999 Amtsblatt Mr Laibacher Zeitung Nr. t39 ^ Mittwoch den 22. Juni 1870. Erkenntniß. Das l. l. LaudeS- als Prcßgcricht zu Prag hat mit dem Beschlüsse vom 18. Mai 1K70, N. E. 13177, die Beschlaguahmc der Nr. 34 der in Pilsen erscheinenden periodischen Zeitschrift ,,c!e»ll)' !ov" vom lii. Mai 1^70, wegen deS m dcm Artikel „Kral wluvil" enthaltenen Thalbesiandc« des in den W 63 und «^ St. G. bezeichnen Perlncchens der MajestiitSbelcidignug und dcr Beleidigung der Mitglieder des laiserlichen Hauses, in Nilctficht dieses Artikels bestätigt und das Verbot dcr Wciterucrbrcitung dcs bezeichneten ArtilclS ausgesprochen. Auoschliestende Privilegien. Das t t. Handelsministerium nnd da« lüuigl. uugar. Ministerium filr Landwirthschafl, Industrie und Handel haben nachstehende Privilegien ertheilt: Am 30. April 1870. 1. Dem Alois Grilucr, Uhrmacher in Wien, Wicbeu, Hanp'-straszc Nr. 2l>, und Friedrich Rcimann, Hauöeiirnthümcr in Wien, Rcnn>veg Nr. 24, auf eine Verbesserung au Handschnh-Niihmaschluen, für die Dauer cincS Jahres. 2. Dcm Joseph Panly, BcttwaarcnsabrilllNlcn in Wien, kcrchenfeldcrslraßc Nr. 3N, auf eine Verbesserung an elastischen Netten und Vcllciusähcn, filr die Dauer von drei Jahren. 3. Dcm Frnnz Michalck, Maschiucnfalnilanlen in Wien, EolumbuSgassc Nr. 17, auf eine Verbesserung deS Verfahrens, Muttern aus einfachem Flacheisru in entsprechenden Größen zu Pressen, filr die Dauer eincS Jahres. Am 4. Mai 1870. 4. Dem Dr. Stuart Gwynn zn Neui-?)orl in den Vereinigten Staaten Nord-Amerilas (Bevollmächtigte Arüder Paget in Wien, Stadt, Ricmcrgasse Nr. 13) auf die Erfindung, bc» stehend in dem Zusammensetzen nnd Behandeln gewisser Substanzen zur Erzeugnug uou tciner Schnnrrung bedürfenden Ma-schincnwellcnlagern und anderen Ncibungöflächcl^ fllr die Daue^ eiueS Jahres. 5. Den Brüdern Pagct in Wien, Nirmcrgassc Nr. 13, auf riue Verbesserung an TabatSpseifcn, filr die Dancr von zwei Jahren. 6. Dem Louis Lepault zu Nonzons in Franlreich (Bevollmächtigte Bruder Paget in Wien, Niemergassc Nr. 13), auf die Erfindung einer ncueu Art von Charnieren, n. dgl. ohne ^'öthnng fi!r die Dauer eine« IahrrS. 7. Dem Bernhard Samnelsoii, Fadritolirsil^er mid Mitglied des englischen ParlamcliteS zn VanbuN) in England (BcvoNmijch. tigtcr Auguli Sftcckcr in Wien, hoher Marlt Nr, 11), auf Bcr> bcsfcruugcu au den Erntemaschiueu, flir die Dauer eines Jahres. 8. Dem Isidor Nasch und Karl Grimme zn Braunschweig (Bevollmächtigter A. Heinrich, laiserl. Rath in Wien. Maria-hilserstraszc Nr. ltt.) , aus bi^ Erfindnng einer Vorrichtnng an Nähmaschiiiru zur Erzeugung vou ilbcrwandlichcn n»d Knopf-lochnähteu Nlitlclst einer einzigen Nadel, für die Dauer von drei Jahren. !>. Dcm Groll N!, auf die Erfindung eines „Schicfcrlnchcs", sllr die Dauer eincS Jahres. Am 13. Mai 1870. 10. Dcm Joseph Csil, Fabrilcmteu iu Pest, auf die Erfindung c,ncr Methode, aus Mergel wasserdichten Cement zu berei» ten, filr die Dancr uon drei Jahren. 11. Dcm Panl Nigrenyi, Schlosser in Szegediu, ans d!e Erfindung cineö CompaclschlosseS, „Szcgcdincr Eolnpacts6)loß" ür»a»nt, sllr die Dancr eines Jahres, ^ 12. Dcm Franz Kozmala , Physiker und Photographen in Pest, auf die Erfindung eines clrlllomagnetischcn Gegenspruch-, ttoutrol- oder Cullaudirungs-Tclrgrapheu-Apparatcs, sur die Dauer eines Jahres. 13. Dcm Johann Edhoffer, Drechsler in Wien, Gnmpen-dorferstraße Nr. 48, auf die Erfiudung, bcstchcnd in der Erzeu-gnng von Cigarrenspitzeu < Pfeifchen, Pscifc»!pi^cn und Monti-rnugcn aus Vnlcanit, filr die Dauer eine« Jahres. Die Privilrgiumsbcschrcibnngc«, deren Geheimhaltung angesucht wurdc, befinden sich im t, t. Privilegiums-Archive in Aufbewahrung, und jcnc von I, <>, 5, tt, 8, 11 uild 13, dcrcu Geheimhaltung nicht angesucht wurde, löunen daselbst vou Jedermann eingesehen werden. (162—8) Nr. 3735. Kundmachung. Die diesjährigen mündlichen Maturitcits-Prüfungen finden am k. k. Gymnasium in Laibach vom 18. bis 23. Juli, am k. k. Gymnasimn in Nudolfswerth am 25. und 2 6. Juli statt. Laibach, am 8. Mai 1870. (203—2) Nr. 2465. Kundmachung. , Aus einer wegen des Verbrechens des Diebstahles den 28. Februar 1870 anhängig gewordenen Strafsache befinden sich nachstehende, aus von auf dem Jahrmärkte in Buika am 24. Februar 1870 verübten Diebstählen herrührende Gegenstände in hiergrichtlicher Verwahrung, als: ein Oberleder für ein Paar Stiefel, ein Doppelhobeleisen, eine Handsägeklinge und zwei blaue Sacktüchel. Die unbekannten Eigenthümer dieser Gegenstände werden aufgefordert, längstens binnen Jahresfrist vom Tage dcr dritten Einschaltung dieses Edictcs ^ in die Laibacher Zeitung sich hiergcrichts zu melden und ihr Recht nachzuweisen, widrigcns mit Letzteren nach Vorschrift des § 356 St. P. O. verfahren, und den Berechtigten lediglich frei gestellt bleiben würde, gemäß § 358 St. P. O. ihre Ansprüche auf den Kaufpreis geltend zu machen. Rudolfswerth, am 14. Juni 1870. K. k. Kreisgericht. , (202—2) Nr. 9. Ein Diunnst findet mit I.Iuli d. I. Aufnahme beim gefertigten k. k. Bezirksgerichte. Tadelloses Vorleben und Kenntniß der slo-venischen Sprache in Wort und Schrift sind Be^ dingungen. Die Monatslöhmmg beträgt 1l) fl. 75 kr. Eigenhändig geschriebene Gesuche sind an die Gerichtsvorstehung zu richten. K. k. Bezirksgericht Planina, am 17. Juni 1870. (198—3) Nr. 5614. Kundmachung. Mit dem Gesetze vom 9. März d. I., R. G. B. Nr. 23, wurde die Einhebung von Verzugs zinsen für die im vorgeschriebenen Termine nicht eingezahlten directen Steuern angeordnet. Dieses Gesetz tritt vom 1. Juli d. I. ange fangen in Wirksamkeit und hat auf jene Steuer contribuenten Anwendung, deren ordentliche Steuergebühr sammt Staatszuschlägen den Betrag pr. 50 fl. übersteigt. Die Verzugszinsen werden für je hundert und für jeden Tag mit N Kreuzer von dem auf den festgesetzten Einhcbungsterminen nächstfolgenden Tage an, bis zur Abstattung der fälligen Schul-digkeit, wenn diese nämlich nicht spätestens 14 Tage nach Ablauf des Einzahlungstermines erfolgt, berechnet und eingehoben; es werden sonach die in Kram bestehenden Einzahlungstermine in Erinnerung gebracht, und zwar: 1. Die Grund- und Hausclassensteuer ist allmonatlich bis zum letzten des Monates; 2. Die Hauszinssteuer l>.) in der Stadt Laibach vierteljährig, nnd zwar 1. Februar, 1. Mai, 1. Juli nnd 1. October jeden Jahres, I l>) auf dem stachen Lande vierteljährig, und zwar am I. Jänner, I. April, 1. Juli und 1. October jcden Jahres; 3. Die Erwerbsteuer im ersten Monate jeden Semesters, d. i. bis Ende Jänner und Ende Juli jeden Jahres. 4. Die Einkommensteuer mit Ende jeden Quartals, und zwar bis Ende März, Ende Juni, Ende September und Ende December jeden Jahres bei dem betreffenden Stcueramte zu berichtigen. Hievon werden die i». t. Steuercontribuenten in Kenntniß gesetzt, damit sie ihre Zahlungen so einrichten, um sich vor Nachtheilen zu bewahren. Stadtmagistrat Laibach, am 8. Juni 1870. Dr. Josef Suppan, Vürgcrmeister.