1811 Amtsblatt zur Laibacher Zeitung Nr. 245. Samstag den 24. October 1868. (398—2) Nr. 629. Edict. Bei dem k. k. Landesgerichte Klagenfurt ist die Kerkcrmcistcrsstellc mit dem jährlichen Gehalte von 420 st., im Borrückungssalle von 36? st. 50 kr., und Wohnung zu bcsctzcu. Bewerber haben ihre Gesuche bis 4. Nove m b c r d. I. beim Präsidiuui zu überreichen. Klagcnfurt, aul 20. October 1868. Vom Präsidium dco k. k. Landcogerichtes. (39N)-1) Nr79721^' Kundmachung. Bon der k. k. Finanz-Direction in Laibach wird bekannt gemacht, daß am 23. November 1868 beim k. k. Verwaltungsamtc des Staatsgutes Adels-bcrg die Vcrä'ußernng der zu diesem Gute gehöri-geu Waldungen, Wiesen und Hutweiden in: öffentlichen Licitationswege nnd llnter Znlassung schriftlicher Offerte stattfinden lmrd. Das Nähere ist in Nr. 242 dicfer Zeitung enthalten. Laibach, am 9. October 1868. K. k. Finanz-Direction. (397—1) Nr. 2712. Edict. Bei dem k. k. Landcsgerichtc in Laibach erliegen folgende, aus der Untersuchung wider Anton Mate, ob Verbrechens des Die'bstahlcs herrührende, unbekannten Eigenthümern gehörige Gegenstände, als: 1 Paar gut erhaltene, bäuerisch gearbeitete kalblederne Stiefel; 1 Baucrnröckcl aus kaffeebraunem Tuche; 1 groblciucncs Männerhcmo; 1 rothgcblümtcr Weiberkittcl aus Lama mit dunklem Boden; 1 rother und lilageblümter Cambrickkittel; 1 rosafarbiger Cambrickkittcl; 1 blaner, grün- und gclbgeblnmter Coto nnina-kittel; 2 Untcrröcke aus Cotonmna; 1 Echweinsblasc mit einem hölzernen Rasn-spicgcl und verschiedenen anderen Kleinigkeiten, darunter mehrere Packetc Zündhölzchen ; 1 Handhacke; 1 Bohrer. Ferner erliegen daselbst folgende aus der Untersuchung wider Mathias Mazi und Comp. wegen Verbrechens des Dicbstahles herrührende, ebenfalls unbekannten Eigenthümern gehörige Ef fetten, als: 2 Paar Pfuudsohleu; 21 größere und kleinere Stücke Sohlenleder in einem blauen Tü'chel eingebunden, 8 Paar Sohlen, dann 4 andere Stücke Sohlenleder uud beiläufig die Hälfte einer schwarzen Kalbshaut; 1 großer Bohrer und 1 Stemmeisen; 1 Messer mit lichtem Horngriffe; 1 Zangcnklamme; 1 Dovvelpistole mit gezogenen Läufen; 1 blauer, abgetragener, baumwollener Regenschirm ohne Griff. Jene, welche Ansprüche auf die obbezeichne-ten Sachen erheben zu können vermeinen, werden hicmit erinnert, binnen Jahresfrist vom Tage der dritten Einschaltung dieses Edictes ihre Ansprüche sogewiß geltend zn machen, widri-gens die Veräußerung der Effecten und die Abfuhr des Erlöses an die Staatscasse verfügt wer den wird. Laibach, am 22. September 1868.