Herrn Feldmarschalls Fürsten zu Windischgratz, ddo. 1. November 1348, die standrechtliche Behandlung eintreten zu lassen. Gezeichnet Freiherr von Eordon, f. k. General-Major. Auf Bekehl Sr. Ereellenz deS Herrn Gouver-neurS, F. M. t. Freiherrn v. Melden, wird von heute an die Passage zwischen der Stadt und den Borstäd-»en wiederhergestellt. Wien am 12. November 1348. Von dem Vorstände der Eentral-Commission der k. k. Stadt Eommandantur. Gezeichnet Freiherr von Lordon, k. k. General-Major. Die „Wiener Zeitung" enthält Folgendes: Mittelst Standreches-Urtheils vom 11. d. M. ist Eduard Prcßlern Edler v. Sternau, aus Wien ge-bürtig, 32 Jahre alt, wegen Tbeilnahme am bewaffneten Ausstände zufolge der Proklamation Sr. Durch--laucht des Herrn General Feldmarschall Fürsten zu Windischgratz, ddo. 20. und 23. Oktober d. I., zum Tode verunbeilt, und daö Urtheil an demselben Tage Abends um 5'/, Ubr durch Pulver und Blei vollzogen worden. Ebenfalls durch standrechtliches Urtheil vom 10. d. M. ist Julius Fröbel, auö Grießheim im Fürsten-»hum Schwarzburg Rudolstadt gebürtig, 43 Jahr alt, wegen Betheiligung an dem bewaffneten Widerstand ge-gen die Truvpen Sr. Majestät des eonstitutionellen Kai-sers durch Evinmandirung einer Abtheilung deS Eliten-eorps bei Barrikaden der Leopoldstadt vom 26. bis 23. October d. I. zum Tode durch den Strang ver-urtheilt, — jedoch von Sr. Durchlaucht dem Herrn General Feldmarschall Fürsten zu Windischgratz in Berücksichtigung der für ihn vorgekommenen Milderungö Umstände mit Nachsicht der Todesstrafe unbedingt be-gnadigt worden. Lemberg 3. Nov. Der „Gazeta Krakowska" wird aus Lemberg gemeldet, daß die akademische Le^ gion mit einem Theil der Nationalgarde, in ein.'? An zahl von 5000 Mann mit Waffen und 9 Kanonen sich nach der ungarischen Grenze hin gezog-i hat. Vom Bodnisee. Zu Vaduz, im Fürst.--,bum Lichlenstein, sind Volksbewegungen auSgcbroche^. Die Beamten und das Militär wurden verjagt, n.d eS sollen sich 6— 900 Mann Freischaaren aus ..'.'»ta-fun, Graubündten ,e. gesammelt haben, welche einen Einfall nach Vorarlberg beabsichtigten. Die öste.eichi-schen Truppen in Bregenz besetzten sogleich die Grenze wodurch die Freischärler von einem Einbruch ab-.-hal. ten wurden. Innsbruck. Einer Privat Mittheilung aus Ve-rona zu Folge, ist daselbst ein Eomplott entdeck: wer-den, welches darauf berechnet war, daS mit 1( Ka-nonen besetzte und die ganze Stadt beherrschende Fort S. Pietro in die Hände der Aufrührer zu welche zu diesem Behufe sich beritS eine große Anzahl österreichischer Militär-Uniformen mit blauen unt gegelben Aufschlägen hatten anfertigen lassen. G..:ckli-. cherweise kam man zur rechten Zeit dahinter, und die Rädelsführer wurden eingesteckt. Wien. Im Ganzen sind bis je?! 160i> In. dividuen verhaftet, davon aber 996 entlassen worden. Messenhaufer soll ebenfalls zum Tode verurthei'.l sein. AlS künftigen Kriegsminister nennt man den dermalige:, Hof^ rath der obersten Justiystelle, v. Ghequier, att KuegS-minister den General Cordon. Der BanuS J.lacik wird daS Obereommando der Armee in Ungarn führen, welche am 16. ihre Operationen beginnen (ctf. Man spricht davon daß der flüchtig gewordene ral Bem in Pest tvdtlich verwundet werden sei. Die hiesige Stimmung ist eine äußerst gedrückte, uut 'die Theuerung bei beschränkter Zufuhr sel>r fühlbar, über die Ermordung deS Kriegsministers Latour sollen .,uch > die Devutirien Borrosch, Smolka, Violand und ;,,ch. bof venommen werde». Berlin. Die Kluft zwischen König»;»,», VolkSwille ist abermals erweitert worden, wir lurch-ten, daß die Ausfüllung bald unmöglich wird. Der König hat da» Ministerium Pfuel entlassen und „„ge, achtet deS fast einstimmigen Protestes der Depulirten ein neues mit unbeliebten Namen an der Spi^,- gebildet. Der ReichSversammlung wird ihre Vertagung und Verlegung nach Brandenburg angekündigt, woge-gen diese fast einstimmig protcstirt und sich für per. manent erklärt. Da rückt General Wrangel mit 2n i»00 Mann in Berlin ein, die ReichSversammlung weicht, unter fortwährendem Proteste der Waffengewalt. 3^ steht die Bürgerwehr mit der ganzen Bevölkerung ^,r j Seite und man spricht auch von Unruhen die in .n,es-lau und Frankfurt an der Oder auSgebrochen si,,,.. Mailand. DitUheilweisc Ausweisung der bardischen Verwiesenen auS dem Camon Tessi», s.,^ die heutige „Gazzetta", hat vielleicht zu den rev».,.,!,'. I vnäre., Bewegungen beigetragen, welche seit nach >,.y, — 240 — ?agen längs der Grenze jenes Canionö bekämpft wer« den und nun durch dir Zerstreuung der Aufwiegler und die Bestrafung dcr an dcm Aufstand? am meisten Betheiligten zu Ende sind. Die letzten kleinen Gefechte fanden um Luino statt. Am 31.Oetvber, als gerade dcr Ausstand in Chiavenna und der Umgegend besiegt und die Ordnung wieder hergestellt war, zeigten sich ungefähr 1,000 Insurgenten mit zwei Kanonen, welche vom Lagomaggiore kommend, bei Luino ans Land gestiegen waren. Am folgenden Tage landete deren eine beinahe gleiche Anzahl in dcr Nahe von Gravedona am Comersee. Am 2. November Mittag» setzte sich bereits gegeu die ersteren eine Colonne von 3'/, Compagnien Kaiserjäger, 2 Compagnien Oguliner, 1 Schwadron Husaren und 4 Anilleriegeschütze in Marsch. Nach Wegräumung von fünf ohne Vertheidigung ge-lassenen Barrikaden, so wie anderer Hindernisse langte dies« Colonne bei Germignaga an, und nöthigte den Feind, auf welchen sie dort stieß, nach einem spärli-chen MuSketenfeuer und dcm ganz unnöthigen Werfen einiger Raketen, seine Position zu verlassen und gegen Luino zu fliehen. Dieser Ort wurde sogleich angegriffen. Die Insurgenten konnten hier, begünstigt durch einige besetzte Häuser, auö denen man ein lebhafte» MuSketenfeuer unterhielt, grcßtenlheilS ein bereit gehaltenes Dampfboot erreichen und so einer gänzlichen Niederlage entrinnen; ein kleiner Theil entkam liTttcr dcm Schutze dcr eingetretenen Dunkelheit; der Feind muß jedoch eine große Zahl Verwundete haben. Vom Militär wurde keiner verwundet. — Die Insurgenten in der Gegend von Gravedona und andere am User deS ComerseeS zerstreute Feinde, werden gleichfalls ver-schwunden sein, da die gegen dieselben entsendeten Trup-pen hierzu mehr alü genügend waren. AuS Waraedin wird gemeldet, daß die Murin-sel bereits von dcn Ungarn verlassen worden sei und deren Besitznahme durch die Truppen in Aussicht sieht. Die heutigen Nachrichten aus Berlin lauten ern-ster, als man erwartet hatte. Die Nationalversammlung hatte die Minister alö Hochverräter erklärt; Berlin ist im Belagerungszustand erklärt und die allgemeine Entwaffnung anbefohlen worden. Allein 24 Stunden nach Ertheilung dieses Befehles waren erst 40 Ge-wehre abgeliefert worden. Tie Stimmung wird derart geschildert, daß man alle Reibungen zu vermeiden trachtet im äußersten Falle aber den Kampf aufnehmen werde. Auf außerordentlichem Wege geht die Nachricht ein, daß dieser bereits wirklich begonnen habe. Wien. Hauptmann Braun, Bezirköeomman-dant der Wiedner Nationalgarde, ist in Heyendorf und Messenhauser heute am 1G.in Wien standrechtlich erschossen worden. Tie a. A. Zeitung äußert sich über den Tod Robert BlumS folgender Massen. ES scheint unzrrc»-selhast, daß er in ganz unverantwortlicher Weise ge^ handelt hat. War eö aber klug, ihn, den Führer einer Partei, zum Märtyrer zu machen? Und mußte dcr Ge-neral des Kaisers von Oesterreich das über 100 Abgeordnete auf dem deutschen Parlament sitzen bat. nicht erst vorher mit diesem Parlament ins Vernehmen tre-ten. ehe er weiter vorging? Wir fürchten, die rasche blutige That wird einen sehr unglücklichen Wiederhall in Deutschland hervorrufen. Berlin. DaS Ministerium Brandenburg glaubt wahrscheinlich, oder wird das Land glauben machen wollen, Gewalt sei nicht angewandt worden, indem daS Militär dcn Saal nicht betreten. Jedermann wird aber wissen, was von diesen Argumenten zu halten, und ob eS nicht völlig dasselbe ist, ob die Volksvertreter mit Hilfe des BajenncttS auS dcm Saale gewiesen, oder ob man dcn Saal eernirt, und die nvthgedrungen her-ausgegangenen Personen nicht wieder hineinläßt. Tie Nationalversammlung ist ja nur vertagt, sagt so Man-cher. WaS eS damit für ein Bewandniß ha», sagt ein General Wrangel. Bei der heutigen Unterredung mit dem Kommandeur dcr Bürgerwehr sagt dcr General, daß er keine Nationalversammlung anerkenne. „Die Na-tionalversaminlung ist aufgelöst." „„Ereellenz, vertag»/'" flüstert ihm ein Adjutant ins Ohr. „Nun ja, vertagt oder aufgelöst, daS ist dasselbedaS ist deS General WrangelS Auffassung von dieser Angelenheit. UebrigenS denkt keiner der 252 zurückgebliebenen Abgeordneten daran, nach Brandenburg zu gehen. ES wird sich nun zeige», waS das Ministerium unter solchen Umständen thun wolle. Was es auch thun möge, in den Augen Europa'S ist eS gerichtet. Nicht allein Politiker, sondern auch streng-konservative Rechts-gelehrte erklären daS Verfahren deS Ministeriums für ungesetzlich und sogar nach §§. deS allgemeinen Land-rcchts für strafbar! — noch fehlt der Reaktion ein ir-gend haltbarer Verwand, um Presse und Versamm-lungerecht zu beschränken. Wer weiß, ob nicht so schon auS dcm Verhalten dcr Bürgerwehr ein Grund hergenommen wird, dieselbe zu entwaffnen. Frankfurt. Der Artikel IV. deS Bersassungs-auSschußeS lautet: §. 21. Die SchissSanstaltcn am Meere und in dcn Mündungen der deutschen Flüsse (Häfen, Seetonnen, Leuchtschiffe, daS Lootzenwes:n, daS Fahrwasser u. s. w.) sind der Fürsorge dcr einzelne» Uferstaaten überlassen; sie unterhalten dieselben auS eigene» Mitteln. §. 22. Die NeichSgewalt hat dic^ber-cinfsicht über diese Anstalten und Einrichtungen. ES steht ihr zu, die betreffenden Staaten zur gehörigen Unterhaltung derselben anzuordnen, auch dieselben aus den Mitteln des Reichs zu vermehren und zu erwei-tern. Echnellpressendruck und Verlag von I. B. Justin. Jutelligenzblatt zur Cillier Zeitung. Anzeigen jeder Art werden gegen Entrichtung der InsertionSgebühr für die gespaltene Eicerozeile mit 3 fr. für einmalige, 4 fr. für zweimalige und '5 fr. für dreimalige Einschaltung im hiesigen Verlags Zeitung» Comptoir des I. B. Je retin angenommen. I¥ro. 40.___' Freitag den 17. November 1848. Erinnerung an alle Herren Guter und Zehend Besitzer in der Provinz Steiermark — gleichviel, ob sie geistliche», adelichen, oder bürgerlichen'Standes sind. Diejenigen dieser Herren Inhaber oder Fruchtgenusser, welche die Ansicht theilen, das; es jetzt doch endlich einmal an der Zeit wäre, daß von den gerühmte» Segnungen der (5on stitution auch ant sie ein Brofammen entfiele; — werden bei dem Umstände, als bisber alle Hof-und Reichstagsgesuche in ihren Angelegenheiten ersolaloS blieben, und viele derselben nicht mehr im Stande sein dürften, ebne einer endliche« Flüßigmachnna ilirer rechtlichen Ge-bühren sich, ihre Familien und ihre Beamten zu ernähren, und ihre Gläubiger zn besriedi' aen; hiermit eingeladen, Behufs Unterzeichnung neuer dringender Eingaben an Sr. Majestät, und an den Ministerrath — und zu dem Zwecke der Erwählnnq einer Deputation an das Hoflager nach Tlmntz sich entweder persönlich, oder durch Bevollmächtigte zahlreich ein znfinden; lind zwar: Ieue aus dem Zillier Kreise deu Zt». November d. I. fviib um 9 Uhr im Gasthofe zum Ochsen in Zilli;— Jene aus dem Marburger und Grayer Kreise am *2s. November d. I. früh um S Uhr in Gratz—am großen Glaeis — im Seiler'fchen Hanfe. Nr. 7ü I gegennber dem ? Käsi'schen Palais— im ersten Stock —und Ieue—aus dem Iudeuburger und Brncker - Kreise am 3». November d. I. früh um 9 Uhr in der k. k. Kreisstadt Brnck an der M»r, nnd zwar in dem daselbst befindlichen Amtshause der Herrschaft Landskrone, nnd reöpective in deren AmtSkanzlei.— J. B, Jeretin in Cilli empfiehlt sich mit einem wohlfortirten Lager aller Gattungen Bütten und Maschinen Schreib-papiere von vorzüglichster Qualität, au» der bei ihm befindlichen Niederlage von A. Leykamö Erben, f. f. landesvrio. Bütten und Maschinen Papierfabrik in Gratz, zu billigst fest-gesellen Preisen. Wohnung zu vergeben. Im Markte Hocheneg sind 5 hin» tereinander laufende Zimmer sammt einer qeoszen sehe lichten Küche, Holzlage, Stallnnz auf t) Stuck Pferd: und ei-ite Kammer taglich zu vergeben, anzu« fragen i»? im HluZ Nco. 3 in Hoche-neg, an der Äomercialstraße. Warnung. Ich ersuche hiermit Jedermann, auf m.'ine.l Nchnen w:de? wa- zu leihen, noch eNv.ls von G.'ldeZ:v5cth zu ver« i abfolgen, da ich wedet in Einem noch dem andern Falle hiefür Zahlerin bin. Clise Bö hm, Witwe. TastbosBesitz. zum weißen Ochsen. Bei «I. II. tlorelin. Buch- A»u>st und Musikalienhändler in Cilli ist zu haben: Das bestgetroffene Portrait des Herrn Feldmarschall- Josef Graf Nadetzki, des Herrn Josef Freihcrrn v. Zelnciä, BanuS von Croatien, Feldmarschall Lieutenant. ?c., so wie auch des Herrn Feldmarschall Lieutenants FrevKerr v. ÄLelde» Vom VII. Bande der „Fliegenden Blätter," Jahrgang 1348, 2. Semester; alle bisher erschienenen Numeri». Preis deck ganzen Bandes 3 fl. CM. Die im Laufe der Monate November und December d. I. noch erscheinenden Nummern weiden nachgeliefert. Zerstreute Blüten. Bon K ö r b e r. PreiS 40 kr. CM. ' Die Menschenrechte. Herausgegeben von ^ruft Liouell. PreiS 30 kr. C. M. 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