A m t s - ^^M W l a t t. ^°24. Zamstag den 2Z. Februar i«32. Nubermal- ^erlautbaruMM. Z. 217.. (2) Nr. i367.li65. Cu r r e n d e des k. k. illyrischen Landes - Gubcr-niums. In Bezug auf die dcr Granzwache für die Einbringung dcr Deserteure ohne alien Abzug, gebührende Mllitär-Taglta von 9 st. — Mit hohem Hofkammer - Decrete vom 9. Jänner l. I , Zahl 1679, wurde über gc-«ssogenes Einvernehmen mit dem k. k. Hof-kricgsrathe erklärt, daß da dcr Gränzwache von Sr.' Majestät für die^ Einbringung der Deserteure nur dle Militär - Taglia vbn 3 fl., und nicht die den Civil-Individuen zu-c,tstandene Taglia bewillig?! worden ist, der Gränzwache sicts der yanzc Betrag von 6 st. ohne Abzug für Transports- und sonstige Kosten gebühren, welche nach den bestehenden Dlrectivcn nur von der Elvl l - Taglia von 24 si. zu bestreiten find. — In den Fallen, wo die Militär - Taglla dcr Gränzwache zukömmt, sind daher die Transportskostcn und sonstigen Auslagen, welche der eingebrachte Dcscrtcur verursachet (insbesondere die Ver-vfiegung nnch dcr vom Militär zu vergüten, m so fern nicht das im Jahre 1826 getroffene Uebereinkommen wcgen wechselseitig uncntgcldlicber Uebergabe dec ^vll- und Militär - Inqmsitcn darauf Anwendung findet. ^ Welche hohe Vorschrift hiemtt zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. — wbach am 28. Jänner 1LZ2. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Gouverneur. Earl Graf zu Welsperg Raitenau und Primör, k. k. Hofraif,. Leopold Graf v. Wclscrshcimb, k. k. Gubernialrath, Z. 216. (2) Nr. 2QZ7. Concurs - Ausschreibung über die Erledigung- der zwei Katharina War-nusischen Mädchen - Stipendien. — Du von der Katharina Warnus, gebornm Thomasin, gestifteten zwei Madchen-Erziehungsstipendien, jedes im Ertrage vrn jährlichen Sechzig Gulden Evnv. Münze, sind mit Ablauf des Jahres i83i in Erledigung gekommen, und kommen für die drei Jahre 1B2, 2 833 und i834/ wieder zu verleihen. — Die Erledigung Vie-set-. Erziehungs-Stipendien, zu deren Erlangung und Genuß v,orzügl,ch Madchen ans der Verwandtschaft der Sl'lftcrinn, in deren Ermanglung aber auch andere arme Bürgelstöchtrr berufen sind, und worüber derzeit d^m, der Stiftermn Verwandten Franz Joseph v. Stein-hofftn das Präscntationsrecht zusteht, wird mit der Erinnerung zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß Jene, welche sich um eines dieser Erziehungs-Stipendien zu bewerben gedenken, und sich dazu geeignet glauben, ihre dieß-fälligen gehörig instruirttn Gesuche bis 1Z. März bei dieser Landesstcllc einzureichen haben. — Zu diesem Ende wird zur Richtschnur der Bewerberinnen ausdrücklich bemerket, daß die Gesuche Jener, welche die Stiftung aus dem Titel der Verwandtschaft ansprechen zu können glauben, mit dem Stammbaume belegt, übrigens aber mit dem Taufscheine, dann milden^ Zeugnissen, i>.) über das sittliche Betragen; b.) über den in den zwei letzten Semester ihres Schulbesuches gemachten Fortgang; <-.) über, ihre Dürftigkeit, und ^.) über die überssan-dcncn natürlichen Blattern oder Schutzpocken d^kumcnwt seyn müssen. — Vom k. k. illyri« üben LandcseGubcrnmm zu Lalbach am 29» Jänner i352. Venedist Manfuet v. Fradeneck, k. k. Gubcrniall Secretär. Z. 209. sZ) Kundmachung Nr« i5i3. des k. k. illyrischen kandeS - Gubemlums i'i ^aibach. — Es wird hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß für mehrere an das k. k. österreichische Mllitav-Aerar bewirkte N^turallieferungen, deren ursprüngliche Prastantcn nicht ausgemittelt werden können, die in dem beigefügten Ausweise speziell aufgeführten Vergütungsbetrage liquidlrt wurden, und für die Interessenten, welche ihre ^rechtmäßigen Ansprüche hierauf in dcm gesetzlichen Termme legal auszuweisen vermögen, zur Erhebung unter den vorgeschriebenen Modalitäten geeignet sind. — Laibach am 28. Jänner ,652. ' Anton Freyherr v. Codel li, ^ k. k. Gubernial- imd Prasidial-Sccrctar. ^ " die , ^ , ^, Dieliquidir- 9; laut des Rcccplsscs oder Schuldschclnec nannter Bezirks-Ob- Gelegen Militärforde- ^ ^ «usgestellt ''" """" geli.f.r.«. «gkei.m, Dommun, .m ^mgmm^ ^- datlrt vom und !„ ^ ,. Gemeinden und sin- Kreide ^,» c» Naturallen ^" ^. des Neguncnts, Jahre ! stlgen Partheyen - von dem Corus »der >. ^^v"^«»...^ Branche _______j si- ! kr. ! 1 Verpflegs - Verwal- ^ Verpflegst 166 Cent., 20 ter Panzer/ als ^ Branche 5 i3. April 1827 Februar 1801 Pfund Heu Sonnegg Laibach 203 53F^ 2 Rechnungs - Ver- 1 ^ ,, März 1601 l Centner, 41 treter des Ver- ^. Pfund Heu „ „ 1 ^3 M 3 pflegs-Verwalters I », ,5 April i6ai 12 Pfund Heu „ „ — 10M ^ Max Kratzig l „ „ Mai iLol ä Centner, 3 5 Verpfleg« - Verwol- ^ Pfund H.u . ,. 4 5L Ä4 ter Jacob Dürn- beck...... ,, 23. April i5o5 vom Jänner bis ä3 ^ent., 16 März iSol Pfund Heu „ „ Z2 38 Zlä '27 I 2l8 (2) ^'- 1632)216. F. 2ltt. ^^^.sautbarung. Die Aufhebung dcs bisher bestandenen Verbothes, „daß ausser Handel gesetzte Con-trebandwaaren an Private nicht veräußert werden .dürfen", betreffend. — Seine k. k. Maiestat haben mit der allerhöchsten Entschließung vom iä. Jänner d. I., das bisher bestandene Verboth, „daß ausser Handel gesetzte Eontre-bandwaaren an Private nicht veräußert werden dürfen", allcrgnadigst aufzuheben und zu gestatten geruht, daß die gedachten in der öffentlichen Versteigerung , erkauften Waaren, von dem Zeitpuncte dcs zu Stande gekommenen Verkaufes an, als Dnrchzugsgüter zu behandeln sind, rücksichtlich der Aufbewahrung in amtlichen Niederlagen, und der Vorsichten bei der Versendung in das Ausland allen Bestimmungen üdcr die Waarendurchfuhr zu unter-liegen habcn, daher auch an Private, welche die zum Bezug« der ausser Handel gesetzten Gegenstände vorgezeichncten Bedingungen erfüllen, zum eigenen Gebrauche erfolgt werden können. — Welche allerhöchste Anordnung in Gemaßheit hohen Hofkammer, Decrrts vom i?.!2ä. l. M., Nr. Zl2ch27 7, hiermit zur allgemeinen Kenntniß kund gemacht wird. — Vom k. k. illvnschen Landes - Gubernium. — Laibach am 26. Jänner i832. Joseph Camtllo Freyherr v. Schmidburg, ^andes-Gouverneur. Carl Gcaf zu Welsperg Raitenau ,und Primör, k. k. Hofrath. 'Joseph Freyherr v. Flödnigg, k< t. Gud^rmal«tz3ccretär, als Referent. Z. 222. (2) Nr. I649. K u n d n: a ch u n g. Die öffentlichen Prüfungen an Her hicsi-gen k. k. Carl Franzens-Universität aus den rehrgegmssandoi, dcs juridisch-politischen Studiums nn ersten Semester 133^3« nehmen am 1. März i6Z2 ihren Anfang, und zwar in folgender Ordnung: Aus dcr Theorie der Statistik und europäischen Staatenkunde, am 36., '7-, 19«, und 20. März. — Au' 5em römischen Rechte am 12. , 5Z , ^ und l5. März. — Aus dem Lehenrcchte am 1., 2. und Z. März. — Aus den politischen Wissenschaften am 9., ,0. und 12. März. — Welches mit voller Beziehung auf die hohe Studienhofcommissions - Verordnung vom H. Apr»! 1827, Gubernial - Currende vom 17. April 1827, Zal)l Z160, zu dem Ende bekannt ! gemacht wird, dami!-die Privatstudiercnden zur i gehörigen Zelt fich einfinden^ bei dem Dn-ec- , , torate sich vorlaufig mit den für Privatissen vorgeschriebenen Erfordernissen ausweisen, und sonach den Prüfungen sich unterziehen können, - weil ohne besondern erheblichen Gründen ausser der öffentlichen Prüfungszeit keine Erlaubniß zur nachträglichen Ablegung der Prüfungen er-thellt werden wird. — Vom k. k. juridischpolitischen Studien-Directorate an der k. k. Carl Franzens - Universität zu Gratz am 5. Februar 16Z2. v. V 2 r e n 9, rn. s» Z. 210. (3) Nr. 2072^ Verlautbarung. Bei der von dem verstorbenen Dr. Joseph Strop, gewesenen Distrikts-Arzte zu Krain-burg, in seinem Testamente vom 6. December 1626, errichteten Studentenstiftung ist der zweite Platz, dermalen im jahrlichen Ertrage von io5 fi., erledigt. — Zum Genuße dieses Stipendiums sind berufen: ».) Die nächsten Anverwandten des Stifters, und unter denselben jene, die sich durch gute Aufführung und guten Studicnfortgang am meisten auszeichnen. — j>.) Bei Ermanglung solcher dem Stifter anverwandtcn Studierenden aber vorzugsweise braue, gut studierende, aus Pirkendorf, dem Geburtsorte des Stifters, gebürtige Iünglin« ge. — Das Rccht, dieses Stipendium zu vergeben, oder das Patronatsrecht hiezu gebührt dem füistbischösuchcn Laibachcr Ordinariate. — Diejenigen Studierenden, welche dieses Stipendium zu erhalten wünschen, haben ihre Gesuche bis Ende März l. I. bei diesem Gubernium cinzmeichen/ und dkscn Gesuchen den Taufschein, das Dürfngkeits-, das Pocken-oder Impfungs-Zeugniß, dann die Studien-Zeugnisse vom zweiten Semester i33i und dem ersicn Semester l.632, so wie endlich beziehungsweise einen legalisirten Stammbaum beizulegen. — Laibach am 11. Februar i3Z2. Ureisämtliche Verlautbarungen. Z. 205. l3) aä Nr. 1366. K u n d m a ch u n g. Um den allerhöchsten Anordnungen gemäß, die Militär-Verpflegung im Wege der Subarrcudirung sicher zu stellen, wird den 29. d. M. um die neunte Vormtttagsstunde bet dem k. k. Kreisamte zu Neustadll, und den 2. März ,632 bei der dasigen Bezirks-Obvig-kcit zu Rcifnitz, der erneuerte Versuch für das allda und in der Umgegend, so wie auch in und um Reifnitz stationirte Militär, gemacht werden. — Allen Jenen, welche dem- 123 nach zur Nebernahme dieses Geschäfts Lust und Willen haben sollten, wird Nachfolgendes zur vorläufig nöthigen Kenntniß gebracht. — itens. Der dermallge Bedarf des in und um Neu-siadtl siationirten Mllitars besteht in taglichen 988 Brod-Portionen, I2 Hafer-Portionen, 26 Heu-Portionen a zo Pfund; und monatlich in 14 Pfund Lichter, 2Z Pfund Brenn-öhl, und M Pfund Lampendocht. — Von der Station Reifmtz in tagllchen 664 Brod-Portionen, »^..Hafer-Portionen, und 12 Heuportionen 2 lo Pfund. — 2tens. Jeder Afferent hat am Tage der Verhandlung sein Offert schriftlich und versiegelter der Commission zu überreichen, oder bei derselben die Offerte mündlich anzugeben. — Ztens. Ueber das Vermögen, dieses Geschäft zu übernehmen, muß sich vollkommen ausgewiesen werden. >— Htens. Hiernach hat jeder Mttlicttirende sich auch zum Erlag der erforderlichen Caution, welche nach der Zeit, für welche er die Militär-Verpflegung ersteht, mit 8 pEt. des ge-sammten Gelderträgnifses bemessen wird, zu bekennen, und solche bcnn Contraktsabfckluß entweder im Baaren, oder in Staatspapiercn nach dem Course, oder auch sidcijufforischer Sicherheit zu leisten. — Ztens. Vor dem Beginn der Licitation hat jeder Licitant die Sum« me von 200 fl. als Neugeld zu erlegen, welche aber nach geendigter Llcltation jedem Nicht-ersteher zurückgegeben, ucn dem Erstchzr aber in Conto der zu erlegenden Cautlon rückbehalten werden wird. Ohne Erlag dicfcs Reugeldes wird Niemand zur Lrettalion zugelassen. — 6tens. Sobald das ProtocoN einmal geschlossen seyn wird, werden keine Nachtrags-Offerte unter kemerley Vorwand angenommen. — /tens. Endlich werden Offerte auch für einzelne Artlkel und auf beliebige Termine angenommen. — Sollten Unternehmer über den Gang dieses Geschäftes die näheren Verhältnisse und Bestimmungen zu erfahren wünschen, so belieben solch? sich zu Neustadt! und Lmbach in der k. k. Vetpssegs-Magazins-Kanzley zu jeder Stunde anzufragen. — K. K. Kreis-amt Neustadt! am iH. Hornung i332. Newtliche ^erlambarunZrn. Z. 227. (2) Edict. Am I2< und erforderlichen Falls Hlrse , gegen gleich bare Bezahlung in großen und auch kleinen Parthien an den Meistbittenden hint-angegeben werden ; wozu nun Kauflustige zu erscheinen eingeladen werden. K. K. Werwallungsamt der vereinten Fondsherrschaften zu Landstraß am 17. F?, bruar i632. Z. 225. (2) Nr. 60. Verlautbarung. In Folge Anordnung der wshllöhlichen k. k. ueremten lllyr»schen Eameral - Gefallen-Verwaltung in Laibach werden in dem Schloß« gebauoe der Staatsherrschaft zu Adelsberss, mehrere Bauten und Revarationen poryenom« men, welche nach den adjuftnten Kostenüber^ schlagen, an Zlmmermannsarbeit pr. . . lg f!« äo kr° Ztmmermannimaterialc pn . 46 „ »a ., Maurnarbnt pr. .... 49 „ -»« ^.^urertnateriale pr. . . . 5o „ 26 17 Gteinmctzarbeit pr.....19 .. 56 ,, Tlschlcralbett pr. .... 5? », 25 ,, Schlosscrarbeit pr. . « > « 67 „ Zc) .^ Glascrarbeu pr. .... . 16 « W ^ Klam^fererarbelt pr. . , . H » > 7 -^ Anftrc,cherarh^t pr. , . . c)2 „ i^> ,, ^immermahlerarbeit pr. . . 6a ^ — Elsengußöfen pr. .... 5/ „ 3o ,, , Zusammen pr. ... Z/^ft ss. 22 kr«, bestehen. Hierüber wird in der Amtglanzlev dt dem Anhange eingeladen werden, daß jeder kicitar!t uor der Versteiget rung ein zu 10 Ho dcs Ausrufsorcises jener Arttkel oder Ardetten/ für welche er llcniren will, bestimmtes Vadlum zu Handen der L" citations 2 Eomnuision zu erlegen habe. Di? dießfätligen Vorausmaß - Plane und Licitationebedlngnlsse löhnen täglich a!ch»er emgeschen werden. Verwaltungsamr Adclöherg am 17. F^ druar i3H^ 129 ^remoen-Anzeige. ° Angekommen den 22. Februar 1832. e>r '^ohlmn Graf Mailath, Privater, und Hr. ^^ini'k Spinetti, Handelsmann; beide von Vene-^a"Ä Wien. - Hr. Philipp Copponi, Bemittelter, von Florenz nach Wien. — Hr. Georg Dide-lot! und Hr. ?lugust Schulze, Handelsleute,' beide von Wien nach Mailand. Den 22. Hr. Aloys Petagna, und Hr. Gabriel Cotta, Doctoren der Medicin ^ beide von, Wien nach Neapel. — Grä'fmn Nina Armis Petrovits, Private, von Trieft nach Wien. — Hr. Caspar Panta, und Hr. Demeter Radovich , Handelsleute > beide von Triest nach Semlin. - Den 2^,. Hr. Kellner v. Kellenstein, Oberlseute-nant vom 3ten Jäger- Bataillon, von Klagenfurt nach Vicenza. — Marquis Erba Odescalchi, von Wien nach Mailand. — Hr. Christoph Graf Nugent, Lieutenant von Prinz zu Hohenzollern Chevaurlegers-Re-Ziment, von Wien nach Trieft. Abgereist den 23. Februar t82 2. ; Hr. Anton Strop, und Hr. Heinrich Quenzler, Handelsleute; Hr. Gwlg Scribe, und Hr. Ignaz Wokaun, Handlungs-Gefellschafter; Hr. Carl Pach-ner, Handlungs-Agents alle fünf nach Wien. EffUbernial- ^rrlanlbarunZen. Z. »Jo. (i) Nr. i3c)S)l56. surrende. Die Eintreibung der rückständigen Zoll- und Nerzehrungs-Steucr, Gebühren botreffend. — In der Anlage wlrd jene Weisung zur allgemeinen genauen Richtschnur und Darnachach-tung bekannt gegeben, w lche dle hohe allgemeine Hofkammer unterm 27. December u., I.> Nr. 636c>B^6/ »m Elnverstandnlffe mit der k. k. vereinten Hofkanjlep und der Obersten Iustizstelle, hinsichtlich der Emtreihung rück> ständiger Zoll» und Verzehrungs - Greuer-Gebührcn, an die k. k. Camera!'Gcfallen-Verwaltungen in W»en/?mz, Prag, Brunn, Lemberg, Laibach, Gratz und Innsbruck zu erlassen des Dienstes befunden hat. — Vom k. k. illyrischen Lanbes-Gubernium.— laibach am 28. Jänner ,6Z2. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, ^«lides-Gouuerneulv Carl Graf zu Welsperg Raitenau Nr. 826oM8. ^'""", als Referent. Abschrift cmes Decrets an die k. k. Cam«ral. Gefänew-V''waltuns von W.^, Lmz, Prag, ^ünn, Lemberg, lalbach, Gray,, Innsbruck — Da sich Zweifel über d»e zur Elnbr.ngung rückständiger ZZlle und Verzehrungsstcuer.GeF-duhrcn anzuwendenden Executions» Arten-ergaben, so. hat man im Einverstandnisse mit der k. k. Obersten Iusslzstelle, und der k. f. vereinten Hofkanzlep folgende Bestimmungen beschlossen: i.) Die Anwendung der Erecu, twns l Mittel zur Eintreibung aushaftcnder Zoll- oder Verzehruligssteuer-Gebühren kann entweder bei den politischen oder gericht« llchen Behörden angesucht werden. — 2.) Diejenige Executlons-Avt ist zu wählen, welche dle Eintreibung der Gebühr, unter Beobachtung der Gesetze am schleunigsten und mtt dcm geringsten Kostenaufwand? erwarten läßt. — Z.) Gegen Grundbesitzer, vorzüglich von dcr Unterthan igen Classe, muß, wo die Tilgung auf e»ne denselben minder schädliche Art bewirkt werden kann, das leichtere Tll-gungsmlttel ergriffen, daher ehe zur Veräußerung der Realität geschritten wird, die Ein-brmgun-g durch Versteigerung der leichter ent-behllichen Mobllar-sffecten versucht werden.— H.) In den Fallen, wo es wahrscheinlich ist, daß der rückständige Betrag durch die Pfändung und den Verkauf von Fahr-nlssen oder die Sequestrirung der Einkünfte einer Realität werde eingebracht warden können, «ft die Execution im Vollllschen Wege anzusuchen. Dieses hat ins-besolide»e7 in der Regel geaen unterthanige Grundbesitzer zu geschehen. — 5 ) Zur Erwlrkulig dieser Execution hat die Gefallen« Bezuks-Behörde sich an die politische Orts- ' 0 b r i g ke 1 r zu wenden. Bei dem Kreisamte ist das Einschreiten blos dann zu stellen, wenn die Ortsobrigkeit die Eintreibung unterlaßt, oder wenn es sich' um die Eintreibung emes Rückstandes- uon einem Dommical - Grundbesitzer handelt. — 6.) Auf Uegende Güter und Grundstück, oder auf Rechte, die auf liegenden Gütern und Grundstücken haften, oder versichert sind, kann >m politischen Wege keine andere Executions-Art als die Sequestration der Einkünfte Play greifen. So oft im politischen Wege diese Erecutionsart ver« fügt nnrd, muß durch die Behörde,, welche diese Execution bewilligte, Hlevon^ zugleich dle kandtafel oder Grundbuchsbehörde in die Kennt« mß gesetzt werden, damit die hängende Sequestration; in die öffentlichen Bücher eingetragen werde. Eine ahnUche Verständigung hat auch, sobald die Sequestration aufhört, zum Behufe ihrer Löschung in den öffentlichen Büchern zu geschehen. — 7.) Ist die Wahr> scheinllchkeit nicht vorhanden, daß der Rück lZ. Amts-Blatt Nr.2^. d, 23., Februar-,«22.). 2 l3o stand durch die den politischen Behörden eingeräumten Executions-Mutel schleumg, und Mlt geringer Gchwierlgkell werde können em-gebracht werden, so hat die ^ameral-Gefällen-Verwaltung der Kammerprocucatur eine beglaubigte Abschrift des Erkenncnlsses oder Zahlungsauftrages sammt der Nachweisung, daßlolches ln Rechtskraft überging, oder oon der Oberbehörde bestätiget wurde, mlczuthel-len. Der Kammerprocuratur liegt ob, um die Execution im gerichtlichen Wege elnzu-schreuen. — 6.) In Absicht auf die Bewllli-gung und Vollstreckung der Elecutlonsmuiel, sind uon den Behörden dle bestehenden Gesetze und Vorschriften genau zu beobachten, wove» übrigens die Intabulauon der von den Gefälls, Behörden geschöpften Erkenntnisse auch auf beglaubigte Abschriften derselben zu bewilligen ist. — g.) Wegen Erlangung der proviso» r! schen N lch e rste llu ngs , Maßregeln bti Erkenntnissen die noch mcht ln Nechlskcaft erwachsen sind, ist sich nach denselben Grund» sätzen, als für die Ecwlrkung der Execution vorgezeichnet wurden, zu benehmen. Handelt es sich um die Glcherstellung einer durch ein Faustpfad nicht vollständig versicherten Zahlung auf ei.iem Grundbesitze, so «st sich stets an die Kammerprocuratur wigen Vornahme der erforderlichen Schritte zu wenden. -- lo.) Dle den Gefalls - Bezirks - Behördea übertragene Amtshandlung »st in den Gegenden wo für das ln der Rede stehende 'Slfäg kein Bezirksamt besteht, von der Hefällen'Landes-Behörde vorzunehmen. — i l.) Die gegenwärtige Vorschrift sindet auch auf die allgemeine Verzeh-rungssseuer Anwendung. Di« in dem Gesetze über dle eben genannte Gieuer §§. 28 bis Z2 und in den nachgefolgten Verordnungen enthaltenen Bestimmungen rücksichtllch des Exe« cutions» Verfahrens bleiben jedoch gleichfalls in Wirksamkeit. — Durch dieje Bestimmungen wird an den bestehenden Grundsätzen über den Weg, auf welchem b«e Richtigkeit (Liquidität) und das Ausmaß einer Gefalls-Gebühr zu «erhandeln ist, nichts geändert. — Um aber gle,ch bei der ursprünglichen Verhandlung den Gegenstand erschöpfend zu erörtern, und um zu verhindern, daß mcht wegen un» vollständiger Beleuchtung desselben unstatthafte Forderungen, von denen bei emer genauen Aufklärung spater wieder abgegangen werden müßce, gestellt werden, ist »n den Fällen, »n denen es sich nicht blos um die Kmbrmgunz emer Gebühr handelt, zu deren Entrichtung der Partei eine Zufristung zugestanden wurde, stets dle Partei über den Anspruch, de« gegen sie erhoben wird, im kürzesten Wege zu vernehmen, und mit ihren anfälligen Einwendungen anzuhören, wie auch derselben nach Grs wägung der von ihr vorgebrachten Bemerkungen , dann nach vollständiger Erörterung deS svachuerhaltes mittelst einer den ketzten deut, llch darstellenden Verordnung die zu entrichtende Gebühr bekannt zu mächen.— In tuesm Verordnungen soll immer ausdrücklich beigefetzt werden, daß der Partei dle Berufung an tue Ober, Behörde binnen vierzehn Tagen frey gestellt sey. — Wlen am 27. December i83i. 3» 229. (1) Nr. 27049)2072. 5 i r c u l a r e des k.zk. illurischen Guberniums. — Bestimmung der Weinlese-Ordnung lm Neustadtler Kreise. — Ueber die von der hiesigen k. k. Lanowirthschafis »Gesellschaft gemachte Anzeige, daß dle Mehrzahl der Weingarten - Besiyer die Weinlese beginne, bevor dle Trauben selbst noch reif sind, wodurch geschmacklose, dem Verderben unterworfene, saure, >m Preise tief stehende Weine erzeugt werden, findet sich das Gudcrnium einuerstand« lich mtt der k. k. iandwiNhschaftS« Gesellschaft bestimmt, d,e m dem Neussadtler Kreise bereits seit undenklichen Zeiten bis zum Jahre 1609 beobachtete, se»t dem aber ausser Anwendung gikummene Weinlese, Ordnung mit einiger Modification zur allgemeinen Darnachachtung wieder bekannt zu gehen. Es wird sonach zu« genauen Richtschnur f«stg«seyt: §. l. Niemand darf eher mn oer Weinlese beginnen, bevor mcht der Taz h»ezu öffentlich verlaulbaret wor. den ist. — tz. 2. Die Berg - Obrigkeit , mir den Ausschüssen der Weingarten - Besitzer itt jedem Gebirge wird in jedem Jahre, den Tag bestimmen, an welche^, die Weinlese beginnen soll. tz. I. An dem letzten Sonntage des Monats August haben d:e Berg »Obrigkeiten zu verlautbaren, daß keme Weinlese vor dem be» stlmmt werdenden Tage vorgenommen werden dürfe, und daß die dawider Handelnden nebst der Confiscation des Lesegeschirres zu Gunsten des betreffenden Bergmeisters, an dieselben ein Gulden C. M. als Gtrafe zu erlegen hätten, wozu sie durch die betreffenden Bezirks-Obrigkeiten zu verhalten seyn werden. §. H. Jedem Weingartsn» Besiyer stehet übrigens die Vornahme der Weinlese auch nach dem bestimmten Tage frei. §. g. Dle Berg« Obrigkeit, so wie dle Dominien, welche ,n einem Weingebirge Weingärten besitzen, sind an die gleiche Ord-nung mit allen übrigen Bsrgholden und unter gleicher Strafe gebunden. §. 6. Die Pficht 53i des ernannten Bergmeisters gehet in dieser Beziehung dahm, daß er das Wemgebirge öfters durchgehe, sich u^n dcn Fortschritten der Zntie gung dcr Trauben überzeuge, und hievon die Berg »Obrigkeit verstandige, wornach dieselbe mil den Ausschüssen, unter wclche auch der Bergmeisser gehört, zu bestimmen haben werden, zu welcher Zeit die Weinlese beginnen dürfe und könne. — Vom k. k. »llyrlschen Gubernium. — ?aihach am23. Jänner,8Z2. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, , Landes-Gouuerneur. Carl Graf zu Welsperg Raitenau und Primö^r, k. f. 5^frach. Zeno Graf v. Sauvau, k. k. Gubernial-Rath. AreisiimtliOe Verlautbarungen. Z. 2^5. (i) aä Nr. 990. Concurs zur Besetzung eines Kreisbothen-Platzes bei dem k. k. Kreisamte zu Adelsberg. — Mit diesem erledigten Posten ist eine Besoldung von i5c> fi., und cm Kleidungsbeitrag von i5 fi. jährlich verbunden. — Zur Erlangung desselben sind nach bestehender hoher Vorschrift solche Militär - Invaliden berufen, welche m einer Aerarial-Versorgung stehen, wenn sie hiezu qualisicirt sind. — Es werden demnach alle Jene, welche sich hierum zu bewerben gedenken, hiemit aufgefordert, ihre eigenhändig geschriebenes Gesuche bis Ende dieses Monates bei diesem Kreisamte einzureichen, und sich mit glaubwürdigen Documenten über die Kenntniß Verdeutschen und der?andessprache, über ihre Moralität, ihrm'Gesundhcits- und körperlichen Constitutlons-Zustand, über die bjshe-Ae Dienstleistung auszuweisen. — K. K. H^relsamt Adelsberg am i3. Februar i832. ^tavt- «no lanvrechtliche Verlautbarungen. Z- 2^' (2) Nr. 8710. ^.. .^" dem k. k. Stadt- und Landrechte in ^ O^? ^""" gemacht: Es sey von die-^^^^'«u .Ansuchen des l,r Repeschitz, v. Russensteln, dann die Fräule ^tninsr-, n Russenstein als erklärte Ita^^'^ siemsche Crben^w.qm an Capital schuldiger äc>c> st. lammt ^'csscn^c. in die öffentliche Versteigerung des fur dle Fräule Ioachima v. Russenstem aus dem Schuldscheine ääo. ^ intädnlaw 23. August 1828, auf den dem Wton Radon gehöriZm, dcr Henschaft'Neu- niarktl, «nb Urb. Nr. 7, dienstbaren, mit M Hübe beansagtcn Hause, dann dem, «ud Urb. Nr. 437 AH dienstbaren ,^3 Sensenhammer Stepelka haftenden Satzes pr. z,00 ss. M. M. gewilliget, und hierzu drci Termine, und zwar: auf den 23. Jänner, .i3. Februar und 13. März des Jahres i832, vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte jcderzctt um 10 Uhr Vormittags mit dem Beisatze bestimmt worden, daß dieser Satz, falls er weder bei der ersten noch bei der zweiten Feilbietlmg um den Nominalwerth als Ausrufsprcis oder darüber an Mann gebracht werden sollte, bei der dritten auch unter dem Nominalwerthe hintangegeben werden wird, wozu die Kauflustigen hiemit eingeladen werden, kaibach den 2^. December i832. Anmerkung. Auch zu der zweiten Feil< bietungstagsatzung ist ein Kauflustiger nicht erschienen. vermischte Verlautbarungen. Z. 226. (») Nr. »6g4. Feilbietungs, lZdict. Von 0cm vereinten BeznlSg«richte Michel» statten zu Krainburg wicd hiemit besannt ge« macht: OS seo über Ansuchen der Maria homeß, in b»e executive Feilbiltung der, dem Caspar Brent gehörigen, der Staatsherrschaft Lack, 8ub Urb. 3lr. 2247 zinsbaren, M Milteiseichting gelegenen, gerichtlich auf 206 st. 2a kr. tZ. M. ge-schaßten ^3 Hübe sammt An« und Zugehör^ wegen schuldigen 118 st. M. M. c. 3. c., gewilli. get, uno deren Vornahme auf den 17. Jänner, ,7. Februar und »7. März t. I., jedesmal Vor» mittags um 9 Uhr, im Orte der Realität mit dem Anhange bestimmt worden, daß die Realität, wenn solche weder bei der ersten noch zweiten Feil-bietungstagfayung um den Schähungswerth oder darüber an Mann gebracht werden könnte, bei der dritten auch unier demselben hintangegeben werden würde- Wozu die Kaufwftigen mit dem Beisahe zu erscheinen hiemit eingeladen werden, daß die Lici-tationsdedingnisse täglich in hiesigst GerichlslanzleV eingesehen «ccden tonnen. Vereintes BezirkS, Gericht Michelstätten zu Krainburg den 16. October »83». Anmerkung. Bei der ersten und zweite» Feilbietungstagfayung hat sich kein Kauf. lustiger gemeldet.______«^_^_^^^ «7 2537^cl)" I. Nr. Z45. G d i ct. Zur Anmeldung und Liquidirung des Activ« und Passiv» Standes nach Ableben nachstehender Perso«ön sind die Taqsahungen auf folgende Tage, alS: auf den i5. März l. I., Vormittags nach Andrä und Agnes Vessel von koc^nra; auf den »^t. März l. I., Vormittags nach (Zaspar Pirz von 3lnar2w; auf den »5. 3/lärz l. I., Vormittags nach Andrä Echerjou von krHiinKe; und auf den l52 Z?. März l. F., Vormittags nach Ierni Sallat von Ii.6parj6, angeordnet worden. ANe Jene, ivelche bei tzi«sen Verlässen aus was immer für einem Rechtsgrunde Ansprüche machen zu tonnen vermeinen, oder dazu etwas schulden, haben an obdestimmten Tagen so gewiß vor diesem Gerichte zu erscheinen u„.d die An« splüche geltend zu machen, als sie sich ruidrigens die gesetzlichen Folgen, selbst zuzuschreiben haben würden. ' Bezirksgericht Schneeberg am 21. Februar »532°,____________________^_^__^ 3. 2Z2. (,) Nr. 223. Fleischers.Gewerbe zu verleihen. Mit «. Mai »652 kömmt in den Markt-flecken Adelsberg das Zlnscherö. Gewerbe m Er? ledigung., Diejenigen, welche sich um dke Verleihung dieses Gewerbes zu bewerben ^gedenken, haben längstens biö Ende März d.I.^ chre mit den Zeug. Nissen über das erlernte Gewerbe, den sittlichen Lebenswandels und die Eautionsfähigteit belegten Gesuche bei der gefertigten Bezulsobligteit einzu« reichen, und um die Verleihung desselben förmlich anzulangen, wobei es bemerkt wird, daß bei der Regulirung des Fleischverschleihes 2 la minnw in dem belebten Orte Adelöberg/ wo stets eine be« deurende Anzahl Militär in der Garnison liegt, so viele Beamte leben, und die Passage der fremden nach Lmkach, Fiuiue, Trieft und Görz sehr häusig, daher der Absah dieses nothwendigen Le» bensartikels vom großen Belange ist, die Fleisch« sahung der k. t. Provinzial » Hauptstadt Laibach zur Basis werde genommen werden. Bezirks-Obrigkeit Adelöberg den 22. hornung 2Z32V __________________________ ' Z. 23,. (») 2ä^Nr. 2i2g. Feilbiet ungs « Edict. . Van dem k.. k. Bezirksgerichte der Umgebung! Vaibachs wird hiermit detannt gemacht: Og sey über Ansuchen des Jacob u. genannt auf 22^» ft., Und LetztererGmaina genannt auf 32o ft. gericht» lich geschäht ist, bewilliget, >und die Feilbictungs-termine auf den 20. Fewuar, 20. März und 25. Apli^I i632, jedesmal Vormittags in Uhr, im .Orte der Ne innert, dah man zuliLelwahrung ftinn Rechte in dieser Executionssache dew Herrn Dr. homann, Hof« und GerichtSadvocaten in Laibach, als Cura» tor aufgestellt habe. Laibach am »2» Jänner l552. Anmerkung Bei der ersten Feilbietung wurde nur der Acker Wrine und eine Abtheilung des Ackers Gmaina an Mann ge< bracht, daher nun am 20. März d. F., noch die übrigen zwei Abtheilungin des Ackers Gmnna zur Feilbietung kommen. Z. 2!2. (3) Nr. lo^z. Edict. Vom Bezirksgerichte der Herrschaft Nas-stnfuß wird bekannt gemacht, daß nachdem zu Unterlakmtz am 12. I5tm«r d. I., ali in-lLstaw verstorbenen Johann Matelko die Con< vocatwnstagfatzung auf den I. März d. I. / Vormittags um n Uhr, festgesetzt worden ist, wozu alle I,ene zu erscheinen haben, welche auf diesen Verlaß als Erben oder Glaubiger, oder aus waS. immer für einem Rechtsgrunde einen Anspruch machen, oder zu demselben was schulden, widrigens sie sich dte F»lgen des §. 81/4 b. G. B. selbst zuzuschreiben haben werden., N- Bezirksgericht Atassenfuß Äm ^See bruar i632. ! . Z. 228. (l)j A' n z e i g e. In der s'ger'schen Buchdruckerey/ in der Spi? tal-Gasse, Nr. 267, ist neu zu häbcn: Kammlung der Volitischen e^esetje und Verordnungen fur das Uai-bacherOsÄNvernemetttS-Vebieth, ^, im Königreiche Illyrien. Jahr i33c>. Zwölfter Bcmd. In gr. Med. 6. /43 1)2 Bogen stark, gebunden. 2 ft. ^5 kr. Auch sind von allen früheren Jahrgängen noch Exemplare vorräthig. 3. 207. (3) Niederlags - Veränderung in Gratz. N.'OVstein, Inhaber einer k. k. privilegirtcn Ziy^, Kattun ^ und Walzendruck-Fabrik in Prag, bringet seinen verehrten Abnehmern zur öffentlichen Kenntniß, daß er sein, während den Marktes im Hause des Herrn Kien reich, am Hauptplatze in Gratz,. innegehabtes Lokale Verändert, und mit Halbfastcn-Markte dieses. Jahres, im Hause des Herrn R e m sch m id, im Gewölbe des Mamier-Kleidermachers Spieler, in eben der Fronte und ebenfalls am Hauptplatze Nr. 210, zu treffen seyn wird.