Nr. 488. Montag den 19. August 1850. 3. l7,:^ (3) Nr. 371«. K u n d m a ch u u g. Das Ministerium des Innern hat im Einverständnisse mit den Ministerien der Justiz- und ber Finanzen für die Durchführung der Grund' entlastunn zu verordnen befunden: »Daß die Grundentlastnnqö-Bezirks-(Districts-) Commissionen auf Verlangen der Parteien verpsiichtet scy'" ^ "^r die vor dem Nntz-jahre 1848 ausständigen Rückstände an Nrba-rull- und ZchentleistlMgcn, sowie über alle rückständige Veranderungogcbiihre^ und ablösbare Lei' stungen über Erscheinen beider Theile Vergleiche aufzunehmen. — Diesen Vergleichen wird die gleiche Wirkung wie den gerichtlichen Vergleichen briqe-legt. Die Vcrhandlungsprotocolle und die?lus-fertigungcn der Commissionen über derlli Vergleiche smd stämpelfrei zu behandeln. In diesen Vergleichen darf jedoch von der Nichtznhaltung einer Zahlungsfrist der Verlust d/r übrigen nicht abhängig gemacht werden. Die Einzahlungen auf Grundlage dieser Vergleiche haben uw mittelbar zu Handen der Berechtigten zn geschehen und diese letztern selbst die Execution«?« vor dem ordcntliHen Richter anzusuchen " Dieß wird in Fol> hohen Ministerial-Erlasses vom U. August ,85,tt, Z. 13^25, hiemtt zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Laibacl) am 12. August I85l>. Vom Präsidium dcr k. k. Gru.dentlastungs- Landcs-Commission für .^am. Dcr Präsidenten-Stellvertreter: Brandstetter. ^ Der Secrctar: D)>. Anton Bchöpp!. ZT^lT"^^ Nr. 1125)5. K u ndmachung der k. k. Statthalter ei für Krain, die ^^ichtung einer Berg - und Forst« Election fü r die Kr on l ä n d er Stcicr-^ark, Kärnten und Krain, dann für ?6 Schwefel werk 3tadoboj in Croa-^ en und die A e r a r i a l - S ch ü r f u n g c n lll der Militär-Gränze betreffend. Laut Erlasses des Herrn Ministers für Lan-bcscultur und Bergwesen vom 15. Juli l. I., Z. l'lW, haben Se. k. k. Majestät mit a, h. Ent-schlicßung vom 13. Juli l. I. die Errichtung tiner neuen Berg - und Forst - Direction für die Kronländer Steiermark, Kärnten und Krain, dann das Gchwefelwerk Nadoboj in Croatien und die Aeranal - Schürfungen von Tergowc in dcr Mili-tä'r-Gränze, mit dem Sitze in Gratz zu genchmi-gen und gleichzeitig den bisherigen Beyrath und ^bcrbcrgamts-Director zu Klagenfurt, Julius v. H^'lms, zum Vorstande dieser neuen Berg- und Forst- Direction, mit dem Titel und Range eines k. k. Sectionsrathes allergnädigst zu ernennen gc-ruht. Dieser Berg- und Forst - Direction wird in dem Kronlandc Krain das k. k. Bergamt in ^dria mit allen zu der unmittelbaren Verwaltung desselben gehörenden Betriebszweigen unterstehen. Nucksichtlich d^. Ow - Administration der Neichsforstc in dem Kronlande Krain wird eine abgesonderte Verfu^,,^ ersiicßen, so wie auch der Zeitpunct, und wann die neueVerq-Forst-Dircction, in Gratz beginnen wird, nachträglich veröffentlicht werden wird. Mit dem Beginne der Wirksamkeit der k. k. Berg-und Forst-Direction in Gratz, wird jene bes bisherigen k. k. Odcrbcrgamtes in Klagen-furt aufzuhören haben und daüselbe als aufgelöst zu betrachten seyn, und cs wird an dessen Stelle tve k. k. Berghauptmannschaft für Karn-len, Krain und das Kültenland in Klagcnfurt ""ch, jcncn Grundsahen organisirt werden, wel-ye m dcm Viinisterial-Erlasse vom 2ll. Mai d ^e>chsg,s,tz, ^h Regierungsblatt, Stück s.XlV) für diese Bergbehörden bereits ausgesprochen worden sind. Se. Majestät haben mit allerhöchster Entschließung vom I.'t. Juli d. I, zu genehmigen geruhet, das; das bisher bestehende k. k. illyrische Oderbcrgamt in Klagenfurt, so wie die provisorisch errichtete Steinkohlen^Schürflings-Direction in Leoben aufgelöst, und an deren Stelle eine, dem Ministerium für Landescultur und Bergwesen unmittelbar untergeordnete k. k. Berg-und Forst-Direction für die Kronländer Stciermark, Kärn-ten und Krain, mit dem Sitze in Gratz, errichtet werde. Dieser Berg - und Forst - Direction werden zur administrativen Leitung unterstehen: :,. In Krain: Das k. k. Bergamt in Idria, mit allen zu der unmittelbaren Verwaltung desselben gehörenden Betriebszweigen. I). In Kärnten: 1) Das k, k. Bergamt Raibl; 2) das k. k. Bleiberg, jedes mit allen semen Betrieböanstalten und Verwaltunaszweigen; :;) alle Neichsforste dieses Kronlandes, und dieselben verwaltenden Forstämter und sonstigen Forstorgane. <-. In Steicrmark: ,) Das k. k. Obervcrwesamt nächst Maria-Zcll; 2) das k. k. Oberverwesamt Neuberg. Beide mit allen ihren Betriebs-und Verwal- tungszwcigcn. 3) Das k. k. Eisengusiwcrk und Verweöamt St. Stephan bei Kraubath; 4) Das k. k Verwesamt Eibiswald mit Krumbach und den Stcinkohlcnbergbauen in Eibis-wald und Schwannbcrg, M i't 1 ^.„ ^ Gehalt Quarticrgcld blasse —-------------------------------------- Gulden l I. Sccretär.......... IX. 1N0N KU» U. dto .......... IX. «5 Ingrossisten des Nechnungs-Departements . Xl. 5W 5U Registrator und Expeditor....... X. ft 3tt Hausdiener........... — 250 25 Der Zeitpunct, wann die neue Berg- und Forst-Direction in Gratz beginnen soll, wud nachträglich veröffentlicht werden. Wien am 15. Juli 1850. Thinnfeld. ". I'< Z. 1559. (1) Nr. 11555 Nachdem dcr Stellvertrctc»' des Repräsentanten der vormaligen Grvnd-und Zehentobrigkeiten des chemaliocn Laibacher Kreises bei dcr Grundentlastungö - Landeücommission, Herr I>. Ioftph Kleindicnst, mit dcm Tode abgegangen ist, so handelt es sich um die Wahl eines Ersatzmannes für denselben. Als den Tag zur Vornahme dieser Wahl bat der Herr Ministerial-Commissar und Präsident dcr krain. Grunocntlastunas - Landcscom-mission, laut Mittheilung vom AI. Juli l, I, Z. W2, den :N. August l. I. Vormittags bestimmt. 5) das k. k. prov. Steinkohlen-Vergamt Fohnsdorf; <;) das k. k. prov. Steinkohlen «Vcrgamt Brück an der Mur; 7) das k. k. prov. Steinkohlen - Bergamt in Cilli; ^ 6) sämmtliche Reichsforstc dieses Kronlandes, in so ferne dieselben nicht zu dem Eigenthums-Complexc der k. k. Imierberger - Hauptgewcrk-schaft gehören, in welchem Falle sie in der Ad-ministration der k. k. Eisenwerks - Direction zu Eisenerz bleiben. ll. Einstweilen, und so lange in dem Krön lande Croatien und Slavonien die Staats-Bergbaue keine weitere Ausdehnung erlangen, auch: 1) Die k. k. Schwcfelwerkö-Verwaltung in Nadoboj mit allen ihren Betriebszweigen; 2) die k. k. Schürfungs - Commission in Tergowe, Rücksichtlich der Ober - Administration der Neichsforstc in den Kronländern Krain, Görz und Istrien wird eine abgesonderte Verfügung crfließen. , Der Personalstand der k. k. Berg - und Forst-Direction in Gratz bestehet aus: I Director mit dem Titel und Charakter eines k. k. Sectionsrathes, 2,5,00 fl. Gehalt, 520 fi, Quartiergeld, und der Vl. Diätenclasse. 4 k. k. Bcrgräthcn, von denen der Forstre-fcrcnt auch den Titel: »k. k. Forstrath" führt, mit einem Gehalte, für den I. ... 1400 fl. » „ U. . . . 1300 „ „ ., Nl. . . . !2W ,. und „ „ lV. . . . 12'.,0 ,., dem INpercentigen Quartiergeldc und der Vlll. Diätenclasse für jeden derselben, ferner aus einem: . .. 7N dcr hohen Diese Wahl geschieht nach ^> ^September Ministerial - Verordnung vom ^. '"3 'uf folgende A)t: ittags «m 10 Am 3i. August l ^, ^" .„vesenen Do- Uhr, haber la ven^Nn »l' unn C282 muiigll.' ^)o»lu i^i ^ol lu a colMln«.' noli/!« c:^«; ul.l ülol ilo 5 Zl'l'lernktl' ^a. vu. ^rc»!>o l' i. r. l^uln- teln,w il lr I:» vc:u- ?t)l i^ll:x/0 l^cul^ >cl»nl: li^m^o lim-porw cli stimu cli lio,-. 7I7, ^,. /^5- l^nd« cluv^ pel" lWlio5Ni»lv u mlil,, ^«llii 60mmi88il)ne Ucttuntt) l nnpoiw ,ll lio». ?I, c«». ^7, rnouela (N cc >I ll< l"^" " luUi i consul,«uu, .^Uo <^l^:l!o lll;l /Ion« p^r ^li tM-Ul ^uit'33tl ll(.llu <:c)llpc«ll;»U;, il c^LuI^ l^ic^illlcilü ll' liv<.'l' pll^o iiuliliu l^elil^ c^l>-äi/ioin »^'ciiili e clie vuul Ääcl2l.l,3rl,i ""' werdm eingeladen, ihre dicßfalligcn G^cye, welche ins-bcsondcrs mit der Nachwcisung cilics hinreichenden Gewcrbbetricbscapitals , und mit dem Zeugnisse ei-ncv gut.-n Moralität docllülcntitt seyn müssen, bis ,. September l. I., bei der hierortigen k. k. Be-zirkshauptmannschaft, als Gcwerbvcrlcihungsbc. hö'ldc, zu übcrm'chl'n. Ortsgemeinde Adelöberg am 1«. August 1850. 3- '525. (2) Nr. 2693. Edict. Von dem k. k. Bczilksgelichte Laas wild l)i> mit bekl)i,!it gemacht: l^s jVy in der Erecutionöslich«: dcs Herm Il,l).u,!i Iv<>/,!»n- von Rcifnitz, (Äewall« ^ägtto seines V.uerß Herli, Johann knxlor, gegen ^Nl»n l^rn^^'^ vun '!'<»!'<)!, il' die creculioe Fcil^ bittung der dem Kl':^<,v<' gehmigen, jU 'i'siziol 8i»l» (^onsc. Nr. l l gelegenen und im Grundbuche der Herlschasc Orlcneg 8l>l, Urb. Nr. 230 voltummenl den, gerichtlich auf 700 fi. bewtilhctcn Haldkude, wegen aus dcin w. ä. Vergleiche don l. Juni 184^ Z. ^9 schuldigen 53 fi. 3l kr., 5 >X, Inieiessen u. ^eculionbkchtil hirramtö gcwilligct, und cs sind zur Aolnahine die Tagsatznngen aus den !7. Stp-ltmbc», auf den 17. Ocioder und auf oen lü. No« Dember lU50, jedesmal iUormiltag 9 Uhr und im 5)rle der Rcalital mit dem Beisahe bestimmt wor--oen, daß d>e Realilät nur bei der dunen Feilbletungs« tagsaynng umer dem Schätzungswerlhe hintangege^ l'en weldti, lvild. Der Gnnidduchscnract, die ilicitcnionSbcdinq. nisse. nach welchen jeder Meistbitter das W "/., Radium zu erlegen hat, und da6 Scka'tMgöproll," coll erliegen hiergerichls zur dcliedigln Einsichlsnahme. ^- K. Uezirtögcnchl ^""s am .I. August 1850. «03 senden k. k, im öffentlichen Verstelgerungöwege aucigcboten und an dm Mindestfordcrnden zur Ausführung überlassen werden, als: '" Beistelln ng von Straßendcckmatcrial ,^«—> kommen Fiscalpreiö ««—.________ Best.m- ^ ^ zu er- zu verführen und ^ ^^^^ mung der ^, Z. Aus dem zeu- und aufzuschlich- ^^ ^^. Zeit und ^ ^ gen ten ___ pr- ^.^^ des Ortes « e M°t.na>.s P^tz Verhand- ^ ^^/3 ' ««»»«».»«»«.»» lung. 6ui'ie. Nro. ft. ^ tr. ft. > kr. Unterhalb der Schloß - Ruine ! ..... .^ >RA«: 1 Ratschach..... 830 " ^ 1 50 1^21 40 ^^3 2« Leichtenbrunn..... UU5 Nj14 ^ 1^" „0820 ^H 3H Unter Sauenstein . . . . ,«0 ^ hl» 1 5 173^ ^^Z 4 17 Unterm Schloß Ruckenstein . 1«tt^!3 Nji ,34 ^0 40 ^^^. 5 <- Save - Schotterbank . . . 380 Nji 11^9 1 8 430 40 ^ß^ « ^ Steinbruch Arto .... 280 1^9 Ilh0 1 27 40« - Ztz^Z 7 Save'Sandbank ob Piausko 240 NID 11^5 18 '^l— D-HV^. 8" Peinek-Steinbruch . . . 285 11^5 llhll 1^5 498 4., ^. ^ V «> U" Graher Steinbruch . . . 390 ll^II ^Vj3 125 552 3«^^^^ 10 " Eave.Tchottcrdank . . . 270 lV^3 lV^5 -55!^ 249 4.^ H, 3.3, ^ 1,11 Schottergrube von Mauser . 160 !Vj8 l^j12 1 7^/° 202 30 3) ^ ^ ^ 12^ Schottergrube ob Bellbreg . 2W lVjl2 Vji 1 "2 2'^' ^" "i ^2 V ^ 13 ^ Schottergrube ob Mettvize . 200 Vz! ^ 1 7 V« ^' " ^ Z ^-- 14 D Schotmglube unttr Bt. Ulrich 270 V^..>- N^s^^> U ^ Bei - und Aufstellung eincö neuen Geländers i. Elposttm ^iatschach ^ verschiedenen Dlstanz -Zeichen, bestehend in «.„ ?» A.,^.st i»-n 36 gebundenen , 332 Stück einfachen Säulen, am 28. August 18^0 ^ und 3U0 Stück 2°, i' langen Einlagen von N^.-^« ,, Kiefernholz.......... "09 2V »Uhl Vorm.ttags. " « Lieferung von verschiedenen Bauzeugstucken, als: 6 Stück Grabenschnürc, 18 Stück kleine Ham tz; mer zu Scbottcrschlägeln, 6 Stück Handwa gerln, 12 Stück Spitzhaucn, 12 Stück bretten Hauen, 24 Stück Kothscharren, 36 Stuck Krampen sammt Federn und Schrauben , 12 5-t. Mazollen, 12 Stück eisernen Rechen, 72 Stück eisernen Schiufeln, 24 Stück Schubkarren 349 21 2! Herstellung von 6 neuen Durchlaß«Canälen , im Distanz-Zeichen UI^0-V^4..... 551 21 ^ Reconstruction einer 112° langen und Herstellung einer neuen 18" langen Straßenstuh- - mauer, zwischen D'stanz - Zeickcn Nr. UW' 1 ^z ^. ^ ^ U^rkö- und l vz<^ 1, bestehend in 35" 5' 0" (5ub,k- ' ,« " «./'b Mauer.verk.......- 979 22 Hauptmannschaftö- ^"'""d Aufstellung eines neuen Geländers von -> ^ "- ^st !"^^ '" verschiedenen Distanz ° Zelchen, Cxpositur Gurkfeld bestehend in 327 Stück einfachen Säulen ^ ' l " ,^ ^ am2«. Augusts W" ^ "'rS^«^" 27IN^1n: H2! " ' Uhr 2°rm««,s. « ^ mer zum Schotterschlägeln, 7 Stück Hand« M M, wagerln, 14 Stück Spihhaucn, 14 Stück M ^ breiten Hauen, 28 Stück Kothscharrcn, 35 Stück W Krampen, 14 Stück Mazollen, 14 Stück ei' G fernen Rechen, 84 Stück eisernen Schaufeln und 28 Stück Schiebkarren .... 396 2 Zu dieser Verhandlung werden die Erstchungü-lustigen mit dem Beifügen eingeladen, daß die dctaiüirten Baubeschreidunqen und Pläne bei der k. k. Bezirks-Hauptm.iniischaftä'Erpositlir Na^ tschach und Gmkleld, so wie dei den Ingcnieur-Ass.stentcn a>, der Save zu Gurkfeld täglich m den gewöhnlichen AnNsstunden eingesehen werden können. Jeder Licitant hat vor Beginn der Licita-tion das, auf jene Objects auf welche er emcn Anbot stellen will, entfallende 5"/^ Vad'.um zu Handen der Licitationö'Com mission zu erlegen, und er must, im Falle er Ersteher bleibt, dicseä Vadium auf 1U"/„ dieses Crstehungäbcttages ergänzen und als Kaution deponiren. Bis zum Beginn der mündlichen Ausbie-tung (was Schlag neun Uhr Vormittag an dem bestimmten Lic>tationstage geschehen wird) wer-d.n auch schriftliche Offerte angenommen; diese müsscn auf den gehörigen Stämpel geschrieben, gut versiegelt styn, und von Außen die Aufschrift enthalten, für welche Objecte sie lauten. Im Innern hat jedes Offert, außer der Ob-jectenbezelchnung, den angebotenen Betrag für jedes derselben in Ziffern und Buchstaben deutlich ausgedrückt, zugleich aber auch die Erklärung zu enthalten, daß dem Offerenten das Bauob-jcct, dann die Vcrsteigcrungs- und Baubedingnisse genau bekannt sind. Ferner hat der An-botsteller seinen Vor- und Zunamen, Charakter und Wohnort anzugeben, und das Offert mit dem 5^ Vadium in Barem, oder in Staals-papieren nach dem börsemäßigen Course, oder aber mit, zu diesem Zwecke lautenden Erlagschein einer öffentlichen Cassc zu belegen. Offene, welche dieser Bedingung nicht entsprechen, oder irgend einen Vorbehalt, oder aber eine Abweichung von den speciell stipulirtcn 3i-citations-Vorschriften enthalten sollten, bleiben außer Berücksichtigung, worauf die Unternehmungslustigen in Vorhinein aufmerksam gemacht werden. Die Auöbietung erfolgt bei der mündlichen Licitation, wie bereits im Eingänge erwähnt wurde, od'zcctenweise, in der Reihenfolge der voran geführten Postnummern. Die schriftli-lichen Offerte können jedoch speciell ausgedrückt werden. Als ebenso unzulässig wird es erklärt, den Anbot für irgend ein Object von der Genehmigung eines Andern abhängig zu machen, weil in einem solchen Falle auf ein derlei Offert nicht restectirt werden könnte. Der Tag und die Stunde des Einlangend emes jeden schriftlichen Offertes wird in ein Protocoll eingetragen, das Offert selbst mit dem fortlaufenden Nummerus versehen, die Zahl der eingelangten schriftlichen Offerte vor dem Beginne der mündlichen Ausbictung bekannt gegeben, mit ihren Nummern in dem Versteigerungs-Protocoll angeführt, nach geschlossener mündlicher Ausbietung zu ihrer Eröffnung geschritten, ihr Inhalt protocollirt und sofort erklärt wer-» den, wer als Bestbieter oder Erstehcr anzu-s hen ist. Mit dem Beginne der mündlichen Ausbie-tung wird kIahr, nämlich vom j. November 185U bis 31. October I^IK,in unbestimmten.Quantitäten, mit Vorbehalt der höhern Ratification, abgcyalten werden wird, u. z.: Von Laibach nach Agram, „ „ „ (Zarlstadt, „ „ „ Flume, „ „ „ Klagcnfurt, „ „ „ Trieft, „ „ ,/ Görz, „ „ „ Palmanuova, „ „ „ Udine, „ „ „ Treviso, „ „ „ Verona, „ „ „ Mantua, „ „ Brescia, „ /, „ Mailand, „ „ „ Pavia, dann vom Laibacher Eisen - Bahnhof auf das Castcll, „ „ „ „ „ zum Pulver-und ! Salpeterdepot am Laibacher und Etoschzerfelde. Die hierauf bezüglichen Bedingungen können in der Pulver- und Salpeter-Inspectionskanzlei, am Burgplahe Haus-3tr. ^8, in den gewöhnli-! chen Amtsstunden eingesehen, so wie selbe auch am Tage der Verhandlung selbst den anwesenden (öoncurrcnten vorgelesen werden. Zu obiger Preisverführungs-Licitation wird das Vadium mit lW0 si. Conv. Münze festgesetzt, welches vor Beginn der Verhandlung zu erlegen ist. Schriftliche Offerte werden bei dieser Licita-tion nur dann berücksichtiget, wenn selbe noch vor dem Schlüsse der Verhandlung einlangen, gchörig gesiegelt und mit dcm vorbemcrkten Vadium versehen sind. Hiebei wird folgendes Verfahren beobachtet: !) Deren Eröffnung erfolgt erst nach vccn-digter mündlicher Licitation. ^) Ist der schriftliche Offerent bei der Verhandlung selbst anwesend, so wird mit ihm und den mündlichen Concurreitten auf Basts seines Offcrtpreiftö die Verhandlung fottgejcht, wenn dieser nämlich billiger als dcr mündliche Bcstbot wate. 3) Ist der schriftliche Offercnt hingegen nicht anwesend, so wird dessen Offert, wenn cs einen billigern Anbot enthalt, als dcr mündliche Best-bot'ist, dcr Vorzug gegeben und nicht mchr weiter verhandelt; ist aber der schriftliche Anbot mit dem mündlichen erreichten Bestbotc g "ch. so wird nur letzterer berücksichtiget und die Verhandlung geschlossen. - Erklärungen aber, -daß Jemand immer noch um ein oder mehrere Prozente besser biete, als der zur Zcit noch unbekannte Bestbot ist, können nicht angenommen werden. 4) Muß der Offcmtt in seinem Anbote sich verpflichten, im Falle er Ersteher bleibt, nach dienstlich hierüber erhaltener Mittheilung da5 dem Offert beigeschlossene Vadium sogleich auf den voUcn Lautionsbetrag von 2m ihm die Licitations-bedingnisse bei dcr mündlichen Verhandlung vorgelesen worden wären, rmd er dieselben, gleich dem LicitationsprotolM' selbst unterschrieben hätte. ^ Nach Abschlusi der Licitations-Verhandlung wird kcin Offert und keinem wie immer gestatteten Anbote mehr Gehör gegeben. Ferner wird noch bemerkt, das; alle Jene, welche 5) bei dieser Prcisverhandlung nicht sclbst er scheinen können oder wollen, ihre Vertreter mit legalen Vollmachten zu versehen haben. Wenn zwei oder mehrere Personen den Vertrag erstehen wollen, so bleiben sie zwar für die genaue Erfüllung desselben dem Acrar iu 50ircl>.lm, d. i. Einer für Alle, und Alle für Einen, haftend. Es haben aber dieselben Einen von ihnen oder eine dritte Person namhaft zu machen, an welchen alle Aufträge und Bestellungen von Seite dcr Behörden ergehen, und mit dem alle auf den Contract Bezug nehmenden Verhandlungen zu pflegen seyn werden; der die erforderlichen Rechnungen zu legen, alle im Contracte bedungenen Zahlungen gegen lie vorgeschriebenen Ausweise, Rechnungen und sonstigen Documentc in Empfang zu nehmen, und hierüber zu cmitnrcn hat; kurz dcr in Allem auf den Contract Bezug nehmenden Angelegenheiten als der Bevollmächtigte der dcn Contract in Gesellschaft übernehmenden Mitglieder in so lange angesehen werden wird, bis nicht dieselben einstimmig einen andern Bevollmächtigten mit gleichen Rechten und Befugnissen ernannt, rind denselben mittelst einer von allen Gesellschafts-gliedern unterfertigten Erklärung der mit der Erfüllung des Vertrages beauftragten Behörde namhaft gemacht habcn werden. — Nichts desto weniger haften aber, wie schon oben bemerkt wurde, die sämmtlichen Eontrahenten für die genaue Erfüllung des Contractes in allen seinen Puncten in 5c)lilülil,, und es hat das Acrar das Recht und die Wahl, sich zu diesem Ende an wen immer von dcn Contrahentm zu halten, und im Falle eines Conttactbruchcs oder sonstigen Anstan-des seinen Regreß an dem emen oder dem andern, oder an allcn (5oncrahenten zu nchmen. Laibach am 12. August l85tt. Z. 15>5. (3) Nr. 506«. Edict. Alle Jene, ivrlche mif dcn Nc,chll!ß tc5 mu 20. April >85l) mit Himcrlaffmig emcr !el)!wiUigcü An-mtmllng zu Uulclschischka Hü.-Nr. 2ü ve>sto>bene!i '/2 Hridlcis, Ia^ob Franz, cnis was immer für ei» tlkln Rechtöglnnde cmcn Anspruch hadcn, h>i!>cn solchen unter O^l'nucilüig ilner Bckel'e auf der vor diescnr (^enchie a>:i 2!. ^eplcmbcr I. 5-, srül) 9 l,lyr .nigcoldücten TaglV.tzll'ig uni so qewiffel an^u-d,i„gen, als sie sonst die Folgen des §. 8l.5-G. B. sich scll)st ^u^uschleiben haben wü>'^'' ^ , K. K. Licznkögcnchl Um^du-" ^lvach "N ^. Juni l850. Edict. All^ diejem.qm, welche ,l.f dcn Verlaß des am 19. Äc^l d. ^. zu Echcliinlc veistordenci, iiocalca« plans, Joseph ^uppm,, «lö Gi^ibiqrr, eine For-derlin>; zu steUci, haben, wnden alif^efordcll, ^ur Anmeldung und H^.thliuiiq dcl!cll'en auf den 27. .'iuqust d. ^l., Voimuiags 9 Uhr dieraimö zu er. scheinen, oder bis dahin ihr Aninelounqs.qcsi.lch schnsilich zu übe:reichen, widrigeiis dicse,, Gläul'i' gern ai, c>^> 3zerlafsci!sch,n'l, wein, sie dlirch die Äe> zahlimg der a>^gcliu>l0elcn Foiderllll^en crscböpst 'vuidc, tcin weiceies Ansplilch ^st>n»dc, ais i>: so» srrne ihucn emen Pfandiccht geliühre. K. K. B^iikbgerichi Uiugchmig üaidach am 20. Juli l85N. Z. 15 ll. (3) Nr. 4130. Edict. Von dcm k. k. Bcziiksgenä'te der Umgebung Laibach wild hicmil bei'^nnt gemacht: Es halc mit (!cm Bescheide o^n heutigen Daio, Z. 4l30, üder Unsucwl! dcs Hrn. §l^i>, Siuchly r'oii Hammer-still, ii> die erccmir't F^ilbieluiiss der, dcm Johann N^Ppal vuln'o Mallner vo„ Brundovf gedorigen, im ^i'U.^buche dcr Grasschaft Autrsberg «nli Urd.^ i)ir. /^^, Ncccs. i)ir. 1^3 rorkommendcn. mu dem ^>chäl)il,!^piowcoUc vom 22. Apiil >850 gnich'l'ch , aus 4U7l st. ^5 s,.. i.>eme,lhe!c,l Gan.ihul)«' MiNiitt Ha^',u d M,»hlnMle, wcgei, schuldigen 156 si, « fr. ,^>vili!^c:, ^,^ ^j^.,^ h^ d!tl Fcildlcnli^tt'la^sahu»'' gcii auf re,, z-. Seplcmdcr, 4. October rmd 4. No-ocmbcr l^, jedesmal um !> Uhr slül) i>, lo.o ^ru^!dulf tz^l dcm Ä)eis>i!i« ai^eordnet. daß diese Re.Uiiätal ^,^ ^,^,^ ^^, ^,^en Hciidicimigen nur um oocr li^'cr den Sch^^unqswcslh, bci der 3. rind ley-icn aier ^ucl) uiUcr demselben w^den hilUangegebcn wesden. ^"^iU die Kauflustigen mit dcm Bemerken ;u c-'ichcl.mi eiliqel.'de.i weiden, daß sie den Grm'd. t>uch>.'ettl,ut, das Schayungöploto oll und die lini-tatio:'.sl.'^i„^^.^ f^^,H zu dcn gelvühnlichcn Amls-stl:ndc,i hie/.i>ills cinschci, ko'ini.li. K. K. Bczi'tt'gericht Umgebung Laibach am 31. Ä!ai 1850.