ImtZ Vlatt zur Laibacher Zeitung._______ Nr. 57. Mittwoch den 12. Mai 18Ü7. Gubermal - Verlautbarungen. Z 733. (3) Nr. 9266 Surrende dcö k. k. illyr. Guberniums zu Laibach. Berechtigung des Notherben, über den ihm gebührenden Antheil an Gewinn und Verlust und an den Früchten der Erbschaft Rechnung zu fordern. — Seine k. k. Majestät haben zur Erläuterung des §. 786 des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches mit allerhöchster Entschließung vom 30. Jänner d. I. zu erklären geruhet, daß der Notherbe nach den §§. 786, 83U und 837 deö bürgerlichen Gesetzbuches berechtiget sey, über den ihm vom Tode des Erblassers an, bis zur wirklichen Zutheilung des Pstichttheiles gebührenden verhältnißmäßigen Antheil an Gewinn und Verlust und an den Früchten der Erbschaft Rechnung zu fordern. — Diese allerhöchste Entschließung wird in Folge hohen Hofkanzlei-Decretes vom 10. l. M., Z. 11537, zur allgemeinen Kenntniß gebracht. — Laibach am 21. April 1847. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes - Gouverneur. Andreas Graf v. Hohenwart, k. k. Hofrath. Dr. Simon Ladinig, k. k. Guoernialrath. 3^722. (3) Nr. 967'l. surrende des kaiserl. königl. illyrischen G u« berniums. — Portoermäßigung für die zur Fahr post aufgegebenen Drucksachen. — Zu Folge Hofkammer-Dccrctes vom 3!. März l847, Zahl 7548, haben an der im § 5l ocs P o rto re a, ulativs vom Jahre l642 bewilligten Portoermäßigung außer Büchern, Broschüren und Musikalien, auch die Sendungen aller sonstigen Druck« sachen Th.il zu nehmen, in so fern sie sich auf eigentliche Drucksachen beschranken, und nicht ln die Cathegoric der D o c umente oder sonstigen Urkunden gehören, für welche in dem gedachten Taxregulativ eigene Por-togcdü'hren bestimmt sind. — Die Parteien, welche auf diese Begünstigung Anspruch machen, haben daher den Inhalt ihrer Sendungen in einer Art anzugeben, w.lche ihre Eigenschaft als einfache Drucksachen unzweifelhaft erkennen laßt, wiorigens bei der Portobemessung einer Ermäßigung der Gebühr nicht Statt gegeben werden darf. — Dieses wird mit der Erinnerung bekannt gemacht, daß die unrichtige Declaration von Schrif» ten, Documenlen oder Urkunden, als solche Drucksachen, denen die obige Portoermäßigung zugestanden ist, nicht nur in Gemaßheit oes §. 423, Zahl 2 des Ge-fälls - Strafgesetzes , als eine G e f ä l l ö - V e r-kürzung behandelt wird, sondern auch die im §. 13 der Fahrpost-Ordnung vom 6. Julius !8)3 für falsche Declaration im Allgemeinen festgesetzte Conoentionalstrafe der Entrichtung deß vierfachen Porto nach sich zieht. — Laibach am l6. April <6l7. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes »Gouverneur. Andreas Graf v. Hohenwart, k. k, Hofrath. Or. Simon Ladinig, k. k. Gubernialrath. Z. 723. (3) Nr. 9008. Verlautbarung. Vom Beginne des 2. Semesters des Ver-waltungsjahrcs 18"/.7 sind nachstehende krainische und kärntnerische Studentenstiftungcn wieder zu besetzen, und zwar: ä. Krainische Stiftungen. — 1) Bei der Lorenz Ratschky'schen Sllf- 454 tung der 1. Platz, im dermaligen Iahresertrage von 37 fl. 42 kr. C. M. Hierauf haben bloß studierende Anverwandte des Stifters Anspruch, wobei jedoch jene von der männlichen Linie, mit dem Zunamen ,/Ratschky," den Vorzug vor jenen von der weiblichen Abstammenden haben. Das Präsentationsrecht steht dem jeweiligen Pfarrer zu Kostel zu. Dieses Stipendium kann von den Normalschulen an, bis zur Vollendung der Studien genoffen werden. Die Compttenzfrist für dieses ist bis Ende Juni 1847, und es wird beigefügt, wenn sich in dieser kein Competenzfahiger darum bewerben sollte, die Gebühr für das 2. Semester 18"/^ sodann der wettern stifteri-schcn Bestimmung zugeführt werden wird, — 2) Die vom Priester Jacob Staricha errichtete Stiftung, im dermaligen Iahresertrage von 46 si. C M., zu deren Genusse vorzugsweise studierende Anverwandte des Stifters, und bei deren Abgang sodann erst Studierende aus der Pfarre Tschernembl, und dann aus den benachbarten Pfarren, jedoch nur auf sechs Jahre berufen sind. Normalschüler haben keinen Anspruch auf selbe. Das Präsentationsrecht gebührt dem jeweiligen Stadtpfarrer von Tschernembl — 3) Die von der Maria Suppantschitsch gemachte Stiftung, im dermaligen Iahresertrage von 35 si. C. M. Hierauf haben arme Studierende überhaupt, die sich in der Pfarre St. Jacob in Laibach befinden, Anspruch. Dem hierortigen Stadtmagistrate steht das Verleihungsrccht zu. — V. Kärntnerische Stiftungen. — 4) Die Lucas Mazigoi'sche Stiftung, im dermaligen Iahresertrage von 20 si. 20 kr. C. M., zu deren Genuß vorzugsweise Studierende aus des Stifters Verwandtschaft, und in deren Ermanglung Studierende aus der Pfarre Guttenstein, und sodann arme Studierende überhaupt berufen sind. — Das Präsentationsrecht steht dem jeweiligen Pfarrer zu Maria am See ob Guttenstein in Kärnten zu. — 5) Bei der von der Ursula Anna von Metnitz errichteten Stiftung der I. Platz, im dermaligen Iahresertrage von 60 si. C M. Zum Genusse sind berufen vorzugsweise aus Kärnten gebürtige Studierende, die als Stiftlinge musikalisch seyn, und sich zur Kirchenmusik verwenden lassen müssen. Das Benennungsrecht übt dieses Gubernium aus. — Bewerber um eines dieser Stipendien haben für jedes abgesondert, ha auf alternative Gesuche keine Rücksicht genommen wird, einzuschreiten und ihre oießfä'lligen, mit dem Taufscheine, dem Armuthszeugnisse vom Jahre 1847, dann den Impfungs- und den Schulzeugnissen von dem 2. Semester 1846 und 1. Semester 1847, so wie im Falle der Bewerbung aus dem Titel der Verwandtschaft, mit dem legalen Stamm» bäume uud andern weiters erforderlichen Be-weisdocumenten belegten Gesuche im Wege der betreffenden Studien - Directorate, und zwar bezüglich der Stipendien sä X., 3,, 4. et 5. längstens bis Ende Mai, bezüglich jenes aä 1. bis Ende Juni l. I. anher zu überreichen. — Laibach am 23. April 1847. Z. 734. (3) Nr. 8762. Kundmachung. Vom k. k. stcyermärkischen Gubernium wird bekannt gemacht, daß gegenwärtig von der Stiftung des Johann Georg Weiß, gewesenen Mü'nzinspectors zu Gratz, zur Ausstattung eines ihm verwandten oder anderen armen Mädchens eine Geld-Verleihung von 60 si. W. W. Statt finde, besonders Anverwandte des Stifters, welche hierauf Anspruch machen zu können glauben, haben ihre, mit dem gehörig legitimirten Stammbaume und mit den legalen Zeugnissen über lhren lcdigen Stand, ihre Armuth und Sittlichkeit belegten Gesuche bis Ende Juni 1847 bei diesem Gubernium einzureichen. — Vom k. k. stcyerm. Gubernium. Gratz am 26. April 1847. Stadt- u. landrechtl. Verlautbarungen. Z. 738. (2) Nr. 157. Edict. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte, zugleich Mercantil- und Wechsclgerichte in Kram, wird bekannt gemacht: Es habe Dr. Kautschitsch, Curator des Eduard Engler'schen Nachlasses, um die Löschung der Handlungs - Firma, „I. C. Engler's Sohn" und der vom Eduard Engler an Wilhelm Engler ausgestellten Vollmacht ciclo. 6. December 1844 aus dem Mercantilgerichts-Protocolle angesucht. Diesemnach haben alle diejenigen, welche aus der Handlungs-Firma Ignaz Engler, ie5p. Ignaz Engler Sohn, und aus der von Eduard Engler seinem Bruder Wilhelm Engler ertheilten und protocollirten?l'0^>'3, ääo. 6. December 1844, Rechte erworben haben, ihre Ansprüche binnen 3 Monaten geltend zu machen, als sonst mit Löschung dieser I''',«12 und I^ocu^ fürgegangen werden würde. Gleichzeitig wird obige, dem Wilhelm Engler ertheilte ?i onn'» außer Wirksamkeit gesetzt. Laibach am 24. April 1847. 455 Aemtliche Verlautbarungen. 3 7l9 (3) Nr. 2l4. Btraßen - Licitat. - Verlautbarung. Nachdem bei den ersten Licitationen nach-benannte Kunstbauten um den Fiscalpreiö nicht an Mann gebracht werden konnten, so wird «ine zweite Mmuendo - Versteigerung an nach« benannten Orten und Tag>>n, jederzeit von 10 bis 12 Uhr Vormittags, nöthigenfalls auch Nachmittag, abgehalten werden, wozu Unternehmungslustige mtt dem Beisätze eingeladen werden, o<,ß auch schriftliche, gehörig instrunte, auf vorgeschriebenen Stämpel geschriebene Offerte, nnt dem vorgeschriebenen Vadinm verschen, angenommen werden, welche jedoch vor Beginn der mündlichen Lilitation der Versteigerungs Commission eingereicht werden müssen, und zwar: 1) Bei der Bezirksobrigkeit Landstraß am 14. Mai 1847 für die Reparation der gewölbten Doling Brücke nächst Ießn'tz, mit dem buchhalterisch richtiggestellten Betrage pr. H5'l si.9 kr.; — 2) bei der Bezirksobrigkeil Krupp, loco Mottling, am 17. Mai lg'l7, für die Reparation der Poganizer und Möttllngcr Kulpa-Brück.', mit dem buchhalterisch richtig gestellten Betrage pr. 636 st. 22 kr.; — für die Reparation der gewölbten Schusckize - Brücke pr. 40 sl. 23 kr. ; — für die Reparation eines Durchlaßcanalö pr. 12 ft. 26 kr.; — für die Umbauung einer Straßenstützmauer in Mottling , pr. 91 si. 46 kr., - endlich für die Reparation des Einräumer-Hauses mit 39 st. /lv kr. — I.dcr Licitant hat (in 5 A Vadium vor dlr Licitatwn zu erlegen, jenem aber, der nichts erstehen sollte, wird das Vadium gleich nach der Licitalion rückgestellt werden; der Ersteher hat aber eine 16 M Caution von dem Erstandenen im Baren^oder fioeijufforisch, oder auch in döchmäßigen ^taatöpapiercn zu leisten. — K. K. Straßen - Commissariat. Neustadt! am 4. Mai 1817. 2- ^7- (2) Nr. 709^9. Concurs - Verlautbarung fürdieanderk.k. Hauptschule in Idria zu besetzende Katecheten- und damit vereinigte D i r ec t o rs st ell e. — Da die in Erledigung gekommene Directors- und Ka-techetenstrlle an der Hauptschule in der k. k-eas ^chmtz von Schiuze, in die executive Fcilbietung der, dem Erc-cuten gehörigen, «nb Urb. Nr. 175, »7S und 173, Nect. Nr. ^31 , ^32 und 433 der lödl. Herrschaft Nadlischeg dienstbaren , auf 705 fi. 40 kr. gerichtlich geschätzten Realitäten, wegen schuldiger 15 fl. c. ».e. gewilliget, und es seyen zu deren Vornahme trc, Zell-bietuiwscermine, auf den 2. Juni, 3. Juli und 2. August 1847, jedesmal früh 10 Uhr, in loco Schiuze mit dem Beisätze angeordnet worden, baß diese Realitäten nur bei der dritten Taysatzung auch unter ih« lern Schätzungswerthe hintangegeben werden würden. Das "Schätzungsprotocoll , der Glundduchsex« tract und die Lintationsbedingnme können täglich Hieramts zu den gewöhnlichen Amlsstundcn eingesehen Bezirksgericht Schneeberg am 15. April 1847. Von dem Bezirksgerichte Münkendorf wnd bekannt aemacht: Dasselbe habe den Anton Gcrkmann, Viertelhüblcr zu Baloumg. nach Erforschung seines B tr^aens und Einholung des Gutachtens der Arzte, alä irrsmnia und zur ireien Vermögensverwallung und ihm den Nachbar Martin Mrak von Bakounig als Kurator aufgestellt. Mlinkendorf am 30. Apnl 1847. 45« 3.716. (3) Nr. 1063. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Neustadt! wird hie-mit bekannt gemacht: Es sey in der Erecutwnsiache des Herrn Carl Fabiani in Neustadtl, Machthabers dcs Franz Souvan, Vormundes des mj. Johann Souvan in Lö schnitz, wegen schuldigen 80 fi. und 20 fi. sammt Nebenve'bindlichrciten, in die neuerliche executive Veräußerung der, dem Johann Auschin ge-t)öriqen, zum Gute Stauden «ut, Rect. Nr. 79 dienstbaren, auf 11« fi. 29 kr. gerichtlich ge,chätzten, und bei dcr ereculiven Feilbietung am 4. Februar d. I. Von Zranz Suppanzhizh, als Meistbieter, um 150 fi. 30 kr. erstandenen Halbhube in Ragou, bel elner tinzig^cn Tagsatzung nach Vorschrift des Z. 338 a. G. O., wegen nicht erfüllter Licitationsbedingungen acwill:get worden. In Folge dessen wird die neuerliche Fellbietungs-Tags<7tzung auf den ll. Juni Vormittags um 10 Uhr, im Orte Ragou mit dem Anhange anberaumt, daß die feilgebotene Realität selbst uncer dem Schätzungs-werche yintangegeben werden wird. Das Schätzungsprotocoll, der Grundbuchsex-tract und die Licitationsdedingnisse können bei diesem Gerichte eingesehen werden. K.K. Bezirksgericht Neustadt! am 13. März 1847. Z. 717. (2) ^Nr. ,530. Edict. Vom k. k. Bezirksgerichte Neustadt! wird hie-mit bck.uuu gemach:: (3s sey auf Anlangen des Herrn Joseph Aichholzer, Handelsmannes in t!aibach, durch Herrn Dr. Ov^.azh, gegen Maria Schimatscheck, als acrichttich erklärte und anerkannte chegattliche Paul Sckimatschek'sche Univeisalerdinn, wegen behaupteten 1500 fi> C. M. c. «. e,, in die öffentliche Feiwle-tuna des zum Paul Schimatschei'schen Verlasse ge-böriaen, zum Stadldominio Neustadt! 8u!i Reci. Nr. 41 dienstbaren, auf 2315 fi. 10 kr. executive geschätzten Hauses Conscr. Nr. 83, sammt Garlen in Neustadtl gewilligct worden. ^ Zu dem Ende werden 3 Feilbielungslermme, und zwar der erste auf den 14. Juni, der zweite auf den 14. Juli und der dnlte aus den 16. August 1847, jedesmal Vormittag um 11 Uhr im ^rce der Realität mit dem Anhange bestimmt, daß, wenn die feilgebotene Realität beim ersten oder nvcilcn Feilbietungsterminc nicht um den Vchatzungs-werth oder darüber an Mann gebracht, solche omn dritten auch unter dem Schätzungswerte hlntangege- ben werden würde. . «> ^ n- Zu dieser Feilbietung werden dte Kauflustig«» mlt dem Anhange vorgeladen, daß Jeder, der auf das feil-gebotene Haus mitlicitiren will, eu, »0 .!<, Vadium vor diesem ersten Anbote zu erlegen hat, Uno daß die Schätzung und Belastung, so wie dle ^Nltatlonsber dingiusse bei diesem Gerichte eingesehen werden können. K.H. BezirksgerichtNeustadtlam 26.AprU 1847. Z^7I8. (3) Nr. 1313. Edict. Vom k. k. Bezirksgerichte Neustadtl wird hiemit bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen des Herrn Franz Schkrem, Handelsmann in Neustadt!, gegen Anton Kallinger von Stoppitsch, wegen einer verqli-chenen Forderung pr. 272 fi e. 8. e., in die executive Feilbietung der, dcm Schuldner gehörigen, «uli Recr. Nr. 26, Urb. Nr. 26 ^ zur Strauß'schen Benesi-ciumsgült Pretschna dienstbaren Einvicrtl- Hübe ge-williget worden. __ Es werden demnach zu diesem Ende drei Feilbittungstermine, und zwar der erste auf den 12. Juni, der zwei:e auf den 9. Juli und der dritte auf den l3. August 1847, Vormittag um II Uhr, im Orte der Realität zu Stoppitsch mit dem Anhange bestimmt, daß, wenn diese Realität bei dcm ersten oder zweiten Feilbletungstermine nicht um den Schätzungswerth an Mann gebracht, solche beim drit< ten Feilbietungstermine auch unter der Schätzung hintangegeben werden würde. Die Schätzung und Belastung der Realität kann bei diesem Bezirksgerichte eingesehen werden. K.K. Bez. Gericht Neustadtl am 9. April 1847. Z. 714. (3) Nr. 766. Edict. Vom Bezirksgerichte des Herzogthums Gottschee wird hiemit allgemein bekannt gemacht: Es habe das löbl. k. k. Mercantil - und Wechselgericht in Wien, über Ansuchen des Thomas Saagcr, durch Herrn Docter von Mayer in Wien, wider Mathias Ja« klitsch von Hinterberg, puncto schuldiger 100 fi., 350 fl. 28 kr. und 122 fl. 33 kr. c. «. o., mit dem Bescheide vom l3. März 1847, Z. 8494. die executive Feilbietung dcs , dcm Erecnten gehörigen Haufes Nr. 34 in Hinterberg, sammt dazu gehöriger l^8 Urb. Hübe, Nett. Nr. 273l, bewilligt, und dieses Bezirksgericht um Vornahme dieser Feilbictung ersucht. Es werden daher zur Vornahme der Feilbietung gedachter Realität, nämlich der, dem Herzog-thume Gottschee dienstbaren, auf 600 fl. geschätzten, in Hintcrderg «uli C. Nr. 34 Uüd Rctt. Nr. 2731 liegenden M Bauers - oder l^8 Urb. Hübe sammt dazu gehörigen Gebäuden, die Tagsatzungen auf den 23. Mal, 28. Juni und 28, Iuli'1847, jedesmal um W Uhr Vormittags im Orte Hinterberg mit dem Beisatze angeordnet, daß diese Realität, wenn sie bei der ersten oder zweiten Fcilbietungstagfahrt nicht wenigstens um den Schätzungswerth an Mann gebracht werden könnte, bei der drtttcn auch unter demselben hintangegeben würde. Grundbuchsextract, Schätzungsprotocoll und Feilbietungsbcdingnisse können hiergcrichts eingesehen werden. Bezirksgericht Gottschee am 29 März 1847. Z. 73l. (3) Nr. 1655. Edict. Alle Jene, welche auf den Verlaß des zu Schabje, Ortschaft St. Niklas, am l 1. April l. I. tezlwtivv verstorbenen Ganzhüblers Matthäus Hrlbar Ansprüche stellen zu können vermeinen, haben ihre Rechte bei der, zu dem Ende auf den 1. Juni d. I. Vor« mittag 9 Uhr vor diesem Gerichte angeordneten Tagsatzung, bei den Folgendes §. 814 b. G. B., anzumelden. H. K. Bez. Gericht Egg und Kreutberg am 26. April 18,7. 457 Oubernml - Verlautbarungen. Z. 76,. (0 ^ Nr. 9277. Surrende. Die Stämpelpflichtig keit der Kirch c n v e rm ö g e n s V erwaltungen derref-f^,,h ««Seine k. k. Majestät hallen mit allerhöchster Entschließung vom 22. December l846 zu gestatten gelugt, daß die zur Verwaltung deö Kirchenvermögenö im lombardisch - venezianischen Königreiche bestellten ^iiddliceril? in Absicht auf die Stampclvfticht nach den Grundsätzen bch^ndclt werden, welche mit der Hof« kamrner - Verordnung vom 20. October l^U, Zahl 41287, für öffentliche Anstalten, die aus den Finanzen nicht dotirt werden, ausgesprochen wurden. - Die allgemeine Hos'kammcr hat im Einverständnisse mit der vereinigten Hofkanzlci zu bestimmen^ befunden, daß der. selbe in Absicht auf die tzvtampelpflicht ausgesprochene Grundsatz auch auf die K,rchenver-mögens-Verwaltungen in den übrigen stämpel-Pflichtigen Landern ausgedchnt werde. — Diesem Grundsatze gemäß werden die Kirchenvcr-mö,^en5 - Verwaltungen stampclfrei seyn in dem verkehre und in der Corrtspondenz mit den öss.nllichen Behörden, Amtern und Obrigkeiten, und bezüglich der Ausfertigung an Prl-vate, in so fern das Gesetz die Ausfertigungen nicht ausdrücklich dem Stampel unterwirft. — Bei der Ausstellung von prioatrecht« lichen Urkunden, als Verträgen, Schuldschn-nen, Quittungen u. dgl. im Rechtsstreite, oder in Gegenständen des adeligen Richteramtes, und somit «uch bei fiscalämtlichen Vertretun-gen, werden dagegen die Kirchcnuermögens - Verwaltungen der Stämpelpfiicht unterliegen. — Der Stämpelpflichr haben ferners alle Elnga-vcn und Schriften zu unterliegen, welche von den Partelen bn den Kirchenvermögens. Verwaltungen angebracht werden. ^ Dieß w,rd in Folge des hohen Hofkanzl.i - Decrees vom 1l. Aprll l. I., Zahl l21?4, h.emlt zur allgemeinen Kenntniß gebracht. - Laibach am 23. Ap> il l6l^7. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes - Gouverneur. Andreas Graf v. Hohenwart, k. k. Hofrath. Dominik Brandstetter, ^________-—^___^^ Gudernialrath. Z- ^56. (y Nr. »308. Llci atlons-Kundmachung zur Belstellung der gesammten Regie-bedü'rfnlsse des Zw ang arbeits hau-(I. Amts-Bl. Nr. 57 v. ,2. Mai ,647.) ses und zur Verpachtung der Arbeitskräfte der Zw änglinge. — Zur Beistellung dcr gesammten Regiebedürfnisse des hierortigen Zwangarbeitshaufes für die Zeit vom 1. Juli d. I., oder, nach Ermessen der Landes-stelle, auch von einem um 1 bis 3 Monate spä< teren Zctpuncte angefangen, bis letzten October 1850, so wie auch zur Verpachtung der Arbeitskräfte dcr Zwangsarbeiter für eben jene Zeit, wird am 7. Juni 1847, Vormittags um 10 Uhr, eine neuerliche Licitations - und zugleich Offerten-Verhandlung bei dem hicrortigen Stadtmagistrate Statt finden, wobei Jeder, der für sich oder im Namen eines Andern, in welchem Falle jedoch die legale Vollmacht beizubringen ist, einen Anbot machen will, den Betrag von 4W si. entweder im Baren, oder in annehmbaren öffentlichen Obligationen als Wadium zu erlegen hat. -— Die auf die ausgebotenen Objecte Beziehung nehmenden Bedingnisse können bis zum Tage dcr Lici-tation, täglich von lN bis 12 Uhr, bei dem Stadtmagistrate, oder bei dem k. k. Zwangarbeitshaus - Verwalter eingesehen werden, daher sich hier nur darauf bezogen und zur Darnach-achtung der Licitationslustigen erörterungsweise bloß Folgendes beigefügt wird, und zwar: 1. Zum Ausvufspreise pr. Kopf und Tag für die gesammte Besorgung eines gesunden oder kranken Zwänglings: für Kost, Brot, Bekleidung, Wasche, Bettzeug, Hauseinrichtung, Holz, Licht u. Reinigung der Wasche und Localitäten, Begrab-nißkosten und alle übrigen kleinen Bedürfnisse (mit einziger Ausnahme der Medicamente) wird auf Siebenzehn Kreuzer C. M. festgesetzt. — 2. Zum Ausrufspreise des Arbeitsverdienstes der Zwangsarbeitec pr, Kopf und Tag wird der Betrag von Cinem halben Kreuzer C. M. gegen dem angenommen, daß die Entrichtung des Ueberverdienstes nach dem dießfalls festgesetzten Tariffe dem Beschäftigungs - Unternehmer, zugleich Regiebedürsniß- Pächter, obliegen solle. — 3 Die Beistellung der gesammten Regiebcdürf-nisse für das Zwangarbeitshaus wird nur in Verbindung mit der Beschäftigung der Zwänglinge, und nicht die Eine ohne der Andern hintangegeben. — 4. Die Wirksamkeit der Anstalt wird in der oben angegebenen Zeit mit ungefähr 30 Zwangsarbeitern beginnen und im Verlaufe der dicßfalligen Contractszeit kaum höher als auf 80 Köpfe steigen, in welcher Beziehung indessen, in Rücksicht dcr jeweiligen Anzahl der Zwänglinge nämlich, dem Unternehmer keine Gewähr a/leistct wird. — 5) Der Unternehmer haftet für die Erfüllung der übernommenen Verbindlichkeiten mit seinem ganzen Vermögen 2 458 und hat nach erfolgter Annahme seines Anbotes insbesondere eine Caution von I2l)l) fl.zu leisten. — 6 Mehrere, welche die ausgebotencn Objecte in Gesellschaft übernehmen wollen, haften dem k. k. Aerar Einer für Alle und Alle für Einen für die genaue Erfüllung der übernommenen Verbindlichkeiten in allen ihren Theilen. — 7. Für die Annahme eines Anbotes wild die Gubernial-Ratification vorbehalten, es bleibt jedoch jeder Licitant oder Offerent für seinen Anbot sogleich mit der Fertigung des Licitationsprotocolles, oder inn der Uebcrreichung eines schriftlichen Offertes unwiderruflich verbindlich, wogegen eine Verbindlichkeit für das k k. Aerar erst mit der Ratification des Anbotes von Seite der Landesstelle ein-trttt. — Jeder Licitant oder Offerent leistet auf jeden Rücktritt aus dem Grunde des § 8t»2 d?s a b, G. B., wegen allfälliger verspäteter Einlan-gung oder Bekanntgcbung der Gube: mal-Ratification, ausdrücklich Verzicht. — 8. Auf Grundlage des genehmigten Licitations - Anbotes oder Offertes wird mit dem Unternehmer ein besonderer Vertrag ausgefertigt werden, zu dessen einem Pare der Ersteher den gesetzlich erforderlichen Stampel beizustellen hat. — !l. Schriftliche Offerte, welche bis zum Tage der Licitation bei dem hierortigcn Stadtmagistrate überreicht und am Tage der Licitation selbst bis Eilf Uhr Vormittag der Licitationscommiffion versiegelt übergeben werden können, muffen mit folgenden Erfordernissen versehen seyn: Dieselben muffen 2) den Anbot für die ausgebotenen Objecte deutlich und mit Buchstaben ausgedrückt enthalten; -— K) die ausdrückliche Bestätigung aussprechen, daß der Offerent diese in dem Zeitungsblatte erschienene Licitations - Kundmachung, so wie die bei dem Stadtmagistrate oder bei dem Zwangarbelts-haus - Verwalter zur Einsicht vorgelegenen dieß-falligen, von ihm zu beobachtenden Licitati-onsbedingniffe genau kenne, und sich denselben in allen Puncten unterziehen wolle; — e) mit dem vorgeschriebenen Vadium pr. 400 st. belegt, und endlich cy mit der rechtsförmlichen Unterschrift des Offerenten versehen seyn. — 10. Die Offerle werden erst nach vollendeter mündlicher Licitation eröffnet. — Sollte ein mündlicher Anbot und ein schriftliches Offert gleich günstig für das k. k. Aerar lauten, so steht dem k. k. Gubernium die Wahl des Unternehmers frei, wobei beide Anbieter bis zu dem Ausspruche der k. k, Landesstclle, nach §. 7 dieser Kundmachung, an ihren Anbot gebunden bleiben. — Demjenigen Licitanten oder Offerenten wird der Vorzug gegeben werden, welcher, bei sonst gleichen Bedingniffen, zur kürzesten Pachtdauer sich bereit erklären würde. — Vom k. k. illyr. Gubernium. Laibach am 30. April 1847. Z. 755. (1) Nr. 3577. aä 10l71. Edict. Von dem k. k. kärnt. Stadt- und Landrechte wild hi.mit bekannt g^mclchl, dan hierorts zur Besetzung einer Gerichtsdedientenstelle mit einer jährliche« Besoldung Von dreihundert Gulden C. M., und allenfalls auch einer Gefangenwärterstell, mit jährlichen Einhundert fünfzig Gulden C. M., nebst Montour, 6 Klstr. Brennhol,, ,2 Pf. Unschlitlkerzen und freier Wohnung im Inquisitionshause, der Conculs ausgeschrieben werde. — Diejenigen, welche sich um den einen, oder den andern dieser Die,:stposten bewerben wollen, werden aufgefordert, ihre dleßfäUigkn Gesuche längstens binnen vi<>r Wochen, vom Tage der ersten Einschaltung dieses Edictes in die Kla-genfurter Zeitungsblä'tltr an gerechnet, mtt legaler N>ichweisung ihrer frühere» Dienstleistung, ihres Alters, dann der Gesundheitsumstande, der Kenntniß des Lesens und Schreibens und des guten moralischen Betragens, endlich mit Anführung des Um stand es, ob und in welchem Grade sie allenfalls mit einem bei dieser Stelle dienenden Indioiduum verwandt oder verschwägert s-yen, anher zu überreichen, und in so fcrn sie schon angestellt sind, durch ihre vorgesetzte Behörde einbegleiten zu laff.n. __ Klagenfutt am 2l> April lgl7. Stadt- u. landrechtl. Verlautbarungen. Z. 767. (1) Nr. 3463. Edict. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen des Herrn Joseph . Freiherrn v. Erberg, der Frau Antonia Gräfinn v. Attems, geb. Freiinn v. Erberg, und des Herrn Leopold Freiherrn v, Lichtenderg, Curator des Frauleins Marie Freiinn v. Erberg, als erklärten Erben, zur Erforschung der Schuldenlast nach der am 8. April l. I. zu Lustthal verstorbenen Frau Iosepha Freiinn v. Erberg, geb. Gräfinn v. Attems, k. k. Gc-heimenraths - Witwe, die Tagsatzung auf den 14. Juni l. I- Vormittags um 9 Uhr vor diesem k. k. Stadt- und öandrechte bestimmt worden, bei welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rechtsgrunde Anspruch zu stellen vermeinen, solchen 459 sogewiß anmelden und rechtsgeltend darthun sollen, widrigens sie die Folgen des §. 814 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach am 20. April 1847. AemUiche Verlautbarungen. 3. 766. (l) Nr. 263, Hmsichtlick der an der Wiencrstraße, im Glogovitzer Affistenten - Districts, und an der Agramerstraße, im St. Mareincr Assistenten, districts, für das Jahr l847 zur Auöfü'hrung genehmigten Bauobjccte werden die dritten Li-citations-Verhandlungen, und zwar: Bei dem lödl. k. k. Bczirkscommlssariate Egg und Kreut. berg den 19. Mai Vormittag von 9 bis i2 Uhr üdtr nachstehende Bauobjecte, als: ») Die Reconstruction de6 zwischen dim Distanzzci-chen IVj,5 auf V an der Wienerstraße schon schadhaften Brückels, im Ausbotsdetrage pr. 1098 fl. 4^ kr. - k) Die Wlederh^rstellung zweier schadhaften Durchlaßcanale vor und im Orte Kraxen, zwischen dem Distanzzcichen IIH9-W nnd Ul^i()__,^ im Betrage von 807 fl, 38 kr. - ^ Die Herstellung neuer Slraßengeländer, bestehend in 2iO Stück gebundenen eicheneu oder lärchenen Ständern und 235 Stück Einlagen, dann Bei' und Aufstellung von 135 3lück abgearbeiteten Streif« steinen zwischen dem Distanzzeichtn UID biö V^N,zusammen imAusbolsdetrage von 136-i st. 30 kr. — Bei der löbl. Bczirksobrigkeit Wei-xelberg den 22. Mai l8l? ebenfalls Vor-wtttag von 9 diö l2 Uhr ü^r nachstehende Bauten als: .-.) Die Consc-rvations Arbeiten an den Brücken und Durchlaß P.rapetten in wchreren Abtheilungen, zusammen im Aus-botsbnrage pr. 80 fl. 5l kr. - d) Die Ne-constructs eines schadhafte« Durchlaßcanals w ^otel.., zw.schen dem Distanzzeichen 198 n "" ^" Agramerstraße, im Betrage von ^ 5 . ^ ^ Die Sichersttllung der Straße durch hölzerne Straßengelander in Mehreren Abtheilungen, zusammen im Aus-dolsbetrage von ^26 fi. 28 kr. - Zu diesen neuerlichen Verhandlungen werden demnach Unternehmun^lust.ge mit ^dem Beifüzen vor-g»lade.i daß sür die n.cht um oder unter dem ^" 'p"'s an Mann gebrachten Bauobject« «nch doh,,, ^^^^ ^^ Vorbehalt der hohen Offe^"'^'"'^"°""""- und daß schriftliche TA, "^ vorglschriebrnen 5^ Vadium er,eyen und gehörig verfaßt, nur vor Beginn « r mündlichen Versteigerung von der L.cita. i'onscommiss.on angenommen, später elnlan. gende hingegen nicht beachtet und zurückgewiesen werden müßten. — Die bezüglichen Bau-beschreibuna.cn, Baupläne und Licitationsbi-dingnifse können bcl dem gefertigten Straßen-Kommissariate und den betreffenden Straßen-Assistenten täglich in den gewöhnlichen Amisstunden eingesehen, und die allenfalls sonst noch gewünschten Aufklärungen eingeholt wcr-dcn. — K. K. Straßencommiffariat. Laibach am 1l. Mai !8l7. Z. 700. (2) Nachricht. Am Pfingstmontage, das ist am 24. Mai 184?, wird wleder das jährliche Adllsbcrger Grottenftst, mit Beleuchtung der Grotte in allen ihren Räum>n, und mit einer Tanzun« terhaltung auf dem sogenannten Turnierplätze, gefeiert werden. — Die Überraschung, wclche bei diesem Anlajs-, wo sich dlese imposante Naturmerkwürdigkeit im erhöhten Glänze darstellt, Jedermann bereitet wird, hat noch Niemand unbefriedigt gelassen. — Da sich die Gelegenheit zu einem Genusse dieser Art jährlich nur Ein Mal ergibt, so unterläßt man es nickt, darauf allgemein aufmerksam zu machen und alle Freunde, von Naturschö'nheitcn zur Theilnahme an diesem Feste höflichst einzuladen. — Daöftlbe wird seinen Anfang am obigen Tage um Drei Uhr Nachmittags nehmen, und um 6 Uhr Abends enden. — Der Anfang wird mit 3 PöUerschü'ss^n signallsirt werden — Das Eintritts » Billet wird gegen Erlag von Einem Gulden für die Person bei dem Grot> tenthore qelöset. — Die Domestiquen der Gä' ste find dauon frei. Den (Hrott.-ndienern ist jede weitere Anforderung an die Gaste untersagt.— D<5 Adschlaqentz von Sceinen wird Jedermann sich zu enthalten ersucht. — Von der Adcls-derger Grotten < Verwiltungs ^ Commisslon am 28. April 18^7. Vermischte Verlautbarungen. Z. 750. (l) Nr. 608. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Senosctsch wird kund gemacht: Es sey über Ansuchen des Herrn (Zarl P»emrou aus Großudelsku, wioer Georg ^che-benik aus Hrenooitz, wegen aus dem w. ä. Verglei» che ddo. 5. Juni l8^) schuldigen 60 fi. e, ». c. , in die executive Feilbietung der gegiier'scheu , dem Gute Neukofel snl, Urb. Nr. 58 unterthä'nigen H.übhude gewilliget worden, und es seyen zu deren Vornahme drei Termine, auf den l0. Juni, auf den 10- Juli und auf den 9. August l. I., jedesmal Vormittags von 9 bis 12 Uhr mit dem Beisatze angeordnet, daß die 460 Realität nur bei der dritten "^'ltiv?« Feilbietung unter dem gerichtlich erhobenen Schätzungswerthe von 1385 fi. 20 kr. hintangegeben werden wird. Das Schätzungsprotocoll, der Grundbuchscr-traci und die Licilationsbldingniffe können taglich h-eramts eingesehen werden. K. K. Bez. Gericht Lenosetfch am l l. März l847. Z. 7^9. (l) Nr. H3l. Edict. Von dcm k. k. Bezirksgerichre Eenosetsch wird bekannt gemacht: Daß in der Erecutionssache des Georg Sicherl von Maunitz , als Cessionär des Gn-gor Iurza, wider Nlclas Dolles v - Landoll, wegen, aus dem Vergleiche ddo. 17. M«. ^, Z- iij0. schuldigen 317 ft. c. 8 «., in die öffentliche Versteigerung rer, dem Letzteren gehöligen, der Pfarrgült Hrrnovitz 8ud Rect. Nr. 9 zinsbaren Ganzhube ge^ williget, und zur Vornahme die Termine auf den 12. Juni, den 12. Juli und auf den 11. August l. I., jedesmal Vormittags 9 Uhr, in loco der Realität mit dein Seisatze bestimmt worden seyen, daß die Realität nur bet der dntten Zeilbietung unier dem gerichtlich erhobenen Schätzungswerthe pr. 5474 fi. hinlangegebcn werden wird. Der Grundbuchsextract, das Echätzungsproto-coll und die Licitationsbedingnisse können Hieramts eingesehen werden. K.K. Bez. Gericht Senosetsch am 19, April 18^7. Z. 771. (1) Nr. 1l25. Edict. Vom Bezirksgerichte Krupp wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht: Es sey über Ansu-chcn der Maria Rothel von Malgern, Gezirkes Goil-schce, als Erbinn ihres Ehemannes I»hann Nöthel, die executive Feiibietung der,dcmMaiko Vajuk, von Radooiza Haus - Nr. <3, gehörigen, der Herrschaft Ainöd «üb Recc. Nr. 64'/^ dienstbaren, auf 182 ss. geschätzten >5 kr. Hübe zu Radovitza, wegen schul-diger 300 si. (Z. M. <^. 8. c. bewilliget, und seyen zu deten Vornahme 3 Tagsatzungen, nämlich aufden 17. Juni, 15. Juli und 16. August d. I., immer Vormittag von 9 blä 12 Uhr, lm Orte der Pfand« realität mit dem Beisätze angeordnet worden, daß solche bei der dritten Fcilbietungstagsatzung auch unter dem SchatzungZwcrthc würde hintanqegeben werden. Der Grundbuck5exlratt, das E'chätzungsproto-cell und die Licitationsbedingnisse können Hiergerichts eingesehen werden. Bezirksgericht Krupp am 29. April 1847. Z< ??0. (1^ N^1124l Edict. Vom Bezirksgerichte Krupp wird hiermit kund gemacht: Es sey über Ansuchen der Maria Nöthel von Malgern, Witwe und Erbinn des Johann Rö-thel von dort, die erecucive Feilbietung der, dem Peter Bajuk, von Radovitza Haus - Nr. l, gehörigen, auf 286 fi, geschätzten, der Herrschaft Ainöd «»li Rect. Nr. 4(1 dienstbarm H!6 Kausrechrshube zu Radovi. tza, wegen schuldiger 200 fi. (Z. M. o, 8. e. bewilliget und seyen zu deren Vornahme 3 Tagsatzungen, nämlich aufden l7. Juni, l5. Juli und l6. August d. I., immcr Vormittag von 9 — 12 Uhr, im Orte der Pfaridrealität mit dem Beisätze angeordnet worden, daß solche bei der drillen Feilbielungstagsatzung auch unter dem Schätzungswerchc würde hin tan gegeben werden. Der (Ärundbuchsertract, das Schä'tzungspioto-coll und die Licitalionsricdingnisse können Hiergerichts eingesehen we>den. Bezirksgericht Krupp am 29. April 1847. Z. 769. (!) Edict. Nr. 1057. Von dem k. k. Bezirks'Commissariats Senosetsch werden nachdenannte Militärpflichtige, als: ^, .^, — - ^ ^ ^. «E-^ Namen Geburtsort Z^ Pfarr ^^ Anmerkung ^^ _____ ^ I_______ Z^__ 1 Wenzl Proft Senosetsch 131 Senosetsch l82? s 2 Michael Tscheleden Pototsche Ilj do. " Auf die Vorladung 3 Martin Fersilla Senosetsch 127 do. 182« > 4 Martin Gorianz Rakulig 5 Hrenovitz " ^ nicht erschienen. 5 Blasiuö Pieza Senosetsch 129 Senosctsch l825 z mit dem Beisätze vorgeladen, binnen 4 Wochen so gewiß hicramts zu erscheinen und ihr Ausbleiben zu rechtfertigen, als sie sonst nach den bestehenden Vorschriften als Rekrutirungsflüchtlinge behandelt werden würden. K. K. Bezirkscommiffariat Senosetsch den 7. Mai 1847.