latt, zur Laibacher Zeitung. ___ MM DinNagvtnLS. Nzzril 4842» " H,,^.^..?^'«v ___,._____ , - ,________________—---------- Siubernial- Verlautbarungen. Z, 56^. (2) Nr. 3568. Surrende. Stämpelftciheit der bei den Findelhausdi-tectionen vorkommenden Sittlichkeits- undVer-mögens-Zeugnisse, dann der ortsgcrichtlichen und Pfarrzeugniffe, für die Parteien, welche sich bewerben, Findlinge in die Pflcgezu erhalten, ferner der Gesundheitszeugnisse für d:e Psicgcmut-ter. — Seine Majestät haben laut hohen Hos-kanzleidecretes vom 15. März 18^2, Z. ^'/4<»z, mit allerhöchster Entschließung vom 15. Jänner 4342 zwar allergnädigst zu bewilligen geruhet, daß von den bei den Findelhauödirectionen vorkommenden Urkunden und Schriften die Sitt-ltchkeits- unddieVermögenözeugnisse, dann die ortögeriä)tlichen und Pfarrzeugmsse für die Parteien , welche sich bewerben, Findlinge in die Pflege zu erhalten, dann die Gesundheitszeugnisse der Pflegemütter, mit Anwendung der gehörigen Borkehrungen zur Verhinderung von Mißbräuchen, auch künftig stämpclfrci belassen werden, zugleich aber allcrgaadigst zu bestimmen gefunden, daß für die Protocolls-Auszüge, welche dcn Findlingen anstatt der Taufscheine ausgefertiget werden, eine Ausnahme von dem Stämpel- und Taxgesetze nicht Statt finde. — Was mm die allerhöchst angeordneten Vorkehrungen zur Verhinderung von Mißbrauchen mit den durch die gegenwärtige allerhöchste Entschließung stämpelfrei erklärten Zeugnissen anbelangt, so wurde von der hohen Hofkanzln im Einvernehmen mit der hohen Hofkammer angeordnet,, daß in diesen Zeugnissen bei ihrer Ausfertigung der Zweck,, zu welchem sie zu dienen haben,, deutlich ausgedrückt werden müsse, und es werden die Findclhauädirectioncn verpflichtet, solche Zeugnisse, wenn der beabsichtigte Gebrauch davon. bci. ihnen gemacht wurde,. in den Actcn zurückzubehalten, und sie unter keinem Worwande den Parteien zu einer andern Benützung wieder auszufolgen. — Dieß wird mit Beziehung auf die Gubernial-Currende vom 4. October 1641, Z. 26135, zur allgemeinen Wissenschaft und Nachachtung bekannt gemacht. — Laibach am 7. April 1642i^ bncütionS'Kosten lrspatt werde. — 6. Dem Henry Kendall, Handelsmann, wohnhaft in Aachen, (Beuottmacht«ater ist dt« E»»>l» und Militär-Agmt ?eun Mlkockl, wohnhaft »n Wien, Stadt, Nr. 922), für die Dauer von dre, Jahren, auf die Erfindung und Verbiffe-rnng in der Fabricali«n der Selfe. — 7. Dem Anton Schm dt, k. k. landeibefugten Hut Fa, brlcans, wohnhaft in W»en, i!eopoldst«dt, Nr. 2:6, für die Dauev von einem Jahre, «uf dte Verbesserung in der Hut Fabrication, wodurch I) die F'lj- und Scld'nhüte durch daz Färben und Steifen mittelst emer neuen steife, welche wasserdicht mache, clne größer« Daucr» hafli^kcit krsan>;en, uno 2) dle Fllzhltte durch den'Zusatz llnrs neu^tfundmcn Paparates nach einer eigenen Mcthodc, in vl.l kürzerer Zeit, als früher, mit Beibehaltung des sckötn sten Glanzes, und ohne Nachlh'il für tne Qua? lttät des Stoffes, em sattes, t.efes Schwavj erhalten, und hierbei an Zett und Kosten erspart werde. — 3. Dem Johann Michael Leirner, gewesenen Nranmweiner, wohnhaft tn Wien, WledeN/ Nr. 7ä», für die Dauer von fünf Jahren, auf die Erfindung in der Bereitung des weißen Nnbsandes zur Re>nigung der Zim, mecböden und der Haus - und Küchengcräth» schafien, welcher hierdurch schärfer oder sseliw derescher werde, im Wasser W3nig6c auflösbar, ausgiebiger und wirtschaftlicher sey, und weni< ger grobe Sandkörner enthalte, als d,r ge» wohnliche Reibsand. —9. Dem sduard Kurth, Handelsmann, wohnhaft in W,en, Stadt, Nr. 63o, und dem Franz Karl«, k. k. privil. Großhändler, wohnhaft m Wien, Stadt, Nr. 1126, gemeinschaftliche Inhaber der k. k. privil. Dampf-Wasch-Anstalt, für die Dauer von fünf Jahren, auf die Entdeckung und 3,-sindung: 1) mltiellt feststehender, mtt Pampf gefüllter Tambouretten aus Kupfer, ^lsen. Missing, Blii, Zlnn, Zins, MetallComposi. twnen, oder «uch hartem oder welchem Holze ßllt Gattungen grobe, feine, na, gewaschene Wische, wiesle >n Haushaltungen vorkommen, von ^c.ren, B«um- und Schafwolle, Selde «. s. N»., fernem «uch rohe sottone und alle »nbern Mknuftctttr-Wisren von Vaum- «nll Schafwolle, n»eiß oder m g«farbt