133 Amtsblatt zur Laibacher Zeitung Nr. 18. Donnerstag den 23. Jänner 1873. lb30> Nr. 7"06 Verordnung des Ackerbau-Ministeriums!im Einvernehmen mtt den Ministerien des Innern, der Justiz und des Handels vom 20. September 1872, b""ffend die Form der Traumaße und die bei deren Aufstellung zu beobachtenden Vor. fchriften. Wtig für dasHerzogthum Kram. 5.. «?"..?°^l,ima des 8 11 des La,.de«gesehes über 15 Mai ^ ^"."^ """ "b""^ '" Gewässer vom W. Mal 1872 w„d verordnct. wie folgt: ^.« ^ ^" Gcmüßheit d.l Ge,timn»uu., de« 8 <) 2v^ «»^^ NN «>r ^ ^!""'".", ^" Smumaßc« ist »n d« OteUe, «.. « ««M.?''^?°l'''^''' n°'M..r. !st, w d. , ^"^'"blks muß dle Höhenlage des Staumane« Rns!"a "d ^"' 'lnen nahegelegenen unv1r°ückbare V genstand (F.rpunt.). welch«, zugleich zur Control-der Höhenlage aller wesentliche,, Theile der Stau- und ' wertoornchtunqen zn dienen hat. festgestellt werden. i ,pi^,^ . Herstellung des Staumahes zur Ve! ?e"n7en ^/rlaubten Nasserstandes hat auf'eine der , ^r, ^"^" ^ Ntschchen: ! ke.«^V. .c/^!^" Uferwände oder aufgeführte Qua. d.^)?n^<"^"'. '""" b°« Staumaß an denken durch Anbringung einer gut befestigten, mindestens 5 Deci-meter lange, hor.zontal gelegen Flafchschie. e (Klammer) obtger Länge derart hergestellt werden daß die obere V'me der Flachschienc oder Furche die zulässige Wasser, höhe anzeigt, Senkrecht auf die Mitte der Flachschiene oder Furche «st ein metrischer Maßstab anzubringen, welcher emlge Decimeter darstellen soll, und entweder auf einer senkrecht aufgestellten Flachschiene verzeichnet oder in o«e Userwände eingemeißelt werden kann und den Hwrck hat. d,«. allfälligen Überschreitungen der erlaubten Was- serspannung ersichtlich zu machen. ' 2 Finden sich für das Staumaß unverrückbare Wundlagen der bezeichneten Art nicht vor. so wird: ») an der gewählten Uferstelle als Ufereinfchnitt eine ««ube, deren Tiefe mindestens einen Meter unter oeu zu markierenden Wasferstand hinabreicht, ausge- es «^« 'n diese Grube ein der Beschaffenheit U, «?"" ensprechend langer Pfahl von Eichen- b°» ^il "°" ""k" ^eren. gleich dauerhaften dicken E'',"""« eisernen Schuhe beschlagen, mit dem leS bis ^m N^"^": '"'"'" eines Schlagwer- sodann bor^ ?"?"^ eingerammt; der Pfahl wird der üf dems°?^ ° «bgesäat, daß die Oberfläche taUenen M'!.. ' ^'^ '^' b) ^, befestigenden me. liegt. " '" «enau in der zuständigen Wasserhöhe b) Ueber die Kovlnx chend tiefe., liiN'/" fahles werden in enlspre-welche nach der Form ^ ^^" "" Schließeneiscn, je zwei, wenigstens 3D- ^"^es gebogen und mit Lappen an den unleren» ü"" ^en, horizontalen weifc angebracht und mittim l.""^" sind. lreu^-Pfahl befestigt. "" "arler Nägel an den Dic Oügel h^ben bis »u der sohle zu reichen. * «eebneten Gruben. Die zu 2) elwälmts Platte soll «>.« s. . oo.' Kupfer. Messt.,, Zink ""t dcn Bügeln versehene Kopffläch d// A'.?" g°"z überdecken, und mi. «ier h °bg he^n^^" "s^en sew, welche an die Seitenftach d " ^'" -'.i'^?3"^?2>'.?'3:' ' der Grudensohle ausruhenden Bügel-Lap. pen em auf der Unterseite geebneter," schwerer Stein im Gevierte von mindeste,,« 4 Decimeter versenkt oder eS wird an dem Pfahle rin aus vier starken Hölzer» ^sammin^schtei, Doppelkreuz derart Hiimv« grschobl>n. daß der Pfahl ans dcr mittlere» Oeffnuna des Kreuze« herau^ragl, das ssrcuz al'er auf die Vü« gtll.ippcn aufzuliegen kommt. äjDie Grude wird hierauf h,« auf einen Decimeter unter der Metallplatte init Grton oder bei minder wichtigen Werken mit schweren Steinen ausgefüllt, an dcr Wasserseite »ber mit einer entsprechenden Vö-schung versehen. o)Um Ueberschrcltungen der zuständigen Wasserhbhe so« gleich bemessen z», können, ist durch Anbringen einer Flachschiene, welche an den, Pfahle befestigt »lrd, ein metrischer Maßstab der »rt herzustellen, daß der-selbe einige Decimeter über die Oberfläche der Me. tallplatte senkrecht hervorragt. 3 3m festen Voden, wo das Einschlagen eines Pfahles nicht thunllch ist. kann als Staumaß eine Süule aus Eichenholz oder aus eincm gleich dauerhaften Holze oder cine fehlerfreie Steinsüulc oder gußeiserne Flant. schenlöhrc von entsprechender Longe oelwendet werden. Die Vefestiguug muh den allgemeinen Vedingun» ,.en dcs H 1 entsprechen. Die tMrine Säule ist mil einer Metallplatte zu versehen, die steinerne Säule ist an der oblren Kopf. flücht horizontal anzuarbeiten Die obere Kopfplatte der Flantschenröhre, sowie die untere stlantsche sollen an das Rohr angegossen sein. 4. Wo die Sehung des Staumaßes in einer der zu 2 und 6 angegebenen Ar^n mit Rücksicht auf den Zweck oder d« geringe Ertragsfähigkeit der betreffenden Triebwerk« und Stauanlagen unoerlMnismüßig lost. fvlcllss wäre oder wenn iincrh.llpt fremde Rechte oder öffentliche Interessen durch den Aufstau nur in aeringem Grade berührt werden, lann d.s Staumaß unter ge-naucr Beachtung der Vestimmungen dts 8 1 durch Anbringung von Furchen und Flachschienen in der zu 1 bezeichneten Weise an Grie5sü,.len od.r anderen fest-flehenden Ge lauüth.tteu i.«> W^les ljcrgestelll werden. Fur Petslnnlichung der Ftaumaße dient eine Zeichnung). ß 3. Der im 8 l erwühnte Fifpuntl muß an emervor ,edem Abbrnchc der Ufer und jeder Unter-Waschung gesicherten Sttlle m der Nähe des Trilbwer les derar, gewühlt werden, daß die «ldnioellierung des-elbcn sowie des Staumahc«. und olle. wichtigeren Ge-stanbthe,le der Werkvonichlun^en. nämlich: dcr Wehr< lrone. der Schwells» an den ll.nlaß. .,„d Mühlschükcn owle an den Grundablässe., und Lcerfluder«, dam, d«s Gerinnbodens m,d dgl. leicht und wo nur immer thun« lich von cmem einzigen Standpunkte möglich werde NlS Fifpunlte lönnen: 1. entweder in der Nähe des Triebwerkes befind. l!che Felsen oder eines Veränderung nicht unterliegende Bauwerke ans Quadern gewählt werden, woran durch bleibende Zeichen (Haimzcichcn) als : Einmeißlung tiefer horizontaler Linien mit darauf ruhenden, auf die Svibe gestellten größeren Dreiecken odcr Herstellung horizon talrr Flächen, dic Markierung des F.ipuntteS i>, sicherer und daucrndet Weise anzubringen ist. 2 Sind solche Fifpunlte nicht vorhanden, so ist em Haimstock in nachstehender Weise zu sehen-L) Au einer Stelle, welche den obigen allgemeinen Gc-dinft-.nuen e. lsp.icht. w.rd eine Grube an de, Sohle von 13 Meter im Gcvieite und 2 Meter Ticfe au«, gehobc,', der Go^en derfrlbe« wird gut geebnet und sodann entweder mit eincr Steinplatte (eiium Muhl. stci..e) bedeckt «dcr in der Höhe von 3 Decimeter gut nuSgcmauc.t. Auf ^ie Mille de, Steinplatte oder de^ qut llusa/tbuete,, Mauerwcrlcs wird der Haim-stock gcstellt, wclcher v.n Eichenholz udrr von einem anderen, gleich dauerhaften Holze oder von Stein feln soll. Derseltu soll 13 Meter l>.ng sein und im Ge. vierte 0 25 Meter messen. Auf dessen zwei. aneinander senkrecht lmstohenbcn Selten sind zur Bildung eines Kteuze« zwei, 1 Meter lange und 0 15 Mete« im Gevierte messende, holz. oder Slemstöcke quer übereinander ewzulassen. Der so aufgestellte, ein doppeltes Kreuz bildende Haimslock wild uun m der ganzen Querschnittsftüchc be> Grube gul vermauert oder mit Betonmauerwerl unweben, so daß dcr Kopf des Haimstockcs 2 Decimeter au« dem Mauerwerle hervorragt, b) Hierauf wird auf die horizontal abgeetmetc Kopf-fläche des Haimstockcs ein? Platte aus starkem Me> tallblech mit 4 he abhängenden Lappen ^ngedrachl, welch.- an die Oberfläche de« Haimstockcs mittelst hin-länglich langen und starken Nägeln befestigt werden. In der Mitte der Platte wird ein starler Nagel "it einem im Gevierte 2 Eentimete, messenden platten Kopfe mit dem Wide haken verfehen in den Haimftock, wmn derselbe von Holz ist, bis zur Ob. sflüche der Platte eingeschlagen, und wenn der Haimstock von Stein ist, eingemeißelt und mit Vlei und Schwefel vergossen. In der Oberfläche des Nagele Uegt eir, Eentrulpunkl, von welchem aus die Höhenlage des Staumaßes und der übrigen ol cn bezeichneten Theile der Werlanlagen durch eme genaue Nbnioclli?rung erhoben und fixiert wird. c) Behufs leichter Auffindung des Haimstockes wird die Situatiol, desselben von wehrereu vorhandenen Ob« jecten aus aufgenommen. Hierauf wird die Grube noch veiter, und zwar bis zur Höhe von 1 Decimeter über dem Kopfe des HalmnagclS mit Freilassung der Kopfflüche des Haimstockes ausgemauert. Der freigelassene Naum über dem Kopfe deS Halm-stockes wird mit einem steinernen Deckel zugedeckt, und die ganze Fläche der Vrube bis zur Oberfläche des anliegenden Terrains ausgefüllt, ä) Ist für die Anlage l»es Haimstockes eine solche Stelle vorhanden, an welcher derselbe vor zufälligen und absichtlichen Angriffen gesichert ist. und waltet auch sonst dagegcn lein Anstand ob, daß der Kopf deS Haimstockes offen liege, so kann dies gestaltet werden. In diesem Falle ist ein der Tiefe der Grube entsprechend langer Haimstock zu wählen. (Zur Persirmllchung der Staumahe dient etne Zeichnung). ß 4 Wenn dem Besitzer eines Triebwerke« ober einer Stauanlage die lljerpfllchlung obliegt, das Wasser nicht unter ein festgestelltes Niveau fallen zu lassen, ist dcr zulüssig niederstc Wasserstand entweder auf de» für den zulüfsig höchsten Wasserstand etwa bereits auf-aestelllen Staumaße ß§ 2 u«b 3 entsprechend zu markieren, oder, wenn dies nicht thunlich wäre. durch eln besonderes Slaumaß zu bezeichnen Der metrische Maßstab ist veralt anzubringen, daß er von der Bezeichnung der Höhenlage abwärts gcrlch» tet ist. § 5. Gli jedem Staumaße, sowie !ei jedem Ha!m-stocke find an tiner entsprechenden Stelle, bei Pfühlen oder Stöcken an der Oberfläche der Kopfplatle, als Signatur die Jahreszahl der Sehung und allenfalls die Anfangsbuchstaben des Werlsbesitzer« anzubringen, ß 6. Uiegen Triebwerk und Slauvorrichtung nahe beisammen, so soll das Staumaß in der nüchsten Nähe des Triebwerkes angebracht werden. — L'cgen das Trieb-welk und die dazu gehörige Slauoorrichtung (Wel,l) mehr als 600 M»le, auseinander, oder ist dos Nivellieren in den. Terrain zwischen dem Triebwerke und dem Stauweltc schr schwierig, so soll in tnr Nähe der Stauvorrlchtlmg eigcndcs. tu^ei, Protokoll aufzunehmen und daesclbe unter Beschluß des im § 10 erwähnten technischen Befundes ohne Verzug dcr politischen Ve< zirtsbehöide zur Ocnütznna. bei der gemäß § 74 des Gesltzcs vorzunehmenden Conslalierung der richtigen und zweckmäßigen Setzung des Slaumaßcs vorzuleben. § 12. Die polllijche Bcziltsbchördc hat lm allgemeinen darüdcr zu wachen, daß die Aufstellung dcS Staumaßml Plänen siud, in Ginäßheit der Verordnung über die Einrichtung und Führung des WasscrliuchtS, nach uollzogenel Eintra.ung des dies-fäUigen Wasserechtes in dassellic, ,^cr belressenk'en Urkunden-, beziehungsweise Wassertartensammlung entsprechend dei;ule^en, § 13. Bei oen im Laufe der Zeit sich etwa als nothwendig ergebenden Abänderungen, dann bei Ernennung oder WiederheistelluiU! der Staumaße findet dasselbe Verfahren slalt, nnc solches für Setzung derselbe in dcr gegenwÜitigen Beiordnung bestimmt wvlden ist. § 14. Der Besitzer eines Stau- oder Tricbwertes, vei welchem Slaumaßc aufgestellt sind, ist verpflichtet, jede, auf was immer für eine We»se vorgefallene Be- schädigung oder Verrückung eine? Staumaßes oder eine« Fixpunttes innerhalb acht Tagen von dem Zeitpunl'e an, als ihm dieselbe betanm geworden ist, der polity schen Vedurde anzuzeigen. Die Orlepolizei.Behörde hat, wenn sie vou eil««r Beschädigung odrr Verrückung der aufgestellten Stau maße Kenntnis erhält, den Gachoerhalt ungesäumt zu erheben und der politischen GezirlSdehoroe anzuzeigen. . In dringenden Fällen hat die Ortspolizeibehürde ohne Verzug das im Interesse der öffentlichen Sichcr heit Nolhwendige vorzukehren (§ 75 des Oesetzes), und sufort hierüber dcr politischen Behörde die Anzeige zu erstatten. § 15. Mit d^m Tage der Wirlsamlelt dieser Ber ordnung treten alle früheren Anordnungen, welche sich auf die Form der Staumaße und den bei deren Auf« stellung zu beobachtenden Vorgang beziehen, außer Kraft. Ehlumecky m. p. Banhans m. p. Lasscr m. p. Stremayr m. p. (37—1) Nr. 375. Concurs-Ausschreibung. Zur Wiederbesetzung einer im Bereiche des Baudienstes für das Herzogthum Krain erledigten Bauadjuncten-Stelle mit dem jährlichen Gehalte von 700 st. ö. W. wird hiemit der Concurs er^ öffnet. Bewerber um diese Stelle haden ihre mit dem Nachweis der an einer technischen Hochschule zurückgelegten Studien, dann der für den höheren Staatsbaudienst mit gutem Erfolge abgelegten Prüfung und der Kenntnis der slovenischen oder doch einer anderen slavischen Sprache belegten Gesuche bis , 20. Februar d. I. bei dem Präsidium der k. k. Landesregierung für Kram einzubringen. Laibach, am 13. Jänner 1873. Von dem Präsidium der k. k. Iandcsre-giermlg sär Krain. M—1) Nr. 8134. Kundmachung. Nach ersolgtem Erlöschen der Maul- und Klauenseuche wird das mit Erlaß vom 21. Oktober v I., g. 655^, erlassene Verbot der Abhaltung von Viehmcirkten in den Gerichtsbezirken Gurkfeld, Natschach und Nassenfuß hiemit wieder aufgehoben ; im Gerichtsbezirke Landstraß bleibt dieses Verbot ob der in Kroatien herrschenden Rinderpest bis auf weiteres aufrecht. Ebenso bleiben Hornvieh, Zieaen und Schafe aus Kr»atien, Slavonien, der MUitärgrenze und Ungarn von der Zulassung zu den diesbezirkigen Biehmärkten ausgeschlossen. K. k. Bezirkshauptmannschaft Gurkseld, am 17. Jänner 1873. Der l. t. Vezirkshauplmanu: EhorinSky. (34—1) 3K. 665l. Kundmachung. Von der Jakob v. Schellenburg'schen SW dentenstiftung ist mit Beginn des Schuljahrs 1872/73 der erste, achte und zehnte Platz i« dermaligen Iahreserträgnisse von je 49 ft. 94 kl in Erledigung gekommen. Zu dieser Stiftung sind gesittete, arme ob" nur wenig bemittelte, im Inlande, besonders i« Tirol geborene und vorzugsweise dem Stifter ob« dessen Ehegattin anverwandte studierende Iünglingl. welche mindestens die erste Gyumasialklasse