Nr. 47. 1848. Amtsblatt zur LaibaOcr ZeilM Dinstag den 13. April. Vubernial > Verlautbarungen. Z 6l3 (l) Nr. 6t86. C u r r e n d e dlö k. k. il lyrischen Guberniums. — Dle hohe k. k. allgemeine Hofkammer hat im Einverständnisse mit der hohen k. k. verlintcn Hofkanzlei, aus Anlaß einer vorgekommenen An- frage über die Gtampelverwendung bei Er Neuerung der Giltigkeitßdauer von Passen, mit dem Decrete vom 27. Februar d. I., Z. 82, nachstehende erläuternde Bestimmung erlassen: Wenn ein Paß, dessen Giltigkeitsdauer bereits abgelaufen ist, erneuert, das heißt, wenn dle Rosevewilligung für einen wetteren, als den in dem Passe bei feiner Ausfertigung angesetz ten Zeitraum ertheilt, und diese Bewilligung auf dem alten Passe s.ldst, oder aufiinemdem» selben beigefügten Bogen angemerkt wird, so hat der gesetzlich vorqeschriebene Paßstämpel neuerlich in Anwendung zu kommen. — W l chtö in Fol^e Note der t. k. Cameral-Gefcil- len-Verwaltung zu Grah vom 28. v. M., Z. 2927, zur Wissenschaft und Darnachacklung! bekannt gemacht wird..— Laibach am 7. April 1848. Leopold Graf v- We lsershei m b, Landes-Gouverneur. Andreas Graf ». Hohenwart, k. k. Hofrath. Dr. Georg Mathias Spsrer, k. k. Gubernialrath. H. tll5. (l) Nr. 8^82- Verlautbarung. Die von Seite des k. k. Ouberniums in Trieft unterm 26. März d. I. an dab Land- volk im Küstenlande gerichtete Belehrung über ben Sinn der allerhöchsten Ortes bewilllaten Konstitution wird in Folge eines Erlasses Sei ner Excellenz des Herrn Ministers des Inne- ren vom 3l. vorigen, auch Hierlandes hiemil allgemein kund gegeben. — Lalbach am 9. April 1849. Ioh. Nep. Prakisch Ritter v. Zna im werth, ^ubernlal«Secrctär. — ^.— An das Landvolk. Der Kaiser hat den Ländern seines wei» ten Reiches eine Const! tut ion zugesichert.— Dieser Verheißung hat der einmüthige Jubel aller Völker von einem Ende der Monarchle zum andern geantwortet. — Es muß was Herr- liches seyn um dieses kaiserliche Geschenk einer Constitution. — N'cht Euch will ich dess.n Bedeutung erklären, die Ihr vieler Menschen Länder, vieler Staaten Formen gesehen habt, sondern Euch andern gilc meine Rede, Euch, die Ihr den Sorgen d»r Hcimath mehr, als der Weltbühne zugcwcnde Gerechtigkeit zum Ziele „nd die Liebe zum Führer hatte, aber dennoch der W'lle ein»s Einzigen, zu dessen Ohr 01. Wünsche des Volkes liicht immer c ringen könn. ten. — Was thut er nun, Euer Kaiser? — Er ruft Euch zu: Schickt mir die Weisesten unter Euch, wählt sie selbst nach der freien Eingebung Eures persönlichen Vertrauens. Diese Manner sollen sich zu bestimmten Zelten um mich versammeln, und nur was ich mitih rer Zustlmmuna beschließe, soll G e- seheö kraft haben. — Das ist die Consti« tution. Der Staat ist ein großes Hauswesen und braucht Ellikünfte, um so größ.re, je mel> Verbesserung er einführen, je mehr er sür das Beste wirken soll. — Diese Einkünfte sind die Steuern. — Die Abgeordneten des Volkes selo»! werden in Zukunft die Glöße und Art 0>lbe. Was k.in noch so künstliches System der Controlle vermag, das wlrd ihr Sonnenbllck vermögen. — Dacun. hat der Kaiser das Wort und dle Schll'ft frei- gegeben. — Das »st d,e (5 0 n st l t utl on. Ihr wollt in Friede und Sicherheit d,, Früchte Eures Fleißes genießen. — Oegen die äußern Feinde, gegen die fremden Eroberer schuht Euch oas tapfere Heer, der starke Arm dc<5 Kaisels. — Gcgen die Ruhestörer lm In.- nern macht dcr Kaisir Euch selbst zu Wäch> tern. Er will die Bürger zu Hütern ihrer ei geneu Flelhelt und Sicherheit bestellt sehen, er will die National-Garde, und das ist die Constitution. Wollt Ihr nun wissen, was die lsonsti tution nicht ist? — Elne neue Einrichtung ln einem so großen Reiche, wie die österrcichi. sche Monarchie, braucht Ze,t und Nalh. Der Kaiser hat versprochen, das Werk nach allen Kräften zu beschleunigen. — Wer ein altes Haus bewohnt, wird eS nicht einreißen, bevor das neue unter Dach steht. — Wenn nun Je- mand Euch glauben machen will, daß Mlt der kaiserlichen Verheißung der Constitution jedes dishtrige Band des Gehorsames gelöst sey, k,in früheres Gesetz mehr zu R,cht bestehe, ein Jeder in seinen Wünschen zur Selbsthilfe greifen könne, so saget ihm, daß diesir Rath einen Abgrund des Verderbens berge, und daß d>eß di, Constitution nicht sey. Die Steuern und Abgaben sl'nd^eine Noth- wendigkeit, sie best.hen in allen Staat,,, der Mlt. Daß sie möglichst nüchtert, daß oie listigsten davon gegen minder lastige und Zweckmäßigere vertauscht werden — wir mehr als der durch die llonstitulion berufene Körper oer Abgeordneten d,s Volkes selbst w>rd auf dieses Ziel losarbeiten ? Allein auch dieser zarte und verwickelte Gegenstand braucht Fe,t und Rath, und big die Ateuern und Abgaben neu qeregelt werden, müssen dieselben nach dem ge« gewärtigen Systeme einstießen. — Wenn Euch jemand glauben machen wollte, daß Ihr von nun an keine Steuern m,hr zu zahlen habt, oder daß Ihr eigenmächtig und vorgreifend 'inzelne Gattungen derselben aufheben konnt, so saget ihm, daß dieß der Bankerott des Staa, tes wäre, und daß dleß die Constitution nicht sey. D'e Privatrechte sind heilig, die der Rei- chen, wie die d.r Armen, dle der H rren, wie die der Bauern. Eine Umaestallung der unter« chän'gen Leistungen und Gierigkeiten lieqt i,n Interesse beider Ttteile. Utter dem Einflüsse 5er Lonstllution wlrd sie schneller zur Relfe kommen, und eine Ver^sss,rung Eurer il'ge ,v>rd nicht ausbleiben. — W.nn Euch aber Je. mand saqen sollte, daß Ihr ohne wtiters aller Verpflichtungen gegen Lure Herrschaften und Urbarsherren entbunden jeyd, jo saget dem Ver- sucher, daß jeder Frevel gegen „n Pllvalrecht eine Drohung geaen alle andern PiioalreäUe >st, uno somll auck geqen Eure eiq.ncn, unl> daß d'e Rechllosiakelt eie 6 0 nst, tuti 0 n nläll lst. N.hmt di^se mel»'' W^rte ,u He reich.n kaiserlicktn ^ uaeständinsse. und bewahrt zualeick "n li.ftu Grunde vcs Herzens das Euck selbst 'hrende Gefühl d.S Dankes für den qroßmu« lhiqcn Geber, der, was andere Völker stufen, weise in langen Zwlschenräumen und in der Schule harter Prüfungen errungen, Euch M't einem Male aus dem Schatze seines Vater« Herzens geschenkt hat. - Seine That ist voll' bracht, sein Ruhm vollendet. - Der Eunge ist erst zu erwerben, erbesteht darin, daß >hr Euch des kaiserlichen Vertrauens und se'ner Gaben würdig zeigt. - Ihr werdet es. ^ Gs lebe der Kaiser! Gs lebedle Constitution 2 «,« ^ N^ 87S3. C u r r e n d e deK k k illnrischen Oubernlums. - Dle des r^k. lllyll,cy Zchent-Ablösungs- ^^7"^^^^Se k.k. Majestät haben ur B f^ des Robat- «nd Zehent-Ablö- unas-Geschäftes ausnahmswe.se allergnadlgst zu aestatten geruhet, daß die Obrigkeiten jene Rusti- cal- und Dominical-Grundstücke, welche sie als Cntgeld für die abgelöste Robat- und Zehent- schuldigkeit von ihren Unterthanen übernehmen, wenn sie selbe nicht in eigener Benützung behalten können oder wollen, wieder an Unterthanen ver« äußern dürfen, ohne dabei an die Beschrankungen der Grundzerstückungs-Vorschriften gebunden zu seyn. — Dieselbe Ausnahme soll auch den Unter- thanen zu Statten kommen, wenn sie zu dem Behufe, um zur Ablösung der Robat- und Zehent- schuldigkeit sich die nöthigen Geldmittel zu ver- schaffen, Theile ihres Rustical- oder (emphiteu- lttt^ tischen) Dominical-Grundbesitzes an andere Unter« thanen veräußern. Nur hat bei Grundueräu- ßcrunaen letzterer Art daö Kreisamt, so wie bei den Grundabtretungen an die Obrigkeiten im ge- eigneten Wege sich die Ueberzeugung zu verschaffen, daß dabei die Subsistenz der Unterthanen nicht gefährdet werde, und ihre Wirthschaften m, auf- rechten Stande erhalten werden; fcrners hat daü Kreisamt darauf zu sehen, daß tie lion den Unter- thanen für die veräußerten Grundstücke gelösten Geldbeträge wirklich nur für die Robat- und Zehentablösung verwendet werden. — In Bezug auf die Frage, ob solche zum Behufe der Nobat- und Zehentablösung hintangegcbcnen, einem andern Besitzer zugefallenen Grundstücke in Zukunft als mit dem neuen Besitzstande untrennbar vereiniget, oder als Ueberlandgründe zu behandeln seyn wer- den, wird aber die allerhöchste Entschließung Sr. Majestät nachträglich erfolgen. — Die obigen allerhöchsten Bestimmungen werden nun in Folge hohenHofkanzlei-Decretes vom 27.v. M., Z. 6U7I, zur allgemeinen Kenntniß gebracht. — Laibach am 10. April 1848. Leopold Graf v. We lser she i mb, LandeS « Gouverneur. Andreas Graf v. Hohenwart, e. k. Hofrath. Ol-. Simon Ladinig, k. k. Gubcrnialrath. 3. 581. (2) Nr. "'^ Circulars. Betreffend die Beibringung des Urtheilsstampels bei einer Streit- genossenschaft stämpelpflichti ger und stämpelfreier Parteien. — In den Fällen, in denen von Seite des aus Streicgcnossen beste- henden Theileö bei der Inrotulirung der Acten oder bei der Verfassung des Actenverzeichnisseö über das mündliche Verfahren einer der Streit- genossen erscheint, kann die Streitgenossenschaft nicht als abwesend betrachtet werden. Ihr liegt vielmehr, insofern nicht allen Streitgenossen die Stämpelfrciheit zusteht, ob — rücksichtlich der Beibringung des Stampelpapieres zur Ausfertigung des Urtheiles dasjenige zu erfüllen, was das Stämpel- und Taxgesetz § I^U dem anwesenden stämpelpflichtigen Theile auferlegt. — Genießt der Streitgenosse, welcher bei der erwähnten Amts- handlung anwejend ist, für seine Person die Stäm, pelfrelheit, so hat er bei derselben Tagsatzung dem Gerichte anzuzeigen, ob er von den übrigen Streit- genossen zur Bestreitung des Stämpels einen Vorschuß erhalten habe, oder, warum er das Stäm^ pelpapier für die Streitgenossenschaft nicht bei- bringen könne, und von welchem der stämpclpstich- tigen Streitgenossen das Stämpelpapicr am leich- testen und am schnellsten einzubringen wäre. Hier- über hat dann das Gericht nach Vorschrift der allerhöchsten Entschließung vom 20. Nov, 1841 (Iustiz-Hofdccret vom l3. Dec. 184 l) das Amt zu handeln. — Was in Folge der mit hohem Hofkammer-Decrete vom 9. März l. I, Z. 147, kund gegebenen allerhöchsten Entschließung hiemit zur allgemeinen Benehmungswissenschaft verlaut- baret wird. — Vom k. k. illyrischcn Gubernium. Laibach am 3l. März 1848. Leopold Graf v. Welsersheimb, Landes-Gouverneur. Andreas Graf v. Hohenwart, k. k. Hofrath. Carl Freih. v. Flödnigg, k. k. Gubernialrath. Z. 582. (3) Nr. 7269. Surrende deS k. t. illyrischen Vuverniu ms über verliehene Privilegien. -_ I„ F^e eingelangten hohen Hoftanzlcidl>n b.snn den: lj Dem I^clit'Wal.^st.i», O^ciker, wodn liaft in Wien, Stadt, 3tr. 5, sür die Dane, von einem I^hiv, auf die Olslüdiil,^ eliiplls.1',»'! ^li^aier< P^speclivl'. — 2) Dem Napoleon Hhomas Prar'l, »vohndafl in Biüss.I. (s'li,^ '.'ou!s v. Oilh, wohnhast in Wi.l,, Leopold' Itadl, N>. ^ttt»), für die Dauer von einen, Jahre, a,,s die (5ismdung eine» Maschine, wel- che d.'n I'nquar^'scl,en Apparat bei dein We- ben aller fa^onmrlen Stoffe ets.tze. (In Bel- gien ist diese Erfindung sc>t 8. Mai «8>7 ans fünfzehn Jahre p,,tenl!lt.) — 3) Dem Ignaz Slowasser, dürgnl. Instrumentenmachcl, wohn» haft in Wien, Ios.phstadt, Nr. ^22, für die Dauer von dre» Jahren, auf tie Elfi'ldunf, eines neuen MelaU.Baß Instrumentes von vier Octaven Tonumfang, „Il^lÜion" g.nannt, zx welchem sich alle bisher bekannten Metall^Baß^ Ittltrumlnte hinsichtlich der Stärke und Füll» dcS Tones wie l zu 4 verhalten, dessen Ton sl.hillichk.it mit dem Vaml^lä einer großen Orgel habe, und welches von Seite des Bla- sers kaum so viel Kraft erfordere, als ein qe- wohnlicher ^unllinl-il,»». — 4) Dem Friedrich Röd,gcr, wohnhaft in Wien, St. Ulrich, Nr. 50, für die Dauer von fünf Jahre«,, auf die Erfindling und Verbesserung an Schlaguhren, welcke ln einer abgesonderten, durch gl»'ickmä- ßige Schwerkraft bemerkten Hemmung (6cku^- ^<»»ul5nl.) bestehe, die von jedem Nadelw»rk ganz unabhängig, und auf alle Arten von Schlaguhren leicht anwendbar sey. — 5) Dem Joachim Sammer, Mechaniker, wohnhaft »n Wien, Mariahilf, Nr. 74, für die Dauer von zwei Jahren, auf die Elflnounq einer Vor- richtung für Ankündiglil'.qen, „Universal-Tele- graph für Allkünoigungen" genannt, wodurch Ankündigungen aller Art, sowohl bei Tag als auch bet Nacht, zugleich auch Zeit und Stunde sichtbar gemacht, und dieselben sowohl in den Straßen leicht von einem Platze zum ander» bewegt, als auch feststehend an Gebäude» uno nlcht minder im Innern der Hauser, na» menllich in öffentlichen Localltätcn, als Gast» und Kaff.'hHäusern u. s. w., angebracht werden können. — 6j Dem Johann Hichler, wohn- haft in Wien, Sladt, Nr. ll)()8, für die Dauer von .'incm I^hre, auf die Erfindung uno Verbesserung in der Construction von Wa a/»6chsen und Achsendüchsen, welche bei grö- p.rer Einfachheit, Sicherheit und Wohlfeillieit noch den Vortheil gewahre, txisj sich oie Rä' oer zum Behuse 0es Reinigens und Schnur renS welt leichter abnehmen uno wieder einse- tzcn lassen, das Schmnren der .'ichs^ s.ldst ohn» /lbnahme des Rades geschehen könne, die Achs, ool dem E,ndri"gen des Staubes geschützt sey, "Nllch die schmiere lange anhalte, ""d so^ mit daö Stocken ker Räder beseitigt werde. ^- 7) Dem Joseph Awler v. Hoh"N'lum,^ k. k. prio. Glosthändler und Inha^r d^r To- dersnik.r hydraulischen Kalksavrik, wohnhaft »,W>en, Landstraße, 3^.67«, für die Duuer von elnem Jahre, aus dle tKlsl"dl>n^ eines pra. parilten Kalkdüngers, welcher dem Boden die übe»mäßige Saure benehme , ohne o,ns,llicn auszumergeln, vul bülig."' "lk der Kllcgyps zu stehen komme, und so,vohl zur lZnlsü'nerung <)er Wiesen, als z><" Gypsen des Klees nno zur Hintanhallllng "Ue6 Un^ezi.fers, inc,- l'esond.re aber als Mittel ge>)en die Erdäpfel' seuche durch Oncsauernüg bet'< Boßens anwende bar sey. — 8) Dcm Dr. Iosepl) Haffnel, Ei- genthümer der vereii.l^t" Sl.y.rmcnk, für die Da.uer von inen, Iayr^, auf dle Erfinounq, salp.tersau- lis Natron zu raffmnen und hi^'t, die me- chanlsch"» oder chemischen VmliircinlqlllMm, oder beide zugleich auf sehr furze Weise aus« zuschciocn, dasselbe sohln ln unschiedeoen Gra- ,>,l, der Reinheit, in krystallunschir od?r com- pcllter Form darzustellen, welches sob««,, ül'.r yaupc uni' insbesondere in einer Haupisoll. die O'g'llschifl, das Wasser aus der Atmo- Ipiiare an^n^.h.ll, l„l)^I,lN!l vollere. — l!al- "ach am 27. Mäiz ltt,9. keopolo Graf v. Wcisersheimd, ^andesg^llverneur. Andreas Graf v Hohenwart, k. k Hofrath. Friedrich Nitter v. Kreizberg, k. k. Gubcrnialrath. Z. 6,2. (.) Nr. 5"'/.^ (5 o «icurs - ^ie rl a utb a r u n q. An der hiesigen k. k. Normal-H^uptschule ist die Stelle eines Lehrers der Zeichnunqs« kunst nnd der technischen Lehraeaenstände, näm» lich: Banknnst, G.onietli'', Stereometrie, Me» chanlk, Naturlchre, da5 Rechnen und ^eo.^ra« phie, mic dem sistemisnten Gehalte von Fünf- hundert Gulden (5. M. zu besetzen. — Die Bewerber um diese GteUe haben sich der am i5. Juni l. I. an drr k. k. Normal «Haupt» schule zu Innsbruck, oder jener zu Wien, Praq, Gratz und Laibach abzuhaltenden Con- (nrsplüfung zu unterziehen, und »hre mit gland- würdigen Zeugnissen versehenen Gesuche über Religion, Alter, Geburlöort und Vaterland, bisherige Anstellung und B,zü'a.e, dann Fähig, keit u"d Moralität bci den betreffenden fürst« bischöflichen Consistorlen ;u überreichen und sich längstens bis l3. Juni l. I. persönlich beider betreffenden Normalschnl - Direction zu melden. Innsbruck am ,7. M^z i848. Vom k. k. Oubernium für Tirol und Aor^rldirg. Graf v. Sarnthein, k. e. Gllb. Secretär. Z . d. M. diesen Wünschen bcigetreten ist. —Diese Beschlüsse lauten dahin, daß: 1, die Wahl der Vertreter deä Volkes zu der constituirenden deutschen Na- tionalversammlung so zu geschehen habe, daß, unter Beibehaltung des Verhältnisses der Bundeömatrikel, je nach 5<>M<> Seelen ein Vertreter gewählt werdc; daß 2) in Beziehung auf die Wahl der Abgeord- neten zur constituirendcn Versammlung auf jeden Fall bei der Wählbarkeit keine Beschränkung durch Vorschriften über gewisse Eigenschaften, in Be- ziehung auf WahlcensuS oder Bekenntniß einer bestimmten Religion vorkommen, und eine Wahl nach bestimmten Ständen nicht angeordnet werden könne; 3) daß als wohlberechtigt und als wählbar jeder volljährige selbstständige Staatsangehörige zu betrachten sey; 4) daß jeder Deutsche, wenn or die voranstchcnden Eigenschaften besitzt, wähl- bar, und es nicht nothwendig sey, daß er dem Staate angehöre, welchen er bei der Versammlung vertreten soll; 5) daß auch die politischen Flücht- linge, wenn sie nach Deutschland zurückkehren und ihr Staatsbürgerrecht wieder angetreten haben, wohlberechtigt und wählbar sind; 6) endlich daß dieselbe die höchsten Ncgienmgen ersuche, hiese Wahlen so zu beschleunigen, daß wo möglich die Sitzungen der Nationalversammlung am l. Mai beginnen können. — Welches in Gemäßheit des hohen Erlasses Gr. Excellenz des Herrn Ministers desI'mcrn vom 15. d.M., Z. "5/M. I,, mit dem Beifügcn zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird, daß das Erforderliche mit der größten Be- schleunigung veranlaßt wird, daß diese Wahlen Hierlandes ganz nach den vorstehenden Grundsätzen vorgenommen werden, dessen Ergebniß bekannt qegcben werden wird — Von dem t. k. illyrischen Gubt'rnial-Piä'sidium, Laibach am 17.April 1848. Z. Ü83. (l) "' '"" Verlautbarung « . «iv a ,^«l «t über Veränderung bei verliehenen Privilegien, — In Folge der eingelangten hohen Hofkanzle, - Erlasse vom U. l. ^., ^ """ 4l2<», werden die nachfolgenden Abdrücke zwcier Verzeichnisse mehrerer, von der k. k. allgemeinen Hostammer verlängerter, frelwlUlg zurückgelegter, oder für erloschen erklärter Privilegien yienut zur öffentlichen allgemeinen Kenntniß gebracht. Zuname Datum und Zahl . ^ . .< . , Dauer der Privilegien- A n m e r k u n a. und des Hoskammer- Gegenstand des P riv lleg »umS. Verlängerung. Anmerkung. W o h n o r t. Decretes. Franz Detoni in Mai- vom 3l Jan- Privilegium vom 2!» Febr. l8!4, auf die Ersin- Auf zwei Jahr,, d, i. l""b' ner 1848, dung einer Maschine zum Spinnen (l^iljoll) der !)cs 5. und U Jahres Zahl 3385,. Seide. Zolepl) und Anton Riedl 3^ Jan. ,848, Privilegium vom 7». Jänner 1847, auf die Ersin Auf zwei Jahre, d.i. in Prag. Z. 32l<>. dung von Hydrogengas-Fackel-Lampen. ! des 2. und 3 Jahres Joseph Koblcr in Smi- 31. Jan. 1848, Privilegium vom l Pappendeckel zu erzeugen. ! Heinrich Hubert in Wien, 31. Jan. 1818, Privilegium vom 29. Febr 1844, auf eine Erfin- Auf das 5. Jahr. Z. "^ '/^? - ^""9 ^' b"' Verfertigung von Nasiermesser-Abzieh- ricmen und einer für dieselben bestimmten Aufsri- schungsmasse. Larl Vogtherr in Wien. detto Privilegium vom 22. Jänner 184», auf eine Ver- Auf das 3, Jahr. besserung der unbcmerkbar angebrachten Brazeletä- SchncUfcdern mittelst zweier Etahlplatten. Giovanni Fescano del detto Privilegium vom 8. Jänner 1847, auf eine Ver- Auf das 2. Jahr. Banner, und Alexan- besserung in der Erzeugung von gepreßten und der Albrecht in Wien. l durchbrochenen Waren von Gold, Silber und allen tandcrn Metallen, mittelst einer Maschine, näm- « lich ciner Wurfpresse und Federkraft. Louis Otth. detto iPrivilegium vom 8. Jänner 18^7, auf die Ersin- detto ldung eines verbesserten Verfahrens in der Zugute- li machung des Nickel - und Robolt-Erzes. Francesco Giustinian 3o- 2U. Jan, 1848,^ Privilegium vom 24. Nov. 1845, auf cine Er Auf ein Jahr, d. i daß lm. Z. '^""/,,.. Windung in der Construction eines Odametrographen, 3. Jahr. ! welcher mit der größten Schnelligkeit die Vertie- fungen und Erhöhungen der Slraßenzeichen oder s graphirt darstellt. Iac. Christ. Rad in Da- 14. Febr. »8^8, Privilegium vom 23. Jänner 1843, auf die Er- Auf das sechste bis tschirsch in Mähren Z, 4474. 'sindung, Rohzucker, sowohl in- als ausländischen, iuclui,. Itt. Jahr. ^in der halben, biüher nöthig gewesenen Zcit in ^ Würfelform rafsinirt darzustellen. ! ! Ios. Michalöky in Brück detto ^Privilegium vom 15». Febr. 18i5, auf die Er-^ Aufdas 4.Iahr. ! a. d. Leitha. ß findung einer neuen Kochmaschine. Franz Kordon in Wien. detto lPrivilegium vom 8 Jänner 1847, auf eine Ver- Auf das 2. Jahr. l besserung in der Erzeugung aller Gattungen Gold- « und Silbcrwaren. Dr. Eduard Jäger in dctto ^Privilegium vom 27>. Jänner 1847, auf die Er- detto ^ien. 'findullg und respective Verbesserung der unterm 7, Juni 1844 privilcgirten Erfindung, alle Gattungen Schießgewehre mit Vereinfachung und Beschleunigung zu laden und die Ladung zu ent- zünden. Ludwig Ferd. Vctzlich in 2, Febr. 1848, Privilegium vom 28. Jänner 1845, auf eine Er- Auf das 4. Jahr. Wien. Z. 4522. findung in dem Baue der Achsen und Gestelle bei den Eisenbahnwagen. Joseph Bastle Galand in dctto Privilegium vom !2. Jänner 1847, auf eine Auf das 2. Jahr. Breölau. Entdeckung und Verbesserung in der Construction von Zlegelösen. Carl August Beyer in dctto Privilegium vom 1l. Febr. 1847, auf eine Ver- detto Zwickau, im König- besserung in der Fabrication des salzsauren Bleies lc. reiche Sachsen. Ludwig Uereüzaozy u,N detto Privilegium vom 17. Dec. 1844, auf eine Wer- Auf das 4. Jahr. Franz Meta in Wien, desserung in der Mechanik des Fortepianos, welche dieselben unterm N». Dec. I8lti an I. M. Schweig- hofer cedirt habe. Ignaz Kapfer, Kupfer- l8. Febr. 1818, Privilegium vom 3 Febr. ,8,:!, auf eine E.'t- Auf die weitere Dauer schmidmeistel im Markte Z. «05«. dcckung in der E^engung von Kupfer, Messing emes, d. l. dcS d. ^. Haag. und Schwarzblechgeschirren mittelst emer Ham- > merwerkmaschine. » »,- ! Friedrich Schwechten in ,9. Febr. 1848, Privilegium vom 28. ^Jänner 1845, auf eine Auf das 4, Jahr. Wien. Z. 612«. Entdeckung und Verbejjeruug in der Construction der einfachen und doppelten Wagentrittc bei Luxus- wagen. Johann Fnderik und detto Privilegium vom 15. Feb^ detto Paul Löwe in Wien F^nkl, auf eme Verbesserung der unterm.l. De . " ^' ' 1U44 privil. Entdeckung inder Erze.'gung undmch sichtiger Spielkarten. ^ ^, c^iH't ^al,r «larl Kutschke in Wim detto Pn«i,'giu» °o» -«». Iäm.r,8.«, »"^ne ^ Aufd.5 «^ ) , sindung und Verbesserung m der Erzeugung von Filz- und Seidenhüten. Felix Maria Baudouin detto Privilegium vom 22. Jänner ,8l Hütte und Seelen von bituminösem Cement. l 336 Name, Datum und Zahl S u n an, e oes Hofkammer- Gegenstand deS Privilegiums. A n m e r k u n g. n> ."' . Dccretes, Wohnort. Aron Pollak in Wien. .H. Febr. 1818, Privilegium vom 7. Juli 1842, auf die Erfindung Dieses Privilegium wurde nach einer Anzeige der k. k. Z. :t, cedirt an Maria Grundlage des darüber eingeholten Kunstbcfundes des k. k. Müller, auf Verbesserungen der Buchdruckerschnell: polytechn. Institutes, wegen Mangels der Neuheit des Pri- Friedrich und Leo Müller, 14 Febr. 1848, presse. vilegiums^Gegenstandes, und zwar das letztere gänzlich für so wie Maria Müller. Z. 55N5. Privilegium vom 10. Juni 1844, auf eine Ver- erloschen erklärt, das erstere Privilegium vom 15. Juli 1839 detto dcsserung der am !>. Api il 183. Kundmachung. Bei dem jüngsthin eingetretenen Umschwünge der vaterländischen Zustande har der Herr Minister des Innern mit Erlassen vom 26. März d. I., Z 77 und 120, zunächst für die philosophische, medicinisch-chirurgische und juridische Studien- Abtheilung der Wiener Universität die Verfügung getroffen, daß den Hörern dieser Studien die Adlegung der Lcmcstral- oder Annual-Prüfungen vor der Hand im laufenden Schuljahre nicht zur Pflicht zu machen, sondern in ihre freie Wahl zu stellen sey, und daß allen denjenigen, welche sich einer Prüfung nicht unterziehen, am Schlüsse des 2. Semesters Frequentations-Zeugnisse auszustellen seyn werden, welche sie zum weitern Fortschreiten in ihren Studien befähigen. — Gleichzeitig wurde die bisherige namentliche Controlle über das Er- scheinen der Studierenden bel dem sonn - und feier« tägigen Gottesdienste aufgehoben. — Auf eine an den Herrn Minister des öffentlichen Unterrichtes gestellte Anfrage wegen Anwendung des ersten Theiles dieser Verfügung auf bereits ausständige Prüfungen hat derselbe die hier nachstehende Erläu- terung erlassen. — Diese Verfügungen werden zu Folge eines Erlasses des Herrn Ministers des Unterrichtes vom «, d. M, Z. 22, mit dem Be- merken hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß dieselben auf alle öffentlichen theologischen, juridisch-politischen, medicinisch-chirurgischen und philosophischen Studien-Anstalten, gleichwie auf die höhern Abtheilungen der technischen Lehr- anstalten vor der Hand für das laufende Studien- jahr in Anwendung zu bringen sind. — Laibach am 1« April 1848. Abschrift eines D ecrete s des Ministeriums des Unterrichtes an das Vice« directorat der philosophischen Studien an der Wiener Universität clcio. 2. April 18^8, 5M.U. — In Erledigung der Eingabe des k. k. Vice- directorats vom 30. v. M., Z 7U4, nehme ich keinen Anstand, die mit dem Erlasse des Herrn Ministers des Innern vom 25. v. M. ertheilte Bewilligung, daß die Ablegung der Prüfungen für den 2. Semester des Schuljahres l848 den Studierenden der Philosophie des 1. und 2. Jahr- ganges nicht zur Pflicht zumachen, und daß den- selben am Schlüsse des 2, Semesters 1848 solche Frequcntations-Zeugaisse, welche zum Aufsteigen in den Studien befähigen, auszufertigen seyen, auch auf den 1. Semester des laufenden Schul- jahres ausgedehnt werde. — Ich bewillige sonach, daß allen jenen Hörern der Philosophie, welche für den 1. Semester noch keine, oder nicht alle Prü- fungen über die obligaten Lehrfächer bestanden haben, auf gleiche Art und mir derselben Wirk- samkeit, wle sür den 2., auch für den 1. Semester 1848, entweder für alle Lehrfächer, oder nach Um- ständen theilweise Frequentations-Zeugnifse aus- gestellt, und jene Studierende der Philosophie, welche im 1. Semester 1848 in ungünstige Fort- gangsclassen verfallen find, aus diesem Grunde l,ohne sich einer wiederholten Prüfung unterziehen zu müssen) an dem Aufsteigen in die höhern Stu dien nicht gehindert wcroen. — Die Einrichtung der Ausstellung von Frequentations-Zeugnissen findet übrigens auch auf alle nicht obligaten Lehr- fächer ihre volle Anwendung, und es sind sonach allen jenen Hörern dieser Unterrichtsfächer, welche es verlangen, derlei Frequentations-Zeugnisse aus- zufertigen. — Ich ermächtige endlich das Vice- directorat für das laufende Studienjahr 1848 die Bewilligung zur Ablegung nachträglicher oder wie- derholter Prüfungen, ohne Rücksicht auf den Zeit- raum ihres Ausstandes, im eigenen Wirkungskrclse, jedoch stets im Einvernehmen mit den betreffenden Herren Professoren zu ertheilen. An das Vicedirectorat der medicinisch-chirur- gischen Studien, und an das Vicedirectorat der juridisch politischen Sluoien. — ^.l>n,i >n »uzn-a — In der Anlage theile ich dem Vicedircctorate die Abschrift des Decreles mit, welches ich in Ab- sicht aus die Ausdehnung der Begünstigung wegen Ausstellung von Frcquentations-Zeugni>i.en auch für das erste Semester, und wegen Erweiterung des Wirkungskreises, bezüglich der Bewilligungen zur Vornahme von Nachtrags- und Wiederholungs- Prüfungen, unter Einem an das Vicedirectorat der philosophischen Studien an der hiesigen Uni- versität erlasse. — Diese Anordnung hat auch, in- sofcrne es dasselbe betrifft, dem k.k. Vlcedirectorate zur Richtschnur zu dienen. — Für die Nichtigkeit der Abschrift. - Wien am 7. April 1848. B i h l e r n, s,. Z^58Ü7"(Ä) Nr. »lii8. Kundmachung Die Lehrersstelle der ersten Schulclasse, unterer Abtheilung, ander k. k. Muster-Hauptschule zu Klagenfurt, mit welcher der Gehalt jährlicher Vier- hundert Gulden Eonv.-Münze aus dem ka>ntn. Normalschulsonde verbunden ist, ist in Erledigung gekommen. — Bewerber um dieselbe haben ihre eigenhändig geschriebenen und an dieses k, k. Gu- bernium stylisirten Gesuche, in welchen sie sich über Alter, Stand, Religion, Sprachkenntnisse - insbesondere die windische Sprache — bisherige Dienstleistung, Befähigung zum Lehrfache an Hauptschulen und Moralität gehörig auszuweisen yuben, bis längstens 15. Mai 1848 bei dem hochwürdigcn flirstbiscköfl. Gurker Consistorium zu Klagenfurt einzubringen und zugleich darin anzugeben, ob und mit welchem Lehrer an der dortigen Normal-Hauprschule, dann in welchem Grade sie verwandt oder verschwägert sind. — Vom k. k. illyrischen Gubernium. Laibach am 3. April 1848. Stadt- u. landrechtl. Verlautbarungen. Z. 605. (2j Nr. 3N4. Edict. , Von dem k.k. Stadt« und Landrechte m H Krai» wird dem unbekannt wo befindlichen An« z ton GllNlwald, Schneidermeister, mittelst ge« ^'«wältigen Eoicis Ninnerl: Es hade wider denselben bei dns.m Gerichte Georg Zunder von Ieschza eineKl^ge auf Zahlung von 82 fl. C. M. e. 5, Q. eingebracht und um Anordnung einer Tugsatzunq zur summarischen Verhand- lling dieser Rechtssache gebeten, worüber die Taqsatzung auf den l7. Juli l. I., Vormit. ta^s 9 Uyr. vor diesem Gerichte ang,ordnet lvurde. Da der Aufenthaltsort deß Beklagten An» ton Grünwald diesem Gerichte unbekanlU, und weil derselbe vielleicht aus den k. k. Erblan« dlN abwesend ist, so hat man zu dessen Ver- lheidiqung, und aus seine Gefahr und Unko- sten den hierortiqen Oerichtsadvocaten Dr. Lind, ner, als Gurator bestellt, mit welchem die an« H.'dr^chte Rechtssache nach der bestehenden Ge- richtsordnung ausgeführt und entschieden wer» den wird. Der Geklagte, Anton Grünwald, wird ^ dessen zu dem Ende erinnert, damit derselbe allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter seine all» falliren Nechlsbehelfe an die Hand zu geben, oder auch sich salbst einen andern Sachwalter 5u bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, u»d überhaupt im rechtliche,, ordnungs» ,l,äßigen Wege einzuschreiten wissen mö'a.e. ins- besondere, da er sich 0,e autz seiner Nerabsäu- mu"g entstehenden Folgen selbst beizumessen hac^n wird. Von dem k. k. Stadt- und Landrechle. Laidach den 6. April 1848.