InteMgenz Vlatt Mr RmbMer Leitung Dienstag den 81. August ^^^^ Aemtliche Verlautbarungen. Z. ic>75. (3) Nr. ,i65HZ494.V.Gt. Kundmachung der Verzehrungssteuer-Verpachtung von der Biererzeugung. >- Von der k. k. fteyermä,--kisch - Myrlsch- küstenlandlschen Zollgcfällen^Ad-mmlsiratlon wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Bezug der allgcmemen Verzehrungssteuer von der B.ererzeugung aller Braugewerbe in den Provinzen Gtepermark, Illynen und Küstenland, und zwar abgesondert für Steyermark, fur Illyrlenund fur das Küssenland, jedoch mit Ausnahme der Blerec-zeugung in der Stadt Triest, und dem dazu gehörigenFreihafensgevlethe, dann der bei der Cmfuhr in die Provmnal - Hauptstädte Gratz und Laibach an den Llmen zu entrichtenden Eingangs-Verzehrungssteuer ^ sowie mit Ausnahme des diesen Städten und anderenOrten der Provinz, um welche es sich handelt, bewilligten Local-Zuschlags, weiters auch der Bezug der allgemeinen Verzehrungsfteuer von der Branntwein-Erzeugung sämmtlicher in der Provinzial-HauptstadtGratzbefindlichen Braugewerbe der Verpachtung ausgesetzt, und zu diesem Zwecke hlemit die Concurrenz Mittelst schriftlicher versiegelter Offerte eröffnet werde. — Dlese Offerte sind bezüglich der Provinz Steyermgrk bis io. September h. I. , Mittags um zwölf Uhr im Bureau des k. k. sseyer-märklschen Cameralgefallen-Administrators zu Gratz im Administrationsgebaude bezüglich der Provinzen Illyrien und Küstenland, aber gleichfalls bis 19. September h. I. Mittags um zwölf Uhr im Bureau des k. k. illyrlsch, kussenlandischen Cameralgefallen -Abminissra-' tvrs zu La.bach zu überreichen, und mit der Auf,chrlft: „Anbot für den Bezua der allae- Bra^^^"^'"'"' von der Bier- und Branntwein - Erzeugung" zu bezeichnen — D.e Eoncurrenz st. Iun« 182g, Zahl i/^0^2.li233 bekannt gemacht worden lst, und an die hierauf Bezugnehmenden nachträglichen Vorschriften gebunden. — Z. Dem Päch« ter wlrd oie Verbindlichkeit auferlegt, daß er von dem ln den Provmzlal-Hauptstädten er« zeugten, und auf das Land zur Verzehrung ausgeführten Bier den Mehrbelrag, um wel> chen die Verzehrungssseuer in den Städten der ersten Tarlffclasse höher »st, als in den Orten der zweiten Tariffclasse, welters auch den vol» l » blefür eingehobenen Gemeindezuschlag un« rer den für Gray vorgeschriebenen Modalitäten zurückuergüte. — Worm dlese Modalltaten bestehen, hievon kann sich. he, dem k. k. provisorischen Verzehrunzsiieuer-Inspectoraten zu Grätz und Laibach und bei der Admimstra« Nons-Registratur dle Ueberzeuquna »er'chaffc werden. — /,. In Beziehung auf dle Beyano lung der Vorräthe an versteuerten Bier Und Branntwein, welche mu Ende October 1810 unuerzehrt bei den Bierbrauern vorhanden seon werden, wird Nachstehendes bestunmr.— s.) Jene Vorrathe, welche dem Aerar tarlff-maßlg versteuert wurden, umerlle^'n knner neuen Besteuerung. — d.) I?ne Vorrathe, welche sich im Besitze abgefundener Parrh?y-en vorfinden, unterliefen mit dem <3l:1trttte del Wachtung der tarlffmäßigen Versteuerung. — <->.) In Hinsicht der mildem gedachten Znc« vunkte vorhandenen Bler- und Branntwein, Vorrathe, von welchen die Gebühr bereits an einen Pachter befahlt worden »ss, wlrd der oavon entfallende Oreueroetrag für das Gefall elnqefcrdert. Dem Pachter für d.is Verval? lui'.gsjahr i33i wird daher nur das Recht cmgcraumt, von dem lm Pachtjahr erzeugten Bler und Branntwein dle Abgabe einzugehen, un^ die Vorrache an versteuerten Bier und Brannlwem, welches sich am Ende semer Pacht« zcn bei den Bräuern vorfinden, hat der Pachter entweder dem Acrar, oder den nachfolgen« den Pächter zu versteuern. — 5) Der Pacht-scklümg muß in monatlichen gleichen Raten für stepermark auf Rechnung des k. k. prooi' sorischen Vcrzehrungssteuer Inspectorates Gratz an das k. k. Hauptzollamt Gray, für Iav-nen an das k. k. Hauvtzollamt und proolso, ,-ische Verzehrungssteuer-Inspectoral zu Lal-bach, und für das Küstenland auf Rechnung des proolsorlschen Verzehrungsfteuer - Inspectorates Görz an das dorclge k. k. Hauptzoü» umt, und zwar jedesmal am letzten Tage d s Monates, wenn dieser aber ein Sonn« odcr Felercag wäre, am vorausgehenden Werktage abgeführt werden, sogte der Pachter verhallen werden, den m Gray, Lalbach, Ki^. genfurt, Vorz und andern Orten der Pr^ vlnz, um welche eS sich handelt, bestehende Gememdezuschlag, von den Bräuern ummtttl-bar hereinzubringen, so ist dieser Gemeindezu-schlag, wenn nichts anders verfügt wird, auf demselben Wege und in der gleichen Zelt, w.e der Pachtscbllllng abzuführen. — ß.) Wenn der Pächter be» der Emhebunq der Gebühr e»-nen höhcrn Betrag als der Tarlff aussprlcht, nnhebt, yai derselbe aussr der Entschädigung der Parthey, die es betrlffc, den zwanzigfachen Betrag dessen, w2s er widerrechtlich em-gehoben hat, dem Gtfaüe als Strafe zu er< legen. 3r Haftel ln Yles?m Falle, so wie überhaupt für das Benehmen der zur Handhabung seiner Pachtungörechle bestellten Personen. — 7.) Dem parcel- lst u 'benommen, seine Pach? tunI ganz ooer thellwme an Unte'.oächter zu übcn-.lffeli, alle!« diese werden yo^ Oefä'le bloß als Ägencen des Pächters angesehen, welcher demungeachtet für au? punkte des Pachtvertrages m 0er Yafluna und dem Gefalle verantworrllch bleibt. — Z.) Der Pachler darf keinen Anspruch auf einen Nachlaß des Pacht-betrages, oder auf irgend eine Abänderung während der Pachrdauer machen, in so fern nlchr wahrend dleser Zeit elM Veränderung des T:riffes betl essend die B:er - und Brannt-we»ner;eugung elnirllt. vielmehr hat d?r §. lc) des Verzehrungsstcuer .- Gesetzes auf ihn volle Anwendung. — 9) Vor dem Antritte der Pachtung, und zwar längstens bnmen acht Tagen na 5 erlegter Kenntniß von der Annahme der Offerte hat der Pachter den vierten Theil des fur em Jahr bedungenen P'-cht-schlglngs als Caution im Baren^, oder m öf. fenclichen Obligationen nach dem ;ur Zelt des Erlages bekannten börsemäßlgen Eourswertht, oder »n Pragmatical «Hypothek, die der Päch-ler auf eigene Kosten dem Gefalle grundbü-cherllch zu verschrelben hat, zu erlegen, wo« bei der als Angeld bereits mliegende Betrag emzurechnen, oder falls die ganze Caution 45? mittelst einer Real-Hypott)?k sichergestellt wurde, zurückzustellen seon wird. — 10. Der Pachter ,st verpachtet, auf allfalllges Verlangen der Adlmmstvatton dle Einsicht in die Rechnungen unweigerlich zu gestatten, auch richtige Auszüge üder die gesammte Bier- und Branntweinerzeugung über Aufforderung vorzulegen. — Von d?r k. k. fteyermarklsch-llly« risch-küstenländlschen Zoll- er Gefallen-Administration. — Gratz am i^. August lLIc>. vermischte V^erlauibaruttgen. Z. ,092. (2) Nr. 4»3 Feilbietungs' Edict. Bon cem Bezirks > Gerichte Sonntgg wird bekannt gemacht: Es seo ron diesem Gerichte auf Ansuchen deS Johann Stembou, wider Iacov Merkun, rregen schuldiger 75 ft-, m die Fettvle-luna der, dem Lcytecn gehörigen, der Herrschaft Sonnegg, unter Recnf. 3ir. »44, Urb. Nr. l52, zinsbaren, gerichtlich «uf 552 ft. ä. M. geschah-ten 3j6 Hude, Haus» Nr. 25, in IgTag. satzung um den Ecdätzunqswerth oder höher an Mann gebracht werden sollte, dieselbe bei derdtit-ten auch unter der Schätzung würde hintangegeben werden. Die Schätzung und die Licitationsbedingnisse können hierorts eingesehen werden. ____Bezirksgericht Sonnegg den 29. Juli i63o. Z. io83. s2) acl Nr. 8l5. Feilbietungs » Edict. Von dem Bezirksgerichte Senoselsch wird hic« mit öffentlich tund gemacht: Es sey auf Ansu» chen des Andreas Premru von Nußdorf, in die executive Feilbietung der, dem Blasius Cmer« du in 3?utzdo?f eigen.tdümlich gehörigen, dem Gute Nußdorf, 2ud Urb. Nr. 5, zinsbaren, gerichtlich auf l»8o st. 20 kr. C. M. geschätzten Halbhube sammt An- und Zugehör, wegen schuldigen 6ao ss <:. 2. c, gewiiliget, und diöfelbe auf den2l 6c^ tember, 21. October und 2,. November d ^ ' desmal Vormittags um 9 Uhr in I^> n ^' d"f mit dem Beisahe bestimmt worden" Ak' falls diese Realität weder bei der erst/« « ^ "^ ten Feiloietungstagsahung mn den Hu7>7 werth oder darüber an Mann aeb^. "n<"^, könnte selbe bei der 5,;,/« aedracdt werden lon..le, ieli.e vei oer drillen auch unter do^sol ben hintangegeden werden rrürde. "^^ Wozu die Kauflustigen mit der Trinneruna vorgeladen werden, daß oie Schätzung und L.cit". tlonsdedingnisse hieramts täglich eingesehen oder taoon Abschuften verlangt werden"tönnen. ^,, Bezilks'Gelicht Eenofetsch den ,6. August 3. 1080. (3) Nr. 874. Convocation. Vom Bezirks «Gölichte der Religions »Fonds« Herrschaft Fittich werden hiemit aNe Jene, wel» che auf den Verlaß des unterm 10. März »83a, zu Uttie nächst St. Martin bei Llttar verstorbenen Hüblers, Joseph Adamtfchitsch, insgemein (Marinzd»nk) w.ls immer für einen Anspruch zu baden vermelncn, oder zu diesem Verlasse etwas schulden, hiermit aufgefordert, und zwar Erstere ihre Ansprüche dei der auf dcn ,a. September ,L3o von Früh 6 bis »2 Uhr bestimmten Liquidations » Taafahung um so gewisser an« zumeloen und rechtshalng zu erweisen, Letztere aver ,hre Scduldcn zu Protocol, zu geben, als im ^ l^s" °b«e Rückftcht auf Orstere der Verlaß ?m 6l /° ^""6 virhandklt^ und gegen Lchtere lm Klags^ege rorgeqangen werden wülde. ^Utlch am 6. August lL5o. s. .072. (3)"^ '^ Nr. 55,. Edict. Von dem Bezirks. Gerichte Weixclberg wird diemit bekannt gemacht: Es seoe über Anlangen der M^ria, verwitwet gewesenenAchlin, nun ver. eliä te Omachen, wegen aus dem Vergleiche vom 23. November »826, schuldigen 71 fl. 58 kr. sammt 5 0^0 Zinsen und Erecunonslosten, in die erccu« tive Feilbietung der, dem Franz Skerbinz vonAl» t.'nrttarkt gehöligen Ganzhube, gewilliget, und hiezu die TagsatzunZ auf den ,6. August, »5. september und ,,. October!. I, Vormittags 9 Uhr, in I^ocQ der Realität mit dem Beisätze anberaumt worden, daß diese Ganzhube, wenn sie weder bei der ersten noch zweiten Tagsayung nicht wenigstens um den gerichtlich erhobenen Scdätzungöwcrth pr. 973 st. 20 kr. an Mann ge» bracht werden könnte, beider dritten Tagsatzung auch darunter zugeschlagen werde. Bezirks. Gericht Weirelberg den ,3. Juli »83o. Anmerkung. Bei der ersten Feilvietungs» Tagsahung hat sich kein Kauftufiiger ge« meldet. Z. ,099. (3) a6 Nr. 9^3. Feilbietungs . Edict. Pon dem vereinten Bezirksgerichte Michelstat« ten zu Kcainburg tvird hiemit bekannt gemacht: ES sey übec Ansuchen des Ioftph Nacdtigal, wl. der Jacob Walland zu Krainburg, wegen schuldl. gen 7.^0 ft. M. M. c. 5. c., in die executive Fe,l- ^ vietunii der, dem Leitern gehörigen Realitäten, als i 2) jener, der Gült Gr. Leonard,' zu Krainvurg, 5uli Urd. Nr. 4 »j3 dienstbar, genannt u 5reä kola, »m gerichtlich erhobenen Scbähungswerthe von 240 st.: b) jener, ker Pfarraült St. Mar. tin bei Kraindurq, "i!, Urb. Nr. 26, dienstbar, genannt ,1 5lat!li, ?ol, im SchäVungswerthe von 170 ss.: endlich «.'I der, der Gült Waisach, 5ud Urd. Nr. l»3, zinsbaren Realität u Dinecl». im . ^ch5hungswerthe pr. »5o st., wie auch der, auf 16 ft. »3 kr. betheuerten Fährnisse yervilliget, und deren Vornahme auf den 2». August, 23. Sep« temb« und 23. October !. I., und zrvar: für die 453 Realitäten jedesmal Vormittags um 9 Uhr, für die Fahrnisse Nachmittags um 3 Uhr, im Orte der zu versteigernden Gegenstände mildem Anhan» gedestimmt worden, daß die bei der ersten und zwei« ten Feilbietungs . Tagsatzung nicht an Mann ge« brachten Realitäten oder Fährnisse, bei der dritten auch unter dem Schätzungswerlhe hmtangegeben werten würden. Wozu die Kauflustigen , und insbesondere die Tabular, Gläubiger mit dem Beisätze zu erschei« nen eingeladen werden, daß die Licitationsbeding-nisse täglich in hiesiger Gerichtskanzlei eingesehen werden können. Vereintes Bezirksgericht Michelstätten zu Kraindurg am >2. Juli i35o. Anmerkung. Bei der ersten Limitation sind lediglich einige Fahrnisse veräußert worden. Z. no,. (3) Nr/680. Pro digalitäts , Erklärung. Das vereinte Bezirks - Gericht zu Neudegg macht hiemit bekannt: Es sey über Ansuchen der Agnes Tomasin von Rosenberg, und in Folge der iiesfalls unterm 2. August l. I°, gepflogenen ämt» lichen Untersuchung, Martin Tomasin von Rosen» derg, als Verschwender erklärt, und sohin zur Ver« rvaltung seines Vermögens für unfähig erkannt woroen. hievon werden alle Jene, die mit ihm verbindliche Rechtsgeschäfte einzugehen gesonnen sind, zur Warnung mit dem Anhange in Kennt» nitz gesetzt, daß demselben ein Curator in der Per« son des Matthäus Slmontschitsch von Pezhize, aufgestellt worden sey. Bezirksgericht Neudegg am »o. August ,83o. Z. 1094. (3) Nr. 1243. Feilbietungs « Edict. Von dem l. k. Bezirks-Gerichte der Umgebungen Laibachs wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen des Lorenz Lentfcheg von Lusttdal, in die öffentliche Feilbietung der, dem Georg Slo« beh gehörigen, zu Innergoriß, sud Consc» Nr. 25, liegenden, mit gerichtlichem Pfandrechte belegte«/ und gerichtlich auf i,36ft. 45 kr. geschätzten, dem Gute Leopoldsruhe, sub Urb. Nr. i^25, dienstba» ren halben Kaufrechtshube, wegen schuldiger »63 st. 9 kr. M. M. c. 8. c., gewilllget worden. Zu diesem Ende werden nun dreiFeilbietungs-Tagsahungen, und zwar: die erste aufden2.Sep» tember, die zweite auf den 4. October, und die dritte auf den 6. November l. I., Vormittags von 9 dls l2 Uhr, in I^oco der Realität zu In» nergoritz, mildem Anhange angeordnet, daß ciese hude. falls selbe weder bei der ersten noch zweiten Tagsatzung um den Schätzungswerth an Mann ge» bracht werden sollte, bei der dritten Feilbietung auch unter demselben hintangegeben werden würde. Sämmtliche Kauflustige und Tabular «Gläubiger werden hiezu zu erscheinen mit dem Beisätze einaeladen, daß die dießfäNigen Liciiationsbefug« Me und die Schätzung der Hude tägllch Hieramts eingesehen werden können. , „?' K' Bezirks. Gericht zu Laibach am 27. Iu« l» iL3o. Z. 1095. (3) Nr. "89. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte zu Laibach wird dem abwesend unwissend wo befindlichen Ma« thias Wrodnig, und seinen gleichfalls unbetann» ten Erben durch gegenwärtiges Edict bekannt «gegeben: Es haben Lorenz Sever, Matthäus Ko» vatsch, Johann Kodermann, Johann Danne, Io« seph Brenschag, Blasiuö Kodermann, alle von Tschernutsch, wioer dieselben auf Fuerkennun^ des Eigenthumes, des aus zrrei 4 o^o ständischen Odli» gationen vom ».August »76a, Nr. 3^8 at 3^9, entstandenen Transferts pr. i5o3 ss. 3o 3j4 kr., eine förmliche Klage eingebracht, und um die gereckte richterliche hülfe gebeten. Das Gericht, dem der Aufenthalt des Beklagten, Mathias Wrodnig und seiner Erben unbekannt ist, und wcil dieselben vielleicht aus den k. k. Erdlundcn abwesend sind, hat zu ihrer Vertretung und auf ihre Gefahr und Kosten den hierortigen Hof. und Gerichtsad. vocaten, Herrn Dr. Johann Homann,,als