»»w«,». ,»»»„ str M« «r SS Sonntag, »t. März t««». » III. Jahrgang Me .«arburgir Seiwii,,' «ischeiiil ,cde» Eoniilag, M»,w°ch »nd Stt>tag> Preise — flr Marburg: ganzjährig « ?.> halbjährig »si., vierteliöhri, Ist. SV kr! skr S»»«ll«»g m» Haii« manaNich lo ir. — mt« Poftverseiidung - ganzjährig »sl., halbjährig 4fi., vierteljährig 2fl. Die -i» Mal gespaltene «arm-ndz-ile wird bei einmaliger «inschaltuiii ^__MI« Iv> bei zweimaliger mil 10, bei dreimaliger ml, 20 »r. beiechnel, wozn sür jedesmalige Sinschallnng »0 «r. Znseraten.Etem»elg«b«hr lom>en. Zur Geschichte tte», In jenen Einzel ftaaten der schiveizerischen Eidge» nossenschaft, wo noch dns reine System der Bolksvertretunn gilt, ist eine mächtig», sietlreiche Bemtgung gegen dirse hat e diese erzogen, und sie hatten sich immer so innig und so herzlich geliebt. Meine Mutter mußte zuletzt bitterlich iveinen. trotz jener Ermah« nung der Großmutter. Do ließ d», Tante Therese sie loS. „WaS weinst Du. Elisabeth?" Marbiirger Berichte. (Gasbeleuchtung.) Der Bertrag. welchen der Gemeindeausschuß wegen Einführung der Gasbeleuchtung mit Herrn Sraff aus Germersheim abgeschlossen, lautet, in seinen wesentlichen Bestimmungen, wie folgt: 1. Der Unternehmer verpflichtet sich, die Beleuchtung der öffentlichen Gassen. Straßen und Plätze von Marburg durch Gas auf eigene Kosten einzurichten., und jedem Privaten, der eS verlangt, gegen Bezahlung solches Leuchtgas zu liesern. sobald in der Gaffe oder Straße oder auf dem Platze, an welche die Lokalität deS Privaten grenzt. Röhren für die öffentliche Beleuchtung gelegt sind. 2. Der Unternehmer erhält daS ausschließende Recht, in den Stadt-boden GaSröhren einzulegen und soll während der Dauer dieses Vertrages Niemand die Befugniß haben, die öffentlichen Gassen, Straßen und Plätze von Marburg zur Anlage von GaSbeleuchtungSröhren zn benützen, oder die öffentliche Beleuchtung ganz c^er lheillveiie zu besorgen. 3. Die öffentliche Beleuchtung mit GaS umfaßt einhundert zwanzig Flammen, jede mit durchschnittlich eintausend fünfhundert Brennstunden im Jahre. 4 Der Unternehmer hat auch die Kosten deS Betriebes zu bestreiten. ö. Die Gemeinde überlaßt dem Unternehmer mr Errichtung der nöthigen Gebäude und Werksvorrichtungen eine Grundfläche von beiläufig zweitausend vierhundert Geviertklaftern unentgelUich. 6. Die Errichtung aller Räumlichkeiten bleibt dtn allgemeinen bau-und feuerpolizeilichen Vorschriften untertvorfen. 7. Der Unternehmer ist berechtigt, wahrend der Dauer dieses Vertrages durch seine Arbeiter in allen öffentlichen Gassen. Straßen und auf den Plätzen behufs Legung der Leilunj^Sröhren zur öffentlichen und Pri-valbeleuchlung die nöthigen Ausgrabungen machen zu lasten. Diese Arbeiten dürfen erst nach »rfolgter Anzeige an das Gemeindeamt und im Einver-ständnik mit demselben vorgenommen werden. Die Stadtgemeinde erivirkt (ohne jedoch diesfalls eine Verpflichtung zu übernehmen) nach Möglichkeit die Ermächtigung, die Draubrücke mittels GaSröhren überschreiten zu dürfen. 8. Wenn öffentliche Neubauten. Verändrruntftn oder Umlegungen von Gassen. Straßen oder Plätzen eine Beilegung der GaSröhren ol^er Maßregeln zur Sicherjtellung derselben, oder Versetzung einzelner Laternen erheischen, so ist der Unternehmer verpflichtet, dies ans seine Kosten zu bc» werksielliglN. Jnsoferne jedoch solche Arbeiten im Interesse der Gasver-braucher geschehen, haben diese alle Kosten zu tragen. 9 Beschädigungen der Ansialt oder einzelner ilirer Theile. sei eS durch Muthwillen. Unachtsamkeit Einzelner oder durch Naturereignisse, muß der Unternehmer tragen. Schäden jedoch, tvelche durch Krieg. Aufstand und Aufruhr an den Anlagen oder Zugehör verursacht werden, sind der Unternehmung nach dem wirklichen vollen Zifferwcrlh der Herstellungs-kosteu durch die Gemeinde zu vergüten, insoferne der Ersatz nicht vom Schuldtragenden hereingebracht werden könnte. 10 Als Maßeinheit für alle kubischen Zahlenverhältnisse. insoferne sich diestlbkN auf die Abgabe und den Berbranch von Leuchtgas bezieben, ist der englische Kubikfuß angenommen; tausend englilche Knbitfuß sind gleich achthnndert sechSundneunzig Wiener Kubikfuß. 11. Die Hauptröhren sollen mindestens drei Fuß unter der Oberflächs, in der Mitte der Straße, und wo sie mit Kanal-Anlagen zusammentreffen, so gelegt werden, daß zwischen Kanal und Gasrohr, wenn immer möglich, zwei guß Entsernung ver-bleiben. Sämmtliche Hauptröhlen müssen von Gußeisen, die Zweigleitungen zn den Häusern aber von gezogenen schmiedeisernen oder Blei- „Arme. arme Therese!" rief meine Mutter. „Ja!" sagte die arme Schwester leise. Sie sagte nur daS eine Wort. Dann tvandte sie sich zu mir. Ihre Augen sah ich feucht gläuzen, aber sie ivar milde und freundlich. „Du bist groß geworden." sagte sie zu mir. „und Deine Mutter hatte mir nur GutcS von Dir geschrieben. Bleibe immer ihre Frende." Sie sprach eS so unendlich klar, und mild und freundlich. So blieb sie, so war sie immer, so oft ich sie nachher wiedersah. Und auch eben so schön war sie geblieben: diesUbe Feinheit und Durchsichtigkeit der Haut; dieselben edlen Formen deS blassen Gesichtes: keine Rm»zel darin; derselbe ruhig klare Blick der dunkelblauen Augen. Und sie wai. als ich sie zum letzten Male sah. nahe an den siebziger Jahren. Sie ist gestorben seitdem. Im Tode soll ihre Schönheit eine noch wunderbarere gewrscu sein. Ich konnte sie nicht mehr sehen; ich mußte lern von ihr im sremden Lande leben. Sie war so unglücklich getvesen. „WaS sehlt der Tante Therese?" mußte ich schon damals, als ich sie zum ersten Male sah. meine Mutter fragen. „Du weißt eS ja." war die Antwort. „Der Tod deS Onkels Fritz. Wir Alle trauern noch um ihn." Aber die Tante Therese ivar jo besoiiders traurig. „CS muß doch noch etlvaS Anderes sein. Mutter," sagte ich. „Der Onkel Fritz und die Tante Therese waren ZwillingSgeschwister." sagte die Mutter. „Sie hatten sich ganz besonders lieb." „Es muß doch noch etwas Anderes sein. Mutter." „Ja." sagte die Mutter, tief seufzend. „Es ist auch noch etwaS Anderes. Aber daS verstehst Du nicht. Kind." Spätcr vktstand ich eS. und ich iverde eS nachher erzählen. Borher muß ich von dem berichten. waS ich damals schon wußte, und worüber sie Alle noch trauerten. (Fortsetzung folgt.) röhren hergestellt werden. Im Innern der Häuser dürfen nur schmiedeiserne RSHern verwendet werden. . l 12. Die Gemeinde überlnlit dem Unternehmer die gegknivartigen j Laternen s.'MMt Träger und Kandelaber unkntgettlich unv zw zehn Perzent, d^S Theater und Kasino sür alle ihre Räumlichkeilen um füns Perzent billiger, bei letzteren vorausgesetzt, daß die Einrichtung zur G.»Sbelenchlung gleich bei Beginn geschehe. 19. Der llnternehmer ist verpflichtet, alle zum Bollzuge der Gasbeleuchtung nöthigen Einrichlungen so herzustetlen. daß die Betenchlung binnen zehn Monaten vom Tage deS Vollzuges dieses Vertrages an gerechnet, vollendet ist. und ohne irgend einer Unterbrechung durchgeführt werden kann. SO. Wenn ohne Bersäiulden deS Unternehmers oder seines Personals die Gasbeleuchtung ganz oder theillveise längere oder kürzere Zil»rburK^, 20. 1869. (197 «Fvliani» Ic. k. Vv-irksriokter in ksvsion. Eröjstuvg Sonntag den 21. März 1869: Mnhilik »tS Th. Abends um 5 Uhr: wobei die Theater-Musikkapelle unter Leitung; ihreS Kapellmeisters A. Hohl sich produziren wird. 193 Entree 10 kr. Der Gefertigte bittet um geneigten Zuspruch und wird AlleS aufbieten. das geehrte Publikum zufrieden zu stellen. ^»kod Sodvetä» Gastwirth. Z. 254. Eine schöne WeinM-ReMt in Windischbühkln. -in- halb- Stund- von «in-r Eisenbahnstation »nt-s-rnt. im GesamllitflSchmmabt von über 40 Joch, mit Wohn- und Wirthschastigebänden, Alle« im b-ften Zustande. 7st unter aünstiaen Zah-wngibedingnisse« zu verkaufen. — Nähere Autkunst wird ertheilt in der ^nzlei de« Advokaten Dr. Anton Wibwer. BurgvlaK HauS Rr. 8 in Marburg.___ (ISS Da zu der für heute anb-r.iumt gew-senen Minuendo-Lizitation kleinen Mana-Raster Bach an der Maria-Raster Bezlrt«stra»e r-in Lizitant erschien, so wird -ine zweite Lizitation ,«r Mittwoch »e« ZI. M. Bormittaa 10 Uhr iM BkZirktvcrtretunB okale anberaumt, ivozu Unternehmer anmit einae-lad-n werde». — Plan, Borauimak. Kostenüberschlag und Lizitation«, b-dnilimsse können an jedem AmtStage (Mittwoch und SamStaa) hier-amtS eingesehen werden. ^ Bezirksausschuß Marburg am 17. März 1869. __Konrad Seidl. Obmann. Kundmachung. 60 Mchen schönes Sommerkorn i??'K?rn?n.rvo''rsta?Z^"Haus^ Nr. 188 Geschickte Schuhmacher, Rähmafchiiiarbeiter, Staffirertnnen. Nckht-ri«»-« ,,nd . /in sehr g-schi«kt-r Aeugschmied stiiden dauernde Beschästignng in der k. k. priv. Schuhivaarenfabrik von ^nt. L. Kloinsvliu8toi' in »iu'bui'g a. ll. Einladung zum Abonnement ans die seit dem Beginne de« Jahre» 1869 erscheinende (l67 „Weinlaube." Jllnstrirte Zeitschrift siir Weinban und Kelierwirtlischast. Herausgegeben von A. W. Areiherrn v. Bado, Direktor der Obst- und Weinbauschule in Klosternenburg, redigirt von ?^r. A. Znchristan. Da» Jourual. welche» sich bereit» eiue» sehr groben Lesekreise» erfreut, erscheint am 1. und 15. jeden Monat» 1'/, Bogen stark, nnd kostet vierteljährig 1 fl.. ganzjälirig 4 fl. (20 Sgr. resp. 2''/, Thlr.) «nt freier Pofiversendung. JusenUe zu sestgeWru billigen Preisen. Weinverkaiifs-Anzeigen, WeinlizitationS-Knndmachun-gen genießen eine besondere Begünstigung. Pränttmeration»gelder, Inserate ic. wolle man gefälligst fronco an die Admini stration der „Weinlaube" in Klosterneuburg l>ei Wien einsenden. Inserate werden auch von Haasenstein äc Vogler in Wien. Hamburg. Berlin, Leipzig, Frankfurt a. M. und Base! angenommen. — Die bi»her erschienenen Rnmmern kiinnen nachgeliefert werden. t)si I IK7) kvrronx»»»«, ks^sr'svkes llau». Hm« ^«pp, praktischer Zahnarzt, in Ltaät, ^r. 2. Durch 8 Jahre gebrauche ich Ihr und lzabe seit dieser Zrit auch nicht tinmal Zahnschmerz, an lvrlchrm ch früher doch fortwährend litt ; dieS der beste Beweis für die Gl'lte dieses Fabrikates. Trotz des hol)en Preise» ist e» mir unentbehrlich geworden, und ersuche Sie daher um Zusendung von neuen 6 Klaschen diese» wohlthcitigen Wasser», wo» auch gut wäre, wen« e» minder bemittelte Leidende benutzen kiiunten. Ersuche um schnelle Znsendung und zeichne mit Hochachtung Bndwei». Paul von Faerber, L5) Gttt»befitzer. *) Zu hallen in: Marburg bei Herrn Baucalari, Apotheker, F. Kolletnig »nd in Tauchmann'» Kunsthandlnng: Cilli bei Crisper, in Baumbach'» nnd in Xauscher'» Apotl>ekei Stiuerbrunn in der Apotheke', Radker»burg I. Weitzin-ger; Mureck liei Kugler Merlack; Warn»ditt iu A. Halter'» Apotlieke: L u t-leuberg bei N. Wilhelm; Rohitsch in CriSper'S Apotheke; Windisch-Graz !N Ammerbacher'» Apotheke und bei I. KaligaritschTstffer in der Apotheke; ""indisch.Land»berg in Vaßulik'» Apotheke. Bei so günstigen Einkäufen: (186 :LsIrI»n«^r in Säcken ä 200 Pfund, der Zentner K si. 20 kr. bei gröberer Abnahme bedeutend billiger. pr. 100 Pfund 3 ff. 4« kr. T vitl das Pfund von 10 kr. aufwärts. M^Zutker in Hüten U^^mit Gaffee, zum Einkaufspreis. Den so sehr empfchlenslverthen und in Italien besonders gesuchten (pTblsttt) Zucker 35 kr., Zucker «I* It««a 32 kr. das Pfund. Besonders reinschmeckende im Durchschnitt das Pfund um kr.-MW billiger, verkaufen ^0tivk 8elirk)^ üi 8olm in Rn 2811. Kundmachung (182 Schuhmacher-Gehilfen (Frauenarbeiter) finden dauernde Beschäftigung in und außer dem Hause bei Joh. Wetschko in Marburg. (177 Schöne neue Wohnungen mit freundlicher Aussicht zu 2, 3. 4 und 7 Zimmcru niit Sparhcrdküche »nd Hoiziege sind zu vergeben im Hause Nr. 109, Nrazervorsladl. Verantwortlicher Rebakteur: Kranz Wie»thaler. Die im Srariscken Gerichtilgebäude in Marburg befindliche« zwei Keller werden ans die Dauer von zehn Zähren vom I. Mai l. I. angesangen gegen halbjährige gegenseitige Kündigung in Mielhe überlassen! Der Fiskalprei« des Miethzinse« ivird mit jährlichen 150 fl. festae. s'ßt. Die diessällige öffenlliche Bersteigeriing wird am »«. MSr» l. I. Vormittag« 10 Uhr bei der k. k. Finanz-BezirkS-Direktion ada«. haltku werden, woselbst auch die iveilere» Bedingungen eingc ehen werden können. K. k. Finanz Bezirk« Direktion Marburg am 12. März 18ög. Exekutive Wein-Verstcherun^ Zur Hereinliringnng eines Rückstandes an sequestrirten Miethzins lvird am Montag dm 22. d. M. Bormittags von 10 bis 12 Uhr im Huuse Nr. 31 in der Magdalnia Vorstadt die exekutive Feilbietuna von N .Hallistartin 1868ger W.ine sammt Gebinde stattfinden. Hiezu lverden Kauflustige mit dem Bemerken eingeladen, daß bei dieser schon zum zweiten Male angrordneten Feilbietungs-Tagsakuna die Psandobjrkte auch unter dem Schätzungslverthe lverden hintanneaeben werden, nachdem bei der ersten Lizitation am 8. d. M. Niemand erschienen ist. . Vom Stadtamte Marburg am 9. März 1869. Eisenbahn-Fahrordnung für Marburg. Nach Wleu: Nach Trieft: Al'fahrt: 6 Uhr 25 Min Kriih. Abfahrt: 8 Uhr 14 Min. Z^rül» 7 Uhr L Min Abend». '3 Ul)r 48 Min. Abend» Nach Billach: Abfahrt: 9 Uhr Früh. Die Hilziige verkehren täglich zwischen Wien und Triest. Nach Wien: Nach Trieft: Abfahrt: 2 Uhr 4L Min. Mittag»._Abjahrt: 1 Uhr 52 Min. Mittag». Lt. 0. Drnck nnd Verlag von Eduard Jan schiß in Marburg.