MM zur Laibacher Zeitung. ?^. ^ 16. Ha mft a 2 den 26 Sejltemkr r 18^6. Gul'crlUill - Verlautbarungen. Z. 1507. (2) ' Nr. 21505. surrende über verliehene Privilegien. — Zufolge .eingelangten hohen Hofkanzleidecretes vom 21. August o. I., Z. 284cc-Präsident. Ioh. Nep. Freiherr v. Schloißnigg, k. k. Gubernlalrath. Z. 148U. (3) Nr. 20849. C u r r e n d e des k. k. illyr. Guberniums über verliehene Privilegien. — Die k. k. allgemeine Hofkammer hat am 24. Juli l. I., zu Folge eingelangten hohen Hofkanzleidecretes »om 15. August l. I., Z. 2724», im Sinne des allerhöchsten Patentes vom 31. März 1832, die nachfolgenden Privilegien verliehen: 1) Dem Simon Turnovsky, Cotton-Fabrics-Couleurist, wohnhaft in Prag, Nr. C. 8H1, für die Dauer von einem Jahre, auf die Erfindung in der Baumwollwatta - Erzeugung, welche im Wesentlichen darin bestehe, daß die auf beiden Seiten der Watta aufgetragene Mischung, dieselbe ^bcffcr,' als cs bisher der Fall war, decke, und die Baumwolle zusammenhalte, eine glatte und weiße Oberfläche darbiete, und die mit dieser Watta gefütterten Kleidungsstücke, Bettdecken u. s. w. vor Motten schütze. — 2) Dem Henry 'Savill Davy, Privatier, wohnhaft in Wien, (durch Joseph Iüttner, Agent, wohnhaft in Wien, Stadt, Nr. 137), für die Dauer von fünf Jahren, auf die Verbesserungen im Mechanismus zur Erzeugung einer Triebkraft, welche durch comprimirte Luft in beständiger Thätigkeit erhalten, und auch auf jede Art von Maschinen und Mechanismen mit Tricdsystem angewendet werden könne. — 3) Dem Franz Schubert, bürgert. Schlosser und Hausinhaber, wohnhaft in Wicn, Thury, Nr. 53, für die Dauer von zwei Jahren, auf die Verbesserung der Wagenmaschin-Fußtritte, welche im Wesent- lichen darin bestehe, daß beim Plattiren oder Vergolden des sogenamnen Arundarmels und des Communications-Standels, oder bei vorkommenden kleinen Reparaturen der Mechanis» mus nicht zerlegt, so wie der Peppich, mit welchem die Wägen belegt sind, nicht herausgenommen werden dürfe, daß ferner durch das Anbringen von Kreuz- Charnieren und Wirbel-Charnieren das beim Auf - und Zumachen lastiae Geräusch gänzlich beseitigt werde, und daß end« lich die Fußtritte durch eine nettere und zierlichere Ausführung ein gefälligeres Aussehen erhalten, und dieser Mechanismus bei jedem Wagenbaue angewendet werden könne. — 4) Dem Thomas H. Rußell, wohnhaft in Wednesbury in England, (durch Carl Loosey, Ingenieur, wohnhaft in Wien, Landstraße, Nr. 491), für die Dauer v»n jünf Jahren, auf die Verbcsse« rungen in der Fabrication von geschweißten Eisenröhren. — 5,) Dem William Fothergill Cooke, wohnhaft in London, Eliot Lodge, Blackhcath, (durch Carl Loosey, Ingenieur, wohnhaft in Wien, Landstraße, Nr. 49l), für die Dauer von fünf Jahren, auf dle Verbesserungen an electrischen Telegraphen. — li) Dem John Ha-swell, Director der Waschinen - Fabrik der Wien-Vloggnihcr-Eisenbahn, wohnhaft in Wien, Wie-den, Nr. 95», für die Dauer von einem Jahre, auf die Erfindung eines neuen Verfahrens, Stahl zu erzeugen, welcher zu allen Zwecken, wo Stahl gebraucht werde, oder überhaupt gebraucht werden könne, besonders au Eisendahnen und Eisenbahnwagen zu Schienen, Radeisen und anderen Bestandtheilen, wobei eine bessere Qualität von Stahleisen erfordert wird, verwendet werden könne, und einen vollkommenen Erfolg bcziele. — 7) Dem Henry Emanuel, Handelsmann, wohnhaft in London, Harley - Street, Nr. 11, (durch Carl Loosey, Ingenieur, wohnhaft in Wicn, Landstraße, Nr. 491), für die Dauer von fünf Jahren, auf die Verbesserungen an atmosphärischen Eisenbahnen. — 8) Dem George Hi«ton Bovill, Ingenieur, wohnhaft in London, Mill Wall, Poplar, (durch Carl Loo-scy, Ingenieur, wohnhaft in Wien, Landstraße, Nr. 49l), für die Dauer von fünf Jahren, auf die Verbesserungen im Leiten des Gases für die Beleuchtung von Städten, Eisenbahnen u. s. w. — Laibach am 2«. August 184«. Joseph Freiberr v. Weingarten, Landes - Gouverneur. ^ üarl Graf zu Welsperg Raitenau und Primör, k. k. Vice-Präsident. Dr. Simon Ladinig, k. k. Gubernialrath. 8U3 s- !5l)8, (2) Nr. 22.6^2N6. G u b e r n i a l H u n d m a ch u n g. Usber Ersuchen des k k. steyermarkischen Gudernlums wird die nackstcyende, die Gründung und Vcll<'chu"it d»s hohcn Hos-kanzleidecretcs vom 6^16. August d. I,, ^»>hl 25,^2'^, nach den Anordnungen dcs Gründers auf folgende Art in daS Leb,«: — 1. Die Renten des Stiftungsvermögens sind, so weit sie reichen, a) an wahrhaft arme. noth lei den de, o cson d e rs kran« ke Witwen und Fräuleins vom stey-erm. Herren stände, die sich in Gratz, und vom kralni'schcn, die sich in Lai-oach befinden, vorzüglich an Verwandte des Stifters bis im 'i. G r «-de, wenn sie auch «icht von diesem Stande waren, und zwar: — d) in den beiden genannten Provinzen zu gleichen Theilen, bei ungerader prädcnder Zahl mit jährlicher Abwechslung in der Vergebung des letzten Platzes untcr denselben; — o) jahrlich zu Einhundert Gulden C. M. unD ^, in der Re^el auf Ein Jahr zu verleihen. — De.'j nigen 2htilnchmer,nnen aber, dle in das Kloster der Carmeltterinnen in Gratz. oder, welm das hier einst bestandcne Rloster der Marll.,crlnnen bei AUer - Heiligen wieder ausüben soltte, in dles^g eintreten, wird die Präbcnde aus lievenädauer belassen. — Aus« nahmsweise kann die lebenslängliche Verleihung auch d«nn Play greifen, wenn eine Be. werbermn nach dem Gutachten der Sachverstan. digen mit elnem chronischen Uebel behaftet wäre, welches keine Heilung hoffen läßt. Nur ist dieß bel der, nach der ordentlichen Theilung allenfalls noch übrigen Prabende. der unter den Provinzen zu beobachtenden jährlichen Genus-sesabwechölung wegen, nicht thunlich. — Uebri« genä kann die Stiftung der andern Betheilten, wenn dle stiftmäßigen Bedingungen fortdeste« hen und keine rücksichtswürdigeren Bewerberin» nen auftreten, von Jahr zu Jahr wieder ver-lichcn werden. - 2. Die sich allenfalls ergebenden Intercalarien sind so lange zu capi» lalisnen, bis di< entfallenden Zinsen deo Betrag der elner Prabende vsn jährlich 120 si. C. M. gltichkommt, abwerfen. — 3. Die stiftmäßigen Erfordernisse, nämlich die Armuth, Noth, Krankheit, der leoige oder Witwenstand, die Landmannschaft und der Herrenstand der Fa» milie in Luyermark oder Krain, der Aufent, halt in der Hauptstadt derjenigen dieser Provinzen, welcher die Bewerberinn der letzteren Eigenschaften nach angehört, und die allfällige Velwandtschaft mit dem Stifter nebst dem Al-tcr und der ^tttlichkeit. müssen mit gesetzlichen Zeugnissen oder andern Urkunden genau erwie« sen, und 4 die Gesuche bei dem k. k. Guver» nium derjenigen Provin,, von deren Prabenden eine angesprochen wird, eingebracht werden. — 5. Die Pläbcnden sind in vierteljährigen, am 25, März, 25. Juni, 25. September und 25. December verfallenden Raten, und zwar die st^ytrmärk'schen del dem k. k. stcyerm. Came-ralzahlemite unmittelbar aus dem in Gratz bt» stehenden Fonde dieser Stiftuug, d,e krainl'schen bei dem dortigen k. k. Cameralzahlamte aus der Staatsausgabencasse auf Rechnung dieses Fon-des, gegen klassenmäßig gestämpelte und mit der pfarrlichen Ilebensbeslätlgung versehene Quittungen zu erheben. — 6. D,e Präbendistinncn haben für den Stifter und alle Abgestorbenen 884 täglich das „I)? sii-oiVli^li " 5U betcn. — 7. SoNte eine Becheilte während d's Stif» tun^s^rnusss zu einem Vermögen gelangen, so ist sis von dcm Zeitpuncte, wo die stiflmä« ßigcn Bttingungcn wcgsallcn, zniu Ers^^c drs Bczogcntn zu vcrpstichlcn und zn verhallen. — 8. D^s P rase n c a ti on sr e ch t sl^Yt drrzrit der Priorinn der Eal m t l i tel inne n in Grah zi>, an die die Gesuche von vcr 3«,ne deßstilli nach vo>länfiger Eliväaun^, ov die Bewerberinn ihre Befähigling dargrlhan h»r, zu gelangen yabt'n. — 9. Die Bestätigung dcr Präbendtn und aller Evlldigungrn Vrr Vorschläge sowohl für die st r y r r m ä r t^s ch t n als train i'sch en BtistUttgeplätzr habin von dtm stcy e r n, ä r k'sch e n B u b ^ r n i u m Ul,s zugehen, welches üdlig^ns lu Fallen, wo lö sich noch um eine nah.-re Wüldtgung ccr ?'t' werbcrinnen au5 der Provinz Kla>>^ h^ndelr, mil der dortigen k> k. Li»u0iustsUe Rücksprache zu Nlhmen Hal. — U). Alk S ll fcu ng sb e> hördc ist edenf.iUö daü k. k. j't'ycrm, Gu« bernium, als Verwahrer uno O e r w a l-tcr dctz Stiflunqöfondcs das genannte k. k. hicsige Zühlawc «.'«stiilimc. — Die Lalidl'östclle finder dicso Etistung hnrmit ein flir «lle Mal bekannt zu machn«, nnd zn< gl.ösfnen, daß der den Ulrichen Pradeuden ^ Äusp'n y beidrr Prorinzln udersteigtnr^ eilftc Pl^tz ln divftm Jahre einer stlyiimäiklschen Viehmer bei dcr Ltaatseisenbahn seine persönliche Fähigkeit zur Ausführung der erwähnten Vauobjecte dargethan hat, letztere auf eine glaubwürdige Art nachzuweisen und ausdrücklich zu erklären, daß er die bezüglichen, bei derk. k. Generaldirection für die Etaat>5eiscnb«hnc,n ln Wicn, odcr bei der k. k. Civilbauleilung für dle Etaatsei,cnbahncn in Grah zur Einsicht bereitliegenden Pläne, Worauömaße, Prcibtabellcn allgemeinen und besonderen Baubedillgnisse l'nd die Baubeschrcibung cingesthen, selbe wohl ver-stanzn habe und sich genau darnach b.nchmen wolle, zu welchem Zw^'e er die genannten Do-cuinl-nte noch vor dcr Überreichung des Offertes lmtcrichrieben hat. — Dem Offerte ist auch der Erlagichein über das bei dem k. k. Universal-Ca-meralzahlamte, oder bei einem k. k. Prov. (5a-mcralzahlamte deponiite 5L Vadium von den bemessenen Vergütungspreisen beizlischlleßcn.__ Die Entscheidung über das Ergebniß d^r Versteigerung wird nach Maßgabe der Annehmbarkeit der Offerte und der Vertrauenswürdigkeit des Of« fcrcntcn erfolgen. Bis zu dieser Entscheidung bleibt jeder Offerent für den Inhalt ftineö Anbotes rechtövcrbindlich und ist im Falle der Annahme desselben verpflichtet, !xis angenommene Versprechen ln allen Puncten zu erfüllen und den förmlichen Vertrag hinüber zu unterfertigen. — Dic Vadien dcr angenommenen Anbote wcrdcn als Caution zurückbehalten, die übrigen aber sogleich zurückgestellt wcrdcn. — Von der k. k. General-direction fur dle Slaatscisenbchm'n. Wicn am 8. September 164tl. 865 Gubernial - Verlautbarungen. Z. 15U9. (1) 3tr. 19,501. Kundmachung. Am 19. October t>. I, Vormittags u« 9 Uhr wird in dem Ruth,aale des Laidacher Stadtmagiftratcö dic Mmuendo > Llcitation zur Beistellung sämmtlicher, für dab h'esige neue Zwangbarbeitshaus erforderlichen . auf den Fis. calpre'ö von Dreltsusend siebenhundert ein und zwanzig Gulden 21 kr. 6. M. berechneten In« ventarial-Geg«nstände vorgenommen werden. __ Die Licitationbbedingnisse sino »us der Bcic läge ^, das Verzeichnis) der beiznschassendcn Gegenstände ouö der Belage U ersichtlich. — Das Detail der letzteren ist aber au6 der bei der k. t. Landeöbaudirectlon erliegenden De« vise zu entnehmen - Vom k. k. illyr. Gu< bernium. Laibach den 6. September I8l6 .< Li cita t i o n S< d ed l n g n » sse. Wegen Lieferung der für daß neue Zwangs' arb.-itshauS in Laibach erforderlichen Invent«« rial . GcräthschafttN und Bcklcidungsgegen. stände. — § 1. Aus dem angeschlossenen Aus« weise ist die gahl, au6 der b.i k. k. Landes. Bauoirection erliegenden Devise aber die Be« schaffenheit der erforderlichen B debjcnlgen F'lcal-preiseS, worauf er Anbote richten will, als Reugeld vor dem Anfange der Licitation der Commission, ,l,tw»der im Baren oder ln Staats« Papieren, wllche nach dem dörsemäßigen Curse angenommen werden, erlegen, oder den Erlag bei irgend «iner öffentlichen Eass« legal nach- (Z. Amtz.ivl. Nr. lie o. 26. Sept. 154«-) weisen. — § 5. Bei dieser Versteigerung werden auch schriftliche Offerte zugllassen, je« doch müsse» dieselben «och vor dem Anfange der mündlichen Licitations»erhandlung, welche an dem kundgemachten Tage um 10 UhrVer« mittags beginnt, der Versteigerungs - Commis« sion »ersiegelt übergeben werden. — Dilse Offerte können b,zug6welse auf den §. 3 enlwe« dera«f eine bestimmte Abtheilung der Lieferung, ooer auf dab Oanze gerichtet, es muß jedoch dieß an der Außenseite des Offlrtcö ausdrück« lich bezeichnet, im Innern »ber die ?lnbote ein» zeln nach dem Umfange der abgesonderten AuS» bietung gerichtet seyn. — Diese, mit dem ge« hörigen Stämpel versehenen Off^te müssen, um berücksichtiget wcrdeu zu können, nebst obiger Bedingung lnth«lten: ») D«st 10 ^l Vadium entweder i» Baren, in annehmbaren St«ats° papieren, oder die den Vadiums - Erlag be-stätigende Alntsquittung einer öffcnllicken Casse. d) Den Gllddetr«g, um welchen Offerent eine bestimmte Avlheilnng der Lieferung ül'ernehc men will, in Ziffern und Worten deutlich aus« gedrückt, o) Die Bestätigung, d«ß Offerent den OegenstaNd der Lieferung und diese Lici» tationödcdingnisse gen«» kenne; chen uno schriftlichen Best, anboten hat der mündliche den Vorzug; wo» fern jedoch zwei ,dtlonscommission durch das Los entschieden, welcher Offerent als Vest» dieter zu betrachten sey. - ^ 7. E5 wird aus» drücklich bedungen, daß jede Erstehung beige« machter Entdlckung. doß datzei nachlheilige Ein« Verständnisse und Umtriebe Ct«tc gefunden ha« den, für sich null und nichtig, folglich der Li« citations » Commission für einen solchen Fall das Recht vorbehalten sty, eine neuerliche Ver» stcigerung vorzunehmen, d. i, ent««der »m Acte der Versteigerung nach zu Protocol! gemachter Bemerkung der eingetretenen Veranlassung die Minuendo ' Licitalion von Neuem zu beginnen, 2 86« oder solche auf elncn andern Taa. zu übertragen. — § 3 Ist das Prococoll geschlossen undgc-fertiget, so wnd kein weiterer Anbot angenommen, die Einlage aber alle,,, die nicht Bestbieter geblieben sind, zurückgestellt, jene der Best-diettr a5er als Cauiion einbehallen werden, worüber dl der beir»fsenden C'sse der Depositenschein ausgefolgt werden wild. — tz. 8. Sobald d>r Fisc«lpreis nicht überschritten wird, ist die Licitation, jedoch nur in der Vorauss tzung als genehmig»'! anzusehen , wenn die Llefcrung in ihrem ganzen Unfange ülN oder unter dem ?lllsrufspreise erstanden worden ist. — ^. lO. Sollte der Ausruföpreis für die erste oder die zweite Thelllleferulig, oder aber im Ganzfertigt.« Lici taliouvprotocolls, für das Aerarlum aber unter Voraussetzung des Ergebnisses „ach §. l0 erst vom Taqe der erfolgten Nalification verbindlich. — §. l^. Der Mil>drstl>ieter und rücksichtlich Ersteher leistet lei allfälliger verspäteter Ei«, langung oder Bekanntmachung der Ratification des VerstllgtrunqH - Prolscolls ausdrücklich auf die in dieser Hinsicht bestehende Begun« stigung des §. 832 des bürgerlichen Gesetzku-cheü Verzicht. — §. l^. Der Unternehmer ver-psiichtct slch, diejenigen in dem zuliegenden Aus- weise nachgewiesenen Lieferungen u. Lristun gen, aus ivelche sein Anbot lautet, in der bestimmten Z chl und i).r darin bedungenen Qualität binnen l2 Wochcn vom Tage d»>6 Licitalioliöadschlllffes, und rücfsichtlich de^ ^. '0, vom Tage der ihm b.kinlit qes,ei'en.'n Ratification seines Anbotes, zu voll>nden. Dieser Teimin ist um so znuer-läss,g»r einzuhaltcn. als sonst der Unternehmer für aUe der ^wangsarl'eitsanstälr dnrch eine allfä'U'ge Verzögerung zuqehcndcn Nachtheil« verantwortlich und elsatzpftichcig ist. — Ueber« dieß blelbt der Unternehmer für die Einhaltung dls gegebenen lÜeferungslermines, außer einer von der hohen k. k. Landesstelle erwirk« ten Terminsoerlanqel'una., dahin vel-kindlich , daß ihm r.ebst obigem Ersatz rücksiäitüch des dem Hwan.s'irbeics« Anstaltenfonde zugehenden positloen Rachcheil.s, noch bei Ueberschrcitung 0es Termines von 8 Tagen E'n Plr^ent, und für jede fernere Woche zwel Percent der Erste-hungssumme abgebogen werden würden. — H. l5. Im Falle aber, als der Ersteher sich weigern sollte , die zur sieferung übernommenen ?lrbelten sogleich nach Abschluß des die Sttlle des Vertrages vertretenden Licitations' Protocolles und rücksichclich der erfolgten Ra> l,fixation desselben zu beginnen oder begilinen zulassen, oder wenn er selbe nicht mit entsprechender Thätigkeit und sofort nicht in dem «nl) §. l'l festgesetzten Termin vollendet und abliefert, fo stehet, nebst dem Eintrttte aller mit einer solchen Vcrabsäum»»ng naü) dies^l Be-dlngniffen verbundenen Folg.n, den berufenen k. k.,Behörden die Wahl frei, dcn Ersteher entweder zur Erfüllung des Vertrages zu ver-halten, o?er die Arl'liten und Lieferungen auf dessen Gefahr u. Unkosten entweder in eigener R<« gie, oder im Accordwege besorgen zu lassen , oder aber auf Kosten und Gefahr des UnlernehmerS neuerdings feilzubieten und die erlegte Caution, wenn sie hiezu ausreicht, im ersteren Falle auf Abschlag der höheren Beköstigung, im zweiten Falle auf Abschlag der zu ersetzenden Differenz, in dem Falle aber, wenn der neue Andst keines Er» satzes bedürfte, als verfallen einzuziehen. — Sollte die erlegte Caution zur Ausgleichung der Differenz zwischen der Erstehungssumme und dem Betrage, auf welchen die von dem Untcrnchml'r erstandene Lieferung durch deren Ausführung in eigener Regie, oder durch deren Hintangabe im Accorde oder Licitationswege zu stehen käme, dann zur Entschädigung der dem Arbeitsanstaltenfonde durch den Verzug der Lie« strung allenfalls zugegangenen Schaden nicht 8«7 hinreichen, so hat der Ersteher für das s>I^z mil seinem ganzen, sowohl Neal » als Mobilar-Vermögen zu haften uno der staatsverwalr tu»L soll in diesem F'ile d^s N-ckt zustche,,, hitrauf eil^e solche Summe l)ypolh.-k>,risch so-gleich vermerken zu lassn, welche sie für nöchig halten wird, um in j.'o.m Falle für Alles gedeckt zu slyn. — In ocm Falle, all, die Arbeiten over Lieferungen in Oemäßhelt der vorstehenden Br« dinqung auf Gefahr und Kosten des Erst<-Hels von diil^n Personen beiqestelll we'den würden, ist der Ersteher verpflicht, t, den über die dieß' falliqen Beistellungökosten von der Prooinzial» Btaacödul Haltung auögefertgten, von der ho-hen L«,ndesstelle bestätigten Ausweis, als einen vollen Beweis machende Urkunde anzusehen, und den darin auäqtwils.'ncn Ko!i,nbetria, dessen Vergleickung mic dem ElstehungSbetrage die vonz Ersteher ohne ulle Eunvendunq zu er-ätzende Differenz z<>gt, ohne wciters als liquid ""zuerkennen. §, l6. Die Gegenstände d,r "lefetunq müssen n.,ch beillegendem Auswciö i» bcr verlangten «'>^hl, und in Nksicht der Ql,a. lltäi eil,,schellt, den l)ri der ilicilalion vorhandenen MustcriUickcn, anderntheils den gestellten Detail' Anforderungen in der §. l erwähn ten Devise vollkommen lntsprcchen, wozu sich der Untcrnehmsr auadrücklich vcrpslichcet. § l?. Die voryanb»,ie>i Muster, in so weit sie nlcht von andern öffentlichen Anstalten zu dieftm Zwecke entlehnt, sondern ausdrücklich zum Behufe eines Musters für diese Vcrsteiqe. rung angefertigt worden sind, und nach wel« chen die betreffenden Gegenstände norden beurtheilt und übernommen werden, sind in die Zahl der zu liefernden Objecte als einbezogen anzusehen, weßhall? d.r Ersteher von allen je^ nen derselben, wo cin solches Muster vorliegt, vm eines weniger abzustellen haben wird, als der beiliegende Ausweis darstellt; dagegen liegt dem Ersteher die Verpflichtung ob, die mit der Anschaffung dieser Muster verbunden gew.sencn Auslagen gleich nach Abschluß de5 iticitationsactes, und mit Rücksicht auf den §. 10 nach erfolgter Nztisication desselben zu Handen der Licitalions - Commission in jenem Betrage unweigerlich auszubezahlen, wie dieß demselben von Letzterer mittrls ordentlichen O)lNi der einschlägigen Lieferanten und Meisterschaften dargcthin werden wird, ohne daß ihm dießfalls das Recht zustch,n soll, in Be. zug auf die Glöße dieser Zahlung irgend eine Einsprache zu führen. — §. lg. Die Uebcr-wachung der zu licfcrndel/Arbeiten steht der k. k> Landesbaildirection und der Zwangsar-beiishaus - Verwaltung zu. — Die Uebernah» me der Lnferungg - Gegenstände aber erfolgt durch eine von der hohen ?. k. Land<'6st»lle zu bestimmende Commission, welch' Lehlere die vcrsHiedenen ?lrtikel auf (Äruudlage dls vorliegenden Auswtlses, der darin gestellten De» t auf seine Kosten von dritten Pel sonen beigestellten ?l-bciten und Lieferungen auch von der durch den Ersteher etwa bereits »n'ö Verdienen gebrachten Liefe-rungs Vergütung in Abzug gebracht und ein-behaltcn werden können. — Wenn der Erste-her übrigens die Bezeichnung der bei der Li-citation vorliegenden Muster nicht ausdrück« lich verlangt, so begibt er sich dadurch für die Folge ,on selbst jeder Einwendung bezü'g« lich der Identität der Muster und er ist ver« pflichtet, jenes als das bei der Licitatl'on vorgelegene Muster anzusehen, welches ihm von der Ubernahms« Commission als solches vorgewiesen wiro. — §. 19. Wie die Lieferung vollendet, die Untersuchung g pflogen, und alles rommiss>oncll gut und anstandsloä befunden worden seyn wird, erfolgt von Seite der k. k. Landesstelle auf Basis des d«hln sogleich voigelsgt werdenden BtfundS- und Collaudi-rungs-Prolocolls lm Amtszuge die Anweisung der entfallenden Verdienstsumme dei dcm Prov. Zwangsardeits - ?lnstaltenfonde, wovon der Un» ternehmer in Kenntniß gcfttzt und die Behebung derselben g gen classenmäßig gestampelte Quitturg beim hiesigen k. k. Cameralzahlamte zu realisiren haben wird. — § 20. Der Unternehmer entsaget, obschon diese Versteigerung keine gerichtliche ist, ausdrücklich jeder allsäl- 868 l?a/n Einwendung w'gt'n Verletzung ül'er die Hälfte. — §2«. Mehrere gemeinschaftliche Erstehtr haften solidarisch, d. l. Einer für?llle und Alle für Ein?n, und eS ist qegenüder dem k. k. Aerar ^txr von ihnen alö ermächtigst anzusehen, Aufträge und Zahlungen «us dem fraglichen Llt>silll»g5oell)älcnlsse mit der Nir» ku,ig anzunehmen, als wären dieselben an Alle erfolgt. — H. 22. Stirbt der Unternehmer, so glhen alle seine uon dem Conlracte adhän» g'gen Verbindlichkeiten unl> Rechte verm<5g der bestehenden Gesetze aus seine Erven über. — s5 stehl jedoch der slcxläverwallung frei, in diestm Falle d,n Contract aufzulösen, wobei sie k.ixe andere Otli,g,»h»lt hat, alg den für die bereits geleisteten Ar^etten und für d^ö al, lensalls schon voll',rettete l>rauchv«re Mate« riale entfilllcndtn Betrag auf der Grundlage des Erstehungsprelsis den besagten Erden flüssg zu mach,n. Ausweis über die für das neue Iwangöarbeitshaus zu Laibach für den Stand von 60 Köpfen zu liefernden Inventarial - Gerät h scha ften. __ '^.^ li -. — ^. .......^............— — Post- ^^ Benennung der Gegenstände. ^?^ ^.^ Benennung der Gegenstände. l. Bekleidung der Zwäng- lll. Bettfornituren. ^"9^- A i 66 Kotzen für den Winter ,. für die Männlichen: !! 2 K6 lodcne Decken , 36 Kappen von Lodentuch « ^ 66 Etrohsacke 2 56 Röckl von Lodentuch « ä 6ü Kopfpolster I )6 Leibl von Zwillich I 5 26^ ^'"uch" ., ^ „ ^ ^ 72 Paar lange Höfen von Zwillich 6 66 Hölzerne Bettstätten mtt Anstr.ch 5 36 Paar lodene Hosen von Ölfarbe. 6 7^ Paar leinwergene Strümpfe lV. Spitalßfornituren. 7 36 Paar wollene Strümpfe l Matratzen von grauem Zwillich ü 36 Paar rindlederne Schuhe „^ Schafwolle gefüllt 9 loti Hemden von gebleichter Lemwand 2 ^ wollene Bettdecken lo 72 Halstücher ^2 4 Bettdecken v,n Zwillich ,l 7, Schnupftücher N ^ ^ Leintücher von gebleichter Leinwand ,, 36 Avdcitöschurzen U ^ Ttrohsäcke ,3 56 Handtücher ^ ^ Kopfpölstcr d. für die Weiblichen: H 7 ^ Handtücher lä ä6 Halstücher von gebleichter Leinwand ß « ä Schlaftöcke von Zwillich ,5 46 Corscttcn von Zwillich » V. Spitals. Requisiten. 17 ä9 Paar leinene Strümpfe « ' ^ Kleine Tische für Kranke 18 ,/. Paar wollene Strümpfe » 2 2 ^'bstül)le 19 7, Hemden von gebleichter Leinwand l ^ ^ 6^< ^lAe ,0 Iä Paar schuhe ^ ^ ^7'?^^. ,l ,L Schnupftücher ^ ä glas.rte irdene Eß,chalen « 24 Handtücher 6 ' .rdene glchrte Wafferkrüge 25 ätt Vottüch'/ a7 '» i Aschenschaufel ' - '/ M >2 Z Seifen- Ttötzeln Zä Z Getränwaße von Blech (I Maß i^z ä Dachbrenten m,t eisernen Nelfen . ^ Halbe-1 Seitl/ Vill. Requisiten für die 35 ,o Kchrtrügl Badeanstalt. 36 i5 Brotmesser ohne Spitz 1 2 Badewannen 5? 2 offene Kästen in mehreren Abthei-, 2 Wasserschö'pfer lungen zur Aufbewahrung der ä 3 Badschwammt depositirten Kleider, 8' hoch IX. Haus gerät he. ^g 8 Schließeisen mit Schlössern, 4'lana ! 6 mittelgroße Tische mit Schubla- 3() 5 Feuerlatcrnen den in 8 Abtheilungen 40 4 Feuerhaken 2 8 Schlöffer sammt Schlüsseln für 4» 4 Feuerleitern die Schubladen 42 1 Hauöfeucrsprihe 3 <'" Stühle 45 /.0 Feuercimcr von Stroh, ausaeveckt ü t, Wafferpitschen sammt Untergestell ä^ 5 Wafferbottungen mit eisernen N,i-5 8 Nachtkübel fc„ «nd Oelanstrich 0 . Wandhänguhr 45 1 Waffcrwagen mit Fässern. . 7 U Crucifixe von Holz und gemalt 2 li" hölzcrne Löffel X. Kanzlei-und Amtserfor« 9 60 hölzerne Gabeln dernisse. io »^0 Eßschalen, l'/, Seitel haltend 1 2 Schreibtische mit gesperrten Sckub^ »l i5 Scitelkrüge laden l2 ti Brotstellagen, in Kleiderrechen for- 2 ^ Sessel mit Leder überzogen ,« ^ ^,"^.. , ^ 3 Rolletten für die Kanzleifenster '3 ^»0 Spucktrugl 4 6 Handtücher ^ , Holzhacken 5 4 messingene Leuchter sammt Licht- >5 H Holzftöcke scheren ' 'b 2 Holzsagen 6 , Lcwoirä-Kasten ,g ' Schleifstein 7 1 zinnerne Schüssel ^ <3lsenke,le g 1 do. Gießkanne mit Pippe (5 Amttz-Bl. 5lr. l,6. v. 26. Sept. .646.) 3 87« Post- Z«3 n . ^ ^ M,. -^ Benennung der Gegenstande. u l Amtssiegel ic> i Papier- und Actenkastcn z, 2 doppelte Federmesser 12 2 Papierscheren iZ ! Cassatruhe i^ 2 Paar Tintenfäffcr und Streusandbüchsen von Blech. Anmerkung. Die Bekleidung der Zwänglinge 5lil> Abtheilung I. „ Montur der Aufseher », „II. „ Bettfournituren „ ,/ III. „ Spitalsfournituren „ „ IV. werden gemeinschaftl. ausgeboten mit 2291 si. 4kr. Die Epitalörequisiten ^ub Abtheilung V. „ Küchengeschirre „ ', VI. ,/ Wuschkücherequisiten ,/ ,, VII. „ Badkücherequisiten „ „ VIII. „ Hau^geräche ,/ „ IX. und die Kanzleirequisiten », „ X. werden ebenfalls gemeinschaftlich zum Au5bote gebracht mit . . . 73l» si. 17 kr. Kreisämtliche Verlautbarungen. Z. 1510. (2) Nr. 7573. Concurs < Verlautbarung. Bei diesem Krelsamte ist eine Kanzeli-stenstcUe mic dem Gehulte jährlicher 300 si. C. M. in Erledigung gekommen, und ,s »vird zur Beschung derselden der Concurs bis N. October o. I. b.stimml. Die Bewerber um diese DlcnstessteUe haben ihre Gesuche, delcgt milden Beweisen über das Vorhanoens.yn dcr niit dem hohen Hofkanzleidecrete vom i6. Mal iL^I-l, ä. il.6l8, vorqtzcichneten Erfordernisse, d.nul üt'er iyre diäh.riqen Dienstleistun' gen, und über >hre Iittlichk.'il, im Wec^e ihrer unmilccidaren Vorgesetzten blö ,^. Octod»r d. I. hieramts zu überreichen. — K, K. Krcisamt ?ldelsb,rg am i^. Sept. iL'll^. Hemtliche Verlautl'nrungcn. Z. I5lu. (2) Nr. 5^28. Verlautbarung. Der Magistrat der k. k. Provinzial-Hauptstadt Laibach hat ein seiner Verwaltung anvcr- trautes Stiftmigscapital pr. 4tt«6'fl.^ gegen pupillarmäßige Elcherhcit und 5L Verzinsung zu clociren. — Es werden demnach alle jene Realitätenbesitzer, die unter den so cben ermähnten Bedingungen das fragliche Capital im tanzen oder theilweise zu übernehmen geneigt sind, hiemit eingeladen, sich dießfalls bei dem gefertigten Magistrate zu melden. 7-7.- Vom Magistrate der k. k. Provinzial-Hauptstadt La^däch am III. September 184 ^. ."' ! ^ Adclsberg 3ft. Sep- k. k. Hrasche ^mber ,84b Bezirköobrigkeit Slavma ' Adelsbera Vormittags zu 8900 — 1300 — Peteline - >i. <"» , < »- t< . .., / ^m 10 Uhr Adelsberg Koschana — "'u^' Zusammen . . I02UN fl. Den zehnten Thcil dieser Auöruföpreise haben die mündlichen Licitanten vor der Versteigerung als Vadium zu erlegen. — Ucbrigens können die sämmtlichen Pachtbedingnijse sowohl bei die- ser Camera!-Bezirks-Verwaltung, als bei dem k. k. Finanzwach - Commissar zu Adelsberg eingesehen werden. — K. K. Camcral-Bezirks-Ver-waltung Laibach am 17. September I84U. Z. 1506. (2) Nr. !06!5jVI. K u n d m a ch ll n g. ' Bonder k. k. Cameral-Bezirks-Verwaltung zu Neustadt! wird bekannt gemacht, daß der Bezug der Verzchrungsstcuer und des Gemcindezu-schlages von den nachbenannten Steuerobjecten in dem unten angeführten Bezirke und dessen Hauptgemcinden auf die drei Verwaltungsjahre 58^7, 18^8 und 184!) versteigerungsweise in Pacht ausgeboten, und hierbei das gemischte Verfahren durch mündliche Anbote und schriftliche Offerte gewählt werden wird. Die dießfällige münd-^be Versteigerung, vor welcher auch'die nach den Bestimmungen der Currende des hohen k. k. "A- Guberniums vom 2l>. Juni ,83tl, Zahl sckr ftli^n^^'' "^ bem IN.«' Vadium belegten d^m ^r aen/'^ '"^ """^"' s'"d, wird an dem yler genannten Tage und Orte zur festge- setzten Zeit abgehalten werden, wobei nur bemerkt wird, daß die schriftlichen Offerte bis zehn Uhr Vormittags versiegelt und mit der Bezeichnung des Pachtobjectes, für welche sie lauten, von Außen versehen, bei der k. k. Cameral-Bezirks-Venval-tungs-Vorstehung in Neustadt! übergeben werden müssen, und daß die Versteigerung alternativ, und zwar für jeden Bezirk einzeln, und hierauf für alle Bezirke zusammen abgehalten werden wird. — Offerte, welche nachdem für die Einbringung schriftlicher Offerte festgesetzten Schlußtermine einlangen, so wie solche, welche anderswo als an dem bezeichneten Orte überreicht werden, bleiben außer Bcrücksichtiguug. Es wird jedoch zur Beseitigung von Beirrungen ausdrücklich festgesetzt, daß die Offerte von Außen zu bezeichnen sind, für welche Bezirke, oder ob sie für alle Bezirke zu gelten haben. — 872 — Ausrufspreis für^l Am Wein, Weinmo>l Im Fü'r die 5. October und Maische, Fleisch Bei dcr 1846 um dann Obstmost Bezirke Hauptgemeinden w Uhr ' , >>— ... ^ Vormittags ^zehr.-St. Ver^.^t. ____!^^„ ^_^^^___ ' > ^I^-l ^ ^ Sittich k. k. Camera!- . . . 6921 — 1W5 — Seisenderg Bezirks - Ver- . . . 4«24 — 114« i — Weixelbcrg aller dieser politi- waltung zu ... tW3l> — 177 ' — Treffen schcn Bezirke Neustadt'l im ... 2!l7i» — 70i» — Gurkfeld Amtsgcbäude . . . 5448 — 1«02 ! — Nr. 18U ^ - . ! ^ Zusammen: Zwei lM dreißig Tausend sechs Hundert Gulden N. M. Die mündlichen Licitanten haben den zedn-ten Theil des Ausrufspreises vor der B ersteig gerung als Aadium zu erlegen — Uedrigens können die sämmtlichen Pachtbebingnisse sowohl bei dieser Camcral-Bezilks-Verwaltung, als auch 'bei dem k. k. Finanzwach-Commiffar in Treffen, Neustadt! und Landstraß in den gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden. — H. K. Ca«^ 'meral - Bezirks - Verwaltung Neustadt! am 18. September 184«. Vermischte Verlautbarungen. Z. 1462. (I) Nr. 223lj2243. Edict Von dem k, k. Bezirksgerschie Prrm zu Feistriz wird durch gcgcnwärliges ^di^t bekannt geMlichl: Cs ley i'.^ Folge ocs vom Joseph Bi!z als unbe-dingl tldselklaitcn Eiden nach des>e,l oclstslcltteln Valtr, Joseph Bilz von Feistnz, über>cich»e!i Güier-ablrcllmgsv>csuchc5 llo zira^ii. 5. August, lcplvd, l7. August l. I., ^lr. ^l3>j,i22<, ron ditsein l^elichie in die^EröfsüUng leo Concurses ül>cr das gcsammtc bc-weglichc und im Landc Krain besindlicde unbeweqli' chc Vermögen des Johann Bilz und respccc dssscn Eohnes und Rlchlsnachfclgeis, Io-epl? Bilz. gewi> ligel wordln. Daher wild Icde>maim , der an die gedachltn Vclschl'I^ctcn eil'e zvldcllii'g zu stellen bc^ rechiigct ^u seyn glaudi, hicmit enmieil, l'is l4. De-llmder l, I., die Äniiieldlu,q sriner Fordelunq in ^e.-stall lincr fölmlichen Klage wider Herrn Dv. The-mann, als ausa^stellle:! Vertreter dcr Johann lliid Joseph Bil/sc Foide. rung biö dahin nichl a»g.meldet haden, in Rücksicht dieses Concurbvermogenö ohne Ausnahme auch dann abgewiesen seyn sollen, wenn ihnen wirklich ein Com«' pensatl'onsrechl gedlihile, oder wenn sie auch ein ei' genes Gut von dcr M.^sse »u fordern hätten , oder, wenn ihre Forderung auf ein liegendcs Wut deßNer^ schuldeten vorqcmeM wäre; also, d.ch solchc Gläubiger, wenn sie etwa in die Massa schuldig seyn ft'llien, die Schuld, unbehindert des (>»mpens^lions» EigcnldumS.' oder Pfandrechtes, d^s ihneil sonst zu Stalten gekommen wäre, ar^utragen verh^lccn wer^ den würden. K. K. Bczittsgerickl Prem zu Zeistch am 22. August l8^6. Z^N^^cI) " ^ir. 3282. Edict. Von dem k. k. Bezilksgerichte Nadmannsdorf wird hicmit bekannt gegcl'ti,: Es fry liber Ansuchen »es ^«nhelmä Klemenzhi.il) von Möscknach, in die freiwillige stückweise Veräußerung der, demselben ge< hörigen, iu Möscbnach «u^ l^oiucr. Nr. 22 gelegn nen, der Herrschaft Stc«n «>,l) Urv. Äir. ^i5l, Rcct. Nr. 9l dienstbaren Haldhude gewilliget, und zu de-ren Vornadlnc die Tagsatzung auf den '^9. Leptem. der l. I-, Vormittags 9 Uhr im Orle der Viealitä-len zu Möschl'acb angeordnet worden. — Die Li, citationsdedmgmsse können hiergerichls eingesehen werde». . K. K. Be^llkögericht Radmannsdorf am 16. September 1846.